Imzcigeblatt der Sta-t Mld des Regierungsbezirks Gießen. JVs. 3. Dienstag den 16. Januar 18519. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetraa ist für ein ganzes Jahr für Einheimische 1 ff. 30 fr., für ei» halbe» Jahr 45 fr.; für Auswärtige inet. Poftaufschlag t ff. 42 fr., halbjährl. 51 fr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Erxedition, Canzlcibcrg Lit. B. Nr. 1. EinrückungSgebühr für den Raum der gcfvaltcnen CorvuS-Zeile 2 fr. Inserate müssen jedesmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an di- Redaktion gelangt feyn. Amtlicher Theil. Nr. R. C. 260 Gießeu am 8. Januar 1849. Betreffend: Die Aufbcwabrung, Revision und Prüfung der den Kirchen-, Schnl- und Stiftungsfonds gehörigen und künftig für dieselben zu errichtenden Schuld- und Pfand- Berschreibungen. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen a n sämmtliche Kirchen - und Schulvorstände und Verwaltungsbehörden voir geistlichen und weltlichen Stiftungen dieses Regierungsbezirks. Ändem wir die Bestimmungen der Verordnung vom 30. April 1833, Regierungsblatt Nr. 41 im Allgemeinen in Ihre Erinnerung zurückrufen, glauben wir dabei das Nachfolgende Ihrer besonderen Beachtung empfehlen zu müssen r 1) Die Frage, ob überhaupt eine Summe zur Kapitalanlage bestimmt werden solle oder nicht, ist, insoweit nicht der Jahresvoranschlag darüber Bestimmung getroffen, oder es sich nur von Wiederauslieferung eines eingegangencn Kapitals handelt, von der Regierungsbehörde, resp. von der höheren kirchlichen Behörde, die wettere Frage dagegen, ob das Kapital Diesem oder Jenem dargeliehen werden solle, lediglich von den vorsitzenden und ständigen Mitgliedern der betr. Lokalverwaltungsbchörde selbst und auf eigne Verantwortung hin zu prüfen und zu entscheiden. (Siehe Art. 4 der oben angezogenen Verordnung.) Bei Ausleihung von Kapitalien haben die betr. Verwaltungsbehörden besonders darauf zu achten, daß die Beantwortung der gedruckten Hypothekfragebogcn bestimmt und unzweideutig abgefaßt ist. Wenn insbc- 50 sondere das Eigenthumsrecht des Schuldners an den zu verpfändenden Stücken nicht durch gerichtliche Urkunden belegt ist, so werden Sie dem Darlehn Ihre Zustimmung verweigern. Ebenso wenn die Unterpfänder nicht von Nachhppotheken und andern dinglichen Ansprüchen Dritter befreit sind oder gleichzeitig befreit werden. Ferner haben Sie bei Kapitalanlagen, neben Wahrung der übrigen gesetzlichen Vorschriften auch auf die Vermögens- und Familien-Verhältnisse und den Lebenswandel des Anleihers, sowie auf die von Lokalumständen abhängige Möglichkeit, die angebotenen Unterpfänder eintretenden Falls vortheilhaft zu veräußern, vorzüglich Ihr Augenmerk zu richten. Namentlich ist große Vorsicht nöthig, wenn der Anleiher oder seine Ehefrau in mehreren Ehen gelebt haben. Unsere noch zur Zeit geltende Gesetzgebung verleiht nämlich den Kindern erster Ehe rücksichtlich ihres mütterlichen Vermögens ein stillschweigendes gesetzliches und selbst den Hypotheken voranstchendes Pfandrecht. Es werden deshalb dergleichen Kapitalsausleihungen in der Regel nur dann ohne Gefahr bewirkt werden können, wenn sie mit zum Vortheile der Kinder erster Ehe geschehen und zu dem Ende ein gerichtliches Anerkenntniß (Veräußerungsdckrct) erwirkt sein wird. Sollte mit der neuen Kapitalaufnahme eine ältere Hypothek, oder auf den Unterpfändern haftende Kaufschillingsansprüche, Erbherauszahlungen oder sonstige Lasten zu tilgen sein, so ist es Ihre Pflicht, dafür zu sorgen, daß diese Tilgung wirklich erfolgt, insbesondere die ältern Kapitalien eingelöst und in den Hypo- thekenbüchern gelöscht werden, indem sonst die Urkunde über das neue Darlehen keine Sicherheit gewähren würde. , 2) Damit Sie bei den mannigfaltigen Zustandsveränderungen, welchen die Hypotheken während ihres Bestehens unterworfen sind, über Ihr Verhalten dabei nicht zweifelhaft sein mögen, erörtern wir nachstehend die am häufigsten vorkommenden Veränderungen. Es sind dies hauptsächlich: I. Veränderungen in der Person des Schuldners. Ereignen sich diese: 1) durch den Tod des Schuldners, so wird in dem Falle, daß ein überlebender Ehegatte in dem Besitze und Genusie der Unterpfänder verbleibt, eine Veränderung der Hypothek nicht absolut erforderlich, vielmehr genügt hier in der Regel die Einlage eines von den ständigen Mitgliedern der Lokalverwaltungsbehörde beglaubigten Notizzettels in die Hypothek. Stirbt dagegen der Hypoihesschuldner kinderlos oder in Verhältnissen, welche eine Auseinandersetzung resp. Vertheilung seines Nachlasses unter seine Erben oder Gläubiger veranlassen, so bewirkt eine solche Veränderung, wenn anders das Kapital in deren Holge nicht ganz abgetragen wird, immer die Nothwendigkeit der Erneuerung der Hypothek. 2) Durch Unterschiebung eines andern Schuldners. Diese ist schlechterdings unstatthaft. Nur ausnahmsweise kann sie in den Nr. II. pos. 3 nachstehend angegebenen Fällen zugelaffen werden und ist alsdann, wie dort vorgeschrieben, zu verfahren. II. Veränderungen hinsichtlich der Unterpfänder. Es sind dabei folgende Fälle zu unterscheiden: 1) Es sollen neue Unterpfänder, gleichviel zu den alten oder an derenStelle eingesetzt werden. Eine solche Veränderung darf in der alten Hypothek nicht angcmerkt werden, sondern erfordert immer eine neue Hypothekerrichtung. 2) Es soll das eine oder andere der Unterpfänder aus der Hypothek freigegeben werden. Es ist dies unter der Voraussetzung zulässig, daß die bleibenden Unterpfänder noch eine doppelte Sicherheit gewähren. Sie werden in diesem Falle eine Bescheinigung des Gerichts über die betr. Freigcbung unter der Hypothek veranlassen. 3) Die U n ter pfänd er sind entweder durch Vererbung oder Vermögensübergabe noch lebender Eltern oder Güteranschlag auf Andere übergegangen. Ist hier das erwerbende Individuum eine Einzelperson, so kann es, vorausgesetzt, daß solche gerichtlichen Theilzettel oder eine andere gerichtliche Eigenthnmsurkunde darüber besitzt, gestattet werden, daß dieselbe in die Stelle des 51 vorigen Hypothekschuldner s eittkritt Es darf aber diesersalls nie unterlassen werden, diesen Uebergang durch ein gerichtliches, von dein neuen Schuldner mit zu unterschreibendes Protokoll feststellcn zu lassen. Dieses Protokoll, insoferne cs nicht unter die Hypothek selbst niedergeschrieben worden, ist sodann der Hypothek bei- zulcgen und mit derselben zu verwahren, zugleich aber zu veranlassen, daß der Uebergang der Hypothek in den Hypothekenbüchern resp. Registern eingetragcu werde. Sobalv dagegen die Unterpfänder auf mehrere Erben übergegangen oder unter mehrere Erwerber vcrthcilt worden stud oder werden sollen, ist cs durchaus nicht rathsam, eine Hypothek länger stehcn zu lassen. Sie werden daher in allen dergleichen Fällen, se nach den Verhältnissen, entweder auf Abtragung des Kapitals dringen oder die Aufstellung besonderer neuen Hypotheken verlangen und bewirken lassen. Endlich: 1H, Veränderungen des Betrags der Hypothekschuld. ..... vo„ einer Verminderung der Kapitalschuld, z. B. in Folge abschlägiger Abzahlung, die Rede, so bat dies keinen Anstand. Die Veränderung wird diesersalls durch einen der Hypothek bcizulegen- tni ixsä äää’ mm s° Ä mW MW' w W-«« 3Ud-r « <*» •** **** - 3l" wncbö eine neue Hypothek unter Wahrung aller gesetzlichen Erfordern.sse errichtet werde. » E chim Amn w», di-stm für di- Lch-IW-g ttt Br-- MW-N--M-» z°»d° PHWImiot (An. 2), w wir 3h»ni MfotgtnteS Must« -mpfchl-n, f*«"' Kiichl-r. »■ Wilych. Pietsch. V e r z e i ch n i si Fonds zu ... mtorigen OWgawmn mib smstigm Urkmidm, wSfM* °g-m-i>isch°i'lichc»> WM b-findlichm Kist- WM- wcrdc». Ord.- Rr. Wohnort und Bencnnung des Schuldner s. Betrag der Schuld Jahr und Tag der Ausstellung der Urkunde. Zeit der Einlage. Zeit und Ursache der Herausnahme der ITrfuiibe' und etwaige andere Bemerkungen. 52 Gießen. Protokoll der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen. Vierte Sitzung vom 2. Januar 1849. (Forts, folgt.) werden. Diese Frage wurde einstimmig besaht. Fortsetzung Nachmittags 3 Uhr. Anwesend: Reg.-Rath v. Millich und 10 Mitglieder des Bezirksraths. (Fortsetzung.) Dieterich Gegen die Ansichten des Reg. Comm. habe ich nichts einzuwenden, allein gerade seine " ch . J , bs ist, daß allgemeine Bestimmungen über dre Sitzungen des Gememderaths SbS toerbe?' Es ist dmchaus Ungehörig, daß der Bürgermeister die einseitig von ihm entworfenen Pro- A- du,«taWüS“u? U« W»8 WW». di-'-m B-4-H-M ,7-d-n d,-N,°- S Tu dm guten grenntm d,s Silrgnmeifte» g-schult >md »>->-»»», w-lch- B&s sm»® wE kÄen sie ersuchen, bei den gesetzgebenden Behörden die Ermächtigung hierzu zu er- w rkln ' K unslsierb i gewiß 'en^genkommem Wir zeigen denn doch wenigstens daß es un dämm gillErricht zwecklost Anträge stelle?,, daß wir vielmehr mit unserem Gesuch auch wirklich e.nen ErfolgR erreichen wollewch ^gen diesen Vorschlag Nichts zu erinnern, die Reg. Comm. wird Ihnen * mch« -°-h.r D»«ch W*. gta*; daß « d„ 4Ä W umn,-„-k-°, W *«” v, 2Pf,.f,Ar Meise seit dem 10 April 1848 die Gemeinderathssitzungen zu Grunberg abgchaltcn *5* d°- «8 24 «MMN» «*■ Ä X -b°, bi- auf 50».rf«l «Kd. D,-s,n AudsiM läßt d-, Bmg-««, dürck den Rathsdiener in derselben Weise als den Gemeinderath selbst zu den Sitzungen emladen. Diese Einrichtung ist zweckmäßig, in Grünberg wo es der Raum gestattet, tonnen übrigens auch andere Bürge i'" ttSw« Ich N&» i-, dl- Mmxtz «fi (’W d<» Gemeinderath unterschreiben lassen, ohne demselben die Zeit zu vergönnen, ihn zu lesen. Es kommt vor, daß die Bürgermeister des Abends den Gemeinderath zusammenrufen lassen und sie zur Unterschrift ar ss fordern mit dem Bemerken, die Sachen müssen noch diese Nacht fort, sonst kommt Morgen stuft Strafbote. Ich selbst weigerte mich vor einigen Jahren, das Budget zu Nrederohmen zu unterschreiben, weil es mir der Bürgermeister erst am späten Abend vorlegte. Da machte er einen Bericht gegen Mich kn den SÄ «nTÄ wurde ich um 3 st. gestraft. Ein solches Verfahren nenne ich e.nen wahren ^Vorsitzender. Ick erkläre hiermit die Diskussion für geschlossen und frage 1) Beschließt der Bez. Rath dem Antrag des Ausschußberichtes beizutreten. 2)^Tr V“’bm^nt^g^gefteßt, der Bez.-Rath möge sich dahin verwenden, daß die Pro- tocolle der Gemeinderathssitzungen, da, wo es möglich ist, durch den Druck veröffentlich 53 Edictalladungen. 3) Laubach. Samuel Arnstein von Laubach hat sich mit seiner Familie heimlich nach Amerika cntstr'ür, und eö ist über dessen hier zurückgelaffeneö bedeutend überschuldetes Vermögen der förmliche Con- cursprozeß erkannt worben.- In Folge dessen werden alle diejenigen, welche an diese Masse Ansprüche irgend einer Art zu machen haben hiermit aufgefordert dieselben so gewiß Donnerstag ven 15. Februar k. I., Morgens 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, als sonst sie ohne weiteres Präelusivdecret von der Masse ausgeschlossen werden. Für den Fall, daß im Termin ein Vergleich zu Stande kommt, werden bekannte Gläubiger, deren Forderungen von den übrigen nicht bestritten werden so angesehen, als ob sie sich den Beschlüssen der Mehrheit anschließen. Laubach den 18. Deeember 1818. Gr. Hess. Landgericht B r u in h a r d. 2847) Kirchhain. Nachdem der Ackermann und Metzger Heinrich Gleißer von Schweinsberg angezeigt hat, daß er sich dermalen außer Stande befinde seine Gläubiger zu befriedigen, so ist Termin zur summarischen Schuldenliguidation und zum Güteversuch, wie auch zur Bestimmung des Con- curs - Curators auf den 25. Januar f. I., Morgens 9 Uhr angesetzt worden. In diesem Termine haben die Gläubiger ihre Forderungen summarisch wo möglich unter Vorlage der deßhalbigen Beweisurkunden in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte anzugeben, widrigenfalls die bekannten Gläubiger als dem Beschluß der Mehrzahl der Erscheinenden beitretend angesehen werden, die unbekannten aber unberücksichtigt bleiben sollen. Kirchhain am 22. Deeember 1848. Kurfürstliches Justiz-Amt Glim m. vrlt. Fritzen. Besondere Bekanntmachungen. 77) Gießen. Die Publieation der Grundrechte soll am 18. d. M. feierlich dahier begangen werden, worüber ein Program das Nähere enthält. Zu dem festlichen Zuge werden alle hiesigen Einwohner, die keiner Corporation, Verein, Bürgerwehr ic. angehören, eingeladen, sich auf dem R a t h h a u s, undalle Auswärtige in dem Loos'- fchen Saale Morgens 9 Uhr einzufinden. Gießen den 15. Januar 1849. Der Bürgermeister G. Reiber. *74) Gießen. Die Begünstigung, welche der Unbemittelten Classe hiesiger Einwohner durch eine weit ausgedehnte Leseholznutzung in den Stadtwaldungen, mit der Bürgermeisterlichen Bekanntmachung vom 10. Novbr. v. I. eingeräumt wurde, haben Viele zum größten Nachtheil der Stadtwaldungen mißbraucht und der Stadtvorstand sich in die Noth- wendigkeit versetzt gesehen, zum Schutze eines wesentlichen Bestandtheiis des Gemeindevermögens nachfolgende Bestimmungen getroffen. 1) Das gesammelte Leseholz darf nur an dem Nen- wegerihor hereingebracht werden. 2) Das Hereinbringen ist nicht länger alö eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. 3) Wer gegen diese Bestimmungen fehlt, wird, auch wenn es am Leseholztage geschehen sein sollte, alö Frevler bestraft. 4) Das gefrevelte und gegen diese Bestimmungen eingebrachte Holz wird der Confiseation unterworfen. 5) Die Polizeidiener, Nachtwächter und Flur- schntzen sind angewiesen, zur Anfrechlhaltung dieser Bestimmungen mitznwirken. Indem man dieses hiermit veröffentlicht, richtet man zugleich an die hiesigen Einwohner die Einladung, zur Aufrechthaltung jener Bestimmungen daö Ihre in geeigneter Weise beizutragen. Gießen, den 12. Januar 1819. Der Bürgermeister G g. Reiber. Versteigerungen. 81) Ma ulbach. Holzversteigeiiing int Revier Maulbach. Dienstag den 23. d. M., sollen im Distrikte Husarenheege 194 Stämme Kiefern - Bau- und Werkholz von 8 bis 18 Zoll Durchmesser und bis zu 85 Fuß Länge, zusammen 12522 Kfß. enthaltend, sowie 4 Stämme Birken-Werkholz öffentlich meistbietend versteigert werden. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird bis zum 1. Juli d. I. Zahlungsfrist gestattet. Die Zusammenkunft ist in genanntem Distrikt, am Virinalwege von Niedergemünden nach Kirtorf, Morgens 9 Uhr. Maulbach am 13- Januar 1849. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Maulbach. E m m e l i u s. Feil geboten. 82) Gießen. Bei Gärtner Kappes auf der Liebigshöhe ist eine frischmelkende Kuh, welche bereits 6 Kälber gehabt hat, zu verkaufen. 54 51) Gießen, vorzüglicher Qualität verkauft in Gießen Hopfen, hiesiges Gewächs, per Pfd, 20 und 24 fr. G. Stra ii ch. Maurermeister. 79) Gießen. Wiener l*iitspwlver, das Paguet 2 Sgr, mittelst dieses Pulvers kann man augenblicklich allen Metallen, als Gold, Silber, Kupfer, Messing, Zinn, Stahl, Eise» ic., den prachtvollsten, tiefsten Glanz ertheilen. Zu haben bei Carl Frech. 62). Gießen. Honigs- Wascli-uud Bade- pulver hi Schachteln mit Gebrauchsanweisung ä 4 Sgr. ohnstreitig das vorzüglichste und billigste Waschmittel , um die Haut bis auf die innersten Poren zu reinigen und sie schön weiß und weich zu erhalten, namentlich aber bei kalter Witterung dieselbe vor allem Aufspringen und Rauhwcrden zu sichern, bei Carl Frech. 83) Gießen. Eine vorzügliche Pürschbüchse ist zu verkaufen. Das Nähere bei Hrn. Habenicht hi der Flügelsgasse. 88) Zu vermieten. 1 HL Ei" Logis bestehend in 3 auch 4 Stuben, Küche, Keller, Holzstall ic. ist zu ver- Erped d""Bltt/^ ^ t'eik1,bar- D"s Nähere bei der 76) Gießen. 4 bis 500 fl. VormundschaftS- Geld liegen zum Ausleihen in hiesiger Stadt bei ra. r G. E. B öh in. Gießen den 13. Januar 1849. Vermischte Nachrichten. 78) Gießen. s. §■ 41 der Statuten des Vereins für Selbstbacken lautet folgendermapen: //Alljährlich hat der Rechner die vollständig belegte Jahresrechnung binnen 4 Wochen nach dem Schlüsse des Rechnungsjahres dem Vvr- staud zur Abhör vorzulegen. Nach durch den Ausschuß erfolgter Revision und Abhör, wird sie auf der Generalversammlung zur Anerkennung vorgelegt k.« K" da^agraphen rufen wir dem Vor- Gedäckt. L mit dem Bemerken in's möa- ^ s « b tS demselben nun endlich gefallen möge, seinen übernommenen Verpflichtunaen nach- »- "!- S^knikr/848 «n Gleßcn im Januar 1849. Mehrere Mitglieder. Gieße«. Das alleinige Depot ■J bE-j ’bm' ml* in seliger Gegend bereits als vorzügliches Heilmittel gegen rheumatische, «'"UNche und nervöse liebel bewährte» und erprobten Goldberger' schell bkivil. Galvano-electrischen Rheumatismus-Ketten für Gießen lind die Unterzeichneten, woselbst nach eine gedruckte Brochüre linentgeldlich jede wünschcnswerthe AnZ u ? »lrb' welche nber dle Anwendung Heilkraft und Wirksamkeit der Goldberger scheu Ketten nesenen über die ®^«0“ Ä«®rfn^run0en "„d Danksagungsschreiben von Aerzten und Ge- Gießen den 12. Januar 1849. .4. ——---—____________________________ <>rech. 80) Gießen. Ein stuck, theol, wlischt gegen billiges Honorar in den Sprachen, sowie in den Realien Unterricht zu ertheilen. Wer? zu erfrage« bei der Erpcd. d. BlttS. 84) Gießen. Am 11, Januar sind mir zwei Dachshunde, eine Hündin von brauner Farbe mit langer Ruthe und eine Hündin von schwarzer Farbe mit gelben Ertremitäten und weißen Vorderpfoten, abhanden gekommen; wer mir über den Aufenthalt dieser Hunde zuverlässige Auskunft ertheilt, erhält clne^ Belohnung. W ortm an n. 85) Gießen. Forderungen an die Kasse des hiesigen Gesellschaftsvereins aus 1848, — wobei bie am 1. Juli 1818 und am 1. Januar 1849 fälligen, bis jetzt noch nicht eingelösten Zinsabschnitte mitbegriffen sind — wolle man innerhalb 14 Tagen geltend machen, widrigenfalls sich die Säumigen den sie treffenden Nachtheil selbst beizumessen haben. Bieler. 87) Gießen. Es wird ein braves Dienstmädchen, welches sogleich in Dienst treten kann gesucht. Von wem? sagt die Erped. d. Bltts. 86) Gießen. Zahnärztliche Anzeige. Unterzeichneter wird in einigen Taae» seyn. Diejenigen, welche fei'-- * ... nieder hier lieben ihre Adressen sw-' ....r Hülfe bedürfen, be- Sartorius"' , östlich bei Herrn Messerschmied Gießen "Mgeben. 5 Dcu 46. Januar 1849. A. Weinert, Zahnarzt gus Mainz. 55 75) von Frankfttr t. M" Für Auswanderer. „Die Hoffnung." Coneessionirte deutsche Büreaur für Mnswmröeeer nach Amerika •Bc M* Bielefeld in Mannheim^ Regelmäßige Fahrten Vom nächsten März an, mit gekupferten Dreimaster erster Klasse, sogenannte Packetbote nach New-Work und New - Orleans über Rotterdam und London. Zur näheren Erkundigung, sowie zum Abschluß von Ueberfahrts-Verträgcn, beliebe man sich an Un* terzeichneten zu wenden. Heinrich Klippel, General-Agent in Frankfurt a. M. Programm für die Feier der Publikation der Grundrechte. Am 17. Abeuds, Glockengeläute. Morgenö den 18., Reveille der Bürgergarde. 1) Versammlung in besonderen Localen um 9 Uhr, dann Vereinigung auf dem Brand um 9% Uhr, nach einem durch die Glocke zu gebenden Zeichen. 2) Gottesdienst, Anfang 10 Uhr. Eröffnungslied nach Wahl der Geistlichkeit. Einleitung durch Hrn. Kirchenrath Engel, mit einem kurzen Gebet. Verlesung der Grundrechte durch Hrn. S o l d a n. Festrede durch Hrn. Professor Baur. Schlußworte durch Hrn. Pfarrer B o n h a r d. 3) Mittags 2 Uhr, Ausrücken der Bürgergarde, nach vorausgegangenem Gcneralmarsch Defili- ren vor den Repräsentanten der verschiedenen Corporationen, welche sich auf dem Rathhauö versammeln. 4) Abends Bankette. Das Comitve. Reihenfolge des Zugs. 1) Eröffnung deö Zuges durch 4 Marschälle. — 2) Reitende Bürgerwehr ohne Waffen. — 3) Eine Compagnie der Bürgerwehr. — 4) Fest-Comitö. — 5) Die ersten Elasten der Schulen. — 6) Cremplar der Grundrechte, getragen durch 3 Knaben, gewählt einer aus der Stadtschule, einer auS dem Gymnasium, einer auö der Realschule. Vor dem Eremplar der Grundrechte gehen ein Zug von sechs Rotten bewaffneter Scharfschützen; dann folgen die drei Knaben mit den Grundrechten, darauf ein Zug von sechs Rotten Bewaffneter. — 7) Die Geistlichkeit. — 8) Märzverein. — 9) Einwohnerschaft, welche keinem Verein oder Corporation angehört. — 10) Studenten. — 11) Turnverein. — 12) Hofgericht mit allen Justizbehörden und Advokaten. — 13) Eine Compagnie der Bürgcrwchr. — 14) Stadtvorftand. — 15) Vaterländischer Verein. — 16) Gießen besuchende Fremde. — 17) Eine 56 , . „„.„„t, iq! Universität __ 19) Stab der Bürgern) ehr mit dem General-- Demokratischer Verein. — 21) Eine Compagnie der Bürgerwehr. — 22) Regierungs- C mmission mit allen Verwaltungsbehörden. - 23) Lehrer Etlicher Schulem - 21) ^».okratchcher Studentenverein. — 25) Militär und GenSdarmene-Commando. — 26) Ärbeiterverem. zi) v Compagnie der Bürgerwehr. A n o r d n u n g e n. Gang des Zugs: lieber den Neuenweg, daö Kreuz und den Marktplatz. Die Plätze in der Kirche sollen durch den engeren Ausschuß angewiesen werden. Die Thüren sollen erst geöffnet werden, wenn der Zug ankommt. Die Thüren mit einem Zug Bürgerwehr zu besetzen. Zn den Gasthäusern. Albert, Kfm. v. Äon. Im Darmstaedler Haus: Hrn. Geschäfts!. EifeUMaUN v. Augsburg u. Richtberg v Schlitz. Hr. Eschle, Handelsm. v. Fortwangcn. Hrn. Geschäftöl. Grücher u. Fischer v Amöneburg, Rupp v. Leidenhofen, Steinau v. Steinberg, Schneider v. Dreihausen, Lohnhäuser v. Holzdorf, Katz v. Laubach, Herzog v. Wetzlar, Kilian v. Rödelheim, Ottebach ». Alsfeld u. Heß v. Mockstadt. Im Stern: Hrn. Fuhrt. Ostermann v. Siegen, Franck u. Größer v. Marburg. Hr. Heßler, Privatm. v. Biedenkopf. In der Hose: Hr. Buschel, Mufik. v. Fulda. Hr. Rödig, Schneid, v. Ratibor. Hr. Müller, GeschäftSm. v. Wolfhausen. Hr. Pitze, HandelSm. v. Bottenhorn. Fr. Gerhard v. Grünberg. Hr. Köhler, Privatm. v. Offenbach. Hr. Hartmann, Sattl. v. Alsfeld. Hr. Schäfer, GeschäftSm. v. Ernsthausen. In den Privathäusern. Bei Hrn. Sind. Stamm: Hr. Beith, Cand. tbeol. v. Lichtenberg. — Bei Fr. Schmitz: Hr. Wille, Jäger v. An- dernach. — Bei Fr. Ecom. Reußel: FrlS. Breidenstein u. Heinzerling v. Biedenkopf. — Bei Hrn. Decan -Rechn. Dauernheim: Jungfer Lang v. Fauerbach. — Bei Hrn. Ziegl. Braun: Zungfer Becker v. Dreihausen. — Bei Hrn. Lohnbed. Friebel: Hr. Schlinzer, Privatm. v. Butzbach. — Bei Hrn. Physik -Arzt Dr. Stammler- Frl. Langermann v. Ortenberg. im Rappen-. Hr. Dieterich, Gastw. v. Lich. Hr. Lm- denstruth, Bezirksr. v. Beuern. Hrn. Kfl. Dresch v. Coln u. Broder v. Frankfurt. Pr. Simons, Lieutn. v. Berlin. Hr Murchardt, Pfarr. v. Hildesheim. Hr. Gouloun, Reut, v. Wien. Hr. Berpk, Prof. v. Berlin. Hr. Klein, KW. v. Dresden. Frl. Zimmerman v. Darmstadt. Hr. Henckel, Dr. iur. v. Göttingen. Hrn. Kfl. Emelius v. Aßlar, Reichenbach v. Darmstadt u. Rudolph v. Cassel. Hr. Kennel, Oecon. v Homberg. Hr. v. Ries, Lieutn v. Stettin. Hr. Groß, Assest, v. Cassel. Hrn. Kfl. Mertens v. Elberfeld u. Bolz v. Cassel. Im Einhorn: Hr. v. Tannenberg m. Bedien., Ritter- autsbes. v. BreSlau. Hr. Steinberger, Bez.Präsid. v. Grun- bcrg. Hr. Kamphold, Secret, v Bonn. Hr. Paulsen, Arzt v. Hamburg. Hrn. Kfl. Peppler v. Mannheim u. Wessen- bürg v. Lauterbach. Fürst v. Leiningen-Westerburg m. Bed. v. Ilbenstadt. Hr. Grewanskp, Lieutn. v. Potsdam. Hr. Sonder, Apoth. v. Würzburg. Hrn. Kfl Weigel v. Wetzlar, Magel v. Elberfeld, Wolschendorf v. Frankfurt, Baumann v. Cassel, Jossinoff v. Ehrenbreitenstein, Zimmermann v. Kaiserslautern u. Hperonimus v. Elberfeld. Im Prinz Carl: Hrn. Müll. A. Karte u. I. Karte v. Niederohmen. Hr. Borger, Spedit. v. Offenbach Hr. Mcnckcl, Bezirksr. v. Niederohmcu. Hr. Roth, Geschasssm. v. Romrod. Hrn. Oecon. Franck v. Mockstadt u. Walther Angekommene und abgereiste Fremden vom 13. bis 15. Januar 1849. v- Oberohmen. Hr. Rohrbach, Privatm. v. Wetzlar. Hr. P u n An ekdoten. So oft ick setzt in den Zeitungen von dem Jammer und der Roth überall lese, fällt mir die Anecdote ein, wo ein Prediger von der Güte GotteS predigt, und seine Gemeinde unter anderm davon benachrichtigt, daß der liebe Gott so viel Wein wachsen lasse, daß auf jeden Menschen täglich eine halbe Flasche kommt. „Na," schreit ein Bauer unten, indem er seine Faust zeigt, »den verdammten Kerl sollte ich kennen, der mir alle Tage meine halbe Flasche ausfaust, Ten wollt ich ." t e s. Ein geckenhafter Fremder fragte einen Eseltreiber in Wiesbaden: „Wie viel Esel seid ihr hier?« Der Gefragte antwortete: „Ja, bester Herr, darin richten wir uns nach der Zahl der Kurgäste; je mehr Kurgäste, desto mehr Esel haben wir.,, Ter arabische Kalls Mansur pries einst seine Regierung, weil während derselben das Land von der Pest verschont geblieben war. Ein Araber rief aus: Die Gottheit ist zu gnadenvoll, als daß ste Dich und die Pest zugleich schicken könnte! Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch» und Steindruckerei.