1850. Sonnabend den 16 Februar Amtlicher Theil Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische I ff. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 ff. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämter« In Gießen bei der Erped. (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrncknngSgebühr für die gespaltene Eorvuszeile 2 fr. der Stadt und des Regierungsbezirks Verordn n n g, bie Wahl der Abgeordneten im Großherzogthume zum Volkshause der nächsten Keichöver- sammlung betreffend. 8UDWIG III. Kroßherzogvon Hessen und bei Rhein re. rc. (Fortsetzung.) „ Art. 10. Wenn bei der Bildung der ersten Abtheilung schon durch die Steuerbeitrage von weniger M fünf Wählern der dritte Theil der Gesammtsteuer aller Wähler des Bezirks erreicht ober überschritten wird, so sind jedenfalls die fünf höchstbesteuerten Wähler der ersten Abtheilung zuzuzahlen, ^re zweite und dritte Abtheilung ist dann in der Art zu bilden, daß die GesammtsteuersummederWahler, nach Abzug dessen, was die fünf Wähler der ersten Abtheilung davon zu zahlen haben, zur Halste auf die Wähler Mr dieser beiden Klassen fällt, wobei übrigens auch die Vorschrift des Art. 9 tm letzten Absätze zur Anwen- dung kommt ersten Abtheilung angehörenden Wähler soll aber in der angegebenen Weise auf zehn erhöht werden, wenn zwei oder mehr Wahlmänner von der Abtheilung zu, wählen waren. Art. 11. Jede Abtheilung wählt ein Drittheil der zu wählenden Wahlmanner. Ist die Zahl der in dem Wahlbezirke zu wählenden Wahlmänner nicht durch 3 Heilbar, so ist, wenn nur ein Wahlmanu übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben zwei Wahlmanner übrig, so wählt die erste Abtheilung den einen und die dritte Ahthkilung den andern. Art. 12. Wählbar zum Wahlmann ist jeder dem Wahlbezirk angehonge Urwähler und zwar für jede Abtheilung ohne Rücksicht darauf, zu welcher Abtheilung er selbst gehört. ~ . Art 13. Zur Besorgung der Vorbereitungen und zur Leitung der Wahl wird in feder Gemeinde eine Wahl-Commission gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister oder dem Beigeordneten und aus zwei durch das Loos bestimmten Mitgliedern des Gemeinderaths. Finden sich nicht zwei Mitglieder des GemelN- deratbs in einer Gemeinde, oder sollten die vorhandenen Mitglieder des Gemernderaths überhaupt ihre Mit- 2mV»--wch°m s» zieht d-, Bürgermeister oder de, Beige«,d»e,e fstr i-d-S f-hi-»d- «der ,-m- Mtn»r, kung verweigernde Gemeinderathö-Mitglied einen der älteren angesehenen Ortoburger zu. Art 14. Für jede Gemeinde, möge sie einen Wahlbezirk für sich bilden oder mit andern Gemeinden zu emem solchen vereinigt sein, ist eine Liste der in der Gemeinde stimmberechtigten Einwohner, der Zahler, mit Angabe des Betrags, welchen jeder derselben an Personal-, Gewerb- und Grundsteuer zusammen zu zahlen hat, ^ufzustellen. Art. 15. Diese Liste ist nach vorheriger Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht acht..^«ge lang aufzulegen, damit gegen den Inhalt der Liste Einwendungen, die nur tn dieser Frist zulässig vorgebracht, insbesondere auch gehörige Nachweisungen über die Steuern beigebracht werdenmögen, w einem Stimmberechtigten außer der Gemarkung seines Wohnortes zu entrichten sind und deren Aufrechnung, wie zulässig, verlangt wird. 98 Art. 16. Nach Ablauf der achttägigen Frist ist von der Wahl-Commission der Gemeinde über die, vorgebrachten Einwendungen binnen zwei Tagen zu entscheiden und die Liste festzustellen. Nur Diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die sestgestcllte Liste ausgenommen sind. Art. 17. Aus diesen Wählerlisten ist, wenn der Wahlbezirk nur aus einer Gemeinde besteht, von der Wahl-Commission dieser Gemeinde eine Abtheilungsliste anzufertigen, welche sämmtliche Wähler nach den Abtheilungen gesondert enthält. Besteht aber der Wahlbezirk aus mehreren Gemeinden, so wird von der Wahl-Commission desHaupt- wahlortö, welchen die Regierungsbehörde bestimmt, eine Abtheilungsliste für den Bezirk aufgestellt, welche die gejammten darin vorhandenen Wähler der ersten und der zweiten Abtheilung, hiernach gesondert, enthält, und sodann eine Abtheilungsliste für jede Gemeinde, welche alle Wähler in der Gemeinde nach den 3 Abtheilungen gesondert enthält. Die Wahl-Commission des Hauptwahlortes zieht hierbei sämmtliche Bürgermeister der zum Wahlbezirk gehörigen Gemeinden zu. Art. 18. Die Listen, welche die sämmtlichen Wähler einer Gemeinde enthalten, werden in dieser Gemeinde, die Listen, welche nur die Wähler des Bezirks in der ersten und zweiten Abtheilung enthalten, werden in dem Hauptwahlort drei Tage lang zur Einsicht aufgelegt, damit etwaige nur in dieser Frist zulässige Einwendungen gegen die Aufstellung der Abtheilungen vorgebracht werden mögen, und zwar in zusammengesetzten Bezirken bei der Wahl-Commission des Hauptwahlortes. Binnen weiteren zwei Tagen nach dieser Frist wird von der Wahl-Commission über die bei ihr vorgebrachten Einwendungen entschieden, wobei die Wahl-Commission des Hauptwahlortes gleichfalls die Bürgermeister sämmilicher übrigen Gemeinden im Wahlbezirk zuzieht. Art. 19. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt, nachdem der Tag und das Local derselben mindestens dreimal 24 Stunden zuvor in jeder Gemeinde bekannt gemacht worden ist, jedesmal in den Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr, in den Nachmittagsstunden von 2 bis 5 Uhr und zwar, wenn der Wahlbezirk nur aus einer Gemeinde besteht, in dieser Gemeinde für alle drei Abtheilungen, wenn aber mehrere Gemeinden den Wahlbezirk bilden, bezüglich der Wähler der dritten Abtheilung, welche immer zuerst abstimmt, in der Gemeinde ihres Wohnortes, bezüglich der zweiten Abtheilung aber und sodann der ersten, welche zuletzt wählt, an dem Hauptwahlorte. Art. 20. Die Wahl wird in jeder Gemeinde von der Wahl-Commission geleitet, welche dazu aus jeder Abtheilung in der Gemeinde einen in keinem Amte stehenden Wähler nach ihrer Bestimmung einzuladen hat, damit diese Eingeladenen als Urkundspersonen der Verhandlung beiwohnen mögen. Die Wahl-Commission im Hauptwahlort zieht überdies bei den Wahlen, zu welchen Wähler aus andern Gemeinden zu erscheinen haben, auch sämmtliche Bürgermeister beziehungsweise Beigeordnete im Wahlbezirk zu. In größeren Städten kann die Abstimmung für die zuerst wählende dritte Abtheilung districtsweise oder nach einer anderen angemessenen Eintheilung geschehen; es werden dann in entsprechender Anzahl besondere Wahlbureaus, aus einem Mitgliede des Gemeinderathö und zwei andern Bürgern bestehend, niedergesetzt. Diese Wahlbureaus werden von der Wahl-Commission ernannt. Art. 21. Die Stimmen werden von den Wählern mündlich zu Protokoll gegeben. Gewählt sind diejenigen, welche wenigstens eine Stimme mehr erhalten haben, als die Hälfte der Urwähler, die abgestimmt haben, beträgt. Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung einer Abtheilung diese absolute Stimmenmehrheit nicht, so ist zu einer zweiten zu schreiten, bei welcher für je einen noch zu wählenden Wahlmann zwei derjenigen wählbar sind, welche in der ersten Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben und zwar narb der Reihenfolge der ihnen zugefallenen Stimmenzahl. Sollte unter denjeüigen, welche hiernach von der Reihenfolge erreicht und zur Wählbarkeit berufen werden, sich mehrere befinden, die in der ersten Abstimmung durch Stimmengleichheit gewählt worden sind, so sollen alle diese zur Wählbarkeit zugelassen werden, wenn dadurch auch die Zahl der Wählbaren über die doppelte Zahl der zu Wählenden erhöht würde. Bei dieser zweiten Abstimmung entscheidet die relative Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit das Loos. Eine Ablehnung der Wahl zum Wahlmann findet nicht statt. (Schluß folgt.) Gießen am 6. Februar 1850. Betreffend: Verlegung des Ulrichsteiner Ostermarktcs. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Regierungsbezirks. Wir benachrichtigen Sie, daß wegen, der Feertäge der Israeliten der Ulrichsteiner Ostermarkt den 8. und 9. April l. I. abgehalten werden soll v. W i l l i ch. HallwachS. (249 99 Gießen am 10. Februar 1850. Das Großbcrzoglich Hessische Landgericht Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Bezirks. Sie werden alsbald in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen: daß sämmtliche Vormünder und Curatoren deö hiesigen Gerichtsbezirks, die nicht besonders von Rechnungs-Ablage dispensirt sind, ihre Verwaltungs-Rechnungen des Jahres 1849 binnen 4 Wochen dahier einzureichen haben, gegenfalls die Säumigen nach Ablauf dieser Frist mit Strafe dazu angehalten werden wurden. J P l o ch. (248 3. 4. Wahl anzunehmen; 2. die Militärpersonen, welche im activen Dienst oder noch in der Reserve stehen; 3. Geistliche und Schullehrer im activen Dienst. IV. Bezüglich des Wahlverfahrens mache ich nach Art. 37 der Gem.-Ordn. auf folgende Bestimmungen aufmerksam: . .. 1. an die während der oben genannten Zeit zur Abstimmung erscheinenden Burger werden die mit fortlaufenden Zahlen versehenen Stimmzettel nach vorheriger Mischung derselben in der Weise abgegeben, daß nur Jenen allein die Nummer ihres Stimmzettels bekannt wird. Hierbei muß ich den Wählern noch besonders empfehlen, die Nummer ihres Stimmzettels sich auch wirklich zu merken, um demnächst von dem richtigen Eintrag ihrer Abstimmung in der Abstimmungsliste durch deren Einsicht sich überzeugen zu können. 2. Das Beschreiben der Stimmzettel kann eben so gut im Wahllokal, wie außer deinselben stattftnden. 3. Da nach Art. 13 der Gem.-Ordn. drei Candidaten erwählt werden müssen, so wird jeder Abstimmende die Namen der drei von ihm zum Bürgermeisteramt ausersehenen wählbaren Bürger 1. 2. 1. 2. 3. zu einer Zuchthausstrafe, zu einer Correctionshausstrase von einem Jahre oder längerer Dauer, zu einer, wenn auch geringeren aber wegen Meineids erkannten Correctionshausstrafe, m Folge des neuen Strasgesetzbnchs gegen ihn ausspricht. Art. 22, 23 und 235 des Strafgesetzbuchs. III. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind endlich nach Art. 35, der Gem.-Ordn., 1. alle activen Staatsdiener, mögen solche definitiv, oder nur widerruflich angestellt sein; jedoch ist denselben, im Fall die Wahl auf sie fällt, unbenommen, das Staatsamt nicderzulegen und tue Bekanntmachung. Die Wahl dreier Candidaten zum Bürgermeisteramte für die Stadt Gießen betreffend. Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 6. d. M. in Nr. 12 des Anzeigeblattes glaube ich noch einige, aus die Wahl Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen in Nachstehendem zur öffentlichen I. Stimmfähig sind alle hiesigen Bürger (Art. 34. des Gesetzes), welche nicht m Folge des neuen Strafgesetzbuchs rechtskräftig in eine Zuchthausstrafe oder wegen Meineids rn eine Correctionshaus- strafe verurtheilt worden sind. (Art. 22. und 235. des Strafgesetzbuchs.) ' II. Wählbar ist jeder hiesige Bürger, der zugleich im Besitze des Staatsburgcrrcchts sich befindet und in der Ausübung desselben nicht gehindert ist, und dem ferner eine rechtskräftige zur Bekleidung eines Gemeindeamtes untauglich machende Verurtheilung nicht entgegensteht; , . a. er muß sonach wenigstens drei Jahre im Großherzogthum wohnen und darf in keinem fremden persönlichen Unterthans-Verbande stehen. Art. 14 der Vers.-Urkunde. b. er darf nicht in der Ausübung seines Staatöbürgerrechts gehindert sein, waS der Fall ist nach Art. 16. der Vers-Urkunde. bei demjenigen, der sich formell oder materiell im Zustande der Special-Untersuchung befindet, jedoch nur in den im Gesetz vom 28. Sept. 1842, Art. 2. erwähnten Fällen; bei demjenigen, über dessen Vermögen ein gerichtliches Concursverfahren entstanden ist, bis zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger oder einem mit diesen getroffenen Arrangement; bei demjenigen, welcher aus was irgend für einem Grunde unter Curatel gestellt ist; und bei demjenigen, welcher in einem Dienstbotenverhältniß steht, vermöge dessen er für die Bedienung der Person oder des Haushaltes eines Andern Kost und Lohn empfängt;— c. eö darf kein rechtskräftiges Erkenntniß gegen ihn vorliegen, welches eine Verurtheilung 100 auf den erhaltenen Stimmzettel schreiben oder schreiben lassen; enthält ein Stimmzettel mehr als drei Namen, so wird er als ungültig betrachtet. 4. Ein deutliches Schreiben der Namen und eine genaue Bezeichnung des gemeinten Bürgers, (insbesondere wo mehrere Bürger von demselben Namen vorkommen) durch Beifügung des Vornamens, Gewcrbs, der Straße, wo er wohnt, oder auch der von den betr. Bürgern geführt werdenden Unterscheidungs-Nummern, ist um so nöthiger, als da, wo über die gewählte Person irgend Zweifel entsteht, die gegebene Stimme als ungewiß nicht berückstchtigt wird. Jedem, der sich über die Bezeichnungen der von ihm zu Wählenden verlässigen will, steht zu diesem Behufe die Einsicht der Bürgerliste offen, außerdem aber erkläre ich mich bereit, denjenigen, welche etwa über die Wählbarkeit eines oder des anderen Bürgers Zweifel hegen, darüber Auskunft zu ertheilen. 5. Die Abstimmenden müssen die Stimmzettel in Selb st Person in Empfang nehmen und auch persönlich wieder zurückliefern, indem ein Abstimmen in Auftrag eines Andern nicht stattfinden kann. Ich mache hierbei die resp. Bürger noch darauf aufmerksam, daß nur die auf von mir ausgegcbene und nummerirte Stimmzettel eingeschriebene Abstimmungen gültig sein und Berücksichtigung finden können. Die zurückgelieferten Stimmzettel sind übrigens zusammcngefaltet und ohne Namensunterschrist des Wählers zu übergeben. 6. Sogleich nach der Zurückgabe des Stimmzettels an die Wahlcommission wird derselbe in ein doppelt verschlossenes Gefäß gelegt, welches erst nach Ablauf der oben erwähnten Abstimmungszeit und der erfolgten Erklärung, daß nun keine Abstimmung mehr angenommen werde, geöffnet wird, damit zur Erhebung des Resultats geschritten werden kann. V. , Nachdem das Resultat der Wahl mittelst besonderer Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht sein wird, werden die Wahlacten zu Jedermanns Einsicht auf dem Bürgermeisterei-Bürean drei Tage lang offen gelegt werden. Während dieser drei Offenlegungstage sind allenfallsige gesetzliche Einwendungen gegen die Wahl oder gegen die Gewählten bei Gr. Regierungs-Commission dahier vorzubringcn. Reclama- tionen in der Recurs - Instanz müssen bei Gr. Ministerium deö Innern innerhalb 8 Tagen nach, von Gr. Administrativ-Justiz-Hof bestätigter Wahl und von dieser Behörde erfolgten Verfügung auf die eingelegte Reclamation, vorgebracht werden. Indem ich die Hoffnung hege, daß sich die hiesigen Bürger zur Abstimmung recht zahlreich einfinden, spreche ich noch schließlich das Vertrauen aus, daß von ihnen nur solche Männer gewählt werden, von deren Tüchtigkeit und Würdigkeit sie überzeugt und von dem sie zugleich des redlichen Willens sich bewußt sind, daß sie das Staats- und Gemeindewohl wahren und fördern werden. Gießen am 9. Februar 1850. Der Wahl-Commissär Pietsch. (232 Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein Stock von Palisanderholz und ein Schlüssel sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 15. Februar 1850. Edictalladung. 245) Grünberg. Oeffentliche Aufforderung. In Sachen des Anschel Löb Wolf von Merlau, Klägers, gegen Georg Kaspar, ledig, zu Flensungen, Beklagten, Forderung betreffend, hat Kläger zwei Darleihe gegen den Beklagten eingeklagt, eins von 13 fl. 30 fr. verzinslich zu 5% vom 16. November 1846, und eins von 70 fl. zu 5 %, verzinslich von 7. Januar 1847, und hat um Verur- Iheilung zur Kapital-, Zinsen- und Kostenzahlung gebeten. Wenn Beklagter, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, sich auf diese Klage nicht binnen 60 Tagen vom Tage des Erscheinens dieses Aufrufs in öffentlichen Blättern dahier vernehmen läßt, so wird er derselben für geständig angesehen und unter Einredenausschluß, zur Bezahlung der beiden Capital- und Ziiisenfordcrungen, sowie zur Kostentragung schuldig erkannt. Bemerkt wird dem Beklagten noch, daß weitere Verfügung in dieser Sache lediglich durch Anschlag an der Gerichtsthüre bekannt gemacht werden. Grünberg den 29. Januar 1850. Gr. Hess. Landgericht daselbst. Weicker. Thaler. Versteigerungen. 42) Gießen. Montag den 18. Februar d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhauö der der Jacob An- 101 dreas Löbers Wittwe, später Eberhard Zimmermanns Ehefrau, zustehender Hofraithe-Grund, als: Grundbuch 9i/189 und %62 Hofraithe-Grund in der Lindengasse öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 3. Januar 1850. Der Beigeordnete Rühl. 43) Gießen. Montag den 18. Februar d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus die der Schreiner Wilhelm Orth's Wittwe dahier zustehende Hof- raithe, als: Grundb. UlKlftr. %9S 5 Hofraithe in der Schloßgasse, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 3. Januar 1850. Der Beigeordnete Rühl. 240) Gießen. Die Verpachtung der Steinbrüche im Hangelnstein. Montag den 18. d. M, Vormittags 9 Uhr, sollen die der Stadt zustehenden 2 Steinbrüche im Hangclnstein, unter den bei der Versteigerung eröffnet werdenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Auswärtige müssen sich, wenn sie mitsteigern wollen, durch Bescheinigungen ihrer Ortsvorstände ausweisen, daß sie Vermögen besitzen und Caution leisten können. Gießen den 7. Febr. 1850. Der Beigeordnete R ü h l. 246) Gießen. Montag den 25. d. Mls., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus die zum Nachlaß des Johannes Dauernheim dahier auf freiwilligen Antrag der Wittwe und Kinder gehörende Hofraithe, als: Grundb. mKlftr. 7,27 3 Hofraithe in der Schloßgasse* neben Heinrich Will). Schlund Stall und Mistenstätte, zum dritten und letztenmal öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 12. Februar 1850 Der Beigeordnete Rühl. 214) L ich. Die auf Mittwoch den 6. Februar festgesetzte Holzverstcigerung wurde unterbrochen, und soll nun Dienstag den 19. und Mittwoch den 20. d. M., jedesmal Morgens 9 Uhr anfangend, fortgesetzt werden. Am 2. Tag wird eine bedeutende Quantität Eichen-, Bau-, Werk- und Nutzholz versteigert. Lich den 7. Februar 1850. Der Bürgermeister Dieterich. 259) Gießen. Holzversteigerung im Revier Schiffenbcrg. Freitag den 22. Februar, sollen in den Domanialwald-Districten Tempel, Zell« roth, Brauhof rc. nachstehende Holzsortimente versteigert werden: 3% .Stecken Buchen-Scheidholz, 6 n Eichen „ 4% n Buchen-Prügelholz, %, » Eichen „ 5% » Nadel 46% i/ Buchen-Stockholz, 15% „ Eichen „ 23% ,, Nadel „ 1825 Stück Buchen-Wellen, 1400 n Elchen- und Ulmen-Wellen, 4100 n Nadel« und Dorn-Wellen, 11 Stecken Nadelpfahlholz, von 7' Länge, 1 Eichen-Stamm, von 45" Drchm., 14 Nadel-Stämme, von 5% bis 8" Drchm., 1 Birken-Stamm, von 5%'' Drchm., 1 Birkenstange, von 5" Drchm., 536 Nadelstangen, von 2 bis 5" Drchm. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Johannis d. I. gestattet. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr an der Waldmeisterswiese. Gießen am 13. Februar 1850. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Schiffenberg. Dr. Dr audt. 237) Großenbuseck. Montag den 18. Februar, von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Gemeindewald, District Reitz- berg, eine bedeutende Quantität Bau«, Werk- und Nutzholz unter den bei der Versteigerung bekannt werdenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist in dem angegebenen District. Großenbuseck den 11. Februar 1850. Der Bürgermeister Müller 231) Braunfels. Berpachtmrgsarrzeige« Das Fürstlich Solms «Braunfelsische Hofgut bei Maberzell, der Trätzhof genannt, ungefähr eine Stunde von Fulda entfernt, wird mit dem 24. Juni 1850 lcihfällig. Das vollkommen arrondirte Hofgut enthält außer den ganz neu aufgeführten Wohn- und Oeconomic- Gebäuden und sonstigen Berechtigungen circa 102 1) an Ackerland 400 Morgen, 2) an Wiesen 100 „ 3) an Gärten 17 » 4) an Wald u. Hüten :c. 300 „ und soll von genanntem Tage ab auf 15—18 Jahre anderweit in Zeitbestand gegeben werden. ■ Da man beabsichtigt, dieses Gut aus der Hand zu verpachten, so werden Pachtliebhaber, welche nachweisen können, daß sie die erforderlichen ökonomischen Kenntnisse besitzen, eine Kaution von 2000 Rthlr. baar zu 4 % zu hinterlegen im Stande und im Besitze von Heimathsrechten sind, hierdurch eingeladen, alsbald und bis längstens zu Ende März d. I. bei unterzeichneter Renlkammer zu erscheinen und auf Grund der näheren Pachtbedingungen, die auf unserem Secretariate zur Einsicht offen liegen, einen Pachtvertrag abzuschließen. Sollte jedoch ein Vertrag auf diesem Wege nicht zu Stande kommen, so wird nach demnächstiger weiterer Bekanntmachung eine öffentliche Verpachtung an den Meistbietenden vorgenommen werden. Braunfels den 31. Januar 1850. Fürstlich Solms-Braunfelsische Rentkammer. Denhard. vdt. Stuhl. 247) Niederweidbach. Holzpersteigerung in dem Revier Weidbach, Forsts Biedenkopf. In dem Gr. Domanialwald, District Thalberg, sollen nachstehend verzeichnete Holzsortimente an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden: 1) Dienstag den 5. März l. I., Vormittags 9 Uhr, 3% Stecken Buchen-Scheidholz, 67 „ Eichen- » 101% „ „ Prügelholz, 151% n II Stockholz, 130 „ u Stammreisholz. 2) Mittwoch den 6. März l. I., Vormittags 9 Uhr, 276 Stück Eichen-, Bau-, Werk- und Nutzholz- Stämme, von 10 bis 29 Zoll mittleren Durchmessers und von 12 bis 55 Fuß Länge. Die Zusammenkunft findet in der oben bezeichneten Stunde an den genannten Tagen jedesmal im Holzschlage statt. Niederwcidbach am 9. Februar 1850. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Weidbach. Eckstorm. 182) Bellersheim. Nachdem durch gemeinschaftlichen Kauf, des von Er. Erlaucht dem Herrn Grafen von Degenfeld seither in Pacht gehabten Guts von Petriiag 1850, nachstehende Gegenstände überflüssig erschienen sind, so beabsichtige ich Dienstag den 19. Februar d. I., Vormittags 9 Uhr anfangend, 4 Pferde, 2 Paar Ochsen, 10 Kühe und 3 Rinder, 2 Mutterschweine mit Ferkel, eine trächtige Erstlingsmuck, 24 Stück große Zuchtsprenger, Wagen- und Ackergeschirre für 4 Pferde, einzelnes Geschirr für 4 Ochsen, 2 Wagen, ein Ochsen- und ein Pferde-Wagcn, 4 Pflüge und 2 Eggen, in meinem Hofe selbst unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen einer öffentlichen Versteigerung auszusetzen, was die Herren Bürgermeister bekannt machen zu lassen, ersucht werden. Bellersheim, den 3. Februar 1850. K. Carl, Pachter. 261) Gießen. Montag den 18. Februar, , Vormittags 10 Uhr, lasse ich in meiner Behausung 10 Stecken trockenes Buchen-Scheidholz meistbietend versteigern. Gg. Reiber, in der Neustadt. F e i l g e b o t e n. 208) Gießen. Vettzwilliche und Federleinen, beide in sehr geschmackvollen Mustern und guter Qualität, Böhmische Bett- u. Üeber- zugsleinen, Bettfedern und Flaumen empfiehlt L. Iahreis, am Markt. 133) Gießen. Offenbacher Talglichter, beste Stearin-, Chaisen- und Tafellichter, Wachslichter k. bei I. G. Appel. 263) Gießen. Frische Melcher-Häringe, ä 3 fr., deögl. Rochner-Häringe, ä 2 fr. empfiehlt Julius Wallach, am Marft. 207) Gießen. Feinster Braunschweiger und Pöppches-Flachs, Italienischer und Deutscher Schuhma- cher-Hanft, auch Hanftgarne bei ' L. Jahreis. 264) Gießen. Ein guter Hühnerhund (Hündin) vorzüglicher Raee, ist zu verkaufen. Näheres Maigasse Lit. C. Nr. 13. 134) Gießen. Vanille, ausgezeichnetenPer- lenthee, Ceylon- und ^ava-Zimmet, Chokolade in verschiedenen Qualitäten :c. bei I. G. Appel. 103 269) Gießen. Wie Goldberger'schen galvano-eleetrischen Rheumatismus-Ketten sind nach wie vor in Gießen nur allein bei Carl Frech in ihrer ursprünglichen, bisher unübertroffenen Form und Zusammenstellung echt und zu den festgestellten Fabrikpreißen zu haben. Zur Empfehlung dieser in Deutschland, Belgien, Frank, reich, England, Dänemark, Schweden, Polen, Spanien, Schweiz, Rußland, Italien, Ungarn und Nord- Amerika verbreiteten, von mir erfundenen und verfertigten sogen. Goldberger'schen Ketten wird es genügen anzuführen, daß dieser galvano-electrische Apparat in seiner bisherigen Construction durch die scientifischen (wissenschaftlichen) Forschungen der med. Facultat zu Wien und folgenden wohlrenommirter Aerzte: Dr. Harleß, König!. Preuß. Geh.-Rath, Ritter des rothen Adlerordcns und Pros an der Univ, zu Bonn; Dr. Braun, König!. Sachs. Prof, an der Univ, zu Leipzig; König!. Bmr. Med.-Rath Dr. Doßauer in Bamberg; König!. Preuß. San.-Rath und Kreis-Phps. Dr. Filehnc in Erfurt; Dr. Alois Prosper Raspi, Prof, und Procur. ander K. K. Univ, zu Wien; König!. Sachs. Med.-Rath Dr. Clarus, Prof, an der Univ, zu Leipzig; Dr. Lange, Kreis-Chirurg und Kreis-Dir. in Quedlinburg; Dr. Koch, Herzog! Nass. Med.-Rath in St. Goarshausen; Fürst!. Rath und Phps. Dr. F. Hartmann in Arnstadt; Dr. Nick, König!. Würtemb. Amts-Arzt in Jsnp; Dr. I. N. Salier, Leib-Arzt Sr. Hoh. des Herz. Ferdinand, Ritter rc. zu Wien; Dr. Weiß, König!. Preuß. Negim.-Arzt in Potsdam; Dr. Gustedt, König!. Kreis-Phps. in Wolmirstedt; Dr. Anton David Bastler, Kaiser!. Prof, zu Wien; Dr. Engler, König!. Kreis- Phps. in Breslau; Kurfürst! Landger.-Arzt Dr. Kampfmüller in Cassel; vr. Mankiewicz, König!. Kreis-Phps. in Rakel; König!. Hannov. Land-Phps. Dr. rc. Kröhne in Nordheim; Dr. Haas, K. K- Stadt-Phps. in Budtrcis (Böhmen); Dr. Arnold, Comm.-Arzt in Schweidnitz; König!. Dän. Bat. Arzt A. Gerner in Copenhagen; Dr. Theoph. Fleischer, Mitgl. der med. Facu ltät zu Wien; Kgl. Milit.-Arzt Flieger in Königsberg in Preußen; Stadt- und Crim.-Arzt Georg Hickel, in Neutitschein (Mähren); Doudaine, doct. en Medec., de la Faculte de Paris; Dr. Carl Sterz, K. K. Primar-Arzt in Wien; Dr. Norbert Avee, Mag. der Geburtshülfe und Heilkunde in Andrichau (Galizien); Dr. Mül- ler, Herzog!. Nass. Med.-Rath in Wiesbaden; Dr. Arntz, präkt. Arzt in Cleve; Dr. Remack, prakt. Arzt in Posen; Königl. Bat. Arzt Rabctge, in Oppeln; Milit-Arzt Herrm. Krauß in Leipzig; Dr. Lep, prakt. Arzt in Schleußingen; Dr. Haarmann, prakt. Arzt in Gerbstädt; Dr. L. Schwarzenberg, prakt. Arzt und Wundarzt in Schakensleben; Dr. Kahleis, prakt. Arzt in Radegast bei Delitsch; Dr. Haselof, prakt. Arzt in Berlin; prakt. Wundarzt Schiesser in Buckau- Magdeburg ; prakt. Zahnarzt F. Felgentreff, in Potsdam; Dr. Rüge, pracl. Arzt in Berlin; Dr. Opplcr, prakt. Arzt in Tarnowitz; Dr. Schüller, xraki. Arzt in Lüben; Dr. Speper; prakt. Arzt in Jauer; Wundarzt Weinsheimer in Naila (Baiern); Dr. Stempel, prakt. Arzt in Neustadt a. d. H. (Baiern); Dr. Carl Böhm, prakt. Arzt in Claus- thal (Hannover); Dr. Forster, pract. Arzt in Carlsbad (Böhmen); Dr. Wendt, prakt. Arzt in Boitzcnburg; Dr. Gcntil, prakt Arzt in Straßbeffenbach bei Aschaffenburg; Dr. Krogmann, prakt. Arzt in Hagenow; Dr. Adam Heim. Meper in Chemnitz; prakt. Wundarzt und Operat. Carl Gustav Troitsch in Frankenberg (Sachsen); Dr. Frank, prakt. Arzt in Wurzen; Dr. Riemschneider, prakt. Arzt in Grimma; Baccal. mcd;c. Schmidt in Leipzig; Chirurg. Ignaz Rauschenberger, in Mbschütz (Oestereich); Dr. Arnold Gußmann, pract. Arzt in Lemberg; Bez. Chirurg. Anton Pirin- ger in Gleinstätten (Stcpermark); Dr. I. F. Kirsten, prakt. Arzt in Leipzig; Dr. Weiß, prakt. Arzt in Speper; prakt. Arzt Dr. Scharff in Gebesee (Reg.-Bez. Erfurt); Dr. Pauck, prakt. Arzt in Neuhaus (Böhmen); Dr. Kalt, prakt. Arzt in Coblcnz; Dr. I. C A. Buhle, prakt. Arzt in Alsleben a. d. S.; Dr. Stolte, prakt. Arzt in Potsdam; Dr. Behrend, prakt. Arzt in Goldberg (Schlesien); Dr. Richter in Berlin; Dr. Carl Beier, prakt. Arzt in Leipzig; Dr. Tieftrunk, prakt. Arzt in Halle a. S.; Dr. Neide, prakt. Arzt in Tarnowitz; Dr. Maffei, prakt. Arzt in Salzburg ; Dr. Finn, prakt. Arzt in Groß-Breitenbach; Dr. Anton Schönach. prakt. Arzt in Znsbruck; Dr. Cornct, prakt. Arzt in Hall (Tprol); Dr. Polack, prakt. Arzt in Ischl; Dr. Hirschfeld, prakt. Arzt in Tuchel (Reg -Bez. Marienwerder; Med. Chirurg, und Accouch. Schneider in Hohenfriedeberg (Schlesien); Magister der Zahnheilkunde und GeburtSarzt Dr. A. M. Lowy in Wien; Dr. Jos. Blaschke, prakt. Arzt in Neutitschein (Mähren); Dr. Schmidt, prakt. Arzt in Königs, berg in Preußen; Dr. Gohn, prakt. Arzt in Berlin; Dr. W. Pauli, prakt. Arzt in Landau; Dr. Krüger, prakt. Arzt in Tennstädt (Reg.-Bez Erfurt); Landarzt Mohr in Eichstädt (Baiern); Dr. S. Jeiteles, prakt. Arzt in Prag; Stadt- wucdarzt Joseph Pur in Freiberg (Mähren); Dr. A. Kaan, prakt. Arzt in Triest; Dr. Hengstenberg, pract. Arzt in Meurs (Rheiu-Prov.) Chirurg. Accouch. und Dentist Nowottny in Böhm. Leipa; Dr. N. H. Tiedemann, prakt. Arzt in Wöhrden (Holstein); Dr. Körner, prakt. Arzt in Itzehoe; Dr. L. Raudnitz, prakt. Arzt in Wien u. A. m. seine hohe rationelle Würdigung gefunden und über alle Nachbildungen gestellt worden ist — (so z. B. attestirt der Königl. Sachs. Prof, an der Univ, zu Leipzig Hr. Dr. Braun: „daß die »Goldberger'schen galvano-eleetrischen Ketten gegen Rheumatismus und andere dergleichen Uebel »den Vorzug vor anderen dergl. Fabrikaten verdienen, auch sich als äußerst wirksam »und heilbringend bewiesen haben, bescheinigt auf Berlangen. Leipzig den 5. Mai 1849. Prof. Dr. Braun." während andrerseits die wohlthätige und heilkräftige Wirkung der Goldberger'schen Kelten auf empirischem (erfahrungsgemäßem) Wege durch mehr als Ein Taufend amtlich beglaubigte Atteste hochachtbarer Personen, die in einer gedruckten Brochüre zusammengestellt in sämmtlichen Depots der Goldberger'schen Ketten, in Gießen bei Carl Frech, unentgeldlich ausgegeben werden, außer allen Zweifel gesetzt, und die Celebrität dieser Ketten hierdurch vollkommen gerechtfertigt ist. I. T. Goldberger, iu Berlin, vorm. in Tarnowitz, K. K. Oester, privil. und K. Preuß. concessionirte Fabrik galvano-electrischer Apparate. 104 250) Gießen. Wiener P n tzp u lv er das Paquet 2 Sgr. Mittelst dieses Pulvers kann man augenblicklich allen Metallen als Gold, Silber, Kupfer, Messing, Zinn, Stahl, Eisen ic. den prachtvollsten tiefsten Glanz ertheilen. Für Brustkranke und Husten-Leidende! Sirop Pectoral-Balsamique in Flaschen mit Gebrauchsanweisung ä 45 fr. Dieser ärztlich geprüfte, mittelst Ertract aus den kräftigsten heilsamsten Mitteln bereitete eigen« thümliche Brust-Balsam, verdient mit Recht als ein sicheres, schnell wirkendes Heilmittel, für Schwindsüchtige und alle an Hals- und Brustübeln, namentlich aber am Husten Leidende, empfohlen zu werden. Kletten - Wurzel - Oel, in Flaeons mit Gebrauchs-Anweisung ä 27 fr. Nach'vielfachen angestellten Versuchen, hat sich dieses neu erfundene Klettenwurzel-Del unter allen bisher angepriesenen Haarbeförderungs- Mitteln, als das fräfligste und wirksamste bewährt, indem es nach nur furzem Gebrauche eine Fülle junger Haare hervorbringt, die Haarwurzeln ungemein stärkt, und somit nicht nur das Ausfallen der Haare verhindert, sondern denselben neues Leben und dm üppigsten Wachsthum ertheilt, dasselbe empsiehlt Carl Frech. Frucht- und Viktualienpreise. B i k t u a lienp reife. eo Brodtaxe. Fleizchtaxe K ß| ft. pf. Pf. ft. Pf. ft. fr. ft. Pf- Pf. Pf. fr. Pf. fr. fr.'Vf. Pf. per Pfund fr. N 1 8 8 3 2 L. Q Q Q L, 12 12 5 Marktpreise. fr. fr. Pf. Pf. fr. fr. Pf 20 dgl., unauSgel. 2 2 20 18 9 8 2 4 1 1 4 8 11 8 8 6 10 8 19 16 16 18 18 2 4 3 3 1 N S 4 7 Ochsenfleisch Kuyfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch . Schweinefl. . Hammclfl. . Schaaffl. . . Lebetwurst . gern. Wurst. Bratwurst . Schwartem.. Blutwurst . geräuch. Speck Schinken . . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, aus- gelaffencS . 14 44 12 8 14 16 14 22 17 16 20 20 4 9 4 9 7 5 3 2 Q 9 3 2 Q 2 3 • eo 6 15 16 4 4 Für 1 fr. Wafferweck. „ 1 fr. Milchbrod . 16 16 14 20 16 20 16 16 ( 4 8 Maas Milch..... Pfund Butter . . . . auch . . . Handfäse...... Eier ....... Pfund Waizemnehl . . . „ Geschw. Vorschuß . NB Die Zuaaben lum Stteifd) dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 ipid. nicht mehr als anderthalb Vsund rc. nach^Proporttmr! weWs auf 1 Pfd. nicht völlig b Loth ausmacht. Lövf-, Süß-, G-raub, tote auch dte ganz bluttgen und ntcht genießbaren Stücke vom Hais sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. kt.^pf. 77 — IE 11 8 7 7 10 8 ra. _ i iGetste-) G'°ß-n ) ^Korn- S Mehl Gtünbetg ) jK. |®. ) . 4 Warzen - aui j Kotnmehl besteh. 20 18— 2 6 6 fr. Frachtpreise. (Hierzu eine Beilage.) Frucht- Gießen 14. Februar. | Grünberg | 19. Januar. | Lich 17. Januar | Friedberg 30. Januar- | Mainz 18. Jan. Marburg Metzlar v. zeoruar got- M a l t e r. Mött Scheffel Pf. JL. Pf. fl. kr. Pf. fl- kr. Pf-. ff. fr. Pf. i ff- _fr- fl. fr. fl- ft. pf. Warzen . 200 6 50 200 6 30 — 6 45 — — — 200 7 15 — —- 2 55 — Korn. . 200 5 — 190 5 — — 5 — .— 4 50 200 4 24 — 2 12 — Gerste. . 170 4 — 170 3 30 — 3 40 — 3 44 200 3 44 — 1 36 — Hafer. . — 3 — — 2 30 — 2 30 — 2 48 200 3 — — — 1 13 — Erbsen . .— — — —- — «— - 4 30 '— ! — — — Linsen. . — — — — - - — — 6 — — — — — — Beilage zu JI3. 14. des Anzeigeblattes Zu vermiethen- 114) Gießen. Bei Friedrich Vogt in der Wallthorstraße ist ein Logis, bestehend in 3 Stuben, Kammer,'Boden, Keller, Holzstall und Waschküche, zu vermiethen und kann im April bezogen werden. 213) Gießen. Im Gasthaus zum Hirsch sind für nächstes Semester mehrere möblirte Zimmer zu vermiethen. 267) Gießen. In der Nähe des chemischen Laboratoriums sind zwei möblirte Stuben mit Ka- binet zu vermiethen. Wo? sagt die Expedition dieses Blatts. 256) Gießen. Tas bisher von Schneidermeister Horeyseck bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen. Gießen den 13. Februar 185(X Ph. Sack. 25 t) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden bei Louis Schar mann, in der Schloßgasse. 262) Gießen. Das von Frau Polizeirath Rauch, Wittwe, bisher bewohnte Logis ist zu vermiethen und kann sogleich bezogen werde». F. Koch, Wittwe. 168) Gießen. Ein Logis ist zu vermiethen und kann alsbald bezogen werden bei Carl Steinberger in der Löwengassc. 252) Gießen. In meinem Hause habe ich eine Familienwohnung miethsweise abzugeben. Dr. Mettenheimer. Vermischte Nachrichten. 254) G ießen. Ein Regenschirm, von grünem Seidenzeug, mit Stiel und gebogenem Griff von leichtem gelbem Holz, wird seit einiger Zeit vermißt, und der Besitzer desselben gebeten, ihn an die Erpediliou dieses Blattes abzugeben. 255) Gießen. Eine für mich geeignete Wohnung suche ich baldigst zu miethen. F. v. Humbracht. 258) G i e ße n. Den Wählern des Bezirks Gießen für den Erfurter Reichstag theilen wir mit, daß nun auch in Butzbach der Wahlverein in Verbindung mit zwölf Nachbargemeinden sich für Völcker erklärt hat; von 55 Anwesenden nannten nur 2 den Herrn Kölluer ihren Candidaten, 53 stimmten für Völcker. 266) Gießen. Der Unterzeichnete ist gesonnen, den 17. d. Mts. einen Maskenball abzuhalten. E»tr6e an der Kasse 36 fr. Anfang 7 Uhr. Schmidt, Tanzlehrer. 257) Rödgen. Die Unterzeichneten fordern Diejenigen, welche wegen der Erdarbeiten an der Bahnhofbaustelle zu Gießen, Forderungen an sie zu machen haben, auf, dieselben bis zum 22. Februar ohnfehlbar auf dem Directions-Büreau der Main- Weser-Bahn zu Gießen einzureichen, indem sonst ihre Forderungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieS im Interesse ihrer OrtSangehörigcn zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Rödgen den 11. Februar 1850. Casp. Hof, Conr. Brück und Wilh. Becker aus Rödgen. 260) Gießen. Verflossenen Dienstag als am Jahrmarkt, ist ein getragener Regenschirm mit baumwollenem Ueberzug und weiß karirten Streifen zu Gießen auf der Schoor am PromenadenhauS stehen geblieben; der redliche Finder wird ersucht, solchen gegen eine Belohnung auf der Bürgermeisterei in Wieseck abzugeben. 268) Gießen. Musikalische Abend-Unterhaltung. Die Blechmusik der Bürgerwehr spielt Samstag den 16. d. M., Abends um 7 Uhr, in der Loos'- schen Bierwirthschaft. Eintrittspreis 6 fr. 209) Gießen. Ich mache hiermit dem geehrten Publifum bekannt, daß ich das Stuhl- und Korbmacher-Geschäft für mich allein betreibe, und empfehle mich in Rohr- und Mainzer-Stühle, mit Rohr und Weiden geflochten, zu den billigsten Preisen. Philipp Braun, wohnhaft auf dem Asterweg Lit. A. Nr. 88. 265) Gießen. Bei einer gestrigen Berathung mehrerer Bürger dahier, über die demnächst vorzunehmende Bürgermeifterwahl haben sich dieselben über folgende Candidaten: I. Beigeordneter Rühl, Kaffeewirth Daniel C h e l und Kaufmann Labroise geeinigt und empfehlen dieselben, ohne alle Partei, ihren Mitbürgern. Gießen den 15. Februar 1850. Mehrere hiesige Burger. 106 Die Bürgermeister-Wahl betreffend. Auf Veranlassung der bevorstehenden hiesigen Bürgermeisterwahl hatte sich heute eine große Anzahl hiesiger Bürger zu einer Versammlung vereinigt, um sich in dieser über drei vorzuschlagende Candidaten zu verständigen. Mit überwiegender Majorität wurden folgende hiesige Bürger als Candidaten angenommen. 1) Herr Heinrich Ferber, Kaufmann. 8) „ Iah. Dalth. Aalt, „ 3) „ Justus Kunz, Mirlh. Der unterzeichnete Ausschuß der gedachten Bürgerversammlung bringt dieses Ergebnis; hiermit zur öffentlichen Kenntniß der galtzen hiesigen Bürgerschaft, und drückt hierbei den Wunsch aus, daß es derselben gefallen wolle, bei dem bevorstehenden Wahlacte den oben genannten Candidaten ihrs Stimmen zuzuwenden. Gießen, den 11. Februar 1850. Der Ausschuß der Bürger-Versammlung. Rosenberg. Christian Löber. Jean Gertig. Ludwig Grosmann. Herbert. I. P. Möhl. E. L. Ferber. Carl Hoffmann. Balth. Spruck. C. Weidiq. L. T. Felsing. K. Huhn. 198) Gießen. Wichtig für Auswanderer nach Aord-Amerika. Der Großh. Hess. Consul und Schiffsrheder, Herr H. Serigiers in Antwerpen, hat mich beauftragt, für das, am 5. März nach New-Uork abgehende neu gebaute, gut eingerichtete und mit geräumigen Zwischendecken versehene Schiff Guston9 Gap Hain Blanko, Auswanderer zu dem billigen Preis von 52 ft. für Erwachsene, ) . ™ , 45 fl. für Kinder, s flü zu engagiren und lade ich deshalb darauf Reflectirende ein, sich bei mir zu melden. lieber .Havre und London bietet sich bei mir jeden Monat 3 Mal Gelegenheit zur Reise nach New-Nork und New-Orleans und können sich Auswanderer, die diese Linien vorziehen sollten, bei mir einschreiben lassen. Gießen den 5. Februar 1850. Joh. Balth Noll. 107 An Gießens Bürger. Mitbürger! Die Wahl eines Bürgermeisters für die Stadt Gießen steht bevor. Wie wichtig sie für die ganze Einwohnerschaft ist, möge jeder Wähler beherzigen. Das städtische Haushaltungswesen :c. erfordert gerade jetzt eine weise, geschickte Führung und können wir nicht genug darauf Hinweisen, wie das Bürgermeisteramt einem Manne vertraut werden muß, der Einsicht und die genaueste Kenntniß der städtischen Verhältnisse besitzt: weiter aber und vor Allem verlangen wir daß er neben dieser Einsicht besitze: männliche Ehrenhaftigkeit, Besonnenheit, makellosen Charakter, Bürgertugend im weitesten Sinne des Wortes! Solche Männer sind schwer zu finden, obgleich unsere Stadt nicht arm daran ist. Die größeste Vorsicht thut.Noth. Um gewissenhaft zu wählen rolle man den Vorhang der Vergangenheit auf, in ihr verfolge man das Leben und Wirken der Candidaten — nicht gar weit haben wir zurückzugreifen, die letzten Jahre gaben Gelegenheit genug, boten der Momente viele dar, die rechten Männer herauszufinden —; man blicke auch- in das Haus! solcher Blick ist ein Blick in das Herz des Mannes. — Der sei nicht der Mann unserer Wahl, der vielleicht geistig reich, mit seltenen Rede-Talenten zu imponiren vermag, aber der willenlose Spilball politischer Parteien ist. Besonnenheit, Festigkeit, klarer Blick in die städtischen Verhältnisse, bürgerliche Tugend, und das Zeugniß der Vergangenheit erprobten uneigennützigen Strebens fürs Wohl und wahre Beste der Stadt, das ift's, was wir wiederholt an unseren Candidaten voraussetzen. Schließlich aber und mit Rücksicht auf oben geäußerte Grundsätze wagen wir die Herrn: Kaufmann Heinr. Ferber Glasermeister und Gemeinderachsmitglied Ph. Fillmarrn und Büchsenmacher L. r o s m a n n, als Bürgermeister-Candidaten vorzuschlagen und wünschen, daß sich die Stimmen auf diese Männer vereinigen mögen. — Vorstehende Ansprache würden wir nicht in dem Maße ausgedehnt haben, weil die Wichtigkeit der Wahl Jedem schon von selbst klar sein sollte. Aber die am Montag den 11. auf dem Rathhause abgehaltene Versammlung hat uns mit Zweifel erfüllt. Wir wollen das Auftreten Einzelner in jener Versammlung gelind beurtheilen und es statt mit der richtigsten Bezeichnung, nur unüberlegt nennen. Gießener Bürger. 239) Gießen. An die Bungee dee Stadt Gieren. Der Märzverein hat in seiner gestrigen Sitzung den in zwei Bürgerversammlungen mit überwiegender Stimmenmehrheit gefaßten Beschluß als Bürgermeister-Candidaten die Herren Heinrich Ferber, Ioh Balth 9t o l l, und Justus Kunz aufzustellen, auch zu dem seinigen gemacht und theilt dieses sowohl seinen nicht anwesend gewesenen Mitgliedern und deren andern hiesigen demokratischen Vereine, als auch allen Wahlfähigen dahier mit, in der Erwartung, daß Keiner den oben angeführten in jeder Beziehung qualificirten Männern seine Stimme entziehen werde. Gießen den 12. Februar 1850. Der Vorstand des Märzvereins. Die zweite Rede zu einer Volksversammlung in Einen Mann von Wissen und Eingcht, einen Gießen ist vielen Einwohnern daselbst aus dem Her- Mann von Gesinnungstüchiigkeit und von Verdienst, zen gesprochen. Ihr habt einen Mann unter Euch, der ein Die Wahl eines Dritten nach Erfurt und dann Freund des Volks, eine Zierde der Universität und ein cinmüthiges fröhliches Versöhnungsfest im Ein- als Lehrer der Staatswissenschaft im ganzen deutschen Horn oder im Rappen! Einmüthig ohne neue Zer- Vaterlande hochberühmt ist. spaltung! Soll ich ihn erst nennen? Aber wen wollt ihr den wählen? Stadt Gießen, hast Du vergessen was dein frühe- 108 rer Deputirter, Universität hast Du vergessen, was Dein früherer Vertreter in der zweiten Kammer des Landtags für Dich gethan hat? Lahnbrücke, Eisenbahn und Anatomie sind steinerne, aber doch wohl beredte Erinnerungszeichen. Habt Ihr den Schmitthenner vergessen? Ein Gießener. 253) Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 17. Januar. Balth. Noll in der Neustadt. Heinrich Kämmerer am Markt. Johs. Jughardt auf dem Seltersweg. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 17. Februar. Morgens, Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhardt. Universitäts-Gottesdienst. Um 11 Uhr: Professor Dr. Hesse. Getaufte. Den 8 Februar. Dem Ortsbürgcr und Schneider zu Josbach. im Churfürstenthnm Hessen, Heinrich Euler, eine Tochter, Helene Johanna, geboren den 19. Januar. Den 9. Februar. Dem Bürger und Schlossermeister Wilhelm Nagel, eine Tochter, Christine Katharine Mathilde, geboren den 15. Januar. Den io. Febru ar. Dem Bürger und Strumpfweber, Wilhelm Busch, eine Tochter, Georgine Marie, geboren den 19. Januar. D e nselben. Dem Ortsbürgcr zu Seckbach und Gärtner auf der Liebigshöhe dahier, Kaspar Kappes, eine Tochter, Hennriette Franziska, geboren den 31. Januar. Densclben. Dem Burger und Küfermeistcr, Conrad Balthasar Christian Stohr, eine Tochter, Marie Karoline, geboren den 15. Januar. Denselben. Eine uneheliche Tochter, Margarethe Anna EUsabethe Henriette Wilhelmine, geboren den 8. Januar. Den 12. Februar. Dem Bürger und Mustklehrer August Fcldhaus, ein Sohn, August Theodor Friedrich Georg Carl, geboren den 18. December 1819. Denselben. Ein unehelicher Sohn, Johannes, geboren den 17. Januar. B eerdigte. Den 8. Februar. Angelica Sensfelder, des ver- storbcncn Bürgers und Schuhmachermeisters, Georg Christoph Sensfelder, hinterlassene Wittwe, geborene Rübsamen, alt 57 I. 8 M. 12 T , gestorben den 6 Februar. Den 10. Februar. Lulle Friederike Dorothea Simon, des Großh Superintendenten der Provinz Oberheffen, Friedrich Carl Simon dahier, Ehefrau, geborne Mühlhausen, alt 53 I. 3 M., gestorben den 7. Februar. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Katholische Gemeinde. Getauft. Den 10. Februar. Eine uneheliche Tochter, Susanne Hennriette, geboren den 28. Januar. Fremde vom 13. bis 15. Februar 1850. 9 Angekommene und abgereiste In den Gasthäusern. Im Rappen: Hr. Schuster, Cand. v. Lauterbach. Hrn. Kfl. Albert v. Frankfurt, Sternberg u. Stern v. Alsfeld, Reif u. SpieS v. Battenberg, Rubhard v. Offenbach, JonaS v. Trier, Schmidt v. Stutlgardt, Hanschcl v. Cassel, Stützer v. Erfurt, Schweitzer v. Hadamar u. Hagen v. Bremen. Hr. Luckard, Apothck. v. Marburg. Hr. Perm, Geom. v. Zweibrücken. Hrn. Kfl. Reifenberg v. Eschbach, Spanier v. Wittelsbach, Heimroth v. Wiesbaden, Junker v. Mainz u. DirickS v. Frankfurt. im Einhorns Hrn Kfl. Rosenbepher u. Ramberg v. Frankfurt. Kuntz v. Herborn, Häckel v. Dillenburg, Wör- bei v. Rodenwolf, Gröschel v. Elberfeld, Rodenbcrg v. Bingen, Mapenschcin v. Frankfurt, Kirschner v. Arolsen, Kullmann v. Gladenbach u. Schall v. Bielefeld. Hr. Storch, Berginspect. v. Friedberg. Hr. Koch, Fabrik v Stutlgardt. Hr. Klöffer, Gutsbes v Erfurt. Hrn. Kfl. Müller v St. Petersburg, Mettenheimer, Voigt u. Rumpf v. Frankfurt u. Beschor v. Hanau. Im Prinz Carl: Hrn. Spedit. Rapp v. Hatzfeld u. Rausch v. Großeichen. Hr. Weitzel, Privatm v. Treisbach. Hr. Brückenau, Oecon v. Florstad. Hr. Wahl, Apothek. v. Cöln. Hr Lenz Bürgermstr. u Hr. Schnitzel, Oecon. v. Erdhausen. Hr. Weinwart, Kfm. v. Amsterdam Hr. Stiefel, Geschäftsm. v. Croneberg. Hr. Grcb, Privatm. v. Frankfurt. Hr. Schweißer Kfm. u. Hr. Reiß Wagner v. Darmstadt. im Darmstaedter Haus'. Hrn. Geschäfts!. Reicher v. Wombach, Sonnenbaner v. Breitenbach, Braun v. Winterberg, Burckhard v. Reifenberg, Langsdorf v. Bußbach, Rudolph v. Ruppertenrod, Vogel v. Semet, Wernsdorf v. Nordheim, Stahl v Weßlar, Diehmer v. Kirchheimbolanden, Seid v Kaiserslautern, Becker v. Ellenhausen u. Zöller v. Darmstadt. Im Stern: Hrn. Musik. Hinsel u. Erber v. Mainz. Hrn. Fuhrl. Freitag u. Hecker v, Geismar u. Schneider v. Marburg. In den Privathäusern. Bei Hrn. Schneider Walther: Hr. Fisch, Geschäftsm. v Nauheim. — Bei Hrn. Rinn: Hr. Schmidt, Oecon. o. Allendors. — Bei Hrn. Dr. Weigand: Hr. Weigand, Reviers. v. Steinfurth u Hr. Stier, Beigeordn. v. Melbach.— Bei Fr. Secr. Merk: Frl. Schober, v. Darmstadt. — Bei Hrn. Condit. Höpfner: Fr. v. Schenck v. Rülfenrod. — Bei Hrn. Schuhm. Maus: Frl. Hennrich v Hungen. -• Bei Hrn. Bender: Frl. Weller v. Braunfels. — Bei Hrn. Bäcker Steinberger: Fr. Hofmann v. Reiskirchen — Bei Hrn. Prof. Dr. Nebel: Hr. Nebel, Hülfsprediger v. Mainz. — Bei Hrn. Oecon. Hoffmann: Hr. Hoffmann, Weinhndl. v. Mainz. — Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.