Imzcigeblatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gieren. JV2. 87. Sonnabend den 30. September 18^8. Deeses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein halbes Jahr für Einheimische 1 fl., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 fl. 6 kr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen lobl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1. Einrückungsgebühr für den Raum der gespaltenen CorpuS-Zerle 2 kr. Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt feyn. Amtlicher Theil. Auszug aus dem Gr. Hess. Regierungsblatte Nr. 52. vom 25. September 1848. Bekanntmachung, die Ernennung eines Reichs-Commissärs für die südwestlichen deutschen Bundesstaaten betreffend. Der in dos Großherzogthum Baden erfolgte Einfall von Freischaaren hat die provisorische Centralgewalt für Deutschland bestimmt, den Abgeordneten der deutschen Reichsversammlung Herrn Gustav Grafen von Keller zum Reichs-Commiffär für den ganzen Umfang aller südwestlichen deutschen Bundesstaaten zu ernennen, mit dem Auftrage, im Namen der Reichögewalt alle zur Herstellung der Ruhe und Ordnung und der Herrschaft der Gesetze erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, nöthigenfalls die hierzu erforderlichen Truppen zu requiriren, den Belagerungszustand zu erklären, das Standrecht zu proclamiren, kurz in Allem nach seinem besten Wissen und Gewissen zu handeln, soweit es die allgemeine Wohlfahrt und Sicherheit von Deutschland erfordert. Sämmtliche Civil- und Militärbehörden werden daher angewiesen, den Verfügungen des genannten Reichs-Commissärs unweigerlich und ungesäumt Folge zu leisten und ihn in Durchführung aller von ihm getroffenen Maßregeln auf das Kräftigste zu unterstützen. Darmstadt den 24. September 1848. Großherzogl. Hessisches Staats-Ministerium. I a u p. v. Rieffel. O e s f e n t l i ch e Nachricht. Betreffend: Die Herstellung von Rcgierungs-Commiffären zu Grünberg, Laubach und Lich. Die in obigem Betreffe von uns getroffenen allgemeinen Anordnungen werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß der Localbehörden und Bezirksangehörigen gebracht. Dieselben haben es dem Patriotismus der bestelllen Regierungs-Commissäre zu danken, daß diese Einrichtung getroffen werden konnte, welche ihnen die Möglichkeit giebt, ihre Angelegenheiten in ihrer Nähe unentgeltlich besorgt zu sehen. Die Gr. Bürgermeister sind aufgefordert, dafür zu sorgen, daß diese Anordnungen in den betreffenden Gemeinden möglichst allgemein bekannt werden. Gießen den 24. September 1848. Die Großherzoglich Hessische Regierungscommission des Regierungsbezirks Gießen. K ü ch l e r. Pietsch. 676 Zu Nr R. C. 1390. Gießen am 24. September 1848. Betreffend: Das Obige. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Bürger, Gr. Bürgermeister Haberkorn zn Grünberg, Dr. Dteinuretz zn Laubach und Bing mann zn Lich. Um den Bewohnern der entfernt, n Theile des Regierungsbezirks Gelegenheit zu geben, manche häufiger vorkommende Anqelegenbeiten, wobei nach den bestehenden Borschristen unsere Mitwirkung erforderlich wäre, mehr in ihrer Nähe besorgt zu erhalten, und den Geschäftsbetrieb im Interesse der Be- zirksangebörigen förderlicher zu regeln. haben wir auf den Grund des Art. 11 des Organisationsgesetzes vom 31. Juli l. I. uns veranlaßt gesehen, folgende Einrichtungen zu treffen: I. Es werden zu Regiernngs Coinmistären von «ns bestellt: 1) Der Bürger und Bürgermeister Haber körn zu Grünberg für die Gemeinden des Landgerichtsbezirks Grünberg. 2) Der Bürger und Bürgermeister Dr. Steinmetz zu Laubach für die hierher gehörigen Gemeinden des Landgerichts Laubach, und 3) Der Bürger und Bürgermeister Bingmann zu Lich für die hierher gehörigen Gemeinden des Landgerichts Lich. II. Theilen wir diesen Regierungs-Commissären innerhalb der ihnen zugewiesenen Orte die selbstständige Leitung und Vornahme nachverzeichneter Verwaltungsgeschäfte zu: 1) Die Beglaubigung der H eimathssch eine für Dienstboten, Taglöhner, Lehrlinge rc. insoweit sie nach den Ministerialausschreiben vom 26. Juni 1833 und 1. Mai 1835 seither durch die Gr. Kreisräthe zu geschehen hatte. 2) Die Erlaubniß-Ertheilung an beurlaubte Soldaten zum auswärtigen, jedoch 15 Stunden Entfernung nicht überschreitenden Aufenthalte, gemäß §. 4 der Instruktion vom 1 Juli 1831 (Reg.-Bl. Nr. 52.) 3) Die Ausstell ung der Wanderbücher nach Maßgabe des Ministerialausschreibens vom 25. Mai 1842. 4) Die Ausfertigung der Ta n z m u si k-Er l a u b n i ß sch e in e unter Anwendung des im §. 45 der Verordnung vom 1. December 1827 über Ausführung des Gewerbsteuer Gesetzes vorgeschriebenen Stempeltarifs und unter Beachtung der Ministerial-Äusschreiben vom 12. Decbr. 1832, 26. Juni 1833, 10. März 1834, 27. August 1835, 22 Septbr. 1835, 12. Febr. 1836. 5) Die Prüfung und Visirung der Armuthsberichte Behufs Zulassung zum Armen- rechte, nach §. 2. der Instruktion vom 25. April 1836 (Reg. Bl. Nr. 23 von 1836) und unter Beobachtung der Ministerialausschreiben vom 26. Juni 1833 und 9. März 1842. 6) Die Überwachung deö Zunftwesens, und die Besorgung der dabei vorkommenden Geschäfte, Abhör der Zunftrechnungen rc. 7) Die Leitung und Ueberwachung der Feuervisitationen, sowie die Erlassung der zur Abstellung der Gebrechen erforderlichen Polizeibefehle resp. die Verweisung der Ungehorsamen oder Zuwiderhandelnden zur Bestrafung an die Gr Landgerichte als Polizeigerichte I. Instanz, Alles in Gemäßheit der Ministerial-Regulativc vom 14. Mai 1835, 26. Juli 1837 und des Ministerial-Ausschreibens vom 24. März 1843. 8) Die Anordnung der Verbringung von bestraften Verbrechern, namentlich Landstreichern und Bettlern, wo es im öffentlichen Interesse liegt, vcrmitlelst Schub's über die Grenze oder in ihre Heimaih. Desgleichen in den geeigneten Fällen die Wcgschubung der der Landstreicherei verdächtigen Personen, insbesondere des nicht legitimirten und mittellos herumziehendcn Gesindels. Endlich 9) Die poliz etliche Aufsicht über die Bezirksgefängnisse und die Verpflegung der Gefangenen. III. Die Thätigkeil der bestellten Regierungs-Commiffäre in den Fällen II 1—5 einschließlich und 8 ist bedingt durch vorausgehende Anregung der Lokalbehörden. Dieselben sind deshalb angewiesen, diejenigen Vorlagen, welche sie dieserhalb sonst vorschriftsmäßig an die Regierungs-Commisffon zu richten gehabt hätten, nunmehr an die betreffenden Regierungs-Commiffäre einzusenden. — IV. Die Geschäftsverrichtungen der Regierungs-Commiffäre geschehen unentgeldlich und ist keinerlei Gebührenbezug damit verknüpft. K ü ch l e r. 677 9?r. R. C. 1429. Gießen am 24. September 1848. Betreff end: Die Uebertragung verschiedener Verwaltungsgeschäfte an die Gr. Bürgermeister. Die Groscherzoglich Hessische Regiert,ngs-Evmmission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtiichc Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen. Die große Ausdehnung des Regierungsbezirks macht es eineötheils nöthig, so viel wie möglich lästige Gänge und Schreibereien zu vermeiden, anderntbeils liegt es in unserer Absicht, Ihnen in der Behandlung von Gcschäflsgegenständen innerhalb Ihrer localen Verhältnisse eine unabhängigere Stellung anzubahnen. Wir haben daher beschlossen, Ihnen die nachstehend aufgeführten Gcschäftsverrichtungen in welchen bisher von der vorgesetzten Vcrwallungsbehörde verfügt zu werden pflegte, zur selbstständigen Behandlung zu überlassen, wobei es sich dann von selbst versteht, daß Sie die gesetzlichen Vorschriften zu beobachten haben und für deren Beobachtung verantwortlich sind: 1) Die Ertheilung der Auffenihaltserlaubniß an Fremde, welche auf den Grund gehörig befundener Legitimation, und nach ordnungsmäßigem Eintrag in das Frcmdenregister zu erfolgen hat. Hierbei sind die Bestimmungen des Ministerialausschreibens vom 12. Februar 1847 (Nr. 8.) zu beobachten. 2) Desgleichen zur Aufnahme fremder Kinder (siehe MinisterialauSschreiben vom 18. Ium 1815). 3) Desgleichen zur Annahme von ausländischem Gesinde, erfolgt ebenfalls auf Vorlage gültiger Legitimation und ordnungsmäßigem Eintrag in das Gesinderegister. 4) Ertheilung der Baucrlaubniß für alle Neubauten und Reparaturen, welche nicht an der Straße, sondern innerhalb der Hofraithen vorgenommen werden, unter Beobachtung der Bestimmungen der Feucrordnung von 1767 und des Ministerialausschreibens vom 24. März 1843 (Nr. 9.) 5) Erlaubnißertheilung für öffentliche Darstellungen, vorausgesetzt, daß sie nicht anstößig sind, Musi- ciren, (mit Ausnahme von Tanzmusik) Seiltanzen und Orgelspiclen, jedoch vorzugsweise nur auf Jahrmärkten, und mit Berücksichtung der Zeit und der örtlichen Verhältnisse. Nicht mit Gewerbspatent versehenen Musikanten, Seiltänzern und dergleichen Künstlern ist die Erlaub- niß auf Stempel zu 45 Kr. für einen Tag zu ertheilen. (Siehe §. 44 des Gewerbsteucrgesetzcs vom 1. December 1827) 6) Die unmittelbare Ablieferung auf der That ertappter Bettler an die Gr. Landgerichte, als Poli« zeigerichte erster Instanz. Eö hat dies vermittelst vorschriftsmäßiger Anzeige zu geschehen. — 7) Die Ausweisung Ortsfremder, welche ein anstößiges Leben führen, oder der Gemeinde zur Last fallen, ohne weitere Anzeige bei der Rcgierungscommission. Endlich 8) Ebenso die Verweisung des in der Gemarkung arrctirten legitimationslosen resp. mittellosen Gesindels, wenn kein weiterer Verdacht eines Verbrechens vorlicgt, kurzer Hand, mittelst schriftlichen Vorweises in ihre Heimath. Erscheint nach Lage der Umstände förmliche Wegbringung auf dem Schube erforderlich, so sind dieselben resp. hierher resp. an den bestellten Regierungs-Commissär abzuliefern. K ü ch l e r. Pietsch. 678 Gefundene Gegenftände. Ein Paar Handschuhe, mehrere Schlüssel und eine goldne Ohrglocke sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abegegeben worden. Gießen am 27. September 1848. Edlttalladung. 1729) Hungen. Karl Klotz von Holzheim, 1789 geboren, der als Soldat im 2. Bataillon des vormaligen Gr. Garde-Füssilierregiments, den Feldzug von 1814 mitgemacht, ist aus demselben nicht zurück- gekehrt, und sein Schicksal ist nicht zu ermitteln gewesen. Da sein Vater, Martin Klotz, sein Vermögen an seine beiden anderen Söhne abgeben will, so wird Karl Klotz aufgefordert, sogewiß binnen 3 Monaten Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, als sonsten die Theilung, wie sie entworfen ist) ohne Rücksicht auf seine etwaige Einsprache bestätigt werden wird. Hungen den 12. August 1848. Gr. Hess. Fürstl.-Solms. Landgericht Hofmann. Besondere Bekanntmachungen. 1890) Gießen. Vetr: Octroi-Erhebung der Stadt Gießen, insbesondere Rückvergütung aus B r a n n t w e i n. Um die Nachtheile zu entfernen, welche der Stadtkasfe bisher dadurch erwachsen sind, daß theil- weise Rückvergütungen von Oetroi bei der Ausfuhr von geringhaltigem Branntwein beansprucht resp. geleistet wurden, dessen Procentgehalt mit dem erhobenen Oetroi in keinem Verhälinisse gestanden, hat sich die Nothwendigkeit einer Revision der Bestimmungen in § 18 lit. e des Octroireglements vom 21. Juli 1843 dargethan, und eS ist in Folge davon mit höchster Genehmigung beschlossen worden, daß für die Folge bei der Ausfuhr von Branntwein im Großen, d. h. von 20 Maß (in auswärts, unter Beseitigung der nach § 18 lit. c. des Octroi - Reglements bisher in Geltung gewesenen Rückvergütungs-Normen folgende Rück- Vergütnugssätze Geltung haben sollen, nämlich: a) 1 fl. 45 fr. per Ohm von allem Branntwein und Liqueur zu 42 % aufwärts bis zu 50 %nach Traktes. 1>) 1 fl. 30 fr. per Ohm von Branntwein zu 38% bis zu 41% sowie von Liqueur unter 42% nach Trallcs. <9 1 ft- 15 fr. per Ohm von gewöhnlichem Branntwein unter 38% wogegen hinsichtlich der Rückvergütung von solchen erportirten Spirituosen, welche einen höheren Wein- getstgehali als 50% nach Traktes haben, es bei der bisherigen Bestimmung, wonach der höhere Weingeistgehalt von dergleichen Branntwein ermittelt und hiernach der verhältnißmäßige Mehrbetrag der Rückvergütung auf Branntwein' berechnet und geleistet wird, sein Bewenden behält. Der Anspruch auf Rückvergütung des Oetroi von ausgeführtem Branntwein ist jedoch an die pünktliche Besolgung der nachstehenden Controle- Vorschriften gebunden und durch solche bedingt. Alle ausgeführt werdenden Branntwein-Quantitäten von 20 Maas an aufwärts, müssen, nachdem zuvor bei dem Gr. Hauptzollamte die erforderlichen 'Tranksteuerscheine eingeholt worden sind, und diesem der Stärkgehalt derselben schriftlich de- clarirt worden ist, dem betreffenden Thorschreiber am Ausgangsthor vorgeführt und zur specielleu Revision gestellt werden. Größere Ladungen müssen dem Thorschreiber am Seltersthore, woselbst die zur Revision erforderlichen Räumlichkeiten hinsichtlich des Ab- und Ausladens vorhanden sind, ausschließlich vorgeführt werden, worauf die Revision, unter Zuziehung des Octroi-Controleurs oder Octroi-Aufschers erfolgt. Ausnahmsweise und wenn das Ab- und Ausladen sehr bedeutender Frachtwägen am Selteröthor mit zu großem Aufenthalt verbunden wäre, oder sonstige Hindernisse dies unthunlich machen sollten, kann gestattet werden, daß die Revision der zur Ausfuhr declarirten Branntweine schon am Ausladeort des Versenders oder Frachtführers durch den Octroi-Controleur oder Octroi-Aufseher der speziellen Revision unterworfen, unter deren Aufsicht verladen und die Ladungen an das Ausgangsthor gut sindenden Falls begleitet werden. Das Ergebniß der Revision wird von dem Octroi-Controleur auf den Tranksteuerscheinen no- tirt und von dem Thorschreiber bei der Ausfuhr in das Ausfuhrregister eingetragen. Bei Verladungen von Getränken, deren Revision in den Localen der Versender vorgenommeu werden kann, ist cs durchaus nothwendig, daß die Versender die zu revidirenden Getränke dergestalt bereit legen, daß, wenn der Aufseher erscheint, die Revision ohne Aufenthalt erfolgen kann und daß nach erfolgter Revision die zu versendenden Getränke in Beisein des Aufsehers von betreffendem 679 Fuhrmann verladen werden. Die Rücknahme der Getränke vom Fuhrmann, sobald solche einmal re- vidirt sind, darf in keinem Falle stattfindcn, es sei dann, daß hierzu die erforderliche Erlaubniß des Bürgermeisters zuvor eingeholt resp. ertheilt wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden als Defraudation angesehen und bestraft. Branntweine, welche schon von dem Gr. Hauptzollamte einer Revision unterworfen und von diesem amtlich versiegelt worden sind, unterliegen einer Revision am Ausgangsthore nur in Bezug auf Faßgehalt. Mit der Ausführung vorstehender Anordnungen tritt außerdem eine Aenderung resp. Verschärfung der im §. 20 und 22 des Octroi Reglements vorgejehenen Strafbestimmungen wie folgt ein. Jeder der es unternimmt, bei der Ausfubr von Branntwein und Spirituosen durch unrichtige Declaration in Bezug auf Gattung, Menge und Stärkegehalt das städtische Octroi dadurch zu beeinträchtigen, daß er eine Rückvergütung beansprucht, die ihm nach den in dieser Bekanntmachung enthaltenen Bestimmungen nicht gebührt, wird im ersten Defraudationsfalle wie bisher mit dem lOfachen, bei einer Wiederholung mit dem LOfachen Betrage der defraudirten oder zu defraudircnd beabsichtigten Abgabe bestraft, beim dritten solchem Falle aber verliert der Defraudant die Berechtigung zum Bezüge der Rückvergütung auf immer. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 15. October l. I in Wirksamkeit. Gießen den 25. September 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1883) Gießen Die Verloosung uub Zurückzahlung von Pas- siveapitalie» bei der Stadt Gießen. Bei der heute stattgefundenen planmäßigen Verloosung wurden nachsolgcndc städtische Passivcapitalien zur Rückzahlung bestimmt 1) Von dem 3% prozentigen Anlehn die Obligationen Lit. A. *45 124 ä 1000 fl. 1000 sl. Lit. B. «46 46 u. 49 ä 500 fl. 1000 „ Lit. C. *45 9. 46. 117. 177. 219. 277. 334 a 100 fl. 700 „ 2) Von dem 4 prozentigen Anlehn die Obligationen Lit. C. *45 8. 23. 89 ä 100 fl. 300 „ Die Inhaber dieser Obligationen werden zur Empfangnahme ihrer Kapitalien mit dem Bemerken eiiigcladen, daß mit dem 31. Dccember d. I. die Verzinsung derselben aufhört. Gießen den 23. September 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen. 1824) Gießen. Montag den 16. October d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Ratbhaus die dem Seilermeister Philipp Berger dahier zustehcnden Immobilien, als; Grundbuch UlKlftr. y458 3 Hofraithe auf der Mäusburg, J/779,3 12 Hofraithe bei der Stadtwaage, 7778,8 2 Hofraithe daselbst (Stall), 17/20 78 Garten, am Hamm, am Neustädter Tbor, 184 Acker im Altenfeld, stößt links auf dem Weg, 33/164 68 Acker am Nahrungsberg, auf dem Steinbacherweg, 33/l79 27 Acker daselbst, 27/126 172 Wiese in der Stephansmark, =7/127 362 Wiese daselbst, 39/276 117 Acker, links am Wieseckerweg, s%77 117 Acker, links am Wieseckerweg, öffentlich ineistbietend versteigert werden. Gießen den 12. September 1848. Der Beigeordnete Rühl. 1899) Gießen. Fcitag den 6. October, Morgens 10 Uhr, sollen aus hiesigem Nachhause ein Theil der städtischen Lehmgrube, zwischen dem Krofdorfer- und Wißmarweg gelegen, welche 657,31 UlKlastcr oder 194 Ruthen enthält, sodann ein in den alten Ställen besiiidlicher städtischer Platz, enthaltend 3,41 lUKlaftcr, der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt, wozu die Kaufliebhaber cingcladen werden. Gießcn den 28. September 1818. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1901) Gießen. Montag den 16. October d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigcm Rathbaus der zum Nachlaß der Wittwe Johannes Pfaff dahier gehörende, Grundbuch □Slftr. 27/35 20 Acker, jetzo Gärtchen, an der Schoor, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 28. September 1848. Der Beigeordnete R ü h l. 1905) Steinbach. Künftigen Montag den 2. October 1848, sollen dahier 2 Fasselochsen, Vogelsberger Ncwe, 680 welche 3 und l*/2 jährig und beide preiswürdig sind, sollen aus freier Hand verkauft, oder den 2. October der Versteigerung ausgesetzt werden. Steinbah den 22. September 1848. Der Bürgermeister H o r n. 1898) Gießen. Nachfolgende zwei Gärten, zu dem zurückgelassenen Vermögen gehörend, der vor kurzem nach Amerika vcrreißlcn Schuhmacher Joh. Karl Rinn'schen Familie dahier, als 3/4 Morgen haltenden Garten am obersten Rie- ' gelpfad,! % h n u hinter dcn^ Eichen, sollen Montag den 9. Oktober d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Rathhaus auf 6 Jahre verpachtet werden. Gießen den 26. September 1848. Der Beigeordnete ___________ R ü h I. Feilgebolen. 1906) Gießen. Aechtes Bnirischcs gerbier per Flasche 8 fr. im Eaffe Lind. 1903) Gießen. Ein fast noch neuer großer Mackischer Kochofen, weicher wegen Lokalveränderung einem andern weichen mußte, ist billig zu verkaufen. Gießen den 28. September 1848. Ludwig Welckcr, Hofgericbts-Advokat. 1887) Gießen. Trocken-Hefe ist jetzt wieder fortwährend frisch zu haben bei M. Silbereisen. 1907) Gießen. In der Steindruckerei des Unterzeichneten ist das Commando zum Ge- wehrexercieren der Bürgergarde für 4 fr. per Eremplar zu haben. I, K. Brühl in den Neuenbäueu. 1343) Gießen. Orientalischer Haarbalsam Das wirksamste Mittel gegen das Ausfallen der Haare und zur Wiedererzeugung derselben, das Fläschchen zu 48 fr. nebst Attesten und Gebrauchö- anweisttng bei H. Trepp in ger. 1904) Gießen. Bei dem Unterzeichneten ist guter Pferdedünger zu verkaufen. Joh. Maus Lit. C. No. 141. Zu vernüetben. 1896) Gießen. In der Flügelsgasse ist ein Logis zu vermiethen und kann sogleich bezogen werden bei Georg Moog. 1893) Gießen. Eine angenehme Familienwohnung ist Lit. A. M. 147 in der Braudgasse zu vermiethen. 1891) Gießen. Mein Vorderhaus in der Wolfengasse kann sogleich an eine solide Familie vermielhet werden. H. Roth äuge. 1886) Gießen. In meinem Nebenhause ist eine Wohnung von 5 Zimmern und einem Man- sardezimmer, nebst Küche mit Waschkessel und Speisekammer, Keller, Holzrcmise und Bodenraum zu vermiethen und sogleich beziehbar. Dr. Weber. Bermischte Nachrichten. 1900) G i Beim Beginne des Wintersemesters erl schaftlichen Ionrnallcsezirkel in empfehlende nachstehenden Zeitschriften mit: Abendzeitung. Anzeiger der Deutschen. Ausland. Blätter für lit. Unterhaltung. Blätter ans der Gegeinvart. Charivari. Dorfzcitung. Erheiterungen. Fliegende Blätter. Grenzboten. Außerdem eine Anzahl Taschenbücher Das Abonnement wird vierteljährig i eßen. aubt sich der Unterzeichnete seinen schönwissen- Erinnerung zir bringen. Es theilt derselbe die Humorist. Komet. Leuchtkugeln. Leuchtthurm. Literaturzeitung, Haller. Minerva. Miscellen. Modenzeitung. Monatshefte, Düsseldorfer. Morgenblatt mit Beilagen. für 1849. nit 2 Gulden vorausbezahlt. G. F. Heyer, Sohn. 681 1902) Braunsteinbergwerk bei Gießen. Briefe und sonstige Sachen, welche an mich gelangen sollen, bitte ich bei Herrn Seilermeister Huhn auf dem Selterowege abzugeben. (5. Steinberger, Verwalter auf dem Braunsteinbergwerke bei Gießen. 1907) Gießen. Für die nächste Sitzung des hiesigen vaterländischen Vereins steht unter anderen Gegenständen die Wahl des Vorstandes, sowie die Wabl des Centralausschusses für die vereinigten inländischen constilutioneüen Vereine auf der Tagesordnung, und ersucht man die Vereinsmitglicder sich zu jener auf den 2- f." M. fallenden Sitzung zahlreich einfinden zu wollen. Gießen den 29. September 1848. Rosenberg, Vorsitzender. 1858) Gießen. Eine brave Magd, welche mit Kochen und mit allen häuslichen Arbeiten umzugehen weiß, und gute Zeugnisse beibringen kann, wird auf Weihnachten in Dienst gesucht. Wo? sagt die Erped. d. Bltts. 1863) Gießen Donnerstag den 12. October beginnt wieder mein Unterricht. Lehr. 1889) Gießen. Es wird eine brave Magd bis Michaeli in Dienst gesucht, Ausgeb. d. Blttö. sagt wo. Frischbäcker zu Gießen. . Sonntag den 1. October. Christian Löber in der Angekommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. Im Rappen.• Hr. Meper, Kfm. v. Bremen. Hr. Schenck. Bergr. v. Ludwigshütte. Hr. v. Wittgenstein, Stud. v. Wittgenstein. Hr. Reimann, Kfm. v. Hamburg. Hr. Ramspcck, Lehr. v. Friedberg. Hr. Stein, Landr. v. Lich. Hr Scheerer, Dr. jur v. Minden. Hrn. Kfl. Sammne v. Cöln u. Stock v. Bremen Hrn. Stud Grasso v. Beverungen u. Streiter v. Heidelberg. Hrn. Kfl. Zimmermann v- Cobleuz u. Finger v. Frankenberg. Hr. Eidberg, Stud. v. Mahlberg. Hrn. Kfl. Macken v. Bremen u. Jost v. Frankfurt Hr. Glaser, Dort. v. Biedenkopf. Hr. v Chambach, Rent. v. Aachen. Hr Weißhaupt, Kfm. v. Cassel. Im Einhorn: Hrn. Kfl. Strauß v. Laubach u. Löhrach v. Ettlingen. Hr. Brücker, Ingen, v. Saarlouis. Hr. Bernhardt, Archit. v. Tübingen. Hr. Rartich, Rent. v. Mannheim. Hrn. Kfl. Gildschmidt ».Frankfurt, Schmitz v. Stuttgart u. Vvtwinkel v. Kreuznach. Hr. Wittenberger, Partie, v. Bingen. Hr. v. Bürg, Rent. v. Aschaffenburg. Hr. Neustadt. Christian Wallenfels in der Wallthorstraße. Christian Lampus auf dem Seltersweg. Heinrich Noll im Stern. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 1 October, dem Erndtc- und Dankfeste. Morgens Kirchenrath Dr. Engel Nachmittags : Pfarrer Bonhard Wegen des Erndtefestes wird das heilige Abendmahl künftigen Sonntag nicht gehalten, die Feier desselben findet aber künftigen Sonntag über 8 und über 14 Tage, also zwei Sonntage hmtereinander, Statt. Für das Erndtefest ist ein besonderes Lied gedruckt worden, welches von dem Liederkranz und bei einzelnen Strophen auch von der Gemeinde gesungen wird. Exemplare werden an den Kirchcnthüren ausgestellt. Kopulirt. Den 2 4. September. Johann Balthasar Arnold, Bürger und Zimmermann dahier, des verstorbenen hiefigen Bürgers und LrinewebermeisterS, Ludwig Arnold, ehelicher Sohn; und Karoline Thiel, des verstorbenen Mühlarztes, David Thiel zu Wudz-n bei Bromberg, eheliche Tochter. Getaufte. Den 24. September. Dem Burger und Metzgermeistcr, Friedrich Joseph Möhl, ein Sohn, Gustav, geboren den l. September. Denselben. Dem Bürger und Schmied zu Biedenkopf, August Unverzagt, ein Sohn, Emil Karl Georg, geboren den 9. September. Denselben. Dem Bürger und Schrcinerweister, Christian Koch, eine Tochter, Wilhelmine Franziska, geboren den 3. September. Den 27. September. Dem Bürger und Drechsler- meister, Johann Hellwig, ein Sohn, Hermann Philipp, geboren den 12. September. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. vom 26. bis 29. September 1848. Winter, Kfm. v. Marburg. Hr. v. Leßbeck, Offiz, v. Oldenburg. Hr. Dr Stumpf m. Bedien., Privatm. v. Cassel. Hr. Kruger, Comis v. Straßburg. Hr. Entemeper, Stud. v. Kaßenfrittiln. Hr. Amprosius, Partie v. Trier. Freiherr v. Becker, Geh. R. v. Breslau. Hr. Benzinger, Postsecret. v. Büdingen Hr. Kleiner, Stud. v. Bonn. Hr. Hoffmann, Kfm. v. Biedenkopf. Hr. Nauheimer, Schrifts. v. Mainz. Hr Schulz, Kfm. v. Frankfurt. Graf v. Pardillour m. Fam a. Mailand. Hr. Hartig, Postbeamt v. Griesheim. In den Privathäusern. Bei Wittwe Beck: Hr. Beck, Privatm. v. Bingenheim. — Bei Hrn. Schneidermstr. Will: Frl. Loskant v. Lich. — Bei Hrn Kfm. Nsll: Fr. Rentmstr. Schott v. Wetzlar — Bei Hrn. Steuer-R. Hoffmann: Hr. Reining, Oecon-R. v. Dresden u. Hr. v. Buri, Kamm-R. v. Lauterbach. — Bei Hrn. Landr Welcker: Hr. Welcker, Pfarr. v. Watzenborn. — Bei Hr» Hosger.-Secret. Krebs: Hr. Dunker m. Fam., Proeur. v. Corbach. Nicht zu übersehen! Unser illnstrirteö Bei blatt ellcheint jede Woche in einem kl. Folio-Bogen, wie die erste Probenummer, mit je 6 — 8 feinen Bildern und kostet eigentlich per Quartal (st. 1 12 fr.) Die Abnehmer des hiesigen Anzeigeblatts erhalten es aber zu dem enorm billigen Preis von nur (36 fr.) per Quartal. Der Jahrgang enthält 682 Frucht- u n d VLktualisnpre ife Br f tun Li e n preis e. der G. D. Brühl'schen Buch- und Steinvruckerei, gegen 400 der schönsten Bilder und im Inhalt werden Original-Erzählungen deutscher und auswärtiger Schriftsteller, wie auch humoristische Aufsätze, Anekdoten, Lebensbeschreibungen, Rebus, re. gegeben. Am Schluß jeden Jahres wird ein Titel und Jnhaltö-Verzeichuiß geliefert und erhält man mithin durch Aussammeln der Blätter eine der schönsten Familienbib- liotheken. Im Voraus machen wir darauf aufmerksam, daß wir nicht verfehlen, den politischen Ereignissen zu folgen, daß wir die Kämpfe auf den Frankfurter Barrikaden und oie der Struveschen Freischaaren in ihrem furchtbaren Ernst, neben den erheiternden Scenen des Volks- und Familienlebens durch bildliche Darstellung Vorfahren werden. Wir ersuchen unsre verehrten Abonnenten, welche gesonnen sind, sich auf dieses interessante illustr. Werk abonniren zu wollen, den mit der vorigen Nummer der Sprechhalle erhaltenen Subscriptions- schein mit gefälliger Angabe der Exemplare auszufüllen und bald möglichst einzusenden, um danach die erforderliche Auflage bemessen zu können. Die Expedition dieses Plattes NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als andertbalb Pfund rc. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig 5 Loty ausmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nickt genießbaren Stucke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. D Fleischtaxe. Gießen und Hungen den 30. Sept. ! Grünberg I Butzbach 1 den 2. Sept. Ridda den 2 Sept. Friedberg den 2. Sept. Brodtaxe. nun iiaipiä) den°30. Sept' Grünberg den 26. Ang. Butzbach 1 s Nidda den 2. Sept. Friedberg den 19. Aug. per Pfund krJf. — — kr/pf. kr.lpf. kr. Pf. kr. Pf. S| kr. kr. Hf. kr. Hf. kr. u. kr. pf. Ochsenfleisch 12! 2 — — 12 2 12 — 12 ~2 2 ® . 1 LGerste- ) 2 s ®le^u i jKorn- J Mehl 2 ”2 ~4 4 — Kuhfleisch . 10 — — .— 10 10 — 10 — 4 9 9 — 8 3 9 8 — Rindfleisch . 1 9 — — — 8 _ 9 — 8 — 6 0 ) Grünberg } |®. ) 13 2 — — — _ Kalbfleisch . 1 8' — — — 7 — 6 — 6 1 2 N ) aus i Walzen- 5 1 — — — _ _ _ Schweinefl. . 13 — — — 13 2 ,13 — 12 2 4 ~ ? und 10 2 — — — _ _ _ _ Hammelfl. . 9 — — — 9 — 9 - 9 — 6 gj ) j Karnmehl besteh. 15 3 — — — — _ _ _ Schaaffl. . . Leberwnrst . gern. Wurst. Bratwurst . IJJ j | Tf* CO 00 — — 7 14 18 Illi 1 tö #2 CO INI 7 - 12 — 8 — 16 — Für 1 kr. Wasserwcck..... „ 1 kr. Milchbrsd..... 5 lö 1 1 Q. 1 1'1 Q 6 4 05 1 Öl & 5 Q ' 3 Q 5 2 5 — Schwartem.. 18- — — 10 — — — 16 — Blutwurst . 16 - — — 14 — 14 — 12 — Marktpreise. geräuch.Speck 27 — — — 24 — 24 - 24 — kr. Hf. kr. Hf. kr. Hf- kr. Hf. r. Pf. Schinken . . Dörrfleisch . 19 19 20 18 18 19 — _ — 18 — 18 — 1 Maas Milch....... Pfund Butter...... 6 — — Rindsfett 20 — — — 24 — 18 — 24 — 1 18 — — — _ — — _ _ _ Hammelsfett 20 — — — 16 — 16 — 18 — auch..... 19 Schweine- 4 Handkäse........ 8 — -— — — — — ___ _ — __ schmalz, aus- 24 1 4 Eier......... — — — — — _ — - _ _ gelassenes . 24 — — — — 20 — —. — 1 Pfund Waizenmehl..... bgl., unausgel. 20 —1 — — 18 — — — 20 — F r U ch t p r e i s e. Krucht. gat- tllNg. Gießen Grünberg Friedberg Büdingen Mainz Marburg 2 Sept. Wetzlar 23. Septbr. 27. Septbr. 23. Septbr. 20. Septbr. 6. September 1. September ä) a l t e r • Mött Scheffel 9f._ JL kr. w_ fl. kr. Pf. ff. .„kr. Pf. ff. kr. Pf. ff. kr. ff. kr. fl- kr. hfl Waizen . 200 9 9 200 9 200 9 18 — 9 55 _ 10 6 34 3 49 Karn . . 200 6 26 190 6 20 190 5 52 — 5 54 — 6 33 4 2S> 2 9 __ Gerste. . 170 4 38 170 4 30 170 4 46 — 5 20 — 6 44 3 47z 2 19 _ Hafer . . — 3 15 — 3 20 — 3 11 — 3 30 — 6 36 2 58st — Erbse» . Linsen. .