vb^cigrMatt der Stadt und des Regierungsbezirks 18SO. M 13 Mittwoch den 13. Februar Auswärt» abonnirt man sich Lei allen Postämtern In Gießen bei der Ersted. (Eanzleiberq Lit. B. Nr. 1.) — EinrückungSgebühr für die gespaltene LorvuSzeile s ft. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis dcS Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 ft., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 ff. 42 ft. Amtlicher Theil. Verordnung, die Wahl der Abgeordneten im Großhcrzogthume zum Volkshause der nächsten Reichsver- sammlung betreffend. LUDWIG III. r Mwrtft i» da« !-- Mch"-°f- Dni§ in die bezüglich «er- Mchestun, ein. ^0,,,.«°-, folg!.) _ Bekanntmachun g. Die Wahl dreier Candidateu zum Bürgermeisteramte für die Stadt G-eßen betreffend. Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 6. d. M. in Nr. 12 des Anzeigeblattes glaube ich noch einige, aus die Wahl Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen in Nachstehendem zur off KlUntniß bAnM M müssig f).ef(gen Bürger (Art. 34. des Gesetzes), welche nicht mMgedes neuen'Strafgesetzbuchs n'chtskräftig in eine Zuchthausstrafe oder wegen Meme.ds m eine Eorreet.onchc in der Ausübung desselben nicht gehindert ist, und dem ferner, eine rechtskräftige zur Bekleidung Gemeindeamtes untauglich machende Verurtheilung nicht entgegensteht; a. muß sonach wenigstens drei Jahre im Großherzogthum wohnen und darf in keinem fre ' persönlichen Unterthans-Verbande stehen. Art. 14 der Vers.-Urkunde. • * 87 b. er darf nicht in der Ausübung seines Staatsbürgerrechts gehindert sein, waS der Fall ist nach Art. 16. der Vers.-Urkunde. 1. bei demjenigen, der sich formell oder materiell im Zustande der Speeial-Untersuchung befindet, jedoch nur in den im Gesetz vom 28. Sept. 1842, Art. 2. erwähnten Fällen; 2. bei demjenigen, über dessen Vermögen ein gerichtliches Coneursverfahren entstanden ist, bis zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger oder einem mit diesen getroffenen Arrangement; • 3. bei demjenigen, welcher aus was irgend für einem Grunde unter Curatel gestellt ist; und 4. bei demjenigen, welcher in einem Dienstbotenverhältuiß steht, vermöge dessen er für die Bedienung der Person oder des Haushaltes eines Andern Kost und Lohn empfängt;— c. es darf kein rechtskräftiges Erkenntniß gegen ihn vorliegen, welches eine Verurtheilung- 1. zu einer Zuchthausstrafe, 2. zu einer Correetionshansstrase von einem Jahre oder längerer Dauer, 3. zu einer, wenn auch geringeren aber wegen Meineids ernannten Correetionshausstrafe, in Folge des neuen Strafgesetzbuchs gegen ihn ausspricht. Art. 22, 23 und 235 des Strafgesetzbuchs. HI. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind endlich nach Art. 35, der Gern.-Ordn., 1. alle aetiven Staatsdiener, mögen solche definitiv, oder nur widerruflich angestellt sein; jedoch ist denselben, im Fall die Wahl auf sie fällt, unbenommen, das Staatsamt niederzulegen und die Wahl anzunehmen; 2. die Militärpersmen, welche im aetiven Dienst oder noch in der Reserve stehen; 3. Geistliche und Schullehrer im aetiven Dienst. IV. Bezüglich des Wahlversahrens mache ich nach Art. 37 der Gem.-Ordn. auf folgende Bestimmungen aufmerksam: 1. an die während der oben genannten Zeit zur Abstimmung erscheinenden Bürger werden die mit fortlaufenden Zahlen versehenen Stimmzettel nach vorheriger Mischung derselben in der Weise abgegeben, daß nur Jenen allein die Nummer ihres Stimmzettels bekannt wird. Hierbei muß ich den Wählern noch besonders empfehlen, die Nummer ihres Stimmzettels sich auch wirklich zu merken, um demnächst von dem richtigen Eintrag ihrer Abstimmung in der Abstimmungsliste durch deren Einsicht sich überzeugen zu können. 2. Das Beschreiben der Stimmzettel kann eben so gut im Wahllokal, wie außer demselben stattfindcn. 3. Da nach Art. 13 der Gem.-Ordn. drei Candidaten erwählt werden müssen, so wird jeder Abstimmende die Namen der drei von ihm zum Bürgermeisteramt ausersehenen wählbaren Bürger auf den erhaltenen Stimmzettel schreiben oder schreiben lassen; enthält ein Stimmzettel mehr als drei Namen, so wird er als ungültig betrachtet. 4. Ein deutliches Schreiben der Namen und eine genaue Bezeichnung des gemeinten Bürgers, (insbesondere wo mehrere Bürger von demselben Namen vorkommen) durch Beifügung des Vornamens, Gewerbs, der Straße, wo er wohnt, oder auch der von den betr. Bürgern geführt werdenden Unterscheidungs-Nummern, ist um so nöthiger, als da, wo über die gewählte Person irgend Zweifel entsteht, die gegebene Stimme als ungewiß nicht berücksichtigt wird. Jedem, der sich über die Bezeichnungen der von ihm zu Wählenden verlässigen will, steht zu diesem Behufe die Einsicht der Bürgerliste offen, außerdem aber erkläre ich mich bereit, denjenigen, welche etwa über die Wählbarkeit eines oder des anderen Bürgers Zweifel hegen, darüber Auskunft zu ertheilen. 5. Die Abstimmenden müssen die Stimmzettel in Selbstperson in Empfang nehmen und auch persönlich wieder zurückliefern, indem ein Abstimmen in Auftrag eines Andern nicht stattfinden kann. Ich mache hierbei die resp. Bürger noch darauf aufmerksam, daß nur die auf von mir ausgegebene und nummerirte Stimmzettel eingeschriebene Abstimmungen gültig fein und Berücksichtigung finden können. Die zurückgelieferten Stimmzettel sind übrigens zusainmengefaltet und ohne Namensunterschrist des Wählers zu übergeben. 6. Sogleich nach der Zurückgabe des Stimmzettels an die Wahleommission wird derselbe in ein doppelt verschlossenes Gefäß gelegt, welches erst nach Ablauf der oben erwähnten Abstimmungszeit und der erfolgten Erklärung, daß nun keine Abstimmung mehr angenommen werde, geöffnet wird, damit zur Erhebung des Resultats geschritten werden kann. V. Nachdem das Resultat der Wahl mittelst besonderer Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht fein wird, werden die Wahlaeten zu Jedermanns Einsicht aus dem Bürgermeisterei-Büreau drei Tage lang offen gelegt werden. Während dieser drei Offenlegungstage sind allenfallsige gesetzliche Einwendungen gegen die Wahl oder gegen die Gewählten bei Gr. Regierungs-Commission dahier Vorzubringen. Reelama- tiouen in ter Recurs - Instanz müssen bei Gr. Ministerium des Innern innerhalb 8 Tagen nach, von Gr. Administrativ-Justiz-Hof bestätigter Wahl und von dieser Behörde erfolgten Verfügung auf die eingelegte Reelamation, vorgebracht werden. Indem ich die Hoffnung hege, daß sich die hiesigen Bürger zur Abstimmung recht zahlreich einfinden, 88 spreche ich noch schließlich das Vertrauen aus, daß von ihnen nur solche Männer gewählt werden, von deren Tüchtigkeit und Würdigkeit sie überzeugt und von dem sie zugleich des redlichen Willens sich bewußt sind, Laß sie daö Staats- und Gemeindewohl wahren und fördern werden. Gießen am 9. Februar 1850. Der Wahl-Commissär Pietsch. (232 Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein Paar Hausschuhe sind gesunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen den 12. Februar 1850. Besondere Bekanntmachungen. Die Hagelbeschädigten in den Gemeinden Battenfeld und Allendors b. B. betr. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 93 des Anzeigeblaties de 1819 erschienene Bekanntmachung vom 21. November v. I. bringe ich hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß durch die in Gießen eröffnete Subskription für die hagelbeschädigten Grundbesitzer in den Gemeinden Battenfeld und Allen- bvrf b. B. 58 fl. 38 fr. an milden Beiträgen eiugegangen und heute an den bestellten Rechner Gem.- Einnehmer Stark zu Battenberg übersendet worden sind. Zudem ich den mildthätigen Gebern, Namens der Hagelbeschädigten, den verbindlichsten Dank hiermit abstalle, bemerke ich noch, daß die betreffenden Subscliptionslisten 8 Tage lang auf dem hiesigen Bürgermeisterei-Büreau offen liegen. Gießen den 8. Februar 1850. Der Bürgermeisterei-Vicar Rühl. 228) Gießen. Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt. Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Lcihan- stalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und December 1819 verfallen sind, werden anfgefordert, in dem Zeitraum vom 15 Februar bis zum 15. März, dieselben entweder einzulösen oder zu prolongircn, als sonst deren Versteigerung am 15. April d. I. stattfindet. Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraüms kann weder Einlösung, Prolongalion noch Umschreibung vorgenommeu werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumesfen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Bcrsteigerungstermin, gegen baare Zahlung, einlösen können. Pfänder auS wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden. Die Herren Bürgermeister des Regierungsbezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu wollen. Gießen am 9. Februar 1850. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 237) Großenbuseck. Montag den 18. Februar, von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Gemeindewald, Distrikt Reitz- berg, eine bedeutende Quantität Bau-, Werk- und Nutzholz unter den bei der Versteigerung bekannt werdenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist.in dem angegebenen District. Großenbuseck den 11. Februar 1850. Der Bürgermeister M ü l l e r Gießen. 205) Versteigerung städtischer Arbeiten. Folgende städtische Arbeiten, nämlich 1. Steinbrecherlohn, veranschl. zu 31 fl. — fr. 2. Steinsetzerlohn, „ „ 5 „ 36 „ 3. Steinklopferlohn, „ „ 221 „12 „ 1. Steinfuhrlohn, „ „ 72 „ — „ 5. Handarbeit, „ „ 328 „ 30 „ sollen Donnerstag den 11. Februar l. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmen- den vergeben werden. Die Bürgermeister der umliegenden Orte weiden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 7. Februar 1850. Der Bürgermeister-Vikar Rühl. 235) Rod heim. Kommenden Donnerstag den 11. l. Mts., sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Distrikt Heilge- bangert, nachbenannte Holzquantitäten, als: 89 5 Stecken Vuchcn-Scheidholz, 3 „ „ Prügelholz, 96 „ „ Stockholz, und 225 Stück Buchen-Wellen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist um 9 Uhr Vormittags hier in Rodheim. Rodheim den 9. Februar 1850. Der Bürgermeister Dudenhöfer. 240) Gießen. Die Verpachtung der Steinbrüche im Han- gclnsteitt. Montag den 18. d. M , Vormittags 9 Uhr, sollen die der Stadt zustehenden 2 Steinbrüche im Hangclnstein, unter den bei der Versteigerung eröffnet werdenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Auswärtige müssen sich, wenn sie mitsteigern wollen, durch Bescheinigungen ihrer Ortsvorstände ausweisen, daß sie Vermögen be- besitzen und Camion leisten können. Gießen den 7. Febr. 1850. Der Beigeordnete R ü h l. 231) Braunfels. Verpachtunftsanzeige. Das Fürstlich Solms-Braunfeisische Hofgut bei Maberzell, der Trätzhof genannt, ungefähr eine Stunde von Fulda entfernt, wird mit dem 24. Juni 1850 leihfällig. Das vollkommen arrondirte Hofgut enthält außer den ganz neu aufgeführten Wohn- und Occonomie- Gebäuden und sonstigen Berechtigungen circa 1) an Ackerland 400 Morgen, 2) an Wiesen 100 „ 3) an Gärten 17 „ 4) an Wald u. Hüten ic. 300 „ und soll von genanntem Tage ab auf 15—18 Jahre anderweit in Zeübestand gegeben werden. Da man beabsichtigt, dieses Gut aus der Hand zu verpachten, so werden Pachtliebhaber, welche nachweisen können, daß sie die erforderlichen ökonomischen Kenntnisse besitzen, eine Kaution von 2000 Rthlr. baar zu 4 % zu hinterlegen im Stande und im Besitze von Heimathsrechwn sind, hierdurch eingeladen, alsbald und bis längstens zu Ende März d. I. bei unterzeichneter Remkammcr zu erscheinen, und auf Grund der näheren Pachtbedingungcn, die auf unserem Sccretariate zur Einsicht offen liegen, einen Pachtvertrag abzuschließen. Sollte jedoch ein Vertrag auf diesem Wege nicht zu Stande kommen, so wird nach demnächstiger weiterer Bekanntmachung eine öffentliche Verpachtung an den Meistbietenden vorgenommen werden. Braunfels den 31. Januar 1850. Fürstlich Solms-Braunfelsische Rcntkammer. D e n h a r d. ■ vdt. Stuhl. 191) Steinbach. Freitag den 15. Februar, von Morgens 9 Uhr an, sollen im Steinbacher Gemeindewald, District Haghecken : 1087. Stecken Buchcn-Scheidholz, 277. n II Prügelholz, 60 72 U u Stockholz, 2300 Stück II Wellen, 61 Stecken Eichen-Scheidholz, 10 n II Prügelholz, 25 ii II Stockholz, 250 Stück II Wellen, 9 Eichen-Stämme, von 24—40 Zoll Durchmesser, 1373 Fuß haltend, von 10—34 Fuß Lange, 1 Buchen-Stamm, 45 Fuß haltend, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Ortschaften werden ersucht, im Interesse ihrer Ortsan- gehörigen Vorstehendes bekannt machen zu lassen. Steinbach am 4. Februar 1850. Der Bürgermeister Horn. 229) Vetzberger Hof. Montag den 25. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, und die darauf folgenden Tage lasse ich, in Folge meines Abzugs von hier, nachbenanute Gegenstände meistbietend gegen Baarzahlung in meiner Wohnung versteigern, als: mehrere Oeconomie-Wagen, Pstuge, Eggen und sonstige Geräthschaftcn, ein leichter offener Reiscwagen, ein Schlitten mit Gesch'rr rc., sodann eine Quantität Kartoffeln, desgleichen Stroh aller Gattungen, und endlich alle Arten Haus- und Küchengeräthe. Vetzberger Hof den 8. Februar 1850. P. Brenne mann. / Feilgeboten. 236) Gießen. Ein Wohnhaus, Scheuer und Stallung ist auf den Abbruch aus freier Hand zu verkaufen. Das Nähere bei der Erped. d. Bltts. 238) Gießen. Korn -, Waizen-, Gersten- und Hafcrstroh ist zu verkaufen. Wo? sagt die Erped. d. Blatts. 184) Friedrichshütte. Auf der Brauukoh- lengrubc Buderus bei dem Heffeubrücker Hammer werden wieder Braunkohlen zu 10, 12 und 15 fr. per Centncr abgegeben. 170) Laubach. In hiesigem Gräflichen Brennholzmagazin ist trockenes Buchen-Schcidholz, zu 5 fl. der Stecken, gegen gleich baare Zahlung, zu haben. Laubach den 29. Januar 1850. Die Verwaltung Triebert. 90 132) Gießen. Düsseldorfer und andere Punsch- Essenze, feinsten Arrac, Rum in verschiedenen Qualitäten, Senf, Sardellen und Häringe empfehle ich zur geneigten Abnahme. I. G. Appel. 142) Gießen. Spanische Weine des Herrn Fa- Benedica Yriartis in Cadix bei G. Schmidtbor n in Gießen. 206) Gießen. Ich Endesunterzeichneter habe die Ehre, einem geehrten Publikum bei herannahendem Frühjahr alle Sorten Samen, als: Blumen-, Gemüse-, Feld-, Gras- und Wald-Samen, für deren Aechtheit garantirt wird, ferner ausgezeichnete Rosen, sowohl für in Töpfe, als auch ins freie Land, ertra gefüllte Nelken oder Grasblumen, Georginen, Obst- bäumc, Hochstämme als auch Zwergbäume, Weinreben zu empfehlen und können für die Bewohner der Stadt Gießen fortwährend schriftliche Bestellungen bei Herrn Sartorius auf dem Seltersweg gemacht werden, deren ich recht zahlreich entgegen sehe. Georg Klees, Kuustgärtlier aus Büdesheim iu der Wetterau. Zu vermiethen- 213) Gießen. Im Gasthaus zum Hirsch sind für nächstes Semester mehrere möblirte Zimmer zu vermiethen. 183) Gießen. In meinem Hause ist die mittlere Wohnung, bestehend in Corridor, 5 heizbaren Zimmern, Kabinet, Küche, 2 Kammern, Keller, Holzremise, Mitgebrauch der Waschküche und Trockenboden, zu vermiethen und Anfangs Mai zu beziehen. Burckhardt, in den Neuenbäuen. 234) Gießen. In der Nähe vom Wallthor ist ein Garten, mit den besten Obstsorten bepflanzt und über einen Morgen haltend, ganz oder theil- weise zu vermiethen oder zu verkaufen. Näheres im Hause des Herrn Oberinsp. Dietz. Vermischte Nachrichten. 241) Gießen. Die Mitglieder der 3ten Compagnie der Bürgerwehr werden dringend gebeten sich zu einer Compagniever- sammlung Samstag den 16. Februar Abends 7 Uhr bei Wirth Herbert auf der Mäusburg einzufinden. Rolvss, Hauptmann. 214) Gießen. Ansprache an die Wähler des Dezirks Gieren zum Volkshaus in Erfurt. Liebe Mitbürger! Wenn man Euch vor zwei Jahren gesagt hätte: Es wird Euch der Entwurf einer deutschen Reichsversassung geboten werden, nach welcher unter dem Borsitze des mächtigsten der deutschen Könige ein Fürstenrath an die Stelle des Bundestages tritt, demselben aber ein Reichstag zur Seite gestellt wird, bestehend aus einem Staatenhaus, das die Regierungen und die Kammern der einzelnen Länder beschicken, und aus einem Bolkshaus, welches das Volk von sich aus wählt; der Reichstag soll für gemeinsames deutsches Recht, für gleiches Maß Geld und Gewicht, für übereinstimmende Besteuerung und Wehrordnung, für Schiffahrt und Handel sorgen, und alle allgemeinen Angelegenheiten des Vaterlandes sollen von ihm besprochen und unter seiner Mitwirkung geleitet werden; dem Volke aber sind die wesentlichen Grundrechte, die Freiheit des Gewissens, der Rede, der Presse, der Versammlungen und Vereine, dazu die Oeffcntlichkeit und Mündlichkeit im Gerichtswesen und der peinliche Urtheils- spruch durch Geschworne in der Verfassung selbst gewährleistet; — Mitbürger, die Hand auf's Herz, würdet Ihr das nicht für einen Fortschritt erachtet haben, wie Ihr ihn kaum zu erleben gehofft, und hättet Ihr nicht einmüthig zu Eurer Regierung gestanden, wenn sie diesem Entwurf ihre Zustimmung gegeben? Und jetzt, wo uns wirklich das Alles geboten wird, redet man Euch zu, Ihr sollet es trotzig zurückweisen, statt zu retten was zu retten unser wohlverstandenes Interesse erheischt. Das Werk der Nationalversammlung ist für jetzt unausführbar geblieben, weil die mächtigsten Staaten es nicht angenommen; mag es das Bessere sein, sollen wir nun des 91 unmöglich gewordenen Besseren willen das mögliche Gute verwerfen? Sollen wir nicht wählen, weil das Wahlgesetz nicht alle Wünsche befriedigt, wahrend doch bei dem Grundsatz die Stimmen nicht bloö zu zahlen, sondern auch zu wägen, die herrlichsten Staaten des Alter- thums blühend geworden sind? Sollen wir das Wegwerfen der Waffen für ein Mittel zum Sieg halten und thatlos einen neuen Anstoß von Außen erwarten, der uns dann nur zu neuen Täuschungen wecken würde? Oder wollen wir einstehen für unser Recht und Schritt für Schritt das Vaterland, die Freiheit erobern, wie alle großen Völker gethan? Dazu ist hier ein Anfang vorhanden, halten wir ihn fest und führen wir ihn weiter, und die Anziehungskraft des einmal gewonnenen Mittelpunktes wird bald noch stärker aus die jetzt Zurück- bleibenden wirken, als einst der Zollverein. Bringen wir ein Opfer für's Ganze, damit wir endlich ein Volk werden und als Bundesstaat in die Reihe der stiinmsührenden Nationen eintreten! Durch die Einheit werden wir zur Freiheit kommen. Wollt Ihr dagegen ein fortwährendes Mißtrauen, klne beständige Unterwühlung der sittlichen und materiellen Verhältnisse, wollt Ihr endlich die Schrecken einer blutigen Revolution, deren Gräuel das Volk verwildern, allen Wohlstand vernichten und eine Militärgewaltsherrschast wie die Napoleons hcrbcisühren würden; — nun so enthaltet Euch der Wahl in das deutsche Volkshaus, lernt durch Schaden klug werden und laßt die Roth Euch beten lehren. Wir aber sagen: Fern sei es, daß es einst bei der Nachwelt von uns heiße: die Hessischen Bürger haben mit dein römischgesinnten Psaffenthum und dem Souveränitätödünkel einiger Fürstenhöse das friedliche Einigungswerk verworfen. Gießen im Februar 1850. Gustav Baur, Professor. Bonhard, Pfarrer. E. Bücking, Assessor. Dr. Buff, Professor. Moriz Carrier«, Professor. Clemm, Canzleirath. Dr. Dieffenbach. Dr. Dietz. Hermann Dietz. Diery, Advocat. vr. Eckstein. Dr. Engelbach. G. Fulda. Hallwachs, RegierungS- secrelär. Karl Ernst Emil Hoffmann. Hoffmann, Postsecretär. vr. Jaup. Knapp, Professor. Hermann Kopp, Professor. Dr. Karl von Krug. Leichtweiß. I. von Liebig, Professor. Mohr, Postsecretär. Georg Noll. Advocat Pfannmüller II. Schön, Postmeister. S chuster. G. Spruck. Thorwart'. A. Bölcker, Hofgerichtsrath. Wortmann, HofgerichtSraih. Wir gehn von der Ueberzeugung aus, daß der Verfassungsentwurf vom 26. Mai alsbald und ohne weitere Verhandlungen anzunehmen und dann aus verfassungsmäßigem Weg im Einzelnen, wo es nöthig wird, sortzubilden sei, m d daß sogleich zur Vollsührung der Gesetze geschritten werde, die er für das Wohl des Ganzen in Aussicht stellt. Dazu bedürfen wir kundiger und freisinniger Männer und in Ucbereinstimmung mit den laut gewordenen Wünschen der Nachbarorte, namentlich der Bezirke Lich, Gladenbach, Battenberg, Biedenkopf und Vöhl, wie mit deut Centralwahlverein in Darmstadt haben wir Herrn Hofgerichtsrath August Wicker zu Giessen zu unserem Candidaten vorgeschlagen. Wer unfern Sinnes ist, ernenne Wahlmänner, die ihm ihre Stimmen geben. Im Namen des Vereins für die Wahl Völcker's nach Erfurt. Der Ausschuß: Dr. Engelbach, Präsident. Schön, Schriftführer. I. v. Liebig. Dr. Eckstein. Leichtweiß. C. Bücking. Georg Noll. 181) DaS neue Preisverzeickmiß frischer, achter in- und ausländischer Garten-, Feld-, Gras-, Mmnen- and Holz-Samen, eines Sortimentes der prächtigsten und neuesten Georginen ic , die in der Samenhandlung von Sam. Lor. Ziemann in Quedlinburg zu haben sind,' ist jetzt ausgegeben und wird von der Erpe- dition des Anzeigeblatts für die Stadl und den Regierungsbezirk Gießen, in Gießen gratis verabreicht. Dieselbe ist auch erbötig, danach gemachte Bestellungen zu besorgen. 92 227) L i ch. An Der Vorsitzende: (Hierzu eine Beilage,) Der Ausschuß des Reichswahlvereins ht Lichr Der Vorsitzende: Der Stellvertreter des Vorsitzenden: Der Schriftführer' Kammerdir. Seidel. Kassenrath Colonius. Dr. Käse mann. Bürgermeister Dieterich. Secreiär Gros in Arnsburg. Kutsch. Dr. Frank von Lichtenstein. (Lonrad Vogt I., Beigeordneter. Jacob Vogt, vormaliger Bürgermeister. die Wähler des Wahlkreises Gießen D>e Spaltung, welche die Aufstellung zweier Candidaten zu dem Reichstag in Erfurt unter den Wählern der Stadt G,eßen hervorgerufen hat, macht eS mit Rücksicht auf die im Gießener Anzeiqeblatt (Nr. 1« d. I. S. 78 79 und Beilage zu Nr. 12 S. 81) enthaltenen offenen Schreiben der Wahl- vereine zu Vohl, Gladenbach, Biedenkopf und Battenberg, auch dem unterzeichneten Ausschuß Reichswahlvereins zu Lieh zur Pflicht, sich nochmals über die von ihm entwickelte Thätiqkeit zu mis'usprechni Sölcfer in Gießen, als Abgeordneten zum Erfurter Reichstag, auch hier In dem Wahlbezirk Lich war - soweit uns bekannt ist - von Anfang an, sobald nur die An- regung zu den Wahlen nach Erfurt gegeben war, kein anderer Name aufgestellt worden, als der des HosgerichtSraths Völcker. Die Beweggründe sind lediglich in dem Vertrauen zu suchen, welches dieser Mann fett einer Reihe von Zähren nicht blos hier, sondern auch zu Butzbach, Gladenbach und Bieden- kopf, sowie m Gießen selbst durch seine amtlichen Stellungen, in weiteren und engeren Kreisen der Bewohner der genannten Bezirke sich erworben hatte. Die Zweifellosigkeit der günstigen öffentlichen Mei- uung' welchesich Uber den Charakter, die Kenntnisse und Fähigkeiten des Genannten zu einem Vertreter des Volkes hier gebildet hatte, drängte daher natürlich zu seiner Empfehlunq bei dem Central-, ‘c!1 soweit sich uns, dieselbe nach Kräften zu unterstützen, bei der am 13. Januar d. ^. in Darmstadt abgehaltenen Generalversammlung Gelegenheit bot. — So sehr wir auch, im Hinblick auf das oft widrige und unter allen Umständen der guten Sache nachtheiliqe Parteigetriebe, von dem vollen Bewußtsein der uns obliegenden Pflicht durchdrungen waren, für gewisse Eventualitäten zur Rettung dessen, was die constituttonell-monarchische, deutsche Partei in unserem engeren und weiteren Vaterlande anstrebt, den Mann zu opfern, der uns am geeignetsten zur Vertretung unserer gerechten Wunsche und Bestrebungen erschien, so hätte dies doch immer nur einem solchen Manne gegenüber geschehen können, der noch in höherem oder doch in gleichem Grade, als Herr Völcker, das allge- meine Vertrauen unseres Bezirks gerechtfertigt hätte. Wir müssen aber gestehen, daß Herr Professor Kollner als em solcher für uns um so weniger gelten konnte, da er bisher kaum hier und da dem Namen nach bekannt war. Wir bemerken auch noch, daß in dem von Dr. Eckstein und Postmeister Schon in Gießen veröffentlichten Schreiben (Anzeigeblatt Nr. 12 d. 3 ) am Schluß sowohl die Wahlberechtigung als die Wählbarkeit des Herrn Prof. Köllner in Frage gestellt ist, und finden die Erklärung davon m einer uns zugegangenen Notiz, daß derselbe bis zum 1. Mai 1847 hannoverscher Staatsbürger war, und demnach erst mit dem 1. Mai 1850 das Staatsbürgerrecht und damit die Wahlberechtigung im Großherzogthum Hessen erlangt Der Wahlverordnung vom 24 Januar d. I. zufolge besitzt er aber auch das Recht der Wählbarkeit noch nicht, insofern er bis jetzt in Bezug auf Staatsbürgerrecht als etliein S aat angehor-g zu betrachten ist, welcher das VolköhauS in Erfurt gar nicht beschickt. — Wir sehen uns deshalb veranlaßt, unseren ersten Schritten zu Gunsten Herrn VölckerS vollkommen tieu zu bleiben, haben diese unsere Absicht und Willensmeinung auch neuerdings in einer Ansprache die Wähler des Bezirks Lich ausgesprochen, und finden uns, in Folge der schon oben erwähnten Veröffentlichungen der meisten anderen Reichswahlvereine des Kreises Gießen (im Anzeigeblatt Nr 12) um so mehr bewogen, für die Candidatur des Herrn Hofgerichtsratlis Völcker beharrlich fortzuwirken, damit die Slimmen der Wahlmänner unseres und der umliegenden Bezirke sich auf den Genannten vereinigen. ' CS kann nuntiiehr auch kein Zweifel mehr obwalten, daß die sogenannte Majorität des Reichs- wahlverems in der Stadt Gießen, welche sich für Herrn Prof. Köllner ausgesprochen hat, - unseres Erachtens nur dw Minorität im ganzen Wahlkreis Gießen bilde. Zur Aufklärung über den wahren Stand und Starke der Parteien glauben wir hiermit unserer Pflicht Genüge gethan zu haben. Lich den 9. Februar 1850. 0 ‘ 0 ' Beilage zu M 13. des Anzetgeblattes Vermischte Nachrichten. 239) Gießen. An die BüEgev dee Stndt Gieren. Der Märzverein hat in seiner gestrigen Sitzung den in zwei Bürgerversammlungen mit überwiegender Stimmenmehrheit gefaßten Beschluß als Bürgermeister-Candidaten die Herren Heinrich Ferber, I o h. Balth Noll, und Justus Kunz aufzustellen, auch zu dem seinrgen gemacht und theilt dieses sowohl seinen nicht anwesend gewesenen Mitgliedern und deren andern hiesigen demokratischen Vereine, als auch allen Wahlfähigen dahier mit, in der Erwartung, daß Keiner den oben angeführten in jeder Beziehung qualificirten Männern seine Stimme entziehen werde. . Gießen den 12. Februar 1850. Der Vorstand des Märzvereins. 233) Gießen. Ein politisches G l au b en s b e k e n n t ni ß des Herrn Professor Dr. Köllner Man hat Zweifel geäußert über die wirklichen politischen Ansichten des Herrn Köllner. Ueber die deutsche Frage hat sich derselbe bereits im Juni 18 48 öffentlich in einer Weise geäußert, daß für einen Urtheilsfähigen keiii Zweifel über seine Fähigkeit für die Wahl nach Erfurt sein kann. Seine Vorschläge, welche er oamalö bei der Nationalversammlung eingab, und welche mit der Ueberschrift: //Wie kann die Reichsverfassung Deutschlands schnell und zufriedenstellend geordnet werden?" publicirt wurden, sind in einem Artikel des Frankfurter Journals (Nr. 30 der 1. Beilage) hinlänglich charakterisirt. Es fragt sich: hat Hr. Köllner noch dieselben Ansichten, oder hat er sie seitdem geändert? Derselbe wird hiermit freundlich aufgefordert, sich darüber mit Bestimmtheit auszusprechen. Gießen den 9. Februar 1850. Mehrere Mitglieder des Reichstags-Wahlöereins. Bekanntmachung. Die Feuerbereitschaft und Ordonanzdienst der hiesigen Bürgerwehr für den Zeitraum vom 24. Febr. bis 30. März d I. haben: . 1. Comp. Hauptmann Zimmer vom 24. Febr. incl. bis 2. März mcl. 2. „ u Ferber u 3. März „ „ 9. März // 3. „ „ Roloff „ 10. März „ „ 16. März „ 4. „ // Hofmann » 17. März // u 23. März ,/ 5. Schützen-Compagnie „ 24. März u „ 30. März // Gießen den 9. Februar 1850. Das Commando der Bürgerwehr Fresenius. vdt. Stein, Regtsadj. (230 243) Gießen. Reichswahlveretn. Die Mitglieder des Reichswahlvereins werden hiermit eingeladen, sich zu einer Generalversammlung des Vereins Donnerstag den 14. Februar, im Saale deS Gasthofes zum Einhorn, Abends 7 Uhr, zur Besprechung wichtiger Fragen recht zahlreich einfinden zu wollen. Gießen den 12. Februar 1850. D e r V o r st a n d. 94 An Gießens Bürger. Mitbürger! Die Wahl eines Bürgermeisters für die Stadt Gießen steht bevor. Wie wichtig sie für die ganze Einwohnerschaft ist, möge jeder Wähler beherzigen. Das städtische Haushaltungswesen ic. erfordert gerade jetzt eine weise, geschickte Führung und können wir nicht genug darauf Hinweisen, wie das Bürgermeisteramt einem Manne vertraut werden muß, der Einsicht und die genaueste Kenntniß der städtischen Verhältnisse besitzt: weiter aber und vor Allem verlangen wir daß er neben dieser Einsicht besitze: männliche Ehrenhaftigkeit, Besonnenheit, makellosen Charakter, Bürgertugend im weitesten Sinne des Wortes! Solche Männer sind schwer zu finden, obgleich unsere Stadt nicht arm daran ist. Die größeste Vorsicht thut Roth. Um gewissenhaft zu wählen rolle man den Vorhang der Vergangenheit auf, in ihr verfolge man das Leben und Wirken der Candidaten — nicht gar weit haben wir zurückzugreifen, die letzten Jahre gaben Gelegenheit genug, boten der Momente viele dar, die rechten Männer herauszufinden —; man blicke auch in das Haus! solcher Blick ist ein Blick in das Herz des Mannes. — Der sei nicht der Mann unserer Wahl, der vielleicht geistig reich, mit seltenen Rede-Talenten zu imponiren vermag, aber der willenlose Spilball politischer Parteien ist. Besonnenheit, Festigkeit, klarer Blick in die städtischen Verhältnisse, bürgerliche Tugend, und das Zeugniß der Vergangenheit erprobten uneigennützigen Strebens sürö Wohl und wahre Beste der Stadt, das ist's, was wir wiederholt an unseren Candidaten voraussetzen. Schließlich aber und mit Rücksicht auf oben geäußerte Grundsätze wagen wir die Herrn: Kaufmann Heinr. Ferber Glasermerster und Gemcinderachsmitglied Ph. Fillmann und Büchsenmacher L. G r o s m a n n, als Bürgermeister-Candidaten vorzuschlagen und wünschen, daß sich die Stimmen auf diese Männer vereinigen mögen. — Vorstehende Ansprache würden wir nicht in dem Maße ausgedehnt haben, weil die Wichtigkeit der Wahl Jedem schon von selbst klar sein sollte. Aber die am Montag den 11. auf dem Rathhause abgehaltene Versammlung hat uns mit Zweifel erfüllt. Wir wollen das Auftreten Einzelner in jener Versammlung gelind beurtheilen und es statt mit der richtigsten Bezeichnung, nur unüberlegt nennen. Gießener Bürger. 245) Gießen. Erklärung des Aeichswahlvereins in Gieren über die „Gewidernrsg" der „Gießner, welche für die Wahl Völckers zum Erfurter- Reichstage wirken." Die Herren, welche für die Wahl des Herrn Hofgerichtsrath Völcker wirken, haben unserer öffentlichen Erklärung an den Central - Reichswahlverein in Darmstadt, Mehreres öffentlich entgegengesetzt: Sie behaupten als die Hauptsache, daß unser Kandidat weder wahlberechtigt noch wählbar sei. Es ist aber nach den Verhandlungen der ersten Kammer unzweifelhaft, daß das Gesetz allen Deutschen, die den Theilen des zukünftigen Bundesstaates angehören, und nicht durch Verbrechen ihres Rechtes verlustig sind, ihr deutsches Bürgerrecht gewähren sollte, und hat in dem gegebenen Falle die Negierung allein das Gesetz auszulegen. Wenn aber die Herrn ferner sagen, daß es bis jetzt nicht gelungen sei, „hinter die wirklichen Ansichten des Herrn Köllner zu kommen", so dürften sie die einzigen sein, welche noch nicht „hinter die wirklichen Ansichten" unseres Candidaten gekommen sind, da derselbe in größern wie in kleinern Versammlungen, überall laut und öffentlich, durch Schrift und Wort, seine politischen Grundsätze ausgesprochen hat, und so viele Stimmen aus den Landgemeinden ihm das ehrende Zeugniß geben, daß sie ihn „recht wohl" kennen. Wenn die Herrn ferner von einer „Scheinmajorität" sprechen, weil mehrere Vereine des Hinterlandes sich für ihren Candidaten ausgesprochen haben, so bemerken wir, daß solche Vereine noch nicht die Wähler 95 selbst sind, und daß solche Vereine überall den Wählern der Bezirke einen Candidaten weder arrfdringen sollen noch können, sondern nur empfehlen dürfen. Dazu gehört aber Kenntniß der Candidaten und cs ist eine Pflicht der Billigkeit für diese Vereine, wenn einmal ein Candidat Vertrauen in größeren Kreisen besitzt, auch diesen Candidaten zu hören. Diese Vereine kennen aber, wie uns von dieser Seite ausgesprochen worden ist, unfern Candidaten noch nicht, und haben wir sie deszhalb auf diese Pflicht der Billigkeit aufmerksam gemacht, beide Candidaten einzuladen und zu den Wählern sprechen zu lassen. Die Spaltung im Wahlkreise würde doch nur von der Seite ausgehen, welche die Rücksicht auf die Wähler wie die Candidaten einseitig vernachlässigen wollte. Der Hauptpunkt aber, der von unserm Vereine gegen die Candidatur des Herrn Hofgerichtsrath Völcker geltend gemacht wird, ist, „daß er während der ganzen Bewegung mit seinen politischen Grundsätzen in keiner Form klar in die Oeffentlichkcit getreten sei". Wir haben dem Gerüchte, daß die demokratische Partei den Herrn Hofgerichtsrath Völcker angetragen habe, ihn -als ihren Deputirtcn für die Landtagswahl vorzuschlagen, keinen Glauben beizulegen gewagt. Jenes Gerücht bestätigen die Herrn nun selbst durch ihre Erklärung. Auch Dr. Engelbach erklärte vor der Wahl unseres Candidaten, daß die Demokraten eher für Herrn Völcker stimmen würden. Wir überlassen dem Publikum das Urthetl, ob ein Mann in seinen politischen Grundsätzen klar in die Oeffentlichkeit getreten sei, dem von zwei sich schroff entgegcnstehenden Parteien die Candidatur für die Landtagswahl angetragen worden ist. Wenn aber die Herren endlich die Möglichkeit erwähnen, daß unser Candidat, der erst so kurze Zeit im Lande sei, dem ihrigen vorgezogen werde, so spricht das wohl sehr zu Gunsten unseres Candidaten, daß er in so kurzer Zeit das Vertrauen in so weiten Kreisen sich erworben hat und beruhigt uns über die Prophetengabe der Herren. Darnach haben die Herren nur der Auslegung des Gesetzes vorgegriffcn, unsere Ansicht über ihren Candidaten durch ihre öffentliche Erklärung bestätigt, und unserem Candidaten, d. h. Herrn Professor Kö ll- n e r, selbst das größte Lob ertheilt. Gießen, den 11. Februar 1850. Der Vorstand des Der Stellvertreter des Vorsitzenden: v. Bufeck, Forstmeister. 3 weite Ne-e 3ii einer Volksversammlung in Gießen. Verehrte Mitbürger! Als ich das erstemal diese durch so viele zwecklose unb stürmische Volksversammlungen unterwühlte Tribüne bestieg, war Eure s. g. Volkssouverainität noch anerkannt, Ihr dictirtet Euren demokratischen Willen, begleitetet theilweise Eure Machtsprüche mit starker Betonung und wenn man nach Gründen suchte, so war es schwer andere zu finden, als diejenigen jenes Despoten, welche sich in dem Satze vereinigen: „so ist es, ich will es !" Ich erhob damals meinem Stimme warnend gegen die radiealen Thorheiten und Auswüchse der Demokratie, bei welchen Bildung, Gesittung, kurz die letzten Zwecke jedes Staats vernichtet werden müßten, ich weissagte Euch das baldige Ende der Negierung des damals herrschenden Rattenkönigs, an dessen Puls und Physiognomie denkende Männer, die sicheren Zeichen einer politischen Geisteszerstvrung erkannt haben wollten, ■ allein die Thoren, deren Zahl groß war, verlachten mich und fügten neue Streiche auf den Credit und den Ruf unserer Vaterstadt, in dem Wahne, dem Vaterland dadurch (und vielleicht auch sich) einen Dienst zu leisten. „Wo rohe Mächte sinnlos walten, Da kann sich kein Gebild gestalten." Die öffentliche Ordnung in Deutschland sucht sich aufs Neue herzustellen, man bemerkt, daß die Regierungen , welche tolle Staatserperimente machten, Reichswahlvereins: Der Schriftführer: ör. Milbrand, Professor. wieder zu längst Erprobtem zurückgreifen, eine solche Reaction ist Fortschrilt. Mit der Ordnung belebt sich Euer Geschäft, denn der Credit ist gleich einer Maus, sie schlüpft nur aus dem Loche, wenn Alles ruhig und sicher ist. Aber was sehen wir jetzt? Alle deutsche Patrioten wollen die Einheit, die hiesigen Constitulio- n eilen wollen sie auch, können sich aber nicht einmal um einen rechten Mann, der sie vertritt, einigen und stellen das vollkommenste Bild der Zerrissenheit dar. Liebe Mitbürger! die beiden Parteien legen uns ihren Streit zur Entscheidung vor, mit scharfsinniger Persönlichkeit sind sie sich zu Leibe gegangen. Ich denke das Erkenntniß fällt uns leicht denn — wir ver urth eil e n sie beide. Eure Kandidaten — so wollen wir ihnen erklären — sind brave Leute, aber sie haben keinen öffentlichen Charakter, sie haben uns wohl dieses oder jenes vorgeredet, aber das kümmert uns nicht, wir wolle» anerkannte Biedermänner, welche sich im öffentlichen Leben, in ihren politischen Gesinnungen ohne Rücksicht auf Gunst oder Ungunst bewährt haben. Wir wollen keine Proben mit Reichstagscandidaten machen, wir wollen keine Solche, welche sich überall als Candidaten hervorgedrängt haben, sondern solche, welche ihres Verdienstes willen gesucht werden. Euer Schicklichkeitsgefühl wird Euch sagen, wer für sich ambirt und agitirt, wer gar zahllose Agenten herumgcsendet hat, um gewählt zu werden, der kann nicht der Rechte sein, denn sonst bedürfte er solcher Mit- 96 tel nicht. Die Klugheit sollte der Partei, welche wählen will, rathen, Laß sie nicht in ihren eigenen Eingeweiden wühlt, daß sie um der Sache und des Zwecks willen, nicht Persönlichkeiten halber sich spaltet, schwächt und vor dec Deniokraiie, welche stets in geschlossener Reihe handelt, lächerlich macht. Laßt darum — so wollen wir ihnen zurufen— Eure Streitschriften, ihr schadet Euch vor dem schaulustigen Publikum wechselseitig und setzt Euch dem Spott und Hohn Eurer politischen Gegner aus. Durch Eintracht werdet Ihr stark und seht Euch auch einmal um, ob sich nicht in eurer Mitte Leute eingeschlichen haben, welche unter der Maske der Freundschaft den Krieg wollen, um Euch zu walten und für sich zu wirken, denn die politische Geschichte Einzelner läßt so Etwas besorgen. Und seid Ihr — verehrte Mitbürger — vaniit einverstanden, so laßt uns dann den kurzen Bescheid geben: Beide verurtheilt zur Einigkeit, zum Fallenlassen beider Candidaten, zur Ausstellung eines besseren D r i t t eit, und dann -—- zur Abhaltung eines Versöhnungsfestes im Einhorn oder Rappen! Von Rechts wegen. Angekvmrnene und abgereiste Fremde vom 9. bis 12. Februar 1859. I n den Gasthäusern. im Einhorn: Hr. Kernegger, Gutsbes. v. Kandern. Hr. Mühlbach, Partik. v. Iserlohn. Hr. Schitt, Capcllmstr. v. München. Hrn. Kfl. Spieß v. Frankfurt, Fillmann v. Elberfeld, Schafstädt v. Leipzig, Habermann v. Frankfurt u. Wagner v. Stuttgardt. Hr. Angel, Part. v. Duisburg. Hr. Reiß, Geom. v. Biedenkopf. Hr. Norville, Offiz, v. Straßburg. Hr Hepdefuß, Hüttenbes. v Laubach Hr. Humbracht, Archit. v Mainz. Hr. Bischof, Weinhndl. o. Bordeaux Hrn Kst. Löwenstein, v. Erfurt, Birkenstock v. Aschaffenburg, Elbert v. Hanau u. Huber v. Brüssel. Hr. Bernhard, Oecon. v. Bonn. Hr. Schüler, Postmstr. v. Merseburg Hr. Werner, Privatm. v. Dresden. Hr. Liebmann, Weinhndl. v. Mainz. Hr. Schusenka, Kfm. v. Aachen. Im Rappen: Hr. Braun, Oecon. v. Dillingen Hr. Schneider, Banquier v Carlshafen. Hrn. Kfl. Sternberg v. Alsfeld, Higiz v- Breslau, Brauscheid v. Lüdenscheid, Jung v. Barmen, Pfaff v. Neuhofshütte u. Grünebauer v. Frankfurt. Hr. Molte, Oec. v. «leinrelheim. Hr. Schreiber, Oberarzt v. Wetzlar. Hr. Schlosser, Forst-Cand. v. Krofdorf. Hr. Spies, Posth. v. Gladenbach. Hr. Werner, Unteroffiz, v. Wetzlar. Hrn. Kfl. L-patz v. Aschaffenburg u. Fuchs v. Brottenrode. Hr. Maier, Adv. v. Fulda. Hr. Michelmann, Lieut u. Hr. Staukebach, Unteroffiz, v. Berlin. Hr. v. Stein-Lardefeld, Kammerherr v. Gauren. Im Prinz Carl: Hrn. Geschäfts!. Rosenberg v. Ortenberg, Ring v. Holzheim, Graf v. Gedern u. Hähr v. Schönach. Hr. Schenck, Posth. v. Nidda. Hr. Specht, Lehr, v. Rohrbach. Hr. Borger, Spedit. v. Offenbach. Hr. Leitner, Oecon. v. Staade. Hr. Brasse, Kfm. v. Iserlohn. Im Da-imstaedter Haus'. Hrn. Geschäfts!. PfaNNeN- stiehl v. Ulrichstein, Braun u. Wahl v. Winterberg, Niever- gatt v. Nonnenheim, Löber v. Freienseen, Müller v. Bromskirchen, Arnweiler v. Coblenz, Diehmer v. Kaiserslautern, Spier v. Widelsberg, Reiz u. Wilhelm v. Elbenrod, Ronau v. Hanau, Millinger v Einbeck, Morndorf v. Nordheim, Schott v. Oldenburg, Eschle v. Fortwangen, Zanter v. Torgau, Leidt, v. Kirchheimbolanden u. Wahl u. Wippe v. Winterberg. Im Stern: Hr Lirfeld, Privatm. v. Dernbach. Hr. Hild, Buchbinder v. Gießen. Hr. Zöller, Schriftsetzer v. Darmstadt. Hr. Bohn, Färb. v. Lengsfeld. Hr. Stettin, Handelsm. v. Hesborn. Hrn. Musik. Giesel u. Erber v. Mainz. Hr. Kuhl, Privatm. v. Lohra. In den Privathäusern. Bei Hrn. Kfm. Worms, Hr Diehl, Privatm. v. Petterweil. — Bei Hrn Rendant Bieler: Hr. Riegelmann u. Fr. Weigand v. Homberg. Bekanntmachung. Main-Weser-B ahn. Eingetretener Hindernisse wegen, kann die auf den 11. Februar 1850 anqekündigte Eröffnung der Main-Weser-Bahn von Frankfurt a. M. bis Friedberg nicht Statt finden und wird der Tag der Eröffnung durch weitere Bekanntmachung zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden. Die Eisenbahn-Bau-Direction der Provinz Oberheffen. Laubenheimer. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.