Amzcigcblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gieren. fio. Dienstag den 9 Dctober lS-^0. Erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. — Preis des SahW-mgS für Einheimische 1 ff. 30 ft., für Auswärtige Uri. Vostaufschlag 1 ft. 42 tr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. Sn Gießen bei der ErPedition (Eanzletberg Lit. B. 'Jir. >.) — Einrnckungsgebühr für die gespaltene Corpuszeile 2 fr. Amtlicher Theil. Auszüge aus deu Gr. Regierungsblättern. Nr. 60 vom 24. September 1849. Inhalt: 1) Verordnung, die Bereit igung des Oberstudienraths und des Oberschulraths betr ; — 2) Dienstnachrichten; — 3) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Artikel 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurthetle der Gerichte der Provinz Rheinhessen. Nr. 61 vom 25. September 1849. Inhalt: f) Bekanntmachung, die Bestellung der Wahlcommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landständischen Kammern betr.; — 2) Bekanntmachung, die Wahlen der Abgeordneten für die beiden landständischen Kammern betr ; — 3) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden; — 4) Namensveränderung; — 5) Dienstnachrichten; — 6) Militärdienstnachrichten; — 7) Dienstentlassung; — 8) Versetzungen in den Ruhestand; — 9) Concurrenzeröffnung. Bekanntmachung, die Bestellung der Wahlcommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landständischen Kantmern betreffend. I. Für die Wahlen zur ersten Kammer: (Fortsetzung.) 10) Für den Wahlbezirk Darmstadt — Nr. 10 des Verzeichnisses — Herr Provinzial-Commissär Freiherr von Starck zu Darmstadt; 11) für den Wahlbezirk Bensheim und Zwingenberg — Nr. 11. des Verzeichnisses — Herr Landrichter P ist o r zu Zwingenberg; 12) für den Wahlbezirk Gernsheim und Großgerau — Nr. 12. des Verzeichnisses — Herr Regierungsrath Heiin zu Darmstadt; 13) für den Wahlbezirk Langen und Offenbach — Nr. 13. des Verzeichnisses — Herr Landrichter Strecker zu Offenbach; 14) für den Wahlbezirk Seligenstadt und Babenhausen — Nr. 14. des Verzeichnisses — Herr Landrichter Zimmermann zu Seligenstadt; 15) für den Wahlbezirk Umstadt und Neinheim — Nr. 15. des Verzeichnisses — Herr Negierungsrath Kritzler zu Dieburg; 780 16) für den Wahlbezirk Großbieberau und Fürth — Nr. 16. des Verzeichnisses — Herr Regi'erungsrath Dr. Spamer zu Dieburg; 17) für den Wahlbezirk Michelstadt und König — Nr. 17. des Verzeichnisses — Herr Regierungsrath Dr. Camesasca zu Erbach; 18) für den Wahlbezirk Waldmichelbach und Beerfelden — Nr. 18. des Verzeichnisses Herr Landrichter Stockhausen zu Fürth; 19) für den Wahlbezirk Heppenheim und Worms — Nr. 19. des Verzeichnisses — Herr Negierungsrath App zu Heppenheim; 20) für den Wahlbezirk Mainz — Nr. 20. des Verzeichnisses — Herr Negierungsrath Pfannebecker zu Mainz; 21) für den Wahlbezirk Bingen und Oberingelheim — Nr. 21. des Verzeichnisses — Herr Keeisrichter Dr. Dael zu Mainz; 22) für den Wahlbezirk Oberolm und Wörrstadt — Nr. 22. des Verzeichnisses — Herr Friedensrichter Keller zu Wörrstadt; 23) für den Wahlbezirk Wöllstein und Alzey — Nr. 23. des Verzeichnisses — Herr Kreisrichter Fischer zu Alzey; 24) für den Wahlbezirk Osthofen und Westhofen — Nr. 24. des Verzeichnisses — Herr Friedensrichter Reiling zu Pfeddersheim; 25) für den Wahlbezirk Oppenheim und Obernheim — Nr. 25. des Verzeichnisses — Herr Kreisrichter Brück zu Alzey. Darmstadt am 21. September 1849. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern. Jaup. Maurer. C. Schmidt. Bekanntmachung. Die Wahlen der Abgeordneten für die beiden landständischen Kammern betreffend. Zur leichteren Uebersicht der Bestimmungen des Art. 4. (und des damit übereinstimmenden 1. Absatzes des Art. 6.) des Wahlgesetzes, sowie der daselbst ausgeführten Gesetzesstellen bemerken wir, daß nach diesen gesetzlichen Bestimmungen zu wählen nicht berechtigt sind: A. diejenigen, nicht im fremden persönlichen Unterthansverband stehenden Inländer, welche 1) das Staatsbürgerrecht noch nicht erworben haben, weil sie als Inländer noch nicht drei Jahre im Großherzogthume wohnen (Art. 14 der Verfaffungsurkunde); oder welche 2) das Staatsbürgerrecht bereits verloren haben, indem sie rechtskräftig zu einer Zuchthausstrafe oder wegen Dieineids zu einer Correktionshausstrafe verurtheilt worden sind (Art. 1. des Gesetzes, die Abänderung der Art. 16 und 60. der Verfassungsurkunde betreffend, vom 28. Sept. 1842); B. diejenigen, welche an der Ausübung des Staatsbürgerrechts gehindert sind. Die Ausübung des Staatsbürgerrechts wird gehindert; 1) durch das Entstehen eines gerichtlichen Concursverfahrens über das Vermögen bis zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger (Verf-Urk. Art. 16. Absatz 2); 2) während der Dauer einer Curatel (Verf.-Urk. Art. 16. Absatz 3.); 3) für diejenigen, welche für die Bedienung der Person oder der Haushaltung eines Anderen Kost und Lohn empfangen, während der Dauer dieses Verhältnisses Vers-Urk. Art. 16. Absatz 4) und 4) Durch Verhängung einer Untersuchung wegen eines Verbrechens oder Vergehens, welches Zuchthausstrafe oder wegen Meineids Correktionshausstrafe zur Folge haben kann und bezüglich dessen a) in der Provinz Rheinhessen der Angeschuldigte in den Anklagestand versetzt oder an das Kreisgericht verwiesen (Art. 2. Absatz 2. des Gesetzes vom 28. Sept. 1842), b) in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen aber gegen den Angeschuldigten ausdrücklich eine Specialinquisition erkannt (Art. 1. des Gesetzes vom 23. Februar 1849, einige Abänderungen an dem in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehenden Strasproceß für Civilpersonen betreffend), oder in so fern die strafrechtliche Untersuchung nach Vorschrift des Art. 11 des Gesetzes vom 28. Oct. 1848, die Einführung des mündlichen und öffentlichen 781 Strafverfahrens mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, zur Competenz der Assisen gehört, dieselbe von dem Criminal-Senat des betreffenden Hofgerichts zur Aburtheilung vor die Assisen verwiesen worden ist (Nachtrag zum Gesetz vom 28. October 1848, die Einführung des öffentlichen und mündlichen Strafverfahrens mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberheffen betreffend, vom 23. Februar 1849); c) wenn der Angeschuldigte dem Militärstande angehört. Stellung vor das Gericht erfolgt ist, (Art. 3 des Gesetzes vom 28. Sept. 1842); C. diejenigen, welche zur Zeit der Wahl in einer öffentlichen Unterstützungsanftalt als Insassen sich befinden oder während der letztvergangenen zwölf Monate wegen Landstreicherei oder Bettelei rechtskräftig verurtheilt worden sind. Art. 4. Absatz 2. des Wahlgesetzes vom 3. Sept. 1849.) Darmstadt den 21. September 1849. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern Jaup. Maurer. C. Schmidt. Polizeiliche Bekanntmachung.. Gefundene Gegenstände. Eine eichene Bohle ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen den 9. Oct. 1849. Edictalladung. 1882) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen über den Nachlaß des Kicbe Rosenbaum von Rod- heim den förmlichen Concursproceß erkannt hat, werden Alle, welche Ansprüche an diese Masse zu bilden haben, aufgesordert, dieselben in dem auf den 19. November, Vormittags 9 Uhr anberaumten Liquidationstermine bei Meldung deö stillschweigend eintretenden Ausschlusses anzumelden und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden bezüglich der zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegerö und Gläubiger-AuSschusseS zustimmen. Gießen den 2. October 1849. Gr. Stadtgericht Bott. Besondere Bekanntmachung. 1841) Gießen. Die heute fällig gewordenen Holzsteiggelder von 1849 sind binnen 14 Tagen zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen. Gießen den 1. October 1849. Der Stadtrechner Enders. Versteigerungen. 1842) Gießen. Verpachtung von Waldgrundstnckcn. Freitag den 12. d. M., Morgens 10 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhaus die im District Heeg- strauch, Abtheilung Brand, leihfällig gewordenen 27 Morg. 221 Clftr. Waldgrundstücke in 24 Abteilungen, sodann die in der Abtheilung Rodland gelegenen 12 Morg. 224 Clftr. in 13 Abteilungen auf mehrere Jahre zur Benutzung als Ackerland öffentlich verpachtet werden. Gießen den 5. Sept, 1849. Der Bürgermeister G g. Reiber. 1881) Gießen. Donnerstag den 11. d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des Kaufmann Höstreich auf der Mäusburg aus dem Nachlaß der Feldwebel Eckstein's Wtw. dahier, ein 2 thüriger Kleiderschrank, Komode, Tische, Stühle, Weißzeug, Bettung, Bettlade, Küchengerathschaften und sonstige Gegenstättde öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 4. October 1849. Der Beigeordnete R ü h l. 782 1887) Staufenberg. Montag den 15. I. M., von Morgens 9 Uhr an, werden durch den Unterzeichneten Bürgermeister im Pfarrhof zu Kirchberg, gegen baare Zahlung freiwillig versteigert: ein Paar Pferde, 3 Kühe, 2 Schlachtschweine, ein Mutierschwein mit 8 Ferkeln, 2 Chaisen, ein Oeconomiewagen mit eisernen Achsen und allem Zubehör, Pferdegeschirre, 1 Fegmühle, 1 Mehlkasten, 2 Backtröge, Fässer, 1 Pflug, Ketten und sonstiges Oeconoiniegeräthe, auch Bettstellen, alte Tische und Stühle, Zinn, Kupfer, und allerlei Hausralh, endlich auch gutes Heu, verschiedenes Stroh, Flachs, Dünger, Dickwurz u dgl. Staufenberg den 8. Oct. 1849. Vogel. 1853) Ruppert sbur g. Montag den 22. Ortober, Vormittags 10 Uhr, soll die hiesige Wald- und Feldjagd auf 3 Jahre in hiesigem Gemeinde-Haus öffentlich verpachtet werden. Ruppertsburg den 3. Oct. 1849. Der Gr. Bürgermeister Böcher. F e i l g e b o t e n. 1892) Gießen. Saarbrücker Schnupftaback, das Pfd. 32 fr., in sehr vorzüglicher Qualität bei I. G. Appel. 1865) Gießen. Ich bin Willens, mein Haus, nebst Stallung in der Neustadt zu verkaufen oder zu vermiethen. Georg Lenz. 1890) Gießen. Salatöhlfäßchen circa 50 Maas haltend, welche sich zu Sauerkrautfässer eignen, stehen zu verkaufen bei I G. Appel. 1886) Gießen. Winter-Lattich-Pflanzen, Weintrauben, braune Mad-Aepfel, Süßäpfel, das Simmer zu 26—30 fr., verkauft L. Hartmann, in der Schanz. 4891) Gießen. Strickwolle in bester Auswahl empfiehlt I. G. Appel. 1866) Groß e nli nden. Ein großer Transport sehr guter Spiritusfässer in Holz und Eisen gebunden von 1 bis 4 Ohm haltend stehen bei Jean Gosst in Grvßenlinden billigst zu verkaufen. Zu vermiethen- 1895) Gießen. Das von dem verstorbenen Herrn Prof. Fleck bewohnte Logis in dem Balser- scheu Hause auf dem SelterSberg, ist, Michaeli die,cS Jahres beziehbar, zu vermiethen. Nähere Auskunft in dem Hause selbst. 1838) Gießen. Neben dem Busch'schen Garten, (dem außerhalb der Stadl gelegenen Assisen« gerichtslokale), ist ein möblirtcs Zimmer moualweifc zu vermiethen. Auf Verlangen wird auch die Kost gegeben. Botenmeister B a r l h' ö Wtw. 1863) Gießen. Ein möblirtes Zimmer mit Sopha ist an einen solioen Herrn oder auch an 2 Gymnasiasten zu vermiethen. Das Nähere bei der Erped. d. BlttS. 1874) Gießen. Eine Fauiilienwohnung ist zu vermiethen und bald zu beziehen bei Fr. Kühne, am Asterweg. 1889) Gießen. In meinem Hause In der Hintergasse ist eine Familieuwohnung zu vermiethen, welche biö zum 1. November bezogen werden kann. PH. Schmal! I. Vermischte Nachrichten. 1885) Gießen. Der Unterzeichnete fordert diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß der Wittwe des Friedrich Borngässer dahier, rechtlich zu begründen im Stande sind auf, dieselben binnen 8 Tagen durch gehörig specisicirte Rechnungen bei ihm anzumelden. Gießen den 5. Octobcr 1849. In Auftrag der Erben Herzberger. 1785) Lübe ck. Das unterzeichnete Eommissions-Büreau ist in den Stand gesetzt, Allen, welche bis spätestens den 31. October d. I. deshalb in frankirten Briefen bei ihm anfragen (also das geringe Porto nicht scheuen), ein nicht anßer Ächt zu lassendes Anerbieten unentgeltlich zu machen, welches für den Anfragenden schon im nächsten Jahre ein jährliches Einkommen bis 5u 10,000 Mark, oder viertausend Thaler Pr. Crt. zur Folge haben kann. Lübeck im September 1849. Commissi ons-Dürrau, Pechs-Kirchhof M 308- 783 tsj s 8 Cb CB S' äs' CD s % 99 O" Cb »D Co CD g n O 22. ts ja- ' e. 1589) Gießen. Die Feuer - Verficherrmgs - Gesellschaft „Colonia", welche durch die Verordnung vom 26. November 1847 der Aachen-Münchener Gesellschaft, als ein inländisches Institut des GroßHerzogtHumS, gleichgestellt wurde, bietet dieselben Garantieen und Vortheile dar, wie jene Gesellschaft. Der unterzeichnete Agent ist zur Annahme von Versicherungs-Anträgen auf bewegliche Gegenstände jeder Art, und zur Ertheilung jeder gewünschten Auskunft bereit. Antragbogen zur Versicherung können bei demselben unentgeltlich in Empfang genommen werden. Gießen den 27. August 1849. - Der Agent der Colonia G. Schmidtborn. 1897) Gießen. So sehr wir uns darauf freuen, Herrn I)r. Knispel als Rhetoriker näher kennen zu lernen, so ist uns doch noch zu lebhaft der Eindruck seines ausgezeichneten Gesangvortrages in der Erinnerung, um nicht zu wünschen, daß er auch damit, besonders in einem Duette mit Mad. Knispel uns erfreuen möge. Wir würden ihm dann zu doppeltem Danke verpflichtet sein. Mehrere Kunstfreunde. 1894) Gießen. Ein gebrauchter Kochofen lvird zu kaufen gesucht von Engel, Ofenputzer, 1864) Gießen. Im Reinigen von Bettfedern auf einer englischen Cylinder - Dampfmaschine, auf lange Dauer, empfiehlt sich bestens Philippine Baum, wohnhaft auf dem Neuenweg bei Herrn Schlvssermeister Krailing. 1893) Gießen. Ein braves Mädchen, welches mit allen häuslichen Arbeiten umzugehen weis, wird sogleich in Dienst gesucht. Von wem? sagt die Expedition dieses Platts, 784 D 1888) Gießen. Indem ich hierdurch an- M K zeige, daß ich jetzt in dem Nebenhauje des v? D Hrn. Professor Dr. Mettenheimer ans dem D Kreuz wohne, bemerke ich, daß mein Unterricht & A im Rechnen, Schreiben, Briefstyl, der D H einfach en und doppelte» Buchführung, H ^Orthographie, Algebra u. s. w. heute H D wieder begonnen hat. Anmeldungen zur Theil- « =| nähme an demselben können täglich stattfinden. D & Gießen den 8. October 1849. % A Emanuel Stern. D 1880) Gießen. Unterzeichneter empfiehlt sich einem verehrten Publikum mit seinen schon längst berühmten und anerkannten guten Offenbacher Pfeffernüssen in 2 Sorten, Magenbrod, ächten Makronen Zimmtschnittchen, Theelebkuchen, Nürnberger und Baseler Mandellebkuchen, ächten Wurmkuchen, ächten Ackermännischen Brustpapilloten und in noch mehreren in die Conditoreiwaaren einschlagenden Artikeln. Meine Bude ist vor dem Neustädter Thor, mit der Firma bezeichnet: A. Ur ff und Sohn, Conditor. 1884) Gießen. In Erwiderung des Art. in Nr. 76 deö hiesigen Anzeigeblattes ist von Seiten des Wahlcomites mit dem Namen I. Köhler I. durchaus kein Mißbrauch geschehen; das Wahlcomite bedauert vielmehr sehr, daß es nur zu späterfahren: „Köhlers eigener Sohn habe in dessen Abwesenheit den Namen seines Vaters geschrieben," indem es sonst aus eigenem Antriebe, auch wenn es nicht im entferntesten geahnt hätte, daß Köhler die Unterschrift seines Sohnes nicht anerkenne, den Namen Jakob Köhler I. gestrichen haben würde. Im Uebrigen mag der „gesinnungsgenossene" Mitbürger sich damit beruhigen, daß wir nicht nöthig haben, wie Andere, die Namen zu mißbrauchen. Der Vorstand des Märzvereins. 1896) Gießen. Erklärung. In dem „Wehr' Dich" Nr. 182 wird über mich „erzählt", ich hätte ganze Trupps Mecklenburger mit Wein oder Branntwein tractirt; taumelnd sehen sie aus meinem Hause gekommen und andere Trupps seyen nachgekommen, mit dem Zusatze: „Galt es vielleicht einer Aufwiegelung gegen die Demokraten? Man sollte es fast glauben" u. s. w. Ich darf wohl voraussetzen, daß in ganz Gießen Niemand dergleichen von mir glaubt, ja der Schreiber selbst nicht, will aber zum Ueberfluß bemerken, daß gar keine Mecklenburger bei mir im Quartier gewesen find, daß keiner meine Wohnung betreten hat und ich überall mit keinem eine Unterredung oder irgend eine Berührung gehabt habe. Dies genügt wohl, um jene Erzählung und Nacherzählung in das rechte Licht zu stellen, daß sie nämlich ihre Urheber eben so verächtlich als lächerlich macht und niemand schaden wird, als dem Blatte, in welchem sie steht, selbst in den Augen der ehrenhaften Demokraten und Abonnenten. Dr. Köllner. 1883) Gießen. Erklärung. Motto: Wer Schlechtes veröffentlicht ist nicht schlecht, sondern wer Schlechtes thut. — Wenn ich auch nicht die Verpflichtung fühle, dem hier erscheinenden sog. „Wehr Dich" Rechenschaft über meine Handlungen abzulegen, so erachte ich doch die Gießener Bürger, in ihrer Gesammt- heit, viel zu hoch, als daß ich länger anstehen sollte, hierdurch öffentlich zu erklären, daß ich nur der Verfasser des auf Thatsachen beruhenden, in Nr. 262 der Darmstädter Zeitung zuerst über die bekannten Vorfälle enthaltenen Artikels bin; sowie, daß alle hierüber sprechenden späteren Aufsätze in genanntem Blatte mir durchaus fremd sind.— Diese Erklärung wird die mannichfach ausge- streulen Gerüchte widerlegen, die bereits gestellten und die etwa über diesen Gegenstand an mich noch gestellt werdenden Anfragen beantworten. — Die gehässige, wahrhaft jesuitische Denuncia- tion in der Extrabeilage zu Nr. 183 des sog. „Wehr Dich," welche nichts anderes zu bezwecken scheint, als mich oder meine Wohnung der souve« rainen Straßenjugcnd in gewißen Beziehungen zu empfehlen, habe ich ungesäumt und um so mehr zur directen Kenntniß des Gr. Hess. Ministeriums zu bringen für nöthig erachtet, als sich schon bei so Manchen daS bekannte Sprüchwort „Wie die Alten sungen, «So zwitscherten die Jungen, mehrfach vollkommen bewährt hat. Gießen den 7. Oct. 1849. H. W. Dauern,heim. Angekommene und abgereiste Fremden vom 6. bis 9. October 1849. In den Gasthäusern. Kfl Weiß v. Aachen, Fincke v. Düsseldorf u. Bastcrt v. />» Einhorn: Hr Heinrich, Drechsl. v. Hanau. Hr. Frankfurt. Hr. Kilian, Hüttenbes. v. d. Kilianshütte Hr. Kern, vr. n>eie- Eingeweide» des Viehes, wie die Kartoffelschlempe. (? D. R.) Oelmüller lieferten sehr reines, reichhaltiges Oel aus Kastanien zum Brennen, und Oelkuchen daraus, die ein gutes Viehfuttep abgaben. In theuern Zeiten bäckt man in Frankreich re. ein gutes nahrhaftes Brod aus dem Mehle der wilden Kastanie, nach der Vorschrift eines dastgen Chemikers, dessen Name mir entfallen ist, ob aber dieses Brod aus Kastanien der menschlichen Gesundheit nicht nachtheilig ist, darüber wage ich nichts zu sagen, sondern überlasse dies Sachverständigen. Wie schon vorhin erwähnt, ist die wilde Kastanie ein sehr nahrhaftes und gesundes Futter, besonders zur Mast; Schweine, Pferde, Schafe, Rindvieh fressen sie gern und das Federvieh ist leicht damit zu füttern. Als Futter für das Vieh werden die Kastanien erst von der braunen Schale befreit, in kleine Stücke geschnitten, gekocht, auskühlen gelassen, und Bann gereicht, vielleicht mit anderen Fnttergattungen vermengt. Den Milchkühen gibt man geschrotene und zerquetschte- Kastanien mit Häcksel, den Pferden mit Hafer und Häcksel vermischt, den Schafen in Pulverform, den Schweinen als Brei. Bei der gutartigen Druse mischt man den Pferden Kastanienpulver unter den Hafer re. so daß cs hier die Stelle des Drusenpulvers cinnimmt. Man behauptet, besonders bei den Kühen, daß die t es. Erzeugnisse derselben, als Butter, Milch, Käse, Fleisch, u. s. w. durch die Kastanienfütteruug einen bittern Geschmack annühmen; dies geschieht aber nur dann, wenn man die Früchte mit der braunen Schale kocht, zerkleinert oder schrotet. Denn hieselbe gibt der Kastanie einen bittern, rohen, widrigen Geschmack. Im Anfänge zeigt das Vieh scheinbar Widerwillen gegen das Ka- stanieufutter; dadurch lasse man sich aber ja nicht irre leiten. Denn wenn es nur ein paar Tage daran gewöhnt ist, so frißt es das Kastanienpulvcr mit sehr großer Begierde. Aus Vorstehendem wird man leicht ersehen, welchen ausgebreiteten Nutzen der Kastanienbaum gewährt; er wird noch nützlicher werden dann, wenn man ihn weniger verachtet und mehr anbaut als bisher. Nach dem neuerlassenen Jagdgesetz für das Her- zogthum Gotha sind nur die Eigenthümer von Grundstücken zur Jagd berechtigt, wenn letztere mit einer Mauer, einem Zaune oder einer sonstigen tüchtigen Einsriedigung umgeben sind. Die Gemeinden können die Jagd in ihrem Bezirke nur ausüben entweder durch Verpachtung oder durch Anstellung verpflichteter Schützen. Mit Ausnahme dieses oder des v'erpstichteten Forstpersonals darf Niemand ohne eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Jagdkarte jagen. An Sonn- und Festtagen darf übrigens gar nicht gejagt werden. In den Dresden zunächst liegenden Revieren ist die Jagd der einzelnen Ortschaften größtentheils an irgend einen Grundbesitzer der betreffenden Commune verpachtet, und der Pachtzins für 300 Quadratruthen als höchster 6 Thlr., als niedrigster 2 Thlr. bis jetzt festgehalten worden ist. Der Viehzüchter Behague in Frankreich liefert den Beweis, daß man nicht blos in England die Kunst ver Viehzucht ins Großartige zu treiben versteht. Er hat kürzlich nach den elyseeischen Feldern neun -Ochsen geschickt, zum Theil über 2000 Pfund schwer und von 27 — 40 Monaten alt. Ihre Zunahme an Gewicht von der Geburt an betrug durchschnittlich 44—57 Pfd. monatlich. Nach dem dreißigsten Monat geschah die Zunahme nicht mehr in gleichem Maße und Gewicht. Die Ern die an der Rhön gehört in diesem Jähre unter die ausgezeichnetsten und besten, besonders da neben den Körnerfrüchten und Kartoffeln das für die dastge Gegend so wichtige Gewächs, der Flachs, vorzüglich steht. (Landw. Dfzg.) (Hierzu als Beilage das Programm einer rhetorischen Vorlesung des £>tn. vr Knispcl.) Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch, und Steindruckeret.