Jnzcigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. 2^t. Sonnabend den 24. März 18Ä?-. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Der Vränumerationsbetrag ist für ein ganzes Jahr für Einheimische 1 st. 30 tv., für ein halbe* Jahr 45 kr.; für Auswärtige incl. Poftausschlag 1 st. 42 kr., halbjährl. 51 kr. Auswärts abonmrt man sich bei ven zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Giepen bei der Erpedition, Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1. EinrückimgSgebudr TUr den Raum der gespaltenen EorvuS-Zeile 2 kr. Inserate müssen jedesmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt fevn. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, das vorläufige Fortbestehen der Stellvertretung im Militärdienste, — insbesondere die Stellung von Einstehern für Milirärpflichtige des 2. und 3. Aufgebots vom Musterungs - und Ziehungsjahr 1848 betreffend. Der Art. 5 des Gesetzes vom 1- d. M (Regierungsblatt Nr. 12) bestimmt: „Hinsichtlich derjenigen im Jahr 18'28 geborenen Militärpflichtigen, welche nicht zu der ordentlichen Ergänzung des Jahres 1849 gehören, sowie hinsichtlich aller zu jüngeren Altersklassen gehörenden, wird das Gesetz vom 19. März 1836*) außer Wirkung gesetzt. Bis zum Erscheinen einer anderen Gesetzgebung können sich aber dieselben nach Maßgabe der Art. 46 — 56 des Re- crutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 — welche zu diesem Zwecke wieder in Kraft gesetzt werden — vertreten lassen; jedoch wird die im Art. 49 des Necrutirungsgesetzes bestimmte Caution auf die Hälfte herabgesetzt." In Folge dieser gesetzlichen Bestimmung werde» in Bezug auf die Stellung von Einstehern für Militärpflichtige des 2. und 3. Aufgebots vom Musterungs- und Ziehungsjahr 1848 (welche Aufgebote diejenigen im Jahr 1828 geborenen enthalten, welche nicht zu der ordentlichen Ergänzung des Jahres 1849 gehören,) nachstehende Anordnungen getroffen: §. i. Diejenigen, welche für Militärpflichtige der gedachten Aufgebote einstehen wollen, müssen den Erfordernissen vollständig entsprechen, welche in dem Art. 47 des Necrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 und im §. 77 der Verordnung vom 30. April 1831 erwähnt sind. Zur Vermeidung von Jrrthümern wird hierbei bemerkt: a) daß Militärpflichtige des 3. Aufgebots von 1848 nicht für Militärpflichtige des zweiten Aufgebots einstehen können, da sie selbst zum Militärdienste ausgerusen sind; b) daß solche Unteroffiziere und Soldaten, welche am 1. April 1849 ausdienen, nach dem Art. 3. des Gesetzes vom 1. März 1849 aber vor der Hand nicht beabschiedet werden, für Militärpflichtige des 2. und 3. Aufgebots nicht einstehen können, da nach dem gedachten Art. 3 nur denjenigen das Einstichen gestattet werden kann, welche als Einsteher fortdienen, d. h. eine neue, von der Dauer der außerordentlichen Truppenvermehrung unabhängige Capitulation als Einsteher übernehmen wollen. ' *) In Nr. 12 des Regierungsblatts ist .durch ein Versehen blos: „Gesetz vom 19. März» gedruckt worden. 252 $' 2‘, ®£’lt! ein Militärpflichtiger des 2. oder 3. Aufgebots einen anderen Mann für sich einstellen will, so melden sich Beide bei dem Bürgermeister des Ortes, worin sick der Einsteber aufhält. Sie können sich zwar auch bei dem Bürgermeister des Ortes, worin sich der Einsteller aufhält, anmelden; aber Alles, was in dem §. 4 vorgcschriebeu ist, muß dann gleichwohl von den Behörden des Aufenthaltsortes des Einstehers oder des Bezirks, zu welchem dieser Ort gehört, vollzogen werden. . ,3- Der Bürgermeister nimmt das Aumeldungsprotocoll nach Formular I. auf und läßt dasselbe durch den Emsteller und den Einsteher unterschrciben und zwar unter seiner Beglaubigung. . $• 4* beantwortet der Bürgermeister mit dem Gemeinderath die auf der 2. Seite des Pro- tocolls befindlichen Fragen und theilt dann das Protocoll alsbald dem Ortsgeistlichcn mit. De> Oitsgeistliche bemerkt unter Beifügung des Geburtstags*) re., entweder daß er mit der Aeußc- rung des ^rtsvorstandes einverstanden sei, oder was er dabei zu erinnern habe, und sendet hieraus das Protowll unverzüglich an das Ltadt- oder Landgericht (in Rheinhessen an den Staatsprocurator.) ,, .. Gerichtsbehörde schickt, nachdem sie das Erforderliche nach Maßgabe der bisher bestandenen Vorschriften bemerkt hat, das Protocoll an die Regierungs-Commission. f., sörberlichsten ist es, wenn das Protocoll dein Einsteher selbst zur Ueberbringung an den Ortsqeist- lichen, die Gerichtsbehörde und die Regierungscommission zugcstellt wird, jedoch darf es ihm immer nur verschlossen in die Hand gegeben werden. f' Wenn sich der Mann, welcher einstehen will, nicht wenigstens seit 2 Jahren ohne bedeutende Unterbrechung in dem Orte aufgehalten hat, so muß er zugleich eine Aufführungsbescheinigung von den in §. 4 bezeichneten Behörden des Orts, worin er sich innerhalb der letzten zwei "Jahre aufqehalten hat, bei- bringen und der Regierungscommission überreichen. Wenn er bereits im Militär gedient hat, so muß er sich ein Zcugniß seines Wohlverhaltens von sei- neu damaligen Vorgefitzten verschaffen und solches ebenfalls der RegicrungScommission überreichen. Blos auf Vorzeigung seines Abschiedes kann er nicht angenommen werden. 8. 6. Die Negierungscommission läßt nun den Mann — in so fern er nicht nach den Bemerkungen \e1' 4 und 5 gedachten Behörden abgewicscn werdeir muß — messen und hinsichtlich seiner Tauglichkeit von dem Physikatsarzt genau untersiichcn. Der Befund wird auf der 3. Seite des Protocolls eingetragen. Bei dem Ergebniß des Maßes wird zugleich bemerkt, ob der Einstehcr von starker oder weniger starker Korperbeschaffenheit ist. ^£un nach allein diesem der Mann den vorgeschriebenen Erfordernissen entspricht, so nimmt ihn die Regierungscomnusslon an und crthcilt dem Einstehcr eine AnnahmSurkunde nach Formular II. Zugleich weist )ie denselben an, aus die an seinen Einsteller ergangene oder an ihn selbst ergehende Ordre pünktlich bei der in der Ordre benannten Compagnie oder Schwadron zu erscheinen. Fehlt es dagegen an einem der vorgeschriebenen Erfordernisse, so eröffnet die Regicrungseommission dem Emsteller^ und dem Einsteher, daß der Letztere nicht angenommen werden könne . . 8: 3” letzten 8 Tagen vor dem Tage, aus welchen die Recrnten des betreffenden Aufgebots embeordert find, kann die Rcgierungscommission keine Einstehcr inehr annehmcn. Sollten in dieser 3eit noch Emfteher präsentirt werden, so sind ») die Einsteller zu bedeuten , daß nunmehr die Einsteher außer den allgemein vorgeschriebenen Bedin- gungen zugleich die Qualificatiou zu der Waffengattung haben müssen, welcher die Einsteller zuge- theilt sind. 1 0 0 b) die hierauf präsentirten Einsteher hat die Regieruugscommission, nach Erledigung aller in den §. §. ■ ~ °men7a(fenen Vorschriften, mit den aufgenommenen Protocollen rc. an die Coinmaudcure derjenigen Regimenter oder Corps, welchen die Einsteller zugethcilt sind, zu verweisen. ■ 4),e'cn ^smmandeuren steht dann — nachdem die vorgeschriebcuc militärärztliche Untersuchung und die Messung der Erschienenen vorgenommen worden—die Annahme oder Abweisung derselben in gleicher Weise zu, wie im §., 7 bestimmt ist; auch die Annahmsurkundcn werden von ihnen ausgestellt. ,, 0. Von dem Tage an, welcher zum Eintritt der Militärpflichtigen in den Militärdienst bestimmt ist, (also für die Pflichtigen des 2. Aufgebots vom 16. April d. I. an) hört die Besugniß derselben, sich vertreten zu lassen, nach Art. 46 des Recrutirungsgesetzeö auf. Wenn jedoch ein von den Behörden bereits angenommener Einsteher bei feinem Erscheinen in der Garnison aus irgend einem gesetzlichen Grunde abgewiesen werden muß, oder wenn derselbe an dem bestimmten r.age nicht erscheint, so ist dem Einsteller zur Beibringung eines anderen Einstehers noch eine Frist von *) In Rheinhessen wird der Geburtstag rc. von dem Bürgermeistkr bescheinigt. 253 14 Tagen gestattet. Die alsdann weiter präftntirten Einsteber, welche die besondere Qualification zu der Waffengattung haben müssen, welchen die Einsteller zugetheilt sind, werden von den Commandeuren der betreffenden Regimenter und Corps angenommen oder abgewiesen. §• 10. Vierzehn Tage vor dem Tag, auf welchen die Recruten des betreffenden Aufgebots cinbeordert sind, schickt die Regierungscommifston die Protokolle über die von ihr angenommenen Einsteher an das Kriegsministerium ein. Acht Tage später werden dahin die Protokolle über die inzwischen weiter angekommcnen Einsteher eingeschickt. Diese Einsendungen müssen sehr pünktlich an den hier bestimmten Tagen erfolgen. Sollen die Einsendungen schon früher erfolgen, so wird dies von dem Kriegsministerium besonders verfügt werden. §. 11- Alle Behörden, welche sich über das Betragen re. eines Mannes nach §. 4. 5. geäußert haben, snd streng verpflichtet, auf das weitere Betragen desselben bis zu dem Tag, an welchem er in den Mitärdienft einzutreten hat, ein wachsames Auge zu halten und jede nachtheilige Veränderung, welche, wem sie schon vor ihrer erwähnten Aeußcrung vorgelegen hätte, sie abgehalten haben würde, diese Acr-.ßcrung zu tjun, dem Kriegsministerium alsbald anzuzcigen. Gleiche Anzeige muß von Seiten des Bürgermeisters geschehen, wenn ein angenommener Einstchcr vor dem gedachten Tage stirbt oder untauglich wird rc. ?. 12. Rach Art. 5 des Gesetzes vom 1. März 1819. hat der Einsteher eine Caution von 100 Gulden der, wenn er ein Ercapitulant ist, dessen Annahme das Kriegsministerium im Interesse des Dienstes bcsond-s genehmigt hat,*) eine solche von 75 Gulden in die Staatsschuldentilgungskasse zu zahlen. Den Cautiokschciu, welchen er von dieser Kasse erhält, muß er bei seinem Eintritt in den Militärdienst an den Compagie- oder Schwadronsbefchlshaber abliefern und erhält dagegen später einen Hinterlcgungsschein. §• 3. Wenn der Einsteher entweder 4) v- dem Tag, an welchem er in den Militärdienst cinzutreten hatte, mit Tod abgeht, — oder 2) »*■ tiefem Tage untauglich zum Militärdienst geworden oder bei seinem Eintreffen untauglich befun- deimorden ist, — oder 3) vor^sem Tage sich schlecht betragen hat oder einer gerichtlichen Untersuchung unterworsen worden ist, ■ oder 4) an bk gedachten Tage bei der Compagnie oder Schwadron nicht erscheint, — oder 5) bei fem Erscheinen den im §. 12 erwähnten Cautionsschein der Schuldentilgungskasse nicht an den Compcsi. cter Schwadronsbcsehlshaber abgibt, so wird fogleitjn seiner Statt fein Einsteller einberufen, welchem es dann in den 4 ersten Fällen überlassen ist, innerha Tagen einen andern Einstcher zu präsentiren. (§. 9.) §. 14. . bestimmt ist, bei Einstehern für Militärpflichtige des 2. nicht Vorkommen. 254 3u Nr. R. C- 3015. Gießen den 15. März 1849. B etreffend: Das von den Gr. Bürgermeistern bei Gesuchen um AuSwanderungSerlaubniß cinzuhalte ndc Verfahren. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen n n sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Bezirks. 3ur Vereinfachung des Geschäftsganges und möglichsten Beförderung von Gesuchen obigen Detlcffs, fordern wir Sie auf, Orisangehörige, welche auswandern wollen, mit ihrer deßfallsigen Erklärung zu Pro- tocoll zu vernehmen, und dieses Protokoll an uns einzusenden. Wir haben ein Formular zu einem solchen Proiocoll entworfen. Sie wollen sich dieses Formulars in vorkomm,iden Fällen bedienen. Hiernach hat das Protocoll zu enthalten: . 1) Angabe des Vor- und Zunamens, der Religion, des Standes und des Gewerbes desjenigen, der auswandern will. 2) Angabe, ob der Auswanderer ledig oder verheirathet ist; in letzterem Falle sind die Frau und die Kinder nach Vornamen und Alter aufzuführen, auch ausdrücklich anzugeben, wenn Eins oder das Andere derselben nicht mit auswandern sollte. 3) Angabe des Orts und der Ursache der Auswanderung. 4) ungefähre Angabe des Vermögens, nach Abzug jedoch der Schulden, welches der Auswanderer nntnimmt. Das Protocoll dieses Inhalts ist für jede Familie besonders aufzunehmen und bei Vermögenden, unter Anschluß eines Stempelbogens zu 36 kr. oder dieses Betrages, an uns zur weiteren Amtshandlung mit Ihrer pflichtmäßigen Aeußcrung darüber einzusenden, ob die Angaben des Erschienenen richtig stehen, und ob sich aus den und den Gründen nicht annehmen läßt, daß die Auswanderung um deßwillen erfolgt, um sich der Militärdienstpflicht zu entziehen. Liegt kein Anstand vor, so werden wir Ihnen sofort die Gläubiger-Aufforderung zusendcn und dieselbe in dem Falle, daß zu gleicher Zeit mehrere Personen auswandern wollen, zur Ersparung von Kosten in eine Bekanntmachung zusammenfassen. Diese werden Sie den Auswanderern mit dem Bemerken zustellen, daß für deren Einrückung in die Gr. Hess. Zeitung Sorge getragen und nach Ablauf von 4 Wochen, nachdem dieselbe zum erstenmale in der Landcszeitung erschienen ist, die erforderliche Bescheinigung Gr. Landgerichts nebst Quittung über bezahlte Einrückungsgebühren dahier vorgelegt werden muß. Hierauf soll, wenn kein weiteres Hinderniß obwaltet, und gleichzeitig der Stempel ä 4 fl. zur Entlassungsurkunde bezahlt worden sein wird, die Ausfertigung der Letzteren unverzüglich dahier erfolgen. Daß Sie auch schon vorher auf Verlangen der Betheiligten vorsorglich Paßbericht erstatten, hat übrigens, vorausgesetzt daß Sie die Absicht der Auswanderung darin erwähnen, keinen Anstand. K ü ch l e r. E ck st e i n. Pietsch. 255 9fr. R. (5. 3034. Gießen am 19. März 1849. Betreffend: Die Verkündigung der Gesetze und Verordnungen Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen a n sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Dem Wunsche des Bezirksraths gemäß, sehen wir uns veranlaßt die bestehende Vorschrift, wonach alle neu erscheinende Gesetze und Verordnungen, durch Sie, nach deßfalls vorgängiger öffentlichen Einladung der versammelten Gemeinden mitzutheileu sind, hierdurch einzuschärfen. Wir erwarten daher, daß sie alle Reichs- und Landeögesetze und Verordnungen bald möglichst, nachdem wir sie Ihnen zugeseudet haben, in der angedeuteten Weise ordnungsmäßig zur Kenntniß Ihrer Gemeinde bringen. Da wo es Ihnen nöthig erscheint, oder es verlangt wird, wollen Sie der Verlesung des Gesetzes die erforderliche Erläuterung und Erklärung hinzufügen und dadurch die wahre Erkenntniß über die Rechte und Pflichten der Staatsbürger fördern und befestigen. K ü ch l e r. Hallwachs. Zu Nr. R C. 2784. Gießen den 13. März 1849. Betreffend: Die Verlegung des auf den 26. u. 27. April l. I. fallend en Ulfa er I ahrmar kt es. Die' Großherzoglich Hessische Rkgienmgs-Commisswn des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister d.s Regierungsbezirks. Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß der auf den 26. und 27. April d. I. fallende Vieh- und Krämer markt der Gemeinde Ulfa nicht an diesen, sondern an einem Tag den 26. April l. 3 abgehaltcn wird. . v Küchle r. Hallwachs. Nr. R. C. 3029. Gießen am 20. März 1849. Betreffend: Die Musterung von 1849, insbesondere D ep otv e rse tzun gen. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regieunngsbezirks Gießen. Von Gr. Ministerium des Znnern ist die Summe, die dem Ortsvorstand bei der Beurtheilung der Frage, ob der Depotansprechende zur Stellung eines Einstehers vermögend genug sei, zur Norm dienen soll, auf 500 fl. bestimmt worden. 256 Sie haben Vorstehendes alsbald öffentlich bekannt machen zu lassen, und bei vorkommenden Depotan- fprnchen über die Frage, ob der Depotansprechende zur Stellung eines Einstehers vermögend genug sei die Summe von 500 ff. der Berathung des Gemeinderaths zu unterlegen. K ü ch l e r. ________ Hallwachs. Polizeiliche Bekanntmachung. <$in ^G-xß^am^'^3^Mätt?8§ Blunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Edictalladung. -165) Grünberg. Die Kinder der vorlängst verstorbenen Franz Bauers Eheleute von Lauter, namentlich Anna Catharina Bauer, Johann Daniel Bauer, Elisabethe Bauer, Anna Maria Bauer und Anna Margaretha Bauer, sind schon seit vielen Jahren abwesend, ohne daß bezüglich ihres Aufenthaltsortes das Mindeste bekannt wäre Da dieselben sämmtlich das 70. Lebenssahr überschritten haben, so werden auf den Antrag der Präsumtiverben die genannten Franz Bauers Kinder oder deren etwaige Leibeserben aufgesordert in Zen 3 Monaten von heute an, sich zu Empfangnahme der in einigen Hundert Gulden bestehenden, letthcr curatorisch verwalteten, Vermögensmaffe, dahier anzumelden, widrigenfalls dieselbe den sich lcgitimirenden nächsten Seitenverwandten erblich überlassen werden wird. Grünberg den 21. Februar 1849. Gr. Hess. Landgericht daselbst. Weicker. Besondere Bekanntmachungen. 508) Gießen. Der Pfandschein Nr. 15773 ift angeblich verloren gegangen. Da nun der un- er obiger Nr. verpfändete Gegenstand eingelöst werden soll, so werden diejenigen, welche etwa Ansprüche daran zu bilden glauben, aufgesordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen gegenfalls dies Pfand ohne Weiteres verabfolgt werden wird. 1 3 Gießen den 19. März 1849. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. 521) Gießen. Die Pfandscheine Nr. 12653, 1326 < und 14683, sind angeblich verloren worden. a nun der Verpfänder um Ausfertigung von neuen Scheinen implorirt hat; so werden diejenigen, welche etwa Aniprriche an jene Scheine bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, als sonst dem Verlangen des Verpfänders ohne Weiteres entsprochen werden wird. Gießen den 22. März 1849. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. 522) Gießen. Der Pfandschein Nr. 12272 über einen anatomischen Atlas ist angeblich verloren worden, weshalb diejenigen, welche etwa Ansprüche an denselben bilden könnten, aufgefordert werden, dies innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, als sonst daS Pfand an den Verpfänder ohne Weiteres verabfolgt werden wird. Gießen den 20. März 1849. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. Verstel'gerungen- 521) Butzbach. Main - Weser Eisenbahn Scction Butzbach. Freitag den 30. d. M., Vormittags 9 Uhr, |ü(1 die Herstellung und das Einsäen der Böschungen an dem Damm und Einschnitt in den Gemarkungen Butzbach und Griedel, veranschlagt zu 1400 ff. an die Wenigstfordernden an Ort und Stelle versteigert werden. Die Zusammenkunft ift an dem Planübcrgang am Rauchweg in der Gemarkung Griedel Butzbach den 21. März 1819. Der Gr. Secti nS-Jngenicur der Scction Butzbach. E i ck e m e y e r. 533) Atzba ch. Brückenbau über die Lahn bei Dorlar. Die zu diesem Baue erforderlichen Ouaderfteinc zu 4116 Rthlr. 25 Sgr., sowie das nvthige Eicheu- hv z, Balken und Bohlen, zu 2097 Rthlr. veranschlagt, sollen 257 Montag den 2. April cur. Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhause zu Dolar in Lieferung vergeben werden. Anschläge und Verlastbedingungen liegen bei dem Vorsteher Müller tu Dorlar zur Einsicht offen. Atzbach den 19. März 1849. Das Bürgermeisteramt. Colnot. 515) Gießen. Verpachtung von Fisch- und Krebswassern im Reviere Gießen. Mittwoch den 4 April l. I. Vormittags 9 Uhr, sollen in der Wohnung des Wirths Herbert in der Löwengasse dahier, die Domanialfischereien in der Oberlache und Wieseck von den Heerdischen Wiesen in der Gemarkung Trohe bis zur Lahn auf weitere 7 Jahre öffentlich verpachtet werden. Nach den Pachtbedingungen können nur bekannte und rechtliche Leute als Pachter zugelasscii werden, von denen eine ordnungsmäßige Benutzung des Fisch- und Krebsfangs zu erwarten steht, keine Holzfrevler, Wild-Fisch- und Krebsdiebe, oder Leute ohne alleö Vermögen, oder solche, die durch die Ausübung des Fisch- und Krebsfangs ihr Gewerbe vernachlässigen und in ihrem Nahrungsstande zurückkommen würden. Pachtlustige deren deßfallsige Oualification nicht notorisch vorliegt, haben sich hierüber bei dem Unterzeichneten spätestens 8 Tage vor dem Verpachtungstermine genügend auszuweisen. Nachgebote werden nicht angenommen. Gießen den 19. März 1849. Der Gr. Hess. Revierförstcr des Reviers Gießen. D r. Zimmer. 505) Annerod. Holversteigernng tut Anneröder Gemeiudewald. Montag den 26. März, des Morgens 9 Uhr, sollen in dem Gemcindewald, Distrikt Altenberg, nahe bei der Gansenburg: 29'/2 Stecken Buchen-Scheidholz, 7 „ Eichen- ,, 7 /, Buchen- und Eichen-Prügelholz, 50 n Buchen- und Eichen-Stockholz, 2000 Stück Buchen- und Elchen-Reiöholzwellcn, 608 Enbiksliß Eichen-Banstämme, 66 „ Buchen-Werkholz, öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Der Zusammenkunftsort ist am Altenberg. Annerod am 17. März 1849. Der Bürgermeister Seipp. 507) B e u e r n. Bauholzverstcigenmg. Montag den 26. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, sollen im hiesigen Gemeindewald, Distrikt Eichberg und Heegstrauch, nachfolgende Holzsortimente, als: 25 Stück Eichen-Banstämme. bis 31 Zoll Durchmesser und 40 Fuß Länge, achter Qualität, auch für Müller geeignet, 45 tr Bnchen-Achsen und Steiper, bis 7 Zoll Durchmesser und 35 Fuß Länge, 800 v Bobneiistangeu, 900 » Erlenstangen, 630 „ Fichten-Baumstangen und Leiterbänme. Der Anfang ist obig der Mönchmühl. Ferner Brennholzversteigerung. Dienstag den 27. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, ollen in den obigen Distrikten 98 Stecken Buchen- und Eichen-Scheidholz, 32 u „ n » Prügelholz, 5 „ Erlen- „ „ „ 43 u Buchen- n « Stockholz, 19275 Stück Btichen-Reisholz-Welleu, 225 „ Eichen- „ „ 375 „ Erlen- » ,, 500 u Fichten- » „ öffentlich meistbietend unter den alsoanu bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigert werden. Der Anfang ist wie oben. Beuern den 16. März 1849. Der Bürgermeister Otto. 506) Gladenbach. Eicherilohrinde - Versteigerung. Dienstag den 3. April, des Nachmittags um 1 Uhr, sollen in dem Domanialwalddistrirte Dounerberg bei Frohnhausen 70 — 80 Et. Lohrinde auf dem Stamme in einem etwa 25 jährigen Niederwaldschlage an Ort und Stelle versteigert werden. Steigliebhaber, welche den Lohschlag noch vor der Versteigerung zu besichtigen wünschen, wollen sich an den Forstschützen Stephan zu Frohnhausen wenden. Gladenbach den 12. März 1849. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Gladenbach Bose. 526) Marbnr g. Zum Verkauf des Gasthofs zum blauen Löwen in Marburg ist 1. Termin auf Dienstag den 27., 2. und letzter Termin auf Freitag den 30. d. M. Nachmittags 2 258 Uhr in demselben anberaumt, wo auch 2 Familien-- Wagen und 2 Chaisen zum Verkauf kommen. Marburg den 21. März 4849. U sene r. 526) Fellingshausen. Montag den 26. d. M., Morgens 10 Uhr, sollen in dahiesigem Gemeindewalv, Disiriet Rup- pcrsbach rc. 5 Stecken Bnchen-Scheidhol;, 34 n Eichen- „ 10 10 8 43 500 550 Stecken Buchen-Prngelholz, ii Eichen- » u Buchen-Stockholz, n Eichen- „ Wellen Buchen-Reißer, ,i Eichen- 'n und 17 Eichen-Banstamme, 1267 Cbikfsi. haltend, öffentlich versteigert werden. Die Zusammenkunft ist in Fellingshausen. Fellingshausen am 19. März 1849. Der Bürgermeister Weber. Frucht- u u d B L k t u a L L s n p r e L s e. Fleischtaxe. per Pfund Ochsenfleisch Kuhfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch . Echweinefl. . Hammelfl. . Schaaffl. . . Leberwurst . gern. Wurst. Bratwurst . Schwartem.. Blutwurst . geräch. Speck Schinken . . Dörrfleisch . Rindsfett . Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes . dgl., unausgel. V i k tu u l i e n preis e. fiepen und \ Hungen ( 17. März. Grünberg _ Lich v. 11-25. März' Lanbach v. 11-25. März Butzbach den 10. März | B!to d tax e. Gießen und Hungen den 10, März Grün berg, | Lich. | v. 11-25. März; Laubach. j v. 25. März j kichf. fr.'Vf. kr. pf- fr.'pf. fr.! Vf. £t| fr.; Vf- fr- Vf- fr. Vf- frJvf. 12 1t 2 12 — N ) 1 jGerste- ) ] 9 2 — — 9 — — 9 — 2 5 ®le^n i HKorn- S Mehl 4 2 — 4 2 8 2 —' — 1 8!- ----- . — 8|- 4 a ) Grünberg } HK. j®. ) 9 — 91 — 9 — i 6 2 - - ' 6 — — — 6 — ® ) \ I i 12 2 —' — 112 — 1— — 121 - 2 S? ( aus * Walzen- 5 — —. _ 9 — _________________1________________ 8 2 1-- 9 — 4 A ) | Kornmehl besteh. 10 — —! —— — — — ii — ~i~ 13 2 1 1 1 1 14 — Für 1 fr. Wasserweck..... 8.10 6 1 sTo1 5 2 T. |o 8 18 17 2 1 1 _LI 16 — „ 1 fr. Milchbrod ..... 5 — 5 — 51 2 — - 18 — 17, 2 — — 16 — 1 16 _ i 15! 2 _ _ ________________1________________ I 26 — —1_ 25 2 --- 24 — Marktpreise. fr. Vf- fr. Vf. fr.’Vf. fr. vf- 10 18 2 | €) 19 _ ! 18 2 20 — 1 Maas Milch . . . . . . . 6 — 20 — —1— 19 2 __—• 24 — 1 Pfund Butter...... 20*— 20 — — — 19 2 — — 16 — auch..... 211— _ — — _ _ __ I 5 Handfäse........ 81- — — —1 — — — 1 1 5 Eier......... 4 — — — _________________________________ ! ----------------------------------- _ 24 — — 23 2 —. — 24 — 1 Pfund Waizenmehl..... — X.— — — — 1 — — '- 20 __— 19 2 — — 20 — „ „ Gcschw. Vorschuß . . .. | — 1— —; — — .— ________! j •s-'s H tio fr. pf. 4 2 9 — L. Q 5 2 5 1 NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nut in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Psd. nicht mehr als anderthalb Pfund >c. nach Proportion, welches auf 1 Pf°. nicht völlig L Loti) ansmacht. Köpfe, Füße, Gcraub, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. F euch t p r eise. Frucht, gat- timg. Gießen 1 Grünberg 1 22. März. | 17. März. 1 Lich 1 10. März. \ Lanbach 10. llflärz. Mainz 10. Februar. Marburg 27. Jan. Wetzlar 17. März. Malter. Mütt Schef fei Pf. ff. । fr $f.l fl. | fr. Pf. | fl- | fr. Pf.! fl. fr. Pf. | fl- 1 fr. fl- | fr. TW Vt Wgizen . 200 9 | 5 200 8 i 45 200 9 5 — — -— — 200 8 56 7 9 3 ) 49 __ Korn , , 200 6 1 15 190 6 10 190 6 | — — - — 200 5 34 4 49 2 31 2 Gerste. , 170 4 | 30 170 4 ] 45 170 - j - — — — 200 4 52 3 56 1 56 2 Hafer . . — 3 25 — 3 15 - । - - — — — 200, 3 30 2 9| 1 18 3 Erbsen — — — — __ c— __ 1 . „ j ___ — _ — —- Linsen. . -— - - — — -—• -—- — 1 — — — — — — —■ 259 Feilgeboten. 533) Gießen Vorzügliche Bettfedern und Flaumfedern, empfiehlt in billigem Preise. L. Iah reis. 529) Gießen. Eine neue Sendung sehr schöner Tapeten und Bordüren, in großer Auswahl hat erhalten und empfiehlt zu sehr billigen Preißen. Wilh. Reiber, an der Kirche. 539) Gießen. Geld- u. Eisenbahntaschen ? empfiehlt zu billigen Preisen Georg Lüdeking. 534) Gießen. Mehrere Et. Heu und ein Haufen sehr guter Mist sind zu verkaufen in Lit. A. Nr. 74. 532) Gießen. Rothen, deutschen, Luzerner und Steinkleesaamen, mit Garantie für vollkommene Keimfähigkeit, empfiehlt L. Jahreis, am Markt. Zu vermiethen- 535) Gießen. In Lit. A. 126, vor dem Wallchore ist im unteren Stocke ein nach der Straße zu gelegenes möblirtes Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. 536) Gießen. Ein Wsesenviertcl hinter den Eichen ist zu vermiethen und ein Haufen Mist zu verkaufen bei D. K ü h n' ö Wllw. 545) Gießen. Bei Unterzeichnetem ist eine Familicnwohnung zu vermiethen und kann bald bezogen werden. PH. Römer. 422) Gießen. Zwei möblirte Zimmer mit Sopha sind zu vermiethen bei Joh. Jughard, auf dem Seltersweg. 452) Gießen. In der Nähe des Eanzleibergs Lit. B. Nr. 62 sind einige gut und schön ausmö- blirte Zimmer mit Sopha, mit und ohne Kabinet, auf das nächste Semester zu vermiethen bei I. K. Brühl II. Vermischte Nachrichten. 542) Gießen. Vaterländischer Verein. Montag den 26. März. Tagesordnung: Wahl des Vorstandes. D 487) Gießen. & i Das 1 g Rappolt'sche KnÄbeninstitut | 8 hat sich seit seinem Bestehen unausgesetzt einer D 8 regen Theilnabme des hiesigen Publicums zu K 8 erfreuen; besonders aber muß eine nicht ge- 8 8 ringe Zunahme der Schülcrzahl in der neue- < ren Zeit als ein deutlicher Beweis, theils der Z 8 Anerkennung der Leistungen der Anstalt, theils $5 D der wachsenden Sympathien für dieselbe be- § 8 trachtet werden. Dieses sowohl, wie der Wunsch g & die Schüler weiter zu fördern, als es seither 8 D möglich war, ferner die Aufmunterung meh- D 8 rerer geehrter Eltern bestimmt den Unlcrzeich- 8 8 neun, der Anstalt von Ostern an eine weitere 8 D Ausd.hnung zu geben und ihr das höhere D 8 Ziel zu stecken, die Kinder bis zur Auf- 8 8 nähme in die mittleren Klassen des 8 I Gymnasiums und der Realschule 8 8 auszubilden. Von denselben pädagogischen <8 A Grundsätzen wie bisher geleitet, wird auch fer- D ner neben wiffenschaftlicher Thätigkeit und sitt- 8 l'cher Kraft der Zöglinge die harmonische 8 D Ausbildung des Körpers und Geistes 8 & als Ziel der Anstalt erstrebt werden. ;; 8 Unterzeichneter wird sich erlauben, den ge- 8 D ehrten Eltern einen Prospeekus des „er- D M weiterten Rappolt'schen Knabeninsti- 8 H tuis" nebst Lehrplan mitzutheilen. 8 D Der Anfang des Unterrichts ist aus den 23. I 8 April festgesetzt. Das Honorar beträgt wie 8 früher 5 und 6 st. für das Quartal. Das 8 8 Lokal wird noch bekannt gemacht werden. 8 & Thudichu in. 8 543) Winnerod. Erwiderung. In Nr. 14 des Anzeiqeblalts hat sich ein Bi- belunkiindiger erlaubt gegen mich einen Aufsatz zu schreiben, intern er doch hätte lesen können, daß David zuerst auch Hirte war und stieg bis zum Königsthron, weßhalb ich mich auch dadurch im geringsten nicht b.-leidigt finde. Auch hätte derselbe ebenfalls in der Vioel lesen können, daß einmal ein Esel gesprochen hat und man fragte ihn gar nicht. Spahr, Bürgermeister -u Winnerod. 537) Gießen. Im Kleidermachen und Weißzeugnähen wünsche ich noch einige Tage Beschäftigung. Maria Michel, bei Schrein. Werner, in der Wolkengasse. 260 von 75) Frankfurt a. M. Für Auswanderer. „Wie Hoffnung." Coneessionirle deutsche Büreaur für Auswanderer nach Amerika «D. M. ’JBielefeM in Mannheim« Regelmäßige Fahrten vom nächsten März an, mit gekupferten Dreimaster erster Klaffe, sogenannte Packetbote nach New-Work und New-Orleans Rotterdam und London. Zur näheren Erkundigung, sowie zum Abschluß von Ueberfahrls-Verträgen, beliebe man sich an Unterzeichneten zu wenden. Heinrich Klippel, General-Agent in Frankfurt a. M. 541) Gießen Neues Etablissement Ich freue mich, hierdurch die Anzeige machen zu können, daß es mir nach vielen Mühen und vergeblichen Gesuchen nun endlich gelungen ist, die Aufnahme als Ortsbürger und Schuhmachermeister ,dahier zu erwirken. Indem ich dieses thue, richte ich zugleich die freundliche Bitte an ein geehrtes Publikum, mich mit seinem Wohlwollen durch recht viele Aufträge zu beehren, welche ich aus's Pünktlichste und Dauerhafteste auszurichten bemüht sein werde. Auch verfehle ich nicht, alle Diejenigen, welche etwa an einem Fußübel, welcher Art es auch sei, leiden, auf diese Bekanntmachung besonders aufmerksam zu machen, da ich für jeden Fuß die bequemste Bekleidung zu fertigen im Stande bin. Gleiche Ansprache richte ich an die Herren Stutzer und galanten Damen mit der Bersichcruug, daß sie bei nur stets nach den neuesten Faeons schön, sauber und leicht aber dabei dauerhaft gearbeitete Waare erhalten werden. Schließlich empfehle ich noch meinen beständigen Vorrath fertiger Stiefeln und Schuhen jeder Größe und Art hierdurch bestens. Balth. Walther, Wallthorsteaße Lit. A. Xi. 120. 544) Anzeige. Kunstnachrichten aus Kassel. Die vier Griechen, Gebrüder Johannowitsch, Besitzer des Ehrenkreuzes, erregen hier das größte Aufsehen; die Vorstellungen fanden im Theater Statt, die Künstler hatten sich des lebhaftesten Beifalls zu erfreuen, denn sic leisteten in der That mehr noch, als man bis jetzt von den besten Künstlern dieser Art hier gesehen hat. Um dies so eben Gesagte zu bekräftigen, aber auch zu bewahrheiten, deute ich nur folgende gymnastische Spiele derselben an: 1) Johannowitsch, ein junger Mann von kräftigem und angenehmen Körperbaue, legt sich aus den Rücken, und richtet die Beine senkrecht in die Höhe, so daß die Fußsohlen wagerecht zu liegen kommen. Auf letztere stellt sich nun ein kleiner, etwa sechsjähriger, höchst liebenswürdiger Knabe, springt in die Höhe, überschlägt sich in der Luft, und kommt dann wieder auf die Fußsohlen seines Bruders zu stehen. 2) Derselbe halt sich an dem Fuße seines Bruders mit der einen Hand an, und richtet dann seinen ganzen Körper frei in die Luft hinaus. 3) Der ältere Bruder wirst den kleinen von sich, dieser überschlägt sich und kommt glücklich auf den Fußboden zu stehen. Vergebens würbe sein, alle die übrigen, zum Theil noch viel schwierigem Spiele mit voller Deutlichkeit zu beschreiben;' doch das bereits Gesagte wird schon hinlänglich darthnu, daß die Leistungen eben so neu wie außerordentlich sind. Ich nannte übrigens die Produclionen Spiele, da beide ihre Künste wirklich so heiter und mit so großer Leichtigkeit ausführen, als ob ihnen Alles nur ein leichtes Spiel wäre. Ihre Bewegungen sind dabei stets edel und das Kostüm ist prachtvoll. Herr Emil Johannowitsch gibt durch seine Zauberkünste der Vorstellung eine willkommene Mannigfaltigkeit. Er bezaubert das Publikum nicht durch den Glanz der Apparate und vieler Lichter, wie es bei ähnlichen Künstlern der Gebrauch ist. E. Johamio- witsch zeigt uns die schwiorigsten Leistungen auf freier Bühne ohne alle Apparate; der Künstler bittet sich z. B. vom Publikum vier und zwanzig Taschentücher aus, bittet einen Herrn sie vor den Zuschauern in seinen Hut zu legen, daraus schießt der Künstler eine Pistole ab und siehe da, die Taschentücher ans dem 261 Hute sind verschwunden nnd ein kleiner Haase sieht heraus, die Tücher aber sind in der Geschwindigkeit durch die Lust an den Kronleuchter spaziert, wo an jeder Lampe eins fest angebunden ist, u. s. w. Den Schluß der Vorstellungen bilden die Damen mir verschiedenen neuen Gruppierungen lebender Bilder, welche man wahrhafte Meisterstücke plastischer Kunst nennen dürfte. Die Gebrüder Johannowitsch treffen in nächster Woche hier in Gießen ein und werden mehrere Vorstellungen zu geben die Ehre haben. 540) Gießen. Ein junger Dachshund wird zu kaufen gesucht. Bei wem? sagt Ausgeb. d. Bltts. 538) Harba ch. Die in Gegenwart meines Vaters nnd des Flurschützen Reitz gethane Aeuße- rung, daß der Bürgermeister Münch in Harbach ein Oberspitzbub sei, nehme ich hiermit zurück. Harbach den 20. März 1849. G. Gräf IV. 528) Gießen. Ich beabsichtige in meinem Steinbruche an dem Hardtberge 50 — 60 Cnbic- klafter Steine brechen zu lassen. Lusttragende wollen sich deßhalb mit mir hierüber verständigen. Wilhelm Rühl. 527} Gießen. Es werden 2 Wagen guter Kuhdünger zu kaufen gesucht. Wo sagt die Erpd. d. DltlS. 458) Mainz. Tanzunterricbts-Anzeige. Unterzeichneter macht hiermit die ergebene Anzeige, daß er im Monat Mai hier ankommt, und einen Lehr-Conrs in der höheren Tanzkunst geben wird. C. Hummel, Tanz- und Balletmeister aus Mainz. 531) Odenhausen. Am 21. d. M. sind auf dem Wege von Wieseck nach Gießen 2 Schweine, % Jahr alt, das eine weiß mit schwarzem Kopfe das andere weiß mit Spiegelaugen entlaufen. Der jetzige Besitzer wird gebeten, dieselben bei Johannes Wallenfels in Odenhauscn auf der Rabenau, gegen Vergütung der Futterkosten und einer angemessenen Belohnung, zurückzuliefern. 530) Gießen. Ein Geldbeutel mit etwas Geld ist gefunden worden. Der sich legitimirende Eigenthümcr kann solchen gegen die Jnseratgebüh- ren bei mir in Empfang nehmen. C. Schulze am Markt. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 25 März. Georg Noll in der Neustadt. Christian Wallenfels in der Walltborstraße. Conrad Roll auf der Mänsburg. Jeremias Wallenfels auf dem Selteröweg. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst Am 25. März. Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Candidat Schmidt aus Höchst an der Nidder. (Probcpredigt.) Hospital-Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Frei Prediger Lips. (Feier des heiligen Abendmahls. Die Beichte wird vorher gegen 10 Uhr gehalten ) Getaufte. Den 16. März. Dem Schreiner, Jo. Hann Ludwig Geißler, welcher bisher als Permissionist in Paris gearbeitet hat, eine Tochter, Elisabethe Christiane, geboren den 11. Februar. Denselben. Ein unehelicher Sohn, Ludwig Philipp, geboren den 22. Februar. Den 18 März. Dem Bürger und Fabrikarbeiter, Heinrich Krailing, eine Tochter, Wilhelmine Margarethe, geboren den 6. März. Denselben Dem Bürger und Metzgermeister, wie auch Mitglied des Gemeinderaths und der Arniencommission, Heinrich Balthasar Vogt, ein Sohn, Christian Andreas Emil Friedrich, geboren den 22. Februar. Beerdigte. Den 15. März. Charlotte Petronelle Müller, des verstorbenen Bürgers, Peter Müller, eheliche Tochter, alt 33 I. 3 T., gestorben den 13. März. Den 16. März. Johann Conrad Leng, Bürger und Frachtfuhrmann dahier, alt 68 I. 2 M 19 T., gestorben den 12. März. Denselben. Johannes Becker, pensionirter Universt. tätS.Reitknecht dahier, alt 68 I. 10 M. 4 T., gestorben den 14. März. Denselben. Johann Justus Wilhelm Weber, Bürger und Schneidermeister dahier, alt 35 I. 10 M. 5 T., gestorben den 14. März Den 18 März. Katharine Juliane Eleonore Wirth, des Bürgers und Schrcinermeistcrs, Jacob Wirth, Ehefrau, geborne Map, alt 67 I. 2 M. 13 T., gestorben den 16. März. Den 19. März. Karl Emil Waldsachs, des Bürgers und Schuhmachermeisters, Johann Philipp Waldsachs, ehelicher Sohn, alt 2 M 18 T., gestorben den 17. März. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Israelitische Gemeinde. Sonntag den 25 März. Morgens 9 Uhr findet deutscher Gottesdienst in der Spnagoge Statt. Religiöser Vortrag von C. Worms. In den Gasthäusern. Im Kappens Hrn. Kfl. Ort v. Cöln, Koch v. Stuttgart u. Strauß v. Andreasberg. Hr. Juchta, Regier.-R. v. Caffel. Hr. Schell, Stud. v. Marburg. Hr. Hanck, Oecon. v. Josbach. Hr. Götz, Stud. jur. v. Mainz. Hr. Lötbe, Partie, v. Witten. Frl. Lenden v. Holstein. Hrn. Bezirksr. Angekvmmene und abgereifte Fremden vom 21. bis 23. Marz 1849. Lindenstruth v. Beuern u. Dietrich v. Lich. Hr. Gohr, Oecon. v. Laudach. Hrn. Ingen. Schnabel u. Koppen v. Marburg. Frl. Jung v. Langenseen. Hr. Friedberg, Kfm. v. Bingen. Hr. Henrp, Rent. v. Hanau. Hr. Schwarz, Stud. jur. v. Fulda. Hrn Kfl. Lauter v. Frankfurt u. Stift v. Hamburg 262 Im Einhorn-. Hrn. Kfl. Escher v. Hanau, Singe ö. Homburg u. Henset v. Heldenbergen. Hr. Behne, GutSbes. v. Magdlehnhausen. Hrn. Kfl. Fincke v. Aschaffenburg u. Ehrlich v. Wiesbaden. Hr Weil, Metzg. v. Weilburg. Hr- Kilian, Partie, a. Württemberg. Hr. v. Landeck, Geh. R. v. Frankfurt. Hrn. Kfl. Mohr v. Worms u. Rosenthal v. Frankfurt. Graf v. Solms-Affenheim m. Bedien, v. Affen- hcim. Hr. Blumenthal, Handelsm. v. Offenbach. Hr. Anstrich, Mal. v. Danzig Hr. Marquardt, Capit. v. Bremen. Hr. Frankenftld, Fabrik, v. Emmingen. Hru. Kfl. Söhnlein v. Offenbach u. Becker v. Siollbach. im Prinz Carl: Hrn. Kfl Weber v Storndorf u. Stoß v. Ramelstädt. Hr. Pfeiffer, Privatm. v. Mainz. Hrn Gc- schäftsl. Leser, Maper u. Steinfeld v. Steinfurt, Geiß v. Fulda, Stern u Sünder v. Wchrheim, Berger, Schäfer u. Raufenberg v Albshausen, Katz v. Jesberg, Löwenstein v. v. Breidenbach, Markus v. Nicdermockstadl, Schlosser v. Kirschgartcn u Dörr ». Sellerhausen. Hr. Draisbach, Spedit. v. Berleburg. Hr. Höhr, Ilhrm. v. Schönach. Hr. Meckel, Privatm. v. Nied-rohmen. Hrn. Geschästsl. Aller v. Storn- dorf u. Scharmann v. Fulda. Hr. Hardt, Fabrik v Weiher. Hr. Weiß, Oecon. v. Liederbuch. Hr Schmidt, Fabrik v. Elberfeld. Hr. Meuckel, Bezirksr. v. Riede, ohmen. Im Oarmstaedter Haus: HrN. Gkschästsl. BraUN, Wahl u. Wunderlich v. Wmterberg, Berger v. Freiensien, Ruhlbein v. Arankenhausen, Engel v. Ebersgöns, Klös v. Büdesheim, Kaiser v Holzminden u. FckiuS v. Beienheim.- Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar. Fr. Guntrum v Schlitz. Hrn. Handelst. Bechthold v. Neinerod, Georg v, Köddingen, Hofmeister v. Rodheim, Merder v. Argenstein, Rosenkranz u. Butlner v. Marburg u. Sohlberger v. Büdingen. 1m Stern: Hr Horbecke, Handelsm. v. Hesborn. Hrn. Privatl. Specht v. Heidelbach, Brübl v. Dudenrod u. Schmidt v. Londorf. Jungfern Becker u. Wagner v. Battenfeld. Hr. Müller, Handelsm. v. Schmalkaldern. Jungfer Arnold v. Stockstadt. Fr. Christ v. Echzell. Hr. Dill, Handelsm. v. Steinheim. Hr. Schneider, Fuhrm. v. Wetzlar. Hr. Klug, Müll. v. Greifenstein. Jungfer Seibel v. Weller. In der Sonne: Fr. Schmulbach v. Braunschweig. Hr. Frisch, Condit. v. Graubünden. Hrn. Handelsl. Funck v. Sellnrod, Erb v. Beuern u. Weil v. Steinlein. Fr. Goldmann v. Ershausen. Hr. Weber, Metzg v. Lindenheim. In der Hose- Hr Werner, Bote «.Biedenkopf. Hin. Geschäfisl. Markgraf v. Rommelshausen, Schäfer v. Rod- heim, Schneider v. Herbstein, Eckstein v. Vadenrod, Zulauf u Löber v. Großeneicken. Hr Schneider, Schneid, v. Kalt- nordheim. Hr. Pröscher, Metzg. v. Schotten. In den Privathäusern Bei Hrn. Fris. Ph. Oppermann: Fr. Sachs m. Sohn v. Marburg. — Bei Wilh. Weidig's Wittwc: Hr. Fleischhauer, Privatm v. Haarhansen. — Bei Hrn. I. Schneider: Jungfer Dieffenbach v. Lauterbach. — Bei Hrn. Drcchslermstr. Hellwig ■. Hr. Hellwig, Kfm. v. Lich. — Bei Hrn. Fris. Koh- lermamn Hr. Kohlermann, Fris. v. Frankfurt. — Bei Hrn. Bürgermstr -Geh. Faber: Jungfer Faber v. Frankfurt. — Bei Reitkn. Beckcr's Wittwe: Hr. Becker, Sattlermstr v. Schaffhausen. — Bei Hrn. Kfm. Mendelsohn: Hr. Schmidt, Privatm. v. Rodheim. P u n t e s. D? ei Feeunde. Novelle von Theodor Mügge. (Fortsetzung ) Die Präsidentin ging auf diese Andeutungen redselig ein und Aurel überzeugte sich bald, daß sie von seinem nächtlichen Besuche im Hause und den Nebenuniständen, welche diesen begleiteten, nichts wußte. Ein Blick Johannas schien ihm zu bedeuten, nichts davon zu erwähnen und er konnte dies um so leichter, da bald darauf einige Freutide der Familie, Eduard mit ihnen, in das Zimmer traten, was die Unterhaltung veränderte. Die Gratulationen wechselten mit dem Bedauern über die nahe Abreise der Damen und setzten sich während des Mahles fort, wo Aurels Reisen, sein Aufenthalt in Schweden, das reiche Erbe, welches ihm so unverhofft zugefallen und seine Zukunft Gegenstand der Unterhaltung wurden. Man drängte ihn mit Fragen über seine Entschlüsse, versorgte ihn mit Rathschlägen über daö, was man an seiner Stelle thun würde und war unermüdlich ihm die verschiedenartigsten Mittel zum Glücke, halb scherzend, halb ernsthaft anzupreisen. „Kaufen Sie sich ein prächtiges Gut und heirathen Sie," sagte ein altes Fräulein. „Solch ein Leben ist allem andern vorzuziehen." „Nein, in der Residenz müssen Sie wohnen. Bälle, Theater, Concerte, Salons, Soireen, das ist die Cröme des Daseins," rief eine blonde junge Dame mit feurigen Blicken. „Reisen müssen Sie und die große Welt kennen lernen. Paris, London, die Schweiz, Italien," fiel ein etwas abgelebter Herr ein, der sich für einen gewaltigen Meister im Reiche des guten Tons hielt, „Bleiben Sie hier, mein junger Freund." sprach ein geheimer Eommerzienrath und Börsenmatator, „Ihr wüldiger Onkel hat hier brillante Geschäfte gemacht, Sie können das auch, und werden bald lernen, was besser ist, fein Geld mit Nutzen anwenden und arbeiten, oder es vergeuden und die Hände in den Schoß legen." „Das ist nicht meine Absicht," sagte Aurel, „aber welcher bestimmten Richtung mein Leben sich zuneigen wird, ist für jetzt noch unentschieden. — Vor der Hand," fuhr er fort, „bleibe ich hier, um meine'Verhältnisse zu ordnen. Ich besitze liegendes Vermögen, das sich nicht leicht vortheilhaft veräußern läßt und das Aufsicht bedarf. Reisen mag ich nicht, ich kenne die Welt genugsam; die Hauptstadt mit ihren Freuden lockt mich nicht so sehr, um dauernd dort mich nieder zu lassen. Güter zu kaufen, fällt mir auch nicht ein, ich fühle keinen Beruf zum Landleben, das ich genau genug kenne. Der letzte Theil Ihrer gütigen Rathschläge aber, mich zu verheirathen, fällt wenigstens bis jetzt bei mir auf sehr dürren Boden. (For tsetzung folgt.) Druck unv Verlag der G. D. Bühl'scheu Buch- und Sleindruckerei.