rrn Hoch- vor dein zen ihrer ie," sagte ic, denn Johannas c Richard ußte und >ei Jahre hte, daß -aß mein ch wurde ßte mich und bin >ß durch eine Art hat, die chmähen, zu ver- Richard. ife ihrer — Ich dies sch s so, sie und ich igte und heit ge? teil» als die grauen ße Verranntem in so s Lauge liakgeist rmischt, krackten if dem Lauge, ser vcr- itel ab- JVo 42 Sonnabend den 2« Mai 1849. Auszug aus den Gr. Regierungsblatt Nr. 27. vom 5. Mai 1849. Inhalt: 1) Gesetz, die Aufhebung des Lehnsverbandes bett.; — 2) Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden ™ 'Drtei Hartenrod, Regierungsbezirks Heppenheim, betr.; — 3) Dienfinachrichten; — 41 Versetzung in den Ruhestand; — 5) Concurrenzeröffnungcn; — 6) Stcrbfälle. Änzeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks die Aushebung des Lehnsverbands betreffend. 8uDWJG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re. Zur Ausführung der in dem §. 39 des Reichsgesetzes vom 27. December 1848, die Grundrechte des deutschen Volks betreffend, enthaltenen Bestimmung, daß aller Lehnsverband aufzuheben ist, hab.n Wir, nach Anhörung Unseres Staatsraths und mit Zustimmung unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen, wie folgt: Art. 1. Der Lehnsverband ist aufgehoben und Lehen können nicht wieder errichtet werden. Art. 2. Es findet folgeweise bei künftigen Veränderungen in der s. g. herrschenden oder lehnS- herrlichen Hand so wenig, als bei solchen in der dienenden oder vasallitischen Hand eine Muthung odei Anerkennung und Erneuerung des Lehens mit Ableistung des LehnSeides statt. Die noch rückständigen Muthungen sind nicht nachzuholen und die dafür noch zu entrichtenden Gebühren sind nachgelassen. 3. Ebensowenig bedarf es bei Veräußerungen irgend einer Art unter Lebenden oder auf den Todesfall für den dermaligen Besitzer der Einwilligung von Seiten der seitherigen Lehnsherrn oder der Lehnserben, Anwärter rc. o r. 4’ Folgeweise findet auch die Erbfolge in die seitherigen Lehen nicht mehr nach Lehnsreck> Lehnsbriefen und Lehnsverträgen statt. . -blr t. L Die bedingt berechtigten Lehnöerben, Anwärter u. s. w., sie mögen in sogenannter gesamm ter Hand stehen oder nicht, sind zu einer Entschädignngsforderung wegen des Verlustes ihrer bedin.il. Rachfolgeanspruche durch die Verwandlung des LehenS in freies Eigenthum nicht befugt Die sogenannten Lchnsgläubiger haben ihr Zuständigkeiten selbst zu wahren und die Lehnsherrn treten außer aller Verpflichtung gegen sie; aber ihre Vorrechte gegen andere Gläubiger sollen durch oies.o Gesetz nicht beeinträchtigt werden. 3 1 ' fdmft ^m?/rmalige Besitzer und Nutznießer des Lehens keine lehnssähige Nachkomm, n- lchast hat und bei deffen Ableben das seitherige Lehen in Folge dieses Gesetzes anderen Erben zusällk als . . Diese» Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Der PrünumerationSbctrag ist für ein aan.e» Sahr für »in. Mi* W° kr-fur ein h-lie» Jahr 45 fr.; für ÄuSwtrtige ia-l. Postaufschlag 1 st 42kr Z-lbjährl.51 fr AuSwSr.S abonnir! d!n R^m der s!,Palten a " 3n ®te6en M «rpedition, Sanzleiberg Li.. L Nr. 1. SinrückungSgebühr für Inserate muffen jedesmal Vormittags 9 Ühr an dem Tage vor dem Erscheinen diese» Blatte» an die Redaktion gelangt sehn. 448 denjenigen, welchen es zugefallen fein würde, bestünde annoch die Lehnsfolge, so Haden jene Erden dem nach dem bisherigen Gesetze nächstberechtigten Lehnserben, oder, wenn ihrer mehrere sind, ihnen zusammen, fünfzig Procent des reinen Werths der damaligen Lehnsdestandtheile zu entrichten. In dieiem Falle wird der reine Werth in Ermangelung gütlicher Vereinbarung nöthigenfalls durch contradictorifche Abschätzung sestgestellt, mit Abzug etwaiger Meliorationen und der auf dem Gut haftenden Lehns- oder consentirten Schulden, und sonstiger Leistungen an Steuern und Verwaltungskvsten, welche der eigentliche Lehnserbe ebenfalls hätte übernehmen müssen. Dein jetzigen Inhaber des Lehens bleibt übrigens freigestellt, sofort den dermaligen Werth abschätzcn zu lassen und den seinen letzigen Lehnserben nach obigen Bestimmungen gebührenden Antheil gehörig sicher zu stellen, um m der Verfügung über die Substanz nicht weiter behindert zu sein. n , Art. 7. Uneutgeldlich, b. h. ohne Entschädigung für die Lehnsherrn, erfolgt die Verwandlung der Lehen in freies Eigenthum: 8 a) bezüglich aller Lehen, deren Landesherrlichkeit der Staat in Folge der Verordnung vom 4 Februar 1807 und durch Anwendung der darin ausgesprochenen Grundsätze auf spätere Territorial- veranderungeu an sich gezogen hat; b) bezüglich aller Staats- und Privatlehen, wenn dermalen auster dem gegenwärtigen Besitzer oder den jetzigen Nutznießern mehr wie fünf zur Nachfolge nach Lehnsrecht befäbigte Erbberechtigte oder Anwärter vorhanden sind; c) bezüglich aller aufgctragenen Lehen. Ar t. 8. Die dermaligen Besitzer und Nutzniesser von anderen Staats- und Privatlehen entrichten als Entschädigung für den Verlust des Heimfalls an den Lehnsherrn: a) wenn dermalen außer den gegenwärtigen Nutznießern des Lehens 3 bis 5 Erbberechtigte vorhanden sind, zwei Procent des jetzigen Werths des Lehens; b) wenn zwei Lehnserben vorhanden sind, fünf Procent; c) ist Ein muthmaßlicher Erbe am Leben, zehn Procent. Der jetzige Werth des Lehens wird in diesen Fällen in Ermangelung gütlichen Uebereinkommens durch contradictorifche Schatzung sestgestellt. Art. 9. Steht das Lehen auf dem Heimfalle, d. h. ist außer den dermaligen Besitzern und Nutznießern des Lehens kein zur Lehnsfolge berechtigtes Individuum vorhanden, fo fällt bei dem Ableben derselben und wenn bis dahin jene» Zustand sich nicht geändert hat, das Lehen an den gewesenen Lehnsherrn zurück und dasselbe darf daher ohne seine Zustimmung weder veräußert noch belastet werden. Erhält jedoch der dermalige Besitzer des Lehens nach dem Erscheinen dieses Gesetzes einen zur Lehnsfolge berechtigten Erben, so soll alsbald nach Art. 8 Satz c. verfahren werden. Ar 1-1 0. Sowohl die im Art. 6 als auch die im Art. 8 vorgesehenen Abfindungen brauchen, wenn das Capital unterpfandlich genügend sicher gestellt wird —■ nicht eher abgetragen zu werden, als wenn die Lehnsgüter veräußert werden, oder in Zahlung der Zinsen zweijährige Rückstände aufwachsen. Bis zur Abtragung sind vier Procent Zinfen zu entrichten. Deren Lauf beginnt im Falle des Art. 6 mit dem Ableben dei jetzigen Besitzer, im Kalle des Art. 8 mit dem ersten Ilebcrgang auf andere als zur Lehnsfolge berechtigte Erben, sofern in dem einen und dem andern Falle Nicht früher schon eine Veräußerung unter Lebenden stattgesuuden hat. Art. 11. Besteht das Lehen in liegenden Gütern, so ist der Werth in der Art zu berechnen, dass per Durchschnittsertrag, nach Abzug der Steuern und nothwendigen Verwaltungskosten, als vicrprocentige Zinsen im sünfundzwanzigfachen Betrage zu Kapital erhoben wird, von welchem darin noch, im Falle des Art. 6, der Betrag der Lehnsschulden in Abzug zu bringen ist. Al l- 12. Zu Lehen getragene Renten sind bei der Werthsermittelung im sünfundzwanzigfachen Betrage^ zu Kapital anzuschlagen, fofern nicht ein anderer Maßstab schon früher durch Gesetz oder Vertrag Art. 13. Besteht das Lehen in Geld-Capitalien, so ist deren Betrag der Werthsberechnung zum Grunde Art. 14. Diejenigen Entschädigungspflichtigien, welche die nach vorstehenden Bestimmungen zu leistenden Zahlungen, um sofort freie Hand zu gewinnen, binnen drei Monaten nach Ermittelung der zu zahlenden Entschädigungssumme bewerkstelligen, sind befugt, 3^ procentige Staatsobligationen im Nominal- werth an Zahlungsstatt zu geben. Art. 15. Bei Afterlchen erhält der Afterlehnsherr zwei Drittheile, der Oberlehnsherr ein Drit- cherl der Entschädigungssumme. 449 Art. 16. Die aus Art. 6 entspringenden Entschädigungsforderungen gehen den Gläubigern des Lehnsbesitzers in so weit vor, als die Lehnserben nicht zur Schuldentilgung verpsüch 1 schädigung des Lehnsherrn (Art. 8) geht allen Forderungen der Gläubiger vor. 97 Art. 17. Sind in Gemäßheit der Art. 23 und 24 des @ru^6re.ltenaß^;wl9^ |e6 vm 27. Juni 1836 Ablösungökapitalien wegen Streitigkeiten unter den Betheiligten in der Staa sschu den ilgui gs- kaffe hinterlegt worden, so hört in Folge dieses Gesetzes die Sicherhel smaßregel zwar auf, die bisherigen Lehnsträger sind aber nicht berechtigt, die Zahlung der Ablösungskapitalien früher , , gestellten Schuldscheinen ersichtlichen Terminen zu verlangen oder Entschädigungsansprüche wegen der durch die Beschlagnahme etwa für sie eingetreteuen Nachtheile zu erheben. Art. 18. Haben bisher gerichtliche Streitigkeiten über die Lehnbareit MgeOande obgewal tet bezüglich welcher in diesem Gesetze der Lchnsverband nicht unentgelvlich aufgehoben wnd, so misten solche vorerst gerichtlich ausgetragen werden, sofern nicht die Besitzer, vvi ausgesetzt, ß P st zu Ende des Jahres 1848 begonnen hatte», vorziehen, durch sofortige Erlegung der Halsll' der l n Ar 8 festgesetzten Entschädigung, mit Anwendung des Art. 14, die alsbaldige Befugmß zu erwirken, nbci den Streitgegenstand wie über freies Eiqenthum zu verfügen. Art. 19. War nicht die Lehuseigenschast an sich, sondern die LehnSherrlichkeit ode.daS tRecht auf den Besitz und Genuß oder die Erbfolge bestritten, so sind zwar diese Streitigkeiten in gWtz Ü auszutragen, im übrigen aber wird die Aufhebung des Lehnsvcrbandes mcht gehemmt, f ' nur die geeigneten SicherungSniaßregeln ein, damit die in den Artikeln 6 und fe< gesez i I ) gungen den wirklich Berechtigten, sind diese rechtskräftig ausgemacht, zu Theil werdem Art. 20. Etwa seither bestandene Gegenleistungen der Lehnsherrn können nicht mehr in Anspruch genommen werden. ., Art. 21. Die nothwendig werdende Feststellung der seitherigen Lehen in ihren Bestandtheilen, ,o- wie die Abschätzung ihres Werths uud die Sicherstellung der Entschädlgungsbetrage, hat unter der Leitung des Administralivjustizhoss, und sollte dieser aufgelöst werden, der an seine Stelle tretenden Behörden durch einen zu bestellenden Commiffär zu geschehen. Alle bezüglichen Verhandlungen erfolgen stempelfrei, die sonstigen Kosten haben die Nutznießer der Lehen zu tragen. Art. 22. Soweit zur Ermittelung des Werths Sachverständige zugezogen werden muffen, stnd diese, zwei von den Betheiligten und einer von dem Commiffär oder, sofern jene der an sie ergangenen Anordcrnng des Commisfärs, binnen vier Wochen ihrerseits Sachverständige zu bezeichnen, keine Folge leinen, von dem Commiffär allein, zu ernennen und von diesem gehörig zu verpflichten. Abgelehnt können diejenigen werden, welche selbst activ oder passiv bei Lehen betheiligt sind. Bestehen Zweifel ruchlchtuch der Eigenschaft des Betheiligten, ivcr also berechtigter Lehnsherr, Vasall oder nächster Lehnsfolger sey. so sind zu den Verhandlungen alle Ansprecher bcizuladen. Art. 23 Werden gegen die Abschätzungen oder die vom Comnnstär aufgestcllteu Berechnungen Em- wänoe erhoben, so haben hierüber die im Art. 21 bestimmten Behörden nach erfolgtem Gehör dei ^.c« «heiligten zu entscheiden. Gegen diese Entscheidungen kann, ebenfalls stempelfrei, der Recurs an den Staatörath ergriffen werden und eS sind alsdann diesem unverzüglich die Acten mit der Recursschrist, welche binnen vier Wochen nach Verkündigung der Entscheidung bei dem Administrativjustizhof einzureichen ist, widrigenfalls der Rekurs nicht weiter beachtet wird, einzusenden. Art. 24. Die fiskalischen Interessen in den Verhandlungen vor den in deii Art. 21 und 23 genannten Behörden hat die Obersorst- und Domäncn-Direction zu wahren. Art. 25. Auf das Steuer-Verhältniß der lchnbar gewesenen Gegenstände hat die Versicherung der Ent- schädigungöbeträge keinen andern Einfluß, wie die untcrpfändliche Versicherung anderer Kapitalausnahmcn. A r t. 26.' Um die Löschung des Lehnsvcrhältnisses in den Grund - und Hypothekenbüchcrii zu erwirken, haben die seitherigen Lehnsbchörden, und zwar unentgeldlich, die geeigneten Bescheinigungen auszustellen , in den Fällen jedoch, in welchen nach den Art. 6 und 8 eine Entschädigung zu leisten i|l, mit dem Vorbehalt, daß die Unveräußerlichkeit bis nach erfolgter Sicherstellung der Entschädi'guugsbeträge bc stehen bleibe. Art. 27. Haben ausnahmsweise die Lehsträger ständige Prästationen oder bei jeweiligen Veränderungen in der dienenden oder herrschenden Hand Laudemien vom Lehen zu entrichten, so werden diese Abgaben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. August 1848 über die Allodification der Erbleihen in eine jährliche Geldrente verwandelt und auf die Gegenstände des LehenS verunterpfandet. Diese Grundrente ist nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1836 ablösbar und wird bei Ermittelung 450 der in dem Art. 6 und 8 festgesetzten Entschädigungen rn ihrem achtzehnfachen Betrage von dem Lehns- werth in Abzug gebracht. Art. 28. Auf das Postlehen findet gegenwärtiges Gesetz keine Anwendung. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels Darmstadt am 2. Mai 1849. (L. S.) LUDWIG. 3 a u p. Offizielle Nachrichten. Dienftnachrichten Am 17. April wurde dem Schul- vicar B oß zu Bensheim, im Regierungsbezirke Heppenheim, die achte Schullehrerstelle daselbst übertragen; — am 21. April wurde dem zweiten Stadtgerichtsdiener Carl Senkende r g zu Darmstadt die Stelle eines ersten und dem Stadt- gerichtsdiener-Substituten Ludwig Jacob Hehl daselbst die St-lle eines zweiten Stadtgerichtsdieners bei dem Stadtgerichte zu Darmstadt ertheilt; — am 21 April wurde der zweite Ergänzungsrichter bei dem Friedensgerichte zu Ober- inqelheim, Gerichtsaccefsist Dr Peter Keller zum Ergän- zungSrichtcr bei dem Friedensgerichte zu Wöllstein ernannt; am 21. April wurde dem ersten Landgerichtsdiencr Ernst Schellmann zu Butzbach die Stelle eines zweiten Canzlei- dieners bei dem Hofgerichte zu Gießen , sodann dem zweiten Lankgcrichtsdiener Balthasar Schüler zu Butzbach die Stelle eines ersten und dem zweiten Landgerichtsdiener Johannes Korell zu Biedenkopf die Stelle eines zweiten Landgerichtsdieners bei dem Landgerichte zu Butzbach, ferner dem früheren Kreisrathsdiener Carl Ludwig Gondolph zu Bingen die Stelle eines zweiten Landgerichtsdieners bei dem Landgerichte zu Biedenkopf verliehen; — am 27. April wurde dem Schulvicar Hermann Wagner zu Malchen, im Regierungsbezirke Heppenheim, die evangelische Schullehrerstelle daselbst und dem Schulvicar Martin Da ab zu Leusel, im Edictalladung. 966) Gießen. Oeffentliche Aufforderung. Da der Nachlaß der am 12. Januar d. I. zu Benenbausen verstorbenen Maria Schmidt, L.T., Großenbuseck, von einigen Erben derselben nur nr der Rechtswohlthat des Gesetzes und des ventarö angetreten worden ist, so fordert mau ie Gläubiger derselben auf, ihre Forderungen so ewiß innerhalb vier Wochen dem unterzeichneten strichle zur Keuntniß zu bringen, als sonst diesel- l'cn bei der Jnventarsaufnahme nicht berücksichtigt werden würden. — Gießen den 12. Mai 1849. Gr. Hess. Landgericht Pl och. Besondere Bekanntmachung. 974) Gießen. Für die Wiederverpachtung des Domanialpachtgutes Schiffenberg, fällig zu Petri- Regierungsbezirke Alsfeld, die dasige evangelische Schullehrerstelle übertragen. Versetzung in den Ruhestand. Am <8. April wurde der Rheinschiffahrts-Commtffär, Regierungsrath Carl Schmitt zu Mainz in seiner Eigenschaft als Kreisrath des Landkreises Mainz vorläufig und mit Vorbehalt seiner ander- weiten Verwendung in den Ruhestand versetzt. Concurrenzerösfnungen. Erledigt find: die Stelle eines Lehrers an der unteren Knaben- und Mädchen-Schule (Elementarschule) zu Gernsheim mit einem jährlichen Gehalte von 333 Gulden 43 Kreuzer; — die evangelische Schul- lehrerstell e zu Bechtolsheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 366 Gulden, ausschließlich der zu 20 Gulden berechneten Heizungskosten; — die evangelische Pfarrstelle zu Kirchlotheim, im Regierungsbezirke Biedenkopf, mit einem jährlichen Gehalte von 619 Gulven, wovon jedoch in den ersten 3 Jahren der jährliche Betrag von 75 Gulden und für die spätere noch unbestimmte Zeit der jährliche Betrag von 50 Gulden abzugeben ist. Sterbfälle. Gestorben sind: Am 24. März der penfionirte evangelische Schullehrer Carl PH Vollrath zu Grolsheim, im Regierungsbezirke Mainz; -- am 7. April der Förster Carl Laval le auf dem Forsthause im Vorholz bei Offenheim, im Regierungsbezirke Mainz. tag 1850, wird zwar in der Kürze der definitive Termin in diesem Blatte verkündet werden. Damit aber die Pachtliebhaber sich unterdessen vom Stande des Gutes und der Crescenz selbst überzeugen können, wird diese vorläufige Bekanntmachung erlassen. Gießen den 18. Mai 1849. Der Gr. Vicar des Rentamts Gießen. Siebert. Versteigerungen. 990) Gießen. Das Gras von den Schneißen und Blößen im hiesigen Stadtwalde wird Mittwoch den 30. d. M., von Vormittags 8 Uhr an, der Versteigerung im Meistgebote ausgesetzt. Der Versammlungsort ist auf der Licher Straße an der ersten Schmiße. Gießen den 23. Mai 1849. I. V. d. B. der Beigeordnete Rühl. 451 996) Gießen. Samstag den 2. Juni d. I., - Vormittags 10 Uhr, soll in der Wohnung des Unterzeichneten die Lieferung von 40 Stecken Buchen-Scheidholz und 25 Stecken Buchen-Prügelholz in das hiesige Provinzialarresthaus, sondern von 37 Stecken Buchen-Scheidholz für das hiesige Militär-Commanvo, an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen am 25. Mai 1849. C o n z e n, Großh. Criminalkasse-Rechner. 958) Gießen. Versteigerung von Arbeiten. Zur Einrichtung des neuen Anatomiegebäudes dahier soll ein Tbeil Schreinerarbeite» , namentlich die Anfertigung der Sitzreihen in den beiden Hörsälen, der Schränke und Tische für die Sammlungen ic. veranschlagt incl der Beschläge 3450 st. ferner Glaserarbeit (verglasen der Schränke ic.) veranschlagt zu 336 fl. ; Mittwoch den 30. Mai J849, Morgens 9 Uhr, in gedachtem Gebäude in mehreren Parthieen an den Wenigstfordcrnden öffentlich versteigert werden. Nisse, Voranschläge und Versteigerungsbedingungen sind von heute an in dem neuen Anatomiegebäude zur Einsicht aufgelegt. Gießen den 20. Mai 1849. In Auftrag Naumann, Bauaufseher I. Classe. 987) Gießen. Samstag den 9. Juni 1849, Vormittags 11 Uhr, soll in hiesigem Bürgerhospital die Lieferung von 90 Stecken Buchen-Scheidholz an die Wenigstneh- menden versteigert werden. Gießen am 24. Mai 1849. Der Rechner Lauer. 965) G i eß e n. Holzverfteigeruitg. Freitag den 1. Juni, soll in dem Domanialwald des Reviers Schiffenberg in den Distrieten „Schinderskopf, Rabenpfuhl und Schindanger" nachverzeichnetcs Holz versteigert werden: 5'/4 Stecken Eichen-Scheidholz, 2 ii Radel- » 4 ii Eichen-Prügelholz, 2 „ Birken- „ 72'/. „ Radel- „ 46 Stecken Eichen-Stockholz, 41*/4 n Radel- „ 11750 Wellen Eichen-Reisholz, 7500 „ Radel- » 25 „ ii Weichholz, 1 Fichtenstamm 11 Ebfß. haltend. Die Zusammenkunft ist Vormittags 9 Uhr auf dem Steinberger Fußpfad am Eingang deö Waldes. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martini d. I gestattet. Gießen den 23. Mai 1849. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Schiffenberg Dr. Draudt. 989) Marburg. Die zum Nachlaß deö verstorbenen Gastwirlhs Ludwig Mathäi zu Marburg gehörige in der Stadt an der Straße von Cassel nach Frankfurt gelegene Gasthof zum blauen Löwen nebst Sckeuer und Stallungen, sowie Hofraum soll auf den Antrag der Vormundschaft über die minderjährigen Kinder des Verstorbenen meistbietend, jedoch freiwillig versteigert werden, und ist hierzu erster Termin den 14. Junius, eventuell, zweiter Termin den 28. Junius, dritter Termin den 12. Julius d. I. , Vormittags 10 bis 12 Uhr, bei unterzeichneter Gerichtsstelle anbeslimmt worden. Kauflustigen, welche sich über ihre Zahlungsfähigkeit auSweisen können, wird solches mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß sofern im 1. oder 2. Termine annehmliche Gebote erfolgen sollten, ohne Weiteres der Zuschlag ertheilk werden wird. Marburg den 19. Mai 1849. Kurfstl. Hess. Landgericht Hill. Schmidt. 937) Arnsburg. Aepselwemvcrsteigerung zu Arnsburg. Freitag den 1. Juni d. I., sollen dahier 200 Ohm gut gehaltener Aepfelwein ohm- und faßweise versteigert werden. Arnsburg am 15. Mai 1849. Der Gräfl. Rentamtmann Fabrt cius. F e i l g e b o l e n. 957) Gießen. Senf in Töpfen, Tafel- und Mostsenf, Backöl, trocknes Obst, Häringe, Sardellen ic. bei Höstereich, auf der Mäusburg. 452 970) Gießen. Pfälzer Weine 1846r und 1848r per Flasche ä 20, 24 und 30 fr., Rhein- gauer 1842r a 36 und 40 fr., Bordeaur ä 48 und 56 fr., Roussillon ä 1 fl., Malaga ä 1 fl., Muscat lunel ä 1 fl. 12 fr. und 1 fl., Madera L 2 fl., Champagner ä 1 fl. 45 fr. und 2 fl., Rum, ächter Jamaifa a 1 fl. 30 fr., Antillen ä 1 fl. 12 fr. und 1 fl. Arrak, de Batavia 1 fl. 12 fr. und 1 fl Cognaf, fran zösischer 5 1 fl. 54 fr., Puns b-Essenz ä 1 fl. 12, 1 fl. 30 und 1 fl. 54 fr. Letztren ächten Düsseldorfer Grog-Essenz a 1 fl. 30 fr., Bischoff-Essenz per Gläschen ä 15 fr., ächtcr Nordhäuser Fruchtbrand- wein 48 fr. per Maas, Doppelkümmel, Magenbitter, Englisch-Bitter, Kirsch, und mehrere andere feine Liqueure empfiehlt L. Jahreis, am Marktplatz. 954) Gießen. Frische Spefe per Schoppen lz fr. im Hause des Metzger Ph. Vogt. Neuenweg Lit. B. Nr. 114. 971) Gießen. Aechtes Bairisches Bock- und Lagerbier (Kitzinger Gebräu) und vorzüglichen Apfelwein, letzteren aber nur im Faß genommen, empfiehlt L. I a h r e i s. 981) Gießen. Hafer in Maliern gemessen, sowie per Malter zu 120 Pfd. gewogen, auch gutes Heu und Stroh ist zu haben bei Georg La mp u S am Kreuz. 972) Gießen. Schweitzer-, Limburger- und Rhamkäsc, Holländische Häriuge und Sardellen, Capern, beste Messina-Citronen, Düsseldorfer Senf, Tafel- und Weinessig, Tafel-Rosinen und Mandeln' Ostindischer Sago und Italienische Gemüßnudeln, (Macarony) vorzügliche Sorten schwarzen und grünen Thee, wie auch ächte Gesundheits-Chocolade bei L. Jahr eis. Zu vermiethen. 995) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und sogleich beziehbar bei W. Kratzenberger. 979) Gießen. Auf dem Seltersberge im Gebhardtischen Hause sind die beiden Etagen zu verwichten. Auch kann auf Verlangen Pferdestall, Remise und Garten dazu gegeben werden. 932) Gießen. Eine Familienwohnunq steht zu vermiethen bei M. Silbereisen. 991) Gießen. Meine an der Schoor gelegene Wiese, die 3 Mal gemähet werden kann, ist zu vermiethen. Lehr. 985) Gießen. Eine Familienwohnung steht zu vermiethen bei B. Wallenfels. 983) Wieseck. Bei PH. Möser in Wieseck in seinem Hause an der Straße, nach dem Philo- sopheu-Wald, ist das obere Logis zu vermiethen, zwei Stuben nebff Cabinet, Küche, Keller Stallung und Hinter-Garten. Das Nähere ist zu erfahren in der Loos'schen Brauerei zu Gießen. 976) Gießen. Das in meinem Haus in der Neustadt, bisher von Herrn Stadtgerichts-Assessor Calmberg bewohnte Logis kann anderweit wieder vermiethet werden. Gg. PH. Gail. B e r m i sch t e Nachrichten. 953) Gießen. Am ersten Psingstfeiertage, Nachmittags nach beendigtem Gottesdienst gibt das MusikcorpS unserer Bürgerwehl im Busch'schen Garten eine musikalische Produktion, deren ganzer Ertrag für die Casse des hiesigen Bewaffnniigs- ausschusses bestimmt ist. Der Eintrittspreis ist auf 12 fr- mindestens festgesetzt; "Frauenzimmer zahlen nichts. Mit Hindeutung auf den Zweck der Sache laden wir unser patriotisch gesinntes Publicum zu zahlreichem Besuch ein. Gießen den 20. Mai 1849. Der Bewaffnungsausschuß. 997) Gießen. Tanzunterrichts-Anzcrgc. Mittwoch den 30 d. M. beginnt ein neuer LehrcursuS für Tanzunterricht, diejenigen, welche daran Theil zu nehmen gesonnen sind, werden gebeten sich des Vormittags um 11 Uhr im großen Saale zum Einhorn einfinden zu wollen um die Eintheilungen der Stunden wählen zu können. C. Hummel, Tanz- und Balletmeister. 969) Gießen Die Aufstellung der Bade- Häuser des BadevereinS an der Pulvermühle ist beendigt und zwar das Männerbadehaus in dem Garten des Herrn Meyer und das Frauen- und Kinderbadehaus links der neuen Lahnbrücke am diesseitigen Ufer. Anmeldungen um Aufnahme in den Bade- SSerefn können sowohl bei dem Unterzeichneten, als auch durch Eintragung der Namen in die in den Badehäusern offen liegenden Listen geschehen. Gießen im Mai 1849. Namens deS Vorstandes Schaffstädt. 967) Der E hat mich für meine Preise sind, so labe pünktlich abft Auf fr Gieß« 968) Folgen legten Rechn Vcrsich 5)er 5 Haupt-Agent Gießen 982) G wandten sag ein herzliches 973) G dorser Apfe ein auf der 453 chvor gele- i kann, ist L ehr. nung steht enfels. in Wieseck )em Philo- vermiethen, ller Stal- ist zu er- iesten. Haus in ichtö-Asses- rweit wie- h. Gail. 1. tstfeiertage, t gibt das öusch'schen en ganzer »affnungs- ist auf 12 en »ichtS. er Sache blicum z» l s s ch ii ß. ein neuer ii, welche erden geil großen um die inen. :l, leister, r Bade- ii'ihte ist in dem i 967) (Giess en.) Sicherste und billigste Auswanderungs - Gelegenheit n a ch Nord - Amerika ♦ Der Großherzogl. Heff. Consul und Schiffsrheder, Herr HSerigiers tu Antwerpen hat mich für die Provinz Oberhessen bevollmächtigt, Auswanderer für ihn zu engagiren, und da meine Preise, die billigsten, nämlich: g 3 6 — für Erwachsene und ft 31. — für Kinder, ftnb, so lade ich Auswanderungslustige ein, sich auf die Schiffe Mayflower, welches am 1. Juni l Medora, „ „ 10. „ von Antwerpen Stadt Antwerpen, „ 20. „ ) pünktlich abfahren, bei mir einschreiben zu lassen. Auf frankirte Anfragen ertheile ich die genaueste Auskunft. Gießen den 23. Mai 1849. I o h. B a l t h Noll. 968) (Gießen.) Deutscher Phönix, Versicherungsgesellschaft in Frankfurt a. M. Folgendes sind die Resultate der in der vierten General-Versammlung am 28. April 1849 abgelegten Rechnung des Jahres 1848. Versichertes Capital vom 1. Januar bis 31. Decembcr 1848: Feuer - Versicherungen.....fl 171,558,704 Land- und Transport-Versicherungen „ 65,837,615 fT. 237,396,319. 270,877. bei dem unterzeichneten Gießen im Mai 1849. 25*4 fr. 43'/- „ 326,312. 163,019. I. G Appel, Haupt-Agent des deutschen Phönir. Prämien-Einnahme . . ......„ Schaden im Jahr 1848 ..........„ Betrag der Reserven (ausschließlich der für noch nicht regu- lirte Brandschäden zurückgesetzten Beträge) . . . „ Der Protocoll-Auszug und Rechnungs-Abschluß können von Jedermann Haupt-Agenten, sowie bei den Bezirks-Agenten des deutschen Phönix eingesehen werden. 46 „ en- und ücke am Badeten, als in ben i. ubeS 984) Große n linden. Am 2. und 3. Pfingstfeiertag findet Scheibenschießen mit Flinten statt. Der erste Preis gewinnt eine Doppelflinte, der zweite eine silberne Uhr, wozu man Schießlieb- 982) Gießen. Unfern Freunden und Verwandten sagen wir bei unsrer Abreise nach Amerika ein herzliches Lebewohl. K. F. Haubach, Tapezier, E. K. H a u b a ch, geborne Spamer. 973) Ganseburg. Ganz vorzüglicher Bors- dorfer Apfelwein wird von den Pfingstfeiertagen an auf der Gansenburg verzapft. Haber ergebeust euilabet. Großenlinden den 24. Mai 1849. G. Schmelz zum fröhlichen Mann. 454 6 978) h Staufenberg. Den 3. Pfingstfeiertag Harmonie - Masik bei mir anzutreffen und lade ich zu recht zahlreichem Besuche höflichst ein. Staufenberg den 24. Mai 1849. I o h. S ti n g el. 977) Hardthof. Den 2. und 3. Pfingstfeiertag Harmonie- und Tanzmusik auf dem Hardthofe. 992) Gießen. Gut besetzte II a r bii o ii i e - M ei s ik ist den 3. Pfingstfeiertag - Morgen, bei günstiger Witterung auf dem Loos'sehen Felsenkeller anzu- trcffen. B. Lenz. 980) Schiffenberg. Am 2. Pfingstfeiertag findet Quartett-Unterhaltung und am dritten H a r m o n i e - M u ft k auf dem Schiffenberg statt. F. Lynker. Frucht- und Wiktn alten preise» Ä ik tu a l re» pretj e Fleischtaxe. © per Pfund fr. fr. 4 9 6 17 18 4 8 5 10 6 5 1 Maas Milch . . . . . 1 Pfund Butter . . . . auch . . . 2 Haudkäse 11 Eier 1 Pfund Waizenmehl . . . „ „ Geschw. Vorschuß . Ochsenfleisch Kuhfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch . Schweinefl. . Hammelfl. . Schaaffl. . . Leberwurst . flem. Wurst. Bratwurst . Schwarten,.. Blutwurst . geräch. Speck Schinfen . . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, aus- gelaffenes . | dgl., unausgel.ij t*B- E>ie Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar aus la Nid »Ich, » rTS Mund», nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Kopfe, Füßl, Aeramb wie auch di] anderthalb genießbaren Stucke vom Hal« sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. 6 ' auv' wie auch die ganz blutigen und Nicht — — — s. Mai. B 5. April. April e- K «yui den 2, Grün w CN 6 Z K s» pf. fr. Pf. fr. Vf. fr. Pf. fr. Pf. ’*■ •"* 2 —— —— 4 2 1 l— ___ 4 2 9 —— 9 — _ 9 — Q Hl 1 Q 1 1 1» Q 1*1 1 1 Q 1 1 Q 1 — — 5 2 _ — 5 2 — 5 — 5 2 — — 5 1 Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. ■■ ■V ■w ■■ — — — — — — — — — — — — — — _ _ _ __ — _ _ — — — — — — _ — — — — — —■ — — — Gießen und 1 Hunqen i den 26. Mai. Grünberg Sich ».11-25. April Laubach ».11-25. April | Butzbach i den 10. April kr. Pf. kr.Pf. kr. Pf- kr.!pf. kr.^Pf. 11! 2 1 TT] 2 12 — 1 »1 2 21- — 9 — | 81 2 —!— 81- ---- - 8I~ 1 6- — - 61 — - — 61 — 112;— _________________i_______________ 12 — — 12' - 9!- ----------------------------------■--------------------------------- 8 2 — — 9j — — i — - — _ _ 7- 14!- — [— 13 2 __ _ 14'- 8 — 7 2 — _ _! — 17 — _________________i________________ 17 2 — — 16 — 171— — —. 17 2 — — 16 — 161— ----------------!----------------- 15! 2 —- _ ___________!__________ 24'— ----------------i---------------- 251 2 24 — 118 — _ _ 18 2 19 — 18- 18; 2 __ i 20 — 20.—j ---------------------------------'_________________________________ 19 2 _ _ 24 — 20 — ___________>___________ 19 2 ! •-- 16 — 24- ! 1 2.3 2! ___ i 24 — 20—l! —1 — 19 2 — 20 — Brodtare. S| N 2 ) ra. - 1 ßGerste- ) > ®‘^en \ jKorn- > Mehl 4 8 R ) Grünberg) zK.^G.) 2 S aus * Walzen- 4 L Für ) j Kornmehl besteh. 1 fr. Wafferwcck. . . . • 1 fr. Milchbrod..... Marktpreise. Frucht, gat- tuug. Walzen Korn . Gerste. Hafer . Erbsen Linsen. _ F r n ch t p r e t s e. “ ~ — Gießen | 24. 1 Grünberq i 19. Mtai. 1 Lich 1 16. April. 1 Laubach Mainz | 10. Februar. Marburg 27. Jan. Weylar 5. Mai. __________ Malter. Mott Scheffel Pt. 200 200 170 fl. 9 5 4 3 kc 50 30 30 Pf. 200 190 170 ff-, 8 6 4 4 Jt. 30 15 40 Pf. 1 ff- fr. Pf. I ff. | fr. Pf. 1 ff- fr. ff. 1 kr. ff- fr. 1 1 ce to i 1 | t*. 200 9 190 6 170 — — 1 -- _ 1 __ 1 1 III 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I 1 1 । 1 1 1 1 j 200 200 200 200 8 4 3 56 34 52 30 7 4 3 2 9 49 56 3 2 2 1 57 39 2 18 455 988) Gießen. Den dritten Psigstfeiertag ist Tanz-Musik anzutreffen bei Th. Loni im Promenadehaus. 986) Gießen. Den zweiten Pfingstfeiertag findet auf dem Westphälischen Hof ' Tuns - Jllusik und den dritten Harmonie - Musik statt, wozu höflichst einladet E. Pansch. 993) Gleiberg. Am 2. Pfingstfeiertage ist Nachmittags Harmonie- und gegen Abend Tanz-Musik, im Sei pp'schen Garten zu Gleiberg. 998) Gieße». Am zweiten Pfingstfeiertage findet Entree-Ball im Busch' schen Garten-Saale statt. 975) Salzhausen. Den zweiten Pfingsttag sowie an allen folgenden Sonntagen während der Saison findet im hiesigen Cursaalc Harmonie- und Tanz-Musik statt, wozu ergebenst einladet H. W. Seum's Wtw. Bad Salzhausen den 20. Mai 1849. 994) Wetzlar. Meinen auswärtigen Freunden und Bekannten theile ich mit, daß ich jetzt in beiden Instanzen völlig sreigesprochen bin von dem vor viertehalb Iah, reu gegen mich erhobenen Anklagen: das Lcschesche Gütchen der Gemeinde Krofdorf vorweg erkauft und die Stadt Wetzlar um 2000 Thaler zu gering in die Claffensteuer gesetzt zu haben. Das Complott hat also seinen Zweck nicht erreicht, mich aus dem Sattel und einen Andern hinein zu heben. Man war an den Unrechten gekommen. Das hatte man nicht bedacht. Brüste sich Keiner! Die Festung, welche jeden Angriff siegreich abgeschlagen, steht höher, als diejenige, welche nie angegriffen wurde. Ich rede kein Wort, was ich und meine Familie ausgestanden, ob mein 40jähriges amtliches Wirken reich gewesen an Segen und an Ehren. Aber das seh meine Hauptgenngthuung, demnächst die Acten dieses merkwürdigen Tendenz^Prozesses, der in dieser Provinz seit der Preuß. Verwaltung wohl nicht seines Gleichen gefunden — dem Drucke zu übergeben, und vielleicht finden sich dann einige Rechtsgelehrten, die daran Reflexionen knüpfen über höchst wichtige Fragen des juristischen und des Verwaltungsrechts, zusammt der Wahrheit getreue That- sachen, wie viele in diesem unsauberen Spiele die unreinen Hände gehabt, und welche Gewaltthaten und Gehässigkeiten bisher vorgehen konnten unter dem Scheine Rechtens, und wie ihnen nur durch charakterfesten Muth und Ausdauer begegnet werden konnte — Alles zum Nutz und Frommen der Engherzigen, die kleinmüthig wähnen, es werde demnächst nicht besser werden, da es doch jetzt hin und wieder nicht schlimmer sein konnte, für den redlichen Beamten zumal, der ob seiner Freisinnigkeit leicht das Unglück hatte, eine mißliebige Person zu seyy und der zu stolz und unabhängig war, um vor den Gewaltigen den Katzenbuckel zu machen. — Hine illae Lacrymae! Wetzlar den 22. Mai 1849. Der Königl. Preuß. Landrath v S p a r r e. Literarische Anzeige. Bei G. D. Brühl I. in Gießen ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Ein Volkskatechismus für alle Deutsche über die Vrmr-rechte -es deutschen Volkes, wie sie von der consrituirenden National-Versammlung in Frankfurt am Main beschloffen und verkündigt worden find. Preis 12 Kreuzer Dieser VolkSkatcchismus verdient die Anerkennung des ganzen deutschen Volkes, für das er bestimmt ist und durch seinen Inhalt auch dieser Bestimmung nachkommt. Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, durch bestimmtes Urtheil und Erklärung die Grundrechte des deutschen Volkes nach Reihenfolge der Paragraphen Jedermann verständlich zu machen. Wie die Grundlehren der Religion im Katechismus durch Frage und Antwort zur Kennlniß des Volkes gebracht werden, so werden hier auf dieselbe Weise dem Volke die Grundlebren geboten, auf welchen seine politischen Freiheiten ruhen. Möge dieser Katechismus recht verbreitet und recht in datz Volk eindringen, damit 456 ein Jeder wisse, welche Rechte ihm geboten sind und was er von den Grund-Rechten zu halten habe. Die Verlagshandlung hat ihrerseits im Interesse des Zweckes gethan, was nur möglich war, sie hat den Preis (für 108 Druckseiten) so billig gestellt, daß es auch dem ärmeren Manne möglich wird, sich in Besitz dieses Buches zu setzen, welches eigentlich gleich der Bibel und dem Kalender in keiner Familie fehlen sollte. Frischbäcker zu Gießen. Am ersten Pfingstfeiertage. Heinrich Noll im Stern. Adolph Stil in der Neustadt. Am zweiten Pfingstfeiertage. Jacob Vogt in der Wallthorstraße. Ludwig Noll im Stern. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 1. Pfingstfeiertage. Morgens : Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Universitäts - Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Professor Dr Hesse. Hospital - Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Freiprediger Balser. Am 2. Pfingstfeiertage. Morgens: Confirmation. Confirmationsrede: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Real- lehrer Dr. Weigand. (NB.) Am 2. Pfingstfeiertage wird der Gottesdienst, wegen der Confirmation, Morgens schon um 8 und Nachmittags erst um 2 Uhr seinen Anfang nehmen. Kopulirt. Den 2 0. Mai. Balthasar Walther, Bürger und Schuhmachermeistcr dahier, des verstorbenen Orts- bürgers und Gerichtsschöffen, Heinrich Walther zu Daubrin- gen, ehelicher Sohn; und Susanne Marie Bücking, des verstorbenen Landgerichtsdieners, Wilhelm Bücking zu Alsfeld, eheliche Tochter. Getaufte. Den 17. Mai Dem Großherzogliche« Freiprediger und Lehrer an der ersten höheren Mädchenschule, Daniel Balser, eine Tochter, Karoline Emilie Adolphine Christiane Auguste Charlotte Georgine Friedericke, geboren den 9. April Den 18. Mai. Dem Großhcrzoglichen Hofgerichtsrath, Ludwig von Grolman, eine Tochter, Luise Emma Emilie Elisabeth, geboren den 18. März Beerdigte. Den 21. Mai Juliane Philippine Bergmann, des Bürgers und Schlossers, Georg Bergmann, eheliche Tochter, alt 2 3. 9 M. 2T., gestorben den 19. Mai. Den 23. Mai. Justine Kümmel, des Ortsbürgers, Johannes Kümmel zu Buchenberg, eheliche Tochter, alt 24 I. 7 M., gestorben den 22. Mai. Die Psarrgeschäste in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Die geehrten Mitglieder der hiesigen evangelischen Gemeinde werden hiermit höflichst gebeten, am 2. Pfingstfeiertage, Vormittags, die 9 vorderen Reihen der Stühle, auf beiden Seiten im unteren Raume der Kirche, für die Eltern der Confirmanden gefälligst frei lassen zu wollen. Der Kirchenvorstand. Katholische Gemeinde. Beerdigt. Den 16. Mai. Friedrich Schmitt, Stein- hauergeselle dahier, aus Blankenau in Kurheffen, alt 42 I. 2 M. 10 T, gestorben den 13. Mai. Israelitische Gemeinde. Zur Feier des Pfingstfestes findet Sonntag den 27. Mai, Nachmittags um halb zwei Uhr, deutscher Gottesdienst in der Synagoge Statt. Religiöser Vortrag von C. Worms. Noll v. Stritter, v. Mar- Jn den Privathäusern. Bei Hrn. Rcgier.-R. Küchler: Frl. Lichthammer v. Darmstadt. — Bei Sal. Kfm. Worms Wittwe: Fr. Guttenberg v. Oberiahnstein. i>n Prinz Carl: Hrn. Spedit. Rapp v. Hatzfeld u. u. Rausch $>. Großeneichen. Hr. Dechert, Schneid, v. Hat« im Einhorn.• Hr v. Sparre, Lande, v. Wetzlar. Hr. Brauneck, Pfarr. v. Krofdorf. Hr. Franck, Ingen, v. Potsdam. Hr. Kunze, Mal. v. Würzburg. Hrn. Kfl. Kraft u Keßler v. Frankfurt. Hr. Werner, Oecon. v. Großkarben. Hr. Klenze, Kamm.-Dircct. v. Laubach. Hr. Siegfried, Fabrik, v. Elberfeld. Baron v. Stolz, Privatm. v. Lichtcn- walde. Hrn. Kfl. Hirschhorn m. Fam. v. Mannheim u. Berger v. Aschaffenburg. Gräfin Keffeloff m. Sohn u. Bedien, v. St. Petersburg. Hr. Nathmann, Müll. v. Darmstadt. Hrn. Kfi. Müller v. Cöln u. Heinze v. Braunschweig. Hr. Weil, Sind. v. Heidelberg. Hr. Dasch, Ingen, v. Marburg. lm Rappen: Hr. Jordan m. Fam., Privatm v. Coblenz. Hrn. Kfl. Kausel v. Hanau, Unkelbach v. Elber- ftld, Pfeiffer v. Rollshausen, Heper v. Eisenach u. Heß v. Bingen. Hr Schuppert, Sind. v. Heidelberg. Hrn. Kfl. D°ber ^ar, Staudt v. Mannheim, Wagner v. Bruchsal, Lmck v. Bonn u. Kraus v. Tübingen. Hr. v. Sie- vers Rent v. Zirland. Hrn. Kfl. Birnbauni v. Dresden, Hvlzlm v. Minden u. Erbs v. Barmen. Hr. Schmidt m. Fam. u. Bedien., Rent. v. London. tenrod. Hr. Keil, Gutsbes. v. Ingelheim Hr. Sauer, Schrein, v. Steinbach. Hr. Hoff, Kfm. v. Mainz. Hr. Reiber, Spedit. v. Schotten Hr. Mcper, Zahnarzt v. Osthofen. Hr. Rausch, Scrib v. Friedberg. Hr. Oecon. v. Niederohmen. Hr. Mohrbach, Fabrik, bürg. Hr. Döll, Kfm. v. Hanau. im Darmstaedler Haus: Hrn. Geschäfts!. ____ .. Battenberg, Sonnebaum u. Sandmann v. Breitenbach, Wurm a. Tprol u. Katzenstein v. Häringöhausen. Hrn. Handelst. Weber v. Brilon, Ditschler v. Büdingen, Marguth v. Butzbach, Hirschel v. Rödelheim u. Burckhardt v. Reifenberg. Hrn. Geschäftsl. Kuhl v. Homberg, Haub v. Hattenrod u. Zimmer v. Amöneburg. Angekommene und abgereiste Fremden vom 23. bis 25. Mai 1849. I n den Gasthäusern. 457 Dun Ich will geliebt und nicht gefürchtet sein! Ich will gefürchtet sein und nicht geliebt, So sprach der Corse, der mit seinen Schaaren Die Welt durchzog, der an dem Haus des Czaaren Die Luft mit Staub und Pulverdampf getrübt. Der Staub ffog auf von seiner Rosse Huf, Der Pulverdampf vom Munde der Kanonen, — Der Ruhm des Corsen zog durch alle Zonen Vom Eismeer bis zum glühenden Vesuv! Das Volk hat ihn wie einen Gott verehrt — Es war ein Gott mit Donner und mit Blitzen; — Wer konnte sich vor seinem Zorne schützen, Wer wurde nicht von seiner Wnth verzehrt?! Es hatte sich das Volk ihn selbst gemacht Den Gott, por dem es knieend hingesunken, Anbetend seine Größe, ward es trunken, Ja trunken vor der selbstgeschaff'uen Macht! In seinem Hirne ward der Völker Loos Bestimmt, — die Plane, die es stolz geschaffen, Vollführte er mit seiner Truppen Waffen, Durch Morden machten sie den Kaiser groß! Die Zeit verging, — die neue fraget nicht Nach Ruhm und Glanz und nach der Fürsten Große, ES denkt der Mensch, er findet jede Blöße, Und wenn ein Diadem sie auch umflicht! Wer jetzt noch sagt, ich will gefürchtet sein, Ich spreche stolz als Herr zu meinem Knechte, Dem tritt der Mensch entgegen mit dem Rechte, Das die Natur verleiht, nicht Trug und Schein. Was stech man stahl in früh'rer roher Zeit, Das nimmt die Masse von den Dieben wieder, ES fingt das Volk der Freiheit fromme Lieder, Und keines ist der Tyrannei geweiht! Ich will geliebt und nicht gefürchtet sein! Dies ist die einzig gültige Devise, Die Freiheit zieht einher, stark wie ein Riese, Fern von der Donau bis zum schönen Rhein! D? ei Freunde. Novelle von Theodor Mügge. (Fortsetzung.) Aber was will meine schöne Cousine denn nun noch von mir?" fuhr er lachend .fort. „Sie tanzt, sie singt, sie ist die Krone aller Feste; sie sieht einen ganzen Haufen galanter liebenswürdiger Ritter zu ihren Füßen, die sie umschmachten und umwinzeln; sie fesselt zu gleicher Zeit den größten Narren und den besten gutmüthigsten Sterblichen, Dich, mein lieber Aurel und den tapfer» Baron in der goldenen t e s. Husarenjacke. Was will sie also mehr? — Sie schwimmt in ihrem wahren Elemente wie ein Fisch im * Wasser; sage ihr also, bitte sie, jeden ungerechten Groll gegen mich verschwinden zu lassen, denn, ich schwöre es, Niemand kann zufriedener mit ihrem Wohlbefinden sein als ich, Niemand ihr mehr Glück dazu wünschen." „Und dennoch," erwiederte Dahlberg, „liegt in Deinen Worten und Deinem Tone ein Hohn, der fich schlecht damit vereint." „Pedant, der Du immer warst," versetzte Richard, „welch Unterpfand soll ick- Dir geben? — Höre und urtheile, ob ich Groll hegen kann. Du erinnerst Dich vielleicht, daß wir einst, eben an jenem Abschiedsabende, ein lustiges Gespräch über Liebe und Ehe führten, in welchem ich meine Grundsätze darlegte, die damals von Euch mit Spott und Widerspruch angefochten wurden." „Ich erinnere mich dessen recht gut," sagte Aurel. „Nun so wirst Du auch wissen, daß die freie Liebe von mir verfochten wurde und daß ich allen Zwang und alle Fesseln als schlecht und unsittlich darstellte." „Du vermaßest Dich jede Liebe aus Deiner Brust zu reißen, die jene Freiheit verletzte und vielleicht hast Du eine Probe damit an Johanna gemacht." ,O Thorheit!" rief Richard heftig, „ich habe sie nie geliebt, nie, auf meine Ehre! Denn wahre Liebe verbindet zwei Wesen auf ewig und keine Fessel ist nöthig, kein anderes Band, um in Noth und Tod zusammenzuhalten, als jenes einzige unerforschlick'e Mysterium des Herzens, das ein Gott dem Menschen mit- qegeben hat, damit er nicht verzweifle. — Aber dennoch," sagte er ruhiger^ „dennoch hast Du vtellelcht Recht, denn wahr ist es, erst nach unserm Gespräche an jenem Abende ward es mir zur Gewißheit, daß ich Johanna nicht lieben könne und von Stunde an empfand ich ein Grauen vor einer Verbindung mit ihr." Er schwieg und als er den Faden seiner Rede nicht wieder ergriff, sagte endlich Aurel: „Was Du mir mittheilen willst, läuft also, wie ich denke, auf das Bekenntnifi binaus, daß Du leidenschaftlich und ewig liebst und ein Weib gesunden hast, die jenes einzige göttliche Mysterium Dir aufthut." „Ja, Prophet," erwiederte Richard in dem alten spöttelnd frohen Tone, „ich habe ein Weib gefunden, die dies lhut; ich lebe in freier Liebe ohne Fesseln, habe der leichtsinnigen Welt darum entsagt, bereue es nicht und bin im Begriffe Dich in mein Heiligthum einzuführen und Dir zu beweisen, daß meine Grundsätze nicht so verwerflich sind, wie Du einst meintest." „Mich willst Du zu Deiner Geliebten führen?" fragte Dahlberg, „und sie ist die Dame, welche mich zu ihrer Bekanntschaft einlud?" 458 „Besorge nichts," versetzte Richard laut lachend, „Deine Tugend so wenig wie Deine Ueberzeugungcn werden in Gefahr gerathen, und mit der Aufrichtigkeit, welche Du an mir kennst, will ich Dir gestehen, daß ich sefbst wahrscheinlich nie Dich in Zweifel versetzt hätte, welche deutlich auf Deiner Stirn stehen, wollte Sara Dich nicht durchaus kennen lernen. — Ich weiß nicht, ob sie Dich bekehren will," fügte er hinzu, „aber ich habe ihr unser Gespräch und Deinen Zorn, wie Deine Aussprüche nicht verschwiegen. Sie hegt unwiderstehliches Verlangen Dich kennen zu lernen unv hier stehen wir nun an der Schwelle, Aurel. Großer Sohn Alkmenens entscheide Dich, wähle zwischen Tugend und Lasier, wähle zwischen Sara unv Johanna." Aurel blieb wirklich zögernd an der Gartenmauer und vor der kleinen Thüre stehen, auf deren Drücker Richard seine Hand gelegt hatte. Es kam ihm vor, als befinde er sich vor dem Eingänge eines Unglück- drohenden dunklen Labyrinths, in dessen Jrrgängen er den leitenden Faden verlieren müsse, den keine treue Ariadne ihm wieder reiche und schauernd vor einem Widerwillen, den er nicht überwältigen konnte, trat er zurück, als Richard die Pforte öffnete und ihn beim Maniel ergriff. „Wähle schnell," rief der Herr von Corbin, „oder schlage Dein Kreuz als frommer Christ und entfliehe." Der schneidende Spott in seiner Stimme und sein Lachen, das in der Finsterniß wie das Hohngelächter eines unsichtbaren fürchterlichen Wesens verhallte, verstärkten die Abneigung Aurels. — In diesem Augenblicke aber fiel ihm Johanna, ihre Wünsche und ihre Befehle ein. Er dachte daran, mit weicher Begier und welchem Vertrauen sie Nachrichten von ihm erwarte, zu gleicher Zeit erwachte seine eigene Neugier und seine Besorgniß von Richard als alberner Tölpel aus der Provinz lächerlich gemacht zu werden; es war daher Sache der nächsten Minute, daß er ohne weiteres Besinnen seinem Führet folgte, der hinter ihm die Thüre in's Schloß warf. „Sei unbesorgt mein tapferer Aurel," sagte Richard, „ich glaube kaum, daß Du Deine Kühnheit je bereuen wirst. — Du bist hier keineswegs in einer geheimniß- vollen Einöde oder in einem der gefährlichen Gärten Armidas, sondern auf meinem Eigenthume und wenn cs Tag wäre, würdest Du einen ganz gewöhnlichen, hoch ziemlich artigen Fleck Erde finden, auf welchem eine -Anzahl Bäume und Weinranken stehen, die jetzt winterlich die kahlen Köpfe hängen lassen. Im Hintergründe steht ein Landhäuschen, klein, aber behaglich eingerichtet und dort, wo Du jetzt den Lichtschein bemerkst, wohnt meine Sara, ein durchaus menschliches Wesen von Fleisch fund Bein und rothem warmen Blute, wobei ich jedoch bemerken muß, daß Geschöpfe ihrer Art trotz dem noch nicht von Buffon beobachtet und in feiner berühmten Naturgeschichte als besondere Species aufgenommen wurden." (Fortsetzung folgt.) Gemeinnütziges. Schweinezucht und Schweinehandel in Cincinnati. Die officlelle Statistik der Vereinigten Staaten von Nordamerika vom Jahre 1840 gibt die Zahl der vorhandenen Schweine auf 26,301,293 an. Seitdem hat aber die Zahl sich fortwährend und nach amerikanischen Blättern im Jahre 1.847 auf wohl 45 Milionen erhöht ; das wäre mehr als die ganze übrige Welt zu- sammengenommen an Schweinen enthält. Die Schweinezucht im Miffissippithale ist so bedeutend, daß manche der dortigen Bauern (Farmers) 1000 dieser Thiere halten, welche viel fetter als in den östlichen Staaten, bis zu mehr als 700 Pfund schwer werden. Man rechnet, vaß jetzt jährlich 1,500,000 Schweine in diesem Thale verzehrt oder verkauft werden, und daß davon J/6 nach Cincinnati im Staate Ohio kommt. Diese Stadt, der Mittelpunkt einer Gegend, welche Korn und Schweine in ungeheurer Menge erzeugt, ist der Hauptplatz des Handels mit Schweinen und deren Fleisch in ganz Nordamerika, ja der ganzen Welt, und ein großer Theil der Einwohner beschäftigt sich mit diesem Handel und mit der Verfertigung der verschiedenen, aus jenen Thieren gezogenen Produkte. Und doch ist dieses ganze Geschäft in Cincinnati erst seit dem Jahre 1826 entstanden und erst seit 1833 von großer Bedeutung geworden. Im Jahre 1833 wurden dort 85,000, im Jahre 1847 aber 250,000 Stück Schweine verkauft und als Fleisch, Speck, Schmalz, Oel, Lichter, Seife, Leder, Borsten, Farbestoff und Dünger auf das vortheilhafteste verwehrtet, und dadurch mehren Tausenden von Arbeitern Brod gegeben zu einer Zeit des Jahres, wo sie sonst wenig oder nichts verdienen können. Cineinnati verdankt diesem Handel und dieser Industrie hauptsächlich seinen großen und noch wachsenden Wohlstand, und die Deutschen können daraus lernen, wie vieles vom geschlachteten Schwein bei ihnen unbenutzt verloren geht. (Forts, folgt.) Nächsten Dienstag erscheint der Pfingstfeiertage wegen unser Anzeigeblatt nicht. Die Redaction. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.