3n;cigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks ß e n. Auswärts alonnu-t man sich bei allen Postämtern In Gießen bei der Erped. (Canzlciberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene LorpuSzeile 2 kr. ,W. 23 Mittwoch den 27. März 1S3O. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 ft. 42 kr. Amtlicher Th eil. Auszüge aus den Grofih. Regierungsblättern: Nr. 9. vom 2 4. Februar 185 0. Inhalt: 1) Verordnung,'die Staatsaufsicht über neue Religionsgemeinschaften und über Versammlungen zu kirchlichen Zwecken betr; — 2) Bekanntmachung, die Distanzbestimmung für Ertraposten zwischen Alsfeld und Neustadt betr; — 3) Summarische liebersicht über den Bestand der Hospitaliten im Gr. Landeshospital Hofheim im Jahr 1849; — 4) Bekanntmachung, die Aufbringung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Land» fndenschast der Provinz Oberheffcn für 1850 beir.; — 5) Dienstnachrichten; — 6) Versetzung in den Ruhestand ; — 7) Concurrenzeröffnung; — 8) Sterbfälle. Nr. 12. vom 7. März 1850. Inhalt: 1) Verordnung, die Zeugen- und Erpcrten-Gebühren im mündlichen und öffentlichen Strafverfahren mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberheffen betr.; — 2) Bekanntmachung, die Entfernung aller Orte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen von den Städten Darmstadt und beziehungsweise Gießen für den Zweck der Bestimmung det Zeugen- und Erperten-Gebühren in Assisensachen betr. Nr. 13. vom 19. März 1850. Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Hälfte der Umlage zweiter Klasse der Gemeinde Sprendlingen, im Regierungsbezirke Mainz für 1848 betr.; — 2) Bekanntmachung, die Aufhebung des Bingen-Wöllsteiner Postcourses und Herstellung einer Postverbindung zwischen Mainz und Sprendlingen betr.; — 3) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Hriedensgerichtsbezirks Wöllstein für 1850; J- 4) Verzeichnis rechtskräftig gewordener, nach Art. 30. des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Starkenburg; — 5) Concurrenzeröffnungen; — 6) Berichtigung. Bestimmungen für das Verfahren vor dem provisorischen Bundesschiedsgerichte und für die Vollziehung der Entscheidungen desselben. (Fortsetzung.) §. 16. Erscheint nur von Seiten einer der Parteien ein zum Auftreten befugter nicht oder läßt sich der Erschienene auf die Sache nicht ein, so steht der andern Partei frei, darauf anzutragen, entweder daß die Sache auf sich beruhen bleibe, oder die Contumacial-Verhandlung eintrete. 8. 17. Bei der Contumacial-Verhandlung werden alle streitigen, von dem Nicht-Erschienenen angeführten, mit Beweismitteln nicht unterstützten Thatsachen für nicht angeführt, so wie alle von dem Nicht- Erschienenen noch vorzulcgenden Urkunden für nicht beigebracht angesehen, alle vom Gegentheile angeführten Thatsachen aber, denen noch nicht ausdrücklich widersprochen worden ist, für zugestanden ungleichen die von dem Gegentheile beigebrachten Urkunden für anerkannt erachtet. 8. 18. Eine Verlegung der zur mündlichen Verhandlung anberaumten Sitzung findet nicht nur auf den übereinstimmenden Antrag beider Parteien Statt, sondern kann auch, nach Ermessen des Gerichts, auf den einseitigen Antrag einer Partei erfolgen, wenn solcher durch bescheinigte, erhebliche Gründe unterstützt wird. 218 §. 19. Die mündliche Verhandlung wird mit einem das Sachverhältniß darstellenden Vortraae wel- L.Ä7LWL.°«1» S™ -** * »Ä Ü «.w «e- sw» ä&ÄÄÄn” ÄL.,r über welche die andere Partei noch nicht zur Gegenerklärung /ufgefordL' ^llC' f cgenerklarung auf eine ber der mündlichen Verhandlung erst vorgcbrachte thatsächliche Erklärung rächt sofort im Stande, so muß das Gericht, wenn es die Gegenerklärung für nothwendig erachtet, eine XTaS'Snen bUld? etne"' tCn ^arfeten los"" Zu eröffnenden, die Stelle der Vorladung vertretenden Be- .. §• ,2.1- Die Leitung der mündlichen Verhandlung, die Sorge für gehörige Erörterung der Sache und dw.Dcchgmß zur Schließung der Verhandlung gebühren dem Vorsitzenden, welcher jedoch hierbei auf die Meinung der be,sitzenden Ger,chtsmttglieder Rücksicht zu nehmen, und diejenigen Fragen we che dchftlben den Parteien vorgelegt zu sehen wünschen, zu stellen hat. J 8 ' ; e . die Sache zum Endurtheil reif, so wird das Erkenntniß mit den Entscheidungsgründen den Parteien noch in der nämlichen oder in einer sofort zu bestimmenden, jedoch der Regel nach nicht über vierzehn Tage hniauözusetzenden Sitzung verkündigt. ; ' 8 r , , eine Beweisaufnahme erforderlich, so muß dieselbe durch eine sofort abzufasscnde Reso- ^hatsachen und die Beweismittel sestsetzt, angeordnet werden, und ist solche owjoorjconfren cer s». lö, 14, 18, 19 und 21 gleichfalls Anwendung finden, und zur Entscheidung der Sache eine Gerichtssitzung anberaumt, zu welcher die Parteien vorzuladen sind. — Wer nicht erschein/ von ftihrei/habe.""^"^"""^"' Cv 3UV Unterstützung seiner Behauptungen und Anträge nichts weiter anzu- mündliche Verhandlung ist durch einen zur gerichtlichen Protokollführung befähigten Beamten ein Protokoll aufzunehmcn, welches in Sonderheit enthalten mußt 1) den Gang der stattgefundenen Verhandlungen im Allgemeinen; J’T™8™ Zugeständnisse der Parteien, deren Aufzeichnung verlangt wird, so wie diejenigen Erklä- Q Zungen der Parteien, deren Aufzeichnung das Gericht für erheblich hält; 3) die Entscheidung und sonstige, Beschlüsse des Collegiums. Das Protokoll ist von sämmtttchen anwesenden Gerichtsmitgliedern und dem Protokollführer zu unterschreiben^ Der Vorlesung an dw Parteien, so wie der Unterzeichnung von ihnen bedarf es nicht; jedoch müssen die unter pos. 2 erwähnten Vermerke den Parteien vorgelesen werden, und sind letztere mit ihren Bemerkungen über die Fassung derselben zu hören. ' 1 mtt ipren •?: „ Dw Ausfertigungen der Erkenntnisse sind den Parteien selbst oder deren Bevollmächtigten, ^nRnuntio^tuSenU8brUtf Empfang des Erkenntnisses gerichtet ist, im Wege der gerichtllchen , $■ von keiner der Parteien auf eine mündliche Verhandlung vor versammelten Gerichte angetragen worden, so erfolgt die Entscheidung in einer nicht öffentlichen Sitzung, auf den schriftlichen Vortrag zweier vom Vorsitzenden ernannten Neerenten. Bei Verfügung der Beweisaufnahme (s ’jTZ- * B->-e«»-l R°«ch, genommen werden, welche LU In ffub- Nach beendigter Beweisaufnahme ist den Parteien, unter Mittheilunq der Verhandlungen noch eine SbS-p blS kU sechs Wochen zur Einreichung ihrer rechtlichen Ausführung zu gestatten; roer diese Frist versäumt, von dem wird angenommen, daß er nichts weiter anzuführen habe. 8. 26 Tuqcä? Ct iÖl!nßen kCV Cr enntm”e werden den Parteien statt der Publication nach Vorschrift des §. 28. Die in vorstehenden Paragraphen angedrohten Rechtsnachtheile treten ein, ohne daß es dieser- fcer6®Menya?teimiebainf ^bkanntmachung an die betheiligte Partei oder demnächst eines besondern Antrages §. 29. Die Parteien sind verpflichtet, diejenigen Schriften, von denen der Gegenpartei Mittbeiluna gemacht werden muß, m der dazu erforderlichen Anzahl von Exemplaren einzureichen. 3 „J- 'Erkenntnisse des Schiedsgerichts findet, außer dem Falle des §. 7, ein Rechtsmittel " , “ C" ^ auch die Restitution wegen neu aufgefundener Urkunden nicht statt; dagegen bleibt den Par- tliiii unbenoiiiinen, die Anstellung der Nichtigkeitsklage in den im §. 2 Nr. 1,4 und 5 Tit. 16 Th. I. ei- Jügemeiiieit Gerichtsordnung für die Königl. Preußischen Staaten bezeichneten Fällen: i”. e”’c/‘ ""s Grund einer falschen Urkunde oder eines falschen Zeugnisses erfolgten 3 Snm an£?' bev ^^schustsmaßlgen Vertretung der unter Vormundschaft oder Curat/ stehenden 219 c) der mangelnden oder falschen Vollmacht desjenigen, welcher für eine Partei als deren Bevollmächtigter aufgetreten ist. Diese Klage ist gleichfalls bei dem Schiedsgerichte anzustellen; die Erecution des angefochtenen Erkenntnisses wird aber durch dieselbe nicht aufgehoben. §. 31. In Ergänzung der gegenwärtigen Bestimmungen sollen die in den Königl. Preußischen Staaten bestehenden allgemeinen Proceßgesetze zur Anwendung kommen. §. 32. In den vor dem Schiedsgerichte verhandelten Sachen werden keine Stempel und keinerlei Art von Gerichtsgebühren erhoben; hinsichtlich der baaren Auslagen und sonstigen Kosten verbleibt es bei den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (§. 31). 2) In Beschwerdesachen 8- 33. In Beschwerdesachen (§. 4 Lit. a. Nr. 5 und Lit. b. der Übereinkunft vom 26. Mai v. I.) findet das in den §§. 1—32 vorgeschriebene Verfahren gleichfalls Anwendung, jedoch mit nachstehenden Modifikationen: 1) bei Mittheilung einer Beschwerde wegen verweigerter oder gehemmter Rechtspflege an die betreffende Landesbehörde zu deren Erklärung, ist zugleich die Einsendung der bezüglichen Acten zu verordnen; 2) in den Fällen des tz. 4 Lit. b. der Uebereinkunft hat der Beschwerdeführer außer dem Nachweise, daß die Sache von dem Verwalkungsrathe der verbündeten Negierungen dem Schiedsgerichte überwiesen worden, zunächst eine vollständige Beschwerdeschrift, welche dem contradictorischen Verfahren zur Grundlage dienen kann, einzureichen; 3) schriftliche Replik oder Duplik, so wie mündliche Verhandlung vor versammeltem Collegium, finden nur in solchen Fällen statt, in denen das Schiedsgericht sie für angemessen erachtet. (Schluß folgt.) O ffizi elle Dienstnachrichte». Am 21. Januar wurde der Domänenbote Chrijloph Heuerling zu Wimpfen am Berge mit den Functionen eines Obersteuerboten und denen eines Steueraufsehers in dem Erhebnngsdistricte Wimpfen beauftragt. Am 25. Januar wurde dem zweiten Landge- richtsdieuer Dieterich Fischer zu Gießen die Stelle eines ersten Landgerichtsbieners am dastgen Landgerichte crtheilt. Am 28. Januar wurden auf Präsentation des Herrn Grafen zu Solms-Laubach, der zweite evangelische Pfarrer Johann Conrad Zöckler zu Laubach, im Regierungsbezirke Gießen, für die erste und der Pfarramts-Candidat Friedrich Jacob Schick zu Laubach für die zweite evangelische Pfarrstelle daselbst bestätigt. Am 30. Januar wurde dem bisherigen zweiten Landgerichtsdiener Johann Balthaser Rauth zu Reinheim die Stelle eines ersten und dem Wachtmeister bei der reitenden Artillerie Peter Philipp Lippert dahier, die Stelle eines zweiten Landgerichtsdicners bei dem Landgerichte Reinheim erthcilt. Am 3. Februar wurde der Oberbibliothekar, Geheime Hofrath vr. Carl August Ludwig Feder dahier, zum Geheimcn-Rath ernannt. Am 5. Februar wurde dem Zolldirections-Secretär Florentin Hallwachs dahier, die Stelle eines Ober-Zoll-Jnspectors bei dem Hauptzollamte zu Offenbach übertragen. Dienstentlassung. Am 13. December 1849 wurde dem Posterpeditor Friedrich N e e S zu Höchst die Entlassung von diesem Dienste ertheilt. Versetzungen in den Ruhestand. Am 9. Januar wurde der Director und erste Lehrer an dem Gymnasium zu Mainz, Oberstudienrath vr. Joh. Baptist Steinmetz in den Ruhestand versetzt. Am 25. Januar wurde Nachrichten. der erste Landgcrichtsdicner an dein Landgerichte zu Gießen Johann Georg G r ö ß e r in den Ruhestand versitzt. Concurrenzcröffnungen. Erledigt sind: die evangelische Pfarrstelle ’ zu Oberroßbach, im Regierungsbezirke Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 1262 Gulden; die evangelische Pfarrstellc zu Schornsheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von >237 Gulden, worauf jedoch eine temporäre Abgabe von 350 Gulden ruht; die evangelische Pfarrstelle zu Wochenheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 759 Gulden, auf welchem jedoch ein temporärer Abzug von 273 Gulden ruht; die evangelische Pfarrstelle zu Breidenbach im Regierungsbezirke Biedenkopf, mit einem jährlichen Gehalte von 525 Gulden; die widerruflich zu besitzende Stelle eines Distrietssteuereinnehmers im Erhebungsbistrict Langen, mit welcher ein jährliches Diensteinkommen von durchschnittlich 1100 Gulden und die Verpflichtung zur Stellung einer Dienstcaution von 3000 Gulden verbunden ist, coucurreuz- fähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen bei der Gr. Obersteuerdirektion anzumelden; die widerruflich zu besetzende Stelle eines Districtsstcuercinnehmers im Eehebungsdistrict Herbstein, mit welcher ein jährliches Diensteinkommen von beiläufig 720 ft., sowie die Verpflichtung zur Stellung einer Dienstcaution von 1600 fl. verbunden ist, concurrcnzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen bei Gr. Oberstcuer- direction anzumelden. Sterbsälle. Gestorben find: am 2. December 1849 der pensionirte Unterförster Becker zu Lehrbach, im Rcg.- Bezirke Alsfeld; am 6 Januar der 1. Lehrer, PMcptor Conrad 6! eist zu Stockhausen, im Regierungsbezirke Alsfeld; am 12. Januar der Universitäts-Mechanikus Hoß zu Gießen. Bekanntmachung- den Ankauf und die Einführung von englischen langwolligen Schafen (Cootswold) betr. ES ist eine von unseren intelligenteren Landwirthen anerkannte Thatsache, daß unsere gewöhnlichen Landschafe den an sie gestellten Anforderungen in Beziehung auf Wollertrag und Woüqualität sowohl, wie namentlich in Beziehung auf Fleischgewicht und Mastfähigkeit keineswegs entsprechen und daß bei einer vorzunehmenden Veredlung derselben, durch Einführung eines fremden Schasstammes, die letzteren Eigenschaften hauptsächlich in Betracht zu ziehen sind. 220 Es liegt mithin im Interesse der oberhessischen Schafzüchter, sich eine Schafrace zu bilden, welche ihnen durch vermehrte Körpermaffe, größere Mastfähigkeit und größeren Wollreichlhum einen höheren Gewinn abwirft. Diesen Zweck erreicht man nur durch Einführung einer englischen langwolligen Schafrace, welche die gewünschten Eigenschaften in möglichst hoher Vollkommenheit besitzt. In Erwägung der Wichtigkeit des Gegenstandes hat der Ausschuß des landw. Vereins von Oberheffen in der Sitzung am 28. Februar d. I. folgende Beschlüsse gefaßt: 1) es soll die bereits vor mehreren Jahren durch den verstorbenen Vereinspräsidentcn, Herrn v. Firnhaber-Jordis, eingeführte und für unsere oberhessischen Verhältnisse bereits erprobte Schafrace (Cootswold) wieder eingeführt werden; 2) der landw. Verein von Oberhessen übernimmt den Ankauf von 2—3 englischen Böcken auf eigne Rechnung und Gefahr; 3) er erläßt eine Aufforderung an oberhessische Schafzüchter, sich in der Art zu betheiligen, daß sie auf eigne Rechnung Mutterschafe erwähnter Race aus England mitbezieben. Der landw. Verein übernimmt die Kosten des Transports dieser Schafe und die Leitung des Ankaufs, so daß also den Bestellern nur die Kosten des Ankaufs zur Last fallen. Nach eingezogenen Erkundigungen wird der Preis eines englischen Originalschafes die Summe von 40 fl. nicht übersteigen. Die sich auf diese Art Betheiligenden bilden gleichsam eine Societät, sic machen sich namentlich verbindlich a. den auf der Reise durch irgend einen Unfall entstandenen Verlust gegenseitig zu tragen; b. während 2 oder 3 Jahre, sowohl ihre Originalschafe, wie auch einen Theil ihrer Landschafe jährlich zu n von dem landw. Verein angekauften Böcken zu bringen; c. einen kleinen Stamm dieser Race als Stammrace rein sortzuzüchten, die aus dieser Züchtigung gefallenen Böcke nicht verschwinden zu lassen und sowohl diese, wie ihre besten Bastardthiere zu einer jährlichen Stöhrschau zu bringen; d. zunächst dem Vereine und nach diesem den Gesellschaftsmitgliedern daö Verkaufsrecht über die zum Verkaufe auSgesetzlen Zuchtstöhre für eine bestimmte Reihe von Jahren einzuräumen. Eine von dem Ausschüsse des landw. Vereins niedergesetzte Commission wird in Verbindung mit dem Vorstände des Vereins die Ausführung obenerwähnter Beschlüsse leiten resp. überwachen. Indem wir nun diese Beschlüsse zur Kenntniß des landw. Publicums bringen, ersuchen wir diejenigen welche sich an dem Ankäufe von englischen Mutterschafen erwähnter Race betheiligen wollen, sie uns bis zum 4 5. April d. I Mittheilungen zu machen, wie viel Stück vierzähnige Mutterschafe zu haben wünschen, un-d ob sie sich mit den sub a. bis d. gestellten Bedingungen einverstanden erklären. Laubach, den 42. März 4850. Der Präsident des landw. Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach. Nr. R. C. 2524. Gießen am 24. März 4850. Betreffend: Das die Gemeinde Allenvorf b. B. in der Nacht vom ai/2a Februar 1850 betroffene Brandunglück. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Regierungsbezirks. Indem wir die in Nr. 25 der Darmstädter Zeitung abgedruckte Bekanntmachung nachfolgend noch besonders zu Ihrer Kenntniß bringen, beauftragen wir Sie, den Inhalt derselben den Bewohnern Ihrer Gemeinden auf ortsübliche Weise milzutheilcn, etwaige hierauf erfolgende freiwillige Gaben in Empfang zu nehmen und dieselben an den Gr. Regierungs-Secretär Pietsch dahier einzusenden, lieber die einkommenden Gaben und deren Ablieferung wird in diesem Blatte demnächst öffentlich Rechenschaft gegeben werden. v. W i l l i ch. Pietsch. (613) Zu Nr. R. C. B. 697. Biedenkopf am 45. März 4850. Betreffend: Wie oben. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Biedenkopf an Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen. Wir erlauben uns, Sie auf das, eine, hiesigem Regierungsbezirk angehörige, Gemeinde betroffene Brandunglück hinzuwenden, indem wir den schildernden Artikel in der Darmstädter Zeitung, Nr, 25 nach- 221 folgen lassen und bitten um Ihre geneigte Vermittelung geeigneter Personen zur Empfangnahme von Unterstützungen, welche ihnen freiwillig für die Verunglückten einer ohnehin armen Gegend zugehen, auch um demnächstige gefällige Nachricht von dem Resultate. Trapp. Schaaf. Abschrift. Regierungsbezirk Biedenkopf, 23. Februar. Die Gemeinde Allendorf ist in der Nacht zum 22. durch ein großes Brandunglück betroffen worden, indem das Feuer, bei dem starken Sturmwinde, rasch vcr- breitet, binnen wenigen Stunden 37 Wohn- und 30 Nebengebäude verzehrte. Dem Elend ist noch dadurch vermehrt, daß Lebensmittel und Hausgeräthe, selbst die nothwendigsten Kleidungsstücke verbrannt sind, so daß die Verunglückten selbst, wie die übrigen Einwohner, welche ihre Habseligkeiten vor der weiter greifenden Flamme in Verwirrung zu retten suchten, und nun die Obdachlosen zu sich ausgenommen haben, in drückenden Mangel versetzt sind. Wiewohl von den umliegenden Orten und ganz besonders von Biedenkopf die erste Hülfe eingetreten ist, so wird doch die unglückliche Lage der Gemeinde Ällendorf, welche im vorigen Jahre so sehr durch Hagelschlag, und erst kürzlich durch Ueberschwemmungen gelitten hatte, einer längeren und ausgiebigeren Beihülfe bedürfen. _____________ Edictalladung. 511) Lich. Die in Nr. 21 des Gießner Anzeigeblatts veröffentlichte Edictalladung vom 25. Febr. d. I., betreffend die Revision des Hvpmhekenbuchs der Gemeinde Hattenrod, wird mit dem Anfügen wiederholt, daß etwaige Ansprüche aus den, in vorbemerkter Verfügung speciell verzeichneten Hvpothekeneinträgen sogewiß binnen der bestimmten zweimonatlichen Frist bei dem untencichneten Gerichte anzuzeigen sind, als sonst die betreffenden Hypo- thekeneinträge für erloschen erklärt, resp. in dem Hypothekenbuch gelöscht werden. Ebenso werden Alle, welche auf Immobilien in der Gemarkung Hattenrod radicirte, gerichtlich bestätigte Verunterpfändungen besitzen und besondere Aufforderung nicht erhalten haben, wiederholt auf- gefordert, binnen der bestimmten Frist von zwei Monaten dahier, unter Vorlegung ihrer Urkunden, Anzeige zu machen, widrigenfalls sie den Ansprüchen auf Ersatz des Dritten dadurch etwa zugehcnden Schadens ausgesetzt werden. Lich am 15. März 1850. Großh. Hessisches Landgericht. Stein. Versteigerungen. 614) Butzbach. Main - Weser- 41 Eisenbahn. Sektion Butzbach. ULLA Dienstag den 2. April, des Vormittags um 10 Uhr, sollen Erdarbeiten im Ganibacher Wald, zu 1900Gul- den veranschlagt, durch öffentliche Versteigerung an den Wenigstnehmenden in Accord gegeben werden. Butzbach am 22. März 1850. Der Gr. Sections-Jngenieur. E i ck e m e i e r. 633) Gießen. Verpachtung des städtischen Steinbruchs an der Steinrutsch. Montag den 7. April l. I., Vormittags 9 Uhr, soll auf dem Rathhause dahier der Steinbruch an der Steinrutsch an den Meistbietenden verpachtet werden. Die Gr. Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden zu veröffentlichen. Gießen den 23. März 1850. Der Vürgermelster-Vlcar Rühl. Feil geboten. 141) Gießen. Wegen Räumung meines Lagers von Cigarren offerire ich dieselben, bei Abnahme von */10 Kistchen, zu den Einkaufspreisen und bemerke, daß bei Bündeln von 25 Stück nur ein kleiner Preisaufschlag statt findet. G. Schmid tb o r n. 619) Gießen. Die neuen Tapeten-Muster- karten des Herrn H. Amtmann in Mainz sind mir eben zugekommen, und empfehle ich diese zur geneigten Ansicht hiermit bestens. Louis Labroisse. 622) Gießen. 30 Centner gutes Heu sind zu verkaufen bei August Zimmermann in den Neuenbäuen. 625) Gießen. Alle Sorten Stempelpapier, namentlich auch Formularien für Bürgermeister verkauft Botenmeister Schlatter in der Caplansgasse. 624) Gießen, Seidenhüte neuester Faoon empfiehlt Ph. Lüdeking. 142) Gießen. Spanische Weine des Herrn Fa- Benedica Yriartis in Cadix bei G. Schmidtb 0 rn in Gießen. 222 631) Hessenbrücker Hammer. Braunkohlen-Bergwerk bei dem He^senbrücker Hammer, den sä. März 1850. Von heute an werden die Braunkohlen zu nachfolgenden herabgesetzten Preisen abgegeben: ganz holzige Kohlen, per Centner 17 fr., grobe Stückkohlen, „ „ 13 „ gute Brockkohlen, „ » 10 „ feine desgl. „ » 8 „ Die Braunkohlen werden auf der Grube nicht gewogen, sondern in einem 8 Centner haltenden Kasten gemessen, welcher im Lichter 5 7 Zoll lang, 3 7 „ breit, 2 2,8 „ hoch, Darmstädter Maß ist und 48 Darmstädter Cubikfuß (nahe einem halben Stecken) hält. 629) Gießen. Diejenigen Leidenden, welche sich bisher weder selbst, noch im Kreise ihrer Bekannten von der heilkräftigen Wirksamkeit der Goldberger'schen Ketten zu überzeugen Gelegenheit hatten, mache ich auf den im Druck erschienenen ZWeiteN Zshwesbemcht über die Heilkraft und Wirksamkeit der Kaiser!. König!. Oesterreichisch privilegirten und König!. Preuß. concessionirten Goldberger'fchen gaivano-electrischen Rheumatismus-Ketten aufmerksam und ist diese, für Alle, die an gichtischen, nervösen und rheumatischen Nebeln leiden, so höchst wichtige Schrift unentgeldlich bei mir zu haben. Diese segensreichen Erfolge, bestätigt in amtlich beglaubigten Attestaten von mehr denn Ein Tausend Sanitäts-Behörden, renomirten Aerzten und hochachtbaren Privatpersonen aller Länder Europas, rechtfertigen sicherlich die Celebrität der Gold b erger'schen Ketten und bieten die größte Bürgschaft für deren gerühmte und gepriesene Heilkraft. Von dem Erfinder und Verfertiger dieser Ketten, Herrn I. T. Goldberger in Berlin, vormals in Tarnowitz, ist mir seit Jahr und Tag der'alleinige Verkauf für den hiesigen Ort übergeben und halte ich sonach mein wohlassortirtes Lager der Goldberger'fchen Ketten in der Original- Verpackung, zu den festgestelllen Fabrikpreisen (ä Stück mit Gebrauchsanweisung 1 Thl. stärker- ä 1 Thl. 15 Sgr. und in doppelter Construction gegen veraltete Nebel ä 2 Thl., sowie schwächste Sorte ä 15 Sgr.) bei Bedarf zur geneigten Abnahme bestens empfohlen. Gießen im Februar 1850. Carl Frech 630) Gießen. Die Holz Handlung von Friedrich Decker in Frankfurt a. M. von der Friedberger Warte aus der erste Diehlhof links, empfiehlt ihr Lager aller Sorten Bau- und Werkholz, ferner in Dielen, Eichen- und Kiefern-Holz und verspricht bei reeller Bedienung die billigsten Preise. Auch können die Pferde in gute Stallung eingestellt werden. 607) Gießen. Frische Hefe, per Maas 36 fr. im Hause des Hrn. Ph. Vog Neuenweg, Lit, B, Nr. 114. 623) Kleesamen, rother, weißer und Luzerner, in bester Waare, empfiehlt Emil Pi stör. 635) Gießen. Frische Bierhefe ist zu haben bei F. L. Rencker u. Comp. 223 Zu vermischen- 616) Gießen. In dem Haupthause des Neu- bauer'schen Stifts ist der dritte Stock zu vermiethen. Lusttragende wollen sich binnen 8 Tagen bei dem Kurator, Hofgerichts-Advocaten Dornseiff, melden. 605) Gießen. Ein Familien-Logis und eine möblirte Stube ist zu vermiethen auf der Mäus- burg Lit. B. Nr. 30. 632) Gießen. In dem Dörrischen Hause in den Neuenbäuen ist ein Logis zu vermiethen. Näheres zu erfragen bei Schneidermeister Carl Brück. 560) Gießen. 3 in einandergehende Zimmer, nebst Bodenkammer, Keller und Holzplatz, sind an eine stille Familie zu vermiethen und können sogleich bezogen werden bei Jacob Kaufmann Worms Wtw., am Kirchenplatz. 634) In Großenlinden ist eine sehr schöne Wohnung für eine stille kleine Familie zu vermiethen. Bei wem sagt die Red. d. Bl. 628) Gießen. Ein Logis, bestehend aus 2 ineinandergehenden Stuben, Küche, Kammer :c., ist zu vermiethen, auch kann auf Verlangen eine dritte Stube beigegeben werden, sowie eine Mist- stätie nebst Schweinstall. Das Nähere bei Spengler E. Meyer im Asmus'schen Hause am Lindenplatz. Vermischte Nachrichten. 502) Gießen. Durch die Eröffnung der Eisenbahn von Friedberg nach Frankfurt fahren die Familienwagen nach Friedberg in regelmäßigen Fahrten ab: iter Abgang 6 Uhr, Ankunft in Friedb. 10% Uhr, 2ter „ 8 „ „ „ „ 12% „ 3ter ii 12 h » „ „ 4% // 4ter „ 4 „ u u „ 9 u Bemerkt wird, daß die Wagen um 6, 8 und 12 Uhr mit -den in Friedberg nach Frankfurt abgehenden Eisenbahn-Fahrten genau iu Verbindung stehen. Da nun die Wagen präcis abgeben müssen, so wird gebeten, daß, wer unterwegs einsteigen will, keinen unnöthigen Aufenthalt zu veranlaffen. Bestellungen können im Gasthaus zum Darmstädter Haus, sowie im Gasthaus zum Stern, gemacht werden. Gießen den 11. März 1850. W. Rühl. 585) Giess e)i. Den Gymnasiasten ist gestattet, ihre Aufgaben unter Aufsicht eines Lehrers im Gymnasium zu fertigen. Es werden demnach die ver- ehrlichen Eltern, welchen diese Einrichtung angenehm sein sollte, und die ihre Söhne die Arbeitsstunde besuchen lassen wollen, gebeten, im Laufe der Ferien bei Unterzeishnetem Anzeige zu machen. Auf Schönheit der Schrift und Reinlichkeit wird besonders geachtet. Die Arbeitszeit ist von 4’/2 — 6 Uhr. Honorar: 1 fl per Mt. Giessen den 21. März 1850. Dr. J. Geyer, wohnhaft bei Steinhauer Schmidt, auf dem Reichen-Sand. 620) Gießen. Zu der im nächsten Cours stattfindenden Bücherauction werden noch bis Ende April Bücher zu billigen Bedingungen angenommen. Gießen den 18. März 1850. Ehr. Ph. Vogel. 621) Gießen. Für ein braves Mädchen, welches die häuslichen Arbeiten versteht und sogleich eintretcn könnte, ist eine Stelle offen. Wo sagt die Erped. d. Bl. 626) Gießen. Das Nummer 56 hat die Decke gewonnen. Klos. 467) Lübeck. 10,000 Mark ReI,te. Mittelst eines geringen Einschusses von nur wenigen Thalern ist man im Stande sich bei einem Unternehmen zu betheiligen, welches dem Jnteressenden schon von diesem Jahre an eine jährliche Dividende bis zu 10,000 Mark oder 4000 Thaler Pr. Ct. einbringen kann. Allen, welche bis zum 12. April d. I. deshalb in frankirten Briefen anfragen, erlheilt unentgeltlich nähere Auskunft das Bureau von Jvh. Poppe in Lübeck. 427) Lübeck. Das unterzeichnete Commissions-Büreau ist in den Stand gesetzt, Allen, welche bis spätestens den 6. April d. I. deshalb in frankirten Briefen bei ihm anfragen (also das geringe Porto nicht scheuen, ein nicht außer Acht zu lassendes Anerbieten unentgeldlich zu machen, welches für den Anfragenden noch in diesem Jahre ein jährliches Einkommen bis zu 10,000 Mark oder viertausend Thaler Pr. Crt. zur Folge haben ka n n. Lübeck im Februar 1850. Commission s-Düreau, Petri-Kirchhof M. 308. 224 636) Gießen. NeZchstagswahl. An die Wühler des Wahlkreises Gießen snr den Reichstag zu Erfurt. Wir bringen hiermit gut, öffentlichen Kenntniß, daß in dem Wahlbezirk Gießen-Allcndorf die 18 Wahlmänner in allen drei Claffen gewählt worden sind, welche dem Herrn Forstmeister v. Buseck ihre Stimmen geben werden. Gießen den 26. März 1850. Der Vorstand des Reichswahlvereins. 629) Gießen. Abfertigung. In Nr. 23 dieses Blattes hat unser Bruder B. Möhl seine Mitbürger aufgefordert, die Rechtmäßigkeit von Ansprüchen zu beurtheilen, die er gerichtlich anhängig gemacht hat. Die Gerichte werden jedoch durch einen solchen Aufruf so wenig willfährige Urtheile von sich — wie wir durch Drohungen und boshafte Denunciationen Geld von uns erpressen lassen. In öffentlichen Blättern über unentschiedene Processe, die er uns an den Hals gehängt hat, mit ihm uns herumzuzanken und die wahrheitswidrigen Vorspiegelungen, aus denen seine Darstellung besteht, ausführlich hier zu besprechen — dazu haben wir keine Lust; nur Folgendes wollen wir zu seiner Abfertigung ihm zu Gcmüth führen: 1) vorerst hätte er das Sprüchwort beherzigen sollen: Wie man's treibt — s o geht' s! Wer von einer Tante, die Herrin ihres Eigenthums ist, etwas zu erben wünscht, muß es mit ihr nicht verderben, wie er gethanchat. 2) Daß wir die Anordnungen unserer Erblasserin, die ihren freien, von Niemand hervorgerufenen, Willen enthalten, nach ihrem Willen vollziehen , ist gewiß ganz in Ordnung. Da sie wollte, daß was sie Kindern des B. Möhl vermacht hat, an diese komme und ihnen nicht zu Wasser gemacht werde, so thun wir ganz wohl, wenn wir dießfalls für gehörige Sicherheit sorgen. 3) Ihre Testamente waren durch ihren Anwalt, dem sie bis ans Ende ihres Lebens ihr Vertrauen schenkte, zu großem Verdruß unseres Bruders und seiner Genossen so fest eingerichtet, daß sie keinen einzigen schwachen Punkt hatten, aus dem sich ein Proceß hätte machen lassen. Darum suchte er denn unter Mitwirkung des verstorbenen pens. Hofg.-Rath Pilger außerhalb der Testamente Stoff zu der albernen Fabel zu erschaffen, wir hätten hinter unserer Tante her durch einen Vertrag uns gebunden, ihm geben zu müssen, was sie an ihn nicht kommen lassen wollte. Die fälschliche Erdichtung, die uns darauf berechnet erschien, uns ein Vergleichssümmchen abzupreffen, wird ihn indessen nur sein Geld kosten, im übrigen ihn nicht lange bet Credit erhalten. 4) Die Gerichte sind nicht dazu da, um ihre Hand zu Befriedigung von leicht erkennbarer Rache oder zu Erpressungsversuchen zu leihen. Das Geständniß unseres Bruders, gegen uns, seine Brüder, eine Denunciation auf Meineid eingebracht zu habe», kann durch Vorschützung eines rechtlichen Interesses gewiß nicht beschönigt werden, das gar nicht eristirt. Er hat übrigens dabei verschwiegen, daß er uns schon vorher mit einer solchen verläumde risch en Denunciation bedroht hatte, wenn wir uns seinem Verlangen nicht fügen wollten — daß aber dieser Erpressungsversuch bei uns fehlgeschlagen war. Welchen Eindruck das öffentliche Geständniß eines Bruders, unter dem Vorwande unerwiesener Ansprüche als Meineids-Denunciant gegen Brüder ausgetreten zu sein, auf jeden redlich Denkenden machen müsse, darüber glauben wir mehr nicht sagen zu brauchen, als daß solcher schwerlich ihm günstig sein wird. Nur sein Name unseres Bruders schützt ihn, daß wir nicht ihn — wozu wir schon bei seiner früheren Bedrohung mit fälschlicher. Denunciation vollen Grund hatten — zu gerichtlicher Bestrafung bringen mögen. Seine Strafe möge vielmehr nur die Meinung unserer Mitbürger von einer solchen Handlungsweise sein! Sie kennen uns und ihn nach unserem Wandel und Berufsthätigkeit. Besonders undankbar erscheint er aber gegen mich, Andreas Möhl, da er von Jugend an nur Wohlthaten von mir empfangen hat und selbst bis jetzt noch sehr bedeutend als Darlehnschuldner, ohne Sicherheit, mir verhaftet ist. Vorstehendes wird zu Würdigung seines Benehmens grade genug sein; auf weitere Ausgüsse seines Eifers in diesem Blatte werden wir darin nicht ant- tvorten. Andreas Möhl. Friedrich Möhl I. (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu M 25 des Anzeigeblattes. Vermischte Nachrichten. 618) Gießen. Bürger-Club Samstag den 30. Marz 1850 Versammlung im Locale des Bürger-Clubs. Vorirag über die Lösung der socialen Frage. Politischer Wochenbericht. Zu zahlreichem Besuch ladet ein Gießen den 15. März 1850. Der Vorstan d. 637) Gießen. Die Wiederbesetzung der erledigten Aufseherstelle in dem forstbotanischen und Forstversuchsgarien bei Schiffenberg. Kandidaten zu dieser Stelle haben sich innerhalb 14 Tagen bei dem Unterzeichneten , welcher die Erfordernisse und Bedingungen der Annahme mittheilen wird, persönlich anzumelden. Gießen am 26. März 1850. Dr. Heyer, Professor u. Gartendirector. 638) Gießen. Vom nächsten Quartal d. I. an wird ein Mitleser der «Deutsche» Zeitung", auf dem Reichensand oder in dessen Nähe wohnhaft, gesucht. Von wem? sagt die Erp. d. Bltts. 615) Gießen Die unter Nr. 611 des Anzeigeblatts, Nr. 24, Beilage, veröffentlichte „Anfrage von den unterzeichneten Meistern", euhält eine um so schamlosere Verläumdung, da ich, wie die unten abgedruckte amtliche Bescheinigung ausweist, erst am 24. März 1849 Zunftmeister der Maurer-, Weißbinder- und Dachdeckerzunff geworden bin. Ich habe gegen die Unterzeichner dieses Schmähartikels eine Anklage wegen Verläumdung bei Gr. Stadtgericht erhoben, deren Resultat ich später bekannt machen werde; bis dahin bitte ich das Publicum, sein Urtheil zu suspendiren. Gießen den 23. März 1850. Jacob Reiber. Auf Nachsuchen wird hierdurch amtlich bescheinigt, daß der hiesige Bürger und Maurermeister I. Reiber am 24. März 1849 als Zunftmeister der combinirten Maurer-, Weißbinder- und Dachdeckerzunft verpflichtet worden ist. Gießen den 23. März 1850. Die Gr. Polizeiverwaltung. (L. S.) Rühl. 627) Großenlinden am 25. März. In Nr. 56. des Hessischen Zuschauers steht ein Artikel von Großenlinden aus datirt, unter der Auftchrift (Muckerstreiche),— der ist überaus erbaulich zu lesen und wenn der Verfasser jenes Artikels wirklich ein Großenlindner Bürger ist? so kann sich die Gemeinde zu einem solchen Kleinod nur Glück wünschen. Sie hat nämlich dann einen Mann in ihrer Mitte, dessen hocherleuchteter Kopf und wahrheitsliebendes, gegen Andersgesinnte so schonungsvolles Herz, sie nie im Zweitel lassen kann, wen sie in Zukunft zum Bürgermeister zu erwählen hat. Freilich, — der Artikel da im Zuschauer ist etwas gar zu hoch studiert, so daß einem leicht der Gedanke kommen kann, daß im Falle nicht der Mond, der ja jetzt im zunehmenven Lichte ist, und dann bekanntlich auf manche Köpfe absonderlich einwirkt, dem edlen Schreiber zur Stunde zu gut kam etwa gar ein dienstwilliger Geist, vielleicht so ein herabgekommener Proletarier der Theologie, oder sonst ein Herrchen, das in der Gottseligkeit Bankrott gemacht hat, für einen Schnaps und Käse hülfreiche Hand geboten habe. Aber wie dem auch sei, — Beni Artikel fehlen noch einige Noten — und damit die rechte Melodie heraus kommt, setzen wir sie hierbei. 1) Der wahrheitsliebende Schreiber sagt „der Herr Bürgermeister habe einst sämmtliche Ortsbürger auf das Rathhaus bestellt bei 30 kr. Strafe wie es sich um die Versetzung des Herrn Vicar Hen- rici handelte." Das ist wahr, und nur erlogen, daß er sie deshalb bei 3 0 kr. Strafe bestellt. 2) „Wäre in den letzten Tagen abermals eine Petition abgegangen — um Ueberienvung eines andern Muckers," — daran ist in so fern einige Wahrheit, als Gemeinderath und Kirchenvorstand allerdings petitionirte, daß im Falle der bisherige Vicar versetzt werden sollte— ein anderer Lutherischer Vicar der Gemeinde gegeben würde — und nur h ä- »tische Lüge ist's — daß sie um einen „Mucker" petitionirt. 3) Soll „der Herr Bürgermeister einen Brief denuncirt haben, in welchem einem damals in Baden lebenden jungen Menschen geschrieben worden, man rüste sich auch in Gießen für die Reichsverfassung und die ganze fromme Schaar dem Herrn gedankt, als sie erfahren, der Verfasser jenes Briefs werde wie R. Blum erschossen. — Wahr . ists, daß der Herr Bürgermeister einen solchen Brief, der aber ganz ander e n S i n n e s war, pflichtgemäß — Gr. Regierungs- Commission einsandte, unwahr ist nur der Dank Der sogenannten Mucker, denen es ganz einerlei ist, ob ver Schreiber dieses Briefs wie R. Blum erschossen wird, oder nicht. 4) Rein erlogen im säubern Artikel aber ist endlich, daß „die Unglücklichen in ihrer Petition mit 226 der Bildung einer fr ei en Gemeinde gedroht hätte" — sowie, daß der Herr Vikar Henrici nur in Großen- linden über die Demokratie schelte — und in Klein- linden nur über die reichen Leute. — Solche Behauptung kann in der Thar nur ein „versimpelter Herr" thun. Das unsre Noten; und im Betreff der „Mucker" nur noch die beiläufige Vermuthung, daß, wenn zu Großenlinden eine Muckergesellschaft bestünde, die, laut Gerede — in nächtlichen Conventikeln die Lichter auS- znthun pflegten, Der oder die Artikelschreiber sicherlich wohl die Ersten gewesen wären, die ihren Eintritt angezeigt, wenn nicht garum die Präsidentenstelle sich beworben hätten — weil in solch einem „Slündle" ihre heißesten Wünsche Befriedigung hätten finden dürfen. So legen wir denn jetzt die „Muckergeschichte" „ad acta“ und bedauern nur von Herzen, daß der unglückliche Artikelschreiber nichr bezweckt hat, was er doch gewollt — nämlich: 1) die Gemeinde Großenlinden gegen ihren Hrn. Bürgermeister und Vikar aufbringen — und 2) dem Herrn Bürgermeister und Vikar die Hölle heiß macken." Dem armen Scribenten nur den guten Rath noch: Merkt euch für die Zukunft das Wort: „Bange machen gilt nicht!" 617) Gießen. Ich sehe mich veranlaßt in Bezug auf die in dem jüngsten Wochenblatt inse- rirte Anonce gegen den Zunftmeister der combinirtcn Maurer- re. Zunft Jacob Reiber zu bemerken, daß es durchaus mein Wille nicht gewesen ist, dieselbe zu veröffentlichen, sondern daß die betreffende Aufforderung privatim geschehen sollte *); von einer Insertion ist durchaus keine Rede gewesen. Gottlieb Strauch, Maurermeister. *) Ist aber von einem der unterzeichneten Meister persönlich der Redact. d. Bltts. übergeben worden. Die Red. A u s z u l e i h e n. 596) Oppenrod. 250 fl. Kirchen-Capital liegen beim Kirchenfond in Oppenrod gegen gerichtliche Versicherung zum Ausleihen vorräthig; sie können zusammen oder auch getrennt ausgeliehen werden. Oppenrod den 19. März 1850. Der Kirchenrechner Seibert. Angekommene und abgereiste Fremde vom 22. bis 24. März 1850. I n den Gasthäusern. Im Einhorn: Hrn. Kfl. Junk v. Bremen, Hammel v. Dresden, Winter v. Schwalm u. Jacobson v. Bonn. Hr. Jüngst, Stud. v. Wallau. Hr. Schuster, Partik v. Bonn. Hr. Kendel, Forst-Cand. v. L-torndorf. Hrn. Stud. Bachmann v. Marburg u. Kerbini v. Wien. Hrn. Kfl. Wetter u. Blattner v. Frankfurt, Löwring v. Bamberg u. Held v. Worms. Fr. Wittich v. Jena. Hr. Färber, Oecon. v Hanau. Hrn. Kfl. Dörrbecker u. Hirschhorn v. Bremen, Bender v. Leipzig, Sauerteig v. Schotten, Weiland v. Düsseldorf u Hartdegen v Cassel. Hr. Storch, Berg- inspect. v Friedberg. Hr. v. Geiger, Rent. v. Cöln. Hr. Galibern, Partie, v. Strasburg. Hr. Bonjadofskp, Graf v. Petersburg. Hrn. Stud. Cane u. Fischer v. Berlin. Hr. Hürther, Wagner v. Tübingen. Hr. Klein, Bergarchitekt v. d. Carlshütte. Im Rappen: Hrn. Kfl. Wohlfahrt v. Ilshofen, Bayer v. Frankfurt, Plettcn v. Aachen, Schäper v. Stuttgardt, Brüdemann v. Barmertsheim u. Palmer v. Wetzlar. Hr. Mentel, Rent. v. Karlsruhe. Hrn. Stud. v. Baumbach v. Cassel. Hrn. Gundeshagen, Privatm v. Frankfurt. Hr. de Bach, Fabrik, v. Offenbach. Hrn. Kfl Homberger u. Schmidt v. Mannheim, Mangold v. Stuttgardt u. Gregor, v. Cob- lenz. Hr. Adolmann, Postprakt. v. Limburg. Fr. Müller, v. Braunfels. Hr. Mischon, Modist v. Dijon Hr. Berg, mann, Fabrik, v. Esslingen. Hr. Sauertopf, Handelsm. v. Geran. Im Prinz Carl: Hr. Rausch, Spedit. v. Großeichen. Hr. Gellweiler, Kfm. v. Vilbel. Hr. Knaz, Privatm. v. Gladenbach. Hr. Möller, Drechsler v. Frankfurt a. M. Hr. Blocker, Apothek. v. Cöln. Hr. Rüdler, Archit. v. Marburg. Hr. Roth, Ingen, v. Fritzlar Hr. Anders, Kfm. v. Mainz. Hr. Klees, Kunstgärtn. v. Büdesheim. Hrn. Saa- menhändl. Haubensack u. Mauffer » Gönningen Hrn. Ge- schäftsl. Mayer u Herrmann v. Hattenheim. Hrn. Spedit. Rapp v. Hatzfeld u. Berger v. Offenbach. Hr. Becker, Kfm. v. Gedern. Im Darmstaedler Haus t Hrn. Geschäfts!. Reiß v. Heibertshausen, Ruppersberg v. Ruppertsburg, Fischer v. Jesberg, Konrad v. Wallau, Grich v. Biedenkopf, Butting v. Marburg, Stück v. Cassel, Geibel v. Mellau u. Schildwächter v. Homberg. Fr. Mohr v. Neustadt u. Reiß v. Mörlau Hr. Eschch Fermin, Uhrhändl. v. 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