Amcigesilirtt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. Jfo 82. Sonnabend den 11* Qctober 18&1* Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis deS Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30fr.# für Auswärtige inet Poftaufschlag 1 ft. 42 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei a!len Postämtern. In Gießen beider Erped. (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsqebühr für die gehaltene EorvuSzeile 2 fr. Amtlicher TheLl. S t er t n t e A der StaaLsassecuranz-Anstalt für die Stellvertretung. (Schluß.) §• 14. Wenn der bei der Anstalt versicherte Militärpflichtige vor der Loosziehung stirbt, desgleichen wenn er von der Necrutirungs-Commijsion — oder von dem Recrutirungsrath aus Ursachen, die schon zur Zeit der Musterung vorhanden waren — für absolut untauglich erklärt, oder auf irgend eine andere Weise (wohin aber nicht die Unwürdigkeit zum Militärdienste gehört) seiner Militärpflicht gänzlich entledigt, oder in das Depot gesetzt wird, so wird die Einlage ohne Abzug zurückbezahli. §. 15. Wenn dagegen der Versicherte nach der Ziehung stirbt, desgleichen wenn er aus Ursachen, die erst nach der Musterung eingetreien sind, für untauglich erklärt oder sonst seiner Militärpflicht entledigt oder in das Depot gesetzt wird, so werde» hierdurch die Verbindlichkeiten des Versicherers oder der Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern desselben gegen die Anstalt nicht aufgehoben. §. 16. Wenn der Versicherte für relativ tauglich erklärt wird, so soll er, im Falle seine Loosnummer in das Contingent gefallen ist, von der Affccuranzanstalt zu derselben Zeit, wie die ganz tauglichen, für das Kontingent aufgerufenen Versicherten, vertreten werden. § 17. Wenn der Versicherte aus irgend einem Grunde von der Recrutirungscommission oder dem Necrutirungsrathe zur nächsten Musterung verwiesen wird, so wird die Einlage ohne Abzug zurückbezahlt. Doch hat der Versicherer das Recht, die Einlage in der Assecuranzkaffe stehen zu lassen und eine Versicherungsurkunde für die Assecuranz des nächsten Jahrs gegen Ausstellung einer neuen Beitrittserklärung zu verlangen. Diese Urkunde erhält er jedoch erst dann, wenn der Betrag der Einlage für das nächste Jahr bekannt gemacht und der etwaige Mehrbetrag derselben zur Asseeurauzkasse abgelicfert ist. 8. 18. Eine Rückzahlung m Folge einer Entscheidung ter Recrutirungseommission (§. 14, 17) kann nur dann stattfinden, wenn diese Entscheidung nicht durch den Reerutirungörath so abgeändert wird, daß der Grund zur Rückzahlung wegfällt. Sie findet also z. B. nicht statt, wenn ein von der Reerutirungs-Com- misfion für untauglich erklärter Militärpflichtiger von dem Necrutirungsrathe für tauglich erkannt wird. §• 19. Mit Ausnahme der bereits angeführten Fälle kann kein Thcilnehmer der Anstalt aus derselben wieder austreten. §. 20. Die in den §§. 13, 14, 17 bestimmten Rückzahlungen werden, ohne Vergütung von Zinsen, in der Periode vom 1. Januar bis zum 31. März des nächsten Jahres geleistet. Wenn in dieser Periode die rückzahlbaren Beträge nicht in Empfang genommen sind, so sind sie der Anstalt verfallen. In dem einen wie in dem andern Falle erlöschen alle Rechte und Verbindlichkeiten an die Anstalt. §. 21. Sobald der Tag, von welchem an die Vertretungssummen in die Einstandskasse bezahlt werden können, öffentlich bekannt gemacht ist (§. 1 der Verordnung vom 16. Juli 1851), bezahlt die Assecuranz- kasse so viele Vertretungssummen in die Einstandskaffe, als ihr dazu disponibler Kassebestand erlaubt, und erhält hierdurch die entsprechende Anzahl von Nummern in der Einstandskaffe. Sollte sich hierbei oder später ergeben, daß voraussichlich mehr in der Assecuranzaiistalt versicherte Militärpflichtige zu Militärdienst aufgerufen werden, als Vertretungssummen in die Einstandskasse bezahlt 630 worden sind, so wird alsbald ein weiterer, dem muthmaßlichen Bedarf entsprechender Beitrag von allen Theilnchmern der Anstalt erhoben, woraus alsdann die weiter nöthigen Vertrctungssummen zur' Einstandskaffe abgeliefert werden. Werden dagegen weniger Versicherte aufgerufen, als Vertretungssummen in die Einstandskasse bezahlt wordcn sind, so empfängt die Affecuranzkaffe nach beendigter Completirung die zu viel bezahlten Summen aus der Einstandskasse zurück, und nach gestellter Rechnung wird dann die Herauszahlung an die Theilnehmer der Asseeuranzanstalt geleistet (§. 28). §. 22. Wenn die Completirung beendigt ist, so theilt die Asseeuranzkasse der Einstandskasse die Reihenfolge mit, in welcher die aufgerufenen Versicherten in die von der Einstandskasse erhaltenen Nummern ein- getheilt worden sind. Diese Reihenfolge richtet sich nach der Zeit der Versicherung in der Affeeuranzanstalt (§ 9). Die demzufolge vertretenen Versicherten erhalten sodann durch die Asseeuranzanstalt die nach Art. 6 des Gesetzes vom 14. Juli 1851 von dem Kriegsministerium auszustellenden Freischeine. Stehen jedoch sie oder ihre Versicherer noch mit einer Zahlung an die Asseeuranzkasse zurück, so ist dieselbe befugt, bis zur Berichtigung dieser Schuld jene Urkunden zurückzuhalten. §. 23. Wenn nach der Completirung (z. B. im Falle eines Kriegs k.) eine weitere Anzahl von Militärpflichtigen aus der betreffenden Klasse zum Militärdienste aufgerufen wird, so wird diejenige Summe, welche zur Vertretung der hierbei nachgegriffenen, bei der Asseeuranzanstalt versicherten Individuen erforderlich ist, auf die sämmtlichen Theilnehmer' derselben ausgeschlagen und von denselben erhoben. §. 24. Wenn jemals der im Art. 16 des Gesetzes vom 14. Juli 1851 vorgesehene Fall eintreten sollte, daß nämlich aus Mangel an Einstehern bei der Einstandskasse nicht alle aufgerufene, in der Asseeuranzanstalt versicherte Militärpflichtigen vertreten werden könnten, so wird sogleich auf die desfallsige Benachrichtigung der Einstandskasse die Verthcilung der erhaltenen Nummern (§. 22) nach der Zeitfolge der Versicherung vorgenommen. Die Asseeuranzanstalt wird alsdann alle angemessene Mittel anwenden, um Leute aufzufinden, welche sich als Einsteher engagiren lassen wollen, und hierdurch die Vertretung der noch unvertretenen bei ihr versicherten Militärpflichtigen möglich zu machen. Zugleick wird sie die betreffenden Versicherer davon in Kenntniß setzen, damit dieselben ihre Bemühungen zur Auffindung von Einstehern mit denen der Anstalt vereinigen. Sind für die hierauf gefundenen Einsteher weitere Zahlungen nöthig, so wird deren Betrag auf alle Theilnehmer der Assecuranzanstalk ausgeschlagen und von denselben erhoben. §. 25. Sollte ein Versicherter durch Bemühung der Asseeuranzanstalt nicht vertreten werden können, so wird ihm die gezahlte Einlage unverkürzt ohne Zinsenvergütunq zurückgegeben. §. 26. Hinsichtlich der Verwaltungskosten soll die größte Oeconomie beobachtet, und es soll dazu, soweit es nur irgend möglich ist, nichts weiter verwendet werden, als die im §. 31 erwähnten Zinsen. Sollte es selbst nicht nöthig sein, diese Einnahme ganz für die Verwaltungskosten zu verwenden, so wird der Rest zum Vortheil der Theilnehmer verrechnet. §. 27. Möglichst bald nach der Truppenergänzung wird die Rechnung der Asseeuranzkasse gestellt und von der Rechnungskammer geprüft. Die Hauptrefultate der Rechnung werden im Regierungsblatte bekannt gemacht. Außerdem wird die abgeschlossene Hauptrechnung nach vorausgegangener Bekanntmachung 4 Wochen lang zur Einsicht aller Theilnehmer bei dem Rechner offen gelegt. §. 28. Wenn sich bei Ablegung der Rechnung ein Kasseüberschuß ergiebt, so wird jedem Theilnehmer seine Rate daran zurückgegebcn. Diejenigen, welche innerhalb einer Frist von 3 Monaten von der deßfall- ft'gen Bekanntmachung an ihre Raten bei der Affecuranzkaffe nicht in Empfang genommen haben, werden als darauf verzichtend angesehen, und die nicht empfangenen Raten werden dann für die Asseeuranz des folgenden Jahrs verwendet. §. 29. Erscheint dagegen bei Ablegung der Rechnung ein Deficit (worin auch etwaige Verluste begriffen sind), so muß jeder Theilnehmer feine Rate an dem zu leistenden Zuschüsse innerhalb 4 Wochen an die Asseeuranzkasse bezahlen. §. 30. Die noch den §§. 2t, 23, 24, 29 zu leistenden Nachzahlungen werden, wenn sie innerhalb der anzuberaumendcn Frist nicht erfolgen, im SteuerereeuiionSwege von den Versicherern, ihren Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern beigetrieben. Sollten hierbei einzelne Posten inexigibel erscheinen, so wird deren Betrag soweit als nöthig auf die übrigen Theilnehmer repartirt. Wenn übrigens zu der Zeit, wo ein Versicherter zum Militärdienst aufgerufen wird, der Versicherer desselben mit irgend etrer Nachzahlung zur Affecuranzkaffe im Rückstand ist und wenn dieser Rückstand nicht vor dem Tage, an welchem der Versicherte in Folge des Ausrufs in den Militärdienst einzutreten hat, berichtigt ist, so wird der Letztere von der Anstalt nicht vertreten, und es wird auch von den früher bezahlten Beträgen nichts zurückgegeten. §. 31. Die bei der Affecuranzkaffe eingehenden Gelder werden, bis zur Einzahlung der erforderlichen Vertretungcfummen in die Einstandskasse, in der Staatsfchnldentilgungskasse deponirt. Die während der De- position davon fallenden Zinsen werden nach §. 26 verwendet. §. 32. Wegen öfterer Visitation der Affecuranzkaffe wird die geeignete Verfügung getroffen werden. 631 §. 33. Da die Mitglieder der Anstalt für jedes Jahr eine eigene geschlossene Gesellschaft bilden (§. 3), so kann aus der Assecuranz des einen Jahres nichts in diejenige eines anderen Jahres übergetragen werden, mit einziger Ausnahme des am Schlüsse des §. 28 angeführten Falles. §. 34. Wenn Zweifel über die Auslegung der gegenwärtigen Statuten entstehen, so gilt die für die Assecuranzanstalt vortheilhastere Ansicht. §. 35. Die vorstehenden Bestimmungen gelten zum erstenmal für das Mustcrungs- und Zichungs- jahr 1852. Sie gelten auch für die folgenden Jahre, wenn und insoweit sie nicht vorher abgeändert und diese Abänderungen im Negierungsblatte bekannt gemacht werden. Darmstadt am 16. September 1851. Aus besonderem allerhöchsten Auftrage: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern. v. D a l w i g k. Melior. Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Cdictalladungen. 1942) Gießen. Oessentliche Aufforderung. Nachdem sich Paulus Eiff von Leihgestern unter Zurücklassung zerrütteter Vermögensverhältnisse heimlich aus feiner Heimath entfernt, haben die zur Verwaltung seines Vermögens gerichtlich bestellten Curatoren, Johannes Will II. und Paulus Seipp III. von Leihgestern mit dessen Frau und Gläubigern die Uebereinkunst getroffen, daß die Frau die Gläubiger ihres Manneö binnen Jahresfrist zu befriedigen hat, ihr dagegen von dessen Vermögen so viel zum Eigenthum abgetreten wird, als zur vollständigen Abführung der Schulden nothwendig ist. Bevor nun zur Ausführung dieser Abtretung geschritten wird, fordert man den Paulus Eiff, dessen Aufenthalt unbekannt ist, hiermit auf, sich binnen 3 Monaten von heute an sogewiß über dieses Arrangement dahier zu erklären, widrigenfalls seine Einwilligung in die frag!. Uebereinkunst und in die Verwaltung seines Vermögens durch die genannten Curatoren für die Dauer der Abwesenheit unterstellt, und er demzufolge, als durch ihre Handlungen verpflichtet, behandelt werden soll. Gießen den 23. September 1851. Gr. Hess. Landgericht das. Heyer. 1911) Gießen. Bekanntmachung. Alle, welche an den Nachlaß des im verflossenen Frühjahre verstorbenen Jacob Krailing II., Daniels Sohn, von Heuchelheim Forderungen zu bilden haben, werden aufgefordert, solche längstens bis zum 16. October l I., bei Gr. Stadtgericht gehörig specificirt auzumelden, widrigenfalls darauf bei Abschluß des Inventars keine Rücksicht genommen wird. Gießen den 27. September 1851. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. . 1941) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht dahier über das Vermögen des Johannes Kling und dessen Ehefrau von Wieseck den förmlichen ConcurS erkannt hat, werben die Gläubiger beider Eheleute aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen Ansprüche im Termin Freitag den 28. November d. I., Vormittags 10 Uhr, sogewiß dahier anzuzeigen und zu bcgrüuden, widrigenfalls sie ohne weiteres Präclusivdccret von der Masse ausgeschlossen werden. Gießen den 28. September 1851. Gr. Hess. Landgericht das. Heyer. Besondere Bekanntmachungen. Gießen. Die Belehrung, um welche in der Beilage zu Nr. 81 des Anzeigcblatts gebeten wird, würde die unterzeichnete Behörde, wenn man sich an sie gewendet hätte, recht gerne gegeben, da dieses aber nicht geschehen ist, das fragliche Inserat ganz mit Stillschweigen übergangen haben, wenn nicht ohne Zweifel der Verkauf eines Ackers hier zur Sprache gebracht werden sollte, mit dem es sich folgendermaßen verhält: Ein zur 2. Stadlpfarrei gehöriges Grundstück, das im Bauplan liegt und zu einem Bauplatz sich eignet, ist nämlich in diesen Tagen, auf ausdrückliches Verlangen, für 1200 fl. verkauft worden, nachdem es vorher von den Feldgeschwornen zu diesem Behuf und mit Rücksicht aus seine Lage zu 901 fl. 15 fr. larirl worden, und das bisher für 9 fl. 38 fr. jährlich verpachtet war. Die Sache ist deur gesammien Kirchenvorstand, der Gr- Regierungs-Commission und Gr. Ober- consistorium vorgelegt worden, das die Genehmigung ertheilt hat. Zu einer Versteigerung war eben so wenig, wie bei andern Grundstücken in gleicher Lage, die bisher verkäuflich abgetreten worden sind, ein Grund vorhanden. Der Verkauf ist also nicht heimlicher Weise, sondern auf ganz legalem Wege erfolgt, und das Grundstück ist demnach nicht unter 632 dem 4fachen Werth, sondern um beinahe 300 fl. höher, als sein Werth ermittelt war, verkauft worden. Gießen den 8. October 1851. Für den Kirchenvorstand (1924) Dr. Engel. Hch. Ferber. 1926) Gießen. Die auf den 1. d. Mts. fällig gewesenen Holz- und Heugras-Steiggelder sind in den ersten 14 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die Stadlkasse zu berichtigen. Gießen am 9. Ortober 1851. Der Stadt-Einnehmer Enders. 1561) Gießen. Main-Weser-Eisenbahn, Sektion Gießen. Bei den Erdarbeiter» in der Lindener Mark können fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beschäftigung erhalten. Gießen, am 12. August 1851. Der Gr. Hess. Sections-Jngenienr E i ck e m e y e r. Versteigerungen. 1938) Gießen. Arbeitsversteigerung. Montag den 13. October l. I., Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Ratichause dahier die Arbeiten an 3 Subsellien für die städtische Schulen, bestehend 1) hi Schreinerarbeil, veranschl. zu 27 fl. — kr. 2) in Weißbinderarbeit, „ » 6 „ 30 » an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 10. October 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1922) Gießen. Main-Weser-Eisenbahn. * Sektion Gießen. Montag den 13. d. Mts., des Vormittags um 9 Ubr, soll an Ort und Stelle die am Uebergange des Leihgestcrner Vicinalwegcs erforderliche Chaussirar- beit, veranschlagt zu 244 fl. 48 kr., an den Wenigst- fordernden in Accord gegeben werden. Gießen am 7. October 1851. Der Gr. Sections-Jngenicur E i ck e m e y e r. 1940) Gießen. Dienstag den 14. October l. I., Nachmittags 1 Uhr, sollen die Crescenzien von einem Acker auf der Weißerde, dem Küfer Carl Magnus gehörig und in Kraut, Dickwnrz und Kartoffel bestehend, an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft für die Steigliebhaber ist am Neuen- wegcrlhor. Gießen den 7. October 1851. Der Bürgermeister ____Hch. Ferber. 1664) Gießen. Versteigerung eines Gasthofes. Dienstag den 14. October l. I., Vormittags 10 Uhr, soll das Gasthaus zum russischen Hofe dahier nebst den dazu gehörenden, etwa 4 Morgen haltenden Gärten, auf dem Rathhause dahier an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 27. August 1851 Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1920) Gießen. Montag den 13. October, Nachmittags 5 Uhr, sollen im Zwangswege die Crescenzien von 3 Grundstücken des Carl Magnus, bestehend in Kartoffeln, Dickwurz und Gemüß, an den Meistbietenden an Ort und Stelle versteigen werden. — Die Zusammenkunft hierzu ist auf dem Rathhause. An demselben Tage, um 1 Uhr, wird zugleich eine Quantität Frucht (Gerste) in den Gebäuden des Schuldners versteigert. Gießen den 7. October 1851. Der Bürgermeister ___Hch. Ferber. 1909) Steinbach. Samstag den 1t. d. Mts-, Mittags 12 Uhr, soll die Anfertigung einer neuen Pumpe auf hiesigem Gemeindehanse öffentlich wenigstnehmend versteigert werden: 1) Fertigung der Pumpe, veranschlagt zu . . . . . . . 28 fl. 32 kr 2) Schmiedearbeit, veranschlagt zu 18 „ 40 „ 3) Maurerarbeit, » „ 14 „ 48 „ 4) Pflasterarbeit, „ „ 7 n — ,, wozu Steigliebhaber eingeladen werden. Steinbach am 4. October 1851. ___________________Der Bürgermeister Horn. 1919) Gießen. Montag den 13. October, Mittags 1 Uhr, soll in der Wohnung dcö Carl Magnus eine Quantität Korn, noch im Stroh befindlich, an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 6- October 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 633 FeilqedoLen. 1947) Gießen. Z^L°OWZMWG ?n: Eiastw. Mcrzwich u. Fuchs v. Runkel; Frl. Merten» v. Komgswerda; Hr. Kling, Oec. v. Düdelsheim; Hr. Krauß, Müller v. Langenberg; Hr. Winz,Hndlöm. 636 v. Ekartshasen; Hr. Schmidt, Dec. v. Welbach; Hr. Bips, gabt. v. Ulrichstein; Hr. Groll, Dec. v Eckartshausen; Hr. Kramer, HndlSm. v. Schotten; Hr. Uhl, Fabr. v. Nidda; Hrn. Kst. Plitt n. S. v. Biedenkopf, Wimpissingen aus Tirol, Döring v. Dresden, Hillebrand n. Fr. v. Linz, Gerkens v. Rhepvt, Hoffmann v. Werden u. Weigel v. Mainz. Im Darmstädter Kaus: Hr. Simon, Kfm. v. Halle; Hr. Viehmann, Hndlsm. v Botenau; Hr. Honstein, Metzg. v. Friedberg; Hrn. Fuhr!. Drullniann v. Wetzlar u Kuhl v. Homberg; Hr. Jäger, Apoth. v. Gladenbach; Hrn. Gschstsl. Ratz v. Kirtorf, Jakobi u. Herbolt v. Berghofen, Lenz v. Dffenburg, Peter v. Basdorf, Hr. Rothe u. Brut v Hatzfeld, Letermann v. Biedenkopf, Bernhardt v. Wolfsgruben, Schmidt v. Dautphe, Dorden v. Cassel, Fuchs v. Rödelheim, Wetzstein v. Leiernheim, Büdel v. Dillingen, Defet v. Groß- karben, Leunbach v. Bnrghain, Braun v. Winterberg, König v. Florstadt, Mnsch v. Friedberg, Meburs v. Vöhl, Schnell v. Mittelsemen, Rieß v. Dberstmen, Beuer v. Dutenrothen, Jüngling «. Bergheim, Fleischer v. Dbersemen, Weber v. Dutenrothen, Heper v. Mittelsemen, Büdel v Dillingen u. Braun v. Winterberg. In den P r i v a t h ä u s e r n. Bei Hrn. Stadtg -Act. Drescher: Frl. Leun v. Münzenberg. — Bei Hrn. Forstm. v Buseck: Hr. Siebert, Dber- Auditeur v. Darmstadt. — Bei Hrn. Mefserschm. Schwan: Hr. Werner, Priv. v. Alsfeld. — Bei Hrn. Criminal-Richt. Höpfner: Hr. Trapp n. Fr., Reg.-R v. Biedenkopf, Fr. Posthltr. Trapp v. Wetzlar, Fr. ^Pfarr. Naumann u. Fr. Reet. Pfeffer v. Butzbach. F r n ch t - und B i § t u a l i e n p r e i s e. Viktualienpreise Brodtaxe kr. pf. ft. Pf 12 2 D L. L. 6 5 5 fr. pf. Marktpreise ft. Vf. kr Vf. fr. 1 1 6 13 3 ö 1 Für 1 kr. Wasserwerk. . „ 1 kr. Milchbrod . . 13 2 BiQ PlaaS Milch . Pfund Butter auch Haudkäse . . Eier . . . Pfund Waizenmehl „ Geschw. Vorschuß 6 12 2) .r,, c , ®ai;en= und 4 । gemischtes Brd.ans A^rnmehl besteh 2) . „ zKerste-r . ordinäres Brod aus und , *1 Korn- ) SB Di- 8uaab-n -um Reisch dürfen nur in solchem von derselben Wattunq begehen, und zwar auf 10 Vfd. picht mehr als anderthalb Pjunr -e. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Fuge, Geraub, wie auch die ganz blutigen und ni.1t genießbaren Stücke vom Hals stnv von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. Ifr.lvf.hr/ pf. ! I___________i1 i tLr-"3 Hi 2'j 11 2 Q Vf. Vf. Vf L.! 5 4 Fleischtaxe Gießen, 11. Dctobcr. \ Grnnberg «Q s « cS Butzbach der. 3. Dctober. per Pfund fr.jvf- fr. Vf- kr. Vf-' fr.lvf. — — kr. Vf. Ochsensseisch "\ V- 11 - 11 i — 11 - Kuhfleisch • 8| 2 — '.— 8 - ® — 8 -• Rindfleisch • 81 — — — 7 i 2 7 2 7 2 Kalbfleisch • 7; 2 —. -— 7 — 5 — T 2 Schweinefl. . n(- — ■ — 11 ! — 9 — n Hamme lfl. • 8 - —1 — 7 — 8 — 8|- Schaaffl. . • — ■ — — — .— — Seb en»utft • 112 - —1 — 110 - 11 2 12 — gem. Wurst • 8 — 1___________1__________ .— — — — Bratwurst . 16 — - — 12 — 13 — 14 — Schwarten!.. ii6;- — — j 14 — 14 — 14 — Blutwurst 14 - - - 12 — . — —- --. — geräuch. Speci 20 — — i — ;20 — !-------------------------------- ---------------------------------- 18 — Schinken . . 116; — — — ,15 — ।---------------------------------- ---------------------------------- 14 —- Dörrfleisch . 13; — — — 15 — - - 14 — Rindsfett 20! — —. — 16 — - - 18 — Hammelsfett 201 — — i — 16 — — 16 — Schweine- schmalz, aus- gelassenes . 20 — — — — — - - 18 — dgl., uiiauSgel | 17' — — 16 — - - LlfL—i Fruchtpresse. Frucht, g't- tnng. oblegen 9. Dctober. | Ärunverg 4. Dctober. Mch 9. Dctober. Friedberg 1. Dctober. Mainz 19. September. Marburg Weglar 4. Dctbr. Scheffel Malter. Mott Pf-! ff- kr Pf. fl. kr. Pf. ff. kr. 10 10 30 Pf. ff. kr. Pf. 1 ff. i fr. ff. kr. ff. kr. . pf. 53 — 30 , 31 (' 2 l — 1 — Waizen . Korn . . . Gerste . . Hafer. . . Erbsen . . Sinsen . . 200 200 170 9 9 6 3 10 200 190 170 9 9 6 3 45 10 20 10 200 190 170 120 10 9 7 3 | 1 1 1 1 1 1 10 9 6 3 2 59 23 — 200 10 11 200 8 16 200 6 8 200 3 4t — j — — 1 1 1 1 1 1 — 3 3 2 1 Druck und Verlag der G. D. Vrühl'schen Buch- und Steindruckerei.