Lchmitt ist ld bis den 11. gens gegen cheS Werk, eingeweiht en äußeren hu», und und alle er Werl in fällen, da stler, diese ter (beide find. Ein uüthigen tliche als reundlichen ermeister o. erricht im , Bnch- infe dieses Stern. te erbietet »ßmann. für sittlich g, welche Zormittags innt, wird Jett finden omites: Lehrer. SN dieses An^eigelrlatt der Stadt und des Regierungsbezirks Gieren. Jß 05» Sonnabend den 28. Oktober 18^18. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein halbes Jahr für Einheimische 1 fi., für Auswärtige mcl. Postaufschlaa 1 fl. 6 kr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Erpedition, Canzleiberq Lit. B. Nr. 1. EinrückunqSgebühr für ven Raum der gespaltenen Corvus-Zeile 2 kr. Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt seyn. Amtlicher Theil. Nr. R. C. 2373. ■ • Gießen am 19. Oktober 1848. Betreffend: Di e Gesuche um Ortsbürger-Aufnabme und den dabei zu beobachtenden Geschäftsgang. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Die mangelhafte Anwendung der über Ortsbürger-Aufnahmen vorliegenden gesetzlichen und instructiven Vorschriften von Seiten mancher Localbchörden hat die Angehörigen des Regierungsbezirks seither zu häufigen Beschwerden und wiederholten Gängen hierher genöthigt. Um diese Ungehörigkeit im allgemeinen Interesse zu beseitigen, sind wir veranlaßt, Ihnen die bestehenden Vorschriften*) hierunter einzuschärfen und solche ■ bezüglich des einzuhaltenden Geschäfts-Gangs wie folgt, zu ergänzen: I. Berechtigung der Ortsbürgers - Söhne und der denselben gleichgestellten Personen. Den Ortsbürgers-Söhnen steht nach Art. 41—44 der Gemeindeordnung das gesetzliche Recht zu, an ihrem Heimathsorte Ortsbürger zu werden, vorausgesetzt, daß sie nur großjährig sind, und die Kriegsdienst- pflicht nicht hindert. Es bedarf deßhalb auch keiner förmlichen Aufnahme und keiner Berathung darüber mit dem Gemeinderath. Der Gr. Bürgermeister ist vielmehr nach Art. 42. verpflichtet, die betr. Ansuchenden auf Anmelden in das Bürgerregister einzutragen, sobald sie dem Art. 43 gemäß diejenigen Gegenstände «»geschafft haben, welche nach dem Ortsgebrauche jeder Ortsbürger zur Erfüllung seiner Bürgerpflichten haben muß, wie z. B. Feuereimer. Auf Verlangen muß darüber eine Bescheinigung nach beiliegendem Formular A. (auf einen 6 kr. Stempelbogen) gegeben werden. Nur in dem einzigen Falle, wenn es zweifelhaft ist, ob der Ansuchende ein, vermöge der Geburt Berechtigter fei, hat der Bürgermeister die Eintragung zu verweigern, alsdann aber jedesmal darüber dem Bittsteller eine schriftliche Erklärung auf stempelfreiem Papier nach anliegendem Formular B. unenigeldlich zuzustellen. *) (Mln.-Ausschr. vom 26. Juni 1833.) 742 Was von den Ortsbürgerssöhnen gesagt ist, gilt in gleicher Weise von den Kindern der Civil-Staats- Beamten und den andern nach Art. 45. der Gemeindeordnung denselben gleichgestellten Personen. II. Qrtsbürger Annahme anderer großjähriger Inländer- Verlangt ein großjähriger Inländer nach Maaßgabe der Art. 46 — 50. der Gemeindeordnung die Aufnahme als Ortsbürger an einem Ort, wo ihm das unter I. gedachte gesetzliche Recht dazu nicht zusteht, so hat sich derselbe ebenfalls an den Bürgermeister zu wenden, welcher darüber den Gemcinderath zu vernehmen, über dessen Erklärung und Gründe ein Protokoll aufzunehmen und nach dem Beschlüsse entweder den Eintrag in das Bürgerregister, nachdem der Aufznnehmende sich über die Erfüllung der durch Art. 43. der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Leistungen ausgewiesen, auch das erforderliche Einzugsgeld, nach der dem Bürgermeister vorzulegenden Quittung des Gemeinde-Einnehmers bezahlt hat, zu bewirken und auf Verlangen die Bescheinigung nach Formular A., oder eine schriftliche Erklärung, nach Formular C, auszustellen hat, daß die Aufnahme verweigert worden sei. ■ Mit dieser Erklärung hat der Bürgermeister dem Nachsvchenden alle für sein Gesuch beigebrachte Nachweisungen zurück zu geben. Während in dem Be- rathungs-Protocvlle des Gemeinderaths die Gründe der Ablehnnng eines solchen Gesuches jedesmal anzugeben sind, erscheint dieses bei der dem Nachsuchenden zu ertheilenden Entschließung nicht als nothwendig. III. Ortsbürger - Aufnahme von Ausländern. Wenn ein Ausländer das Ortsbürgerrecht in einer Gemeinde zu erlangen wünscht, so muß er zuvor das Jndigenat (Inländer-Eigenschaft) im Großherzogthum erwerben. Derselbe hat sich in beider Beziehung an den Bürgermeister der betreffenden Gemeinde zu wenden, und dieser ihn nicht an die Regierungsbehörde zu verweisen, sondern über sein Gesuch, welches entweder schriftlich zu übergeben, oder von dem Bürgermeister zu protocolliren ist, den Gemeinderath zu vernehmen, und im Falle dieser für die demnächstige Orts- bürgeranfnahme sich ausspricht, das Berathungsprotokoll des Gemcinderaths, welches nach dem bekannten auf 36 kr. Stempel gedruckten Formular abgesaßt werden muß, mit dem Gesuche an die vorgesetzte Regierungs- Behörde einzusenden, oder, im Falle der Ablehnung des Gesuches, nach dem Formular B. eine Erklärung auszustellen. IV. Lrtsbürger-Aufnahme der Juden und der übrigen sogenannten Tolerirten Nach dem Gesetze vom 2. August d. I.- sind alle inländischen Juden den christlichen Inländern gleichgestellt, und ist denselben sonnt das Staatsbürgerrecht verliehen. Daraus folgt jedoch nicht, daß sie, insofern ihnen nicht nach I. die Erwerbung des Ortsbürgerrechts vermöge der Geburt zusteht, nun auch ohne weiteres das Recht der Aufnahme als Ortsbürger beanspruchen könnten. Dieselben sind vielmehr als ortsfremde Inländer zu betrachten, und haben als solche allen den Bedingungen zu genügen, welche im Allgemeinen nach II. für die ortsbürgerliche Ausnahme solcher vorgeschrieben sind. Hinsichtlich der ausländischen Juden ist nach Satz III. zu verfahren. Die besonderen Bestimmungen der Ministerial-Vcrfügung vom 6. Februar 1825 bezüglich der Aufnahme der sog. Tolerirten sind höchsten Orts außer Wirksamkeit gesetzt worden und gelten in dieser Beziehung die allgemeinen Grundsätze. V. Verfahren in Fällen der Minderjährigkeit. Ist der um Aufnahme als Ortsbürger Nachsuchende minderjährig, so muß der Eintragung in das Ortsbürgerregister die Einholung der Dispensation von der Minderjährigkeit vorausgehcn. Der Gr. Bürgermeister hat darüber besonders einen Bericht (auf 6 kr. Stcmpclpapicr) zu erstatten, worin derselbe das Alter des Bittstellers anzngeben, und die für oder gegen das Gesuch sprechenden Gründe näher zu erörtern hat. Nainentlich ist sich dabei darüber auszusprechcn, ob der Bittsteller fähig ist einer eignen Haushaltung porzustehen, und welche besondere Verhältnisse etwa die frühzeitige Niederlassung erheischen. 743 VI. Verweigerungs-Gründe der Drtsbürger-Annahnre. Nach höchstem Ausschreiben vom 26. October 1831 sind außer dem Mangel der Großjährigkeit und der Erfüllung der Kriegsdienstpflicht noch folgende Punkte als gültige Verwei'gerungsgründe einer Qrtsbür- geraufnahme anerkannt und festgesetzt worden: 1) wenn der um Aufnahme als Ortsbürgcr Nachsuchcnde entweder den Ruf einer guten, sittlichen Aufführung nicht hat, oder 2) wenn er den eigenthümlichen und schuldenfreien Besitz des zur Aufnahme vorschriftsmäßig erforderlichen Vermögens nicht nachzuweisen im Stande ist, oder 3) wenn er weder ein Handwerk noch sonstige Nahrungsquellen nachzuweisen vermag, wobei jedoch Arbeitsfähigkeit im Taglohn noch nicht immer und unbedingt als eine hinreichende Nahrungsquelle anzuschei: ist. Von dem Besitze des Einbringens (ad 2) kann auf Gutachten des Gemeindcraths, mit Genehmigung der Regierungs-Commission abgestanden werden. VII. Bestimmung des einzubringenden Vermögens (Jnferenden) und der Einzuggelder für Neueinziehende. Ueber die Größe des einzubringenden Vermögens und den Betrag der an die Gemeinde zu zahlenden Einzugsgelder bei ortsbürgerlichen Aufnahmen nach Artikel 46 — 50 der Gemeindeordnung dienen folgende durch Ministerialausschreiben vom 30. August 1837 und 1. December 1847 getroffene Bestimmungen zur Richtschnur. I. Das zur Aufnahme erforderliche eigenthümliche und schuldenfreie Vermögen (Jnscrendum) soll bestehen : A. fü r Inländer. Gießen, Mainz, Offenbach u. Worms 1000 „ 1) in den Gemeinden bis zu 1,500 Seelen in 200 fl. 2) n „ ii ir n 3,000 ,, „ 400 ii 3) u " ii i, 1, 5,000 „ „ 600 „ 4) n n 5) ii n „ ii über 5,000 " „ 800 n Städten Darmstadt mit Bessungen, B. für Ausländer. a) verheirathete, — das doppelte, b) ledige, — Ein halb mehr des unter A. 1. 2. 3. 4. 5. Bestimmten. Dabei sollen folgende weitere Bestimmungen zur Anwendung kommen. A. Den durch Verheirathung cinziehenden Frauenspersonen liegt die Verbindlichkeit zur Vermogenscin- bruigung nicht ob. B. Das Vermögen des Mannes und der Frau, resp. des Bräutigams und der Braut, soll zum Behuf der Herstellung des Jnferendums zusammen gerechnet werden dürfen. C. Bei dem Jnferendum kommt nur dasjenige Vermögen in Anschlag, was der um die Aufnahme Nachsuchende cigenthümlich und schuldenfrei wirklich besitzt, nicht also dasjenige, was er etwa zu hoffen hat. D. Von dem Mobiliarvermögen, kommen Hausgeräthe, Kleider und Leibwcißzeug bei Berechnung lco Jnferendums nicht in Anschlag. II. Die Gemeinden sollen zur Erhebung eines Einzugsgeldes von Einziehenden, welche das Orts- bürgerrecht durch Ausnahme erhalten haben, nach folgenden Bestimmungen berechtigt sein. 1) dieses Einzugsgcld soll bestehen 744 A. für Jnlander: a) in den Gemeinden 1r Klasse (f. Nr. I.) in 5 fl. b) " u ii 2r II II 10 II <0 ii 11 ii 3r II II 15 II d) n 11 ii 4r II II 20 II e) ii ii ii 5r II H 25 ff B. für Ausländer; in dem Doppelten des unter A. Bestimmten. 2) Frauenspersonen, welche durch Verheirathnng an Ortsbürgcr einziehen, haben die Hälfte des unter 1. bestimmten Einzuggelds zu entrichten. 3) Kinder, welche mit ihren Eltern einziehen, haben keinerlei Einzugsgeld zu erlegen. III. Diejenigen Gemeinden, welche dem durch ortsbürgerliche Aufnahme Einziehenden Gemeindt- nutzungen, entweder durch Ueberlassung des Nießbrauchs an ihrem nutzbaren Eigenthum (z. B. Gemeinde- weiden, Allmendtheile rc.) oder durch Austheilung dessen Ertrags sz. B. Loosholz, Streulaub, Grasloose it.) darbietcn, sollen auch noch, neben dem unter II. bestimmten Einzugsgeld, zur Erhebung eines besondere« Einzugsgelds von solchen Einziehenden unter nachfolgenden Bestimmungen berechtigt sein: 1) Dieses besondere Einzugsgeld soll in dem dreifachen Werth der jährlich einem Ortsbürger zuk« inenden Gemeindenutzung, wenn der Einziehende in deren Genuß wirklich eintritt, nach Abzug der etroi darauf ruhenden Lasten, bestehen. 2) Da, wo die Gemeindenutzungen unständig oder veränderlich sind, ist nach einem zehnjährigen Duch schnitt die einem Ortsbürger jährlich zukommende Nutzung und deren Werth zu berechnen.*) VIII. Art der Nachweisung des erforderlichen Vermögens. Der eigenthümliche Besitz des zur Aufnahme erforderlichen Vermögens, des Jnserendums, kann As folgende Weise nachgewiesen werden: 1) Durch den Besitz von Immobilien im Wcrthe des Jnserendums, wenn der Ortsvorstand bezeugt: a) daß die Immobilien mit keiner gerichtlichen Hypothek bestrickt seien und 1>) daß er nicht wisse, auch nach der Persönlichkeit des Bittstellers nicht glaube, daß solche mit auß>i- gerichtlichen Schulden belastet seien; • 2) durch Looszettel, welche eine baare Geldsumme als Erbtheil beurkunden, nebst bekgebrachter Bescheinigung des Ortsvorstands wie oben ad VIII. 1. b. 3) durch Waaren, Vieh und Handwerkszeug, nebst einer beigebrachten Attestation des Ortsvorstanll wie ad VIII. 1. b. insofern dergleichen von dem bestimmten Jnferendum nicht ausnahmsweise ausdrückiilf ausgenommen sind; 4) durch vorgezeigtes baares Geld, durch vorgezeigte gerichtliche Schuldverschreibungen auf den Rami des Bittstellers, nebst beigebrachter gerichtlicher Erklärung des Schuldners, daß er das Kapital, worauf dir Schuldverschreibung spricht — so viel zur Nachweisung des Jnserendums erforderlich ist — verschulde, durch vorgezeigte inländische Staats-, Standesherrliche- und Gemeinde-Obligationen auf Inhaber, wenn der An- suchende zugleich nachweist, woher er dieselben erhalten und daß er sie als Eigenthum auf gesetzliche Weise an sich gebracht hat. In den Fällen 2. 3. und 4. steht dem Gemeinderath noch die Befugniß zu, zu verlangen, daß der Bittsteller den eigenthümlichcn Besitz des Jnserendums eidlich erhärte. Ohne ausdrücklichen Antrag des Gemcinderaths findet jedoch diese eidliche Erhärtung nie statt. *) Dieses besondere Ginzugsgeld ist seiner Zeit für jede einzelne Gemeinde besonders berechnet und festgesetzt worden, W bei es bis zu anderweiter Bestimmung sein bewenden behält. 745 te des unter t ©erneute Gemeinde- stasloose it.) i i besondem irger jufctn11 der etw« eigen Duch i , kann auf bezeugt: : mit äußere sachter Br- rtsvorstant« ausdrücklss den Name« worauf dir hulde, durch nn der An- tzliche Weiß i, daß der tt. worden, W‘ IX. Reeurs (Beschwerde) bei verweigerter «rtsbürger-Aufnahme. Hinsichtlich der Beschwerden über die Ertheilung oder Verweigerung der Ortsbürger-Aufnahmen ist der Art. 49. der Gemeinde-Ordnung maaßgebend. - Nach dem Organisationsgesetze vom 31. Juli 1848. Art. 16. Satz 4. ist jedoch zur Entscheidung über Bürgeraufnahmen, welche von Gemeinden verweigert worden sind, nicht mehr die Regierungsbehörde, sondern nur der Bezirksrath ermächtigt. Wenn daher auch die Regierungs-Commission auf Anstehen zur möglichst gütlichen Vermittelung stets erbötig sein wird, so muß doch der Reeurs der Betheiligten immer an den Bezirksrath selbst gerichtet werden. . Die Einsendung derselben hat übrigens hierher zu geschehen, und wird von hieraus dem Bezirksrache mitgetheilt. Schließlich machen wir noch die Gr. Bürgermeister auf das Ministcrial-Ausschreiben vom 19. Juli 1843 aufmerksam, wonach während der Dauer einer Ortsvorstandswahl eine Eintragung von neuen Ortsbürgern in das Ortsbürgerregister nicht stattfinden soll. K ü ch l e r. v. W i l l i ch. Eckstein. Pietsch. Anlage A. (Stempelpapier 6 Kreuzer.) Dem ........von ...... wird hierdurch auf Verlangen bezeugt, daß er nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung am in Pas Ortsbürgerregister der Gemeinde ...... nach vorheriger Erfüllung aller ihm obliegenden Leistungen eingetragen worden ist. ........ am.. ten ...... 18 . . Der Gr. Hess. Bürgermeister Anlage B. (freies Papier.) Der Gr. Bürgermeister der Gemeinde ..... eröffnet dem ......... ......... tmß er bie gebetene Eintragung in das Ortsbürgerregister verweigert hat- am . . ten . . 18 . . Der Gr. Hess. Bürgermeister A n l a g e O. (freies Papier.) Der Gr. Bürgermeister ber Gemeinde eröffnet dem 80n .... daß der Gemeinderath durch Beschluß vom die gebetene Aufnahme als Ortsbürger verweigert hat, und giebt ihm hiermit die überreichten Zeugnisse zurück. . . . ' . . . am . . ten 18 . . - ' ' Der Gr. Bürgermeister Zu Nr. R. E. 85. 186. 1166 und 1863. Bekanntmachung. Betreffend: Das Bezirksbotenwesen im Regierungs- bezirk Gießen. Die neue Organisation der Verwaltungsbehörden hat eine veränderte Einrichtung des Bezirisboten- wesens nothwendig gemacht und da es sowohl den Behörden, als den Bezirksangehöngen überhaupt von 746 Interesse seyn wird, von dieser mit dem 1. November d. I. ins Leben tretenden Einrichtung näher unter» richtet zu seyn, um zu wissen, bis zu welcher Zeit und in welcher Weise- sie auf Beförderung ihrer Briefe und Paqnete innerhalb des Regierungsbezirks mit Sicherheit rechnen können, so bringen wir dieselbe unter Bezugnahme auf die Verordnungen vom 18. März 1823, Regierungsblatt Nr. 11. und 9. December 1824, Regierungsblatt Nr. 64. hiermit zur allgemeinen Ketmtniß: 1) Der Regieningsbezirk Gießen ist in 6 Botenbezirke eingetheilt. Jeder dieser Bezirke wird von dem betreffenden Bczirksboten wöchentlich zweimal begangen und ist denselben folgender Rundgang vorge- schrieben worden: Rundgang für die Bezirksboten im Regierungsbezirk Gießen Die Boten müssen jeden Mittwoch und Samstag folgende Orte in der bestimmten Reihenfolge begehen und zwar: II. Bezirk. Bezirksbote Brauburger zu Gießen. 1) Wiesest. 2) Rödgen. I. Bezirk. Bezirksbote Hartmann zu Gießen. 1) Kleinlinden. 2) Mendorf an der Lahn. 3) Großenlinden. 4) Langgöns. 5) Leihgestern. 6) Watzenborn und Steinberg. 7) Haufen. 8) Garbenteich. 9) Steinbach. 10) Mach. 11) Oppenrod. 12) Burkhardsfelden. 13) Annerod. IV. Bezirk. Bezirksbote Rühl zu Grünberg. 1) Lauter. 2) Queckborn. 3) Haarbach. 4) Göbelnrod. 5) Saasen mit d. Hofe Bolnbach. 6) Lindenstruth. 7) Winnerod. 8) Climbach. 9) Allertshausen. 10) Londorf. 11) Kesselbach. 12) Rüddingshansen. 13) Wcitershain. 14) Ovenhausen. 15) Geilshausen. 16) Groß - und Klcinlumda. 17) Reinhardshain. 18) Beltershain. 3) Trohe. 4) Altenbuseck, 5) Großenbuseck. 6) Reiskirchen. 7) Bersrod. 8) Beuern. 9) Allcndorf an der Lumda. 10) Staufenberg. 11) Ruttershausen mit Kirchberg. 12) Mainzlar. 13) Daubringen. 14) Lollar. V. Bezirk. Bezirksbvte Ritter zu Grünberg. 1) Flensungen 2) Ilsdorf 3) Lehnheim. 4) Stangenrod. 5) Atzenhain. 6) Berttsfeld. 7) Niederohmen. 8) Merlau mit Kitschgarten. 9) Wcttsaasen. 10) Ermenrod. 11) Zeilbach. 12) Ruppertenrod. 13) Oberohmcn. 14) Unterseibentenrod. 15) Großeneichen. 16) Kleineichen. 17) Weickartshain. 18) Stockhausen. III. Bezirk. Bezirksbote Setzer ztt Gießen. 1) Rodheim. 2) Fellingshausen mit Bieber. 3) Crumbach. 4) Frankenbach. 5) Königsberg. 6) Hermannstein. 7) Naunheim. 8) Waldgirmes. 9) Heuchelheim. VI. Bezirk. Bczirksbote Döll zu Laubach. 1) Laubach. 2) Solms-JlSdorf. 3) Lardenbach. 4) Freienfeen. 5) Einartshauscn. 6) Gonterskirchen. 7) Ruppertsburg. 8) Lieh mit Arnsburg. 9) Oberbessingeu mit Mühl- sachsen. 10) Hattenrod. 11) Ettingshausen. 12) Münster. 13) Wetlerselv. MS. Dieser Bezirksbote hat sich nach Lich zu begeben, und auf der dösigen Posierpedition die Breese ic. in Empfang zu nehmen und unmittelbar darauf in den Bezirk zu befördern. 2) Regel de Abgangs germeiste Vorhände 3) an die s Meisters unverzüg 4) lassen, ein Bezi Schnidei 5) an diese wodurch Bestimm der Post befördert 4) Bezirköb Staat, tmabwei 7) 8) haben i Aus lc tourtra E 747 >er unterer Briefe 'lbe uni» December wird von ng Vorzeit. ifolge be- k- r zu Bieber. Laubach. t Mühl- at sich nach der baftßtn in Empfang darauf in 2) Alle in einer Bürgermeisterei wohnenden Behörden, Bürgermeister und Privaten haben in der Regel dafür zu sorgen, daß ihre von den Boten mitzunehmenden Briefe und Depeschen vor der Zeit des Abgangs der Boten, in Gießen, Grünberg, Laubach und Lich ans der Post daselbst, in den übrigen Bürgermeistereien aber in der Wohnung des Bürgermeisters resp. des Beigeordneten, wo kein Bürgermeister vorhanden ist, bereit liegen. 3) Die in die einzelnen Orte bestimmten Briefe re. sind, in so weit sie nicht von den Bezirksboten an die Addressateu selbst abgegeben werden können oder müssen, gleichfalls in der Wohnung des Bürgermeisters resp. Beigeordneten niederzulegcn. Die Ortsvorstände haben alSdann die Verpflichtung, dieselben unverzüglich durch den Gemeindediener an ihre Addresse befördern zu lassen. 4) Die Bezirksboten dürfen sich an keinem Orte auf eine ihren Rundgang störende Weise aushalten lassen. Die ®r. Bürgermeister sind insbesondere angewiesen, dieselben schleunigst zu befördern, und falls ein Bezirksbote sich eine Vernachlässigung in seinem Rundgange oder andere Dienstwidrigkeiten sollte zu Schulden kommen lassen, alsbaldige Anzeige davon zu machen. 5) Passiren die Boten Orte, wo sich Poften befinden, dann haben sie sogleich nach ihrer Ankunft an diesen Orten die zur Post bestimmten Briefe ic. abzugeben, und nicht dieselben von Bezirk zu Bezirk, wodurch deren Abgabe an die Addressaten verspätet wird, zu befördern. Znwiderhandlnngen gegen diese Bestimmung werden nach Analogie des Art. 8. der Verordnung vom 20. Juli 1822, Beeinträchtigung der Posten betr., mit einer Polizeistrafe von 1 fl für jeden auf die angedeutete Weise vorschriftswidrig beförderten Brief bestraft werden. 4) Die Besorgung von mit der Post versendeten Geldpaketen oder Gegenständen von Werth durch Bezirköboten kann nicht als eine fortgesetzte Spedition durch die Post betrachtet werden, und es hat der Staat, wenn den Bezirköboten die ihnen von der Post znr weiteren Besorgung übergebenen Gelder durch unabwendbare Gewalt abgenommen werden, den Schaden nicht zu tragen. 7) Die Gebühren der Bezirksboten sind auf folgende Art bestimmt: a) Sie haben alle Regierungsblätter, Dienstschreiben und alle Packele unter 12 Pfund schwer von und an alle Militär-, Civil- und geistliche Behörden und Diener unentgeldlich zu besorgen. b) Von Individuen und Gemeinheiten haben sie folgende Gebühren zu beziehen, nämlich für Briefe und Packete: 1) unter 1 Pfund schwer......2 kr. 2) von 1 „ „ ...... 3 „ und 3) von jedem Pfund über 1 Pfund ... 1 „ Dieselbe Gebühr haben sie in Dienstangelegenheiten für den Transport von Packeten, welche 12 Pfund und darüber schwer sind, zu beziehen. c) für die Ueberbriugung von Regierungsblättern, Zeitungen und Wochenblättern an Individuen haben sie jährlich 45 fr. und d) für die Ueberbriugung dieser Blätter und sonstigen Briefe oder Packete überhaupt an die Gemeinden oder deren gesetzliche Organe, die Gr. Bürgermeister, in Gemeinden von unter 400 Seelen Bevölkerung 1 fl. 30 fr., von 400 bis 799 Seelen 2 fl., von 800 bis 1199 Seelen 2 fl. 30 kr. und von 1200 Seelen und darüber Bevölkerung 3 fl. jährlich zu beziehen. 8) Für Briefe, deren Annahme von den Addressaten verweigert wird, oder die nicht aufznfinden sind, haben die Boten von der betreffenden Postanstalt blos das Tourporto vorschußweise zu erhalten, von ins Ausland zurückgehenden Retonrbriefen aber gar keine Gebühr, weder für tun Tour- oder für den Retourtransport zu beziehen. Gießen den 19. Oktober 1848. Die Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen. K ü ch l e r. Pietsch. 748 Bekanntmachung. Die Erlaubniß zum Kammsegen in den zum Regierungs-Bezirk Gießen gehörigen Gemeinden betreffend. Nachdem wir es für zweckmäßig erachtet und beschlossen haben: 1) für sämmtliche zum Stadtgcricbtsbezirke Gießen gehörigen Orte einen Kaminfeger 2) für die Orte des Landgerichtsbezirks Gießen einen weiteren Kaminfeger, 3) für die Orte des Landgerichtsbezirks Grünberg einen dritten und endlich 4) für die Orte der Landgerichtsbezirke Lanbach und Lich einen vierten Kaminfeger anzustellen, so werden alle' concurrenzfähige Bewerber hierdurch eingeladen, sich innerhalb 14 Tagen unter Vorlage ihrer Zeugnisse bei uns schriftlich anzumeldcn. Gießen den 24. October 1848. Die Großh. Hess. Regierungs-Commissiou des Regierungsbezirks Gießen. Küchler. Pietsch. Ein herrenloser junger Hühnerhund ist auf der Chaussee nach Lollar zu aufgefangen und eine Gans in hiesiger Stadt aufgcgriffen und in Verwahrung genommen worden und ist das Nähere auf dem hiesigen Polizeibüreau zu erfragen. Gießen den 24. October 1848 Edictalladungen. 2080) Gießen Nachdem zum Zwecke der Abfindung der Gemeinde Hermannstein bezüglich ihrer Gerechtsame in dem Freiherrl. v. Schenkischen Walde zu Hermannstein, eine Theilunq dieses Waldes vereinbart und von dem Gr. Hess. Administra- tiv-Justiz-Hofe, auf den Grund des Gesetzes vom 7. September 1814 verordnet worden ist, so werden alle Diejenigen, welche bei dem in Frage stehenden Theilungsgegenstande und bei der Auseinandersetzung der Theilungsmasse interessirt sind, hiermit angewiesen, in dem auf dem Rathhause zu Hermannstein Montag den 27. November d. I, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Liquidalionstermine ihre Ansprüche oder ihr Recht des Widerspruchs gegen die angetragene Auseinandersetzung cinzugeben und zu begründen, auch nach Befinden der Umstände über die Theilung und die Art derselben sich zu erklären. Wer dies versäumt, den trifft sofort der Rechtsnachtheil des Ausschlusses. Gießen den 20. October 1848. Der bestellte Theilungs-Commissär und Theilungsrichter Küchler, Gr. Hess. Regierungsrath. 2086) Gießen. Es wird wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Bauschutt vor dem Neuenwegerthor nicht abgeladen werden darf, der hierzu bestimmte Platz ist vor dem Neustädter- thor und zwar von jetzt an rechts des neuen Chauffeedamms. Gießen den 25. October 1848. Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen.. 2081) Gießen. Die den Kindern des Gerhardt Hoffmann in Mainzlar gehörige Hofraithe, ehemals Eigenthum des gewesenen Bürgermeisters Myll allda, 5/10 y86 141 lUKlftr. an Daniel Rothen Wittwe und I31/31.32. 7s4 233 IZKlftr. an Kasper Vogels Wittwe, soll am 5. Decembcr l. I., Vormittags auf dem Gemeindehaus in Mainzlar, öffentlich meistbietend versteigert werden. Sie besteht aus einem geräumigen zweistöckigen Wohnhause, aus einer Scheuer und 3 Stallungen, und dem dazu ge- hörigenGrab- und Grasgarten, welcher Bäume von vorzüglichen Obstsorten enthält. Sie hat Schildgerechtigkeit und eignet sich zu dem Betriebe einer Wirthschaft ganz vorzüglich, indem durch das sehr freundschaftliche Dorf Mainzlar, das nicht ferne von der Landstraße und von der Eisenbahn liegt, eine sehr bedeutende Passage geht. Gießen am 20. October 1848. Großh. Hess. Landgericht das. P l o ch. (Hierzu eine Beilage.) Beilage zu j\i 95 des Anzeigeblatts. Versteigeruugen. 2085) Gießen. Arbeitsversteigerung. Nächste» Dienstag den 31. d. Mts., Morgens 9 Uhr, sollen nuf hiesigem Rathhause der Taglohn für die Waldculturen pro 1819, sodann die Fertigung von 4 Durchlässen und die Wegbau- und Grabenarbeiten im Schutzbezirk Fernewald, Stolzenmorgen, großen Stadtwald und Hangelstein, welche zu 361 fl. veranschlagt sind, versteigert werden. Die Herren Bürgermeister der angränzenden Orte werden ersucht dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen den 25. October 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 2062) Gießen. Von der städtischen Lehmgrube zwischen dem Krofdorfer- und WiSmarerweg ist ein Thcil verkauft worden, welches mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß, in so weit als dieselbe abgesteint ist, kein Lehm in derselben mehr geladen werden darf. Gießen den 23. Oetober 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 2013) Gießen. Verkauf städtischer Grundstücke. Das durch die Erbauung der neuen Lahnbrücke und Straßendamms entbehrlich gewordene Gelände, in der Nähe der Pulvermühle, als: a) 27 lHKlafler oder 8 Ruthen, h) 302 » „ 89 // c) 95 u „ 28 tl) 17,s n ii 5,3 <-) 34 n ,1 10 ff ff ff sollen Montag den 30. d. M., Morgens 10 Uhr, auf dem Rathhause versteigert werden, und ist der Meßbrief hierüber daselbst einzusehen. Gießen den 17. October! 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 2067) Gießen. Das Kleinmachen des Holzes für die Realschule u. s. w. soll Mittwoch den 1. November, Morgens 10 Uhr, auf hiesigem Rathhaus nochmals versteigert werden. Gießen den 24. October 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1971) Gießen. Montag den 30. d. M., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Ratlchaus, auf freiwilliges Ansuchen der Wittwe und Kinder des dahier verstorbenen Kirschnermeister Kaspar Schultheis I. deren zustehende Grundbuch. uMflr. 7«3o 2 Hofraum-Mstenstätte in der Ju- dengasse, ’Aat 7 Hofraum daselbst, und 7t43 20 Hofraithe auf der Mäusburg sodann % Morgen weniger 2 Ruthen, Acker am Wismarerweg, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 2. Oetober 1848. Der Beigeordnete Rühl. 2069) Coblenz. Die unmittelbare Fourage- Lieferung an durchmarschirende Königl. Preußische Truppen auf den Großherzoglich Hessischen Etappen Gießen, Grünberg und Friedberg für das Jahr 1849 soll höherer Verfügung gemäß an den Min- destfordernden in Verding gegeben werden. Der für das Jahr auf allen drei Etappen zu liefernde Fourage-Bedarf beträgt ohngefähr 48 Scheffel Hafer, 10 Cent. Heu ä 110 Pfd. ohne Strohseil und 60 Bund Stroh ä 20 Pfd. in Preußischem Maaß und Gewicht. Termin zur öffentlichen Verdingung dieser Lieferung ist auf dem Rathhause zu Wetzlar auf den 10. November d. I., Vormittags um 10 Uhr angesetzt Umernehmungslustige werden daher hierdurch eingeladen, bis dahin ihre auf den Scheffel Hafer ii ii Centtier Heu ä 110 Pfd. und h das Bund Stroh ä 20 Pfd. Preußisch Maaß und Gewicht zu stellenden Forderungen tu versiegelten Submissionen portofrei bei dem Bürgermeisterei-Amte zu Wetzlar abzugeben, und sich zur Eröffnung derselben und zu den dcm- nächstigen weiteren Unterhandlungen im Termine persönlich einzufinden. Die dem Lieferungs-Geschäfte zu Grunde zu legenden näheren Bedingungen liegen sowohl bei dem gedachten Bürgermeisterei-Amte, als auch im Büreau des unterzeichneten Amtes, zur Einsicht offen. Coblenz den 23. Oetober 1848. Königl. Proviant-Amt. 2092) Gießen. Montag den 30. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rachhause die den Andreas Loos'schen Eheleuten dahier gehörende Grundstücke, wie solche im Wochenblatt JV5 89, Samstag den > 7. d. Mts. näher beschrieben sind, nochmals öffentlich crbvertheilungshalbcr versteigert werden. Sollten jedoch keine annehmbaren Gebote geschehen, so sollen die Güterstücke im Einzelnen als auch im Ganzen verpachtet werden. Gießen den 26. October 1848. Der Beigeordnete Rühl. 2084) Naunheim. Samstag den 4. November d. I., Morgens 11 Uhr, sollen auf meinem Büreau 1) die Herstellung eines Backofens veranschlagt zu 40 fl. und 2) die Fertigung einer Dachtraufkandel mit Rohr, veranschlagt zu 20 fl., an Sachverständige veraccordirt werden. Naunheim den 24. October 1848. Der Bürgermeister S chäfcr. 2057) Gießen. Montag den 30. d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf meinem Zimmerplatz vor dem Ncuitadtcr Thor folgende Gegenstände als: Bettstellen, Tische, Bücherbänke, Betten, allerlei Schnüre und Bänder, Knöpfe, Farben, Hufeisen 2C. meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 22. October 1848. Balth. Herbert. 1977) Gießen. Das Berzeichniß einer Büchersammlung aus dem Nachlaß des Prof. Dr. von Grolmann und des Prof. Dr. Hartnagel, welche Montag den 6- November 1848 u. f. T. gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden soll, ist bei dem Unterzeichneten zu erhalten. Gießen den 11. October 1848. Ehr. Ph. Vogel in dem Kratz'schen Hinterhause in den Neuenbäuen wohnhaft. 2098) Gießest. Montag den 6. November d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause die dem I. B. Weidig III., dermalen in Kurhessen wohnhaft, dahier noch gehörende Immobilien, öffentlich au den Meistbietenden unter den alsdann zu eröffnenden Bedingungen versteigert werden, als: Flur Nr. Klstr. 1 416 9 Wohnhaus auf dem Kreuz. 1 348 24 Scheuer mit Stallung undHos- raum in der Kaplansgasse. 1 324 a 22 Scheuer mit Anbau in der Katharinengasse. 91 a j 92 I 1507 Acker in den Güntersgräbcn. 26 93 . 3. Klaffe, gibt 2 fl. 19 fr, 97 ' 9„ 209 ) 943 Wiese und Grabgarten am Lan- " 209 a) genstein % 2% 3. Klasse, gibt j fl. 13/4 kr. Grundrente. 27 115 612 Wiese, jetzt Acker in der Stephans- mark 3. Klasse, gibt 32 kr. Grundrente. 28 183 330 Acker zwischen dem Sand und Erdkauterweg, 3. Klasse gibt 38 kr. Grundrente. 185) 28 186 1427 Acker daselbst, 3. Klasse, gibt 187) 2 fl. 28% kr. Grundrente. 31 123 470 Wiese am Erdkauterweg, 4. Klasse, gibt 46 kr. Grundrente. o, 136 j 984 Äcker daselbst % 3%, 4. Klasse, 147) gibt 2 fl. 17% kr. Grundrente. Gießen den 26. October 1848. C. Weidig. 2114) Gießen. Da ich die gemeinschaftliche Backsteinbrenuerei mit Herrn Balth. Kann nnd Gottlieb Strauch aufgehoben und für mich allein betreiben will, so sind wir gesonnen unsere ausgegrabenen Gelände rechts der Chaussee nach Heuchelheim, sodann den früher Seippschen Acker ata Krofdorfer Weg 274 Morgen haltend, sowie unsere 2 Morgen haltende Sandgrube am Schiffen- berger Weg und zuletzt ein neuerbautes Häuschen Freitag den 3. November l. I. Nachmittags 2 Uhr auf hiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend zu verkaufen. Alle diejenigen, welche eine Forderung an unsere Gemeinschaft zu machen haben, fordere ich auf, ihre Rechnung innerhalb 8 Tagen einzureichen! gegen diejenigen, welche noch mit Zahlungen an uns im Rückstand sind, bin ich genöthigt, das Gericht um Beschleunigung der Beitreibung zu ersuchen. Gießen den 27 October 1848. L. Keßler. 2083) sollen im dungsstück schiedene baare Zal Gießen 2095) Vollhärin dorfer St Schweizer und grün Ehocoladt und Tafe dgl. silid 2094) tel- und \ Iain, TI Lustre, 1 I zeuge, sch Foulards Tüll, Sp 1 hiermit i ich in Sü angefangt solche zu 2096) rothc ult! Essenz, zöslschcr < 2111) Punsch Fische, stackere 2056) Sardelle! in Töpfl zum Ein 751 ch an den röffnenden > Kreuz. gundHos- nsgasse. t in der ersgräben, fl. 19 fr. i am San« klasse, gibt cente. Stephans« fr. Grund- Zand und lasse gibt ässe, gibt reute. 4. Klasse, :e. 4. Klasse, rundrente. >ig- nschaftliche 'atm und nich allein ere ausge- ) Heuchel- Acker am owie un- Schiffen- Häuschen bietend zu iß an im« re ich auf, ,zureichen; lungen an , das Ge« iß zu etiler. 2093) Gießen. Dienstag den 31. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen im 3. Stack des Ebel'schen Kaffeehauses Kleidungsstücke, Weißzeug, Bettwerk und sonstige verschiedene Hausgeräthschafteu meistbietend gegen gleich haare Zahlung versteigert werden. Gießen am 26. October 1848. Feilgeboten. 2095) Gießen. Neue holländische Lappcrdan, Bollhäringe, Sardellen, Capern, Citrouen, Düsseldorfer Senf, rother und weißer Burgunder, Essig, Schweizer- und Limburger Käse, verschiedene schwarze und grüne Sorten Thee, Dresdener Geiundheits- tzhocolade, Vanille, Zeilon-Zimmel, Tafel Rosinen und Tafel-Mandeln, Italienische Gemüßnudeln u. dql. sind wieder angekommen bei L. Jahreis. 2094) Gießen. Meine neu erhaltenen Mantel« und Kleiderstoffe, als Lama, Peche, Napolitain , Thibets, Casimir, Eclienne, Orleans, Lustre, Mousliue la ine, pure lainc, Halbsciden- i zeuge, schwarze und farbige Seidenstoffe, Shawls, Foulards, Ficlius, Colls, Echarpe, Tischdecken, Tüll, Spitzen, Schleier, Baud, Gürtel rc. bringe ich [ hiermit in empfehlende Erinnerung. Edenio bin ich in Stramin, Wolle, Strickseide, Stickmuster, und angefangencn Stickereien bestens assortirt und empfehle solche zu den billigsten Preisen. M. Heß, Lit A Nr 53. 2096) Gießen. Inländische und ausländische rothc und weiße Weine, feinste Punsch- und Grogg- Esseuz. Arrack de Batavia, Rum de Jamaika, französischer Cognack empssehlt L. Jahreis am Marktplatz. 2111) Gießen. Täglich frische Obst- und Punsch-Torten, Käskuchen, gefüllte Fische, verschiedene Desert und Thee- backereien empfiehlt 8 oiii s Lind. 2056) Gießen. Neue holländische Häringe und Cardellen, sowie Kapern, Limburger Käse, Senf in Töpfen, Tafel- und Mostsenf, Stampf-Melis zum Einmachen, Backöl, Ehoeolade u. s. w. bei Höstereich auf der Mäusburg. 2097 Gießen. Wein-Preise. Durch neue Einkäufe von Producenten, verzapfe nunmehr zu nachstehend billigen Preisen über die Straße 1847r Pfälzer Wein pr. Maaß — fl. 24 kr. 1848r neuen (Most).....— „ 32 « 1846r Elshcimer . . . . • • — „ 32 „ „ Forster ....... 1 » 12 „ ii Rüdesheimer Berg. . •. . 1 u 12 „ 1844r ii u .... 1 ii — ii „ Deidesheimer ..... 1 „ 4 » 1846r Oberingelheimer rothen . . 1 „20 „ ii Nieder-Jngelheimer rothen . — „48 „ „ Roussillon . ..... 2 „ — ii Bischoff ....... 2 ii — u Champagner pr. Original, Bout. 1 „ 45 „ Malaga ....... 1 „ 6 „ Obige Weine in der Ohm billiger. M. Silbereisen. 2071) Gießen. Neue Vollhäringe enipfichlt I. G. Appel. 2112) Gießen. Aechtes Bairisches Lagerbier im Gaffe Lind. 2060) Gießen. Es stehen bei mir mehrere Claviere billig zu verkaufen oder auch zu vermie- thon. H. Leicht's Wittwe. 2033) Gießen. Bei Unterzeichnetem ist ein in gutem Zustande befindlicher Pumpenstock mit eisernem Schwengel zu verkaufen. G. Grieb, Kaufmann. i 2109) Gießen. j | Beachtmswerthe Anzeige für Landwirthe | g und Gartenbesitzer. | g Den Bewohnern des Regierungsbezirks Gie- g § ßen mache ich hiermit öffentlich bekannt, daß g § in meiner Obstbaumschule stets die vorzüglich- D g sten Hoch- und tragbaren Zwergstämme aller D gi Obstgattungen, sowie Zierbäume zu den bil- ® § ligsten Preisen zu haben sind. Meine Woh- 1 g nuiiß ist im ehemaligen Schießhause, vor dem g 8 Reuenwegerthor. g I Gießen am 27. Oetober 1848. g I. W. K ni s p e l, g Kunstgärtner und Baumschulbesitzer. K 752 1343) Gießen. -Orientalischer Haavbalsam Das wirksamste Mittel gegen das Ausfallen der Haare und zur Wiedererzeugung derselben, das Fläschchen zu 48 fr. nebst Attesten und Gebrauchsanweisung bei H. Trepp in ger. 2115) Gießen. Zwei alte noch brauchbare Treppen und zwei gute Fensterläden sind zu verkaufen bei Ludwig Gai l, Hutmacher. 2116) Gießen. Ein Haufen guter Dünger ist zu verkaufen bei Balth. Vetzberger. in der Sandgaffe hinter dem alten Arresthause. Zu vermiethen- 2047) Gießen. Ein möblirtes Zimmer mit Sopha ist bei mir zu vermiethen. Auch gebe ich Mittag- und Abendtisch in und außer dem Hause. K a t t r e i u, 90. 2050) Gießen. Zwei möblirte Zimmer sind zusammen oder auch einzeln zu vermiethen und am 1. November d. I. zu beziehen bei S. Hirsch. 2051) Gießen.. Auf dem Seltersberg ist ein möblirtes Zimmer mit Alkoven nach der Straße zu zu vermiechen bei Revierförster Draudt. 2021) Gießen. Zwei möblirte Stuben mit Sopha sind zu vermiethen bei Joh. Jughard auf dem Selteröweg. 2031) Gieß en. Bei Gärtner Schmitt ist eine Familienwohnung zu vermiethen und bis den 15. November beziehbar. 2088) Gießen. Zwei möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei I. Schreiber auf dem Neuenweg. 2089) Gießen. In Lit. C. 10 auf dem Seltersweg sind zwei möblirte Zimmer zu vermiethen. 2090) Gießen. Das obere Logis nebst einer möblirten Stube ist bei mir zu vermiethen. Louis Scharmann in der Schloßgasse. 2108) Gießen. Bei Wittwe Petri am Neuenweg sind zwei möblirte Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. 2091) Gießen. In dem Berlinischen Haust .vor dem Wallthore ist ein Logis, bestehend in vstr in der unteren Etage ineinandergehenden geräumigen Zimmern, einer Küche, zwei Zimmern im 3. Stockwerke, Keller, Waschküche, Holzstall und die Hälfte des am Hause liegenden Gartens zu vermieihen und ist sogleich zu beziehen. Auch ist in dem Nebenbau eine kleine Familienwohnung zu vermiethen. Das Nähere ist bei dem Unterzeichneten zu erfahren' Adolph H o m b e r g c r. 2093) Gießen. Eine Familienwohnung, bestehend in einer Stube mit Cabinet, Küche, Keller, ist zu vermierhcn und kann sogleich bezogen werden. Gießen den 25. Oct ober 1848. Glasermeister Fillmann an der Kirche. 2100) Gießen. Bei Sattler Ferber stehen mehrere Sopha billig zu verkaufen oder zu vermiethen. 2104) Zwei möblirte Zimmer mit Sopha sind zu vermiethen bei Kupferschmied Vogt in der Neustadt. 2103) Gießen. Eine möblirte Stube mit Eabinel ist zu vermiethen Kreuz Lit. C Nr. 190. 2106) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und einige Wagen Kuhmist zu verkaufen bei PH. Brück auf dem Seltersweg. 2105) Gießen. Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei Schneidermeister W a l t he r. 2101) Gießen. Ein Logis zu vermiethen bei M. Heß. Näheres ist zu erfahren bei Schuhmachermeister D. Moog in der Hintergasse 2099) Gießen. In Lit. A Nr. 189, den, Einhorn gegenüber, ist eine Stube mit Cabinet sowie ein schön möblirtes Zimmer zu vermiethen. 2110) Auf dem Seltersweg Lit. C Nr. 47 ist ein möblirtes Zimmer zu vermiethen. 2074) Gießen. Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei Mas. v. Schmalkalder. 753 ?e» Hause id in vier eräumigen 3. Stock- die Halste ermieiheu, em Neben- crmiethen. erfahren. e r g e r. umg, be- je, Keller, 'n werden. lmann der stehen crmiethen. opha sind logt r?tn6e mit Nr. 190. hnuug i[t st zu ver- r ft ck eltersweg. ftmmer ist her. ricthen bei .'i Schuh- e 189, dein t Cabi- Zi in nur C Nr. 47 iner ist zu alder. V e r m i s ch t e N a ch r i ch t e n. 1982) Gießen. Glewerl» - Verein. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das; die mit der hiesigen Lvkalscktivn vei bmidenen Schulen im bevorstehenden Winterhalbjahr wie gewöhnlich ihren Fortgang nehmen, insofern die, dem Gcwcrbverein in Aussicht stehenden Reformen bis dahin noch nicht ins Leben getreten sein können. Man bittet daher, sich bei Hrn. Schacher, Bauavfseher und bei Hrn. Lauckert, Bau- kandidat bis zum letzten Montag dieses Monats zu melden. Der Bor st and. Mit Bezug auf obige Anzeige mache ich besonders daraus aufmerksam, daß ich die Schüler der Rechnenschulc des Gcwerbvereins von der Bezahlung des Honorars, welches in 16 fr. per Monat besteht, für den Winter befreie. Lauckert. 2082) Gießen. Die hiesige Märzgesellschaft ist mit dem demokratischen Verein und mehreren Abgeordneten von Heuchelheim übereingekommen, die Herren Kaufmann Heinrich Ferber und Ober- studicurath H i l l e b r a n d als Mitglieder des Bezirksraths für den Regierungsbezirk Gießen zu wählen. Indem man bemerkt, daß Herr Hillebr.and eine auf ihn fallende Wahl annehmen wird, und in der am 25. d. M. abgehaltenen Volksversammlung die genannten Candidaten genehmigt worden sind, bittet man nicht allein die Mitglieder jener Vereine, sondern sämmtliche stimmfähige Einwohner von Gießen und Heuchelheim, bei den bevorstehenden Wahlen zum Bezirksrath den gedachten Herren ihre Stimmen zu geben. Gießen den 25. Oktober 1848. 2065) Gießen. Alle, welche an den Nachlaß des vor Kurzem dahier verstorbenen Mechanikers Reinhard Fuhr Forderungen zu bilden haben, werden hierdurch ersucht , binnen 14 Tagen ihre betreffenden Rechnungen in der früheren Wohnung desselben (Brand Lit. A. Nr. 151.) abzu- gebcu, damit sofort deren Berichtigung erfolgen kann. Zugleich werden aber auch alle diejenigen, welche an den gedachten Nachlaß noch Etwas verschulden, hiermit aufgefordert, sogewiß innerhalb drei Wochen, von heute an gerechnet, ihre Schuldbeträge abzuführen, als sonst nach Ablauf dieser Zeit die zurückbleibenden Posten, ohne weitere Mahnung, mittelst gerichtlicher Hülfe beigetrieben werden müssen. Gießen den 24. Ortober 1848. In Auftrag der Erben C. Fuhr, Advoeat. B c k a n n t m a ch u n g. 2066) Gießen Einem verehrlichen Publikum bringt man hiermit zur Kenntniß, daß das von dem, im August l. I dahier verstorbenen Mechaniker Reinhard Fuhr betriebene, durch dessen Tod aber in neuester Zeit unterbrochen gewesene Geschäft, in dem früheren Locale (Brand, Lit. A. Nr. 151) und unter der seitherigen Firma, durch den Mechaniker F. L. Ch. Liebrich fernerhin fortbetrieben wird. Bei dieser Gelegenheit werden die bekannten, von Herrn Reinhard Fuhr geführten preißwür- digen Artikel zur geneigten Abnahme in empfehlende Erinnerung gebracht. Gießen im October 1848. 2107) Gieß en. Mehrere Bürger Gießens empfehlen für die demnächstige Bezirksraths-Wahl Herrn Heinrich Schneider, Vater, Herrn Friedrich Kempf, Sohn, Postmeister. 2102) Wir wünschen Stunden in allen weiblichen Arbeiten, auch in Putzarbeit zu crtheilen, und bitten deßhalb diejenigen, welche daran Theil zu nehmen wünschen, sich gefälligst mit uns besprechen zu wollen. Unsere Wohnung ist im Neubaurischen Hause. . _ „ B. u. S. Engel. 2006) Gießen. (Sin Bursche, welcher mit Haus- und Gartenarbeit umzugehen versteht, kann gleich in Dienst treten. Bei wem? sagt d. Erped. d. Bltts. 754 Literarische An zeige. 2072) Giessen. Im Verlag von Herrin. Bethmann in Leipzig erscheint v. 15. Novbr. <1. J. ab: DEUTSCHE Centralorgan für die Gesammt- IMVEIISITETS- deutee/iet^Vntversitäeen VriTH'VP WCWlol/ltl « /tet/tl <>41U t-Crt, LvA IL A'l. Herausgegeben im Vereine mit mehreren akademischen Lehrern und unter besonderer Mitwirkung des Geh. Hofrath Dr. v. Vangerow in Heidelberg, von Hofrath Dr. Lang in Würzburg und Prof. Dr. Schl etter in Leipzig. Wöchentlich eine Nummer in gross Quart, ganze und halbe Bogen wechselsweise. — Preis des Jahrgangs 4 fl. 40 kr. rlicin.; für die Zeit bis Ende d. J. 54 kr. -— Bestellungen und Probenummern durch die Ferber’sehe Universitätsbuchhandlung (E. Holk.) Geld - Cours vom 2<». .October. Gold- und Silber-Sorten. Neue Louisd'orV. . . . . . . Friedrichs'dor Ducaten 20 Frank-Stücke ... ... Holl, lo fl. Stücke Engl. Gouverains Laubthaler Preußische Thaler Fünf-Franken-Thalrr Hochhaltiges Silber Gcring-mittelhaltiges Silber . . . si. fr. 11 5 9 56 5 36 9 38 10 5 12 2 2 43z 1 45 2 20 24 24 24 18 Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 29. October. Carl Steinberger in der Löwengaffe. Adolph Keil in der Neustadt. Heinrich Kammerer am Markt. Carl Roll in den Neuenbäuen. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 2 9. October. Morgens: Kir- chenrath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Der Universitäts-Gottesdienst wird Sonntag den 5. November d. I. wiederum seinen Anfang nehmen. Dr. He sse, Universitäts-Prediger. Getaufte. Den 21. October. Dem Bürger und Schreinermeister, Wilhelm Betzbergcr, eine Tochter, Luise Friedericke, geboren den 1. October. Denselben. Dem Bürger und Schneidermeister, Wilhelm Nehmeper, eine Tochter, Anna Pauline, geboren den 28. September. Den 2 2. October. Dem Bürger und Fuhrmann, Christian Burkhardt 1., eine Tochter, Konradine Ernestine Karoline Elise, geboren den 4. Octobcr. Beerdigte. Den 24. October. Christiane Knebel, Dienstmagd dahier, des verstorbenen Maurermeisters, Friedrich Knebel zu Laasphe, eheliche Tochter, alt 17 I. 9 M, gestorben den 22. October. Den 26. October. Georg Emil Jost, des hiesigen Bürgers und Privatscribenten, Lorenz Jost, ehelicher Sohn, alt i 3 6 M. 23 T., gestorben den 24. Octobcr. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Israelitische Gemeind e. Geborene. Den 13. September. Dem Bürger und Kaufmann, Ferdinand Holberg, eine Tochter, Mina. Den 14. September. Den, Bürger und Fabrikanten, M. Homberger, ein Sohn, Anton. Den 19. September. Dem Bürger und Kaufmann, M. Hirsch, eine Tochter, Olga. Gestorben. Den 16. September. Adelheid Landauer, Ehefrau des Bürgers und Kaufmanns, Salomon Landauer dahier, alt 37 I. Augekommene und abgereiste Fremden vom 21. bis 27. Ocivber 1848. 3 n den Gasthäusern. Im Einborn-. Hr. Wagner, Kfm. v. Cöln. Hr. Fließ, Dr. jur. v München. Hr. Deidesberg, Advoc. v. Bremen. Hr. v. Stänket, Lieutn. v. Potsdam. Hr. Zimmermann, Ingen, v. Cassel. Hr. Bruckmann, Kfm. v. Alsfeld. Graf v. Charnhorst-Nanzburg m. Fam. u. Bedien, v. Marienburg. Gräfin Ottme Jalouis m. Bedien, v. Stargardt. Grästn Emilie v. Weisenfcls m. Bedien, v. Rostock. Hrn. Kfl. Gräb- ner v. Stuttgart u. Leismer v. Heilbronn. Hr. Fleisch, Säng v. München. Hr. Well, Archit. v. Lauenburg. Hr. Gltcko, Stud v. Bern. Hr. Höchst, Kfm v. Düren. Hr. Block- wells, Stud. v. New-Orleans. Hrn. Kfl. Kautz v. Mainz u. Winter v. Mannheim. Hr. Klein, Chem. v. New-Iork. Hr. Schmidt, Stud. v. Freudenberg. Hr. Kindt, Mechan. v. Mannheim. Hrn. Kfl. Sporer v Cassez, Haase v. Dillenburg u. Blumenthal v. Offenbach. Prinz v. Wittgenstein nt. Bedien. u. Hr. ti. Tannenberg - Heidenhauscn itt. Bedien., gteufn. ». Manchen. $>r. Reuter, Kfm. v. Frankfurt. Hr. Kleber, Partie, v. Ems. Hr. Jlyan, Rcnt ». Amsterdam. Hr, Bruch, Chem. v. Berlin. Hr. Reinhardt, Fabrik, v. Mühlheim. Hr. Wiesenfeld, Direct. v Berlin Hr. Thur- Rodden, Kfm. v. Elberfeld. Hr. v. Wippermann, Staats», v. Cassel Hr. Schepp, Pfarr. v. Herborn. Hrn. Kfl. Trost v. Iserlohn, Wolf v. Cöln u. Heyer v. Frankfurt. Hr. Deininger, Gastw. v. Berlin. Fr. v. Altfeld m Fam. v. Wetzlar u. Fr. v. Flemming m. Bedien, v. Weilbach. Hr. v. Keßler, Regier.-Assess. v. Wetzlar. Hrn. Kfl. Peppler u. Schramm v. Frankfurt, Klein v. Aschaffenburg u. Dietz v. Düsseldorf. Im Rappen: Hr. Gastell, Fabrik, v. Mainz. Hrn. Kfl. Lauer u. Kersting v. Stuttgart. Hr. Wippermann, Prof, v. Gießen. Hrn. Kfl. Lotz v. Cöln u. Rochel v. Elberfeld. Hr. Büchel, Prof v. Marburg. Hr. Reinhold, Rent. v. Frankfurt. Hr Wcisenborn, Secret, v. Münster. Hr. Himmelmann, Gastw. v. Hamburg. Hr. Kempf, Kfm. v. Barmen Hr Bitthardt, Revierförst. v. Udenhausen u. Hr. Bitt- hardt, Sind. v. Bingen. Fr. Schmitt u. Hr. Schnell, Kfm. v. Cöln. Hrn. Offiz v. Görtyke u. v. Lcttgan v. Westphalen. Hrn. Kfl Schulz v. Kreuznach u. Stöcker v. Elberfeld. Fr. Witzel v. Marburg. Hr. Sartorius, Stud. v. Alzey. Hr. Andes, Dort. v. Schwarz. Hr. Bierwerk, Fabrik, v. Dresden. Hrn. Kfl. Heymann v. Dietz, Schürmann *v. Barmen u. Grünebaum v. Frankfurt. Hr. Koch, Pfarr. v. Goßfelden. Hrn. Kfl. Müller v. Bremen, Voß v. Laasphe, Geißler v. Cassel u. Herz v. Frohnhausen. Hr Engel, Rcntmstr. v. Londorf. Hr. Frühbecke, Stud. v. Köhdcn. Hr. Heinemann, Buchh v. Offenbach. Fr. Reich v Weidcnhausen. Hr. Fei- del, Ksm. v. Frankfurt. Im Prinz Carl-. Hr. Borger, Spedit. v. Offenbach. Hr. Fay, Handelsm. v. Holzhausen. Hr. Dill, Kfm. v Hanau. Hrn. Fuhrl. Reinhardt, Schlosser u. Richtscheidt v. Frankfurt. Hr. Abel, Oeeon. v. Dodenau. Hr Fuchs, Fabrik, v. Hiiflchfeld. Hrn. Kfl. Koch v. Fulda, Lilienstern v. Fritzlar u. Hellmann v. Marburg. Hr. Meyer, Gcschästsm. v. Steinfurr. Hr. Schäfer, Kfm. u. Hr. Simon, Occon. v. Mengertshausen. Hr. Schiller, Geschäftsm. v. Alsfeld. Hrn. Spedit. Dreisbach v. Äöhden u. Rausch v Großencichen. Hr. Hahr, Gastw n. Hr. Semmler, Handelsm. v. Nieder- ohmcn. Hrn. Fuhrl Paul v. Blofeld u. Buche v. Hell- minghain. Hrn. Geschäflsl. Herzberger v. Ehringshain u. Schuler v. Alsfeld. Hrn. Oeeon. Kalbfleisch v. Altenberg u. Gerlach v. Mockstadt. Hr. Carle, Müll. u. Hr. Wicsen- see, Privatm. v. Niederohmen. Hr. Engel, Occon. v. Kirch755 heim. Hr. Dehnt, Kfm. v. Offenbach Hr. Mohrbach, Fabrik, v. Marburg. Hr. Sott, Occon v. Nidda. Im Darmstaedter Raus: Hr. Frischauf, GkschäftsM. v. Berghofen. Hr. Achebach, Kelln, v. Eisenhausen. Hr. Eschle, Handelsm. v. Fortwangen. Jungfern Neurath v. Gladenbach u. Kutsche v. Neustadt. Hrn. Handels!. Hill v. Selters, Willch v. Eimelroth u. Lich v. Dahlheim. Hr. Jungblut, Oeeon. v. Alsfeld Jungfer Magel v. Burkhardsfelden. Hrn. Geschäflsl. Weiß v. Biedenkopf u. Köhler v. Nüdingshauscn. Fr. App v Homberg. Hr. Jacobi, Fuhrm. v. Büdingen. Hrn. Geschäfts!. Guntrum v. Winterberg, Fel- sing v. Felda, Uhl v. Offenbach u. Plitt v. Biedenkopf. Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar. Hr. v. Murall, Först, v. Rainertshain. Hrn Geschäflsl. Strauter v. Barmen, Buchholz v. Dillenburg u Wagner v. Ullendorf. Hr. Kuhl, Fuhrm. v. Homberg Hr. Metzger, Lehr, u Hr. (Spanier, Geschäftsm. v. Biedenkopf. In der Hose; Hr. Lörsch, Gerb. v. Trebur. Hrn. Geschäflsl. Müller, Ortmüller v. Weidenhausen, Fuchs u. Pabst v. Zeilbach, Groh v. Meiches, Pitzer u. Hermann v. Bottcnhorn. Hr. Lindenstruth, Privatm u. Hr. Wißner, Poliz-Dien. v. Beuern. Hr. Räuber, Mal. v. Limburg. Hr. Temans, Eisengieß. v. Hanau. Hr. Molter, Hammerbes. u. Hr. Dreifuß, Kelln, v. Köhden. Hr Freitag, Geschäftsm. v. Hatzfeld. Hr. Reil, Handelsm. v. Hohendorf. In den Privathäuscrn. Bei Hrn. Katast.-Gcom. Walther: Frl. Kriegck v. Darmstadt. — Bei Witiwe Traumüller: Fr. Pfarr. Sellheim v. Willingen. — Bei Hrn. Fris Treppinger: Fr. Ogroske v. Marburg. — Bei Hrn. M. Elkan: Hr. Elkan, Kfm. v. Frankfurt. — Bei Hrn. Schneidermstr. Koch: Hr. Koch, Schneidermstr. v. Berlin — Bei Hrn. Schuhm. Dietz: Hr. Dietz, Kfm. v. Hamburg. — Bei Hrn. Stadtger.-Actuar Drescher: Hr. Bieberich, Actuar.-Geh. v. Butzbach. — Bei Hrn. Geh Just-R. v. Helmolt: Frl. Hermann v Alsfeld.— Bei Wittwe Georgi: Frl. Röbmcr v. Allershausen. — Bei Fr. Rentamtm Euler: Hr. Euler, Buchh. v. Fulda. — Bei Hrn. Negier.-Bürcaugeh. Heck: Hr. Holder, Mechan. v. Friedberg. — Bei Hrn. Physik.-Arzt Dr. Weber: Hr. Weber, Mechan. v. Guntersblum. — Bei Hrn. Scrib. Presch: Hr Hagemann, Hypoth-Commiss. v. Friedberg. - Bei Hrn. Verw. Gerbode: Jungfer Henckel v. Teichhausen. — Bei Hrn. Fuhrm Rinn: Fr. Lotz v. Allendorf. — Bei Hrn. Apoth. vr. Mettenheimer: Hr. Mettenheimer, Kfm. ».Frankfurt. — Bei Hrn Landr. Welcher: Frl. Köster v. Hausen. 756 Frucht- und V iktu a l i s np r eise. ......... 2z i k t ualienpreise Q CO Fleischtaxe. Gießen und Hungen' den 14. Ocbrt. Grünberg Butzbach den 13. Oct. Nidda den 2 Sept. J?Q & = kr. Pf. 12 2 10 — 8 — 1 8 - 113 2 9 — 7 - 12 — 10 — 17 — 17 — 14 — 24 — 19 — Brodtaxe. Gießen undj Hungen den 7. Octbr. Grün berg den 26. Ang. Butzbach den 13. Oct. Nidda den 13. Oct. Friedberg per Pfund Ochsenfleisch Kuhfleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch . Schweinefl. . Hammelfl. . Schaasfl. . . Leberwnrst . gern. Wurst. Bratwurst . Schwarten,.. Blutwurst . geräuch.speck Schinken . . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes . dgl., unausgel. NB. Die Zuaa Pfund:c. nach Pr< genießbaren Stücke kr. 10 9 8 13 9 14 8 18 18 16 26 19 19 20 20 24 20 ben por vom - ~2 zun ion Ha i j i j-1 i i i i i i i i i i ri i 11 ? । i-sJUJJJJJJJ 1 । 1 1 I 1 1 1 i 1 WZ kr. 10 8 8 13 9 14 10 17 17 14 24 19 19 24 24 18 d es von i i L i i iTi l .c l l i ü ?. 1 kr. 12 10 1 9 7 13 9 8 14 12 14 24 18 18 18 16 20 ll n iP Zu 1 l 1 >1 1 1 ll 1 1 1 1 ' M I S| 2 4 6 2 4 6 N ) (TV c 1 Werste-) k G'rßen j ?Eorn- > Mehl o ) Grünberg } HK. |®. ) N ) aus | Warzen - S ( und L ' | Kornmehl besteh. Für 1 kr. Wasserwerk..... „ 1 kr. Milchbrvd ..... Marktpreise. kr. ~4 9 13 5 10 13 6 5 kr. 6 17 18 8 - au , n 1 1 1 1 1 II ü?.l kr. 9 5 kr. |£ll I 1 1 l l la l i -L ? «3 ® f®l 1 1 1 1 00 >s.| 1 pf. 8 pf. 1 ä l'*05 1 1 1 1 I« " £ ________I «Öl 1 1 i 1 1 «I ?.1 kr. "1 .8 5 5 kr. dert nd ; 1 I 1 1 1 1 1 1 IQ 1 'S 1 1 1 1 1 1 1 |lf - ürfe ruf der ur i 'd. n gäbe 19 — 24 — 16 — 24 — 18 i— solche icht völ gänzliö 1 Maas Milch....... 1 Pfund Butter...... auch..... 4 Handkäse....... 3 Eier.......... 1 Pfund Waizenmehl..... in von derselben Gattung bestehen, und zwar llg 5 Loty ausmacht. Kopfe, Füße, Geraub ausgeschlvsien. _|_ -r 1 Pfd. nt ruch die 1 cht mehr ganz bl 1 1 1 II 1 1 «f an en n Frucht- gat- tung. Gießen 1 13. Octbr. j Grünberg 21. Octbr. Friedberg —4^ Octbr. 1 Büdingen 5. October Mainz 1 1. September Marburg 7. Octbr. Wetzlar 21. Octbr. _______ M__I t e r. Mott S ch efiel Pf. fl. Pf. 200 190 170 fl. v 6 4 3 kr- 20 20 Ps > fl. fr. Pf. 1 ff. kr. Pf. ff. kr. fl. fr. fl. j “fr. 1111 1 rs-i Waizen . Korn . . Gerste. . Hafer . . Erbsen . Linsen. . 200 200 170 9 6 4 3 9 22 25 15 200 190 170 9 5 4 3 3 55 35 10 1 1 Illi 9 5 5 3 50 52 20 30 200 10 200 6 200 6 200 6 -1= 33 44 36 7 4 3 2 9 40 47i 42 4 2 2 1 43 4 45 - Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.