1S5O. Mittwoch den 20 März M 23 Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch nnd Sonnabend. - Preis de» Jahrgangs für Einheimifche 1 fl. 80 kr., für Auswärtige inoL Postaufschlag 1 st. sr kr. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, den Beitritt zu dem Büudniß der Kronen Preußen, Sachsen und Hannover vom JJiat 1849, insbesondere das Bundesschiedsgericht betreffend. Nack Artikel 5 des zwischen den Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover unterm 26 Mai 1849 abgeschlossenen Bündnisses, welchem Seine Königliche Hoheit der Großherzog beigetreten sind, haben sich die verbündeten Regierungen einem provisorischen Bundesschledögenchtunterworsem Die Comvetenz dieses Schiedsgerichts tritt nach §. 4 des gedachten Artikels 5 m folgenden Fallen ein. 1) bei politischen und privatrechtlichen Streitigkeiten aller Art zwischen den verbündeten Staatm sei st, o-) bei Streitigkeiten über Thronfolge, Regierungssähigkeit und Regentschaft rn den verbündeten Staaten, 3 he! ZSetten Mchen der Regierung eines der verbündeten Staaten und dessen *MM**»8 über die Gültigkeit oder Auslegung der Landesverfassung, insoweit die letztere ausreichende Besinn- 4> ÄgK‘ Ä.® di- Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Landesverfassung,, insofern rn ^^Erfassung selbst keine Mittel zur Abhülfe gegeben sind oder die gegebenen nicht zur Anwendung gebracht 5) ^Beschwerden wegen verweigerter oder gehemmter Rechtspflege, wenn die landesgesetzlichen Mittel 6) bei Anklagen Men die Minister der verbündeten Staaten, insofern sie die ministerielle Verantwortlichkeit betreffen^ und die eigenen Landesgerichte dazu nicht kompetent sind ; 7) bei Klagen gegen die verbündeten Staaten, wenn die Verpflichtung, E Ansprüche GenM zu leisten, zwischen ihnen zweifelhaft oder bestritten ist, sowie wenn die gememschaftllche Verpflichtung gegen mehr als Einen Staat in Einer Klage geltend gemacht wird 8) bei allen denjenigen Beschwerden, welche als Veranlassung von Storungen der inneren Sicherheit zur Sprache kommen, und nicht durch den Verwaltungsrath der verbündeten Staaten oder durch die von demselben zu ernennenden Civilcommissarien im Wege gütlicher Verhandlungen zu erledigen, oder lediglich den Landesgerichten zur Entscheidung zu überweisen sepn mochten; „ 9) bei allen Rechtshändcln, welche unter den Verbündeten selbst, aus der Vollziehung des gegenwärtigen Bündnisses erwachsen, insofern auch hier die Gerichte eines einzelnen Staates nicht kompetent sein Von Seüen der verbündeten Königlichen Regierungen sind der Königlich Preußische Staatsminister a. D. von Duesberq zu Münster, der erste Präsident des Appellationsgerichts zu Glogau, Graf Rittverg, der Königlich Preußische Geheime Justizrath, Professor Dr. Dircksen zu Berlin, der Königlich Sachstsche - heimerath Di. Günther zu Dresden, der Königlich Sächsische Ministerralrath und Geheime Archivar Weber zu Dresden, der Königlich Hannoversche Oberappcllationsrath von , Pape zu Celle »nd der Stadtrichter Dr. Francke zu Haarburg, für die Dauer des Vertrags vom 26. Mal v. j. zu Bundesschwdsrlchte n - nannt worden. Ebenso wurde späterhin, in Gemäßheit des von dem Verwaltungsrath in Berlin der e - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämter« In Gießen bei der Erped. cEanzleiberg l.it. B. Nr. 1.) - EinrückungSgebühr für die gespaltene EorvuSzeUe 2 lr. An;eigel>latt der Stadt und des Regierungsbezirks 200 Eintritt des Großherzogthums Hessen tu das Bündniß gefaßten Beschlusses vom 30. August 1849, von den beteiligten Regierungen, namentlich den beiden Hessen, Nassau und Schaumburg-Lippe, der Großherzoglich Hessische Ministerialratb Eigenbrodt zu Darmstadt und der Kurhessische Geheime Legationörath Dr. Jordan zu Frankfurt zu Mitgliedern des provisorischen Schiedsgerichtes ernannt. Nachdem das provisorische Vundesschiedsgericht bereits am 2. Juli v. I. zu Erfurt, als seinem vertragsmäßigen Sitze, unter dem Präsidium des ältesten von Preußen ernannten Mitgliedes, Staatsministers von Dueöberg, eingesetzt war, so hat der in Berlin zusammengetretene Verwaltungsrath der verbündeten Re- gierungen für das Verfahren vor diesem Gerichte und für die Vollziehungen der Entscheidungen desselben die nachstehenden Bestimmungen erlassen. Indem alles dieses, in Gemäßheit allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, hiermit bekannt gemacht wird, erhalten die Großherzoglichen Behörden zugleich die Weistmg, den Requisitionen des Bundesschiedsgerichts die entsprechende Folge zu geben. Darmstadt den 2. Februar 1850. Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerium. I a u p. v. Breidenbach. (Fortsetzung (Bestimmungen rc.s folgt.) N. R. C. 2402. Gießen den 18. März 1850. Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1849 Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungshezirks Gießen an sämnttliche Gr. Bürgermeister und Gemeinde-Einnehmer des Regierungsbezirks. Großh. Ministerium des Innern hat, wie bisher, den Termin zum Schluffe der Bücher allgemein auf den 30. Juni, zur Ablieferung der Rechnungen an die Gr. Bürgermeister auf den 31. Juli und zur Einsendung der Rechnungen an Gr. Rechnungs-Kammer-Justificatur auf den 31. August d. I. in Bezug auf die Gemeiuderechnungen für 1849 bestimmt. Wir setzen Sic hiervon zur Nachachlung unter dem Anfügen in Kenntniß, daß wegen etwa nöthig werdender Erstreckung dieser erweiterten Fristen in den einzelnen Fällen nach den bestehenden Vorschriften zu verfahren ist und daß die Nichteinhaltung dieser Fristen und beziehungsweise Unterlassung der dessalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben werden. v. W i l l i ch. Pietsch. (568) Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein Geldbeutel mit einigem Silbergelde ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 19. März 1850. Edictalladungen. 553) Gießen. Ansprüche an das Vermögen des Schuhmachers Wilhelm Löber III dahier, über welches der formelle Concuis erkannt ist, sind Freitag den 12. April d. I., Vormittags 11 Uhr, dahier so gewiß zu begründen, als sonst stillschwei- geuds Ausschluß von der Masse erfolgt. Im Termine sollen Arraugementsvcrsuche gemacht werden. Bei den zu fassenden Beschlüssen wird die Minderheit bcf Gläubiger als durch die Mehrheit der persönlich Erscheinenden gebunden behandelt. Gießen am 11. März 1850. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Dr. v. Krug. 520) Gießen. Bekanntmachung. Ansprüche an den Nachlaß des Jost Karl Stamm dahier, welchen dessen Kinder theils unter der Nechtswohlthat des Inventars augctreten haben, sind so gewiß Donnerstag den 21. d. M., Vormittags 10 Uhr dahier anzumelden und zu begründen, als sie sonst bei der Erbschaftsregulirung nicht berücksichtigt werden. Gießen den 4. März 1850. Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Muhl. Do. v. Krug. 201 Besondere Bekanntmachungen^ 552) Gießen. Die durch den Artikel 47 des Gesetzes vom 28. October 1848 vorgeschriebenen Ziehung der dreißig Haupt- und neun ErgänzungS- Geschworenen für die nächsten Assisen zu Gießen, wird in öffentlicher Sitzung in dem Saale des hiesigen Rathhauses durch den ersten Director des Grvßh. Hofgerichts Dienstag den 26. Marz d. I., Vormittags 11 Uhr, vollzogen werden. Gießen am 14. März 1850. Der Director des Gr. Hess. HofgertchtS der Provinz Obcrheffen. Klipstein. vdt. Bertram. 521) Gießen. Bekanntmachung, die gerichtliche Anzeige und Geltendmachung der ans dem Wintersemester 1849/6o Zerrührenden gesetzlichen Forderungen betr. Da das gegenwärtige akademische Semester mit dem 22 d. M. schließt, so müssen die geschlichen Forderungen an Studirende auö diesem Semester längstens bis zum 23. März d. I. mittelst in jeder Beziehung genau specift- cirter Rechnungen bei der unterzeichneten Behörde zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 4. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Artikel 136 der Discipiinar-Statute zugewiesenen Vorzug verlieren. Gießen am 14. März 1850. Großherzogliches Universitätsgericht. Dr. Trygophorus. Prinz. Versteigerungen. 551) Gießen. Montag den 25. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause folgende den Fuhrmann Ludw. Dörr'schen Eheleuten gehörigen Grundstücke: _ 21 6/139 354 mKlftr. Acker an der Weilburger Grenze, 19 7/130 96 mKlftr. Acker zwischen dem Glei- berger und kleinen Grasweg, , 16/,79 198 mKlftr. Acker auf die Chaussee hinter der Pulvermühle, lsa 25/224 181 mKlftr. Acker zwischen dem Aulweg und Leihgesterner Weg, 14 3,/17 353 mKlftr. Acker von der Erdkaute bis an den Grüninger Pfad, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Zugleich werden die Gläubiger der Dörr'schen Eheleute aufgefordert, ihre Forderungen, soweit dies noch nicht geschehen . ist, bei Gr. Stadtgericht dahier Dienstag den 26. d. Mts., Morgens 9 Uhr, anzuzeigen. Gießen den 16. März 1850. Gr. Hess. Stadtgericht daselbst. Muhl. Dr. v. Krug. 570) Gießen. Die Lieferung von Tuch und Futterleinen bei der Stadt Gießen. Donnerstag den 21. März 1. I., Vormittags 9 Uhr, soll die Lieferung von 9 Ellen wollblauem Tuch, von 6% Ellen Futterleinen und 20 Stück Knöpfen an den Wenigstfordernden vergeben werden. Gießen den 18. März 1850. Der Bürgermeisterei-Vicar Rühl. 549) G ießen. Versteigerung von Pappelholz. Freitag den 22. d. MtS., Vormittags um 9 Uhr, soll auf der Staatsstraße von Lollar bis zur kurhessischen Grenze eine Ouantität Pappeloberholz, so wie eine Anzahl Pappelstämme in mehreren Abthei- lungen meistbietend versteigert und der Anfang in Lollar gemacht werden. Gießen am 18. März 1850. Der Gr. Kreisbaumeister H olzapfel. 571) Gießen. Verpachtung von Triebvierteln bctr. Montag den 25. März l. I, Vormittags 9 Uhr, sollen noch mehrere Triebviertel und ein Wüstungsstück von 1% Morgen auf dem Kugelberg, an den Meistbietenden verpachtet werden. — Die Zusammenkunft ist auf dem Rathhause. Gießen den 18. März 1850. Der Bürgermeisterei-Vicar Rühl. 556) Großenbuscck. Freitag den 22. März, soll in dem Gemeindewald der Gemeinde Großen- buseck, District Reiyberg: 146 Stecken Buchen-Scheidholz, 79 u „ Prügelholz, 38 /, u Stockholz und 125 n n Reiserholz, öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Anfang ist des Morgens 9 Uhr in dem angegebenen District. Großenbuseck den 16. März 1850. Der Bürgermeister Müller. 202 554) Gießen. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Dienstag den 26. u. Mittwoch den 27. März l. 3 , von Morgens 8 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Schutzbezi'rk Fernewald, District Ameisenkopf und Strangswiese, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden: 5 V. Stecken eichen Prügelholz, 2 „ „ Stockholz, 225 Wellen u Reisholz, 155% Stecken kiefern Scheidholz, 64 „ „ Prügelholz, 124% u u Stockholz, 4200 Wellen n Reisholz, 8 Stecken fichten Scheidholz, 136 „ » Stockholz, 11350 Wellen » Reisholz, 1% Stecken aspen Scheidholz, 2 n „ Prügelholz, 2 u ii Stockholz, 50 Wellen „ Reisholz, 575 u dorn und weiden Reisholz, 583 fichten Stämme, von 11475 Cubikfuß, 368 kiefern u von 11713 » 2088 fichten Stangen, von 3801 „ 5 eichen Pflugsreh. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni b. 3- gestattet. Die Zusammenkunft ist auf der Licher Straße am Bruch. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. ■' Gießen am 18. März 1850. Der Bürgermeisterei-Vicar Rühl. 519) Rodheim. Holz Versteigerung. Donnerstag den 21. d. M., Vormitlags 9 Uhr, sollen im hiesigen Gemeindewald, District Hain, nahe an der Bieber: 43 Stecken Buchen-Scheidholz, 1 „ Eichen- ii 6 ii Buchen-Prügelholz, 61 ,, „ Srockholz, 1112 Stück Wellen Buchen-Reisholz, 63 „ ii Eichen- „ versteigert werden. Die Zusammenkunft ist in Rodheim. Rodheim am 11. März 1850. Der Bürgermeister Dudenhöfer. 550) Reiskirchen. Montag den 25. März l. 3., Morgens 9 Uhr, sollen in dem hiesigen Gemcindewald, District Schlie- berg und Buchwald, nachstehende Holzsorten: 11 Stecken Buchen-Scheidholz, 35 u ii und Eichen-Prügelholz, 59 „ ii „ ii Stockholz, 500 Buchen- und Eichen-Wellen, 304 Cubikfuß Eichen- und Kiefern-Werkholz, versteigert werden. Der Anfang ist in dem District Schlieberg. Reiskirchen am 16. März 1850. Der Bürgermeister Schäfer. 517) Wieseck. Montag den 25. März d. Z., sollen in dem Wiesecker Gemeindewald, District Haide, an der Chaussee nach Lollar gelegen, nachstehendes Holz öffentlich versteigert werden: 1) 3% Stecken Eichen-Scheidholz, 2) 123 „ Kiefern-Prügelholz, 3) 93% „ „ Stockholz, 4) 9 „ „ Prügelholz zu Zäunpfahl sich eignend, 5) 230 Wellen Eichen-Reisholz, 6) 9990 „ Kiefern- „ 7) 78 Stück ,, Stamm- und Stangenholz, von 4—5 Zoll Durchmesser und 10—30 Zoll Länge. Die Zusammenkunft ist in dem oben genannten Distrikte. Wieseck am 12. März 1850. Der Gr. Bürgermeister Seibert. 564) Gießen. Die in dem vorigen Anzeigeblatt auf den 21. d. M. anberaumte Mobilienver- steigerung, bei Conrad Debus Wtw., kann, eingetretener Hindernisse wegen, erst Montag den 8. April, Nachmittags % 2 jfllhr, stattfinden, was man hiermit zur öffentlichen Kennt- niß bringt. Feilgeboten, 567) Gießen. Verkauf von Kirschenstämmchen bei der Stadt Gießen. Aus dem städtischen Pflanzgarten werden veredelte Kirschenstämmchen, süße und saure, abgegeben. — Die Anweisung hierzu ertheilt der Gr. Revicrförster Dr. Zimmer. Gießen den 18. März 1850. Der Bürgermeisterei-Vicar Rühl. 141) Gießen. Wegen Räumung meines Lagers von Cigarren offerire ich dieselben, bei Abnahme von 7io Kistchen, zu den Einkaufspreisen und bemerke, daß bei Bündeln von 25 Stück nur ein kleiner Preisaufschlag statt findet. G. S ch m i d t b o r n. 203 357) Gießen. Die weit und breit rühmlichst bekannten und bewährten Wechten Ohren - Magnete (n Paar mit Gebrauchs-Anweisung in eleganten Carton verpackt 1 Thlr. Pr. Cour.), welche ein vorzüglich schnelles Heilmittel gegen Kopfleiden aller Art, rheumatische Zahnschmerzen, Ohrenreißen und Harthörigkeit sind, sowie Goldbergers thermo - rlectrische Fingerringe in allen Größen, (ä Stück mit Gebrauchs - Anweisung erster Qualite 1 Thlr, Pr. Cour, zweiter Qualite 20 Sgr. Pr. Court.) die mit vielem Nutzen gegen Schreibkrampf, Zittern und Schwäche in den Händen, sowie zur Stärkung und Kräftigung der Finger- und Handmuskeln und Nerven, ohne jede Unbequemlichkeit getragen werden, sind bei dem Unterzeichneten stets echt und unverfälscht zu den festgestellten Fabrikpreisen vorräthig, und werden, als ihrem Zweck vollkommen entsprechend, zur genetg- neten Abnahme bestens empfohlen. Carl Frech. 561) Gießen. Gute Maulwurfsfallen sind zu verkaufen bei Schlossermeister Wannig, wohnhaft in der Sandgasse. Zu vermiethen- 510) Gießen. Eine Stube mit guten Möbeln und einem neuen Clavier, welches nach Verlangen beigegeben wird, ist billig zu vermiethen bei Revisor Stock iivber Wallthorstraße, Lit. A. M 172. 572) Gießeu. In dem Asmus'schen Hause am Lindenplatz sind zwei Wohnungen zu vermiethen, bestehend aus zwei in cinandergehenden Stuben, Küche, Kammer u. s. w., dann Stube mit Cabinet, Küche u. f. w., wozu auf Verlangen noch eine Stube abgegeben werden kann, und sind solche künftigen Mai beziehbar. Näheres ist zu erfragen bei Gießen den 16. März 1850. Spengler E. Meyer am Lindenplatz. 560) Gießen. 3 in einandergehende Zim- nier, nebst Bodenkammer, Keller und Holzplatz, sind an eine stille Familie zu vermiethen und können sogleich bezogen werden bei Jacob Kaufmann Worms Wtw., am Kirchenplatz. 559) Gießen. Durch den Wegzug des Hrn. Dr. Lanz ist der mittlere Stock meines Hauses zu vermiethen und im Juni d. I. beziehbar. Gg. Fulda. 562) Gieße n. Das von Hrn. HofgerichtS- Advocaten Löber seither bewohnte Logis ist den 1. Juni oder noch früher zu vermietheu. Peter Petri Wittwe, am Neuenweg. Vermischte Nachrichten. 528) Gießen. In der Einladung zu den in der nächsten Woche Statt findenden öffentlichen Schulfeierlichkeilen des hiesigen (HMnasiums sind Seite 57 und 58 durch ein V.F »en der Donnerstag und Freitag als Tage ver Prüfungen bezeichnet, während dieselben in Wirklichkeit am M i t t- woch und Donnerstag Statt finden werden, was hierdurch zur Berichtigung öffentlich bekannt gemacht wird. Gießen am 15. März 1850. Der Großh. Gymnasialdirector Dr. G eist. 573) Gießen. Freitag und Samstag den 22. und 23. März, Vormittags von 9—12% Uhr, und Nachmittags von 3—6 Uhr findet im Lokale des Bonhard'schen Instituts die Prüfung der Schüler meiner Anstalt statt, zu welcher die geehrten Freunde derselben und Eltern höflichst eingeladen werden. Der Unterricht beginnt wieder am 18. April. Während der Ferien können Anmeldungen zur Aufnahme in die Anstalt an mich gemacht werden. „Einrichtung und Lehrplan" theile ich auf Anfragen gern mit. Dr. Steinmetz. 502) Gießen. Durch die Eröffnung der Eisenbahn von Friedberg nach Frankfurt fahren die Familienwagen nach Friedberg in regelmäßigen Fahrten abr Iter Abgang 6 Uhr, Ankunft in Friedb. 10'/« Uhr 2ter „ 8 „ „ „ „ 12 „ 3ter „ 12 „ „ „ „ 4% « 4ler „ 4 H " "ii 9 » Bemerkt wird, daß die Wagen um 6, 8 und 12 Uhr mit den in Friedberg nach Frankfurt abgehenden Eisenbahn-Fahrten genau in Verbindung stehen. Da nun die Wagen präcis abgeben müssen, so wird gebeten, daß, wer unterwegs einsteigen will, keinen unnöthigen Aufenthalt zu veranlassen. Bestellungen können im Gasthaus zum Darmstädter Haus, sowie im Gasthaus zum Stern, gemacht werden. Gießen den 11. März 1850. W. Rühl. 569) Gießen. Am letztverflossenen Sonntag ist im Buschischen Garten bei WindeckerS silberner Hochzeitsfeier, eine weiße Spitzenshawls, wahrscheinlich in oder an andern Kleidern bäügen geblieben und so verloren worden. Wer dieselbe an die Redaction d. Bl. abliesert, erhält eine Belohnung von drei Gulden. 201 Reichstag swayl. Der unterzeichnete Verein hat nachstehende Wahlmänner aufgestellt nnd ersucht diejenigen Wahlberechtigten in Gießen und Allendorf a. L., welche sich für Hofgerichtsrath Völcker interessiren, denselben ihre Stimme zu geben: I. als Wahlmänner für die dritte Klasse: Bücking, Landgerichtsassessvr. Schmidt, Dr. prakt. Arzt. Eckstein, Dr. Advokat. Schön, Postmeister. Noll, Georg Fabrikant. Wagner, Bürgermstr. in Allendorf a. L. iK, als Wahlmanner für die zweite Clasfe: Dierp, Advokat. Köster, Hofgerichtsrath. Drescher, Actuar. Spruck, Gottfried Kaufmann, v. Liebig, Professor. Wortmann, Hosgerichtsrath. III. als Wahlmanner für die erste Clasfe: Baur, Dr. Professor. Engelbach, Dr. Advocat. Briel, Advokat. Fulda, G. Fabrikant. Clemm, Canzleirath. Kempfs II. *) Friedr. Postmeister. Gießen den 14. März 1850. Der Verein für die Wahl Vö 1 cl; e r s nach Erfurt. *) Zn Nr. 22 ist irrtümlich Kemps I. statt Kempff II. 555) Gießen. Bürgerclub. Nächsten Donnerstag den 21. März, Abends 8 Uhr, wird zum Behufe der NechnungSablage des Vorstandes eine Generalversammlung des Bür- ge.clubs im Locale desselben bei Wirth Heß in der Brandgasse stattfinden und cs werden die Mitglieder einqeladen, sich recht zahlreich einzufinden, da voraussichtlich von der Versammlung die Neuwahl des Vorstandes beschlossen und sofort vor genommen werden dürfte. Der Vorstand. 563) Oberohmen. . Zur Nachricht. Bezüglich der Trunksucht des Johann Horst II. von Oberohmen diene hiermit jedermann zur Warnung, daß weiter von demselben gemachte Schulden oder verkauft werdende Gegenstände, da dessen Vermögen generell verpfändet ist, ohne Genehmigung der Ehefrau und des Schwiegervaters keine Berücksichtigung findet. Oberohmen am 14. März 1850. Henrich Rühl I. 566) Gießen. Ein freundliches möblirtcs Zimmer wird in der Nähe des Marktplatzes zu mielhen gesucht. Von wem? sagt d. Erp. d. BItls. 557) Gießen im März 1850. In Folge des Monopols, welche die Aachener und Müncher Feuerversicherungsgesellschaft im Jahre 1836 von unserer Staatsregierung eingeräumt bekam, ist gesetzt, was hiermit berichtigt wird. D. Red. auch das größte Mobiliarvermögen in unserem Groß- herzogthume bei dieser Anstalt versichert. Wir finden uns deshalb veranlaßt, im Interesse der Bewohner des Großherzoglhums den nachfolgenden Artikel aus der Beilage Nr. 19 „zum deutschen Volkswirt!)" weiter zu verbreiten und zu bemerken, daß wenn die A.LM. Gesellschaft ein gleiches Verfahren, wie cs in dem fraglichen Artikel besprochen wird, in der Regel befolgen sollte, die Interessen der Staatsangehörigen int Großherzogthum Hessen sehr gefährdet erscheinen müßte. „Unter der Ueberschrift „die A chener und Münchener Feuerversicherungs - Gesellschaft. Oeffentliche Warnung mit einigen Fragen" tritt Hr. P. W. Kirdorf in Caub im Frankfurter Journal mit einer Relation auf, durch welche jene Gesellschaft einer wirklich argen Compromitticung ausgesetzt wird. Es handelte sich um einen Feuerschadenersatz an Kirdorf von 3732 fl. 7 kr. worauf aber die gedachte Gesellschaft nur 1500 fl. einzahlte und die Abmachung des übrigen Theils verweigerte. Nach den Statuten und Police-Bedingungen der Gesellschaft sollen alle Streitsachen durch schiedsrichterliches Urtheil abgethan werden, „ohne daß eine Berufung dagegen zulässig ist." Das Schiedsgericht trat zusammen und erkannte für Kirdorf und gegen die Gesellschaft. Wider alles Erwarten und ihren eignen Bestimmungen ganz entgegen, verweigerte die Gesellschaft auch jetzt noch die Befriedigung Kirdorfs. Sie appelirte zuerst beim Justizamt und daun beim Ober- appellationsgericht zu Wiesbaden, wurde aber von beiden zurückgewiesen und in die Zahlung der Restsumme 205 von 2285 fl. 20 fr. condemnirt. Aber, kaum zu glauben, auch dieses hat nicht vermocht, die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten anzutreiben. Wir halten uns für verpflichtet, die Kenntniß davon unseren Lesern nicht vorzuenthaltcn und lassen hier schließlich noch einige Stellen aus der Publikation des Herrn Kirdorf folgen: Drei volle Jahre hat mir nun diese Gesellschaft gegen alles Recht, gegen die ausdrücklichen Bedingungen ihrer eigenen Police, die mir zukvmmende Entschädigung vorenthalten, drei volle Jahre hat sie mich muthivillig und rechtswidrig von Instanz zu Instanz, von Gericht zu Gericht herumgeschleppt: Ich stelle ein solches Verfahren an den Pranger der Oeffentlichkeit und frage, wie ist es möglich, ohne seine Interessen aufs Ernsteste zu gefährden, mit einer Gesellschaft zu contrahiren, die auf eine so unerhörte Weise Recht und Gesetz mit Füßen tritt, die so leichten Sinnes ihre Policcbedinguugen über den Haufen wirft? Der Hergang dieser Sache wird jeden, der etwa gesonnen wäre, sich bei dieser Gesellschaft zu versichern, warnen, auf seiner Hut zu sein, und sich vorzusehen, damit es ihnr nicht ergehe, wie es mir ergangen. Wie schön wäre eS von der Aachener und Münchener Feuerversicherungsgesellschast, möchte sie, statt aus dem Beutel der Versicherten prunkhafte Liebesdienste an öffentlichen, sie nichts angehenden Anstalten zu erweisen und dieselben, wie ein wirklicher und frommer Wohithäter sonst nicht thut, in allen Zeitungen auszuposaunen, möchte sie statt dessen erst ihre vertragsmäßigen Zwangspflichten erfüllen, und dadurch den einfachen aber ehrenvollsten Ruf der Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit sich erwerben." 153) Gießen. Oeffentliche Darstellung Das Verfahren, welches meine Brüder Andreas und Friedrich Möhl gegen mich beobachten und das langwierige Processi hervorgcrusen, seither aber mich in bedeutenden Schaden gebracht hat, nöthigt mich, darüber Folgendes der Oeffentlichkeit zu übergeben, damit meine Mitbürger beurtheilen können, auf wessen Seite Recht und Billigkeit in den Processen zu finden sind, die in der Stadt schon so viel von sich reden gemacht haben. An einem früher errichteten Testamente hatte meine Tante mich mit meinen beiden Brüdern zn gleichen DHeilen zu Erben ihres Vermögens eingesetzt. Sie hatte »meine Tochter, damals noch ein geringes Kind, zn sich genoss."""', was ich auch Anfangs zugab, obschon mir Bedenken Grüber aufstiegen, t>ap eö bei der alten Frau verzogen werden .^'nnte. Dies bewährte sich denn auch bald. Das unerfahrene Kind wurde von meiner Tante und meinem Bruder Andreas verhalsstarrigt, und da ich in der zweiten Ehe lebte, bei jeder geringen Zurechtweisung, die es zu Hause erhielt, in dem Glauben bestärkt, daß es auf feine Mutter und mich nicht zu hören habe. So kam es, daß es meinem Hause ganz entfremdet wurde. Diesem unnatürlichen Verhältnisse, das mein Bruder Andreas sich gewiß nicht hätte gefallen lassen, — obgleich er es, mir gegenüber begünstigte, — und das Unfrieden in mein Haus brachte, machte ich dadurch ein Ende, daß ich darauf bestand, daß meine Tochter wieder nach Hause komme. Nun wurde mir gedroht, daß ich wieder enterbt werden solle. Mein Bruder Andreas tröstete mich darüber, indem er mir sagte, daß Alles wieder gut werden würde, wenn meine Tochter wieder znr Tante ginge, und er mir versprach, auch wenn ich enterbt werde, dann solle ich doch so viel erhalten, alö meine Brüder. Ich habe aber Grund zu glauben, daß er es damals nicht redlich mit mir meinte und hinter meinem Rücken bei der Tante noch das Feuer schürte. Meine Tochter nämlich ging alsbald wieder zu meiner Tante und auch ich wurde wieder freundlich von ihr ausgenommen; trotzdem aber wurde, nicht in der ersten Hitze und alsbald, sondern erst ein Vierteljahr später ein neues Testament errichtet, in welchem meine 2 Brüder nur allein zu Erben eingesetzt wurden. Mein Bruder Andreas hatte viele Gewalt über die Tante; sie folgte in allen Stücken seinem Rath; er hätte also leicht die Errichtung des zweiten Testamentes hindern können, wenn er es so aufrichtig mit mir meinte, als er vorgab. Denn die Tante wollte ebenfalls in dem Testamente bestimmen, daß mein Bruder Friedrich nur den Abnutzen von seinem Erbtheile erhalten sollte, da er aber meinte, er könne sich dann nicht Helsen, so unterließ die Tante auf seinen Rath diese Bestimmung, mich aber ließ er chikanuen. Daß das Testament offenbar malicieuse Bestimmungen enthält, geht daraus hervor, daß meine Tochter ein Legat von 500 fl. erhielt, dabei aber festgesetzt wurde, daß sie darüber verfügen könne, wie sie wolle, nur dürfe sie es ihrem Vater nicht zuwcnden. Das ist doch für ein Kind eine unmoralische Bestimmung, die von wenig Religion zeigte. Etliche Jahre später wurde ein Nachtrag zum Testamente errichtet und mir darin ein Legat von 1000 fl. bestimmt; ich sollte es aber nicht angreifen dürfen und nur den Nutzen davon beziehen; es sollte auf meine Kinder erster und zweiter Ehe fallen und, wenn diese kinderlos stürben, auf meine Brüder zurückfallen. Also auch m ine Kinder Ster Ehe, die unschuldigen Würmchen, sollten verstoßen sein und es sollte Unfrieden in eine' Familie gebracht werden, durch so feindselige Bestimmungen. Als ich nun meine Brüder an ihr Versprechen erinnerte, gestand mir Andreas das Versprechen zu, er meinte aber, es sei nicht gültig, weil damals das Testament nicht errichtet gewesen nnd gab mir einen schönen Beweis brüderlicher Liebe dadurch, daß er i;;;r erklärte: „etwas g.......n sollst du bekommen, eine Wurst ohne Haut." Nachdem nun durch rechtskräftiges Urtbeil feststeht, daß das Versprechen erfüllt werden müsse, wenn es vorliegc und bewiesen werde, proccssen meine Brüder doch noch fort. 206 Meinem Bruder Friedrich will ich sein Versprechen durch Zeugen beweisen und von meinem Brnder Andreas will ich nicht erwarten, daß er mir die Worte abschwören wird, die er zu mir gesprochen hat. Wegen deS Legates klagte ich gegen meine Brüder dahin, daß sie mir es entweder gegen Caution zur Nutznießung herausgäben, oder es sicher zu Capital anlegten, oder selbst dasür Caution stellten. Aber auch dagegen Processen sie unter der Anwaltschaft des Dr. Sundheim und wollen gar nichts geben, obgleich ihr Verlangen, daß das Legat für ungültig erklärt werde, schon rechtskräftig verworfen ist. In den Sachen meiner Tante scheint der Un- seqcn zu stecken, denn, nicht genug, daß sie selbst an Dr. Sundheim über 1100 fl. Proceßkosten bezahlen mußte, hat sie sich auch von ihm die Testamente fertigen lassen, die zu lauter Processen eingerichtet sind, welche denn auch noch den Rest der Erbschaft verschlingen können. Meinen Bruder als denjenigen, der meine Tante zur Errichtung der Testamente bestimmte und Herrn Dr. Sundhcim, der dieselben verfaßte, will ich deßhalb besonders empfehlen. Mir sind durch die geschilderten Verhältnisse, durch den hervorgerufenen Unfrieden, die Processe und die Testamente die Nägel zu meinem Sarge geschmiedet, worden. Ich habe meinem ältesten Bruder noch nie etwas zu Leide gethan und doch hat er mich in alle die Sachen gebracht. Daß meine Tante nicht so erbost auf mich war, beweißt der folgende Umstand. Ich war in ihrer vorletzten Krankheit bei ihr, ich legte ihr die Kissen im Bette zurecht; sie erkannte mich nicht, hielt mich vielmehr für meinen Bruder Andreas und da sie wohl wegen der getroffenen testamentarischen Bestimmungen das Gewissen drücken mochte, sagte sie zu mir: „Andreas, daß du mir den Schuhmacher nicht vergissest!" Beweis genug, daß sie selbst es nicht bös mit mir meinte nnd doch werde ich jetzt mit Processen geplagt. Zwölf Jahre lang, während meiner zweiten Ehe, nahm die Ketzerei wegen meines Kindes kein Ende, meine Frau kränkelte beständig und weinte Tag und Nacht die bittersten Tbränen, ich selbst wurde aus Kummer auf das Krankenlager geworfen, meine Gesundheit ruinirt, mein älterliches Vermögen aufgeopfert und noch soll ich keine Ruhe haben. Auch noch dadurch sollte ich gekränkt werden, daß im Testamente gesagt wurde, es sei nicht von mir zu erwarten, daß ich zur Erziehung meiner Tochter etwas thue, während dem ich doch erweislich alles Mögliche an dieselbe gewendet habe. An eine gütliche Auseinandersetzung, nach Grundsätzen der Billigkeit, war nicht zu denken, denn mein Bruder Friedrich erklärte, von der Religion könne man nicht leben und ich wurde sogar genö- thigt, meine Brüder des Meineids anzuklagcn, um mein Interesse zu wahren, da sie über 2000 fl. Vermögen weniger in dem beschworenen Inventar angegeben hatten, als bei dem Tode der Tante vorhanden war. Ich wollte einmal sehen, was sie gethan hätten, wenn sie in der zweiten Ehe gelebt und mit der Tante dasselbe Schicksal gehabt hätten, wie ich. Sie hatten mit ihren Weibern wegen der Anmaßung und dem Eigensinn der Tante Unfrieden genug und doch soll ich jetzt für Alle die Rechnung bezahlen. Die vorliegende Erzählung kann Jedem zur Warnung dienen und ein Bild geben, wie durch solche Sachen häuslicher Frieden und Vermögen ruinirt werden können. Wollen meine Brüder sie widerlegen, so mögen sie hervortretcn, wenn fv aber mit Unwahrheiten kommen, dann werde ich sie auch noch abfertigen. Balthasar Möhl Irn Prinz Carl: Hr. Kreid, Privatm. v. München. Hr. Meißner, Partik. v. Wien. Dr. Metz, Scrib v. Darmstadt. Hr. Keidler, Kfm. v. Düsseldorf Hr. Noll, Künstl. v. Speyer, Hr. Rausch, Spcdit. v. Großcichen. Hr. B>aun, Lehr. v. Wetzlar. Hr. Albert, Privatm. u. Hr. Kanzler, Kfm. v. Mainz. Hrn. Oecon. Wolf v Gedern u. Walther v. Romrod. Hr. Rühl, Kfm. v. Frankfurt. Hr. Klees, Kunstgärtn. v. Büdesheim. Hrn. Handelsl. Haubensack v. Gönningen u. Körner v. Fulda. In den Privathäusern. Bei Hrn. Stud. Plagge: Hr. Plagge, Milit.-Arzt v. Worms. — Bei Hrn. Wirth Pausch: Fr. Bauerfeld v. Marseille. — Bei Wtw. Geißmar: Hr. Büttler, Schauspieler v. Offenbach. — Bei Fr. Reg -Rath Trapp: Hr. 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