vtiucigrbhitt der Stadt und des Regierungsbezirks Auswärts atonniti man sich bei allen Postämtern In Gießen bei Lcr Erped. (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrücknngSgebühr für die gespaltene LorpuSzeile 2 kr. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mettwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 ft., für Auswärtige incl. Postaufschlag t st. 42 kr. J|o Mittwoch den 2«. Februar 18ZO Amtlicher Theil. V e e o r V n rs n g - die Wahl der Abgeordneten im Großherzogihume zum Bolkshause der nächsten Reichsver- sammlung betreffend. LUDWIG III. Kroß Herzog von Hessen und bei 9t h e i n re. rc. (Schluß.) Art. 22. Wenn der Wahlbezirk aus mehreren Gemeinden besteht, so ist die Verhandlung über die Abstimmung in der dritten Abtheilung der Wähler sogleich au die Wahl-Commission des Hauptwahlortes abzusenden, von welcher am zweiten auf diese Abstimmung folgenden Tag die Wahl in der zweiten und dann in der ersten Abtheilung vorgenommen wird. Umfaßt aber der Wahlbezirk nur eine Gemeinde, so erfolgt die Wahl in der zweiten und ersten Abtheilung an dem Tage, welcher der Wahl in der dritten unmittelbar folgt, es sei denn, daß die große Anzahl der Wähler in derselben und der Zeitaufwand, welchen die Zusammenstellung der Stimmen in Anspruch nehmen möchte, die Verlegung der Abstimmung in der zweiten und ersten Abtheilung erfordert. Die Abstimmung findet für die zweite Abtheilung am Vormittage, für die erste Abtheilung am Nachmittage in den Art. 19. angegebenen Stunden statt. Art. 23. Das Ergebniß der Abstimmung in der dritten Abtheilung wird den Wählern der zweiten Abtheilung, das Ergebniß der Abstimmung in diesen beiden Abthcilungen wird den Wählern der ersten Klasse vor dem Beginn ihrer Abstimmung jedesmal in der Weise bekannt gemacht, daß die Namen der schon gewählten Wahlmänner im Local der noch vorzunehmendcn Abstimmung angeschlagen werden . Ar t. 2 4. Wer bereits zum Wahlmann gewählt ist, kann von der nachher zur Abstimmung kommenden Abtheilung nicht nochmals gewählt werden. Art. 2 5. Die Wahl-Commission, welche das Wahlgeschäst für den Wahlbezirk zu Ende bringt (Artikel 22 ), hat die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl schriftlich in Kenntniß zu setzen und die sämmtlichen Verhandlungen an den nach Vorschrift des Art. 26. bestellten Wahl-Cvmmissär einzusenden. Art. 2 6. Für jeden Wahlkreis wird zur Leitung der Wahl des Abgeordneten ein Wahlcommiffär von der Regierung ernannt. Art. 2 7. Der Wahlconnnissär stellt nach den ihm aus den einzelnen Wahlbezirken zugekommencn Verhandlungen ein vollständiges Verzeicbniß der Wahlmänner des Kreises zusammen und beruft dieselben sämmtlich durch besondere schriftliche Einladungen zur Wahl des Abgeordneten. Art. 28. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Hessische Staatsbürger, welcher das 30. Lebensjahr zurückgelegt hat und welcher nicht 1) nach den im Art. 5. Nr. 1. angegebenen gesetzlichen Bestimmungen in der Ausübung des Staatsbürgerrechts gehindert ist; 110 2) wegen Diebstahls, Betrugs, Unterschlagung, Fälschung oder Meineids oder 3) wegen eines sonstigen im Straf- oder Militärstrafgesetzbuche genannten Verbrechens oder Vergehens zu Dienstentsetzung oder Correctionshaus auf ein Jahr oder länger — rechtskräftig verurtheilt worden ist. Wählbar ist ferner jeder Deutsche, der einem Staate, von welchem das Volkshaus beschickt wird, angehört und in diesem Staate von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen ist. Art. 2 9. Der Wahlcommiffär hat die Verhandlungen über die Urwahlen nach den Vorschriften dieser Verordnung zu prüfen und wenn er einzelne Wahlacte für ungültig erachten sollte, seine Bedenken der Versammlung der Wahlmänner vorzutragen. Es wird darüber sogleich endgültig von einem Ausschüsse entschieden. Dieser Ausschuß besteht aus den nach dem folgenden Artikel zu bestellenden drei Urkundspersonen und vier von den letzteren zu berufenden Wahlmännern. Nach Ausschließung derjenigen Wahlmänner, deren Wahl für ungültig erkannt ist, schreitet die Versammlung sofort zu dem eigentlichen Wahlgeschäft. Art. 3 0. Bei diesem Geschäft zieht der Wahlcommiffär, außer einem Protocollführer, als Urkundspersonen die drei Wahlmänner zu, welche von den anwesenden Wahlmännern als die ältesten bezeichnet werden. Art. 3 1. Die Stimmen werden von den Wahlmännern mündlich zu Protokoll gegeben. — Gewählt ist derjenige, welcher wenigstens eine Stimme mehr erhalten hat, als die Hälfte der Wahlmänner, die abgestimmt Haben, beträgt. Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung diese absolute Majorität nicht, so ist nach der zweiten Abstimmung derjenige als gewählt anzusehen, welcher die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit in der zweiten Abstimmung entscheidet das Loos. Art. 32. Der Wahlcommiffär setzt den Gewählten von der auf ihn gefallenen Wahl in Kenntniß und sendet die Acten an das Ministerium des Innern ein, welches dem Gewählten eine Legitimationsurkunde zufertigt. Art. 3 3. Jeder Abgeordnete kann zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen die Wahl ablehnen oder seine Stelle niederlegc». Dieses geschieht, wenn das Volkshauö nicht versammelt ist, durch eine Anzeige bei dem Ministerium des Innern. Art. 34. Sobald ein Abgeordneter von mehreren Wahlkreisen gewählt worden ist, hat das Ministerium des Innern denselben zur Erklärung aufzufordern, welche Wahl er annehmen wolle. Ist diese Erklärung nicht innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Aufforderung erfolgt, so entscheidet das Ministerium durch das Loos. A v t 3 5. Oeffentliche Beamte bedürfen zum Eintritt in das Volkshaus keines Urlaubs. Art. 36. Des Rechts, zu wählen, soll unbeschadet der nach Art. 202 und 203 des Strafgesetzbuchs oder sonst verwirkter Strafen, für eine Zeit von 4 bis 12 Jahren durch strafrichterliches Erkenntnis; verlustig erklärt werden, wer bei den Wahlen Stimmen erkauft oder verkauft oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimmen abgegeben oder zur Einwirkung auf die Wahl gesetzlich unzulässige Mitteln angewendet hat. Art. 37. Das Ministerium des Innern wird wegen Vollziehung sämmtlicher Vorschriften die näheren Anordnungen treffen, insbesondere die Wahlkreise und Wahlbezirke bilden, die Wahlcommiffäre ernennen, sowie auch bestimincn, welche zur Vorbereitung der Wahl der Abgeordneten erforderlichen Geschäfte von den Wahlcommiffären oder von den ordentlichen Regierungsbehörden zu leiten und zu beaufsichtigen sind. Art. 3 8. Die Kosten, welche durch Vorbereitung und Vornahme der Wahlen in den Gemeinden, beziehungsweise in den Wahlbezirken entstehen, werden von den Gemeinden getragen, die geineinschaftlichen nach Verhältnis' sämmtlicher Stimmberechtigten. Urkundlich unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt den 24. Januar 1850. (L. SJ LUDWIG.________________Jaup. Zn Nr. R. C. 1207. Gießen am 13. Februar 1850. Betreffend: die La nd gestüts - Ansta lt, insbesondere die Ausstellung von Scheinen Behufs der Be- deckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen. Nach einer drin Gr. Ministerium des Innern gewordenen Anzeige sollen einzelne Bürgermeister wegen Mangels der erforderlichen Formulare zu Scheinen, die um Ausstellung solcher Scheine nachgesucht 111 habenden Stutenbesitzer abgewiesen haben, und daher solche durch die Landgestütöknechte nicht zum Bedecken ihrer Stuten haben zugelassen werden können. Da Sie bereits mit unserm Ausschreiben vom 26. »origen Monats dre betreffenden Formulare zugesandt erhalten haben, auch bei Befolgung des Schlußsatzes desselben ein solcher Fall nicht mehr eintreten kann und darf, so weisen wir Sie an, die sich bei Ihnen anmeldenden Stutenbesitzer alsbalden beförderlich abzufertigen, überhaupt alle in dieser Beziehung bereits erlassenen Verfügungen Pünktlichst zu befolgen. Sollte demohngeachtet bei Ihnen ein Mangel solcher gedruckten Scheine eintreten, so haben Sie in so lange geschriebene Scheine auszustellen, bis Sie sich die weiter uöthigen Formulare durch Berichtserstattung an uns verschafft haben. K ü ch l e r. HallwachF. (271 Gießen am 10. Februar 1850. Das Großherzoglich Hessische Landgericht Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Bezirks. Sie werden alsbald in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen: daß sä-i'mtliche Vormünder und Curatoren des hiesigen Gerichtsbezirks, die nicht besonders von Rechnungs-Ablage dispensirt sind, ihre Verwaltungs-Rechnungen des Jahres 1849 binnen 4 Wochen dahier einzureichen haben, gegenfalls die Säumigen nach Ablauf dieser Frist mit Strafe dazu angehalten werden würden. P l o ch. (248 Polizeiliche Bekanntmachungen. Der hiesige Bürger und Schneidermeister Conrad Hüter ist als Polizeidiener für die Stadt Gießen angenommen und als solcher verpflichtet worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gießen am 18. Februar 1850. Der Bürgermeister-Vicar R ü h l. Gefundener Gegenstand. Eine Schürze ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 19. Februar 1850. Edictalladung. 98) Gießen. Ueber das Vermögen des Buchdruckers Carl Schild dahier, ist der förmliche Con- curs erkannt. Alle, welche rechtliche Ansprüche an dieses Vermögen bilden wollen, haben dieselben, bei Meldung des stillschweigends eintretenden Ausschlusses von der Masse, im Termin Freitag den 22. Februar 1850, Vormittags 10 Uhr, persönlich oder schriftlich dahier anzuzeigen und zu begründen. Zugleich sollen alsdann Arrangementsversuche gemacht und Beschlüsse über die Verwaltung der Masse und Bestellung eines Gläubigerausschusses gefaßt werden. Wer im Termine auöbleibt, von dem wird angenommen, daß er der Mehrheit der Erscheinenden beitrete. Gießen am 9. Januar 1850. Gr. Hess. Stadtgericht daselbst. M u h l. , Dr. v. Krug. Besondere Bekanntmachung. 285) Gießen. Das Fangen der Maulwürfe für das Jahr 1850 in der Gemarkung Gießen l'etr. Die Stadt beabsichtiget die Maulwürfe in der Gemarkung Gießen für das Jahr 1850 durch mehrere sachkundige Leute fangen zu lassen und für das Stück 4 fr. zu vergüten. Wer unter diesen Verhältnissen das Fangen übernehmen will, hat sich bei der Bürgermeisterei innerhalb 8 Tagen dahier zu melden und liegt es Auswärtigen zugleich ob, sich über ihre Fähigkeit und unbescholtene Aufführung durch Zeugnisse ihrer betreffenden Ortsvorstände (Bürgermeister) auszuweisen. Gießen den 18. Februar 1850. Der Bürgermeister-Vikar Rühl. 112 Versteigerungen. 290) Gießen. Donnerstag den 21. d. Mts., Morgens 10 Uhr, soll auf dahiestgcm Ralbhaus eine chemische Waage öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 19. Februar 1850. Der Beigeordnete Rühl. 286) Gießen. Donnerstag den 21. d. Mts., Morgens 10 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhans eine goldene Kette öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 19. Februar 1850. Der Beigeordnete R ü h l. 284) Gießen. Die Versteigerung der Arbeiten an der Abfahrt nach dem Krosdorser Gleiberger Wege. Die Arbeiten an der vorbemerkten Abfahrt, bestehend : 1. in Steinbrecher!, veranschlagt zu 42 ft. 2. in Fuhrarbeit, » „ 42 u 3. in Steinsetzen, „ u 12 „ 4. in Chaussirarbeit, ,/ „ 142 n sollen Momag den 25. l. M., Bormittags 9 Uhr, auf dem hiesigen Ralhhause an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen den 18. Februar 1850. Der Bürgermeister-Vikar Rühl. 259) Gießen. Holzversteigerirng im Revier Schiffenberg. Freitag den 22. Februar, sollen in den Domanialwald-Districten Tempel, Zell- roth, Brauhof re. nachstehende Holzsoriimente versteigert werden: 3% Stecken Buchen-Scheidholz, 6 ii Eichen „ 4% ii Buchen-Prügelholz, % n Eichen „ 5% « Nadel „ 46% ii Vuchen-Stvckholz, 15% ii Eichen „ 23 % „ Nadel „ 1825 Stück Buchen Wellen, 1400 u Eichen- und Ulmen-Wellen, 4100 ii Nadel- und Dorn-Wellen, 11 Stecken Nadelpfahlholz, von 7' Länge, 1 Eichen-Stamm, von 45" Drchm., 14 Nadel-Stämme, von 5% bis 8" Drchm., 1 Birken-Stamm, von 5%" Drchm., 1 Birkenstange, von 5" Drchm., 536 Nadelstangen, von 2 bis 5" Drchm. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Johannis d. I. gestattet. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr an der Waldmeisterswiese. Gießen am 13. Februar 1850. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Schiffenberg, ßr. Dr audt. 270) Gießen. Holzversteigenmg im Gießener Stadtwalde. Dienstag den 26. u. Mittwoch den 27. Febr. I. I, von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadlwalde, District Annaberg und Faulerboden, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden: 3O3’/s Stecken buchen Scheidholz, 83% u II Prügelholz, 245% u H Stockholz, 6743 Wellen ff Reisholz, 5 Stecken eichen Scheidholz, 23% u ff Prügelholz, 52% // ff Stockholz, 1050 Wellen II Reisbolr. 4 Stecken kiefern Scheidholz, 2 1/ If Prügelholz, 1 // II Stvckholz, 150 Wellen II Reisholz, 9 Stecken fichten Stockholz, 625 Wellen II Reisholz, 78 eichen Stämme, von 2137 Cubikf., 24 buchen II u 1042 „ 2 Hainbuchen „ . ii 36 u 34 sichten II ii 1166 „ 28 ii Stangen „ 101 „ 25 dorn Wellen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist am Lumpenmannsbrunnen. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 18. Februar 1850. Der Bürgermeisterei-Vlkar Rühl. 276) Krofdorf. Am Dienstag den 26. d. M-, sollen aus dem Schlage Hemmstoß, Försterei Salzböden, Oberförsterei Krofdorf, nachstehende Hölzer an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Buchen: 4 Klötze, für Fleischer zugerichtet, 95 Cubikf. enthaltend, 16 Stämme, 613 Cubikf. enthaltend, 115% Klftr. Scheidholz, 9% ii Knüppelholz, 2% » Stockholz, 72 ii Reiserholz. 113 Eichen: iy4 Klstr. Nutzholz (Küferholz), 35‘/4 „ Scheidholz, 2% „ Knüppelholz, 11 » Reiserholz. Die Versteigerung beginnt am obigen Tage Morgens 9 Uhr beim Karl Wagner in der Krone. Krofdorf den 13. Februar 1850. Der Königliche Oberförster Passow. 283 Naunheim. Montag den 25. Februar 1850, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, District Jm- mersberg: 245 Stück Kiefern-Baustämme, 6650 Cubikf. enthaltend, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Johannitag d. I. gestattet. Der Anfang und Zusammenkunft ist Morgens 10 Uhr im Kiefernwald beim sogenannten Heeggraben. Naunheim am 16. Februar 1850. Der Bürgermeister Schäfer. 272) Climbach. Montag den 25. Februar d. I., des Morgens um 9 Uhr, sollen int Climbacher Gemcindewald, District Langenbruch: 1) 12 Stück Eicheu-Stämme, von 15—30 Fuß Länge und 7—15 Zoll Durchmesser, 2) 10 Stück Eichen-Stangen, von 15—25 Fuß Länge und 5 Zoll Durchmesser, beides Holz, zu Wagnerarbeit sehr zweckdienlich, 3) 254 Stück Kiefern- und Fichten-Stämme, von 40—80 Fuß Länge und 7—17 Zoll Durchmesser, von bester Qualität, 4) 160 Stück Fichten-Stangen, von 30—70 Fuß Länge und 5 Zoll mittleren Durchmesser, beides Holz zu Bau- u. Werkholz zweckdienlich und von vorzüglicher Güte, zusammen von 1 bis 4—8000 Cbkf. haltend, öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Zu- sammenkuuftsort ist an dem Fußweg von Beuern nach Allertshausen am Climbacher Wald. Man ersucht die Herren Bürgermeister dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen bekannt machen zu lassen. Climbach am 13. Februar 1850. Der Bürgermeister Schmidt. 279) Merlau. Holzversteigerung. Montag den 25. Februar, soll in dem Domanialwald, District Eichholz, Reviers Niederohmen, nachverzeichnetes Brenn-, Bau-, Werk- und Nutzholz öffentlich meistbietend versteigert werdÄ: 2 Stecken Kiefern-Scheidholz, 32 „ „ Prügelholz, 8 „ „ Reisholz, 267 Kiefern-Bau- und Werkholz-Stämme, von 5—20 Zoll Durchmesser und 15—80 Fuß Länge, 10151 Cubikf. haltend, 5 Kiefern-Stangen, zu Sparn sich eignend, 23 Cubikf. haltend. Der Anfang ist des Morgens halb 9 Uhr im Scklag, in der Nähe der Chaussee von Grünberg nach Homberg bet Bernsfeld. Merlau am 42. Februar 1850. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Niederohmen. Frank. 274) Altcnbuscck. Donnerstag den 21. Februar, von Morgens 9 Uhr an, sollen int Altenbusecker Gemcindewald, Distuct Al- tenstruth: 122 Stecken Eichen-Scheidholz, 42’/4 // /, Prügelholz, 96 u „ Stockholz, 1800 Stück Eichen-Wellen, und Freitag den 22. Februar, von Morgens 9 Uhr an, sollen Zn demselben District: 83 Eichcn-Baustämme, von 15—42 Zoll Durchmesser und 10—50 Fuß Länge, im Ganzen 7876 Cubikf. haltend, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist jedesmal in dem angegebenen District. Altenbuseck den 18. Februar 1850. Der Bürgermeister Wagenbach. Feilqeboten. 288) Gießen. Der Unterzeichnete ist dahier mit einer großen Auswahl von Singvögeln vom Harzgebirge angekommen und bietet dieselben Liebhabern zum Verkaufe an. Seine Wohnung ist im Gasthaus zum Darmstädter Haus. Wilhelm Birkenfeld. Zu vermiethen- 282) Gießen Das seither von Herrn Professor Br. Vogt bewohnte Logis in meinem Hause auf dem Seltersberge, ist anderweit zu vermiethen und gleich beziehbar. Desgleichen wird die mittlere Etage daselbst Ende Juni l. I. leihfällig. Keßler. 262) Gießen. Das von Frau Polizeirath Rauch, Wittwe, bisher bewohnte Logis ist zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. F. Koch, Wittwe. 212) Gießen. Ein Familien-Logis ist zu vermiethen, Lit. B. Nr. 30 auf der Mäuöburg. 114 Vermischte Nachrichten. 273) Gießen. Der Reichstagswahlverein in Gießen an die Wähler des Wahlkreises Gießen sür den Reichstag jtt Erfurt. Unser bisheriger Candidat für die Deputirtenstclle unseres Wahlkreises am Reichstage zu Erfurt, der unterzeichnete Vorsitzende Professor Ur. K ö l l n e r, ist von seiner Candidatur zurückgetreten, weil es wenigstens zweifelhaft ist, ob er nach der von der Regierung erlassenen Verordnung über die Reichstagswahlen wählbar sei, oder nicht, da er noch nicht 3 Jahre im Lande ist. Er hat geglaubt, es seiner Ehre schuldig zu sein, vor der Wahl zurückzurretcn. Er wollte einerseits nicht eine Candidatur fortführen, deren Recht wenigstens zweifelhaft ist, und wollte andererseits dem Vereine die Möglichkeit geben, einen anderen Candidatcn aufzustellen, der mit unzweifelhaftem Rechte der Wählbarkeit die politischen Grundzügc des Vereins entschieden vertrete. An seine Statt ist von dem Vereine einstimmig Herr FOxstmeister von B«feek zum Candidaten des Wahlkreises Gießen gewählt worden, ein Mann, der nicht bloß im Wahlkreise sondern im ganzen Großherzogthume viel zu bekannt ist, als daß wir viel von ihm sagen dürften. Herr v. B u s e ck ist ein eben so großer Freund des Volks und der gesetzlichen Freiheit, als er durchaus alle Verhältnisse des Staatslebens praktisch genau kennt. Herr v. Buseck hat schon auf dem Landtage 1833 als Volksvertreter zum Besten des Volkes gewirkt, und ist von Anfang der deutschen Bewegung mit Entschiedenheit sür die Freiheit, Einheit und das wahre Wohl des deutschen Volkes ausgetreten, als deutschen Mann sich, offen bekennend zur constitutionellen Monarchie. Solche Männer bedarf Deutschland, bedarf auch unser Wahlkreis, Männer, die mit Muth und so anerkanntem ehrenwcrthen Character auch fähig sind, wenn es noch thut, Opfer zu bringen sür die gute Sache. Darum, Ihr Wähler, prüfet unsere Worte, und wollt Ihr so vertreten sein, so wählet nur solche Wahlmänner, die dem Herrn Forstmeister von B u s e ck ihre Stimmen geben. Gießen den 17. Februar 1850. Der Vorstand deL Reichswahlvereins. Der Vorsitzender ' Die Schriftführer: vr. Kölln er, Professor. Rosenberg, Hosgcrichts-Advocat. Der Stellvertreter des Vorsitzenden: vr. Wr'lbran-, Professors G g PH. Gail, Tabakssabrikant. Ich erfülle gern die angenehme Pflicht, allen den Männern des Wahlkreises, welche mir ihre Stimmen zugewendet hatten, sür dieses ehrenvolle Vertrauen meinen herzlichen Dank auszusprechen. Gießen den 18. Februar 1850. vr. Köllner, Professor. 289) Gießen. Derjenige, welcher auf dem gen bei Herrn Tanzlehrer Schmidt wieder abzu- am 17. d. Mts. tut Prinz Carl abgehaltenen Mas- geben. kenball einen schwarzen Shawl aus Versehen mit- 277) Gießen. Unterzeichneter sucht einige alte genommen hat, wird gebeten, denselben binnen 3Ta- Doppelflinten zu kaufen. A. Dickore. 115 287) Gießen. Ich wünsche einen Knaben von 13 Jahren zu Ende des Monats März l. I. einem Landgeistlichcn in Pflege zu geben, welcher im Stande ist, demselben höheren Unterricht zu er- tl,eilen, und seine Erziehung unter strenger Beaus- flchtigung zu leiten. Anmeldungen und Bedingungen bitte ich binnen 10 Tagen an mich gelangen zu lassen. Gießen den 20. Februar 1850. Küchler. 281) Gießen. Geschwister Müller empfehlen ihre Strohhutwascherci auf englische Art, wodurch bekanntlich die Hüte sehr schön werden und die neueste Faeon erhalten. Zur Besorgung erbietet sich 3> H- Fuhr. 275) Laubach. Es wird hiermit zur allge- meinen Kcnntniß gebracht, daß es der Unterzeichneten überlassen ist, das seither aus hiesigem Holzhof gegen gleich baare Zahlung verabfolgte Scheidholz ä 5 fl. pr. Stecken, von heute an zu demselben Preise gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft, eine Zahlungsfrist bis Michaeli d. I. zu gestatten. Es werden die Großh. Hrn. Bürgermeister ersucht, dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Laubach den 18. Febr. 1850. Die Verwaltung. Triebert. 254) Gießen. Ein Regenschirm, von grünem Seidenzeug, mit Stiel und gebogenem Griff von leichtem gelbem Holz, wird seit einiger Zeit vermißt, und der Besitzer desselben gebeten, ihn an die Erpedition dieses Blattes abzugeben. 292) Gießen. Sonnabend den 23. Februar, 7 Uhr Abends, im Prinzen Carl, Vocal- u. Instrumentalconcert gegeben von Dilettanten, zum Besten einer bedrängten Familie, wozu ergebenft einlaben mehrere Kärger und Kürgerinnen dieser Stadt Programm: l. Ouvertüre, 4händig, für's Clavier, von Rossini. Duett für 2 Sopran, aus „Sargin", von Paer. Männer-Chor aus „die weiße Dame", v. Boildieu. Clavier-Solo von Liszt. Baß-Arie aus „das unterbrochene Opferfest" von Winter. II. Männer-Chor, „Die Kapelle", von Kreutzer. Lied für Tenor, von Mangold. Violin-Solo von Beriot. Terzett aus „Fidelio" von Beethoven. Chor, Sängermarsch von A b t. EintrittSbillete sind bei Hrn. Buchhändler Ricker und Abends an der Kaffe zu 18 kr. zu haben. 278) Gießen. Nachricht für Auswanderer. Am 1. und 15. eines jeden Monats werden durch die Herrn Lüdering & Co. Schiffsrheder und Consuln in Bremen, schöne große dreimastige Schiffe erster Clasfe nach allen amerikanischen Seehäfen er- pedirt und nimmt der unterzeichnete auch für dieses Jahr Anmeldungen von Auswanderern an und verspricht die billigste Beförderung. Kinder unter 10 Jahren zahlen 10 fl. weniger als Erwachsene, Säuglinge sind ganz frei. In den Preisen sind Verköstigung und amerikanisches Armengeld mitbegriffen, was bei der Route über Mainz nicht der Fall ist, da hier die Personen sich selbst verköstigen müssen. Fr. Wissig. Die öffentlichen Gerichtsverhandlungen und die Gießerinnen. Das hiesige Anzeigeblatt ist, wie es in der Bibel von der Zunge heißt, „ein kleines Ding, aber es kann Großes verrichten", wenn wir es benutzen, um Versöhnung, Friede und Ordnung zu stiften; wenn wir dagegen Hetzereien und Krähwinkeleien, die Ausflüsse eines obscuren Philisterthums, eifrigst brandmarken und denjenigen den Stachel der Satyre eindrücken, welche mit eraltirten Narrheiten die Welt reformiren wollen, ehe sie das politische ABC gelernt und erst einmal ihr eigenes Hauswesen geordnet haben. Ein solches Wochenblatt ist ein scharfes Züchtigungs- und Besserungsmittel, wir werden es benutzen, nicht zum Zorne, sondern zur Aufklärung. Wohlan ! beginnen wir nach den Gesetzen der Galanterie mit den öffentlichen Fehlern eines Thei- les des schöneren und zarteren hiesigen Geschlechts. »Ehret die Frauen! sie flechten und weben Himmlische Rosen in’3 irdische geben.» Aber gehört zu diesem Kranze auch die Theilnahme an der Politik? an öffentlicheu Verhandlungen? Seht sie die bleichen, hohläugigen Gesichter, wie sie sich abmühen ' an Lorbeerkränzen für Angeschuldigte, wie sie in ihren Thec- und Kasseekränzen vom Parlament und ihren geliebten Abgeordneten sprechen und Jede» zu einem Ketzer stempeln, der da aus Gründen und Grundsätzen anders denkt und handelt! Wahrlich, ihr, die wir meinen und denen das Blut auf die Wangen tritt, wenn sie dieß lesen, ihr kennt die Aufgabe der Frauen nicht. »Aber zufrieden mit stillerem Ruhme, Brechen die Frauen des Augenblicks Blume, Nähren sie sorgsam mit liebendem Fleiß, Freier in ihrem gebundenen Wirken.» Und wie der Dichter „der Würde der Frauen" in der „Glocke" mahnt: Die züchtige Hausfrau Die Mutter der Kinder Sie herrschet weise 3m häuslichen Kreise.» re. »Und dies sei fortan ihr Beruf, Wozu der Meister sie erschuf.» Dieser einfache dem Wesen des Weibes entnommene Gedanke kehrt steh um zur widrigsten Prosa, wenn wir Euch mit langen Hälsen und den gefallenen Maschen Eures Strickzeugs sitzen und lauschen sehen auf den Bänken der öffentlichen Verhandlungen, die Frau welche sonst die „Dame" spielt, neben einer Santuronna oder einem Fischweibe, oder gar mitten unter dem Drucke blaubekittelter und langbärtiger Republikaner. Es ist kein Gerichtsdiencr da, welcher Euch die Thüre zeigt, aber die Sirtsamkeit sollte die Polizei über Euch üben — wenn nicht auch dieser Theil des Polizeistaats untergegaugeu zu sein schiene. Beim Himmel! Ihr thätet besser, wenn ihr mehr die Kirche besuchtet, Eure Männer vom tollen Treiben der Politik und der Wirthshauslüderlichkeit zurückhieltet, als daß Ihr zur Demoralisation noch mehr beitragt, indem Ihr „die Würde der Frauen" verletzet. Geht hin in andere größere Städte, wo man Bildung und Sitte noch achtet, dort fehlen, wie im Alterthume, bei öffentlichen Verhandlungen die Frauen — und man findet nur Monola's oder Grisetten, welche dort Geschäfte machen! Folget diesem wohlgemeinten Wegweiser, wo nicht, so werden wir diejenigen öffentlich nennen, welche sich öffentlich prostituiren wollen! (280 Angekommene und abgereiste Fremde vom 16. bis 18. Februar 1850. I n den Gasthäusern. Im Einhorn: Hrn. Kfl. Braun v. Cöln, von Meers v. Frankfurt, Bauer v. Würzburg u. Müller v. Wegen. Hr. Steubesand, Lehrer v Homburg. Hr Lephton, Reut, v. London. Hrn. Kfl. Emden v. Frankfurt, Jörger v. Leipzig, Hölzling v. Breslau Knapp v. Stuttgardt u. Herbert v. Mannheim. Hr. Spitznagel, Offiz v. Coblenz. Hr. Reichenberger, llhrm. v Frankfurt. Hr. Schäffer, Partik. v Cöln. Hr. Görgens, Zustizrath v. Worms. Hrn. Occon. Henzel u Puth v Karben. Hrn. Kfl. Götze! v. Neuwied, Neltimer r. Wallenstädten u, Wolfgang v. Straßburg. Im Raypen Hr. v Rollshausen, Privatm. v. Schü- nich. Hr. Echwarzschild, Kfm. v. Freienwald. Hr. Guerin, Privatm. v. Waldbach. Hr. Klingler, Handelsm. v. Frankfurt. Hr. Brauscheid, Kfm. v. Lüdenscheid. Hr. Schmidt, Partik. u. Hr. Schmidt, Pelzhndl. v. Carlsruhec Hrn. Oecon. Cemmet v. Offcnthal u- Feuerbach v. Groskarbcn. Hr. Sauerteig, Kfm. v. Ludwigshafen. Hr, Knüppel, Fabrik, v. Oppenheim. Im Prinz Carl: Hk. Körner, Privatm. v. Frankfurt. Hrn. Spcdit. Borger v Offenbach u. Becker v. Schotten. Hr. Hahr, Uhrm. v. Schönach. Hr. Schlörb, Metzg. v. Schotten. Hr. Hauck, Töpfer v. Rastatt. Hr. Welck, Glas, v. Schlitz. Hr. Helfmami Oecon. v. Weilburg. Hr. Ulris Kfm. u. Höhr. Hr. Stiebet, Scrib. v. Homberg. Hr. Bitz, Schlosser v Friedberg. Hr. Krank, Militär v. Homberg. Im Da-imslaedier Haust Stil. Geschäfts!. Philippi v. Hermannstein, Rühl v. Freieliseen, Biikenseld v. Lauter, Lichter v. Frankfurt, Haveooru v Großhaven, Ditschler v. Büdingen, Damm v. Holzhausen, Judenthal v. Hattenrod, Wahl v. Winterberg, Diehmer v. Kirchheimbolanden, Leibt v. Kaiserslautern, Löber v. Freienseen, Braun v Winterberg, Wahl v. Berghausen. Braun v. Breitenbach, Kammrer u. Noll v Winterberg, Burckhardt v. Reifenberg, Bastert v. Lauterbach, Hesselbach v. Keffelbach u. Kullermann v. Ortenberg. Im Siern'. Hr. Färb. Musik, v. Mettenheim. Hrn. Drechsl. Paulus v. Eggershausen u. Weber v. Leisa. Hr. Schneider, Fuhrm. v. Marburg. In den Privathäusern. Bei Hrn. Act. Drescher: Hr. Frickhöfer, Cand. theoL v. Herborn. — Bei Wtw. Schaf: Frl.Wehn v. Biedenkopf. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.