Anzeigeblatt der Stadt und des RegLernngsbezirks Greben. J^fo 8U. Montag den 1§. September 1LSM8. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränmnerationsbetrag ist für ein halbes Jahr für Einheimische 1 fl., für Auswärtige incl. Postausschlaa 1 fl. 6 kr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Ervevition, Canzleiberq Lit. B. Nr. 1. Einrückungsgebühr für den Raum der gespaltenen CorpuS-.Zeile 2 kr. Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt seyn. Amtlicher T h eil. Zu 9?r. R. C. 1152. Gießen am 15. September 1848. Betreffenv: Gesetz über Einquartirung der wegen Erhaltung gesetzlicher Ordnung verwendeten Truppen. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Das in obigem Betreffe erlassene Gesetz vom 31. August 1848, «A5 46 des Reg.-Blatts, verordnet in Betracht, daß sämmtlichen Einwohnern die Mitwirkung zur Erhaltung der gesetzlichen Ordnung obliegt, und daß die Versäumniß dieser allgemeinen Bürgerpflicht nicht Anlaß werden darf, die Staatskasse zu belasten, bekanntlich in den Artikeln 1 und 2 das Folgende: Art. t. - Wenn die Absendung von Truppen in eine Gemeinde angeordnet wird, weil die Hülfe bewaffneter Macht zur Herstellung oder zum Schutze der gesetzlichen Ordnung, der öffentlichen Autorität in Vollzug dec Gesetze nöthig erachtet worden ist, kann dabei bestimmt werden, daß der Gemeinde und den Einwohnern wegen der gesetzlich für die Truppen an sie zu fordernden Leistungen keine Vergütung aus der Staatskasse geleistet werde. Art. 2. Diese Bestimmung kann nur dann erlassen werden, wenn im Falle der Verletzung oder Bedrohung der gesetzlichen Ordnung die Einwohner der Gemeinde oder ihre Mehrzahl die Mitwirkung zur Erhaltung oder Herstellung der Ordnung unterlassen haben, obwohl sie ausdrücklich von der Behörde hierzu aufge- forderi waren oder, falls eine solche Aufforderung nicht erfolgt war, in genügend kund gewordenen That- sachen der Anlaß für die Einwohner lag, auch unaufgefordert die unterlassene Mitwirkung zu leisten. Eö erhellt hieraus, daß es hauptsächlich in den Händen des Gemeindevorftandeö und dec besseren Bürger liegt, durch kräftige Mitwirkung für die Handhabung der gesetzlichen Ordnung von den Gemein- deangehörigen eine Einquartirungslast abzuwenden, welche ebenso drückend für die Einzelnen als gefährdend für den Wohlstand einer ganzen Gemeinde werden kann. Wir erwarten deshalb von allen Gemeindevorständen und von allen guten Bürgern, daß sie die von dem Gesetze geforderte Mitwirkung in den Fällen der verletzten oder gefährdeten gesetzlichen Ordnung nach bestem Vermögen kräftigst werden eintreten lassen. Zugleich theilen wir Ihnen einen Abdruck des hierauf bezüglichen Ministerialausschreibens vom 5. d. M. unter der Weisung mit, Ihr Verfahren in vorkommenden Fällen darnach zu regeln. K ü ch l e r. v. W i l l i ch. Eckstein. vdt. Hallwachs. ; ' 660 197 616 52 262 138 244 233 65 344 OlKlftr. 742 Garten unter den alten Eichen zwischen der mittelsten und der Waldgasse; Acker, die Eichgärten unter den neuen Eichen an der Waldgasse; Wiese an der Ochsenwicse; Wiese daselbst; Wiese an der Stephansmark am kleinen Steinweg; Acker in der Schwarzlach; Acker daselbst; Acker über dem Schäferbrunncn; Acker, die Eichgärtcn über den neuen Eichen in der Waldzasse; Wiese in der Stephansmark am kleinen Zu Nr. D. 14,152. Betreffend: wie o en. Darmstadt, am 5. September 1848. Das Großherzoglich Hessische Edictalladung. 1821) Gießen. Allen Denjenigen, welche an den Kaufmann Seligmann Heß dahier Zahlungen zu leisten haben, wird aufgegcben, an den- Mben — bei Meldung doppelter Zahlung — Nichts -u zahlen, sondern ihre Schuldigkeiten nur an den provisorisch zum Masseverwalter bestellten Gr. Hof- gerichtsadvocaten Dierp dahier zu entrichten. Gießen den 12. September 1848. Gr 5>ess. Stadtgericht das. ' °Muhl. vr. v. Krug. Steeg; 424 Acker über dem Schäfcrbrunnen; öffentlich meistbietend auf 6 Jahre verpachtet werden. Gießen den 15. September 1848. Der Beigeordnete Rühl. an sämmtliche Großherzogliche Regierungs-Commissionen. Indem wir auf das in Nr. 46 des Regierungsblatts vcrkündlgte Gesetz vom 31. v. M. verweisen, verbinden wir damit die ernste, dringende Aufforderung an alle Staatsbeamten »"d Gemeinde- Vorstände, jedes gesetzlich ihnen zustchende Mittel aufzubieten, reden gesetzlich statthaften Einfluß zu benutzen, damit dem Aeußersten vorgebeugt, damit Recht und Ordnung ohne Hülfe bewaffneter Macht in A^Wir ^warten von allen Beamten ein pflichtgetreues, muthiges und würdiges Verhalten, wir verlangen hiermit, daß kein Beamter aus bloßen Besorgnissen irgend einer Art unterlasse, die ihm zustehende Auwrität im Vollzug der Gesetze geltend zu machen, daß, wo eine Auflehnung, eine Gewallthatigkelt un» tlmommen wird, durch Belehrungen und Warnungen die Ercedenten über Unrecht und Strafbarkeit des Unternehmens ausdrücklich aufgeklärt, wenn irgend thunlich davon zuruckgebracht, und daß , wenn wirklich ein tätlicher Angriff abzuweisen, ein thätlicher Widerstand zu überwinden wäre, wozu die stets zunächst zu verwendenden Gerichts-Polizeidiener und Gendarmen nicht hinreichen, alsdann, wie es dle Umstandc edesmal erfordern und wie es am wirksamsten geschehen kann, die Einwohner auf dm Grm d des Ge- wkes rur Mitwirkung für Erhaltung oder Herstellung der Ordnung ausgefordert werden. 2Bir erwarten ferner in allen unverweilt zu erstattenden Anzeigen von Vorgängen, durch welche die gesetzliche Ordnung als schwer verletzt und bedroht erscheint, jedesmal bei wahrhafter und tbunlichst vollständiger Angabe der Tbatsacken auch eine genügende Nachweisung darüber, was von den betheiligten Beamten ) Pflicht uiid Macht geschehen ist, die Ordnung zu erhalten, wie und mit welchem Erfolge sie die ner der betreffenden Gemeinde zur geeigneten Mitwirkung dabei aufgefordert haben. Wir werden das Verhalten der Beamten bei solchen Vorgängen der strengsten Prüfung unterwerfen; es komitcn d )i g den 'rechtlichen Folgen nicht entgehen, welche ihrem Berufe nicht vollständig nachgekommen waren. Es sind die sämmtlichen Gemeinde-Vorstände hiernach zu bescheiden. „ Ja Up. ji c u 11 n g. Versteigerungen. 1836) Gießen. Montag den 25. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus auf freiwilligen Antrag der Wittwe des verstorbenen Universitäts-Gärtners Sauer dahier zustchende Güterstücke, als: 661 1805) Gießen. Montag den 25. d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus auf freiwilliges Ansuchen der Wiltwe und Kinder des verstorbenen Wagnermeisterö Johannes Steinberger dahier zustehende Güterstücke als: Grundbuch HiKlstr. a4/44 222 Acker am Barresgraben links des Schützgesbrunnenwegs, 26/46 52 (Acker am obersten Riegelpfad, 26/49 104 s Acker daselbst, 27/169 110 Garten am Brennofen, 27/6ä 158 Wiese am kleinen Steinweg vor dem Ncuwegerthor, 28/14g 668 Acker am Sandkauterwcg links, 371O6 405 Acker am Sandkauterweg und Grüningerpfad, 40/1I9 100 Acker in der Sckwarzlach, 40/132 279 j Acker in der Schwarzlach, 4o/131 278 s Acker daselbst, 40/343 48 Grabstück auf dem Sand, 4,/s 206 s Garten auf dem Rodt, 4,/7 206 s Garten daselbst, 48 433 Wiese in den Ochsenwiesen, öffentlich meistbietend versteigert werden. Sollten jedoch keine annehmbaren Gebote geschehen, so sollen vorbenannle Güterstücke im Einzeln als auch im Ganzen verpachtet werden. Gießen den 11. September 1848. Der Beigeordnete Rühl. 1822) Hockersdorf. Jagdverpachtung zu Hockersdors. Mittwoch den 20. September l. I., Vormittags 9 Uhr, soll die der Gemeinde Hockersdorf zustehende Jagd in der Wohnung des Unterzeichneten auf drei Jahre nochmals einer Versteigerung ausgesetzt werden. Hockcrsdorf am 10. September 1848. Der Gr. Hess. Bürgermeister Momberger. 1846) Gießen. Montag den 25. September d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des Unterzeichneten Fäffer, Farbwaaren, Leim, verschiedene Hausgeräthscheften, 2 große Leitern und mehrere Treppen re., gegen gleich baare Zahlung versteigert wrrden. F. HenSler. 1835) Wetterfeld. Freitag den 22. September d. I., wird die der Gemeinde Wetterfeld zugesallcne Jagd auf circa 2660 Morgen Wald- und Feldgemarkung auf 3 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Die Versteigerung beginnt Morgens 10 Uhr int Gemeindehaus. Wetterfeld den 15. September 1848. Der Bürgermeister Kühn. 1833) Oppenrod. Donnerstag den 21. September l. I., Nachmittags um 1 Uhr, sollen auf dahiestger Bürgermeisterei nachstehende Arbeiten an der Schulscheuer, als: 1) Zimmerarbeit, veranschl. zu 9 fl. 44 kr. 2) Maurerarbeit, » ,, „ 21 „ 35 » öffentlich wenigstnehmend versteigert werden. Oppenrod am 14 September 1848. Der Bürgermeister Weis. 1837) Steinbach. Künftigen Donnerstag den 21. September, Mittags 1 Uhr, soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Steinbach, in mehreren Abtheilungen, öffentlich meistbietend verpachtet werden. Steinbach den 16. September 1848. Der Bürgermeister Horn. Feilgeboten. 1841) Gießen. Meine bisher "geführten Artikel, sowie eine Parthie billiger schwarzer seidener Kraaen und Strickwolle in allen Farben empfiehlt Jac. Kfm. Worms Wittwe. 1842) Gießen. Neue ein- und zweischläfrige Betten find stets vorräthig zu haben bei Jac. Kfm. Worms Wittwe. 1848) Gießen. Als sicheres Schutzmittel gegen die Cholera sind die allein ächt englischen, nach den neuesten Erfindungen verbesserten Gleetnertats- oder Rheumatismus - Ableiter, die außerdem ein so bewährtes Mittel gegen chronische Rheumatismen, Gicht, Reißen und Congestio- 662 nett aller Art sind, zu empfehlen. Die wichtige Entdeckung, daß die Ursache der Cholera in der Luft liegt, und zwar in gestörten Verhältnissen der Eleetrieität und des Erdmagnetismus, haben nach offiziellen Berichten aus Petersburg zu der Erfahrung geführt, daß auch nicht eine einzige Person, welche einen solchen Ableiter trug, von der Cholera befallen wurde. Diese allein ächten Electricitäts-Ableiter sind in drei verschiedenen Sorten, das Stück zu % Rthlr., stärker wirkende zu y2 Rthlr. und ganz starke zu 1 Rthlr. in Gießen alleinig zu haben bei Carl Frech. 1840) Gießen. Neingehaltenen Obstwein verkauft in der Ohm Peter Engel neben dem Landgericht zu Friedberg. 1843) Gießen. Bettbarchent, Zwillich, Bettzeug, sowie eine Parthie sehr schöner Bettfedern kann ich zu sehr billigen Preisen abgeben. Jac. Jfm. Worms Wittwe. 1844) Gießen. Wegen Ueberzugs ist ein Flügel zu verkaufen. Nähere Auskunft ertheilt Herr Major Kö ni g er. Vermischte Nachrichten. 1849) Steinbach. Die Gemeinde Steinbach fühlt sich den Geistlichen des Decanats Großenlin- den und ihrem Superintendenten zu aufrichtigem Danke verpflichtet, daß dieselben von mehreren Stunden Wegs weit, freiwillig ohne alle Vergütung und Bewirthung von unserer Seile hierher kamen, um bei der Einweihung unserer Kirche zu funktioniren — und erklärt hiermit öffentlich, daß sie der in Nr. 161 des jüngsten Tages stehende Artikel hierüber sehr unangenehm berührt hat. Der Ortsvorstand. 1834) Gießen. Der Unterzeichnete hat die, durch den Abzug des Hrn. Geheimenraths Dr. Bansa von hier, erledigte Agentur der Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha, für Gießen und die Umgegend übernommen und die nöthige Erlaub- niß von der Staatsbehörde dazu erhalten. Indem ich dies hiermit öffentlich bekannt mache, füge ich die Bemerkung an, daß die auf Gegenseitigkeit gegründete Anstalt, den Betheiligten eine Sicherheit gewährt, wir wohl schwerlick) eine andere Feuerversicherung in Deutschland, sie zu bieten im Stande ist. Gießen den 15. September 1848. G. Krauskopf, Hofgerichts-Advocat. 1845) Gießen. Auf dem Seltersberg sucht Jemand einige Mitleser zum Frankfurter Journal. Wo? sagt die Expedition dieses Blattes. 1838) Gießen. Ein Möbelschreiner findet Beschäftigung. Es wird aber nur auf solchen reflec- tirt, welcher in seinem Geschäft sehr tüchtig und erfahren ist. Wo? sagt die Erpedition dieses Blattes. Or" Anzeige. 1839) Hungen. Nachdem dem Unterzeichneten von Gr. Ministerium des Innern die Erlaubniß zum Fertigen von Vorstellungen rc. ertheilt worden ist, so beehre ich mich den Herrn Bürgermeistern und übrigen Ortsbewohnern, für alle in dieses Fach einschlagenden Arbeiten bestens und billigst zu empfehlen. Hungen den 18. September 1848 F u nck. 1850) Gießen. Volksversammlung zn Qberohnren. Nächsten Sonntag den 24. d. M., Nachmittags um 1 Uhr, wozu alle Demokraten und Patrioten eingeladen werden. Gießen den 18- September 1848. Der Bezirksvorstand der demokratischen Vereine Oberhessens. A. Becker. 1851) Gießen. Anzeige für Auswanderer nach Nordamerika über Bremen. Ich beehre mich ein resp. Publicum zu benachrichtigen, daß von Herrn Carl Traub in Bremen im Lause dieses Herbstes nach allen Häsen Nordamerikas schnellsegelnde, für die Passagiere bequem eingerichtete Schiffe, erpedirt werden, und daß ich beauftragt bin, unter sehr annehmbaren Bedingungen, Verträge abzuschließen. Gießen im September 1848. I. G. Appe I. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.