Iuzeigeblatt d e r Sta-tund des Regierungsbezirks Gieren. jlg. 58 Sonnabend den 30. Juni 18^9. Erscheint wöchentlich zwei Mill: Dienstag und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 30 fr., für Auswärtige incl. Postautichlag 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Niejicn bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Corpuszcile 2 ft. Amtlicher TheLl. Auszüge aus den Gr. Regierungsblättern Nr. 42 vom 15. Juni 1849. Inhalt: 1) Gesetz, die Vereinfachung des Verfahrens und die Verminderung der Kosten bei der Eröffnung von Erbschaf. ten, bei Theilungen, Versteigerungen, RangordnungS- und Distributionssachen in ker Provinz Rheinhessen betreffend ; — 2) Dienstnachrichten; — 3) Sterbfälle. Nr. 43 vom 17. Juni 1849. Inhalt: 1) Verordnung in Betreff der bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Truppen bei erfolgendem Ausmarsche; — 2) Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen in der Provinz Rheinhessen bctr.; — 3) Promotion auf der Groiiherzogl. Landes-Univerfltät Gießen;—--) Ertheilung eines Patents; — 5) Militärdienstnachrichten;— 6) Versetzungen in den Ruhestand; — 7) Sterbfälle. Nr. 44 vom 21. Juni 1849. Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erhebung der directen Steuern und indirecten Auflagen für die letzten sechs Monate des Jahrs 1849 betr.; — L) Bekanntmachung, die Verbesserung der Lage der Volksschullehrer betr.; — 8) Bekanntmachung, die BrantwersicherungS-Beiträge für das Jahr 1848 betr.; — 4) Umlagen zur Bestreitung der Com- munalbedürfnisse in den Gemeinden des Regierungsbezirks Heppenheim für 1849; — 5) Namensveränderungen; — 6) Concurrenzeröffuungen; — 7) Stcrbfälle. Gesetz» betreffend die Einführung einer allgemeinen Wechselordnung für Deutschland. (Fortsetzung.) Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsversammlung vom 24. November 1848, verkündet als Gesetz: l. Einführungsgesetz. Art. 1. Die nachstehende allgemeine deutsche Wechselordnung tritt mit dem 1. Mai 1849 in dem deutschen Reiche in Gesetzeskraft. Art. 2. Die zur Ausführung dieser Wechselordnung in den Einzelstaaten etwa erforderlichen von diesen zu erlassenden Bestimmungen dürfen keine Abänderungen derselben enthalten. 532 II. Allgemeine deutsche Wechselordnung. Erster Abschnitt. Von der Wechselfähigkeit. Art. 1. Wechselfähig ist Jeder, welcher sich durch Verträge verpflichten kann. r, 2- Der Wechselschuldner haftet für die Erfüllung der übernommenen Wechselverbindlichkeit mit seiner Person und fernem Vermögen. Jedoch ist der Wechselarrest nicht zulässig; 1) gegen die Erben eines Wechselschuldners; 2) aus Wechselerklärungen, welche für Corporationen oder andere juristische Personen, für Aktiengesellschaften oder in Angelegenheiten solcher Personen, welche zu eigener Vermögensverwaltung unfähig sind, von den Vertretern derselben ausgestellt werden; 3) gegen Frauen, wenn sie nicht Handel oder ein anderes Gewerbe treiben. Inwiefern aus Gründen des öffentlichen Rechts die Vollstreckung des Wechselarrestes gegen andere als die vorgenannten Personen Beschränkungen erleidet, ist in besonderen Gesetzen bestimmt. 3. Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechselverbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolgee ingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeit der übrigen Wechselverpflichteten keinen Einfluß. a Zweiter Abschnitt. Von gezogenen Wechseln. I. Erfordernisse eines gezogenen Wechsels. Art. 4. Die wesentlichen Erfordernisse eines gezogenen Wechsels sind: 1) die in den Wechsel selbst anfzunehmende Bezeichnung als Wechsel, oder, wenn der Wechsel in einer fremden Sprache ausgestellt ist, ein jener Bezeichnung enffprechender Ausdruck in der sremden Sprache; 2) die Angabe der zu zahlenden Geldsumme; 3) der Name der Person oder die Firma, an welche oder an deren Ordre gezahlt werden soll (des Nemtttenten); ’ 4) die Angabe der Zeit, zu welcher gezahlt werden soll; die Zahlungszeit kann nur festgesetzt werden aus einen bestimmten Tag, ' auf Sicht (Vorzeigung, a vista rc.) oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht, auf eine bestimmte Zeit nach dem Tage der Ausstellung (nach dato), auf eine Meße oder einen Markt (Meß- oder Markt-Wechsel); p? Unterschrift des Ausstellers (Trassanten) mit seinem Namen oder seiner Firma»; (>) die Angabe des Ortes, Monatstages und Jahres der Ausstellung; 7) der Name der Person oder die Firma, welche die Zahlung leisten soll (des Bezogenen oder U11UlLIl) dw Angabe des Ortes, wo die Zahlung geschehen soll; der bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen angegebene Ort giltfür den Wechsel, insofern nicht ein eigener Zahlungsort angegeben ist, als Zahlungsort und zugleich als Wohnort des Bezogenen. We "Elende Geldsumme (Artikel 4. Nr. 2) in Buchstaben und in Ziffern ausqedrückt, fo giOet Abweichungen die in Buchstaben ausgedrückte Summe. n*TOlli »'« l° 8«t i°i «- eigene^Ordre). ™ *“nn ^lbst als Remittenten (Art. 4. Nr. 3) bezeichnen (Wechsel an Desgleichen kann der Aussteller sich selbst als Bezogenen (Art. 4. Nr. 7) bezeichnen, sofern die Zah. lang an einem anderen Orte, als dem der Ausstellung, geschehen soll (trassirt-eigene Wechsel) , Art. 7. Aus einer L-chnst, welcher eines der wesentlichen Erfordernisse eines Wechsels (Art 4) fehlt M II. Verpflichtung des Aueflellers. Art. 8. Der Aussteller eines Wechsels haftet für dessen Annahme und Zahlung wechselmäßig. 533 III. Indossament. Art. 9. Der Remittent kann bett Wechsel an einen Andern durch Indossament (Giro) übertragen. Hat jedoch der Aussteller die Ucbertragung im Wechsel durch die Worte „nicht an Ordre" oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck untersagt, so hat das Indossament keine wechselrechtliche Wirkung. Ard t0. Durch das Indossament gehen alle Rechte aus dem Wechsel auf den Indossatar über, insbesondere auch die Befugniß, den Wechsel weiter zu indossiren. Auch an den Aussteller, Bezogenen, Accep-e tauten oder einen früheren Indossanten kann der Wechsel gültig indosfixt und von denselben weiter indosst'rt werden. Art. 11, Das Indossament muß auf den Wechsel, eine Copie desselben oder ein mit dem Wechsel oder Copie verbundenes Blatt (Monge) geschrieben werden. , Art. 12. Ein Indossament ist gültig, wenn der Indossant auch nur seinen Namen oder seine Firma auf die Rückseite des Wechsels oder der Copie, oder auf die Monge schreibt (Blanco-Jndossament). Art. 13. Jeder Inhaber eines Wechsels ist befugt, die auf demselben befindlichen Blanco-Jndossamente auszufüllen; er kann den Wechsel aber auch ohne diese Ausfüllung weiter indosfiren. Art. 14. Der Indossant hastet jedem späteren Inhaber des Wechsels für dessen Annahme und Zahlung wechselmäßig Hat er aber dem Indossamente die Bemerkung „ohne Gewährleistung", „ohne Obligo" oder einen gleichbedeutenden Vorbehalt hinzugefügt, so ist er von der Verbindlichkeit aus seinem Indossamente befreit. Art. 15. Ist in dem Indossamente die Weiterbegebung durch die Worte „nicht an Ordre" oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck verboten, so haben diejenigen, an welche der Wechsel aus der Hand des Indossatars gelangt, gegen den Indossanten keinen Regreß. Art. 16. Wenn ein Wechsel inbvsfirt wird, nachdem die für die Protest-Erhebung Mangels Zahlung bestimmte Frist abgelaufen ist, so erlangt der Indossatar die Rechte aus dem etwa vorhandenen Accepte gegen den Bezogene» und Regreßrechte gegen Diejenigen, welche den Wechsel nach Ablauf dieser Frist indossirt haben. Ist aber der Wechsel vor dem Indossamente bereits Mangels Zahlung protestirt worden, so hat der Indossatar nur die Rechte seines Indossanten gegen den Aeeeptanten, den Aussteller und Diejenigen, welche den Wechsel bis zur Protest-Erhebung indossirt haben. Auch ist in einem solchen Falle der Indossant nicht wechselmäßig verpflichtet. , Art. 17. Ist dem Indossamente die Bemerkung „zur Einkassirung", -NN Procura" oder eine andere die Bevollmächtigung ausdrückende Formel beigefügt worden, so überträgt das Indossament das Eigenthum an dem Wechsel nicht, ermächtigt aber den Indossatar zur Einziehung der Wechselsorderung, Protest-Erhebung und Benachrichtigung des Vormannes seines Indossanten von der unterbliebenen Zahlung (Art. 45), so wie zur Einklagung der nicht bezahlten und zur Erhebung der depom'rten Wechselschuld. Ein solcher Indossatar ist auch berechtigt, diese Befugniß durch ein weiteres Procura-Indossament einem Anderen zu übertragen. Dagegen ist derselbe zur weiteren Begebung durch eigentliches Indossament selbst dann nicht befugt, wenn dem Procura-Indossamente der Zusatz „oder Ordre" hinzugefügt ist. (Fortsetzung folgt.) An fforderung zur Theilnahme an dem landwirthschastlichen Verein von Oberhessen. Durch den Ausschuß unseres landwirthschastlichen Provinzial-Vereins von Oberheffcn dazu aufgefordert, eine Einladung zum Beitritte zu diesem Vereine an die Landwirthe Oberheffcns zu erlassen, entspreche ich um so lieber diesem Auftrage, alS ich von der Ueberzeugung durchdrungen bin, daß eine Belebung des Interesses an den Zwecken des Vereins zu ihrer Erreichung eben so nöthig, als zu wünschen ist. Es ergeht daher an alle Landwirthe unserer Provinz, deren Verhältnisse es irgend erlauben, überhaupt an alle Bewohner derselben, welche für die Landescultur sich intereffiren, der ebenso ergebene als dringende Aufruf unserem landwirthschastlichen Vereine beizutreten, da derselbe nur durch eine Vereinigung aller Kräfte etwaö leisten kann, und feine Leistungen nur durch eine allgemeinere Betheiligung fruchtbringend werden können. Es ist zwar natürlich, daß in unserer, in politischer Hinsicht so sehr bewegten Zeit, das Interesse an allen anderen Bestrebungen, also auch an denen des landwirthschastlichen Vereins nachgelassen hat, allein grade die dermaligcn Zeitverhältnisse machen es besonders wimschenswcrth, eine möglichst 534 starke Bethciligung an unserem Verein zu veranlassen. Es könnten die Bestrebungen desselben einen Ver- einigungspunkt gemeinsamer Tbätigkeit abgeben, in welchem die durch politische Ansichten getrennten Partheien auf einem praktischen Felde wieder zusammengeführt würden. Aber auch mit Rücksicht auf den Druck der Zeit ist eine lebendige und allgemeine Beiheiligung an dem landwirihschaftlichen Verein sehr wünschenswerth. Die Lasten und Bedürfnisse des Staates nehmen in demselben Verhältnisse zu, als die HülfSquellen und Einnahmen seiner Angehörigen versiegen, es bedarf daher nickt nur doppelter Anstrengung, um dem Druck der Zeit nicht zu unterliegen, sondern es erhöht sich auch die Pflicht durch wechselseitigen Austausch der Erfahrungen und durch Belehrung seine Mitbürger zu unterstützen. Dazu sind besonders die landwirihschaftlichen Bezirksvereine geeignet, dieselben sind es besonders, durch welche der Verein für den kleineren Landwirth nützlich wirken kann, eine Wiederbelebung derselben hängt aber auch von einer allgemeineren Betheiligung an dem Provinzial-Verein ab. Es ergeht deßhalb nochmals der dringende Aufruf an die Landwirthe der Provinz, deren Verhältnisse den Beitritt zu unserem Verein gestatten an demselben sich zu betheiligen, und dadurch ihren ärmeren Gewerbsgenossen und sich selbst zu nützen. Die Großh. Herren Bürgermeister und die verehelichen Mitglieder des landwirihschaftlichen Vereins werden um gefällige Mitwirkung zur möglichsten Verbreitung dieser Aufforderung ergebenst ersucht. Laubach den 15. Juni 1849. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Otto, Graf zu Solms Laubach. Polizeiliche Bekanntmachungen. Das Verbot des Hütens und Pferchens auswärtiger Schaasheerden in der Gemarkung Gießen betreffend. Nachstehende, von dem Stadtvorstande beantragte und von Großh. Regierungs-Commission dahier bestätigte Local-Feldpolizei-Bestimmung bringe ich zur öffentlichen Kenntniß: i) DaS Hüten und Pferchen auswärtiger Schäfer in der Gemarkung Gießen ist gänzlich verboten. 2) Die Uebertreiung dieses Verbots unterliegt folgenden Strafen: a) das unbefugte Hüten auf noch nicht abgeerndteten Grundstücken, in Gärten, jungen Baumpflanzungen oder Wegen für jedes Stück Schaafvieh eine Strafe von 30 fr., welche aber im Ganzen 30 fl. nickt übersteigen darf; b) auf abgeerndteten oder wüst liegenden Grundstücken, Feldwegen und Weiden für jedes Stück Schaafvieh einer solchen von 10 fr., welche jedoch im Ganzen nicht über 10 fl. betragen darf. c) das unbefugte Pferchen für jede Nacht einer Strafe von 3—5 fl. — Gießen am 26. Juni 1849. Der Großh. Bürgermeister Gg. Reiber. Ein Notizbuch und zwei Gürtel sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 29. Juni 1849. Edictalladung. 1053) Grünberg. Oesfentliche Ladung. Die Handlung Windecker und Hensel in Gießen hat gegen Philipp Stein von Niederohmen wegen verschiedener Forderungen aus Waarenfäufen am 10. März l. I. bei der unterzeichneten Gerichtsstelle Klage erhoben. Da der Beklagte in Nkederohmcn nicht anwesend und sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe auf Antrag der Klägerin hierdurch aufgefordert, in Frist von drei Monaten vom Tage an gerechnet, wo diese Verfügung zum ersten Male in den öffentlichen Blättern erscheint, sich auf die Klage entweder selbst, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erklären, widrigenfalls deren thatsächlicher Inhalt für eingestanden angesehen, er mit etwa ihm zur Seite stehenden Einreden ausgescklossen und auf Anstehen der Klägerin verurtheilt werden wird. Zugleich wird angefügt, daß alle weiteren Verfügungen in dieser Sache durch Anschlag an der Gerichtsthüre bekannt gemacht werden. Grünberg den 21. Mai 1849. Gr. Hess. Landgericht daselbst. W e l ck e r. 535 Besondere Bekanntmachungen. 1208) Gießen. Die Quittungen über Waisenverpslegnngsgelder vom 2. Quartal 1849. Es wird in Erinnerung gebracht, daß die Quittungen über obige Gelder Ende dieses Monats nach Darmstadt gesendet werden müssen und daß wenn dieses nicht geschieht, die Empfänger des Geldes die Portokosten bezahlen müssen, während sie sonst die Vergütungssumme ohne Kosten beziehen können. Gießen den 28. Juni 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1217) Lich. Ich lade hiermit alle Diejenigen, welche rechtliche Ansprüche auf die Anton Schirmer'sche Erbschaft haben und sich hierüber legitimi- ren können, auf Montag den 9. Juli d. I., Morgens 8 Uhr, zu einer gemeinschaftlichen Besprechung auf den Hes- senbrncker Hammer ein.' Lich den 28. Juni 1849. Bingmann, Bevollmächtigter. Versteigerungen. 1221) Gießen. Holzversteigerung. Freikag den 6. Juli, soll in den Domanialwalddistricten Tempel und Zellroth nachvcrzeichnctes Holz versteigert werden: 2 Stecken Eichen Pn'igclholz, 144% ii Kiefern „ 19% „ ii Stockholz, 20550 Wellen ,, Reißholz. Die Zusammenkunft ist Vormittags 8 Uhr auf der Schiffenberger Chaussee an der Waldmeisterswiese. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Crcdit bis Martini d. I. gestaltet. Gießen den 28. Juni 1849 Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Schiffenberg, Dr. ®raubt. Feil geboten. 1212) Gießen. Gut^r Hafer ist fortwährend zu billigem Preise zu haben bei M H. Stern, Walfthorsttaße Lit. A. Nr. 63. 1218) Gießen. Orleans, die Elle 21 fr., % breiter Kattun, die Elle 9 fr., abgepaßte Som- mermousselin-Kleider, die Elle 12 fr., Leinwand, die Elle von 9 fr. an, Möbel-Dammast, die Elle 14 fr., Tischdecke» zu 1 fl. 12 fr.; sodann Seidenzeuge, Lustre, Moheurs, Shawls 2C. 2C. empfiehl! zu den äußerst herabgesetzten Preisen Salomon Heichelheim, neben dem Darmstädter Haus. 1179) Gießen. Beutelkrepp empfiehlt Carl Frech. 1202) Gießen. Tapeten in großer Auswahl das Stück zu 12, 14 fr. u. s. w., sowie Reste Tapeten das Stück zu 10 fr. empfiehlt Wilh. Reiber an der Kirche. 1210) Gießen. Sein Lager in allen Sorten Parfümerien, sowie auch den Verkauf von gewöhnlicher Pomade und Haaröle empfiehlt Ehr. Oppermann auf der Mäusburg. 1222) Gießen. Mein Lager in allen Sorten gebleichter, ungebleichter und gefärbter Webgarne, gebleichter, ungebleichter u. melirter Strickgarne, leinener und baumwollener Nähgarne, Näh- fetre und Knöpfen, wollene und baumwollener Bänder, Kordeln, Gummiträgern, Gürteln, Börsen, Strick- und Nähnadel», sowie aller in dieses Fach einschlagender Artikel, bringe ich hiermit in empfehlende Erinnerung. Indem ich durch neue und bedeutende Zusendungen in den Stand gesetzt bin, die Preise bedeutend zu ermäßigen, verspreche ich eine durchaus billige und reelle Bedienung. Julius Wallach, am Markt. Lit. B. AS 27. Zu vermieten- 1223) Gieße». Mehrere Familienwohnungen sind z» vermiethen und alsbald beziehbar bei Jaeob Dörr. 1198) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend aus 2 ineinandergehenden Zimmern, einer Stube, Küche, Keller 2c. ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen bei Rupp's Wttw. im alten König'schen Hause am Wallthor. 1220) Gießen. Ein kleines Stübchen ist zu vermiethen bei Carl Wannig, Lit. A. AS 117 am Wallthor. 536 1193) Gießen. Eine Familienwohnung steht zu vermiethen bei M. Silbereisen. 1174) Gießen. Eine Familienwohnung bestehend aus einer Stube, Kabinet, Kammer, Küche, Keller und Holzplatz ist zu vermiehen bei Heinrich Lenz. 1182) Gießen. In Lit. C. Nr. 3 auf dem Seltersberg ist die Mansardenwohnung, bestehend aus 3 Zimmern mit Cabinetten, nebst Küche, Kammern 2C. zu vermiethen. 1147) Gießen. Bei Kürschner Köhler auf dem Kreuz ist eine kleine Familicnwohnung zu vermiethen. 1155) Gießen. Eine Stube mit Kabinet ist zu vermiethen bei Carl Keil, am Markt. 1214) Gießen. Ein Pferdestall ist zu vermiethen nnd kann bis zum 1. October 1849 in Gebrauch genommen werden bei M. H. Stern Wallthorstraße Lit. A. Nr. 63. 1140) Gießen. Das von Peter Ruckstuhl bewohnte Logis, bestehend aus 2 Stuben, Küche, Boden und Miststätte, ist zu vermiethen, und kann den 10. Juli bezogen werden. Chr. D. Fillmanu. 1213) Gießen. Eine Familienwohnung bestehend aus 3 Stuben, Kammern, Keller, Küche u. s. w. ist zu vermiethen und ist bis Mitte September beziehbar. Auf Verlangen kann das Logis auch in 2 Theilen abgegeben werden bei M- H, Stern. Vermischte Nachrichten. Handwerker-Schule. 1204) Gießen. Es wird hiermit zur Kennt- niß der Besucher der Handwerkschule gebracht, daß der Unterricht des Herrn B. K. Lauckard noch wertere 14 Tage (bis zu dessen völliger Wiederherstellung) ausgesetzt bleibt. Der definitive Anfang wird angezeigt werden. Gießen den 26. Juni 1849. Der Vorsitzende der Lokalsection d. G.-V. 118a) Gießen. Studenten Concert jiun Besten eines bedürftigen Studenten. Sonntag den 1 Juli im Cursaale zu Salzhausen. Arrangrrt von P h. Fritsch. W. Langsdorf. 1203) Gießen. Der so eben erschienene Rechenschaftsbericht der Febensverstcherungsbank f. W. in Gotha. für 1848, welchem zugleich eine Uebersicht über daS nun zwanzigjährige Wirken der Bank beigefügt ist, legt den befriedigendsten Zustand dieser Anstalt dar und verdient von Allen gelesen zu werden die sich für Lebensversicherungen intertfftreu oder sich bei einer solchen Anstalt betheiligen wollen. Versicherte: 15036 Personen, Versicherungssumme: 24,011,200 Thlr., Bankfonds: 5,440,934 Thlr., Ueberschüsse zur Dividendeuvertheilung: 920,210 Thlr. Bericht und Antragsformulare werden unentgeldlich verabreicht von G. R. Krauskopf, Hofg.-Advokat in Gießen. I. F. Möller in Marburg. Dan. Bepler, jun. in Wetzlar. 1207) Gießen. Mein Cabinet zum Haarschneiden ist jetzt auf der Mäusburg. Gießen den 29. Juni 1849. Chr. Oppermann Friseur. 1205) Gieß en. Von vielen Seiten dazu aufgefordert, wird die hiesige Bürgergarde-Musik Morgen, Samstag den 30. ' d. M. Abends 6 Uhr im Busch'schen Garten eine musikalische Unterhaltung veranstalten, wozu dieselbe ergebeust einladet. Der Eintrittspreis für jeden Herrn ist 12 fr. Damen gehen frei ein. Gießen den 29. Juni 1849- Schwabe. 1196) Gießen. Ein Bursche, welcher Lust hat die Schuhmacherprofession zu erlernen kann alsbald in die Lehre treten bei Schuhmachermeister Herbert, Lit. C. Nr. 158 auf dem Seltersweg. 1219) Gießen. Carl Schrrboe, Corsetteusabrikant aus Offenbach a. M., macht einem verehrten Publicum die ergebenste Anzeige, daß er bei seiner Durchreise den am 4. und 5. Juli d. I. stattfindenden Markt mit einem reichhaltigen Lager Corselten abhalten wird. Seine Wohnung ist im Prinz Carl. 1165) Butzbach. Es kann ein Junge die Spenglerprofession erlernen bei Johannes Windecker Spenglermeister. 1176) gelangen Das Bw Anfragen geringen Auskunft 1215) (Montag T< läge ein treffend; der wert f 11209) Kaufmat auf der G 1211: stände b 1206 11 daselbst. 121k Sohn, köpf, a hier, hi mathlic für Ko term x Da, rr Subjet betrüge w w in v. Sch seldorf 537 1176) Lommissrons-Düreau, Petri-Kirchhof Nr. 308. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 1. Juli. Christian Noll in der Nm- stadt. Franz LampuS in der Löwengasse. Heinrich Kammerer am Markt. Wilhelm Schäfer am Rathhaus. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 1. Juli. Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Zreiprediger Lips. Universitäts-Gottedienst. Um 1t Uhr: Professor Dr. Hesse. Getauft. Den 21. Juni. Eine uneheliche Tochter, Marie Wilhelmine, geboren den 4. Juni. Beerdigte. Den 23. Juni Katharine Kaufmann, des verstorbenen Ortsbürgers, Christoph Kaufmann zu Spielberg, eheliche Tochter, alt 28 I., gestorben den 22 Ium. Den 25 Juni. Johann Eduard Martin Matthias, Schneider, des verstorbenen Bürgers und Drechslermeisters, Ernst Matthias, ehelicher Sohn, alt 20 I. 7 M- 26 T, gestorben den 23. Juni. Denselben. Wilhelm Martin Ludwig Konrad Muller, Steinhauer, des verstorbenen Bürgers und Schuhmachcr- mcisters, Andreas Müller, ehelicher Sohn, alt 21 I. 11 M. 9 T., gestorben den 24. Juni. Den 2 7. Juni. Der Grostberzogliche Professor der Theologie, Dr. Ferdinand Florenz Fleck, alt 49 I. 2 M., gestorben den 25. Juni. Den 28. Juni. Ludwig Friedrich Löber, Bürger dahier, alt 61 I. 8 M. 21 T., gestorben den 27. Juni. Denselben. Luise Hoffmann, des Bürgers und Kaufmanns, Karl Hoffmann, eheliche Tochter, all 12 I. 4 M. 26 T., gestorben den 26. Juni. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Lübe (f. Keachtenswerth! 4215) Gießen. Vaterländischer Verein. (Montag Abends, 8 Uhr bei Kasftew>rth Ebel.) Tagesordnung: Neue Emlaufe: Vorlage einer Druckschrift, die Verfassungsfrage be- treffend; Wahl des Vorstandes. - Die Mitglieder werden ersucht, sich recht zahlreich einzufinden. Der Vor st and. | 11209) Gießen. Ich wohne jetzt bei Herrn Kaufmann Noll in dem ehemals Hoch' scheu Hause auf der Mäusburg. Gießen den 30. Junl 1849. Ehr. Oppermann, Friseur. 1211) Gießen. Eine noch in gutem Zustande befindliche Drehbank wird zu kaufen gesucht. Ehr. Jung, Mechamkus wohnhaft am Reichen-Sand. 1206) Sckiffenberg. Sonntag den 1. Juli II a i* in o ii i e - HI u s ik daselbst. 1216) Odenhausen. Hermann Fürth und Sohn, von Bottenhorn, Regierungsbezirks Biedenkopf, arbeiteten bisher an den Eisenbahnbauten dahier, haben sich aber mit Zurücklassung ihrer hei- mathlichcn Legitimationspapiere und ohne Zahlung für Kost und Logis bei mir geleistet zu haben un- term 25. Mai d. I. heimlich von hier entfernt. Da, wie es scheint, als beabsichtigten diese beiden Subject eihre Nebenmenschen nur zu überlisten und zu betrügen, so warne ich Jedermann vor dieselben. Odenhausen den 27. Juni 1849. ' Heinrich Will. Angekommene und abgereiste Fremden vom 27, bis 29. Juni 1849. In den Gasthäusern. Winter, Pfarr. v Sarlouis. Hr. Prinz, Justizr. v. Gla- , „ 4m- Dr Raab, Bang. v. Wiesbaden. Hr. denbach. Hr. Martini, Säng. v. Hamburg. Hr. Hepton, o. ; Ö. Cöln. Hrn. Kfl. Cantator v. Düs. Rcnt, v. Liverpool. Hr. Prunket, Ingen, v. Biedenkopf. Hr. v. Schroder, L,eutn. -abura Franz v. Leipzig. Hr. v. Sabesky, Maj. v. Frankfurt. Hr. Schmidt, Mal. v. seldorf, Deichmann v. ©ttur. ? 1 " 9 a Wie und wo man für 8 Thlr. Preuß. in Besitz einer baaren Summe von uilgefahr Zweimalhundert Tausend Thalern gelangen kann, darüber ertheilt das unterzeichnete Commissions-Büreau^unentgelt ich' Uu« Das Büreau wird aus desfallsiae, bis spätestens den 31. jnli d J. bei ihm eingehende sranrirre Anfragen promte Antwort ertheikn, und erklärt hiemit ausdrücklich, daß außer demdaran »u wni^ >> e geringen Porto von Seilen des Anfragendcn, fur/te vom Commis,tonö-Bureau zu ertyeilenve nayere Auskunft Niemand irgend etwas zu entrichten hat. Lübeck, Juni 1849. 538 Dresden. Hrn. Kfl. Zöllner v. Hamburg, Klingelberg it. Leisner v. Hanau, Klein v. Aachen u. Reicher v. Elberfeld. Hr. Marr, Finanzr. v. Arolsen. Hr. v. Trotha, Nent. v. Breslau. Hr. Welsen, Partie, v. Darmstadt. Hrn. Kfl. Reinhardt v Herborn, Fleischer v. Freiburg, Engelhardt v. Frankfurt, Spieler v. Hannover u. Reetes v. Bockenheim. Im Rapyen -. Hrn. Kfl Schenck v. Frankfurt, Betz v. Heidenheim/Busch v. Hanau, Steinhaus v. Barmen, Jung u. Platzhof v. Elberfeld u. Metzler v. Weilburg. Hr. v Ne- wakowökp, Major u. Hr. v. Landersette, Pr.-Lieutn. v. Bonn. Hrn. Äst. Schaum v. Marburg, Franck u. Müller v Frankfurt. Hr. v. Baumbach m. Fr., Berw.-Beamt. v. Witzen- hausen. Hrn. Kfl. Busch v. Hanau, Steinhaus v. Barmen, Espenscheidt v. Montabaur, Matthes v. Frankfurt u. Ruppel v. Schlierbach. Hr. Kellner, Vcrw. v. Braunfels. Hrn. Kfl. Scharmann v. Barmen u Schnell v. Caffel. im Prinz Carl: Hr. Rausch, Spedit v. Großeneichen. Hr.'Hoffinger, Dergm. v. Klausthal. Hr. Haberkorn, Müll, v. Altenburg. Hrn. Kfl Scheuer v. Heldenberg, Hessenberger v. Staaden u. Ring v. Höchst. Frl. Rercher v. Alsfeld. Hr. Weiß, Handelsm v. Frischborn. Hr. Ortwein, Gensd. v. Lauroth. Hr. Neumann, Geschäftsm. v. Schotten. Hr. Bechthold, Privatm. v. Friedberg. Hr. Löb, Kfm. v. Vilbel. Hr. Horn, Ingen, v. Leipzig. Im Darmstaedter Haus: HkN. Geschäfts!. Schüler u. Heinzerling v. Biedenkopf. Hrn. Fuhrl. Drullmann v. Wetzlar u. Kuhl v. Homberg. Hrn Geschäfts!. Metzger v. Darmstadt, Bindcwald v Marburg, Schlcichenbach v. Wei- denbach u. Ditswler v. Büdingen. Hrn Handels! Feudtner v. Friedberg, Hill v. Cassel u. Kleine v. Biedenkopf. In der Sonne: Fl. GvldmaNN V. Ershausen. Hr. Schambcr, Geschäftsm. v. Kesselbach. In den Privathäusern. Bei Hrn. Ziegler Braun: Jungfer Hisserich v. Homberg — Bei Fr. Kirchenr. Dieffenbach: Frl. Reuning v. Darmstadt. — Bei Hrn Nbrm. Heerz: Hr. Ewald m. Fr., Conrect. v Scholten. — Bei Hrn Herm. Elkan: Hr. Elkan, Kfm. v. Frankfurt. — Bei Fr. Elisab. Henckel: Frl. Pracht v. Giünberg. Frucht- gat- tung. Warzen jtorn . Gerste. Hafer . Erbsen Linsen. F e rr ch t p v e i s e. Gießen 28. Juni. Grünberg 28. Juni. 1 «ich 16. April. Friedberg 20. Juni. Mainz 10. Februar. Marburg 27. Jan. Wetzlar 23. Juni. a l t Pftl 200 200 170 JLiJl 8 j 50 5 | 50 4 j 30 3 35 Pf-l fl- _kr. 200 8 40 190 6 30 170 5 — Mött ff—j" kr. 7 9 4 49 3 56 2 91 Scheffel 3/57 2 ) 39 ; — 1 59 2 1 37 - Die Fletsch- unb Brodtare rc. vom 30. Zum bis 7. Juli bleibt unverändert. Dun In einem „katholischen Gebetbuche" von Ackermann befindet fich Seite 48 folgendes Gebet, welches in jetziger Zeit allen Confessionen zu empfehlen seyn dürfte: „Lob und Ehre seh Dir in dem Himmel und Friede auf Erden! Bilde meine Seele, Du Schöpfer des Menschenglückes, zur Friedfertigkeit und Liebe und bewahre mein Herz vor jeder unedlen Neigung. Laß mich Versöhnung unter die Menschen bringen, die sich hassen, und Liebe unter die, die sich verfolgen. Erleuchte die Herzen der Fürsten, damit sie die Menschheit ehren und des Blutes ihrer Unterthanen schonen. ?gß sie einsehcn, daß der geringste Mensch in Deinen Augen so viel Werth als ein König hat, und stimme sie zur göttlichen Harmonie Deiner Liehe," (Didask.) t e s. Eine fleißige Leserin der Zeitungen fragte ihren Mann: Was ist denn Oppositionspartei? Mein liebes Kind, erwiderte der Mann, Oppositionspartei ist im Parlament ganz dasselbe, was du in der Haushaltung bist. Gemeinnütziges. Verbesserung der Luft in den Pferdeställen. Um die Luft in den Pferdeställen zu verbessern, soll ein gutes Mittel sein, Sägespäne mit 14 Theilen Wasser und einem Theil Schwefelsäure getränkt, in kleinen Trögen aufzustellen. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und SteiZdruckerei.