Äuzcigebtntt der Stadt und des Regierungsbezirks Gieren. Jfä 411. Dienstag den 22 Mai 18ÄU. Dieses Blatt crscheiat wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetraq ist für ein ganze« Jahr für Einheimische 1 fl. 30 kr., für ein halbe« Jahr 45 fr.; für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr., halbjährl. 51 fr. Auswärts abonnirt man stch bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. Zn Gießen bei der Erpedition, Canzlcibcrg Bit. u. !>!r. 1. EinrückungSgcbühr für den rltaum der gespaltenen Eorpur-Zeile 2 fr. Inserate müffcn jedesmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an di- Redaktion gelangt sepn. Amtlicher Th eil. Verordnungen der provisorischen Centralgewalt: (verkündigt tu 15. Stück des Reichsgesetzblattes vom 25. April 1849.) (Schluß.) Dritter Abschnitt. Von der Disciplinar-Bestrasung der Militär-Beamten und aller anderen nicht zum streitbaren Stande gehörenden Militärpersonen. 8. 21. Gegen Militärbcamte und alle andere nicht zum streitbaren Stand gehörende Militärpersonen können, nach Maßgabe ihres Ranges, dieselben Disciplinar-Strasen verhängt werden, wie gegen Militär- Personen des streitbaren Standes. Auch finden Geldstrafen gegen sie statt, jedoch nur da, wo diese Strafen bisher üblich waren. §. 22. Zur Disciplinarbestrafung dieser Personen (§. 21) ist der Militär-Besehlshaber, dem sie zunächst untergeben sind, berechtigt. Stehen diese Militärpersonen sowohl unter einem Militär-Befehlshaber, als auch unter einem Verwaltungs-Vorgesetzten (oder einer Verwaltungsbehörde,) so sind sie bei Verletzung der Vorschriften, welche die Grundlage ihrer Amtswirksamkeit bilden, ausschließlich der Disciplinar-Bestrasung der Verwaltungs-Vorgesetzten (oder der Verwaltungs-Behörde) unterworfen. Alle anderen zur Disciplinar Bestrafung geeigneten Handlungen solcher Militärpersonen, gehören — wofern die ihnen erthcilten, zunächst hierbei maßgebenden Dienstvorschriften cs nicht anders bestimmen — zur Zuständigkeit des ihnen vorgesetzten Befehlshabers. Vierter Abschnitt. Von der Disciplinar-Bestrasung der im §. 1. unter Nr. 2 und 3 erwähnten Personen. §. 23. Auf die im §. 1 unter Nr. 2 und 3 genannten Personen finden, wenn sie zum streitbaren Stande gehören, die für Personen des streitbaren Standes in dieser Verordnung erthcilten Vorschriften nach Maßgabe ihres Ranges Anwendung. Gehören sie nicht zum streitbaren Stande, so sind in Absicht auf die Disciplinar-Bestrasung die Vorschriften des §. 21 maßgebend; jedoch muß dabei die Stellung dieser Personen im bürgerlichen Leben berücksichtigt werden. 440 Fünfter Abschnitt. der Ausübung der Dlsciplinar-Strafgewatt und von der Vollstreckung der Disci- Plinar-Strasen. I. Ausübung der Diseiplinar-Strafgemalt. Aeder mit Disciplinar-Strafgewalt verschone Befehlshaber soll überall mit strengster Unpar- thettichkeit zu JSerfe gehen und wenn die strafbare Handlung nicht mit Gewißheit aus seiner eignen Wtahr- nehmung, oder aus einer dienstlichen Meldung, oder aus dem Geständniß des Beschuldigten hervorgeh, sowie überhaupt, wenn er über die Schuld, oder den Grad der Strafbarkeit zweifelhaft ist, den Hergang der L-ache durch mündliche oder schriftliche Verhandlungen aufzuklären suchen. Die^Art und das Maas der Disciplinar-Strafe hat der Befehlshaber, innerhalb der Grenzen seiner Disciplinar-Ltrafgewalt, mit Berücksichtigung der Natur der strafbaren Handlung, der Individualität des zu Bestrafenden, seiner bisherigen Aufführung und etwaigen Rückfälligkeit, sowie des durch die Ueber- tretung mehr oder minder gefährdeten Dienst-Interesses zu bestimmen. §. 26. Ein und dieselbe strafbare Handlung darf nur von einem Befehlshaber bestraft und dafür mcht mehr als eine Disciplinar-Strafe auferlegt werden. .§• bin Soldat der Strafklasse (der zweiten Klasse des Soldatenstandes) eine Arrest-Strafe verwirkt, so ist in der Regel einsamer Arrest des zweiten oder dritten Grades zu verfügen. §• 28- Wenn ein nicht mit der höchsten Strafbefugniß versehener Befehlshaber zwar eine Disciplinar- Strase für zulässig, das Blaß der ihm zustehenden Strafbefugniß aber für unzureichend erachtet, so hat er dem nachstvorgesetzten Befehlshaber zur weiteren Bestimmung sogleich Meldung zu machen. z $■ 20. Zur Disciplinar-Bcstrafung geeignete Handlungen, welche 90 Tage nach der Verübung, oder 45 -rage nach der Anzeige bei dem betreffenden mit Strafgewalt versehenen Befehlshaber unbestraft geblieben sind, dürfen, als verjährt, nicht mehr mit Strafe belegt werden. §. 30. Ist ein gerichtlich zu bestrafendes Vergehen oder ein Verbrechen nur mit einer Disciplinar- geahndet worden, so ist dadurch die Strafbarkeit nicht getilgt, sondern das gerichtliche Verfahren dennoch zulässig, insofern nicht inzwischen die Verjährnng eingetreten sein sollte. werden^' ber Strafen soll aber auf die bereits verbüßte Disciplinar-Strafe Rücksicht genommen II. Vollstreckung der Disciplinar-Strafen. - Die Vollstreckung der Disciplinar-Strafen muß, sofern die Umstände es nur irgend gestatten, sogleich nach deren Festjetzen erfolgen. Ist die Strafe von einem höheren Befehlshaber verhängt, so bleibt cs sciuem Ermessen überlassen, den Vollzug derselben entweder selbst anzuordnen, oder dem unmittelbaren Befehlshaber des zu Bestrafenden zu übertragen. §. 32. Die Militärbefehlshaber und die Verwaltungs-Vorgesetzten haben von der, gegen einen ihnen Beiden untergeordneten Militär-Beamten verhängten Disciplinar-Strafe, insofern dieselbe nicht blos in einem einfachen Verweise besieht, sich gegenseitig Mittheilung zu machen, und die Verwaltungs-Vorgesetzten den Vollzug der von ihnen verhängten Arreststrafen den Militär-Befehlshabern zu überlassen. Sechster Abschnitt. Von der Bcschwerdeführung über Disciplinar-Bestrasung. $■ . Beschwerden über Disciplinar - Bestrafung, sowie Gesuche um Milderung oder Erlassung verhängter Disciplinar-strafen dürfen nur im Dienstwege, und zwar a) blos von dem Bestraften selbst, ohne Mitwirkung Anderer, ll) bei dem unmittelbaren Vorgesetzten desjenigen, der die Strafe verfügt hat, und o) in der für dienstliche Beschwerden und Gesuche vorgeschriebenen Form angebracht werden. § 34. Das Zusammentreten in Vereine, sowie jede sonstige Versammlung von Militärpersonen des Deckbaren Standes, zur Berathschlagung über die Anfertigung und Anbringung solcher Beschwerden oder Gesuche (§ 33) darf, wie überhaupt zu Beschwerden und Gesuchen (Petitionen) in dienstlichen Angelegen- hetten, nicht stattsinden. 7 a 0 § 35. Ob auf die erhobene Beschwerde der Vollzug der Strafe ausgesetzt werden soll, hängt von dem Ermessen desjenigen, der die Strafe verfügt hat, unter seiner persönlichen Verantwortlichkeit ab. 441 Auch kann der Vorgesetzte, der über die Beschwerde zu entscheiden hat, bevor er diese Entscheidung trifft, den Vollzug der Strafe auSfttzcn oder unterbrechen. Siebenter Abschnitt. Von der Beaussichtigung der Militär-Befehlshaber in Absicht aus die richtige Anwendung der Disciplinar - Strafgewalt. §. 36. Die höheren Befehlshaber haben die gerechte und zweckmäßige Anwendung der, den ihnen untergebenen niederen Befehlshabern gesetzlich zustehenden Strafbefugnisse, namentlich durch genaue Prüfung ber daß eine von dem niedern Befehlshaber verfügte Disci- plinar-Strafe^^^ obcr if)m. Dauer nach ungesetzlich oder verordnungswidrig, oder 2) der Strafende zu deren Verhängung nicht befugt gewesen ist, oder 3) daß die Bestrafung auf unrichtigen thatsächlichen Voraussetzungen beruht, so ist von ihnen die Strafe, insofern sie noch nicht vollzogen ist, (jedoch ohne Verschärfung derselben) abzuändern oder aufzuheben, und die etwaige Ucberschreitung oder Anmaßung der Disciplinar-Strafgewalt, nach Maaßgabe der Verschuldung) entweder disciplinarifch zu rügen, oder die gerichtliche Untersuchung und Bestrafung zu veranlassen. Achter Abschnitt. Von der Disciplinar-Strasgewalt in außerordentlichen Fällen. § 38 Der Oberbefehlshaber des Reichsheeres, sowie jeder Befehlshaber eines abgesonderten Korps bis rum Befehlshaber einer Brigade abwärts, hat die Befugniß, bei besonderen die Disciplin gefährdenden Verhältnissen, jedoch nur für die Dauer derselben, durch Tagesbefehl die nach den §§. 3, 5 zulässigen Disci- plinar-Strafen in angemessener Weise zu verschärfen , . „ , Dieselbe Befugniß hat der Befehlshaber der Besatzung einer Festung, eines offenen Orts oder Bezirks, welche in Belagerungszustand erklärt worden sind. , § 39 Die im §. 38 genannten Befehlshaber sind auch berechtigt, in außerordentlichen fallen gegen aanze Truppenthcile Verweise vor der Front oder durch Tagesbefehl, Auferlegung besonderer Dienstverrichtungen, Entziehung gewisser Bequemlichkeiten oder Genüsse, z. B. des Tabakrauchens, des Feuers und Strohes bei'm Bivouäk, zu verfügen. , § 40. In eigentlichen Notfällen, insbesondere zur Durchsetzung der zur Beseitigung dringender Gefahr ertheiltcn Dienstbefehle, sowie bei Meuterei, Aufruhr, Plünderung und ähnlichen pflichtwidrigen Handlungen, stehen jedem Offizier, unter strenger Verantwortlichkeit für die ergriffenen Maaßregcln, alle Mittel zu Gebote, seinen Befehlen den nöthigen Gehorsam zu verschaffen. Dieselbe Befugniß unter gleicher Verantwortlichkeit hat jeder Vorgesetzte zum Zweck der Abwehr eines thätlichen Angriffs des Untergebenen im Fall der äußersten Bedrängniß. Frankfurt den 22. April 1849. DerRerchsver Weser Erzherzog Johann. Der interimistische Reichsminister des Krieges v. Peucker. b) Einführungs-Verordnung, betreffend die gleichmäßige Behandlung der Disciplinar - Vergehen Bei allen im Reichs- dienste befindlichen Truppen; vom 22. April 1849. Der Rcichsverwescr, auf den Vortrag des Reichsministers des Krieges, nach Anhörung des Reichs - Ministcrrathes, und in Emägung der dringenden Rothwendigkeit einer gleichmäßigen Behandlung der Disciplinar-Vergehen bei allen im Reichsdienst befindlichen Truppen, verordnet in Genehmigung der Vorschläge der zur Berathung dieses Gegenstandes aus Stellvertretern der sämmtlichcn deutschen Armee-Corps zusammengcrufenen Commission, wie folgt: §. 1. Die beut vollzogene Disc'plinar-Straf-Verordnung für das deutsche Reichsheer tritt unverzüglich bei allen für den Reichsdienst aufgebotmen Truppen desselben in Kraft. 442 §. 2. liefet die Art und Weise, wie diese Verordnung auch bei allen übrigen Theilen des deutschen Reichsheeres, mit Rücksicht auf ihre Abweichung von der zeitherigen Diseiplinar-Vorschrift der Einzelstaaten durch vermittelnde Uebcrgänge auch für den Dienst in der Heimath in Anwendung zu bringen ist, bleibt die weitere Bestimmung Vorbehalten. §• 3. Der Reichsminister des Krieges ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Frankfurt den 22. April 1849. Der Reichsverweser Erzherzog Johann. der interimistische Reichsminister des Krieges v. Peucker. Polizeiliche Bekanntmachung. Ein Hund, sog. Windspiel ist in hiesiger Stadt aufgefangen worden und das Nähere auf dem Gr. Polizeibüreau zu erfragen. Gießen den 22. Mai 1849. Besondere Bekanntmachung. 931) Gießen. Die Schulgelder für das I. Quartal d. I. sind binnen 14 Tagen zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen. Gießen den 11. Mai 1849. Der Stadtrechner End ers. Versteigerungen. 958) Gießen. Versteigerung von Arbeiten. Zur Einrichtung des neuen Anatomiegebäudes dahier soll ein Tbeil Schreinerarbeiten, namentlich die Anfertigung der Sitzreihen in den beiden Hörsälen, der Schränke und Tische für die Sammlungen ic. veranschlagt iucl. der Beschläge 3450 st. ferner Glaserarbcit (verglasen der Schränke ic.) veranschlagt zu 336 fl.; Mittwoch den 30. Mai 1849, Morgens 9 Uhr, in gedachtem Gebäude in mehreren Parthieen an den Wenigstfordcrnden öffentlich versteigert werden. Risse, Voranschläge und Versteigerungsbedingungen sind von heule an in dem neuen Anatomiegebäude zur Einsicht aufgelegt. Gießen den 20. Mai 1849. In Auftrag Naumann, Bauaufseher I. Classe. 960) Gießen. Donnerstag den 24. Mai, Nachmittags 2 Uhr, soll im Bergmännischen Hofe dahier vor dem Wall- thore allerlei Hausgeräthe, als: Stühle, Sessel, ein nußbaumeneS Kinderbettchen, ein Arbeitspult mit verschließbaren Gefächern für Schüler, eine kupferne Tortenpfanne, mehrere Vogelhecken und Käfige, eine Garten- und eine Schuitzbank, ein kleiner Schraubstock und Zweispitz u. s. w., nebst etwas guien Kartoffeln, öffentlich gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 21. Mai 1849. 963) Butzbach. Main-Weser-Eisenbahn, Section Butzbach. Donnerstag den 31. d. M., Vormittags 10 Uhr, soll das Brechen und die Beifuhr von 32 Cbklsir. Hintermauer und Rollirsteinen, sowie die Lieferung von 6% Cbklftr. Mauersand, zur Erbauung eines ViaduetS an den Achtzchnmorgeuweg in der Gemarkung Ostheim, ferner der Transport von 5'/2 Cbklftr. Mauersand und 10 Cbklftr. Mauersteinen von mehreren Baustellen nach dem Achzehnmorgen- weg, im Gasthause zum Stern dahier, an die We- nigstnehmenden öffentlich versteigert werden. Butzbach den 21. Mai 1849. Der Gr. Sections-Jngenieur Cickemcyer. 952) M ünzenberg. Fruchtbersteigerung. Montag den 4. Juni l. I., Vormittags 10 Uhr, sollen von dem Gräflich Solms - Rvdclheimischen Speicher zu Manzenberg, in der Behausung des Gräflichen Verwalters Wagner daselbst, etwa 438 Malter |orn,, j ad 1848r Ernte, 443 2 und 5 malterweise unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Münzenberg den 19. Mai 1849. Greift. Solms-Rödelheimischer Verwalter Wagner. F e i l g e b o t e n. 933) Gießen. Ein einspänniges Chaischen steht zu verkaufen. Wo? sagt die Erpediton dieses Blattes. 954) Gießen. Frische Hefe per Schoppen 1z fr. im Hause des Metzger Ph. Vogt. Neuenweg Lit. B. Nr. 114. 956) Gießen. Feinster Vorschuß, sowie verschiedene Sorten Weißmehl. — Ordinären und seinen Melis empfiehlt billigst L. Cahns seel. Wtw. 957) Gießen. Senf in Töpfen, Tafel- und Mostsenf, Backöl, trocknes Obst, Häringe, Sardellen rc. bei Höstereich, auf der Mäusburg. Gießen. 743) F ü r Lb Gicht- und Rheumatisch-Eeivenöe. rühmlichst bekannten, von der medizini- S a n i t äst s - B e h ö r d e n , r e n o in i r t e n und empfohlenen kais. kvn. allerhöchst privilegirten Nhenmatismus-Ketten, Von den in fast allen Ländern Europa's scheu Fakultät zu Wien und von vielen # Aerzten und Chemikern geprüften^ G o l d b er gsr'sch en Ä Galvano - elektrischen ü Stück mit Gebrauchsanweisung 1 Rthlr., stärkere 1 Rthlr 13 Sgr , und einfach schwächste Sorte ä 13 Sgr. hält Hr. Carl Frech in Gießen, einzig und allein in dieser Stadt, stets Lager. — Die schnelle und sichere Heilkraft der Goldbcrger'schen Ketten gegen rheumatische, gichtische und nervöse Uebel aller Art, als: Kopfgicht, Gesichts- und Halsweh, Zahnschmerzen, Ohrenstechen, Brust-, Rücken- und Lendenweh, Gliederreißen, Krämpfe, Herzklopfen, Schlaflosigkeit, Harthörigkeit u. s. w. ist wohl so bekannt, daß sie nicht weiter empfohlen zu werden braucht, und sind namentlich die in einer gedruckten Brochüre zusammengestellteu, attestirten Erfahrungen und äußerst günstigen Zeugnisse von mehr denn 300 geachteten Aerzten und glaubwürdigen Privatpersonen, über die überraschenden Heilungen, welche durch die Gvldbergerschc» Ketten bewirkt wurden, die beste Bürgschaft für deren Nützlichkeit u d Bewährtheit, und wird diese Attcstsammlung in meinen sammtlichen Niederlagen gratis ausgegebcn. — KST3 Da meine Ketten bereits vielfach nachgebildet und anderweitig ausgeboten werden, fv bitte iä) darauf zu achten, daß jede k. k. patentirte Gvldberger'sche galvano-elektrische Kette auf der Vorderseite ihres Etuis meinen Namen und auf der Rückseite den k. k. österr. Adler und das Wappen der freien Bergstadt Tarnowitz trägt. I. T. Goldberger in Tarnowitz, im Oberschi. Bergbezirk, K. K. Privileg. Fabrik von electro-magnetischen Apparaten. Zu vermielhen- 932) Gießen. Eine Familienwohnung steht zu vermiethen bei A. Silber eise n. Vermischte Nachrichten. 959) Gieß en. Am Himmelfahrts-Markt ist ein Geldbeutel mit Geld an meinem Stand liegen geblieben, welches sich der legitimirende Eigenthümer bei mir gegen die Jnseratgebührcn abholen kann. I. H. Fuhr. 955) Gießen. Derjenige, der sich am verflossenen Sonntage bei Gelegenheit deö Turnerballes im Buschischen Garten das Privatvergnügen gemacht hat, einen schwarzen sogenannten Parlamentshut sich anzueignen, und dagegen einen grauen Turnerhut zurückzulassen, wird gebeten, den letzteren gegen Abgabe des ersteren bei der Erped. dieses Blattes wieder in Empfang zu nehmen, widrigenfalls derselbe sich zu gewärtigen hat, daß eine nochmalige Aufforderung mit Angabe seines Namens erfolgt. 444 953) Gießen. Am ersten Psingstfeiertage, Nachmittags nach beendigtem Gottesdienst gibt das Musikeorps unserer Bürgerwehl im Busch'schen Garten eine musikalische Produktion, deren ganzer Ertrag für die Casse des hiesigen Bewaffuuugs- ausschusses bestimmt ist. Der Eintrittspreis ist auf 12 fr. mindestens festgesetzt; Trauenzimmer zahlen nichts. Mit Hindeutung auf den Zweck der Sache laden wir unser patriotisch gesinntes Publikum zu zahlreichem Besuch ein. Gießen den 20. Mai 1849. Der Bewasfnungsausschnß. 961) Gießen. Ein Capital von 150 bis 170 fl. wird gegen vier doppelte gerichtliche Sicherheit zu leihen gesucht. Wo? sagt die Erpd. d. Bl. 962) Gießen. Die im vorigen Jahre beabsichtigte Abhaltung eines großen Gesangfcstes wurde durch den Eintritt der bekannten Zeitereignisse unmöglich gemacht und auch bis jetzt haben sich die Verhältnisse unseres Vaterlandes noch immer nicht so gestaltet, daß an eine Nachholung dieses Festes zu denken wäre. Indessen wurden in vorigem Frühjahr bereits m't allen Dank verdienender Bereitwilligkeit Beiträge für dieses Fest gespendet, welche von dem Festcomite bisher verzinslich ausgeliehen waren. Der Ernst der Gegenwart hat den Wunsch hervorgerufen, daß diese Gaben zu einem wichtigeren Zwecke, zur Anschaffung von Waffen, möchten verwendet werden; daö Comitö vermochte iudeß dem an cs gestellten Anträge nicht anders, als unter Voraussetzung der Zustimmung der Geber zu entsprechen. Es hat daher, indem es die Idee des erwähnten Gesangfestes vorerst aufgeben zu müssen glaubt, den Beschluß gefaßt und bringt ihn hierdurch zur Kenntniß aller Detheiligten, daß die im Frühjahr v. I. gesammelten Beiträge von jedem Geber, der solche binnen 4 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an, bei dem Rechner, Herrn Bürgermeister Reiber, zurückverlangt, zurückempfangen werden können, daß aber nach Verlauf dieser Frist die Zustimmung der übrigen Geber dazu unterstellt werden würde, daß der gebildete Fonds an den Finanz-Ausschuß des hiesigen Be« waffnungs-Comitö zur Verwendung für seine Zwecke verabfolgt werden solle. Das Gesang-Fest-Comito. Literarische Anzeige. 964) Gießen. In der C. I. Edler'schen Buchhandlung in Hanau ist soeben erschienen und in allen soliden Buchhandlungen Deutschlands, in Gießen in der Ferber'sch en Universitäts-Buchhandlung zu haben: Dee Ausnmrr-eeee. Ein unpartheiischer Rathgebcr und sicherer Führer für Auswanderer aller Klassen und Stände nach den verschiedenen in der neuesten Zeit empfohlenen Auswanderungs-Zielen in Europa, Afrika. Australien, Süd,-Mittel- und Nordamerika. Nach den neuesten und besten Quellen und in bequemer Ordnung bearbeite! von H. /. Muclot. Mit einer Karte der vereinigten Staaten von Nordamerika. Preis 1 fl. 30 fr. So groß auch die Anzahl der bis jetzt erschienenen Wegweiser für Auswanderer ist, so glauben wir doch das vorliegende Merkchen vor allen ähnlichen empfehlen zu dürfen, indem dasselbe bei Vermeidung alles Nothwendige und Wissenswerlhe enthält und bei aller Kürze mehr gibt, als jedes einzelne Werk dieser Art. — Es ist vorauszusehen, daß das Merkchen bei seinem gediegenen Gehalt und seiner vortheilhaften äußeren Ausstattung allgemeine Anerkennung finden wird. Angekommene und abgereiste Fremden vom 19. bis 22. Mai 1849. In den Gasthäusern. Im Einhorn-. Hr. Bastian m. Fr., Arzt v. Bremen. Hrn Kfl. Brummer v. Aschaffenburg, Reuter v. Butzbach u. Wurm v. Siegen. Hr. Zimmermann, Arzt v. Braunfels. Hrn. Kfl Mertens v. Aachen, Bischoff v. Basel, Reicher u. Wülfing v. Düffkldorf, Wolf e. Mainz u. Ar v. Rheidt Hr. Scharf, Gutsbes. v. Darmstadt Hr. Wappner, Oecon. v. Biedenkopf. Hrn. Kfl. Goldschmidt v. Leipzig, Rahm v. Mainz, Stricker m. Fam. v. Offenbach, Neuschäfer v. Frankfurt, Franz v. Berlin u. Schnabel v. Bonn. Im Rappen: Hr. Sepp m. Fr., Doct. v. München. Hrn. Privatl. Köhler v. Merlau u. Honekel v. Gladbach. Hr. Böhmen, Privatim, Frls. Franz u. Wolf v. Hcmngs- hausen. Hr. Rothschild, Privatm v. Marburg. Hrn. Ingen. Knllmann v. Beinhausen u. Steinberger v. Seibeldorf. Hrn. Kfl. Wallach v Cassel, Rindskops v. Frankfurt u Wlsch- mann v. Langcnbcrg. Frl. Sternberg v. Seibeldorf Hr. Löffler, Bern». »• Laubach. Hrn Kfl Dürkheim v Offen, buch, Meper v. Bremen, Fischhaupt v. Arolsen, Reifenberg v Eschbach, Gottlieb v Landau u. Pistor m. Fr. v Ladenburg. Hr. Bone, Mess v. Atzbach. Hrn, Kfl. Berger v. Bremen, Wilms v. Iserlohn, Stern ». Bohl, Gun rum v. Darmstadt, Wolf v Willingen u. Merdelbach v. Stuttgart. i>rin-. Carl-, Hr. Becker, Oecon. v Nicdcrohmkn. Hr. Borger, Spedit. v. Offenbach. Hrn. Kfl. Fap v. Stein- heim, Rüger v. Zelt u. Kratz v. Niederohmcn. Hr. Groß, Privatm. ». Hirschfeld Hr. Dannenbaum, Kfm. v. Brilon. Hr. Weiß, Occon. v. Altenburg. Hr. Maper, Arzt o. Osthofen. Hr. Selig, Tuchm. u. Hr. Knauff, Kfm. v. Hersfeld. Hr. Pfannstiel, Ggstw. » Ulrichstein Hr. Schütz, Müll. v. Gelnhausen. Hr. Gonthardt, Werkführ. v. Auerbach Hr. Hammel, Oecon. v. Weilers. Frl. Mayer ö Augsburg. Hr. Venator, Distr.-Einnehm. v. Engelrod. Hr. Alles, Pacht, v. Großliederbach. Hr. Eichhorn, Först, v. Höchst. Hr. Habicht, Posth v. Engelrod. Hr. Rühl, Färb. v. Schlitz. Im Darmstaedter Haus: HrN. Musil. Unger v. Fulda u. Zimmer v. Rumpenheim. Hr. Preuß, Geschäftsm. v. Limburg. Hrn. Handels!. Becker v. Rettighain u Schürf 445 v. Langenhauscn. Hr. Seipp, Sold. v. Basdorf. Hr. Wurm, Geschäftsm. a. Tyrol. im Siem: Hrn. Fuhrt. Wetzel v. Cassel, Schütz v. Gelnhausen u Kallenberg v. Sachsenberg. Fr. Engelhardt v. Romrod. Hr. Leamuth, Fuhrm. v. Dudenrode. Hr. Krümmel, Schneid, v. Buchenberg. Frls. Drescher v. Metz- los u. Müller v. Battenberg. In den Privathäuscrn. Bei Hrn. Fris. Oppermann: Hr. Amcndt, Geom. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Sal. Heichelheim: Fr. Goldschmidt v. Ehrenbreitenstein. — Bei D. Kühn's Wittwe: Hr. Kuch- Häuser, Privatm. v. Herchen. Dun Brei Freunde. Novelle von Theodor Mügge. (Fortsetzung.) Als er in die Nacht hinaustrat, war es ziemlich spät; die Straßen öde und ein rauher Wind geschäftig vom dunklen Himmel Eiskörner abzufegen und sie den späten Wanderern in's Gesicht zu werfen. Aurel wickelte sich in seinen Mantel und eben bog er um die Ecke einer Seitenstraße, als eine Hand ihn festhielt und eine tief klingende Stimme dicht an seinem Ohre „Guten Abend, Aurel!" sagte. 5. Erstaunt und erschreckt blickte der Angeredete sich scheu um und machte eine rasche Bewegung, um sich loszureißen und weiter zu gehen. — „Nunrief der Andere lachend, „beim Himmel, Du scheinst Furcht zu hegen einem Bravo von Venedig in die Hände gefallen zu sein. Kennst Du mich nicht, Aurel? „Richard von Corbin, wenn ich nichr irre," erwie- derte Dahlberg, der mit sich nicht einig werden konnte, welchen Ton er annehmen müsse. „Richard steht vor Dir," erhielt er zur Antwort, „Dein alter Freund Richard, der Dich erwartet hat seit einer vollen Stunde und einen bessern Emvfang vermuthete, als der ihm jetzt zu Theil wird. Nun was thut's?" fuhr er dann lachend fort, „vielleicht machte ich es nicht besser, wenn ich an Deiner Stelle wäre und man mir erzählt hätte von den schrecklichen Thaten dieses Bösewichts Richard. Laß uns gehen, Aurel, wir behalten Zeit genug davon zu sprechen." Sie gingen die Straße hinab und Richard fuhr in demselben Tone fort: „Daß ich zu unserm Stelldichein in der Mitternachtsstunde nicht erschien und erscheinen konnte, wirst Du begreiflich finden, und gewiß, ich will es nicht beschwören, ob ich die ganze ge- les. spenstische Geschichte nicht total vergessen hätte, wenn meiner Freundin, der ich ste erzählte, nicht unser Einfall ungemein gefallen hätte. Sie setzte es sich in ihr romantisches Köpfchen, staffirte es aus mit allen Farben ihrer Phantasie und wollte, daß ich an Dich schreiben sollte, denn sie war überzeugt, wenn keiner auch käme, Du würdest kommen. — Da erfuhr ich, daß der Herr Ministerialrath, mein rechtskundiger Vetter, nach Hause gereist sei, Mutter und Schwester zu besuchen, und ich dachte mir wohl, daß er die Mitternachtsstunde mit Dir verleben würde. — So ließ ich Sara gewähren, ließ sie schreiben und richtete es ein, daß ihr Gruß zur rechten Zeit kam. Ich schickte meinen Geist unter Euch," rief er lachend, „da ich selbst nicht kommen konnte und hoffentlich habt ihr es gemerkt, daß ich zugegen war als unsichtbarer Gast." , Aurel wurde durch diesen spöttischen Scherz zu einer raschen Antwort angeregt. — Die trüben Flammen der Straßenlaternen ließen ihn das stolze höhnische Lächeln entdecken, das Richards Zügen eigen war und unter den breiten Krempen des Hutes, der sein Gesicht beschattete, fand er trotz des Dämmerscheines denselben kühnen Blick seiner feurigen Augen, dieselben glänzenden schwarzen Locken, kurz dieselben Vorzüge wieder, die er einst an ihm gekannt hatte. — Eingehüllt in einen weiten dunklen Kragen und den Hut trotzig tief in die Stirn gedrückt, schien er Aurel in diesem Augenblicke ganz dieselbe Erscheinung zu sein, welche er halb träumend in der Neujahrsna'cht vor sich erblickte. — Er hatte seine Schritte gehemmt, als Richard mit seiner tiefen melodischen Stimme sagte: „Es ist Zeit, was zögern wir?" und ein Geisterschauer überlief Aurel, denn er erinnerte sich genau, daß er dieselben Worte schon einmal gehört hatte. „Wohin willst Du mich führen?" fragte er mißtrauisch. „ Sonderbare Frage! " rief Richard. „ Bist Du denn gar nicht neugierig, die Dame kennen zu lernen, 446 welche Dir ihre Bekanntschaft verhießen und Dich Freund ganannt hat?" „Du bist also der Bote, den sie mir als Führer senden wollte?" „Ich bin ihr Bote, ihr Abgesandter, ihr Vertrauter, ihr Geliebter, ihr Sklave wenn Du willst, denn sie ist mir Alles, wofür der Mensch sich Namen erfunden hat, und ich weiß doch keinen für sie, der ausdrückte, was ich bezeichnen will." „Das ist seltsam in Deinem Munde," sagte Aurel lächelnd. „Warum seltsam?" versetzte Richard, „doch Du weißt nicht was ich meine. Du kannst Dich nicht auf den richtigen Standpunkt versetzen, um mich zu verstehen, und kennst die nicht, von der wir reden." „Aber ich kenne Dich," siel Aurel ein und er legte einen so starken Ausdruck aus seine Worte, daß Richard davon verletzt ward. „Meinst Du?" rief er ihm zu. „Ei wohl, wir haben ja vor drei Jahren uns zuweilen gesehen und was während dieser Zeit geschah, hast Du jedenfalls aus der besten Quelle erfahren." „Aus einer Quelle, die Du frefentlich vergiftet hast," versetzte Aurel, „so daß Du Dich nicht wundern darfst, wenn sich jetzt Dein Bild verzerrt und in schmachvoller Häßlichkeit darin abspiegelt." Richard gab keine Antwort, er schien zu überlegen, was er sagen sollte. Erst nach einer geraumen Weile, während sie beide schweigend nebeneinander hergingen und aus dem lebendigeren Stadttheile in todte dunkle Straßen gelangt waren, legte er die Hand auf Aurels Schulter und bat ihn still zu stehen. — „Höre mich an," sagte er, „denn ich lehe wohl, daß wir uns an einer Grenze befinden, wo wir uns verständigen oder auf immer trennen müssen. — Du hast mich verdammt ohne mich zu fragen, jetzt machst Du Dich zum Paladin einer Dame, die Du besser kennen sollest, um zu wissen, wie viel ihr zu glauben ist. — An jenem Abende, wo wir uns trennten und wo ihre unerträglichen Lannen mir die vollste Gewißheit gaben, daß wir beide unglücklich werden müßten, wenn sie meine Frau würde, beschloß ich uns diese elende Zukunft zu ersparen. Ich reiste und kehrte nicht zurück. Was kann man mir vorwersen? — Nie habe ich mein Wort gebrochen und nicht etwa eine Braut verlassen oder ein ausgesprochenes Verhältniß zerrissen. Es war eine Liebelei, ein Jugendtraum, eine Hofmacherei, wie es Tausende giebt, und dies Wcib mit ihren Launen, ihrem Dünkel, ihrem Eigensinn, ihrer gesallsüchtigen herzlosen Verderbtheit hätte mich tausend Mal von sich gestoßen und mit Hohn vergessen, wenn ich gewartet, hätte, bis sie so weit gewesen wäre. — Daß ich ihre Herrschaft zerbrach, ich sie verließ, war ihr ein unerträglicher folternder Gedanke und nicht etwa heiße Lei- Druck und Verlag der G. D. Bru dcnschaft machte sie unglücklich und krank, sondern Hochmuth, die Qualen ihres Ehrgeizes, die Furcht vor dein Hohne der Well und die zerreißenden Schmerzen ihrer tödtlich verwundeten Eitelkeit." „Wie bart und ungerecht benrtheilst Du sie," sagte Aurel, aber er sagte es im versöhnlichen Tone, denn seltsamer Weise that ihm diese Beurthcilung Johannas wohl. „Glaube Jeder von uns was er will," fnhr Richard fort, „genug, ich handelte wie ich handeln mußte und niuß gestehen, daß, nachdem ich länger als zwei Jahre im Auslande gelebt hatte, ich kaum mehr dachte, daß man mir noch zürnen könnte, bis ich fand, daß mein Verbrechen noch völlig unverjährt war. — Ich wurde inie ein Feind und Verräther empfangen, mußte mich vertheidigen, was ich mit Bescheidenheit that und bin froh cs endlich dahin gebracht zu haben, daß durch Vermittelung unserer beiverseitigen Verwandten eine Art von ceremonieller Aussöhnung stattgefunden hat, die mir vollkommen genügt." „Aber Du hast übel gethan Johanna zu schmähen, wo und wie Du konntest, um Dein- Benehmen zu vertheidigen," sagte Aurel. „Wer hat Dir das aufgebunden?" rief Richard. „Wahrscheinlich sie, die unter dem Einstusse ihrer krankhaften Einbildungen Phantomen nachjagt. — Ich I>«6e nichts gethan als mich vertheidigt und dies fb schonend als ich vermochte. — Sara wollte es so, sie nannte es gerechte Strafe für meine Verirrung, und ich vollzog ihren Befehl, indem ich mich demüthigte und meine Schuld bekannte, soweit dies der Wahrheit gemäß möglich war. — (Fortsetzung folgt.) Gemeinnütziges. Mittel zur Vertilgung der Garten- s ch ii e ck e n. Nach Braconnot wirken die Alkalien als die heftigsten Gifte auf die bekannten kleinen grauen Schnecken, welche in unseren Gärten oft so große Verwüstungen anrichten. Das Aufstreuen von gebranntem Kalk ist zwar ebenfalls wirksam, jedoch nicht in so hohem Grade, als Wasser, irt welches man etwas Lauge oder Salmiak gegossen hat. Ein Tropfen Salmiakgeist oder Seifenfiederlauge, mit 2 Pfv. Wasser vermischt, reichte schon hin, um die in dieses Wasser gebrachten Schnecken zu tobten. Hiernach würde die auf dem Lande beim Bleichen der Leinwand abfallende Lauge, mit etwas Aetzkalk versetzt und nachher mit Wasser verdünnt, ein ebenso wohlfeiles als wirksames Mittel abgeben, um sich dieser Thiere zu entledigen. >l'scheu Buch- und Steindruckerei. Sti Diese« Blat heimische 1 fl. man sich bet di den Raum der । Inserate mi Inhalt: f ir N LuDW^ Zur l des deutsche Wir, nach verordnen, Art. Art. herrlichen Se Ancrkennun Muthungen Art. 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