Imzeigebiatt der Sta-t und des Regierungsbezirks Gieren. M 2, Sonnabend den 6 Januar wöchentlich zwei Mal: Dienst«« und Sonnabend. Der VränumerationSbetraa ist für ein Nantes S Ia Lh.n0 tr '-Iuttr halbes Jahr 45 fr.; für ÄuSwärtige i-el. Postaufschlag 1 ff. 42 kr., HalbjShrl. 51 kr Au btn «a den zunächst gelegenen lobt. Postämtern. Zn Gießen bei der Erpcdition, Canzlciberg Lit. ti. Nr. l. Ein" den fff «um der gespaltenen EorvuS.Zeilc 2 kr. Inserate müssen jedeSmal an dem Tage »or dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt scyn. Amtlicher Theil. Auszug aus dem Gr. Hess. Regierungsblatte Nr. 69. vom 19. December 1848. 1) Verordnung, Repräsentaüonsgehalte betr.; — 2) Bekanntmachung, den Eingabestempel betr.; — 3) Bekannt- machung, die Arzneimitteltare für das Großherzogthnm Hessen betr.; — 4) Bekanntmachung, die Leitung der Rc- crutirungsangelegenheiten betr.; — 5) Bekanntmachung, die Slufhebung des seither bei Großherzogl. öofgcrichte dahier bestandenen Ertraiudwial-Senats betr; — 6) Bekanntmachung, die Verlegung des Rentamtssitzes von Lichtenberg nach Reinheim betr.; — 7) Bekanntmachung der Ergebnisse des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom ^ahre 1816 ; — 8) Bekanntmachung, die Botenpost-Verbindung zwischen Herbstein und Lauterbach betr.; — 9) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen II. und III. Klasse 'der Gemeinde Birkenau für 1848 ; — 10) Desgl. einer Umlage in der Gemeinde Weiher für 1848; - 11) Concurrenzeröffnung; — Verordnung, Repra'scntationsgehalte betreffend. 8llDWJG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re. Wir verordnen hierdurch, daß die Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 26. Juni 1821 über Repräsentationsgehalte auch auf Officiere und Militarbeamten, in so weit es nicht bisher schon der Fall war, hinsichtlich aller vom heutigen Tage an zu verwilligenden Gehalte und Gehaltszulagen in Anwendung kommen sollen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt, den 14. Dezember 1848. (L. S.) LUDWIG. Graf L e h r b a ch. Bekanntmachung, den Eingabestempel betreffend. Es ist in neuerer Zeit eine sehr große Anzahl von Vorstellungen bei den verschiedenen Departements des Großherzogl. Staatsministeriums etngereicht worden, hinsichtlich deren die bestehenden Vorschriften über die Verwendmig des gesetzlichen Stempelpapiers unbeobachtet geblieben waren. Wir haben uns daher, nm diese Zuwiderhandlungen ans die für die Uebertreter möglichst schonende Weise abzustellen, hierüber folgende Entschließungen zu fassen bewogen gefunden: 10 1) Wirklich Arme haben nach wie vor die Befuglilß, ihre Wünsche und Beschwerden auf freiem Papier den Staatsbehörden schriftlich vorzutragen. 1Tn, Andere Personen müssen sich zu ihren Eingaben des gesetzlichen Stempelpapiers bedienen. Un- 2) SX ffe es sich selbst zuzuschreiben, wenn auf ihre Eingaben SBg fiinuiw nicht erfolgt, wenn ihnen vielmehr darauf lediglich eröffnet wird, daß wegen Aicht - ^ - brauchs des gesetzlichen Stempelpapiers das eingebrachte Gesuch unerledigt aus sich beruhen bl > 3) Damit Arme, weil ihre Vermögens-Verhältnisse den betreffenden Behörden unbekannt sind,, n t*>t tn ’ «4*. du* ät,nlk(>c SrSffnuug jre«U.n, m» M W?** g->.,n]m in Nachthcil kommen, erscheint es als nothwendlg, daß sie Mit ihren Vorstellunge z iffcich eine glaubhafte Bescheinigung ihrer Armuth (von Seiten des Bürgermeisters re.) beibnngen. Vorstehendes wird zu allgemeinem Bemessen hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Darmstadt am 10. Dccember 1848. , Großherzoglich Hessisches Slaals-Munslenum. I a u p. „ r. Reulin g. Bekanntmachung, die Leitung der Recrutirungsangelegenheiten betreffend «?nrf,hpm am 23 Auanst dieses Wahres, gemäß dem Artikel 13 des Gesetzes vom 31. Juli , die *|L □,, a n s o der Verordnung vom 30. April 1831: 1) 3« "er Jtrei« "m* Sanbr^e gehen auf die Regierungs-Commissionen nbe^ «| WM« q pcr zu'der betreffendem Provinz gehörenden Regierungsbezirke tu gleicher Weise , wie dies bisher durch die Provinzial-Commissäre geschehen, versehen. 2) 311 ti'hicr von der Provinzial-Regierung für Rheinhessen gesagt ist, gilt nunmehr von der Re- XJ-Ä'> Veit Regierungsbezirk Mainz, so daß bezüglich des R^utmmgsimsnw in diessr Provinz derselbe Zustand wieder eintritt, wie solcher vor Einführung des Instituts Krcisräthc daselbst bestanden. Musterung und Loosziehung werden die einzelnen Regierungsbezirke, welche die ßwvikzen St^kLrg L Oberhesstn Wen, in zwei bis drei Recrutirungs-D.str.cte abgethestt ""I.^DerXgicrnngsbezirk Gießen in die Rccrutirungs-Distriete: a) Gießen. b) Grünberg. „ , . 8. Der Regierungsbezirk Alsfeld in die Recrutirungs-Districte: a) Alsfeld. b) Lauterbach. 11 C. Der Regierungsbezirk Friedberg in die Recrutirungs-Distrikte: a) Friedberg. b) Hungen. , D. Der Regierungsbezirk Nidda in die Recrutirungs-Dlstricte: a) Nidda. b) Büdingen. , _,r , L L. Der Regierungsbezirk Biedenkopf in die Necrutirungs - Distrikte : a) Biedenkopf. b) Vöhl. m , F. Dest Regierungsbezirk Darmstadt in die Recrutirungs-Dlstricte: a) Darmstadt. ^b) Großgerau. c) Offenbach. ' G. Der Regierungsbezirk Heppenhe.im in die Recrutirungs-Dlstricte: a) Heppenheim. b) Zwingenberg. , H. Der Regierungsbezirk Dieburg in die Recrutirungs-Dlstncte: a) Dieburg. b) Babenhausen. J. Der Regierungsbezirk Erbach in die RecrutirungS - Distrikte: a) Erbach. b) Wiinpfcii. , Den Rcgierungs - Commissionen bleibt cS überlassen, mit Rücksicht auf Local- und fonstige Verhältnisse, die Gemeinden der betreffenden Regierungsbezirke den bezeichneten RccrutlrungS- Für jeden Recrutirungs-District wird eine besondere Distrikts-Liste der Kriegsdienstpflichtigen ausgestellt. Die Offenlegung der Districts- Listen geschieht wie die Loosziehung und Musterung an dem Hauptortc des.nach demselben bezeichneten Districts. Die im §. 17 vorgcschricbcne Em- seildnng der Districts-Listen an die Provinzial-Regiernng erfolgt an die Rcgierilngs-Commissionen zu Darmstadt und Gießen. Der Bürgermeister deö Ortes, in welchem die Musterung Statt findet, wohnt solcher zugleich alö der Beauftragte bei, welcher nach Artikel 26 des Rccrutirungsgesetzcö au die Stelle des Landraths treten soll. Die Dirigenten der Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz haben die Functionen der Präsidenten der Recrutirungs-Räthe zu übernehmen. Als Mitglieder des RecrutirungS- Rathö aus dem Civildienerstaude haben sie, soweit thunlich, Mitglieder der Regierungs-Commission der betreffenden Provinzial-Hauptstadt zu ernennen. $ Die Vorschrift, daß die Recrutirungs-Commissäre den Sitzungen deö Recrutiruugs-Rathö beizu- wohnen haben, fällt weg. Darmstadt den 12. December 1848. Großberzoglich Hessisches Ministerium des Innern. J-aup. Maurer._______ Neuling. “ 3n Nr. N. R. C. 103. Gießen am 4. Januar 1848. Betreffe nd: Die Bestellung von Regierungs-Commissionen zu Grünberg, Laubach und Lich. Die Regierungs-Commission bat die betreffenden Herren Bürgermeister bereits durch Ausschreibcu vom 5. October v. I. in Kenntniß gesetzt daß dem Vollzüge der in obigem Betreff am 24. September 1848 getroffenen Einrichtung Hindernisse eutgegengetreten sind. Da dies nicht allgemein bekannt geworden zu sein scheint, so bringen wir es hiermit zur öffentlichen Kenntniß. K ü ch l e r. 12 41) Gießen. Protokoll der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen. Dritte Sitzung vom 8. December 1848. Anfang Nachmittags 3% Uhr. Anwesend: Reg.-Nath Knchler und 11 Mitglieder des Bezirksraths. (Schluß.) Dieterich verliefet dieses Zeugniß, welches angibt, Petent erfreue sich des Zutrauens seiner Dienstherrschaft, allein zugleich das Bedenken ausspricht, es sei nicht anzunehinen, daß Bittsteller das von ihm angegebene Vermögen auf rechtliche Weise könne erworben haben. Bern deck hält dafür, daß im vorliegenden Falle das Sittenzeugniß der Gemeinde Naunheim entscheidend sein müsse und wünscht dasselbe beigebracht zu sehen. Ferber spricht sich dahin aus, daß man nicht immer das Schlimmste von einem Menschen glauben und bei i?e,r Beurteilung einer Persönlichkeit nicht lediglich die gegen dieselben sprechenden Gründe hervor- hcbcn dürfe. Die beigcbrachten Berichte gegen den Petenten seien nicht vollkommen genügend, da sie von Behörden ausgegangen, die dem Bittsteller als Parthei gegenüber stünden. Was den Nachweis des vorgeschriebenen Vermögens betreffe, so sei dasselbe nach allgemeinen Grundsätzen so lange als rechtlich erworben anzusehen, als nicht Beweise für das Gcgcnthcil vorlägen. Bittsteller könne sein Vermögen durch einen Lotteriegewinst oder einen anderen Glückssall erhalten haben, dies sei immerhin möglich. Daraus daß derselbe als Knecht einen nicht hohen Lohn bezogen, folge, daß er aus dieser Einnahme nicht große Ersparnisse habe machen können, keineswegs aber werde damit bewiesen, daß er seinen Besitz nur auf unrechtmäßige Weise habe erwerben können. Der Redner gibt weiter zu bedenken, daß Petent einmal in Waldgirmes ansässig sei und einiges Ei- genthum daselbst besitze, namentlich auch ein Geschäft betreibe. Wolle man denselben von dort verstoßen, so frage er, wohin sich dann der Petent wenden solle, da er, genau genommen, in diesem Falle heimathlos sei. Er, der Redner, sehe keinen genügenden Grund, den rechtmäßigen Erwerb des von dem Bittsteller vorgezeigten Vermögens zu bezweifeln. Engel erklärt, daß er streng an dem Gesetz, also hier an Art. 46, 2 der Gemeindeordnung festhalte, Die dort angegebenen Erfordernisse müsse Bittsteller nachweisen, allein es dürfe ihm die Möglichkeit dieses Beweises nicht'entzogen werden. Lege er insbesondere das vvrgeschriebene Vermögen vor, so habe der Gemeinderath kein Recht; zu untersuchen, wie dasselbe erworben sei, so lange nicht triftige Gründe gegen den rechtmäßigen Erwerb vorlägen. Bloße Zweifel gegen die Rechtmäßigkeit des Erwerbs bildeten keinen Beweis. M enkel stimmt der Ansicht Engcl's bei. Bernbeck desgleichen. Wenn die Gemeinde gegründete Zweifel gegen den rechtmäßigen Erwerb des Vermögens hege, so sei sie verpflichtet, eine förmliche Untersuchung gegen den Petenten zu veranlassen, Dies zu thun aber habe doch noch Niemand vorgeschlagen. Lindenstruth ist der Meinung, daß allerdings gefragt werden könne, ob das von Jemanden vorgezeigte Vermögen demselben wirklich gehöre und rechtmäßig erworben fei. Allein man dürfe doch auch Niemanden die Möglichkeit entziehen, einen solchen Beweis beizubringen. Reg.-Commissär gibt die Erläuterung, daß in derartigen Fällen eine Untersuchung über die Art, wie das Vermögen erworben worden, nicht angestellt werden könne. Nur in zweifelhaften Fällen, wo die Behörden ungewiß geblieben, ob das angegebene Vermögen auch im wirklich eigenthümlicheu und schuldenfreien Besitz der betr. Person sich befinde, habe man den Eid verlangt. Doch sei dies, wie gesagt, nur da geschehen, wo erhebliche Gründe zum Zweifel Vorgelegen, da man den Grundsatz sesthalte, int Allgemeinen Jedermann so lange für ehrlich anzusehen, als nicht das Gegenthcil erwiesen sei, nach der Regel: , ,quilibet praesumitur Bonus.“ Wolle man hier zu weit gehen und die Art des Erwerbs genau untersuchen, so nöthige man die betr. Personen, ihre geheimsten Geschäftsverhältnisse zu enthüllen, was offenbar höchst bedenklich sei. Bernbeck erklärt wiederholt, daß er das Verfahren der Gemeinde als willkürlich mißbillige; übrigens halte er die Sache für spruchreif. 13 seiner i von l ent- auben !rvor- e von rund» stellcr i im- dicscr seinen i Elli, so thlos steiler )alte, steses Ge- dcn veis. werb lsscn, vor- auch Art, die bcn- nur nei- lel: ter« bar bri- Engel schließt sich dieser Bemerkung an. Der Dors, hält die Akten für unvollständig und bittet daher die Versammlung, sich darüber ausru- sührung bekz2gen^"$ tem potenten möglich gemacht werden könne, den Nachweis einer guten 9(uf« ein ®itteniCU9ni6 rtuS tcr Gcn.einde Naunheim, der der Bittsteller eigentlich m c, 9ter9-"®Dln’n: die Beibringung eines solchen Zeugnisses für zweckmäßig: auch ratbe er der Wer 3eusn'» auch darum äuße ^ Allerdings sei die Entscheidung meistentheils ,7 carum außerft jchwicrig, weil die Gemeinden bei solchen Fragen strena und selbst änastilsti itJo swLgm XA121°8u* -7 ÄSÄ’Ä vouiegenvcn tfall betreffe, o erscheine der gute Rus des Bittstellers jedenfalls sorerü mvh qr( ZMLMeWH chMMM L „Urthcil' nicht über des Mannes einzelne Thaten, „v . , ,Ue6cr den ganzen Mann spricht nur das richtende Wort " Ä R SS WÄ SMKM Ute X1EJFAMM iU *W* Wtf « dazu d» »* LS« S LMME 14 liege nun, nachdem die Steuerungen in der Gesetzgebung eingetreten seien, auch kein Grund vor, demselben * » KWMRSBWM er will das Sittenzeugniß beigebrc^t wM Der e N-'S-LL-r L« rÄÄ r-gg ifa xWi?ää:ä^ MUEKMWWMMMU “s & *»6i<. Versammlung, sich darüber ju andern. , , , r, rp.;„r„ fnnrte am bellen über die Menkel will das Zeugniß der Dienstherrschast beigebracht sehen. Diese könne an I Sacke urtheilen Der Knecht eines Schachersuden habe Gelegenheit genug, durch Pr i h J s9ri“m.rta. D°- s° «u u« « *** Redner. Indessen sei dabei doch denkbar, das; der Bittsteller , was auch die ^udmsch.f z 3 •**4 ffi ä d-» Mämk ** « XÄSSwSÄs* * MM. mm - - wider die vom Bittsteller beizubringenden Bescheurigmigen zu liefern. Ihm, dem 3iiv , l Individuen, nicht minder aber das Recht der ^memden heilig. vielen Tip,, ororf svrickt sein Bevauern aus, daß der eiug. vierer icy, «uj "MH, w 34r.n “neu WiÄlLß W, M ,«»,« W * W“ Miß,-am» g-g-» R-dl,chI°„ -i» d.ß stim Ers-Hnmg ihm i» ffewif --di-.- «>» 6ung ,Stönne ih- also di- Scibringimg einte AN-nMcke nicht ->isnl-gm. Der »-»,„«-> habe !>eh slÄÄßi?* «-W- ä*«. N feien. "Zn*« f* übrig.,» bereit, «Ile „°ch erf-rderlichm R-l-'i-«-» KW, —' «NK 5 ÄÄ. Ä’SÄÄ.....«-»: die--.. fammtS? bevor si über den Antrag des Berichterstatters entscheidet, die Akten über das Gesuch des La- ams Grünewald an die Reg -Commission zurüllzugeben, mit dem Ersuchen das Zeugnch der bett. Lokal- behörde und der Dienstherrschaft einzufordern, zugleich aber der Gemeinde Waldgirmes Gelegenheit zu g ben, einen etwaigen Gegenbeweis führen zu dürfen m -- -M-» *W*-Wf? Zusatz zu dem Protokoll vom Vormittag mache. Er begründet dle,e Bitte durch Anfuhrung des Umstande, dasi erwähntes Protokoll in größter Eile habe niedergeschneben wedoen müssen. b Die Versammlung genehmigt die zur Vervollständigung dle,es Protokolls nothigen Zusatze. 5) Der Vo rs. kündigt an, daß ihm der Abg. Ferber einen dringlichen Antrag angekündigt habe,!jbetr.: „die Aburtheilung einiger, dem Bezirk angehöriger, wegen politischer Vergehen angeschuldigter Staatsbürger durch ein Schwurgericht." Dem Abg. Ferber wird von der Versammlung zur Begründung der Dringlichkeit seines Antrags das Wort ertheilt. Ferber führt aus, wie wichtig es für die Angeklagten sei, wegen Handlungen, die sie nach dem 6. März verübt, vor ein Gericht gestellt zu werden, das dem Geist der Neuzeit entspreche und von einer Jury gerichtet zu werden. Er, der Redner, habe vor vielen Jahren an sich selbst die traurige Erfahrung gemacht, daß Anklagen wegen politischer Vergehen zu schmachvollen Verhandlungen, die er nur mit den früheren Hexenprozessen vergleichen könne, führen, wenn sie nach dem alten Gerichtsverfahren behanvelt würden. Die Märzerrungenschaften seien von aller Welt mit freudiger Begeisterung begrüßt worden; sie hätten aber auch die Schwurgerichte erobert und gesichert. Nun seien die bctr. Angeklagten nach dem 6. März vor Gericht gestellt worden, es heiße daher gewiß im Sinn und Geist der Märzverheißungen gehandelt, wenn man beantrage, daß die Angeschuldigten nicht durch das Hofgericht, sondern vor einem Schwurgericht abgeurtheilt werden möchten. Er, Redner, sei aufgefordcrt worden, diesen Antrag zu stellen, weil die Betheiligtcn hofften, daß die Verwendung des Bezirksraths von Bedeutung sein und auf die Entscheidung des Ministeriums der Justiz Einfluß haben werde. Der V o r s. fragt: „erkennt die Versammlung diesen Antrag für dringlich?" Diese Frage wird einstimmig bejaht und die Diskussion eröffnet, ohne daß der Antrag zuvor an einen Ausschuß verwiesen worden. Der R c g. - C o m m. hält es für zweckmäßig, seine Meinung über den Antrag auszusprechen. Er führt aus, daß es den Absichten der Staatsregicrung entspreche, die Schwurgerichte möglichst bald einzuführen. Das sei in der Proklamation vom 6. März, sowie in späteren Gesetzen ausdrücklich erklärt. Es werde demnächst das Einführungsgesetz erscheinen, und, sobald die nöthigen Lokale hcrgestellt seien, das Institut der Geschwornen sicherlich ins Leben treten. Hinsichtlich des vorliegenden Antrags glaube er: daß es im Interesse der Angeklagten selbst liege, wenn sie, als Angehörige des Bezirks, den Bezirksrath um seine Unterstützung ihrer Wünsche bitten wollten. Geschehe dies, dann walte kein Zweifel ob, daß der Bezirksrath nach Art. 16 , 9 des Gesetzes vom 31. Juli 1848 befugt fei, diese bei ihm cingelaufene Bitte von Äezirksangehörigen zu befürworten. Dagegen sei es sehr zu bezweifeln, ob der Bezirksrath, ohne daß die Angeklagten sich an ihn gewandt, über diesen Gegenstand zu einer Vorlage von Amtswegen veranlaßt und berechtigt sein könne. Es müsse zu dem Ende doch vor Allem Gewißheit darüber vorliegen, ob die Angeschuldigten auch damit einverstanden seien. Der Vors. glaubt, hier im Namen des Bezirksraths, als dessen Vertreter, dem Reg.-Commissär, dessen Ansichten im Allgemeinen er ehre und anerkenne; widersprechen zu müssen. Er nehme für den Bezirksrath das Recht in Anspruch, für sich und von Amtswcgen derartige Anträge zu stellen. Der Negierungskommissär habe zugestanden, daß der Bezirksrath nach Art. 16,9 des Gesetzes befugt sei, eine in dieser Sache an ihn gerichtete Bitte zu befürworten. Nun bestimme aber das Gesetz, der Bezirksrath könne Anträge, Bitten und Beschwerden vorbringen, die das öffentliche Interesse des Bezirks berühren. Könne also ein gewisser Antrag, eine gewisse Bitte nicht beanstandet werden, wozu eine Anregung von außen gegeben sei, so sehe er keinen Rechtsgrund, weder int Allgemeinen noch im Besonderen, weßhalb der Bezi/ks- rath nicht auch für sich, ohne eine solche Anregung, zu solchen Anträgen und Bitten befugt sei. Eine Bitte, die an eine Behörde eingehe, könne deren Competenz unmöglich erweitern, sie sei nur dann anzunehmen, wenn sie überhaupt zu dem Wirkungskreis dieser Behörde gerechnet werden müsse. Umgekehrt aber habe eine Behörde, der man das Recht zugestanden, eine an sie einlaufende Bitte zu befürworten, jedenfalls auch die Befugniß, aus eignem Antrieb über Gegenstände sich auszusprechen, die sie in den Kreis ihrer Thätig- keit ziehen könne, sobald sie auf eine Bitte sich stütze. 'Redner will dem Bezirksrath ein Recht nicht bestreiten lassen, das diesem nach dem Geist des Gesetzes ohne Zweifel zustehe. Reg.-Co mm. hält für nöthig, daß derartige Anträge jedenfalls auf eine bestimmte Veranlassung, aus das genau anzuführende Interesse von Bezirksangehörigen sich stützen. Liege eine solche Veranlassung nicht vor, so würde die konsequente Durchführung der von dem Vorsitzenden ausgesprochenen Ansichten möglicherweise zu einem justicium, zum Stillestehen aller Geschäfte führen. Es könne ja der Bezirksrath ex 16 officio erklären wollen, er habe zu diesem oder jenem Collegium, zu diesem oder jenem Beamten kein Vertrauen. Er, der Redner, wünsche im Interesse der Angeklagten wiederholt, daß die Sache von diesen selbst angeregt werde. Der Dorf. nimmt für den Bezirksrath das Recht in Anspruch, derartige Anträge ex officio zu stellen, (Sin justicimn könne dadurch nicht herbeigeführt werden, indem solche Gesuche und Anträge ja keine unmittelbar-suspensive Wirkung hätten. Er benutze jedoch diese Gelegenheit, sich ein für allemal über seine Stellung dem Rcg.-Commissär gegenüber auszusprechen. Der Neg.-Commissär müsse sich als Organ der Staatsregierung ansehen und habe deren Rechte zu wahren und zu vertheidigen. Er aber, der Vorsitzende, sei durch das Vertrauen seiner Kollegen berufen, die Rechte des Bezirksraths nach allen Seiten hin zu schützen. Das werde «r denn auch jederzeit mit aller Energie zu thun wissen und daher nicht nur nicht ein unzweifelhaftes Recht nachlassen, sondern jede von der Regierung gegebene Conzession mit unerbittlicher Strenge festhalten. Daß dies ohne Persönlichkeiten geschehen werde, dafür bürge ihm der Charakter des Reg. - Commissärs, dem er schon in manchen wichtigen Augenblicken gegenüber gestanden habe. Er habe jederzeit den freien und unbefangenen Standpunkt desselben mit Hochachtung anerkennen müssen. Reg.-Comm. wiederholt, daß es gewiß im Interesse der Bctheiligten liege, wenn Ferber's Antrag sich auf eine von diesen ausgehende Bitte stütze. Ferber erläutert, daß er seinen Antrag auf den Wunsch vieler Bürger der Stadt Gießen, so,vie auf das Ersuchen der Angeschuldigten selbst gestellt habe. Reg.-Comm. hält für gut, wenn dieser in seinen Augen besonders wichtige Umstand im Antrag selbst angeführt würde. Ferber gibt dies nach und fügt seinem Antrag eine entsprechende Bemerkung bei. Dieterich unterstützt die Ansicht des Vorsitzenden mit aller Energie und beweiset, daß der Bezirksrath allerdings nach Art. 16, 9 des Gesetzes vom 31. Juli ähnliche allgemein wichtige Angelegenheiten ex officio zur Hand nehmen könne, sobald dieselben für den Bezirk von Interesse seien. Lindenstruth bemerkt, der Bezirksrath habe zunächst das Wohl des Bezirks zu wahren und könne daher nur solche Gegenstände verhandeln, die darauf Bezug hätten. Da aber die Angelegenheiten des Bezirks häufig nur durch allgemeine Bestimmungen geordnet werden könnten, sei kein Zweifel, daß die Versammlung auch allgemeine Gegenstände besprechen dürfe, insofern dieselben das besondere Interesse des Bezirks berührten. Reg.-Comm. gesteht zu, daß solche allgemeine Gegenstände, wenn sie das Interesse von Bezirks- angehörigcn berühren, von dem Bezirksrath verhandelt werden können, weil dann die Bestimmungen von Art. 16, 9 des Gesetzes gewahrt erschienen. Er bemerkt weiter, er müsse in seiner Stellung mitunter op- ponircn, natürlich aber sine ira et odio. Der Vors. entgegnet, daß eine kräftig auftretende, mit Lebendigkeit durchgeführte Opposition, wie bei allen parlamentarischen Verhandlungen, so auch bei dem Bezirksrath nothwendig sei, um die verschiedenen Ansichten zu läutern. Darum werde er dem Regierungs-Commissär zu Dank verpflichtet sein, wenn derselbe, wie bisher, ihm, dem Vertreter des Bezirksraths, bei allen Prinzipienfragen opponire. Der Dorf, geht nun auf den Antrag selbst über. Da man eine Diskussion über das Materielle desselben nicht für nöthig hielt, zeigte er, daß derselbe für die Versammlung um so mehr von hohem Interesse sein müsse, als demnächst die Bczirksräthe aus die Wahl der Geschworenen einen bedeutenden Einfluß üben würden. Der Vors. fragte hierauf: „beschließt die Versammlung, nach dem Antrag von Ferber, daß das Ministerium der Justiz ersucht werden solle, die Bezirksangehörigen A. Becker, Bopp, Dernburg und Leistncr, welche politischer Vergehen angeschuldigt sind, vor ein Schwurgericht zu stellen, namentlich aber, wenn es vorerst an einem Lokale zur Abhaltung der Assisen fehlen sollte, die Aburtheiluug bis zur Einrichtung eines solchen Lokals aufzuschieben?" Diese Frage wurde einstimmig bejaht. 6) Neu eingegangen: Antrag von Engel, daß die Bürgermeister nicht zugleich das Amt von Feldgeschwornen verwalten sollen, — an den III. Ausschuß. 7) Die nächste Sitzung wird aus den 2. Januar 1849 festgesetzt. Schluß: 6y4 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: F. Steinberger. Bernbeck. (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu jv Z des Anzeigeblatts Edictalladung. 2847) Kirchhain. Nachdem der Ackermann und Metzger Heinrich G l e i ß e r von Schweinsberg angezeigt hat, daß er sich dermalen außer Stande befinde seine Gläubiger zu befriedigen, so ist Termin zur summarischen Schuldenliquidation und zum Güteversuch, wie auch zur Bestimmung des Con- curs-Kurators auf den 25. Januar k. I., Morgens 9 Uhr angesetzt worden. In diesem Termine haben die Gläubiger ihre Forderungen summarisch, jedoch wo möglich unter Vorlage der deßhalbigcn Bewcisurkunden in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte anzugeben, widrigenfalls die bekannten Gläubiger als dem Beschluß der Mehrzahl der Erscheinenden beitretend angesehen werden, die unbekannten aber unberücksichtigt bleiben sollen. Kirchhain am 22. Dccember 1848. Kurfürstliches Justiz-Amt Glimm. vdt. Fritzen. Besondere B e k 38) Gießen. Die Klcinkinderschule haben ferner Balser, Hofgerichts-Secretär; Dr. Birnbaum, Kanzler; Heinemann, Buchhändler; Jochiin, Hauptzollamts-Cotrol eur; 22) Gießen. Die Bekanntmachung der in den Regierungsblättern erscheinenden Gesetze und Verordnungen erfolgt wie in früheren Jahren auch für das laufende dadurch, daß die Regierungsblätter zu Jedermanns Einsicht auf der Bürgermeisterei offen gelegt werden. Gießen den 2. Januar 1849. Der Bürgermeister G g. Reiber. 28) Gießen. Unter Bezugnahme auf die in den hiesigen Wochenblättern seither erschienenen Bekanntmachungen, werden diejenigen, welche ihre Zinsen bis jetzt nicht in Empfang genommen haben, hierdurch wiederholt aufgefordert, solche künftigen Samstag den 6. Januar, von Morgens 8 bis Mittags 12 Uhr, unter Vorlegung der Schuldscheine, bei der Sparkasse in Empfang zu nehmen. Bemerkt wird noch, daß dieses der letzte außerordentliche GeschäflStag ist und später n r i t t w o ch s in jeder Woche, Zahlungen angenommen und geleistet werden können. Gießen den 4. Januar 1849. Der Sparkasse-Rechner Kehr. Versteigerungen. 1) Butzbach. Die mit eisernen Ketten und Schaalcn versehene große und gleicharmige herrschaftliche Waage dahier, welche so gut wie neu — « ii ii t m a ch ii n g e n. mit milden Gaben bedacht: Dr. Mettenheimer, Apotheker; Dr. Schmidt, practischer Arzt; von Willich, Regierungsrath. und zum Verwiegen größerer Gegenstände geeignet ist, nebst 10 Stück gestempelten eisernen Plackgewichten , jedes zu 50 Pf., sollen, vorbehaltlich höherer Genehmigung, Montag den 15. Januar 1849, Vormittags 10 Uhr, in dem Geschäftslokal des Unterzeichneten öffentlich meistbietend verkauft werden. Butzbach am 30. December 1848. Der Gr. Districts-Einnehmer Prätorius. 26) Gießen. H o l z v e r ft e i g e r u n g. Freitag den 12. d. M., ftll in den Domanialwalddistricteu Zellroth und Tempel nachverzeichnetes Holz versteigert werden: 59 Stecken Kiefern-Prügelholz 34 w „ Stockholz 21200 Stück Reiöholzwcllcn 70 Stecken 6' langes Pfahlholz. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Credit bis Johanni d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist am Forstgarten um 9 Uhr Vormittags. Gießen den 4. Januar 1849. Der Gr. Hess. Reviersörster des Reviers Schiffenbera Dr. Draubt. 27) Burkhardsfelden. Montag den 8. Januar, Morgens 8 Uhr, sollen zu Burkhardsfelden, erbvertheilungshalber, 18 Lei den Erben des Johannes Brück, nachfolgende Gegenstände öffentlich meistbietend versteigert werden: 1) 2 Kühe und 1 Rind 2) 2 Schweine und 6 Schaafe 3) 1 Wagen mit Zugehör 4) 1 Pflug und 1 Egge 5) 2 Fuder Kornstroh 6) 2 z, Gerstenstroh 7) 20 Centner Heu 8) 20 Malter Kartoffeln 9) 1 Webstuhl 10) 10 Malter Korn 11) 6 ii Gerste 12) 2 ii Erbsen 13) 3 Simmer Linsen 14) 4 Malter Hafer. Burkhardsfelden den 3. Januar 1849. Der Bürgermeister Stumpf. 20) s Naunheim. Dienstag den 9. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, sollen im hiesigen Gemeindewald, District Jmmers- berg: 113 Kiefernklötze 3033 Cubkfß. haltend, meistbietend versteigert werden. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft werden solche bis Johannitag d. I. verborgt. Naunheim den 3. Januar 1849. Der Bürgermeister Schäfer. 15) Großenbuseck. Brenn-, Bau- und Werkholversteigeruug zu Großenbuseck. * Mittwoch den 10. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Großenbuseck, District Unter: 45 Stämme Eichen Bau- und Weikholz 7153Cbkfß. enthaltend, vorzüglicher Qualität 24 Stämme Buchen Werkholz 963 Cbkfß. haltend 6 Stück Kiefern Werkholz 78 u „ sodann sollen Donnerstag den 11. d. M., Vormittags 9 Uhr, in demselben District 68% Stecken Buchen Scheidholz 66 ii Eichen „ 21 ii Buchen Prügelholz 32 ii Eichen u 51 ii ii Stockholz 675 Stück Eichen Reishotzwellen meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist jedesmal im oben genannten District. Großenbuseck den 4. Januar 1849. Der Bürgermeister Schwalb. 25) Gieße n. Künftigen Dienstag den 9. Januar Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des verstorbenen Rothgcr- bers Daniel Balth. Vetzberger in der Neustadt, die von demselben nachgelassenen Mobilien, namentlich auch eine Parthie Leder, sowie dessen Immobilien öffentlich meistbietend versteigert werden, als: Grundb. lUKlftr. 385/69 11 Wohnhaus mit Hofraum und Stall in der Neustadt, an Will). Schmall und Johs. Friebel jun. 195%3 190 Acker zwischen dem Wetzlarer Pfad und der Lahn an PH. Ehr. Martin Schmall und Ludwig Becker, Beisaß. 306 % 204 Garten am untersten Riegelpfad zwischen den Wagen, an Konrad Sack, Gesellschaslsdiener und Fried. Joh. Möhl, P. H. S. 1781/48 124 Garten auf'm Sandseld an PH. Ehr. Oppermann und Johannes Büreau, Glaser. 29) Trais a. d. Lumda. Mittwoch den 10. l. M., Vormittags 11 Uhr, sollen zu Trais a. d. Lumda, das zum Nachlaß des Glaserö Konrad Leinweber gehörige Werkzeug, Holz und zwei Diamante öffentlich meistbietend gegen gleich baarc Zahlung versteigert werden. Feilgeboten. 17) Gießen. Mein Lager in wollenen und baumwollenen Strickgarnen, rohen, gebleichten und gefärbten Zettel- und Einschlaggarnen, baumwollene und leinene Näh- und Häkelzwirne, Seide, Kordel, Knöpfe rc. ist wieder aufs vollständigste affortirt. Jul. Wallach. 18) Gießen. Braunschweiger Flachs in bcß» ter Qualität, ist wieder angekommeu bei Jul. Wallach, Markt Lit. B Nr. 27. 36) Gießen. Rollen - Varinas prima Sorte a 48 fr. per 1 Pf. zweite u „ 42 „ n ,, u Blättcrvarinas 36 u » u „ in Gießen bei G. Sckmidtborn. 37) Gießen. Punsch-Essenz, vorzügliche Qualität ä 1 fl. 48 fr. per Flasche bei G. Schmidtborn. 19 2437) Gießen. Von vielen Sanitätsbehörden, renomnrirten Aerzte» nnd Chemikern geprüft. Gvldherger' s a^er^- privilegirte Galvano-eLsetrische Rheumatismus-Ketten h Stück mit Gebrauchs-Anweisung 13 Sgr.; stärkere HWWWMs Sotten ä 1 Thlr. und 1 Thlr. la Sgr. Diese »ach chemisch-physikalischen Grundsätzen construir- ten galvano-electrischen Ketten sind ein sehr bewährtes Heilmittel gegen nervöse, rheuma- tische und gichtische Nebel aller Art als: Gesichts-, Hals-, und Zahnschmerzen, Kopf-, Hand-, Knie- und Fußqicht, Augenfluß, Ohrenstcchen, Harthörigkeit, Sausen und Brausen in den Ohren, Brust-, Rücken, und Lendenweh, Gliederreißen, Lähmungen, Herzklopfen, Schlaflosigkeit u. sw. und haben diese so wohlthäligen und leicht anwendbaren Apparate bei ihrer großen Verbreitung in Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden, Rußland, Holland, Belgien, Frankreich, England, Schweiz und ben' v reinigten nordamerikanischcn Staaten schon Tausenden von Leidenden Hilfe und vollständige Genesung gebracht, sodaß ich dieselben mit vollkommenem Rechte Allen, die mit obengenannten Ucbcln behaftet sind, gewissenhaft anempfehlen kann. Die beste Bürgschaft für die heilkräftige Wirksamkeit der Goldberger'schen galvano-electrischen Ketten sind wohl auch die attestirten Erfahrungen und äußerst günstigen Zeugnisse von mehr denn zwei Hundert geachteten Aerzten und glaubwürdigen Privatpersonen die in einer gedruckten Brochüre zusammengestellt, in meinen sämmtlichen Depots (m Gießen bei Herrn Carl Frech) gratis verausfolgt werden und etn halte ich mich daher jeder weiteren Anpreißung dieses so rühmlichst erprobten Heilmittels. —Jede Goldbcrger'- schc K. K. a. privil. galvano-electrische Rheumatismus-Kette (nicht zu verwechseln mit den sogenannten "Rheumatismus-Ableitern" oder Amuletten", die weder ihrer Form noch ihrem Wesen nach irgendwie eine Aehnlichkcitmit meinem Fabrikate haben) ist in einem Kästchen wohl verpackt, das auf der Vorderseite meinen Namm und auf der Rückseite K. K. östreich. Adler und das Wappen der freien Bergstadt Tarnowitz trägt und sind nur derartige verpackte Exemplare als echt zu betrachten. „ In Gießen habe ich Herrn Kfm. Carl Frech das alleinige Depot meiner K. K. a. privil. Rheumatismus- Ketten übergeben, und ihn in den Stand gesetzt zu den festgestellten Fabrikpreisen zu verkaufen. I. T. Goldberger in Tarnowitz, im Oberschl. Bergbezirk, Fabrik- von elektro-magnetischen Apparaten. 31) Gießen. Amerikanische Galvano - elektrische - Rheumatismus - Ketteu, ä Stück 1 Thlr. 25 Slbgr., schwächerer Qualität 1 Thl. Pr. Crt. Ein vielfach weit und breit erprobtes und bewährtes Heil- und Präfervativ-Mittel accute und chronische Rheumatismen, Gicht, Nervenleiden und Congestioncn, auch Müttern und Ammen zu empfehlen, indem der galvanische Strom dieser Ketten keine Störung des Blutumlaufs zuläßt, und mithin Schreck und heftige Gcmüthsbewegungen keine nachtheiligen Folgen hinterlassen. Das Weitere besagen die Gebrauchsanweisungen. Ferner haben sich diese Ketten in Petersburg, Berlin, re. bei allen Personen welche Anwendung davon gemacht, als unfehlbares Schutzmittel gegen die Cholera bewährt, und find als solches auch von vielen Aerzten empfohlen b In Gießen sind diese New-Yorker Rheumatismus-Ketten nur allein ächt bei Unterzeichnetem zu I. G. Appel. 33) Gießen. Veeloosuug Geotzh. Hess. Staats-Obligationen Die am 28. v. M. durch Berloojung zur Rückzahlung bestimmten 4% und 3*/,% Staats-Obligationen können schon jetzt gegen inländische, wie sremde Staats-Effecten billigst umactauscht, wobei erstere al pari an Zahlung angenommen werden bei N Bttdgc, Neuen-Bäuen. 20 Zu vermiethen- 21) Gießen. Ein Logis bestehend in 3 auch 4 Stuben, Küche, Keller, Holzstall w. ist zu vcr- miethen und alsbald beziehbar. Das Nähere bei der Erped. d. Blttö.d Verniischte Nachrichten. 34) Gießen. In der künftigen Woche findet, wenn es nicht besonders bekannt gemacht wird, keine Versammlung des vaterländischen Vereins statt. Die nächste Versammlung wird daher sein, Montags den 15. d. M. DaS Secretariat. 35) Gießen. Ein junges Frauenzimmer wünscht Kindern Unterricht im Klavierspielen zu ertheilen. Wo? sagt die Erpd. d. Bltts. 19) Gießen. Das letzte Conccrt des 4. Quartals ist nicht am 7. sondern erst am 11. d. M. wovon die Mitglieder der Gesellschaft hierdurch benachrichtigt werden. Gießen den 4. Jan. 1849. Der Vor st and der Concertgejellschaft. 24) Gießen. Ein Laden in der Mitte der Stadt, ist zu vermiethen. Das Nähere bei der Erpd. d. Bltts. 30) Gießen. Es wird ein junger Bursche als Kutscher der zugleich mit dem Ackerbau umzugehen weiß, gesucht. Wo? sagt die Erpd. d. Bltts. 23) Gießen. Von dem Gasthaus zum Rappen bis an die Post ist eine Damcn-Kapuze verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten, sie im Gasthaus zum Rappen gegen Belohnung abzugcbcn. 38) Gießen. Es wird ein kleines Stübchen ohne Möbel zu leihen gesucht. Wo? sagt die Erp» d.' Bltts. 16) Gießen. Unterzeichneter erbietet sich gegen billiges Honorar zu Privatunterricht im Griechischen, Lateinischen und Französischen, sowie auch zur Nachhülfe der Vorbereitung angehender Gymnasiasten überhaupt und in allen Theilen benöthig- ten Unterricht. G. Stock, stuck, thcol. wohnhaft bei Herrn Dr. Mettenheimer. 32) Gieße n. Zum Reinigen von Beltfedern aus einer Cylinder Dampfmaschine auf undenkliche Zeiten, sowie alte Federn wieder wie neue herzustellen empfiehlt sich bestens Philippine Baum, ' wohnhaft bei E. Loos r'n der Judengasse. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 7. Januar. Carl Löber am Lindenplatz. Georg Noll in der Neustadt. Ludwig Kämmerer auf dem Scltersweg. Wilhelm Schäfer am Rathhaus. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 7. Januar. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. UnivevsitätS-Gottesdienst. Am 7. Januar. Um 11 Uhr: Professor Dr. Hesse. Getaufte. Den 31. December 1 848. Dem Burger und Metzgermeister, Georg Malcomcsius, eine Tochter, Bertha Karoline, geboren den 7. December 1848. Denselben. Dem Großberzoglichcn Professor der Me- dicin, Dr. Theodor Ludwig Wilhelm Bischoff, ein Sohn, Theodor Adolph Heinrich, geboren den 10. November 1848. Denselben. Dem Bürger und Schriftsetzer, Georg Dassel Weißmüller, eine Tochter, Christiane Katharine, geboren den 21. December 18-18. Denselben. Dem Bürger und Mctzgermeistcr, Konrad Ferber, eine Tochter, Auguste Helene, geboren den 22. November 1848. Denselben. Dem Bürger undSchreinermcister, Peter Stohr, ein Sohn, Karl, geboren den 24. December 1848. Beerdigte. Den 31. December 1 848. Georg Friedrich Haubach I., Bürger und Schreinermeister dahier, alt 65 I. 2 M. 17 T., gestorben den 28. December 1818. Denselben. Johann Konrad Vetzberger, Bürger und Schuhmacher dahier, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Nothgerbermeisters, Daniel Balthasar Vetzberger, ehelicher Sohn, alt 14 3 l 1 M. 19 T., gestorben den 29. Dec. 1818. Den 2. Januar 1 849. Johann Philipp Kaspar Hofmann, OrtSbürger und Schuhmachcrmeister zu Altenbuseck, alt 29 I. 6 M 9 T, gestorben den 1. Januar. Den 4. Januar. Anna Maria Eckstein, des verstorbenen Bürgers und Kaufmanns, Karl Georg Eckstein, hinterlassene Wittwe, gcborne Müller, alt 68 I. 7 M-, gestorben den 1. Januar. In dem nun verflossenen Jahr 1848 wurden bei der hiesigen evangelischen Gemeinde 52 Paare copulirt; getauft wurden 204 Kinder, 98 Knaben und 106 Mädchen; (darunter find 19 uneheliche Kinder, 9 Knaben und 10. Mädchen) einmal wurden Zwillinge geboren, und eö starben 178 Personen, demnach übersteigt die Zahl der Getauften die Per Gestorbenen um 26. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Israelitische Gemeinde. Geboren. Den 12. November Dem Bürger und Schuhmachcrmcister, M. Holberg, eine Tochter, Mina. Den 28. November. Dem Bürger und Kaufmann, Seligmann Heß, eine Tochter, Anna. 21 Frucht- «1t d Viktualisnp reife. s B i k t U a lienpreise e Fleischtaxe. i Gießen und .AintCKMi den 30. Deccml | Grünberg | Butzbach Iden 30. Deck» I Nidda |ben 30. Decb» Friedberg den 30. Decb» Brodtaxe. Gießen und Hungen den 30. Decemk Grün berg. Butzbach den 30. Decb» Nidda ’08 nsq Friedberg den 30. Decbr per Pfund fr. Pf. fr. H. fr. Pf. fr. kr.lpf. sj fr. Pf. fr. pf. fr. Pf- fr. Pf. fr. Pf. Ochsenfleisch Kuhfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch . Schweinefl. . Hammelff. . Schaaffl. . . Leberwurst . gern. Wurst. Bratwurst . Schwarten».. GO CO 00 1 GO CO CO GO CD to| !!!!!»! I m w 11 II 1 1 1 1 1 1 1 1 11 111 r 11 ii mii 12 9 8 8 13 8 7 14 10 17 17 — 12 10 9 8 13 9 8 14 12 — _ h2— 1 9 — 8 — 1 8 — 13 — 8 — 7 - 14 — 10 — 17 — 17 — 2 4 6 2 4 6 ' d gem. B. ord. B.| , 1 jGerste- ) G--ßen | jKoru- 5 Mehl Grüuberg } ^K. ) aus | Waizen- und f Kornmehl besteh. 1 fr. Wafferwcck..... 1 fr. Milchbrod..... 4 8 13 5 10 15 6 5 >1 3 1 Q 1 1 _____v 1 1 1 1 1 co 11 i i pii i i i i ii 4 8 5 5 1 t.5 PI 1 1 1 1 COtol |'*05 | | | | lei-”-® r iini la« i er 1 1 | | CO >u| 1 »PI 1 1 1 1 Blutwurst . geräch. Speck Schinken . . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes . dgl., unausgel.! 16 26 19 19 20 20 24 20 1 1 — 14 24 19 19 24 16 24 20 — 14 24 19 1 1 1 14 — 10 - Marktpreise. fr. Pf. fr. pf. fr. Pf. fr. pf. fr. Pf. Hi iL i । iiii' ii III IIII — 18 18 16 20 III IIII 19 — 24 — 16 — | 24 — 20 — 1 1 4 3 1 Maas Milch....... Pfund Butter...... auch ..... Handkäse........ Eier ......... Pfund Waizeumehl..... HoegoOTK । 1 1 1 1 1 1 ii i i । _m I i ij i i i II 1 1 1 1 1 1 1 1 1 । 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 11 i ii i i 1 i 1 1 1 1 1 i i i i i i i NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfund k. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loty ausmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgcschloffe». F r u ch t p r e t s e. Frucht, gat- tung. Gießen ' I 30. December. j Grünberg 30. December. 1 Friedberg 30. December. Büdingen | 30. Mainz December Marburg Wetzlar 30. December 30. Dec. 30. Decembr. M a l t e Mott Scheffel Pf. fl. fr. Pf. ff. fr. Pf. ff. Pf. ff. fr. Pf. fl. fr. fl. fr. fl. fr. VjL Waizen . 200 8 30 200 8 5 200 8 10 — 9 6 200 9 21 7 52j 3 41 2 Korn . . 200 6 30 190 5 50 190 5 20 — 6 20 200 6 21 4 27 2 20 ___ Gerste. . 170 4 30 170 4 — 170 4 19 — 5 18 200 5 54 4 26 1 46 3 Hafer . . — 3 — _ 3 — __ 3 15 _ 3 24 200 6 4 2 32 1 28 _ Erbsen Linsen. . — — .— — -nyrw — _ — _ — — — — — — — Angekommene und abgereiste Fremden vom 2 ’ bis 4» Zanuar 1849. I n den Gasthäusern. im Einhorn: Hr. Hartlg, Sprachlehr. v. Straßburg. Hrn. Kfl. Köhler v. Lennep u. Schmidt v. Düsseldorf. Hr. Münch, Fabrik, v. Leipzig. Fr. Medic.-R. Dühmo v. Brandenburg.^ Hr Steinberger, Bez.-Präsid. v. Grünberg. Hr. Klingelhöfer, Dr jur. v St. Goar. Hr. Eckhardt, Cand. v. Bonn. Hr. Mapländer, Kfm. v. Mainz. Fr. Marquart iu. Tocht. v. Mannheim Hr. Welschendorf, Kfm. v. Frankfurt. Hr. Paulson, Doct. v. Hamburg Hr. Eolonius, Kaff.-N. v. Lich. Hr Falkenbcrg, Gutsbes. v. Bamberg. Hr. Groß, Kfm 0. Würzburg. Hr. Stiebeihart, Rcnt. v. Coblenz. Im Rappen: Hr. Siemes, Lieutn. v. Berlin. Hr. Kliebe, Bürgermstr. v. Londorf. Hr. Trinert, Reviers, v. Wallau. Hr. Rappolt, Kfm. v. Friedberg. Hr. Rattner, Affeff. v. Fulda Hr. Hauser, Kfm v. Cassel. Hr. Werner, Baupract. v. Ems. Hr. Springmühl, Kfm. v. Hanau. Hr. Dieterich, Gastw. v. Lich. Hr. Lindenstruth, Bez.-Rath v. Beuern. Hrn. Kfl. Jäger v. Münden u. Pfeiffer v. Bremen. im Prinz Carl - Hrn. Geschäfts!. Neun v. Düdelsheim u. Scheid v. Wolf. Hr. Menckel, Bez.-Rath v. Niederohmen. Hr. Rauch, Spedit. v. Großeneichen. Hr. Zeller, Kutsch, v. Dillenburg. 22 Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Stelndruckem. Novelle von Theodor Mügge. (Fortsetzung.) In den Privathäusern. Bei Hrn. Tapez. Haubach: Frl. Spamer v. Schotten. — Bei Hrn. Regier.-Rath Trapp: Hr. @ ermann, Santa, v. Schlitz — Bei Fr. Oberfiu.-Rath Reuß: Hr. Steinmetz, Cand theol. v. Friedberg. - Bei Hrn. Fuhrm. Rinn: Fr Lotz v. Allendorf. - Bei Hrn. Mcchan. Becker: Frls. Becker v. Battenberg u. Hearing v. Laasphe. — Bei Lehr. Roth s Wittwe: Hr. «chmelig, Privatm. v. Osthofen. — Bel Hrn. Cand Beck: Hr. Hutye, Forsteand v. Jägersburg. — Bee Hin. Bäckermstr Vogt: Frl. Kopp ». Gladenbach. - Bei Hrn. Kfm. Münch: Hr. Münch, Capl. v. Sirtorf u. Rrl. Xeinur'ina v. Vöhl. — Bei Wittwe Geisler: Hr. Geisler, Schrein, v. Paris. — Bei Hrn. Reinh. Stoll: Hr. ^asel, Privatm. v. Sich- Anekdote. In B schlug Jemand ganz unbarmherzig auf einen Jungen los. Als endlich einer der Vorübergehenden fragte: „Nun, warum prügelt er denn semen Sohn so sehr?" erwiederte der Mann: „Ne, det iS nich mein Sohn, det is mein Vetter, der is bloS eenige Tage zum Vergnügen bei mich!" Die drei Freunde lachten über den Scherz, den sie wacker tierfolgten und feierlich bekräftigten. — Sie standen alle drei in der ersten Bluthe des Lebens, wo der Tod wie ein Phanthom erscheint, mit dem man spielen kann ohne Furcht zu empfinden. Eduard war der Sohn des Präsidenten von Corbin, eines geachteten Staatsdicners. Er war Jurist, wie sein Vater und eine glänzende Laufbahn stand ihm offen, die seinen Talenten, wie den Verbindungen seiner Familie angemessen war. - Richard von Corbin war ein Verwandter dieser Familie der Sohn eines Offiziers, der in franzollschen Krlegs- diensten während der Kaiserzeit in Bordeaur hu- raihete und bis zu seinem Tode dort lebte. Nichaid war vor mehreren Jahren aus Frankreich nach Deutschland gekommen, weil seine Verwandten es übernommen hatten, für seine Erziehung Lorge zu tragen. Er hatte hier seine Studien gemacht, und im Hanse des Präsidenten gelebt. Früh verwaist, besaß er geringe Glücksgüter, noeh weniger aber die Fähigkeiten, sich sein Brod zu erwerben. Durch den Einfluß des Präsidenten war ihm gestattet worden, in den Militärdienst zu treten, und mit Leichtigkeit hatte er die Prüfungen als Offizier abgelegt und die Epauletten erhalten. Sem eigenwilliger, stolrer und selbständiger Geist paßte lcdoch nicht zu der Strenge eines unterwürfigen Gehorsams. Er verspottete die Befehle seiner Vorgesetzten, forderte und erhielt bald seinen Abschied und wußte nun eigentlich selbst nicht, was er mit sich und seiner Jeit beginnen sollte, deren größten Theil er dazu anwandte, mit der Tochter des Präsidenten Musik zu treiben, zu singen und zu zeichnen, oder mit dem Sohne desselben zu trinken, zu sagen und zu reiten. Del' (inßctnciiic @(cuibc wcir bnljcr ciucfy, beiß JucfyQib und Fräulein Johanne von Corbin in herkömmlicher Weise sich ehelich verbinden und der Präsident, wohl oder übel, dann für seinen Sehwiegersohn düich einen Gutökauf oder in anderer Weise sorgen wurde. Plötzlich aber erhielt Richard die Nachricht, daß durch den Tod eines Verwandten seiner Mutter ihm eine reiche Erbschaft zugefallen sei, welche seine Anwesenheit in Bordeaur erfordere; seine Abreise dahin sollte in wenigen Tagen erfolgen. — ®cr Dritte endlich unter den Helden unserer Geschichte Aurel Dahlberg, hatte seit seiner Jugendzeit bei seinem Oheime, dem Nachbar deS Präsidenfen, gelebt. Er war der einzige Erbe des alten Herrn Dahlberg der große Handelsgeschäfte betrieben und sich mit großen Reichthümern zurückgezogen hatte. Jetzt lieh Geld ans, handelte mit Häusern und Gütern und besaß bedeutende Grundstücke. (Fortsetzung folgt.) irn Stern: Hr. Müller, Musik, v. Elz. Jungfer Wiegand v. Hauswurz. Zr. Mackel v. Eberstavt. In der Sonne •• Hrn. Schrein. Laster v. Hornbach u. Steife v. Dodenau. Hr. Deibel, Web. v. Mendorf Hr. Wennel^ Oeeon. v. Minden. Frl. Hauser v. Reichelshausen. In der Itosc: Fr. Weil v Ruppertenrod. Hr. Windorf, Gastw. v. Roßbach. Hrn. Geschäfts!. Wagner m Rw- derweidbach, Müller v. Fleschenbach u..Keil.» Gladenbach. Funafer Biedenkopfer v. Rinteln. Hr. Dickel, Back. v. Laubach? Hrn. Oeeon. Bitz v. Melbach u. Weller v. Wolfers- «... »,iw**’• ******■**•* gr. Schmidt v. Hachborn. Hr. Eschle, Handels!», v. For - v. Monshauien. (rangen. Hr. Kastenstein, Geschäfts»,, v. Bohl. Hrn. Handelsl. Kruse v. Großeneichen u. Käs v. Biedenkopf.