isäo Mittwock den 10» April M 29 Amtlicher Theil. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 ft., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern In Gießen bei der Erv-d. cCanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) - Einrückungsgebühr für die gesPaltene CorruSzeilc 2 fr. Verordnung' Die Staatsaufsicht über neue Religionsgemeinschaften Md über Versammlungen zu brchkcheu Zwecken betreffend. (Schluß.) , q Ner Reliaionsunterricht, welcher von Geistlichen oder Religionslehrcrn, in oder arißerhalb der ;9™'Ä 2"°- d mrd. W d-r Mfstch. des Sinai« umer- >.» der Eine,baren «che. M, “ä-Js 2 Ä-SäSS Ä e Die^Ge'stlichen, Rel'gioMehrer unb Vorsteher sind verbunden, den Aufsichlobeamien alle Auskunft und *g m der u»r. weiluna der Tugend die im §. 8 erwähnten, vom Staate zu wahrenden Rucksichen bet Seite setzen, oder w nn üe ssck üi Betragen zu Schulden kommen lassen, welches nach 8. 0 d,e Verweigerung ihrer Zu- lassun/not^vendiq machen wurde, so hat, abgesehen von strafrechtlicher Verfolgung, wenn ,m geeigneten ^aUe^vorumebniende"Warnungen nicht fruchten, Unser Ministerium des Innern nach gehöriger Ermittelung P w<> 6-l'niieüuna der Verrichtungen lener Geistlichen oder Religionslehrer zu verfugen. Eine solche ^Verfügung ist stets mit Auseinandersetzung der Gründe und Thatsachen, auf welchen sie beruht, zu 11 Hinsichtlich der dermalen bestehenden neuen Religionsgeineinschaften, deren Geistliche oder Re- WZ dergch. aur sicheren Ermittelung des dermaligen Bestands dieser Religionsgemeinschafttn haben jedoch die Geistlichen oder Reliqionslehrer derselben binnen vierzehn Tagen nach Erscheinen dleser Verordnmig im Re- lseiiincyen ooer arcligwiwt^t» i Gemeinden d e Angehörigen ihrer Gemeinschaft ausge- Leken'S"°a»^LiLu/s« steht d-u Auö deren Gemeinden der Austritt erfolgte, frei, von Einzelnen bcjondere Erklärungen nach Maßgabe des tz^^zub veAatmeli^nsofern Ane solche Erklärung noch nicht an sie abgegeben wat. Du es Verlangen -st Len Cmzelnen durch Vermit-elung des Geistlichen oder Religionslehrerö der neuen Gemeinschaft zu eröffnen Hinstchtlich derienigen Vereinigungen, welche noch keine ausdrückliche Verfügung wegen Zulassung ihrer Geistlichen oder Religionslebrer erwirkt haben, ist, wenn auch bereits Erklärungen oder Vorlagen irgend Aner Art über d^ Biwunq der V^nigung, den Austritt ihrer Mitglieder aus der Kirche welcher sie bis dahin angehörten, und über die Annahme von Geistlichen oder Religionslehrern erfolgt sem Men,lcdigllch nack den Vorschriften dieser Verordnung zu verfahren, und es sind demnach die m dieser vorgeschriebenen Erklärungen und Vorlagen in derselben Weise erforderlich, als wenn frühere Erklärungen und or agen nicht geschehen wären. Anzergeblatt Stadt und des Regierungsbezirks 252 §. 12. Die Abhaltung eines öffentlichen Gottesdienstes oder öffentlicher religiöser Feierlichkeiten sind nur den nach Vorschrift des §. 1. gebildeten Religionsgemeinschaften, unter Leitung nach 8. 6. zugelassener Geistlichen oder Religionslehrer, gestattet. §. 13. Die Abhaltung gottesdienstlicher Versammlungen oder religiöser Aufzüge und Feierlichkeiten im Freien ist nur statthaft, wenn die Natur der Sache, wie bei Beerdigungen, die Vornahme im Freien mit sich bringt, oder wenn zuvor besondere Genehmigung Unseres Ministeriums des Innern dazu eingeholt worden ist. §. 14. Volksversammlungen, welche nicht zur Abhaltung eines Gottesdienstes oder einer religiösen Feierlichkeit, wohl aber zu anderen kirchlichen Zwecken bestimmt sind, sind lediglich nach der Verordnung vom 17. September 1849, „die Verhütung des Mißbrauchs der Volksversammlungen betreffend," zu be< handeln. Ihre Abhaltung im Freien ist bis auf Weiteres untersagt. §. 15, Nehmen Geistliche oder Neligionölehrer die ihnen als solchen zukommenden Verrichtungen vor, ehe ihre Zulassung erfolgt und ihnen eröffnet ist, oder nachdem sie versagt oder die Einstellungen ihrer Verrichtungen verfügt worden ist, so ist die noch nicht ausgesprochene Zulassung zu versagen, und sowohl gegen Geistliche und Neligionslehrer, als auch gegen Vorsteher, wenn die Verrichtungen mit deren Zustimmung stattgesunden haben, eine Geldstrafe von zwanzig bis hundert Gulden zu erkennen. §. 16, Geistliche, beziehungsweise Vorsteher von Religionsgemeinschaften sind, wenn sie den Vorschriften des §. 4 und im Falle des §. 21, denen des §. 2 nicht nachkommen oder ihnen zuwiderhandeln, mit einer Polizeiftrafe von fünf bis zu zwanzig Guloen zu belegen. Im Wiederholungsfälle kann die Strafe bis zu 50 fl. gesteigert werden. § 17. Wenn eine öffentliche Versammlung zur Abhaltung eines Gottesdienstes oder einer religiösen Feier ohne die im §. 12 bemerkten Voraussetzungen statt sindet, so sind Diejenigen, welche den Platz zur Versammlung eingeräumt haben, die Unternehmer, Ordner, Leiter und in der Versammlung aufgetretene Redner, mit einer Geldstrafe von fünf und zwanzig bis hundert Gulden zu belegen. War die Versammlung auf den Grund des §. 12 vorher von der Regierungs-Commission oder Orts- polizcibehörde untersagt worden, oder erfolgt diese Untersagung nach Beginn der Versammlung und es löst sich dieselbe in diesem Falle nicht sogleich auf, so ist gegen die im ersten Absatz erwähnten Personen eine Geldstrafe von fünfzig bis hundert und fünfzig Gulden zu erkennen. §. 18. Wird gegen die Bestimmungen des §. 13 gefehlt, so sind gegen die im ersten Absatz des §. 17 genannten Personen, wenn die Voraussetzungen zur Abhaltung eines öffentlichen Gottesdienstes (§. 12) nicht fehlen, Geldstrafen von fünf bis zwanzig Gulden zu erkennen. Diese Strafen sind auf zwanzig bis hundert Gulden zu erhöhen, wen» es an jenen Voraussetzungen fehlt. §. 19. Die in den vorigen Paragraphen angedrohten Geldstrafen sind, im Falle der Uneinbringlichkeit im Gefängniß, zu vier und zwanzig Stunden für je einen Gulden dreißig Kreuzer Strafe abzuverbüßen. §. 20. Bezüglich der Erkennung der in dieser Verordnung angedrohten Polizeistrafcn wird an den bestehenden Vorschriften über die Competenz der Gerichte nichts geändert. 8. 21. Die Bestimmungen der Paragraphen 2 bis 4 sind in gleicher Weise zur Anwendung zu bringen, wenn Solche, welche nach den Vorschriften dieser Verordnung als Mitglieder einer neuen Religionsgemeinschaft anzusehen sind, aus dieser austreten wollen. Verfehlungen der vom Staate bestätigten Geistlichen und Ortsvorstände gegen diese Vorschriften sind mit der in 8. 16 erwähnten Strafe disciplinarisch zu ahnden. 8- 22. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatte in Kraft. Unser Ministerium des Innern ist mit der Ausführung derselben beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 23. Februar 1850. (l. s.) LUDWIG. 2-u». Nr. R. C. 2903. Gießen am 2. April 1850. Betreffend: Die Aufnahme der im Großherzogthum vor- handenen, zum Militärdienst tauglichen Pferde. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Regierungsbezirks. Höchster Anordnung zu folge beauftragen wir Sie, die in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Pferde, welche zum Militärdienste sich eignen, auözumitteln, in eine Uebersicht nach dem nachstehenden Formular einzutragen und dieselbe innerhalb 14 Tagen an und einzusenden. Wir bemerken hierzu Folgendes: Es sind - 1) nur solche Pferde in die Listen aufzunehmen, welche in einem Alter von 4 — 10 Jahren stehen, 253 dabei einen kräftigen Körperbau, eine Größe von 14% -16% Faust Landmaas (die Faust zu 4 rheinländischen Zollen gerechnet, und keine Hauptfehler haben. 2) In den aufzustellenden Listen ist anzugeben, wie viele der vorhandenen zum Militärdienst taug- ttchen Pferd vorzugsweise zu Reitpferden und wie viele zu Zugpferden sich eignen. Wir bemerken in dieffr Beziehung , daß die Größe der Reitpferde zu 14% bis 16 und der Zugserde zu lo bi5 3) in dl-Ast-n sind dl, Pf,,d< der Miigiirder des Großh-rMlichen Hauffs, die Militärdienstpferde, die Dienstpferde der Civilbeamten und die Pffrde der Posthaller. 4) Bei Ausmittelung und Ausscheidung der Pferde h^en die Bürgermeister ein °^r ein ge Pferde- verständige Mitglieder der Gemeinde, wozu vorzugsweise Solche sich eignen, welcheb« truppen zu Pferds gedient haben, zuzuziehen. An denjenigen Orten, wo Krelsihierarzte ihren Wohnsitz hab.», können auch diese al» Ps-rd-d-rstst-itig, den Burg,-meist,r» -ss«--n. * * § U r b e r si ch t der itt her Gemeinde vorhandenen zum Militärdienst tauglichen Pferde. Ordn. Nr. Namen der Pferdebesitzer. Zahl der vorhandenen Pferde; tauglich als: Gesammtzahl der zum Militärdienst tauglichen Pffrde. Bemerkungen. Reitpferde. Zugpferde. Stück. Stück. — Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein weißes Sacktuch und ein Sack mit Heu sind gefunden und auf Gr. Polizeibureau dahier a" gegeben worden. Gießen den 9. April 1850. .. Edictalladung. 553) Gießen. Ansprüche an das Vermögen des Schuhmachers Wilhelm Löber III. dahier, über welches der formelle Concurs erkannt ist, sind Freitag den 12. April d. I., Vormittags 11 Uhr, dahier so gewiß zu begründen, als sonst stillschwei- gcnds Ausschluß von der Masse erfolgt. Im Termine sollen Arrangementsversuche gemacht werden. Bei den zu fassenden Beschlüssen wird die Minderheit der Gläubiger alö durch die Mehrheit der persönlich Erscheinenden gebunden behandelt. Gießen am 11. März 1850. Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Dr. v. Krug. Besondere Bekanntmachungen. 680) Gießen. Aufforderung. Die Eigenthümer von Wiesen im Wieseck- grunde, sowie die Nutznießer der städtischen Wiesenviertel daselbst, so weit sie zu der Bewässerungsanlage gehören, werden hierdurch aufgefordert, die Aufräumung der Bewässerungsgräbchen, binnen 8 Tagen unter Anleitung des Wiescnwärters Zinscr vorzunehmen. Geschieht dieses nicht, so wird die Arbeit auf Kosten der Säumigen durch eingestellte Personen ausgeführt. Gießen den 4. April 18o0. Der Beigeordnete R ü h l. 739) Ulfa. Man bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der, der Gemeinde Ulfa höchsten Orts gestattete Vieh- und Krämermarkt, Montag den 22. April d. I., abgehalten werden soll. Ulfa den 5. April 1850. Der Bürgermeister Bach. Versteigerungen. 747) Gießen. Montag den 15. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung der Levi Cahns Wittwe in den neuen Bauen dahier, die zu deren Schulden- 254 wesen gehörende Maaren und Mobiliar-Gegen- stände, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 9. April 1850. Der Beigeordnete Rühl. 723) Butzbach. M a in - W e s er - E i s e nb ah n. Sektion Butzbach. Donnerstag den 18. d. Mts., des Vormittags um 10 Uhr, soll im Gasthause zum Stern dahier das Brechen und die Beisuhr von 350 Cubikklafter Steinen zur Herstellung des Fundaments des Schienenwegs von der kurhessischen Grenze bei Nauheim bis Butzbach, an die Wenigstfordernden öffentlich versteigert werden. Butzbach am 5. April 1850. Der Gr. Sections-Jngenieur E i ck e m e y e r. 748) Gießen. Verpachtung einer Wiese bei der Stadt Gießen. Eine der Stadt Gießen zugehörige 389 mKlftr. haltende Wiese, jenseits der Wieseckbrücke rechts, soll Freitag den 12. d. Mts., Morgens 9 Uhr, zur Benutzung als Grabland auf 6 Jahre verpachtet werden. Gießen den 6. April 1850. Der Beigeordnete Rühl. 722) Gießen. Zum Zwecke der Erbschaftö- regulirung soll Montag den 6. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, die zum Nachlasse des Großh. Hofgerichtsraths Dr. Pilger gehörige Hofraithe in hiesiger Stadt, Flur I. Nr. 468, 153 HsKlftr., bestehend aus einem, an der Hauptstraße gelegenen geräumigen Wohnhause nebst Nebengebäuden und Hofraum, sowie der daran stoßende Garten, Flur I. Nr. 469, 341 lUKlftr. haltend, welcher wohlangelegt und an einer Seite durch fließendes Wasser begrenzt ist, unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 26. März 1850. Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. 718) Gießen. Versteigerung in -em Pfandhause zu Gießen. Montag den 15. April, Nachmittags 2 Uhr, sowie an den durch die Schelle weiter bekannt gemacht werdenden Tagen, sollen in dem hiesigen Pfandhause die bis Ende Deeember 1849 incl. verfallenen — weder eingelös'ten noch erneuerten — Pfänder, wie solche in nachfolgendem Verzeichniß enthalten sind, gegen gleich baare Zahlung meistbietend versteigert werden. Zugleich wird noch weiter bemerkt, daß Einlösungen verfallener, zur Versteigerung kommender Pfänder, in dem Versteigerungstermin, nach 8. 65 der Statuten nur gegen sofortige baare Zahlung staltfinden können. An den Versteigerungstagen können neue Verpfändungen und Einlösungen nicht verfallener Pfänder nur bis längstens Morgens 10 Uhr bewerkstelligt werden. Die Herrn Bürgermeister werden dringend ersucht, Vorstehendes im 3«tereffe ihrer Ortsan- gehörigen sofort bekannt machen zu wollen. Gießen den 8. April 1850. Die Pfandhausverwaitung: Bieler. Pfeil. Verzeichnis der am 15. April d. I. in der Pfand - und Leihanstalt zur Versteigerung kommenden, verfallenen Pfänder. Nro. 9914 30 Ellen Handtücherzeug, 3 silb. Thee- löffel, eine silb. Taschenuhr und 17° gold. Ohrringe. 9960 Eine silb. Taschenuhr und 17° gold. Ohrringe. 10027 3 Zinnteller. 10116 2 Zinnschüsseln. 11074 9% Elle Leintuch und 14 Ellen Handtücherzeug. 11987 Ein Rest Leinwand. Nro. 11996 8 Zinnteller, 6 silb. Thcelöffel und ein Rest Bettzeug. 12025 Ein Gr. Hess. Prämienschcin. 12235 4 Zinnteller, ein gold. Ring. 12312 2 Tischtücher. 12337 Ein kups. Waschkesscl. 12402 3 Bettüberzüge, 6 Kissenzüge, 12 Zinnteller. 12431 3 Handtücher, ein Tischtuch. 12550 2 Betttücher, eine Serviette. 255 12563 6 Tischtücher, 6 Handtücher. 12568 6 Tischtücher, 12 Handtücher. 12569 8 Zinnteller. 12578 Eine Zinnschüssel. 12625 Eine silb. Taschenuhr, 3 Ringe, ein Schieber, eine Ohrglocke v. Gold u. ein silb. Ring. 12627 Ein Reiszeug. 12672 2 Ueberzüge. 12679 3 Tischtücher, ein Bettuch, 4 Servietten, 3 Handtücher. 12700 Ein Regenschirm. 12777 Ein Kleid, 2 Handtücher. 12808 Ein Seidekleid, eine Serviette. 12845 4 Zinnschüsseln. 12860 8 Betttücher, ein Tischtuch. 13028 Ein blauer Oberrock. 13089 Ein Betttuch, 12 Hemden, 18 Servietten. 13201 3 Ueberzüge, 4 Kissenzüge, 3 Servietten. 13244 Eine silb. Taschenuhr. 13275 2 Bettücher. 13303 Ein Ueberzug, ein Tischtuch, ein Betttuch. 13372 Ein Kleid, ein Halstuch. 13509 Eine silb. Taschenuhr. 13681 Eine gold. Taschenuhr. 13756 2 Reste Zeug, ein silb. Theelöffel. 13762 Ein silb. Ring. 13792 Ein gold. Ring. 13963 3 gold. Ringe, ein Collier. 13992 Ein schwarzer Frack. 14004 2 gold. Ringe. 14128 Ein silb. Becher. 14237 Ein gold. Schlüsselgehäng. 14327 2 silb. Taschenuhren. 14568 3 Reste Bettzeug, 2 Tischtücher. 14620 2 Betttücher, 2 Tischtücher, 3 Handtücher. 14621 Ein Tischtuch, 2 Kissenzüge. 14622 Ein Bettüberzug, 2 Kissenzüge, 4 Hemden. 14623 Ein Betttuch, ein Tischtuch, 2 Servietten. 14651 Eine Zinns büffel, 6 Teller, 12 Löffel. 14676 Eine silb. Taschenuhr. 14681 Ein Betttuch, ein Tischtuch, ein goldenes Schloß. 14730 Ein Rest Bettzeug, ein Paar Hosen. 14743 Ein Tafcltuch, 2 Betttücher, 9 Hemden. 14794 Eine silb. Cylinderuhr, eine gold. Westcn- kette. 14798 Ein Theebrett, 2 Obstkörbchen, 2 Leuchter. 14809 Eine gold. Broche. 14810 Ein goldener Ring, ein Paar gold. Ohrringe. 14811 Ein Nähkästchen. 14812 3 silb. Eßlöffel, 9 Theelöffel, eine Zuckerzange, 2 gold. Ringe, 2 Knöpfchen, eine Nadel. 14920 Eine silb. Taschenuhr. 14923 Ein silb. Bvrlealöffel, ein Gemüßlöffel, 13 Eßlöffel, 28 Theelöffel, 13 Messer, eine Gabel, eine Zange, eine Seie und ein Schippchen. 14927 17 silb. Eßlöffel, 15 Theelöffel, eine Schaufel, eine gold. Cylinderuhr. 15033 Ein Frauenmantel, ein Kleid. 15188 Ein Rest Leintuch, ein Paar gold. Ohrringe. 15189 2 gold. Ringe. 15217 5 Tischtücher, ein Tuch. 15244 Ein silb. Eßlöffel, ein Theelöffel. 15283 Eine silb. Taschenuhr. 15331 3 silb. Eßlöffel. , m 15339 Ein Frauenmantel, ein Oberrock, ein Paar Hosen. 15358 2 Oberröcke. , 15365 Ein Koffer, 2 Ueberzüge, 14 Tischtücher, 6 Betttücher. „ , „ 15368 Ein Koffer, 12 Betttücher, 2 Ueberzüge, 8 Kissenzüge, 16 Tischtücher, 6 Servietten, 12 Handtücher. 15374 Ein blauer Tuchmantel. 15383 Ein Betttuch, 2 Handtücher. 15394 Ein Frauenkleid, ein Leuchter, ein Löffel. 15463 3 silb. Eßlöffel, eine Zuckerzange, 2 gold. Ringe, ein Paar gold. Ohrringe, ein Collier. 15464 12 Stück Schaumünzen. 15643 Eine Zinnschüssel, ein Halstuch. 15803 Ein blauer Oberrock. 15858 Ein Rest schwarzes Tuch. 15873 2 Frauenröcke, ein Kamisol. 15979 Ein grauer Tuchmantel. 16000 Ein Kittel, eine Weste, ein Halstuch, em Paar Socken. 16119 Eine Zinnschüssel, ein Vorleglöffel, ein kupf. Kaffeekessel, ein Rest Leinwand, ein Haarring, ein Ohrring. 16137 Eine gold. Repctirnhr, eine Kette, ein Pett- sckaft, ein Schlüssel. 16231 Ein Paar schwarze Hosen. 16267 3 Betttücher, ein seid. Kleid, ein Halstuch. 16268 3 Ueberzüge, 2 Kiffenzüge. 16288 Eine Harrkette mit Gold. 16344 Ein blauer Oberrock. 16364 Eine silb. Taschenuhr. 16413 4 Ellen blaues Tuch. 16432 Ein blauer Oberrock. 16437 Eine silb. Taschenuhr. 16444 Ein schwarzer Frauenrock. 16491 Ein bl. Oberrock, ein schwarzer Frauenrock. 16541 Ein gr. Tuchmantel. 16580 2 Tischtücher. 16603 Ein Löffel, ein Messer, eine Gabel von Silber. 16677 4 Tischtücher. 16703 Eine silb. Taschenuhr. 16724 Eine Guitarre, eine silb Taschenuhr. 16725 Eine silb. Taschenuhr. 16752 3 silb. Theelöffel. 16812 Ein brauner Frauenmantel. 16830 Ein Mutzen, eine Schürze. 16857 Ein Bügeleisen mit Roost und 2 Stählen. 16912 Ein Betttuch. ' 16918 Ein gr. Oberrock, ein Halstuch, eine Kissenzüge , eine Serviette, ein Handtuch, 6 Zinnlöffel. 16945 4 seid. Tücher, eine Serviette. 16952 5 silb. Theelöffel. 256 Nro. Nro. 16977 Ein grüner Oberrock. 17319 5 Ellen schwarzes Tuch. 16984 6 Servietten, 2 seid. Tücher, ein Hemd. 17320 2 Reste Zeug, ein Handtuch, ein gold. Ring. 16989 2 Reste blaues Tuch. 16991 Eine Doppelflinte. 17324 Ein kupf. Waschkessel, 40 Ellen ungebl. Leintuch. 16994 EM Rest Druckzeug, 2 Schürzen. 16995 Ein Frauenrock. 17326 Ein Rest Leintuch, ein Tischtuch, 2 Reste Druckzeug. 17005 Ein schwarzes Kleid. . 17335 2 Paar gold. Ohrringe. 17019 Ein Kaffeekeffel, ein Betttuch. 17074 Ein Kavaleriesäbel. 17340 Ein Paar Hosen, eine Weste, eine Halsbinde. 17080 4 Handtücher, 2 Servietten. 17085 59 Ellen ungebl. Handtücherzeug. 17351 Ein Paar gold. Ohrringe, 2 Ringe, 2 gold. Vorstecksnadcln. 17090 2 Kleidchen, 2 Vorhänge. 17357 4 Ellen schw. Buckskin. 17102 10 Stück wirke Garn, eine Kissenzüge. 17364 Eine silb. Taschenuhr. 17111 20 Ellen Breittuch, ein Oberrock, ein Ka- misol. 17374 Ein Halstuch, eine Kissenzüge. 17382 Ein Bügeleisen, ein Kleidchen, ein Hemd. 17115 Ein blauer Frack. 17392 Ein blauer Oberrock. 17119 Ein Tafeltuch. 17123 Ein kupf. Waschkessel. 17397 Ein Ueberzug, ein Hemd, eine Kissenzüge, ein Handtuch. 17140 10 Ellen blaues Tuch. 17400 2 Frauenröcke, ein Mutzen. 17145 Ein Kamisol und Hosen. 17406 Eine Taschenuhr. 17149 Ein Reißzeug. 17408 Ein Kleid, ein Hemd, ein Paar Strümpfe. 17414 Ein Tischtuch, 7 Servietten. 17154 2% Ellen blaues Tuch. 17163 24 Ellen Barchent. 17419 Ein Frack, 2 Kleider. 17164 3 Zinnschüsseln, 12 Teller, 9 Löffel, 3 kupf. Kaffeekessel. 17423 Ein Betttuch, eine Kissenzüge, ein Handtuch. 17436 18 Ellen rothes Bettzeug. 17169 Ein blauer Frack, ein Halstuch. 17437 Ein Halstuch, 3 goldene Ringe. 17189 Ein schwarzes seid. Kleid. 17446 12 silb. Theelöffel. 17194 Ein schwarzer Frack. 17449 Ein Obcrrock, ein Paar gold. Ohrringe. 17195 12 Handtücher. 17198 2 Tischtücher, 8 Servietten. 17477 Ein rothes Etui mit 1 Messer, 1 Gabel und 1 Löffel. 17204 10 Zinnteller. 17484 Ein Bettuch, 2 Kissenzüge, 6 Handtücher. 17214 Ein kupf. Waschkessol. 17498 Ein anatomisches Besteck. 17215 60 Ellen Leintuch, 4 Taseltü'cher, 47 Servietten, ein Hemd, ein Halstuch. 17502 4 Elle» grüneö Tuch. 17503 Ein blauer Tuchmantcl. 17220 Ein Betttuch, ein Handtuch, eine Serviette. 17509 5 Betttücher, 33 Ellen Handtücherzeug. 17222 Ein grauer Tuchmantel. 17541 Eine silb. Taschenuhr. 17223 Ein blauer Tuchmantcl. 17567 6 Corsetten, 12 Leibchen. 17568 Eine gold. Repetiruhr. 17225 Ein brauner Frauenmantel. 17226 Ein blauer Oberrock. 17574 Ein kupferner Waschkessel. 17230 Ein Nähetui, ein Collier. 17575 Ein Frauenrock und ein Mutzen. 17231 Ein Rest Bettzeug, 2 Kissenzüge, 3 Handtücher. 17577 2 Frauenhemdcn. 17583 Ein Sommcroberrock. 17232 3 Betttücher. 17587 2 Terzerolen 17233 12'/, Ellen Barchent, eine silb. Taschenuhr, 3 Zinnschüsseln, 12 Teller. 17588 2 Tischtücher, 6 Handtücher, 1 Rest Baumwollenzeug. 17241 Eine silb. Cylinderuhr, 2 Platinatieqel. 17591 Ein Säbel. 17242 Ein Ueberzug. 17608 Ein Tischtuch, 2 Handtücher. 17613 Eine Doppelflinte, eine gold. Damenuhr. 17259 Ein Ueberzug, 2 Kiffenzüge, ein Halstuch. 17265 3 Betttücher. 17271 Ein Paar goldene Ohrringe, ein Paar Glocken. 17617 Ein Bettuch, ein Tischtuch, ein Rest Leintuch 2C. 17621 Ein Ueberzug, 3 Hemden. 17274 Ein kupf. Waschkessel. 17625 Ein gold. Ring. 17276 Eine silb. Taschenuhr. 17287 Eine silb. Taschenuhr. 17626 Ein blauer Oberrock, 2 Paar Hosen und eine Weste. 17271 Ein Handtuch, eine Weste, ein Paar gold- Ohrringe. 17635 50 Ellen Leintuch, 18 Ell. Handtücherzeug. 17636 7 gold. Ringe, ein Paar Ohrringe. 17308 Eine silb. Cylinderuhr, eine Haarkette mit Gold. 17637 19 Ellen Hosenzeug. 17648 Ein Pfeifenkopf mit Silber. 17310 Ein Paar blaue Hosen. 17311 Eine silb. Taschenuhr. 17695 2 silb. Eßlöffel, 8 Theelöffel, 2 gold. Ringe, 2 Nadeln. 17312 Eine Haarkette mit Gold. 17697 Ein Ueberzug, 2 Kissenzüge. 17313 Ein gold. Ring. 17699 Ein Handtuch, ein Paar gold. Ohrringe. Nro, 17703 17712 17721 17730 17734 17735 17738 17747 17752 17766 17768 17770 17775 17778 17789 17790 17802 17816 17844 17848 17865 17915 17917 17925 17930 17932 17933 17941 17942 17962 17978 17990 18002 18012 18022 18026 18033 18051 18055 18065 18079 18086 18091 18094 18102 18117 18126 18149 18155 18167 18168 18170 18186 18188 18219 18220 18229 18239 18241 257 Ein Oberrock, ein Frack. Ein Bettuch, ein Ueberzug, ein Tischtuch. Eine gold. Taschenuhr. 3 Tisehtücher, eine Granatenkette, eine gold. Medaille. Ein Reiszeug. 5% Ell. schwarzen Buckskin. 2 silb. Eßlöffel. 5 Hemden. Ein grüner Frauenrock Eine Zinnschüssel, 6 Teller. 3 Ellen grünes Tuch. Eine silb. Taschenuhr. Ein Tafeltuch, 18 Servietten. Ein schwarzer Oberrock. Ein Rest blaues Tuch. Ein Tischtuch, 2 Handtücher, eine Weste. Ein Tischtuch, ein gold. Ring. Ein Betttuch, 2 Hemden, eine Kissenzüge. 35 Ellen graues Leintuch. 3 silb. Theelössel. 3 Tischtücher. 2 gold. Ringe. Eine Gr. Hess, Schuldverschreibung ä 100 fl. 7 Hemden, 1 Paar Hosen. Ein blauer Tuchmamel. Ein schwarzer Frack, eine gold. Repetiruhr. 2 Leuchter, 2 silb. Theelössel. Ein blauer Oberrock. 2 silb. Eßlöffel. Ein schwarzer Frack. Eine gold. Nadel. Ein Bettuch, ein Mutzen, ein Frauenrock. 4 gold. Ringe. 2 Frauenröcke, 1 Mutzen, eine seid. Schürze. Eine silb. Taschenuhr. Ein blauer Tuchmantel. Ein blauer Tuchmantel, eine silb. Taschenuhr. Eine silb. Taschenuhr. Eine silb. Taschenuhr. Ein rotheö und ein schwarzes Merinokleid. Ein Kleid, eine Weste. Ein Tuchkleid, 3 Zinnteller, eine Kissenzüge. Ein schwarz seid. Kleid. Ein brauner Oberrock, ein schw. Frack. 12 Handtücher. Eine Weste, ein Taschentuch. Eine Taschenuhr, ein silb. Ring, ein Haarring, ein gold. Ring, eine Nadel. Ein Halstuch. Ein grauer Mantel. Ein hölzerner Pfeifenkopf mit Silber. Eine silb. Taschenuhr. Ein grauer Mantel. 3 Kleider, 2 Halstücher. Ein Betttuch, ein Kleid. 3 Ellen grünes Tuch. Ein Ueberzug, ein Tischtuch, ein Handtuch. Ein schwarzer Frack. 2% Elle karrirteS Tuch. 14 Ellen Druckzeug. 18245 10 Ellen schwarzes Tuch. 18250 Eine Doppelflinte. 18255 Ein Frauenkleid. 18256 Ein Reiszeug. 18259 Ein Ueberzug, ein Kleid. 18274 Eine Nähsehraube. 18314 2 gold. Ringe, 3 Paar gold. Ohrringe. 18315 Ein blauer Oberrock. 18320 Ein Paar gold. Ohrringe, eine goldene Nadel. 18330 3*/2 Ellen grünes Tuch. 18334 Eine silb. Taschenuhr. 18335 3 Hemden. 18344 Ein Mäntelchen. 18349 Eine Zinnschüssel, eine Weste. 18381 Eine Doppelflinte. 18387 Ein Frauenmantel. 18391 Ein Rest Hosenzeug, ein Rest Westenzeug. 18431 2 Kissenzüge, ein Hemd, 7 Servietten. 18444 Eine Büchse. 18460 Ein Halstuch, ein Rest Damast. 18469 Eine silb. Taschenuhr. 18481 Eine gold. Repetieruhr. 18492 Ein Säbel, ein kupf. Kaffeekeffel. 18506 2 Ueberzüge, 2 Tischtücher. 18517 Eine Haarkette mit Gold. 18521 Ein Bettüberzug. 18541 Ein Rest Damast, ein Rest Druckzeug, ein Tischtuch. 18548 Ein Paar schwarze Hosen. 18601 Ein blauer Oberrock, ein Kamisol. 18621 Ein Kleid, ein Tischtuch. 18625 2 Hemden, ein Paar Hosen, ein Halstuch. 18633 Ein Oberrock, ein Frauenrock, ein Kleid ic. 18642 Ein brauner Frauenmantel. 18656 Ein Frauenkleid. 18689 Ein Frauenkleid. 18690 Ein silb. Milchlöffel, eine Zuckerzange, eine gold. Broche 18699 3 Tischtücher. 18702 2 Leuchter, ein Briefbeschwerer. 18709 2 Tücher. 18729 Eine silb. Taschenuhr. 18763 Eine silb. Taschenuhr. 18767 4 Frauenhemden. 18770 Eine silb. Westenkette, 2 gold. Nadeln. 18777 Ein brauner Oberrock. 18789 Ein Bettuch, ein Ueberzug, eine Kissenzüge. 18792 Ein Gr. Bad. 50 fl. Loos, 1 dto. 35 fl. 18806 Eine gold. Cylinderuhr. 18813 Eine Flinte. 18815 2 Servietten, eine Schürze, 9 Tüchelchen. 18816 4 Ellen Zephir 18820 Ein mess. Mörser, 2 gold. Glocken. 18839 3 Hemden, ein Sacktuch. 18841 Ein Oberrock, 2 Tischtücher, 2 Servietten. 18850 Ein Diamanlring. 18865 Ein rother Bettüberzug. 18885 Ein Bettuch, ein Hemd, 2 Halstücher. 18893 Ein Ueberzug, 2 Bettücher, 3 Hemden, 2 Kissenzüge. 258 Nro. Nro. 18897 2 Leuchter. 19097 Ein Paar silb. Sporen. 18899 Ein Tischtuch, 2 Leuchter. 19100 Ein Kleid, ein Halstuch. 18906 4 Hemden. 19102 Ein silb. Leuchter. 18910 Ein silb. Eßlöffel. 19105 4 silb. Eßlöffel, ein Messerstiel von Silber. 18913 5 silb. Theelöffel, eine Zuckerzange. 19116 1 Hemd, ein Paar Hosen. 18926 1 blauer Oberrock. 19118 Eine silb. Taschenuhr. 18937 Ein Paar Stiefel. 19127 Ein Meerschaumkopf mit Silber. 18941 2 Reste Tuch, ein Frauenrock, ein Mutzen. 19154 Eine silb. Taschenuhr. 18942. Eine kurze Doppelflinte. 19166 2 Zinnschüsfeln. 18946 Ein Kleid, ein Tischtuch, eine Kissenzüge. 19167 Ein gold. Ring. 18954 2 Tischtücher, 6 Servietten. 19292 2 gold. Ringe. 18955 4 Tischtücher. 19440 Ein blauer Tuchmautcl. 18956 4 Tischtücher. 19459 4 Betttücher, 4 Tischtücher, 5 Ueberzüge, 18978 Ein blauer Tuchmautel. 12 Kisfenzügc, 24 Handtücher, ein Seide- 18983 Ein Paar schwarze Hosen. kleid, 7 Zahlen Garn, 2 gold. Ringe. 19013 4 Zinnschüsfeln, 15 Teller, 3 Tischtücher. 19460 4 Ueberzüge, 1 Bettuch, 5 Handtücher, 19014 Ein silb. Borleglöffel, 6 Eßlöffel, 12Thee- 2 g^d. Ringe. löHl, eine Zuckerzange. 19461 2 Betttücher, 2 Tischtücher, 6 Handtücher, 19015 3 silb. Eßlöffel, eine silb. Zuckerzange, eme eine Serviette, ein Halstuch, 2 seid. Tü- Theeseie, eine gold. Taschenuhr, eine silb. (fier, 2 Paar gold. Ohrringe, ein Bügel» Taschenuhr, eine gold. Damenuhr, eme eifim mit 2 Stählen. gold. Kette, eine Haarkette. 19462 2 Kleider, 4 Taschentücher. 19016 Eine gold. Westenkette, em Ring u. eine Nadel. 19463 z Betttücher, 5 Ueberzüge, 3 Kissenzüge, 19028 Ein Kleid, 2 Vorhänge, 2 Halstücher, 1 Tischtuch, 22 Handtücher^ ein Rest Zwil- 2 Handtücher. lich, eine Mantille. 19044 Eine silb. Taschenuhr. 19464 4 Bettücher, 4 Ueberzüge, 5 Tischtücher, 19046 Ein blauer Frack. ' 6 Handtücher, ein Regenschirm. OlMnge. 19465 2 Tischtücher, 2 Betttücher, 2 Ueberzüge, ^064 Zwei Pfftolen. 6 Kissenzüge, 2 Handtücher, 2 Kleider, }$065 ß.11« ^lote Mit silb. Klappen. bin gold. Collier, ein Ring, eine Zahl Garn. Inne} fr ^'*an°neiV Sprf» Pin TfMih.rfi 19594 Ein Meerschaumkopf mit Silber. 19081 Ein Teppich, eme Piquedecke, ein Tischtuch, J ß .. . ro. 2 filb Uhrschlüssel 19624 Eine gold. Damenuhr, eine Kette, em Ring,, 19091 2 Tischtücher, 5 Handtücher, eine Zinn- -m Schlüssel, eine Broche, ein Ohrring. schüssel, 3 Teller, 2 Kännchen, eine Gold- 19748 2 silb. Armringe, 1 Cigarrenhaltcr, 3 gold. Waage. Brochen. Gießen, den 8. April 1850. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. ciyo-t Gießen. 109 eichen Stämme, von 2141 Cubikfuß, - „ , . 474 kiefern „ von 13003 » Holzvcrstetgerung tm Gießener Stadtwalde. 64 fichten „ von 1917 „ Donnerstag den 11. u. Freitag den 12. April l. J>, 50 Stangen, von 126 von Morgens 8 Uhr an, 222 kiefern " von 621 " soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Philoso- 4 sichten /, von 10 „ phenwald, Zollstockswälechen und Stolzenmorgen, 4 eichen ^ochstange, nachverzeichneies Holz öffentlich versteigert werden. $ « Pflugswellen, 717, Stecken eichen Scheidholz, 16 „ Pflugsreh, 1 / „ ,, 9ßrüüclboU. 25 born wdlctL 051/ „ Stockholz Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zah- 1920 Wellen „ Reisholz,' lungsfrist bis 24. Juni d. I. gestattet. 84 Stecken kiefern Scheidholz, Die Zusammenkunft ist auf dem Trieb. 42% „ » Prügelholz, Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte 116'/2 „ « Sivckholz, werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt 5547 Wellen » Reisholz, machen zu lassen. T » «*. am 3. Apn, .850. 17% „ „ Siockholz, Der Bürgermersterei-Vikar 926 Wellen // Reisholz, Rühl. (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu .HL 29 des Anzeigeblattes Versteigerungen. 711) Staufenberg. Montag den 15. April l. I., des Morgens um 9 Uhr, füllen in dem Staufenberger Gemeindewald, Dikrict Lahnkopf, Schwalbengraben und Eichwald nachstehende Holzsortimente, als: 4452 Cbkfß. Eichen-Bauholz von 10—50' Länge u. 9—39" Durchm. 165 ir Buchen-Werkholz, 280 „ Nadelbauholz, 3 6 „ Nadelstangen, 14 Stecken Buchen-Scheidholz, 25 „ » Prügelholz, 9 */4 - " " Stockhvlz, 7 „ Eichen-Scheidholz, 77z » „ Prügelholz, 825 Stück Buchen-Wellen, 175 n Eichen « 80 „ Kiefern ,, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist im Lahnkopf an der Staatsstraße nach Marburg. Dienstag den 16. April l. I., des Morgens um 9 Uhr, sollen in demselben Gemcindewald nachstehende Holzsortimente als: 21 Stecken Buchen-Scheidholz, 27 ii u Prügelholz, 54 „ ii Stockholz, 134 ii. Eichen-Scheidholz, 29 „ „ Prügelholz, 1955 Stück Eichen-Wellen, 3430 u Buchen u 2600 „ Nadel „ öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist im Eichwald. Staufenberg den 3. April 1850. Der Bürgermeister Vogel. 719) Grünberg. Fruchtversteigerung bei dem Reutamte Grünberg. Dienstag den 16. April l. I., Morgens 10 Uhr, sollen bei dem hiesige» Rentamte von den fisca- lischen 1849r Fruchtvorräthen 50 Malter Korn, 25 Malter Gerste und 25 Malter Hafer, öffentlich meistbietend versteigert werden. Grünberg am 4. April 1850. Der Gr. Hess. Rentamtsvicar des Rentamts Grünberg. Hauser. 720) Stangenrod und Lehnheim. Zandverpachtung Montag den 15. April d.J., Morgens 10 Uhr, soll die Jagd in der Gemarkung Stangenrod — sodann । Dienstag den 16. April d. I., Morgens 10 Uhr, dieselbe in der Gemarkung Lehnheim — Die erstere in dem Bürgermeistereibüreau zu Stangenrod, die letztere in dem Büreau des Bürgermeisters zu Lehnheim auf 3 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Stangenrod u. Lehnheim am 6- April 1850. Die Bürgermeister daselbst. Erb. Erb. 678) Mainzlar. Donnerstag den 18. April d. I., Vormittags 8 Uhr, sollen in dem Mainzlarer Gcmeindewald, District Schebenberg im Spitz, nachstehende Holzsortimente, als: 22 Stecken Buchen-Scheidholz, 47 ii Eichen- » 49 „ Buchen-Prügelholz, 18 ii Eichen- „ 4 ii Aspen- ~ „ 14 ii Buchen-Stockholz, 24 „ Eichen- „ 7 „ Kiefern-Prügelholz, 4825 Stück Wellen Bnchen-Reisholz, 625 ii „ Eichen- „ 600 „ „ Kiefern- » 31 ii Eichen-Bauholzstämme, von 10 bis 40 Fuß Länge und 10 bis 2 t Zoll Durchmesser , 1240 Cubikf. hallend, und 168 ir Eichen- und Kiefern-Stangen, von 10 bis 30 Fuß Länge, 265 Cubikf. halt., öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist an dem Kiefen an der Straße nach Trais. Mainzlar den 4. April 1850. Der Bürgermeister Vogel. 721) Beuern. Brennholzversteigerung. Montag den 15. April l. I., und Dienstag den 16. April l. I., von Morgens 9 Uhr an, werden in hiesigem Gemeindewald, I. District Heegwald: 1) 41 Stecken Buchen-, Eichen- und Aspen- Scheidholz, 2) 140 Stecken Buchen- und Eichen-Prügelholz, 3) 527r ii ti » tr Stockholz, 4) 159 ii ii ii n Reisholz. II. District Appelspeck und Buchwald: 1) 730 Stecken Buchen Durchforstungs-Reiser, achter Qualität, 2) 145 Stecken Eichen-, Aspen- und Kiefern- Durchforstungsreiser, achter Qualität, öffentlich meistbietend versteigert. Der Anfang ist im Heegwald am Weg nach Grünberg. Beuern den 6. April 1850. Der Bürgermeister Otto. 260 732) Gießen. Freitag den 12. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen im Hause des Wagnermeisters Steinberger auf dem Neuenwege verschiedene Mobilien, bestehend aus Tischen, Stühlen, Schränken, Bettzeug und sonstigen Gegenstände», gegen gleich haare Zahlung meistbietend versteinert werden. Gießen den 8. April 1850. Feilgebote n. 732) Gießen. Desitifrice universel, zur sofortigen Beseitgung der Zahnschmerzen, in Flacon mit Gebrauchsanweisung und ärztlichen Zeugnissen ä ’/3 Rthlr. Dieses in Frankreich patentirte, ärztlich geprüfte, und in seiner Anwendung durchaus unschädliche Mittel, bringt die außerordentliche Wirkung hervor, daß es selbst die heftigsten Zahnschmerzen nach Verlauf von wenigen Minuten vollkommen beseitigt. Der einfache Gebrauch desselben ist, daß man 10 bis 12 Tropfen auf wenig Baumwolle tröpfelt, und letztere in die Seite des Ohreö steckt, wo der Schmerz Statt findet. Alleiniges Depot in Gießen bei Carl Frech. 623) Kleesamen, rother, weißer und Luzerner, in bester Waare, empfiehlt Emil Pi stör. 745) Gießen. Alle Suppenspeisen, ital. Ma- karoni's, Chokolade, mit und ohne Gewürz, Thee in schönster Auswahl, Schwämme, besten Düsseldorfer Senft, Corinthen, Rosinen, Stearinlichter, Seife, Bum