3mrigeblntt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. Jtg, 83. Sonnabend den 20. October 18^19. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabeitd. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige incl , Postausschlag 1 ff. 42 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgcbühr für die gespaltene Corpuszeile 2 fr. Amtlicher Theil. Auszüge aus den Gr. Regierungsblättern. Nr. 63 vom 13. October 1849. Inhalt: 1 Gesetz, die landstä'ndische Geschäftsordnung betr.; — 2) Bekanntmachung des SuPPlementarartikels XIX. zu der Rheinschifffahrtsconvcntion vom 31. März 1831; — 3) Summarische Ncbcrsicht der Rechnung Großherzogl. LandeS-Waisenanstalt für 1818. Nr. 64 vom 15. October 1849. Inhalt: 1) Verordnung, die Ausfertigung der Steigbriefe in der Provinz Rheinhessen betr ; — 2) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; — 3) Bekanntmachung, die Bestellung der Wahl-Com- miffäre für die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landständischen Kammern betr.; — 4) Nachtrag zu dem Verzeichnisse der Vorlesungen, welche auf der Großh. Landes-Universttät Gießen im Wintcrhalbfahre 184<75O gehalten werden; — 5) Namensveränderungen; — 6) Ertheilung eines Patents; — 7) Dienstnachricht; — 8) Concurrenzcröffnung; — 9) Sterbfälle; — 10) Berichtigung. Ges e tz, die landständische Geschäftsordnung betreffend. LuDWJG 111. Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Die Kammern beginnen ihre Thätigkcit mit der Prüfung der Legitimationen ihrer Mitglieder. Art. 2. Nachdem mindestens 15 Mitglieder der ersten und 27 Mitglieder der zweiten Kammer erschienen sind und ihre Anwesenheit bei der Einweisungscommission angemeldet haben, wird auf Veranlassung der letzteren in jeder der beiden Kammern das älteste Mitglied derselben ermittelt und sodann unter dessen Vorsitz jede Kammer durch das Loos in fünf möglichst gleiche provisorische Abtheilungen geschieden. Jede Abtheilung wählt sich einen Vorstand. Art. 3. Jede Abtheilung erhält von Dem Alterspräsidenten eine, soweit es angeht, gleiche Zahl von Legitimationen zur Prüfung zugestellt, in der Art, daß keine Abtheilung eine Legitimation eines ihrer Mitglieder zur Prüfung erhält. Das Resultat der Prüfungen wird sofort durch die Vorstände der Kammer vorgetragen. A r t. 4. Die Abgeordneten, deren Wahl oder gesetzliche Eigenschaften von den provisorischen Abtheilungen beanstandet werden, wohnen den Sitzungen der Kammer bis zur endgültigen Entscheidung der Anstände nicht bei. 804 Art. 5. Jede Kammer wählt sofort unter Vorsitz des Alterspräsidenten ihren Präsidenten, sodann unter Vorsitz des Letzteren zwei Vicepräsidenten, sodann zwei Schriftführer und endlich zwei Stellvertreter derselben. Diese Wahlen sind jedoch nur auf acht Wochen gültig, nach deren Ablauf sie von Neuem und zwar für die ganze Dauer des Landtags vorgenommen werden. Art. G. Die Vorbereitung zur Bcrathung der Kammern geschieht durch gewählte Ausschüsse. Diese Ausschüsse sind theils ständige, theils werden sie für jeden besonderen Gegenstand besonders gewählt. Die erste Kammer wählt ihre Ausschüsse, die stets aus fünf Mitgliedern bestehen müssen, unmittelbar Die Ausschüsse der zweiten Kammer werden durch die Abtheilungen gewählt. An diese werden die neuen Eingaben verwiesen. Die Kammern können auch kurzer Hand über einen Gegenstand, als besonders dringlich, oder ganz unbedeutend, entscheiden, oder einen. Gegenstand an einen bereits bestehenden Ausschuß verweisen. Art. 7. Nach Eröffnung des Landtags thcilt sich die zweite Kammer definitiv durch das Loos in fünf möglichst gleiche Abtheilungen. Der Präsident kann keiner Abtheilung angehören. Die nach Bildung derselben eintretenden Mitglieder werden durch den Präsidenten denjenigen Abtheilungen zugcwiesen, welche noch uicht die nach Maßgabe der gesetzlichen Gesammtzahl der Kammer auf sie kommende Zahl erreicht haben. Art. 8. Jede Abtheilung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand. Art. 9. Jedesmal mit Ablauf von acht Wochen findet eine neue, durch das Loos zu bewirkende Zusammensetzung der Abtheilungen statt. Art. 10. Die Gegenstände, welche in die Abtheilungen verwiesen werden, können daselbst vorläufig berathen werden. Art. 11. Für jeden in die Abtheilungen verwiesenen Gegenstand wird von denselben ein Ausschuß zur berichtlichen Vorbereitung der Kammerberathung dadurch gewählt, daß jede Abtheilung aus ihrer Mitte ein Ausschußmitglied ernennt. In einzelnen Fällen kann die zweite Kammer sogleich bei der Verweisung in die Abtheilungen oder auf Nachfuchcn einer oder der anderen Abtheilung gestatten, daß sie ein Mitglied einet anderen Abtheilung zu dem betreffenden Ausschuß wählen dürfe. Art. 12. Ausnahmsweise werden in beiden Kammern ständige Ausschüsse für die definitive Prüfung der Legitimationen, die Finanzangelegenheiten und die Petitionen gewählt, von der ersten Kammer in der in Art. 6, von der zweiten in der in Art. 11 bemerkten Weise. Bei jeder neuen Zusammensetzung der Abtheilungen (Art. 9) wird jedoch von diesen Ausschüssen der Ausschuß für die Petitionen in der zweiten Kammer aufgelöst und neu gewählt. Art. 13. Die zweite Kammer kann einen jeden der durch die Abtheilungen gewählten Ausschüsse um zwei und mehr Mitglieder verstärken, in welchem Falle die Wahl durch die ganze Kammer geschieht. Hinsichtlich des Finanzausschusses muß jedoch eine Verstärkung um wenigstens zwei Mitglieder binnen vier Wochen stattfinden. Art. 14. Jeder Ausschuß beider Kammern wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Art. 15. Sämmtliche Wahlen (Art. 5. 6. 8. 11 —14) geschehen durch absolute Stimmenmehrheit. Nach zweimaliger vergeblicher Abstimmung entscheidet die relative Mehrheit und bei Stimmengleichheit das Loos. Art. 16. Sowohl die Abtheilungen als die Ausschüsse sind beschlußfähig, wenn sämmtliche Mitglieder cingeladen wurden und mehr als die Hälfte derselben erschienen ist. Art. 17. Zum Geschäftskreise des Legitimationsausschusses gehören die Berichte über die definitive Gültigkeit der Wahlen, sowie über alle darauf Bezug habenden Reclamationen. Art. 18. An den Petitionsausschuß werden die Eingaben verwiesen, welche von Nichtmitgliedern der betreffenden Kammer an dieselbe gerichtet werden. Art. 19. Auf den Vortrag des Petitionsausschusses entscheidet die Kammer, ob die Petition auf sich beruhen, oder an die Staatsregierung abgegeben, oder an einen bereits bestehenden Ausschuß verwiesen werden soll. Findet die Kammer die Petition geeignet, Gegenstand eines Gesetzes oder einer Beschwerde zu werden, so kann sie die Sache in die Abtheilungen verweisen. Art. 20. Der Art. 3 der landständischen Geschäftsordnung vom 25. März 1820 ist aufgehoben, ebenso die im Art. 6 verordnete Vcrloosung der Sitze. Jedem Mitglied ist überlassen, seinen Sitz zu wählen. Art. 21. Das im Art. 11 der landständischen Geschäftsordnung vom 25. März 1820 den Regie- rungscommiffären verliehene Vorrecht, andere Redner zu unterbrechen, ist aufgehoben. Der Präsident wird ihnen aber vor dem Schlüsse der Debatte ,;u jeder Zeit das Wort geben, wenn es von ihnen verlangt wird und es ohne Unterbrechung des Redners geschehen kann. Art. 22. Der Art. 17 der landständischen Geschäftsordnung vom 25. März 1820 wird dahin abge- 805 ändert, daß die Verhandlung nicht vor Ablauf von 24 Stunden nach Vertheilung des Berichts im Druck unter die Mitglieder der Kammer stattfinden und von dieser Regel nur bei Gegenständen abgewichen werden kann, welche von der Kammer für sehr dringend oder unbedeutend oder nur die formelle Geschäftsbehandluug betreffend, erachtet werden. Art. 23. Die Abstimmung erfolgt in beiden Kammern durch Aufstehen und Sitzenbleiben, wober diejenigen, welche eine Frage bejahen, aufstehen, und welche sie verneinen, sitzen bleiben. „ Durch namentlichen Aufruf geschieht die Abstimmung alsdann, wenn wenigstens fünf Mitglieder aus namentliche Abstimmung antragen. ' Der letzte Satz des Art. 19 der landständischen Geschäftsordnung vom 25. März 1820, also lautend: °„und die Abstimmung über die vorgelegten Fragen wird auf drei Tage vertagt" ist ausgehoben. „ Art. 24. Die Art. 99 und 100 der Verfafsungsurkunde werden wie folgt abgeandert: Die Verhandlungen und Abstimmungen in beiden Kammern sind für Erwachsene öffentlich und durch den Druck bekannt zu machen. Die Zuhörer haben sich jeder Störung, namentlich aller Aeußcrung von Beifall oder Mißfallen zu enthalten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vorsitzende die Entfernung der Ruhestörer oder Räumung der Galerien anordnen. Vertrauliche Sitzungen finden ausnahmsweise statt, wenn von der Staatsregicrung oder von wenigstens zehn Mitgliedern darauf angetragen wird, und wenn die Kammer nach der alsdann nothwcndigcn vorläufigen Entfernung der Zuhörer den Antrag für begründet erachtet, in welchem Falle jedoch die Veröffentlichung der Verhandlungen durch den Druck stattfindet, es müßte denn von der Kammer in Uebereinstimmung mit der Regierung das Gegentheil beschlossen werden. Die Organe der Staatsregierung sind von keiner vertraulichen Sitzung ausgeschlossen. Art. 25. Jeder Abgeordnete, der eine Interpellation an die Minister beabsichtigt, hat solche dem Präsidium seiner Kammer cinzureichen, welches sie der Kammer vorliest und dem betreffenden Minister Kenntniß davon gibt. Art. 26. Hierauf hat der betreffende Minister entweder in einer der nächsten Sitzungen oder an et- nem zum voraus bestimmten Tage die gewünschte Erklärung abzugeben, oder baldthunlichst anzuzeigen, daß überhaupt eine Erklärung nicht abgegeben werden könne. Nach erfolgter Antwort ist dem Anfragenden, aus sein Verlangen, zur Aufhellung von Mißverständnissen, Erläuterung oder Berichtigung der die Anfrage berührenden thatsächlichen Umstände das Wort zu erthcilen, worauf dem Regierungseommissär entweder sogleich oder in einer späteren Sitzung die Erwiderung zusteht. Hiermit ist die Verhandlung beendigt, es bleibt aber dem Urheber der Interpellation, sowie jedem anderen Mitgliede der Kammer überlassen, besondere Anträge zu stellen. Art. 27. Die Mitglieder der Ständevcrsammlung, welche nicht an dem Orte derselben wohnen, erhalten auf Begehren, zur Vergütung für ihre Reisekosten, sowie zur Entschädigung für ihren Aufenthalt an dem Orte der Versammlung, täglich 3 fl. 30 fr. aus der Staatskasse. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels., Darmstadt am 10. October 1849. (L. s.) LUDWIG. Polizeiliche Bekanntmachungen. Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit betreffend. Diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, werden wegen eingetretener Saatzeit, unter Bezugnahme auf den §. 79 des Feldstrafgesetzes vom 21. September 1841 hierdurch aufgefordert, solche von Montag den 22. laufenden bis Montag den 19. nächsten Monats, demnach während vier Wochen, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl., in den Schlägen einzuhalten. Gießen am 18'. Oetbr. 1849. Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber. Die polizeiliche Bestimmung vom 25. April l. I., wonach das Begehen des von der Heuchelheimer Chaussee rechts ab nach dem Heyer'schen Felsenkeller quer über die daselbst befindlichen Grundstücke unbe- 806 G-eßen am 18. Octbr. 1849. ' ' <*„/«,«»■ Der Gr. Bürgermeister - Gg. Reiber. m, tÄJtoÄ S,' «"» BoltMorS.»«, auf dem Warft wohaend. ,um Wa-g-nm,», fmi' tatim?$'“ ®r- Ob-r,-u-rdir«U-u bchM uud Mrpfltottt ward" I . - 2 'r * Äft Gießen den 18. Octbr. 1849 ~ Der Gr. Bürgermeister — G g. Reiber. geben worE^ Cm fflttunener Gürtel sind gefunden und "auf^Gr. Pollzeibüreau dahier abge- Gießen am 19. October 1849. 1235 7„ 7/ /2 3 £?, ^°fra’^e in der Sandgasse, 37 Garten am Ham, am Reustädterthor 1:l2) (neben Postmeister Kempf II.) offenilich meistbietend versteigert werdei» Gießen den 16. Octbr. 1849. Der Beigeordnete Rühl. 4676) Gießen. Die Versteigerung von Immobilien betr. Montag den 22. October, , Vormittags 11 Uhr, E Gemäßheit stadtgerichtlicher Verfügung S' rm 3< Fr. Decherts Erben zugehöriges Wohnhaus nämlich 8 9 Versteigerungen. m ^06) Gießen. Die dem Gr. Hofg.-Adv Briet, Wirth LLissig und der Concurömasse des Seilermeisters Ph. Berger zugehörenden, in der f‘le8en™ Samstag den 3 November, . . Vormittags 10 Uhr, auf bem Bureau des Gr. Bürgermeisters zu Stau- fenberg unter den alsdann bekannt gemacht wer- denden Bedingungen versteigert werden. Gießen den 2. October 1849. Gr. Stadtgericht Muhl. Bott. 1943) Gießen. Montag den 5. Nov. 1849 f , Nachmittags 2 Uhr, Alk" auf dahiesigem Rathhaus die dem Ludwig @ruSb ,?S.r iUfteI)Cni)Cn 3mmobiü'e" als: Pag- Flurb. Nr. iHKlftr. "716$ 4. 325 13 Hofraithe in der „ , . m ,, Catharinengasse. auf dem Rathhause dahier, unter den alsdann bc- (.9Cmatbt werdenden Bedingungen, an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 5. Sept. 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 4685) Gießen. Die Versteigerung von Immobilien betr. Zu Folge gerichtlicher Verfügung sollen nach- stehende den Carl Schild'schen Kindern zugehörige» Grundstücke nämlich J Pag. Flurb. Nr. mKlftr. 2 40 256 134 Acker auf'm Gartenfeld in der Schwarzlache links. 1. Kl. mit 3 st. „ 26 fr. Reinertrag. 2 40 256 a. 30 daselbst III. Kl. mit 18 fr. Reinertrag. Montag den 22. October l. I., Vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause an den Meistbietenden versteigert werden. Gießen den 27. Sept. 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1945) Gießen. Die Fertigung eines Durchlasses unter die Abfahrt nach den. nach Krofdorf führenden Vicinalweg, wobei die Maurerarbeit ind. Leerung der Materialien zu 187 ff. 33 fr. veranschlagt ist, soll 807 Montag den 22. d. M., Morgens 10 Uhr, auf dem Rathhauö an die Wenigstfordernden versteigert werden. Gießen, den 17. October 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1942) Gießen. Mobilien-Versteigerung. Donnerstag den 25. I. Mts., Nachmittags 2 Uhr und die folgenden Tage, werden in der Rentamtswohnung dahier Mobilien aller Art, sehr gut erhaltene Schränke, Cowmode, Tische, Kupfer, Eisen, Waschbütten, Gartenbänke, ein Spalier, Sattelzeug, Pferdegeschirr ic. öffentlich meistbietend gegen gleich Baarzahlung versteigert. Gießen, den 15. October 1849. In Auftrag Rühl. 1938) Gießen. Nächsten Montag den 22. d. M., Morgens 10 Uhr, soll auf dahiesigcm Ralhhaus die Anlegung eines Canals mit trockncr Mauer und die Herstellung einer Abfahrt auf die Stcphansnrark wozu circa 5 Cblklstr. Erde nöthig sind, an den Wcnigstneh- meuden versteigert werden. boten p- y tsi 3 63. y s © bs 2. cv N ff g T5 Co S 5 S Co Co ä, Stück mit Gebrauchs-Anweisung- erster Qualite IRthlr.pr.Cour., zweiter Qualite 20 Sgr. pr.Cour. Xf> «2 cv B SS ö5‘ cv s Ä et We 1940) Gießen. Ich zeige hiermit ergebcnst an, daß ich mein Logis in den Ncuenbäuen verlassen habe und nun im Hause des Herrn Metzger Sack am Eck der Hintergasse wohne und empfehle meine bisher geführte Strick- und Stickwoüe, Caschmirwolle, Häkelseide, sowie alle in dieses Fach gehörenden Artikel, in bester Auswahl, auch meine Specereiwaaren, wie früher und bitte um geneigten Zuspruch. . Auch steht ein gebrauchter guter Kochofen bei mir zu verkaufen. „ , Gießen den 18. October 1849 I. Muller. 1950) Gießen. Lama in den neuesten Dessins, die Elle 17 fr., Orleans, die Elle 20 fr., ff ff ts = 2 2. ci5 -. 3 Diese nach wissenschaftlichen Grundsätzen in eleganter Eorm und. in grösfterVollkomenheit vo n I.TGolöhrrgrt' construirten thrrmo-rlertrisrcherr Miitjjc werden mit vielem Nutzen gegen Selireibkrainpf,Zittern und Schwäche in den Händen sowie zur Stärkung und Kräftigung der Finger-und Hand-Muskeln und Nerven getragen und von Ursachen heim Gebrauch keinerlei Unbequemlichkeit. Man wolle die Zeichen der Aechtheii dieser sowie den Umstand genau he-- athten.dafs sichinjcdcr Stadt WC ÄwDepot derselhcnhefindet. GOLDBERGERS/ tiiermo.electrischeM in allen Grösfen ä 45 fr., *% große Shawls zu 2 st. 30 fr., moderne Baumwollenzeuge, die Elle 11 fr. Möbel-Damast, die Elle 14 fr., sodann alle Farben L-eidenzeuge, Lustrino, Leinwand und Schirling'ö in jeder mir beliebigen Dualität, empfiehlt unter Zusicherung billigster und bester Bedienung. Salomon Heichelheim, Wallthorstraße neben dem Darmstädter Haus. 1955) Gießen. Einem geehrten Publicum ze'ge-ch hiermit ergebcnst an, daß ich mein früheres bei Wirth Schmoll auf dem Asterweg bewohnte Logis verlassen habe und' nunmehr in dem ehemals Kiihn'schen Hause bei Herrn Metzger Vogt in der Wallthorstraße wohne. Sodann bemerke ich, daß die neuesten Pariser Muster wie Paletots, Mäntel ^wppel für Erwachsene und Kinder rc. bei mir an- gekommen und fertige stets vorräthig sind. Gießen int Ort. 1849. H. Renner. Zu vermiethen. 1948) Gießen. Lit. B. Nr. 82. sind 2 möblirte Zimmer zu vermiethen. I. Weill. 1941) Gießen. In Lit. C. M 18 vor dem Leltersthor ist eine schön möblirte Stube zu ver- micthen. Gießen. Bei Unterzeichnetem ist eine möblirte Stube mit Eabinet zu vermiethen. Will). Rühl,. in der Flügelögasse. 1952) Gießen. Ein möblirtes schönes Zimmer ist zu vermiethen bei Lehrer Römer. 1951) Gießen. Die zweite Etage in meinem Hause ist zu vermiethen Dr. Mettenheimer. 1944. G i e ß e n. Bei Unterzeichnetem nahe am Kanzleiberg Lit. B. Nr. 62. sind einige schöne und gut möblirte Zimmer mit Eabinet und Sopha auf das nächste Semester zu vermiethen. 3. K. Brühl II. 1936) Gießen. Zwei möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei Decateur Ho sch, in den Neuenbäuen. 1946) Gießen. Zn meinem Hause in der Flügelsgasse ist eine Stube zu vermiethen, welche sich für eine ledige Person eignet. B e st, Schreinermeister. 1897) Gießen. In Lit. C. Nr. 46 am Sel- terswcg ist ein Keller zu vermiethen und kann sogleich abgegeben werden. Der Keller ist gewölbt, hell und trocken und mit einem zum Einlegen jeder Art Fässer eingerichteten Eingänge, wie auch mit den nölhigen Lagerbäumen versehen. Das Nähere bei der Expedition. Vermischte Nachrichten. 1915) Gießen. Mit Knaben von 12—18 Jahren gedenke ich zur Ausbildung des mündlichen Vortrags Ucbungen im Erklären und Reellsten klassischer Dichtungen und freier Rede Montags und Donnerstags von 6 — 7 Uhr Abends anzustellen. Das Honorar beträgt für das Winterhalbjahr 5 st. Die älteren Schüler meines Institutes nehmen an diesen Uebungen, unentgeltlich Au- theil. Näheres auf anfragen. C. Steinmetz cand. thcol. 1934) Gießen. Ich bin gesonnen eine Fortbildungsschule für konfirmirte Mädchen zu errichten, sobald sich eine genügende Anzahl von Theilnebmern hierzu findet, und ersuche diejenigen, welche sich für das Unternehmen interes- siren, um gefällige Anmeldung. Zu jeder weiteren Auskunft gern erbötig, bin ich täglich von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr, sowie nach 3 Uhr des Nachmittags zu sprechen in meiner Wohnung bei Herrn Schlossermeister Vurckhardt in den Neuenbäuen. Gießen den 16. Oktober 1849. H. Siebert, Freiprediger. 1957) Hausen. Heute Morgen ist mir ein starker Hund, anscheinend ein Metzgerhund, von Farbe schwarz mit weißer Brust, (etwas wolfstreifig,) zugelaufen. Der sich legitimirende Eigenthümer kann solchen gegen Vergütung der Inserat-Gebühren und eines mäßigen FuttergeldeS wieder in Empfang nehmen. Hausen am 19. Octbr. 1849. Ho«), Schullehrer. 1954) Gießen. Die Gebrüder Grafßna^ Equilibristen aus dem rühmlichst allbekannten Circus Franconi in Paris, werden Sonntag den 21. und Montag den 22. Oct., Abends die erste geVße Kunst-BoestMrmg in Verbindung mit ihren Nebelbildern (Dissol- vings aus der politechnischen Schule in London in 3 Abtheilungen, Im Saale zum Prinz Carl, zu geben die Ehre haben. 1939) Gießen. Ein gesittetes Mädchen, welches mit allen häuslichen Arbeiten umzugeheu weiß, wird in Dienst gesucht. , Auskunft ertheilt die Erped. d. Blttö. 1858) Gießen. Ein einzelner Herr sucht ein Logis, bestehend in einer Stube, Eabinet und wo möglich etwas Keller. Zu erfragen bei der Erped. 809 1947) Gießen. Motto: Und was die Alten fitngen, Das gackern jetzt die Jungen. Sonntag den 21. October, Nachmittags, findet aus mehrseitiges Verlangen em G änse -Schi e ß en auf denr Hardthose statt. wollfeil!! wollfeil!!! immer lustig meine Herrn Schuß für Schuß nur 6 kr. Wer hätt' an solchen Vers gedacht, Den eben hier gemacht. L. Jungk (®. R.) (Eingesendet aus Darmstadt.) Grafsinas Kunstvorstellungen. Haben wir miS bisher bei Evolutionen und Balan- cirungen verschiedener Athleten und Equilibristen stets vor Furcht und Angst über Mißlingen und daraus mögliches Unglück befallen gefühlt, so sahen wir uns bei den athletischen und cquilibristischen Productionen des Hrn. Graffina nur zum Staunen und zur Bewunderung über die erstaunliche Leichtigkeit der Ausführung der schwierigsten Kunststücke hingerissen und erfreuten uns eines wahren, ungetrübten Kunstgenusses. Der Künstler leistet aber auch in seinen Kunstproduc- tionen in der That das Ausgezeichnetste, was wir in dieser Art hier gesehen haben. Alle Gliederverrenkungen und Muskulaturprobleine erschienen ungezwungen, ohne aller gefohrdrohelidcn Anstrengung und doch anständig ja sogar graziös. Das Balancement auf der Leiter bckuudet die vollendetste Gymnastik, und das chi- ncstsche Frühstück, wobei Graffina auf einer Flasche mit dem Kopfe 7 Minuten lang balancirt, und in dieser Stellung ißt, trinkt, raucht rc., grenzt an das Unglaubliche, nnd kann mit Recht das non plus ultra der Leistungen in diesem Genre genannt werden. Nicht minder ausgezeichnet ist die Geschicklichkeit und Sicherheit in dem beliebten Kugelspiele und auch die Diamant-Transparente, so wie die mit Gas beleuchteten Nebelbilder, befriedigen in jeder Hinsicht die Schaulust des Publikums; denn sie sind vollkommen künstlerische Gemälde, scharf, deutlich und in der Perspective ganz richtig gezeichnet. Möge ihm auch in Gießen ein recht zahlreicher Besuch zu Theil werden. Mehrere Kunstfreunde. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 21. October. Jacob Vogt in der Wallthorstraße. Heinrich Noll im Stern. Adolph Keil in der Neustadt. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. G o t t e s d i e n st. Am 21. Oct ob er. Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Kandidat Steinmetz. Getauft. Den 11. October. Dem Bürger und Schuhmacher, Wilhelm Schwan, Zwillings-Töchter, Katharine und Elisa- bethe geboren den 21. September. Denselben. Dem Bürger und Barbier, Theodor Ro- loff, eine Tochter, Marie Wilhelmine, geboren den 21. Septbr. Beerdigte. Den 15. Octobcr. EnnlKarl Georg Unverzagt, des Bürgers und Schmiedmcisters, Justus Georg Unverzagt, ehelicher Sobn, alt t I. 1 M. 4 T., gestorben den 13. Octbr. Den 16. October. Katharine Dübleur, Dienstmagd aus Altenburg bei Alsfeld, alt 23 I., gestorben den 15. Octbr- Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Anqekommene und abgereiste Fremden vom 17. bls 19. Dctober 1849. X.. ra.flüÄntftn Sm fa'h-orn: Hr. Kwchyos, Burgermpr., 8m mc fiorn ; oiuu/yv, , , Hr. Knepp, Oecon. u- Hr. Cloos, Buchdr. v. Nidda. Hr. Haberkorn, Nevierf. v. Windhausen. Hr. Metz, Advoc. v. Darmstadt. Hr. Faborius, Dr. med. v. Heidelberg. Hrn. Kfl. Ar v. Rheidt, Lehrammcr v. Würzburg u. Weil v. Frankfurt. Hr. Winheim, Landr. v. Schotten. Hr. Linck in. Bedien., Geh. Rath v. Berlin. Hrn. Stud. v. Bahlkampf v. Frankfurt u. Wallau v. Glasgow. Hrn. Kfl. Wolf v. Cöln, Grün v. Nhepdt, Meisner u. Bonn v. Frankfurt. Hr. Hecht, Weinh. v. Friedberg. Hr. Leonhardt, Pacht, v. Fauerbach. Hr. Hep« mann, Siud. med. v. Wiesbaden. Hr. v. Hermann, Hauptm. v. Mainz. Hr. v. Rheinfels, Rent. v. Bonn. In den G a st h a u s e r n Im Rappen: Hr. Schenck, Bergr. v Ludwigshmte. Hr. Böhler, Partie, v. Braunfels. Hr. Carl, Mvatm. v. llnterschmidt. Hrn. Kfl. Hofmann v. Bremen, Bersler v. Frankfurt, Schwab v. Mainz, Ackermann u. Fröhlichstem ». Marburg. Hr. Fritzsche, Prof. v. Gießen. Hrn. Kfl. Beck, Abbcrt u. Pfadt v. Frankfurt it. Wagner v. Magdeburg. Hr. Frankland, Dort. v. London. Hrn. Fabrik. Frredenberger v. Frankfurt, Gastell v. Mainz u. Roden ». Bremen. Hr. LU« rich, Affeff. v. Ortenbcrg. Hr. Gundlach, Dort. v. Caffel. Hrn. Kfl. Fuchs u. Schloß v. Frankfurt, Trier v. Darmstadt, Burck v. Gladenbach u. Saodmann v. Lauterbach. 810 Ml M S4 Regier e und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei, Zu Nr. R Betreff Im Prinz Carl: Hr. Sommer, Geschäftsm. v. Crainfeld. Hr. Alt, Wirth v. Unterschmitten. Hr. Roth, Kfm. v. Mainz. Hrn. Fuhrt. Maiser v. Gladenbach u. Dietz v. Beltershausen. Hrn. Bürgcrmstr. Traut v. Elpenrod, Lenz v. Erdhaufen u. Stumpf v. Afsenhcim. Hrn. Oecon. Hardt v. Kloppenheim, Gramm u. Pauli v. Heldenbergen. Hr. Habicht, Posth. v. Engelrod. Hr. Schenck, Kfm. v. Offen- bach. Hr. Opper, Gefchästsm. v. Alsfeld. Hr. Lettheimer, Chir. v. Fritzlar. Hr. Planeck, Fabrik, v. Biedenkopf. Hrn. Oecon. Braune v. Lohra, Stamm v. Rodheim u. Walther v. Oberohmen Hr. Lauterbach, Schneid., Hr. Hoffmann, Land- ger.-Dien., Hr. Stein, Maur. u. Hr. Läufer, Schrein, v. Schotten. Hr. Heldmann, Oecon. v. Büdingen. Im Darmstaedter Haus: Hrn. Bürgcrmstr. Frick v. Fauerbach u. Götz v. Eichelsdorf. Hr. Plitt, Bäck, v Biedenkopf. Hr. Römer, Fabrik, v. Schlitz Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar. Hr. Eschle, Hande, sm. v. Fortwangen. „ Erscheint wS Postansschlag 1 f[. Namens 25. September Adam Bert vor Maria Barbar »Berr» und lippine Siegs> kiinstia den Na» Ertheiln wurde dem Fra die Dauer der des Großherzog die von ihm ni Hungen erfunder losen Abtritts c weise einrichten Dienst»« Hrn. Geschäftsl. Lauckert, Spamcr, Stein u. Döring » Schotten, Fischer v. Bornheim, Wolf v. Ranstadt u. Weiaä v. Biedenkopf. In den Privathäusern. Bei Hrn. Ferd. Maper: Hr. Steg, Oecon. v. Kohlhau- sen, Frl. Appel v. Ulfa u. Hr. Kaufmann, Kfm. v. Schotten. — Bei Hrn. Verw. Pfeil: Hr. Albert, Reallehr. » Michelstadt. — Bei Fr. Friebel: Frl. Volz v. Lich. — Bei Hrn. Kfm. Müller: Hr Dr Möller, Gpmn.-Lehr. v. Nidda.- Bei Hrn Hofg-Secret. Balsar- Hr. Venator, Stcuercomin v. Schlitz. - Bei Frl. Dietz: Hr. Holzapfel, Kreisbaumür. v. Friedberg. — Bei Hrn. Crimin.-Kaff.-Rechn. Conzen: Frl Siegfrieden v. Darmstadt. — Bei Hrn. Kfm. Wallach: Frl Wallach v. Alsfeld. — Bei Hrn. Registr. Herzberger: Hr. Emmrich, Asseff. v. Grünberg - Bei Hrn. Prof. Heyer: Hr Heper, Reviers, v. Obercschbach. — Bei Hrn. llhm. Scharmann: Hr. Schmidt, Oberlicutn. v. Birklar. Mit Be no$ zurückstel W besonderer »dch vor dem f°lgt sein muß t,e Säumigen utt rJuni Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als andertbrlb 1 Mnicht völlig s Loth-usm-cht. rrAft,' Füße, G-Lub, wie auch di-?an7b7uti-n und Ä gemepoaren '»tuae vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. 0 3 Fruchtpre Frucht- u n d V i k t ualrenpreise __ B iktuali en »teile. £ tu Fleischtaxe.^ § r- St C ö 's: Ä CO 5 •£ .Q Brodtaxe. ien und nqen Octob< «■ Q d «5 ■e G? sZ jden 20. 8 Gieß Hu den 20. © e s a CO per Pfund fr. Pf. fr. Pf. fr. * ft. Pf. fr. Vf. kr.pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf, Ochsensteisch 11 2 ------ — 12 — 12 d.B. ) , I ^Gerste- ) MW Kuyfleisch . 9 3 — ■— 9 -— — 9 — 2 > ^'^en | |Äorns ( Mehl 4 —~ ___ __ 4 1 4 Rindfleisch . Kalbfleisch . 9 1 8 z — —- 8 8 — — — 8 8 4 N ) Grünberg )M. ßG.) 8 8 — 8 ■ * 8 8 — Schweinefl. . Hammelfl. . Schaaffl. . . 11 9 _ 5 — — 11 8 — — — 12 9 — 2 4 S ÖD > nn. i Waizen- ) | Kornmehl besteh. 4 9 2 ™ 1 1 1 — 9 — 4 9 3 2 — - Leberwurst . 14 ______ _ 12 Für 1 fr. Wasserwerk..... L. L. Q L. Q Q ü gern. Wurst. 8 7 2 — — — __ — — Bratwurst . 16 — — — 16 _ __ _ 16 _ n 1 fr. Milchbrod..... 5 3 ü — 5 2 — — 6 — Schwartem.. Blutwurst . 17 — — 16 — — — 16 — 16 —— — — 14 — — _ — geräuch. Speck Schinken , . Dörrfleisch . 24 18 — 20 16 — — — 24 17 — Marktpreise. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf- fr. Pf. fr. Pf. 18 — — 20 — — — 17 ________ I Maas Milch....... 6 Rindsfett 20 — — 16 — — .— 20 _ 1 Pfund Butter ...... 16 Hammelsfett 20 —— - — 16 —_ — — ___ _ auch ..... 17 Schweine- 3 Handfäse ........ 4 _ _ _ — _ _ _ _ _ schmalz, aus- 7 Eier......... 8 _ __ _ _ ______ — gelassenes . 24 — — — — — — — 20 — 1 Pfund Wairenmehl..... — __ _ __ _ _ . dgl., unausgel. 20 20 18 „ Geschw. Vorschuß . . . u — — — — —* •*- — — Frucht- Gießen 1 18. October, j Grünberg 18. October, i Lich 20. Septbr. 1 Friedberg 10. October. Mainz 20. Juli. Marburg Wetzlar 13. O-tbr. t»ng. A ; a l t e r. Mött Scheffel Pf. fl- fr Pf. _?•_ A Pf. | J. Jr. Pf., fl. fr. Pf. | st- fr. fl. ft. fl. fr. | pf Waizen . 200 6 50 200 7 15 - 7 — — 6 50 200 9 49 3 ■“— ~ Korn. . 200 5 40 190 6 15 — 5 — — 5 — 200: 5 51 2 25 j 2 Gerste. . 170 3 55 170 4 — — 3 30 _ 3 35 200 4 25 1 39 — Hafer. . — 2 45 — 2 42 — 2 30 — 2 42 200 3 51 — - — 1 10 - Linsen. . -- — ■—* — — •— —