Änzeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gieren. Jfä 78. Sonnabend den 13 September IS^iS. NoftauE^.^ch/n'Nch Mal: Dienstag und Sonncib-nd. - Preis des Jahrgangs für Einheimisch- 1 ff. 30 fr., für Auswärtige incl. Poflaufschlag 1 ff. 42 fr. — Auswärts abonmrt man sich 6et allen Postämtern. In Gießen bei der Erxedition cCan-leiberq Lit. B >Jlr. 1.) — Emruckungsgebuhr für die gespaltene Corpuszeile 2 fr. 6 Amtlicher Theil. Auszüge aus den Gr. Negierungsblattern. Nr. 53 vom 7. September 1849. 3npalt: Serorbmingbie Militärschule, die Beförderung zum Offiziersgrade und die wissenschaftliche Nr. 5L vom 8. September 1849. Anhalt: 1) Gesetz, die Aufhebung des GcfährdeeideS bei dem zugeschobenen Eide betr.; — 2) Bekanntmachung, die Ver sammlung der Rheinschifffahrts-Central-Commission zu Mainz betr.; — 3) Bekanntmachung, das vorläufig, »"gestehen der Stellvertretung im Militärdienste, — insbesondere die Stellung von Einstehern für Militäre pflichttge betr.; — 4) Bekantmachung, die Militärpflichtigen des 3. Aufgebots vom Musterungs- und ZiehungS- Mr 1848 bew.; — 5) Bekanntmachung, die Errichtung einer Personen-Annahme-Stelle zu Gundernhausen ^r.; — 6) Bekanntmachung, die Erhebung des Chauffeegeldes auf der Straßenstrecke von Oberhilbcrsheim bis Aspisheim betr. ; — 7) Dienstnachrichten; - 8) Versetzungen in den Ruhestand; — 9) Concurrenzeröffnungen. Nr. 55 vom 11. September 1849. 3na X t: 1) Bekanntmachung, die Wahlen der Abgeordneten zur ersten Kammer der Stände des Großherzoqtbums betr.— 2? Bekanntmachung, die veränderte Abgangszeit des Mainz-Homburger Eilwagens betr.; — 3) Bekanntmachung, ®e2}r1el(i'n3 der dammerau-Dammbau-Concurrenz zu Großrohrheim, im Regierungsbezirke Hep- TffflÄS?o/lr • .r'J — 42 Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der israe- Religionsgeineinde zu kampertherm für 1819 betr.; - 5) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Therls der für 1818 vorgesehenen Umlagen in der Gemeinde Michelnau betr.; — 6) Bekanntmachung, die Communalumlagen im Regierungsbezirke Nidda betr.; — 7) Dienstnachrichten; — 8) Dienstentlassung: — 9) Concurreuzeroffnung; — 10) Stervfälle. " ä’ V c f a m st t m a ch u n g , die Wahlen der Abgeordneten zur ersten Kammer der Stände des Großherzagthums betr. Zum Behufe einer vollständigen Aufnahme der nach Art. 3 des Gesetzes vom 3. l. M bei der Walll der Abgeordneten zur ersten Kammer der Stände stimmberechtigten Staatsbürger werden Dieieniaen, welche außer der Gemarkung ihres Wohnortes auch in anderen Gemeinden des Großherzogthums directe Steuern TÄ'V ^ben, und welche darthnn zu können glauben, daß sie bei deren Zurechnung an ordentlicher S bcn Staat mindestens 20 fl. zahlen oder doch, wo der Fall dafür emtritt, unter den 1000 Hochstbesteuerten des Wahlbezirks - Anlage 13 zum Wahlgesetz - den Stimmberechtigten zuzuzählen sind, hiermit aufgefordert, über die geltend zu machende Steuerentrichtung binnen 10 Tagen, vom Erscheinen 714 dieser Bekanntmachung im Negierungsblatte an, dem Steuercommissär des Steuerbezirks, wozu der Wohnort gehört, durch Vorlegung der betreffenden Steuerzettel Nachweisung zn ertheilen. Diejenigen, welche dieser Aufforderung nachzukommen unterlassen, haben es sich selbst beizumessen, daß sie in das Verzeichniß der Stimmberechtigten des Wahlbezirks nicht ausgenommen werden, wenn die erforderliche Steuerentrichtung sich für sie nur durch Zusammenrechnung der von ihnen in mehreren Gemarkungen zu entrichtenden Steuern ergibt. Darmstadt am 4. Sept. 1849. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern. I a u p. , Maurer. ' ;; Schot t. Offizielle Nachrichten. Dieiistnachrichten. Am 9. Juli wurde der Geheime Oberfinanzrath Gilmerr, bisheriges zweites Mitglied der Brand - Assecurations - Commission, zum Vorsitzenden Rathe bei derselben und der Rechnungskammerrath Ernst Elwert zum zweiten Mitgliede der Brand-Assccurations-Commisfion ernannt; — am 19. Juli wurde der praktische Arzt Dr. Sam es zu Echzell zum Phpsicatsarzt des.Phpsicats Altenstadt ernannt; — am 25. Juli wurde der Rechnungskammer- Secr. Hermann Welcher zu Darmstadt zum Asses, mit Stimme bei der Obersteuerdirection, mit dem Amtstitel «Obersteuer- asseffor" ernannt; — an demselben Tage wurde dem Pfarrer Justus Happel zu Umstadt die evangelische Pfarrstelle zu Langstadt, im Regierungsbezirke Dieburg; — am 27. Juli dem Sch Mehrer Johann Tr ippel zu Harpertshausen die evangelische Schullehrerstelle zu Sickenhofen, im Regierungsbezirke Dieburg, sowie dem Schulvicar Johannes Neuroth zu Sickenhofen die evangelische Schullehrerstelle zu Harpertshausen, im Regierungsbezirke Dieburg, und am 28. Juli dem Kaplan Franz Bangert zu Herrnsheim die katholische Pfarrstelle zu Heimersheim, im Regierungsbezirke Mainz, übertragen; — an demselben Tage wurde der evangelische Pfarrer Wilhelm Seel zu Geinsheim zum Lehrer an dem Prediger-Seminar zu Friedberg, sowie zum Stadtpfarrer daselbst ernannt; — am 4. August wurde dem in das Revier Altenlotheim versetzten Revierförster Conrad Weber zu Battenfeld die von ihm nachgesuchte Belassung auf seiner Stelle bewilligt; — an demselben Tage wurden für den Betrieb der Offenbach-Frankfurter Eisenbahn ernannt: zum Vorstand der Station Offenbach, zugleich zum Expeditor und Material-Verwalter, der seitherige Expeditor bei der Bahnverwaltung Darmstadt der Main-Neckar-Eisenbahn Theodor Klöpper, zum Erpeditionsgehülfen bei dieser Station der seitherige Werkschreiber Adam Euler bei der Centralwerk- steätte der Main-Neckar-Eisenbahn, zum Portier der Bauauf- sehcr Ludwig Hcrget aus Heppenheim, zum Locomotioführer, der seitherige Heizer und Locomotivführerlehrling bei der Main-Neckar-Eisenbahn Ludwig Bernet aus Bingen, zum Heizer Heinrich Seibert aus Hungen, zum Wagenwärter der Schlosser I. Peter H u t h m a n n ans Offenbach, zum Zugmeister der seitherige Conducteur bei der Main-Neckar- Eisenbahn Philipp Schaffner aus Wolfskehlen, und zum Conducteur der Bauaufseher Philipp M ü n ch aus Richen; — am 8. August wurde dem Polizei-Comniiffär Avain Alois Werner zu Alzei die Friedcnsgerichtsfchreiberstelle zu Pfeddersheim, im Regierungsbezirke Mainz, übertrügen; — an demselben Tage wurden der pensionirte KrciSrichter Georg Joseph Bogel zu Maiuz und der Friedensrichter für den zweiten Bezirk der Stadt Mainz, I)r. Anton'La mb in et, zu Ergänzungsrichtern att dem Obergerichte daselbst ernannt;— am 9. August wurde dem Pfarramtsverweser Johann Baptist Geilfus zu Langstadt die evangelische Mrtprediger- und Mädchenlehrer-Stelle zu Zwingenberg, im Regierungsbezirke Heppenheim; — an demselben Tage dem Pfarrverweser Jacob Uhrich zu Nidda die evangelische Mitprediger- und erste Lehrerstelle zu Oberramstadt, im Regierungsbezirke Dieburg; — am 10. August dem Schulvicar Joseph Reif zu Heldenbergcn, im Regierungsbezirke Friedberg, die drille katholische Schullehrerstelle daselbst; — am 12. August dem Pfarramtsverweser Hermann Kromm zu Umstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, die zweite reformirte Pfarrstelle daselbst, und am 17. August dem Schulvicar Wendel von der Au zu Bosenheim die evang. Schullehrerstelle zu Zotzenheim, im Regierungsbezirke Mainz, und dem Schulvicar, Georg Michael Kraft zu Selzen die erste evang. Schullehrerstelle zu Bosenheim im Reg.-Bez. Mainz, übertragen. Versetzungen in den Ruhestand. In den Ruhe stand wurden versetzt: am 9. Juli der Geheimerath Wilhelm Kekuls zu Darmstadt in der Eigenschaft als Vorsitzender Rath der Brand-AffecurationS-Commisfion, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste; — an: 21. Juli dee Steuercommissär Ludwig Friedrich Georg Venator zu Schlitz, auf Nachsuchcn; — am 10. August der Rentamtmam Heinrich Schneider zu Gießen, auf Nachsuchen. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evangelische Pfarrstelle zu Nicderbeerbach, im Regierungsbezirke Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 986 Gulden; — die evangelische Pfarrstelle zu Wolfsheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 754 Gulden; — die evangelische Schullehrerstelle zu Ober- und Unterfinkenbach, im Regierungsbezirke Erbach, mit einem jährlichen Gehafte von 210 Gulden; — die evangelische Schullehrerstelle zu Geilshausen, im Regierungsbezirke Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 801 Gulden 59 Kreuzer, einschließlich der Vergütung für Heizung des Schullocals; — die evangelische Schullehrerstelle zu Köngernheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem einschließlich der Entschädigung für Heizung des Schullocals in 215 Gulden bestehenden jährlichen Gehalte; — die evangelische obere Mädchenschul- lehrcrstelle zu Mainz mit einem einschließlich der Wohnungsentschädigung in 480 Gulden bestehenden jährlichen Gehalte; — die erste evangelische Schullehrerstelle zu Leihgestern, im Regierungsbezirke Gießen, mit einem jährlichen Gchale von 260 Gulden 24 Kreuzer, einschließlich der HeizungSeni- schädigung; — die Revierförsterstelle zu Altenlotheim mit der etatsmäßigen Besoldung; concurrenzfähige Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb s Wochen bei der Großh. D.W Forst- und Domänen-Direction zu melden. 715 Nr. R. C. 8723. Gießen am 10 September 1849 Betreffend: Die Aufnahme der Bevölkerung im Groß- herzogthum Hessen nach dem Stande derselben im Monat Decembcr 184 9. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die sämmtlichen Gr. Herrn Geistlichen und Bürgermeister dieses Regierungsbezirks. Unter Bezugnahme auf die in obigem Betreff höchsten Orts erlassene Bestimmungen, namentlich auf die Instruction vom 4. April 1833, — auf das Minist. Amtsblatt Nr. 17 vom 24. März 1834, — auf das Minist. Amtsblatt Nr. 34 vom 31. Juli 1837, — aus das Mist. Amtsblatt Nr. 28 vom 2. December 1841, besonders aber auf das Minist. Amtsblatt Nr. 23 vom 7. September 1846 empfehlen wir Ihnen, wegen Aufnahme der Bevölkerung und Aufstellung der Listen I. und II., wozu wir Ihnen die nöthigen Formularien noch besonders zugehcn lassen werden, alsbald die erfod erliche Einleitung zu treffen, und bei jenen Arbeiten die größt-möglichste Pünktlichkeit und Genauigkeit, unter Beobachtung jener Vorschriften, eintreten zu lassen. Wir wiederholen Ihnen, daß die Aufnahme der Bevölkerung (Volkszählung) mit dem 3. December l. I, als Normaltag, begonnen und die eigentliche Zählung, d. h. die erste Ermittelung der vorhandenen Personcnzahl von Haus zu HauS ununterbrochen sortgesctzt und möglichst am nämlichen, in volkreicheren Orten spätestens am dritten Tage vollendet werden muß, uud daß diese Regel nur für die größeren Städte, auch hier jedoch nicht mehr als unerläßlich nothwendig, überschritten werden dars. Es ist hierbei übrigens genau darauf zu sehen und zu halten, daß, wenn auch die Zähluug an einem oder dem andern Orte hiernach mehrere Tage dauern sollte, doch die Bevölkerung immer nur nach dem Stande auszunehmen ist, wie sie am 3. December, als Normaltag, war. Ihre Speciallisten sind in doppelter Aussertigung längstens bis zum 15. December l. I. an uns einzusenden. von W i l l i ch. Pietsch. Polizeiliche Bekanntmachung. Die zur Verhütung der Ausbreitung der Cholera erforderliche Reinlichkeit und Erhaltung der reiften Lust betreffend. Bei dem Ausbruche der Cholera in benachbarten Städten ist cs doppelt erforderlich, möglichste Reinlichkeit zu beobachten und auf Erhaltung der reinen Luft bedacht zu sein und ich finde mich deßhalb veranlaßt, die auf die Straßeureinigung bezügliche» gesetzlichen Vorschriften nachstehend unter dem Anfügcn zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Polizeiofficianten angewiesen sind, Uebertretungen und Nicht- einhalung derselben zur Anzeige zu bringen. 1) Alle Canäle, Abzugsgräben, alle Gossen und Rinnen müssen immer offen und von allem Schlamm, Unrathe, überhaupt von allen den Abzug des Wassers hindernden Dingen frei bleiben und namentlich Gossen und Rinnen mit reinem Wasser ausgespült werden. 2) Wenn durch Ausbringen oder Abfahren von Mist, Pfuhl, Blut uud dergleichen die Straßen verunreinigt werden, fo ist deren Säuberung immer gleich auf der Stelle durch Kehren und Abspülen mit reinem Wasser zu bewirken. . 3) Diejenigen, deren Abtritt und Winkel in die Canäle und Flnthgräben münden, sowie Diejenigen, welche Canäle und Fluthgräbcn zum Betriebe ihres Gewerbes benutzen, haben die Verbindlichkeit, solche Wasserconducte auf die entsprechende Strecke, so ost erforderlich, gründlich reinigen zu lassen. 4) Blut, Spülicht, Lauge, Seifenbrühe, überhaupt alle unreine oder übelriechende Flüssigkeiten dürfen unter keinem Vorwande bei Tage, sondern nur des Nachts auf die Straßen und Wege abgelassen und müssen alsbald ohne Rückstand in die nächsten Abzugslöcher befördert werden. 716 5) Auf Straßen und Wege ziehende Abflüsse, welche ganz oder theilweise von Mistplätzen/ Ställen, Pfuhl-, Dung- und Senkgruben, Abtritten und Winkeln herrühmi, werden wenn auch noch so unbedeutend, unter keiner Voraussetzung geduldet und Diejenigen, bei denen sie Vorkommen, mit 2—5 ft. Strafe belegt. 6) Gewöhnlicher Stallmist, welcher mit Abtrittsdünger nicht vermengt ist, und in dem Hosraum geladen wird, kann zu jeder Tageszeit ausgesahren werden, nur sind die Straßen beim Wegfahren nicht zu verunreinigen. 7) Da wo der Mist erst vor dem Aufladen auf die Straße gebracht werden muß, kann dieses nut und zwar von April bis incl. September, von Abends 11 bis Morgens 9 Uhr, in den übrigen Monaten hingegen von Abends 10 bis Morgens 10 Uhr geschehen. 8) Das Einfüllen und Wegbringen der Mistjauche ist unter gleichen Bedingungen zu bewirken, der Transport muß jedoch in völlig dichten Gefäßen geschehen und der Verschluß der Fässer durch völlig passende Spunden von Holz bewirkt werden. 9) Das Ausräuinen und Reinigen der Abtritte, Winkel, Senkgruben und Cloaken, sbwie die Fortschaffung ihres Inhalts ist so oft zu bewerkstelligen, als die Vermeidung eckelhaftcr Ausflüsse und gesundheitsschädlicher Ausdünstungen es erheischt. Mit Vornahme dieser Arbeit soll jedoch nie vor 11 Uhr Nachts begonnen werden, und muß solche in den Monaten April bis September einschließlich längstens bis 5 Uhr, in den übrigen Monaten bis 7 Uhr des nächsten Morgens beendigt, auch bis dahin das Abfahren geschehen, sowie die etwa stattgefundene Verunreinigung der Straßen durch Kehren und Abspülcn mit reinem Wasser vollständig beseitigt seyn. Hierbei wird noch angefügt, daß namentlich in Bezug auf die Reinigung der Winkel öfters Visitationen vorgcnommcn werden. 10) Starke Anhäufungen von Mist in engen, von Wohnungen umgebenen Höfen, sowie in der Nähe von Brunnen oder an sonstigen, dazu ungeeigneten Orte sind strenge untersagt. 11) Der Ausraum aus Canälen und Fluthgräben, aus Cloaken und Abtritten, sodann Psuhl, Blut u. bergt, darf innerhalb d e r bewohnten Stadttheile als Dünger unter keiner Bedingung benutzt werden. Gießen am 14. September 1849. Der Großherzogl. Bürgermeister G. Reiber. Edictalladungen. 1621) Grnnberg. Nachdem über das Vermögen deö Jakob Stumpf zu Saasen der förmliche Coneurs erkannt worden ift, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben bilden zu können glauben, hiermit öffentlich aufgefotdett, solche sogewiß in dem auf Donnerstag den 27. September d. I., Morgens 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermine dahier anzuzeigen und geltend zu machen, als sie anfonft ohne ein weiter zu erlassendes Präclusivdecret von der Con- eurömasse des Jaeob Stumpf ausgeschlossen werden. Grünberg den 27. Juli 1849. Gr. Hess. Landgericht Dr. Ortwein. 1698) Grünberg. Die bekannten Gläubiger der verstorbenen Peter Grüns Eheleute von RüddingShanse» haben zur Abwendung eines Coneuröverfahrens einen Vergleich unter sich abgeschlossen und werden demzufolge um solchen bestätigen zu können, alle unbekannten Gläubiger der Peter Grüns Eheleute hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an deren Vermögen sogewiß binnen 6 Wochen dahier anzumelden und geltend zu machen, als ansonst der erwähnte Vergleich gerichtlich bestätigt wird und sie bei Vertheilung des vorhandenen Vermögens nicht berücksichtigt werden. Grünberg den 5. Juli 1849. Gr. Hess. Landgericht das. Wclcke r. Dr. Ortwein. 1620) Grünberg. Dem Alerander Fischer in Ermenrod sind, wegen seiner Verschwendung, Jost Köhler und Joh. Ort IV. als Curaloren beigegeben worden, ohne deren Zustimmung Rechtsgeschäfte mit ihm gültig nicht abgeschlossen werden können. Unbekannte Forderungen an ihn oder sonstige Ansprüche an dessen Vermögen sind binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen, ansonst dieselben bei Abschluß des Inventars namentlich aber die etwaigen Eigenthums - oder dergleichen Ansprüche an dessen Gebäude und Grundvermögen, worüber er theilweise Erwerbsurkunden nicht besitzt, theilweise sich über volle Kaufschillingszahlung nicht ausweisen kann, bei demnächstigen Veräußerungen oder Verpfändungen resp. bei Confirmatioii der betreffenden Urkunden unberücksichtigt bleiben werden. Grimberg am 4. August 1849. Gr. Hess. Landgericht das. Weicker. Thaler. Besondere Bekanntmachungen. 1656) Gießen. Die Schulgelder vom II, Quartal 1849 sind binnen 8 Tagen zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen. Gießen am 1. September 1849. Der Stadtrechner Enders. 1644) Hungen. Der auf Montag den 17. d. M. ausgeschriebene Jahrmarkt zu Hungen, ist wegen des Neujahrsfestes der Juden auf Montag den 24. d- M. verlegt worden. Die Gr. Bürgermeister werden ersucht dieses in den Orten gefälligst bekannt machen zu lassen. Hungen den 4. September 1849. Der Gr. Bürgermeister Zimmer. Äerfteigerungen. 1642) Gießen. Montag den 17. d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus auf freiwilligen Antrag deS Balth. Henkel dahier, die demselben zustehenden Immobilien als: Gruudb. nMftr. Yin 178 Acker auf der großen Weide, ”/127 728 Acker rechts am Aulweg, 2S/217 321 Acker auf der Rodhohl auf dem Leihgesternerweg, /'Zss 642 Acker am Erdkauterweg, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 3. September 1849. Der Beigeordnete R u h l. 1718) Gießen. Montag den 8. October d. I, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus auf freiwilligen Antrag des Schuhmachermeisters PH. Steuerwald dahier, die demselben zustehenden Immobilien als: Grundb. filffr. 17/65 u.66 97 Acker am Hamm. 17/67 u.6g 97 Acker daselbst, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 13. Sept. 1849. Der Beigeordnete Rühl. 1705) Raunh eim. Künftigen Donnerstag den 20. d. M., Vormittags um 10 Uhr, sollen dahier eine Quantität Aepfel und Birnen, auf den Bäumen, meistbietend versteigert werden, wozu man Liebhaber einladet. Naunheim den 12. Sept. 1849. Der Bürgermeister Schäfer. 1704) He rm an N st ein. Künftigen Mittwoch den 19. d. M-, Morgens gegen 10 Uhr, soll dahier eine große Quantität Aepfel, vorzügliches Obst von allen Sorten, versteigert werden, wozu man Liebhaber hiermit einlabet. Hermannstein den 12. September 1849. Der Bürgermeister Wagner. 1699) AIlendorf a. d. Lda. Jagdverpachtung zu Mendorf a. d. Lumda. Montag den 17. Sept. I. I., Vormittags 10 Uhr, soll die Feld- und Waldjagd zu Allendorf a. d. Lumda auf 1 Jahr verpachtet werden. Der Versammlungsplatz ist ans dem Rathhaus. Allendorf a, d. Lumda, den 10. Sept. 1849. Der Gr. Bürgermeister Merkel. 1721) Rei skirchen. Obstversteigerung. Donerstag den 20. Sept. l. I., Morgens gcgöit 9 Uhr, soll das der Gemeinde Reiskirchen zugehörige Obst, bestehend in Aepfeln und Birnen versteigert werden. Der Anfang ist auf dem Gemeinde-Baumstück bei der Schule. Reiskirchen den 10. Sept. 1849. Der Bürgermeister Schäfer. 1686) Winnerod. Montag den 24. Sept., Morgens 9 Uhr, soll eine bedeutende Quantität Aepfel auf dem Baum versteigert werden. Winnerod den 8. Sept. 1849. Güngerich. 718 1679) Atzbach. Die Versteigerung des Gemeindeobstes geschieht 1. Mittwoch den 19. d. M., zu Gleiberg u. Krofdorf um 9. Uhr, zu Vetzberg um 2 Uhr, 2. Donnerstag den 20. d. M>, zu Atzbach um 8 Uhr, zu Dorlar um 2 Uhr. 3. Freitag den 21. d. M., zu Dudenhofen um 8 Uhr, zu Garbenheim um 2 Uhr. .4 Samstag den 22. d. M., zu Kinzenbach um 1 Uhr. Atzbach den 6. Sept. 1849. Der Bürgermeister Colnot. 1678) Staufenberg. Obstversteig erun g. Montag den 17. d. M-, Morgens 8 Uhr, soll sämmtlickes Obst zu Kirchberg dem Gr. Herrn Kirchenrath Klingelhöffer daselbst zugehörend, sowie 8 vorzügliche Bienenstöcke mit Körben, wobei noch bemerkt wird, daß es vorzügliches gutes Obst ist, öffentlich an den Meistbietenden durch den Unterzeichneten auf Ort und Stelle versteigert werden. Staufenberg am 8. September 1849. Der Bürgermeister Vogel. 1674) St einbach. Freitag den 21. Sept. 1849 Mittags 12 Uhr, soll die Wald- und Feld-Jagd in der Gemarkung Steinbach, in 2 Theilen an den Meistbietenden, unter den im Versteigerungstermine bekannt, gemachten Bedingungen auf dem Bürgermeittereibüreau verpachtet werden. Die Dauer der Verpachtung ist bis den 1. September 1851. Steinbach am 4. Sept. 1849. Der Gr. Bürgermeister H o rn. 1719) Watzenborn. Donnerstag den 20. Sept., Mittags 12 Uhr, sollen die Aepfel auf den Gemeindebaumstücken, welche sich zu Apfelwein sehr gut eignen, öffentlich versteigert werden. Die Zusammenkunft ist bet Steinberg. Watzenborn den 13. Sept. 1849. Der Bürgermeister Maid t. Feilgeboten. 1651) Gießen. Eilte neue Aepfelmühle mit steinernen Walzen, garant gearbeitet, nebst zwei neuen eichenen Kleiderschränken und sonstige Möbel sind billig zu verkaufen bei Daniel Stamm, Schreinermeister. 1504) Gießen. In jeder Haushaltung unentbehrlich! Essence vestimentale. Das einzige unfehlbare Mittel zur vollständigen Vertilgung jeder Art von Fettflecken aus allen Stoffen, Seiden- und Wvllenzeuge, ohne davon Farbe und Glanz zu beeinträchtigen. Unter Garantie des Erfolges das Glas zu 36 kr. Niederlage bei H. Treppinger. 1 1706) Gießen. Gute und reine | , Weine zu den billigsten Preißen, sowie | | Liqueure und Flaschenbier verzapft im | | Hause und über die Straße. ß | Ferd. Mayer, y y am Kirchenplatz. ß 1689) Gießen. Ich bin Willens mein Wohnhaus auf dem Neuenweg aus freier Hand zu verkaufen. Soph. Nicolai. 1697) Gießen. Neue holl. Häringe u. Sardellen werden billigst verkauft bei L. Cahn 's Wtw. 1720) Gießen. 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I. and« 3 1624) taube ich und Jagd folgenden ein Schm (Tragsack , Ick be innerhalb und wett. 719 1684) Gießen. Das seither von Hrn. Professor Dernburg bewohnte Logis ist durch dessen Wegzug weiter zu vermiethen, ebenfalls ist die von Hrn. Prof. Bardeleben inne gehabte Wohnung ferner abzugeben. Carl Müller, auf dem Seltersberg. Gießen den 9. Sept. 1849. 1681) Gießen. Der von Hrn. Conditor Silbercisen inne gehabte gewölbte Keller ist ander- weit zu vermiethen. Zimmermann Metzger in der Neustadt. 1677) Gießen. Unterzeichneter ist von Schuh- inachermeister Hrn. Ludw. Wagner beauftragt, das demselben gehörige Wohnhaus und Stall mit Bode», welcher sich sehr gut zu einem Pferdestall eignet, nebst Hintergarten in der FlngelSgasse auf 6 Jahre zu verpachten. Das Wohnhaus enthält 7 heizbare Zimmer, 3 Kammern, 2 Küchen, wo in der unteren sich eine Pumpe und Waschkessel befindet, ein Keller und Bodenraum. Der */4 Morg. haltende Hintergarten ist mit schönen Obstbäumen bepflanzt und enthält einen Bleichplatz. W. Stein, Büchsenmacher. 1643) Gießen. In meinem neu erbauten Hause vor dem Neuwegerthor ist der erste und zweite Stock nebst Keller, Holzremise, Waschküche u/s. w. zu vermiethen und können sogleich bezogen werden. G. Strauch, Maurermeister. 1722) Gießen. Ein kleines Logis ist an eine stille Familie zu vermiethen, u. bis den 1. Oct. beziehbar. Z. Friebet, auf'm Reichcnsand. 1636) Gießen. Das von Frau Pfarrer Winkler bewohnte Logis in denr ehemaligen Gasthaus zum Löwen am Neuenweg ist am 12- September d. I. anderweit zu vermiethen. Gg. Ph. Gail. Vermischte Nachrichten. 1624) Gießen. Wie im vorigen Jahre er taube ich mir auch jetzt wieder alle Jagdliebhaber und Jagdbesitzer zu bitten, mir, falls sie in den folgenden Wochen und Monaten eine Rehgais oder ein Schmaalreh schießen sollten, die Gebährmutter (Tragsack) derselben zukommen lassen zu wollen. Ich bemerke indessen, daß ich von derselben nur innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Tode, und wenn die Theile wohlerhalten sind, Gebrauch machen kann. Dem Ueberbringer verspreche ich unter diesen Bedingungen gerne einen halben Gulden für das Stück. Gießen den 2. September 1849. Dr. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie. 1646) Gießen. Ich mache einem geehrtem Publicum hierdurch die Anzeige, daß ich mich etablirt habe und alle in die Mechanik einschlagenden Arbeiten verfertige. Zugleich empfehle ich meine Brillen, Lorgnetten rc. mit den besten Gläsern versehen, zur geneigten Abnahme. Wohnung in der Nähe des Selters- thors. Lit. C. Nr. 42. Chr. Jung, Mechanikus. 1701) Gießen. L. -G o ld, Maler und Vergolder, wohnhaft bei Glasermeister Ganß auf dem Asterweg empfiehlt fick im Verfertigen von Spiegeln, Gemälde-Rahmen und sonstigen Salons- und Zim- mer-Decorationen nach den eben erhaltenen neuesten Pariser dessins; alles wird von ächtem Gold zu den billigsten Preißen bearbeitet, welche im Preise der Silberleisten, oder sogenannten Goldlackieiften nicht viel mehr übersteigen. Auch bemerkt derselbe, daß alle Spiegel- und Gemälderahmen, wieder so schön wie neu werden und können auch daran Verzierungen angebracht werden. Ferner empfehle ich mich noch in retouchiren alter Oelgemälde und Kupferstiche, 1683) Gießen. Der Unterzeichnete wohnt jetzt im Hause des Herrn Tabacksfabrikanten Gail in der Neustadt und zwar im untersten Stock links vom Haupteingange. Gießen den 7. Sept. 1849. R. Frank, Hofg.-Advokat. 1711) Gießen. Am 16. 17. und 26. Sept, ist wegen den hohen israelitischen Feiertagen unser Geschäft geschlossen. Gebr. Heß. 720 _ 1707) Gießen. Answan-erung nach Amerika. Die Schiffahrt von Kremen ist wieder eröffnet. Auf diesem unstreitig billigste», sichersten und bequemsten Wege, werden nun* mehr wieder am 1. und 15. eines jeden Monats kupferfeste schnellfegelnde Schiffe crpedirt und ich bin ermächtigt für den Monat Oktober zu den allerbilligsten Preißen Ueberfahrtscontracte abzuschließeu. Indem ich die reellste Bedienung verspreche, empfehle ich mich den Auswanderungslustigen. H. Ferber, am Markt. und Vrktu alten preise V i k t u alienprei , e- NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfund re. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig L Loth ausmacht, Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals find von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. ___ Frachtpreise.__ rr- e=t r-- Fleischtaxe/! 1 Gießen und Huna en den 15. Septb «2 Ä nüiiK i u,a! | Laubach v. 11-25. Api Butzbach den 31. Angi Brodtaxe. 1 Gießen und Huna en den 15. Septb •5 ..g-8 5S O Laubach. s 6 Butzbach den 31. Angi per Pfund kr.^Pf. kr. Pf. fr.; Pf- kr. Pf. kr. Pf. kr. Pf. kr. Pf. fr. Pf. kr. Pf. kr. Pf. Ochsenfleisch lli 2 1t 2 12 — gfc) ru' c l Gerste-) 2 s ®‘^en 1 zKorn- s Mehl — Kuyfleisch . 9 2 — — 9 -r—- — — 9 — 2 3 3 —” —— 4 4 1 4 2 Rindfleisch . 9 — — ■— 8 — — — 8|- 4 8 ) Grünberg } ßK. ^G. ) 7 2 8 — s 8 — 9 — Kalbfleisch . 8 — — — 6 -- — — 6 — N ) Schweineff. . 11 2 — — 12 — —. — 12' - 2 au(S Z Kornmehl besteh. 4 2 — 4 3 _ — HaMmelff. . » 2 — — 8 2 — — 9- 4 9 — 1— — 9 — 9 2 _ — Schaaffl. . . — — — — — — — j S. n Q Q Q T. Ö Leberwnrst . aem. Wurst. Bratwurst' . 14 8 16 — 1 1 1 z 13 7 17 2 2 2 — 1 1 1 i Für 1 kr. Wafferweck..... „ 1 kr. Milchbrod..... 7 5 2 3 5 6 6 Schwartem.. 17 — — 17 2 — — 16 — Blutwurst . 16 — — — 15 2 — — -----------!----------- Marktpreise. geräch. Speck 24 — — — 25 2 — — 24I— kr. Pf kr. Pf. kr. Pf. kr. Pf- fr. Pf- Schinken . . IQ 18 2 16 — ■= io 2 Maas Milch ....... Dörrfleisch . 18 — — — 18 — — 16 — 6 Rindsfett 20 — — — 19 2 — — 20 — 1 Pfund Butter...... 17 Hammclsfett 20 — — — 19 2 — — —' — auch..... 18 Schweine- 5 Handkäse........ 4 — — — — — — — — —- schmalz, aus- c Eier ......... 8 24 gelassenes . — — — 23 2 — — 20 — • 1 Pfund Waizenmehl..... — — — — — — — — — dgl., unauSgel. 20 — — — 19 2 — — 18 — f „ Geschw. Vorschuß . . . — — — —• — — — — — Frucht. Gießen I 13. Septbr. | ■ 'Gtünberg Sich' 16. April. 1 Friedberg 5. Septbr. Mginz 20/Juli. Marburg AVetzlar 8. Septbr. 8. Septbr. gat- tung. D a l t e r. Mött Scheffel Pf. fl- 1 kr Pf. ff. 1 kr- I2LLL kr. Pf-, fl. kr. Pf. fl. kr. ff. | kr. fl. kr. pf. Waizen : i 200 'tz 1 30 200 6 i 20 — -s ■ — — 6 36 200 9 49 —. "— 3 48 — Korn . . 200 5 | — 190 5 — — - —- — 4 45 200 5 51 — 1 — 2 12 - Gerste. . 170 4 ,j —, 170 3 j 20 — — — — 3 30 200 4 25 Hafer . . 2 42 — 2-1 42 — — - — -— 2 40 200 3 51 - .— 1 18 3 Erbsen . .' — ----■ ----------- — —- -— — — — . —. — «— 1 — . —. — — Linsen. . ' — — — — — *r— 1 *—-■ — — . T . TT..: < — — -T 7*"- (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu M 73. des Anzeigeblattes. Die unterzeichneten politischen Vereine Les Großhcrzogthums Hessen haben sich über das solgende landftäRdische Wahlprogramm flCeint9®te bevorstehenden Wahlen zur ersten und zweiten Kammer des Großherzogthums Hessen sind vorzugsweise bedeutungsvoll, weil die aus ihnen hervorgehenden Abgeordneten berufen sind, unter schwierigen Zeitverhältnissen mit der Staatsregicruug die wichtigsten Angelegenheiten zu ordnen. 3n diesen wichtigsten Angelegenheiten gehören voraussichtlich: das Verhaltmß des Großherzogthums öheffeu zum deutschen Reich; die Revision der Verfassung im Sinne wohlverstandener Freiheit; die Revision der Gemeindeordnung im Sinne selbstständiger Bewegung; die Feststellung der Cwilliste und des gesammten Staatshaushaltes mit Rücksicht auf vernünftige Sparsamkeit. Ebenso werden Gesetze zur Ausführung der Grundrechte , insoweit deren noch erforderlich sind , desgleichen ganz besonders die Anordnung zur Belebung der Erwerbsverhältnisse, des Handels, der Gewerbe und des Ackerbaues eine angelegentliche Sorge der zusammentretenden Stände und der Staatsregierung seyn. Wenn also jemals von hoher Bedcsttuug war, daß die Landtagswahleu mit Umsicht und nach genauer Prüfung des Werthes der zur Sprache kommenden Persönlichkeiten Stattfinden, so ist es dleses- Ersorderniß für einen tüchtigen Volköabgeordneten ist unter allen Umständen, daß er Kops und Herz aus dem rechten Flecke bat, und ein ehrenhafter, aufopferungsfähiger, ebenso sreisinniger als gesetzlich gesinnter Mann ist. Daß er das Volk aufrichtig liebt und daß er, ohne Hoffnungen in ihm zu erwecken, welche nicht zu verwirklichen sind, doch auf's Angelegentlichste daraus denkt, es bestereu Zustane cn zuzuführen, insbesondere ihm seine materiellen Lasten zu erleichtern. Die vorerwähnten Erfordernisse müssen sich aber vorzugsweise in unserer Zelt geltend machen, wo es sich um den gedeihlichen und gesetzlichen Ausbau eines in den Märztagen des vorigen Jahres gewonnenen Zustandes handelt, und wo einestheils die Reaetion, anderntheils die Anarchie es sich angelegen sein lassen, diesen Aufbau zu Nichte zu machen oder zu verkümmern. Nur durch eine Thätigkeit, welche ebensosehr mit Mäßigung, als mit Nachdruck für Freiheit, Orduung und echtes Volkswohl wirkt, können sowohl der Despotismus alö die Zügellosigkeit fern gehalten werden. Männer von solchen Eigenschaften sindeu sich in allen Klassen des Volkes, in der Ackerbau- und Gcwerbtreibeuden, dem Beamten- und Gelehrtenstande; Niemand, weil er einem dieser Stände angehört, sey von uns als Volksvertreter ausgeschlossen, wenn wir in ihm die Einsicht, den Muth und die Kraft vereint finden, welche einen Abgeordneten auszeichnen müssen. Was insbesondere das Verhältniß des Großherzogthums Hessen zum deutschen Reich betrifft, so ist von einem tüchtigen Ständemitgliede zu verlangen, daß es fest an Einheit und Freiheit des gesammten deutschen Vaterlandes hält und diese Einheit und Freiheit mehr und mehr zu begründen sucht. Was die Einheit Deutschlands betrifft, so ist dazu ein politisches völliges Aufgehen seiner Eruzel- staaten nicht nöthig. Vielmehr genügt es, wenn mit Verwirklichung der wesentlichsten Bestimmungen, welche die in Frankfurt a. M. von der deutschen Nationalversammlung beschlossene Reichsverfastung enthält eine starke einheitliche Centralgewalt besteht und durch Schaffung eines Volkshauses neben dem Staa- teuhause dem Recht und dem Willen des Volkes die gebührende Rechnung getragen ist. Was die Freiheit Deutschlands^betrifft, so giebt ebenfalls dafür jene Reichsverfassung die bcstimm- testcn Gn'Magewr tie Bedeutung der Reichsverfassung wie sie in Frankfurt a. M. beschlossen worden für die künftige Gestaltung Deutschlands ist und wie sebr jeder brave Deutsche den Tagen hoher Erhebung, welche sie entstehen sahen, sein Herz auf immer zugcwendet hat, so wird und darf doch dieses ein tüchtiges Ständemitglied nicht abhalten, zu Einrichtungen seine Zustimmung zu geben, welche, indem sie mit jenem Verfassunqsentwurs in den meisten wesentlichen Punkten übereinstimmen, durch die gegebenen Umstände zugleich auch die einzig möglichen sind. Ein tüchtiges Ständemitglied wird deshalb nach dem Beispiele der echten Patrioten, welche jüngst in Gotha zusammengetreten waren, auf den von den drei Regierungen Preußens, Hannovers und Sachsens vargebotenen ,Verfassungsentwurf unter der Voraussetzung einqehcn, daß der Entwurf durch einen neuen Reichstag geprüft und festgestellt werde. , Nur in der aufrichtigen und treuen Beobachtung der bei unö bestehenden eonstitutionellen Staatssorm finden wir eine gleichmäßige Sicherung gegen Anarchie und Despotismus; denn eine in dieser Weise be- 722 schränkte Monarchie kann ebenso mit den unveräußerlichen Volksrechten in Einklang gebracht werden, als sie zum wirksamsten Schirme der allgemeinen und individuellen Freiheit werden kann, also wird ein tüchtiges Ständemitglied dieser Staatsform mit Aufrichtigkeit seine Thätigkeit widmen. In Anwendung der vorentwickclten Grundsätze auf unsere nächsten Verhältnisse wird ein tüchtiges Ständemitglied dasjenige Ministerium nach Kräften stützen, welches jenen Grundsätzen gemäß handelt, die Verfassung und das Gesetz ehrt und die Bedingungen in sich vereinigt, um zwischen der Anarchie und der Reaction hindurch den wünschenswerthen gesetzlichen Weg zu finden. So natürlich es ist, daß sich die Wähler über die Ansichten ihrer Wahlcandidaten in wichtigen Beziehungen zu unterrichten suchen und darüber mit ihnen verhandeln, so bedenklich ist doch das Abvcrlangen und geben bestimmter Zusagen der Wahlcandidaten, insofern diese Zusagen unter allen Umständen zur Anwendung gebracht werden sollen. Denn die Hauptbürgschast für das, was der Wahlcandidat als Ständemitglied thut, muß seine ganze Vergangenheit und Gegenwart als Mensch und als Bürger geben, und selbst eine geschriebene Zusage wird entweder gar nicht gehalten oder doch gedreht und gedeutelt werden, wo der Charakter nichts taugt. Indem wir so unsere Ansichten über die Eigenschaften eines tüchtigen Volksabgeordnetcn aussprechen, bitten wir euch, hessische Mitbürger, unsere Ansichten ruhig zu prüfen und, wenn ihr sie für richtig haltet, bei den bevorstehenden Wahlen darnach zu verfahren! Wir haben nicht auf eure Leidenschaften wirken wollen, sondern auf eure Ueberzeugung! Die Zeit ist ernst und schwer und oft ist kaum möglich, die Sorgen zu bewältigen, welche über die Zukunft des Vaterlandes in uns Heranffteigen. Aber ein guter Muth und ein gutes Gewissen helfen auch da hindurch, wenn wir zugleich thun was'unsere Pflicht ist! Pflicht ist aber namentlich, unsere politischen Rechte zu üben und die Zeit nicht mißmuthig oder faul zu verträumen. Denn die Gegner auf der einen und die Gegner aus der andern Seite ruhen nicht. Also trachtet, daß jeder sich bei der Wahl betheilige! Wählen wir ehrenhafte, freisinnige, gesetzlich gesinnte und charakterscste Männer zu Vertretern des Volkes am Landtage! . Gebe der Himmel seinen Segen dazu! Die Bürgervereine in Mainz, Worms, Offenbach, Friedberg, Wimpfen, Lampertheim und Bessungen. Die vaterländischen Vereine in Darmstadt, Gießen u. Bensheim» Der konstitutionell-monarchische Verein in Darmstadt. Die Volksvereine für die obere Wetterau in Hungen und in Vöhl. Der konstitutionelle Verein in Arheiligen. 1702) Gießen. Die Frankfurter Lebens - Verficherungs - Gesellschaft mit einem Grund - Capital von 3 Millionen Gulden. übernimmt fortwährend zu äußerst billigen Prämien Versicherungen auf die Lebensdauer, sowie auf eine bestimmte Anzahl von Jahren. Den auf Lebenszeit Versicherten bewilligt die Gesellschaft einen Gewinn-Antheil von 50 procent für diejenigen Personen, welche die Resultate der Gewinn-Betheiligung nicht abwarten und auf dieselbe verzichten wollen, findet eine Ermäßigung der Jahres-Prämie von 10 procent statt. Die Gesellschaft leistet auch dann Zahlung, wenn der Versicherte bei bürgerlichen Unruhen im gesetzlichen Kampfe für Herstellung der Ruhe und Ordnung, oder bei rechtmäßiger Vertheidigung seines Lebens oder Eigenthums umkommt und ferner nimmt sie bei dem Eintreten von epidemischen Krankheiten z. B. dre Cholera ohne Prämien-Erhöhung unverändert Versicherungen an. 723 , ^rannen ^nneti fya 16« ober vierteljährlich bezahlt werden. Die Gesellschaft übernimmt auch Kapitalien auf Leibrenten. Prospeetus mit den Prämientarifen und Declarations-Formularen werden unerttgeldlich bei dem unterzeichneten Hauptagenten, in Hungen bei Herrn H. Rühl ausaeaeben. Gießen im Sept. 1849. I. G. Appel, Haupt-Agent der Frankfurter Lebens-Versicherungs-Gesellschaft. Sonntag den 16. und Montag den 17. September Preisschießen auf dem Hardthof. -»^ Anzahl der Schüsse ist auf 750 und der Press per Schuß auf 12 fr. festae toofin 40 Gaden ausgesetzt sind. — Die Bestimmungen sind wie gewöhnlich. — Man bittet die Anzahl der Schüsse zeitig bei Platzmeister Stein zu bestellen. Wer Schützenvorstand. 1710) Gießen. Ein Mädchen, welches mit Kindern und sonstigen häuslichen Arbeiten umzugehen versteht, sucht eingetretener Veränderungen wegen auf Michaeli einen Dienst. Näheres bei der Erped. d. Bltts. 1715) Gießen. Unterzeichneter ertheilt in der englischen und französischen Sprache, sowie in der Mathematik Privatunterricht. Carl Roth, Lindenplatz Lit. A. Nr. 188. 1714) Gießen. Nr. 8, 246, 39, 137, 218 u. 132 haben die Möbel gewonnen. Chr. Koch, Schreinermeister. 1723) Gießen. Sonntag den 16. und Montag den 17. bei Gelegenheit des Preisschießens Harmonie- und Tanzmusik auf dem Hardthofe. 1708) Kleinlinden. Kteintindner Kirch weihe. wird Sonntag den 16. u. Montag den 17. Sept, stattfinden und lade ich hierzu mit dem Bemerken ein, daß Tuns - «Musik bei mir anzutreffen und für gute Speisen und Getränke bestens gesorgt werden wird. Namentlich wird das so rühmlich bekannte Kasseler Weißbier sowie guter 1846r und 48r Wein in Zapf genommen. Klein finden den 13. Sept. 1849. Joh. Rinn. . -'4njrtZ> dnii mchsJ ti f. 1663) Kloster Arnsburg. E in Ladung zur Jahresfeier der Rett.-Anst. Kloster Arnsburg auf Mittwoch den 19. Sept., Vormittags 10 Uhr. Der Vorstand. 1709) Kleinlinden. Kirchweihfest iu Kleivlinden. findet Sonntag den 16. u. Montag den 17. statt. In meinem neuerbauten Hause wird an diesen Tagen die Wirthschaft eröffnet, für gute Speist» und Getränke, namentlich für angenehme 46r Weine, 12 und 18 fr. per Sckoppen und delikate Würstchen ist gesorgt, und da ich einen sehr schönen dem Zweck völlig entsprechenden Tanzboden im Freien habe Herrichten lassen und ich einer sehr guten Tuns-Musik gewiß bin, so darf ich um so mehr die Hoffnung hegen, mit einem recht zahlreichen Besuche beehrt und erfreut zu werden, als ich es an einer guten Bedienung nicht fehlen lassen werde. L u d w. R e u s ch l i n g. 1687) An n erod. Armeröder Kirchweihe. Sonntag den 16. und Montag den 17. September. Der Unterzeichnete ladet hierzu mit dem Bemerken ein, daß bei ihm Tanz-Musik anzutreffen und für gute Speisen und Getränke besteuS gesorgt werden wird. Heinr. Steller. ■ 724 4713) Sta ufenb er g. Künftigen Sonntag den 16. Sept, ist Kirchweihfest in Staufenberg und auf der Ruine zur Feier dieses Tages Kurhessische Militärbiechmufik. Hierzu lade ich mit dem Bemerken höflichst ein, daß ich wie immer auch an diesem Tage für gute Speisen und gutes Getränk Sorge tragen werde. Wenn ich noch darauf aufmerksam mache, daß es sich nicht beurtheilen läßt, wie lange noch die jetzige günstige Witterung dauern wird und daß cs dcßhalb rathsam erscheint, die Gelegenheit, sich einen genußreichen Nachmittag zu verschaffen, nicht unbenutzt vorübergehen zu lasfln, so geschieht dieses lediglich im Interesse meiner Freunde und Gönner. Staufenberg den 12- Sept. 1849. Joh. Stingel. 1703) Annero d. Sonntag den 16. u. Montag den 17. Sept. Kirchweihe in Annerod. Wobei Unterzeichneter zu bemerken sich erlaubt, daß bei ihm ein delicater billiger Wein, sowie gute Speisen und Getränke und zur Unterhaltung Tanz-Musik, auf der Anneröder Platte anzutreffen ist. Wirth Schäfer. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 16. September. Christian Löber in der Neustadt. Wilhelm Löber an der Brandgaffe. Carl Noll in den Neuenbäuen. Johannes Jughard auf dem Seltersweg. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. G o t t e s d i e n st. Am 16. Septbr. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Hospital-Gottesdienst. Um halb 11 Uhr: Freipredigcr Lips. Getaufte. Den 7. September. Dem Bürger und Schönfärber, Heinrich Martin Jughardt, eine Tochter, Christine Karoline Marie, geboren den 10. August. Denselben. Dem Burger und Kaufmann, Ludwig Gerhard Hast, eine Tochter, Marie Johanna Auguste, geboren den. 15. Juli. Den 8. September. Dem Großherzoglichen Gymnasiallehrer, Dr. Heinrich Samuel Rumpf, eine Tochter, ' Marie Christine, geboren den 21. August. Den 9. September. Dem Burger, Kiifermcister und Wirth, Heinrich Schmall, ein Sohn, Johann Theodor Ludwig, geboren den 22. Juli. Denselben. Dem Burger und Uhrmacher, Heinrich Schmidt, ein Sohn, Alexander Friedrich Ludwig Martin, geboren den 13. August. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Angckommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. Im Rappen: Hr. Brinckmann, Kfm. v. Bielefeld. Hr. v. Kauder, Archit., Hrn. Reut. Christ u. Rousseau v. Brussel. Fr. Schiller v. Wetzlar. Hr. Raulert, Kfm. v. Kettwig. Fr. Schneider v. Biedenkopf. Hr. Manns, Stud. jur. v. Marburg. Hr. Stock, Holzhndlr. v. Frankfurt. Hrn. Äfl. Stahlfchmidt v. Siegen, Stumpf v Fulda Müller v. Frankfurt, Schramm v. Herborn, Hepner v. Eisenach, Hagen v. Bremen u. Herz v. Weilburg. im Einhorn-. Hr. Koch m. Fr., Stabsquartiermstr v. Worms. Hr. Lichthammer m. Fr., Ingen, v. Darmstadt. Fr. Maj. Dornseiff v. Worms. Hr. Kemper, Privatm. v. Amsterdam. Hr. Eckhardt, Doct. v. Marburg. Hrn Dr. med. Schellenberg v. Wetzlar tt. Deibel v. Gladenbach. Hrn. Kfl. Hubert v. Mainz u. Jung c. Aachen. Hr. Maper, Secret, v. Darmstadt. Hr. Rcifenstein, Buchst. v. Wiesbaden. Hr. Engels, Gutsbef. v. Cöln. Hr. Winter, Stenogr. v. Stuttgart. Hr. Schwarz, Lehr. v. Frankfurt. Hrn. Kfl. Ackermann v Wiesbaden, Adam v Rödelheim u. Steinmann v. Halberstadts Hr. Rogely m. Fam., Oberst v Cassel. Hrn. Lieutn. v. Schirmer v. Hanau tt. Rogelp v Cassel. Hrn. Kfl. Herz v. Nürnberg, Specht v. Frankfurt u. Schneider v. Cöln. im Prinz Carl-. Hr. Rothbart, Kfm. v. Offenbach. Hr. Rausch, Spedit. v. Großeneichen. Hr. Götz, Gastw. v. Wachenheim. Hr. Klinger, Kfm. v. Mainz. Hr. Metz, Druck und Berlag der G. D. Br vom 12. bis 14. September 1849. Färb. v. Homberg. Hr. Heilmann, Gastw. v. Freiensteinau. Hr. Hanck, Kfm. v. Fulda. Hr. Brückmann, Oecon. v. Florstadt. Hr. Scheck, Kfm. v. Fulda. Hr. Werber, Maur, v. Gellnhaufen. Hr. Keitel, Oecon. v. Storndorf. Im Darmstaedter Baus: HlN. Handelst. Schäfer U. ' Feffelmeper v. Altleiningen. Hrn. Fuhrl. Drullmann v. Wetzlar tt. Luft v. Frischborn. Hrn. Geschästsl. Delgeskam v. Frankfurt, Ritter v. Hohensolms u. Schmidt v. Römershausen- Hrn. Handelst. Chrunkcr v. Battenberg, Wahle u. Braun »■ Winterberg u. Lettermann v. Biedenkopf. im Stern: Jungfer Müller v. Biedenkopf. Hrn. Fuhrt. Becker v. Wehrhcim, Georg v. Alsfeld u. Schneider v. Marburg. In den Privathäusern. Bei Hrn. Gastw. Meper: Hr. Arnstein, Kfm. v. Laubach. — Bei Hrn. Schuhm. Schäfer: Frl. Wilhelm v. Frankenberg. — Bei Hrn. Kfm. Hast: Hr. Trawitz, Partie. v Straßburg. — Bei Hrn. Superint. Simon: Fr. Obrtst Spillner m. Sohn v. Coblenz. - Bei Hrn. Registr. Herzberger: Hr. Bauer, Pfarr. v. Laasphe. — Bei Hrn. Lehr. Beck: Hr. Beck, Access, v. Darmstadt. — Bet Hrn. Schnet- dermstr. H. Schneider II : Hr. Schneider, Schneid. v. Bre- men. — Bei Fr. Cahn: Hr. Cahn, Fabrik, v. Alöfcld. - Bei Frl. Dabrp: Frl. Dabrp v. Worms. ihl'scheu Buch- und Sttindnickerei.