«Wohnung in bad) rsweg. nd in 2 rauch der löbald berg er sse- I. tut. | nt der 8 u ver- 8 haben, | trauen, en am g en ihre F 'le — | ! ünch g im. I K LNL8VAK ich den wmmenen Iben hier- binnen 8 ung einer e. > zu mie- Nr. 73. >es Land- i)ülfe Be- § l o ch. n Regie- rg abge- r wollen nden gü- er 1848. Lehrer. Anzcigefitatt d er Strröt und des RegieVNKgsö^PEs G i c ß e n. ./N 03. Sonnabend den 2L. October 1SF4S. , . ?^"./rschcint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein halbes Jahr für Ein- yeimrsche 1 st., rur Auswärtige incl. Postaufschlag 1 ff. 6 kr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Glejren ver der Expedition, Canzleiberq Lit. B. Nr. 1. Einrückungsgebühr für den Raum der gespaltenen Corvus-Zeile 2 kr. ^njerate muffen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt seyn. A m t l L ch e r Thor l. Auszug aus dem Gr. Heff. RegierungsblaLte Mr. 37. von: 7. October 1848. Inhalt: 1) Verordnung in Bezug auf Forststrafen und auf einige Gegenstände der Forstverwaltung; — 2) Bekanntmachung, die Leseholznutzung in den Großherzogl. Domanial- und Communalwaldungen detr.; — 3) Verordnung, die Watd- streunutznng in den Domanial- uni/ Communalwaldungen betr.; — 4) Verordnung, den Werths- und SchadenS- Ersaß-Tarif bei Forstfreveln betr.; — 5) Dienstentbindung; — 6) Nachtrag zu dem Verzeichnisse der Vorlesungen, «velche auf der Großherzogl. Landes-Universität Gießen im Winterhalbjahre 18"/.° gehalten werden. Veeoe h re nmg - tit Bezug auf Forststrafcu und auf einige Gegenstälide der Forstverwalümg. 8llDWJG in. von Gottes Gnade» Großherzog von Hessen n n d b e i R h e i n re. re. Nachdem Wir die Beschwerden und Wünsche vernommen, welche Uns in Hinsicht des Forst straf- wesenö und der Forstverwaltung vorgetragen worden sind, haben Wir — stets bereit, allen billigen Wünschen entgegenzukommen und diejenigen Erleichterungen zu gewähren, die nad) den Umständen möglich sind, — nad) vorausgegangener Prüfung der Vorschläge, welche von der burd) Unser Ministerium berufenen Commmission gemacht worden sind, auf den Antrag desselben verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Wir gestatten vergünstigungsweise, daß Leseholz und alles andere dürre Holz, welches ohne den Gebrauch von Sägen, von Hau- und Schneidewerkzeugen zu gewinnen ist, in Unseren Domauialwal- dmigen unentgeltlich gesammelt werde, soweit es in Traglasten ober mittelst Schiebkarren weggebracht wird. Zur Ausführung dieser Verwilligung wird Unser Ministerium das Erforderliche anordnen und zugleid) die gegen möglichen Mißbrauch nothwendigen Vorkehrungen treffen. In den Communalwaldungen soll die Gewinnung des dürren Holzes in gleichem Umfange statt- smden, insofern es nicht die Gemeinden ihrem Interesse angemessener finden, Beschränkungen eintreten zu lassen. Art. 2. Um einer Seits möglichen willkülrlichen Beschränkungen bei der Abgabe von Streumitteln thunlichst vorzubeugen, und anderer Seits den Nachtheilen zu begegnen, welche durch eine uitbeschräiikte Benutzung 718 bet Streumittel den Waldungen diesem wichtigen Bestandtheile des Nationalvermögens, zugefügt werden könnten, haben Wir auf deii Grund gewissenhafter Ermittelungen feste Normen über die Grenzen aufstellen lassen, innerhalb welcher sich, was Unsere Domamalwaldungen betrifft, nach Verschiedenheit der maßgebenden'örtlichen Verhältnisse, der Umfang und die Wiederkehr der Streubenutzung in den einzelnen Districten bestimmt. , Auch in den Communalwaldungen sollen diese Normen zur Anwendung gebracht werden, insofern es die Gemeinden nicht vorziehen, der Streubenutzung engere Grenzen zu setzen. Wir haben zugleich die Vorschriften, nach denen bisher das Einsammeln von Streumitteln in Do- manialwaldungen bewirkt worden ist und nach denen die Ueberlassung an die einzelnen Concurrenten stattgefunden hat, einer Durchsicht unterwerfen und entsprechende Bestimmungen treffen lassen. Unser Ministerium wird sämmtliche in dieser Hinsicht gefaßten Beschlüsse veröffentlichen und zur Ausführung bringen. Art. 3. Von Forstvcrgehen, welche vom 1. October 1848 an verübt und zur Anzeige gebracht werden, sollen die Forstschützen und sonstigen Denuncianten keinerlei Anzeigegebühren oder Strafantheile mehr zu beziehen haben. Die Verordnung vom 24. April 1846 über die Anzeigegebührcn bei Forstvergehen ist aufgehoben. Art. 4. Die Pfandgebühren, welche nach Art. 14 des Forststrafgcsetzes erkannt werden und baar cingehen, sollen nach Abzug der Erhebungskosten, von den vom 1. October 1848 an verübt werdenden Forstver- gehen an die Eigenthümer derjenigen Waldungen überwiesen werden, in welchen die Frevel oder Vergehen verübt wurden. Ebenso soll ein Dritttheil der erkannt werdenden und baar eingehenden Strafen, nach Abzug der Erhebungskosten, an die Eigenthümer derjenigen Waldungen überwiesen werden, in welchen die Frevel oder Vergehen verübt wurden, wenn diese Waldeigenthümer sich nicht bereits in dem Bezüge von einem Dritttheil dieser Strafen befinden. Die Bestimmungen in diesem Artikel verleihen keine Berechtigung, sondern sind eine jederzeit veränderliche Verwaltungsmaßregel. Art. 5. Wenn Waldungen, welche verschiedenen Eigenthümern angehören, zu einem Schuhbezirk vereinigt sind, dann sollen die nach Artikel 4. den Waldeigenthümern zukoiumenden Pfandgebühren und das Dritttheil der Strafen nicht an die einzelnen Waldeigenthümer, sondern in diejenige Kaffe bezahlt werden, aus welcher der gemeinschaftliche Forstschütze seine Besoldung empfängt. Art. 6. Die Pfandgebühren und das Strafendritttheil, welche nach Art. 4 und 5 den Waldeigenthümern überwiesen werden, sollen dazu dienen, den bestellten Forstschützen, statt der aus ihrem Diensteinkommen wegfallenden Gebühren jeder Art für die Anzeigen von Forstvergehen, eine angemessene Vergütung zu bewilligen. Insoweit hinsichtlich jener Verwendung der Pfandgebühren und des Strafendritttheils besondere Vorschriften erforderlich sind, werden dieselben von Unseren Ministerien des Innern und der Finanzen erlassen werden. Hierbei soll dahin gewirkt werden, daß das Diensteinkommen der Forstschützen künftig weder nach der Anzahl der von ihnen angezeigten Forstvergehen, noch nach der Größe der erkannt werdenden Strafen, Pfandgebühren oder des Werths- und Schadensersatzes bemessen werde. Art. 7. Die für Unsere Provinzen Starkenburg und Oberhessen erlassene Verordnung vom 7. Juni 1825 wird dahin abgeändert, daß in Ansehung der Forstvergehen, welche auf den gewöhnlichen, periodisch wiederkehrenden Forstgerichten in Folge unterstellten oder ausdrücklichen Eingeständnisses oder auf die amtliche Versicherung des Denuncianten ihre endliche Erledigung finden, den Verurthellten, statt der durch die erwähnte Verordnung bestimmten UntersuchungSkostcn von 10 fr. für jeden Posten, in Zukunft bei jedem Posten nur 4 fr. an Kosten angesetzt werden sollen. Wird aber gegen die Entscheidung dcS Forstgerichts ein Recurö ergriffen, oder eine Sache auf dem Forstgerichte zur besonderen Untersuchung ausgesetzt, oder der Beschaffenheit des Falles wegen sogleich eine besondere Untersuchung eingelegt, so verbleibt es bei den bisherigen Vorschriften. 719 Art. 8- Wir haben die Rubriken des durch Unsere Verordnung vom 7. Mai 1839 publicirten Werths- und Schadensersatz-Tarifes, lit. B. Theile von Stangen und Stämmen, insbesondere I. noch nicht zum Verkaufe ober Gebrauche zubereitet gewesenes Brennholz, desgleichen Lit. C. Nr. VI, Streumittel, welche Rubriken die Mehrzahl aller Frevel in sich begreifen, einer Revision unterwerfen lassen und Unser Ministerium angewiesen, die dadurch bewirkten Ermäßigungen zu veröffentlichen. Art. 9. Das Pfänden von Werkzeugen, welche unmittelbar oder mittelbar zur Verübung der Frevel dienen, soll nicht mehr statt finden; ein jedes Zerstören derselben wird untersagt. Nur bei dem Betreten unbekannter Frevler wird den Forstdienern gestattet, Werkzeuge auch fernerhin in Beschlag zu nehmen. Art. 10. Die Vornahme von Haussuchungen, wozu die Forstschützen nach §. 11. der Instruction vom 8. Juli 1841 befugt sind, soll denselben" in Zukunft nur bei unmittelbarer Verfolgung eines Frevlers oder in denjenigen Fällen gestattet seyn, in denen sie hierzu auf vorauSgegangenc Anzeige von dem Forststrafrichter, welcher zugleich den Umfang der Haussuchung zu bestimmen hat, ermächtigt worden sind. Art. 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regicrungsblatte in Kraft. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrücktcn Staatssiegelö. Darmstadt am 1. October 1848. (L. s.) LUDWIG. I a u p. Bekanntmachung, die Leseholznutzung in den Grosiberzoglichen Domanial- und in dm Commuualwaldmigm betreffend. Zur Ausführung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge in der allerhöchsten Verordnung vom 1. d. Mts. in Hinsicht der unentgeltlichen Gewinnung des Leseholzes und sonstigen dürren Holzes gemachte» Verwilligungcn werden hiermit die nachstehenden Bestimmungen zur allgemeinen Kennt- niß gebracht. 1. Das Leseholz in den Domanialwaldungen darf unentgeltlich von allen Bewohnern des Groß- herzogthums an den dazu bestimmten Tagen und in den nicht verbotenen Districten gesammelt und in Traglästen oder auf Schiebkarren aus dem Walde weggebracht werden. §• 2* Gegenstand der Leseholznutzung ist alles dürre auf der Erde liegende Reisholz, sowie alles dürre Holz, welches ohne Hau-, Säge- oder Schneidcwerkzeuge gewonnen werden kann und nicht auf Anordnung der Forstbehörde zum Verkaufe oder Gebrauche zubcrcitet worden ist. §. 3. Ausgeschlossen sind in der Regel von der Leseholznutzung: s r , 1) die Abtheilungen, in welchen Holzhauereien im Gange sind, jo lauge bis das betreffende Holz vollständig aufgearbeit, aufgesetzt und nummerirt ist; 2) diejenigen Abtheilungen, welche aus Rücksicht für die Nachzucht und Schonung der jungen Holzbestände, oder wegen Benutzung der Mast durch Strohwische oder auf ortsübliche Weise als Hege bezeichnet sind. §. 4. Die Nutzungs- oder Leseholztage, sowie die von der Leseholznuhung ausgenommenen Distrikte werden durch die betreffenden Revierförster int Voraus bekannt gemacht. Nach der Größe der Waldungen, dem Vorrathe an Leseholz und den sonstigen örtlichen Verhältnissen sollen dazu wöchentlich nicht mehr als zwei Tage und wenigstens jeden Monat ein Tag bestimmt werden. 720 S. 5. Wo wegen großen Vorraths und wegen Entlegenheit der Waldungen daS Wegbrindcn des Leseholzes durch mit Zugvieh bespanntes Fuhr merk räthlich erscheint, soll dieses, jedoch nur gegen Bezahlung des Holzwerthes, gestattet werden. Die Forstverwallung wird alsdann den Preis einer Fuhre nach den örtlichen Holzpreisen bemessen und die entsprechenden Einrichtungen besonders treffen. Die unentgeltliche Benutzung des Leseholzes für diejenigen, welche dasselbe tragen oder auf Schiebkarren wegbringen wollen, findet aber dessen ungeachtet nach den in den vorderen §. §. gegebenen Bestimmungen statt. §. 6. Der Wiederverkauf des Leseholzes bleibt untersagt .8- 7. Alles grüne Holz bleibt von der Leseholznutzung gänzlich ausgeschlossen. Die Forstbeamten sind verpflichtet, Ueberschreitungen der Leseholznutzung zur gesetzlichen Bestrafung anzuzeigen, als namentlich: a) die Aneignung von nicht zur Lcseholznutzung gehörigem Holze; b) die Ausübung der Leseholznutzung an verbotenen Orten, oder an nicht erlaubten Tagen; c) die Anwendung von Hau-, Säge- oder Schncidewcrkzeugen, endlich d) das Wegbringen mittelst nicht gestatteten Fuhrwerks. §. 8. Bestehende Berechtigungen sollen durch diese Bestimmungen in keiner Weise beeinträchtigt werden. Besteht aber eine Berechtigung in einem geringeren Umfange, als sie hier gestattet ist, so können die Berechtigten an der Leseholznutzung nach den in dieser Bekanntmachung gegebenen Vorschriften thcilnehmeu. 9. In den Gemeindewaldungen darf die Lcseholznutzung nicht über die hier gesteckten Grenzen ausgedehnt werden, sie kann aber nach dem Ermessen der Ortsvorstände mit Rücksicht auf Ort, Zeit und Art einer größeren Beschränkung unterworfen werden. Wenn jedoch Gemeinden solche Beschränkungen der Lcseholznutzung eintrcten lassen, so sinden für die Angehörigen derselben in Beziehung auf die Benutzung des Leseholzes in den unmittelbar angrenzenden Domauialwaldungen dieselben Beschränkungen statt. Darmstadt, am 3. October "1848. Aus allerhöchstem Auftrage; Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerilim. I a u p. v. Lehmann. V e V o V d n rs n g , die Waldstreunutzung in den Domanial- und Communal-Waldungen betreffend. Auf den Grund deö Art. 2 der allerhöchsten Verordnung vom 1. dieses Monats werden die Normen, innerhalb welcher die Benutzung der Waldstreu zulässig ist, und die Bestimmungen, nach welchen deren Gewinnung und Abgabe stattfindcn soll, in Nachstehendem zur allgemeinen Kenntniß gcbrachl. Allgemeine Bestimmungen für Domanial- und Communalwaldungen. §. 1. Da das Bedürfniß an Waldstreu in den Einzelnen Theilcn des Großherzogthumö sehr verschieden ist und auch, je nach Lage, Boden und Holzbestand, eine größere oder geringere Menge von Waldstren aus den Waldungen verabfolgt werden kann, so werden die Forstbehörden angewiesen, unter genauer Berücksichtigung dieser Verhältnisse innerhalb der nachbezeichneten Grenzen die Waldstreuabgabe 'zu bewirken : 1) In Nadelholzwaldungen sollen von je 100 Morgen des ganzen WaldeS (Wirthschaftsganzcn) höchstens 20 Morgen und mindestens 6 Morgen, 2) in Laubholzwaldungen von je 100 Morgen des ganzen Waldes höchstens 19 Morgen und mindestens 5 Morgen zur Streum tzung jährlich eingegeben werden. 3) In gemischten Laub- und Nadelholzwaldungen ist die Streunutzungsfläche nach den vorstehenden Bestimmungen, je nachdem die eine oder die andere Holzart vorherrscht, festzustellen. 721 4) Außerdem ist de» Forstbehörden gestattet, die Nutzung der Waldstreu an den Stellen anzuordnen, wo dieselbe in tiefen Schluchten oder auf Wegen vom Winde zusammengetrieben, oder wo dieselbe voraussichtlich entkommen wird. 5) Wo Gemeinden keine Nutzung oder in einem geringeren Umfange, als dem eben zugelassenen, in ihren Waldungen verlangen, soll nur die verlangte Nutzung statt haben. Ebenso soll sich in solchen Domanialwalduugen, wo die Nachfrage den erwähnten Umfang nicht erreicht, die Nutzung auf die Nachfrage beschränken. §• 2. Die Abgabe der Waldstreu soll vorzugsweise in folgenden Zeiten stattfinden: a) Zu Ende Winters oder im Frühjahr; 1>) Kurz vor der Kornerndte; c) Zu Ende des Sommers vor dem Abfall deö Laubes. Auf Antrag der Orlsvorstände können statt dieser in den Gcmeindewaldungcn auch andere Zeiten bestimmt werden, II. Besondere Bestimmungen für die D omani al-Waldnngen. §• 3. Die Art und Weise, wie die Waldstreu geerndtet und wie dieselbe aus dem Walde weggebracht werden soll, wird in Domanialwaldungen durch den Revierförster geordnet. §. 4. Die Waldstreu soll abgegeben werden: a) nach Haufen oder Schichten von bestimmter Größe vorzugsweise dann, wenn die Streu gegen Lohn aufgearbeitct und zur Versteigerung bestimmt wird; b) nach Traglasten, Schiebkarren oder Wagen, besonders bei Haudabgabcn, wenn der Empfänger die Streu selbst einsammelt; c) nach Flächenloosen nur ausnahmsweise, wenn dies den örtlichen Verhältiiissen nach zulässig ist und zweckmäßig erscheint. §• 5. Die Preise für Streumittcl, welche aus der Hand abgegeben werden, sollen von Zeit zu Zeit nach Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse geregelt werden. Für das Jahr 1849 sollen, was die Abgabe in Traglästen und Schiebkarren betrifft, die Preise des Jahres 1818 gelten. Gleichzeitig soll in denjenigen Bezirken, in welchen in diesem Jahre noch keine Herabsetzung der Preise für Waldstreu stattgefunden hat, eine solche für Abgaben der letzterwähnten Art ver- hältnißmäßig bewirkt, sowie ein allgemeiner Tarif für die Preise bei Handabgaben demänchst publicirt werden. §. 6- Die Forstbchörden haben dafür zu sorgen, daß in den Donianialwaldnttgen, je nach den örtlichen Verhältnissen, ein größerer oder kleinerer Theil der ganzen Steuererndte zur Versteigerung, ein anderer Theil zur Handabgabe bestimmt wird. §■ 7. Die Abgaben aus der Hand geschehen hauptsächlich nach Traglästen und Schiebkarren, nach Wagen nur da, wo der größere Vorralh oder die Entfernung die Erlaubnis; dazu räthlich macht. Die Abgabe aus der Haud soll sich in der Regel nach Verzeichnissen richten, worin von den Ortsvorständen die sich anmeldenden Einwohner eingetragen sind und das Bedürfniß beglaubigt ist. §. 8. Der nach § 6 in den Donianialwaldungen zur Versteigerung vorgesehene Theil der Slreunutzung soll unter freier Concurreuz veräußert werden. Die Versteigerung unter freier Concurrenz süwet auch daun statt, wenn nach §. 7 die Anforderungen so groß sind, daß sie aus dem zur Handabgabe bestimmten Theile dec Steuererndte nicht sämmtlich befriedigt werden können. III. Besondere Besinnmungen für die Gemeinde-Waldungen. §. 9. Bei Aufstellung der Wirthschaftsplane für die Gemeindewalduugen haben die Großh. Revicrforster ihre Anträge auf Streunutzung nach Maßgabe der §. §. 1 und 2 zu stellen und solche den Ortsvorstän- 722 ben zur Einsicht mitzutheilen. Wenn letztere eine ausgedehntere Nutzung oder sonst Aenderungen in dem mitgetheiltm Plane beantragen, die Forstverwallung aber aus Rnchsichten für Erhaltung der Waldungen hierauf nicht eingehen zu können glaubt, so wird der Ortsvorstand feine abweichende Ansicht in einem Protokolle niederlegen und dieses durch die Forstbehörde der Regierungs - Commission des Bezirks mitge- theilt. Nach der Entscheidung dieser Letzteren, für welche die oben aufgestellten Regeln ebenfalls maßgebend sind, bat sodann die Slrcunutzung statizufinden. _ . . §• 10- Ser Forstverwaltung steht in Gemeindewaldungen über die Frage, ob und an wen Streu aus der Hand abgegeben oder versteigert werden soll, durchaus keine Verfügung zu. Ihre Mitwirkung hat sich auf erbetene Begutachtung und auf die, nach den Vorschriften des Gemeinde - Rechnnngs- und Kassenwesens von ihrer Seite zu führende Aufzeichnung der Walderzeugnisse zu beschränken. Darmstadt, den 3. October 1848. Aus allerhöchstem Auftrage: Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerium des Innern. I a u p. v. Lehmann. Offizielle N a ch r i ch t e n. Diensteiltbindnng. Am 15. August wurde der evangelische Pfarrer Christian August Hoffmann zu Echzell auf Nachsuchen von den ihm übertragenen Geschäften eines De- eans für das Dekanat Nidda entbunden. Nachtrag zu dem Verzeichnisse der Vorlesungen, welche auf der Großh. Landes-Universität Gießen im Winterhalbjahre 1848/49 gehalten werden. Professor Dr. Renaud wird Gemeinen deutschen Civilpro- zeß und französisches Civilrecht in noch zu bestimmendm Stunden vortragen. Nr. R. C. 1928. Gießen am 17. October 1848. Betreffend: Die Ableistung des VerfassnngseideS von neu aufgenommenen Bürgern. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. klnter dem Bemerken, daß Seine Königliche Hoheit der Großberzog zu befehlen geruht haben, „daß künftig, mit Beseitigung der durch Verordnung vom 16. September 1808 vorgeschriebenen Huldigungs-Formel, nur der im Artikel 108 der Verfafsungsurkuudc vorgcschriebme Eid von Bürgern und Staatsdieliern abzulegen, dieser Eid auch unter keinen Umständen wiederholt zu leisten sei." eröffnen wir Ihnen, daß rücksichtlich der Zeit und des Orts der Ableistung dieses Eides, sowie des von Ihnen deßfalls einzuhaltenden Verfahrens im Jntercffe der Bezirksaiigehörigcn folgende Einrichtungen und Anordnungen mit höchster Genehmigung von uns getroffen worden sind: 1) Die Ablegung des Verfaffungseideö von Seiten neu aufgenommencr Bürger soll halbjährlich stalt- filiden und zwar: a) in Gießen am 10. Mai und 10. November Vormittags 10 Uhr von den Bürgern in dem Stadt- und Landgerichtsbezirke Gießen und der Stadt Lich; b) in Grünberg am 15. Mai und 15. November Vormittags 10 Uhr von den Bürgern in den Landgerichtsbczirkcn Grünberg, Laubach und Lich. Es wird sich zu dem Ende an diesen Tagen ein Mitglied der Negierungs-Commission nach Grünbcrg begeben. ien in dem Waldungen in einem irks mitge- Ils maßge- :u aus der ) hat sich Kassenwehmann. terhalbjahre hen Civilpro- bcstimmendeii r 1848. Hegen aben, eschriebenen e Eid von edcrholt zu ie des von tungen und hrlich statt- >cm Stadt- rn in den :sen Tagen 723 2) Sollten die bestimmten Tage auf einen Sonntag vder Feiertag fallen, so findet die Eidesabnahme den unmittelbar darauf folgenden Tag Statt. 3) Die Grßh. Bürgermeister haben 10 bis 14 Tage vor eintretendem Eidestermine die im letzten halben Jahre neu aufgenommenen Bürger zu verzeichnen und noch besonders zur Eidesleistung vorzuladen. 1 Heber den Erfolg ist mindestens 8 Tage vor dem jedesmaligen Termine Bericht, welcher zugleich das Verzeichniß der Eidespflichtigen enthalten muß, hierher zu erstatten. K ü ch l e r. Hallwachs. Nr. R. C. 2336. Gießen am 17. October 1848. Betreffend: Die Gemeindevoranschläge, namentlich die besondere Erhebung der Hirtenpfriind e und der Kosten des Faselviches. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. jn Folge höchster Entschließung eröffnen wir Ihnen: daß, wenn der Gemeindevorstand bei Unzulänglichkeit des Vermögensertrags der Kosten für Faselvieh und an Hüterlohn durch Steuerumlage 2. Klasse gedeckt wissen will, dies durchaus nicht beanstandet und ein besonderer Ausschlag nach der Stückzahl des Viehes diesen Falls nicht verlangt werden soll. Alle dem entgegenstehende frühere Verfügungen, insbesondere die deßfallsigen Bestimmungen der §. §. 85 und 86 der Instruktion für Fertigung der Gcmeindevoranschläge sind hiermit aufgehoben. K ü ch l e r. Hallwachs. Nr. R. C. 2326. Gießen am 18. October 1848. Betreffend: Die diesjährigen Recrutirungsräthe. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen. Die Sitzungen des diesjährigen Rekrutirungsraths für die Provinz Oberhessen beginnen den 30. October und endigen den 3. November l. I., wovon wir Sie mit dem Bemerken benachrichtigen, daß am 30. October die Bewohner vom Regierungsbezirk Alsfeld „ 31. „ diejenigen „ „ 1. Novbr. diejenigen „ „ „ 2. „ diejenigen „ „ „ 3. „ endlich diejenigen r „ Biedenkopf Friedberg Nidda Gießen angenommen werden sollen. Sie haben dies in Ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiterhin bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahrs gehörigen Militärpflichtigen deS Regierungsbezirks Gießen und sowohl die, welche speciell geladen werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungsrath erscheinen und daselbst Reclamation Vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterwerfen wollen, den 3. November Morgens um 8 Uhr auf unserem Bureau — im Regiernngsgebäude — mit einem versiegelten von dem betr. Gr. Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und aller sonstigen für 724 ihre Reklamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstäude, glaubhaften Privatpersonen rc., deren Zeugnisse jedoch, da sie nicht in Amt und Pflichten stehen, gerichtlich beeidigt sein müssen) versehen, sich anzumelden haben. Ebenso sollen weiterhin alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich zurückgewiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Un- tauglichkeit bei dem Rekrutirungsrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen von dem betr. Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und dem von dem Militär erhaltenen 'vorläufigen Entlassungsschein, den 3. November Morgens 8 Uhr, in unferm oben bezeichneten Bürcau sich einfinden. Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement dahier erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen. Den Empfang dieses Ausschreibcns und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts, haben Sie, Uttsehlbar längstens bis zum 27. d. M. bcrichtlich anzuzeigen. K ü ch l e r. Pietsch. Bekanntmachung. Am 10. l. Mts. wurde in der Nähe des Ortes Reiskirchen ein etwa 20 Jahr alter, unbekannter, sehr geistesschwacher Mensch angehalte» und wird dermalen, da seine Heimath bisher nicht ausgemittelt werden konnte, zu Reiskirchen verpflegt. Derselbe ist 6 Fuß 2 Zoll groß, hat blonde, lange Haare, niedrige Stirn, graue Augen, spitze Nase, etwas großen Mund, schwachen Bart, spitzes Kinn, längliches Gesicht, ist von schwacher Statur und etwas abgezehrt. Derselbe ist nur mit einem ziemlich guten Hemde ohne Zeichen, einer alten zerrissenen, dunkel gestreiften Sommerhose, einem Paar weißer Strümpfe, einem Paar alter Stiefel und einem weißen, gestrickten wollenen s. g. Oberwämmschen bekleidet gewesen, während er weder irgend eine Kopfbedeckung, noch ein Halstuch trug. Bei seinem Betreten batte er eine große aus Weiden gefertigte Wanne, (länglicher flacher Korb) mit etwas dürrem eichenen Leseholz angefüllt, bei sich. Indem wir dieses zur allgemeinen Kenntnis) bringen, ersuchen wir, Jedermann, insbesondere die Polizeibehörden, falls über die Person deö bezeichneten Individuums etwas bekannt werden sollte, uns hiervon gefälligst Mittheilung machen zu wollen. Gießen den 16. October 1848. Die Großh. Hess. Negierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen. K ü ch l e r. Hallwachs Edictalladungen. 2016) Gießen. Auf Antrag der Pflichtigen sollen folgende Grundrenten: 1) in der Gemarkung Frankenbach, die dem Fürsten Ludwig zu Solms Lich zustehenden Gefälle von 2 Mltr. 3 Sr. 1 Ms. Hafer, Zehntgrundrente zu 240 fl. Geld und 54 Stück Zinshahnen zu 4% fr. im gesetzlichen jährlichen Geldanschlag von 252 fl. 23 fr. mit 3028 fl. 36 fr. ablößbar; 2) in der Gemarfung Rodheim, die dem Eduard v. Lesch zu Gießen zustehenden Gefälle von einer Marf Goldes Mai- und Herbst-Beed im gesetzlichen Geldanschlag zu 1 fl. 21 fr. mit 24 fl. 28 fr. ablösbar; auf den Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1836 abgelößt werden; es werden daher alle befannte und unbekannte hierbei Betheiligte mit Ausschluß des Gr. Lehusfiscus, aufgefordert, sogewiß ihre etwaigen Rechtsansprüche bezüglich jener Ablösungen binnen 2 Monaten bei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen, als sonst nach Ablauf dieser Frist die Auszahlung der Ablösungscapitalien an die oben bezeichneten Berechtigten gestattet werden wird. — Gießen den 10. Octobcr 1848. Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Haberkorn. (Hierzu eine Beilage.) Vorstände, , gericht. §orps als oder Unsen von von dem ferm oben n sich der oben Sie, t s ch. ibefmmter, isgemittelt ritze Nase, ir und et- dunkel ge- gestricklen , noch ein her flacher andere die rllte, uns ßm. achs sunt 1836 : bekannte Ausschluß ;ewiß ihre Ablösungen n Behörde r Frist die die oben wird. — Gericht. rkorn. Beilage zu jw 93 des Anzeigeblatts. Edictattadung. 2015) Seligenstadt. Neber das Vermögen des Friederich Röder, Sohnes des pensionirten Zollwachgängers Röder zu Steinheim, früher stud. theoi. zu Gießen nachher Privatlehrer in Darmstadt, zuletzt sich wieder in Gießen aufhaltend, ist der förmliche Coneurs erkannt. Eö werden daher bekannte sowohl als unbekannte Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche an dasselbe im Termin Dienstag den 21. November l. I. früh 10 Uhr bei Meidnng stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Conrursmasse, bahier anzumelden und zu begründen. Im Termin soll zugleich die Güte versucht, und über Bestellung eines Massepflegers und Gläubigerausichuffes Beschlüsse gefaßt werden, in welchen Beziehungen von persönlich nicht erscheinenden Gläubigern Beitritt zu den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen unterstellt werden soll. Zugleich wird Friederich Röder, dessen dermaliger Aufenthaltsort nicht ermittelt werden konnte, aufgefordert, in obigem Termine Mittel zur Beseitigung des Conrurses nachzuweisen, gegenfalls das Eon- cursverfahren fortgesetzt werden wird. Seligenstadt den 2. October 1848. Gr. Hess. Landgericht Z i m m e r m a n n. Besondere Bekanntmachung. 2003) Gießen. Der Pfandschein Nr. 12138. über eine Gr. Hess. Staatsobligation von 500 fl. ist angeblich verloren gegangen. Da nun der Verpfänder die Obligation wieder einlösen will, so werden diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Pfandschein bilden können, gebeten, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst die Einlösung ohne Weiteres erfolgen kann. Gießen den 16. October 1848. Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 2013) Gießen. Verkauf städtischer Grundstücke. Das durch die Erbauung der neuen Lahnbrücke und Straßendamms entbehrlich gewordene Gelände, in der Nähe der Pulvermühle, als: a) 27 ^Klafter oder 8 Ruthen, b) 302 „ /, 89 „ c) 95 ii ii 28 ii d) 17,5 „ „ 5,3 „ e) 34 u ii 10 n sollen Montag den 30. d. M., Morgens 10 Uhr, auf dem Rathhause versteigert werden, und ist der Meßbrief hierüber daselbst einzusehen. Gießen den 17. October 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 2036) Gießen. Die Lieferung der bei Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen erforderlichen Schreib- und Siegelmaterialieit für das Jahr 1849, bestehend in 1) vier Ries Postpapier, groß Format, 2) vier und zwanzig Ries fein Schreibpapier, 3) achtzig Ries mittelfein Schreibpapier, 4) achtzig Ries Concept-Papier, 5) sieben Ries Deckelpapier, 6) vier Ries Packpapier, groß Format, 7) vier Ries Packpapier, klein Format, 8) fünf Ries Maculatur-Papier, 9) vier Tausend Stück Federkielen, 10) drei Dutzend Bleistifte, 11) fünf und zwanzig Pfund Siegellack, 12) dreißig Pfund Oblaten, 13) sechzig Pfund Kordel, 14) fünfunb dreißig Stückzweiklingige Federmesser, 15) zwölf Stück einklingige dergleichen, soll int Wege der Soumission vergeben werden. Zur Einreichung der Soumissionen über die angeführten Bedürfnisse ist Termin auf Montag den 6. November, Nachmitrags 2 bis 5 Uhr anberaumt worden, wovon man die Interessenten mit dem Bemerken in Kenniniß setzt, daß die näheren Lieferungs-Bedingungen vor dem bezeichneten Termine bei dein Unterzeichneten eingesehen werden können, und daß die Soumissionen unter Beifügung der nöthigen Muster mit der erforderlichen Aufschrift versehen, in dem bestimmten Termine auf Gr. Hofgerichts-Kanzleigebäude versiegelt abzugeben sind. Gießen den 16, October 1848. Der Gr. Hofgerichts-Commissär Stürz, Hofgerichts-Secretär. 726 2019) Gießen. Montag den 23. d. M., Morgens 11 Uhr, fallen die znr Einrichtung des Polizeibüreaus in dem Rathhaus nöthig werdenden Arbeiten, als: 1) Zimmerarbeit, veranschlagt zu 28 fl. 21 fr. 2) Maurerarbeit, „ ir 24 „ 26 if 3) Schreinerabeit, „ u 85 „ 37 tr 4) Schlosserarbeit, » if 26 „ 36 if 5) Weisbinderarbeit, „ ir 49 „ 48 if 6) Lieferung eines Ofens, u 19 u 15 if 7) Tapezierarbeit, veranschl. tr 6 „ — if 8) Steindeckerarbeit, „ ir 2 , 48 if 9) Glaserarbeit, „ ir 28 „ — if an die Wenigstfordernden versteigert werden. Gießen den 20. October 1848, Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1914) Gießen. sollen auf Montag den 23. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, dahiesigem Rathhaus die zum Nachlaß der Marie Elisabethe Flett dahier gehörende Güter- stücke, als! Grundbuch. □Slflr. 7? 2 196 Wiese am Wismarerweg bei der 7,3 Broßbrücke, 196 Acker daselbst, 36/ / 5 136 j Wiese, jetzt Garten unter den 36> /6 / alten und neuen Eichgärten am \ Steinweg, 3641 Wiese daselbst, 36/ / 7 364] Acker daselbst, 40/ /361 92 Acker aus dem Sand, 47237 193 Acker auf die Marburgerstraße, NN kalten Grund, 28/i53"i56 446 Acker auf den Sandkauterweg und Heegstrauch (den Heinrich Lüde- kings Erben gehörend), öffentlich mciftbietend versteigert werden. Gießen den 1. October 1848. Der Beigeordnete Rühl. 1971) Gießen. Montag den 30. d. M., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus, auf freiwilliges An» suchen der Wittwe und Kinder des dahier verstorbenen Kirschnermeister Kaspar Schultheis I. deren zustehende Grundbuch. (Mftr. Zwo 2 Hosraum-Mistenstätte in der Ju- dengasfe, Grundbuch. HjKlftr. 7,3 4 7 Hofraum daselbst, und 7443 20 Hofraithe auf der Mäusburg öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 2. October 1848. Der Beigeordnete R ü h l. 2017) Neuulrichstein. Fourage-Versteigerung. Es sollen: a) von den Gestütsboden zu Ulrichstein (im Vogelsberg) Dienstag den 31. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, in dem Gestütsgebäude daselbst 69 Malter Hafer, 226 Centner Heu und 90 Gebund Kornstroh; 1>) von dem Gestütsboden zu Neuulrichstein (bei Homberg a. d. Ohm) Freitag den 3. November l. I., Vormittags 10 Uhr, in loco Neuulrichstein 1000 Centner Heu öffentlich meistbietend versteigert werden, wobei bemerkt wird, daß die Fourage von sehr guter Qualität ist. Neuulrichstein den 16. October 1848. Der Gr. Gestütsmeister Diegel. 2014) Gießen. Montags den 23. October 1818, Nachmittags 2 Uhr, soll in hiesigem Bürgerhospital die Lieferung deS für dasselbe im nächsten Jahre erforderlichen Bro- des und Wecke an de» Wcnigstnehnienden nochmals versteigert werden. Gießen am 18. October 1848. In Auftrag Gr. Annen-Commission. Laue r. 2009) Heuchelheim. Samstag den 21. d. M., Nachmittags 1 Uhr, sollen circa 60 Stück junge Aepfel- und Birn- stänimchen bei der Wohnung des Unterzeichneten meistbietend versteigert werden. Heuchelheim am 16. October 1848. Der Bürgermeister Steinmüller. 727 2024) Leihgestern. Dienstag den 24. Oktober l. I., Mittags 12 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus 50 Pfund Kiefernsamen im ganzen, auch wenn cs gewünscht wird, in kleineren Parlier», gegen gleich baarc Zahlung versteigert werden. Leihgestern am 17. Oktober 1848. Der Bürgermeister Heß. 2025) Reiskirchen. Montag den 23. October, Morgens 8 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Reiskirchen auf ein Jahr, abermals auf der Bürgermeisterei verpachtet werden. Reiskirchen am 17. October 1848. Der Bürgermeister Schäfer. F e i l g e b o t e n. 2035) Gießen. A. Hupp, Kreuz Lit. D. Nr. 1. empfiehlt seine Holz und Braunkohlen-Niederlage mit dem Bemerken, daß jede beliebige größere und kleinere Quantität abgegeben wird, und auf Verlangen gegen eine geringe Vergütung sowohl das gekaufte Holz als auch die Braunkohlen in die bezeichneten Wohnungen besorgt werden sollen. 1319) Gießen. -Orientalischer Haarbalsam. Dieses, durch die berühmtesten deutschen Chemiker und Aerzte, geprüfte und mit deren Zeugnissen versehene neue Mittel, gegen das Ausfallen der Haare und zur Wiedererzeugung derselben, ist auS den wirksamsten und unschädlichsten Crtracten zusammengesetzt und verbindet mit seiner vielfältig erprobten Wirksamkeit, im. Gebrauche die Annehmlichkeit, daß es nicht wie andere, zu gleichem Zwecke anS salben- artigen und öligen Substanzen bereitete Mittel, die Haut und Haare verunreinigt, sondern im Gegentheil, vermöge seiner ätherischen und flüchtigen Gestalt, schnell von der Haut eingcsogen wird, nicht die entferntesten Fettheile zurückläßt und gleichzeitig die Haut von aller Unreinlichkeit befreiet. Die Niederlage davon befindet sich, das Fläschchen zu 48 kr. sammt Attesten und Gebrauchsanweisung, bei Hermann Treppingcr, Friseur. Der obige Haarbalsam hat mir die beßten Dienste geleistet und ist derselbe aller Empfehlung würdig Henriette v. Liebig. 2022) Gießen Eine großeParthie sehr feiner Stoffe die sich zu Mäntel und Kleider eignen, sowie SchawlS habe ich ausgesetzt uud die Preise bedeutend herabgesetzt M. Heß. 2041) Gießen. Chocolade in sehr vorzüglichen Qualitäten empfiehlt I. G. Appel. 2039) Gießen. Nniformknöpfe empfehle ich billig. F. Holberg. am Kirchenplatz. 2037) Gießen. Russich grünes und preußisch graues Tuch für Bürgergarde- Uniformen, ist zu den von der Commission bestimmten Preisen stets vorräthig bei S. Hirschhorn. 2042) Gießen. Strickwolle zu den billigsten Preisen empfehle ich zur geneigten Abnahme I. G. Appel. 2027) Gießen. In Lit. C 158 auf dem Seltersweg sind sehr mehlreiche Trieb-Kartoffeln zu verkaufen. 728 2033) Gießen. Bei Unterzeichnetem ist ein in gutem Zustande befindlicher Pumpensteck mit eisernem Schwengel zu verkaufen. G. Grieb, Kaufmann. 2023) Gießen Ein großer Krauthobel, eine große hölzerne Kuhgrippe, starke Baumstangen mehrere Sorten Obstbäumchen verkauft L. Hartman n. in der Schanz. Zu vermiethen- 2000) Gießen. Ein möblirtes Zimmer mit Sopha ist auf nächsten Curs zu vermiethen in Lit C. Nr. 135 auf dem SelterSweg. 2031) Gieß en. Bei Gärtner Schmitt ist eine Familienwohnung zu vermiethen und bis den 15., November beziehbar. 2028) Gießen. Bei Friederich Malkomesius ist eine kleine Familienwohuung zu vermiethen. 2021) Gießen. Zwei möblirte Stuben mit Sopha sind zu vermiethen bei Joh. Jughard auf dem Seltersweg. 2030) Gießen. Bei Philipp Pfaff ist eine Familien-Wohnung zu vermiethen. 2032) Gießen. Bei Kaufm. Grieb, Schloßgasse Lit. A., Nr. 197 ist eine gut möblirte Stube mit Sopha versehen, zu vermiethen. 19-16) Gießen. Auf dem Seltersweg ist ein anständig möblirtes Zimmer mit geräumigem Eabinet zu vermiethen. Ausgeb. d. Blttö. sagt wo. 2044) Gießen. Ein schönes und gut aus- möblirtes Zimmer mit Eabinet und Sopha, ans die Straße gehend, ist zu vermiethen bei I. K. Brühl, Lit. JB Nr 62 in den Neuenbäuen. 2043) Gießen. Lit. A Nr. 124 vor dem Wallthvr sind vier schöne Stuben mit oder ohne Möbel zu vermiethen und gleich zu beziehen. 2038) Gießen. Eine Stube mit Cabiuett, ist zu vermiethen bei F. H o l b e r g am Kirchenplatz. 2045) Gießen. Eine Stube und Eabinet mit oder ohne Meubles ist zu vermiethen bei G. D. Brühl I. am Kanzlciberg. Vermischte Nachrichten. 1973) Gießen. KürgtnvehrÄieiist, Cholera und Lebensversicherung. Die Lebensversrcherungsgesellschaft zu Leipzig dehnt ihre Versicherungen, ohne Prämienerhöhung, auf die Gefahren aus, welche durch die wieder erschienene Cholera und durch die Theilnahme an den zur Erhaltung und Herstellung der bürgerlichen Ruhe und Ordnung gesetzlich errichteten Vereinen von Bürgerwehr dem Leben des Einzelnen drohen. In der jetzigen so bewegten Zeit, wo ängstliche Gemüther leicht in eine krankhafte Aufregung gera- ihen, und viele Bürger die Waffen führen müssen, wird es eine um so dringendere Pflicht, durch Versicherung des Lebens die Seinigen vor den Nachthcilen sicher zu stellen, welche ein unerwarteter Tod des Familienvaters nach sich zieht. Der unterzeichnete Agent glaubt seine Bereitwilligkeit, Anträge ohne Kosten zu besorgen, hiermit wiederholt aussprechen zu müssen. E. C. R ü h l in Gießen. 1856) Gießen. Verein zur Beförderung deutscher Auswanderer nach Amerika in Mainz von Strecker, Klein & Stock. Am 1. und 15. jeden Monats und oftmals noch zwischen dieser Zeit erpedirt obige Gesellschaft gut gebaute, gckupferke, vorzugsweise amerikanische Schiffe theils nach New-Bork, theils nach New- ff ist eine , Schlvß- lirte Stube -rsweg ist eräumigem . sagt wo. gut aus- »pha, auf l, euenbäuen. L vor dem oder ohne chen. Cabinelt, »er g -nplatz. abinet mit zleiberg. lg. )er erschie- chen Ruhe ging gera- >urch Ver- r Tod des ßen. inz llschaft gut ch New- 729 W ürgergarden - Ball Auftrag der Bürgerwehr (2040) M I. Köhler. I H. Straub. F. Peppler. Dr. Wiuthe r. Orleans Ich bin von derselben als Agent bevollmächtigt worden und habe den Auftrag, jeder Concurrenz die Spitze zu bieten, worauf ich besonders aufmerksam mache. Gießen im September 1848. ®- S ch m idtborn. H Alle Frauen und Jungfrauen Gießens, welche sich durch Beiträge oder D Arbeiten an der, der hiesigen Bürgerwehr geweihten Fahne betheiligten, werden hier- E höflichst eingcladen. K Im Namen und 8 H. Ferber. S Sonntag den 22. Oktober, Abends 8 Uhr || sm Saale des Busch'schen Garten stattfindenden 2018) Gieße«. Um ferneren Anfragen zu begegnen, wird hierdurch veröffentlicht, daß nach den Statuten deö Liederkranzes Aufnahmen in denselben nur in den Monaten Mai und Oetober eineö jeden Jahres stattfinden. Zugleich werden die Mitglieder des Liederkranzes benachrichtigt, daß Montag den 23. d. Mts. die Gesangsproben beginnen. Gießen den 19. Oetober 1848. Der Vorsta nd des Liederkranzes. 2008) Gießen. Mein Privatunterricht im Rechnen, Schreiben, Briesslpl, Buchhalten u. f. IV., wird auch im Laufe dieses Winters in bisheriger Art sotgesetzt. Emanuel Stern. 2034) Gießen. Der Unterzeichnete ertheilt im Hebräischen, Lateinischen und Griechischen Privatunterricht. Dr. Krämer. 1974) Gießen. Gesch asts eröffnn n g. Ich mache hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich mich als Metzger dahier etablirt habe, mit dem Bemerken, daß ich Ochsen, Kälber und Häturn el schlachte und mich durch preiswnrdige Waare, prompte und reelle Bedienung meinen verehrte« Abuehmern stets zu empsehlen suchen werde. Meine Wohnung ist in der Neustadt Lil D. 47 neben Lederhändler Keil's Wittwe und Schweinemetzger Fritz Möhl, A- S. PH. Zimmermann. 2026) Gießen. Ich mache hiermit die ergebenste Anzeige, daß ich bei meinem Küfergeschäft eine Wirthschaft eröffnet habe und Branntwein, alle Sorten Ligueure und Esstg über die Straße verzapfe. Ludwig Klinket, Küsernieifter. 2029) Gießen. Ein wohlerzogener Bursche kann bei einem hiesigen Schreinermeister unter guten Bedingungen in die Lehre treten. Wo? sagt die Erpedition dieses Blattes. 1979) Gießen. Auf meinem Bauplatz kann fortwährend Schutt, gegen Vergütung von 6 fr. für den Wagen, abge- laden werden. Gg. Fulda. 1990) Gießen. Montag den 23. Oktober findet bei günstiger Witterung ein Gänse-Dchietzen aus dem Hardthose Statt. 730 Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 2 2. Octoder Moritz Wallenfels Wittwe in der Wallthorstraße. Adolph Keil in der Neustadt. Franz Lampus in der Löwengasse. Wilhelm Hellmold auf dem Neuenweg. Kirchliche Anzeigen der evangelische» Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 2 2. Octobcr. Morgensr-Pfarrer Spengel von Dreieichenhain. Nachmittags: Freiprcdiger Br. Koch. ^opuiirt. Den 19. October. Johann Philipp Georg Karl Löwer, Großherzoglicher Rcviersörster in Nndcr- ramstadt, des Großhcrzoglichen Schloßvcrwalters, Peter Heinrich Löwer in Darmstadt, ehelicher Sohn; und Luise Elisa- dethe Loos, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Bierbrauers, Balthasar LooS, eheliche Tochter. Getaufte. Den 15. October. Dem Bürger un» Weißbindcrmcister, Ludwig Petri, ein Sohn, Georg Anton Karl Johann Ludwig, geboren den 22. September. Denselben. Dem Bürger und Schuhmachermeißer Georg Heinrich Pfeil, ein Sohn, Friedrich Christian, gehorch den 22. Scptcniber. Den 16. Oktober. Dem Bürgermcisterci-Gchülft« dahier, Ludwig Wilhelm Köhler, ein Sohn, Jacob Heinrich Karl, geboren den 28 August. Den 19. October. Dem Bürger und Gasthalter m pirsch, Heinrich Becker, ein Sohn, Hermann, geboren drn 3. Octobcr. Denselben. Dem Bürge." unb Chirurg, Karl Keller, eine Tochter, Karoline, geboren den 25. lc,'"Thteml,er' Beerdigte. Den 16. October. Margarethe fer, Dienstmagd aus Krofdorf, alt 20 I., gestorben den 13. October. Den 17. October. Theodor Hild, Dienstknccht an» Homberg, im Herzogthum Nassau, alt 22 I., gestorben den 15 October. Denselben. Ernst Emil Soldan, des Großherzog, lichcn Gymnasiallehrers, Br. Wilhelm Gottlieb Soldan, ehe, licher Sohn, alt 1 I. 10 M. 22 T., gestorben den 15. Octob. Die Pfarrgeschäfle in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Angckommme und abgereiste Fremden Im Prinz Carl: Hrn. Kfl. Strieder v. Berghofen u. Schmitt v. Fritzlar. Hr. Borger, Spedit. v Offenbach. Hr. Storch, Privatm. v. Wahlberg. Hr Roth., Occon. v. Florstadt. Hr. Reiber, Handelsm. v. Gönningcn. Hrn. Privatl Flume v Königsberg u Getter v. Dillenburg. Hr. Schröder, Fabrik, v Cassel. Hrn. Kfl. Schauer v Hcldcn- bergen, Heß v. Schotten u. Bräer v Eichelsachscn. Hr. Reuter, Oecon. v. Klostcrthron. Hr. Rausch, Fuhrm v. Großeneichen. Hrn. Geschäfts!. Meyer v. Steinfurt Schmidt v. Michelstadt, Stern v. Staaden, Baumann v. Storndorf. Katz v. Wehrheim, Fröhlich v. Ulrichstein, Jacob v. Nieder, gemündcn u Soifer v. Mardorf Hr. Körner, Kfm. v. Königsberg. Hr. Schmidt, Oecon. v. Braunfels. Hr. Rühl- Fabrik. v. Lardenbach. Hr. Levi, Geschäftsm. v. Ulrichstein, Hrn. Metzg. Spanier, Stimm, Schlörb u. Rühl v. Schotten. Hr. Goldschmitt, Handelsm. v. Asscnhcim. Hrn. Kfl. Lesetz v. Steinfurt u. Goldenberg v. Köstlich. Hrn. Geschäfts!. Heß v. Niedermockstadt u. Cäsar v. Mardorf. Hr. Meyer, Agent v. Schlitz. Hr. Gärtet, Fabrik, v. Darmstadt. Hr. Höhr, Uhrm. v. Schönach. Hr. Wcpplcr, Privatm. v. Schlitz. Hr. Körner, Handelsm. v. Schneidhain. Hr. Urff, Condit. v. Offenbach. Hr. Rapp, Spedit. v. Hatzfeld. Hr. Stanßcr, Fabrik, v. Alzei. Hr. Stockhausen, Hofjäg v. Allendorf. Hr. Haub, Gastw v. Niedetweisel. Hr. Schenck, Kfm. v. Fulda. Hr. Wagner, Gutsbes. v. Bingen. Hin. Geschäfts!. Schell v. Grünberg u. Werthheim v. Rauschenberg. Hr. Gescheid, Schrein, v. Butzbach. Im barmstaedter Haus: Hv Eschlk, HandtlsM. V. Fortwangen. Fr. Knieriem v Bockenheim. Hrn. Handels!. Lisberger v. Felda, Fay v. Holzhausen u. Förster v. Gladenbach. Hrn. Geschäfts!. Firme v. Fortwangcn, Stusser v. Neu- bräunchen, Weil u. Engelbach v. Biedenkopf, Neidhardt v. Hattenrod, Rödel v Villingen, Berger u Meyer v. Freien- seen u. Eichling »■ Wildungen. Hr. Drullmann, Fuhrm. v Wetzlar. Hrn. Handels!. Jahns v. Oberurschcl, Meyer v. Büdingen u. Rappolt v Münzenberg. Hr. Jaroby, Fuhrm. v. Büdingen. Hrn. Geschäftsl. Altenberg v. Hirschfeld u. Haas v. Holzheim. vom 7. bis 13. Octobcr 1848. Im Stern: Jungfer Cöllner v. Altcnschlierbach. ZI. Leimbach v. Trais. Hrn Handels!. Bratengeycr u. grantf v Schmalkaldern Hr. Kraft, Privatm. v. Biedenkopf. Hi. Isenberg, Handelsm. v. Hesborn. In der Kose: Jungfer Becker v. Schlitz. Hr. Dich, Occon. v. Angcrsbach. Hr. Erb, Fabrik, u Hr. Seibett, Schrein, v. Echzell. Hr^ Guttier, Musik, v. Heppenheim. Hr. Kircher, Fabrik, v. Schotten. Hr. Römer, Geschäftsm. v. Felda Hr Raab, Handelsm v. Jnspruck. Hr. Fischer, Musik, v. Reiskirchen. Hrn. Metzg. Decker v. Solms u. Pröscher v. Schotten. Hr. Schlosser. Geschäftsm. v. Kirsch- garem. Hr. Weitz. Fabrik, v. Schotten. In den Privathäusern. Bei Hrn. Schneidermstr. Leib: Jungfer Schluckerbier 6. Itter. — Bei Hrn. Kfm. Flett: Fr. Acluar Dornseiff m. Fam. v. Butzbach — Bei Hrn Prof l)r. Wilbrand: Fr. Oberlandger.. Affeff. Herold v. Münster. — Bei Hrn. Hutm. Gail: Hr. Müller, Actuar.-Geh. v. Gladenbach. — Bä Hrn. Uhrm. Schmidt: Hr Ferrari, Uhrm v. Agram.- Bei Hrn. Lehr Secf; Fr Köhler v. Kteinkarben. — Bä Hrn. Schneidermstr. Engel: Frl. Otto v. Friedberg. — Bä Hrn. Stadtger.-Act. Drescher: Fr. Oberpfarr. Leun v. Mün- zenberg. — Bei Hrn. Kfm. Grieb: Hr. Ottmann, Privatm. u. Frl. Ottmann v. Fulda. — Bei Hrn. Botenmstr. Schlatter: Hr. Schlatter, Privatm. v. Mühlbach. — Bei Fr Hof- kamm.-R. Hoffmann, Frl Klingclhöffer v. Darncstavt. - Bei Gebr. Hornberger - Hr. Böß, Privatm. v. Marien- schloß — Bei Hrn. Cand. Diehl: Hr. Br. Diehl, Gand, v. Friedberg — Bei Hrn. Univ.-Dien. Schwarz: Jungfer Uebelshäuser v. Darmstadt. — Bei Wittwe Orth: Frl. Scheidt v. Sachsenhausen. — Bei Hrn. Ph. Oppermann: Fr. Sachs v. Marburg. — Bei Hrn. Bauaufseh. Mirka: Hr. Mirka, Privatin. v. Queckborn. — Bei Hrn. B. Rinn: Fr Petry v. Darmstadt — Bei Hrn. C. Schmall: Hr. Stalb, Privatm v. Louisendorf. — Bei Lina Löber: Jungfer Conrad, v. Bcrschroth. Im Hr. Asch Gladbach Bor» u. Marburg 6. Barm Seligenst Meiner, New-Aor Hardt u Heini v. Jung, s Wetzlar, gemann 1 Richter 8 v. Miche Pascha», Hr. San Marburg Hr. Schi Burscheid mann, 5 Meß H Partie, e stadt. H Freifrau v. Buchh Rheidt. |>erg, R Heidelber v. Erfurt Wobermc heim, ch Privatm. Hr. Weil Aschaffenl Schmidts Graf ». । v. Seron niing m. Rittergut: n. Bonn lenz. H, Im Hr. Seit: ». Friedb: Mainz, llhrm. v. Hrn. Kfl. 731 machcrmejgkr, istian, geboten sterei-Gehiilftit Jacob Heinrich Gasthalter iin , geboren den , Karl Keller, mber. garethe gestorben den enstknecht an- gestorben den Großherzog. Soldan, ehe. en 15. Octob. Woche be- ierbach. Fr. er u. Franik denkopf. Hc. $>r. Dietz, S>t. Seibert, Heppenheim. Geschäftsm. Hr. Fischer, . Solmö u. m. v. Kirsch- r n. hluckerbier c. Dornseiff m. ilbrand: Fr. Hrn. Hutm. ch. — Bei Agram. - ?n. — Bei erg. — Bei eun e. Mü»- in, Privatm. uistr. Schlat- Bei Fr. Hof- armstavt. - v. Marien- )iehl, Cand. >rz: Jungfer Orth: Frb Oppermann: rfseh. Mirka: rn. B. Rinn: -chmall: $>t. löber: Jung- Anc^ekommenc und abgereiste Fremden vom 14. bis 20. October 1848. 3» den Gasthäusern. Im Rapyen: Hr. Hempel, Dr. Cliem. v. Kaiserslautern, hr. Aschmann, Stud. v. Wetzlar. Hrn. Kfl. Schiefer v. Gladbach, Arnstein v. Schenkenau, Frankenberg v. Elberfeld, Born u. Paschke v. Frankfurt. Hr. Wetzel, Dr. jur v. Marburg. Hr. Camp, Ingen, v. Vitbel. Hrn. Kfl Todt v. Barmen u. Göhm v. Mainz. Hr. Werner, Forstmstr. v. Seligenstadt. Hr Kösterus, Obereinnehm. v. Romrod. Hr. Meiner, Dr. med. v. Heidelberg. Hr. Johnson, Stud. v. New-Jork. Hr. Hohs, Fabrik, v. Marbach. Hrn. Kfl. Bernhardt u. Haas v. Rödelheim, Breimann v. Hagen u. Hodenheim v. Ahlfeld. Hr. Scdnabel, Ingen, v. Marburg. Hr. Jung, Forstcommiff. v. Wetzlar. Hrn. Kfl. Schröcer v. Wetzlar, Heidenheim v. Alsfeld, Weil v. Frankfurt u Bör- gemann v. Bremen. Fr. Daube v. Frankenberg. Hrn. Kfl. Richter v. Coblenz, Neutze u. Schulz v. Jesberg. Fr. llhlich v. Michelstadt. Hr. Goldmann, Rechn, v. Biedenkopf. Hr. Paschau, Lieutn. v. Posen. Hr. Schütz, Kfm. v. Coblenz. Hr. SandhaaS, Doct. v. Darmstadt. Hr. Faust, Pfarr. v. Marburg. Hr. Nagel, Pfarr. v. Mühlhausen. Im Einhorn: Hr. Friedrich, Rentamtm v. Butzbach. Hr. Schmitz, Kfm. v. Holstein. Hr. Caudelichs, Reut. v. Burlcheidt. Hr. Haag, Partie, v. Holzhausen. Hr. Spring- inann, Restaur. v. Mainz. Hr. Marschand, Partie, v. Meß Hr. Rumpf, Privatm. v. Obersteiermark. Hr. Krittp, Partie, v. Frankfurt. Hr. v. Biberach, Oberförst. v. Darmstadt. Hrn. Kfl. Dreßler v. Meiningen u. Sperling v Mainz. Freifrau v. Cheppanzkp in. Bedien, v. Moskau. Fr. Gener. v. Buchholz m. Bedien, v. Riga. Hr. Carrp, Kfm. v. Rheidt. Hr. Carolo, Regim -Arzt v Hannover. Hr. Cham- perg, Reut. v. Hvlzhausen. Hr. Bruck, Cand. thcol. v. Heidelberg. Hrn. Kfl Paulmann v. Lüdenscheid, Einhardt v. Erfurt, Schleicher v. Rotterdam, Peppler, Kaufmann u. Wobermann v. Frankfurt. Hr. Büßer, Weinh. v. Mannheim. Hr. Möhler, Archit. v. Eschweiler. Hr. Habicht, Privatm. v. Trier. Freiherr v. Follenhansen, Reut. v. Prag. Hr. Weilhardt, Kfm. v. Constanz. Hr. Kilian, Dr. jur. v. Aschaffenburg. Hrn. Rent. v. Vignon v. Nanep, Gräber u. Schmidts v. Mühlhausen. Hr. Laumers, Kfm. v. Merseburg. Graf v. ElZ m. Bedien, v. Schwerin. Hrn. Bang. Simplon v. Verona u. Ewesonpas v. Piacenza. Freifrau v. Flemming m. Bedien, v. Mainz. Hr. v. Friedbeben m. Bedien., Rittergutsbes. v. Hannover. Hrn. Kfl. Kämmerer v. Constanz ii. Bonn v. Frankfurt. Hr. Zimmermann, Partie, v. Cob- lenz. Hr. Schurtz, Weinh. v. Brauneberg. Im Prinz Carl: Hr. Berger, Spedlt. v. Offenbach' Hr. Seitmann, Oecon. v. Büdingen. Hr. Lotter, Privatm ».Friedberg. Hr. Schaf, Kfm. u. Hr. Pfeil, Gutsbes. v- Mainz. Hr. Grätler, Ofenfabrik, v. Darmstadt. Hr. Höhr- uhrm. v. Schönach. Hr. Katz, Geschäftsm. v. Werthheim- Hm. Kfl. Hens v. Offenbach u. Schellenberg v. Frankfurt. Hr. Franck, Privatm. v. Nidda. Hr. Jughardt, Fuhrm. v. Lauterbach. Hrn. Geschäftsl. Blumenthal v. Rennertehausen, Schönkoch v. Gladbach u. Roth v. Florstadt. Hrn. Handelsl. Kaufmann v. Niederweisel u. Stern v. Kirchhain Hr. Rausch, Spedit. v. Großeneichen Hr. Gerson, Geschäftsm. v. Breidenbach. Hr. Gescheid, Schrein, v. Butzbach. Hr. Müller, Privatm. v. Wimpfen. Hr. Jllfeld, Geschäftsm. v. Battenberg. Hr. Albrecht, Katast.-Geom. v. Darmstadt. Hrn. Privat!. Strohmcper v. Gelnvausen u. Langsdorf v. Gladen. bach. Hr. Strack, Oecon. v. Rastadt. Hr. Gorthur, Fabrik, v. Coblenz Hrn. Fuhrl. Dirlam u. Strauch v. Kaichen. Hr. Günlich, Schulvic. v Erdhaufen. Hrn. Kfl. Fischer v. Franksiwt u. Bücking v. AlSfeld. Hr. Franck, Oecon. v. Mockstadt. Hr. Jung, Maurermstr., Hr. Scriba, Ober» steuerb. u. Hr. Bertram, Schloff, v. Biedenkopf. Hr. Son- nemami, Oecou v. Lohra. Hr. Roland, Privatm. v. Mainz. Im Darmslaedler Haus: Hrn. Geschastsl. Alles v. Wal- gersdorf, Stappel v. Nappoltshauscn u. Dietz v Kronederg. Hr. Eschle, Handelsm. v. Fortwangen. Hrn. Geschäftsl. Meper, Michel u. Wagner v. Wiffelbach v. Hochstatt v. Windecken. Fr. Lämmer v. Großenbuseck Hr. Braun, Handelsm. v. Winterberg Hrn. Geschäftsl. Damm v. RüdingS- hausen u. Nöchel 6: Marburg. Hr Knieriem, Gastw. v. Salzhausen. Hrn. Geschäftsl. Herrmann v. Coblenz u. Wolf v. Bisses Hr. Ortenberg, Jnstr.-Mach. v. Berlin. Hr. Rapp, Lehr. v. Hatzfeld. Hr. Kuhl, Fuhrm. v. Grünberg. Hr. Schneider, GeschästSm. v. Darmstadt. Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar. Hrn Geschäftsl Hartmann v. Bellersheim, Dornseif v. Brandkirchen, Dillmann v. Bicken, Hetterich v Zelle, Schlatter v. Mühlbach, Großmann v. Erlichhausen, Kitzinger v. Schwalheim u. Klöß v. Hanau. Hr. Müller, Buchb. v. Berlin. Hr. Ehrlich, Geschäftsm. v. Saalfeld. Im Stern - Hr. Nalte, Kunstgärln v. Göttingen. Hrn. Privatl. Faß u. Schmidt v. Oberflorstadt u. Möcke v. Fauerbach. In der Rose: Hr. Seibert, Schrein, u. Hr. Wolf, Oecon. v. Echzell. Hrn. Handelsl. Dönges, Scheid u. Goß- ler v. Holzhauseu Hr. Wiesenecker, BÜchdr. v. Darmstadt. Hr. Laub, Kelln v. Merlau. Hrn. Geschäftsl. Grau v. Hohensolms u. Stein v. Kettingen. Hr. Lösch, Gärtn. v. Trebur. In den Privathäusern. Bei Hrn. Ziegl. Zörb: Hr. Jett, Dr. phil. v. Horch- heim. — Bei Fr. Revis. Roth: Fr. Gebhardt v Mainz. — Bei Wittwe Geißler: Fr. Geißler m. Kind v. Paris. — Bei Hrn Hofgcr.-Advoc Dicrp: Hr. Koch, Decan v. Wetterfeld. — Bei Hrn. Stadtger.-Dien. Schneider I.: Hr. Schneider, Actuar v. Laubach. — Bei Hrn. Kfm. Hirsch: Fr. Eberstadt u. Frl. Heichelheim v. Worms. — Bei Hrn. Buchb. Speugel: Hr. Speugel, Pfarr. v. Dreieichenhain, Fleischtaxe. ;|jen und ; mißen 1k Ocbrt. utzbach 13. Oct. Nidda den 2 Sept. Friedberg den 13. Oct. 1 Grünb 1 s per Pfund ! fr. =«- Pf. fr. Pf. - Pf. fr. Pf- Ochsonfteiich 12 — — 12 2 12 — 12 2 Kuhfleisch . 10 — — — 10 — 10 —— 10 — Rindfleisch . 9 —■ — — 8 — 9 — 8 —- Kalbfleisch - 8 2 — — 8 — 7 — 8 — Schweinefl. . 13 — — — 13 2 13 — 13 2 Hammelfl. . 9 _ _ — 9 — 9 — 9 — Schaafff. . . -— — _ — 7 — 8 — 7 — Leberwurst . 14 — — — 14 — 14 — 12 .— gern. Wurst. 8 — _ — 10 — 12 — 10 — Bratwurst . 18 — _ — 17 — — — 17 — Schwarten!.. 18 — _ — 17 — —• — 17 — Blutwurst . 16 — — — 14 — 14 — 14 — geräuch.Speck 26 — _ —- 24 — 24 — 24 — Schinken . . 19 — — — 19 — 18 — 19 — Dörrfleisch . 19 — — — 19 — 18 — 19 — Rindsfett 20 —- — — 24 — 18 — 24 — Hammelsfett Schweinc- schmalz, aus- 20 16 16 16 — gelassenes . 24 — — — 24 — 20 — 24 — dgl., unausgel. 20 — — — 18 — 1“ — 18 — 2 s •’S eQ Brodtaxe. <3 j; u CO 0 Gief Hu den 7. £ & S| kr.'pf. ! fr. Pf. Pf. fr. Pf. fr. Pf. 2 ® r ( zGerste- ) 4 2 —.. — 4| ™2 ”, 9 2 ~4 4 Z [ ®lcpen \ zKorn- > Mehl 9 9 — 8| 3 — 8 — 6 ä ) Grünberg } |.S. |®.) 13 2 — _______________1 — — — — — 2 D ) aus A Warzen- 5 1 — — —! — — ■-— — — 4 - > und 10 2 — — — — — _ — 6 ) J Kvrnmehl besteh. 15 3 — — — — — — — L. Q L. L. Q L. Q Q Für 1 fr. Wasserwcck..... „ 1 fr. Milchbrod ..... 6 — — — 6 — 5 3 5 2 5 — 5 — 5 — 5 — 5 — Marktpreise. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. fr. Pf. Maas Milch....... 6 — — — — — — — — 1 Pfund Butter...... auch..... 4 Handfäse........ 17 18 — — — — — — — — — 8 — — — — — — — Eier......... 4 Pfund Waizenmehl..... — — — — — — — — -■ NB Die Zugabe» zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr al« anderthall Pfund ic. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völlig S Loch ausmacht. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und itidjl genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. F r u ch t p r e i s e. Gießen Grünberg 1 Friedberg । Büdingen II Mainz September Marburg 7. Octbr. Wetzlar 14. Octbr. Frucht- 13. Oclbr. 14. Octbr. I 4. Octbr. 5. October gat- D a l t e r. Mött S cheffel Pf. ff. | ff- Pf. ff. fr. Pf. ff. IJr- Pf. ff. fr. Pf. ff. fr. ff..l fr. ff- fr. 1 Pf Walzen . 200 9 | 9 200 9 — 200 9 1 3 — 9 50 200 10 — 7 9 4 — Korn . . 200 6 [ 22 190 6 , - 190 5 | 55 — 5 52 200 6 33 4 40 2 43 Gerste. . 170 4 1 25 170 4 10 170 4 35 — 5 20 200 6 44 3 47 r 2 4 - Hafer . . I. ■ ■ 3 15 — 3 20 — 3 10 — 3 30 200 6 36 2 42z — — — Erbsen 1 Linsen. . — i — — 1 — Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.