Änzeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gieren. »-N 30. Sonnabend den 14» April 18&9» Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mai r Dienstag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetraa ist für ei» ganze« Jahr für Ein- heimische t st. 30 fr., für ein lull bei Jahr 45 Et.; für Auswärtige -»et. Postausschlag 1 st. 42 ft., halbjährl. 51 fr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gieße» bei der Erpedition, Eanzleiberg Lit. ». Rr. 1. EinrüstungSgebüht für den Raum der gespaltenen liorpuS-Zcilc 2 fr. Inserate müssen jedesmal Vormittags 0 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaftlon gelangt sehn. Amtlicher Theil. Auszug aus dem Gr. Regierungsblatt Rr. 19, vom 2. April 1849. Inhalt: 1) Vkrordnnnst, die Verkündigung der Reichsgesetze betr.; — 2) Umlagen zur Bestreitung von Eomnnmalbedürf« nisten in den Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt für 1819; — .3) Desgl. in den Gemeinden des Zrie- densgerichtSbrzirks Osthofen für 1849; — 4) Desgl. in den Gemeinden des Fricdcnsgerichtsbczirks Pfeddersheim für 1819; — 5) Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden in"der Gemeinde Michelstadt, Regierungsbezirks Erbach, betr.; — 6) Desgl. in Alzei, Regierungsbezirks Mainz; — 7) Bekanntmachung, die Niederschlagung von Umlagen der Gemeinde Neckarsteinach für 1848 betr.; — 8) Dienstnachrichten; — 9) Concurrcnzcröffnungen; - 10) Sterbfälle. Verordnung, die Verkündigung der Reichsgesetze betreffend. 8 N D W I G III. Großherzog von Hessen und bei Rhein ic. k. In dem Artikel 3 des von dem Reichsverweser am 27. September 1848 erlassenen ReichsgesetzcS, welches in Unserem Auftrag durch Bekanntmachung vom 18 October 1848 in dem Regierungöblatte des Großhcrzogthnms von Unserem Staatsininisterium verkündet wurde, ist verfügt, daß die verbindende Kraft eines Rcichsgcsctzes, wenn es nicht selbst einen anderen Zeitpunkt seststellt, für ganz Deutschland mit dem 20sten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tags beginnt, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Frankfurt ausgegebcn worden ist. Auf diese Weise haben die bisher in dem Reichsgesetzblatte verkündeten Reichsgesetze, auch ohne jedesmalige besondere Verkündigung in Unserem Regicrungsblattc, verbindende Kraft für das Großherzog- thum erlangt. Unsere getreuen Stände haben dieses mit Uns unbedingt anerkannt und dabei an die Staatö- regicrung das Ersuchen gerichtet, die Reichsgesetze namentlich zum Zwecke größerer Verbreitung ihrer Kenntniß zugleich durch das Regierungsblatt verkündigen zu lassen. Diesem Ersuchen willfahrend, verordnen Wir hiermit, daß, unbeschadet obiger Bestimmung des Art. 3 in dem am 27. September 1848 verkündeten Reichsgesetze, die ferner verkündigt werdenden Reichsgesetze, sowie sie im Reichsgesetzblatte erschienen sind, zur größeren Publicität und örtlichen Veröffentlichung auch in den) Regierungsblatte bekannt gemacht werden sollen. Urkundlich unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 31. März 1849. (L. s.) LUDWIG. I a u p. 322 Gießen. Dieustnachrichten. Am 13. März wurde der praktische Arzt Dr. Ludwig Buff ZU Beerfelden zum Physikats- arzt des Phpsikats Battenberg ernannt. — Am 14. März wurde dem Schulvikar Volp zu Altenhain, im Regierungsbezirke Nidda, die evangel. Schullehrerstelle daselbst übertragen. — An demselben Tage wurde dem Pfarrer Philipp Hill zu Peterweil die zweite evangel. Pfarrstelle zu Nidda, im Regierungsbezirke Nidda, sodann — am 16. März dem Lehrer an der zweiten evangel. Schule zu Oppenheim, tm Regierungsbezirk Mainz, Wilh. Jost, die erste evangel. Schullchrerstelle daselbst und dem zweiten kathol. Schullehrer zu EberSheim, im Regicrungsbez. Mainz, Georg Gumbel, die erste kathol. Schullehrerstelle daselbst übertragen. — Am 17. März wurde dem evangel. Pfarrer Heinr. Jakob Kern zu Alsheim die evangel Pfarrstelle zu Enzheim, im Regierungsbezirke Mainz und — am 19. März dem Pfarrvikar Adam Knodt zu Butzbach die evangelische Pfarrstelle zu Eppelsheim, im Regierungsbezirke Mainz, übertragen. — Am 21. März wurde dem Assessor bei dem Medieinal-Colleg, Dr. Ludwig Ernst Wilhelm Hohenschild zu Darmstadt, das Stimmrecht in allen Geschäftszweigen dieses Collegs ver- zu Lnuinz z — «m ... ...... r liehen und — am 26. März der Candidat der evangelischen zu Sprendlingen, im Reg.-Bezirke Mainz. Concurrenzeröffnungen Erledigt sind: Die katholische Pfarrstelle zu Heimersheim, tm Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 592 Gulden; Die kathol. Schullchrerstelle zu Odcrnheim, im Reg.-Bczirle Mainz- mit einem jährlichen Gehalte von 266 Gulden 23 Kreuzer, ausschließlich der Heiznngsentschädigung. Sterbfälle. Gestorben sind: Am 14. Januar der evangelische Schullehrer Philipp Enge l zu Rendel, im Regierungsbezirke Friedberg; — am 21. Februar der pensiontrte Gendarmerie-Brigadier Kieper zu Fürth, tm Reg.-Bezirkc Heppenheim; — Am 27. Februar der erste Erganzungsrich- ter am Friedensgerichte zu Niedcrolm, Adam Müller; — Am 1. März der Gymnasiallehrer, Professor Franz Baur zu Mainz; — Am 22. März der Notar Peter Kathretner der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen. Neunte Sitzung vom 8. Januar 1849. Vormittags 10% Uhr. Anwesend: Gr. Reg.-R. v. Willich und 8 Mitglieder des Bezirksraths. Bors, eröffnet die Sitzung, verliest die Tagesordnung, darauf Dieterich den Ausschußbericht über das Gesuch einiger Einwohner der Gemeinde Ermenrod wegen des Spritzenfnhrlohns. Berichterstaller trägt auf Abweisung an. , . Mcnkel. Aehnliche Beschwerden seien ihm vorgcbracht von Merlau, Niederohmen und mmi Orten. Es gäbe so viele Orte, die keine Spritzen hätten, und gegen diese wären die beschwerenden @cnum' den beeinträchtigt. Er halte es für unrecht, daß die Gemeinden den Spritzcnlohn bezahlten, da die Brand- kaffe doch andere Kosten übernähme. Die Gemeinde Niederohmen habe selbst noch ein Spritzenkapital von 800 fl. zu verzinsen. , ... Bernbeck. Ist damit einverstanden, daß die Fuhrlohnskosten von der Affekurranz getragen wurden, nicht aber die Anschaffung und Unterhaltungskosten der Spritzen. Menkel. Wiederholt sein früheres, und bemerkt weiter, daß gewöhnlich bei den Feuern nur Vie Spritzen ruinirt werden könnten, mithin auch von der Affekurranz die Reparaturkosten getragen werden müßten. Reg.-Com. erläutert, wie es Obliegenheit der Gemeinde wäre, Löschanstalten anzuschaffcn und zu unterhalteii. Wenn von der bestehenden Gesetzgebung in einzelnen Orten abgewichen, und noch keine Spritzen angeschafft wären, so läge dies an besonderen Verhältnissen. Nach der^ Brand-Asickurrattonscud, iiung von 1816 würden nur Brandschäden, aber nicht die Kosten der Löschanstalten von der Brandfasse getragen. ' . Ferber meint, cs seh gut, wenn man auf diese Mißstände aufmerksam mache, damit das Gesetz geändert werde. Er glaube auch, daß jetzt manche Gemeinde im Nachtheil scy. Reg-Com. Es handle sich hier blos von einer Beschwerde aber nicht von Gesetzveränderung. Präsident verweist auf den eigentlichen Antrag. , Bernbeck beruft sich wegen der Erläuterung der Reg.-Comm. darauf, daß doch auch die betr. Diäten aus der Brandkasse bezahlt würden, und will deshalb Aendernng des Gesetzes. Menkel will auf die Beschwerdeführung zurückgehen. Die Gemeinde habe die Fuhrleute nicht bezahlt, und da werde dann niemand mehr die Spritze sahren wollen. Auch müsfe der Fuhrlohn festgesetzt werden. Offizielle Nachrichten. ' • ■ - - Theologie vr. pIM. Ludw. Noack, dermalen zu Oppenheim, zum Repetenten bei der philosophischen Fakultät der Landes- Universität Gießen ernannt. - Am 24. Marz wurde der Schullehrer Johannes Schmitt zu Franktsch-Crumbach zum Lehrer der dritten evangelischen Schule zu Bessungen, tm Regierungsbezirke Darmstadt, ernannt. 323 Bors, will die Gegenstände getrennt haben um hiernach die Fragen zu stellen. Reg-Com. will die Beschwerde als solche zurückgewiesen haben und bemerkt, daß die von Bernbeck erwähnten Diäten bei Ermittelung der Brandschäden entstünden zurückgewiesen haben. Bors, wiederholt sein Vorheriges wegen der Fragestellung. Berichterstatter erläutert und will die Sache an die Gr. Regierungs-Commission verwiesen haben. Präs, läßt abstimmcn und wird der Ansschußantrag angenommen. Präs, entwirft die zweite Frage. Soll auf Abänderung des Gesetzes hier Rücksicht genommen werden ? Wird verworsen. Menkel verliest den Ausschußbericht wegen Gesuchs des Süßking Meier von Langgöns um Ausnahme als Ortsbürger nach Langgöns, und trägt auf Rückweisung wegen fehlender Papiere an. Da Niemand das Wort ergreift, läßt der Präsident abstimmen, und wird der Ausschußantrag angenommen. Menkel verliest den Ausschußbcrichl wegen des Gesuchs des Lazarus Bär von Langgöns um Aufnahme als Ortsbürger dahin, und weist ebenfalls auf unvollständige Akten hin. ' Reg -Com. weist darauf bin, wie noch mehrere derartige Gesuche Vorlagen, wo in einem Akten fascikcl ein Hauptprotocoll deS Ortsvorstandcs vorlägen. Er wünscht, daß solcher erst aufgesucht und darnach die Sache später verhandelt werde. Präs, läßt darüber, ob wegen Unvollständigkeit der Acten die Sache vorerst zurückzüweisen fei, abstimmen. Wird angenommen. Gesuche des Gerson Katz und zwei Söhnen zu Steinbach um Ortsburgeraufnahme dahin. Präs, fragt ob über die seither cingchaltene Praris wegen der Stimmcnzählung bei der Abstimmung weiter verhandelt werden solle. Er wünscht sich darüber auszusprechen. Schmand. Der Präsident müsse vor der Abstimmung erklären, ob er mitstimmc, oder sich seiner Abstimmung enthalte, da sonst leicht Mißverständnisse vorkommen könnten, die er vermieden haben wolle. Bernbeck will jedesmal abgestimmt wissen, da wir sonst oft nicht Beschlußfähig erscheinen dürften. Bei Gleichheit müsse Präsidentsstimme entscheiden. Engel meint man solle dem Präsident überlassen ob er mitstimmen wolle oder nicht. Bei der Stimmengleichheit müsse aber seine Stimme entscheiden, wenn er nicht darauf verzichte. Präs, erläutert wie er nicht vollständig verstanden worden sei. Gibt Nachweisung über das vcö- sallsige Verhältniß der Geschworenen, und macht die Verhandlung klar. Reg.-Com. weist aus Befragen auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, nach welchen der Vorsitzende mitstimmen müsse, und bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme. Lindcnstruth will auch nach dem Gesetz gehandelt haben. Dieterich hält cs für gesetzlich ausgesprochen, wo der Präsident nur wie jeder Andere sich der Abstimmung in einzelnen Fällen enthalten dürfe. Bernbeck sagt: der Präsident müsse jedesmal mitstimmen, und könne nur daun aus seine Stimme verzichten, wenn dies der Bezirksrath nachgebe. Nur in Angelegenheiten seiner Gemeinde müsse er zurücktreten. Ferber. Wenn die Versammlung eine große wäre, dann würde er dafür stimmen, daß Präsident gar kein Stimmrecht ausübe, mit Ausnahme da, wo seine Stimme entscheiden würde. Engel ist hiermit einverstanden, aber gegen Dieterichs Meinung. Präsident erläutert nochmals, wie schwierig es für ihn sei, zu stimmen, zeigt aber auch andrerseits wie er in gewissen Fällen nicht im Poraus auf seine Stimme verzichten möchte. Engel will darüber abgestimmt haben, ob der Präsident seine Stimme suspendiren dürfe. Bernbeck will dem Präsident in seinen Rechten nichts entzogen wissen. Lindcnstruth will kein Recht als gesetzloses gestattet wissen, und will keinem Mitgliede frei gestellt lassen, seine Stimme nach Gutdünken zu suspendiren. Ferber ist damit einverstanden, als wir sonst leicht nicht beschlußfähig werden könnten. Dieterich. Er hält diese beabsichtigte Abstimmung für ganz unzulässig. Reg.-Co mm. erläutert, wie bei Willkührlichkeiten bei Abstimmungen des Präsidenten das ganze Gesetz vereitelt werden könne. Der Vorsitzende läßt abstimmen, ob ein Mitglied das Recht habe, (außer Artikel 18 deS Gesetzes seine Stimme zu suspendiren. Wird verworfen. Präsident fragt nun, ob über die Angelegenheit der Israeliten Katz von Steinbach nochmals Verhandlungen angeknüpft werden sollen. Wird angenommen. 324 Menkel rechtfertigt sich über den ihm von Jemand gemachten Vorwurf, als fei er nicht konsequent geblieben, weil er doch für die Aufnahme des Juden in Waldgirincö gestimmt habe. Engel verliest hierauf die ihm von dem Bittsteller übergebenen Patente, wornach sich hcrausstcllt, daß sie keinen Haustrhandel betreiben. Ja der Vater wolle sogar die Steuerzettel der Vermögenssteuer noch nachweisen, um zu zeigen, ohne Handel leben zu können, was wir nicht berücksichtigen könnten. Ferber. Es sei dies -allerdings eine andere Sache und ändere seine Ansicht, wenn ein Schacher nicht bestände. Mcukel. Er wolle Ferber beistimmen, aber doch auch nachweisen, daß sie schachern, und führt zu einem Erempel die unsicheren Vermögensverhältnisse der Handelsleute, Hauche Homburg an, der als großer reicher Jude gegolten mid später beinahe ohne Vermögen geendigt habe. Er will auf Professionen hingewiesen haben. Di eterich berichtigt Ferbers Ansicht. Es sei gesetzmäßig, daß der Viehhandel auf Schacherweise nicht betrieben werden dürfe, dcßhalb sei es auch natürlich, daß dieser Ausdruck nicht im Patente enthalten sei. Glaube aber deshalb ja Niemand, daß solche Juden den Pichhandel auf gesetzliche Weise betreiben. Schmand hat uns ja sehr traurige Verhältnisse diescrhalb geschildert, und er habe sich diesen Morgen auf seinem Herwege wieder überzeugt, wie die Steinbacher Juden mit Vieh an Seiler führend auf der Straße wandeln. Juden will er, weil sie Juden sind, nicht zurückweisen, aber Handwerker, ehrliche rechtliche Erwerbe wolle er fördern, und halte er es für Pflicht, hierauf möglichst hinzuwirken. Reg.-Comm. erläutert, wie das Umherführen des Viehes zum Handel nicht verboten sei. Bernde ck hält diese Händel für erlaubt, da ja auch auf Hausirhandel Patente gegeben würden. Engel macht darauf aufmerksam, wie Gerson Katz ein nicht unbedeutendes Grundvermögen habe, im Werthe von 1800 fl. Ferber. Es sei hier eine eigenthümliche Frage. Die Gemeinde wolle unter Bedingungen von hohen Einkaufssummen diese Leute aufnehmen, oder sie sollten auf Gemeinde-Nutzungen verzichten. Schlägt vor, zu vermitteln, und die Aufnahme unter Bedingungen wegen des Einzugsgelds zu gestatten. Präsident will auf Bedingungen und Rücksichten der Einzugsgelder nicht eingegangen wissen. Engel fragt, ob man nicht zweckmäßiger die Entscheidung zurückstelle. Bernd eck im Allgemeinen mit Ferber einverstanden. Man solle da, wo die Gemeinden um Erhöhung des Receptionsgeldes eingekommen, die Entscheidung zurücksetzen. Reg.-Comm. weist darauf hin, wie der Bezirksrath entscheiden müsse. Dieterich kommt auf die frühere Hinweisung deö Reg.-Comm. zurück. Das Umherführcu des Viehes sei wohl erlaubt, aber nicht das Anbieten, Aufdringen des Handelns. Vor einigen Jahren fei man auch sogar noch außer der Publikation der Verordnung, in der landwirthschaflichen Zeitschrift nochmals darauf zurückgekommen, um den Landbewohnern eine so wichtige Verordnung für sie, ins Gedacht- niß zu rufen. ' Engel will sich hier nur an den konkreten Fall halten und nach moralischer Ucberzeugimq auf den Grund erfüllter gesetzlicher Bestimmung abstimmen. Unter Bedingungen die wir nicht anerkennen dürften wolle die Gemeinde die Aufnahmen gewähren. Er wünfche Abstimmung. ' Mcnkel will sie Sache noch um 1 Jahr hinausgefetzt wissen. Präsident läßt über die drei Gesuche gemeinschaftlich abstimmen, worauf Ansschußantrag um Aufnahme verworfen wird. v J K liebe, Bernd eck und Engel bemerken, daß sic für die Aufnahme gestimmt hätten. Li nd enstr uth verließt den Bericht wegen des Gesuchs des Herz Wallenstein aus Großenbufeck nm Aufnahme als OrtSburger dahin und trägt auf Abweisung an. Bei der Abstimmung wird der Antrag angenommen. "stattet mündlich Bericht über den Antrag von Dieterich auf Aushebung der Tanzconccssionen. Er ist im Wesentlichen mit dem Antrag eiiiverstandcn. Die Freiheit der Bürger dürfe von der Polizei nicht bevormundet werden, was aber auch nicht geschehen wäre. Auf Bürgermcistcrantrag seien die .Lanz-Eoncefuoucn erfolgt, und auch auf Steuern eingekommen, und oft hätten örtliche Rücksichten gegen Danzerlaubnisse vorgelegen, z. B. allgemeine Trauer, Theuruug u. s. w. Niemals habe aber auch die Polizei vvrgefchrleben, welche Tänze man tanzen müsse. Er empfehle aber den Antrag. Da Niemand das Wort ergriff, wurde abgestimmt und der Antrag angenommen. Engel erstattet mündlichen Bericht über den Antrag von Dieterich über Aufhebung des Rechts der Fischerei in nicht schiffbaren Gewässern stoischen fremden Grundeigenthümcrn. Er verliest den Antrag mit einer neu überreichten Eingabe von 76 Unterschriften. L liehen 1 $ wissen. E T ung ei an Gr s K T ungen E vom 3i E E dahier E 241 Heinrn deren ihre Fi dahier persönl sonst ft feu wc Be Wahl werden Beschlü Lai 5 668. gazin i und Q kauft, gegebei Bürger Gies 325 Berichterstatter hält diese Sache zwar für eine Bagatellsache, will aber doch um der bürgerlichen Freiheit Willen, den Antrag unterstützt sehen. Menkel will, da ja auch das Jagdrecht aufgehoben sei, auch das Recht der Fischerei aufgehoben wissen. Es wird über den Antrag abgestimmt und selbiger angenommen. Dieterich gibt kurzen Bericht über das Gesuch des Lehrer Walz von Oberbesstugen, um Erbauung eines Holzschoppen mit Heuboden und trägt, da Acten darüber noch nicht vorliegen, aus Verweisung an Gr. Reg.-Comm. an. Bei der Abstimmung angenommen. K l i e b e verliest hierauf das Protocoll von der 6. Sitzung, Vormittags, welches anerkannt wird. Dieterich verliest das Protocoll über die 7. Vormittagösitzuug, und wird unter einigen Berichtigungen angenommen. ES wurden darauf verschiedene neue Eingaben an die Ausschüsse verwiesen, ebenso auch verschiedene vom Regierungs-Commissäre neu übergebenen Acten. Endlich wurde Tagesordnung auf Nachmittag festgesetzt und die Sitzung geschlossen. Der Vorsitzende: Der Protokollführer: F. S t e i n b e r g e r. Dieterich. Polizeiliche Bekanntmachung. Eine bunte Schürze und eine sog. Maratzenkappe sind gefunden und auf Großherzvgl. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 12. April 1849. Edictalladung. 241) Sau bad». Die Gläubiger der Johann Heinrich Jmmelt III. Eheleute von Freienseen, über deren Vermögen der Concurs erkannt ist, haben ihre Forderungen sogewiß Donnerstag den 19. April, Morgens 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, und zwar persönlich oder durch genügend Bevolllnächtigte, als sonst sie von der Masse ohne Weiteres ausgeschlossen werden. Bei dem im Termin zu machenden Gütevcrsuch, Wahl eines Curators und Gläubiger - Ausschusses, werden die nicht persönlich Anwesenden, als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend, angesehen. Laubach am 3. Februar 1849. Gr. Hess. Landgericht B rum Hardt. Besondere Bekanntmachung. 668) Gießen. In dem städtischen Holzma- gazin wird dürres Buchen-Scheidholz zu 6 fl. 3u fr. und Eichen-Scheidholz zu 5 fl. den Stecken verkauft, und solches auch in % und '/4 Stecken abgegeben. Die Anweisungen hierzu werden auf der Bürgermeisterei abgegeben. Gießen den 7. April 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen. 656) Marburg. Holz-Verkauf. Mittwoch den 18. d. M., und die folgenden Tage, sollen in den Freiherrlich v. Milchling'schen Waldungen bei Trais 70—80 Klafter Buchen-Scheidholz und 20 Schock Reiser an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Die Ausbietung beginnt in dem Forstrevier „Neuewald" bei Nummer 26, Vormittags 9 Uhr. Marburg den 7. April 1849. A. Schenk, v. Milchling'scher Rev.- Rendant. 676) Gießen. Die am 11. d. M. abgehaltene Jmmobiliarverpachtung des Jac. Simon, Jac. Sohn II. ist nicht genehmigt worden, und wird deßhalb eine anderweitige Verpachtung auf Montag den 16. d. M., Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhaufe dahier anberaumt, mit dem Bemerken, daß wenn annehmbare Gebote geschehen, die Genehmigung nach der Verpachtung crtheilt wird. Die (Suratomi Gg. Heinr> Lony. Andr. Möhl. 326 655) Gießen. Holzversteigerung im Gießer Stadtwalde. Donnerstag den 19. April l. 3., von Morgens 9 Ubr a», soll in dem hiesigen Stadtwalde, Distrikt Heegstrauch, Oberhag, Alterpflanzgarten und Eulenfeld, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden: 1 Stecken buchen Schcidholz, 1 II II Prügelholz, 1 II II Stockholz, 50 Wellen II Reisholz, 50% Stecker, eichen Sck>eidholz, 10% u ii Prügelholz, 104% II ii Stockholz, 3700 Wellen ii Reisholz, 1 Stecken birken Prügelholz, 12% II kiefern Scheidholz, 20 II II Prügelholz, 12% II 11 Stockholz, 3274 Wellen II Reisholz, 5% Stecken fichten Stockholz, 225 Wellen II Reisholz, 1 Stecken lerchen Prügelholz, 1 II II Stockholz, 225 Wellen II Reisholz, 12 Stecken dorn Stockholz, 73 eichen Stämme von 1748 Cubikfuß, 1 birken i/ II 7 II 20 kiefen „ II 573 II 9 fichten 1, II 221 II 212 eichen Stangen II 283% II 224 lerchen „ // 165 II 31 fichten ii II 63 II 426 kiefern u II 347% II 9 eichen Pflugswellen, 1450 Stück buchen Erbsenreiser. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestaltet. Die Zusammenkunft ist auf der alten Steinba- cher Straße am Heegstrauch. Hie Herrn Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dicö in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 9. April 1849. Der Bürgermeister I. d.' V. der Beigeordnete R ii h l. 683) Sommer m ü hl e. Montag den 23. April 1849, Mittags 12 Uhr, wird bei der Sommermühle die Herstellung der Wasscrschleuße und Wehr mit gehauenen Ouaderstei- nen, auf das Wenigstnehmende ausgeboten, Risse und Voranschläge können bei Unterzeichneten zur Einsicht genommen werden. Die Bcdingnisse werden bei der Versteigerung bekannt gemacht. Sommermühle am 10. April 1849. Pfaff. Bopp. 677) Gießen. In dem Hanse des Jaeob Simon I. S. II. sollen künftigen Dienstag den 16. d. M. Nachmittags 2 Uhr, verschiedene Mobilien , 1 Knh, 1 Haufen Mist in kleineren Abtheilungen, eine Parthie Heu und verschiedene Strohgattungen in kleineren Abtheilungen, eine Parthie Kartoffeln, verschiedene Oeconomiegerälhschafttn u. s. w. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Die Curatoren G. H. L o n y. A. M ö h l. 665) Grünberg. Frucht - Versteigerung bei dem Rentamte Grünborg. Donnerstag den 19. April I. I., Vormittags 10 Uhr, sollen bei dem hiesigen Rentamte 50 Mltr. Korn, 25 Mltr. Gerste, 25 Mltr. Hafer und 8 Mltr. Molterfrucht öffentlich versteigert werden. Grünberg am 4. April 1849. Der Gr. RentammtSvicar des Rentamts Grünberg Hauser. 644) Gießen. Donnerstag den 19. April, Nachmittags 2 Uhr, und die folgende Tage, lasse ich in meinem Hause wegen Veränderung meiner seither möblirten Zimmer, die jetzt zu Familienwohnungen eingerichtet, mehrere gut gehaltene vollständige Betten, SophaS, Komodc, Schränke, Tische, Stühle, Nachttische rc. gegen baare Zahlung versteigern. Gießen den 4. April 1849. Georg Lampus, Lit. C. Nr. 1 am Kreuz. 570) Heuchelheim. Auf freiwilliges Anstehen der Christian Brauneck'schen Eheleute auf dem Westphälischen Hof bei Heuchelheim, sollen in Folge deren Wegzugs Montag den 16. April d. I., Nachmittags halb 2 Uhr, einige vollständige Betten, 2 Sophas, Kleider- und Glasschränke, Commode, Spiegel, eine große Partie Tische, Bänke, Stühle, Porlraits, Fässer und Vorhänge, 3 Pferdegeschirre, ein Sattel, eine Schaukel, 327 Wirthschafts-, Haus- und Kücheugeräthe, sowie sonstige Gegenstände auf dem Westphälischen Hofe, gegen gleich baare Zahlung, versteigert werden. Heuchelheim den 26. März 1849. Der Bürgermeister Stein müller. 625) Odenhausen. Montag den 16. April, . Vormittags 9 Uhr, soll in dem Gemcindewald der Gemeinde Odenhau- se-i, Distrikt Kreuz: 110 Stecken Buchen-Scheid- und Prügelholz, 22 u m Stockdelz, 83 u „ Rcisholz, an die Meistbietenden unter den bei der Versteigerung bekannt gemachi werdenden Bedingungen versteigert werden. Der Anfang und Znsammenkunfts- ort ist bei Nr. 1. des Prügelholzes. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Credit bis zum 1. September d. I. gestaltet. Odenhausen den 4. April 1849. Der Bürgermeister Bott. 653) Königsberg. Holzversteigenmg im Revier Königsberg. Montag den 16. April d. I., Von Vormittags 9 Uhr an, sollen in den untengenannten Domanialdistrikten versteigert werden: 1) im Distrikt Meilhardt: 29 V2 Stecken Buchen-Scheidholz, 56 >, „ Prügelholz, 210% „ „ Stockholz, 2) i m Distrikte vorderster Eulenkopf: 199 Stecken Buchen-Scheidholz, 16% » n Prügelholz, 65% „ if Stockholz und 775 ~ Wellen „ Reisholz. Die Zusammenkunft ist im Distrikte Meilhardt. Gegen vorschriftmäßige Bürgschaft wird bis Martini d. I. Zahlungsfrist gestattet. Königsberg den 4. April 1849. Der Großhcrzogl. Hess. Revierförster des Reviers Königsberg. L. D i t t m a r. 654) Ruttershausen. Bauholz - Versteigerung. Die am 30. v. M. im Ruttershauser Gcmeiude- waid, Distrikt Mausberg versteigerten 17 Stück Ei- chen-Baustämme von 10—35" Durchmesser, 14—56' Länge, sollen wegen zu niederen Preisen Montag den 16. April des Morgens um 9 Uhr, nochmals versteigert werden, wozu aufS. Neue Steigliebhaber eingeladen werden. Das Hol; ist achter Qualität und lheikweise besonders zu Streckholz geeignet. Rultershausen den 7. April 1849. Der Bürgermeister K l i n k el. Feilgeboten. 692) Gießen. Unterzei chneter fabricirt eine vorzügliche Klärgallerte zum Hellmachen von Wein, Bier, Essig, Apfelwein re., wovon eine Flasche hinreicht 600 Maas eines der genannten Getränke in 24 Stunden vollkommen zu klären. Das alleinige Depot für Gießen besitzt Herr G. Scbmidtborn LitB. Nr. 99 auf dem Kreuz, bei welchem die Flasche zu 36 fr. 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Mein Lager in Tücher, Hosen- und Rockstoffen, neueste Herrn-Cravatten, ist wieder vollständig assorlirt und empfehle ich dasselbe zu äußerst billigen festgesetzten Preisen. S. Hirsch Sohn. 680) Gießen. Die neuesten Tapeten- muster erhielt und kann solche bei großer Auswahl zu den billigsten Preisen empfehlen. 675) Altenbuseck. Bei dem Gg. Eberhard Schäfer I. in Altenbustck ist ein Wagen mit Zugehör, Pflug, Egge, bcnebst 6 — 7 Fuder Roggenstroh und eine Bütte, welche ohngefähr 4 Ohm hält, zu verkaufen. Kaufliebhaber können sich jeden Tag bei demselben einfinden. Ältenbuseck den 12. April 1849. G. E b. Schäfer!. 587) Gießen. Brünellen und eingemachte Broiselöbeeren für Combots bei Louis Lind. 648) Gießen. Linsen, Frankfurter Bohnen, geschälte Erbsen, Gümmer, Grünekern und Bamberger Zwetschen billigst bei L. Cahns seel. Wtw. e r. L 7 4 3 2 fr. 9 49 56 9$ I Laubach I Mainz 10. März. | 10. Februar. W-hlar 7. April. S ch e f f e l L 9 6 4 3 Pf. 200 200 170 200 8 fr. 40 20 40 25 4 9 r"$ T* * * !— fr. Vf. — 4 2 9 — 5 10 MM 8. Q 6 1 5 — fr. vf. 6 20 21 — 8 — 4 — Flcischtaxe. (fiepen unc Hunqen 1 den 14. April. 1 Grünberg ! _ § Laubach ! v. 11-25. März j per Pfund fr.)Vf- fr.'Vf. fr. vf. fr.-Vf. Ohsenfleisch 11! 2 ll 2 — Kuhfleisch . 9i 2 —— 1--- 9 — — —' Rindfleisch . 8; 2 —,— 8 — —— Kalbfleisch . 6! 2 — 6 — — — Schweinefl. . 12; 2 — —- 12 — — — Hammelfl. . 9)- — — 8 2 — — Schaasfl. . . --------------- ! ---------------- — — — — Leberwurst . U\- —i— 13 2 — .— flem. Wurst. 8 — -I- 7 2 — — Bratwurst . 18 — 17 2 — — Schwartem.. 18 — —: — 17 2 1— — Blutwurst . 16 — — 15 2 1---------------------------------- — geräch. Ssteck 26 — ________________1________________ 25 2 i — — Schinken . . 19- — 1 — 18 2 1----------------- — Dörrfleisch . 19! — _________________1________________ 18 2 — — Rindsfett 20 — — 1 — 19 2 — — Hammelsfett 20; — — 19 2 — — Schweine- schmalz, aus- gelassenes . 24! — — — 23 2 — — dgl., unausgel. 20 — ___________!___________ 19 2 — — 329 Zu vermiethen- 638) Gießen. Ein Logis, bestehend aus 4 Stuben, 2 Kammern, Küche, Keller und Holzstall ist zu vermiethen bei Gg. Reiber in der Neustadt. 687) Gießen. Eine größere, oder je nachdem sich Liebhaber finden, zwei kleinere Familienwohnungen sind zu vermiethen und am 1. Juli 1849 beziehbar, bei Wild. Köhler, in der Löwengasse. 624) Gießen. Ein möblirtes Zimmer int ersten Stock ist zu vermiethen bei L. Hirsch, am Lindenplatz. 691) Gseße n. Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei E. S ch n e i d e r s W. im Garten. 688) Gießen. In der Wallthorstraße Lit. A. Nr. 118 sind zwei möblirte Zimmer zu vermie- rhen, auch kann auf Verlangen ein kleines Familienlogis abgegeben werden. 690) Gießen. Ein Logis ist zu vermiethen bei Jakob Möhl's Wwe. 684) Gießen. Ein gutes Stück Land auf dem Sand, welches Wirth Rupp von den Krailings Kindern in Pacht hatte, ist anderweit zu verpachten. Lusttragende wollen sich an Schneider Schwaab in der Hintergasse wenden. 685) Gießen. Lit. C. Nr. 183 auf demReichcn- Sand ist ein Logis, bestehend aus 2 Stuben mit Cabinet, Kammer, Küche, Keller und Holzstall zu vermiethen bei L. Klinket. 651) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend in drei aneinander stoßenden Stuben, Küche, Boden, Holzplatz und Keller, alles verschließbar, ist zu vermiethen und Anfangs Juli beziehbar, bei Jacob Vogt. 678) Gießen. Ein Logis, bestehend in 2 heizbaren Stuben und Kabinet, Boden, Kammer, Küche, Keller, Holzstall und Waschküche kann bis Ende April bezogen werden, zu erfragen bei Fr. Kohlermann. 672) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend in einer Stube, Cabinet, Kammer, Küche, Keller und Holzplatz ist zu vermiethen und am 1. Mai beziehbar. Heinr. Lenz. 664) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei P h. L ü d e k i n g. 663) Gießen. Lit. A. Nr. 7. auf dem Markt ist ein Zimmer nebst Cabinet, mit oder ohne Möbel, zu vermiethen und sogleich beziehbar. Vermischte Nachrichten. Gießen D Höhere Privat-Fehr- und B Erziehungsanstalt zu fc] Gießen. N W Montag den 16. April, Nachmittags 2 Uhr findet nach vorausgchcnder Prüfung die Klasseeintheilung der angemcldeten Schüler in dem Locale der Anstalt (neben jg] dem Ebelschen Kaffeebause) statt. Dien- pj stag den 17. April wird der Unterricht ■=ji beginnen. Die verehr!. Eltern, welche ihre Söhne der Anstalt anvertrauen wol- s=5 len, werden gebeten die Anmeldungen SJ mündlich oder schriftlich, spätestens bis EJ zum 16. April an den Unterzeichneten gj gelangen zu lassen, welcher mit Vergnügt gen über den Lehrplan, sowie die inne- ren Einrichtungen der Anstalt Auskunft erthcilen wird. Uj E Steinmetz, cand. der The»l. 686) Gießen. An sämmtliche Handwerksmeister hiesiger Stadt, welche sich bei der Anfertigung von Gewerberzeugiiissen für die Verloosung in Darmstadt betheiligen wollen, oder welche die Sache sonst interesstrt, ergeht die dringende Einladung recht zahlreich der Samstag den 14. April, Abends 7 Uhr im Promenadehaus stattfindenden Generalversammlung, des Handwerksmeister-Vereins beizuwohnen, wo die näheren Bestimmungen und die Zeit der Verloosung bekannt gemacht, und auch noch andere für den Handwerkerstand wichtige Gegenstände zur Berathung kommen werden. Gießen den 14. April 1849. Der Vorsitzende des Handwerksmeister-Vereins I. Ph. Möhl. 689) Gießen. Die Mitglieder der Bürger- Gesellschaft werden zur Abhör der Rechnung pro 184%9, sowie zur Ergänzungswahl des Vorstandes auf nächsten Sonntag den 15 l. M. Nachmittags 4 Uhr in das Local des Herrn Block zum Rappen höflichst eingeladen. Gießen den 12. April 1849. I. Köhler I. 330 658) Friedrichshütte bei Laubach. Auf der Braunkohlengrube Buderus bei dem Hessen- brücker Hammer, können bis auf weitere Anzeige keine Kohlen abgegeben werden. 659) Friedrichshütte bei Laubach. Auf der Friedrichshütte bei Laubach liegen Masseln, die nach Hanau gefahren werden sollen. Unbekannte Fuhrleute müssen sich legitimiren können. 693) Sonntag den 15. April findet b e i gü nst i ger Witterung Tanz-Musik auf dem H a rdt h o fe statt. 681) Gießen. Nächsten Sonntag den 15. April findet vollständige Harmonie - Musik im Busch'schen Garten, bei nicht ganz günstiger Witterung im großen Saale statt. Literarische Anzeige. 691) Gießen. Bei Hoffmann und Campe in Hamburg sind erschienen und in der Heyer'schen Buchhandlung in Gießen zu haben: Specialkarte von Holstein . . 1 st. 30 fr. „ „ Nordschleswig — „ 36 „ • „ „ Südschleswig — „ 36 „ „ „ Jütland — „ 36 „ Diese auf trigonometrische Vermessungen beruhenden Karten sind die genauesten und besten von allen im deutschen Buchhandel erschienenen. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 15. April. Heinrich Noll in der Neustadt. Moritz Wallenfels Wlttwe in der Wallthorstraße. Georg Busch am Kreuz. Christian Lampus auf dem Seltersweg. Kir-Hliehe Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 15. April. Morgens: Kirchen- rath Dr. Engel. Nachmittags: Candidat Rullmann aus Münzenberg. (Mobeprcdigt.) Kopulirte. Den 9. April. Karl Theodor Ludwig Anton Matthäus Geißmar, Bürger und Uhrmacher dahier, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Speisewirths, Konrad Anton Geißmar, ehelicher Sohn; und Auguste Elisabethe Weidig, des hiesigen Bürgers und Metzgermeisters, Matthäus Weidig, eheliche Tochter. Denselben. Heinrich Emil Wiedemeier, Bürger und Schneidermeister dahier, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schneidermeisters, Friedrich Wiedemeicr, ehelicher Sohn; und Karoline Wilhelmine Plank, des hiesigen Bürgers und Flurschützen, Wilhelm Plank, eheliche Tochter. Getaufte. Den 6. April. Dem Bürger und Schneidermeister, Georg Wilhelm Wagner, ein Sohn, Heinrich Karl Ludwig, geboren den 7. März. Denselben. Dem Bürger und Maurer, Daniel Marr, ein Sohn, Philipp Karl Martin Alexander, geboren den 12. März. Den 7. April. Dem Bürger und Schuhmachermeistcr, Philipp Jacob Becker, eine Tochter, Antonie Margarethe, geboren den 21. März. Den 8. April. Dem Bürger und verpflichteten Stadtgerichts-Actuariats-Gehülfen, Martin Müller, eine Tochter, Karoline Luise Johannette, geboren den 23. März. Denselben Dem Bürger und Steuercommissariats- Gehülfen, wie auch Gehülfen bei der Eisenbahnbaukaffe der Provinz Oberheffen, Heinrich Wilhelm Dauernheim, eine Tochter, Karoline Georgine Friedericke, geboren den 7. März. Denselben. Dem Lehrer am Großhcrzoglichen Gpm- nasium und an der Realschule dahier, Dr. Heinrich Köhler, eine Tochter, Mathilde Jacobine Henriette, geboren den 9. Januar. Denselben. Dem Bürger und Schneidermeister, Jo- seph Stollmer, eine Tochter, Katharine Johanna Karoline Auguste Helene, geboren den 6. März. Denselben. Dem Bürger und Schneidermeister, Heinrich Faulstich, eine Tochter, Helene Susanne Wilhelmine, geboren den 19. März. Denselben. Dem Bürger und Rathsdiener, Moritz Moll, ein Sohn, Hermann Karl Friedrich Joseph August Theodor Emil Leopold Ludwig Heinrich Konrad Wilhelm Georg Christian Martin, geboren den 4. März. Den 9. April. Dem Bürger und Weißbinder, Daniel Kreuter, ein Sohn, Cbristian Adolph, geboren den 15. März. Denselben. Dem Bürger und Schneidermeister, Philipp Schneider, ein Sohn, Ludwig Martin Emil, geboren den 26. März. Denselben. Dem Bürger und Schneidermeister, Karl Theodor Vetzberger, eine Tochter, Elisabethe, geboren den 27. März. Denselben. Eine uneheliche Tochter, Georgine Friedericke Johannette Karoline, geboren den 20 März. Beerdigte Den 6. April. Christian Wagner, pen- sionirter Oberwachtmeister bei der Großherzoglichen Gendarmerie, alt 7 t I. 6 M. 20 T., gestorben den 4. April. Den 7. April. Theodor August Rupp, Bürger, Küfermeister und Wirth dahier, alt 33 I. 1 M. 18 T., gestorben den 5. April Den 8. April. Karl Müller, Großherzoglicher Oberbaurath und Provinzialbaumeister dahier, alt 57 I. 18 T., gestorben den 6. April. Den 9. April. Katharine Lampus, des hiesigen Bürgers und Bäckermeisters, Franz Lampus, Ehefrau, geborne Sehrt, alt 35 I. 5 M. 18 T., gestorben den 7. April. Den 1 t. April. Peter Riebel, des Gendarmen, Bartholomäus Riebel, ehelicher Sohn, alt 8 I. 5 M. 12 T., gestorben den 9. April. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Katholische Gemeinde. Kopulirt. Den 10. April. Georg Springmühl, Königl. Preuß. Zustiz-Affeffor zu Ehrenbreitstcin, ehelicher Sohn des Jvh Fr. Springmühl; und Clara Herold, Wittwe des zu Berlin verstorbenen Affeffors Zoseph Herold, einer geborenen Herold aus Münster in Westphalen. 331 Angekommene und abgereiste Fremden vom 10. bis 13. April 1849. 2 n den Gasthäusern. Im Rappen. -. Hr. Will, Oecon. v. Ortenberg. Hr. Sohl, Doct. u. Hr. Degenfeld, Rcnt. v. Ramholz. Hr. Barlop, Stud. v. London- Hr. Kaiser, Pfarr. v. Obermockstadt. Hrn. Kst. Göhr v. Frankfurt u. Eismann v. Cöln. Hr. Schuppart, Sind. v. Bonn. Hrn. Kst. Morell v Cob- lenz, Sator v. Heper, Lemp v. Cassel, Horndeckel v. Minden u. Nemscheidt v. Wimpfen. Hr. Krecker, Postsecrct. v. Wetzlar. Hr. Nichollap, Gastw. v. Kaichen. Hr. Zechner, Gutsbes. v. Ziegenhain. Hr. Lerch, Oberbaur. v. Darmstadt. Hr. Wüstenhaagen, Silberarb v. Fulda. Hr. Prinz, Oecon. v. New-Jork. Hrn. Kst. Stablschmidt v. Siegen, Seibel v. Offenbach, Schotter v. Brackel, Krebbhahn v. Mannheim u. Honig v. Gotha. Hr. Horn, Secret, v Berlin. Hr. Bode, Mechan. v. Schwarzenfels Fr. Schneider v. Michelstadt. Hrn Kst. Weber v. St. Goar, Ahlefeld v. Mainz, Göbel v. Düsseldorf, Wenck v. Carlshafen u. Gottschalk v. München. im Einhorn-. Hr. Bruckmann, Siud. v. Dittelshausen. Hr. Cornelius, Reut, v Stockstadt. Hr. Kellermann, Kfm. v. Limburg Hr Pkakenbrod, Apoth. v. Nürnberg. Hr. Metzler, Gaßw. v. Erfurt. Hr. Fuhr, Oberrechn.-R. u. Hr. Martin, Rechn.-Prob. v. Darmstadt. Hr. Kerdel, Kfm. v. Offenbach Hr. Weise, Rent v. Offenbach. Hrn. Kst. Schmockels v. Bremen, v d. Kouch v. Rotterdam u. Wepgel v. Frankfurt. Graf Solms-Laubach m. Bedien, v. Laubach. Prinz Reinhardt Solms-Laubach m. Bedien, v. Laubach. Hr. Zimpel, Mcd.-R. v. Lippe-Dettmold. Hr Gosst, Fabrik, v. Großcnlinden. Hr. Schramm, Kfm. v. Hildesheim. Hr. v. Staffelsberg, Offiz, v Hannover. Hr. Brusenstock, Kfm. v. Aschaffenburg. Hr. Aßmann, Dr jur. v. Bonn. Hr. v. Huthwill m. Bedien., Rittcrgutsbes u. Freiherr v. Altenstein m. Bedien, v. Prag. Hr. Scibold, Kfm. v Crefeld. Hr. v. Sattenberg, Offiz, v. Pesth. Hr. Meininger, Rcnt. v. Basel. im Prinz Carl: Hrn Privat! Mirberger v. Wetzlar u. Weitzel v. Niederseemen. Hr. Wiedel, Kfm. v. Gelnhausen. Hr. Höhr, Uhrm. v. Schönach. Hrn. Geschäftsl. KalkP « n D x e i Freunde. Novelle von Theodor Mügge. (Fortsetzung.) Dem jungen blühenden Dahlberg aber konnte es auf keinen Fall einfallcn, ein Weib zu nehmen, die, wie man sehr wohl wußte, aus Liebe zu einem Manne, der sie verlassen hatte, in solche Berfallenheit an Leib und Seele gerathen war. Aber Dahlberg dachte mit jedem Tage mehr an die Entfernte, von der er keine Nachricht empfing. Anfangs hatte er fast eben so geurtheilt wie die meisten und mit einem geheimen Widerwillen gekämpft sich Johanna ferner zu nähern. Die Unterredung, welche er beim Abschied im Garten gehabt, hatte ihn mit Unruhe brenner u. Schneider v. Alsfeld. Hr. Geiß, Oecon. v. Al- tenstadt. Hr. Löwenstein, Geschäftsm. v. Nidda. Hr. Fischer, Buchb. v. Ludwigsburg. Hr. Faüffait, Mechan. v. Berlin. Hr. Frech, Kfm. v. Hanau. Hr. Steuernagel, Privat« v. Alsfeld. Hr. Heinz, Stcinh. v. Altenkirchen. Hrn. Oecon. Trapp v. Hungen u. Jung v. Meissel Hr. Stier, Prioatm. v. Friedrichshausen. Hr. Kleiberger, Kfm. v. Herbstein. Hr- Pfeil, Gutsbes. v. Mainz. Hr Haub, Gastw. v. Nieder« weisst. Hr. Strecker, Techn. v. Worms. Hr. Habicht, Posth. v. Engelrod. Im Darmstaedter Haus: Hrn. Geschäftsl. Simon v. Bergen, Eschle v. Fortwangen, Kiel v. Lauterbach u. Maurer v. Sedel. Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar. Hrn. Geschäftsl. Becker u. Herz v. Billsheim u. Stolz v. Rheidt. Hrn. Handels!. Zep v. Battenberg, Flesch u. Gron v. Wald- münster. im Stern: Hr. Weber, Glaser v. München. Fr. Schmidt v. Niedereschbach. Hr. Schmidt, Lehr. v. Kisseldorf Hr. Friedrich, Privatm. v. Jberau Jungfer Holda ».Rosenthal. Hr. Lämmer, Oecon. v. Winnen. Hrn. Musik. Ernesti ». Sondershausen u. Dechert v. Kirchheim. Jungfer Schuhe v. Hösefeld. In den Privathäusern. Bei Hrn. Joh. Rinn: Hr. Haumann, Wagn. ».Appenrod. — Bei Hrn. Joh. Maus: Hr. Spieß, Privatm. v. Rödelheim. — Bei Hrn. Schneidermsir. Loth: Hr. Carle m. Fr., Oecon. v. Niedcrohmen. — Bei Hrn. Ph. Opvermann: Hrn. Privat!. Sachs u. Pfeil v. Marburg. — Bei Wittwe Rupp: Jungfer Valentin v. Frankfurt. — Bei Hrn Registr.- Geh. Reifenberg: Hrn. Lehr. Gerlach v. Bellersheim u. Rap- polt v. Villingen. — Bei Wittwe Bersch: Hr. Bersch, Privatm. v. Frankfurt. — Bei Hrn. Schneid Wiedemeier: Jungfer Volk v. Biskirchen. — Bei Hrn. Goldarb. Heinrich: Frl Wüst v. Darmstadt. — Bei Wittwe Schweng: Jungfer Wack ». Frankenbach. — Bei Hrn. Obcrstcuerb. Schmitz: Hr. Kolb, Lieutn. v. Darmstadt. — Bei Hrn. I. Köhler!.: Hr. Köhler, Baumstr. v. Heppenheim. t e s. erfüllt und ein besonderes Bangen in ihm zurückgclassen. Die krampfhafte Empfindlichkeit des Fräulein von Cor- bin, welche sich beim Berühren eines Papieres zeigte, war durch den bloßen Gedanken hervorgerufen worden, daß Richard es in den Händen gehabt und er fand diese nervöse Aufregung grauenvoll und beleidigend für sich selbst. — Sollte er ein Zeuge solcher stürmischen Assertionen sein? Sie hatte ihn als Bundesgenossen gleichsam an Eid und Pflicht erinnert, aber es stand in seiner Wahl sich einem scherzhaft gegebenen Worte zu entziehen und für immer die Nähe eines Wesens zu meiden, das den verschiedenartigsten Einfluß auf ihn übte, in einer Stunde ihn entzückte und beseligte, in der nächsten ihn abstieß und erschreckte. Er war entschlossen ihrem Rufe nicht zu folgen und hätte sie ihn gemahnt, würde er widerstanden haben; aber die Wochen vergingen und seine Unruhe 332 wuchs mit jedem Tage. Es war ihm peinlich zu denken, daß Johanna voller Vertrauen ibn erwarte, auf ihn hoffe und nach ihm sich sehne, während er damit umging, sie zu täuschen. Sie hatte ihm ihre Verlassenheit und tiefe Vereinsamung geklagt und er wußte es, sie besaß keinen Freund auf Erden als ihn, der einen Strahl neuen Lebens auf ihre blaffen Lipven geführt hatte. Nachts stand sie vor ihm in seinen Träumen und beugte sich traurig schweigend zu ihm nieder und wenn es Tag war und er thätig sein wollte, drängte sich ihr lächelndes Gesicht vor die Bücher und Rechnungen und verwirrte ihn in solchem Maße, daß er die Feder fortwerfen mußte. (Fvr tsetzung folgt.) Arbeit und Eigenthum. Seit die politische Crists in Deutschland eingetreten, gewahrt man mit tiefem Schmerze eine gewaltige Zerrüttung im innersten Marke des Staatslebens, d. L im Handel und Gewerbe. Mögen es eine ganze Reihe großer und kleiner oft kaum merklicher Ursachen sein, welche das Zurückkommeu und Abnehmen des Wohlstandes in der Gesellschaft bedingen, gleichviel, groß oder klein, immer sind diese Nebel schwierig richtig zu erkennen, geschweige gründlich zu heilen. — Ehre den Männern, die thätig und unermüdet sich diesem schweren Berufe widmen; sie geben uns ein Zeugniß wie sehr ihnen das Wohl der Menschheit am Herzen liegt; sie geben uns ein Zeugniß, daß sie erkannt haben wo das Uebel seinen Ursprung hat, Pas sich nach und nach durch das Staats- und Familienleben wie ein giftiger Pesthauch zerstörend und tödtend hinzog. Die Elasse der Arbeiter, die Majorität in der Menschengesellschaft war nach und nach durch Kümmerniß und Elend auf eine Stufe gesunken, die dem Bau des Staates stets gefährlicher wurde. Schon vor Jahren, als man des Fortschritts dieses Elendes noch nicht recht inne werden wollte, haben auf die hohe Bedeutsamkeit frühzeitig Männer hingewiesen, welche mit klarem Auge zukünftige Zerrissenheiten durch das stets sich mehrende Proletariat voraussahen. Auch sind manche Systeme zur Aufhülfe der arbeitenden Claffen ausgestellt, welche wir hier ihrer großen Verschiedenheit wegen nicht aufführen wollen; einige davon haben sich vor nicht langer Zeit in der Weltgeschichte bekunvet. — Arbeit ist vie Würze des Lebens, ist des Bürgers Zierde, ist eine der Hauptseiten der Menschenwürde. Aber denkt euch hinein in die 88eü wo sindet ihr diese Tugenden in ihre Blüte und Urreinheit? Ja, ihr findet sie aber auch jenes alle Moralität verderbende Ungeheuer — den Müßiggang — den Krebsjchaden des Staatenwohles und Menschen- heils. — Müßiggang, das ist der faule Fleck der fortgewaschen werden muß. Wer ein Freund der Ar- beit ist, wird sie gewiß finden gleich wie der Gele- Druck und Verlag der G. D. B ü genheit findet zu prassen und zu schwelgen, wer ein Freund der Genußsucht und Ausschweifung ist. — Die Einführung eines Systemes aber, wonach der Fleißige dem Müßiggänger gleich gestellt würde, hieße Betrug und Diebstahl üben an den unveräußerlichen Natur- und Menschenrechten, hieße Menschenwürde und Ehre schänden! — Wir würden dem Sklaven nachstehen, der nicht unbelohnt und unbevorzugt seine Pflicht besser und pünktlicher besorgt als andere seines Standes, wir würden zurückkommen in die Zeiten der Barbarei und Verdummung. Ein geachteter Schriftsteller sagt: „Das Eigenthum und der Werth des Eigenthnms wächst mir der Civili- sation; je barbarischer ein Volk ist, desto weniger bedeutend und geachtet ist das individuelle Eigenthum. Das erste unbestreitbare Eigenthum des Menschen ist sein Ich, seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Leib und Seele. Der Mensch, nackt geboren, kann sich Ueberflüssiges verschaffen durch Arbeiten, durch anhaltendes, verständiges Arbeiten, er würde nicht arbeiten, wenn er die Früchte seiner Arbeit nicht zu genießen bekäme, er würde rauben, wo er was fände; die Welt tväre zur Barbarei verurtheilt. Im Mittelalter, heute noch im Orient, überall, wo das Eigenthum nicht geschützt ist, herrscht Unkultur, und selbst der Einzelne, der sich dort Reichthümmcr zu erwerben gewußt hat, setzt sie nicht in Umlauf, sondern verbirgt sie, damit sie ihm nicht geraubt werden. Wie also die Fähigkeiten des Menschen sein eigenstes Eigenthum sind, ein eben so heiliges Eigenthum muß auch das Product dieser Fähigkeiten, der materielle Erwerb sein, wenn nicht Elend, Hunger, Rohheit und Unwissenheit unser Loos sein soll. — Die Fähigkeiten der Menschen sind ungleich, also auch der Erwerb; auch bei vollständigster politischer Gleichheit wird der eine mehr, der andere weniger erwerben, der eine reich, der andere arm sein. Diese Ungleichheit der Anlagen und darum des Be- sitzthums ist eine Einrichtung der Natur. Gott hat sie gewollt, wer wagte es, sie umzustoßen? — Und thut denn Der, welcher viel arbeitet und dadurch reich wird, Jemanden unrecht, und was für ein Interesse hätte die Gesellschaft, ihn daran zu hindern? Gewiß keines, und sie würde, wenn sie ihn daran hinderte, unsinnig handeln, denn sie würde dadurch ohne allen Nutzen die Erzeugnisse der Arbeit und des Bodens, die Masse der dem Menschen nützlichen oder nothwendigen Dinge vermindern. Die Gesellschaft muß im Gegentheile wollen, daß viel an Nahrungsmitteln, Kleidern, Wohnungen u. s. w. producirt werde, und kann nicht verhindern wollen, daß Der, welcher in dieser Weise viel arbeitet, dadurch wohlhabend werde; denn je mehr an Bedürfnissen producirt wird, desto wohlfeiler werden sie, desto mehr Wohlstand ist vorhanden, der immer auch dem Acrmsten zu gut kommt. — Nur der Erwerb von Ei- genthum isi der Sporn zur Arbeit. (Forts, folgt.-) l'schen Buch- und Steindruckerei.