Anzeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 sl. 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 kr. ß e n. Auswärt« abonnirt man sich bei allen Postämtern In Gießen bei der Erved. (Canzleiberq Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gefPalteue LorxuSzeile 2 kr. 27. Mittwoch den 3 April 1850. Amtlicher Theil. Auszug aus -em Grosth. Regierungsblatt: Nr. 14. vom 22. März 1850. Qnbalt- 11 Bekanntmachung die Erhebung der direkten Steuern und indirecten Auflagen für das zweite und dritte Quartal ^nyatt. ij belr . v_ 2) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfniffe in den israelitischen Reli. aionsaemeinden des Regierungsbezirks Gießen für 1850; - 3J Desgl. in den Gemeinden des Friedensze- ricktsvemks Alzey für 1850; — 4) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Erbach für 1850; — 51 Vcrzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großh. Hess. Ludewigs-Universität zu Gießen im Sommer. Halbjahre 1850 gehalten und am 15. April bestimmt und allgemein ihren Anfang nehmen werden; — 6) Versetzungen in den Ruhestand; — 7) Concurrenzeröffnung. Verordnung, die Amtspflichten der Mitglieder des Gemeinderaths betreffend. LUDWIG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re. Es ist Uns vorgetragen worden, daß der ordentliche Gang der Gemeinde-Verwaltung und der Vollzug der Gesetze, welcher eine Thätigkeit des Gemeinde-Vorstandes erfordert, häufig dadurch bedroht und gehemmt wird daß einzelne Mitglieder des Gemeinderaths in Verkennung der ihnen gesetzlich auferlegten und klar ausgesprochenen Pflichten sich deren Erfüllung, insbesondere der geregelten Theilnahme an den Berathungen und Beschlüssen entziehen, somit zum großen Nachtheil für das öffentliche Interesse, wie auch zur Belästigung der Amtsqenoffcn Verzögerungen veranlassen oder sogar jeden gültigen Beschluß , des Gemeinderaths verhindern. In Betracht nun, daß ein solcher Zustand der Ungesetzlichkeit ohne augenscheinliche Gefahr für die öffentliche Ordnung nicht geduldet werden kann, und cs bis dahin, daß im Wege der Gesetzgebung demselben durch die völlig erschöpfenden Mittel begegnet würde, unumgänglich nothwendig ist, zur Sicherung ununterbrochener Vollstreckung und Handhabung der Gesetze Vorkehrung zu treffen, haben Wir Uns bewogen ge- sundcn^,rzu verordnen^ wic^folgt.Bestimmung^ des Art. 31 des Gesetzes vom 30. Juni 1821, betreffend die Gemeindeordnung, begründeten Verbindlichkeit ist jedes Mitglied des Gemeinderaths schuldig, auf Einladung des Bürgermeisters sich in gehöriger Zeit zur Versammlung des Gemeinderaths emzufinden, an der Absllmmuna über die in seiner Gegenwart zur Berathung gebrachten Gegenstände Thell zu nehmen und das darüber aufzunehmcnde Protokoll zu unterzeichnen, letzteres auch dann, wenn der Unterzeichner dem durch Stimmenmehrheit gefaßten Beschlüsse nicht beigetreten wäre, m welchem Falle er aber an den Bürgermeister verlangen kann, daß seiner abweichenden Abstimmung, sei cs litt Pi otokoll selbst, sei es in einer darin angeführten Anlage desselben, vor der hiernach nicht mehr zu verweigernden Unterzeichnung erwähnt werde. Art 2. Wegen Versäumniffen und Zuwiderhandlungen in Bezug auf die nach dem ersten Artikel den Mitgliedern des Geincinderaths zugcwiescne Amtspflicht soll gegen die Betheiligten von der vorgesetzten Regierungsbehörde unter Vorbehalt deö Rccurses an das Ministerium des Innern: ... c 11 Auf Antrag des Gemeindevorstandes, wenn ungeachtet der Schuld des Einzelnen doch eine Versammlung in gesetzlich genügender Anzahl zu Stande gekommen ist und ein Beschluß gültig gefaßt und beurkundet werden konnte — 236 2) Auf Anzeige des Bürgermeisters in allen übrigen Fällen — eine Strafe von 30 Kreuzern bis zu 5 Gulden erkannt werden und es kann diese Strafe in Fällen der Wiederholung auf das Zweifache des höchsten Betrags steigen. Es bleibt dabei die Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens vorbehalten, welcher der Gemeinde oder anderen Betheiligten durch die von einem Gemeinderathsmitgliede verschuldete Verhinderung eines gültigen Beschlusses entstanden ist. Art. 3. Mit den im vorstehenden Artikel angedrohten Strafen sollen von der vorgesetzten Regierungsbehörde unter Vorbehalt des Recurses an das Ministerium des Innern auch diejenigen Versäumnisse und Zuwiderhandlungen geahndet werden, deren sich einzelne Mitglieder des GemeinLeraths, als solche zu besonderer Tätigkeit berufen, schuldig machen, gleichfalls unter Vorbehalt der Verbindlichkeit zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens an den verletzten Theil. Art. 4. Unabwendbare Verhinderung, die sobald als thunlich dem Bürgermeister angezeigt wird, sowie eine in solchem Sinne rechtzeitige Anzeige einer nach den Verhältnissen des Einzelnen begründeten Abhaltung befreit von Strafe. Art. 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt in Kraft. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 31. Januar 1850. (L. 8.) LUDWIG. Jaup. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Zwei Paar Handschuhe sind gefunden und auf Gr. Polizeibureau dahier abgegeben worden. Gießen den 2. April 1850. Edictalladung. 321) Gießen. In Folge des kürzlich erfolgten Ablebens des Ludwig Hoffmann soll auf freiwilliges Nachsuchen dessen Wittwe die zur Verlassenschaft ihres Mannes gehörige und in der Gemarkung Wieseck gelegene Besitzung (die Badenburg) bestehend aus einem Wohnhause, einem Sommerhause, einem Tanzsaale, Scheuer, Stallungen, Kellern, und den Gartenanlagen mit der Ruine, ferner das dazu gehörige Gut, zusammen an Garten, Aeckern und Wiesen, ohngefähr 22 Morgen haltend, Freitag den 5. April d. I, Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle, unter den zuvor bekannt gemacht werdenden Bedingungen verkauft oder verpachtet werden. Diese Besitzung ist nur % Stunden von Gießen entfernt, an der Lahn und an der ganz nahe daran nach Marburg ziehenden Eisenbahn gelegen, und eignet sich durch diese günstige und zugleich durch ihre romantische Lage sehr zum Betriebe der Wirth- schaft, welches Geschäft daselbst auch seit vielen Jahren mit Erfolg betrieben worden ist. Die Steigliebhaber haben sich bei der Versteigerung über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisrn, so- ferne solche nicht gerichtskundig ist, und werde» sonst nicht zum Milbieten zugelassen. Gießen am 21. Februar 1850. Gr. Hess. Landgericht. Ploch. Versteigerungen. 672) Gießen. Montag den 8. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus auf freiwilligen Grundb. 2 85 64 286 22 311 374 66 190 668) Main-Weser-Ei sen bahn. Sektion Gießen nochmals Gießen mKlftr. 12 öffentlich den 28. 17 / 60 Antrag des Bürgers und Nagelschmieds, Andreas Conrad Noll in der Neustadt dahier, die demselben zustehenden Immobilien, als: Hofraithe in der Neustadt, neben Conr. Euler, Hofraum, Mistenstätte in der Mühlgasse, neben F. Müller, Grabgarten in der Neustadt, am Gießhaus, Acker am Wismarerweg und der Lahn, neben PH. Heinr. Friebcl, Acker daselbst, neben Balthaser Herbert, Wiese unter der Hardt am Glei- bergerweg, neben Ehr. Biber, Acker auf den Gleibergerweg, neben I. Reiber, Acker am Hamm, neben Ehr. Biber, meistbietend versteigert werden. März 1850. Der Beigeordnete Rühl. Gießen. Mittwoch den 10. April, des Vormittags um 11 Uhr, soll auf dem Sectionsbüreau dahier der Transport von 1327 Stück Schienen von Großkarben und Vilbel in die Lindner Mark bei Gießen, öffentlich an den Wenigstnebmendcn in Accord gegeben werden. 237 Bemerkt wird, daß auch Gebote auf den Transport dieser Schienen vom Bahnbofe zu Friedberg in die Lindner Mark geschehen können. Gießen am 30. März 1850. Der Gr. Sections-Jngenieur. Eickemeyer. 525) Gießen. Lerch enwag en-Bersteigern ng. Die Schuhmacherzunft dahier beabsichtigt, weil sie in Besitz von zwei Leichenwagen ist, den einen, welcher bei der Versteigerung vom 10. April v. I. kein annehmbares Gebot erreichte, Mittwoch den 3. April l. I., Nachmittags 2 Uhr, in dem Lokale in der Schulstraße einer nochmaligen Versteigerung auszusetze», mit dem Anfügen, daß diesmal bei einem äußerst annehmbaren Gebot der Zuschlag gleich ertheilt wird. Nähere Auskunft hierüber ertheilt Gießen am 15. März 1850. Carl Nagel I. d. Z. Zunftmeister. Feilgebvteu. 142) Gießen. Spanische Weine dcS Herrn Fa- Bcnedica Yriartis in Cadix bei G. Schmidtborn in Gießen. 619) Gießen. Die neuen Tapeten-Muster- karten des Herrn H. Amtmann in Mainz sind mir eben zugekommen, und empfehle ich diese zur geneigten Ansicht hiermit bestens. Louis Labroisse. 651) Gießen. Die den I. B. Seipps Erben zu Gießen zustehende, auf dem Gleiberg gelegene Besitzung, bestehend aus einem Wohnhause, einer Scheune, einer Halle, mehren Ställen, Kellern und Gärten, soll entweder verkauft oder verpachtet werden. Der demnächstige Besitzer kann um so mehr auf vortheilhaften Betrieb der daselbst schon lange Jahre hindurch sehr besuchten Wirihschaft rechnen, als die Bewohner Gießens und der Umgegend der schönen Lage und Aussicht wegen häufig Spaziergänge dahin unternehmen. Besonders be- rnerkenswerth ist, daß in besagtem Locale neben der Wirihschaft jedes andere Geschäft mit Erfolg betrieben werden kann. Nähere Auskunft hierüber ertheilt I. B. Seipps Wittwe. 141) Gießen. Wegen Räumung meines Lagers von Cigarren offerire ich dieselben, bei Abnahme von yi0 Kistchen, zu den Einkaufspreisen und bemerke, daß bei Bündeln von 25 Stück nur ein kleiner Preisaufschlag statt findet. G. Schmidtborn. 671) Reiskirchen. Heu-Verkauf. Aus der Pfarrscheuer zu Reiskirchen sind noch gegen 180 Centner sehr gutes Heu zu verkaufen. 623) Kleesamen, rother, weißer und Luzerner, in bester Waare, empfiehlt Emil Pi stör. 640) Gießen. Empfehlung. . Eine schöne Auswahl der neuesten Gegenstände in Gold- und Silberwaaren, besonders in Gürtelschnallen , Damennadeln , Bontons , Ohrringen, Broschen 2c., sowie in Taschenuhren habe ich wieder erhalten; zugleich verfehle ich nicht, wierderholt in Erinnerung zu bringen, daß ich stets alle in dieses Fach einschlagende Reparaturen, sowie neue Arbeiten zur Zufriedenheit meiner geehrten Abnehmer ausführen werde. I. Hanau, Uhrmacher und Goldarbejter. Zu vermiethen- 670) Gießen. Ein kleines Familien-Logis ist zu vermiethen bei Ferdinand Mayer am Kirchenplatz. 616) Gießen. In dem Haupthause desNeu- bauer'schen Stifts ist der dritte Stock zu vermiethen. Lusttragende wollen sich binnen 8 Tagen bei dem Curator, Hofgerichls-Advocaten Dornseiff, melden. Vermischte Nachrichten. 637) Gießen. Die Wiederbesetzung der erledigten Aufsehersiellc in dem forstbotanischen und Forstversuchsgarten bei Schiffenberg. Kandidaten zu dieser Stelle haben sich innerhalb 14 Tagen bei dem Unterzeichneten , welcher die Erfordernisse und Bedingungen der Annahme mittheilen wird, persönlich anzumelden. Gießen am 26. März 1850. Br. Heyer, Professor u. Gartendirector. 585) Giessen. Den Gymnasiasten ist gestattet, ihre Aufgaben unter Aufsicht eines Lehrers im Gymnasium zu fertigen. Es werden demnach die ver- ehrlichen Eltern, welchen diese Einrichtung angenehm sein sollte, und die ihre Söhne die Arbeitsstunde besuchen lassen wollen, gebeten, im Laufe der Ferien bei Unterzeichnetem Anzeige zu machen. Auf Schönheit der Schrift und Reinlichkeit wird besonders geachtet. Die Arbeitszeit ist von 4’/2 — 6 Uhr. Honorar: 1 fl per Mt. Giessen den 21. März 1850. Dr. J. Geyer, wohnhaft bei Steinhauer Schmidt, auf dem Reichen-Sand. 596) Oppenrod. 230 fl. Kirchen-Capital liegen beim Kirchenfond in Oppenrod gegen gerichtliche Versicherung zum Ausleihen vorrälhig; sie können zusammen oder auch getrennt ausgeliehen werden. Oppenrod den 19. März 1850. Der Kirchenrechner Seibert. 238 669) Gießen. Vorbereit nngsschule. Nächsten Montag den 8. d. Mts. beginnt der Unterricht in meiner Vorbereitungsschule, worin Knaben vom 5ten Jahr an, ausgenommen werden. Anmeldungen hierzu werden bis zum 7. d. Mts. ent- geqenacnommen. Außer mir ertheilen noch Unterricht in der Anstalt: Herr Stud. Schmitt lm Lateinischen, Französischen und Deutschen, und Herr Lehrer, Han stein der jüngere rn Rcügtonslehre, biblischer Geschichte und Singen. Das Honorar beträgt vierteljährlich 3 fl. 30 fr. Meine Zöglinge machen außer den Schulstunden ihre Aufgaben in dem Schullokal unter meiner Leitung, wofür aber kein weiteres Honorar berechnet wird. B. Falkenberg, wohnhaft bei Hrn. Schlosser Burkhardt in den Neuenbäuen. 639) Friedberg. Bei Eröffnung der Main-Weser-Bahn verfehlen wir nicht unser neu etablirtes Speditions - und Commisstons - Geschäft unter Zusicherung der billigsten und pünktlichsten Besorgung bestens zu empfehlen. Gebrüder Grödel. 6731 Gießen. Am Grünen-Donnerstag ist ein schwarzer Metzgerhund etwa ein halb Jahr alt mtt weißer Brust, die Vorderfüße weiß, langem Schwanz und einem weißen Blümchen abhanden gekommen. DerMige, welcher darüber Auskunft geben kann, erhält eine angemessene Belohnung. Lflrt _ Angekommene und abgereiste Fremde vom 29. bis 30. März 1850. v. Dillenburg. Hr. Weiler, Oecon. v. Rohrbach. Hr. Schaf, Dachd. v. Cöln. Hr. Lanz, Kfm. v Hanau. Im Dainstaedter Haus ♦ §)rn. ©ffcfydftÖl» aelbach, Ebel v. Bromskirchen, Schneider v. Dodenau, Martin u. Geidel a. Sachsen, Braun v. Winterberg u. Schneider v. Rosenthal. Hrn. Musik. Lorenz, Keller u. Ehrgott a. Sachsen. ,, Im SternHrn. Mufik. Erber v. Mundenhelm, Grnsel v. Mainz u. Jungfer Luker v. Grimmel. Hr. Schmidt, Handelsm. v. Wetzlar. In ven Privathausern. Bei Sr. Forstrentmstr. Schott: Hr. Schott, Oecon v. Grafenbruch. — Bei Hrn. Ludw. Selzer- Hr. Lotz m. Fr., Privatm. v. Wetzlar. — Bei Hrn. Kfm. Ehr. Wallenfels- Jungfer Fischer ».Berleburg. — Bei Hrn. Hofg.-Adv. Busch: Hr. Müller, Kfm. v. Eoblenz. In den Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. Prätorius, Stud. med. v. Heidelberg. Hr Cornell, Rent. v. Berlin. Hr. Pabst, Fabrik, v. Stuttgart. Hr. Pabonni, Partie, v. Straßburg. Hrn. Kfl. Buschaarten v. Amorbach u Eckhard v. Friedberg. Hr. Fleck, Stud. u. Hr. Hammel, Stud med. v. München. Hr. Berthold, Partie, v. Braunschweig. Hrn. Kfl. Pfeffer v. Neuwied u. Göbel v. Mildenburg. Im Happen-. Hrn. Kfl. Eckhard v. Gladenbach u. Stumpf v. Darmstadt. Hr. Mammel, Gcom. v. Castel. Hr. Benner, Posament, v. Hochheim. Hr. Elsner, Privatm. v. Heppenheim. Hr. Müller, Fabrik, v. Durlach. Im Prinz Carl: Hr. Graf, Schrein, v. Vilbel. Hr. Alt, Kfm. v. Berleburg. Hrn. Privatl. Half u. Valentin v. Lich. Hr. Borger, Spedit. v. Offenbach. Hr. Hansel, Kfm. Dreisylbige Charade. 1. S y l b e. Von Burschen und Mädchen in leichten Gewändern, Geschmückt mit lustig flatternden Bändern, Ward ich geschaffen auf grünender Au, Noch schimmernd im glänzenden Morgenthau. Ein herzliches Labsal, bin ich geboren. Gewähr' ich dem Thier mit den längsten Ohren, Sowie auch dem Kalbe, dem Ochs und der Kuh, Auch dien' ich dem Müden oftmals zur Ruh. 2 S p l b e. Mein Anfang ist zu lesen als Doppelconsonant, Von Britten und Franzosen als Kehllaut nicht gekannt, Doch wirfst du ab den Anfang, so bleibt als Rest noch stehn, Was du als elften Buchstab' im A. B. C. wirst sehn. 3. S y l b e. Wenn in der fernen Fremde du lebst Uno nach den Eltern und nahen Verwandten, Liebenden Freunden dich, alten Bekannten Sehnend, im Geist nach der Ferne schwebst, O, wie lieblich tön' ich alsdann Deinem von Kummer kranken Gemüthe, Dorthin dich, wo dein Leben erblühte, Dorthin dich rufend. Auf dann! Wohlan! Das Ganze. Ein Dörfchen lieg' ich nah bei Gießen, Dort wo Lahn und Bieber fließen, Doch merkt, es führen meine Namen, Auch noch zwei wundersame Damen. Die Ein' ä l’ent'ant noch frisirt, Bon schmächt'gem Teint, sehr affcctirt, Aus lauter Liebe oft betrübt, Glaubt alle Welt in sich verliebt. Die And're flucht und schwört wie ein Heide, Man sagt, an zu großem esprit sie nicht leide, Nicht wahr ein allerliebstes Pärchen? Es nennt sie mancher wohl auch Närrchen, Vielleicht mit Recht, doch fort mit Hohn, Sie waren zu lange in Pension, Sie reden von Aesthetik, Kunst, Von Litteratur und Männergunst, Doch ach! vom Kochen, Stricken, Nähen, Sie wenig oder nichts verstchen. Du möchst wohl gerne die Mädchen sehn, Doch dies kann nimmermehr geschehn, Denn ach sie wohnen alle zwei Weit, weit in ferner Wallachei. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.