Anzcigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gieren. Dienstag den io Juli 1 <). SoftnufffirVff*/,1'1/1* J1Sci ^Dienstag und Svnnab-Nd. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige incl. 4>oirauricyiag 1 fi. 42 kr. — Auswärts aboninrt man sich bei allen Postämtern. In Giepen bei der Erpedition (Canrleibera Lit B Nr 1 ) — Einrückungsgeduhr für die ge,pallene Cvrpuszeile 2 kr. Amtlicher Theil. Auszüge aus den Gr. Regierungsblättern. Rr. 43 vom 25. Juni 1849. Inhalt: Bekanntmachung, die Verkündigung des Kriegsrechts betreffend. Rr. 46 vom 30. Juni 1849. Inhalt: ^Bekanntmachung, bas Amtssiegel der Gerichtsboten in der Provinz Rheinhessen bei Aufnahme von Wechselprotesten betr.; — 2) Bekanntmachung, die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Affccuranz.mstalt für die Stell- ^ "'ung von dem Musterungs- und Ziehungsfahr 1847 betr; - 3) Bekanntmachung, die Trennung der -um Gertcht Eckartsbausen gehörigen Ortschaften von dem Rentamtsbezirke griedberg und deren Zutheilunq zu dem Rentamte Nidda betr ; 4) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfniffe in den Gemeinden des ffriedens- genchtsbezuks Wörrstadt für 18 >9; - 5} Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen zweiter Klaffe der Gemeinde Laubenheim für 1849 betr.; — 6) Dienstentlassungen; — 7) Sterbfälle. ö Nr. 47 vom 2- Juli 1849. Inhalt: 1) Verordnung, die gerichtlichen Kosten im mündlichen und öffc tlichen Strafverfahren mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Obcrhcssen, ferner die Ver Ölung an Geschworne, Sachverständige und geuaen sonüe die Gebühren der öffentlichen Anwälte betr.; - 2) Namensveränderungen; - 3) ©iin|ta” JÄ - Gesetz- betreffend die Einführung einer allgemeinen Wechselordnung für Deutschland. (Fortsetzung.) IX. Intervention. 1) Ehrenannahme. rf . 5tr6'. ^findet sich auf einem, Mangels Annahme protestirten Wechsel eine auf den Zahlungsort gefordert weroen^^' ° mU^' e e ^"Herstellung verlangt werden kann, die Annahme von der Nothadresse mehreren Nothadreffen gebühr: derjenigen den Vorzug, durch deren Zahlung die meisten Verpflichteten befreit werden. ö 1 s°» ÄF3FÄÄ tin" * “f ‘,m **' 1,6 »*** P-r. 58\ Der Ehrenacceptant muß sich den Protest Mangels Annahme gegen Erstattung der Kosten aushandigen und ui einem Anhänge zu demselben die Ehrenannahme bemerken lassen. 3 Lv mu" ^en Honoraren unter Übersendung des Protestes von der geschehenen Intervention benach- 558 richtigen und diese Benachrichtigung mit dem Proteste innerhalb zweier Tage nach dem Tage der Protester- hebuna zur Post geben. Unterläßt er dies, so hastet er für den durch die Unterlassung entstehenden Schaden. _ Art. 59. Wenn der Ehrenacceptant unterlassen hat, in seinem Accepte zu bemerken, zu wessen Ehren die Annabme geschieht, so wird der Aussteller als Honorat angesehen. Art. 60. Der Ehrenacceptant wird den sämmtlichcn Nachmännern des Honoraren durch die Annahme wechselmäßig verpflichtet. Diese Verpflichtung erlischt, wenn dem Ehrenacceptanten der Wechsel nicht spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage zur Zahlung vorgelegt wird. Art. 61. Wenn der Wechsel von einer Nothadresse oder einem andern Intervenienten zu Ehren angenommen wird, so haben der Inhaber und die Nachmänner des Honoraten keinen Regreß auf Sicherstellung. Derselbe kann aber von dem Honoraten und dessen Vormännern geltend gemacht werden. 2) Ehrenzahlung. Art. 62. Befinden sich auf dem von dem Bezogenen nicht eingelösten Wechsel oder der Copie Noth- adressen oder ein Ehrenaccept, welche auf den Zahlungsort lauten, so muß der Inhaber den Wechsel spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage den sämmtlichen Nothadressen und dem Ehrenacceptanten zur Zahlung vorlegen, und den Erfolg im Proteste Mangels Zahlung oder in einem Anhänge zu demselben bemerken lassen. m , Unterläßt er dies, so verliert er den Regreß gegen den Adressanten oder Honoraten und deren Nach- ‘ Weisst der Inhaber die von einem anderen Intervenienten angebotene Ehrenzahlung zurück, so verliert er den Regreß gegen die Nachmänner des Honoraten. Art. 63. Dein Ehrcnzahler muß der Wechsel und der Protest Mangels Zahlung gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt werden. Er tritt durch die Ehrenzahlung in die Rechte des Inhabers (Art. 50 und 52) gegen den Honoraten, dessen Vormänner und den Acceptanten. Art. 64. Unter Mehreren, welche sich zur Ehrenzahlung erbieten, gebührt Demjenigen der Vorzug, durch dessen Zahlung die meisten Wcchselverpflichtcten befreit werden. Ein Intervenient, welcher zahlt, obgleich aus dcm Wechsel oder Proteste ersichtlich ist, daß ein Anderer, dem er hiernach nachsteheu müßte, den Wechsel einzulösen bereit war, hat keinen Regreß gegen diejenigen Indossanten, welche durch Leistung der von dem Anderen angeboteucn Zahlung befreit worden wären. Art. 65. Der Ehren-Acceptant, welcher nicht zur Zahlungsleistung gelangt, weil der Bezogene oder ein anderer Intervenient bezahlt hat, ist berechtigt, von dem Zahlenden eine Provision von '/, Procent zu verlangen. X. Vervielfältigung eines Wechsels. 1) Wechselduplicatc. Art. 66. Der Aussteller eines gezogenen Wechsels ist verpflichtet, dem Remittenten auf Verlangen mehrere gleichlautende Exemplare des Wechsels zu überliefern. Dieselben müssen im Contexte als Prima, Secuuda, Tertia u. s. w. bezeichnet fein, widrigenfalls jedes Exemplar als ein für sich bestehender Wechsel (Sola-Wechsel) erachtet wird. Auch ein Indossatar kann ein Duplicat des Wechsels verlangen. Er muß sich dieserhalb an seinen iinmittelbarcn Vormann wenden, welcher wieder an seinen Vormann zurückgehen muß, bis die Anforderung an den Aussteller gelangt Jeder Indossatar kann von seinem Vormanne verlangen, daß die früheren Indossamente auf dem Duplicat wiederholt werden. Art 67. Ist von mehreren ausgefertigten Exemplaren das eine bezahlt, so verlieren dadurch die anderen ihre Kraft. Jedoch bleiben aus den übrigen Exemplaren verhaftet: 1) der Indossant, welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels an verschiedene Personen indossirt hat, und alle späteren Indossanten, deren Unterschriften sich auf den, bei der Zahlung nicht zurückgegebeuen ' Exemplaren befinden, aus ihren Indossamenten; 2) der Acceptant, welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels acceptirt hat, aus den Accepten aus den bei der Zahlung iiicht zurückgegebenen Exemplaren. Art. 68. Wer eines von mehreren Exemplaren eines Wechsels zur Annahme versandt hat, muß aus den übrigen Exemplaren bemerken, bei wem das von ihm zur Annahme versandte Exemplar anzutreffen ist. Das Unterlassen dieser Bemerkung entzieht jedoch dem Wechsel nicht die Wechselkraft. der sich a Art sandte Ex gels Zahl 1) 2) Art und Veri Bezeichnu In ist. Dar Ar als wenr Ar nem odc> oder aus W nur nass tritt des men ben Ar bei dem selbe voi eine soll oder bei Ai zur Her ihm bei A dennoch ZU bleiben Verbcss stchendi crversis lagen < 40 Gr 1 2 3 559 Der Verwahrer des zum Accepte versandten Exemplars ist verpflichtet, dasselbe demjenigen ausznliefern, der sich als Indossatar (Art. 36) oder auf andere Weise zur Empfangnahme legitimirt. Art. 69. Der Inhaber eines Duplikats, auf welchem angegeben ist, bei wem das zum Accepte versandte Exemplar sich befindet, kann Mangels Annahme desselben den Regreß auf Sicherstellung und Mangels Zahlung den Regreß auf Zahlung nicht eher nehmen, als bis er durch Protest hat feststellen lassen: 1) daß das zum Accepte versandte Eremplar ihm vom Verwahrer nicht verabfolgt worden ist, und 2) daß auch auf das Duplicat die Annahme oder die Zahlung nicht zu erlangen gewesen. 2) Wechselcopieen. Art. 70. Wechselcopieen müssen eine Abschrift des Wechsels und der darauf befindlichen Indossamente und Vermerke enthalten und mit der Erklärung: „bis hierher Abschrift (Copie)" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung versehen sein. In der Copie ist zu bemerken, bei wem das zur Annahme versandte Original des Wechsels anzutreffcn ist. Das Unterlassen dieses Vermerkes entzieht jedoch der indossirten Copie nicht ihre wechselmäßige Kraft. Art. 71. Jedes auf einer Copie befindliche Original-Indossament verpflichtet den Indossanten eben so, als wenn es auf einem Original-Wechsel stünde. Art. 72. Der Verwahrer dee Original-Wechsels ist verpflichtet, denselben dem Besitzer einer mit einem oder mehreren Original-Indossamenten versehenen Copie auszuliefern, sofern sich derselbe als Indossatar oder auf eine andere Weise zur Empfangnahme legitimirt. Wird der Original-Wechsel vom Verwahrer nicht ausgeliefcrt, so ist der Inhaber der Wechselcopie nur nach Aufnahme des im Art. 69 Nr. 1 erwähnten Protestes Regreß auf Sicherstellung und nach Eintritt des in der Copie angegebenen Verfalltages Regreß aus Zahlung gegen diejenigen Indossanten zu nehmen berechtigt, deren Original-Indossamente auf der Copie befindlich sind. XI. Abhanden gekommene Wechsel. Art. 73. Der Eigenthümer eines abhanden gekommenen Wechsels kann die Amortisation des Wechsels bei dem Gerichte des Zahlungsortes beantragen. Nach Einleitung des Amortisations-Verfahrens kann derselbe vom Acceptanten Zahlung fordern, wenn er bis zur Amortisation des Wechsels Sicherheit bestellt. Ohne eine solche Sicherheitsstellung ist er nur die Deposition ver aus dem Accepte schuldigen Summe bei Gericht oder bei einer anderen zur Annahme von Depositen ermächtigten Behörde oder Anstalt zu fordern berechtigt. Art. 74. Der nach den Bestimmungen des Art. 36 leginmirte Besitzer eines Wechsels kann nur dann zur Herausgabe desselben angehalten werden, wenn er den Wechsel in bösem Glauben erworben hat oder ihm bei der Erwerbung des Wechsels eine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. * XII. Falsche Wechsel. Art. 75. Auch wenn die Unterschrift des Ausstellers eines Wechsels falsch oder verfälscht ist, behalten dennoch das ächte Acccpt und die ächten Indossamente die wcchselmäßige Wirkung. Art. 76. Aus einem mit einem falschen oder verfälschten Accepte oder Indossamente versehenen Wechsel bleiben sämmtliche Indossanten und der Aussteller, deren Unterschriften ächt sind, wechselmäßig verpflichtet. (Schluß folgt.) Bekanntmachung, die Verbesserung der Lage der Dolksschullehrer betreffend. In Folge der Aussetzung deö Staatsbudgets war cs bisher nicht möglich, die beabsichtigte weitere Verbesserung der Lage der Volksschullchrer einzulciten. Einstweilen haben wir aus den uns dermalen zu Gebote stehenden Mitteln, aus den Fonds zu gemeinnützigen Zwecken, welcher durch Leistungen von Mobiliar-Feuerversicherungs-Gesellschaften gebildet wird, eine Summe von ohngefähr 4000 Gulden zu einmaligen Zulagen an Volksschullehrer ausgesetzt. Bezüglich der Verwendung dieser Summe wurde beschlossen, hieraus Zulagen von 20 Gulden bis 40 Gulden zu bilden, und bei deren Verwilligung 1) nur solche Lehrer zu berücksichtigen, welche einen Gehalt unter 300 Gulden beziehen, 2) welche bereits definitiv angestellt sind, und wenigstens fünf Dienstjahre zählen, bei deren Berechnung die nach bestandener Definitorialprüsung verwalteten Vicariate mit in Anschlag zu bringen sind. 3) dabei sich durch gewissenhafte und erfolgreiche Dicnstführung, sittliches und gesetzliches Verhalten würdig bewiesen haben. Außer der Würdigkeit ist auf Bedürftigkeit gehörige Rücksicht zu nehmen. 560 Dienstentlassungen. Am 16 Juni wutb? der erste Ergänz mgSr^chtcr bei dem Friedensgerichte zu Oberingelheim, Joh Kaiser I. zu Gaualge heim, auf Nachsuchen, von seinem Amte als Ergänzungsrichter entbunden; — am 23. Juni wurde der außerordentliche Professor bei der philosophischen Facultät der Landes-Ilniverstiät I)r. Carl Vogt zu Gießen seines Dienstes entlassen. Dkerbfällo Gestorben ssnd: am 21. Mai der Dirigent der Regierungs-Commission zu Hepp nheim, Provin- zial-Commiffär Chnstian Proiz; — am 3. Juni der pen- sionirte katbo.ische Schullehrer PbiliPP Breivogel zu Ho. hensstl,cn. im Regierungsbezirke Mainz; — am 19. Juni der evangelische Pfarrer, Juspector Johann Wilhelm Willlen- bucher zu Bernsbach, tin Regierungsbezirke Dieburg; — am 2e. Juni der Gedeime Oberfinanzrath Georg Gottlieb Schmidt zu Darmstadt. Namensveränderungen. Es wurde gestattet: am 15 Juni dem Aroptiosohne des Peier Wagner zu Lorsch, Johannes Griesemer, künftig den Namen »Wagner,« an demselben Tage dem Adoptivsöhne der Witwe des Rutschers Hain dahier, Heinrich Dilthey, künftig den Namen »Hain« und am 21. Juni der Christine Arnold zu Erüningen, künftig den Namen «Fai« zu führen. Dienstnachrichten. Am 13. Juni wurde dem Schul- vicar Valentin Erbes zu Neubamberg, im Regierungsbezirke Mainz, die evangelische Schullehrerstelle daseibst übertragen; — am 16. Juni wurde der Gerichts-Accessist und Hülfsgerichtsschreiber am Kreisgerichte zu Mainz Otto Heinrich Weiß zum Ergänzungsrichter bei dem Friidensgerichte zu Obcringelheirn ernannt; — am 22. sJuni wurde dem Schullehrer Nicolaus Picard zu Astheim die dritte kath. Schullehrerstelle zu Biblis, im Regierungsbezirke Heppenheim, übertragen. Wenn die Voraussetzungen unter 1. und 2. als Regel zu betrachten sind, so wollen mir jedoch nicht imbedingt ausschließen, daß auch ältere Vicare, welche ganz besonderer Verhältnisse wegen noch keine definitive Anstellung erhalten konnten, und auch Lehrer mit einer etwas höheren Besoldung bei besonderer Würdigkeit und Bedürftigkeit bedacht werden können. Da es nicht möglich ist, aus den bezeichneten Mitteln alle Lehrer, welche einer Zulage würdig und bedürftig sind, zu bedenken, so muß eine Auswahl nach dem Grade der Würdigkeit und Bedürftigkeit eintreten. Die Behörden sind angewiesen, die für diese Auswahl nöthigen Ermittelungen in allgemeiner Verhandlung einzuleiten. Es bedarf daher keiner besonderer Vorstellungen der Lehrer und es kann auf solche, um die Auötheilung möglichst zu befördern, keine Rücksicht genommen werden. Darmstadt, den 14. Juni 1849. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern. 3 a u p. W e r n h e r. v. Lehmann. Polizeiliche Bekanntmachung. , worb un^ e*n tannener Balken sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben Gießen den 10. Juli 1849. Besondere Bekanntmachungen. Lb Local-Ausstellung der diesigen Gewerbtreibenden. Die hiesigen Gewerbtreibenden werden hiermit aufgefordert, bis längstens Dienstag den 17. Juli ihre Gegenstände, welche sie zur Ausstelli.ng bestimmt haben, in das Local des Gewerbvereins einzuliefern, indem solche fon|t sich selbst den Rachtheil zuzuschrellwu haben, wenn sie beim Ankauf der für die Ceutralausstellung und Verlvosung nach Darmstadt gesendet werdende Gegenstände für die I. Serie unberücksichtigt bleiben. Gießen den 5. Juli 1849. H- Schneider, Vater, Der Vorsitzende der Localsection des Gewerb-VereinS Vorsitzender des Handwerker-Vereins. Knapp. Verein süddeutscher Gewerbhallen. Das verehrliche Publikum wird hierdurch benachrichiigt, daß ganz in der Kürze die Local-Ausstellung der gewerblichen Erzeugnisse der hiesigen Handwerker statifinden wird. Von dieser Ausstellung wird eine 561 Commission die Auswahl derjenigen Gegenstände vornehmen, welche zum Zwecke der demnächstigen (Sen# tralauSftellung und Verloosung zu Darmstadt dortbingesandt werden. Da die Ausführung dieses Unternehmens, welches zum Besten des so sehr gedrückten Gewerbstan- des dient, von dem schnellen und günstigen Absatz der Loose abhängt, so haben sich patriotische Männer, welchen das Wohl ihrer Mitbürger am Herzen liegt, gleich wie an andern Orten der Müde unterzogen, diese Loose den hiesigen Bewohnern anzubleten. Da an allen andern Orten durch zahlreiche Abnahme von Loosen diese gemeinnützige Sache so sehr befördert wurde, so ist mit Sicherheit zu hoffen, daß diese Bitte bei dem hiesigen, zu allem Gemeinnützigen so bereitwilligen Publikum nicht unerhört bleiben wird. Gießen den 5. Juli 1849. H. Schneider, Vater, Der Vorsitzende der Localsection des Gewerb-VereinS. Vorsitzender des Handwerker-Vereins. Knapp. Vorstehendes gemeinnützige Unternehmen glauben wir noch besonders der Theilnahme des Publikums dringend empfehlen zu dürfen. Wir hegen die Ueberzeuguug, daß sein Gelingen folgenreich für die Hebung des jetzt auch dahier so gedrückten Gewerbstandes zu werden verspricht. Möchten daher recht viele wohlwollende Männer ihre wirksame Förderung demselben zu Theil werden lassen. Gießen den 6. Juli 1849. Die Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission das. K st ch l e r. 1245) Gießen. Der nächste Gießer Jahrmarkt, welcher in dem Landkalender irrthümlich auf den 21. und 22. August eingetragen ist, findet schon den 7. und 8. August statt, was zur öffentlichen Kenntniß hiermit gebracht wird. Gießen den 4. Juli 1849. Der Bürgermeister G g Reiber. Versteigerungen. 1269) Gießen. Donnerstag den 12. l. M., Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Rathhause dahier nachfolgende Arbeiten an den Wenigstfordernden vergeben werden: 1) Spenglerarbeit, veranschlagt zu 4 fl. — fr, 2) Dachdeckerarbeit, 3) Weißbinderarbeit, 4) Schreinerarbeit, 5) Schlosserarbeit, 6) Glaserarbeit, Die Kvstenüberschläge ■ werden. „ ,, 61 // 48 it n ii 57 u — ii n ii 53 „ 27 „ „ ii 42 „ 14 „ „ 1! 13 U --- II können vorher eingesehen Gießen den 7. Juli 1849. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1153) Gießen. Montag den 13 August d. I., Nachmittags 2 (ihr, sollen auf dahiefigem Ralhbause die dem Schuhmachermeister Ludwig Wagner 2r. dahier zustehende Immobilien, als: Grundb. lüKlftr. 4 ’/g86 9 ) Hofraithe in der Flügelsgasse, yiol5a 4 32 f Hoflaum mit Stall und Gärt- / chen in der Zogelsgasse, y]015a 8 93 ) Grabgarten in der Zogelsgasse, 4O/316 42 Acker auf dem Sand, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 11. Juni 1849. Der Beigeordnete Rühl. 1266) Gießen. Schiffbarmachung der Lahn. Freitag den 13. d. M., Vormittags 10 Uhr, sollen die zur Regulierung der Lahnstrecke, unterhalb des Heuchelheimer Steegs erforderlichen Arbeiten: 1) Crdarbeiten, veranschlagt zu 534 fl., 2) Dersteinung der Ufer veranschl. zu 186 fl. an Ort und Stelle an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen den 8. Juli 1849. Gr. Kreisbaumeister Holzapfel. 1270) Leihgestern. Kommenden Donnerstag den 12. Juli d. I., Mittags 12 Uhr, sollen im alten Schulhaus dahier 10 Malter Korn und 10 Malter Gerste öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Leihgestern den 9. Juli 1849. Der Bürgermeister Heß. 562 1268) er 1238) fr. 120 " Grabgarten an der Hofraithe, I 556 106 Samstag den 14. Juli, Morgens 9 Uhr, sollen folgende Arbeiten: Der Bürgermeister D u d en h ö fer. K l e i n l i n d e n. Gießen. Freitag den 20. d. M., Mittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus die dem Metzw Heinrich Lenz dahier zustehende ' Grundb. iüKlftr. , Zu« „27 Hofraithe in der Kühgasse nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden Gießen den 9. Juli 1849. Der Beigeordnete Rühl. 989) M a r b u r g. Die zum Nachlaß des verstorbenen Gastwirths Ludwig Mathäi zu Marburg gehörige in der Stadt an der Straße von Cassel nach Frankfurt gelegene Gasthof zum blauen Löwen nebst Scheuer und Stallungen, sowie Hofraum soll auf den Aiitrag der Bormündschast über die imnoerrahrigen Kinder des Verstorbenen meistbietend, jedoch freiwillig versteigert werden, und ist hierzu Termin den 12. Julius d. 3., Vormittags 10 bis 12 Uhr, ' • bet iiHterjeidinftcr Gerichisstelle anbestimmt worden. Kauflustigen, welche sich über ihre Zahlungsfähigkeit ausweisen köitnen, wird solches mit dem Anfugen bekannt gemacht, daß sofern im 1. oder 2. Termine annehmliche Gebote erfolgen sollten, ®elterc6 der Zuschlag ertheilt werden wird. Marburg den 19. Mai 1849. Kurfstl. Hess. Landgericht Hill. Schmidt. - Wiesengarten dabei. Auf Portofreie Anfragen kann über den zu entrichtenden Erbstandspacht, sowie über die Ver- stetgerungsbedinguttgen bis zum Termin nähere Auskunft von dem Unterzeichneten gegeben werden. s'9lrcr ftct) über ihre Zahlungsfä- higkeit durch glaubwürdige Zeugnisse im Termine "77) Londorf. Mühlenverkauf. Freitag den 27. Juli l. I., . „ k. i des Nachmittags 2 Uhr, !? «?er.®eor9 Nahrgangs Wtw. zugehörige ErbstandSmühle, die sogenannte Schmittmühle bei Londorf, meistbietend unter denen im Termin näher werden lverbenben Bedingungen versteigert • ,?je, M"hle besteht in einem Mahlgange und einer Schlagmühle mit Wohn- und Oeconomie-Ge- bauden, als: I 555 101 Klftr. Hofraithe Grund, j 5o4 554a ausweisen, als im entgegengesetzten Falle ihre Gebote nicht beachtet werden können. Londorf am 14. Juni 1849. Der Gr. Bürgermeister Klieb e. 1267) Rodheim. Donnerstag den 12. l. M., Vormittags um 9 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhausc 9 Malter Waitzen 1111b 3a Malter Korn unter den bei der Versteiae- rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden ° ' Rodheim den 7. Juli 1849. Der Bürgermeister Weigel. 1271)) Krofdorf. 8 . rr . Freitag den 13. d. M., toKett ttn Schlage Hasengarten, Försterei Salzböden, S.r,0Lb°rr' ^eude Hölzer an den Meist- bietendtn öffentlich versteigert werden: 2 Eichen Stamme' — 190 Cbikfß., 17» Klafter Scheidholz, 109 u Knüppelholz, 728 „ Reiserholz. D'*-Versteigerung beginnt um 9 Uhr, Mor- Gronau-Schmelz und werden Kauf- liebhaber hierzu eingeladen. Krofdorf den 7. Juli 1849. Der Oberförster Passow. 1272) Londorf. Versteigerung von Chaussir-Arbeiten. Dienstag den 17. Juli, fltk, , , Vormittags 9 Uhr, soll die Fertigung des Grundbaues und das Chaussi- reti des Wegs vom Hof Appenborn nach Waiters- Ham, 230 Klafter lang, auf dem Hof Appenborn unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht wer. enden Bedingungen wenigstnehmend öffentlich versteigert werden. Londorf den 5. Juli 1849. Der Rentmeister W. Engel. o? Schrnnerarbeit, vermisch!, zu 43 fl. 54 2) Weißbinderarbeit, „ „ g „ 2g au die Wenigstnehmenden auf der hiesigen Bürger" melsterel versteigert werden. u Kleinlinden am 2. Juli 1849. 563 Feilgeboten. 1264) G ießen. Ein kupferner Braukessel mit 2 messingnen Krahnen ca. 4 Ohm, ein Kühlschiff und Maischbottig steht zu verkaufen. Die Erped. d. Bltts. sagt wo. 1276) Gießen. Eine gute v-Flöte ist zu verkaufen. Wo? sagt die Erped. d. Bltts. Zn vermiethen- 1144) Gießen. Die dritte Etage in meinem Hause auf der Mäusburg stebt zu vermiethen und sogleich zu beziehen. L. C. Burckhard. 1251) Gießen. Zwei aneinauderstoßende gut möblirte Zimmer, die Aussicht auf die Straße, sind zu vermiethen, auch kann auf Verlangen eine Küche nebst Kammer dazu gegeben werden, bei Marguth an der Stadtkirche. Lit. A. M. 18. 1282) Gießen. Das seither von Herrn Rentamtsdiener Frei bewohnte Logis, ist entweder an eine kleine Familie oder einen ledigen Herrn anderweit zu vermiethen bei Ehr. Jughard an der Branggasse. 1279) Gießen. In Lit. A. «AS 30 am Lin- denplatz ist eine Familienwohiiung zu vermiethen. 1278) Gießen. Das obere Logis in meinem Hause ist zu vermiethen und den 1. Oetober, unter Umständen auch früher, zu beziehen. Enders, Stadtrechner 1284) Gießen. In dem von mir erkauften, neueingerichteten ehemals Hoch'schen Hause auf der Mäusburg, sind 2 kleine Familienwohnungen zu vermiethen und gleich zu beziehen. Joh. Balth. Noll. 1229) Rödgen. In der Gemeinde Rödgen nächst Gießen ist eilt Wohnhaus mit Scheuer, Stallung und Hausgarten zu verleihen oder zu verkaufen. Das Nähere ist Lit. L Nr. 33 in Gießen zu erfahren. Vermischte Nachrichten. 1258) Gießen. Gewerb-Ver ein. Generalversammlung Mittwoch (nicht Samstag eingetretener Verhinderung wegen) den 11. Juli Abends 8*/2 Uhr. 1) Jahrcswahl des ersten, des zweiten Vorsitzenden und des Schriftführers. 2) Wahl einer Commission zum Vertrieb der Loose für die Industrieausstellung. Der Vorsitzende. 1277) Butzbach. Großes Scheibenschießen in Bntzbnch. DaS Scheibenschießen um Geldpreiße, wird Sonntag den 15. und Montag den 16. Juli d. I. abgehalten, wozu höflichst einladct Der Vorstand der Schützengesellschaft. 1265) Gießen. Nächsten Sonntag den 15. Juli l. I. soll in dem WirthschaftSloeale des Herrn Meier zur Pulverwühle, die Abhör der Rechnung des Krankenunterstützung-Sterbekasse-Vereins pro 18"/,,, sowie auch die Wahlen von zwei Vorstandsund vier Ausschußmilgliedern stattfinden. Im Interesse des Vereins wird gewünscht, daß die verehelichen Mitglieder desselben sich recht zahlreich einfinden möchten. Gießen den 8. Juli 1849. Der Vorstand. 1285) Gießen. Sollte Jemand dahier geneigt und gehörig befähigt sein, einen gründlichen Unterricht im Schwimmen zu ertheilen, dann bittet Unterzeichneter um alsbaldige Benachrichtigung. Eltern die sich deshalb an mich gewandt haben und solche die dies noch thun wollen, werde ich baldigst von dem Erfolg dieser Zeilen in Kenntniß setzen. Bieler. 1281) Ein Müller, der sein Fach gut versteht, sich sonst legitimiren kann und von gesetztem Alter ist, kann dauernde Beschäftigung erhalten. Das Nähere'sagt die Erped. d. Bltts. 1286) Gießen. Ein Pferdeknecht kann alsbald in Dienst treten. Näheres sagt die Erp. d. B. 564 1283) Gießen. Listen zu der von dem Mo»« tagskränzcken in Frankfurt veranstalteten „National- Subscription für diejenigen Mitglieder der deutschen National-Versamuilung, welche in Folge ihres Ausharrens bei der Sache des Volkes in ihrer Eristenz bedroht sind", liegt auf bei den Herren Buchhändler Ricker, Kaufmann I. B. Noll und Heinrich Ferber, und es werden diejenigen Einwohner von Gießen, welche sich bei dieser Subscription betheiligen wollen, ersucht, ihre Namen, sowie die Größe ihrer Beiträge daselbst in die Liste einzuzeichnen. Gießen den 6. Juli 1849. Der Märzverein. 1280) Gießen. Zahnärztliche Anzeige Zahnarzt A. Weinert aus Mainz wird diese Woche hier eintreffen. Diejenigen, welche seiner Hülfe bedürfen, belieben ihre Adressen bei Frau Sartorius, chirurgischen Instrumentenmachers Wlw., auf dem Seltersweg abzugeben. 1274) Gießen. Es werden 1 gut erhaltene 2 flügeliche Hausthür, 1 Hofthor und einige 4 flü- geliche kleine Fenster Lit. B. Nr. 33 zu kaufen gesucht. 1275) Gießen. Es gewann Nr. 38. die Tischdecke, Nr. 37- das Kästchen. Bierau Pol'zei-Wachtmeister. 1287) Gießen. Ein Wachtelhund, weiß und schwarz gefleckt, hat sich verlaufen. Der jetzige Besitzer wird gebeten, den Eigenthümer desselben bei der Erped. d. Bllts. zu erfragen. Literarische Anzeige. 1273) Gießen. So eben ist erschienen t H. v. Gcrstonbcrgk, die Wunder der Sympathie und des Magnetismus oder die enthüllten Zauberkräfte nnd Geheimnisse der Natur, enthaltend 700 vielfach bewährte sympathetische ii. magnetische Mittel, durch welche nicht nur sehr viele Krankheiten, auch Wunden und sonstige leibliche Nebel schnell, wohlfeil und sicher geheilt werden können, sondern die auch der Hauswirthschaft, Viehzucht, dem Acker-, Wiesen-, Dbst- und Gartenbau, dem Forst-, Jagd- und Fischereiwesen ungewöhnliche Vortheile erschließen. Duodez, geh. 36 kr. rhn. Daß solche Mittel mehr als bloßer Aberglaube sind, daß sie in Millionen Fällen alle andern an Wirksamkeit uno Zuverlässigkeit übertreffen, daß sie gegen gewisse Uebel selbst von den größten Aerzten verordnet worden sind, iss zu faktisch , als daß nicht eine vollständige Zusammenstellung derselben verdienstlich sein sollte; denn warum wird es nie trügen, daß ein geschälter Borstsrfcrapfcl, gegen die Blüthe geschabt, larirend, — dagegen gegen den Stiel geschabt verstopfend wirkt, — daß t>;e grüne R ndc des Hollunders aufwärts geschabt, ein vorzügliches Brechmittel abgibt, dagegen abwärts geschabt, purgirend wirkt, daß der rothe Beifuß auf gewisse Weise abgeschnitten, die Menstruation beföroert in anderer Richtung aber sie stillt, daß eine am FrohnleichnahmS- tage in der Mittagsstunde auSgcrissene Kornblumenwurzel alles Bluten sofort stillt, sobald sie, in die Hand genommen, erwärmt iü? — alles Toatsachen, die kein grübelnder Ra- tionalisinus umstoßen kann. Zu haben in der Ricker'schen Buchhandlung in Gießen. Frankfurt Prinz Carl: Hr. Borger, Spedit. ». Offenbach. Hr. Hattmann, «sm. v. Marburg Hr. Kromm, Prioatm. v. Alsfeld. Hr. Greb, Oecon. v. Enge rod. Hr. Reinhard, Fabrik, v. Herborn. Hr. Schmitt, Eeschäftsm. v. Wellburg. Hr. Neidhardt, Oecon. v. Florstadt Hr Dollwig, Werkfuhr. v. Würzburg. Hr. Schneider, Fabrik, v. Allenfeld. Hr. Schäfer, «fm v Frankfurt. Hr. Rapp, Spedit v. Hatzfeld. In den Privathäusern. Bei Frl. Dietz: Hr. Holzapfel, Kreisbaumstr. 9. Friedberg. — Bei Fr. Landr. Mosler: Frl. Rullmann v. Wiesbaden — Bei Hrn. Oberinsp Dietz: Frl. Hofmann v. Battenberg. Frl. Hof u, Hr. Hof, Prioatm. v. Frankfurt. — Bei Hrn. Hofg -Direct. v. Helmolt: Fr Oberlieutn. v. Kirschh v. Erfurt. — Bei Hrn. Postill Arnold: Jungfer Becker v. Altenbuseck. — Bei Hrn. Sladtgcr-Actnar Drescher: Fr. Pfair. Bender v. Miinzenberg. — Bei Hrn. Geh R. Knorr: Fr. Oberapp.-R. Knorr v. Darmstadt, Fr. Reviers. Runckel v. Eckelshausen u. Hr. Knorr, Regier.-Affeff. v. Nidda. — Bei Hrn. Steucrcommiss. Hirsch; Fr. Doch Hirsch v. DüdeS- heim — Bei Jngfr. Debus: Jngfr. Soldan v. Frankenberg. In den Gassdäusern. Im Rappen; Hrn. Kfl. Düsterer u. Matthes v. Cöln, Stahlmer v. Kreuznach, Seidenberger v. Marburg, Schmidt v. Frankfurt u Ranzel v. Schotten. Hr Walter, Pfarr. v. Fulda. Fr. Jäger v. Battenberg. Hrn Kst. Büding m. Fam. v. Cassel, Mürtfeld u. Albrecht v. Mainz, Muss v. Paderborn, Stein u. Gericke v. Frankfurt u. Endres ».Ravensburg. Hr. Krüger, Jnsp. v Cassel. Hrn. Kfl. Schwarz v Offenbach, Murchhann v. Frankfurt, Herre v. Siegen, Ulrich v. Hanau, Löb v. Rotterdam u. Sohn v. London Hr Eisen- huth, Apoth. v. Vilbel Hr. Gräf, Partie, v. Frankfurt. Hr. Klein, Oecon. v. Okarben. Gräfin v Passenheim-Rothen- hausen m. Bedien, u Fr. Gener. Altenfeld v. München Hr. Könige», Pros. v. Halle. Hr. Calm, Kfm. v. Kreuznach. Hr. Köhler, Pfarr. v. Merlau. Hr. v. Schönstädt m. Fam. U. Bedien v Schönstädt. im Einhorn.- Hrn Kfl. Wepdt u Springer v. Frankfurt, Halbert v. Cöln, Schreck v. Düsseldorf, Bering v. Mannheim u. Rupprecht v. Hamburg Fr. Holzapfel v. Marburg. Hr. Mohrkramer, Kfm. v. Rheidt. Hr. Sartorius, Pfarr v Hitzkirchen. Hrn. Kfl. Lipp v. Düsseldorf, Wüste v. Lüdenscheidt, Hcpnemann u. Schmidt v. Mainz u. Theiß v, Frankfurt. Hr. Predari, Agent v. Mainz. Hr. Angekommeiie und abgereiste Fremden vom 7. bis 10. Zull 1849. ------ v. Eberhardt, Lieutn. v Magdeburg. Hr Rudolphi, Gutsbcs. v. Dammdorf. Hrn. Kfl. Wertz v. Nürnberg u. Plitz v. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.