Änzcigrsitalt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. 62 Sonnabend den 2. August 1S51« Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. soft., für Auswärtige ind. Postaufschlag 1 st. 42 fr. - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gienen bei der Srped. (Eanzleiberg Bit. B. Nr. 1.) - EinrückungSgebühr für die gechaltene CorbuSzeile 2 fr. ' -■ ■ .................... — Amtlicher Theil. Gesetz, die Stellvertretung int Militärdienste betr. (Schluß.^ Kriegsministerium verwendet von den vorläufig angenommenen Einstehern, hinsichtlich welcher sich fein gesetzlicher Anstand ergibt, zuerst die mit Einsteherpatent versehenen Ereapitulanten, nach deren Erschöpfung die nichspatentisirten Ereapitulanten, — und wenn diese sämmtlich verwendet sind, die Nichtereaprtulanten in der Reihenfolge, in welcher sie sich gemeldet haben. Hinsichtlich derjenigen, welche sich bei verschiedenen Behörden an einem und demselben Tage gemeldet haben, wird vre Reihenfolge durch das Loos festgesetzt. Art. 15. Die Verpflichtung derjenigen, welche sich als Einsteher gemeldet haben, aber nicht verwendet t»ort>en sind, hort vier Wochen nach der Truppenergänzung auf. Erklären aber dieselben innerhalb drei Monaten nach der Ergänzung, daß sie ihr Engagement für die nachfolgende Ergänzung fortsetzen wollen, so werden sie bei dieser Ergänzung in der Reihenfolge ihrer ursprünglichen Anmeldung verwendet, selbst wenn sie das tm Art. 10 Nr. 3 festgesetzte Alter inzwischen überschritten haben. ®*rt: 10. Sollte der Fall Vorkommen, daß die Zahl derjenigen, welche sich vertreten lassen wolleit, großer wäre, als die Zahl der angenommenen Stellvertreter, so werden diejenigen Dienstpflichtigen, welche demzufolge nicht vertreten werden können, wenigstens zwei Monate vor dem Anfang ihrer Dienstzeit, insofern sie frühzeitig genug die Vertretungssumme bezahlt haben, davon benachrichtigt, um selbst Stellvertreter aufzusuchen und zur Zeit der Ergänzung zu präsentiren. Ergibt sich das Manen erst bei ober nach der Er« ganzung, so erfolgt jene Benachrichtigung sogleich, unter Anberaumung einer wenigstens vierwöchigen Frist. ... .tr® etn siuf diese Weise präsenlirter Stellvertreter definitiv angenommen, so erhält derjenige, der ihn praientirt hat, die tm Art. 6 erwähnte Urkunde; der Stellvertreter selbst aber wird eben so behandelt, wie Eitisteller't>ertrlt^»genommenen, namentlich auch in der Beziehung, daß er nicht einen bestimmten Nach fruchtlosem Ablauf jener Frist müssen die betreffenden Leute selbst dienen und erhalten dann die ^zahlte Vertretungssumme alsbald mit Zinsen zurück. Wer sie nicht zurücknimmt, hat ohngeachtet seines Eintritts in den Dienst ausnahmsweise das Recht, entweder einen tauglichen Einsteher selbst zu präsentiren oder durch den nach feinem Eintritt zuerst angenommenen Einsteher, ohne Ersatz für die Einübungskosten und für die durch den dienstlichen Gebrauch erfolgte Abnutzung der Montirungs- und Armatur-Stücke, ver- treten zu werden. Sind Mehrere vorhanden, welche sich in dieser Lage befinden, so entscheidet die ursprüngliche Zeit ihrer Anmeldung. Art. 17- Jedem Einsteher werden bei seinem Eintritt in den Dienst Zehn Gulden als Handgeld baar ausbezahlt. 1 y 3 Die Einstandssumme wird bei sechsjähriger Dienstzeit 1) für die mit Einsteherpatent versehenen Unteroffiziere aller Waffen, sodann für die bei der Rei- terei wieder emstehenden Ereapitulanten dieser Waffe auf Vierhundert Gulden, 2) für alle Andere auf Dreihundert und Fünfzig Gulden festgesetzt. Bet einer Dienstzeit unter sechs Jahren kommt jedes Jahr, welches der Einsteher ganz oder theilweise zu dienen hat, mit einem Sechstheil der festgesetzten Einstandssumme in Anrechnung. 476 Der Mehrbetrag der nach Art. 2 geleisteten Zahlungen wird, nach Abzug der Verwaltungs- und sonstiqen Kosten, zu Prämien für die einstehenden Ercapitulanten in dem Verhältniß verwendet, daß außer dem Handgeld und der Einstandssumme der patentisirte eine doppelte, der nichtpatentisirie eine einfache Prämie^ erhalt^, h^ibt während der Dienstzeit des Einstehers in der Einstandskasse als Caution stehen und wird ihm daraus von seinem Eintritt in den Dienst an verzinst, und zwar mit so viel Procent, wie die Dienstcautionen verzinst werden. (Art. 38.) , , Die Prämien dagegen werden den Ercapitulanten im Laufe des Jahrs, worin ihre Dienstzeit als Einsteher begonnen' hat, ausbezahlt. Sollte vor der Auszahlung einer der in den Art. 25, 27, 29 und am Schlüsse des Art. 26 erwähnten Fälle eintretcn, so ist die Prämie der Einstandskasse verfallen. Art 19 Während der Dienstzeit des Einstehers kann die Caurion, sowie der Genuß der Zinsen davon weder'cedirt noch mit Arrest belegt werden, noch auf andere Weise eine Verfügung darüber von Seiten des Einstehers (außer auf den Todesfall) oder von Seiten der Gerichte zu Gunsten Anderer stattfinden. Art 20 Auch die Prämien können, wenn es die betreffenden Ercapitulanten wünschen, gegen die im Art 18 erwähnte Verzinsung in der Einstandskaffe stehen bleiben, und eben so sind diejenigen, welche mei oder mehrere Male einstchen, befugt, die für die frühere Einstandszeit hinterlegten Einstandssummen und Prämien bis zum Austritt aus dem Dienste gegen die nämliche Verzinsung in der Einstandskasse stehen zu lassen lieber diese Prämien und früheren Einstandssummen behält aber der Eigenthümer unbeschränkte Dis- pofiliönsbefugniß, und die Art. 18, 19, .25, 26, 27, 29 finden hierauf keine Anwendung. Art. 21- Einstehenden Ercapitulanten kann in besonders dringenden Fallen nach Ablauf der Halste ihrer Dienstzeit auf Verfügung des Kriegsministeriums ein Theil der Einstandssumme oder Caution, jedoch böckstens bis zur Hälfte, verabfolgt werden. ~ , , , ., , Art. 22. Der Einsteher muß die erforderlichen Eigenschaften zu der Zeit haben, wo seine Dienstzeit ankänat Hat er diese Eigenschaften inzwischen verloren, so wird seine Annahme als Einsteher zurückgenommen und er hat keinerlei Anspruch an die Einstandssumme; eben so, wenn sich erst nach seinem Dienstantritt eraibt, daß er wegen eines schon vorher vorhanden gewesenen Fehlers untauglich sei, oder daß er aus einer anderen Ursache schon vor seinem Eintritt die für die Einsteher erforderliche Qualification verloren habe. Art 23 Wenn ein Einsteher, welcher noch zu einer der sechs Klassen der Dienstpflichtigen gehört, noch selbst gezogen wird, so hört er auf Einsteher zu sein, und die als Einsteher bereits gediente Zeit wird ihm als eigene Dienstzeit gerechnet; er hat dann an die Einstandssumme keinerlei Anspruch, dieselbe wird vielmehr zur Einstellung eines anderen Mannes verwendet, und wenn sie dazu nicht hmreicht, so wird das Fehlende aus den sich an Einstandsgeldern ergebenden Ueberschüssen entnommen. (Art. 35.) Art. 24. Stirbt der Einsteher nach dem Anfang seiner Dienstzeit, so wird dre Emstandssumme unverkürzt an seine Erben oder sonst zum Empfang Legitimirten bezahlt. Art. 25. Im Fall einer Selbstentleibung des Einstehers wird die Einstandssumme zur Einstellung eines anderen Mannes für die noch übrige Dienstzeit verwendet (Art. 35) und der verbleibende Rest dm Erben des Einstehers ausbezahlt. , '. ,, Die Gerichte haben sich nach gepflogener Untersuchung darüber, ob eme Selbstentleibung vorliege, ^’^älr26. Wird ein Einsteher wegen unverschuldeter Untauglichkeit gänzlich entlassen, so erhält er die ganze Einstandssumme zurück. Hat er die Untauglichkeit selbst verschuldet, so wird für Ms volle Jahr, das er noch zu dienen hatte, der verhältnißmäßige Theil der Einstandssumme zum Vortherl der Einstandokasse abgezogen. Hat er sich durch Selbstverstümmelung absichtlich zum Militärdienste untauglich gemacht, so ist die Einstandssumme nebst rückständigen Zinsen der Einstandskasse verfallen. Art. 27. Im Falle der Desertion eines Einstehers ist stets die Emstandssumme nebst den davon rückständigen Zinsen der Einstandskaffe verfallen. . ,£ , . Art. 28. Wenn ein desertirter Einsteher zurückkehrt oder wieder elNgebracht wird, so hangt seine Wiederaufnahme in den Dienst von der Verfügung des Kriegsministeriums ab. Erfolgt solche, so wird, wenn der Einsteher die neue oder, im Falle deren Erlasses im Wege der Gnade, die ursprüngliche Dienst- °d°r ÄW* wenn er die Todesstrafe erleidet, so ist die Einstandssumme nebst den davon rückständigen Zinsen der Cm» zo^Jn den Fällen der Art. 27 und 29 wird der von den Einstehern der Kriegskasse zu leistende Ersan für Vertragnisse und sonstige Verluste aus dem Vermögen derselben betgetrieben. . , Art. 31. Ein Bruder darf unter den nachstehenden Modifikationen für den ander en emstehen. 13 Er muß wenigstens das 17. Lebensjahr zurückgclegt haben. 2) Wenn der einstehende Prüder jünger ist, so tritt, wenn dessen Altersklasse zur Ziehung ko , statt desselben der ältere Bruder in dessen Rechte und Verbindlichkeiten ein. 3) Die Zahlung einer Veriretungssumme und einer Einstandssumme (Caution), sowie eines Handgeldes, fällt weg, l 477 4) Wenn der eingestandene Bruder desertirt, so muß der vertretene Bruder seine Dienstzeit ausdienen oder sich auf die im Art. 33 bemerkte Weise anderweit vertreten lassen. Art. 32. Wenn ein Vater für seinen Sohn oder ein Sohn für seinen Vater einsteht, so finden int ersten Falle die Bestimmungen 3 und 4 des vorigen Artikels, im zweiten dagegen dessen sämmtliche Bestimmungen Anwendung. Art. 33. Ausnahmsweise und mit besonderer Genehmigung des Kriegsministeriums können auch bereits eingetretene Soldaten sich vertreten lassen, wenn sich dieselben in einer solchen Lage befinden, daß sie in beträchtliche Nachtheile gerathen oder ansehnliche Vorthcile entbehren würden, wenn sie bis zum Ablaufe der gesetzlichen Dienstzeit sortdienen müßten. Ein Soldat, welcher diese Erlaubniß erhält, zahlt die nach Art. 2 auf den Rest seiner Dienstzeit kommende Vertretungssumme zur Einstaiidskasie. Art. 34. Wenn ein Eiustcher die Erlaubniß erhält, sich selbst wieder vertreten zu lassen, so erhält er die Einstandssumme zurück nach Abzug dessen, was er nach Art. 33 als Vertretungssumme zu bezahlen hat. Dieß gilt auch für den Fall der Auswanderung (Art. 2 deö Gesetzes vom 21. Juni 1833). Art. 35. Die Einstandssummen oder die Theile derselben, welche nach Inhalt der Art. 23, 25, 26, 27, 29 zum Vortheile der Einstandskasse cinbehalten werden oder der Einstandskasse verfallen, nebst den Zinsen davon, sind zur Einstellung anderer Männer zu verwenden. Art. 36. Dienstpflichtige der ersten Klasse, welche sich verheirathen (Art. 11 des RecrutirungSge- sktzes), müssen auf so lange, als sie zur ersten Klasse gehören, eine Kaution für die Vertretungssumme (Art. 2.) entweder baar oder durch Unterpfänder des doppelten Wertheö stellen. Dergleichen CautionS- leistungen werden von den betreffenden Regierungsbehörden respicirt. Dasselbe gilt von den Dienstpflichtigen der zweiten und dritten Klasse, wenn nach Art. 11 deS Re- crutirungsgesetzes die Heirathsbeschränkung auf dieselben ausgedehnt wird. Art. 37. Die Bestimmung int Art. 18 lit. a des Recrutiruugsgesetzes wird dahin abgeändert, daß derjenige, welcher die Depotversctzung in Anspruch nimmt, unvermögend sein muß, einen Stellvertreter zu stellen oder die muthmaßliche Assecuranzsumme zu bestreiten. Art. 38. Die Einstandskasse, welche dem Kricgsministerum untergeordnet ist, legt alle Gelder in der Staatsschuldentilgungskasse an, von welcher sie ihr mit so viel Procent, wie bei den Dieitstcautionen der Fall ist, verzinst und auf jedesmaliges Erfordern zurückbezahlt werden. Art. 39. Die Einstandskasse genießt in etwaigen Klagsachen die Stempelsreiheit. Art. 40. Die Rechnungen über die in Gemäßheit dieses Gesetzes vereinnahmten und verausgabten Gelder werden der Rcchnungskammer zur Prüfung vorgelegt. In jedem Jahre werden die Hauptresultate der abgehörtcn Rechnung durch das Regierungsblatt bekannt gemacht. Art. 41. Zur gemeinschaftlichen Ausbringung der Vcrtretungssummcn sott von Staats wegen eine Assecuranzanstalt errichtet werden. Art. 42. Durch die Staatsvertretungsanstalt sowohl als durch die Staatsassecuranzanstalt darf der Staatskasse niemals irgend eine Anforderung, namentlich auch keine Pension erwachsen. Art. 43. Das gegenwärtige Gesetz tritt vom Tage der Verkündigung im Regierungsblatt an in Kraft. Die vor diesem Tage in Folge des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 eingetretcnen Einsteher und ihre Einsteller werden auch nachher nach dem gedachten Recrutirungsgcsctze behandelt, jedoch mit Ausnahme der Bestimmungen in den Art. 19, 21, 25, 28, 29, 32 des gegenwärtigen Gesetzes, welche von der Verkündigung desselben an auch auf sie Anwendung finden sollen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt den 14. Juli 1851. (L. S.) LUDWIG. Frhr. von Schäffer-Bernstein, von Dalwigk. Nr. R. C. 7658. Gießen am 31. Juli 1851. Betreffend: Die Stellvertretung im Militärdienste. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen. Sie wollen alsbald in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen, daß sich diejenigen Ercapitu- lanten, welche einstehen wollen und den vorgeschriebenen Erfordernissen zu entsprechen glauben, ohne Verzug und längstens bis zum 15, August l. I. dahier auf unserer Regierungs-Canzlei anzumelden haben. Küchler, 478 Nr. R. E. 7638. Gießen am 30. Juli 1851. Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Regierungsbezirks Gießen für 1852. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Großh. Bürgermeister des Negierungsbezirks. Indem wir Sie an die Aufnahme der rubricirten Voranschläge erinnern, machen wir Sie zugleich zur Beachtung auf Folgendes aufmerksam: 1) Die Beilage Nr. 2 (Vermögensverzeichniß) ist diesmal speciell aufzustellen. 2) Die nöthigen Kostenüberschlaqe dürfen nur von dazu verpflichteten Sachverständigen gefertigt werden und sind den Voranschlägen beizufügen. 3) lieber die Kirchen- und Schulbedürfnisse müssen die Anforderungen der betreffenden Vorstände angelegt und die Vorsehungen damit begründet sein. 4) Die wesentlicheren Abweichungen vom Voranschläge in Beilage Nr. 4 müssen speeiell und genau erläutert und gerechtfertigt werden. Auch ist anzugeben, ob und welcher Theil der als „baar" bezeichneten Beträge aus irgend einem Grunde indisponibel ist. 5) Sämmtliche Beilagen, also auch die Kostenüberschläge rc. müssen jedem Voranschlagseremplar beigefügt werden. Bei Berathung des Gemeiudevoranschlags mit dem Gemeinderath werden Sie den Zustand der öffentlichen Gebäude und Wege in sorgfältige Erwägung ziehen und die nothwendigen Mittel in den Voranschlägen vorzusehen nicht versäumen, um solche in gehörigem Stande erhalten zu können. Wir bemerken Ihnen hierbei, daß wir gelegentlich der Rundreisen in vielen Gemeinden eine große Mangelhaftigkeit in der Unterhaltung wahrgenommen haben und deshalb wünschen müssen, daß die betreffenden Bürgermeister es sich angelegen sein lassen, das Versäumte nachzuholen. Zur Einsendung der Voranschläge selbst bestimmen wir eine unerstreckliche Frist bis zum 15 September d. I. K ü ch l e r. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein Kinderschuh, ein Kinderkleidchen, ein kleines goldenes Schlößchen und eine Lochsäge. — Diese Gegenstände können von den Etgenlhümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werben. Gießen am 1. August 1851. Der Gr. Polizei-Commiffär L. N o v e r. Gerichtliche rind Privat - Bekanntmachungen. Edictalladungen. 1355) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht dahier über das Vermögen des entwichenen Philipp Kaiser II. von Wiesest den förmlichen Coneurs erkannt Hal, werden dessen Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche im Termin Freitag den 15. August d. I., Vormittags 16 Uhr, sogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls sie ohne besonderes Präclusivdecret von ber Masse ausgeschlossen werden. Gießen am 26. Juni 1851. Gr. Hess. Landgericht C. Heyer. 1370) Gießen. Oeffmtliche Bekanntmachung. Die Schuldner der Jacob Klotz Wittwe im russischen Hofe dahier, über deren Vermögen Con- curs erkannt ist, werden hiermit aufgefordert, binnen sechs Wochen Zahlung zu leisten und zwar, bei Vermeidung sonstiger doppelter Zahlung, an den bestellten Massecurator, Gr. Hofgerichts-Advocate» Dr. Sundheim Hierselbst. Diejenigen, welche in der Zahlung säumig sind, haben sich nach Ablauf jener Frist zu gewärtigen, daß gerichtliche Schritte gegen sie geschehen. Gießen am 10. Juli 1851. Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. 479 Besondere Bekanntmachungen. 1456) Gießen. Bekanntmachung. Die Geschäftslage der hiesigen Spar- uild Leihkasse-Verwaltung, an welchen Einlagen angenommen und Zahlungen geleistet werden können, werden vom 6. August dieses Jahres an, in dem Schneidermeister Kratz'schen Hause in den Neuenbäuen, der nunmehrigen Wohnung des Rechners, abgehalten. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 31. Juli 1851. Die Direktion der Spar- und Leihkasse. E ck st e i n. 1437) Gießen. Bekanntmachung. Die Wegegeldberechtigung der Stadt Gießen betreffend. Es ist daS Wegegeld, was Jeder nicht in Gießen einheimische Fuhrmann bei dem Gebrauche der städtischen Wege an den Stadttboren zu entrichten hat, sehr häufig umgangen oder gar förmlich verweigert worden. Hierdurch ist der Stadtvorstand genölhigt, für die Folge eine geschärfte Aufsicht auf diese Abgabe führen und alle Zuwiderhandlungen zur gesetzlichen Bestrafung anzeigen zu lassen. Damit sich künftig Niemand mit Unwissenheit entschuldigen kann, so ersuche ich die Herren Bürgermeister dieses Bezirks, in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß Jeder, der die Stadt mit Fuhrwerk berührt und kein Chausseegeld bezahlt hat, Weggeld zu entrichten verbunden ist, und daß Umgehungen dieser Abgabe nach der Verordnung vom 19. Juni 1826, Neg.-Blatt Nr. 17 mit 1 fl. für jeden Kreuzer bestraft werden. Gießen de» 28. Juli 1851. Der Bürgermeister K Hch. Ferber. 1388) Gießen. Aufforderung mt die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1851 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 22. Juli bis zum 22. August dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 22. September stattfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen i haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigcrungstermin gegen baare Zahlung einlösen können. Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden. ICj0" Die Herren Bürgermeister des Regierungsbezirks werden dringend ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen. Gießen den 15. Juli 1851. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 1438) Gießen. Holzvcrstelgcrung im Gießener Stadtwalde. Montag den 4. August l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Philosophenwald, Neuhege, Untcrhag, Annaberg, Bruderwinter und Bannwald, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden. 2*/4 Stecken Buchen-Scheidholz, 1 „ „ Stockholz, 32 Wellen » Reisholz, 70 Stecken Eichen-Prügelholz, 3118 Wellen » Reisholz, ’4 Stecken Fichten-Prügelholz, 7% '/ „ Stockholz, 1250 Wellen „ Reisholz, 3 Stecken Kiefern-Prügelholz, % " 18700 Wellen l*/4 Stecken 3'4 " 3'4 " 122 Wellen „ Stockholz, u Reisholz, Aspen-Scheidholz, „ Prügelholz, u Stockholz, ,/ Reisholz, 480 9 Eichen-Stämme, von 34 Cubikf., 3 Kiefern n von 34 » 24 Fichten » von 421 » 784 Eichen-Stangen, von 532 „ 258 Fichten » von 455 „ 2 Kiefern „ von 6 „ Die Eichen-Stangen und EichenPrügel bestehen in geschältem Lohholz und eignen sich zn Pfählen, Baumstützen und Werkholz. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet. Die Zusamnicnkunft ist am Fichtenkvpf auf dem alten Anneröder Weg. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden erfocht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 28. Juli 1851. Der Bürgermeister __ _ Hch. Ferber. 1434) Gießen. Versteigerung von Straßenarbeiten. Montag den 4. August, Vormittags 10 Uhr, soll in dem Hause des Wirthes Rinn zu Kleinlin- den die Beifuhr, das Aufsetzen und das Zerschlagen von 14 Cubilklafter Steine auö dem Steinbruche an der Steinrutsche auf die Straße von Gießen gegen Großenlinden, fodann Dienstag den 5. August, Vormittags 10 Uhr, in dem Nathhaus zu Langgöns die Beifuhr, das Aufsetzen und das Zerschlagen von 11'/2 Eubikklftr. Steine aus dem Steinbruche am Neuhof auf die Straße von Großenlinden über Langgöns wenigst- nehmend versteigert werden. Gießen den 31. Juli 1851. Der Gr. Kreisbaumeister des Baubezirks Gießen _________________Holzapfel.__ 1453) Wiesest. Jagdverpachtung. Montag den 11. August l. I., soll auf dahiesigem Rathhause die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend öffentlich verpachtet werden. Wiesest am 1. August 1851. Der Bürgermeister Seibert. 1443) Beltershain. Jagdverpachtung. Mittwoch den 6. August l. I., des Morgens 16 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Beltershain auf 3 Jahre in dem Büreau des Unterzeichneten meistbietend verpachtet werden. Beltershain am 24. Juli 1851. Der Bürgermeister Hartmann. Gießen. 1414) Versteigerung von Liegenschaften. Auf freiwilliges Ansuchen des hiesigen Bierbrauers und Wirths, Carl Heinrich Magnus, sollen Dienstag den 5. August, Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Rathhause folgende demselben zustehcnde Liegenschaften, öffentlich meistbietend versteigert werden. 1) 41 lDKlstr. Hofrailhe in der Walllhor- straße, neben Stadtr. Müller, 2) 78 » Acker am Hamm, neben Gg. Plank, 3) 92 » Wiese am Hamm, neben B. Loos, 4) 123 II Wiese daselbst, 5) 58 II Wiese daselbst, 6) 263 II Acker auf der Weißerde, auf den Erdkauterweg, neben Ludw. Conr. Sack, Metzger, 7) 117 II Aster links am Wiesecker Weg, neben Hermann Schwan, 8) 332 II Acker links am Schwarzlachweg, neben Reg.-R. Schmitt- Henner, 9) 212 w Acker an den Schwarzlachgärten, am Fluthgraben, neben Johannes König, 10) 240 II Acker daselbst, 11) 346 II Acker auf den Wartweg, neben Ludwig Herbert, 12) 434 II Acker über dem Rodt, neben Heinr. Eonr. Krailing, 13) 302 H Acker in der Lichlenau, neben Jacob Vogt, 14) 414 II Äcker daselbst, neben Fr. Mal- komesius, 15) 144 II Acker am Galgenberg, neben Joh. König, 16) 256 II Acker in der Lichtenau, neben Ph. D öll, M. Sohn. Die Bedingungen werden im Vcrsteigerungs- termin bekannt gemacht und es soll, wenn der Verkauf des Hauses nicht erzielt werden kann, eine Verpachtung desselben versucht werden. Gießen den 12. Juli 1851. Der Bürgermeister Hch. Ferber. 1439) Linhenstruth. Jagdverpachtung. Montag den 11. August l. I., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Büreau des Unterzeichneten die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf 3 Jahre meistbietend öffentlich verpachtet werden. Lindenstruth den 25. Juli 1851. Der Bürgermeister Schmitt. 481 1474) Trohe. Iagdverpachtung. Dienstag den 5. August l. I., Nachmittags 2 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Trohe, auf der Bürgermeisterei daselbst, nochmals verpachtet werden. Trohe am 30. Juli 1851. Der Bürgermeister _________________Hamm el. 1472) Merlau. Iagdverpachtung. Montag den 18. August l. I., Bormittags 8 Uhr, soll in dem Büreau des Unterzeichneten die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Merlau auf 3 Jahre meistbietend verpachtet werden. Merlau am 28. Juli 1851. Der Bürgermeister Tröller. 1473) Ermenrod. Iagdverpachtung. Freitag den 15. August l. I., Nachmittags 6 Uhr, soll auf dem Büreau des Unterzeichneten die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung unter den bei der Versteigerung bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meistbietend verpachtet werden. Ermenrod am 28. Juli 1851. Der Bürgermeister ___________________________Wenzel._____ 1470) Kesselbach. Iagdverpachtung. Donnerstag den 14. August l. I., Mittags 11 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Kesselbach auf hiesiger Bürgermeisterei öffentlich meistbietend auf 3 Jahre verpachtet werden. Kesselbach am 28. Juli 1851. Der Bürgermeister ______________________Wagner. 1441) Bernsfeld. Iagdverpachtung. Montag den 11. August l. I., deS Vormittags 10 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Bernsfeld auf dem Büreau des Unterzeichneten auf 3 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Bernsfeld den 26. Juli 1851. Der Bürgermeister Nauman n. 1412) Ettingshausen. Iagdverpachtung. Montag den 4. August l. I., soll auf hiesigem Rathhause die Ausübung der Jagd in hiesiger Gemarkung wegen zu gering eingelegtem Gebote, nochmals auf drei Jahre meistbietend verpachtet werden. Ettingshausen den 21. Juli 1851. Der Bürgermeister Keil. Feilgeboten. 1463) Gießen. Nübsaamm und Lein- saamenkuchen sind wieder angekommen bei __________________________L. Iahreis. 1476) Gießen. Die Unterzeichnete bringt ihren frisch erhaltenen Herbst Rübsaamen (runder Pfälzer und langer Art), sowie alle vorkomnienden Herbst-Sämereien in empfehlende Erinnerung. Wilh. Löber's Wittwe an der Hintergasse. 1458) Gießen. Anzeige. Aus Mangel an Raum soll ein Theil der dem Hrn. Gymnasial-Lehrer Dr. Lanz gehörigen, bei Hrn. Freiprediger L i ps aufbewahrt werdenden, sehr wohl erhaltenen Möbeln, unter andern ein Flügel, ein Klavier, mehrere Schränke, Stühle, Tische, ein Sopha -c., aus freier Hand verkauft werden und ist der Umerzeichnete bereit, hierüber nähere Auskunft zu ertheilen. Gießen den 30. Juli 1851. Steinb erger, ___Hofgerichts-Advocat. 1462) Gießen. Ich habe einige Hundert reingehaltene Wasserkrüge zu verkaufen. ___________________________L. Iahreis. 1294) Gießen. Ich verfehle nicht, einem geehrten Publicum die ergebene Anzeige zu machen, daß ich den bevorstehenden Gießener Markt abermals mit meinen längst berühmten Offenbacher Pfeffernüssen (in 2 Sorten) besuchen werde. Außer diesen und vielen andern vorzüglichen Condüorei- Waaren empfehle ich noch besonders: magenstärkendes Magenbrod, Theelebkuchen, Nürnberger und Baseler Mandcllebkuchen, Wurmkuchen, ächte Acker- männische Brustpapilloten re. und bitte um recht zahlreichen Zuspruch. Meine Bude ist vor dem Neustädter Thor mit Firma_______________Urff und Sohn. 1418) Gießen. Ein Wagen mit schweren eisernen Achsen, die schwersten Stämme oder sonstige Gegenstände tragend, und ein Oeconomie-Wagen, ferner eine Brandweinbrennerei mit vorzüglicher Einrichtung und allem Zugehör, Bütten rc., auch vorzüglich gute Aepfel- und Birn-Schnitzen, gedörrte Zwetschen und eine Partie Johannis- und Stachelbeeren, sind billig zu verkaufen. Die Erped. dieses Blattes sagt wo? 482 Frucht- uud Viktu alten preise ViktualienvreiLe 'S- Brodtaxe Fleischtaxe C9 Pf. fr. per Pfund Pf. Pf. fr. fr. Pf. fr. ordinäres Brod aus 2 besteh. zKoru- 2 2 2 2 11 2 12 — 13 Marktpreise. 16 20 17 18 16 14 14 2 4 1 1 13 14 2 4 ll1 8 8 6 9 8 11 8 7 5 9 8 12 14 12 20 15 15 16 16 3 5 1 12 8 14 16 14 20 13 13 20 20 tr? 11 8 7 6 “1 fr. TT 8 7 5 9 8 Für 1 fr. Wafferwcck. „ 1 fr. Milchbrod . Ochsenfleisch Kuyfleisch . Rindfleisch • Kalbfleisch • Schweinefl. . Hammeifi. . Schaaffl. . . Leberwurst . gern. Wurst. Bratwurst . Schwartem.. Blutwurst . geräuch. Speck Schinken . . Dörrfleisch . RiudSfett Hammclsfett Schweineschmalz, auS- gelaffencs . dgl., unauSgel. Frttcktpreife gemischtesBrd.auS | besteh. Maas Milch . . . . . . Pfund Butter . . . . auch . . . Handfäse ...... Eier....... Pfund Waizenmehl . . . „ Geschw. Vorschuß . Werste-^hi und ' Zu vermiethen. 1224) Gießen. Die bisher von Herrn Professor Dr. Renaud bewohnte untere Etage meines Hauses ans dem Seltersberg ist anderweit zu vermiethen. Gießen den 25. Juni 1851. Prof. Dr. H. v. Ritgen. 1465) Gießen. In dem von Schmalkalder- schen Hause, der Briefpost gegenüber, ist das Logis im 3. Stock gleich beziehbar zu vermiethen. DaS Nähere ist bei Buchbinder Rühl zu erfahren. Gießen den 30. Juli 1851. 1478) Gießen. In einem Hinterhause auf dem Marktplatze ist eine geräumige Familienwoh- nung zu vermiethen. Näheres in der Erpedition d. Bltis. 18: 14 14 18 16 NB. Di- Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfund k. »ach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig -> Loty ausmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals stnd von der Zugabe gänzlich auSgefchloffen. 1429) Gießen. Die den Erben des Christian Pimper gehörigen Gebäulichkeiten nebst Garten und Zimmcrplatz, vor dem Neuenweger Thor gelegen, sollen ganz oder theilweise verpachtet, oder, wenn Kaufliebhaber sich finden, aus freier Hand verkauft werden. Näheres bei Heinrich Thomas. 1471) Kess elbach. Wagen-Verkauf. Da ich meine Pferde abgeschafft, so bin ich Willens, auch meinen zweispännigen Wagen, welcher mit eisernen Achsen und enger Spur versehen und noch in gutem Zustande ist, aus freier Hand billig zu verkaufen. Etwaige Käufer belieben sich baldigst an mich zu wenden. Keffelbach am 28. Juli 1851. Wagner, Bürgermeister. I Gießen, 2. August. । S1 Lich. 1 den 24. Juli 1 Laubach. Butzbach !| den 1. August. || S fr. Pf- fr. Pf. ft. Pf. fr. Pf. fr. Pf. **• W 5 2 —- — —— I _ 5 2 11 — — — 11 J — 11 2 11 — 6 — — — _ 11 3 — — — __ _ _ O Q 7. Q T. Q 6 — — — — — — — — 5 — — — 6 — 5 — 5 — fr. Pf. fr. Pf. fr. pf. fr. Pf. fr. Pf. 6 — — 1 14 15 4 —— — — — — — — — __- 4 — — — — — 1- — Frucht- Gießen 30. Juli. | Grünverg p>ch 24. Juli. Friedberg 23. Juli. Mainz 18. Juli. Marburg Wetzlar 26. Juli. 21 . Juli. gut» 3 Hi a 1 t e Mott Scheffel Pf. fl. ke Pf. fl. fr. Pf. fl. fr. Pf. fl. fr. Pf. | fl. | fr. fl. | fr. fl. fr. |t,f. Waizen . 200 9 — 200 8 10 200 8 30 — 8 50 200 9 15 — 1 — 3 49 ! 2 Korn . . . 200 — — 190 7 35 190 8 — — 7 45 200 7 50 — ! *****" 3 14 2 Gerste . . 170 6 — 170 6 — 170 6 — — 6 10 200 7 i — ..... — 2 31 2 Hafer. . . — 4 — — 4 — 120 4 — — 4 20 200 4 15 — — 1 33 — Erbsen . . - | - 1 - Linsen . . (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu.M 62 des Anzcigeblattes. Zu Vermieten. 512) Gieß en. Das bisher von Herrn Pro« fessor Dr. Schäfer bewohnte Logis, mittlere Etage, in meinem (vormals Pilger'schen) Hause auf dem Selterswege, ist anderweit zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden. PH. Schlatter, Buchbinder. 1467) Gießen. Mein Vorderhaus in der Wol- kengasse ist ganz oder auch getrennt zu vermiethen. H. R o t h a u g e. 1468) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Wittwe Weidig am Lindenplatz. 1475) Gießbn. Bei Kürschner Köhler auf dem Kreuz ist eine kleine Familienwohnung zu vermiethen und sogleich beziehbar. Vermischte' Nachrichten. 1457) Gießen. Der unterzeichnete Vorstand ladet die Mitglieder des Krankenunterstützunqs- und Sterbekaffe-Vereins auf Montag -en 4. August, Nachmittags 5 Uhr, ZU einer Generalversammlung im Saale deö Promenadehauses dahier, mit dem Bemerken ein, daß sich dieselben an der Versammlung recht zahlreich betheiligen möchten, da für den Verein sehr wichtige Beschlüsse gefaßt werden sollen. Gießen den 30. Juli 1851. Georg Schmitt. Ehr. PH. Vogel. D. Löber. Carl Hoffmann. «««»» #S»»K W M G' E) Gießen. Zur vollständigen T M Erledigung der in der Session vom 31. W -w. dlts. zur Sprache gebrachten Fragen K werden die Mitglieder des juristischen O W rs^ubs zu einer weiteren Vesprechuna auf E- W Montag den 4. August, K M Mittags halb 1 Uhr, 2^ das Gasthaus zum Adler (Nr. 5) w hiermit dringend eingeladcn. W KKKL»SKK«SKKGKGK 1464) Gießen. Wohnungsveränderung. Meine Wohnung ist von jetzt an in dem Hause bei Herrn Küfermeister und Wirth Klinkel in der ____________I. H. Kaufmann. 1461) Gießen. Ein braves Kindermädchen, das schon längere Zeit kleine Kinder gewartet hat, %(•%'*1,1 1477) Gießen. Turnverein. Wegen Erbauung einer Turnhalle wird ein ^u einem Vurnßlasw geeignetes, entweder in oder nahe um Gießen herum gelegenes Stück Gelände von etwa 1 Morgen zu kaufen gesucht. — Offerte beliebe man bei dem Vor- stände des Turnvereins machen zu wollen. Gießen den 1. August 1851. _ Der Vorstand. 1452) Gießen. Kürgergesellschast. Durch das am verwichenen Sonntag eingetretene Regenwetter konnte die Parthie auf Badeuburg nicht abgehallen werden und soll dieselbe daher nächsten Sonntag den 3. August daselbst stattfinden, was den Mitgliedern der Bürgergesellschaft mit dem Bemerken kund gegeben wird, daß der an diesem Tage präcis um 3 Uhr abgehende Eisenbahnzug an der Badenburg dann anhält, wenn wenigstens 50 Personen Theil nehmen, weßhalb sich diejenigen, die mitfahren, schon um 2 Uhr für die nölhiqen Fahr- billets sorgen wollen. Gießen den 29. Juli 1851. Namens des Vorstandes __________ I. P. Möhl. 1455) Gießen. Kunst-Anzeige. Der akrobatische Seiltänzer, Franz Knie, wird heute Samstag den 2. August eine außerordentliche Vorstellung auf dem kleinen und hohen Seil pro- duciren. Der Schauplatz ist auf dem Brand. Anfang 6 Uhr. — Dann folgt Sonntag den 2. August eine 2. Vorstellung, Anfang 5 Uhr, wozu ergebenst e'nladet Franz Knie. 1466) Steinbach. Ich nehme hiermit zurück, was ich in Nr. 248 des „Hessischen Zuschauers» unter Nr. 931 veröffentlicht habe. ________________________ L. Horn. 1460) Staufenberg. Sonntag den 3. August ist gut besetzte Harmonie-Musik auf dem Staufenberg. Stingel. Gießen. Die 1. Compagnie der Bürgerwehr hat vom 3. bis incl. 9. August d. I. die Feuerbereitschaft und den Ordonnanzdienst. DaS Obcr-Commando der Bürgcrwehr. Fresenius. (1469) 484 Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 3. August. Emil Noll auf der Mäus- burg. Christian Löber in der Neustadt. M. Wallenfels Wttb am Wallihor. KixchLichs Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. G o t t e s d i e n st. Am 3. August. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Hospital - Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Freiprediger Siebert. G et aufte. Den 25 Zuli. Dem Bürger und Uhrmacher, Ludwig Scharmann, eine Tochter, Elisabethe Wilhelmine Simonie Karoline Georgine, geboren den 28. Juni. Den 2 6. Juli. Dem Großherzoglichen Landrichter, Aloys Karl Ploch. eine Tochter, Luise Henriette Auguste Theodore Sophie Mathilde, geboren den 4. Juli. Den 27. Juli. ^Dem Bürger und Schuhmachermeister, Philipp Flett 11., ein Sohn, Johann Ludwig, geboren den 6. Juli. Denselben. Dem Großherzoglichen Obersteuerboten, Karl Franz Schmitz, eine Tochter, Karoline, geboren den 28. Juni. Denselben. Dem Bürger, Metzgcrmeister und Wirth, Konrad Euler, eine Tochter, Karoline Susanne, geboren den 12. Juli. Beerdigte. Den 25. Juli. Magdalene Justine Fridericke Geng- nagel, des verstorbenen pensionirten Feldwebels, Daniel Geng. nagel, hinterlassene Wittwe, geb. Gros, alt 74 I. 6 M. 21 T., gestorben den 23. Jnli. Den 2 7. Juli. Johann Anton Friedrich Petri, Bau- auifther 1. Klaffe, des verstorbenen Bürgers und Weißbindermeisters, Wilhelm Balthasar Petri, ehelicher Sohn, alt 25 I. 3 M. 16. T., gestorben den 25. Juli. Den 28. Juli. Johanna Steinmeper, des Bürgers u. Wasenmeisters, Johann Ludwig Steinmeper, Ehefrau, geb. Lang, all 32 I 1 M., gestorben den 27. Juli. Den 29. Juli. Johann Hermann Gustav Berthold Leo, des Bürgers und Uhrmachers, Christian Leo, ehelicher Sohn, alt i I. 5 M. 13 T., gestorben den 27. Juli. Den 29. Juli. Christine Elisabethe Katharine Noll, des verstorbenen Bürgers und Bäckermeisters, Daniel Noll, hinterlaffene Wittwe, geb. Berger, alt 60 I. 10 M. 4 T., gestorben den 28. Juli. Den 30. Juli Johann Jaeob Schäfer, Bürger und Schreiner, des verstorbenen Bürgers und Fuhrmanns, Johannes Schäfer, ehelicher Sohn, alt 42 I. 11 M. 9 T., gestorben den 28. Juli. Den 3 1. Juli Kaspar Eberhard Heinrich Wilhelm, Bürger und Postillon dahier, alt 41 I. 11 M. 2 T., gestorben den 29. Juli. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Katholische Gemeinde. Kopulirt. Den 2 7. Juli. Joseph Prcmm, Bürger u. Maurermeister aus Horchheim im Königl. Preuß. Regierungs-Bezirk Koblenz, des Heinrich Premm zu Horchheim ehelicher Sohn, und Anna Wagner, des Bürgers u. Musikus Christoph Wagner zu Treis an der Lumda in Kurheffen, eheliche Tochter. Angekommene und abgereiste Fremden vom 29. bis 31. Juli 1851 I n den Gasthäusern. Im Rappen: Hr. Roch, Prof. v. Marburg; Hr. Höltz, Hauptm. v. Cassel; Hrn Rent. Stumpf und v. Poget v. Berlin; Hr. Hattenbach, Part. v. Cöln; Hr. Fränklin, Fabr. v. Leipzig; Hr. Perpente, Mech. v. Alzep; Hr. Br. Hirsch- seld, Med. v. Hamburg; Hr Frankenfeld, Dr. med von Berlin; Hr. ©eilet», Priv. v. Lübeck; Hr. Engel, Nentmstr. v. Londorf; Hr. Szechnizi, Graf v. Berlin; Hr. Leidner, Part. v. Neunkirchen; Hrn. Kfl. Reuter v. Jtzenhofen, Lau- genbeck v. Ehrenbreitenstein, Schulz v. Weisenau, Bleidorn v. Darmstadt, Fock v. Hannover, Reinfelv v. Bonn, Lale- mann v. Mainz. Palendach v. Berlin, Hirschfeld v. Riga, Falmdrub v. Fnrstcnwald, Dr. Falk v. Marburg, AntheS v. Frankfurt, Lohmann v. Cöln, Röder v. Offenbach, Hep- mann v. Dietz, Dircks v. Frankfurt, Andler v. Cassel, Hapn v. Basel, Heisler v. Berlin, Osthoffcr v. Crefeld, Fänger v. Amsterdam, Weinberger v. Ingolstadt, Schilling u. Lindenthal v. Leipzig. Hrn. Barone v. Malzburg u. v. Berkheim v. Wien. Im Einhorn: Hr. Bretschneider, Prof. v. Gotha; Hr. Büchmann, Archivar, Hr. Roth, Obrist-Lieut. u. Hr. Büchler, Hofg -Rth. v. Darmstadt; Hr. v. Oppel, Amts-Hanptm v. Leipzig; Hr. Elöckle, Part v. Halle; Hr. Solbmann, Gutsbesitzer v. Gotha; Hr. Höllerbach, Bauaufseher v. München; Hr. v. Breidenbach, Legationsrath von Darmstadt; Hr. Buergek, Lieutenant v. Regensburg; Hr. Fermstgill, Rent. v- Curland; Frau Herzberg v. Brilon; Hr. Meininger, Part. v. Gotha; Hr. Neu, Major v. Kaiserslautern; Hr. Ripupier, Hauptm. v. Kaiserslautern; Hr. Dümmler, Auditeur v. München; Frhr. v. Schenck zu Schweinsberg ; Frau Doktor Geper von Breslau; Hr. v. Blumenthal, Gutsbesitzer v Sommern; Hr. Brauns, Musikiehrer v. Wetzlar; Hr. Beck, Calcul. v. Darmstadt; Hr. Willmann, Part. v. Leipzig; Hr. Geauel, Beamt, v. Halle; Hr. Vogel, Kfm. v Mainz-, Hr. Boller v. Cassel; Hr. Trost v. Frankfurt, Hr. Reutlinger v. Magdeburg, Hr. Baumann v. Stuttgart, Sr. Weingarten v. Crefeld, Hr. Faber v. Düsseldorf, Hr. Hirschhorn v. Mann- heim, Hr. Saunier u. Wolf v. Frankfurt, Hr. Weber v. Elberfeld, Hr. Herder v. Minden, Hr. HörigSstein v. Hamburg. Im Priiv Lari: Hr. Boch, v. Cöln, Hr. v. Arülow v. Berlin,Studenten; Hr. Aumann v. Erfurt, Hr. Grödel v. Friedberg, Hr. Röder v. Cöln, Hr. Günther v. Kaisersfels, Hr. Ketterstein v. Osnabrück, Hr. Scheltabs v. Wimpfen, Hr. Haus v. Feine, Hr. Brunebeck von^ Magdeburg, Kaufleute; Hr. Holzmann, Bauübernehmer v. «prendlingen; Hr. Rausch v. Großeichen u. Hr. Becker v. Schotten, Spediteure; Hr. Sauer, Privatmann v. Freiburg; Hr. Langsdorf, Pfarrer v. Kirchgöns; Hr. Köhler v. Erfurt u. Hr. Klein v. Gotha, Metzgerm.; Hrn. Dr. Bergbauer u. Hoffmann, Militärärzte v. Pirmasenz; Hr. Schulz u. Hr. Hame, Opernsänger v. Weimar; Hr. v. Bettschort, Oberlieutenant v. Pirmasenz; Hr. v. Gültenstein, Reg-Rath v. Gotha. In den P r i v a l h ä u s e r n. Bei Fr. Seer. Merck: Fr. Steuer-Comm. Schober v. Friedberg. Bei Fr. Landrath Knorr: Fr. Weinrich mit Familie v. Frankfurt. Bei Hrn. Uhrm. Hanau: Fr. Gröde! v. Friedberg. Bei Hrn. Schneider Heimreich: Jungfer Jung, blut v. Gernsheim. Bei Hrn. Justizr. Trapp; Fräul. Trapp v. Homburg. Bei Hrn. Geh. Rath Knorr: zwei Herren Knorr v. Darmstadt. Bei Hrn. Kat.-Geom. Walther: Hr. Kringk, Handlungsv. v. Darmst. Bei Hrn. Kaufm. S. Hirsch Sohn: Hr. Fulda v. Worms. Bei Fr. Wittwe Frech: Frau Gaßner v. Gaualgesheim. Bei Hrn. Reallehrer Dr. Weigand; Hr. Lehrer Roth v. Frankfurt a. M. Bei Hrn. stud. med. Wehsarg: Hr. I. Schmidt von Flonheim. Bei Hrn. Postmeister Kempf I.: Hr. Oberapp -Gerichisrath Krug mit Familie von Darmstadt. Bei Hrn. Reg.-Comm.-Geh. Reifenberg: Frau Lehrer Gerlach v. Bellersheim. Bei Hrn. . Seilerm. F. Noll: Fräul. Bolz v. Knoblochsaue. Bei Fr. Wittwe Korndörfer: Frau Kinkel v. Battenberg. Bei Hrn. Prof. Dr. Vir: Fräul. Bonhard v. Darmstadt. Bei Hrn. Zeichenlehr. Dickore: Hr. Pfr. Briegleb mit Fam. v. Lißberg. Druck und Verlag der G. D. Brüht'schen Buch- und Lteinbruckerei.