Änzcigcbtatt der Stadt und des Negievungsbezirks Gießen. JK r r Sonnabend den 14. Juli IS# 9. „ Encheult wöchentlich zwei Mali Dienstag und Sonnabend. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaustchlag 1 ff. 42 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Kießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrückungSgebühr für die gespaltene Corpuszeile 2 kr. Amtlicher Theil v i f betreffend die Einführung einer allgemeinen Wechselordnung für Deutschland. (Schluß.) XIII. Wechselverziihrung. Art. 77. Der wechselmäßige Anspruch gegen den Acceptanten verjährt in drei Jahren vom Verfalltage des Wechsels an gerechnet. Art. 78. Die Regreßansprüche des Inhabers (Art. 50) gegen den Aussteller und die übrigen Vormänner verjähren: 1) in drei Monaten, wenn der Wechsel in Europa, mit Ausnahme von Island und den Faroern, zahlbar war; 2) in sechs Monaten, wenn der Wechsel in den Küstenländern von Asten und Afrika längs des mittelländischen und schwarzen Meeres, oder in den dazu gehörigen Inseln dieser Meere zahlbar war; 3) in achtzehn Monaten, wenn der Wechsel in einem anderen außereuropäischen Lande oder in Island oder den Färöern zahlbar war. Die Verjährung beginnt gegen den Jnbaber mit dem Tage des erhobenen Protestes. Art. 79. Die Regreßansprüche des Indossanten (Art 51) gegen den Aussteller und die übriaen Vor- manner verjähren: a 1) in drei Monaten, wenn der Regreßnehmer in Europa, mit Ausnahme von Island und den Garvern, wohnt. ° 2) in sechs Monaten, wenn der Regreßnehmer in den Küstenländern von Asten und Afrika längs des mittelländischen und schwarzen Meeres, oder in den dazu gehörigen Inseln dieser Meere wohnt; 3) in achtzehn Monaten, wenn der Regreßnehmer in einem anderen außereuropäischen Lande oder in Island oder den Färöern wohnt. Gegen den Indossanten läuft die Frist, wenn er, ehe eine Wechselklage gegen ihn angestellt worden gezahlt hat, vom Tage der Zahlung, in allen übrigen Fällen aber vom Tage der ihm geschehenen Behändigung der Klage oder Ladung. v y „„„ -^rm Verjährung (Art. 77 — 79) wird nur durch Behändigung der Klage unterbrochen und nur in Beziehung auf denjenigen, gegen welchen die Klage gerichtet ist. Klage yerlritt Hinsicht die von dem Verklagten geschehene Streitverkündigung die Stelle der 564 XIV. Magerecht -es Wechsetgläutngers. Art. 81. Die wechselmäßige Verpflichtung trifft den Aussteller, Acceptanten und Indossanten des Wechsels, so wie einen Jeden, welcher den Wechsel, die Wechse copie, das Accept oder das Indossament mitunterzeichnet hat, selbst dann, wenn er sich dabei nur als Bürge (per aval) benannt hat. Die Verpflichtung dieser Personen erstreckt sich auf Alles, was der Wechselinhaber wegen der Nichterfüllung der Wechselverbindlichkeit zu fordern hat. Der Wechselinhaber kann sich wegen seiner ganzen Forderung an den Einzelnen halten; es steht in seiner Wahl, welchen Wechselverpflichteten er zuerst in Anspruch nehmen will. Art. 82. Der Wechselschuldner kann sich nur solcher Einreden bedienen, welche aus dem Wechselrechte selbst hervorgehen oder ihm unmittelbar gegen den jedesmaligen Kläger zustehen. Art. 83. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung des Wechselrechts gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur so weit, als sie sich mit dessen Schaden bereichern würben, verpflichtet. Gegen den Indossanten, deren wechselmäßige Verbindlichkeit erloschen ist, findet ein solcher Anspruch nicht Statt. XV. Ausländische Gesetzgebung. Art. 84. Die Fähigkeit eines Auslänbers, wcchselmäßige Verpflichtungen zu übernehmen, wird nach den Gesetzen des Staates beurtheilt, welchem derselbe angehört Jedoch wird ein nach den Gesetzen seines Vaterlandes nicht wechselsähiger Ausländer durch Uebernahnie von Wcchselverbindlichkeiten im Jnlande verpflichtet, in sofern er nach den Gesetzen des Inlandes wechselfähig ist Art. 85. Die wesentlichen Erfordernisse eines im Auslande ausgestellten Wechsels, so wie jeder anderen im Auslande ausgestellten Wechselerkläruug werden nach den Gesetzen des Ortes beurtheilt, an welchem die Erklärung erfolgt ist. Entsprechen jedoch die im Auslande geschehenen Wechselerklärungen den Anforderungen des inländischen Gesetzes, so kann daraus, daß sie nach ausländischen Gesetzen mangelhaft sind, kein Einwand gegen die Rechtsverbindlichkeit der später int Jnlande auf den Wechsel gesetzten Erklärungen entnommen werden. Ebenso haben Wechselerklärungen, wodurch sich ein Inländer einem anderen Inländer im Auslande verpflichtet, Wechselkraft, wenn sie auch nur Len Anforderungen der inländischen Gesetzgebung entsprechen. Art. 86. lieber die Form der mit einem Wechsel an einem ausländischen Platze zur Ausübung oder Erhaltung des Wechselrechts vorzunehmendcn Handlungen entscheidet daö dort geltende Recht. XVI. Protest. Art. 87. Jeder Protest muß durch einen Notar oder einen Gerichtsbeamten ausgenommen werden. Der Zuziehung von Zeugen oder eines Protokollführers bedarf es dabei nicht. Art. 88. Der Protest muß enthalten: 1) eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Copie und aller darauf befindlichen Indossamente und Bemerkungen; 2) den Namen oder die Firma der Personen, für welche und gegen welche der Protest erhoben wird; 3) das an die Person, gegen welche protestirt wird, gestellte Begehren, ihre Antwort oder die Bemerkung, daß sie keine gegeben habe oder nicht anzutreffen gewesen sei; 4) die Angabe des Ortes, so wie des Kalendertages, Monats und Jahres, an welchem die Aufforderung (Nr. 3) geschehen oder ohne Erfolg versucht worden ist; 5) im Falle einer Ehrenannahme oder einer Ehrenzahlung die Erwähnung, von wem, für wen und wie sie angeboten und geleistet wird; G) die Unterschrift des Notars oder des GerichtSbcamten, welcher den Protest ausgenommen hat, mit Beifügung des AmtSsiegels. Art. 89. Muß eine wcchselrcchtliche Leistung von mehreren Personen verlangt werden, so ist über die mehrfache Aufforderung nur eine Protesturkunde erforderlich. Art. 90. Die Notare oder GerichtSbcamten sind schuldig, die von ihnen aufgenvmmenen Protesten nach deren ganzem Inhalte Tag für Tag und nach Ordnung des Datums in ein besonderes Register em- zutragen, das von Blatt zu Blatt mit fortlaufenden Zahlen verbunden ist. 567 XVII. Ort und Zeit für Präsentation und andere im Wechsetverkehre uorkommende Handlungen. Art. 91. Die Präsentation zur Annahme oder Zahlung, die Protesterhebung, die Abforderung eines Wechsel-Duplikats, so wie alle sonstigen bei einer bestimmten Person vorzunehmenden Acte müssen rn deren Geschästslocal und in Ermangelung eines solchen, in deren Wohnung vorgenommen weichen. An einem anderen Orte, z. B. an der Börse, kann dies nur mit beiderseitigem Einverständnisse geschehen. Daß das Geschästslocal ober die Wohnung nicht zu ermitteln sei, ist erst alsdann als festgestellt anzu- nchmen, wenn auch eine dieserhalb bei der Polizeibehörde des Orts geschehene Nachfrage des Notars oder des Gerichtsbeamtcn fruchtlos geblieben ist, welches im Proteste bemerkt tverden muß. , rt 92. Verfällt der Wechsel an einem Sonntage oder allgemeinen Feiertage, so ist der nächste Werk' taq der Zabluuqstag Auch die Herausgabe eines WechseUDuplicats, die Erklärung über die Annahme, so wie jede andere Handlung, können nur o« einem Werktage gefordert werden. Fallt der Zeitpunkt, in welchem die Vornahme einer der vorstehenden Handlungen spätestens gefordert werden mußte, aus einen Sonntag oder allgemeincn Feiertag, so inuß diese Handlung am nächsten Werktage gefordert werden. Dieselbe Bestimmung findet auch auf die Protesterhebung Anmelvung statt. Art. 93. Bestehen an einem Wechseltage allgemeine Zahltage (Easstrtage), so braucht dre Zahlung eines zwischen den Zahltagen fällig gewordenen Wechsels erst am nächsten Zahltage geleistet zu werden, sofern nicht der Wechsel auf Sicht lautet. , Die im Art. 41 für die Ausnahme des Protestes Mangels Zahlung bestimmte Frist darf jedoch nicht überschritten werden. XVIII. Mangelhafte Unterschriften. 2t rt 94. Wechselerklärungen, welche statt des Namens mit Kreuzen oder anderen Zeichen vollzogen sind haben nur dann, wenn diese Zeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt worden, Wechselkraft. Art. 95 Wer eine Wechselerklärung als Bevollmächtigter eines Anderen unterzeichnet, ohne dazu Vollmacht zu haben, hattet persönlich in gleicher Weise, wie der angebliche Machtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht ertheilt gewesen wäre. , m , - Dasselbe gilt von Vormündern und anderen Vertretern, welche mit Ueberschreitung ihrer Befugnisse Wechselerklärungen ausstcllen. Dritter Abschnitt- Von eigenen Wechseln. Art. 96. Die wesentlichen Erfordernisse eines eigenen (trockenen) Wechsels sind: , 1) die in den Wechsel selbst aufzunehmende Bezeichnung als Wechsel, oder, wenn der Wechsel m einer fremden Sprache ausgestellt ist, ein jener Bezeichnung entsprechender Ausdruck in der fremden Sprache; 2) die Angabe der zu zahlenden Geldsumme; . . o ,, 3) Name der Person oder die Firma, an welche oder an deren Ordre der Aussteller Zahlung 4) ^Bestimmung der Zeit, zu welcher gezahlt werden soll (Art. 4. Nr. 4); 5) die Unterschrift des Ausstellers mit seinem Namen oder seiner Firma; 6) die Angabe des Ortes, Monatstages und Jahres der Ausstellung. Art. 97. Der Ort der Ausstellung gilt für den eigenen Wechsel, in sofern nicht ein besonderer Zahlungsort angegeben ist, als Zahlungsort und zugleich als Wohnort des Ausstellers. A.rt. 98. Nachstehende, in diesem Gesetze für gezogene Wechsel gegebene Vorschriften gelten auch für eigne Wechsel: 4) die Art. 5 und 7 über die Form des Wechsels; 2) die Art. 9 — 17 über das Indossament; 3) die Art. 19 und 20 über die Präsentation der Wechsel auf eine Zeit nach Sicht mit der Maßgabe, daß die Präsentation dem Aussteller geschehen muß; 4) der Art. 29 über den Sicherheitsrcgreß mit der Maßgabe, daß derselbe im Falle der Unsicherheit des Ausstellers stattfindet; 5) die Art. 30 — 40 über die Zahlung und die Befugniß zur Deposition des fälligen Wechselbetrages mit der Maßgabe, daß letztere durch den Aussteller geschehen kann; 6) die Art. 4t und 42, so wie die Art. 45 — 55 über den Regreß Mangels Zahlung gegen die Indossanten; 568 9) 10) I a u p. Maurer. v. Lehmann. Der Reichsverweser Erzherzog Johann. Der Reichsminister der Iusiir R. Mohl. x Polizeiliche Bekanntmachung. ®. e k . a n n t NI a ch u n g, die Verkündigung des Kriegsrechts betreffend. MMMMMZMW Darmstadt am 24 Juni. 1849. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern. 7) die Art. 62 — 65 über die Ehremablunq: 8) die Art. 70 — 72 über die Copieen; L L 73 "ÄrM* tre ss*t" M ” 8» bte Art. 78 96 über die allgemeinen Grundsätze der Wechselvcri'äbruna die Veriabrnn-r h». d°m Wm SÄ d.' eSiSSE^g1*" » 2chr°n » S«Ä4t*Ä Äff "'"rt "3“"" ®*8 «'<* '» « Frankfurt den 26. November 1848. m „ Bekanutmachunq, ilt Br-nd»rrfich-rengS.Bn«r-g- für das Jabs 1848 bctrrffmd d. I. erhoben werden. 9’en ln Dfn fr>hn if9n Tagen des MonaiS August Darmstadt den 11. Juni 1849. Großherzogl. Hess. Brand-Assecurations-Commissson K e k u l e. ' — vdt. Heumann. 569 Besondere Bekanntmachung. 4245) Gießen. Der nächste Gießer Jahrmarkt, welcher in dem Landkalender irrihümlich auf den 21 und 22. August eingetragen ist, findet schon den 7. und 8- August statt, was zur öffentlichen Kenntniß hiermit gebracht wird. Gießen den 4. Juli 1849. Der Bürgermeister Gg Reiber. an Ort und Stelle vorberaumt, wozu die Steig- liebhaber eingeladen werden. ~ , e über Die Steigenr muffen sich Termine ihre 8abluuastäh'gkeit durch gerichtliche Jeug ,» ausiäsen, widrigntfails ihr-Gebote unberüchichug bleibe», auch werden weitere Nachgebote nicht meh angenommen. Atzbach am 9. Juli 1849 , S Königl. Preuß. Laudichretberet Otto. 1272) Londorf. Versteigerung von Ehausstr-Arhciien. Dienstag den 17. Juli, Vormittags 9 Uhr, soll die Fertigung des Grundbaues und das Chaussi- ren deS Wegs vom Hof Appenborn nach WaUers- hain, 230 Klafter lang, auf dem Hof Appenborn unter den bei der Versteigerung bekannt gemach wertenden Bedingungen wenigstnehmend öffentlich versteigert werden. Londorf den 5. Juli 1849. 1 Der Rentmeister W Engel. Versteigerungen. 1268) Gießen. Freitag den 20. d. M., Mittags 2 Uhr, soll auf dahiefigem Rathhaus die dem Metzger Heinrich Lenz dahier zustehende Grundb. lDKlftr. , i/ 27 Hosraithe in der Kuhgasse nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 9. Juli 1849. Der Beigeordnete Rühl. 210 „ // Dachdeckerarbeit, 56 gemacht werdenden Be> f/ II n n u 34 58 II II II II II II II II II Schreinerarbeit, Schlosserarbeit, 37 ,, 41 „ 28 „ 5 „ neten zur Einsicht offen. Gießen den 11- Juli 1849. Der Gr. Kreisbaumerster Holzapfel. 1290) Dorlar. Da auf die am 5. curren- dis versteigerte, den Balthasar Walthers Erben in Dorlar zugehörige, an der Lahn gelegene Erbstaiids- müyle, genannt die Altmühle bei Dorlar, ent Nach- aebot eingelegt wordeii ist, so hat man erneu letzten und nochmaligen Termin zur Versteigerung auf Freitag den 20. Juli, Nachmittags um 2 Uhr, Glaserarbeit, Weißbinderarbeit, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen an die Wenigstnehmenden rn dem Gemeindehaus Hausen versteigert werden. Die Voranschläge liegen bei dem Untcrzerch- 1288) Gießen. Versteigerung von Bauaroetten. Donnerstag den 19. Juli, Vormittags 9 Uhr, sollen die zur Reparatur des Kirchthurms und des Pfarrhauses zu Hausen erforderlichen Arbeiten als. Maurerarbeit, veranschlagt zu 18 fl. 54 h. Zimmerarbeit, u u ^8 „ ab » . u ♦ _____«’.l .. 910 .. — ii geil geboten. 1295) Gießen. Von der rühmlichst bekannten vr/R o m m e r s h a u s e n Augenessenz habe ich wieder neue Sendung erhalten. Earl Frech. 1297) Gieße». Das Wohnhaus Lit. C. No 104 ist unter annehmbaren Bedingungen ganz oder die Hälfte zu verkaufen, auch letztere zu »er» miethen. 3oh. Jung Wittwe. 1264) Gießen. Ein kiipferner Braukessel mit 2 messingnen Krahnen ca. 4 Ohm, ein Kühlschiff und Maischbottig steht zu verkaufen. Die Erped. d. Bltts. sagt wo. 1255) Gießen. Fruchtbrandwein zum An- setzen Aniß, Doppelkümmel, Mannheimer Wasser, Extr'ait de Absynthe, Pfeffermünz ic. Spiritus, Senf und Weinessig empfiehlt billigst L o n i s L i n d. 1304) Bischoffen. Mühl en-Verkauf. Mciire an der Chaussee von Dillenburg nach Marburg unweit dem Orte Bischoffen gelegene Mühle, welche außer zwei Mahlgängen auch eine Oelmühle hat, bin ich willens aus freier Hand wegen Auswanderung nach Amerika zu verkaufen. Auch kann ich dem Käufer 8 Morgen Ackerland und ungefähr 6 Morgen Wiesen dabei verkaufen; die Guterstücke sind größtentheils nahe an der Muhle gelegen. Die 570 schöne Lage der erst 20 Jahre alten Hofraithe, wird noch vermehrt durch den dabeiliegenden mit Obstbäumen bepflanzten Garten. Kaufliebhaber können täglich die Mühle einsehen und die von mir bestim- ten günstigen Bedingungen erfragen. Bischoffen, Regierungsbezirks Biedenkopf, am 9. Juli 1849. Michel Heinemann. Zu vermiethen. 1301) Gießen. In Lit. C. Nr. 120 hi der Löwengafse ist eine Familicnwohnung zu vermiethen. 1195) Gießen. Es ist eine kleine Familien- wohnung zu vermiethen bei B. Lang, Schlossermeister in der Löwengasse. 1278) Gießen. Das obere Logis in meinem Hause ist zu vermiethen und den 1. October, unter Umständen auch früher, zu beziehen. Enders, Stadtrechner 1298) Gießen. Zwei freundliche möblirte Stuben sind in der Nähe des Selzerthores Lit. C. Nr. 19 zu vermiethen und baldigst zu beziehen. 1292) Gießen. Die zweite Etage in meinem Hause ist anderweit zu vermiethen. Dr. Mettenheimer. 1294) Gießen. Das Stallknecht Becker'sche Vorder- und Hinterhaus, nebst Garten vor dem Wallthore, ist zusammen oder auch theilweise zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden. Vermischte Nachrichten. 1299) Gießen. Knaben von 9 bis 14 Jab- ren können für ein mäßiges Honorar einen sehr gründlichen Unterricht im Zeichnen erhalten. Näheres ist bei der Erped. d. Bltts. zu erfahren. 1293) Gießen. Im Auftrag des Herrn Carl Vogt, vordem Professor, fordere ich alle diejenigen auf, welche etwaige Forderung an denselben gellend machen, solche bis zum 20. Juli spätestens in specificirter Rechnung an mich einzureichen. Gießen den 10. Juli 1849. Dr. F. Knapp. 1303) Gießen. Am 12. gegen Abend ist ein kleiner Hund von weißer Farbe mit gelben Flecken auf dem Halse entlaufen. Der redliche Finder wird ersucht, gegen eine Belohnung denselben an die Redaction d. Bltts. abzuliefern. 1265) Gießen. Nächsten Sonntag den 15. Juli l. I. soll in dem Wirthschaftslocale des Herrn Meier zur Pulvermühle, Nachmittags 4 Uhr, die Abhör der Rechnung des Krankenunterstützungs- und Sterbekasse-Vereins pro 1848/49 , sowie auch die Wahlen von zwei Vorstands- und vier Ausschußmitgliedern statifinden. Im Interesse des Vereins wird gewünscht, daß die verehrlichen Mitglieder desselben sich recht zahlreich einfinden möchten. Gießen den 8. Juli 1849. Der V o r st a n d. 1286) Gießen. Ein Pferdeknecht kann alsbald in Dienst treten. Näheres sagt die Erp. d. B. 1306) Gießen. Ein junger Bursche, der die Schuhmacherprofession lernen will kann in die Lehre treten bei PH. Becker, Weidgaß. 1281) Ein Müller, der sein Fach gut versteht, sich sonst legitimiren kann und von gesetztem Älter ist, kann danerude Beschäftigung erhalten. Das Nähere sagt die Erped. d. Bltts. 1302) Gießen 30 bis 40 Handarbeiter können auf eiti'ge Monate dauerhafte Arbeit bei mir erhalten. Gießen den 13. Juli 1849. Wilhelm Rühl. 1296) Gießen. Der Unterzeichnete hat in voriger Woche an irgend einem, ihm jedoch nicht mehr erinnerlichen, Orte einen russisch-grünen Regenschirm stehen lassen, daran kenntlich, daß derselbe schon an mehreren Stellen brüchig, an dem einen Bügel lose ist und einen Stiel von Palisanderholz hat, und bittet, denselben ihm wieder gefälligst zukommen lassen zu wollen. Gießen den 12. Juli 1849. Balser, Freiprediger. 1289) Gießen. In Folge meiner Aufforderung im vorigen Anzeigeblatt hat sich Herr Wilhelm Faber von hier bereit erklärt, Unterricht im S chw immen zu ertheilen. Dem, von Seiten mehrerer Eltern an mich ergangenen Ansinnen hiermit entsprechend, bemerke ich noch, daß sich Herr Faber der mir in jeder Beziehung als gehörig befähigt geschildert wurde, seine Kenntnisse in der Miliiär-Schwimmschule zu Darmstadt erworben hat. Diejenigen verehrten Eltern, welche ihre Knaben an diesem Unterricht Theil nehmen laffen wollen, finden Herrn Faber vorerst von 10 bis 12 Uhr an dem Alerander-Wellenbade anwesend, wo derselbe von seiner Kunstfertigkeit Proben ablegen mird. Bieler. 571 dem Comite einem Concert n. — fr. Druckkosten der in die Provinz ge- 57 34 u 48 VIII. u 12 u ii 672 fl. 18 fr. 6 m 42 ii IX. II i ii den 11. Juli 1849. Gießen 1176) Petri-Kirchhof Nr. 308. A r m e n - 40 13 54 II II II II II II II II II II II II 100 156 274 19 2 ii ii ii ii n u 1312 152 92 gesucht. 1291) Für II b e 65 fl. 27 fr. ii 31 ii ,i 17 „ Lich. Verein zu L t ch. III IV. v. VI. VII. Kosten, wegen ... . sandten Commisfaire • Palrontaschen . I. II. III. I. II . , t-s.tf.zift Austerdem sollen Anne benachbarter aut erhaltene untadelhaft it. ^luyciuui i nntrrftnhuna er- ■ ■ - --- Gemeinden in besonderen Fallen Unterstützung er Summa 1557 » 15 ir Wir fordern die Ortsvorstände unserer Nachbargemeinden auf, Ortsarme, welche sie stlbst hm- länalich zu unterstützen außer Stand sein spulen a r in m - « ► • ’ ■ v - , ( J Beifügung deren näheren Verhaltnifse zur Durch einen hier errichteten Armenverem s • Uut $u empfehlen, wonach wir diese Ver- das Beiteln ganz abgesteiltwerden. ^emd H d. prüfen und nach Befund ihnen Unter- Lübe ck. Ueachtenswerth! '\ $„6. i„ B-sl» . „roaSnme6au9®uee^..l™< -«'« b-"- <• -ch »'«' lieber die mir von dem ®ewaffnunflöau u liefern. 1274) Gießen. ES werden 1 <,. , Von freiwilligen Beiträgen • • des Sängerfestes . j,n Busch'schen Garten . B. Au s ga 572 Zugleich ersuchen wir die Großherzoglichen Bürgermeister in ihren Gemeinden beknnnk machen zu lassen, daß kein Bettler hier irgend eine Gabe erhält, vielmehr die gesetzlichen Vorschriften gegen dieselben eintreten werden, daß aber auch hiesige Settier bei ihnen ausgewiesen werden möchten, da für den Unterhalt hiesiger Armen hinlänglich Sorge getroffen sei. Lich den 5. Juli 1849. Der Ausschuß des Armenvereins. 1305) Gießen. Zahnarzt Weinert aus Mainz ist hier angekommen, wird circa 8 Tage hier verweilen und wohnt bei Herrn Büchsenmacher Großmann am Lindenplatz. 1225) Friedrichshütte bei Laubach. Von heute an werden auf der Braunkohlengrube Buderus bei den Hcssenbrücken wieder Braunkohlen abgegeben. — Frucht- und Viktu alie »preise. B i k t u a l i e n P r e i s e Brodtaxe. Fleischtaxe. L kr)chf. kr.ft'f. per Pfund Mehl Marktpreise. fr, fr. 2 4 2 4 1 1 4 9 N S 5 11 V1. 6 4 6 16 17 4 4 11! 2-. 10 — 9 — • 6 — 11; 2l. 9i 2, Maas Milch .... Pfund Butter . . . auch . . Handfäse..... Eier...... Pfund Waizenmehl . . „ Gcschw. Vorschuß Ochsenfleisch ) Kuyfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch - Schweinefl. . Hammclfl. - Schaaffl. . . Leberwurft . gern. Wurst. Bratwurst . Schwartem.. Blutwurst . geräch. Speck Schinken . . Dörrfleisch . Rindsfett . Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes . dgl-, unausgel.i 2 5 1 Für 1 fr. Wafferwcck. . „ 1 ft. Milchbrod . . 24 — . 20 —1 NB Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfund >c. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loth anSmacht. Köpfe, Füße, Geranb, wie auch dte ganz blutigen und Nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. „ . i Waizen- au8 l Kornmehl besteh. 14! — 8- 16- 17 — 161 — 24 — 18 — 18 — 20 — 20 — „ I zGerste- ®'^en I jKorn- Grünberg ) JÄ. |®. | den 14 Juli. II Grün berg. | I Lich. | | «.7-14. Juli i Laubach, v. 25. April utzbach 17. April i & Pf- fr. pf. fr. | Vf- ft. / L)f. fr. Pf. MM — *■ ■— — 3 __ 4 3 i __ 4 2 2 91 — 9 2 — 9 — 2 — — __ ___ _ — — — — 10 - — _ — MM ”■ 1 ■» — — — Q L. Q L.!O L. Q L. Q .— » »■ — - 5 2 _ — 5 2 3 5 — 1 5 - — — 5 1 Pf. kr- pf. fr. pf. fr. Pf. fr. Pf' •— --- -- 1** — — 1 — ___________1___________ — .— —- ! 1 — I— — — -1- — — L — — — — — II________ — L ll — . ll t 1 Lich 25. Ap lubach 25. Ap utzbach 0. Ap K * • o p P ----- kr.>f- kr.^Pf. fr.; Df. «wn 1 — ■ubb Tee 11! 2 -----------------'-------------- 12 — 9- ___________।___________ 9 — 81 — —1— 8j- 6 — __1 — 12 — _J_ 121 - 8 2 1__ 9;- 1— 7 — 13 2 !__ 14- 7 2 1__ _1 — 17 2 l_l— 16- 17 2 l_l_ 16 — 15 2 l_J_ _l_ 25 2 l_J_ 24* — 18 2 1__ 19- 18 2 1__ 20 — 19 2 1__ 24 — -119 2 I.___ _ "T 23 2 _ .— 24 — 19 2 __________1___________ 20 — F r u ch t preise. Frucht- gat- tung. Gießen 1 Grünberg I 10. Juli. 1 7. Juli. 1 Lich ! 16. April. | Friedberg 4. Juli. Mainz 10. Februar. Marburg 27 Jan. Wetzlar 7. Juli. Scheffel Malter. Mött Pf. ff. kc Pf- ff. fr. 25 15 25 Pf. ' st- fr. Pf. st. fr. Pf. fl- fr. JL fr. •slJJ V 1JJ, 1 fr. tO 05 | 1 *•-* | >O iO m CO 1 1 Waizen . Korn . . Gerste. . Hafer . . Erbsen . Linien . . 200 200 170 9 6 4 3 5 35 40 200 190 170 9 6 1 III 1 o o o " |S2Ü 1 1 1 — 9 6 4 3 40 45 45 200 8 200 5 200 4 200 3 56 34 52 30 7 4 3 2 9 49 56 9j 3 2 2 1 (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu Jfä 55. des Anzeigeblattes Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 15. Juli. Jacob Vogt in der Wall- thorstraße. Georg Busch am Kreuz. Adolph Keil in der Neustadt. Kirchliche Anzeige» der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 15 Juli Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Freiprediger Siebert. »niversitäts - Gottedrenst. Um 11 Uhr: Professor Dr. Hesse. Kopulir^e. Den 8. Juli. Gottfried Karl August Nauheimer, Bürger und Maurermeister dahier, des verstorbenen hiefigen Bürgers, Karl Joseph Nauheimer, ehelicher Sohn; und Marie Georgette Christine Strauch, des hiefigen Bürgers und Maurermeisters, Gottlieb Strauch, eheliche Tochter. Denselben. Dr. Eduard Geist, Großh. Gpmnafial- Director dahier, ein Wittwer; und Christiane Charlotte Karo- line Johanna Bender, des Grohh. quiescirten Hofgerichts- Advocaten und Spndieus, Ludwig Bender dahier, e.eliche Tochter. Getaufte. Den 6. Juli. Eine uneheliche Tochter, Johannette, geboren den 24. Juni. Den 7. Juli. Dem Bürger und Fuhrmann, Philipp Euler, ein Sohn, Christian, geboren den 10. Juni. Den 8. Juli. Dem Bürger und Maurer, Konrad Simon, ein Sohn, Christian Emil Daniel, geboren den 19. Juni. Beerdigte. Den 8. Juli. PhilippDittewig, Schütze im Großh. 4. Infanterie-Regiment, des Ortsbürgers, Peter Dittewig in Hahnheim, ehelicher Sohn, alt 22 I. 6 M. 6 T., gestorben den 6. Juli. Den 9. Juli. Johann Daniel Vogt, des verstorbenen hiefigen Borgers und Metzgermeisters, Georg Daniel Vogt, ehelicher Sohn, alt 47 I. 9 M. 3 T., gestorben den 8. Juli. Die Psarrgescbäfte in der nächsten Woche be- sorgt Pfarrer Bonhard. I s r a e l i l i s ch e Gemeinde. Geboren. Den 2 9. Mai. Dem Bürger und Kaufmann, R. Heß, eine Tochter, Hermine. Den 31. Mai. Dem Kaufmann, A. Bepfuß, eine Tochter, Jeanette. Angekommcne und abgereiste Fremden vom 12. bis 13. Zuli 1849. I n den Gasthäusern. im Einhom: Hr. Martin, Kfm. v. Frankfurt. Hr. Elwert, Rechn-Kamm-R. u. Hr. Martin, Rechn-Prob. v. Darmstadt. Hrn. Kfl. Pfeiöer v. Berlin, Röder v Leipzig, Kuntz «. Darmstadt, Cormeau t>. Momberg, Bickmann u. Wunderlich v. Frankfurt. Graf Gepger v. Stettin. Hr. v. Richer, Stent, v. Dresden. Hr. Duncker, Lehr v. Halle. Hr. Müller, Lieutn. v. Erfurt. Hr. Stanze, Regicr.-R. v. Aschaffenburg. Hrn. Kfl. Bernhardt v. München u Spieler v. Frankfurt Hr Eckstein, Oecon. v. Londorf Hr. Walz, GutSbes. v. Querfurt. Hr. Richter, Partie, v. Heilbronn. Hrn. Kfl. Ziegler u. Mühlburg v. Magdeburg. im Rappen-. Hrn. Kfl. Merri v. Siegen, Calm v. Kreuznach, Küchen v. Mainz, Wimpfler v Wiesbaden u. Hergens v. Wiesbaden. Hr. Küchler, Pfarr. v. Meelau. Hr. v. Schönstädt m. Fam. u Bedien., Privatm. v. Schönstadt Hr. Müller m. Fr. u. Bedien., Partie a. Ostfries- land. Hr. Geisow, Gutsbei v. Kreuznach. Hr. Marowitz, Fabrik, v. Dresden. Hr. Richter, Lehr, v Cassel. Hr. Heidenhof, Privatm. v Magdeburg. Hr. Graswald, Oberfstr. v. Moslar. Hr. Stepxelten, Rect. v. London. Hrn. Prof Otto v. Kehl u. Großauer v. Aschaffenburg. Hr. Kaufmann, Kfm. v. Mannheim. Hrn. Privat! Stachle, Künzel u. Ger- land v. Cassel. Hrn. Kfl Hüttenmüller v. Offenbach, Mittelsten v. Barmen, Smolinskp v. Hamburg, Depp, Cleve u. Mäusner v. Frankfurt. _ 'm prin-- Carl-. Hr. Höhr, Uhrm. v. Schönach Hr. Gescheht, Schrein, v. Butzbach. Frl. Dörner v. Alsfeld. Hr. Rausch, Spedit v. Großeneichen. Hr. Reichhard, Fabrik, v. Herborn. Hr. Gürtler, Privatm. v. Darmstadt. Hr. Werthheim, Verw. v Marburg. Hr. Geistlich, fand. v. Carlsruhe Hr Schiff, Geschäfts!«. v. Raichen Hr. Lack, Schrein, v. Niederohmen. Hr Borger, Spedit. v. Offenbach. Hr. Wahl, Oecon. v. Langheck. im Darmstaedter Haus: HrN Geschäfts!. Weiler v. Coblenz, Walter v. Bockenau, Heiz v. Bromskirchen u. Rau v. Frankfurt. Hrn. Handelsl. Rudert v. Katzenfurt, Weg v. Bottenhorn, Grusendorf v. Hirschhorn, Viehmann v. Bockenau u. Löwenstein v. Battenfeld. Hr. Mcper, Geschäftsm. v. Münzeuberg. im Stern■ Hr. Multer, Buchb. v. Schneidheim. Hr. Hallenberg, Fuhrm. v. Sachsenberg. In den Privathäusern. Bei Hrn. Prof. Hoffmann: Frl. Görtz «Darmstadt.— Bei Fr. Geom. Rentzel: Frl Heinzerling v. Biedenkopf. — Bei Frl. Jungk: Fr. Steuercomm. Jungk m Tocht. v. Fürth. — Bei Hrn. Hofger.-Acceff. Calmberg: Hr. Hoos, Rent v. Lauterbach. — Bei Hrn Tapcz. Hochstätter: Hr. Hochstätter, Fabrik v. Darmstadt. — Bei Hrn. Hofger-Secret. Balser: Frl. Cramer v. Berstadt. — Bei Frl. Windecker: Frl. Knob- lauch v. Frankfurt. — Bei Hrn Stadtger.-Act. Drescher: Hr Bender, Pfarr. v. Münzenbcrg. — Bei Hrn. Weißb. Cbr. Petri: Hr. Scheld, Bauaufs v. Butzbach. — Bei Hrn. Kfm. Müller: Frl. Malan v. Turin u. Hr. Drämann, Privatm. v. Düren. — Bei Hrn Geh. R. Knorr: Hr. Venator, Revierförst. v. Gladenbach. — Bei Hrn. Botenmstr. Schlatter: Frl. Volz v. Laubach. 57 4 (Eingesendet.) Rede für eine Volksversammlung in Gießen. Verehrte Mitbürger! Wir haben uns lange nicht auf dem Brande, im Busch'schen Tanzfaale, im Prinzen Carl u. s. w. zu- jammen;.efunten; es scheint die Lust an Volksversammlungen sey erloschen; so laßt uns wenigstens die heutige benutzen, um bei einem wichtigen Abschnitte un- sers politischen Lebens aus unsere Vergangenheit des letzten Jahres zurückblicken und daraus eine Nutzanwendung für die Zukunft zu gewinnen. Erlaubt mir aber, daß ich in aller Ruhe zu Euch rede und nicht, wie meine Vorgänger, mit rasenden Worten gleich einer Rakete auffahre und dennoch — Nichts sage, nehmt mir nicht übel, wenn ich gaüz offen zu Euch rede, sollte auch die Wahrheit Euch unangenehm berühren. Welche llnzahl tidn Volksversammlungen ist gehalten worden! Die Herrn und Damen vom März-, Vaterlands-, demokratischen und Bürger-Verein, sie alle haben geschworen, „mit Gut und Blut" diese oder jene Reichsverfassung turchzusetzen. Da wurden uns Glaubensbekenntnisse in Masse gedruckt zugestellt, wir haben uns abgemüht und Reisen gemacht, um die Leute für unsere Ansichten zu gewinnen, wir haben operirt und agitirt, uns geärgert, die Zeit versäumt, und viel zu lange in le» Wirihshäusern zugebracht, um Etwas zu hören, oder zum Besten zu geben, es war Alles umsonst. die Staaten bestehen noch, Gerechtigkeit und Ordnung befestigen sich, und mit ihnen werden Verkehr und Vertrauen zurückkehren. Wir haben für Herrn Vogt geschwärmt, er war gewissermaßen unser politischer Wegweiser, jedes seiner Worte wog centnerschwer, alles andere war „reattio- när", .wir hörten nicht die Mahnungen ruhig Prüfender, sondern verließen uns auf die Versicherungen junger, erhitzter, theoretischer Köpfe ohne alle Erfahrung. Es waren Wenige unter uns, welche den leeren Inhalt der schönsten Reden, die uns vorgesetzt wurden, würdigen konnten. Wie Viele hätten sich vor einem gediegenen Publikum blamirt, und dennoch ernteten sie rauschenden Beifall. Woher kommt das? Liebe Mitbürger! Wie Viele sind unter uns hier, welche Studien gemacht haben über die Ausgaben des Staats, über die Mittel, die Staatszwecke zu erreichen, über den Organismus des Staats? Wer von uns hat ernstlich Geschichte getrieben? Wer von uns jemals in eine sogenannte Nationalökonomie geschaut? Wer hat über die mancherlei Systeme der Beförderung der Arbeit, der Industrie u. s. w. vielfach nachgedacht? Da ist fast Alles öde und leer! Und dennoch sind dieß die nothwendigsten Hülfsmittel, um nur irgend ein gesundes Urtheil über unsere politischen Umstände zu fällen. Also die Hand auf’8 Herz und laßt uns aufrichtig gestehen, daß wir durch Schaden klüger geworden Druck und Verlag der G. D. Br sind! Wie Viele haben sich lächerlich gemacht durch die Hitze ihres Treibens! Wie Vielen wurde der Kops verrückt! Wie viel gäbe Mancher darum, wenn er diese oder jene Uebereilung, wozu ihn die Eigenliebe und die Sucht, sich hervorzuthun, antrieb, unterlassen hätte! Die Zerrissenheit war groß, keiner traute dem Andern mehr, selbst Brüder entzweiten sich über politische Meinungen. Eigenthum, Sitte uud Ordnung waren überall gefährdet; selbst Buben und Weiber schrieen: es muß anders werden! Unser Vogt saß auf der Linken im Parlamente und ward Reichsregent. Er ging und sagte uns nickt einmal: Adieu. Baden betrachteten wir stets als unseren Musterstaat. Dort trieben die angeblichen Freiheitskämpfer schon lange das Staaissihiff; wir lasen ihre Reden, sie wurden politstche Märtyrer. Und siehe da, als die Revolution im März 1848 losbrach, saßen sie auf den Regierungsbänken, ließen sich dreifache Gehalte auszahlen als Vvlksredner, Regierungsbevvllmächtigte und Parlamentsreisende, und machten uns irre an der Aufrichtigkeit ihrer Absichten. Also vertrauten wir Andern, welche die Reinheit ihres demokratischen Strebens prießen. Unsere Kinder dressirten wir in Liedern, Hecker und Struve zu besingen. Auch Struve kam an's Regiment; aber welches Regiment wollte er einführen? Wir kennen ihn nun. Der Präsident Brentano erläßt dort eine Denkschrift, worin er die republikanischen Helden als Schufte, Diebe, Gewaltsund Schreckensmänner, neben welchen jeder Keim von Freiheit verderbt, mit den Farben der Wahrheit schildert; er greift denjenigen (Struve) am meisten an, welchen er eben erst vor den Assisen als den redlichsten , uneigennützigsten Kämpfer der Freiheit geschildert hatte. Ist aber Brentano selber rein? Wird er nicht von denen, welche er so treffend schilderte, ebenfalls als ein eigennütziger Verräther dargestellt werden? Haben vielleicht am Ende beide streitende Theile Recht? Welche Tollheiten, welcher Wust von Widersprüchen! Leben wir denn in Abdera? Ist der Staat ein großes Narrenhaus? Und nun, Mitbürger! seht Euch einmal in Eurem Hause ein wenig um! Hat Euch all dieß Treiben Etwas geholfen? Ist Euer Geschäft besser in Schwung gekommen? Ist Euer Wohlstand dadurch gehoben? Sinv Eure Einnahmen vermehrt? Beantwortet Euch selbst diese Fragen, es ist mir schmerzlich, Euch daran zu erinnern. Aber wer die Heilung will, muß vor Allem den Sitz des Uebels kennen. Ja wahrlich, wir waren stark berauscht, die Hitze setzte uns arg zu, es schwindelte uns und wir sahen die Wahrheit nicht mehr; wir hielten Irrwische für leuchtende Sonnen, und darum ist unser Verdruß nun groß. Wie konnte es da besser werden?! hl'scheu Buch- mit) Steindruckerei.