Anzeigeblatt der Stadt mb des Regierungsbezirks Gießen. W. 1.EK2. Montag den 20. November 18Ä8. , . dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal:. Montag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein halbes Jahr für (Sin- heimische 1 fl., mr Auswärtige incl. Postaufschlaa 1 fl. 6 fr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämie.n. In Gießen der der Erpedltion, Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1. EinrückungSgebühr für den Raum der gespaltenen Corpus-Zeile 2 fr. jnicratc muffen jcdeSmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaftion gelangt scyn. Amtlicher T h e i l. Auszug aus dem Gr. Hess. Negierungsblatte Nr. 63'/-. vom 4. November 1848. Nr. 64 vom 9. November 1848. 3» halt: 1) Bkkauntmachung, die Ausgabe von Grundrentenschemen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Hälfte der für die Gemeinde Wallertheim für 1848 genehmigten Umlage auf das Steuerkapital der OrtS. einwohner betr.; -- 3) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit deS Art. 30 des Strafgesetzbuch» bekannt zu machender, Straferkenntntffe der Gerichte der Provinz Oberheffcn; — 4) Dienstnachrichten; — 5) Dienstentlassung; — 6) Verätzung in den Rnhestand: — 7) Concurrenzeröffnungen; — 8) Sterbfälle. V e e 0 v d n n n g , die Verlängerung des gegenwärtigen Vereinszolltariss betr. öuDWJG ISL von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen u n d b e i Rhein rc. re. Da über eine für ganz Deutschland gemeinschaftliche Zollgesetzgebung gegenwärtig Berathungen zu Frankfurt a. M. stattfinden, so wird die Herausgabe eines neuen berichtigten Vereinszolltariss für die mit dem Jahre 1849 beginnende neue Tarifperiode ausgesetzt; es bleibt vielmehr der für die Jahre 1846, 1847 und 1848 erlassene Zolltarif, sowie die denselben ergänzenden Erlasse (Verordnungen): 1) vom 28. Octobcr 1845 (Nr. 31 des Regierungsblatts), betreffend die provisorische Erhöhung der Eingangszollsätze für verschiedene Maaren, und zwar: für einzelne zu den kurzen Maaren (pos. 20 des Tarifs) gehörige Artikel, für lederne Handschuhe Cpos. 21. d. ), für Franzbranntwein (pos. 25 b.), für Papiertapeten (pos. 27. d. ); 2) vom 13. März 1846 (Nr. 15 des Regierungsblattes), betreffend die Herabsetzung des Durchgangszolles auf den Straßen der linken Rhcinseite von den Häfen des Mittel- und Oberrheins über die Grenzlinie von Saarbrücken bis Neuburg am Rhein; 3) vom 27. October 1846 1 Nr. 34 des Regierungsblatts), betreffend die Abänderung mchrerer Tarifsätze, und zwar: a) in der zweiten Abtheilung: der Sätze für rohe Baumwolle und Baumwollengarn (pos. 2.) Farbhölzer (pos. 5.), geknoppertes Eisen (pos, 6.), Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren (pos. 22 ), Vieh (pos. 39); b) in der dritten Abtheilung: des Tariszollsatzes für Talg; 4) vom 14. Ium' 1847 (Nr. 22 des Regierungsblatts), betreffend den Eingangszoll für Oel in Wisern (pos. 26.); ° auch vom 1. Januar 1849 an bis auf Weiteres in Kraft. Wir befehlen und verordnen demnach, unter Bezugnahme auf die betreffenden Vorschriften der Zellordnung vom 9. März 1838 und auf den §. 3 des Finanzgesctzeö vom 7. October 1845, daß vom 1 Jaguar 1819 an und bis auf Weiteres die Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangszölle nach dem Tarif für die Jahre 1846, 1847 und 1848 und nach den denselben ergänzenden vorgedachten Verordnungen in Unserem Großherzogthume ebenso entrichtet und erhoben werden sollen, wie solches in den übrigen VereinS- staaten gleichfalls geschehen wird. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatsffegels. Darmstadt den 26. October 1848. (I-. s.) LUDWIG. 23431 Zimmermann. i Bekanntmachung- bte Ausgabe von Grundrentensvhemen betreffend» „ in Gemäßheit des Gesetzes vom 30. Juli d. I. auszugebenden Grundrentenscheine 2 demzufolge mit deren Emission jetzt begonnen werden soll, so wird nachstehend ! 8 der Grundrentenscheine für die Beträge von Ein Gulden, Fünf Gulden und Zehn Gulden zur Kenntniß des Publicums gebracht. Darmstadt den 2. November 1848. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. Zimmermann. Schleierm ache r. Beschreibung der Grundrente »scheine. breit. tf u hoch /// breit. u Der Ein-Guldenschein ist 3" 4" Der Fünf-Guldenschein ist 3" 5" Der Zehn-Guldenschein ist 3" 5" Hess, hoch u breit. Hess, hoch , I. Format. ®te Hohe der Scheine aller Gattungen verhält sich zu ihrer Breite ungefähr wie 2 _ ... . II. Größe. Y'U - - - *[111 4tigbenen' @Werb|teuer unterliegenden Gewerben erhalten wird, ist nicht einkommen- Das Einkommen aus einem verpachteten Geschäfte ist ebenso zu betrachte», wie das Einkommen aus einem ausgeliehcnen Kapitale. Das Einkommen aus Obligationen bei Geschäfts- und Handelsleuten ist, als nicht zum Betriebskapital gehörig, steuerpflichtig. Bei Gewe> b>>eibenden und Landwirthen findet bei dem Einkommen von ausgeliehenen Kapitalien re. kein Abzug nach Art. 5 pos. b. des Gesetzes statt, da nach unserem directe» Steuersysteme blos rir<16 versteuert wird, und das was von dem rauhen Ertrag in Abzug kommt, die Pro- duktionSkoste», wozu auch die Lebsucht des Steuerpflichtigen und seiner Familie gehört, begreifen Betreibt ei» Gewcrbtrelbender in einem und demselben Locale verschiedene Gewerbe, so sind solche als nut dem Haupkgewcrbe versteuert anzusehen, nicht zur Einkommensteuer zuzuziehen. D'alm, insoweit solche durch die Reisekosten absorbirt werden, unterliegen der Einkommen- Geschenke, als solche , sind von der Einkommensteuer befreit; werden Geschenke aber vertragsmäßig verll2’e" fte ble Natur der Geschenke und gehören zum steuerpflichtigen Einkommen Die Eintritts- und Beitragsgelder in die Wiltwen- und sonstigen Bersorgungs- mib Bersicherunas- cfl|,en,Jinb als Zinsen von zurückgelegten Kapitalien zu betrachten, daher einkomnienstencrpflichliq. /aieiudeu und Corporatioiicn lind in Beziehung der Einkommensteuer wie Private zu betrachten. 10) -w von ich kirchlichen Fonds auSgelichcnen Kapitalien sind als zu den nia corpora gehörig nickt cinkommcnstcuerpflichlig 1 1 a 7 9 11) Für Dienstwohnungen sind die ortsüblichen Mielhpreise in Ansatz zu bringen; hat ein öffentlicher Diener eine D ienstwohnung mne, die größer ist und einen höheren Mieihswerth ergibt, als die "7'^0 dieser Diener, wäre er an die Dienstwohnung nicht gebunden, als für seine Berhaltnige passend, wählen wurde, so soll der MiethpreiS nur nach Maßgabe einer solchen Privatwohnung angefttzt werden. 1 7 v Edictalladung. 2080) Gießen Nachdem zum Zwecke der Abfindung der Gemeinde Hermannstein bezüglich ihrer Gerechtsame in dem Freiherr!, v. Schenkischen Walde zu Hermannstein, eine Theilung dieses Waldes vereinbart und von dem Gr. Hess Administra- tiv-Justiz-Hofe, auf den Grund des Gesetzes vom 7. September 1814 verordnet worden ist, so werden alle Diejenigen, welche bei dem in Frage stehenden Theill.ngsgegenstande und bei der Auseinandersetzung der Theilungsmasse interessirt sind, hiermit angewiesen, in dem auf dem Rathhause zu Hermannstein Montag den 27. November d. I, B o r in i t t a g s 10 Uhr, anberaumten Liquidationstermine ihre Ansprüche oder ihr Recht des Widerspruchs gegen die angetragene Auseinandersetzung einzugeben und zu begründen, auch nach Befinden der Umstände über die Theilung und die Art derselben sich zu erklären. Wer dies versäumt, den trifft sofort der Rechts ftheil des Ausschlusses. Gießen den 20. October 1848. Der bestellte Theilungs-Commissär und TheilungSrichter K ü ch l e r, Gr. Hess. Regierungsrath. Besondere Bekanntmachungen. 2237) Gießen. Diejenigen, welche noch 1847c, Damanialgefälle znr hiesigen RentamtSkasse verschulden, werden hiermit zur unverzüglichen Abführung ihrer bereits länger als 1 Jahr fälligen Schuldigkeiten aufgefordert, indem das Wegbringen der ihnen deshalb gepfändeten Gegenstände nicht mehr verschoben werden kann. Zugleich werden die Schuldner der am 11. d. M. fällig gewesenen 1848r Domanialgefälle bei Vermeidung des Erecutionsvcrfahrens an die Abführung ihrer Schuldigkeiten erinnert. Die betreffenden Herren Bürgermeister wollen vor- stchende im Interesse der Debenten liegende Aufforderung ortsüblich bekannt machen lassen. Gießen den 16. November 1848. Der Gr. Hess. Rentamts-Virar des Domauial- Rentamtes Gießen. Kolb. 2229) Gießen. Die Pfandscheine Nr. 12523 und 12524 über einen braunen Frauenmantel und einen blauen Oberrock sind angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder die Gegenstände einlösen will, so werden diejenigen, welche etwa Ansprüche daran bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, gegenfalls die Pfänder ohne Weiteres verabfolgt werden. Gießen den 17. Nov. 1848. Die Pfandhausvcrwaltung. Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 2240) Gießen. Samstag den 25. November d. I., Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem hiesigen Rathhause: ’/2 Stecken Fichten-Stockholz, 125 Wellen „ Reisholz, 1 Kiefern-Stamm von 7 Cbkf., 7 „ Stangen von 26'/2 Cbkf., 26 Fichten- „ von 22'/. Cbkf., 6 Lerchen- „ von 5//Cbkf., öffentlich versteigert werden. Das Holz liegt im Distrikt Zollstockswäldchen, an der Franzosenichanzc, und ist der Forstschütz Hahn zu Rödgen angewiesen, dasselbe am Tage der Versteigerung, Morgens 8 Uhr, an Ort und Stelle vorzuzeigen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni 1849 gestattet. Gießen am 18. November 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 2226) Gießen. Gr. Armen-Commission hat die nach dem Dersteigerungs-Protocoll vom 6. d. M. gemachten Gebote, hinsichtlich der Lieferung der Schuhe und des Biebers für die armen Kinder, als zu hoch, nicht genehmigt und beschlossen, daß 811 nunmehr diese Lieferungen, denjenigen überlassen werden sollen, welche bis zum 25. d. Mts. die billigsten Forderungen, unter den, im Versteige- rungsprotocoll vom 6. d. Mts. enthaltenen Bedingungen, machen. Hinsichtlich der Lieferung der Schuhe ist weiter bestimmt worden, daß deren Anfertigung Dutzend- weis an einzelne hiesige Schuhmacher überlassen werden soll. Die Gebote, worin anzugeben, wie viel für ein Paar Knabenschuh, oder wie viel für ein Paar Mädchenschuh und wie viel für die Elle Bieber % breit und geköppcrt, nach dem bei dem Unterzeichneten zur Einsicht vorliegenden Muster gefordert wird, werden schriftlich und versiegelt bis zum 25. d. M. einschließlich, bei dem Unterzeichneten einae- reicht. Nach der vorläufigen Berechnung besteht der Bedarf in 58 Paar Knabenschuh und 69 Paar Mädchenschuh, sowie in 285 '/4 Ellen Bieber. Gießen am 16. Novbr. 1848. In Auftrag Gr. Armen-Commission C. Lauer. 2234) Gießen. Donnerstag den 23. November l. I., Vormittags 10 Uhr, werden in der Wohnung des Wirths Schlierbach zu Rodheim, für Rechnung des dasigen Kirchenkastens circa 30 bis 35 Malter Korn und 12 Malter Hafer öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert. Gießen den 18. November 1848. Der Decanars'Kirchenrechner D a u e r n h e i m, 2239) Gießen. Man bringt hiermit zur öffentlichen Kcnntniß, daß nächsten Donnerstag den 23. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, eine bedeutende Anzahl gebrauchter Spielkarten in dem Gesellschaftshause dahier, gegen gleich baare Zahlung, versteigert werden soll. Gießen am 18. November 1848. Der Vorstand des Gescllschastsdcrcms. 2241) Gießen. Die Vorräthe der Backsteine in unserer Fabrik, sowie alle sonstigen Gerälhschaf- ten werden Mittwoch den 22. d. M., Nachmittags 2 Uhr, auf Ort und Stelle meistbietend und unwiderruflich versteigert. Der Anfang ist jenseits der Pulver- müble (am Pfuhl). Gießen den 20. November 1848. L. Keßler. 812 Feilgeboten. 2235) Gießen. Nene Modelle für Mäntel und Mnntillcn habe ich so eben erhalten. W. N e h m e y c r. 2225) Gießen. Most- und Tafel Senf, Limburger Käse, Häringe und Sardellen, Rum, Arrak, Eognak, Bischoff und Punsch-Essenz re. bei H ö st e r e i ch. aus der Mäusburg. 2228) Gießen. In hiesiger Stadt sind, wegen Mangel an Raum mehrere Klafter kurhessisches Scheidholz abzugeben. Der Eigenthümer, welcher in der Erpedition dieses Blattes zu erfragen ist, giebt erforderlichen Falls auch Credit bis zum Frühjahr. Zimmern, einer Küche, 2 Zimmern im 3. Stock, werke, Keller, Waschküche, Holzstall und die Hälfte des am Hause liegenden Gartens zu vermielhen und ist sogleich zu beziehen. Auch ist in dem Nebcnbau eine kleine Familienwohnung zu vcrmie- theu. Das Nähere ist bei dem Unterzeichneten zu erfahren. Adolph H o m b e r g e r. 2005) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethcn bei Heinrich Kämmerer, am Markt. 2221) Gießen. Eine Stube nebst Kammer ist in meinem Wohnhause in der Marktstraße zu vermiethen. Gg. Becker im Promenadehaus. 2241) Gießen. Eine kleine Familienwohnmig ist zu vermielhen bei Schlosser Wannig. Zu vermiethen- Vermischte Nachrichten. 2091) Gießen. In dem Berlinischen Hause 2238) Gießen. In hiesiger Stadt wird eine vor dem Wallthor ist ein Logis, bestebend in vier Amme gesucht. DaS Nähere ist bei der Redaktion in der unteren Etage ineinandergehenden geräumigen dieses Blattes zu erfahren. 2230) „ Gießen. Bürger von Gietzen! Als Opfer eines militärischen Despotismus fiel Robert Blum. Er hinterläßt eine hülflose Familie. Deutschland wird und soll sie aber nicht hülflos lassen. Tretet darum zusammen, alle die ihr für Deutschlands Freiheit erglüht, tretet zusammen, sprechet aus und bewahrheitet, daß sie auch ohne liebenden Vater nicht hülflos sind. Wir laden daher alle Mitglieder der hier bestehenden Vereine sowohl, wie auch die übrigen Einwohner aus der Stadt ein, sich Samstag den 18. November Abends 8 Uhr im ©aale des Prinzen Earl zu versammeln und sowohl über diesen Gegenstand sich zu vereinigen wie auch eine Adresse an die preußische National-Versammlung in Berlin zu berathen. Der Vorstand des Märzvereins. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.