Anzeigeblntt der Stadt und des Regierungsbezirks G i e ß e n. , W. SO» Dienstag den 3V Dctober 18ÄN. ca st -AAutwöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabei'd. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige inci iwttamichlag 1 ff. 42 fr. — Auswärts aboniurt man sich bet allen Postämtern. In Gießen ber der Erpedinon (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Grnrückungsgebühr für die gespaltene Corpuszeile 2 fr. Amtlicher Th eil. (Auszug aus dem Gr. Regierungsblatt Nr 6.5 vom 19. October 1849.) Gesetz, die Ablösung von Leistungen, welche auf Grundstücken oder Grundrenten haften, und nicht dem Art. 1 des Ablösungsgesetzes vom 27. Juni 1846 unterliegen, betr. 8 nDWIG III. Groß Herzog von Hessen und bei R h e i n re. re. • , (Schluß.) . ^rt. 10. Die Abjchätzung geschieht durch drei verpflichtete Sachverständige, von welchen, wenn beide Lheile sich nicht über die wählenden Personen vereinigen, jeder Theil einen .und die Regierungsbehörde des Bezirks, in welchem die Leistung zu erfüllen ist, den dritten zu ernennen hat. ■ Die Regierungsbehörde hat, wenn der verpflichtete Theil die Ablösung verlangt, zu dem Ende beiden Theilen eine vierwöchige Frist zur Ernennung der von ihnen zu bestimmenden Sachverständigen mit der Androhung anzuberaumen, daß im Falle des Nichthandelns die zu ernennenden Sachverständigen von Amtsweaen würden ernannt werden. . Die Sachverständigen können aus rechtlichen Gründen reeusirt werden, und es hat über die deßfalls vorgebrachien Einreden der Administrativjustizhof. oder die an dessen Stelle tretende Behörde, vorbehaltlich des ReeurseS an den Staatsrath, nach Maßgabe des Art. 14 zu entscheiden. v ' _ Die ernannten drei Sachverständigen werden von der Regierungsbehörde beeidigt und iustruirt, nachdem v'Oelbe zuvor den hierzu anberaumten Termin beiden Theilen zeitig bekannt gemacht hat, damit diese, wenn sie wollen, der Verpflichtung -beiwohnen können. - 7 ' ' Art. 11. Hat der verpflichtete Theil seine Erklärung, wodurch die Ablösung verlangt wird, bei der Regierungsbehörde abgegeben, , und ist sie von dieser zum Behufe des weiteren, im vorstehenden Artikel anae-* ' Sebenen Verfahrens dem Berechtigten mitgetheilt worden, so kann sie ohne dessen Einwilligung nicht mehr f zuruckgenommen werden. w y . A". 12. Wenn unter den Sachverständigen eine Verschiedenheit der Ansichten über die Abschätmna vver den zu bestimmenden Betrag stattfindet, so ist jedesmal die Mitte aus den verschiedenen Abschäüunaen Betrags" anzunehmen auszumitteln, und diese als die richtige Bestimmung der Abschätzung oder des ... Art. 13. Das stets motivirt zu gebende Gutachten der Sachverständigen erfordert, um als Entscheiduna Zu gelten, wenn beide Theile sich mit seinem Resultate für zufrieden erklären, nur einer Bestätigung der vorE 824 gesetzten Regierungsbehörde. Wenn dagegen der eine oder der andere Theil sich nicht damit zufrieden erklärt, so muß die Regierungsbehörde das Gutachten an den Administrativjustizhof oder an die an dessen Stelle tretende Behörde zur Verfügung einsenden, in welcher aber, ist kein Formfehler oder kein Mangel oder keine Unrichtigkeit in den faktischen oder gesetzlichen Voraussetzungen für dasselbe vorhanden, nur die Bestätigung des Gutachtens auszusprechen ist. Art. 14. Gegen die Entscheidung des Administrativjustizhofs kann binnen vier Wochen zerstörlicher Frist Recurs an den Staatsrath angezeigt, und muß in diesem Falle binnen weiterer vier Wochen bei Verlust des Rechtsmittels ausgeführt werden. Der Staatsrath kann eine Gegenschätzung, wenn diese rechtlich möglich und zulässig ist, vornehmen lassen. Die Entscheidung des Staatsraths gehl sofort in Rechtskraft über. A r t. 15. Alle Verhandlungen der Regierungs- und der Administrativjustizbihörden, welche sich auf die Ablösung der in diesem Gesetze behandelten Grundlasten beziehen, sind von Sporteln und Stempelgebühren befreit. Die Gebühren von Sachverständigen, welche im Falle eines Anstandes die Regierunacbehörde vorbehaltlich des Recurscs an die Administrativjustizbehörde festzusetzen hat, trägt der Verpflichtete. Neber die Kosten, welche in Folge des an den Staatsrath ergriffenen Recurses erwachsen, erkennt diese Behörde nach allgemeinen Rechtsgrunvsätzen. Art. 16. Die nach Maßgabe dieses Gesetzes zu entrichtenden Ablösungssummen werden, wenn die Lasten nicht auf Grundrenten haften, sowie in dem Falle, wenn sie auf Grundrenten haften, und trenn solches auch hinsichtlich der Ablösungssumme für diese geschieht, baar entrichtet; sie werden auf den zunächst fälligen Theil der Ablösungssumme für die Grundrente angewiesen und demnächst daraus entrichtet, wenn diese nach den Bestimmungen der Art. 23 und 24 des Gesetzes vom 27. Juni 1836 über die Ablösung der Grundrenten und Art. 10 des Gesetzes von demselben Tage über die Mitwirkung der Staatsschuldentilgungskasse erst später abgetragen wird und zwar mit Zinsen, wie sie von der Grundrentenablösungsstmune bezogen werden. Art. 17. Die Forileistung der zur Ablösung gebrachten Last- erlischt' für den Verpflichteten mit dem Beginn des Jahres, in welchem die nach diesem Gesetze dafür ermittelte Ablösungssumme an den Berechtigten baar bezahlt oder nach Art. 16 auf noch stehende Grundrentcuablösungscapitalien angewiesen wird. 3n beiden Fällen hat der Lastenberechtigte mit dem Ablösungscapital von diesem vom 1. Januar desselben Jahres an vier Proccut Zinsen bis zu dem Tage der Abtragung, welcher jedoch dem Lasteubcrechtigten vier Monate vorher angezeigt werden muß, zu beziehen. Art. 18. Hinsichtlich des Bezugs der nach gegenwärtigem Gesetze zu zahlenden Ablösungscopitalien und des Uebergangs der abgelösten Leistungen wird Folgendes bestimmt: 1) die Ablösungscapitalien wegen Anschaffung und Unterhaltung von Fasselvieh, wegen der Leistungen für Friedhöfe, wegen Anschaffung und Unterhaltung von Requisiten für den Schuldienst, wegen Erbauung und Unterhaltung von Schulhäusern, sowie die Ablösungscapitalien von Schulbesoldmigs- theilen, fließen als Einnahme II. Klasse in die Kaffe derjenigen bürgerlichen Gemeinde, welche bisher schon die fraglichen Bedürfnisse zu bestreiten gehabt hätte, wenn kein besonders dazu Verpflichteter vorhanden gewesen wäre, und diese Gemeinde übernimmt dagegen für die Zukunft die fraglichen Lasten nach den desfalls bestehenden allgemeinen Normen; 2) die Ablösungseapitalien wegen Erbauung und Unterhaltung von Kirchen, Capellen, Pfarr- und Glöckner-Häusern, wegen Stellung von Requisiten für den Kirchendienst, sodann die Ablösungscapi- talicn für Pfarr- und Glöckner-Gehalte werden, gegen Uebcrnahme der abgelösten Lasten-, an die Kirchenkasse der betreffenden Pfarrei gezahlt; 3) insoweit die solchergestalt auf Gemeinden und Kirchenkossen übergehenden Besoldungslasten vor der Ablösung in Naturalien bestanden haben, sind sie von dem Ucbergange an die Gemeinden- oder Kirchenkassen an nur noch in Geld und zwar nach dem Anschläge zu verabreichen, welcher ® Grundrente der Ablösung zu Grunde gelegt worden ist. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 3. October 1849. (L. s.) LUDWIG. > ' Jaup. 82-d 't>en erklärt, Stelle tre- l oder feine Bestätigung zerstörlicher 'n bei Ver- ] men lassen. He sich auf pelgebühm ehvrde ver- 'rkennt diese wenn die und wen» •en zunächst chtet, wenn blösung der sschuldenlil- sungsstimme n mit dem Berechtigten wird. 3« lbcn Jahres ter Dioiiatc gscapitalicn : Leistungen wegen Er« besoldnngs- welche bis- | ; Vcrpflich- t die frag- farr- und ffungscapi- ii-, an die n vor der den- oder elcher als )aup. Zu Nr. R. C. 10136 Gießen am 27» October 1849. Betreffend: Die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landständischen Kammern Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister resp. Beigeordneten des Negierungsbezirks Zu Vermeidung von Mißverständnissen bemerken wir Ihnen unter Bezugnahme auf unser Umschreiben vom 21. d. M. in Nr. 84 des Anzeigeblattes, daß Ihre Angaben der Anzahl der Stimmberechtigten zur Wahl cineS Abgeordneten für die zweite Kammer nicht an den Wahlcommissär für die zweite Kammer sondein an den Wahlcommissär für die erste Kammer einzusenden sind. K ü ch l e r, Pietsch. Zu Nr. N. C. 10158. 1 Gießen den 30. October 1849. Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferde für die Reiterei. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezlrks Gleßeu an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. In der Provinz Oberhcssen -findet der Ankauf der diesjährigen Nemontepferde für die Rcitcrei am 8. November zu Hungen statt, was Sie alsbald zur öffentlichen Kenntniß in Ihren Gemeinden bringen wollen. v. Willi ch. Polizeiliche Bekanntmachung. Gefundene Gegenstände. Ein kleines seidenes Halötüchelchcn ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 30. October 1849. Edictalladung. 2021) Gießen. Die Kinder des dahier verstorbenen pens. Gr. Stadtgerichtsdieners Eonrad Schneider haben dessen Nachlaß nur unter der Rechtöwohlthat des Inventars antreten zu wollen erklärt. Alle, welche rechtliche Ansprüche an diesen Nachlaß haben, werden aufgefordert, dieselben längstens binnen 6 Wochen von beute an dahier anzuzeigen, indem sonst darauf bei Abschluß des Inventars keine Rücksicht genommen werden kann. Gießen den 22. October 1849. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Dr. v. Krug. Besondere Bekanntmachungen. 2020) Gießen. Das correspondirende Publicum wird hiermit benachrichtigt, daß die Dampfschiffe Washington und Herrmann während der Monate December 1849 und Januar und Februar 1850 ihre Fahrten zwischen Bremen und New-Uork emstellen, daß mithin vom 15. Nov. d. I. bis zum 15. März 1850 die Briefbeförderung nach Amerika über Bremen mit diesen Booten unterbrochen ist. Hinsichtlich der Bricfversendung nach Amerika während der Wintermonate wird bemerkt, daß dergleichen Briefe, welche jedoch bis Bremen fran- kirt werden müssen, auch in den Monaten December, Januar und Februar von Bremen aus durch Segelschiffe eine sichere Beförderung finden, so fern die Schifffahrt nicht durch anhaltenden Frost gänzlich gehemmt ist. Gießen den 27. October 1849. Gr. Hess. Postamt S ch ö n. 826 em- Fe ilgeboten. 6ter Wilh. Schmall. fürs 50: ®Je^C|L Abonnements-Billets b k»r daö Wintersemester 1849 und Damenbillets das Dutzend 3 ff. ^>errcnbillets das Dutzend 2 ff. 24 fr. toerbt:,t halbe Dutzend abgegeben. Chr. Oppermann, Friseur, auf der Mäusburg. 2007) Gießen. Die Schulgelder fürs dritte Quartal 1849 sind binnen 8 Tagen zur hieftaen Stadtfasse-zu bezahlen. J 5 l)U|t9cu Gießen den 22. October 1849. Der Stadtrechner Enders. Versteigerungen. eÄnSte «- d-m e,. Samstag den 3 November, Vormittags 40 Uhr ■■ auf bem Bureau des Gr. Bürgermeisters zu Stan- ""*« d"> i-k-wm ,.«L L dmdm Bedingungen versteigert werden. Gießen den 2. October 1849. Gr. Stadtgericht Muhl. Bott. 2024) Gießen. Donnerstag den 1. November, (•fr , . r. „ Morgens 11 Uhr, ... qauJ ^slgem Rathhauö Tapezierarbeit, veranschl. werdem 3° <1“ bie Wenigstsordernden versteigert Gießen den 27. Oct. 1849. Der Bürgermeister ' Gg. Reiber. 20M) Gießen. Donnerstag den 1, Nov. d. I. , f, . . Vormittags 11 Uhr, Universitätsgerichtslocale eine goldene Cpl nderuhr und eine Doppelflinte an d Meistbietenden gegen baare Zahlung versteigert Gießen den 27- October 1849. Großh. Universitätsgericht Trygop Horns. äF'äS’ää ^""^ohiene Herren- und Dammhost SBS'Ä* . .. . v. Nr. 177 in der Marltstraße. kaufen. Die Erped. d. Bllts. sagt wo 2038) Gießen. Die erwarteten angefanaeiien S ckereien in den neuesten Mustern habe ich "r- £[l>i* enipsehle mich hierin, sowie in Stick- und ® ,r“>“ > ®i-« oiwer- und Stahlperlen rc rc. bestens. M. Heß, Lit. A. Nr. 55. 2026) ©fejen. 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In der dritten Etage der Mettenheimerschen Apotheke ist ein schön möblirtes Zimmer mit der Aussicht auf daS Kreuz zu ver- miethen. 2032) Gießen. Eine möblirte Stube ist zu vermiethen bei C o n r. V o g t, am Kirchenplatz. 203l) Gießen. Eine kleine gut möblirte Stube ist au eine« stillen Herrn billig zu vermiethen bei Marguth hinter der Stadtkirche Lit. A. Nr. 48. 2035) Gießen. Ein möblirtesZimmer ist zu vermiethen bei Spengler Löber, in der Weitgasse. 2037) Gießen. Eine Familienwohnung und ein schön möblirtes Zimmer mit Cabinet ist zu ver- miethen bei Sal. Heichelheim, neben dem Darmstädter Haus. 2046) Gießen. Möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei D. Fel sing's Wtw. auf dem Seltersweg. 2047) Gießen. Bei Wtw. Petri am Neuenweg sind zwei möblirte Zimmer zu vermiethen. 2036) Gießen. Eine möblirte Stube mit Sopha ist zu vermiethen bei Wittwe SenS fe l der auf dem Neuenweg 2048) Gießen. Zwei möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei H. Ferber am Markt. 1800) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Ph. Fi Um ann, in der Marktstraße. 1949) Gießen. Bei Unterzeichnetem ist eine möblirte Stube mit Cabinet zu vermiethen. Will). Rühl, in der Flügelsgasse. 1981) Gießen. 2 möblirte Stuben mit Sopha sind zu vermiethen bei Backer W. Schäfer, am Rathhäus. __ 1971) Gießen. Ein möblirtes Zimmer mit Sopha ist zu vermiethen bei Schuhmacher Ha nitsch in der Schulstraße. 1948) Gießen. Lit. B. Nr. 82. sind 2 möblirte Zimmer zu vermiethen. I. Weill. Vermischte Nachrichten. 2033) Gießen. Da ich den in Nr. 84 dieses Blattes angekündigten Unterricht im Englischen in der nächsten Woche anzufangen beabsichtige, so ersuche ich diejenigen Damen, welche ihre Theiluahme bereits ausgesprochen haben, oder cs noch thun wollen, zur Verständigung über die zu wählende Stunde sich Sonntag den 4. Novbr., Nachmittags 1 Uhr in meiner Wohnung einfinden zu wollen. Han st ein. 1962) Gießen. Wohnunftsverändernng. Ich mache hiermit die ergebene Anzeige, daß ich jetzt in den Neuenbäuen bei Herrn Schreinermeister Henkelmann wohne, und empfehle mich zugleich in den in mein Geschäft einschlagendcn Maaren und Arbeiten. P. A. Steup, Posamentier. 2030) Gießen. Der Krautschneider Joseph Rüdigier kommt Anfangs Nov. hier an und offfcriri seine Dienste. Seine Wohnung nimmt er im Gasthaus zum Darmstädter Haus, wohin man Bestellungen abzugeben bittet. 2006) Gießen. Das Berzeichniß einer Bücher- sammlung aus dem Nachlaß des ord. Professors der evangelischen Theologie, Dr. Fleck dahier, sowie des Geh. Med.-Raths Dr. Ullmaun in Marburg, welche Montag den 5. Nov. u. f. T. Mittags von 2 bis 5 Uhr, in der Wohnung des Unterzeichneten gegen baare Zahlung meistbietend versteigert werden soll, ist zu erhalten bei Ehr. Ph. Bogel, in dem Kratzschen Hintcrhause in den Neuenbäuen, 2016) Gießen. Zu einem guten und billigen MittagStisch ladet ein Steup, im Mailänder'schcn Hause auf dem Seltersweg. 4939) Gießen. Ein gesittetes Mädchen, welches mit allen häuslichen Arbeiten umzugehen weiß, wird in Dienst gesucht. Auskunft ertheilt die Erped. d. Bltts. 1979) Frankfurt a. M. Außer meinen bekannten Pfälzer Weinen die Ohm zu 18, 20, und 24 sl. habe ich noch verschiedene Sorten 1846r Weinen, die Ohm zu 48, 54 und 60 fl. sowie rothe 46r Oberingclheimer Weine zu 56 fl. pr, Ohm in Anbruch genommen. Arnold Stiebel, jun. Döngesgassc Nr. 6. neu in Frankfurt a. M. 829 2003) Gießen. Eine kleine Familie kann für einen zn leistenden kleinen Dienst eine freie Wohnung erhalten. Auch wird Jemand zur Wartung und Fütterung eines Pferdes gesucht. Lit. B. Nr. 33 das Nähere. 2029) Gießen. Es wird für eine hiesige Oecoiiomi'e ein Schweizer, der das Melken versteht, gesucht, die Erpcd. d. Bltts. sagt wo. 2042) Gieße n. In Nr. 83 dieses Anzeigeblattes ist nicht undeutlich gegen den Herrn Staatsanwalt ein Tadel darüber ausgesprochen worden, daß er den Zeugen Cahn in öffentlicher Assisen- sitzung als „Juden" bezeichnet bat. Aber denselben Tadel verdient auch ein hiesiger öffentlicher Anwalt, der^ ohne alle Nothwendjgkeit in einer Sitzung des Assisenhofs stets nur mit dem beliebten Worte «Jude" um sich warf. Wie lange wird dieses vormärzliche Liebkosungswort in unserer Gerichtssprache noch figurircn? Soll etwa hierdurch noch die mittelalterliche Rechtsuugleichheit erhalten und verewigt werden? 2019) Frankfurt a. M. erscheint seit dem ersten October unter unmittelbarer Mitwirkung des in Gotha gewählten Ausschusses: Heinrich v. Gagern, Mar v. Ga- gern, Hergenhahn, Mathy und Reh, redigirt von Robert Heller. Preis vierteljährlich m Frankfurt a. M. 3 Gulden, in Preußen 2 Thlr. 4*7» Sqr, in Sachsen 2*/2 Thlr. Bestellungen werden bei allen Postämtern angenommen. BeezeLchmiß der Sachen, welche bei den Assisen der Provinz Oberhefsen vom vierten Quartal 1849 vom 31. Qct. bis 2. Nov. zur Verhandlung und Aburthcilung kommen: Ordn. Nr. A »geklagte. Vertheidiger. Termin zur mündlichen Verhandlung 15, In Untersuchungs-Sachen gegen den Flurschützen Hederich und 4 Cousorten von Billertshausen, 16. wegen Bestechung In Untersuchungs-Sachen gegen Heinrich Sad H. von Ruppcrtö- Adv. Dornseiff. 31. Oktober. 17. bürg, wegen Meineides In Untersuchungs-Sachen gegen Caspar Müller von Heinbach, wegen Verletzung der Amts- und Dienstehre des Schullehrers Krauß Adv. Dr. Buff. 1 November. daselbst Adv. Dr. Diehm. 2. November. (Urtheile vom 27., 29- und 30. Octbr. Es wurden: Georg Justus Plitt II. von Biedenkopf in eine Correktionshausstrafe von 5 Monaten und Heinrich Schmelz sen. von Maar in eine Zuchthausstrafe von 8 Jahre verurtheilt und Gymnasiallehrer Dr. Gambs von Büdingen freigesprochcn.) 830 2039) Gießen. Gewerk-Verein. Generalversammlung: Donnerstag den ersten November Abends um 7 Uhr, im Rathhaussaale. Tagesordnung: 1) Bericht des Herrn Junge! jun. 2) Bericht derSchulcommisston. 3) Zuschrift von Darmstadt, bctr. die Gewerbstatistik Gießens. 4) Mittheilungen über einige neue Erfindungen. Der Vorsitzende der Lokalsection. V e r st e i g e r u n g. 1980) Gießen. Die Erbauung einer Abfahrt nach dem nach Crosdorf führenden Mcinalweg. Donnerstag den 1. November, Morgens 10 Uhr, sollen die Erdarbeiten insb. der Transport der zur Auffüllung der Planitze nöthigen Erde, veranschlagt zu 928 st. 30 fr., an die Wenigstfordernden versteigert werden. Voranschlag und Bedingungen können vor der Versteigerung dahier eingesehen werden. Gießen den 23. Octobcr 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Angekommene und abgereiste Fremden vom 27. bis 30. October 1849. I n den Gasthäusern. Im Rappen: Hrn Kfl, Müller vt Remscheidt, Rauch u. Wahl v. Frankfurt. Hr. Werner, Bürgermftr. v. Groß- karben. Hr. Dittmar, Obers, v. . Königsberg Hr. Staudinger, Oecon. v. Thalitter. Hr. Merck, Sind. mCd. v. Offenbach. Hr. Vämel, Stud. iheoi. v. Frankfurt. Hr. Hartmann, Bauaufs. v. Lauterbach. Hr. vr. Berger, Arzt v. Cassel. Hrn. Kfl. Mahrharpt v. Frankfurt, Petrp v. Offenbach, Biehl v. Würzburg u. Ohl v. Hersfelv. Hr. Böhm, Stud. med. v. Gießen. Hr. Grimm, Privatm. v. Berlin. Hrn. Fabrik. Haas v. Marburg u. Gerhardt v. Mainz. Hrn. Kfl. Bramberg v. Bremen, Lauer v. Mainz, Groß v. Frankfurt. Im Einkorn; Hr. Beck, Calcul. v. Darmstadt. Hr. Britsche, Arzt v. Umstadt. Hr. Kaffer, Kfm. v. Offenbach. Hr. Zoy m. Fam., Rent. v. London. Hr. v. Rau, Hauptm. v. Hanau. Hr. Winheim, Forstmstr. v. Bingenheim. Hrn. Kfl. Fries v. Mainz, Tanneberg v. Fulda u. Reiff v Frankfurt. Hr. Hecker, Stud. jur. u. Hr. Schmetzler, Stud. med. v. Heidelberg. Hr. Manns, Lehr. v. Frankfurt Hrn. Kfl. Merkens v. Eupen, Blumenthal v. Offenbach u. Specht v. Frankfurt. Hr. Maurer, Ingen, v. Hanau. Hr. Botte, Rent. v. Brüssel. Hr. Thiele, Privatm. v. Osthofen. Hrn. Kfl. Gräbner v. Aachen, Mayer v. Hamburg u. Schmitt v. Cre- feld. Hrn. stud. Baist v. Mainz u. Werner v. Bonn. Hr. Winter, Buchh. v. Breslau. Hr. Hartig, Stenogr. v. Berlin, Hrn. Kfl. Ziegler v. Hanau u. Stein v., Er,urt. Im Prinz Carl: Hr. Mericke, Dort, v, Wimpfen. Hr. Borgers Spedit. v. Offenbachs Hrn. Kfl., Bornemann v. Dresden, Schwarzbrod v. Münster u. Lanz v Hanau. Hr. Stumpf, Beigeordm v. Assenheim. Hr. Habicht, Posth. v. Engelrod. Hrn. Gastw. Grüner, Pauly u. Hartmann v. Heldenbergen. Hrn. Oecon. Leopold v. Geilshausen, Bach v. Leisel, Dietz v. Bellertsßauscn, Faust v. Elpenrod, Hardt v. Kloppenhcim u. Bamberger v. Hommertshausen. Hr. Dietrich, Lehr. v. Ettingshausen. Hrn. Oecon. ©inten u. Stein v. Lingelbach u. Schmack v. Maar. Hr. Blettncr, Lehr. v. Lingelbach. Hr. Ranck, Bäck. v. Offenbach. Hr. Harm, Maur. v. Darmstadt. Hr. Schlörb, Metzg. v. Scholten, Hrn. Handelst Haubensack u. Reiber v. Gönningen. Hrn. Oecon. Greb u Schäfer v. Engelrod. Im Darmstaedter Haus: Hrn. Geschäfts!. RllMpf, Wehn, Werner, Sommerlad, Frohnhäuser, Plitt, Schäfer, Pfeil, Vomhoff u. Wagner v. Biedenkopf, Purckhardt v. Reifenberg, Kuhl. v. Homberg u. Eschle v. Fortwangen. Hrn. Handelst. Grünewald v. Großenbuseck, Schmelz v. Lauterbach u. Leidncr a. Tyrol. Hrn. Geschäfts!. Lion v. Frohnhausen u. Wurm a. Tyrol. In der Rose: Hr. Lich, Gensd. v. Romrod. Hr. Martin, Buchb. v. Trendelburg. Hr. Duple, Web. v Altenburg. Hrn. Geschäftsl, Scheerer v. Niederdieten u. Born v. Eckelshausen. Zn den Privathäusern. , Bei Hrn. Georg Becker: Fr. Hofmann v. Grünberg — Bei Fr Rentamtm. Amendt: Frl. Soldan ».Wittelsberg.— Bei Hrn. Färbermstr. Planck: Fr. Danz v. Berlin. — Bei Hrn Kfm. Hoffmann: Fr. Rend. Hof v. Frankfurt. — Bei örn Hofg.-Adv. Gottschalck: Fr. Hauptm. Franck v. Laubach. — Bei Hrn Kfm. Beifuß:. Frls. Mainz n Bcrenz v. Friedberg. — Bei Hrn. Journaltr. Bogel: Frl. Barstert v. Breidenbach. — Bei Hrn. Hofger.-R. Schäfer: Hr. Schäfer, Pfarr. v. Bellingshavsen — Bei Hrn. Frist Kohlermann: Hr. Zeising, Stud. v. Gedern. .— Bei Hrn. Bäcker Keil: Hr. Braün, m. Fam., Privatm v. Homburg. — Bei Hrn. Stallmstr. Frankenfelb: Fr. Bauaüfseh. Poseiner v. Grimberg. — Bei Hrn. Kfm. Münch: Hr. Bufleb, Kfm. ». Schmalenbnchcnc — Bei Hrn. Frist Kohlermann: Hr. Kohlcr- mann, Frist v. Cöln. — Bei Hrn. Busch im Garten: Hr. Budden, Bürgermstr. v. Offenbach. — Bei Fr. Geom. Metzler : Hr. Rau, Pfarr. u. Hr. Rau, Stud. v. Obernheim. — Bei Hrn. Wirth Mayer: Hr. Schönfeld, Kfm. v. Londorf. Druck und Verlag der G. D. Brüh loschen Buch- und Steindruckerei.