sAnzeigrblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gießen. M »s Sonnabend den 1. December 18^9. Erscheint wöchentlich >wei Mal: Dienftan und Sonnabend. — Preis des Jah^angs für Einheimische 1 ff. 30 Er., für Auswärtige intP Postaufschlag l ff. 42 Er. — Auswärts rbonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bet der Erpedttron (Sanzletberg Int. B. Jlr. 1.) w b EinrückungSgebühr für die gqpattcnc SorduSzetle 2 Er. Amtlicher TheLl. Auszug aus dem Gr- Regierungsblatt. Rr. 70 vom 24. November 1849. Inhalt: 1) Edict, die Eröffnung deS Landtags betr.; — 2) Bekanntmachung, den Ausschlag zur Bezahlung der Unterförsters-Besoldungen im Forste Reinheim für 1819 betr.; — 3) Namensveränderungen; — 4) Dienstnachrichten ; — 5) Dienstentlassung; — 6) Versetzungen in den Ruhestand. V e r o e d n u n g, die zeitgemäße Entwickelung der inneren Verfassung der evangelischen Kirche des Groß- herzogthums betreffend. 8 U D W I G III. Groß Herzog von Hessen und bei Rhein re. re. (Fortsetzung.) §. 14. Die Wahlen der Kirchenvorsteher sind nach folgenden Vorschriften zu vollziehen: 1) Jede Wahl ist 8 Tage vorher anzuberaumen. 2) Bei Anberaumung der Wahl sind der Gemeinde diejenigen Personen bekannt zu machen, welche der Kirchenvorstand als besonders geeignet zum Amte der Kirchenvorsteher ansieht, lieber diese Auswahl hat der Kirchenvorstand vorher zu berathen, und, wenn es nöthig ist, abzustimmen. Der dem Kirchenvorstande vorsitzende Geistliche kann hierbei durch den in Nr. 4 bezeichneten, zur Leitung der Wahl beauftragten Geistlichen vertreten werden. Es ist gestattet, zwei bis dreimal so viel Personen in Vorschlag zu bringen, als Vorsteher zu wählen sind. Auch sind jedesmal die austretenden Vorsteher zu benennen, und als wieder wählbar zu bezeichnen, insofern ihrer Wählbarkeit nichts entgcgensteht. An diese Vorschläge sind die Wähler übrigens nicht gebunden. 3) Die Wahl erfolgt wo thunlich in der Kirche; sonst in dem von dem Vorsitzenden der Wahl- eommission bestimmten Raume, mit Ausschluß von Wirthshäusern. 4) Geleitet wird die Wahl durck den Geistlichen, welcher den Vorsitz im Kirchenvorstande hat, oder durch einen anderen von Unserem Oberconsistorium dazu bestimmten Geistlichen, unter Zuziehung der Urkundspersonen. Der Geistliche und die Urkundspersonen bilden die Wahlcommission. Bei der ersten Wahl sind die dermaligen unständigen Mitglieder der Kirchenvorstände alS 912 Urkundspersonen zuzuziehen. Bei künftigen Ergänzungswahlen sind, insofern (nach 8. 7) die Zahl nicht geringer ist, wenigstens vier Mitglieder des Kirchcnvorstandes durch das Loos als Urkundspersonen zu bestimmen. Dem Leiter der Wahl ist es überlassen, die Zahl der Urkundspersonen auf sechs zu erhöhen. „ , _r Es ist gestattet, einen verpflichteten Schriftführer, und, wenn es das Bedursmß hinsichtlich des Schreibens der Stimmzettel erfordert, auch mehr als einen Schriftführer zuzuzrehen. 5) Zur Eröffnung wird der Geistliche eine Ansprache an die Gemeinde richten. 6) Mit Anberaumung der Wahl ist eine Liste der Stimmfähigen drei Tage lang offen zu legen, lieber Einwendungen entscheidet die Wahlcommission vor der Wahl. 7) Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche mit Nummern zu versehen sind, und keiner Unterschrift bedürfen. Bei der Abgabe und Zurücklieferung der Stimmzettel ist in solcher Art zu verfahren, daß die Nummern hierdurch Anderen als dem Abstimmen.den nicht bekannt werden. Die zurückgelieserten Stimmzettel sind in ein verschlossenes Gefäß zu legen. 8) Die Stimmzettel sind von den Abstimmenden selbst in Empfang zu nehmen und zurückzubringen. Andere als von der Wahlcommission ausgetheilte Stimmzettel sind unzulässig. Wenn die Verhältnisse cs zulassen, ist von der Wahlcommission zu bestimmen, daß die Stimmzettel im Wahllocal selbst beschrieben und ohne Verbringung aus demselben abgeliesert werden müssen. Im andern Fall ist wenigstens möglichst ausreichende Gelegenheit zur Beschreibung der Stimmzettel im Wahllocal zu geben. Es steht jedem frei, seinen Stimmzettel selbst zu schreiben, oder sich hierzu einer der Urkundspersonen oder eines der Schriftführer zu bedienen. Die Urkundspersonen und Schriftführer sind schuldig, die von ihnen geschriebenen Abstimmungen zu verschweigen. , Bei der Abstimmung ist jede Störung der Ordnung und insbesondere zede zudringliche Stimmenwerbung zu vermeiden und cs ist der Vorsitzende befugt und verpflichtet, wenn feiner Ermahnung kein Gehör gegeben wird, Ungehorsame wegzuwciscn oder die Wahlhandlung zu schließen. 9) Kann die Abstimmung, wegen der großen Zahl der Wähler, nicht in einem Tage vollzogen werden, so sind die Abstimmenden nach Wohnungodistricten oder in anderer Weise abzutheilen und die Abstimmung für jede Abthcilung auf einen besonderen Tag festzusetzen. 10) Bei der Abstimmung entscheidet einfache Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit das Loos. 11) lieber die Wahlhandlung wird ein Protokoll aufgenommen, und solches von der Wahlcommisston unterschrieben. 12) Nach beendigter Wahlhandlung und zwar, wenn die Wahl in Abtheilungen erfolgt, (§. 5 iinb §. 14 Pos. 9) in sämmtlichcn Abtheilungen wird deren Ergebniß der Gemeinde, durch Anschlag an die Krchenthüre, in deren Ermangelung in ortsüblicher Weise, den Gewählten aber durch besondere Benachrichtigung, bekannt gemacht und das Wahlprotokoll für drei Tage ohne die Stimmzettel offen gelegt, und sofort, nebst den Stimmzetteln, an die Negierungscommission eingesendet. 13) Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahlhandlung oder gegen die Wählbarkeit der Gewählten müssen binnen 8 Tagen, nach beendigter Offenleguiig, bei der Negierungscommission schriftlich vorgebracht werden. 14) Die Rcgierungscommission, in collcgialischer Berathung, prüft die Wahlhandlung und erthem ihr, wenn kein Anstand obwaltet, oder ein etwa zu beseitigender Anstand entfernt worden ist, die Bestätigung, oder verwirft sie, wenn eine Ungültigkeit vorliegt, unter Anführung der Gründe. , 15) Einwendungen gegen eine Bestätigung der Wahlhandlung können von denjenigen, welche diese angefochten hatten, Einwendungen gegen eine Verwerfung von jedem, der abgestimmt hat, und von den Gewählten erhoben werden, und sind binnen 8 Tagen, nach dem Tage der Bekanntmachung der Entscheidung, bei dem Oberconsistorium anzubringen, welches endlich entscheidet. 16) Sobald das Ergebniß der Wahl sicher gestellt ist, wird der Gewählte durch den Vorsitzenden in den Kirchenvorstand eingeführt und mit Handtreue verpflichtet. Der Gemeinde wird die Einführung bei dem nächsten Gottesdienst bekannt gemacht. 17) Eine Instruction wird das Nähere über die Ausführung der Wahlen bestimmen. 18) Es bleibt Vorbehalten, mit Rücksicht auf besondere, vorher zu ordnende, Verhältnisse den W punkt der ersten Wahl in einzelnen Gemeinden besonders zu bestimmen. §. 1; die Dauci ist dieses ' §. 1 Handlunge Sin In des zweite Da Vorsitzes Kai ist, an de 8. 1 Versamml ungen zu Mi können m an das £ 8. 1 geeignetes 8. 1 §• 1 gleichheit 8. ‘ ist befugt All Vorsitzen! entscheide S Mitglied, ßus N Wahlen Uns, ir getreuen B Zeit besi Residenz U (L 913 § . 15. Der nach diesen Bestimmungen gebildete Vorstand wählt aus den unständigen Mitgliedern, auf die Dauer eines Jahres, eines aus, welches den Namen erster Vorsteher führt. Nach Ablauf des Jahres ist dieses Mitglied wieder wählbar. § . 16. Den Vorsitz im Kirchenvorstande führt der Geistliche und es steht ihm die Leitung der Verhandlungen und Geschäfte zu. Sind mehrere Geistliche Mitglieder des Kirchenvorstandes, so führt der erste Geistliche den Vorsitz. In Verhinderung des ersten Geistlichen geht der Vorsitz an den zweiten und in Verhinderung auch des zweiten Geistlichen an den dritten re. Geistlichen über. Dauernd angestellte Geistliche gehen vorübergehend angestellten Verwaltern einer Stelle hinsichtlich des Vorsitzes vor. Kann kein Geistlicher, welchem der Vorsitz zukommt, weil er persönlich bei dem Gegenstände interessirt ist, an der Berathung Theil nehmen, so hat der erste Vorsteher den Vorsitz. § . 17. Der Kirchenvorstand wird durch den Vorsitzenden, so oft als es die Geschäfte erfordern, zur Versammlung berufen. Es wird empfohlen, regelmäßige, in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrendc Sitzungen zu verabreden. Mitglieder, welche, ohne genügende Entschuldigung, wiederholt sich von den Sitzungen entfernt galten, können nach vorheriger Verwarnung, mit Genehmigung der Regierungseemm.'ssion, vorbehältlich des Rccurscs an das Oberconsistorium, von dem Vorstande ausgeschlossen werden. § . 18. Der Ort der Versammlung ist regelmäßig das Pfarrhaus oder ein sonst dazu bestimmtes und geeignetes Gebäude. § . 19. Zur Gültigkeit einer Berathung und eines Beschlusses des Kirchenvorstandes gehört: 1) daß alle Mitglieder zur Versammlung eingeladen waren, was übrigens bezüglich der regelmäßigen Versammlungen ein- für allemal geschehen kann; 2) daß außer dem Vorsitzenden wenigstens zwei Drittheile der Mitglieder, welche der Kirchenvorstand haben soll, erschienen sind und abgestimmt haben; 3) daß hierüber durch den Vorsitzenden oder durch ein von diesem hierzu beauftragtes Mitglied ein > Protokoll ausgenommen worden ist. §. 20. Es entscheidet, insoweit nichts anderes bestimmt ist, einfache Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. 8. 21. Jedes Mitglied, welches der Versammlung beiwohnte, hat daö Protokoll zu unterschreiben und ist befugt, zu verlangen, daß seine etwa abweichende Meinung in das Protokoll ausgenommen werde. Alle Ausfertigungen hinsichtlich der Verwaltung des Kirchen- und Stiftungsvermögens sind von dem Vorsitzenden und dem ersten Vorsteher gemeinschaftlich zu unterzeichnen, lieber Meinungsverschiedenheit beider entscheidet der Kirchenvorstand. Sonstige Ausfertigungen des Kirchenvorstandes, abgesehen von solchen Handlungen, zu welchen einzelne Mitglieder beauftragt werden, sind von dem Vorsitzenden zu unterschreiben. (Schluß folgt.) G d i e t , die Eröffnung des Landtags betreffend. 8 uDWIG III. G roßherzog von Hessen und bei Rhein re. h. Nachdem die Vorbereitungen zu den nach dem Gesetz vom 3. September dieses Jahres vorzunehmenden Wahlen nunmehr dahin gediehen sind, daß der Termin für dieselben festgesetzt werden konnte, haben Wir Uns, in der Erwartung, daß diese Wahlen in der Kürze völlig beendigt sein werden, entschlossen, Unsere getreuen Stände auf den *>0. Deecmber laufenden Jahres einzuberufen. Wir verkünden solches hierdurch öffentlich und befehlen, daß die gewählten Abgeordneten zur gehörigen Zeit besonders eingeladen werden, damit Unsere getreuen Stände sich an dem festgesetzten Tage in Unserer Residenzstadt Darmstadt zu der Ausübung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vereinigen mögen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 14. November 1849. (L. s.) LUDWIG. Iaup. 914 Offizielle Nachrichten. Erlanbuiß zurs Annahme fremder Erden. Am 24. October haben Se. S. Hoheit der Großherzog dem Hauptmann Keim im 3. Infanterieregiment die Erlanbniß rrthcilt, das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin verliehene Militärdienstkreuz für Auszeichnung im Kriege zu tragen. Nachdem von Sr. Majestät dem König von Preußen nachstehende Verleihungen des rochen Adlcrordens statt gefunden haben: an den Generallieutenant Freiherrn v. Schäfer-Bernstein 2. Klaffe mit Schwertern und Stern, an den Generalmajor von Bechtold 2. Klaffe mit Schwertern, an den Oberst von Bechtold 3. Klaffe mit Schwertern, an den Major du Hall im Garderegiment Chevaurlegers, an den Major Neid Hard im 4. Infanterieregiment, an den Hauptman Becker im Gr. Artilleriecorps und an den Hauptmann Becker im Generalquartiermeisterstab 4. Klasse mit Schwertern und an den Stabsarzt Dr. von Siebold im Garderegiment Chevaurlegers 4 Klaffe, so haben unterm 30. Oktober Se. Königl Hoheit der Großherzog die Erlaubniß zum Tragen dieser Orden zu ertheilen geruht. Namensveränderungen. Es wurde gestattet: am 2. November dem Adoptivsohne des Steindruckerei-Jnhabers Carl Gelfi us dahier, Georg Friedrich Schopp ach, künftig den Namen »Gelfius«, am 5. November dem Adoptivsohne des Mechanikus Conrad Kirstein zu Offenbach, Carl Friedrich Helfrich aus Darmstadt, künftig den Familiennamen „Kirstein» zu führen. Dienstnachrichten. Am 9. November wurde dem Lehrer der dritten evangelischen Schule zu Guntersblum, im Regierungsbezirke Mainz, Jacob Gunderloch, die zweite evangelische Schullehrerstelle daselbst und am 11. November dem Pfarrer Leonhard Arzberger zu Umstadt die katholische Pfarrstclle zu Oberabtsteinach, im Regierungsbezirke Heppenheim, übertragen: -- an demselben Tage wurde der Ge- richtsaccessist Dr. Aleris Dumont zu Mainz zum Advokat- Anwalt bet den dasigen Gerichten ernannt ; — am 12. November wurde dem Pfarrer Friedrich Ludwig Rautenbusch zu Dienheim die evangelische Pfarrstelle zu Partenheim, im Regierungsbezirke Mainz, und dem Pfarrer Friedrich Carl Ludwig Scheid zu Mommembeim die evangelische Pfarrstclle zu Derbeim. im Regierungsbezirke Mainz, übertragen. Militärdienstnachrichten. Am 25. September wurde der Lieutenant Spies vom 3 zum 2. Infanterieregiment versetzt; — am 28. September ist der Stabsarzt Dr. Neuner vom 3. Infanterieregiment zum 1 , und der Stabsarzt Dr. Büchner vom 1. zum 3 Infanterieregiment versetzt und dem Letzteren Zugleich die bisher von dem Ersteren versehene Stelle des dirigircnden Arztes im Lazareth zu Worms übertragen worden; — an demselben Tage hat der Militärarzt Dr? P f ann müller im 1. Infanterieregiment den nachgesuchten Abschied erhalten; — am 1. Oktober haben Se. Königl. Hoheit der Großherzvg den Gencrallieutenant Freiherrn von Schäffer-Bernstein zum Kriegsminister zu ernennen und demselben zugleich das Commando der Ar- mecdivision zu übertragen geruht; — am 15. Oktober hat der Obrist a la Suite der Reiterei Prinz Karl von Solms-Braunfels den nachgesuchten Abschied erhalten; — sodann ist der Hauptmann Hof vom 4 zum 2. Infanterieregiment versetzt worden; — am 24. Oktober ist der Oberlieutenant Hoffmann im 4.Infanterieregiment zum Haupt- mann, und der Lieutenant Wachter im 2 zum Oberlieutenant im 4. Infanterieregiment ernannt (Patente vom 24. Oktober), — der Militärarzt Dr. Strecker auf Nachsuchen vom 4. zum 1. Infanterieregiment, und der Militärarzt Dr. Wenck vom Lazareth zu Friedberg zum 4. Infanterieregiment versetzt, — sodann der Lazarethacccssist Dr. Gaß- ner mit Patent vom 23. October zum Militärarzt, unter Zutheilung zum Lazareth zu Friedberg, ernannt worden. Dienstentlassung. Am 7. November wurde der Asffstenzarzt bei der academischen medicinischen Klinik zu Gießen, Dr med. Carl Gaßner, auf Nachsuchen von der erwähnten Dienststelle entbunden Versetzungen in den Ruhestand In den Ruhestand wurden versetzt: am 7. Oktober der Unterförster Johann Kalbfleisch zu Bieben; — am 1. November der Unterförster Johannes Steuernagel zu Helpershain;— am 7- November der Forstschütze Heinrich König auf dem Winterstein Sterbfälle. Gestorben sind: am 21 Juni der peu- sionirte Kammermusicus Conrad Friedrich Wagner zu Darmstadt; — am 7. Oktober der Hauptmann Reuß im 2. Infanterieregiment ; — am 22. Oktober der pensionirte Rech- nungsprobator Helfrich Philipp Christian Spam er zu Darmstadt; - am 10. November der Ergänzungsrichter bei dem Friedensgerichte von Osthofen, Gutsbesitzer Conrad Egid Heinrichs zu Haßloch. Polizeiliche Bekanntmachungen. Reinhaltung der Straßen in der Stadt Gießen zur Winterszeit betreffend. Bei dem erfolgten Eintritt des Winters werden folgende polizeiliche Bestimmungen zur Darnachachtuug in Erinnerung gebracht: j) Bei eintretendem Glatteise sind die vor den Häusern, Gärten, Hosräumen rc. herziehcnden Fußpfade und zwar, wenn das Glatteis bei Nacht entsteht, bis längstens 7 Uhr des darauf folgenden Morgens — entsteht cs aber bei Tage, längstens eine Stunde darauf, 3 Fuß breit mit Asche oder Sand bestreuen zu lassen. . 2) Bei Schneeanhäufungcn auf den Straßen müssen diese durch einen 4 Fuß breiten, rein gekehrten Mv für die Communication frei gehalten werden. _ , 3) Das Hcrabwerfen des Schnee'o von Dächern und Altanen ist nur nach vorher eingeholter polizeilicher Erlaubniß gestattet; auch muß stets ein den Passanten hinlänglich erkennbares Warnungszeichen ausgestellt und der herabgeworfene Schnee alsbald wieder von der Straße entfernt werden. 4) Wenn Thauwetter entsteht, sind die Straßen aufeisen, reinigen und ist das Eis sogleich wegbrmgei zu lassen. 915 5) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraichcn nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für alsbaldige Wegschaffung gesorgt wird. 6) Das Ablassen und Auegießen des Wassers auf die Straßen ist namentlich im Winter möglichst zu vermeiden. Diejenigen Geschäftsleute bei deren Gewerbsbetrieb das Auegießen des Wassers unvermeidlich ist, haben, gleich anderen Personen, welche Wasser auf die Straße schütten oder ablaufen lassen, die Verbindlichkeit, diesem Wasser, soweit dessen Abfluß geht, Ablauf zu verschaffen, insbesondere das sich hierdurch etwa bildende Eis unverzüglich zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit einer Geldstrafe von 30 fr. bis 1 fl. geahndet. 7) Das Schneeballwersen auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder aus Gebäuden heraus ist bei einer Strafe von 1 fl. 30 fr. für jeden Contravcnienten und ebenso 8) das Fahren mit Heinen Schlitten, das Schlittschuhlaufen und das Anlegen von Schleifen auf den Straßen und Plätzen bei 30 fr. — 1 fl. verboten. Gießen am 29. November 1849. Der Großh. Bürgermeister. In dessen Verhinderung Der Beigeordnete R ü h l. Gefundene Gegenstände. Mehrere Schlüsseln sind gesunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 30. November 1849. Protokoll über die V. Sitzung des Bezirksraths für den Regierungsbezirk Gießen vom 24 November 1849, Anfang 9 Uhr Morgens. Anwesend: a) Der Gr. Regierungsrath Küchler. b) 11 Mitglieder des Bezirksraths: 1. Hillebrand. 2 Steinberger. 3. Dieterich, 4. Bernbeck. 5. Engel. 6. Ferber. 7. Kliebe. 8. Lindenstruth. 9. Menkel. 10. Schmandt. 11. Weigel. 1) Beantragt der Vorsitzende Verlesung des gestrigen Protoeolls. 2) Wird das fragliche Protoeoll von Schriftführer Dieterich verlesen und dasselbe, nachdem die von Engel gewünschte Abänderung daran vorgenommen, genehmigt. 3) Der Vorsitzende Hillebrand bemerkt, daß ein, nicht zur Tagesordnung gehöriger dringlicher Antrag des Wilhelm Killer von Wahlen, wegen seines Gesuchs um Aufnahme als Ortsbürger nach Großen- buseck, vorliege. Da Petent, über dessen Gesuch schon gestern entschieden worden, einen neuen Vermögensnachweis beibringt, so wird, wegen Jncompetenz des Bezirksraths, das Gesuch zurückgewiesen. 4) Ferber hält Vortrag über den Zustand der Gemeindebackhäuser zu Steinbach. Der Antrag, „Unter den gegebenen Verhältnissen, wo der Abbruch der Backhäuser aus polizeilichen Grün- „den bereits angeordnet sei den Gemeinderath anzuhalten die erforderlichen Kosten zum Neu- „bau in den Voranschlag von 1850 aufzunehmen," wird einstimmig angenommen. 5) Bezüglich des Gesuchs des Conrad Seipp von Hattenrod um Aufnahme als Ortsbürger nach Oppenrod, verliest Dieterich den vom II. Ausschuß erstatteten Bericht. Der aus Willfahrung des Gesuchs lautende Antrag wird einstimmig angenommen. 6) lieber den Antrag Steinbergers, Versammlungen von Bezirksräthen betr. referirt Ferber Aamens des III. Ausschusses und nach einiger Diseussion, wobei Steinberger einen längeren Vortrag hielt, wird der vom III. Ausschuß gestellte Antrag der Bezirksrath wolle beschließen, den Antrag Steinbergers zu dem feinigen zu machen und die höchste Behörde darauf aufmerksam zu machen, daß die Mitglieder des Bezirksraths von Gießen nicht im Sinne gehabt haben, die Befugnisse der BezirkSräthe 916 überhaupt zu überschreiten. Man nehme jedoch das Recht, sich von privatem Standpunkte aus zu Besprechungen über allgemein wichtige und interessante Gegenstände, wie die zur Berathung in Mainz vorgesehenen, zu versammeln, in Anspruch, einstimmig angenommen. 7) Ferber hält einen Vortrag, wegen der Eingabe des Handwerkervereins über Erhöhung des städtischen Octroiö von Fleisch. Nach einiger Discussion wird der gestellte Antrag: „zur Entscheidung in dieser Sache ist der Bez.-R. nicht kompetent, er erkennt jedoch die im „Berichte und der Petition berührten Mängel, insoweit sie darin begründet sind, an, und er- „sucht die Gr. Regierungsbehörde möglicherweise diesen Mängeln und Uebelständen, nach Maß- „gabe der gebotenen Verhältnisse, abzuhelfen, verweißt deßhalb die Petenten an die Gr. Re- „gierungs-Commission," einstimmig angenommen. 8) Steiberger trägt das Gesuch der Gemeinde Zeilbach um Trennung von der Kirche zu Ober- ohmen vor, und wird der gestellte Antrag: »die Regierungs-Commission zu ersuchen, das wirklich begründete Gesuch der Gemeinde zu »unterstützen, einstimmig angenommen. 9) Lindenstruth erstattet Vortrag über das Gesuch der Gemeinde Zeilbach wegen des Commum- cationswegs von da nach Ermenrod. Es wird dieses Gesuch an die Gr. Regierungs-Commission, bei welcher über diese Sache verhandelt wird, abgegeben. 10) Liest Ferber das von der Regierungs-Commission erhaltene Schreiben wegen Aufstellung des Rentenkatastcrs in Lich vor, worauf keine Einwendungen gemacht werden. 11) Dieterich referirt wegen der ihm von Herz Wallenstein II. zu Großenbuseck in seinen gestrigen beiden Eingaben vorgeworfene Unrichtigkeiten. Es wurde der Antrag auf Zurückweisung des unbegründeten Vorbringens Wallensteins, einstimmig angenommen. 12) Wurde zur Wahl der 63 Geschworenen-Candidaten geschritten und dieselbe laut Special-Acten vollzogen. 13) Fand die Ausloosung Vzdes Bez.-Raths nach Art. 20 des Gesetzes statt und in Folge hiervon treten aus: a. Hillebrand, b. Steinb erger, c. Dieterich und d. Ferber. 14) Regicrungsrath Küchler gibt aus 2 Interpellationen Antwort und zwar: a. wegen Einsichtsnahme der Protocolle der Bezirksräthe und b) wegen der von Ferber gestellten Anfrage, die Ausweisung Gastauers betr., wogegen nichts weiter eingewendet wurde. 15) Req.-Rath Küchler bemerkt einiges über die früher zur Sprache gekommene Einführung einer allgemeinen ViehversicherungSanftalt und erbietet sich dieserhalb einen Entwurf auszuarbeiten, was angenommen wurde. 16) Da nunmehr zur Entscheidung des Bczirksraths weiter nichts mehr vorliegt, so wurden die Sitzungen desselben, von dem Vorsitzenden Hillebrand mit einer Anrede an die Versammlung um y2 2 Uhr, Nachmittags geschlossen. Gießen den 24. Nov. 1849. Der Vorsitzendem Der Schriftführer: v r. H i l l e b r a n d. H ch. F e r b c r. Bersteiqerunqen. 2131) Gießen. Montag den 3. December d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesioem Raihhaus auf freiwilligen Anirag der Erben des verstorbenen Amlsdieners Konrad Schneider dahier die denselben zustehenden Immobilien, als: Grundb. UlKlftr. 7.186 10 Hofraithe in der Kühgasse, 26/5O 104 Acker am obersten Riegelpfad, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 12. November 1849. Der Beigeordnete Rühl. 917 2246) Gießen. Die dem Gr. Hofgerichts- Advocaten Briel, Wirth Wissig und der Concurs- masse des Seilers Philipp Berger zugehörenden, in der Gemarkung Staufenberg gelegenen Basalt- und Sandsteinbruche sollen wegen erfolgten Nachgebots nochmals Mittwoch den 12. December l. 3-, Vormiltags 10 Uhr, auf dem Bureau des Gr. Bürgermeisters zu Staufenberg unter den alsdann bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Gießen am 27. November 1849. Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Bott. 2216) Gießen. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 3. December l. 3 , von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Sladtwalde, District Hegstrauch, Unterhag, Waldhute und Hegwald, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden. 6 Stecken fichten Stockholz, 550 Wellen „ Reisholz, 8’/ 4 Stecken kiefern Prügelholz, 15 „ „ Stockholz, 17375 Wellen u ReiSholz, Cbfß., 7 fichten Stämme von 74 14 kiefern u it 101 u 2 lerchen „ u 10 ir 198 fichten Stangen n 673 */4 ir 654 kiefern „ „ 1355 '/t fr 2 lerchen „ » 10 ir Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zah- lungsfrist bis 24. 3uni 1850 gestattet. Die Zusammenkunft ist aus der Licher Straße an der zwerten Schneiße. Die Herren Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen Gießen am 23. November 1849. Der Bürgermeister 3- d. B. der Beigeordnete R ü h l. 2232) . Steinbach. Holzversteigerung. Dienstag den 4. December l. 3-, soll im Slembacher Gemeindewald folgendes versteigert werden: 1) 30 Stecken 2) 11 » 3) 21 „ 4) 950 Wellen Buchen-Scheidholz, „ Prügelholz, n Stockholz, i, Reisholz, Holz 5) 7 6) 5 7) 3 8) 125 9) 8 10) 4 11) 450 12) 3 13) 28 Der Anfang Wald. Stecken Eichen-Scheidholz, i, « Prügelholz, „ „ Stockholz, Wellen „ Reisholz, Stecken Kiefern-Prügelholz, „ „ Stockholz, Wellen „ Reisbolz, Eichen-Baustämme, end). 140 Cbkfß. Kiefern-Stämme, „ 341 u ist Morgens 10 Uhr im Heiligen- Steinbach den 28. November 1849. Der Bürgermeister Horn. 2165) Gießen. Große Weinversteigerung in Gießen. Mittwoch den 5. December d. 3., um 9 Uhr Vormittags, lassen im Gasthause zum Adler mehrere Producen- ten folgende selbstgezogene reine Weine ohmweise öffentlich versteigern: 1 Stück Westhofer, 34r, 2 u „ 42r, . 5 „ „ 46r, 10 f, Niersteiner, 42r, 6 n „ 46r, 6 « „ 48 r, 200 Flaschen ächten alten Madeira, 200 ft Malvesier von Madeira, 500 „ ächten Bordeaux St. Julien, 42r. Die Proben werden bei der Versteigerung selbst ausgegcben. Gießen den 19. November 1849. Der Beigeordnete Rühl. Fe il geboten. 2239) Gießen. 3d) mache einem geehrten Publikum die Anzeige, daß ich ein Putzgeschäft etablirt habe, und verfertige Damenbüte, Hauben, Ehemissetts :c., die dazu nöthigen Artikel sind nach Wunsch bei mir zu wählen. 3- Kattrein, Lit. B. Nr. 90. 2236) Gießen. Zch habe eine große Auswahl Ballsträußchen, Kopfkränzchen und Rüsche in Hüte von der billigsten bis zur feinsten Qualität empfangen, und empfehle mich darin zur geneigten Abnahme unter Versicherung der billigsten Bedienung. C. W e st r u p p. 918 2234) Gießen. Strohwaaren. Ich beehre mich, einem verehrten Publikum sowohl im Anfertigen ols auch im Reparireu aller Arten von Strohdecken, namentlich in Stuben, Wage» und Chaisen, auch Stroh stiefeln und Slrobschuhen, Reisestiefeln für Herren und Frauen, welche für kalte Füße sehr dienlich sind, zu empfehlen. 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's 'S Lich. den 1. Novbr. | Laubach, v. 15. August | Butzbach 1 den 31. August | per Pfund kr.!pf. kr. Pf. kr- Pf- kr. Pf. kr- Pf. Ä| kr. Pf. kr. Pf. kr. Pf- kr. Pf. kr. Vf. Mm ■BB ■MM 77 mm* »OB D ) ra. . > -Gerste- ) s G--ßen \ ?Korn- } Mehl MB ■K ■■Ma WM* »WM Dl)fenflei(d) 11 —— | — — 11 — —— — 12 — Kuyfieisch . 9 2 1---------- 8 — — 9 — 2 4 — —~ — — — 4 1 4 Rindfleisch . 9 — — — 8 — — — 8 — 4 o ) Grünberg )^K.zG.) 8 — 8 — 8 — 8 — 8 — Kalbfleisch • 7 — — — 7 — — 8 — N f 4 Walzen - 1 au6 | Kornmehl besteh. 1 Schweinefl. . 10 2 — 10 — — — 12 — 2 8 4 2 — — —- —•** 4 3 — — Hammclfl. . 8 .— — 1 — — —— 9 4 9 — — — 2 2 9 2 — — Schaaffl. . . - Tr Q 8. Q 1 Q 1-7 1 Q Leberwurst . 12 — — — 12 — — -— — — Für 1 kr. Wafserweck..... 7 2 gern. Wurst. Bratwurst . 8 16 — — — 16 — — — 16 — 1 kr. Milchbrod ..... 6 5 — 5 2 — — 6 — Schwartem.. 17 — — — 16 — — — 16 -- Blutwurst . 14 — — 14 — — — — — Marktpreise. ph geräuch. Speck 24 — — — 20 — — — 24 — kr. Pf. kr. Pf. kr. Pf' kr. Pf. kr. Schinken . . 17 16 17 ■mM Dörrfleisch . 17 — — — 20 — -- — 17 1 Maas Milch....... 6 — — — — — — — —— Rindsfett 20 — — — 16 — — — 20 — 1 Pfund Butter ...... 16 Hammelsfett 20 — — — 16 — — — —---- — auch . . . . . 17 — — — — — —— — — — Schweine- 3 Hand käse........ 4 — — — —— — — — — schmalz, aus- 7 Gier......... 8 —— — — — — — — — gelassenes . 22 20 — 1 dgl., unauSgel. 18 20 18 ifrh# „ Geschw. Vorschuß . . . enelben Gatluna befteben. itr.b itmi 10 Pf v. n ebt meb r al 8 a aber tlnl Frucht- flnt« tung. Gießen 1 22. November. | Grunberg i 17. November. | «ich 1 1. Novbr. 1 Friedberg 14. November. Mainz 19. Oct. Marburg Wetzlar 17. No, >vr. el Malter. Mütt Schef Pf. ff. kr Pf. ff. kr- Pf. ff. kr. Pf. ff. kr. Pf. ! ff- kr. ff kr. ff. | kr. L Waizen . 200 6 45 200 6 30 7 — — 6 30 200 7 33 — ___ 2 \ 55 — Korn . . 200 5 10 190 4 50 — 5 —— — 4 56 200 4 49 — — 2 10 •—■ Gerste. . 170 4 — 170 3 40 — 4 — — 3 50 200 4 3 — —. 1 ; 39 — Hafer. . — 2 45 — 2 30 — 2 40 — 2 48 200 3 20 —• ■— 1 16 Erbsen . Linien . . — .1 (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu Jß 95. des Anzeigeblattes Feilgeboten. 2196) C. Frech in Gießen kündigt werden. vorzüglichste Heilmittel gegen nervöse, gich- worüber ich viele Hundert attestirte Erfahrungen empfiehlt sein erstes und alleiniges Depot der vortdehhaft bekannten Goldberger schm BaiscrI. , Galvano elektrischen ä Stück mit Gebrauchs-Anweisung l Rthlr., stärkere auch schon auf hiestgem Platze und dessen Umgegend und erprobten Königl. Allerhöchst privile;prten Mheumatismus Ketten 1 Rthlr. 15 Bäckermeisters Heinrich Noll, eheliche Tochter, alt 1 Z 4 M gestorben den 23. November. Den 26 November. Ludwig Karl Löber, des Bürgers und Schuhmachermeisters, Heinrich Löber, ehelicher Sohn, alt 1 Z. 3 TZ. 26 $ , gestorben den 24. November. Den! elben Anna Bamberger von Damshausen, alt 18 3 , gestorben den 25. November. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche be< sorgt Pfarrer Bonhard. Druck und Verlag der G? D. Brühl'scheu Buch und Stelndruckerei. vom 28. bis 30. 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