Iuzeigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. JMs. 13 Dienstag den 13. Februar 18319. Diese« Blatt erscheint wöchentlich ,we> Mair Dienstag und Sonnabend. Der Pränumiration«betra- ist für ein qaiire« S«*r fit «in. heimliche 1 ff. 30 ft., für ein halbe» Jahr 45 fr.; für Auiwirtige incl. Poftaufschlag 1 ff. 42 ft., halbjLhrl. 51 fr ÄuiwLrt« abonnirt ™nn!Katum6ctt,C(|ffvaUl'tt*n SotbuV^eile1»’ f^oftämtel'n' Sieben bei der «rpedition, Sanzleiberg Lit. u. Nr. 1. Eiurffckung,gebühr für Inserate müssen jedesmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen diese« Blatte« an die R-d-ftion gelangt sevn. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, den Porto. Tarif für Großh. Grundrentenscheine betreffend. Der nachsteheude ermäßigte Porto-Tarif für die Großherzogl. Grundrentenscheine wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Tarif Zur Erhebung des Porto's für Versendungen von Grundrentenscheinen im Großherzogthume Hessen. Summe in Gulderi Auf die Entfernung von von von - für jede weitere 100 ff. von bis 10 26 51 und darunter außer den 9 bis bis bis auf 100 ff. fallenden 25 50 100 Tare. Meilen Portobetrag in Kreuzer 1 bis 2 2 3 4 4 1 3 „ 4 4 5 6 6 1 5 t, ü 6 7 7 7 1 7 „ 8 7 8 8 8 1 9 „ 10 7 8 9 9 1 11 ,, 12 8 9 10 10 2 13 „ 14 8 9 11 11 2 15 „ 16 8 9 11 12 2 17 „ 18 9 11 13 13 2 19 ,, 20 11 13 14 14 2 21 „ 22 15 16 16 16 3 23 „ 24 15 17 17 17 3 25 „ 26 15 18 18 18 3 27 „ 28 18 19 19 19 3 29 „ 30 18 20 21 21 3 31 „ 33 18 20 22 22 3 134 Anmerkung« n. 1) In so ferne die zwischen mehreren Orten bestehenden moderlrten Tarife für Localsendungen ein geringeres Porto, als vorstehender Tarif, ergeben, ist das Porto nach ersteren zu erheben. 2) Vorstehender Tarif findet auch auf die Sendungen von Grundrentenscheinen zwischen Darmstadt, Langen und Offenbach einerseits und Frankfurt am. M. andrerseits Anwendung, insoweit die zwischen diesen Orlen bestehenden moderirten Tarife für Localsendungen nicht ein geringeres Porlo ergeben. Darmstadt den 11. Januar 1849. Großherzoglich Hessische Ober-Post-Inspection von Kuder. vt. Bessunger. Bekanntmachung, den Zusatz zum Tarifpreise bei besonderen Holzfällungen betreffend. Im §. 12 des Reglements vom 7. December 1840, die Holzpreise und den Holzverkauf in den Gr. Dvmanialwaldungen betreffend, ist die Bestimmung enthalten, daß bei unvorhergesehenen Holzabgaben aus besonderen Fällungen die Empfänger ein Fünfthcil mehr, als der tarifmäßige Preis, zu bezahlen haben. Dieser Zusatz zum tarifmäßigen Preise soll für die Folge in solchen Fällen nur noch ein Z eh n th ei l dieses Preises betragen, was hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Darmstadt den 30. Januar 1849. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. F. v o n Schenck. Ewald. Offizielle Dienstnachrichtc» Am 9. Januar wurde dem Pfarrverweser Johann Friederich Eisenmenger zu Umstadt die evangelische Pfarrstelle zu Grostzimmern, im Regierungsbezirke Dieburg, übertragen und der Pfarrverweser Chr. Fr. Ernst Kuntz zu Kleinumstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, zum Pfarrer daselbst ernannt; am 13. Januar wurde dem Par- quet-Copisten Franz Lothar Kamp zu Mainz die KreiSge- Nachrichten. richtsbotenstelle zu Oberingelbeim mit dem Wohnsitze daselbst und am 15. Januar dem Schnlviear Johannes DongeS zu Oberdieten die evangelische Schullehrerstelle zu Oberdieten und Achenbach, im Regierungsbezirke Biedenkopf, übertragen. Concurrenzeröffnung Erledigt ist: die evangelische Schullehrerstelle zu Hainbach, im Regierungsbezirke Alsfeld, mit einein jährlichen Gehalte von 165 Guldeü. 41) J Gießen. Protokoll der Sitzungen des Bezirksraths zlt Gießen. Fünfte Sitzung vom 3. Januar 1849. Nachmittags 3 Uhr. Anwesend: Reg.-Rath Küchlcr und 10 Mitglieder des Bezirksraths. (Schluß.) K liebe hält es wohl in größeren Gemeinden für ausführbar, allein kleinere müsse man doch auch bedenken. Menkel ist wiederholt für Gründung der betreffenden Kasten für einzelne Gemeinden und führt Beispiele für seine Behauptung an. Schmand erwähnt der Mehversicherungsanstalt zu Watzenborn. Er glaubt, daß es nur der Staat auf sich nehmen könne, größere Bezirke zusammen zu bringen. Er will für jede Gemeinde eine Kaffe, kleinere Gemeinden möchten zusamincntreten; besonders ist er gegen allen Zwang in dieser Beziehung. Der Reg.-Cvmm. bemerkt, daß der vorliegende Gegenstand seine zwei Seiten habe. Während fti- ner langjährigen Erfahrung habe er diese Anstalten in kleineren Gemeinden zerfallen sehen, weil die Beiträge bei Seuchen gar zu schwach gewesen seien. Er glaubt es sei in größeren Gemeinden allerdings ausführbar, ja sogar praktischer, weil die Beaufsichtigung dann besser geführt werden könne. Viehversicherungsanstalten für größere Bezirke scheiterten gewöhn- 135 lich an dem Umstande, daß die Sterblichkeit des Viehes je nach der Oertlichkeit der Gemeinden allzuverschieden sei, auch in der Regel die Verwaltung und Controlc dabei zu kostspielig würde, und ist darin mit Ferber einverstanden. Er will nicht leugnen, daß Affecuranzen für größere Bezirke auf der anderen Seite mehr Garantie böten und bei möglichst einfacher Einrichtung auch angemessen sein könnten. Er erklärte sich deßhalb bereit einen deßfallsigen Entwurf auszuarbeiten und dem Bezirksrath vorzulegen und schlägt vor, damit sodann wenigstens einen Versuch zu machen. Er glaubt, daß die wünschenswerthe Mitarbcitung der Bezirksräthe dabei nur als eine Privatbemühung betrachtet werden könne, eine solche Anstalt herbei zu führen. Dieterich: Es sei in Lich eine Viehaffecuranzanstalt gewesen, welche nur so lange bestanden, bis in einem Stalle nur eine Seuche ausgebrochen sei, worauf sie sich aufgelöst habe, er hält Assecuranzen in größeren Bezirken für mehr gewährleistet. Allein cer Bczirksralh solle die Gründung nicht in die Hand nehmen, einzelne große Landwirthe würben dieses wohl gerne übernehmen. Der Vorsitzende stellte die im Laufe der Debatte aufgetauchten Ansichten neben einander und ließ über den Ausschußantrag abstimmen, welcher mit 6 gegen 4 Stimmen angenommen wird. Hierauf wird der Antrag von Dieterich verlesen. Reg.-Comm. meinte, besser sei es blos für den Bezirk, später Vereinigung der Provinzen. B ern beck ist hiermit einverstanden, man solle es späteren Vereinigungen überlassen. Der Antrag wird angenommen. Der Vorsitzende fragt: ob dieser Beschluß den übrigen Bezirksräthen vorgelegt werden solle, welche Frage mit Ja beantwortet wird Der Bors, liest den Bericht des Ausschusses über das Gesuch Ebert um Ausnahme nach Große« <- buseck, nachdem die gewünschten Acten inmittelst cingelangt waren. Ferber fragt den Reg.-Comm., wie es mit den Zunftverhältnissen zu halten sei, welches derselbe beantwortet. ,m:‘ Lindenstruth verlangt Sittenzeugniß bis in die neueste Zeit. Dieterich will die Zeugnisse in den Wanderbüchcr nicht als Sittenzeugniß gelten lassen. Engel will die Zeugnisse, wie sie nach früherem Beschluß verlangt worden, erbracht wissen, also von der Stadt Gießen als seinem Aufenthaltsort. Bernbeck widerspricht die Ansicht Dieterichs, die Zeugnisse in den Wanderbüchern müßten allerdings als geltende Sittenzeugnisse betrachtet werden, wie solle denn sonst ein Reisender, der viele Lander durchreiset habe, sich über sein sittliches Betragen ausweisen. Ferber schließt sich der Ansicht Bernbecks an, und will Zeugniß beigebracht haben, von der Zeit, wo er nicht in Buseck war. M e n k e l stimmt Bernbeck bei und ebenso Franziskus. Der Schluß der Debatte wird beantragt. (Schluß folgt.) Polizeiliche Bekanntmachung. Ein Strickzeug und ein Schleier sind gefunden und auf Gr. Pollzeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 9. Februar 1849. Edictalladung. 241) Laub ach. Die Gläubiger der Johann Heinrich Jmmclr III. Eheleute von Freienseen, über deren Vermögen der Concurs erkannt ist, haben ihre Forderungen sogewiß Donnerstag den 19. April, Morgens 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, und zwar persönlich oder durch genügend Bevollmächtigte, als sonst sie von der Masse ohne Weiteres ausgeschlossen werden. Bei dem im Termin zu machenden Güteversnch, Wahl eines Curators und Gläubiger - Ausschusses, werden die nicht persönlich Anwesende» als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend, angesehen. Laubach am 3. Februar 1849. Gr. Hess. Landgericht Brumhardt. Besondere Bekanntmachung. 245) G ie ßen. Rach einer dabier gemachten Anzeige fehlen seit dem vom 5. auf den 6. d. M.