Dienstag den 26 Juni Ilnzeigrblatt der Stadt Md des Regierungsbezirks MA1*- ^«mitag °-n 2B. Juni 1859". »*Ä.Wji»'Äwawss i.LL!" US-: t»a.' a «*»- >"»>.» _________________E.nrück.mgsgebühr für di-g-spalttn- CorPuszcilc 2 kr. ^"-d.t.on (Canzl-.b-rg Lit. b. Nr. ».) - v f * V F bk Ausführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung im Großherzogthume betreffend. LUDWIG III. Kroßherzog von Hessen und bei Rhein re. re. r.«„„ Hü1 t>ur$, Reichsgesetz von, 26. November vorigen Jahres im Reichsaesebblatw hnm 9-7 k a ®ÄÄiSÄ«»Aa’* I. Die drei Provinzen des Großherzogthums betreffend. «4 ts- -ts r-. 11 Depositen der Wechselsumme ™«) ÄÄ' ÄW’ÄS " 73 L- «"8",in,,, d,m,chm W,chs„o,d. Staatsschuldentilgungskasse betreffend. ' 1821' ble Anlegung der Depositen bei der ist nach WWWVANx3.6w„„„ L jur Vollendung einer im Laufe begriffenen Veriabruua mehr nf« Maßgabe des alten Gesetzes, Art. 78 und 79 der allgemeinen deutschen Weckiclordnn»-> ^n,p[,r ,.rci f lC/ ..^s^ohungsweise in Fällen der soll diese Verjährung schon dann vollendet sein wenn von d m npbJf? 'n 0 r t i s a t i 0 n abhanden gekommener Wecksel rÄt'w” 7'7‘f (8lrt 73 d-r -stg-m-imn °°-r Stow, in “ b« Sud" tzlt des Wechsels, soweit thunlich, anzugeben, sein Eigens wenden, den In- öffentliche Aufforderung des unbekannten Inhabers deffellen zu bcaittragem ^ blaublich zu machen und die erachtet, so verfügt es^etne’fn wclchc^dcr^Weä??^ ? aU genügend nnd der Inhaber aufgefordert wird, sein Reckt an d-,n r < ■ f echfel nach jenen Angaben beschrieben »«W», uidng-nM« »ach -bg-lMf« Frist d,r Wchstl t,em ®“* 524 § . 5. Die Frist ist nicht länger, als auf drei Monate zu bestimmen, und beginnt, wenn der Wechsel noch nicht verfallen ist, erst vom Verfalltage an. Die Aufforderung ist in eine im Großherzogthume erscheinende, und wenigstens in eine außerhalb des Großherzogthums erscheinende Zeitung, — nach Ermessen des Gerichts ein- oder mehreremale, — einzurücken. In der Provinz Rheinhessen wird außerdem die Aufforderung in dem Sitzungölokale des Gerichts angeschlagen. § . 6. Meldet sich innerhalb der anberaumten Frist der Inhaber des Wechsels und kann er sich als dessen Eigenthümmer legitimiren, so wird das Amortisationsverfahren aufgehoben, unbeschadet des Rechts des Amortisationsklägers, im Falle des Art. 74 der allgemeinen deutschen Wechselordnung die Herausgabe des Wechsels in besonderem Rechtsverfahren zu verlangen. § . 7. Ist die Frist ohne Einsprache abgelaufen, so wird der Wechsel auf Anrufen des betreibenden Thcils als amortisirt erklärt und dieß wird, jedoch nur in einer im Großherzogthume erscheinenden Zeitung und nur einmal, durch das Gericht öffentlich bekannt gemacht. 8. 8. Das Verfahren richtet sich in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen nach den gemeinrechtlichen Bestimmungen. In der Provinz Rheinhessen hat der Amortisationskläger sich mit einer Bittschrift an das Handelsgericht zu wenden. Außerdem wird für die Provinz Rheinhessen noch Folgendes besonders verordnet: a) Der Einspruch gegen die Amortisation ist durch eine dem Amortisationskläger vor das Gericht, welches die Aufforderung erlassen hat, gegebene Ladung zu erheben und das Original desselben von dem Gerichtöschreiber zu visiren. Auch kann der Einspruch durch eine auf der Gerichtskanzlei zu Pro- tocoll gegebene Erklärung geschehen; er muß aber in diesem Falle unter Strafe der Nichtigkeit durch eine, in den darauf folgenden drei Tagen gegebene, Vorladung des Amortisationsklägers wiederholt werden. Der Gerichtsschreiber hat alle Einsprüche sofort in ein besonderes, von dem Präsidenten des Gerichts mit Seitenzahlen und mit Handzug versehenes Register einzutragen. b) Die auf das Verfahren über den Einspruch Bezug habenden Acte, einschließlich der Urtheile, können aus der Kanzlei des Gerichts an diejenige Parthei insinuirt werden, welche nicht an dem Orte wohnt, wo das Gericht seinen Sitz hat, oder welche daselbst ein anderes Domicil erwählte. II. die Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend. §. 9. Die Wechselproteste (Art. 87 der allgemeinen deutschen Wechselordnung) werden durch die Stadt- und Landgerichte oder durch Wcchselnvtare nach den hierüber vorhandenen oder noch ergehenden Bestimmungen ausgenommen. §. 10. Proteste dürfen nach 7 Uhr Abends nicht erhoben werden, sofern nicht der Protestat mit der späteren Erhebung sich einverstanden erklärt, was im Proteste zu bemerken ist. §. 11. Allgemeine Feiertage (Art. 92 der allgemeinen deutschen Wechselordnung) sind: der Neujahrstag, der Charfreitag, der Ostermontag, der Himmelfahrtstag, der Pfingstmontag und die beiden Weihnachtstage. III. die Provinz Rheinhessen betreffend. §. 12. Die in dem Art. 80 Satz 2 der allgemeinen deutschen Wechselordnung der Streitverkündigung verliehene Wirkung findet durch Notification der Klage statt. §. 13. Die Wechselproteste werden durch Notarien oder Gerichtsboten ausgenommen. §. 14. Der Art. 176 des rheinhessischen Handelsgesetzbuches bleibt soweit in Kraft, als er hinsichtlich von den Notarien oder Gerichtöboten zu führenden Register das Versehen mit Seitenzahlen und das Para- phiren, sowie die Beobachtung der für die Repertorien bestimmten Formen vorschreibt. 8. 15. Unter allgemeinen Feiertagen sind die gesetzlich anerkannten christlichen Festtage und diejenigen Tage zu verstehen, deren allgemeine Feier aus sonstigen Gründen gesetzlich festgesetzt ist. 8. 16. Der nach Art. 189 Satz 2 des rheinhessischen Handelsgesetzbuchs zulässige Eidesantrag findet nur noch in denjenigen Fällen statt, in welchen entweder vor dem 1. Mai d. I. die ganze Verjährungszcit abgelaufen ist, oder in welchen eine an diesem Tage noch im Laufe befindliche Verjährung nach Maßgabe des alten Gesetzes vollendet wird. (§. 2.) Der Eidesantrag kann aber dann nicht mehr statthaben, wenn erst von dem gedachten Tage an, die in der allgemeinen deutschen Wechselordnung bestimmte Verjährungszeit abgelaufcn sein wird. 8. 17. Der Art. 448 des rheinhessischen Handelsgesetzbuchs wird in so weit aufgehoben, als derselbe über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung verfügt. 525 §. 18. Die Klagen aus eigenen (trockenen) Wechseln gehören auch dann vor die Handelsgerichte, wenn sie weder von Handeltreibenden unterschrieben sind, noch Handelsgeschäfte zur Veranlassung haben. Die Art. 636 und 637 des rheinhessischen Handelsgesetzbuchs sind aufgehoben. §. 19. Außer den in der allgemeinen deutschen Wechselordnung Artikel 2 unter Nr. 1 — 3 bezeichneten Fällen ist der Wcchselarrest nicht zulässig in folgenden Verhältnissen: 1) gegen den Schuldner zum Vortheile seines Ehegatten, seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie, seiner ehelichen Geschwister, seines Oheims, seiner Tante, seines Neffen, seiner Nichte, oder seiner Verschwägerten in denselben Graden; 2) gegen Personen, welche das 70. Lebensjahr angetreten haben; 3) wenn das schuldige Kapital nicht mehr als 100 Gulden beträgt. §. 20. Der erkannte Wcchselarrest darf nicht vollstreckt werden: 1) gegen active Militärpersonen unter dem Officiersrang, so lange sie nicht großbeurlaubt sind, — und gegen active Militärpersonen im Officiersrang, so lange sie sich mit ihrem Corps oder mit Ab- thcilungcn desselben außerhalb der Garnison befinden; 2) gegen beide Ehegatten zugleich. § 21. Der verhaftete Schuldner wird entlassen: 1) nach sechsmonatlicher Haft, wenn die Schuld an Hauptgeld unter 500 Gulden, nach einjähriger Haft, wenn die Schuld an Hauptgeld 500 Gulden oder mehr, aber weniger als 1500 Gulden, nach achtzehnmonatlicher Dauer der Haft, wenn die Schuld an Hauptgeld 1500 Gulden oder mehr, aber weniger als 3000 Gulden, nach zweijähriger Haft, wenn die Schuld an Hauptgeld 3000 Gulden oder mehr beträgt: 2) wenn der Schuldner, er mag bereits Militär sein oder nicht, zum Militärdienste einberufen wird, oder wenn er, im Falle er im Officierörange steht, mit seinem Corps oder seiner Abheilung die Garnison zu verlassen hat; 3j wenn der Schuldner während der Dauer der Haft das 70. Lebensjahr angetreten hat. §. 22. Der Schuldner, welcher aus der Haft entlassen worden ist, sei es wegen abgelaufcner Dauer der Haft, sei es wegen Mangels der Bezahlung der Verpflegungskosten, kann wegen derselben Forderung nicht wieder verhaftet werden. §. 23. Der Gläubiger, welcher die Freilassung des Schuldners auf dessen Anstehen gestattet hat, ist befugt, späterhin dessen Wiederverhaftung zu verlangen; jedoch hat diese erneuerte Hast nur unter Einrechnung der Zeit der früher bestandenen Hast anzudauern. §. 24. Die für Verpflegung des verhafteten Schuldners durch den Gläubiger zu hinterlegenden Kosten sind auf 30 Kreuzer täglich festgesetzt. Allgemeine Bestimmungen. §. 25. Vorstehende Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes treten mit dem 1. Juli dieses Jahres in ZlMgx des Reichsgesetzes d. d. 26. November vorigen Jahres sind vom 1. Mai laufenden Jahres an, mit welchem Tage die allgemeine deutsche Wechselordnung Gesetzeskraft erlangt hat, außer Wirksamkeit getreten: 1) in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, a) das gemeine deutsche Wechselrecht, b) das in der Stadt Offenbach bestehende Wechsclrecht nebst den in dieser Hinsicht erlassenen Verordnungen, 2) in der Provinz Rheinhessen die Art. 110 bis 189 (einschließlich) des daselbst geltenden Handelsgesetzbuchs, mit Ausnahme jedoch der oben im §. 14 aufrecht erhaltenen Bestimmungen des Art. 176. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 4. Juni 1849. (L. s.) LUDWIG. Kilian. (Fortsetzung fallgem. deutsche Wechselordnung) folgt.) 526 Mrlrtärdienstnachrichten. Am 10. April ist der Pfarrverweftr zu Wirhausen Ludwig Fischer zum zweiten Lehrer an der Garnisonsschule zu Darmstadt und zum Gar- msonsfmprediger ernannt worden. — Mit Patent vom 21 äfpnt sind im Großh. Artilleriecorps ernannt worden der Hauptmann von Pcrglas zum Major, der Lieutenant HallwachS zum Oberlieutenant und der Feldwebel Suvv zum Lieutenant. - Mit Patent vom 8. Juni wurden er- nannt der Lieutenant Königer im 2. Infanterieregiment zum Oberlieutenant u d der Cadetcorporal d. Diemar jitm Lieutenant in demselben Regiment. — An demselben Tage hat der Oberlieutenant v. Rosenberg im 4. Jnfan- tcrieregiment den nachgesuchten Abschied erhalten. Versetzungen in den Ruhestand. In den Ruhestand wurden versetzt: am 23 Mai der Lehrer an der ersten Mädchenschule zu Heppenheim, Schulrector Philipp Götz: am 3l. Mai der Schulledrer Johannes Tewaa q zu Allen- dorf bei Battenberg, im Reg.-Bez. Biedenkopf. Sterbfälle. Gestorben find: am 4. April der Maior u la «uito v. Vrints-Treuenfeld; — am 30.Mai die derueutenante Zimmermann im Gcncralauartiermeister- stab und Hofmann im 2. Infanterieregiment. Offizi elle Nachrichten. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, durch allerhöchste Entschließungen vom 1°. 3um den Justizmimster Joseph Aloys Kilian seiner Stelle als Minister der Justiz zu entheben und denselben, seinem Wunsche gemäß, zum General-Staatsprocurator am Oberappcllatlons- und Caffationsgerichte in dessen Eigenschaft als Cassationshof zu ernennen, sodann — den General- am Oberappellations- „„v Cassationsgerichte Friedrich Weiß m seiner früheren Anciennetät an des Ober- appellattons- und Cassationsgericht als Mitglied und Rath zu versetzen und -- den Substituten des General-Staats- procnrators bei dem Obergerichte zu Mainz, General-Advo- caten vr. Damian Creve zum Ministerialrath bei dem Ministerium der Justiz zu ernennen. Polizeiliche Bekanntmachung. hier o^gelTSn. Äinb, » Reisholz, 13 Stecken fichten Stockholz, 425 Wellen „ Reisholz, 13 fichten Stämme von 157 Cbikfß., 148 „ Stangen von 540 % „ 201 lerchen „ von 91 „ sodann 15 Stecken eichen Scheidholz im Magazin im alten Schwanen. auf dem hiesigen Rathhause öffentlich versteigert werden. Wer das Holz im Walde vorher sehen will, kann sich an den Forstschnh Flett dahier und Dern zu Annerod wenden. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet. Die Herrn Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 21. Juni 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1178) Gießen. Donnerstag den 28. Juni, Vormittags 9 Uhr, soll Weißbinderarbeit, veranschlagt zu 10 st. 20 fr. und Tapezierarbcit, „ „ 13 u 20 „ in dem hiesigen Pfandhaus an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Der Voranschlag liegt znr Einsicht im Pfandhausbüreau offen. Gießen den 23. Juni 1849. Die Pfandhausvcrwaltuug. Bieler. Pfeil. 1173) Gießen. Freitag den 29. d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des Kaufmann und Mecha- uikus G. Burkhard auf der Mäusburg dahier, nachfolgende, noch im besten Zustande befindlichen Möbel, als: ein Sopha, eine Komode, 6 Stühle, ein Nachtttschchen, 2 Tische, 2 Bettladen, ein Spiegel, 2 Schüsselbänke, und noch mehrere kleinere Gegenstände öffentlich meistbietend und gegen gleich baare Zahlung vei steigert werden. Gießen den 22. Juni 1849. Der Beigeordnete R ü h l. 1177) Londorf. Mühlenverkauf. Freitag den 27. Juli l. I., des Nachmittags 2 Uhr, soll die der Georg NahrgangS Wtw. zugehörige Erbstandsmühle, die sogenannte Schmittmühle bei Londorf, meistbietend unter denen im Termin näher bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigert werden. Die Mühle besteht in einem Mahlgange und einer Schlagmühle mit Wohn- und Oeconomic-Ge- bäuden, als: I 555 101 Klftr. Hofraithe Grund, I 120 u Grabgarten an der Hofraithe, I 556 106 u Wiesengarten dabei. Auf portofreie Anfragen kann über den zu entrichtenden CrbstandSpacht, sowie über die Versteigerungsbedingungen bis zum Termin nähere Auskunft von dem Unterzeichneten gegeben werden. Steigerer müssen sich über ihre Zahlungsfähigkeit durch glaubwürdige Zeugnisse im Termine gehörig ausweisen, als im entgegengesetzten Falle ihre Gebote nicht beachtet werden können. Londorf am 14 Jnni 1849. Der Gr. Bürgermeister Kliebe. 1151) Climbach. In dem hiesigen Climbacher Gemeindewald, Distrlct Langenbruch, werden jederzeit Kiefern- und Fichten-, Bau- und Werkholzstämme von 40 bis 90 Fuß Länge und 7 bis 15 Zoll mitlerem Durchmesser auö der Hand verkäuflich abgegeben. Dieses Holz, wie schon bekannt, ist von vorzüglicher Güte; alle diejenigen, welche solches Holz zu haben wünschen, belieben sich an den Unterzeichneten zu wenden und ist derselbe bereit, jederzeit gegen nicht zu hohe Preise jedem dienstlich und pünktlich zu dienen. Elimbach den 18. Juni 1849. Der Bürgermeister, Schmidt. Feilgeboten. 1187) Gießen. Schwarzen Orleans, Handschuhe von Leinen und von Glanzleder in allen Farben, Cravatten von Allas und von Lasting. Sommerhalstücher. Baumwollene und seidene Foulards. Filz- und Seidenhüte, sowie schwarze und weiße Marseiller Hüte. Türnerzwillich ä 12 bis 18 fr. per Elle, empfehle ich zu geneigter Abnahme bestens. G. E. Böhm. Gießen den 23. Juni 1849. 528 1198) 1195) Wohnung Heinrich Lenz. Gießen. Es ist eine kleine Familicn- zu vermiethen bei Vermischte Nachrichten. ,®6 -l» *«l«6l«r le. dl. SÄ i'* 8'f"*' »«« w-m Nt 1162) Gießen. In dem academischen HoS- pitnle bei der chirurgischen Abtheilung wird demnächst^ die Stelle einer Wärterin erledigt. — Das mit dieser Stelle verbundene Einkommen besteht aus freier Station und jährlich 52 bis 80 fl. Lohn. Diejenigen hierauf Rcflectirenden, welche glaubhafte Zeugnisse ihres Wohlverhaltens bcizubrinqen vermögen, können sich bei dem Unterzeichneten anmelden. ,, . Bei Vergebung dieser Stelle wird auf eine kinderlose Wittwe von mittlerem Alter vorzugsweise Rücksicht genommen werden. Gießen den 20. Juni 1849. Haas Verwalter. ™ 1r1®6) ® >' eße n. Ich wohne jetzt bei Herrn Busch im Darmstädter Haus. Wetz le r, Hofgerichts-Advoeat. 1141) Gießen. Zum Frankfurter Journal wird noch ein Mitleser gesucht. Näheres bei Ausgeber dieses Blatts. 1189) Gießen. Es wird in der Nähe vom Kreuz ein Mitleser zum Frankfurter Journal gesucht. Von wem? sagt Ausgeber dieses Blattes. 1197) Gießen. Freitag den 29. dieses wird die zweite und letzte große Tanzprobe im Saale des Herrn Busch abgehalten. Anfang 6 Uhr. Wozu ergebenst einladet (5. H „e l 1191) Gießen. A « s v e v k a u f. „,Um einem großen Theil meiner bisher ae- ^i)sien Maaren gänzlich aufzuräumen, habe ich die Preise bedeutend heruntergesetzt. M. Heß, Lit. A. Nr. 55. 1179) Gießen. Beutelkrepp empfiehlt Carl Frech. *eJ’c*’• Alis meiner Lehmgrube in der Schwarzlache können täglich gut getrocknete Lehmsteine abgefahren werden, das Tausend zu 3 fl. 30 fr. L. Wagner. $ V ‘ Durch Familienverhält- Ärn fMh?6-1/ bm b1’ feil Kurzem von Gießen nach Aaiinstadt ubeigezogen, da es mir und den Meinen b" den sich zuletzt drängenden Arbeiten unmöglich war, uns bei allen unseren Bekannten und Freunden in Gießen zu verabschieden, so rufen wir ihnen hierdurch aus unserem neuen Wohnorte ein herzliches Lebewohl zu und bitten uns auf fernerhin ein freundlich wohlwollendes Andenken zu bewahren Darmstadt den 20. Juni 1849. Langsdorf, Geh. Hosrath. 1194) Gießen. Es ist eine Pflugschar ac- dieselbe rk!CfÜimirte Eigen,hümer kann £ 9eÜen Einruckungsgebühren in Empfang "bM'cn. B. Lang. ließen. Ich bin in den Stand ge- > tz, alö Maurer alle dahin einschlagenden Arbeiten, sowie auch das Ofensetzen und Ofcnputzen re. zu übernehmen und empfehle mich dem verehrten Publikum unter reeller und billiger Behandlung. David Eckeiisberger, wohnhaft bei Wittwe Dörr dem Elubsaale gegenüber Lit. B. 52. ®Jetcn- 3" Lit c Nr. 3 auf dem Celhrg^rß ist die Mansardenwohnung, bestehend aus 3 Zimmern mit Cabinetten, nebst Küche, Kammern re. zu vermiethen. 1 * 2 ^"0) Gießen. Eine stille Familie sucht 2 nenb^o'mV fi"5aer s"b Holzgelaß, in der Ge- Bei Kürschner Köhler auf miethnuX t ei,le f(ei“e Familicnwohnung zu ver- Zu vermiethen- ((.®‘r6.eiL Eine Stube mit Kabinet ist zu vermiethen bei Carl Keil, , ln„. , am Markt. > Gießen. Eine Fainilienwohnung steht zu vermiethen bet 81. Silbereisen. ®ie&cn. Eine Familienwohnunq be- L^k/'7^.ubc, Kabinet, Kammer, Küche, Keller und Holzplatz ist zu vermiehen bei B. Lang, Schlossermeister in der Löwengasse. ' e. ß e n. Eine Familienwohnuiig, be- uiemandergehenden Zimmern, einer Stube, Küche, Keller -c. ist zu vermiethen und sogleich zu beziehen bei Rupp's Wttw. im alten König'schen Hause am Wallthor. 529 1200) Berlin. Zwölfter Rechenschafts-Bericht der berlinischen Febens-Verftchermlgs-Gesellschaft. Am 30. vorigen Monats ist die jährliche General-Versammlung der Aclionairs der Berlinischen Lebcns-Versicherungs-Gesellschaft abgehalten, und der Abschluß des Jahres 1848 nach vorheriger statuten- mäßiger Revision vorgelegt worden. Wir freuen uns, daß trotz der Zeitereignisse kein Rückschritt in unserer Stellung eingetreten ist, sondern noch eine geringfügige Verbesserung sich herausgestellt hat, wodurch die Höhe der Dividende des Jahres 1853 nicht der der früheren Jahre nachstche» wird. Es gingen im Jahre 1848 527 Anträge mit zu versichernden 620,600 Thalern ein. Zurückgewiesen wurden 93 Anträge mit 108,700 Thalern. Es schieden 178 Versicherte mit 243,800 Thalern aus der Gesellschaft. Aus den Versicherungen gegen Kriegsgefahr ist der Gesellschaft keine Einbuße entstanden. Sterbfälle betrafen 108 Personen mit 235,000 Thalern. Es waren beim Schlüsse des Jahres 1848 64 74 Personen mit Sieben Millionen 599,400 Thalern versichert. Verluste an Kapital oder Zinsen aus der Anlegung des Gesellschafts-Vermögens erlitt die Anstalt nicht, und ist auch von denselben bis jetzt nicht bedroht. Der jetzt zur Vertheilung kommende Ueberschuß des Jahres 1844 leistet den bei der Gesellschaft auf Lebenszeit versichert gewesenen Personen eine Dividende von 142/7 pro Cent auf die von ihnen in dieser Frist bezahlten Prämien. Solche wird den Statuten zufolge bei den von ihnen zu zahlenden Prämien in Abzug gebracht, oder baar ausgezahlt. Die ersten vier Monate dieses Jahres zeigen gegen 1848 um dieselbe Zeit, zwar eine Abnahme in den Anträgen und Versicherungen, dagegen sind wir von Todesfällen außer Vrrhältniß verschont geblieben. Eine hoffentlich ruhigere Zeit wird die Gemüther geneigter machen und Mittel darreichen, dem Versicherungs-Geschäfte einen neuen Aufschwung zu verleihen. Berlin den 12. Mai 1849. Direktion der Derlinifchen Lebens - Vcchchernngs - Gesellschaft. C. W. Brose. C. G. Brüstlein M. Magnus. F. Lütke. Directoren. Lobeck. General-Agent. Vorstehenden Rechenschafts-Bericht bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß, mit dem ergebenen Bemerken, daß Geschäfts-Programme bei mir unentgeldlich ausgegeben werden. Gießen den 22. Mai 1849. Joh. Balth Stoll, Agent der Berlinischen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft. 1183) Gießen. A M z e r g e» Die Großh. Hessische 3*/2 % Obligation Lit. D. vVs 307 ä 500 fl., ist schon am 1. November 1847 durch Verloosung rückzahlbar geworden. Zufolge erhaltenem Auftrage ersuche ich den Inhaber dieser Obligation den Betrag sofort bei mir in Empfang zu nehmen, da vom 1. November 1847 keine weiteren Zinsen mehr davon bezahlt werden. N. B u d g e. 1184) Heuchelheimer M ü h l e. Heute Mittwoch den 27. d. M. Musikalische Unterhaltung daselbst, von 5 Uhr an. 1196) Gießen. Ein Bursche, welcher Lust hat die Schuhmacherprofession zu erlernen kann alsbald in die Lehre treten bei Schuhmachermeister Herbert, Lit. C. Nr. 158 auf dem Seltersweg. 530 um Angekommene und abgereiste Fremden vom 23. bis 26. Zum 1849. 3n den Gasthäusern. 1199) Gießen. Nachricht für die Katholiken in und Dr. Fluck, d- z- Pfarrverwalter. v. Rchenbera^SMler^- ®CW‘- Burckhardt &js."«Mas w.Ä? 'h'" “bfr erforderlicheMttel dazu und ist W°l um Gestattung einer Haus-Colleete ! £ bri Regierungs-Commission zu Gießen eingekommen, die ihm willfahrt hat. P " , "geht dieserhalb die Bitte vom Unterzeich- "f,ll ‘'LnÄ.ak’ Kollegen des Gr. Regierunqs- „btzirks Gießen, sich in ihren Gemeinden dahin „zu verwenden, bei mildthätigen Menschenfreun- "bb ' ?'e 'ucht Wohlzuthun und mitzutheilen „vergessen haben, eine Cvllecte durch ihre Die- „uer sammeln und diese Gaben bald an ibn „zur Empfangnahme gelangen zu lassen 9 Gonterskirchen im Juni 1849. L j n d, Bürgermeister. 1180) Gießen. Die Mitglieder des Bürger- klubö werden dringend eingeladen sich Mittwoch 1' j?bcnbd 8 Uhr in dem Locale des -p. PH. Herbert in der Löwengaffe recht zahlreich zu einer wichtigen Bera.hunq einzufinden. * ’* Gießen den 25. Juni 1849. Der Vorstand. 1185) Gießen. Studenten Concert zum Besttn eines bedürftigen Studenten. Sonntag den 1. 3uh im Cursaale zu Salzhauser? Arrangirt von PH. Frisch. W. Langsdorf 2^0 Liessen. Am Montag, als am 18. Mai aea<»t SIbenb, wurde tn hiesiger Stadt ein weißer Hühnerhund mit braunem Kopf und Behang entwendet. Wer hierüber Aus kunft ertheilt, erhält eine Belohnung. Ad.Heimrkich. 1163) Gonterskirchen. 53tHe an Menschenfreunde! . Der hiesige Ortsbürger Christian Thom e.n redlicher braver Taglöhner und Ernährer einer Familie von 5 Personen einschließlich drei minder- lahngcr. Kinder hat schon zehen Jahre lang in Hausmiethe zugebracht, und beabsichtigt seht für sich und Familie ein kleines Wohnhäuschen zu bauen; & Hr. Diehl, Kfm. v. Frankfurt St Schenck, Bergr. v. Biedenkopf Ht. $5 v-gmL-.'»$ Erfurt. Erath v. Frankfurt' Reich«,bach^ Darmstld??, *©*£ Nmidt London u. v. «toß m. Bedien, v. Cöln Z iti. «*• t) Berlin <> <* - * UuniQnn^ pr. Felftnq, Lehr. v. Hopfgarten Am gct Uwes v. Fulda u. Eisenmann v. Berlin tzrv Sto» Laubach. Den Katholiken in und um Laubach mache ich hiermit bekannt, daß ich am 8 Juli l '"t iJ («I6R wird«, @.ü G'eßm den 26. Juni 1849. Maul, Verw. v. Gedern St _ bach. Hr. Werber, Fabrik^» « »• Stein- Privatm. v. Sellnrod Hr. Roch ^ebr"v"'«rr^ buller, Brotzlet, Fabrik, v. ©ienen A, « Weilburg. Hr. i»««™. $,«. @.(w6 Im Einhorn: Hk. Kvch, Dvct v 2/lafpfh c\, K MMGMM -SWS-«- MS.-EWW .................. v. Halberstadt. ®raf M, s™ ’ Pebc“ Reitz: Fr. Schneider v. Alsfeld - Bei »'•w"- -ass- sssS&m uub s«l«a d,r G. D. Brühl-schm Buch, und SttludrucknU."----------