Anzeigel^att der Stadt und dcs Rcgicrungsbczirks G i e jS® s? c n. ‘ . x Auswärts atonnirt man sich Lei allen Postämtern Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und WBSjrfWW« M # gn gjefen bei der Erped. (Canzleiberk, Lit. B. Nr. 1.) — Sonnabend. — Preis des Jahrgang« für Einheimische MK EinrückungSgebühr für die gespaltene Eorduszeile 2 fr. 1 st. 30 fr-, für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr. Jfo 3. Mittwoch den ;r. Januar^ 18ZO. Amtlicher Theil. Auszug aus dem Gr. Regierungsblatt. Rr. 74 vom 31. December 1849. Inhalt: 1) Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen für das erste Quartal 18a0bcr., - 8) Bekanntmachung über J 98 de» Ausschlag der directen Steuern und der Beitrage zu den Kosten der Staats- und Provmzialstraßen fur^daS erste Quartal 1850; — 3) Bekanntmachung, die Arzncunitteltare für das Großherzogthum Hessen betr., 4) Bekanntmachung, die Stellung von Einstehern für Militärpflichtige betr.; -- 5) Bekanntmachung, die Med^. schlaaunq eines Theils der Umlagen der israel. Rcligionsgemeinde Oberstadt, im Reg.-Bez. Darmstadt, für iii deir 6) Desal Riederichlagung der Umlagen 3 Klasse in der Gemeinde Friesenheim für 1847 betr. 7) Ä Äi&Äa «® 2- Klasse in der Gemeinde Airlenbach für 1849; - 8) Drenstnach- richten; — 9) Dienstentlassungen; — 10) vterbfälle. BekernrrtmsÄhrrng, die Verkündigung der landesherrlichen Entschließungen aus die während des elften Landtags von den Ständen überreichten gemeinschaftlichen Beschlüsse betreffend. (Fortsetzung.) Durch die Verordnungen vom 15. März d. I. - in Nr. 16 des Regierungsblatts — und beziehungsweise vom 25. April d. I. — in Nr. 25 des Regierungsblatts sind alsdann diese Gesetze für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen vom 1. April 1849 an, und für die Provinz Rheinhessen vom 7. Mai 1849 an in Kraft getreten. Mit diesen lcllteren Verordnungen erscheinen zugleich die Anträge der Abgeordneten Glaubrech und Hillebrand in Betreff der Beschleunigung der Wirksamkeit der obgedachten Gesetze vom 28. October und 31. December 1848 als erledigt. . , . . § 23. Die von den Ständen an dem ihnen vorgelegten Gesetzesentwurf, einige Abänderungen an dem in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehenden Strafproceß für Civilpersonen betreffend, gewünschten Abänderungen und Zusätze sind genehmigt, und es ist sowohl das hiernach rcdiqirte Gesell vollzogen, als auch die von beiden Kammern bei Berathung des fraglichen Gesetzes- Entwurfs beantragte besondere Verordnung als Nachtrag zum Gesetz vom 28. October 1848 über mündliches und öffentliches Strafverfahren mit Schwurgericht erlassen worden. §. 24. Das Gesetz wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Strafgesetzbuchs ist unter Berücksichtigung der von den Ständen beantragten Modificationen und Zusätze unter dem 23. Februar l. I. vollzogen und in Nr. 13 des Regierungsblatts verkündigt worden. §. 25. Das Gesetz, die Aufhebung der Todesstrafe betreffend, ,st unterm 11. April l. I. in Nr. 24 des Regierungsblatts publicirt worden. §. 26. Die Gesetze über die Ausführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung im Großherzogthum und über das Wechselverfahren in den Provinzen Starkenburg 16 und Oberhessen sind mit Berücksichtigung der von den Ständen gewünschten Modificationen und Zusätze unter dem 4. Juni d. I. vollzogen und hierauf in Nr. 40 des Regierungsblatts verkündet worden. §. 27. Der von den Ständen angenommene Gesetzes-Entwurf wegen Vereinfachung des Verfahrens und Verminderung der Kosten bei der Eröffnung von Erbschaften, bei Thei- lungen, Versteigerungen, Rangordnungs- und Distributionssachen in der Provinz Rheinhessen ist mit geeigneter Berücksichtigung der in den Ausschußberichten und Berathungen beider Kammern niedergelegten Vorschläge, Bemerkungen und Wünsche unterm 6. Juni d. I. genehmigt worden und es ist sodann das Gesetz in Nr. 42 des Regierungsblatts verkündet worden. Zur Ausführung der Bestimmung des Art. 50 des Gesetzes ist die in Nr. 64 des Regierungsblatts verkündete Verordnung vom 7. Oct. d. I. erlassen. Die durch das Gesetz als nöthig erscheinenden allgemeinen Aenderungen in den Tarordnungen der Notare und Anwälte werden, dem von den Ständen auögedrückten Wunsche zufolge, nach einer allseitigen gründlichen Erwägung verfügt werden. §. 28. Das Gesetz über die Eidesleistungen ist unter geeigneter Berücksichtigung der von den Ständen vorgetragenen Wünsche unterm 7. Juli d. I. erlassen und in Nr. 49 des Regierungsblatts verkündet worden. Dem von den Ständen geäußerten Wunsche, daß ein Gesetz erlassen werden möge, wodurch der Ge- fährde-Eid bei deserirten Eiden abgeschafst werde, ist durch das in Nr. 54 des Regierungsblatts verkündete Gesetz vom 25. August d. I. entsprochen worden. §. 29. Das Gesetz über die Ausgabe von Grundren tenscheinen ist unter Berücksichtigung der von den Ständen beschlossenen Abänderungen des Gesetzes-Entwurfs verkündet worden. §. 30. Es ist dem von den Ständen angenommenen Gesetzesentwurf über die Aushebung der Personalstcuersreiheit des activenMilitärs inBeziehung aufOffiziere und im Offiziersrange stehenden Militärbeamte die allerhöchste Sanction ertheilt und das Gesetz bereits durch das Regierungsblatt verkündet worden. 8.31. Das Gesetz, die Einführung einer außerordentlichen Einkommensteuer betreffend, ist unter Berückst S tigung der von den Standen gefaßten Beschlüsse neu redigirt und bereits verkündigt worden. §. 32. Das Gesetz wegen Aufnahme eines Anlchns zum Zweck d er Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse des Staats ist verkündet und zum Behuf der Einzeichnungen für das Anlehn sind seiner Zeit die nöthigen Anordnungen getroffen worden. Bei den ungünstigen Zeitverhältnissen haben indessen die Subskriptionen einen vollständigen Erfolg nicht gehabt. §. 33. Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge war es angenehm, daß die Stände die Verwaltung der Staasschuld in den Jahren 1 8 42, 1843 und 1844 als gerechtfertigt und den Stand der liquiden Staatsschuld, so wie sich derselbe nach dem Abschlüsse der Staatsschuldentilgungskasse- Rechnung für das Jahr 1844 ergeben hat, als richtig anerkannt haben. §. 34. Ebenso war es seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge angenehm, daß die Stände auf die ihnen ertheilten Nachweisungen die Staatseinnahmen und Ausgaben in den Jahren 1842, 1843 und 1844 im Allgemeinen als gerechtfertigt auch den Stand des der Finanzperiode von 1845—47 zu überweifenden Betriebskapitals, so wie er berechnet worden, anerkannt haben. Mit Strenge wird daraus gesehen werden, daß Creditüberschreitungen, wie sie bei den Ausgabe-Rubriken Landgestüt und Entbindungsanstalten vorgekommen sind, für die Zukunft, soweit als nur immer möglich und als ohne Nachtheil für die Interessen des Staats und der Staatsverwaltung geschehen kann, vermieden werden. Auch haben Seine Königliche Hoheit auf.die deshalb von den Ständen gestellten Anträge befohlen, daß stets sorgfältig und strenge darauf geachtet werde, daß bei den Ausgaben für Diäten, Reisekosten und Remunerationen alle zulässigen Ersparnisse eintreten und die jeweil bestehenden Credite eingehalten werden, insofern dieses bei außerordentlichen Verhältnissen hinsichtlich der Diäten und Reisekosten ohne Nachtheil für den Staat und die Staatsverwaltung irgend möglich ist. Die Diäten und Reisekosten sind bisher schon nur auf den Grund der bestehenden Verordnungen geprüft und zur Ausgabe decrctirt worben; insoweit aber nach diesen in den darin bezeichneten besonders beschaffenen Fällen eine jedesmalige besondere Regulierung erforderlich ist, wird jede irgend vermeidbare Ausgabe ferngehalten werden. Die auf die Verantwortlichkeit der Baubehörden bezüglichen Wünsche der Stände haben durch die in Nr. 71 des Regierungsblatts erschienene Verordnung vom 14. November d. I. die Verantwortlichkeit der Baubehörden betreffend, ihre Erledigung gefunden. §. 35. Die in der gemeinschaftlichen Adresse der Stände bezüglich der vorläufigen lieber sicht der Resultateder Finanzverwaltung in den Jahren 1845—47 empfohlene Jnbaunahme des Berstädter Braunkohlenlagers wird ohne Verzug stattfinden, sobald die Staatskasse, welche in Folge der Zeitereignisse in ganz außerordentlicher Weise in Anspruch genommen worden ist, im Stande sein wird, den erforderlichen beträchtlichen Aufwand ohneZurücksetzung unabweisbarer Ausgaben zu bestreiten. Die Staatsregierung hat sich bis dahin eifrigst bemüht, die Hindernisse zu entfernen, welche der Ausführung des in Beziehung auf die Regulirung der Nidda und Nidder mit dem Kurfürstcnthum Hessen abgeschlossenen Vertrags cntgegenstehen, und es wird dieselbe fernerhin alle ihr zu Gebot stehenden Mittel anwenden, um diese Hindernisse durch weitere Verhandlungen zu beseitigen und die Ausführung dieser Regulirung soviel als nur immer möglich zu beschleunigen 17 §. 36. Mit Zufriedenheit haben des Großherzogs Königliche Hoheit ersehen, daß von den Ständen die Rechenschaftsablage der Militärverwaltung für die Finanzperiode von 1842—1844 für genügend und die Gesammtausgabe als von der Militärverwaltung gehörig nachgewiesen und gerechtfertigt erkannt worden ist. Der Antrag, daß Vergütungen wegen der regulirten höheren Holzprcise an streitbare Militärpersoncn im Offiziersrange nicht mehr verabfolgt werden möchten, ist allerhöchsten Orts genehmigt und das deshalb Nöthige verfügt worden, des Großherzogs Königliche Hoheit haben sich jedoch Vorbehalten, über diesen Gegenstand den Ständen demnächst eine besondere Vorlage machen zu lassen. (Fortsetzung folgt.) Offizielle Nachrichten. Dienstnachrichten. Am 3 December wurde dem Kaplan Carl Hrlgenreiner zu Mainz die katholische Pfarrstelle zu Holzhausen, im Regierungsbezirke Friedberg, übertragen; — am 6. December wurde der Hautboist erster Klasse im ersten Infanterieregimente Johannes Reh zum Kanzleidiener bei der Obersteucrdirection ernannt; — am 10. December wurden die Gerichtsaccessisten Jacob Rauch und Joseph Röder zu Mainz zu Advocat-Anwältcn bei dem Kreisgerichte zu Alzep ernannt; — An demselbcm Tage wurde der von dem Obrist Freiherrn von Gundcrrode auf die evangelische Psarrstelle zu Höchst an der Nidder, im Regierungsbezirke Friedberg, präsentirte Pfarrverweser Carl Ferdinand Bingmann daselbst für diese Stelle bestätigt; — am 12. December wurde dem Schulvicar Georg Claus zu Oberau, im Regierungsbezirke Friedberg, die evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen; — am 15. December wurde der Feldwebel Schnellbach er bei der Pionnier- compagnie zum Aufseher bei der Ortseinnehmcrei zu Mainz bestellt. Dienstentlassungen. Am 4. December wurve der Districtssteuereinnehmer Christian Friedrich Meister zu Wörrstadt seines Dienstes entlassen; — an demselben Tage wurde der Ergänzungsrichter am Friedensgerichte zu Wörrstadt, Gerichts-Accesffst Gottlieb Barthel aus Mainz, auf Nachsuchen von diesem Amte entbunden. Sterbfälle. Gestorben sind: am 22. November der evangelische Pfarrer, Kirchenrath Joh. Chr. D au dt zu Groß- bieberau, im Regierungsbezirke Dieburg; — am 24. November der penflonirte Schullehrer Jost Meper zu Obern- burg, im Regierungsbezirke Biedenkopf; — am 27. November der Districtssteuereinnehmer Justus Schmidt zu Bingenheim. Zu Nr. R. C. 101. Gießen am 4. Januar 1850. Betreffend: den Antrag des Abgeordneten Heldmann bezüglich der durch den Transport von Schüblingen und armen Kranken entstehenden Kosten. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Zum Zwecke einer Vorlage bei Gr. Ministerium des Innern bedürfen wir Verzeichnisse über die im verflossenen Jahre entstandenen Kosten für Transport armer inländischer Kranken. Wir beauftragen Sie daher, unter Mitwirkung der Rechner diese Kosten zu verzeichnen und die deßfallsigen nach Maßgabe unserer Vorschrift vom 16. Juni v. I. eingerichteten Verzeichnisse binnen 8 Tagen an uns cinzusenden. v. W i l l i ch. Pietsch. (44 Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Hofgerichtsrath Dr. Kraft dahier in dem II. Wahlbezirke Gießen und Gladenbach mit unbedingter Stimmenmehrheit zum Abgeordneten für die erste Kammer erwählt worden ist. Gießen den 4. Jauuar 1850. Der Wahlcommissär, Gr. Regierungörath, Küchler. (36 Polizeiliche Bekanntmachung. Da der Unfug des Schneeballwersens auf den Straßen zur großen Belästigung der Passanten sehr überhand genommen hat, so wird die bestehende Verfügung, wornach das Schnceballwerfen auf öffentlicher Straße oder aus Gebäuden heraus bei einer Strafe von 1 fl. 30 fr. verboten ist, mit, dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß bei Anzeigen gegen Schulkinder die Eltern oder die Vormünder derselben für die Strafe haftbar sind. Gießen am 7. Januar 1850. Die Gr. Polizeiverwaltung Rühl. 18 Das Großherzoglich Hessische Landgericht Gießen an die sämmtlichm Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen. In Untersuchungssachen wegen eines Diebstahls zum Nachtheil der Georg Heinrich Schmands Wlttwe zu Watzenborn. In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 1850 sind die Uachbemerkten Gegenstände gestohlen worden, und werden daher alle Gr. Bürgermeister aufgefordcrt, ein wachsames Fuge darauf zu richten, wenn irgendwo der eine oder andere dieser Gegenstände zum Vorschein käme. Diese Gegenstände sind. Werthang, der Damnificatin. !fl.,kr- Werthang, der Damnificatin. IP- kr. 28 29 4. 4 30. 1 30 7. 1 8. 1 1 9. 1 48 Bändel . 20 31 2 17. 1 2 18. 1 1 30 1 1 24. 46. 30 6 2 1 1 5 3 2 2 1 4 2 3 1 1 3 1 4 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 22. 23. 1 2 19. 20. 21. 2 3 1 Hemden (Frauenhemden) ohne Zeichen (Geschenke aus der Stadt) Knabenhemden, 2 mit dem Zeichen der Balser Hirz I. an her Brust leinene Betttücher ohne Zeichen . . . . • Halstuch, blau, mit seidenen Blumen in Grün, Gelb und Weiß....... Halstuch, schwarz, leinen, mit eingedruckten weißen Tupfen......... desgl., baumwollen, schwarzer Grund mit grauen Streifen......... desgl., baumwollen, schwarzer Grund und weiße Streifen......... schwarze Tuchwämmse........ ,, wollene Westen Paar schwarze Tuchhosen ..... Paar Sommerhosen, weißlich mit bläulichen Streifen ........... Paar desgl., weißlicher Grund und schwärzlichen Streifen Paar Tuchhosen, schwarz mit rothem Pas- poil (Bergmannshosen) dunkelblauer Wamms..... . . 5. 6. 47. 48. 49. I 3 — ’|39 " 25. 26. 27. 28. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. x Paar Hosen, dunkelblau gerippt . . . . 1 Paar desgl., bläulicher Grund und schwarz 1 Paar Haubenbändel, schwarz Reihen auf ein Krägelchen aufgenähter Perlen 1. 2. 3. 7 Kauten Flachs (2 Pfd) a 44—48 kr. das Pfd. (3 Pfd.) ä 20 kr. das Pfd. . gestreift........... 1 Paar dunkelblaue Tuchhosen 1 Wä'mmschen von Haimannzeug, blauer Grund mit gedruckten gelben Tupfen .... . 1 kattunenes Wä'mmschen, lila Grund und hell- rothe Tüpfchen • • 2 schwarztuchene Kirchenröcke (5—6 fl.) . . 2 desgl. •••••*. 2 schwarztuchene Wammschen . • • ♦ • • 5 Halstücher (eins mit weißem Grund und schwärzlichen Streifen, 2 vunkelroth mrt grünen Streifen)....... 1 Paar desgl. graue...... • • • Baar Geld (6 Kr.-St., Grosch., zwei 18 Kr.-St.) 1 Guldenstück und 5 S-blüsselkreuzer . . . 1 goldnes Ringelchen, an den Finger zu thun, mit einem Steinchen ..... • Ferner: Flachs, 6 Pfund, m Papier gewickelt, b 44 kr. ....... besät, 4 Pfund, ä 44 kr 6 Zahlen gesponnenes Garn . . . • . . 2(uf Knäuel gewickeltes wollenes Garn . . . Werthangabe der Damnificatin sur dresemgm Artikel, für welche fie einen Werth anzugeben wußte * * 5 weitere Tücher (eins davon roth mit großen weißen und gelblichen Blumen, eins dun- kelroth mit hellrothen Streifen, eins weiß mit schwarzen Streifen, eins blau mit weißen Tüpfchen, eins roth und gelbstreifig . 1 Pfeife von Porzellan, weiß mit weißem Wassersack und langem Rohr, — die andere mit blumigem Porzellankopf und darauf den Spruch: „Der Dorn der sticht, „Die Blume riecht, „Die Liebe spricht: „Vergißmeinnicht!" 34 Westen, darunter 2 schwarzseidene, eine von Sammt und Seide gestreift, Grund blau, Streifen weißlich......... 2 beiderwollene, schwarze WeibSröcke . . . 1 grauer Tuchrock, Weiberrock . . . . . 2 schwarze Tuchmutzen ....... 2 schwarze Knöpfmutzen........ 1 schwarzer Tuchrock (Frauenrock) . . . . 1 schwarzer Luchmutzen..... . . 2 Nachtmahlsschürzen........ 1 schwarzseidene Schürze 2 Paar schwarzwollene Handschuhe . . . . 1 Paar neue Strümpfe ■ 39 6 1 30 7 6 5 3 2 3 1 6 30 30 30 48 30 4 — 1 5 - 45 4 24 2 56 1 35 - 54 92 3 Außer den angegebenen Gegenständen sollen noch woran sich die Damnificatin gerade nicht erinnerte. allerhand Kleinigkeiten gestohlen worden sein, Gießen den 4. Januar 1850. (35 P l o ch. (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu JV1 3. des Anzeigeblattes. Versteigerungen. 43) Gießen. Montag den 18. Februar d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigcm Rathhaus die der Schreiner Wilhelm Orth's Wittwe dahier zustehende Hof- raithe, als r Grundb. lüKlftr. y7gg 5 Hofraithe in der Schloßgaffe, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 3 Januar 1850. der Beigeordnete Rühl. 42) Gießen. Montag den 18. Februar d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus der der Jacob Andreas Löbers Wittwe, später Eberhard Zimmermanns Ehefrau, zustehender Hosraithe-Grund, als: Grundbuch 97is9 und y862 Hosraithe-Grund in der Lindengasse öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 3. Januar 1850. der Beigeordnete Rühl. 16) Gießen. Holzversteigcrung im Revier Schiffenberg. Freitag den 11. Januar, sollen in den Domanialwald-T «stritten Altgehegt, Güntersgrab :c. die nachverzeichneten Holzsortimente unter den vor der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden: 1 Stecken Vuchen-Scheidholz, % „ Nadel „ 2 „ Bnchen-Prügelholz, 12% „ Elchen n 7 /, Nadel „ 3 n Buchen-Stockholz, 92% n Eichen „ 8% „ Nadel 50 Stück Buchen-Wellen, 4675 „ Eichen „ 3425 „ Nadel „ 56 Eichen-Stämme, von 5% bis 13" Drchm. 1 Nadel-Stamm, von 6" Drchm. 71 Eichen-Stangen, von 3% bis 5" Drchm. 3 Nadel // von 4" Drchm. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Johannis d. I. gestattet. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr am Güntersgrab. Gießen am 4. Januar 1850. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Schiffenberg. Dr. Draubt. 26) Wieseck. Montag den 14. d. M., des Morgens um 10 Uhr, sollen auf dem Wellershäuser Hof bei Wieseck, an der Chaussee gelegen, auf freiwilligen Antrag der Gebrüder Weller ihre sämmtlichen Mobilien, Vieh, Schiff und Geschirr, wegen Erbverthcilung, als: 1. vier Zugpferde mit Geschirr, von 8 bis 9 Jahr alt, 2. drei Kühe, zwei tragbare und eine frischmelkende, 3. drei Rinder, ein tragbares und zwei jährige 4. drei Stück Schaafe, 5. zwei fette Schweine, 6. drei Wagen mit eisernen Achsen, 7. zwei neue Pflüge,' 8. eine Kelter, 9. mehrere Fuder Stroh, 10. ungefähr 200 Centner gutes Heu und 30 Cenlner Grummet, 11. von allen Gattungen Früchte, 12. 60 bis 70 Malter Kartoffeln, 13. mehrere Partieen Kohlrüben und Dickwurz, 14. 25 Ohm Aepfelwein, 15. zwei Ohm Essig, 16. mehrere Sorten Brandwein, 17. ein Haufen Mist, 18. 14 Tische und Bänke und drei Bütten, 19. mehrere Kleiderschränke und Commoden, 20. eine Partie leere Fässer von allen Gattungen, sowie sonstiges Wirthschaftsgeräthe, bestehend in Glas-, Kupfer- und Porzellan-Waaren, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Der Anfang ist um die genannte Stunde, und wird mit der Versteigerung, wie oben bemerkt ist, der Anfang gemacht. Man ersucht die Herren Bürgermeister dies im Interesse ihrer OrtSangehörigen denselben auf ortsübliche Weise zur Kenntniß zu bringen. Wieseck den 4. Januar 1850. Der Bürgermeister Seibert. 19) Gießen. E^Verkauf eines Geschäftshauses Ai»! in Gießen. Das von mir erkaufte, völlig neu eingerichtete, mit einem schönen geräumigen Laden versehene, ehemals Hoch'sche Haus, auf der Mäusburg gelegen, werde ich Montag den 14. Januar 1850, Nachmittags 2 Uhr, öffentlich auf dem Rathhause an den Meistbietenden, unter sehr vortheilhaften und langsichtigen Zahlungsterminen, versteigern lassen. Dieses Haus ist wegen seiner sehr günstigen Lage, namentlich für Gewerbtreibende, vorzüglich geeignet und hat solche Räumlichkeiten, daß es jetzt an 3 Familien vermiethet ist. Gießen den 31. December 1849. Joh. Balth. Noll. 45) Gießen. Freitag den 11. d. M., Nachmittags 3 Uhr, soll eine Parthie gespielter Karten in dem hiesigen 20 Gesellschaftshaus versteigert werden, wozu Liebha- der eingcladen werden. Gießen den 7. Januar 1850. Der Gesellschaftsvorstand. Fe ilgeboten. 39) Vetzberger Hof. Auf dem Betzberger Hof kann täglich jede beliebige Sorte Stroh, per Fuder ä 1080 Pfd. zu 7 fl. gegen Baarzahlung abgeholt werden. Brennemann. 20) Gießen. In Lit. C. Nr. 115 sind 2 gute Ziegen billig zu verkaufen. Zu vermiethen- 51) Gießen. Eine Schmiedewerkstätte, die sich für jeden Feuerwerker eignet, sowie ein Familienlogis nebst Küche, Keller und Holzplatz ist zu vermiethen; auf Verlangen können die Zimmer auch einzeln abgegeben werden. Christian Walther. 47) Gießen. Ein Laden auf dem Lindenplatz ist zu vermiethen. Das Nähere bei <5. Meyer, Spenglermeister. 48) Gießen.-In dem ehemaligen Gasthaus zum Löwen am Neuenweg ist die 3. Etage, bestehend aus 3 heizbaren Zimmern, einem Cabiuet, Kammer, Küche, Keller, Holzstall, Theil an der Waschküche, zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Das Nähere ist auf meinem Comtoir zu erfahren. Gg. PH. Gail. 41) Gießen- Ein möblirtes Zimmer ist monatlich zu vermiethen; auch kann auf Verlangen das Esten gegeben werden. Ausgeber d. Blattes sagt wo. Vermischte Nachrichten. 38) Gießen. Bekanntmachung. Nachdem das Circular zur Abstimmung über die auf der General-Versammlung den Mitgliedern der Actiengesellschaft für Selbstbacken nunmehr bei sämmt- lichen stimmfähigen Actionären circulirt hat und an den Vorstand zurückgelangt und die Rechnung pro 1. September 1849 gestellt und abgeliesert worden ist, werden die Mitglieder der Gesellschaft davon in Kenntniß gesetzt, 1) daß von 233 abstimmenden Actionären lr Klasse sich 199 Stimmen für den Beschluß der auf der General-Versammlung vom 31. August erschienenen Mehrheit erklärt und nur 34 für die sofortige Auflösung der Gesellschaft gestimmt haben, die übrigen Actionären baden theils nicht unterschrieben theils wegen Abwesenheit und anderer Gründe nicht stimmen können; 2) daß nach dem Ergebniß der Jahresrechnung nunmehr die Zins-tloupoas der Amen ohne Anstand bei der Kasse ausgezahlt werden können; 3) daß die Rechnung jedoch noch nicht die erforderliche Bilance enthält und daher erst auf deren Grundlage die Gewinn- und Verlust-Berechnung ausgestellt werden muß, welches so schleunig als möglich geschehen und 4) darauf sofort die weitere General-Versammlung berufen werden soll. Der Vorstand. 37) Gießen. Alle Diejenigen, welche Forderungen an meinen verstorbenen Mann haben, ersuche ich hierdurch, ihre specificirten Rechnungen im Laufe d. Mts. bei meinem Sohne, dem Decanats- rechner Dauernheim dahier, gefälligst abzugeben. Domainenbote Dauernheim, Wittwe. 29) Gießen. Ein tüchtiger, in der Oecono- mie erfahrener Pferdeknecht kann alsbald in Dienst treten. Näheres in der Erped. d. Bltts. W 1 M W ll^- Veranlaßt durch den zu Darmstadt gebildeten Verein zur Förderung der Wahlen zu dem Reichstage in Erfurt, der sich zur Aufgabe gestellt hat: 1) auf die Bildung gleicher Vereine in möglichst großer Zahl in dem ganzen Lande hinzuwirken, 2) eine Verständigung aller Vereine über die Mittel anzubahnen, wie die Wahl der Wahlmänner vorzubereiten sei, 3) eine gleiche Verständigung über die den einzelnen Wahlkreisen vorzuschlagenden Abgeordneten herbeizuführen; sind die Unterzeichneten, erwägend, daß schon für den 31. d. M. die Wahlen zu dem metchs- tage in Aussicht genommen sind, sofort zusammengetreten, um unter Anschluß an den Darmstädter Verein gleiche Vereine, zunächst in hiesiger Stadt und sodann tu der Provinz, tn Anregung zu bringen. 21 Die Gesichtspunkte, von denen sich der Darmstädter Verein hat leiten lassen, sind folgender a) die Einigung Deutschlands in einen Bundesstaat ist ebenso die berechtigte Forderung, wie das unabweisbare Bedürfniß der deutschen Nation; b) die Durchführung der von der Nationalversammlung beschlossenen Verfassung ist eine Unmöglichkeit geworden, während jene Berechtigung wie dieses Bedürfniß auf Befriedigung warten; c) ein anderer Weg muß deßhalb betreten werden, und der gegenwärtig einzig mögliche ist der durch das s. g. Dreikönigsbündniß vorgezeichnete; d) er wird sicher zu der ersehnten Einigung führen, wenn die dem Bunde beigetrete- nen Regierungen von einer starken, aus der klaren Erkenntniß unserer dermaligen Zustände hervorgehenden, öffentlichen Meinung gestützt und getragen werden, sollten sich auch vorerst nicht alle deutschen Staaten dem Bundesstaate anschließen. Indem auch wir uns zu diesen Sätzen bekennen, laden wir unsere Mitbürger, welche damit einverstanden, und an den Reichstagswahlen sich zu betheiligen Willens sind, hiermit freundlichst ein, sich künftigen Mittwoch den W. Jmmar, Abends 772 Ahr, im Saale des Gasthauses zum Einhorn, recht zahlreich einzufinden, um über den beigefügten Entwurf der Statuten zu beschließen, und einen Ausschuß zu wählen. Gießen den 4ten Januar 1850. Dr. Baur, Professor. Joh. Bramm, Wirch. Dr. Buff, Professor. Burckbard, Schlosser, von Buseck, Forstmeister. Dr. Karriere, Professor. A. Dickorö, Büchsenmacher. Dicry, Hofger.- Advoc. W. Dietz, Schuhmacher. Dr. Engelbach, Hofger.-Advoc. Dr. Eckstein, Hofger.-Advoc. G. Fulda, Fabrikant. G. Ph. Gail, Fabrikant, v. Sk. Georg, Apotheker. Groos, Hofgerichtsrach. Hanstein, Reallehrer. Hellmold, Schreiner. Dr. Heyer, Professor. Hirsch, Steuer- Commissär. Hirschhorn, Kaufmann. Kempf, Hofgerichtsrach. Or. v. Klip st ein, Professor. Dr. Köllner, Professor. Labroisse, Kaufmann. Dr. v. Liebig, Professor. Dr. Lutterbeck, Profess. Martin, Uuiv.-Rentamtm. Dr. Phöbus, Profess. G. Reiber, Bürgermeister. Rosenberg, Hofger.-Advoc Schaffstädt, Drechsler. Schäcker, Bauaufseher. Silbereisen, Kaufmann. Dr. Soldan, Gymnasiallehrer. G. Spruck, Kaufmann. Dr. Stammler. Trapp, Justizrath. Völker, Hofgerichtsrath. Welcker, Hofger.-Advoc. Dr. Weigand, Reallehrer. Dr. Wilbrand, Professor. Wind ecker, Kaufmann. Wortmann, Hofgerichts-Rath. Dr. Zimmer, Professor und Reviersörstcr. Satzungen des Vereins zur Förderung der Wahlen zu dem Reichstage in Erfurt. 1) Mitglied des Vereins ist, wer durch Unterschrift des Programms seinen Beitritt erklärt. 2) Der Verein wählt einen Ausschuß von 15 Mitgliedern, diese unter sich einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter, zwei Schriftführer und einen Rechner. (Letzteren aus der Zahl aller Vercmsmitglie- der.) — Relative Stimmenmehrheit entscheidet. 3) Die nächste Ausgabe des Ausschusses ist cs: a) eine Verbindung mit gleichartigen Vereinen anzuknüpfen; b) geeignete Vorschläge zu einer schnellen und gesicherten Erreichung des Zweckes des Vereins zu machen. 4) Der Verein löst sich aus, sobald die Wahlen zum Reichstage in Erfurt vollzogen sind. Gießen am 4. Januar 1850. 5) Gießen. Ein auswärtiger junger Mann, aus guter Familie, könnte in einem hiesigen Fabrikverbunden mit Detail-Geschäft, in die Lehre ausgenommen werden. Die Redact. d. Bl. sagt wo. ,27) Gießen. Der Schauspiel-Director Kaiser wird zu Anfang der Universitäts-Ferien dahier eintreffen. Es werden für die Bühnemitglieder Logis zu miethen gesucht. Vermiether belieben sich deshalb an den Zettelträger Schaab zu wenden. 49) Gießen. Agenten, welche geneigt sind, den Absatz eines Artikels zu übernehmen, der einen effektive» Gewinn von 28 Pro- 22 cent für sie abwirft, wollen ihre Adresse unter A. B. C. in Harburg bei Hamburg franco abge- ben, oder Näheres bei der Erped. d. Blattes erfragen. 40) Gießen. Am 4. v. Mts., Abends, wurde vom Markt nach dem Seltersthor zu, ein „Panorama des Rheins" verloren. Der Finder wird er- fucht, es auf der Erped. d. Bltts. gegen eine Belohnung abzugeben. 50) Gießen. Auf die vielseitig von Seiten der Brüder meiner Frau Hrn. Karl und Wilhelm Dau- ernhcim ausgestreuten Gerüchten, selbst in den Wirths- häusern, als ob das errichtete Testament, das meine Frau enterbt haben soll, (ich kenne den Inhalt nicht, es wird erst den 28. d. M. eröffnet) mich in materieller Hinsicht so sehr schmerze, habe ich einfach zu erwidern. Auf dem Häuschen meines verstorbenen Schwiegervaters ruhen 1640 ft. Capital und auf den vorräthigen, seinem Stand angemessenen Möbels, hasten 370 fl. ohne die rückständigen Zinsen und ohne die nicht unbedeutenden Klapperschulden. Wer das Ver- hältniß wie ich kennt und schon längst kannte, wer rechnen kann und nicht das Aktiv doppelt und das Passiv einfach zählt, dem kann diese Erbschaft keine Sorge machen. Nur die Art unv Weise, wie diese beiden Herrn Brüder in den Besitz ihrer Erbschaft traten, das mußte meine Frau mit Recht schmerzen. Nachmittag aus den Neufahrstag wurde ihr seliger Vater begraben, und schon den andern Tag früh theil, tcn, verkauften und trugen sie die Sachen aus dem Hause und wiesen meine Frau mit ihrer Einrede, „Du bist verstoßen" zurück. Ein solches Verfahren läßt sich weder in sittlich-moralischer Hinsicht noch auch gesetzlich rechtfertigen. Mußten diese beiden Erben nicht erst die Eröffnung des Testaments abwarten? Wahrlich diese beiden Herrn hätten das Andenken ihres seeligen Vaters weit besser geehrt und hätten damit doch eben so gut den Zweck des Erblassers, als auch den Ihrigen erreicht. H. Hoffmann, Buchbinder. Auszuleihen. 46) Gießen. 600 sl. liegen gegen hypothekarische Sicherheit zum Ausleihen bereit. Wo» sagt die Erped. d. Blattes. Angekommene und abgereiste Fremden vom 5. bis 8. Januar 1850. Zn den Gasthäusern. tm Einhom: Hrn. Kfl. Klingel v. Hamburg, Gärtner v. Muhlceim u. Hettwig v. Frankfurt. Hr. Schönfeld, Fabr. v. Düren. Hr. v. Hohenfels, Lieuin. v. Berlin. £>r. Kurz, Äunm. v. Mechen. Hr. Stark, Bauinspect. v. Dornheim, vr. Trapp, Hofg.-Adv. v. Friedberg Hrn. Kfl. Hppolite, v. Alsfeld, Menneöhl v. Godelsburg, Jüngst v. Wallau u. Lindheuner v Friedberg. Hr. Heinemann, Part. v. Frankfurt. Hr. Neidhard, Reviers, v. Wallau. Hr. Handwerk, Apoth. v. Butzbach. Hrn Kfl. Wallach v. Alsfeld u. Kahn v. Mainz. Hr Haberkorn, Bürgerm. v. Grünberg. Hr. Bauer, Ingen, v. Berlin. Hr. v. Hahn, Direkt, v. Dresden. Hr. Preist, Kfm. v. Würzburg. Im Rappen: Hr. Schütze, Kfm. v. Berlin. Hr. Leich- niann, Privatm. v. Leisel. Hr. Streichmann, Stud, v. Als- keld. Hr. Lethan, Privatm. v. Nidda. Hr. v. Rabo, Stud v. Weinheim. Hrn. Kfl. Bielfeld v. Frankfurt u. Keßler Leipzig. Hr Krüger, Jnspect. v. Cassel. Hr. Winterstein, Steuer.Comm. u Hr. Völler., Med.-R. v. Nidda. Hrn. Reviers, v. Schenck v. Offleiden u. Haberkorn v. Ortenberg. Hr. Weber, Stud. v. Darmstadt. Hr. Arrcgqer, Kfm. v. Hr. Stammler, Stud. med. v. Alsfeld. Hrn. KP. Murtheld u. Buchet ß. Mainz u. Wieland u. Reiß v. Battenbergs Hr. Fritz,. Pfr. v. Kirchheim. Hr. Bischoff, Kfm. v. Bremen. Hr. Weber, Apoth. v. Lich. Im Prinz Carl: Hr. Mineck, Apoth. v. Altenstadt. Hr. Schenk, Posth. v. N,dda. Hr. Mogk, Holzhndlr. u Hr. Reiß Landwlrth v. Echzell. Hr. Schwenk, Oecon. v. Nieder- eschbach. Hr. Lilienstein. Kfm. v. Ortenberg. Hr. Scharmann, Spedlt.v. Ulrichstein. Hrn. Privatl. Cbatina v. Reggeshclm u. Repp v. Ulrichstein. Hr. Borger, Spcdit. v. Offenbach. Hr. Cöller, Kfm. v. Offenbach. Hr. Falkenberg Oecon. ». Hr. Ritter, Schlosser v. Fulda. Hr. Korn, Oee v. Großeichen. Hr. Völker, Weißb. v. Frankfurt. Hr Lieb^ mann, Kfm. v. Cöln. Hr. Hähr, Uhrenhndl. v. Schonach. Hr. Spamer, Metzg. v. Schotten. Hr. Barck, Oee. v. Lich. Hr. Steinberger, Kfm. v. Frankfurt. /-» Darmstaedter Haus'. Hrn. Geschäftsl. Hans v. Braunschweig, Kämmerer v. Hausenstein, Waldeck v. Alsfeld, Dönges v. Gladenbach, Jskan v. Dorfitter, Langenthal v. Obernburg, Nikolaus u. Kreker v. Frankfurt, Ulrich v Gladenbach, Friedherzheim v. Sängeshausen, Weiß v. Wallam Jockel v. Grünberg u. Seuftcr v. Haarhausen. Hr. Kuhl, Fuhrm. v. Homberg. _ Irn Stern'. Frl. Müller v. Biedenkopf. Hr. Lirseld, Prwatm. v. Dernbach. Hr. Mulch, Schrein, v. Oberbes- sungen. Frl. Bernhard v. Holzhausen, Simmer v. Neustadt u. Reith v. Neukirchen. Hrn. Fuhrt. Grösch v. Lohr, Deis u. Cröser v. Wetter u. Schmidtmann v. Frankenberg. In der Sonne: Hrn. Musik. Riederhöfer, Roums, Donng u. Werdeculler v. Fulda. Hrn. Milit. Wolfgang v. Magdeburg, Werden v. Mühlhausen u. Ritter v. Erfurt. Hrn Handelst. Erb v. Beuern u. Geisner v. Achtel. Hr. Mittler, Schausp. v. Wetterfeld. Hr. Kreuzburg, Handelsm. v. Erdhausen. In den Privathäusern. Bei Hrn. Geh.-R. Knorr: Fr. Oberappellat.-R. Knorr v. Darmstadt. — Bei Hrn. Schirm. Maus: Frl. Henrich v. Hungen. — Bei Hrn. Zulauf: Hr. Schäfer v. Hungen.— Druck und Verlag der G. D. Vrühl'schen Buch- und Steindruckerei.