Iancigcblalt der Stadtund des Regierungsbezirks Gieren. J|o 73. Sonnabend den 22 September 18^8. (SrfcBeint toöcüentlicB rwei Mill' Dienstaa und Sonnabend. — Preis des Jahräanqs für Einheimische I st. 30 fr., für Auswärtige incl Postauf chlag 1 ff. 42 fr. - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bet der Erpedttion (Canzletberg Li. . i . .) lv a 1 EinrückungSgebuhr für die gehaltene CorpuSzeile 2 fr. Amtlicher Theil. (Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 53 vom 7- Septbr. 1849 ) Verordnung, die Aufnahme in die Militärschüle, die Beförderung zum Offiziersgrade und die wissenschaftliche Fortbildung der Offiziere betr. Zur Vollziehung der Verordnung vom i0. October 1848 (Regierungsblatt Nr. 59) wird auf weiteren Allerhöchsten Befehl Nachstehendes bestimmt: I. Auf» ahme in die M i l i t ä r sch u l e. §. 1. Die Prüfungen zur Aufnahme in die Militärschüle finden jährlich einmal, um die Mitte des Monats October statt. u , . „ . . §. 2. Auf die, spätestens am 1. September, von Selten der Regiments- und Corpscommandcure erfolgte Bekanntmachung müfien die Anmeldungen der Unteroffiziere und Soldaten bis zur Mitte des Monats September auf dem Dienstwege stattgefunden haben. §, 3. Zur Prüfung können nur diejenigen Unteroffiziere und Soldaten zugclaffen werden, welche a) das 25 Lebensjahr noch nicht überschritten haben und unverheirathct find; b) einen fehlerfreien, gesunden und kräftigen Körper, namentlich gutes Gesicht und Gehör besitzen, und überhaupt als vollkommen militärdiensttauglich erscheinen; c) ein günstiges Zeugniß der Compagnie- oder Schwadronsoffiziere hinsichtlich der dienstlichen Brauchbarkeit, des Betragens und der allgemeinen Bildung, und d) ein weiteres Zeugniß der Ortsbchörde über untadelhaste Aufführung vor dem Eintritt in den Dienst beibringen. § . 4. Die nach §. 3. c. erforderlichen Zeugnisse, in Berichksform und von sammtllchen Offizieren der Compagnie oder Schwadron unterzeichnet, werden mit den im §. 3. d. erwähnten Zeugnissen und unter Beischluß der Nationale der Angemeldeten auf dem Dienstwege eingesandt. § . 5. Wenn die Anmeldungofrist verstrichen ist, machen die Regiments- und Corpscommandcure Mit- theilung an die Militär-Medicinalcommission und verweisen die Angemeldeten auf einen von dieser Commission, den Commandeuren bezeichneten Tag, an dieselbe zur körperlichen Untersuchung. § . 6. Die Militär-Medicinalcommission nimmt diese Untersuchung nach den bestehenden Vorschriften, insbesondere nach derjenigen, vom 1. März 1842 auf das Genaueste vor und spricht sich in den auszustel- lenden Besundschcinen mit Bestimmtheit über das Vorhandensein der im §. 3. b. festgesetzten körperlichen Erfordernisse aus. Die Besundscheine hat die Commission den Commandeuren unter Verschluß zu übersenden. 732 §. 7. Die Nachweisungen, nach §, 3., werden an das Kriegsministerium dergestalt eingesandt, daß alle dcßfallstge Eingaben am 1. October bei demselben eingekvmmen sein müssen. Das Kriegsministerium verfügt alsbann über die Zulassung der eingegebenen Leute zur Prüfung. §• 8. Die Kenntnisse, welche in der Aufnahmsprüfung nachgewiesen werden müssen, sind in der Anlage A. enthalten. §. 9. Wer in der ersten Prüfung nicht bestanden ist, dem kann die Zulassung zu einer weiteren nur noch einmal, in dem darauf folgenden Jahre, gewährt werden, sofern er alsdann nicht die im §. 3. festgesetzte Aliersgränze überschritten hat. Ik. B e f ö r d e r u n'g zum O f f i z i e r s g r a d e. §• 10. Jährlich, zu Anfang Juni, findet für alle Waffen eine wissenschaftliche Prüfung durch eine hierzu besonders bestellte Commission statt um diejenigen zu ermitteln,' welche nach ihren Kenntnissen zum Osfiziersgrade in der Waffe befähigt find, für welche fie sich in Gemäßheit ihrer Anmeldung wollen prüfen lassen. §• 11- Die Anmeldungen zu dieser Prüfung, sowohl von Seiten derjenigen, welche die Militärschule besucht, als solcher, welche sich auf andere Weise vorbereitet haben, müssen längstens am 1. Mai auf dem Dienstwege bei den Regiments- oder Corpscommando's geschehen sein. §■ 12. Hinsichtlich derjenigen der Angemeldeten, welche die Militärschule nicht besucht haben, ist vor der im folgenden Paragraph vorgeschriebenen Berichtserstattung das in §. 3. d. vorgeschricbene Leumunds- zcugniß beizubringen und dann in Bezug auf körperliche Untersuchung nach Maßgabe der Paragraphen 5 und 6 zu verfahren. §. 13. lieber die Zuläsigkeit zur Offiziersprüfung spricht sich das Osfizierscorps aus und zwar mittelst folgenden Verfahrens: a) Sobald die Anmeldungsfrist zur Prüfung verstrichen ist, treten auf Befehl des Regiments- ober Corpscommando's die Hauptmänner und Subalternoffiziere des Regiments oder Corps, bei einem getrennten Regiment die Hauptmänner und Subalternoffiziere des Bataillons oder der Divifion, zusammen und bezeichnen nach gemeinschaftlicher Berathung durch Stimmenmehrheit diejenigen der Angemeldeten ihres Regniients oder Corps w., welche ihnen nach Maßgabe der dienstlichen Brauchbarkeit, der moralischen Eigenschaften und der allgemeinen Bildung zum Offfziersgrade befähigt erscheinen. Es sind hierbei diejenigen noch besonders hervorzuheben, welche unter den im Allgemeinen als fähig Befundenen die Eigenschaften zum Offiziersgrade in vorzüglichem Maße befitzen. Bei verschiedener Meinung und Stimmengleichheit werden die beiderseitigen Anfichten zur höheren Entscheidung vorgelegt. l>) lieber das Ergebniß wird ein Protocoll ausgenommen, von sämmtlichen Offizieren, die der Berathung beigewohnt haben unterzeichnet und an das Regiments- oder Corpscommando eingesendet. Letzteres hat unter Zuziehung sämmtlicher Stabsoffiziere des Regiments- oder Corps, das Protocoll zu prüfen, mit den etwa nöthigen Bemerkungen zu versehen und auf dem Dienstwege in der Art weiter zu befördern, daß längstens am 15. Mai die Eingabe bei dem Kriegsministerium stattfindet. §. 14. Das Kriegsministerium entscheidet alsdann über die Zulassung zur Offiziersprüfung und erläßt sowohl an die Regimenter und Corps, als an die Prüfungs-Commission die erforderliche Weisung. Nach erfolgter Aufforderung von Seiten der Letzteren an die Regimenter und Corps werden die zur Prüfung Zugelaffenen angewiesen, fich zu der bestimmten Zeit am Sitze der Commission einzufinden und bei dem Vorsitzenden anzumelden. §-15. Die Kenntnisse, welche zur Erlangung des Offiziersgrades erfordert werden, find für alle Waffen dem Umfange nach gleich, und nur für den Artillerieoffizier wird in einigen Fächern eine größere Gründlichkeit und einige Bekanntschaft mit dem technischen Zeichnen weiter vorausgesetzt. Diese Erfordernisse find aus der Anlage B. zu ersehen. §. 16. Wer in der Offiziersprüfung bestanden ist, erhält dadurch, auch wenn er noch nicht in den ordnungsmäßigen Etat eintreten kann, den Unteroffiziersgrad, sofern er nicht bereits in demselben steht. Cadetten werden nicht mehr ernannt. §. 17. Wer in einer Prüfung nicht besteht, kann innerhalb der nächsten zwei Jahre noch einmal zu- gelassen werden. Wer auch dann nicht besteht, wird nicht mehr zugelassen. tz. 18. Die Individuen aller Waffen können sich der Prüfung zum Artillerieoffizier unterwerfen und, sofern sie bestehen und durch zeitweise Dienstleistung bei der Artillerie ihre praktische Befähigung dazu nach- 733 gewiesen haben, in dieser Waffe als Offizier angestellt werden. Diese höhere Prüfung muß jedoch, falls sie nicht sogleich gemacht worden ist innerhalb zwei Jahren nach der etwa vorausgegangenen niederen Prüfung stattfinden. v u, §. 19. Wer in der Prüfung zum Artillerieoffizier nicht bestanden ist, hat sich, falls er nunmehr die Anstellung in der Infanterie oder Reiterei wünscht, der wiederholten Prüfung für diese Waffen zu unterziehen; es sei denn, daß er bereits in einer solchen bestanden war. §. 20. Den in der Artillerie dienenden Individuen ist es freigestellt, auf die Prüfung zum Artillerieoffizier zu verzichten und sich derjenigen des Infanterie- und Reiteroffiziers 3« unterwerfen. Solche haben dann, wenn sie durch zeitweise Dienstleistung in der gewählten Waffe ihre praktische Brauchbarkeit dazu nachgewiesen haben, die gleichen Ansprüche mit den in der Osfiziersprüfung bestandenen Unteroffizieren der betreffenden Waffen. § 21. lieber die Zusammenlegung und Ernennung der Ofsiziersprüfungscommiffion über deren Geschäftsordnung und das Verfahren bei der Prüfung selbst wird eine besondere Vorschrift erlassen werden. III, Wissenschaftliche Fortbildung der Offiziere. §. 22. Die wissenschaftliche Fortbildung der Offiziere ist zunächst der eigenen Thätigkeit der Offiziere, dann aber der Anregung und Aufsicht der Commandeure anheim gegeben. §. 23. Zu dem Ende sollen die Subalternoffiziere aller Waffen zu schriftlichen Ausarbeitungen über Gegenstände des Berufs, unter der Aufsicht ihrer Commandeure, gehalten sein, wozu die letzteren oder das Kriegsministerium die Aufgaben liefern. §. 24. Die Prüfung dieser Arbeiten geschieht durch eine von dem Commandeur aus den Stabsoffizieren und Hauptmännern (Rittmeistern) des Regiments oder Corps ernannte Commission, welche dem ersteren über die Ausarbeitungen Vortrag erstattet. Je nachdem es Zeit- und Dienstverhältnisse erlauben, werden die Arbeiten bei versammelten Offizieren in Gegenwart des Commandeurs von einem Commissions- mitgliede oder dem Verfasser vorgetragcn nnd der allgemeinen Erörterung und Beurtheilung unterworfen. 8. 25. Der Commandeur hat am Schlüsse jedes Jahres über diese wissenschaftliche Thätigkeit innerhalb des Regiments oder Corps, unter Beischluß der Ausarbeitungen, Bericht zu erstatten Diese Berichte gehen den Dienstweg an das Kriegsministerium. §. 26. Außerdem haben die Offiziere der Artillerie noch eine zweite Prüfung zu bestehen, in welcher die in dieser Waffe noch weiter erforderlichen, in der Anlage C. näher angegebenen Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. 1 § 27. Jeder Artillerieoffizier, der die erforderlichen Kenntnisse zu besitzen glaubt, meldet sich bei seinem Commandeur zur Prüfung. 8. 28. Jährlich, Anfangs Mai findet, insofern Anmeldungen hierzu vorliegcn, diese Prüfung durch eine besonders hierzu ernannte Artillerie-Prüfungs-Commiffion statt. 8. 29. Die Prüfung der Artillerieoffiziere muß vor der Beförderung zum Obcrlieutenant gemacht werden. Wer sich derselben noch nicht unterzogen hat, oder in derselben nicht bestanden ist, wird bei der Besetzung von Oberlieutenantsstellen nicht berücksichtigt. 8. 30. lieber die Ernennung, Zusammensetzung, Geschäftsordnung und das Prüfungsverfahrcn der Artillerie-Prüsungs-Commission wird in der zu erlassenden Vorschrift für die Offiziers-Prüfungs. Commission das Nöthige bestimmt werden. Darmstadt den 27. August 1849. Großherzoglich Hessisches Kriegsministerimn. ' Zimmermann. (Fortsetzung (Anlage A. B. C.J folgt.) — '<—■ । .....- ' ................ ' Offizielle Nachrichten. Dienstnachrichtcn. Am >6. August wurde dem Ge- Ruhestand versehe Kreisrath des Landkreises Mainz, Regie- richts-Aceessisten und seitherigen Ergänzungsrichter am Frie- rungsrath Carl Schmitt zu Mainz zum Mitgüede der Siedensgerichte zu Oppenheim, Adam König, die Stelle eines gicrungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim er- Gerichtsschreibers bei dem FriedcnSgerichte zu Wörrstadt über- nannt und demselben der Vorsitz in dieser Reglerungs-Com- tragen; — am 20. August wurde der vorläufig in den misfion übertragen; — am 84. August wurde dem Lehrer an 734 l'^T i- der zweiten evangelischen Schule zu Allendorf an der Lumda, Regierungsbezirks Gießen, Georg Sch mehl, die erste evangelische Schnllehrerstelle daselbst, und dem Schulvicar Christoph Völsing zu Allendorf an der Lumda die zweite evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen. Dienstentlassung. Am 27. Juli wurde der Lehrer an der ersten evangelischen Schule zu Mörfelden, im Regierungsbezirke Darmstadt, Johann Philipp Gütlich, auf Nachsuchen seines Dienstes entlassen. Concurrcnzeröffnung. Erledigt ist: die mit einem Theologen zu besetzende Lehrerstelle an der zweiten evangelischen Stadtmädchenschule erster Abtheilung zu Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 600 Gulden nebst freier Wohnung, oder einer Wohnungsoergütung von 15O Gulden. Sterbfälle. Gestorben sind: am 31. August 1818 der pensionirte Schullehrer Nikolaus Katzenbach zu Bechen- Herm, im Regierungsbezirke Mainz; - am 6. Juni der pensionrrte Schullehrer Andreas Friß zu Niederliebersbach im Regierungsbezirke Heppenheim; — am 11. Juli der Do- manenbote Friedrich Eberle zu Wimpfen; — am 21. Juli die evangelische Lehrerin Sophie Fassig za Mainz; — am 4. August der evangelische Pfarrer Emil Köster zu Hausen rm Regierungsbezirke Gießen; — am 6. August der Land, gcrrchtsviener Andreas Glitsch zu Schlitz; — am 14. August der pensionirte Schullehrer Johann Keller zu Frie-' bertshausen, im Regierungsbezirke Biedenkopf; — am 21 August der evangelische Decan und Pfarrer Casimir Conradi zu Dexheim, im Regierungsbezirke Mainz; — am 23. August der pensionirte Oberappellationsgerichtsrath Christian Tobias Horst zu Darmstadt; — am 26. August der pensionirte Steuereinnehmer Ernst Baumgart! zu Horch, heim, im Regierungsbezirke Mainz. Zu Nr. R. C. 8862. Gießen am 15. September 1849. Betreffend! Die Auszahlung der Pfandgebühren und Strafantheile von Forststrafen. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen a n sämmtliche Gr. Bürgermeister der Waldbesitzenden Gemeinden. . _ Don der nachstehend abgedruckten Verfügung Gr. Ober-Forst« und Domäncn-Direction setzen wir Sie m Kenntmß. y W 1 l l 1 ch. Hallwachs. Darmstadt, am 11. September 1849. Großherzoglich Hessische und Domanen-Direction an Zu Nr. O. F. u. D. D. 14214. Betreffend: Wie oben. Die Ober-Forst- sämmtliche Großh. Rentbeamten der drei Provinzen und den Großh. Central- Einnehmer zu Mainz. beauftragen Sie die nach Art. 4 der Verordnung vom 1. October v. % den Waldeiaentbiimern STw hUCl? toeUn Bezug derselben sich auf'eine ältere Berechtigung rZ.in.'Z der Hand nur an Private, bei welchen der Art. 5 der obigen Verord- n ng nid;t platzgreifend ist, auszuzahlen, die den unter Oberaufstcht des Staats stehenden moralischen Per- onen (Gemeinden, Stiftungen u. dergl.) und den unter Art. 5 zu subsumirenden Laten gebührenden Be- «Ae dagegen bis auf wettere Verfügung in der Kaffe zu reserviren, indem über deren Venvendung gemäß Art. 6 der obigen Verordnung demnächst nähere Bestimmungen erfolgen werden. 3 8 P Für die Ausfertigung _______________________ Klietsch. Bekanntmachung. sirfp m llr,Cr Benachrichtigung des Königlich Bayeijschen Landgerichts Obernburg wurde in dem Be- r fir Behörde am Iten dieses Monats die nachstchenv signalisirte Mannsperson aufgcgriffen, welche 735 aus einer Irrenanstalt oder einem sonstigen Verwahrnngsort entsprungen zu sein scheint. Wer über daö fragliche Individuum irgend einen Aufschluß zu geben im Stande sein sollte, wird ersucht, denselben an die unterzeichnete Behörde gelangen zu lassen. Gießen, den 20. September 1849. Die Großherzogl. Regierungs-Commission. In Verhinderung des Dirigenten v. Will ich. Signalement: Der im Bezirke Obernburg aufgegriffene Mensch ist 5 Schuh groß, beiläufig 45 — 50 Jahre alt, hat einen großen Kopf, schwarze kurz geschnittene Haare, einen dicken Hals, schwarze Augenbraunen, graue Augen und einen schwarzen Schnurr- und Knebelbart, derselbe ist barfuß, trägt eine blautuchene Jacke, dergleichen Hose und Weste und ein leinenes Hemd. Er hört zwar, allein sprechen kann er nicht, sondern bringt nur einzelne Töne vor, wobei er die Hände vor die Augen hält, auch auf Kopf und Füße deutet. Im Arrest beträgt er sich ganz viehisch. Edictalladung. 1621) Grünberg. Nachdem über daö Vermögen des Jakob Stumpf zu Saasen der förmliche Coneurs erkannt worden ist, werdeü alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben bilden zu können glauben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß in dem auf Donnerstag den 27. September d. I., Morgens 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermine dahier anzuzeigen und geltend zu machen, als sie ansonst ohne ein weiter zu erlassendes Präelusivdecret von der Con- cursmasse des Jaeob Stumpf ausgeschlossen werden. Grünberg den 27. Juli 1849. Gr. Hess. Landgericht - Dr. Ortwein. Besondere Bekanntmachung. 1644) Hungen. Der auf Montag den 17. d. M. ausgeschriebene Jahrmarkt zu Hungen, ist wegen des Neujahrsfestes der Juden auf Montag den 24. d. M. verlegt worden. Die Gr. Bürgermeister werden ersucht dieses in den Orten gefälligst bekannt machen zu lassen. Hungen den 4. September 1849. Der Gr. Bürgermeister Zimmer. Versteigerungen. 1752) Gießen. Montag den 24. d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus wiederholt auf freiwilligen Antrag des Balth. Henkel dahier die demselben zustehenden Immobilien als: Grundb. nSIftr. 7214 178 Acker auf der großen Weide, 25/127 728 Acker rechts am Aulweg, 45/127 321 Acker auf der Rodhohl auf dem Leihgesternerweg. S1/i33 642 Acker am Erdkauterweg, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 19. September. 1849. Der Beigeordnete Rühl. 1601) Gießen. Montag den 15. Oktober d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus die der Friedrich Karl Reuling's Wittwe dahier zustehenden Immobilien, alö: Grundbuch /TL 7« 1%61 30/ /2O 40/ /134 UlKlftr. 17 Hofraithe in dem Mühlgäßchen, 2 Hofraum (Mistenstätte) daselbst, 192 Acker auf der kleinen Weide, 198 Acker im Rödern, 182 Acker in der Schwarzlach öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen am 28. August 1849. Der Beigeordnete R ü h l. 1767) Gießen. Montag den 24. Sept. d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll im hiesigen Bürgerhoöpital die Lieferung der für dasselbe im nächsten Jahr erforderlichen warmen Speisen, Brodes, Brandweins, BrennölS, Seife, Talglichter und Roggenstroh, sowie das Ausputzen der Oefen an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen den 20, Sept. 1849 Der Rechner Lauer. 736 1743) Gießen. Dienstag den 25. d. M., Morgens 9 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhaus die für das Jahr 1850 verkommenden Waldculturarbeiten, Gräben- und Wegbauarbeiten, sowie der Holzmacherlohn in den städtischen Waldungen an die Wenigstfordernden versteigert werden. Die Herrn Bürgermeister der umliegenden Orte wollen dieses in ihren Gemeinden bekannt machen lassen. Gießen den 17. Sept. 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1597) Gießen. Auf freiwilligen Antrag des Bäckermeisters Heinrich Roll und des Buchbinders Ang. Balser dahier die denselben gemeinschaftlich zustehenden Immobilien als: Grundb. oKlftr. J/68e ä. 87 HauS mit Hofraum, Anbau, Nebenbau, Scheuer, Küchenbau in den Neuenbäuen. '/«s° o. 972 Grabgarten daselbst. 3 Garten, jetzo Hofraum daselbst, (ehemals Geheimerath Elwert'sche Hofraithe) sollen Montag den 24. Sept. d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 23. Aug. 1849. Der Beigeordnete Rühl. 1726) Arnsbu rg. O b st v e r st e i g e r u n g. Montag den 24. Sept. d. I., Vormittags 9 Uhr, sollen an 300 Malter Aepfel, Birnen undZwetschen in den hiesigen Gärten und an den Straßen meistbietend versteigert werden. Arnsburg den 14. Sept. 1849. Der Grast. Solms'sche Rentamtmann Fäbricius. 1749) Neuhof Obstver steigern ng. Auf dem von Firnhaber'schen Gute Neuhof bei Leihgestern soll den 27. September l. I., Morgens gegen 9 Uhr, eine bedeutende Anzahl veredelte Aepfel auf dem Baum unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigert werden. .i j n n 2 1750) Ma rien schloß. Die Lieferung nachstehender Bedürfnisse für die Menage hiesiger Anstalt auf das Jahr 1850, soll an die Wenigstfordernden vergeben werden und zwar I. im Wege öffentlicher Versteigerung: 1) eine Quantität Kartoffeln, 2) 1200 Stück Weißkraut, 3) 1200 Stück Würsing, 4) 20 Ccntner untererdige Kohlraben, 5) 20 „ gelbe Rüben, 6) 2 ii Zwiebeln, 7) 25 Ohm Sauerkraut, II. im Soumissionöwege: 8) 60 Centner Erbsen, 9) 50 n weiße Bohnen, 10) 25 u Linsen, 11) 10 // Reiß, 12) 20 u geschälte Gerste, 13) 9 ii Heidegrütz, 14) 21 ii Hirsen, 15) 36 ii Weißmehl, 16) 25 ti Waizengrütz, 17) 1% u spanische Nudeln, 18) 8 ii gedörrte Zwetschen, 19) X ii Pfeffer, 20) 28 ii Butter und 21) 40 Maas Branntwein. Die Versteigerung der unter I. von pos. 1. bis einschließlich 7. bemerkten Gegenstände soll Montag den 1. October l. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem Directorial-Büreau dahier in kleineren Ab- thcilungen stattfinden und zur Einreichung der Soumissionen über die unter II. von Nr. 8 bis 21. aufgeführten Bedürfnisse ist eine Frist bis zum 2. October l. I. Vormittags 10 Uhr, anberaumt, wovon man die Interessenten mit dem Bemerken in Kenntniß setzt, daß die Lieferungsbedingungen auf dem Directorial-Büreau dahier vor dem bezeichneten Termine eingesehen werden können und daß die Soumissionen mit der erforderlichen Aufschrift versehen, versiegelt und portofrei daselbst abzugeben sind. Marienschloß den 17. Sept. 1849. I. A. der Verwalter Bauer. 1730) Heuchelheim. Montag den 24. d. M. , Morgcns 8 Uhr, 737 soll daS Obst von den Gemeindebäumen versteigert werden. Die Versteigerung beginnt an dem Weg von Heuchelheim nach dem Westphälischen Hofe. Heuchelheim den 16. Sept. 1849. Der Bürgermeister Steinmüller. 1686) Winnerod. Montag den 24. Sept., Morgens 9 Uhr, soll eine bedeutende Quantität Aepfel auf dem Baum versteigert werden. Winnerod den 8. Sept. 1849. Güngerich. Feilgeboten. 1776) Gießen. Kitzinger Lagerbier per Flasche 8 kr. bei Louis Lind. 1769) Gießen. Barchent, Zwillich, Bettfedern und Daunen, Bielefelder, Schlesinger Leinen, weiße Waare, seidene Frangen, Baumwollenbieber zu Kaputzen, sowie Watten von 5 bis 16 fr. das Stuck empfiehlt bestens Jac. Kaufmann Worms am Kirchenplatz. 1779) Gießen. Strickwolle in der bekannten guten Qualität, in großer Auswahl, empfehlen billigst Gebrüder Heß, Kreuz, Lit. C. Nr. 190. 1770) Gießen. Gut gehaltene Studenten- Möbcl, als: Schränke, Pulke, Komode, Sopha, Betten u. dgl. sind billig zu verkaufen, und Näheres bei der Erped. d. Bltts. zu erfragen. 1768) Gießen. Meine bisher geführten Artikel in Thibet, Mousselin de laine, Lnstre und Orleans in allen Farben und Qualitäten, Cat tun, Lamas, IVapolitaine und Shawls in allen Größen bringe ich hiermit in empfehlende Erinnerung. Jac. Kaufmann Worms am Kirchenplatz. 1754) Gießen. In Gimpen, Franzen, Besatz aller Art zu Kleider, Mäntel und Mantillen, besitze ich das neueste zu den billigsten Preißen. Auch meine angefangenen Stickereien, sowie Stramine, Wolle, Strick- und Häkelseide, Gold- und Stablperlen, sowie Stickmuster, die ich um zu räumen zu sehr billigen Preisen abgebe, bringt in Erinnerung M. Heß. 1755) Gießen. Mein Lager in allen leinenen Artikeln, nämlich: Bielefelder, Schlesinger, Hannöverische sowie rein Hausleinen, Tisch- und Handtücher-Gebild, Servietten in Damast und Hauö- leinen, Leinen- und Batist-Sacktücher, Bettmöbels, Zwillich und Barchent ist wieder aufs reichhaltigste assortirt, und bin durch sehr vortheilhafte Einläufe in den Stand gesetzt, bei ausgezeichnet guten Maaren recht billige Preise zu machen und bitte um geneigten Zuspruch. Julius Wallach, Markt, Lit B. JVä 27. 1753) Gießen. Meine neu erhaltenen Mantel- und Kleiderstoffe als Thibet, Lama, Tartan IVapolitaine, Crepp’ a soil, Lnstre, Orleans, Mousselin de laine, Cattun, glatt und facionirt, seidne und halbseidne Stoffe, dopelte Shawls, sowie 4eckige von % bis *%, Foulards, Fischu, Cols, Tüll, Spitzen, Blonden, Bänder, wollene, seidene und glace Handschuhe, Reisetaschen, aller Art, Regenschirme und noch viele andere Artikel eiupfehle ich bei großer Auswahl zu den billigst gestellten Preisen. Gleichzeitig mache ich auf verschiedene ausgesetzte Maaren aufmerksam, die ich zu auffallend billigen Preisen abgebe. M. Heß. 1775) G i eßen. M e chtes Bairisches (Kitzinger) Pier in Fässern und Flaschen, 1846r Pfälzer Wein und vorzüglichen Aepselwciu empfiehlt L. Jahreis am Markt. 1701) Gießen. L. Gold, Moler und Vergolder. wohnhaft bei Giasermeister Ganß auf dem Astcrweg empfiehlt sich im Verfertigen von Spiegeln, Gemälde-Rahmen und sonstigen Salons- und Zim- mer-Decorationen nach den eben erhaltenen neuesten Pariser dessins; alles wird von ächten: Gold zu den lilligsten Preißen bearbeitet, welche im Preise der Silberleisten, oder sogenannten Goldlackleisten nicht viel mehr übersteigen. Auch bemerkt derselbe, daß alte Spiegel- und Gemälderahmen, wieder so schön wie neu werden und können auch daran Verzierungen angebracht werden. Ferner empfehle ich mich noch in retouchiren alter Oelgemälde und Kupferstiche, 738 MM- i! Zu vermiethen- 1783) Gießen. Eine Familienwohnung, aus 3 bis 4 heizbaren Zimmern, Küche, Kammer, Keller, verschließbarem Holzplatz und Mitgebrauch der Waschküche bestehend, ist zu vermiethen und sogleich beziehbar. Das Nähere bei der Crped. d. Bltts. 1782) Gießen. Das obere Logis in meinem Hause ist zu vermiethen und den 1. October zu beziehen. EnderS, Stadtrechner. 1777) Gießen. Ich habe noch eine Stube mit Kabinet, Küche rc. zu vermiethen. Schmied Unverzagt in der Wallihorstraße. 1764) Gießen. In meinem neu eingerichteieu ehemals Hoch'schen Hause, Lit. D. Nr. 10, auf der Mäusburg ist eine freundliche Familicnwohnung im 2. Stock billig zu vermiethen und gleich beziehbar. Joh. Balth. Noll. Frucht- und Biktnalisn preise. B i k t u alienpreise KG .UG Brodtaxe. fr.-Vf. Pf. fr. fr. Pf. kr.'pf. per Pfund K Mehl 1 2 8 7 2 Q 8. Q 12 5 5 2 Pf- Marktpreise fr. fr. fr. pf. Pf- fr. Pf. 20 Fruchtpreise Pfd. nicht mehr als anderthalb ..._u <:.. uwh ntrnf 10 16 16 24 18 18 16 16 2 4 1 1 4 9 2 4 2 9 1 N E L. 6 9[ — 4 9 Ochsenfleisch Kuyfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch . Schweinefl. . Hammelfl.. . Schaaffl. . . Leberwurst . gem. Wurst. Bratwurst . Schwartend.. Blutwurst . geräch. Speck Schlafen . . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes . dgl-, unausgel. 3 2, 20 — 18 — aS 24 20 kr.chf. es e Für 1 fr. Wafferweck. „ 1 fr. Milchbrod . kr,!pf. 12 ' 9- 8! 7 12 9 24 16 16 20 \ Walzen - au8 j Kornmehl besteh. NB. Dl- Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10ijpfo.mebr ■ airanMttMi» Pfund x. nach Proportion, welche« auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Fuße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nup genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. i 4 8 fr.pf 12' — 9- 8 — 6 — 12 - 91 — 16, 16 Maas Milch . . . Pfund Butter . . . . auch . . . Handfäse ...... Eier ....... Pfund Walzenmehl . . . „ Gcschw. Vorschuß . 11! 2 9j 2 9— 8! — llj 2 91 2 14j- 8!— 16 — 17- 16 24 18 18 20 20 — rwa i Werste- Gießen j |Äürn; Grünberg ) ^K. |®. Fleischtaxe. ® -- Pf- £ 3 r- ö) T» ?! 53 JG» fr. pf. 7 3 7I 2 4 2 9 — ■m L. ü 7 2 5 3 fr. Pf. 6 — I 17 — 18 4 — 8 — — — — Fruebt- Gießen 20. Septbr. Grunberg 15. Septbr. 1 Sich 20. Septbr. | Friedberg • 12. Septbr. Mainz 20. Juli. Marburg Wetzlar 15. Septbr. gat- M a l t e r. Mott Schehheh, Pf. ±_ Pf. ff. fr. Pf. 1 st- fr. Pf. st. fr. Pf. ! fl- Jr. fl. l kr- fl. I fQ,! pfl Walzen . 200 6 35 200 6 30 - " 7* — — 6 33 200\ 9 49 — 1 7-- 3j 2| 2 Korn . . 200 4 55 190 5 — — 5 — — 4 58 200 j 5 51 - — 2 | 14 j Gerste. . 170 3 50 170 3 40 — 3 30 — 4 20 200 4 25 --------------- .---------------- 1 46 3 Hafer . . — 2 35 — 2 40 — 2 30 — 2 40 200 3 51 - - 111,3 Erbsen . --- ----- —— - 4 — — — 1 — — — — —— --- Linsen. . — — — — — 1 — — 6 — —• ---- **—• — — — (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu JE 75. des Anzeigeblattes. . Zu vermiethen. 1684) Gießen. Das seither von Hrn. Professor Dernburg bewohnte Logis ist durch dessen Wegzug weiter zu vermiethen, ebensalls ist die von Hrn. Prof. Bardeleben inne gehabte Wohnung ferner abzugeben. Carl Müller, auf dem Seltersberg. Gießen den 9. Sept. 1849. 1757) Gießen. Ich habe noch ein kleines Logis zu vermiethen. L. Loos, in der Sandgasse. 1763) Gießen. Ein Theil meines Kellers ist zu vermiethen und sogleich beziehbar. H. Fulda. 1766) Gießen. Das bisher von der Frau Polizeiräthin Rauch bewohnte Logis ist zu vermie- then. F. Koch's Wtw. 1778) Gießen. Verschiedene gute Kochöfen sind billig zu verleihen oder auch zu verkaufen bei A. Vogel, Schlossermeistcr. 1771) Gießen. Zwei Familienwohnungen sind zu vermiethen und alsbald beziehbar. Jacob Dörr. 1636) Gießen. Das von Frau Pfarrer Winkler bewohnte Logis in dem ehemaligen Gasthaus zum Löwen am Neuenweg ist am 12. September d. I. anderweit zu vermiethen. Gg. PH. Gail. 1751) Gießen. Zwei Familienwohnungen sind zu vermiethen bei Jacob Möhl's Wtw. Vermischte Nachrichten. 1624) Gießen. Wie im vorigen Jahre erlaube ich mir auch jetzt wieder alle Jagdliebhaber und Jagdbesitzer zu bitten, mir, falls sie in den folgenden Wochen und Monaten eine Rehgais oder ein Schmaalieh schießen sollten, die Gebährmutter (Tragsack) derselben zukommen lassen zu wollen. Ich bemerke indessen, daß ich von derselben nur innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Tode und wenn die Theile wohlerhalten sind, Gebrauch machen kann. Dem Ueberbringer verspreche ich unter diesen Bedingungen gerne einen halben Gulden für das Stück. Gießen den 2. September 1849. Dr Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie. 1762) 'Gießen. Die sämmtlichcn Mitglieder des Liederkranzes werden hiermit benachrichtigt, daß Montag den 15. October d. I. Abends um halb 9 Uhr die Singstunden in dem Schullocal wieder ihren Anfang nehmen. Zugleich werden alle diejenigen jungen Leute, welche das 18. Lebensjahr überschritten haben und als Mitglieder dem Liederkranz beitreten wollen, eingeladen, ihre schriftlichen Anmeldungen bis längstens zum 10. October l. I. bei Hrn Emil Geil auf der Mäusburg abzugeben. Gießen im September 1849. Der Vorstand. 1739) Gießen. Mit dem 1. October beginnt ein neuer Lehrcursus in meinem Unterrichtöinstitute. Indem ich dieses zur Anzeige bringe, ersuche ich die Aeltern, welche ihre Töchter der Anstalt anvertrauen wollen, die Anmeldung in der letzten Woche des Septembers machen zu wollen und bemerke zugleich daß in die Elemeutarklasse Kinder ohne alle Vor- kennlnisse angenommen werden können. Bonh ard. 1772) Gießen. Ich suche wo möglich in dec Nähe des Wallthors einen Keller zu miethen. Gießen den 20. September 1849. F. Joseph. Möhl. 1459) Gießen. Eine arme Frau hat heute Nachmittag vom Pfandhaus übers Kreuz bis in die Neustadt zwei Gulden-Scheine verloren. Der Finder wird ersucht, solche an die Erped. d. Bltts. abzugeben. 1735) Gießen. Lehrer Conferenz! Der nächste Bezirksverein wird Mittwoch den 26. d. M. in Lich abgehalten. Sämmtliche Lehrer im Regierungsbezirk Gießen werden dringend ersucht, sich daran zu betheiligen. Gießen den 17. Sept. 1849. Braun. 1760) Gießen. Meine Wohnung befindet sich auf dem Seltersberg in dem Hause meines Balers, wo ich täglich von 9 bis 11 und von 1 bis 3 -zu sprechen bin. Hermann Birnbaum, Dr. der Medizin, Chirurgie u. Geburtshülfe. 1758) Gießen. Ein gesittetes Mädchen, was mit Vieh umzugehen versteht, kann sogleich oder auf Michaeli in Dienst treten. Bei Schreinermeister Jacobi ist das Nähere zu erfahren. 740 1780) Gießen. Zur Widerlegung des mehrfach ausgesprengten Gerüchtes, daß meine Anstalt entweder ganz eingehen oder mit einer andern vereinigt werde, finde ich mich zu der öffentlichen Erklärung veranlaßt, daß dieses Gerücht nicht nur aller Begründung entbehrt, daß ich im Gegenthcile eine solche Erweiterung der Lehrgegcnstände und Lehrkräfte vorgenommen habe, daß die Anstalt fester steht als zuvor und so die Bürgschaft eines langen Bestehens bietet. Außer den Herrn Anthcs und Henkelmann nämlich, welche schon in andern Stellungen sich als tüchtige Lehrer bewährt haben und besonders auch an meiner Anstalt zur großen Zufriedenheit der Acltern gewirkt, habe ich noch die Herrn Reallehrer Dickorö für Zeichnen und Haustein für die neueren Sprachen, Herrn Schlapp für die mathematischen Lehrgegenstände gewonnen, in denen derselbe schon mehrfachen Unterricht ertheilt hat. Dadurch werden die verehrten Ael- lern, welche ihre Kinder meiner Anstalt anvertrauen wollen, die Neberzeugung gewinnen müssen, daß gerade bei dem für das ganze Leben so folgereichen ersten Unterrichte ihre Kinder nur erfahrenen, tüchtigen, mit Liebe für ihren Beruf-beseelte» Lehrern anvertraut werden. Was nun die Lehrgegenstände im Allgemeinen angeht, so erlaube ich mir auf den Ostern l. I. den verehrten Aeltern mikgetheilten Prospectus zu verweisen und werde mich hier darauf beschränken, einige Worte über die Behandlung der neu hingekommenen zu sagen. 1) die französche Sprache wird täglich und sogleich nach dem Eintreten in die Anstalt beim Anschauungsunterrichte, also praktisch, gelehrt. Sobald die Kinder in der deutschen Grammatik die Notlügen Fortschritte gemacht haben, tritt die Erlernung der französischen Grammatik und deren schriftliche Einübung zu jenen Sprachübungen als formelles Bildungsmittel ein. 2) Hieran reiht sich nach derselben Methode betrieben ungefähr im 8- Lebensjahre, auf bcsondern Wunsch der Aeltern, die englische Sprache, weil in diesem Alter die Schwierigkeiten der Aussprache sich noch leicht überwinden lassen. Statt dieser Sprache wird für Kinder, welche später das Gymnasium besuchen sollen, der lateinischen und aus Verlangen der griechischen eine solche Aufnierksamkeit gewidmet, daß sie mit ihren Altersgenossen im Gymnasium stets gleichen Schritt halten. Auch nach dem Austreten der Kinder aus der Anstalt soll ihnen noch die Gelegenheit geboten fein, die neueren Sprachen praktisch und grammatikalisch zu üben, falls sie in andern Anstalteil noch keinen Unterricht hierin z. B. dem Englischen, erhalten sollten. 3) Unter der Leitung eines geübten Turners, werden die Kinder sich in angemessenen ungefährlichen Uebuiigen erholen und ihre Körperkräfte ausbilden. 4; Die Aufgaben können auf besonderen Wunsch der Aeltern nach Beendigung der Lehrstunden unter der Aufsicht eines Lehrers im Schullokale gefertigt werden. Der Unterricht beginnt am 8- October; das Schullokal befindet sich im Hause des Hrn. Freiprediger Lips in den Ncuenbäuen, wo auch ein Lehrer zur beständigen Beaufsichtigung wohnt. Anmeldungen von Schülern bitte ich bei Hrn. Nealleyrcr Haustein zu machen, welcher auch jede weitere Auskunft über die Anstalt ertheileu wird. T h u d i ch u in. 1773) Gießen. Mittwoch den 26. d. M. findet das diesjährige große Gänse-Schieße.n auf dem Hardchose statt. Dasselbe nimmt seinen Anfang Mittags 1 Uhr, wozu alle Schießliebhaber und Freunde des geselligen Vergnügens höflichst eingeladen werden. Gießen den 20. September 1849. 1781) Wieseck. Zur Nachkirchw eih e findet Sonntag den 23. Sept. Tanz-Musik statt, wozu wir höflichst einladen. Di e Wirthe Wiesecks. 1765) Gießen. Ich kaufe reife Aepfel zu den laufenden Preisen. Joh. Balth. Noll. 1761) Heuchelheim. Sonntag den 23. findet Tanz-Musik statt bei Ludw. Kröck in Heuchelheim. 1756) Gießen- Nr. 92. hat die Bettcou- verte gewonnen. Babette Heiland, 741 Frischbäcker zu Gießen. Sonntag bcn 23. September. Balthasar Wallenfels an der Wettcrgaffe. Carl Löber am Lindenptatz. Carl Steinberger in der Löwengasse. Wilhelm Hellmold auf dem Neuenweg. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. G o t t e s d i e n st. Am 23. September. Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Freiprediger Lips. Kopulirte. Den 16 September. Anton Karl Jacob Bierau, Burger und Glasermcistcr dahier, des verstorbenen hicfigen Bürgers und Glasermeisters, Johannes Bierau, ehelicher Sohn; und Marie Mathilde Noll, des hiesigen Bürgers und Bäckermeisters, Balthasar Noll, eheliche Tochter. Den 20 September. Konrad Emil Karl Sack, Bürger und Mctzgcrmcister dahier, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Mepgermeisters, Georg Melchior Sack, ehelicher Sohn; und Karoline Lonp, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Metzgermeisters, Philipp Lonp, hinterlassene Wittwe, gcborne Vogt. Getaufte. Den 13. September. Dem Großh. Polizeiwachtmeister, Friedrich Bierau, eine Tochter, Auguste Wilhelmine Antonie Friedericke, geboren den 7. August. Den 14 September Dem Großh Landgerichts- Assessor, Karl Bücking, eine Tochter, Marie Julie, geboren den H. September. Den 15. September Dem Großh. Assessor, Friedrich Julius Harbordt, eine Tochter, Wilhelmine Emilie Mathilde Sidonte, geboren den 23. August. Angekommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. Im RappenHr. Traneck, Kfm. v. Bremen. Hr. Frankland, Dr. Chem. v. Marburg. Hr. Schleiermacher, Secret, v. Darmstadt. Hrn. Kfl. Heinzerling v. Vöhl, Milchsack v. Biedenkopf u. Hochstätter v. Darmstadt. Hr. v. Hohenfels, Offiz, v. Cassel. Hr. Hüni m. Fr., Ingen. ».Zürich. Freiherr v. Leonhardp m. Bedien, v. Frankfurt. Hr. Bolz, Pfarr. v. Burggräsenrod. Hrn. Kfl. Wepgand m. Tocht. v. St. Gallen, Hartgen m. Fr. u. Maßner v. Frankfurt. im Einhorn-. Hr. Decker, Kfm. v. Amsterdam. Hr. Reiff m. Sohn, Beamt, v. Wetzlar. Hr. Krone, Gastw. v. Heldenbergen. Hr. JahreiS, Kfm. u. Hr. Gräuel, Stuck, jur. v. Marburg. Hr. v. Braun, Rcnt. v. Cassel. Hrn. Kfl. Böscher v. Hanau u. Glasncr v. Mainz. Fr. Wadcnstett v. Cassel. Hr. Freund, Lieutn. v. Darmstadt. Hr. Schubert, Jnspect. v. Offenbach. Hr. Wiebmann, Beamt, v. Wetzlar. Hrn. Kfl Weiß v. Weilburg, Reuter v. Darmstadt u. Seifert v. Straßburg. Hr. Mcper, Reut. v. Lille. Hr. Eckardt, Fabrik, v. Meißen. im Prinz Carl-, Hr. Pfeiffer, Müll. v. Runkel. Hr. Munch, Bürgermstr. v. Wölfersheim. Hr. Streckler, Oecon. v. Friedrichsdorf. Hr. Roth, Kfm. v. Darmstadt. Hr. Rausch, Spedit. v. Großcncichen. Hr. Schuster, Geschäftsm., Hr. Schmidt, Bürgermstr. u. Hr. Kraft, Müll. v. Oberohmen. Hr. Rullmann, Kfm. v. Gedern. Hrn. Oecon. Graulich v. Den 16. September. Dem Bürger und Schuh- machcrmeister, Peter Weißmüller, eine Tochter, Friedericke Dorothea, geboren den 28. August. Denselben. Dem Bürger, Wilhelm Henkel, ein Sohn, Emil, geboren den 22. August. Beerdigte. Den 14 September. Heinrich Hermann Alexander Winther, des Großb. Professors der Mediciu, Dr. Alexander Winther, ehelicher Sohn, alt 1 M. 14 T., gestorben den 12. September. Denselben. Johann Konrad Ludwig Löber, Bürger und Schrcinermeister dahier, alt 37 I. 8 M. 10 T., gestorben den 13. September. Den 15. September. Marie Julie Bücking, des Großh Landgerichts-Assessors, Karl Bücking, eheliche Tochter, alt 3 T. 12 St, gestorben den 14 September. Den 16 September. Margarethe Neuling aus Rödelheim , alt 25 I., gestorben den 15. September. Denselben. Marie Elisabcthe Wilhelmine Eckstein, des verstorbenen Feldwebels bei der Großb Gcnsdarmerie dahier, Ludwig Eckstein, hinterlassene Wittwe, geborne Klin- gclmeier, alt 70 I. 8 M. 13 T., gestorben den 13. Septbr. Den ist. September Johannes Wilker, Ortsbürger in Bingenheim und Uhrenhändler dahfer, alt 54 I. 9 M. 22 T., gestorben den 17. September. Die Psarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Israelitische Gemeinde. Geboren. Den 2 0. Juli. Dem Bürger und Fabrikanten, A. Hom« berget, eine Tochter, Anna Karoline. Beerdigt. Den 11. September. Sal Vogel, alt 62 I., gestorben den 9. September. vom 19- bis 2 k. September 1849. Weidenhausen u. Emrich v. Helbersheim. Hr. Bierau, Apoth. v. Darmstadt Hr Rapp, Spedit. v. Hatzfeld. Hr. Habicht, Posth. v. Engelrod. Hr. Reichard, Kfm. v. Trier. Hr« Borger, Spedit v. Offenbach. Hr. Emmerling, Oecon. v. Hochstadt. Hr Franck, Geom. v. Bechtholsheim. Im Darmstaedter Haus: Hr. Schwenck, Gastw. v. Lich Fr. Bingmann v. Rödelheim. Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar. Hrn. Geschäfisl. Mühlhart v Eckelshausen, Mcper v. Traisa, Pfeffer v. Wölfersheim, Hoffmann v. Annerod u. Hügel v. Draisfeld. Hrn. Soldat. Seibel v. Basdorf, Ceß« ner v. Holzhausen, Lang u. Klein v. Thalitter, Schnell v. Battenfeld, Weigel v. Eckelshausen u Keller v. Monshausen. Hrn. Geschäfts!. Seipel v. Altenberg, Schäfer v. Bobenhau- scn u. Kraft v. Dauernheim. Hrn. Fuhrt. Luft v. Lauterbach u. Kuhl v. Homberg. Hr. Firnim. Handelsm. v. Fortwangen. Hr. Kres, Lehr. v. Bernsfeld. Hr. Schuchardt, Geschäftsm. v. Brauerschwend. im Stern: Jungfern Rullmann v. Ortenberg, Heim u. Lamm v. Vöhl. Hrn. Privat! Mohn, Hartmann u. Han- stein v. Ettingshausen u Fritzgens v. Betzenrod. Hrn, Führ!. Siebert v. Marburg u. Böhle v. Sachsenberg. In der Hose: Hrn. Occon. Köhler u. Erb v. Echzell. Hr. Fahris, Tuchm., Hr. Spamer, Dachd. u. Hr. Fap, Zimmerm. v. Schotten. 742 I n den Privathäusern.' Bei Hrn. Hausverw. Gerbode: Frl. Varnhagen v. Arolsen. — Bei Hrn. Dr. Übrig: Hr. Gebhardt, Jnsp. v. Rod- heim u. Hr. Gebhardt, Affeff. v. Battenberg. — Bei Hrn. Gpmn.-Lehr. Dr. Drescher: Hr. Durring, Pfarr. v. Mittelsinn u. Lr. Röhrig, Privatm. v. Obersinn. — Bei Hrn. Gärtn. Georg: Hr. Georg, Privatm. v. Ockstadt. — Bei Hrn. Rend. Bieler: Frl. Weigand v. Homburg. — Bei Hrn. Schuhm. Hansisch: Hr. Einbuch m. Sohn, Oecon. v. Billshausen. — Bei Hrn. Stadtrcchn. Enders: Fr. Enders v. Obergleen. — Bei Hrn. Schneid. Weil: Hr Schmidt, Privatm. v. Ilbenstadt. — Bei Hrn. Buchdr. Stich: Hr. Arnold, Schrifts. v. Altors. — Bei Hrn. Bäcker Keil: Fr. Diemer v. Büdingen. — Bei Hrn. Buchb. Schlund: Hr. Dieffenbach, Dr. med. v. Niederhadamar. Dun (Eingesendet.) Wenn man früher über allzustrenge Polizei' klagen mußte, so könnte man jetzt manchmal das Gegentheil beklagen. Wenigstens beweist die hiesige Polizei Rücksicht in Dingen, wo sie gewiß ernst einschreiten müßte, und man macht unter Anderem, was man sich für später vorbehält, einstweilen nur aufmerksam auf Folgendes, weil es mit dem Gesundheitszustand der Einwohner in nahen Zusammenhang kommen könnte. Es ist nämlich ein alter Mißstand in Gießen, daß die Winkel, worin sich der Unrath aus den Häusern ansammelt, fast sämmtlich nach der Straße münden und abfließen, wodurch an manchen Orten in der Stadt ein furchtbarer Geruch entsteht. In den Neuenbäuen findet sich dies vorzugsweise, und hier zieht sogar hinter den Häusern auf der Südseite ein Art Abzugsgraben hin, in welchen die Goßsteine rc. abfließen. Dieser Graben ist seiner ganzen Ausdehnung nach schlecht zugedeckt, und verbreitet daher eine furchtbare, übelriechende Ausdünstung, auch scheint derselbe nur selten oder nie gereinigt zu werden. Zur Erhöhung des Gesundheitszustandes oder zur Annehmlichkeit der Bewohner trägt dieser schreckliche Geruch gewiß nicht bei, und die schlimmen Folgen könnten sehr deutlich werden, wenn etwa die Cholera oder eine andere ansteckende Krankheit unsere Stadt heimsuchen sollte. . Wir halten es daher im Interesse aller Einwohner für höchst nothwendig, daß die Polizei ihre Aufmerksamkeit auf Abschaffung der angegebenen Uebelstände mit Ernst und Strenge richte, wozu vielleicht die Anlegung gemauerter unterirdischer Kanäle am dienlichsten wäre, welche den Unrath aus der Stadt führe, wie dies auch in andern Städten geschieht. Namentlich wünschen wir den schlecht verwahrten Abzugsgraben in den Neuenbäuen entweder öfter gereinigt und fest bedeckt, oder wo möglich ganz unter die Erde verlegt. Wie man .hört, ist die Behörde schon früher um Abhülfe angegangen worden, hat aber angeblich aus dem Grunde abgelehnt, weil erst die Hauptstraßen gepflastert sein müßten, ehe cs an die Nebenstraßen gehe. Ob dieser Grund ein wirklich stichhaltiger sei, ob man nicht alsbald Gegenmaßregeln treffen könne und solle, um diese schädlichen, übelriechenden Ausdünstungen zu entfernen, ohne erst t e s. abzuwarten, bis vielleicht über Jahre und Tage endlich gepflastert wird, das überlassen wir dem Urtheil des Publikums. Die Sache ist jedenfalls wichtig genug, daß auch die oberen Behörden eingreifen, wenn man in erster Instanz allzusehr zögert und nicht für baldige, schnelle Anstalten zur Abänderung sorgt. Jedem Fremden, der Gießen besucht, sind diese Dinge schon höchst unangenehm ausgefallen, und sie haben auch der Stadt, was die Reinlichkeit betrifft, gerade keinen besonders guten Ruf erworben. Die Bestimmung von Prämien aus dem Fuhr'schen Stistungskapitale für Bolksschul- lehrer in den drei Provinzen des Groß- herzogthnms Hessen- Nach Art. 24 des Edicts über das Bolksschulwesea im Großherzogthnm Hessen (d. d. 6. Juni 1832, Reg.-Bl. 1832 S. 431). ist die LandwirthschaftS- lehre als bedingt nothwendiger Lehrgegcnstand für die Volksschulen des Großherzogthums Hessen erklärt und soll ihre Aufnahme in die Unterrichtsfächer der Volksschule von dem künftigen Berufe der Schüler und von den örtlichen Umständen bedingt sein. Wenn hiernach angenommen werden darf, das die Landwirthschaftslchre an nicht wenigen Volksschulen des Großherzogthums zu den Lehrgegenständen gehört, so nehmen wir bei der hohen Wichtigkeit dieser Lehre in einem ackerbautreibenden Staate, wie der unserige, gerne Veranlassung zu Anerkennung besonderer verdienstlicher Leistungen hierin, indem wir hiermit die Summe von 150 fl. (und zwar je 50 fl. pr. Provinz) aus dem uns zugeflossenen Fuhr'schen Stiitungskapital von 1000 fl., für diejenigen Volksschullehrer aussetzen, welche in Ertheilung jener Lehre in dem Schuljahre 184%0 am nützlichsten gewirkt nnd dies bei einer auf dießfallsige Meldung von uns veranstaltet werdenden näheren Prüfung nachgewiesen haben werden. Darmstadt, den 1. September 1849. Die Großh. Centralbehörde der landwirthschastlichen Vereine. v. Bechtold. Zeller. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.