u. Grciß H. £>rtt. ^Stritler Zchömbs, £rn. Ge> 'kbendorf. v. Ha. >. Löb.r: n. Lindt: i statt — . — Bei nehm. v. Änzeigeblatt für -ie Stadt Gießen und die Kreise Gießen, Grünberg und Hungen. .Ho 2A. Samstag den 23. März 18^8. Diese« Blatt erscheint jeden Dienstag und Freitag, Abend«. Der PrstnumerationSbetrag ist jährlich für Einheimische 1 st. SO fr., (mit Unterhaltungsblatt 2 st. 12 ft.), halbjährlich 45 fr., (mit Unterhaltunasblatt 1 ff. 6 fr.), für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr., (mit Unterhaltungsblatt 2 st. 24 fr.), halbjährlich 51 fr., (mit Unterhaltungsblatt 1 st. 12 fr ). Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen 1661. Postämtern. In Gießen bei der Erxedition, Canzleiberg Lit B. Nr. 1. EinrückungSaebühr für den Raum der gespaltene» CorpuS.Zeile 2 fr. Inserate müssen jedeimal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes bis Morgens 9 Uhr längstens an die Redaktion gelangt styn. )rt und die an 'en fiu- ffungen Sache freilich bestand andere suchen, : trau- u ver- wie ja ie und lerneh- Volk ch zur dßiien. al die Licher- ^en. Aus- Bür- ehende sger- strebt! h der n mit t 701 Hof- >red- ■. mit . und Regierungsblatt AS 14. Darmstadt am 22. März 1848. Aufruf und Verständigung. ^Kn der Proklamation vom 6. d. M. haben Seine Königliche Hoheit der Erbgroßher- zog und Mitregent mit Vertrauen die öffentliche Ordnung unter den Schutz der Freiheit und der Bürger gestellt, welche diese lieben. Dieses Vertrauen ist im Allgemeinen gerechtfertigt worden; in einigen Gegenden scheint jedoch das Gut der Freiheit nicht richtig begriffen, oder die Begriffe scheinen verwirrt worden zu sepn; man scheint Freiheit mit Gesetzlosigkeit zu verwechseln. Ein unseliger Irrthum! Schon habe ich meine Stimme dagegen erhoben; diese ernste Mahnung sep wiederholt an die Verirrten gerichtet. Es giebt nichts Heiligeres als das E i g e n t h u m s r e ch t und die Sicherheit der Personen; wer sich daran vergreist, verletzt die Grundpfeiler der bürgerlichen Ordnung, untergräbt die Grundlage, worauf allein etwas'Gutes gedeihen kann. Glaube Niemand, was er seinem Mitbürger durch Furcht und Drohungen abnö- thigt, mit Sicherheit genießen zu können; alle solche Erpressungen sind ungültig, und werden so schnell verloren gehen, als sie auf verwerfliche Weise erlangt wurden. Wer Gewalt gegen Personen oder fremdes Eigenthum verübt, wer in die Waldungen entfällt, oder sich auf ähnliche Weise an dem Gute des Andern vergreist, wird sich seiner Vergehen nicht zu erfreuen haben; die Strafe des Gesetzes wird ihn erreichen. Habt Ihr Klagen gegen Beamte, so bringt sie vor, und sie sollen strenge untersucht und die Schuldigen bestraft werden; aber es glaube Niemand, daß Privatrache gegen Privatpersonen oder öffentliche Beamte erlaubt sep; es mögen namentlich die Gemeinden nicht glauben, daß sie eigenmächtig ihre Ortsvorstände entsetzen, Schullehrer oder Forstschützen verjagen und von gesetzlichen Vorschriften, die ihnen nicht zusagen, sich eigenmächtig entbinden dürfen. Ohne Gesetz keine Freiheit! Seyd Zhr mit bestehenden Gesetzen und Einrichtungen unzufrieden, so gibt Euch unsere freisinnige Verfassung alle Mittel, um die Abänderungen, die Ihr wünschen mögt, auf gesetzlichem Wege zu erreichen. Die Vertreter des Volks sind zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung berufen; wendet Euch an sie, Ihr habt ein unbeschränktes Petitionsrecht. 212 Ihr habt Preßfreiheit, d. h. das Recht, Eure Gedanken durch die Buchdruckerkunst zu verbreiten; Niemand kann — wenn er auch wollte — Eure Beschwerden unterdrücken, und sie werden sich, soweit sie begründet sind, Anerkennung verschaffen. Aber mißbraucht diese Rechte und Freiheiten nicht; hütet Euch, zu sagen oder drucken zu lassen, was verbrecherisch ist, oder zum Verbrechen aufsordert. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog - Mitregent hat durch die Edikte vom 14. und 19. dieses Monats für Vieles, was der Vergangenheit angehört, Straflosigkeit gewährt; er hat Geschehenes der Vergessenheit übergeben. Um so mehr seyd Ihr ansgesordert, in Zukunft die Gesetze zu achten. Gegen alle Vergehen und Verbrechen, die fortan verübt werden sollten, werden die Gerichte einschreiten, und die Schuldigen werden der Strafe nicht entgehen. . Die überwiegende Mehrzahl des Volks, welche Ordnung, Recht und Gesetz will, möge sich beruhigen, aber auch nicht vergessen, daß die Regierung, nm jene Güter zu erhalten, aus ihre Unterstützung rechnet. Darmstadt, am 21. März 1848. Der Minister des Innern: H. G a g e r n. Großh. Hess. Regierungsblatt A/ä. 12. Darmstadt am 20. März 1848. , die wegen politischer Vergehen Verurtheilten oder Beschuldigten betreffend. LUDWIG von Gottes Gnaden, Erbgroßherzog «nd Mitregent von Hessen und bei Rhein re. Wir haben zwar bereits durch Unser Edict vom 14. März 1848 im Allgemeinen bedeutende Straferlasse gnädigst bewilligt; eö ist Uns jedoch ein Bedürsniß des Herzens, Unsere Milde insbesondere noch auf eine Kategorie von Verbrechen und Vergehen auszudehnen, an welche die Erinnerung um so eher erlöschen mag, da Wir das Vertrauen hegen, daß zu solchen Uebertretungen bestehender Gesetze der jetzige politische Zustand des Großherzogthums keine Veranlassung mehr geben werde. Wir verordnen demnach, wie folgt: Art. 1. Allen denen, welche bis zum Tage des heutigen Edikts sich politischer Verbrechen oder Vergehen schuldig gemacht haben, ist, insoweit sie nicht die dafür gerichtlich erkannten Strafen bereits verbüßten, oder insoweit sie nicht früher begnadigt worden sind, die Strafe hiermit erlassen. Die wegen solcher Verbrechen oder Vergehen anhängigen Untersuchungen sollen niedergeschlagen seyn und neue Untersuchungen nicht eingeleitet werden. Art. 2. Die Untersuchungskosten, welche in Folge rechtskräftiger Verurtheilung von Angeschuldigten zu ersetzen und am Tage des gegenwärtigen Edikts noch nicht abgetragen sind, sollen nicht weiter ange- fordcrt werden. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrücklen Staatssiegelö. Darmstadt am 19. März 1848. ____ (L. S.)____________ LUDWIG.________________________Kilian. Großh. Hess. Regierungsblatt M. 13. Darmstadt am 21. März 1848. B e k a n n t m a ch u n g Die Ausfuhr von Pferden betreffend. Da.für angemessen erachtet worden ist, die Ausfuhr von Pferden »ach andern nicht zum deutschen Bunde gehörigen Staaten bis auf Weiteres, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Negierungsblatte an, zu untersagen, so wird solches, zur Nachachtung für die Angehörigen des Großherzogthums, hiermit bekannt gemacht. Darmstadt am 20. März 1848. Aus allerhöchstem Auftrag: Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. Zimmermann. Zaide. Ich Gießen LI und bei durch ein Forst-, und Geri ständig zi gleicher 3 Beträge Gemeind« Bezug B forderlich! theilten, Verfahre! soll. — gen zuci sech s 3 erlassen, wärligen rechtskräs strafen, rechtskräs von der malen w strafen f beträgt, nerhalb alsbald i daß die daß dies haben w Milde a Hoheit, Staatösi (L. Zu N Bctri K H Gelegenl in den < 213 rkunst zu km, und r drucken vom 14t gewährt; , in Zuck werden en der ll, möge rlten, aus z 1848. it Hessen ibe Straf- ndere noch m so eher der jetzige rechen oder >ereits ver- Die wegen reue Unter« -schuldigten eiter ange- ^ilian. -z 1848. n deutschen rungsblatte 18, hiermit Jaide. Gießen den 15. März 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. B e k a n n t m a ch u n g. Ich beeile mich nachfolgendes Allerhöchstes Edict zur Kenntniß der hiesigen Einwohner zu bringen. LUDWIG von Gottes Gnaden Erbgroßherzog und Mitregent von Hesse» und bei Rhein ic. rc. — Wir haben Uns bewogen gefunden, den Antritt Unserer Mltregentschaft durch einen besonderen Act der Gnade zu bezeichnen und verfügen demnach wie-folgt: Art. 1. ÄUe Forst-, Jagd-, Fischerei- und Feld strafen nebst den darauf Bezug habenden Pfandgeldern und Gerichtskosten, welche bis jetzt von den Gerichten erkannt, bis heute aber weder bezahlt, noch vollständig zum Abverdienst gekommen oder auf andere Weise verbüßt worden, sind erlassen. — Art2. Jtt gleicher Weise ist der darauf Bezug habende Werths- und Schadensersatz erlaßen, insoweit die deßsallstgen Beträge in die Staatskasse fließen. — Dagegen sollen diejenigen Beträge, welche hieran Privaten oder Gemeinden zustehen, auf dem gesetzlichen Wege, wie bisher, beigetrieben werden, insofern die zu deren Bezug Berechtigten solches verlangen und deßhalb innerhalb 4 Wochen der betreffenden Behörde die erforderliche Erklärung abgeben. — Art. 3. Hinsichtlich der bis heute angczeigten, aber «och nicht abgeur- theilten, oder zur Anzeige notirten Forst-, Jagd-, Fischerei- und Feldfrevel bestimmen Wir, daß jebe Verfahren hierüber niedergeschlagen, überhaupt allen diesen Anzeigen keine weitere Folge gegeben wer en fo[[. — Art. 4. Von den vor dem Erscheinen dieses Edictes wegen polizeilicher Uebertretun- qen zuerkannten Gefängnisstrafen, welche noch gar nicht oder nicht vollständig verbüßt sind, werden sechs Tage ganz und von dem nach deren Abzug etwa noch verbleibenden Reste wird die Halste erlassen. — Art. 5. Was in dem Art. 4 verfügt ist, gilt auch von den vor dem Erscheinen gegenwärtigen Edictö von Unseren ordentlichen Gerichten wegen anderer nicht polizeilicher Bergeyen rechtskräftig zuerkannl gewesenen, aber noch gar nicht oder nicht vollständig verbüßten Gesa119 strafen. — Art. 6. Den vor dem Erscheinen dieses Edictes von Unseren ordentlichen Gerichten rechtskräftig zu Festungö- oder Cor recti onsha usstra fe Verurtheillen wtrd ent Drttth eil von der Dauer der urtheilsmäßigen Strafzeit erlassen. — Art. 7. Hat em Verurtheilter, wc c - malen wirklich in der Verbüßung einer der in den vorhergehenden Art. 4, 5 und 6 bezeichneten ) - strafen steht, nicht mehr so viel zu verbüßen, als der ihm erlassene Thcil der urthetlsmaßigen Str f beträgt, so ist derselbe alsbald in Freiheit zu setzen. — Art. 8- Die betreffenden Behörden, j.eb et» nerhalb ihres Geschäftskreises, ftnb mit bem Vollzüge gegenwärtiger Verfügung, welche bie Bmgermeister alsbalb in ihren Gemeinben besonbers zu verkünben haben, beauftragt. Wir leben der festen Ji ) daß die Betheiligten in diesem Acte der Milde und Gnade einen Beweggrund zur Besserung finden, und daß dieselben künftig solche Fehltritte vermeiden und sich in den Schranken der Ordnung, welche zu handhaben wir fest entschloffcn sind, halten werden. - Es ist Uns eine besondere Freude .diesen Act Unserer Milde am Namenstage Unserer geliebten Gemahlin, der Frau Erbgroßherzvgin Mathild «onW Hoheit, vollziehen zu können. — Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und dcö betgidruckten Staatösiegels. Darmstadt am 14. März 1848. (L. S.) Ludwig. H' ln S»,. st. @. 2943. ®i*« «n, 22. 1848. Betreffend: Die Oeffenilichkeii der Sitzungen der Gemeinderathe. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises. Hier und da ist mir der Wunsch ausgedrückt worden, daß allen Ortsbürgern in den Gemeinden Gelegenheit gegeben werden möge, sich über die Gemeinde-Angelegenheiten, welche gesetzlich der Berathung in den Sitzungen der Gemeinderathe unterliegen, zu unterrichten. 214 Gefundene Gegenstände. Em Paar Handschuhe und eine metallene Feder mit Gehäus, sind gefunden und auf Gr. Polizei- Bureau dahier abgegeben worden. 1 v 8 Gießen am 23. März 1848. Bekanntmachung. — »um ®tabt l,l5-in berfc(t'cn- 'vurde von einzelnen hiesigen Einwohnern r^ ' allerdings von unerwachsenen Personen und Kindern — bis in die neueste Zeit fortgesetzt: wJS /f.??’?8* £cfomme"' '» welchen erweislich mit scharfer Ladung gefeuert wurde wurden. 3U bC‘3eme,fcn Wcrben konnte, daß in der Nähe gewesene Personen nicht getroffen «nden bmÜbek ^gemeine Beschwerden entstanden und ich muß mich daher aufgefordert j”!beP' b'. bestehenden Verordnungen über das Schießen in den Ortschaften und in der Nähe derselben m m Ansagen in Erinnerung zu bringen, daß von nun an die Bestimmungen jener Verordnung wie- derum in Vollzug werden gebracht werden, wobei ich mich jedoch der Hoffnung hingebe, daß alle hiesigen 9ea’■ ba$>!1 m{£n?rfen werden, die Fortsetzung deö in den Orken und in der Nähe derselben 6r'ny.nrbJn §^'bßens zu verhindern und mich dadurch der unangenehmen Rothwendigkeit zu ubcrhebcn, gerichtliche Bestrafung veranlassen zu müssen. a , r. Bürgermeister in den Landorten des Kreises werden angewiesen, ebenfalls strenge darauf zu sehen, daß das Schießen tn denselben, wenn cs überhaupt Statt gefunden haben sollte, abgestellt wird jedoch vorerst eine verwarnende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Gießen den 23. März 1848. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz. Ich finde mich daher veranlaßt, Ihnen zu eröffnen, daß jene Wünsche durch den Geist unserer, bür. ttl™e hechelt verbürgenden, Institutionen vollkommen gerechtfertigt erscheinen und der Oeffentlichkeit der Gemeinderaths-Versammlungen, wodurch zumal Mißverständnissen über Verwaltungs- Maßregeln und Beschlüsse der Gemeinderäthe vorgebeugt und eine allgemeinere Zufriedenheit mit der Gemeinde-Verwaltung verbürgt wird, keinerlei Hiuderniß in den Weg zu legen ist. Prinz. Edictalladung. 359) (Laubach.) lieber das Vermögen des gewesenen Bürgermeisters Johannes Raab III. zu Inheiden, hat Gr. Hofgericht den formellen Concurs erkannt, demgemäß Alle, ivelche aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an daö fragliche Vermögen bilden können, hiermit aufgefordert werden, solche im Termin Montag den 27. März l. I., Morgens 10 Uhr, dahier bei Vermeidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse an- und auszuführen, auch über Bestellung eines Gläubigerausschusses und Masseverwalters, sowie über Vergleichsvorschläge entweder in Selbstperson, oder durch genügend legitimirte Mandatoren sich zu erklären, als sonst hierüber nach den Anträgen der Mehrheit der übrigen Liguidanten verfahren werden wird. Laubach am 10. Februar 1848. Gr. Hess. Gräfl. Landgericht das. Brumhard. Besondere Bekanntmachungen. 479) (Gießen.) Johannes Stumpf II. von Burkhardsfelden, beabsichtigt sein, in der Gemarkung Burkhardsfelden gelegenes Jmmobiliar- Vermögen an seine Kinder abzutreten, kann inzwischen sein Eigenthum an allen zur Theilung gebrachten Grundstücken nicht urkundlich darthnn. Es werden daher auf deßhalb gestellten Antrag alle Diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art an die fraglichen Grundstücke bilden, von welchen in der Registratur des unterzeichneten Gerichts der Flurbuchs-Auszug zur Einsicht offen liegt, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an daö Grund-Vermögen des Johs. Stumpf Ur. binnen 4 Wochen sogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls den vorgelegten Theilzetteln die gerichtliche Be- stätigung ertheilt werden wird. Gießen den 8. März 1848. Gr. Hess. Landgericht. Ploch. 215 478) (Gießen.) Der Philipp Rodenhausen von Wieseck hat sich, weil er zur Verwaltung seines Vermögens unfähig ist, freiwillig unter Curatel gestellt, und es sind demselben der Johannes Lmden- struth und Eberhard Rodenhausen zu Wieseck als Euratoren beigegeben worden. Es wird dieses un- ter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß alle nachtheiligen Rechtsgeschäfte, welche ohne Mitwirkung dieser Euratoren mit Philipp Rodenhausen abgeschlossen werden sollten, keine Gültigkeit haben» Gießen am 2. März 1848. Gr. Hess. Landgericht. Ploch. 523) (Grünberg.) Die Gemeinde Lindenstruth hat ausweislich des Hypothekenbuchs dem Karl Ehemann zu Frankfurt a. M. laut Obligation vom 27. Mai 1771 für 100 fl., der Universitäts-Vogtei zu Grünberg laut Obligation vom 28. August 1779 für 150 fl. und dem Hauptmann Weltz zu Grünberg laut Obligation vom 21. September 1799 für 300 fl. ihr gesammtes Vermögen verpfändet, und da diese Capitalien längst abgetragen, die guittirten Schuldurkunden hierüber aber verloren gegangen seyn sollen, so werden auf Antrag der Gemeinde Lindenstruth, alle Diejenigen, welche etwa noch Ansprüche hieraus bilden zu können vermeinen sollten, hierdurch anfgefordert, solche sogewiß binnen 8 Wochen dahier geltend zu machen, als ansonst diese Verpfändungen für erloschen erklärt und die hierüber im Hypothekenbuche befindlichen Verpfändungseinträge gelöscht werden. Grünberg den 1. März 1848. Gr. Hess. Landgericht das. Welker. M a r k t v e r l e g u n g. 547) (Nidd a.) Der auf den 18. April d. I. fallende Krämermarkt zu Nidda, wird wegen den jüdischen Feiertagen nicht abgehalten. Dagegen findet Dienstag den 4. April Schweinemarkt und Mittwoch den 5. April d. I. Krämermarkt dahier statt, was man hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt. Nidda den 18. März 1848. Der Gr. Hess. Beigeordnete L. Uhl. Versteigerungen. 551) (Gießen.) Donnerstag den 30. März, Morgens 10 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhaus 11 städtische Triebviertel, welche durch Absterben oder Abzug von hier vakant geworden, sowie die wegen Grw^terung des Friedhofs angekauften 9 Gärten und Gartentyeüe, anderweit verpachtet werden. Gießen den 21. März 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 546) (Gießen.) Montag den 3. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem RathhauS, auf Antrag der Schmidt Heinrich May's Erben dahier, deren zustehende Alt. Neu. OKlftr. 377/50g y368 3 Hosraithe im Kaltenloch, 377/m */369 3 Grabgarten daselbst, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 22. März 1848. Der Beigeordnete Rühl. 545) (Gießen.) Die an der Burgruine Staufenberg vorzunehmenden Maurerarbeiten, veranschlagt zu 147 fl. 23 kr. sollen Samstag den 1. April d. I., Vormittags 11 Uhr, an Ort und Stelle, unter den alsdann eröffnet werdenden Bedingungen an den Wenigstnehmendcn in Accord gegeben werden. Gießen den 21. März 1848. Der Gr. Kreisbaumeister Holzapfel. 501) (Gießen.) Montag den 27. d. M., Nachmittag? 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus, die zum Nachlaß der Marie Elisabethe Flett dahier gehörende Güterstücke, als: Alt Neu OKlftr. 5 •/„ 196 Acker, Wiese am Wiesmarerweg, bei der Broßbrücke, 6 ä/73 196 Acker daselbst, 1 3% 136 iWiese, jetzt Garten unter den al- / ten und neuen Eichgärten, ) am Steinweg, 6a 36/6 364t Wiese daselbst, 6a ’% 364'Acker daselbst, 7 40/361 92 Acker auf dem Sand, 19 4%57 193 Acker auf die Marburgerstraße, im kalten Grund, 3-4b 28/153-ll6446 Slcfer auf den Sandkauterweg und Heegstrauch, (den Heinrich Lüdekings Erben gehör.) öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 13. März 1848. Der Beigeordnete Rühl. 216 516) (Gießen.) Die Erben des verstorbenen Glasermeisters G. C. Fillmann haben mich beauftragt, daS denselben zugehörige Wohnhaus am Kirchenplatz an den Meistbietenden versteigern zu lassen. Es wird hierzu Termin auf Montag den 27. März, Nachmittags 2 Uhr, auf dem hiesigen Ralhhauö anberaumt. Gießen den 15. März 1818. Der Beigeordnete Rühl. 544) (Gießen.) Versteigerung von Straßenbauarbeiten. Dienstag den 28. d. M., Bormittags 10 Uhr, soll auf der Brückenbaustelle vor dem Lahnthor dahier, die Herstellung eines Stücks Chaussirung, sowie die der Gossenpflaster auf den Brücken der neuen Straße, an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. Gießen am 22 März 1848. Gr. Kreisbaumeister Holzapfel. 563) (Amöneburg.) Dienstag den 4- April l. I-, sollen im hiesigen Stadlwaldc, 73 Eichen-Bau- und Werkholz- Stämme, von 11—40 Zoll Durchmesser und 12—52 Fuß Länge öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Anfang ist Morgens 9 Uhr im Forstorte Schlag, am Eingänge von der Ziegelhütte. Amöneburg am 22- März 1848. Der Bürgermeister Ruez. vdt. Didhaut. 519) (Gießen.) Nutzholzversteigerung. Samstag den 25. März d. I., Vormittags 10 Uhr, werden im botanischen Universitätsgarten 99 Nutz-Stämme und Stangen, 563 Cbkf. haltend, meistbietend versteigert. Die Gartendirektion. 522) (Atzbach.) 30 Cichenstämme von 20 bis 180 Cubikf. Inhalt, zu jedem Gebrauche geeignet, sollen Dienstag den 28. d. M., Mittags 1 Uhr, im Garbenheimer Gemeindewald versteigert werden. Die Zusammenkunft ist auf dem Dorlarer Wege an der Kellersbach. Atzbach den 17. März 1848. Der Bürgermeister Colnot. Feilgeboten. 554) (Gießen.) Londoner? Gold - Cream in Flaeon a % Rthlr., bekanntlich die feinste, beste Haut-Pomade, um die Haut bei kalter Witterung vor Aufspringen und Rauheit zu sichern, und derselben vorzügliche Zartheit und Weichheit zu ertheilen. Carl Frech. 425) (Laubach.) Geschnittenes Buchen- Daubholz für Packfässer, ist in jeder beliebigen Quantität zu haben bei P. Nathan. 526) (Grünberg.) Hausverkaus auf den Abbruch. Ein vor ungefähr 18 Jahren neu erbautes zweistöckiges in gutem Zustand befindliches Wohnhaus, 18' lang, 24'/,' breit, mit Ziegeln gedeckt, soll wegen Veränderung des Bauplatzes verkauft werden. Nähere Auskunft hierüber ertheilt der Zimmermeister Daniel Haas. 555) Wichtige Anzeige! (Gießen.) Alleinige ächt englische, nach den neuesten Erfindungen verbesserte, Eleetricitäts- oder Rheumatismus Ableiter; ein unfehlbares, sicheres, tausendfach bewährtes Mittel gegen chronische Rheumatismen, Gicht, Reißen und Congestionen aller Art 2c. von Graham et Coinp. in London. Diese allein ächten Ableiter sind mit genauer Gebrauchsanweisung in drei verschiedenen Sorten, das Stück ä '/z Rthlr , stärker wirkende ä X Rthlr., und ganz starke, nach deren Gebrauch selbst jahrelange hartnäckige liebel weichen müssen, » 1 Rthlr. in Gießen allein zu haben bei Carl Frech. Die Zahl der Zeugnisse über die unfehlbare Wirkung unsere, nach allen Welttheilen verbreiteten Ableiter beläuft sich bereits auf mehrere Tausende, weßhalb wir es für überflüssig halten, nur einzelne hier anzuführen. Graham et Comp. 217 561) (Gießen.) Für Garten- und Blumenliebhaber. Mit einer Auswahl schön blühenden Blumen ersten Ranges bin ich angekommen, sodann bin ich mit Lattigpflanzen zum Auspflanzen aus dem Mistbeet ins freie Land versehen, und bringe nochmals meine Sämereien in empfehlende Erinnerung. I. S ch a u m, Handelsgärtner, in dem Faberischen Garten vor dem Scltersthor. 562) (Gießen.) Heller ganz süßer Aepfel- wein ist zu haben bei 3 Bramm. 529) ( Albach.) In der Gemeinde Albach steht ein dreijähriger ausgezeichnet schöner Vogelsberger Fasselochs zu verkaufen. Derselbe ist vorzüglich im Dienst und kann einer größeren Gemeinde, in welcher noch ein geringerer unterhalten wird, besonders empfohlen werden. Der Bürgermeister Schäfer. 538) (Reiskirchen.) Aus der Pfarrscheuer zu Reiskirchen, sind noch mehr als 200 Centner sehr gutes Heu zu verkaufen. Zu vermiethen. 548) (Gieße n.) Vor dem Wallthore ist eine Wohnung, bestehend auS vier Zimmern, Küche, Keller und Holzraum, zu vermiethen und Anfangs Mai beziehbar. Nähere Auskunft giebt die Erped. dieses BlatteS. 549) (Gießen.) Vor dem Wallthore ist für das nächste Semester eine Stube mit Cabinet zu vermiethen. Nähere Auskunft giebt die Erpedition dieses Blattes. 525) (Gießen.) Zwei möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei Joh. Jughard auf dem Seltersweg. 527) (Gießen.) In meinem Haus in den Neuenbäuen, sind 2 ineinandergeheude geräumige Zimmer zu vermiethen. M. Ballin. 528) (Gießen.) In meinem Hause ist ein Log s für eine kleine Familie zu vermiethen und kann bis den 17. Juni bezogen werden. Schmalkalder. 561) (Gießen.) In I.it. B. JVa 153 am Kreuz ist ein möblirtcs Zimmer mit Sopha zu »er* mielhen. 569) (Gieße n.) Bei mir sind zwei möblirte Zimmer zu vermiethen. Wittwe Stohr, in der Schioßgasse. 558) (Gießen.) Ein moblirtes Zimmer ist bei Jacob Schreiber auf dem Neuenweg zu vermiethen. 560) (Gießen.) Durch den Wegzug der Frau Stcuerperäquator Eberwein ist das von derselben (eitler bewohnte Logis', bestehend in 5 Zimmern, einer Küche, einer Dachstube, 3 Kammern rc., zu vermiethen und Mitte April beziehbar. — Dasselbe kann auf Verlangen auch schon früher bezogen werden. D. Felsing's Wittwe. 557) (Gieße n.) Mehrere möblirte Zimmer sind zu vermiethen bei Iae. Kausm. Worms Wittwe. 570) (Gießen.) Ein, beiläufig einen Morgen haltender, guter Obstgarten am untersten Riegelpfad mit einem Gartenhaus und guten Brunnen versehen, ist ganz oder zur Hälfte zu vermiethen. In der Erped. d. Blattes ist das Nähere zu erfahren. l-'uözuleihen. 553) (Gießen.) ISO fl sind gegen genügende Sicherheit in hiesiger Stadt auszuleihen. Bei wem sagt Ausgeber dieses Blattes. Vermischte Nachrichten. 504) (Bremen.) Nachricht über Schiffe nach Nordamerika. Carl Tranb, von der Regierung seit 33 Jahren angestellter und beeidigter Schiffsmakler in Bremen (Langenstraße «AS 52), wird auch in diesem ^ahre fortwährend feste, sichere und schnell- segelnde Scknffe nach Newyork, Baltimore, New-Orleans, Galveston w., welche mit hohen, geräumigen Zwischendecken und eleganten Cajüten versehen, zur Aufnahme von Passagieren ganz geeignet und zur Neberfahrt alle erforderliche Bequemlichkeit gewähren, erpediren, und gibt derselbe auf portofreie Anfragen gerne alle erforderliche Auskunft. ......... ...... « Anmeldungen zur Ueberfahn geschehen schriftlich oder persönlich bet thm, sowie bet seinem Bevollmächtigten Herrn I. G» Appel 'N Gießen. Bremen im März 1848» 218 Pürgergarde. Die gesammte Bürgergardc wird sich Sonntag den 26. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Trieb versammeln um dort unter dem Commando ihrer Offiziere Uebungen vorzu. nehmen. Die Bürgergardisten werden ohne Waffen erscheinen, aber so viel als möglich, sich nlit Dienstzeichen versehen. Die Gardisten tragen eine weiß-rothe Armbinde, die Rottenführer eine Armbinde mit Rosette, die Lieutenants eine einfache Armbinde und eine Schärpe um den Leib, die Hauptleute nur eine Schärpe. Der Oberst Carl Vogt. Frucht- und Viktnulien preise. Viktualienpreise »I " • 1 r-VT) t "•«O NO 5§ 1 K £ c-.Ö Brodtaxe. z'i tk Ls = fff 1 Fleischtaxe. ux 5 i? ~ io "B vs $=» SS 'S « .g® Hunc den 25. S rfi s o* 'V 5 89 5 tio e ■» E ÖP 5 per Pfund | fr.l ■»! pf. kr.pf. fr. pf. fr. pf. kr. Pf. fr.1 Df. fr. pf. kr. pf. ft.!Df. k pf- fr. Df. kr. Df. Ochsenfleisch Kuhfleisch . Rindfleisch . 12 9 2 12 9 2 12 9 — 12' — 10 — 12 — 10 — 2 4 , iWerste-l- G"ßen j^Korn- M 5 10 — 10 — 5 —1 10 — 4 3 9 2 4 9 2 5 10 1 2 8 2 — — 8 2 9 — 81 — 8 2 6 o Wrünberg )^K. 15 2 — 15 — 1 4 1 — — — — Kalbfleisch . Schweinefl. . Hammelfl. . 6 14 10 2 1 1 1 — 6 14 9 2 7 14 10 — 6 — 141 — 10 — 6 — 14 — 9 — 2 4 6 ® )auS l Walzen- und S 0 Kornmehl besteh. 5 11 17 8 2 1 II 1 1 Illi 5] 3 - 111 2 - 17|_1 - Illi Illi — — — Schaaffl. . . — — — — 7 — 7 — — 1 — — — 8. Q 8. Q 8. Q 8. Q Q 8. O Leberwnrst . 16 12 _ — — 16 — 15 — 12 — 16 — Für 1 kr. Wasserweck. . 5 3 — — 51 1 5 2 5 3 4 S gern. Wurst. —■ — — 12 -— 10 — 12 — 10 — „ 1 kr. Milchbrod . . 4 3 5 —— 4 3 5 — 5 — — — Bratwurst . 18 — — — 18 — 16 — 171 — 18 — i Schwarten,.. 18 __ 18 — 15 —— 15 — 18 — 12 — 241 — 20 — Blutwurst . geräuch.Speck Schinken . . 16 28 20 — — 16 28 20 — 15 24 20 — 16 — 28 — 20 — Marktpreise. kr. Pf. kr. Df. fr- Df.'f r. Df- kr. Df. fr. Df. -- ■ — Maas Milch..... Dörrfleisch . 20 _ — — 20 — 20 — 20' — 21 — 1 6 Rindsfett 20 .— _ _ 20 — 18 — 118 — 24 — 1 22 Hammelsfett Schweine- 20 — — _ 20 — 18 — 17 — 18 — 4 auch . . • Handkäse ...... 23 8 — —1-- - — — — — — schmalz, ausgelassenes . 26 __ _ _ 26 — 24 — 20 — 27 — 5 1 Eier....... Pfund Waizenmehl . . . 1 1 1 -. dgl., unausgel. 24 — — — 24 — 20 — 24 — NB. Di« Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pst>. nicht mehr als anderthalb Mund-c. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig s both ausmacht. Kopfe, Fuße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgcschloffen. Frnchtpreise. Frucht- Gießen 22. März Grünberg 18. März. Hungen I 31. Dezbrs Friedberg 1 22. März | Büdingen | 25. März | 8anterbach | 25. März \ Darmstadt | 1. Jan. | Mainz 25. März Marburg 25 März Wetzlar 18. März gat< Ai a l t e r. Mött Scheffel fl. kr. fl. kr. fl- kr. fl. | kr. fl. kr. fl- | fr. fl. fr. fl. fr. fl. .1 fr- fl. fr. pfl Waizen 10 3 10 5 — -— 10 2 9 40 9 40 — —. 10 14 7 52z 4 28 2 Kprn. 7 35 7 10 — _ 7 13 • 6 50 6 50 — — 7 52 5 32z 3 18 — Gerste 5 58 5 55 — — 6 2 5 30 5 30 — —0 7 2 4 37 2 35 — Hafer 4 45 4 40 — — 4 50 4 40 4 40 — —, 7 — 3 21 1 59 — Erbsen 8insen Hierzu eine Beilage, Beilage zu j\$ 25. Vermischte Nachrichten. 543) (Gieße n.) Feuer - Versicherungs - Gesellschaft Colonia, sanktionirt durch des GroßhrrzvgS von Hessen und bei Rhein König!. Hoheit. GrnnÄcapital 3 Miüionen Thnler (tl. 5,250,000) Nachdem die Gesellschaft, in Erfüllung der in der Allerhöchsten Verordnung vom 26. November v. I. als Bedingung für den Genuß der Rechle eines inländischen Instituts bezeichneten Verpflichtungen, eine entsprechende Anzahl Actien im Großherzogthum begaben und ein Garantie-Kapital beim höchstpreislichen Ministerium d. I. u. d. I. hinterlegt hat, eröffnet sie ihre Geschäfte im Großherzogthum mittelst der uachbezeichneieu, von den hohen und höchsten Behörden bestätigten Agenten, nämlich: in der Provinz Starkenburg: des Herrn Bürgermeisters L. Köhl in Gernsheim, „ „ Traupel in Bensheim, „ „ Jagemann in Fürth, „ Gem.-Einneh. F. (5. Steingötter in Langen, „ Kaufmann Beruh. Otto Röhrig in Offenbach, „ Gem.-Einneh. Möller in Neustadt, i n der Provinz Oberhessen: des Herr» Ludw. Gerh. Hast in Gießen, „ P. Preusser in Friedberg, „ Christoph Funk in Hungen, „ August Reuniug in Nidda, „ Ernst R am speck in Alsfeld, in d e r Provinz Rheinhessen: des Herrn Ludw. Ph. Ab resch in Worms, „ Gem.-Einneh. Fischer in Oppenheim, „ Joh. Bapt. Soherr in Bingen, „ Gutsbesitz. Masch mann in Alzey, der Herren Gebrüd. Städel in Mainz, sowie des Unterzeichneten von höchstpreisl. Ministerium bestätigten General-Agenten. Die Gesellschaft versickert bewegliche Gegenstände jeder Art, als: Kirchen-, Haus- und Geschasts- geräthe Maaren, Vieh, Vichfulter, Ernten, Fabrikgeräthe, Maschinen u. s. w., gegen mäßige feste Prämien fo daß der Versicherte unter keinen Umständen eine Nachzahlung zu leisten hat. Die Erwirkung der gesetzlichen Versicherungs-Genehmigung besorgen die Agenten, und ist der Antragende jeder deßsallsigen Bemühung überhoben. (Sine Taration der Versichcrungsgegenstäiide findet in der Regel nicht Statt. Die Vernehmung der Nachbarn fällt allgemein weg, die Erklärung des Hauseigenthümers Hinsicht- lich des Miethers gleichfalls, wenn der Letztere zum Handelsstaube gehört, und für die übrigen Miether ist die Frist der Erklärung auf drei Tage beschränkt. Die Versicherungs- Genehmigungen erfolgen direkt von den Herren Kreis-resp. Landrathen. Das Visa der Polizei: geschieht durch den Allerhöchst ernannten Spezial -Director der Gesellschaft Herrn Geh. Rath v. Kuder zu Darmstadt. . Formulare zu Versicherungs-Anträgen und Abdrucke der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, des letztjährigen Rechnungsabschlusses, sowie der Statuten der Gesellschaft werden bei den Agenten unentgeld- lich verabreich!. Darmstadt den 17. März 1848. I. G. K a h l ert, General- und Haupt-Agent der Colonia. 220 Unter Bezugnahme an die vorstehende Bekanntmachung beehre ich mich anzuzeigen, daß mein Bureau der Agentur der Colonia in der Schloßgasse Lit A. .AS 196 sich befindet, und daß ich zur Ertheiluna von Auskunft stets bereit bin. ö Gießen den 20. März 1848. Ludw. Gerh. Hast. 556) (Gießen.) Von nächstem Monat April an beabsichtige ich jeden Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags von 1 bis 3 Uhr, Unterricht im Rechnen, Rechtschreiben und in Anfertigung von Aufsätzen, Briefen u. s. W. zu ertheilen. Derselbe soll hauptsächlich für junge Leute, im Alter von 9 bis 12 Jahren, bestimmt seyn. Das Honorar beträgt vierteljährlich zwei Gulden. Anmeldungen können täglich bei mir geschehen. Außerdem gebe ich jeden Tag, mit Ausnahme des Sonntags, Unterricht im Rechnen, von 6 — 7 Uhr Abends, wofür das Honorar einen Gulden per Monat beträgt. Emanuel Stern. 567) (Gießen.) Alte Handschuhe nehme ich zum Färben und Waschen an. I. Holberg. 559) (Gießen.) Ein junger Mensch sucht unter angenehmen Bedingungen eine Commis-Stelle und kann sogleich eintreten. Das Nähere bei der Erped. d. Bltts. 562) (Gießen.) Ein, im Spezercigeschäft ersahrenes Mädchen, sucht in ein ähnliches Geschäft oder auch in eine Wirthschaft als Kellnermädchen, placirt zu werden. ' Näheres bei der Expedition d. Bltts. 566) (Gießen.) Strohhüte nehme ich von heute an zum Waschen. I. Holberg. 564) (ließen.) Da ich gesonnen bin meinen Zeichnenunterricht den 1. April anzufangen, so ersuche ich alle Diejenigen, welche daran Antheil nehmen wollen, mich mit ihrem gütigen Zuspruch zu beehren. Auguste Trapp, auf dem Markt. 552) (Gießen.) Instrumentenmacher Hein- bach hat festgesetzt, sein Wohnhaus zu vermiethen und nicht mehr zu verlausen. 533) (Gießen.) Im Gasthaus zum Hirsch wird ein tüchtiger Pferdeknecht gesucht, der auch den Ackerbau gründlich versteht; derselbe kann gleich in Dienst treten. 540) Alle Diejenigen, welche Bauschutt an meinen Garten, vom Gasthaus zum Pfau aus der erste an dem Wieseckerweg gelegene, fahren wollen, erhalten per Fuhre 6 fr. Louis Flett, im Gasthaus zum Stern. 565) (Gießen.) Bei günstiger Witterung findet Sonntag den 26. März nach beendigtem Nachmiltagsgottcsdienste Scheibenschießen auf dem Hardthof Statt. 571) (Gießen.) Bei dem letzten Concert im Clubsaale, ist ein Regenschirm, sowie am verflossenen Sonntag im Gasthaus zum Einhorn eine Kappe verwechselt worden, man bittet dieselben in der Erped. d. Bltts. umzuwechseln. 562) (Gießen.) Am 18. d. M. wurde auf hiesigem Wochenmarkt eine gewebene große Tasche, grau mit braunen Blumen verloren, und wird der Finder gebeten, solche bei der Redaktion d. Bltts. abzngeben. 550) (Gießen.) Montag den 6. d. M., wurde ein Hausschlüssel verloren. Der Finder wird gebeten, denselben gegen eine entsprechende Belohnung an die Erped d. BlttS. abzugeben. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 26. März. Christian Noll in der Neustadt. Jacob Vogt in der Wallthorstraße. Jeremias Wallenfels auf dem Sellersweg. Conrad Noll auf der Mäusburg. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 2 6. März. Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Kirchenrath Ur. Engel. Die Pfarrgeschäfle in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Katholische Gemeinde. Beerdigt. Den 18. März. Der Großherzogliche außerordentliche Professor, katholischer Pfarrer und Decan, Ur. Franz Joseph Hartnagel, alt 36 I. 7 M. 18 T., gestorben den 16. März. 22t n Büreau tttheilung st- Bitterung wndigtem n »ncert im t verflos- orn eine selben in nrde auf Tasche, wird der d. Blits. d. M., der wird e Beloh- >ll in der Jeremias l auf der ßen. V. Pfarrer Zöche be- herzogltche nd Deean, 3 T., ge- Angekvmmcnc und abgereiste Fremden vom 21. bis 23. März 1848. Im Hirsch: Hr. Robert, Stud. ü. Marburg. Hrn, Fuhrt. Klingelhöfer r. Eckelshausen, Ptock v Wolfsgruben, Westrupp ». Ruppertenrod u. Lohfinck v. Bingenheim. Hr. Becker, Fabrik, v. Bielefeld. In den Gasthäusern. Im Einhorn: Hrn. Kst. Schuhmacher v. Willfraih u. Dornbusch v. Homburg. Hr. Schierer, Forstbeamt. v. Hanau. Hrn. Kst. Euler u. Jacobsen v. Frankfurt. Hr. Frendano, Fabrik, v. Lyon Hrn. Kfl. Schüler v. Stuttgart, Kammer v. Eßlingen u. Schäckler v. Darmstadt. Hr. Trapp, Advoc. v Friedberg. Hr. Maurer m. Bedien., Minist-R. u. Hr. Schulz, Access, v. Darmstadt. Hr. Bechthold, Oberkamm.-R. v. Hannover. Hr Zimmermann, Regier.-R. v. Darmstadt. Hrn. Kfl. Goldschmidt v. Erlangen u. Mendel v. Solingen. Hr. Wickmann, Kupferstech. v. Berlin. Hrn. Kfl. v. Horst n. Egersdorf v. Bremen. Hr. v. Bode, Gutsbes. v Mecklenburg. Hr. Driever, Sind. v. Cloppenburg. Hr Brcvcnc- bnrg, Steuerdireci. v. Vierden. Hrn. Partie. Baron v. Eberhardt u. v. Haasfeld v. Dresden. Hrn. Kfl. Bogel v. Ma nz u. Noack v. Berlin. Im Rappen: Hr. Knieriem, Kfm. v. Alsfeld. Hr. Greber, Kamm.-R. v. Offenbach. Hr Lindt, Archit v. Lauterbach. Hr. Homberger, Kfm. v. Mannheim. Hr. Hoch- geiandt, Ingen v Vilbel. Hr. Schleicker, Stud. v. Göttingen Hrn Kfl. Spatz v. Aschaffenburg, Meyer v. Vlotho tt. B Ucker v Offenbach. Hr. Zimmermann, Kamm.-Direct. v. Wittgenstein. Hr. Steinmetz m Sohn, Tuchhndlr. v. Darmstadt Hrn. Kfl. Stocker v. Gladbach u Neumann v. Bielefeld. Hr v. Schenck, Privatm. v. Hermannstein. im Prinz Carl: Hrn. Zahnärzte Meyer v. Osthofen u. Löwenstein v. Darmstadt. Hr. Höhr, llhrm. v. Schönach. Hr. Heß, Kfm. v. Einartshausen. Hr. Eschfeller, Oecon. v. Felda. Hr. Susemar, Geom. v. Grünberg. Hr. HooS, Oecon. v. Laubach. Hr. Driller, Kfm. v. Cassel. Hr. Furger, Geschästsm. v. Biedenkopf. Hr. Geschetdl, Schrein, v. Butzbach. Hr. Rausch, Oeeon. v. Großeneichen. Hr. Weiters- hausen, Müll v. Düsseldorf. Hr. Jeoba, Künstl. v. Münster. Hr. Brückmann, Oecon. v. Florstadt. Hr. Scheu, Kfm. v. Heldenbergen. Hr. Becker, Geschästsm. v. Zelle. Im Darmstaedter Haus: Hr. Wolf, Geschästsm. v, Bisses Hrn. Handelsl. Engel v. Ebersgöns u. Burckhardt v Sachsenberg. Hr. Kuhl, Fuhrm. v. Homberg. Jungfern Bamel u. Benner v. Wetter. Hr. Lotz, Sold. v. Hanau. Hr. Eschle, HandelSm. v. Fortwangen. Im Stern: Fr. Scheerer v. Königsberg. Hr. Weißkirch, Fuhrm. v. Jsarlohn. Hr. Rhein, Privatm. v. Staufenberg. In der Sonne; Hr. Will, Handelsm. v. Geschwand. Hrn. Musik. Grenzer u. Geist v. Fulda. Fr Goldmann v. Ershausen. Hr. Bechthold, Zollbereit, v. Reinerod Hrn Handelsl Wagner, Muhl u. Erb v. Beuern u. Schamper v. Odenhausen. In der Rose: Hr. Schömbs, Bäck v. Hernsheim. Hr. Hell, Musik, v. Fulda. Hrn. Geschäftsl. Kratz v. Niederohmen, Zimmermann v. Romrod, Schäfer u. Kaiser v. Burck- hards Jungfer Krug v. Reiskirchen. Hr. Jost, Schneid, v. Gladenbach. Hr. Vierheller, Bildweb. v. Homberg. Hr. Rausch, Handelsm. v. Großeneichen. Hr. Schuchart, Domän.- Bote v. Nidda. Hrn Geschäftl. Koller u. Appel v. Ulrichstein. Hr. Panthof, Kammmach. v. Alsfeld. Hr. Zulauf, Handelsm. v. Großeneichen. In den Privathäusern. Bei Fr. Rentmstr. Schott: Hr. Klingelhöffer, Pfarr. v. Battenfeld. — Bei Hrn. Peter Planck: Jungfer Haas v. Gedern. — Bei Wittwe Ballin: Hr Ballin, Kfm. v Rothenburg. — Bei Hrn. Poliz.-Diener Erdmann: Frl. Lipp v. Ulrichstein. — Bei Hrn. Decan -Rechn. Dauernheim: Hr. Engel, Hypoth.-Commiff. v. Ulrichstein. — Bei Hrn. Actuar Drescher: Hr. Friedhöfer, Stud. e. Göttingen. Sprechhalle für zeitgemäße Es ist mit 9ted)t in der vorigen Nummer dieses Blattes geltend gemacht worden, daß die Bärger garde, auch jetzt noch, wo Ruhe und Ordnung zurückgekehrt sind, zum Polizeiwachdienst benutzt und daher von nun an mißbraucht werde, denn eine Polizei muffen wir haben, wenn sich dieselbe auch in letzter Zeit durch sich selbst zur Hälfte aufgerieben hat. So viel man hört, hat darum auch der Generalrath der Bürgergarde den Großh. Kreisrath zu größerer Energie, die ihm ja sonst nicht fehlte, aufgefordert; es scheint aber fast, daß man die Bürger ermüden und durch Dulden allerlei Erzesse gegen Einzelne, ein recht heißes Verlangen nach der Polizei verspüren solle. In einer Stadt, von welcher im ganzen Lande bekannt ist, daß zwischen jedem Hanse ein Abtritt schwebt, welche überall Miststätten und enge, unreine Straßen hat, kann sich die Bürgergarde nicht um die Gesundheitspoli- M i t t h e i l u n g e n. zei kümmern, sie kann nicht dafür sorgen, daß die Leute das richtige Gewicht an Brod ic. erhalten, kurz, es muß durchaus eine Polizei ans die Beine gebracht werdur, aber eine solche, welche nicht von Dcnunciationen lebt, sondern welcher die Strafgelder nicht zufließm. Es giebt ordentliche Leute genug, welche einen solchen Dienst übernehmen. Also man sorge dafür und zwar bald, daß es anders werde! Anfrage. Wie lange sollen sich die schow seit Jahren von Bauaufsehern gedrückten, so hart gedrückten Bauhandwerker, der Willkür dieser wie Pilze angewachsenen Schröpfköpfe des Handwerkerstandes, ausgesetzt sehen? ? ? 222 Wer sich für diese Frage resp. Antwort interes- sirt, erscheine Samßag den 23. März 1S4S in der Leib'scheu Wirthschaft. Montag den 27. Mar; l. I., Abends 8 Uhr: Versammlung in der F e i b'schen Wirthschast. Fragen! 1. Ist es zweckdienlich die seither ^bestandene Oktroierhebung aufzuheben und in (Som* munalumlagen zu verwandeln? *) 2. Kann ein Mitglied des Gemeinderalhs als solches in demselben belassen bleiben, wenn die Bürger von dessen Umrroralität vollkommen überzeugt sind? 3. Kann ein Gemeinderath auch zugleich besoldeter Diener der Stadt seyn? Es werden Alle, welche sich für obige Fragen interessiren, an besagtem Termin zur Besprechung eingeladen. Ein Bürger. E r k l ä r u n g. Wenn Herr stuck. Adolph Welcker in der Beilage zu Nr. 15. des jüngsten Tages sagt: von Ferber soll angedeutet worden seyn, „für solche Leute fehlten noch die Stockprügel", so verdankt er es diesem Wörtchen soll, daß ich ihn nicht vor dem gc- sammten Publikum als schamlosen Lügner und schändlichen Verläumder hinstelle. Durch Hunderte der Umhergestandenen kann ich es beweisen: daß kein ähnliches Wort über meine Lippen und ich selbst schwöre es, daß kein ähnlicher Gedanke in meinen Sinn gekommen ist. — Wenn ich aber gegen Herrn stuck. Adolph Welcker selbst nichts unternehme, so geschieht dieses nur: weil dieser Herr durch seinen mehr als blödsinnig gehaltenen Aufsatz, sich selbst ein Zeug- niß seiner Unzurechnungsfähigkeit ausgestellt hat. Heinr. Ferber. An einen verehelichen Stadtvorstand von Gießen. Die Sonne einer neuen Zeit, einer glücklichen Zukunft ist über unferm Hessenlande emporgestiegen; *) Die Redaction stimmt nicht für die Aufhebung und Umwandlung der Octroi in Communatumlagen, indem alsdann die Communalumlagen erhöht werden müßten und nur auf die hiesigen Einwohner fielen, dieweil bei Fortbestand der Octroi durch Einbringen der der Octroi unterworfenen Gegenstände diese Lasten zum nicht unbedeutenden Tbeil sich auch aus Ausländer vertheilen. Bei Umwandlung dagegen würde nach Analog e der ärmere Theil der hiesigen Einwohner am mehrsten darunter leiden. Dieß darf nicht sepn!!! sie leuchtet weit hinaus über's ganze große deutsche Vaterland, und was dieses an herrlichen Keimen enthält, das wird sie reifen. Mit edlem Stolz darf der Hesse jetzt in der Reihe der Bruderstämme dastehen, das Haupt ungebeugt, und, die eine Hand auf's Herz gelegt, in der andern das Edikt vom 6. März, allen Deutschen die Urkunde zeigen, welche die Bürgschaft gesetzlicher Freiheit für alle Zeiten bewahren wird. Diese Urkunde, ein Zeichen ächtdeulschen Sinnes, — ein Kleinod ist sie nicht bloß für alle Hessen, sondern auch für jeden Sohn unseres gemeinsamen großen Vaterlandes; erleuchten und die Herzen entzünden wird sie auch in jenen Gauen desselben, wo jetzt noch sternlose Nacht herrscht, und das Licht der Freiheit muß auch dort tagen. Ich fühle mich glücklich, daß es in eine Offizin war, welche am Tage der Veröffentlichung des gedachten Edikts dasselbe binnen wenigen Stunden in vielen Tausend Eremplaren veröffentlichte, und ich finde eine Ehrensache darin, jeder Stadt unseres Hessenlandes ein Prachteremplar der für unser Volk ewig denkwürdigen Urkunde zu überreichen. So bitte ich Sie denn, das beikommende Prachteremplar für die Stadt Gieße» freundlichst entgegennehmen, und dabei keine irgendwie andere Absicht meinerseits unterstellen zu wollen, als den Wunsch: der vereheliche Stadtvorstand von Gießen möge dem beifolgenden Abdruck einen geeigneten würdigen Platz im Nachhause anweisen, damit die theure Urkunde für jetzt und für kommende Zeiten stets dem lebendigen Blicke, redend und anregend, zugänglich sey. Darmstadt, den 9. März 1848. Nein h. L ud w. Venator, Hofbuchdrucker. Auf die Anfrage in der Annonce Nr. 33 des Jüngsten Tags Nr. 16 hat man weiter nichts zu erinnern, als daß man glaubt, es sey ein Machwerk eines sehr stark an Blödsinnleidenden Menschen. Außerdem diene demselben jedoch, wegen seinen großen Kümmernissen, zu seiner Beruhigung die Bemerkung, daß wirklich allwöchentlich an jedem Freitage Morgens 9 Uhr, ein Anzeigeblatt an Gr. Kreisrath dahier zur Eiuzeichuung der Brod- und Fleischpreise übersandt wird. Sollte aber darüber etwa Interessent im Zweifel seyn, so wird derselbe zu diesem Act freundlichst eingeladen. Was den Angriff auf die politischen Ansichten des Angegriffenen betrifft, so waren dieselben bisher stets sür Gesetz, Freiheit, Recht und Ordnung, nie aber für Gesetz- undOrd-^ nungslosigkeit — —. Auch ist derselbe für Preßfreiheit, nicht aber für Preßfrechheit, und versteht beide wohl von einander zu unterscheiden. Druck und Verlag der G- D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei. oße deutsche )en Keimen dlem Stolz euderstämme , die eine i das Edikt lüde zeigen, eit für alle ein Zeichen st ne nicht jeden Sohn ; erleuchten ch in jenen utt herrscht, dort tagen, n e Offizin ing des gc- StunVen in e, und ich Ltadl unfei' für unser überreichen, nde Pracht- nblichst ent- wie andere n, als den m Gießen geeigneten , damit die ende Zeiten d anregend, enalor, r. Nr. 33 des er nichlö zu ein Mach- 11 Menschen, nnen großen Bemerkung, ntage Morreisrath da- hpreisc über- nteressent im i Act freund- s die poliii- 't, so waren leit, Recht » und Ord- derselbe für hheit, und unterscheiden. Berichtigungen. <7^- Interesse der Wahrheit fühlen sich die Unterzeichneten gedrungen, auf den Grund der Erklärung in Betreff des Herrn Hosg.-Sekr.-Accessiften Buff im letzten Wochenblatte, folgende Gegenerklärung abzugeben: Herr Buff hatte allerdings in jener Nacht einen Wortwechsel mit einer der Bürgerwache zugehörigen Patrouille, die ihn für verhaftet erklärte und in ihre Mitte nehmen wollte. Aus den Grund einer geringen und in Hinsicht auf die Zahl seiner Gegner gar nicht zu rechnenden Gegenwehr, wobei von Entreißung eines Gewehrs und Stoßen und Schlagen gegen die Umstehenden nicht die Rede seyn konnte, wurde Herr Buff von denselben mit Hieben und Stößen so wohl bedacht, daß er blutend zur Erde sank. So unschädlich gemacht, wurde er von den Beförderern der öffentlichen Sicherheit unseren Händen überlassen. Ob es nöthig ist, einen Einzelnen Unbewaffneten, wenn er sich auch gegen zwölf Gegner zu vertheidigen sucht, mit blanken Waffen anzusallen, um sich vor ihm zu sichern, das überlassen wir der Oeffentlichkeit zur Entscheidung. Uns scheint dieser Angriff weniger aus Eifer für Erhaltung der öffentlichen Ruhe als aus persönlicher Motion gegen den Getroffenen hervorgegangen zu seyn. Daß die Wunde nicht gefährlich wurde, ließ sich von Dem, der den Hieb führte, nicht voraussehen und bietet also keinen Grund zu seiner Entschuldigung. Die Angabe, daß irgend einer der Zuschauer mit einem Säbel oder sonstigen scharfen Waffe versehen gewesen sey, ist vollständig unwahr, mithin die Hypothese, daß von diesen die Verletzung ausgegangen sey, ganz unmöglich. C. Roth, cand. cam. Th. Haubach. A. Büchner, stud. jur. H. Wenzel. C. Vogt. Die Unterzeichneten erlauben sich, die in der Beilage zum Wochenblatt erlassene Erklärung der Herren Ph. d'Avis, stud. jur. Großmann, stud. med., mit dem von denselben Herren aus dem Rathhause, gleich nach dem Vorfall gegebenen Berichte zusammenzustellen. Der Führer jener Wachmannschaft E. Klitsch, stud. cam. berichtete damals, daß Herr Accessist Buff dem Herrn d'Avis, stud. jur. das Gewehr entrissen und Herrn Hofge- richtssecretariats-Accessist Sell he im mit demselben auf die Schulter geschlagen habe. Er, der Führer, sey übrigens mit einem Theil der Patrouille ungefähr vierzig Schritte voraus gewesen und erst aus das Lärmsignal zurückgekehrt. Letzteres wurde noch von Herrn Dr. Jul. Hillebrand bestätigt. — Man halte diese Aussage mit der Erklärung im Wochenblatt zusammen, daß der Führer der Colonne Herrn Accessist Buss wiederholt ausge- sordert habe, sich zu entfernen; obwohl derselbe, seiner eignen Aussage nach, schon vierzig Schritte voraus war. Jener Bericht des Herrn Klitsch zu vervollständigen, wurde Herr d'Avis ausgesordert, der jene Aussage dahin berichtigte, daß Herr Accessist Buss ihm das Gewehr zu entreißen gesucht habe, was demselben aber nicht gelungen seh. Wie ist dieß mit der gegebenen Erklärung im Wochenblatt in Einklang zu bringen: „Herr Accessist Buff erlaubte sich, einem der Bürgergardisten das Gewehr zu entreißen und aus die Umstehenden zu stoßen und zu schlagen." Die Angabe „in Folge des hieraus entstandenen Handgemenges erhielt Buff allerdings einen Hieb aus den Kops, der jedoch ebenso wahrscheinlich von einem der in der Nähe befindlichen, und nicht zur Wache gehörigen, mit Säbeln rc. bewaffneten Zuschauer, als von einem der Wachmannschaft selbst herrühren könne," ist besonders zu berücksichtigen. Die Herren d'Avis rc. werden sich noch erinnern, daß Derjenige ausgesordert wurde, sich zu nennen, welcher jenen Hieb vollsührte; was jedoch ohne Ersolg blieb. — Wozu also jenes „wahrscheinlich"? — Oder liegt vielleicht darin, die von Herrn F. Schenk stuck, jur. an jenem Abend aufgestellte Möglichkeit, daß einer von ihnen Gebrauch von seiner Waffe gemacht haben könne, ohne es zu wissen? — Was die Aeußerung des zeitigen Wachcommandanten Herrn Hofgcrichtsrath Völker anlangt in Bezug aus die sofortige Protocollirung und Untersuchung jenes Vorfalls, die er mit den Worten: „es sey unnöthig," ablehnte, so ist sie dahin zu berichtigen: Er bedaure höchlichst diesen Vorfall, halte sich aber nicht für kompetent, in dieser Sache als Untersuchungsrichter aufzutreten, und überlasse den Entscheid der öffentlichen Meinung, die bereits gerichtet habe. Nach Zusammenstellung dieser Punkte wenden wir uns an das Urtheil des Publikums, und insbesondere an das derjenigen Bürgergardisten, die jenen Abend aus dem Rathhause zugegen waren. E. Stamm, stuck, forest. L. Pfnorr, stuck, theol. L. Dingeldey, stuck, theol. H. Reuß, cand. forest. W. Hofmann, stuck, jur. L. Baur, stuck, cam. W. Vaubel, stuck, theol. A. Allwohn, stuck, jur. G. Fresenius, stuck, jur. tl t <4 g 26. Dieses Bla «■SiltunßäMa.t Maltmigsblatt >i Postämtern. Inserate m Regierungsl 9 I" d og und M itr Bürger torbert; in ito die Bi »sigkei Ein u Mahnung s Es gti ier Pers innig, untc Glaub higt, mit werd en so walt gegen sich aus äh zu erfreuen Habt und die S datpersoneu glauben, di jagen und Ohne Sepd freisinnige schlich enr s- Die Euch an s