Änzcigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks 1S5O* JK 3V Mittwoch den 13. Mai Auswärts abonuirt man sich bei allen Postämtern In Gießen bei der Erbeb. (Eanzleiberg Lit. b. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gesxaltene Corruszeile s kr. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 30 kr., für Auswärtige ine). Postaufschlag 1 st. 42 kr. ';v Amtlicher TheLl. Auszug aus dem Großh. Regierungsblatt: N r. 2 2. v o m 8. M a i 1 8 5 0. Inhalt: 1) Bekanntmachung, die in der Provinz Rheinhessen legalistrten Grundbücher betr.; — 2) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfniffe in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Osthofen für 1850; — •0 Desgl. in den Gemeinden des Friedensgcrichtsbezirks Oppenheim für 1850: — 4) Dienstnachrichten; — 5) Concurrenzeröffnungcn Beiordnung, die Einquartierung und Verpflegung der Großherzoglichen Truppen bei den Landes- Einwohnern betr. (Schluß.) VII. Verpfl egung der Kranken. 8. 17. Erkrankte Mannschaft, auf welche die Beftiinmungen unter II. B. des dem Gesetze vom 17. August 1848 beigesügten Tarifs Anwendung finden, wird in Bezug auf Geldverpflegung gleich den Lazareth- kranken behandelt. Sie behält demnach die für die laufende Löhnungsperiode bereits empfangene Ver- Pflegung der nicht kasernirlen Mannschaft, indcß von der darauf folgenden Löhnungsperiode an nach §. .32 des Militärsanitätsieglements, bezugsweise nach der Generalverfngung vom 10. Nwember 1835 zur Prot. Nr. 5408 (Verordnungsblatt Nr. 164) in der Art verfahren wird, daß die einzuhaltenden Ver- pfiegungsbeträge überhaupt nicht zur Auszahlung kommen, die rückzuzahlenden Löhnungsquoten aber, bezugsweise die für die Familien der Verheiratheten bestimmten Mehrbeträge über die Löhnung eines Gemeinen) bei der Compagnie rc. ausgezahlt werden. Die Zahlungsansprüche der Ortsgemeinden wegen Leistungen auf Grund von Art. 12 des Gesetzes werden ähnlich der in §. 7 und 8, bezugswcise in §. 24 gegebenen Vorschrift erledigt, und ist dabei zu beachten, daß für öffentliche, aus öffentlichen Mitteln unterhaltene Civilheilanstalten, der unter b. in II. B. 1 des Tarifs angegebene Satz von 30 kr. täglich für Verpflegung und Verköstigung auch die Kosten für Wartung und ärztliche Behandlung in sich schließt. 8. 18. Fiw die Verpflegung erkrankter Offiziere und Militärbeamten, welche nicht in ihre Garnison oder m das nächste Militärlazarech verbracht werden, wird von dem betreffenden Truppenbefehlshaber je nach den Umständen das Nöthige angeordnet, und darüber an das Kriegsministerium berichtet, wenn nicht der erkrankte Offizier rc. vorzieht, für seine Verpflegung selbst zu sorgen. Geschieht die Unterbringung, in -- $ie gesetzlichen Leistungen des Quartierträgers nicht ausreichen, und die Verpflegung auf ära- r^n,so k hat der Erkrankte zu diesen den im §. 91 des Militärsanitätsreglements bestimmten Beitrag VIII. Sonstige Bestimmungen. 8- 19. Die Zahlungsansprüche der Ortsgemeinden wegen Leistungen auf Grund von Art. 9 des Gesetzes vom 17. August 1848 werden von den Verwaltungsräthen nach vorheriger Prüfung der Preissätze und auf Grund der von den Truppenbefehlshabern ausgestellten Bescheinigungen, welche den Zahlungsan- 336 sprüchen als Beleg dienen, erledigt. Erscheint die angesprochene Vergütung, als deren Maasstab nach dem Gesetze die Ortsüblichkeit zu gelten hat, unbillig, so ist von dem betreffenden Verwaltungsrath bei der bezüglich höheren bürgerlichen Behörde Reklamation zu erheben und sodann, wenn etwa diese erfolglos, an das Kriegsministerium zu berichten. §. 20. Die Truppenbefchlshaber haben, wenn sie die Errichtung besonderer Anstalten im Sinne von Artikel 13 des Gesetzes vom 17. August 1848 für nothwendig erachten, oder wenn sie um ihre Mitwirkung zu Errichtung derselben von der bürgerlichen Behörde ersucht werden, an das Kriegsministerium Bericht zu erstatten, §. 21. Wenn die Fourage für einquartierte Militärpferde von den Lieferanten der Militärverwaltung geliefert wird, so haben diese, da nach Art. 14 des Gesetzes die Stellung des Streustrohs dem Quartierträgcr obliegt, nur Hafer und Heu zu liefern, und es wird denselben alsdann der Werth des Strohs, welches sie hätten liefern müssen, an dem Preise der Fouragerationen nach dem Preise des Ertra- strohs in Abzug gebracht. Mangelt es den Quartierträgern an dem nöthigen Streustroh, so ist durch die Ortsbchörde die Beischaffung des Bedarfs zu veranlassen. Wird die Fourage nach Art. 15 des Gesetzes von den Ortsgemeinden geliefert, so wird in Bezug auf die Erledigung der Zahlungsansprüche nach §. 19 verfahren. Offiziere und Militärbeamten, welche für ihre Dienstpferde die Fourage in Geldvergütung beziehen, haben, wenn Naturallieferung eintritt, vom Tage nach Beginn derselben an, und zwar noch in demselben Monat, die bereits empfangene Vergütung zurückzuzahlen, und treten mit dem Tage des Aushörens der Naturallieferung wieder in Bezug der Fouragevergütung. §. 22. Reklamationen, welche etwa von Quartierträgern bei Militärbehörden erhoben werden, find an die zuständigen bürgerlichen Behörden zu verweisen, da gegenüber der Militärbehörde alle auf Grund des Gesetzes vom 17. August 1848 oder dieser Vollzugsverordnung geschehene Leistungen als Leistungen der Ortsgemeinde erscheinen. §. 23. Die Vorschriften der gegenwärtigen Vollzugsverordnung finden auch dann Anwendung, wenn aus Grund des Gesetzes vom 31. August 1848 (Regierungsblatt Nr. 46 von 1848) bestimmt ist, daß für diejenigen Leistungen der Gemeinden und der Einquartierungspflichtigen, welche in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. August 1848 nach tarifmäßigen oder ortsüblichen Preisen vergütet werden sollen, ausnahmsweise keine Vergütung zu leisten sei. Nur beschränken sich die Truppenbefehlshaber in solchen Fällen auf Ausstellen der nothwendigen Empfangsbescheinigungen, und es kommen die Vorschriften über die daraufhin zu leistende Vergütung erst dann zum Vollzug, wenn etwa deßhalb eine besondere Verfügung von Seiten des KriegsministeriumS nachträglich erlassen wird. Die Offiziere und Militärbeamten beziehen in solchen Fällen wie bereits durch die Generalverfügung vom 9. November 1818 zur Prot. Nr. 11173, (Verordnungsblatt Nr. 335) bestimmt, diejenigen Zulagen, welche überhaupt für Dislocirungen zu militärischen Zwecken festgesetzt sind. Ausgenommen hiervon sind die eigentlichen Schutz- und Erecutionscommandos, über deren Verpflegung im etwaigen besonderen Falle im Sinne der im Verpflegsreglement enthaltenen Bestimmungen eigends verfügt wird. §. 24. Die Einquartierung und Verpflegung von einzeln mit Marschroute reisenden Militärpersonen geschieht ebenfalls nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. August 1848. Die nöthigen Quartierbillets werden gegen Vorzeigung der Marschroute verabfolgt und der Empfang von dem Einquartierten bescheinigt., Die Vergütung für die empfangene Quartierverpflegung wird von dem Einquartierten selbst, wenn er mit den nöthigen Mitteln versehen ist, gegen Bescheinigung der Ortsbehörde geleistet, andernfalls von demselben eine Bescheinigung darüber ausgestellt, gegen welche die betreffende Regiments- (Corps-) Kasse auf Anfordern Zahlung leistet. — Einzelne Militärpersonen, welche sich zu dienstlichen Zwecken an einem anderen Orte und bei einem anderen Truppentheile befinden, werden, wenn die Truppen einquartiert sind, für die Dauer dieses Dienstverhältnisses als zu dem Truppentheile, an dessen Befehlshaber sie angewiesen sind, gehörig betrachtet, und darnach in Bezug auf Einquartierung und Verpflegung behandelt. §. 25. Die vorstehenden Bestimmungen finden im Sinne von Art. 16 des Gesetzes vom 17. August 1848 aus die Großherzoglichen Truppen in so lange Anwendung, als dieselben nicht ausdrücklich auf den Kriegsfuß gesetzt sind oder außerhalb des Großherzogthums verwendet werden, für welche Fälle über die Verpflegung besonders verfügt wird. Im letzteren Falle haben die Truppenbesehlshaber die Verpflichtung, über die Vorgefundenen Verhältnisse dem Kriegsministerium unvcrweilt zu berichten und dessen schließliche Entscheidung über die von ihnen nothwendig erachteten und in eilenden Fällen einstweilen getroffenen Maasregeln einzuholen. Darmstadt den 12. April 1850. Großherzoglich Hessisches Kriegsministerium. Frhr, v. Schäffer-Bernstein. 337 Offizielle Nachrichten. Dienstnachrichten. Am 24. April wurde der Gerichts- Acceffist und ErgänzunqSrichter am Friedensgerichte des zweiten Bezirks zu Mainz, Dr Georg Michael M etz, zum Friedensrichter des Friedensgerichtsbezirks Alzep und der Advokat-Anwalt Dr. Heinrich Bernaps zu Mainz zum Ergänzungsrichter am Kreisgerichte daselbst ernannt; am 26. April wurde dem Landgerichtsviener Adam Reinhardt zu Böhl die Stelle eines Landgerichtsdieners an dem Landgerichte zu Battenberg, dem früheren Kreisdiener Seibert Fel d- busch zu Hungen die Stelle eines Landgerichtsdieners an dem Landgerichte zu Böhl, dem zweiten Landgerichtüdiener Peter Nahrgang zu Fürth die Stelle eines Landgerichts- dieners bei dem Landgerichte zu Schlitz, dem Geometer dritter Klaffe Heinrich Becker zu Wörrstadt die Stelle eines zweiten Landgerichtsdieners bei dem Landgerichte zu Fürth, und dem Fahnenträger im zweiten Infanterie-Regiment, Carl Haas, die Stelle eines zweiten Landgcrichtsdieners bei dem Landgerichte zu Gießen ertheilt, sowie der frühere Polizeiwachtmeister Carl C o u t u, dermalen zu Worms, zum dritten Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte zu Fürth nannt. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die mit einem Theologen zu besetzende Rcctoratsstelle zu Schotten, im Regierungsbezirke Nidda, mit einem jährlichen Gehalte von 391 Gulden 11 Kreuzer; die katholische Schullehrerstelle zu Solzhausen, im Regierungsbezirke Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 193 Gulden 54 Kreuzer und einer Vergütung von 28 Gulden für Heizung des SchullocalS. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein Glaee-Handschuh von weißer Farbe und ein kattunener Gürtel sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen am 14. Mai 1850. Edictalladungen. 1018) Gießen. Ansprüche an den Nachlaß deS Chemikers Friedrich Bopp von Darmstadt sind im Termine den 17. Juni l. I., Vormittags 9 Uhr, bei unterzeichnetem Gerichte anzuzeigen, widrigenfalls sie bei Verfügung über die Masse unberücksichtigt bleiben. Gießen den 10. Mai 1850. Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. Bott. 896) Grünberg. Gegen Moses Löwen- stein in Rüddingshausen ist Concurs erkannt worden. Ansprüche aller Art an denselben sind daher im Termin Mittwoch den 3. Juli l. I., Vormittags, bei Mcidung stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse dahier anzuzeigen und zu begründen. Grünberg den 25. April 1850. Gr. Hess. Landgericht. Welcher. Emmerich. 1007) Marburg. D e c r e t in Sachen des Gymnasiallehrers Dr. Julius Hartmann zu Rinteln, Klägers gegen 1) den abwesenden Heinrich Schönhard und 2) die Wittwe des Töpfers Johannes Schönhard, in Marburg, Verklagte, wegen Hypothek-Forderung. Dem Verklagten I., da er von hier abwesend und sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird nachstehende Klage, als: Nachdem unter A, B und C anliegenden Original-Schuld- und Pfandverschreibungen vom 11. Mai 1844, 17. Juni 1845 und 6. Juni 1846 haben Johannes Schönhard des ersten Mitverklagten Vater und dessen zweite Ehefrau, die zweite Miwerklagte von mir drei Darlehen, nämlich 166 Rthlr. 20 Sgr. (300 fl) 111 Rthlr. 3 Sgr. 4 Hlr. (oder 200 fl.) und 55 Rthlr. 16 Sgr. 8 Hlr. (100 fl.) unter solidarischer Verpflichtung erhalten, und dabei versprochen, diese Capiialien mit 5 Procent jährlich zu verzinsen, zu meiner Sicherheit aber das in der Anlage A näher beschriebene, noch jetzt im Besitz der zweiten Mitverklagten befindliche Grund- eigenthum speciell verpfändet. In Folge des eingetretenen TodeS des Johannes Schönhard ist dessen rubricirter Sohn Heinrich, welcher zur Zeit des Todes des Ersteren noch in dessen väterlicher Gewalt stand, Erbe desselben geworden. Der gedachte Mitverklagte ist jedoch, wie in Anlage D bescheinigt worden ist, nach Amerika ausgewandert; und da nun nach derselben Anlage die drei Capitalien der Mitverklagten vor länger als drei Monaten gekündigt, biö jetzt aber noch nicht abgetragen worden sind, so sehe ich mich veranlaßt, durch meinen, mittelst der Vollmacht sub E legitimirten Anwalt klagend zu bitten: den ersten Mitverklagten edictaliter vorzuladen , beide Verklagte aber solidarisch zu verurtheilen, die libellirten Darlehen von 166 Rthlr. 20 Sgr. resp. 111 Rthlr. 3 Sgr. 4 Hlr. und 55 Rthlr. 16 Sgr. 8 Hlr. mit Zinsen zu 5 Procent hiervon seit dem 11/s resp. 17/8 und %48 alsbald an mich zu bezahlen, wir auch eine Special-Hypothek an den in Anlage A näher beschriebenen Jmmo- ' bilicn zuzusprechen und Verklagte zu deren Abtretung zum Zwecke der Veräußerung und meiner Befriedigung, sowie auch zumKosten- ersatze schuldig zu erkennen: mit der Auflage hierdurch bekannt gemacht, den 338 Kläger klaglos zu stellen oder etwaige Einreden gegen dieselbe im Termin den 12. Juli l. I., Morgens 10 Uhr, Contimazirzeit — bei Meldung des Kostenersatzes hier vorzubringen. Zugleich wird er benachrichtigt, daß die in der Klage angezogenen Urkunden zu seiner Einsicht im Gerichtslokale bereit liegen und daß Ausfertigungen der in der Sache ferner zu er- theilenden gerichtlichen Verfügungen und Bescheide statt Verkündigung vor dem Gerichtszimmer werden angeheftet werden. Marburg den 24. April 1850. fiernrnL Hen. Landgericht. Thei s. Beglaubigt: Schw arzeniag, k. A. 979) Gießen. sJeffentliche Bekanntmachung. Nachdem Gr. Hofgcricht der Provinz Oberheffen den Ortsbürger Johannes Weil II. zu Großenlin- den wegen verschwenderischen Lebenswandels unter Curatel gestellt hak, so wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß Rechtsgeschäfte jeglicher Art, welche derselbe ohne Genehmigung der bestellten Cu- raroren Konrad Stamm und Johannes Velten III.. zu Großenlindcn eingeht, unverbindlich und ohne Wirkung sind. Zugleich werden alle Diejenigen, welche Forderungen an den gedachten Johannes Weil II. bilden zu können glauben hiermit aufgefordert, solche binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen. Gießen am 6. Mai 1850. Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Versteigerungen. 1010) Gießen. Dienstags den 21. Mai 1850, Vormittags 11 Uhr, soll in hiesigem Bürgerhospital die Lieferung von 80 Stecken Buchen-Scheidholz an die Wenigstneh- menden versteigert werden. Gießen am 13. Mai 1850. Der Rechner Lauer. 985) Gießen. Versteigerung der Grasnutznng am Stadtrmg- graben und verschiedener Böschungen. Donnerstag den 16. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, soll die Grasnutzung am Stadtringgraben, an den Böschungen der Wieseck unter dem Pulvergarten und von-der Seltersthorbrücke bis zum Ausfluß der Wieseck, sowie die Klee- und Grasnutzung an den Böschungen von der Wieseckbrücke vor dem Neuwe- gerthor bis an das Grabstück des Christian Wallenfels, jenseits des Bruchgrabens, vom Friedhof nach dem Buschischen Garten und am Schiffenberger Weg öffentlich versteigert werden. Die Zusammenkunft ist am Ncustädterthor. Gießen am 9. Mai 1850. Der Bürgermeisterei-Vikar Rühl. 1008) Kleinlinden. Dienstag den 21. Mai, von Morgens 9 Uhr anfangend, sollen in der Wohnung der dahier verstorbenen Philipp Jung jun. Eheleute nachstehende Gegenstände, als: ein Paar Ochsen, 4 Kübe, 2 Kälber, 7 Schweine, 8 Stück Hammel, sodann 2 Wagen, ein Sann, ein Pflug, eine Egge, sowie sonstige Oecono- miegeräthschaften, ferner Fässer, Bütten rc., sowie Früchte aller Gattungen, Heu und Stroh, gegen baare Zahlung öffentlich versteigert werden. Kleinlinden am 13. Mai 1850. Der Bürgermeister Weigel. 1009) Gießen. Montag den 27. Mai und folgende Tage, Nachmittags 2 Uhr, werden in meiner Wohnung bei Frau Wittwe Petri auf dem Neuenweg mehrere Sopha's, Stühle, Tische, Bettladen, Schränke, Spiegel, Schreibtische, Bettwerk, Porcellan, Weißzeug und sonstige Möbels und Hausrath, meistbietend versteigert werden. L ö b e r, Advocat. Feilgeboten. 1023) Gießen. Einem verehrten Publikum mache ich hiermit die ergebenste Anzeige, daß alle Sorten elegant und dauerhaft gearbeitete Stiefel und Schuhe bei mir stets zu haben sind. B. Walter, Wallthorstraße. Zu vermiethen- 1024) Gießen. Im Heyer'schen Hause auf dem Wall ist die untere Etage und im Ncbenhause das seither von Hrn.,.Prof. Dr. Köllner bewohnte Logis zu vermiethen. Beide Wohnungen können glsvald bezogen werden. Zu ersterem kann Stallung für mehrere Pferde nebst Remise gegeben werden. 1015) Gießen. Bei Johannes Jung Wittwe auf dem Reichensand ist eine kleine Familienwohnung zu vermiethen und am 1. Juni zu beziehen. Näheres bei Balthaser Pimper am Neuenweg. 1013) Gießen. Ein großes Zimmer mitCa- binet ist bei Unterzeichnetem zu vermiethen. Carl Ebel auf dem Kreuz. tOl4) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und kann gleich bezogen werden bei I. K. Beck, Lit. C. Nr. 95 auf dem Reichensand. 980) Gießen. In meinem Hause in der Sand- gaffe ist eine Familienwohnung zu vermiethen. C. Euler. Vermischte Nachrichten. 985) Gießen. Für das hiesige academische Hospital wird ein Portier gesucht, welcher außer freier Wohnung, Kost, Holz und Licht, einen Gehalt von 80—100 fl. erhalten wird. Einzelstehende Männer, welche lesen und schreiben können und sich durch Zeugnisse über ihr früheres gutes Verhalten auszuweisen vermögen, besonders gediente invalide Militär-Personen werden am ersten berücksichtigt werden. Gießen den 8. Mai 1850. Die Direclion des acad. Hospitals Dr. Wernher. 1012) Gießen. Fortbildungsklaffe für cvnfirmirte Mävchen. Da nach Pfingsten ein neues Schuljabr für die hiesige städtische höhere Mädchenschule beginnt, so macht der Unterzeichnete, durch mehrfache Anfragen veranlaßt, darauf aufmerksam, daß zu 339 dieser Zeit auch in die mit der genannten Lehranstalt verbundene Fortbildungsklasse Aufnahme Statt finden kann. Der Plan wird vom Unterzeichneten, bei dem die Anmeldung zur Aufnahme zu machen ist, auf Verlangen mitgetheilt. Gießen den 13. Mai 1850. Balser, Freipredigcr. 1017) Gießen. Tanzunterrichts - Anzeige. Unterzeichneter macht hiermit die ergebene Anzeige, daß er hier angekommen und Mittwoch den 22. Mai der Tanzunterricht seinen Anfang nehmen wird. C- Hummel, Tanz- und Ballermeister, wohnh. im Gasthaus zum Einhorn. 991) Gießen. Tanzunterricht Denjenigen hochgeehrten Eltern, welche ihre Kinder an meinem diesjährigen TanzunterrichlS- Cursus Theil nehmen lassen wollen, zeige ich hiermit ergebenst an, daß derselbe mit Anfänge des kommenden Monats Juni beginnen wird. L. L i e b i ch, Lehrer der Tanzkunst und Gymnastik. 1021) Lehrlings - Gesuch. Ein gesitteter junger Mensch von braven Eltern wird in einer Stadt, im Regierungsbezirke Gießen, von einem Buchbinder in die Lehre gesucht. Wo? sagt die Erped. d. Blttö. 1016) Gießen. An die Wahlmänner des Wahlbezirks Gießen für die Wahl eines Abgeordneten jiim Volkshanse in Erfurt. Durch den Rücktritt des Abgeordneten Völcker ist eine neue Wahl zum Reichstage in Erfurt nothig geworden und aus den 16. l. Mts. ausgeschrieben. Die Wahlmänner Gießens erlauben sich nun, den übrigen Wahlmännern des Wahlbezirks wiederholt den Herrn Forstmeister von Buseck gitr Wahl vvrzuschlagen, weil sie ihn seit langen Jahren als einen Mann kennen, welcher von warmer Liebe sür Volk und Vaterland beseelt, für die Erfüllung unserer gerechten Wünsche nach Einheit und Freiheit zu kämpfen, mit der besten Einsicht den redlichsten Willen verbindet, was er vor Jahren schon in seinem landständischen Wirken bewährte, wo er stets seinen eigenen Vortheil dem Wohle des Ganzen unterordnete und mit männlicher Entschiedenheit da, wo es galt, den Gegnern die Wahrheit ins Angesicht zu sagen den Muth hatte. — Eine solche Handlungsweise und das ganze Leben dieses Mannes geben uns die untrügliche Bürgschaft, daß er allen Volks- und sreiheitsfeindlichen Bestrebungen auch jetzt unerschrocken und kräftig entgegen treten wird, wenn Sie unsere nur im Jntresse der großen Sache des theuren Vaterlandes an Sie gerichtete Bitte erfüllen wollen, demselben Ihre Stimmen zu geben. Zugleich laden wir Sie auf den 16. l. Mts,, Morgens 8 Uhr, zu einer Besprechung im Gasthaus zum Einhorn dahier fteundlichst ein. Pie Wahlrrmrmer Gießens. 340 1020) Soest. Wichtige Anzeige für Taube und Harthörige- Von dem viel berühmlen Gehör-Oel des Dr. John Robinson in London Hot der Unterzeichnete für ganz Preußen resp. Deutschland die einzige alleinige ächte Niederlage und Verkauf. Dieses Oel heilt binnen kurzer Zeit die Taubheit, falls selbige nicht angeboren; es bekämpft ferner alle mit der Harthörigkeit verbundenen liebel, als der Ohrenschmerzen und das Sausen und Brausen tu den Obren, lieber die vortreffliche Wirkung dieses Gehör-Oels lasse ich fünf Genesungs-Atteste folgen, alle mitzulheilen ist zu kostspielig Schriftliche Aufträge, die ich mir franco erbitte, werden prompt per Post ausgeführt. tooeft, Regierungsbezirk ArnSberg, 1850. H. Brahelmann, Lieferant von mehreren fürstlichen Höfen. A t t e st e. Das Gehör-Oel von Dr. John Robinson in London, wovon dr. H. Brahelmann in Soest Verkauf und Niederlage hat, habe ich gegen meine Taubheit angewandt. Nach kurzem Gebrauche spürte ich gleich Besserung, welche sich in dem Maste gesteigert hatte, daß ich setzt förmlich wieder hergestellt bin. Ich attestire dieses der Wahrheit gemäß. Fröndenberg bei Unna. gez. Chr. Krüner. Das Gehör-Oel von Dr. John Robinson in London, wovon k>r. H. Brahelmann in Soest Niederlage hat, habe ich gegen meine Harthörigkeit angewandt und bin in Folge dieses Gebrauchs davon befreit worden. Ich attestire dieses der Wahrheit gemäß. Oestrighausen bei Soest. gez. Marius Rosenberg, Kaufmann u. Rentier. Hr. Brahelmann in Soest! Groß-Wechow bei Wollin in Pommern 1849. Ew Wohlgeboren ersuche ich mir noch 2 Flayon Gehör-Oel bald zu übersenden. Das. früher Erhaltene habe ich mit dem besten Erfolg für das eine Ohr bereits verbraucht. Mit Achtung Prälatin v. Berg, geb. v. Owstein. Stirkaller bei Jostenburg veu 25. März 1850. H-rr H Brahelmann in Soest! Ew Wohlgeboren werden sich entsinnen, daß ich mir schon ein Fläschchen vom Robirssyn'schen Gehör-Oel von Ihnen verschrieben habe. Dieses ist verbraucht und zwar ist das teste Ohr ziemlich hergestellt. Ich bitte daher um noch ein Flayon. Michael Schäfer. Havre, Gerichts Petershagen den 21. April 1850. Hr. H. Brahelmami in Seefl l Ich ersuche sie um Uebersendung von einem Flacon Gehör-Oel. Das vor einiger Zeit erhaltene ist verbraucht. Das Gehör hat sich auch gebessert und ich hoffe mit diesem 2. Gebrauch wird es noch mehr verbessert. Ergebenst empfiehlt sich I. D. Wöhler. 1001) Gießen per Maas 36 Kreuzer im Hause des Herrn Philipp Vogt auf dem Neuen Weg Lit. B. Nr. 114. 848) Gießen. Mostsenf, Senf in Töpfen, Limburger Käse, Stäugelstärke, Sago, Hagebutten, trockenes Obst, Chokolade, weißen und rothen Wein re. bei Höste reich auf der Mäusburg. 1022) Gießen. Von kommenden Samstag den 18, Mai an wird wieder W o b i e V verzapft. F. L. Renk er & Conip. 1025) Salzhausen. Die während der Saison jeden Sonntag im hiesigen Cursaale stattfindende Harmonie- und Tanzmusik nimmt den 2. Pfingsttag ihren Anfang. Es ladet hierzu ergebenst ein. H. W. Seums Wtw. Bad-Salzhausen den 10. Mai 1850. 998) Gießen. Es kann ein Anfänger, welcher nut den nöthiqen Vorkenntnisseu versehen ist, auf meinem Bureau eintreten. Gießen den 7.Mai 1850. Der Gr. Rentamts-Vikar Siebert. 1011) Gießen. Eine ohngefäbr 4 Monate alte Dachshündin, mit gelbem Kopf und gelbem Behang, weißem Hals und weißer Brust, gelbem Rücken und weißen Extremitäten, ist abhanden gekommen. Wer dieselbe in Verwahrung genommen hat, wird zu deren alsbaldiger Rückgabe aufgefordert, um weitere ernstere MaSregeln und Kosten zu vermeiden. 1026) Gießen. Es wird ein Knecht in Dienst gesucht. Von wem, sagt die Erpedition dieses Blattes. 1019) Schiffenberg. Am 3. Pfingstfeieriage musikalische Unterhaltung daselbst» 341 Assifenverhandlungen vom zweiten Quartal 1 850. Am 16. Mai. Balth. Ebert ». Georg Falkenstem von Obererlenbach, wegen Mafestätsbeleidigung. 'Verth. Adv. Koch. Am 17. Mai. Salomon Lyon von Li», wegen Schrift, fälschung zum Nachtheil des Kfm. Segritz zu Gelnhausen. Verth. Adv. Frank. U r t h e i l e: Vom 10. u. 11. Mai. Casimir Hellman u. Cons. v. Büdingen, Cas. Heilmann 8 Monat Correctionshaus, die anderen frei Vom 13. Mai. Joh. Oechler u. k. Weller v. Niederseemen, Job. Oechler u. Ant. Weller 18 Monat Correctionshaus, Fr. Weller 4 Wochen Gefängniß. Angekommene und abgereiste Fremden vom 11. bis 14. Mai 1850. I n den Gasthäusern Im Happen: Frl Loose v. Berlin. Hr Eigenbrod, Minist.-R v. Darmstadt. Hr. Baron v. Lumink v. Ostwigt. Hr. Bornbach, Rent. v. Heidelberg. Hrn. Kfl. Brunner v Riga, Lichtenstein v. Mainz, Aalen v. Neuwied, Dingeldep v. Darmstadt, Schoner». Offenbach, Weidhofer v. Grünberg, Ampfinger v. Regensburg, Bleichert v. Frankfurt, Henkel v. Berleburg, Scheuermann v. Friedberg, Wernher v Fulda, Winkler v. Sale, Heinzen u. Schneider v. Frankfurt. Hr. Brechet, Prioatm. v. Augsburg. Hr. Rink, Fabr. v. Alzey. Hr Bach, Negot. v. Lyon. Hr. Bellsar v. Petersburg. Hr. Wagner, Postpr. v. Fulda. Mad. Devrient v. Leipzig. Hr. Walther, Holzb v. Hanau. Hrn. Kfl. Stark v. Cöln, Schindler v. Frankfurt, Kugler v. Offenbach, Sander v. Mannheim, Steinberg v. Homberg, Rommel u. Bettelhäuser v. Mainz u. Wonke v, Carlshafen. Im Einhorn Hr. Lauer, OPerus, v. Frankfurt. Hr. Eichelsheiber, Part. v. Eisenach. Hr. v. Ratz, Lieutn. v. Berlin. Hr. Graf Neus v. Petersburg. Hr. v. Baumbach. Rent. v. Straßburg. Hr. Görtz, Zolldir. u. Hr. Beck Calcul..». Darmstadt. Hr. Goldmann, Privatm. v. Cöln. Hr. Geyer, Part. v. Straßburg Hrn. 'Kfl. Mertens v. Eupen , Samenkorn v. Mainz, paasenfuß v. Frankfurt u. Schneider v. Remscheid. Mad. Koch v. Saarbrücken. Hr. Düspeker, Commis v. Aschaffenburg. Hr. Hummel Baletm. v. Mainz. Hrn. Fabrik. Beffunger v. Darmstadt u. Fulda v. Coblenz. Hr. Baron v. Gütlich v. Lübeck. Hr. Achäre, Part. v. Paris. Hr Sauer, Oecon. v. Osthofen. Hrn. Kfl. Böhrer v. Hamburg, Steinbach v. Dresden, Kaiser v. Offenbach u. Battberg v. Frankfurt. Frh. v. Lepel, Geh -R. v. Darmstadt. Hr. Glöckle, Part. v. Neustadt. Hr. !)r. Heinzenberg, Prof. v. Jena. Hr. Seif.rt, Fabrik v. München. Hr. Schott, Part. u. Hr. Blumenthal Pferdeh. v. Frankfurt. Hr. Storck, Negot. v. Straßburg. Hr. Rindskopf. Opt. v. München. Hr. Arobain, Rent. v. Paris. Hr. Beck, Part. v. New-Iork. Hrn. Kfl. Bonhard v. Dresden, Ostermann v. Iserlohn, Hoinge, Umpfcnbach u. Fried v. Frankfurt, Lauf v. Odenkirchen, Engelhard v. Leipzig, Stein- harv v. Offenbach u. Behrund v. Ohterhüven. Im Prinz Carl: Hr. Stein, Kfm v. Griedel. Hr. Eifert, Prioatm. v. Wallenrod. Hr. Valentin, Lehrer v. Vilbel. Hrn. Gastw. Chur v. Braunfels u. Reining v. Büdingen. Hrn. Bürgerm. Kroll v Rohrbach u. Reutzel v. Kefenrod. Hrn. Oecon Eichenauer v. Breitenheid, Korell v. Leusel, Weißel v Ranzendorf, Steuernagel v. Stockheim u. Hardt v. Auleydiebach, Kreb ö. Weilburg u. Strittler v. Oberohmen. Hrn. Kfl. Heberlein v. Offenbach u. Böhl v. Gedern. Im Darmstaedter Haus. Hrn. Geschäfts!. WukM V. Tyrol, Ploch v. Salzhausen, Maurer v. Schlach, Koch v. Pfalz, Blum v. Darmstadt, Dort, Dieterich, Vogel, Loos u. Weis v. Allershausen, Groll, Appel u. Wahl v. Michenau, Bieber, Ditschler, Hart, Köhler, Klingelhöfer, Stamm, Stock u. Brothel v. Büdingen, Metz v. Niederofleiden, Weisgerber v. Frankenhain"». Fey v. Holzhausen Hr. Worret, Musik, v. Worms. Im Stern: Frl. Harfn. v. Els u. Bücking v. "Hartenfels. Hr. Wüsterling, Chirg. v. Aschersleben. Hrn. Fuhrt. Zunghaus v. Marburg u. Noll v. Vöhl. In den Privathäusern. Bei Hrn. Gand, theol. Appel: Hr. Münch, Cand. jur. v. Wixhausen. — Bei Hrn. Stud. Göring: Hr. Göring, Gand, v Friedberg. — Bei Hrn. Wirth: Hr. Greiner, Oberem, v. Nidda. — Dun Mn Besuch in dem Kloster La Trappe. (Fortsetzung.) Die Bekehrung der in Sünde versunkenen Trappisten, wünschte er Anfangs durch Ueberredung herbeizuführen und suchte sie durch alle Grünhe, welche Vernunft und Religion bieten, zu bewegen, sich von den Flecken zu reinigen, welche ihr Leben täglich beschmutzten. Doch lange Gewohnheit hatte ihr Ohr gegen Ueberredung verhärtet und ihr Herz taub für jede Ueberzeugung gemacht. Die Vorstellungen, welche Rance ihnen machte, erzeugten nur die Gefühle des Hasses und der Rache gegen ibn. Sie verwarfen nicht allein seinen Rath, sondern setzten auch sein Leben in Gefahr und drohten ihm am Ende laut, wenn er mit seinen Vorstellungen fortfahren sollte, ihn in einen naheiiegenden Teich zu versenken. Endlich wurde ihr? Erbitterung so groß, daß der Obrisi t e s. Ludwig von Louveur, der damals in der Umgegend von Montagne stand, aufgefordert werden mußte, den Abt gegen die Drohungen seiner Mönche in Schutz zu nehmen. Auch gelang ihm die Reformation des Klosters nicht eher, als bis er die bisherigen Bewohner desselben, mittelst einer Pension von 400 Fr., die er einem Jeden versprach, aus dem Kloster entfernte und eine neue Colonie aus der Abtei von Citeaur dahin führte. Zur Zeit der französischen Revolution schmeichelten sich anfangs die Trappisten mit der Hoffnung, daß sie von dem Decrct, welches die Aufhebung der Klöster befahl, ausgenommen werden würden. Sie wandten sich auch in dieser Absicht mit einer Bittschrift an die Nationalversammlung und ihre Bitte wurde von allen benachbarten Städten und Ortschaften, Momagne, L'Aigle, Verneuil, Soligny rc. unterstützt. Doch war sie fruchtlos: ein eigenes Decret 342 bezeichnete La Trappe namentlich als dasjenige, welches das Schicksal der übrigen Klöster theilen sollte. Ein junger Mönch, Dom Augustin, der mit Unwillen vernahm, daß die Brüderschaft, der er sich selbst zugesellt hatte, sich austösen sollte, versuchte mit beredter Zunge seine Milbrüder zu überreden, in ein ‘ anderes Land auszuwandern und wandte sich mit Er- laubniß seiner Oberen schriftlich an die Schweizerregierungen mit der Bitte, sein Kloster unter ihren Schutz zu nehmen. Seine Bitte wurde gewährt und am 26. April 1791 versammelte sich die Brüderschaft zum letzten Male in den gewohnten Sälen, um sie für immer zu verlassen. Aber Manchen war ihre Einwilligung, das Land das sie geboren, die Orte, wo sie so lange Zeit gelebt hatten, zu verlassen, wieder leid geworden, und der Plan des Paters Augustin wäre fast in sich zerfallen, wenn cs seiner glühenden Beredsamkeit nicht gelungen wäre, ihren gesunkenen Muth von Neuem anzuregen und Begeisterung für die Erhaltung ihres Ordens, wenn auch in fremden Landen, in ihnen zu entzünden. Die aus ihrer Heimath Vertriebenen sainmelken sich also unter ihm und zogen mit einem kleinen Karren, der ihre Reliquien und Bußinstrumente trug, nach der Schweiz, wo ihnen im Canton Freiburg, eine Stunde von Val Sainte ein altes, seit lange verlassenes Gebäude in einem einsamen Thale eingeräumt wurde. Hier richteten sich die Trappisten wieder ein und bald kamen so Viele, die sich Alle ihrem Orden anzuschließen wünschten, daß sie Colonien nack allen Theilen Europa's und selbst nach Amerika schicken konnten. Als Napoleons Siege die Schweiz Frankreich unterworfen hatten, mußten die Mönche ihre Einsamkeit in Val Sainte auch aufgeben, und wanderten in Deutschland, Rußland, England und andern Theilen Europa's herum, bis sie 1802 nach Freiburg zurückkehren durften. Endlich erweckte die Abdankung Napoleons 1815 und die darauf erfolgte Herstellung der politischen Angelegenheiten in den vorigen Stand, auch bei den Mönchen von La Trappe die Hoffnung, die verlassenen und entweihten Orte ihres früheren Lebens wieder sehen zu können. Sie erhielten diese Erlaub- niß und Dom Augustin stellte sich abermals an die Spitze seiner Brüder, um sie in's Vaterland zurückzuführen. (Forts, folgt.) Gemeinnütziges. Holz gegen Wurmfraß zu schützen. Um Holz gegen Wurmfraß zu schützen, wird dasselbe vor seiner Verarbeitung gedörrt. Die Behandlung besteht darin, daß man die Breter und Klötze von leichtem Holze je nach ihrer Dicke zehn Minuten bis eine halbe Stunde in den Backofen bringt, nachdem das Brod herausgenommen ist, wodurch sie also einer Temperatur von 80 —100° ausgesetzt werden. Auf diese Weise behandeltes Holz zeigte sich nach siebzehn Jahren noch völlig gesund und frei von Wurmstichen, während anderes Holz derselben Art das man nicht gedörrt hatte, längst durch Trockenmoder zerstört war. Ium heutigen T a g e, zur BGGMhrigeN SäcNlarfeiee der Wiederverlegung der U n i v e r s i t ä t von Marburg nach Gießen *). Schau, was wälzen sich denn über dein duftend Thal Nebelschichten dahin? — Deine Vergangenheit, Gießen, herrliche Jungfrau, Zieht vor unseren Blicken hin. Horch, nun schallet aufs Neu Jubelgesang empor, Weisheit, lehrenden Ernsts schreitet dem Banner nach, Das im heiligen Tempel Deiner Jünglinge Stirn umrauscht. Wie so herrlich und hehr pranget dein Feierkleid, Wenn ein zitternder Klang leise herüberschallt, Aus dem Grauen der Vorzeit, Wo urnbraus'te der Gießbach dich! Zwei Jahrhunderte sind's heute seit neu dein Flor Durch Germanias Gau'n prächtiger strahlte, und Seit die Muse dir einzog, Dir die Scepter zu wahren gab. Wo da maueruniringt deine Gewalt erwuchs, Deinen Söhnen voll Kraft Mars seine Speere bot, Daß sich kühnlich vertraute Deinem Schirme und Schutz der Fürst **). So Jahrhunderte noch prange du fort und fort, Hehrer Tempel! niemals grollen Gewitter dein; Ström' aus heiligen Hallen Fried' und Weisheit und Glück dem Volk! Dann hallt weithin dein Nam' ferneren Landen zu, Dann wird höher und hehr strahlen der Krone Glanz, Ob dem herrlichen Haupte, So zum Heile wie dir zum Ruhm! F. Hüne. *) Die Universität, welche 1607 durch Ludwig V. gestiftet war, ward 1625 von Gießen nach Marburg verlegt; dort blieb sie bis 1650, m welchem Jahre sie wieder nach Gießen znrückverlegt und am 15. Mai eröffnet wurde. **) Landgraf Georg II. restdirte in Gießen von 1631 bis 1645. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.