Imzcigcblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. M «. Sonnabend den 33. Januar 18319. Siefei Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Der Pränumerationidetraa ift für ein ganze« Jahr für Ein- heimische 1 fl, 30 kr., für ein halbes Jahr 45 fr.: für Auswärtige incl. Poft«fschlag 1 ft. 42 fr., Halbjahrs 51 fr. Auswärts abonntrt man sich bei den zunächst gelegenen lvbl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. ErnruckungSgebuyr für den Raum der gespaltenen CorvuS-Zeile 2 fr. , , „ , , Inserate müssen jedesmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an dre Redamon gelangt seyn. Amtlicher Theil. Nr. R. C. 192. Gießen am 8. Januar 1849. Betreffend: Die Musterung in 1849. Der Großherzoglich Hessische Regierungsrath v. Millich und E ck st e i n zu Gießen a n sämmtliche Gr. Bürgermeister des Ncgierungsbezirks Gießen. Unter Bezugnahme auf das Schreiben, welches wir, in obigem Betreff, unterm 27. v. M. an Sie erlassen haben, benachrichtigen wir Sie, daß sich die Summe, welche die Orisvorstände, bei der Beurthei- lung der Frage, ob der daö D-pot Ansprechende vermögend genug sei einen Stellvertreter zu stellen, als Norm anzunehmen haben, noch immer nicht bestimmen läßt. Wir beauftragen Sie daher, in Folge höchster Verfügung, die erhoben werdende Depotansprüche zwar zu Protokoll zu nehmen, die Erklärung der Ortsvorstände aber, über das zur Begründung der Depotansprüche erforderliche Zeugniß nicht einholen, sondern bis auf weitere Verfügung ausgesetzt zu belassen. v. W t l l i ch E ck st e i n. 57) Auszug aus dem Gr. Hess. Regierungsblatte Rr. 70. vom 30. December 1848. Bekanntmachung, den Ausschlag der directcn Steuern und der Beiträge zu den Kosten der Staats- und Pro- vinzialstraßenbautcn für die ersten 6 Monate des Jahres 1849 betreffend. 8. 1. In Gemäßheit des Gesetzes vom Heutigen sollen die sämmtlichcn, in den drei Provinzen des Großherzogthums bestehenden directen Steuern und indirecten Abgaben, sowie solche durch die vorliegenden Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, anch für die ersten sechs Monate des Jahres 1849 forterhoben werden. §. 2. Nach §. 1. des Finanzgesetzcs vom 7. October 1845 beläuft sich die Totalsummc der di- rccten Steuern für das Jahr 1849 auf „1,934,940 fl.", daher, nach Abzug der von den Steuerpflichtigen in Kürnbach zu zahlenden ständigen Steuern von 108 fl., die auszuschlagende Summe auf 1,934,832 fl., welche nach Maßgabe des neuesten Standes der Personal-, Gewerb- und Grundsteuerkapitalien auf die einzelnen Steuerbezirke vertheilr wird, wie folgt: 38 Normalsten erkapitalien: - t u e r a n s ä Personal- Gewerb- Grund- Steuerbezirke. Personal Gewerb Grund- Steuer. Steuer. Steuer. Steuer. Steuer. Steuer. fl. fl. fl. fl. Vio fl. V10 ft- ; Vio 75 370 28,415 438,282 Alzei . 10,177 1 3,836 8 59,180 4 40,630 12,240 125,733 Battenberg 5,486 2 1,652 8 16,977 5 108,330 27,179 312,293 Bensheim 14,627 6 3,669 9 42,168 4 102^950 45,164 441,772 Bingen 13,901 2 6,098 4 59,651 7 51,360 12,025 221,097 Büdingen . . . 6,935 0 1,623 7 29,854 3 72,300 24,690 340,184 Butzbach 9,762 5 3,333 9 45,934 4 241'990 102,998 539,300 Darmstadt 32,675 5 13,907 6 72,820 7 119,000 46,072 330,399 Gießen . . . 16,068 4 6,221 0 44,613 2 36'600 7,849 124,818 Gladenbach 4,942 0 1,059 8 16,853 9 87,750 22,250 528,715 Großgera» 11,848 7 3,004 4 71,391 4 60,700 15,406 218,126 Grünberg 8,196 2 2,080 2 29,453 2 72,950 13,690 318,287 Heppenheim 9,850 3 1,848 6 42,977 7 51,050 17,581 220,148 Herbstein 6,893 2 2,373 9 29,726 2 39,180 19,397 151,908 Hirschhorn 5,290 4 2,619 1 20,511 9 82,740 24,346 398,224 Hungen . . . 11,172 2 3,287 4 53,771 5 35,310 7,934 162,940 Kirtorf 4,767 8 1,071 3 22,001 5 46,920 1'1,618 181,000 König . . 6,335 5 1,568 8 24,440 1 50,000 9,140 241,892 Langen 6,751 4 1,234 2 32,662 2 68,330 18,622 264,737 Lindenfels 9,226 5 2,514 5 35,746 9 340,390 281,038 733,611 Mainz 45,962 2 37,948 0 99,062 2 41,020 16,432 153,753 Michelstadt 5,538 9 2,218 8 20,761 0 83,010 20,271 379,797 Nidda 11,208 7 2,737 2 51,283 3 61,210 16,532 292,606 Oberingelheim. 8,265 1 2,232 3 39,510 0 86,010 49,293 165,351 Offenbach 11,613 8 6,655 9 22,327 0 72,640 25,489 407,809 Oppenheim 9,808 4 3,441 7 55,065 7 75,010 19,696 436,582 Osthofen 10,128 5 2,659 5 58,950 9 66,370 20,795 240,721 Romrod . . , 8,961 8 2,807 9 32,504 1 20,110 6,412 76,837 Schlitz 2,715 4 865 8 10,375 2 43,760 11,128 137,307 Schotten 5,908 8 1,502 6 18,540 3 59,990 13,699 206,463 Seligenstadt 8,100 3 1,849 8 27,878 3 71,570 18,321 303,318 Umstadt 9,664 0 2,473 9 40,956 5 89,150 28,198 479,114 Vilbel 12,037 8 3,807 5 64,693 9 13,390 4,183 64,509 Vöhl 1,808 0 564 8 8,710 5 67,850 15,512 417,070 Wörrstadt 9,161 7 2,094 6 56,316 2 101,760 54,538 469,512 Worms . 13,740 5 7,364 2 63,397 4 2,736,700 1,068, la3| 10,524,245 Summe 369,531 6 144,230 8 1,421,069 6 14,329,098 fl. Totalsumme 1,934,832, fl. §. 3. Die Großh. Stcuerkommiffäre haben die hiernach einem jeden Steuerbezirke zur Last fallenden Personal-, Gewerbe- und Grundstencrsummen auf die einzelnen Gemeinden ihres Bezirks nach Verhältniß der entsprechenden Normalsteuerkapitalien zu vertheilen und den monatlichen Beitrag jeder Gemeinde an Personal-, Gewcrb- und Grundsteuer zu berechnen. §. 4. Die Vertheilung dieser verschiedenen Steuersummen auf die einzelnen Pstichtigen im Inneren der Gemeinden wird nach den Vorschriften der §§. 4 und 5 der Bekanntmachung vom 24. November 1828 (Regierungsblatt Nr. 51) vollzogen. §. 5. Aus den Grund des Gesetzes vom 14. Jnni 1836 soll zur Bestreitung der Kosten für den Neubau der Staats-Kunststraßen auf jeden Gulden des gejammten Personal-, Gcwerb- und Grundsteuerkapitals Ein Heller und somit im Ganzen die Summe von 59,704,5 fl., ausgeschlagen und zugleich mit den directcn Stenern erhoben und eingebracht werden. 8. 6. Jngleichen soll in Gemäßheit des Gesetzes vom 12. October 1830, des §. 8. des Landtags- abschiedes vom 30. Juni 1836 und des §. 1 des Finanzgesetzes vom 7. October 1845, zur Bestreitung der Kosten für den Neubau der Provinzial-Kunststraßen, auf jeden Gulden Rormalstcuerkapital 39 a) in der Provinz Starkenburg ein Beitrag von 3 Heller, b) „ „ „ ©bciljeffen „ „ „ 3 „ c} „ n n Rheinhessen „ „ ,, 1 Vr u und somit nach Verhältniß des GesammtsteuerkapitalS im Ganzen a) in der Provinz Starkenburg die Summe von 58,296,2 fl., b) „ „ „ Oberhessen „ „ „ a8,O57,o „ c) „ „ „ Rheinhessen „ „ „ 31,380,s ,, mit ausgeschlagen und ebenfalls mit den dirccieu Steuern erhoben und eingebracht werden § . 7. Die Vertheilung dieser in den rorhergehcuden §§. 5 und 6 angegebenen Summen auf die Steuerbezirke, die Gemeinden und die einzelnen Steuerpflichtigen erfolgt gleichzeitig mit den directen Steuern nach den in den §§. 3 und 4 enthaltenen Vorschriften. § . 8. Die einzelnen Steuerpflichtigen werden durch die gewöhulichcn Steuerzettel von der Größe der monatlichen Summen in Kcnntuiß gesetzt. Die Großh. Distriktseinehmcr sind außerdem verbunden, jedem Steuerpflichtigen die Einsicht des ihn betreffenden Hebregisters auf sein Ansuchen uuentgclblich zu gestatten und die nöthigcn Erläuterung zu geben. § . 9. Alle Reklamationen gegen die in den Hebregistern enthaltenen Steueransätzen müssen vor dem 1. April 1849 bei dem betreffenden Steuercommiffär entweder schriftlich oder mündlich abgegeben werden, welcher verbunden ist alle erforderlichen Aufklärungen zu ertheilen, ein Protokoll über die Reklamation uueittgeldlich aufzunehmen und auf Verlangen einen Schein darüber auszustellen. § . 10. Die Nachlaßgesuche bei Todesfällen oder sonstigen lluglücksfällen müssen ebenfalls innerhalb der ersten 3 Monate nach dem betreffenden Todes- oder Unglücksfalle bei dem Stcner-Commiffär abgegeben werden und sind auf dieselbe Weise zu behandeln, wie die übrigen im vorigen Paragraphen erwähnten Reklamationen. § . 11. Nach Ablauf der uach den beiden vorhergehenden Paragraphen festgesetzten Frist wird die Großh. Obcrfinanzkammer ihre Entscheidung über die erhobenen Reklamationen oder Nachlaßgesuche crthei- len. Reklamationen oder Nachlaßgesuche, welche uach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, oder welche durch die Ausgleichung der Hellerbrüche veranlaßt sind, können keine Berücksichtigung finden. Darmstadt, den 25. December 1848. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. F. v. Sche n ck. Iaide. Der nachstehend bezeichnete Schuhmacher Andreas Gerlach IV. von Fellingshausen hat sich am 31. v. M. von Hause wegbegeben und ist nicht mehr dahin zurückgekehrt. Da seine Familie ohne alle Keuntniß von seinem dermaligcn Aufenthalt ist, so ersucht mau alle Diejenigen, welche im Stande sind, darüber einen Aufschluß zu geben, denselben gefälligst an die unterzeichnete Behörde gelangen zu lassen. Gießen den 8. Januar 1849. Die Gr. Hess. Regierungs-Commission das. I. A. H a l l w a ch s. Personalbeschreibung des Andreas Gerlach IV. Alter: 40 Jahre, Mund: Mittlern, Größe: circa 6 Fuß, Bart: röthlich, Haare: blond, Kinn: ( , h Stirn-rund, Gesicht - i runb' Augenbraunen: blond, Gesichtsfarbe: blaß, Augen: blau, Natur: schlank, Nase: spitz, Besondere Zeichen: Hat eine Glatze. Derselbe trug bei seiner Entfernung einen blauen ballmwolleuen Kittel, hellblaue tuchene Holen, Stiefel und eine Schildkappe. Er trug in der Regel einen ledernen Büchsenranzen. 58) 40 41) Gießen. Protokoll der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen. Vierte Sitzung vom 2. Januar 1849. Fortsetzung Nachmittags 3 Uhr. Anwesend: Reg.-Nath v. Willich und 10 Mitglieder des Bez irksrathS. 1) Der Reg.-Comm. wünscht, ausnahmsweise zu Anfang der Sitzung einige Aktenstücke einzureichen, weil er nicht bis zum Schluß der Tagesordnung anwesend bleiben könne. Diese Aktenstücke betreffen: a. die Wahl des Bezirksraths im 2. Wahldistrict, b. Gesuch des Konrad Rühl von Garbenteich um Aufnahme als Ortsbürger nach Kleinlinden, c. Gesuch des Feist Katz I. i ä. „ „ Gerson Katz I. [ von Steinbach e. „ „ Löb Katz II. ) um Aufnahme als Ortsbürger nach Steinbach. f. Gesuch des A. Dinkel von Grünberg um Aufnahme als Ortsbürger nach Laubach. ff. Gesuch des Abraham Goldschmidt von Großenlinden um Aufnahme als Ortsbürger nach Leihgestern. Der Bors, verkündigt die festgesetzte Tagesordnung und ersucht den Abg. Engel, Namens des 3. Ausschusses, Bericht zu erstatten über verschiedene Anträge. Engel erstattet Bericht über den Antrag, bctr. die Ocffentlichkeit der Gemeinderathssitzungen, welcher von Franziskus, Menkel, Weigel, Steinberger gestellt war. Der Antrag ging darauf hin, die Reg.-Commiss. zu ersuchen, sie wolle den Ortsvorständen empfehlen, die Gemeinderathssitzungen öffentlich und zwar in einer Weise abzuhalten, daß den Ortsbürgcrn möglich gemacht werde, denselben auch wirklich beizuwohnen. Der Ausschuszbericht empfahl den Antrag, wünschte jedoch, daß es den Ortsvorständen nicht blos empfohlen, sondern zur Pflicht gemacht werde, ihre Sitzungen in der angegebenen Weise abzuhalten. Der Vorsitzende eröffnete die Diskussion. Dieterich hält es für angemessen, seine Erfahrungen in dieser Sache ausführlich mitzutheilcn und trägt Folgendes vor: und Zu Lich wurde im März beschlossen, daß alle Gemeinderathssitzunqen öffentlich abgehalten würden namentlich bestimmt, daß am 1. und 3. Montag eines jeden Monats, Vormittags 8 Ühr, regelmäßig eine solche Sitzung beginnen sollte. Die Tagesordnung wurde bereits Samstags öffentlich bekannt gemacht Diese Einrichtung war schön und zweckmäßig, allein der inzwischen neu bestätigte Bürgermeister vernichtete sie gar bald und verfuhr so willkürlich, daß der Wille einer Partei nicht selten an die'Stelle der Gemcin- derathsbeschlüsse trat. Statt die Sitzungen regelmäßig zu halten, ließ er sie bald Abends, bald Mittags und meist an solchen Tagen ankündigen, wo er wußte, daß gewisse Gemeinderäthe, deren Ansichten den sei- nigen widersprachen, nicht zu Hause waren, also der Sitzung nicht anwohncn konnten. Hierdurch entstand sehr bald eine Storung der an sich guten Einrichtung. Wenn das ein Bürgermeister will, ist ihm das leicht möglich wenn namentlich er einen ihm mißliebigen Gcmcinderath bei einem bestimmten Beschlüsse auf die Seite schieben will, so braucht er nur die Sitzung zur Unzeit zu bestellen. Ein weiteres Unwesen der Bürgermeister besteht darin, daß sie Beschlüsse eigenmächtig protokolliren, dann bei ihrer Partei zu Hause unterschreiben lassen und als Beschlüsse des Gemeinderaths ausgeben. Ein solches Verfahren ist völlig ungesetzlich Daher wünsche ich, daß die Reg.-Commiss. dasselbe ein für allemal verbiete. Das ist durchaus nicht im Geiste der Gemeindeordnung gehandelt. Auch dieser Grund hat mich bewogen, auf Abänderung der Gemeindeordnung anzutragen. Den vorliegenden Antrag unterstütze ich um so mehr, als bei dem bisheriaen Verfahr leicht die Wirksamkeit eines Gimeinderaths verdächtigt werden kann. Bei öffentlichen Sitzungen kann sich em ^eder überzeugen, welche Ansicht und welche Befähigungen die verschiedenen Mitglieder des Gememderaths haben. Ferber. Ich unterstütze den Antrag und bin namentlich auch mit der Darlegung von Dieterich völlig Ä lMPtMlichstm Funktionen des Gemeinderaths gehört die Verwaltung des Gemein- devermogens, jedem Gemeindeglied aber muß es am Herzen liegen, zu erfahren, in welcher Weise das ös- 41 fentliche Wohl geschützt wird. Bei dem seitherigen Gang war es an den meisten Orten rein unmöglich, daß, die Gemeindeglieder die nöthige Kenntniß von dieser so wichtigen Angelegenheit erhielten und zwar aus zwei Gründen. Einmal waren die Sitzungen geheim, sodann wurde kein Protokoll veröffentlicht, kaum wurden einzelne Beschlüsse bekannt gemacht, jedoch ohne Beifügung der Motive. Es entstanden auf diese Weise in der Verwaltung viele Miststände. Ferner must ich bei dieser Gelegenheit den Wunsch aussprechen, dast das Rechnungswesen vereinfacht werde. Bisher wurde z. B. das Budget zwar offen gelegt, allein es war so complicirt, dast nur ein klein er Theil der Bürger es verstehen konnte. Dieser Umstand trug mit dazu bei, dast nur selten Jemand das offen gelegte Budget ansah. Um auf den Antrag zurückzukommen, wünsche ich, dast da wo es möglich ist, die Protokolle des Gemeinderaths durch den Druck veröffentlicht werven. Mancher ist verhindert, den Sitzungen selbst beizuwohnen und doch ist es für ihn von Interesse, die Verhandlungen kennen zu lernen. Daher sollten die Beschlüsse nebst den Motiven derselben veröffentlicht werden. Vorsitzender. Es wird gut sein, wenn Ferber seine Zusätze als förmliche Anträge einreicht, weil dann die Abstimmung leichter sein wird. R eg.-Co m m. Die Reg.-Commiss. ist gesetzlich nicht befugt, eine präceptive Mastregel in dieser Sache zu erlaßen, denn sie hat nicht das Recht der Gesetzgebung, es must der Staatsregierung überlasten werden, auf dem Wege der Legislatur eine solche Bestimmung zu erlassen. Bis jetzt kann die Abhaltung der Sitzungen an bestimmten Tagen keineswegs befohlen werten. Art. 31 der Gemeindeordnung überlästt es dem Bürgermeister, den Gemeinderath.einzuladen, wenn er es für nöthig erachtet, Art. 32 ordnet eine regelmäßige Sitzung für den Monat Mai an, welche jedoch sehr oft erst später abgehalten wird, weil die Rechnungen des Budget nicht immer zu rechter Zeit vorgelegt werden können. Der Fall, den der Abg. von Lich angeführt, steht vollkommen richtig. Der Gemeinderath aber, der die Regelmäßigkeit seiner Sitzungen beschlossen hatte, hob durch einen neueren Beschluß diese frühere Bestimmung auf. Es liegt nun nicht in der Macht der Reg.-Commiss., einen solchen Gemeinderathsbeschlust für ungültig zu erklären, dazu ist nur die Mehrheit des Gemeinderaths selbst befugt. Die Reg.-Commiss. kann die Ansicht des Gemeinderaths nicht präjudiziren, sie muß vielmehr dessen Beschlüsse schützen, weil sie sonst gegen die ausdrücklichen Vorschriften des Gesetzes handlen würde. (Forts, folgt.) Offiziel le Ordensverleihungen. Se. König!. Hoheit der Groß. Herzog haben verliehen: Am 16. Juli dem Ministerialrath Reinhard Carl Theodor- Eigenbrodt das Com- mandeurkreuz 2. Klaffe des Ludewigs-Ordens; - am 14. August dem Generalmajor und Commandeur der ersten In- fanterie-Brigabe Carl Philipp Ludwig von B echt hold das Komthurkreuz 1. Klaffe ; - am 25. August dem Stabsquar- tiermeister Conrad Bauer im 3. Infanterie-Regiment und dem Oberquarliermeister Georg Melchior R am speck im 4. Infanterie-Regiment das Ritterkrenz; — am 26. August dem Justizminister Joseph Alois Kilian, statt des bisher getragenen Ritterkreuzes das Komthurkreuz 1. Klaffe des Verdienst- Ordens Philipps des Großmüthigen; — an demselben Tage dem Ministerialrath Wilhelm Maurer das Kommandeurkreuz 2. Klasse - des Ludwigsordens. — am 15 Novem- ber dem Oberst und Commandeur des 1. Infanterie-Regiments Friedrich Freiherrn v. Rar deck zur Rabenau das Komthurkreuz 1. Klasse und dem Major und Bataillons- Commandeur im 1. Infanterie-Regiment Wilbelm Gräc- mann das Komthurkreuz 2. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen; — dem Hauptmann Phillipp Eberhard Carl Freihern von Lehmann in demselben Regiment das Ritterkreuz l. Klasse des Ludwigs-Ordens; — dem Hauptmann Georg Seederer im Atilleriecorps das Ritterkreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen; — dem Oberfeldwebel Philipp Ruths int 1. Infanterie- Regiment, dem Wachtmeister Peter Philipp Lippert im Artilleriecorps, den Feldwebeln Ludwig Schneider und Ludwig B r e i tw i c ser im 1. Infanterie-Regiment, dem Corpora! Car! Conrad Kraus in demselben Regiment, dem Corpora! Friedrich Stock im 2. Infanterie-Regiment und Nachrichten. dem Gardisten Adam Witzler im 1 Infanterie-Regiment das Ritterkreuz 2. Klasse des Ludwigs-Ordens; — am 21. November dem Hauptmann Johannes Becker im Atillerie- Corps das Ritterkreuz; — am 9. December dem General- Majsr Adolph Freiherrn von Drachenfels das Großkreuz und am 17. December dem Major und dermaligcn Oberst der Bürgerwehr der Residenzstadt Darmstadt Philipp Keil das Komthurkreuz 2. Klaffe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen; Namensveränderungen. Es wurde gestattet: 1) am 1. December dem Isaac Kahn zu Gensingen, im Regierungs- Bezirk Mainz, künftig den Familiennamen »Simon» — 2) am 9. December dem Johannes Jäger, Stiefsohn des Johannes Dauth zu Mfttelgründau, im Regierungsbezirk Nidda, künftig den Familiennamen »Dauth» zu führen. Dienstnachrichten. Am 22. November wurde der Hofgerichtsrath August Friedrich David Völker zu Gießen zum Staatsanwalt bei dem Criminalftnat des Hofgerichts zu Gießen und dem Assisenhof daselbst und der Hofgerichts- Affeffor Df. Alexander Weber dahier zum Staatsanwalt bei dem Criminalftnat des Hofgerichts zu Darmstadt und dem Affiftnhofe daselbst ernannt. — Am 2. December wurde der Physicats-Arzt Dr. Johann Babtist Eisenberg zu Seligenstadt zum Phpsicatsarzt des Phpsicatsbezirks Wöllstein und der Phpsicatsarzt Dr. Wcnzeslaus Jacob Keu scher zu Battenberg zum Phpsicatsarzte des Phpsicarsbezirks Seligen, stadt ernannt. — Am 4. December wurde der Gehülft bei der Registratur des Hofgerichts dahier, Hofgerichts-Registrator Ludwig Witternann zum Registrator bei dem Oberappella- tivns und Cassations-Gerichte ernannt. - An demselben Tage 42 wurde der gewesene Kreisdiener Philipp Fries zu Alzey zum Zollamtsdiener bei dem Nebenzollamte und der damit verbundenen Ortseinnehmerei zu Bingen ernannt. — An demselben Tage wurde dem Pfarramtscandidaten Carl Maria Emil Münch aus Gießen die Caplanei- und Nectocatsstelle zu Kirtorf und — am 5. December dem Schullehrer Franz August Grooß zu Oppertshofen die kath. Schullehrerstellc zu Lindenfels, im Regierungsbezirke Heppenheim, übertragen. (Fortsetzung folgt.) Besondere Bekanntmachungen. 43) Gießen. In dem städtischen Holzmagazin wird trockenes Buchenscheidholz, der Stecken zu 6 fl. 30 fr. und Eichen-Scheidholz der Stecken zu 5 fl. in ganzen, halben und viertel Stecken vorzugsweise an hiesige unbemittelte Einwohner abgegeben. Die Anweisungen hierzu werden auf der Bürgermeisterei ertheilt und ist der Magazinverwalter angewiesen, gegen Vorzeigung der Quittung, alle Mittwoch und Samstag zwischen 1 und 2 Uhr das Holz zu verabfolgen. Gießen den 8. Januar 1849. Der Bürgermeister G g. Reiber. 74) Gießen. Die Begünstigung, welche der unbemittelten Classe hiesiger Einwohner durch eine weit ausgedehnte Leseholznutzung in den Stadtwaldungen, mit der Bürgermeisterlichen Bekanntmachung vom 10. Novbr. v. I. eingeräumt wurde, haben Viele zum größten Nachtheil der Stadlwaldungen mißbraucht und der Stadtvorstand sich in die Noch- wendigkeit versetzt gesehen, zum Schutze eines wesentlichen BestandtheilS des Gemeindevermögens nachfolgende Bestimmungen getroffen. 1) Das gesammelte Leseholz darf nur an demNeu- wegerthor hereingebracht werden. 2) Das Hereinbringen ist nicht länger als eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. 3) Wer gegen diese Bestimmungen fehlt, wird, auch wenn es am Leseholztage geschehen sein sollte, als Frevler bestraft. 4) Das gefrevelte und gegen diese Bestimmungen eingebrachte Holz wird der Eonfiscation unterworfen. 5) Die Polizeidiener, Nachtwächter und Flur- schühen sind angewiesen, zur Aufrechthaltung dieser Bestimmungen mitzuwirken. Indem man dieses hiermit veröffentlicht, richtet man zugleich an die hiesigen Einwohner die Einladung, zur Aufrechthaltung jener Bestimmungen das Ihre in geeigneter Weise beizutragen. Gießen, den 12. Januar 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen. 69) Steinbach. Künftigen Montag den 15. d, M. Mittags 1 Uhr, wird dahier ein Wagen in gutem Stande der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt, wozu Steiglustige eingeiaden werden Steinbach den 10. Januar 1849. Der Bürgermeister Horn. 56) Albach Holz Versteigerung. Montag den 15. Januar sollen in dem Albacher Ge ueindewald, District Dachsberg, nachverzeichnetes Holz versteigert werden: 88 Steckeu Buchen-Scheidbolz, 44 ,, „ Prügelholz, 71% „ » Slockholz, 150 Stück Birken Reifstangen, 0757 ii „ Reisholzwellen und 32 Stämme Eichen Bau- und Werkholz, 452 Cubikfuß hallend. Die Zusammenkunft ist im District Dachsberg Morgens um 9 Uhr. Albach den 9. Januar 1849. Der Bürgermeister Balser. F e i l g e b o t e n. 18) Gießen. Braunschweiger Flachs in beß* ter Qualität, ist wieder angekommeu bei Jul. Wallach, Markt Lit. B Nr. 27. 68) Gießen. Ein guter Gemüse- und Obstgarten, % Morgen haltend, am Neuwegerthor in der Nähe der Stadt gelegen, ist zu verkaufen. Die Erp. d. Blits. sagt wo. 73) Gießen. Berliner Pfannkuchen, gefüllte und ungefüllte, täglich bei Louis Lind. 65) Gießen. Das von uns 1840 eingerichtete Möbel - Magazin am Reichen-Sand ist aus freier Hand zu verkaufen. Sollten sich zum Kauf desselben bis zum 15. Februar keine Liebhaber finden, so soll dasselbe ganz oder auch getrennt, wie sich Liehaber finden, vermiethet werden. Das Nähere ist bei H. Hellmold I. auf dem Neuen Weg zu erfahren. 43 62) Gießeu. Königs- Wasch-und Bade- pulver in Schachteln mit Gebrauchsanweisung a 4 Sgr. ohnstreitig das vorzüglichste und billigste Waschmittel , um die Haut bis auf die innersten Poren zu reinigen und sie schön weist und weich zu erhalten, namentlich aber bei kalter Witterung dieselbe vor allem Aufspringen und Rauhwerden zu sichern, bei Carl Frech. 51) G i eßen. Hopfen, hiesiges Gewächs, vorzüglicher Qualität per Pfd. 20 und 24 fr. verkauft in Gießen G. Strauch. Maurermeister. 31) Gießen. Verloofmrg Grotzh Hess. Staats-Obligationen. Die am 28. v. M. durch Verloosung zur Rückzahlung bestimmten 4% und 3 '/2 % Staatsobli- gationen können schon jetzt gegen inländische, wie fremde Slaals-Cffecten billigst umgetauscht, wobei erstere al pari an Zahlung angenommen werden bei It. Budge, Neuen-Bäuen. 31) Gieße n. Amerikanische Galvano - elektrische - Rheumatismus - Ketten, a Stück 1 Thlr. 25 Slbgr., schwächerer Qualität 1 Thl. Pr. Crt. Ein vielfach weit und breit erprobtes und bewährtes Heil- und Präservativ-Mittel accute und chronische Rheumatismen, Gicht, Nervenleiden und Congestionen, auch Müttern und Ammen zu empfehlen, indem der galvanische Strom dieser Ketten keine Störung des Blutumlanfs zulästt, und mithin Schreck und heftige Gemüthsbewegungen keine nachtheiligen Folgen hinterlassen Das Weitere besagen die Gebrauchsanweisungen. Ferner haben sich diese Ketten in Petersburg, Berlin, tc. bei allen Personen welche Anwendung davon gemacht, als unfehlbares Schutzmittel gegen die Cholera bewährt, und sind als solches auch von vielen Aerzten empfohlen worden. In Gießen sind diese New-Uorker Rheumatismus-Ketten nur allein ächt bei Unterzeichnetem zu haben. 3- G. Appel. Zu vermiethen. 60) Gießen. Das sehr wohnlich eingerichtete Mausarden-Logis im Gesellschaftsbaus ist zu vermiethen uud sogleich beziehbar. 64) Gießen. Der untere Stock meines Ne- beuhauses auf dem Sellerbberge, bestehend aus 4 Zimmern und Cabinet, Küche, Keller, Holzplatz u. s. w., ist zu vermiethen. Gießen den 10. Januar 1849. Dr. H. v. Ritgen. 70) Gießen. Das von Herrn Registrator Herzberger bewohnte Logie ist bis zum 1. April 1849 anderweit zu vermiethen, so wie auch 72 Klftr. Grabland auf dem Sand zu verpachten. Ph. Oppermann. 72) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend aus zwei Stuben mit Kabinet, Küche, Kammer, halbem Boden, verschließbarem Holzschoppcn und Keller, nebst Mckgebrauch der Waschküche und des Bleichplatzes im Hallsgarten ist bei mir zu vermiethen und im April beziehbar. Jacob Walther, Schneidermeister. Vermischte Nachrichten. 50) Gießen. In dem academischen Hospital wird alte Leinwand, welche noch zu Verbandstücken und Charpie benutzbar ist, angekauft. Gießen den 5. Januar 1849. HaaS, Verw. 44 Viktrralienpreise » Brodtaxe. Fleischtaxe. S = M -- ® fr.'ff. Sl fr.'rf. fr. Pf. fr. N Mehl 9 L. Q L. Q 2 5 1 2 S Marktpreise. fr. fr. Ps fr. fr. Pf. Pf. Pf. Pf. fr. i 20 2 2 2 2 2 1 1 5 5 Pf. *2 3 24 — 20 — 2 4 6 2 4 6 4 3 1 1 2 3 4 8 6 ■20 21 8 4 L. 5 5 Q 2 "ä.'D. 6 —; und j Kornmehl besteh. 24 — 20 — fr. Pf. 4 2 8, 3 14 — 8 — 18 — 18 — 16 — 26 — 19 — 19 — 20 — 20 — 24 — 20 —I 14 — 24 i — 18 — 18 — 18 — 16 — fr.! Pf. 12* — 10 — 9 — 8 — 13 — 9 - 8.— 14 — 12 — a 67) Gieße n. Bitte an die Bewohner des Wallthor- Quartiers. Einige brave Bürgerwehrmänner der Wall- thor-Co mp agnie, sind so unbemittelt, daß sie sich die erforderliche gleichmäßige Kleidung (Uniform) nicht anschaffen können. Da es im öffentlichen Interesse liegt, auch solche Männer dem Institut der Bürgerweor zu erhalten, so erlaubt man sich, alle nicht selbst unbemittelten Bewohner des Wallthor-Ouartiers zu ersuchen, den Feldwebeln Ferber oder Brummer, welche die gewünschten Unterstützungen besorgen wollen, einen beliebigen Beitrag zu geben. Für eine richtige Verwendung der eingehenden Gaben glaubt sich der Unterzeichnete verbürgen zu dürfen. Gießen den 10. Januar 1849. Klingelhöffer. 59) Gießen. In der Silvesternacht wurde im Gasthofe zum Rappen ein Gummi-Schuh verwechselt. Man bittet um Rückgabe au Hrn. Block zum Rappen. Für 1 fr. Wafferweck • . „ 1 fr. Milchbrod . . y « Maas Milch . . Pfund Butter auch Handfäse . . . Eier .... Pfund Wciizenmehl NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfund ic. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig s Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Geranb, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke »om Hals sind von der Zugabe gänzlich anSgefchloffen. 12 — 9 — 8 — 8 - 13 — 8 — 7 - 14 — 10 — 17 — 17 — 14 — 24 — 19 — 19 — 24 — 16 — Frucht- un d V Lktu a l ienpr eise 4 8 12i 5i 10j 151 H 5 ) jGerste- G'-ßen j |j$otn, o ) Grünberg } jK. |®. N ) aus | Waizen- fr J vf. 12 — s= 13 - 8 — 7j — 14 — 10 — 17 — 17 — 14 — 24- 19 — 19 - 24 — 16 — iTä1- Ä 8< 4 8 12 6 per Pfund Ochsenfleisch i Kuhfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch . Schweinefl. . Hammelfl. . Schaaffl. . . Leberwurst . gem. Wurst. Bratwurst . Schwarten!.. Blutwurst . geräch. Speck Schinken . . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes . dgl., unauSgel. ________ F r u ch t p r e t f e. Hrucht- gat- tnng. Waizen . Korn . . Gerste. . Hafer . . Erbsen . Linsen. . Gießen , 1 11. Januar. | Grünberg 6. Januar, i M a Friedberg 3. Januar. l t Büdingen 3. Januar. e r. Mainz 3. Januar. Marburg 6. Jan. Mott Wetzlar 6. Januar. S ch effel Pf. 200 200 170 st. 8 6 4 3 fr 40 50 5 K. 200 190 170 st. 8 6 4 3 fr. 25 15 20 15 Pf. I, fl. 200 1 8 190 5 170 4 — | 3 1 JL 25 15 30 5 £.| 1 l i 1 I 1 st. 8 5 5 3 fr. 36 45 15 10 Pf. ! st- 200 9 200 6 200 5 200 6 fr. 21 21 54 4 st. 7 4 3 2 Ul 32 21 47| 9J fl. 3 3 fr. 43 29 1 Hl l “ 1 pq (Hierzu eine Beilage.) Vermischte Nachrichten. 61) Gießen. Der vaterländische Verein wird nächsten Montag, Abends 8 Uhr. im Ebel'schen Kaffeehaus die Frage wegen Aufhebung des Turn- und Taris'schen PostlehnS behandeln, wozu auch Nichtvereinsmitglieder, die sich hierfür interessircn, Zutritt haben. Gießen den 11. Januar 1848. Der vaterl. Verein. 7) Frankfurt a. M. Gesellschaft zum Schutze der Auswanderer nach Nordamerika, unter specieller Aussicht der französischen Regierung. Diese Gesellschaft, welche dem Auswanderer die größte Sicherheit verbunden mit den billigsten Preisen darbietet, befördert ihre Reisende nur durch gut gekupferte und zweckmäßig eingerichtete Dreimasterschiffe erster Classe. DiePassagicre sind einer Nachforderung niemals unterworfen und eben so wenig verweilen dieselben im Seehafen länger als drei Tage; auch werden solche bis zum Einschiffungsort stets von einem Agenten begleitet, um nöthigen Falles mit Rath und Thät an Hand zu gehen. Bei dem großen Zn drang eer Auswanderer für das nächste Frühjahr ist es rathsam, daß Diejenigen, welche im Februar oder März 1849 nach New-Pork auszuwandern beabsichtigen, sich jetzt schon ihre Plätze sichern, damit sie nicht zu ihrem Nachtheil zurückbleiben oder bei Schiffsmäklern die Plätze theuer bezahlen müssen. Die Unterzeichneten schließen gültige und gerichtlich beglaubigte Ueberfahrts - Contracte ab und geben im Uebrigen auf frankirte Briefe nähere Auskunft. Der Hauptagent: Der Agent: Professor Mayer sen., W. Helm, zu Bockenheim zu Frankfurt a. M. bei Frankfurt a. M. (neue Kräme.) Zur Nachricht. Da man beabsichtiget in denjenigen Orten, wo noch keine Agenten für obige Gesellschaft bestehen, solche nunmehr auzunehmen, so sind Gesuche um Agentur-Uebertragnng direct an den genannten Hauptagenten , Professor Mayer sen. zu Bockenheim franco einzusendcn. Anonymes Schreiben. 66) Gießen. So viel man vernommen hat, so sind ähnliche Briefe, wie der im Original nachfolgende an sämmtliche Gemeinderäthe, welche für die Verschmelzung der Octroi-Aufsicht mit der Polizei gestimmt haben, ergangen. „Viele Gießner Bürger fragen die Herrn Gemeinderäthe, die ihre Stimmen dazu gegeben haben, daß das Oktroi von den Polizeidiener versehen werden soll; für was Sie auf dem Rathhause sitzen, für den Nutzen der Stadt oder für Ihren eigenen, wir glauben für den Nutzen der Bäcker, Metzger und Kaufleute. Den Oktroiaufseher habt ihr zum Polizeidiener gemacht. Warum? daß er nicht so streng auf's Oktroi sehen kann, denn zwei Herrn kann Niemand glücklich dienen und wenn Ihr noch 6 Polizeidiener annebmt, um das Oktroi bei Ihrem Dienste zu versehen, so wissen die Herrn Gemeinderäthe gar gut: daß es nicht pünktlich geschehen kann und s o l l. Warum? weil ihr das Oktroi ganz abhaben wollt, um Euren und den Herrn College» (Metzgern, Bäckern und Kaufleute) ihren Wunsch zu erfüllen. Die armen Leute die den Genannten ihre sauer verdiente Kreuzer bringen müssen sollen auch noch Steuer für Sie bezahlen, schämen sollt ihr euch, daß ihr so gescheide Anschläge auf dem Rathhause berathet. Lange dauert Euer Thun und Treiben nicht mehr, denn an einer Ecke wollt ihr sparen und zur andern werft ihr es zehnfach zum Fenster hinaus, so Gemeinderäthe können wir nicht brauchen, sondern solche, die für alle Gewerbtreibende Sorge tragen und nicht für ihr eignes Im Namen 30 Bürger N. N. Von wem mögen diese Briefe wohl geschrieben worden sein?-- 63) Gieße n. Ein auch zwei Mitlescr des Frankfurter Journals werden in der Nähe des Kirchenplatzes gesucht. Die Erpedition d. Blttö. sagt wo? 16) Gießen. Unterzeichneter erbietet sich gegen billiges Honorar zu Privatunterricht im Griechischen, Lateinischen und Französischen, sowie auch zur Nachhülfe der Vorbereitung angehender Gymnasiasten überhaupt und in allen Theilen benöthiq- ten Unterricht. G. Stock, sind, theol. wohnhaft bei Herrn Dr. Mettenheimer. 71) Gießen. .AS 32 hat die Hosenträger gewonnen. Frau Peppler. 46 Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 14. Januar. Wilhelm Löber an der Brandgaffe. Georg Busch am Kreuz. Carl Noll in den Neuenbäuen. Heinrich Nell in der Neustadt. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 14. Januar. Morgens: Pfar- rer Bonhard. Nachmittags: Kirchenrath Dr. Engel. Kopulirt. Den 7. Januar. Balthasar Volz, Bürger und Buchdrucker dahier, des hiesigen Bürgers, Johann Lud- wig Volz, ehelicher Sohn; und Walpurga Schraner, des verstorbenen Bürgers unv Schreinermeifters, Anton Schraner zu Hechingen, eheliche Tochter. Getauft. Den 7. Januar. Dem Bürger und Buchbinder, Ludwig Stroh, ein Sohn, Ludwig, geboren den 26. November 1848. Beerdigte. Den 4. Januar. Heinrich Wilhelm Hermann Faber, des Bürgermeisterei-Gehülfen dahier, Adam Faber, ehelicher Sohn, alt 12 I. 10 M. 16 T., gestorben den 2. Januar. Den 6. Januar. Henriette Wilhelmine Jahrcis, des Bürgers und Kaufmanns, Ludwig Jahrcis, eheliche Tochter, alt 7 M. 18 T., gestorben den 3. Januar. Den 7. Januar. Philippine Friedericke Christine Henriette Weidig, des Bürgers und Küfermeisters, Balthasar Weidig, eheliche Tochter, alt 10 I. 4 M. 24 T., gestorben den 4. Januar. Den 10. Januar Christian Richtberg, Leinweber auS Kleinkarben, alt 27 I., gestorben den 8. Januar. Die Pfarrgesckäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Angekommene und abgereifte Fremden In den Gasthäusern. Im. Einhorn: Hr. Soldan, Act. v Borkerte. Hr. v. Mickschling, Affeff. v. Caffel. Prinz Witgenstem m. Bed. it. 2 Frls. v. Weddern v. Wetzlar. Hr. Prätorius, Maj. v. Merseburg. Hr. v. d. Beck, Kfm. v. Rotterdam. Hr. Kaiser, Fabrik, v. Sarlouis. Hr. Magel, Kfm. v. Elberfeld. Graf v. Schwarzenberg m. Bedien., Rittergutsbes. v. Breslau Fr. Dr. Strubel m. Fam. v. Caffel. Hr. Krieger, Mechan. v. Frankfurt. Hr. v. Grüffelfels, Stud. jur u. Hr. Drosens, stud. med. v. Halle. Hr. Koch, Fabrik, v. Alsfeld. Hrn. Kfl. Finck v. Barmen u. Dornstädter v. Kaiserslautern. Hr. Steinberger, Bez.-Rath v. Grimberg. Hr. Paulsen, Milit.-Arzt v. Hamburg. Hr. Keßler, Beamt, v. Carlsruhe. Hrn. Kfl. Welschendorf v. Frankfurt, Zur- Minden ».Osnabrück u. Merdznicht v. Fulda. Hr. Stralsen, Rent. v. Düsseldorf. Frl. Merdznicht v. Fulda. Hr. Hermann, Capellmstr. v. Danzig. Frl. Barech v. Brüssel. Im Rayptn. Fr. Gelan m. Tocht. v. Nidda. Hr. Strauß, Kfm. v. Offenbach Hrn. Bez.-Räthe Dieterich v. Lich u. Lindenstruth v. Beuern. Hr. Siemons, Lieutn. v. Berlin. Hr. Windt, Mechan. v. Mannheim. Hr. Meper- feld, Kfm. v. Pforzheim. Hr. Wüst, Medic.-R. v. Darmstadt. Hr. v. Adrian, Rittmstr. v. Cassel. Hr. Fepge, Con- rertmstr. v. Berlin. Hr. Werner, Kfm. v. Münden. Hr. v. Glasewald, Rent v. Wien. Hrn. Kfl. Ahlfeld v. Mainz u. Dreisch v. Cöln. Hr. Frohnhäuser, Mechan. v. Biedenkopf. Hr. Kliebe, Bez-Rath v. Londorf. Hrn. Kfl. Rockestroh u. Röder v. Frankfurt, Weigel v. Kaufbeuern, Hanne- berg v. Düsseldorf u. Adelnheim v. Bingen. Im Prinz Carl'- Hrn. Musst. Söller, Lebeck, Bär, Sprenger, Enkel, Klement u. Tänzer v. Prag. Hr. Hartmann, Geschäftsm. v. Langheck. Hrn. Fuhrl. Karl v. Leisel u. Günther v. Holzhausen. Hr. Gelsweilcr, Kfm. v. Vilbel. Hrn. Oecon. Langohr u. Aleander v. Niederohmen. Hr. Strauch, Spedit v. Kaichen. Hr. Semmler, Pacht, v. Niederohmen. Jungfer Peppler v. Battenberg. Hr. Hörle, Geschäftsm. v. Altenstadt. Hr Rausch, Spedit. v. Großeneichen. Hr. Menckel, Bez.-Rath v. Niederohmen. Hr. Spamer, vom 9. bis 12. Zanuar 1849. Metzg. v. Schotten. Hr. Höhr, Uhrm. v. Schönach. Hr. Göbel, Maur. v. Laubach. Hr Steinberger, Kfm. v. Wimpfen. Hr. Weitzel, Rechn, v. Lardenbach. Hr. Katz, Fabrik, v. Riederohmen. Hr. Steinecker, Dr. med. v. Assingshausen. Hr. Ockstadt, Oecon. u. Frl. Ockstadt v. Hergenau. Hr. Kugler, Musik, v. Karlsbad. Im Darmstaedter Haus: Hr. Friedrich, GkschästsM. v. Daubringen. Hr. Eiscnmann, Mechan. v. Augsburg. Hrn. Geschäftsl. Heinrich v. Augsburg, Adam v. Holzhausen, Kratz v. Elpenrod u. Jost v. Sillberg. Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar. Hr. Welcker, Gand theol. v. Oberofleiden. Fr. Schmidt v. Laasphe. Hrn. Geschäftsl. Bostert v. Osterode u. Lächert v. Laasphe. Frl. Stilchebauer v. Schlitz. Hr. Bergmann, Geschäftsm. v. Guntershausen. Im Stern: Jungfern Simon v. Niederwillbach u. Linckcr v. Kriemel. Hr. Finck, Mal. v. Caffel. Hrn. Handels!. Saucrwald u. Gloment v. Grönebach. Hr. Scheib, Oecon. v. Ronshausen. Hr. Franck, Fuhrm. v. Marburg. Hr. Klug, Müll. v. Greifenstein. Hr. Becker, Seil. ».Gemünden. Hr. Weber, Fuhrm. v. Heper. In der Rose: Hr. Oechler, Mefferschm. v. Oberohmen. Hrn. Handels!. Christ u. Stoll Endbach u. Weller v. Klim- bach. Hr. Werner, Zimmerm. v. Biedenkopf Jungfer Jung v. Laasphe. Hr. Borck, Handelsm. v. Großeneichen. Hr. Vierheller, Web. v. Homberg. Fr. Bcchthold v. Schotten. Hrn. Geschäftsl. Zulauf v. Romrod u. Heinz v. Burkhardsfelden» In den Privat Häusern. Bei Hrn. Jnsinuat.-Mandat. Franck: Fr. Bende v. Battenberg. — Bei Hrn. Glasermstr. Balser: Hr. Tempel, Privatm. v. Obereisenhausen. — Bei Hrn. Realschuldien. Reitz: Jungfer Weigel v. Biedenkopf. — Bei Fr Hofkamm.-R. Hofmann: Hr. Breidenbach, Stud. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Poliz.-Wachtmstr. Bierau: Fr. Revierförst. Bierau a- Wallenhausen. — Bei Hrn. Conduct. Lang: Hr. Richtberg, Schuhm. v. Romrod. — Bei Hrn. Fuhrm. Noll: Fr. Naumann v. Lehnheim. 57 Dun Drei Freunde. Novelle von Theodor Mügge. (Fortsetzung.) „Nun, wahrhaftig, mit diesen Grundsätzen mußt Du Glück bei unfern Damen machen," rief Aurel. „Sie lieben die Widersprüche und den Geist, der stets verneint." „Und ich wette," fügte Eduard hinzu, „trotz seiner Prahlerei wird er sich ducken, heirathen und ein eifersüchtiger folgsamer Eheherr werden, der um jeden Blick seiner Frau in Angst und Entsetzen geräth." „Dann muß sich alles in mir umändcrn," sagte Richard, „denn die Freiheit, welche ich für mich begehre, soll auch die im reichen Maaße haben, welche das Schicksal mir zuwirft. — Freie Liebe," rief er und hob sein Glas auf, „das ist das Einzige, was eine Ehe erträglich machen kann. Ich würde unter keiner anderen Bedingung mir den Ring um den Hals legen. Ich muß ihn lösen können, wenn und wie ich will. So lange unser Traum vorhält, so lange wir mit der Gaukelei unserer Sinne zufrieden sind, werden wir vergnügt und glücklich beisammen leben, wenn aber bei uns beiden oder bei dem einen oder anderen der Wunsch der Trennung entsteht, wenn irgend ein Traum von Glück mein Herz oder das ihre ergreift, soll Niemand von uns unglücklich sein, Niemand gebunden und verschmachtend unter der Qual der Unsittlichkeit eines Gelübdes dessen Angst und Entsetzen schon so viele Wesen elend gemacht und in Verzweiflung gestürzt hat." „Bei Gott!" rief Eduard lachend, „jetzt habe ich es." — Du bist ein Communist und predigst uns Nächstens Weibergemeinschaft." „O Thorheit," sagte Richard, „laßt uns aufhören und lieber tanzen. Weibergemeinschaft ist Unsinn, doch Trennung von dem Weibe, dessen Liebe ich verloren hatte und dessen Herz für einen Glücklicheren schlägt, ist ein heiliges edles Naturgesetz." „Dein Naturgesetz zerstört aber das Familienleben," erwicderte Eduard; „cs richtet sich gegen Kirche und Staat, gegen alle Grundlagen der menschlichen Gesellschaft." „So ändert diese," rief Richard, „denn sie taugen nichts." „Ich würde Dir rathen mit Abschließung Deiner les. zukünftigen Ehe so lange zu warten bis diese Aende» rung stattgefunden hat," fuhr Eduard spottend fort. „Dein Rath ist gut," sagte Richard, „wir wollen cs überlcgen. Laßt uns jetzt gehen und unfern reizenden Freundinnen im Saale unsere verspäteten Glückwünsche darbringen." „Wünschen wir jeder einen Maun wie Du bist, rief der Sohn des Präsidenten. „Damit könnten sie wahrhaftig zufrieden sein," versetzte der junge Mann sich aufrichtend. „Stolz will ich meine Spanier," lachte der Bruder der schönen Johanna. „Spotte wie Du willst, ich werde diesen Stolz zu rechtfertigen wissen," erwiederte Richard mit erhitzter Stimme. „Aber," sagte Anrel, der schweigend zugehört hatte, „könntest Du mit glühender Liebe im Herzen wirklich eiuem Weibe entsagen, die Du anbctest, wenn sie einen andern fände, der ihr besser gefiele?" „Du bist ein ehrlicher Junge, Aurel," erwiederte Richard, ihm die Haud reichend, „doch ich schwöre Dir, daß ich nie ein Weib bis zur Anbetung lieben werde, sollten aber die Götter mich dennoch so strafen, so sei überzeugt, ahnte ich nur, daß ein anderer ihr Herz besäße, ich würde meine Anbetung mit der Wurzel ausrcißen und ihr oie Freiheit schenken, noch ehe sie darum bäte." „Aber," wirst Du immer so denken?" fragte Aurel. „So denken und so handeln," sagte Richard. „Nimm mein Wort, sollte es je geschehen, so wirst Du erfahren, daß ich nie gesäumt habe, diesen Schwur zu halten." Hier endete das Gespräch der drei jungen Männer denn sie wurden gesucht, entdeckt, in den Saal geführt und ausgescholten.. (Fortsetzung folgt.) Gemeinnütziges. Die Behandlung des Stallmistes im Winter. Wenn sonst der Schnee in so großen Massen wie in manchen Wintern auf dem Misthaufen lag, so wurde hier, ehe wieder frischer Mist aus dem Stalle darauf gebracht wurde, der Schnee on dem Haufen abgeschippt, indem man glaubte, wenn der kalte Schnee im Mist bleibe, so könne er sich nicht brennen, nicht in Gährung gerathen. Um nun die Sache zu prü- 48 fen, lies ich diesen Winter auch den Schnee vom Mistberge schippen, und zwar vom Kuhmiste ganz, vom Schaf-Pferde- und Schweinemiste (welchen ich für das Kohlland abgesondert schichten ließ) nur zur Halste. Als plötzlich das Thauwetter eintratt und sich Jauche sammelte, ließ ich sämmtlichen Mist mehrmals stark begießen. Jedoch beim Wegladen fand ich, daß der Theil Schaf- und Pferdemist, welcher abgeschippt worden, viel schlechter und trockner, hingegen der andere Theil von derselben Sorte, von welchem der Schnee nicht weggeschippt worden, speckig und schön war. Der Kuhmist war durchgehends feucht, aber nicht recht gut. Indem ich hierdurch meinen kleinen Versuch veröffentliche, ersuche ich meine andern Mitleser, sich über ähnliche Versuche oder Meinungen hier auszusprechen. Dfz. Unverbrennbare Strohdächer. In England hat man durch wiederholte Versuche nun hinlänglich dargethan, daß mit gewöhnlichem aufgelösten Kali getränktes Stroh unverbrennbar ist. Für die Bevölkerung des stachen Landes ist diese Entdeckung von Wichtigkeit, indem die Strohdächer hierdurch nicht blos feuerfest, sondern auch viel dauerhafter hergestellt werden können. Mit einer Auflösung von Alaun wurden ebenfalls Versuche angestellt, da dasselbe jedoch auflösbar ist, so benimmt ihr der Regen jedwede Kraft, dem Feuer zu widerstehen. Ausräuchern der Weinfässer mit Muska tnuß. Statt des Schwefelns der Weine, welches bekanntlich oft nachträglich auf die Gesundheit beim Genüsse der Weine wirkt, wird als ein bewährtes Ersatzmittel das Anbrcnnen von Muskatnuß in Weinfässern empfohlen. Für ein 5 bis 6 eimeriges Weinfaß nimmt man % Loth Muskatnuß, schneidet sie mitten durch, befestigt sie an einem Draht, zündet ihn an und hängt ihn in das Faß. Der Wein, namentlich der rothe, erhält davon einen angenehm gewürzhaften Geschmack. Die glühende Kohle muß indeß davon entfernt werden, Weil dep Wein davon einen üblen Geruch bekommt. An e kdot e. H eirath s g esuch. Ein Mann, der in der Wirklichkeit vier Fuß fünf Zoll groß ist, sich selber aber für einen viel größeren Mann hält, und in dem interresfanten Stadium des Lebens angekommen, in welchem der Mensch zu der festesten Ueberzeugung gelangt, es sei nicht gut wenn der Mensch allein ist, sucht eine Lebensgefährtin, welche Geld und alle Mittel besitzt, einen Mann glücklich zu machen. Auf persönliche Reitze wird nicht reflec- tirt, da der Suchende keine Nacht nach Hause kommt. Pie Grundrechte. Am März da pocht' es fürchterlich An Thürcn und an Thoren; Jedmänniglich schrie: „Wehre Dich!" Sonst sind wir All' verloren! Auf, deutsches Volk mit Art und Schwert, Mach endlich frei der Väter Heerd; Frisch auf, ihr feilen Knechle, Wir fordern unsre Rechte! So schied der Frühling aus dem Land, Der Sommer auch, wie immer, Und als der Herbst nun auch verschwand, Da würd' cs halt noch schlimmer: Der nahm die Blüten all' mit fort, Nur dürre Blätter hier und dort Die sagten dem Geschlechte: Der Herbst will seine Rechte! Schon denk' ich, Alles ist vorbei Und unterm Schnee begraben, Da hör' ich Postknecht mit Juchhei Vom Seltersberge traben. Der Postknecht ruft, bläst, singt und schreit: Hört deutsche Völker weit und breit, Ich, niedrigster der Knechte Bring' Euch die Grund — Grundrechte! Da schau' ich denn, und in der That, Er hatte sie im Wagen, In großem Jmperialformat — Sorgfältig eingeschlagen. Du, Postknecht, bringst es richtig an; Doch frag ich Dich, o deutscher Mann, Dich niedrigsten der Knechte: Wer bürgt Hns für die Rechte? F. Hüne. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.