^Inuigcblutt für die Stadt Gießen und die Kreise Gießen, Grünberg und Hungen. Montag den 1-1. August 18518. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränumerarionsbetraq ist für ein ganzes Jahr für Ein- W'U'lche 1 fl. 30 fr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtige inet Postaufschlag l st. 42 fr., haibjährl. 51 fr. Auswärts abonnirt man stch bet den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Erpcdition, Canzleiberg Lü. B. Nr. 1. EinrückunaSaebnbr für den Raum der gespaltenen CorpuS.Zeilc r kr. Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt sehn. Amtlicher Theil. Auszug aus dem Gr. Hess. Regierungsblatte Rr. 40. den 9. August 1848. Inhalt: 1) Gesetz, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren betr.; — 2) Bekanntmachung, die Aufhebung der Local-Post-Verbindung zwischen Gießen und Wetzlar betr.; — 3) Bekanntmachung, die Beförderung der Correspondenz mit den cölnischen Dampfschiffen betr.; — 4) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der im Voranschlag der Gemeinde Schlierbach für <848 vorgesehenen Umlage 2. Klaffe betr.; — 5) Bekanntmachung, die Niederschlagung einer Umlage in der Gemeinde Wöllstein für 1848 betr; — 6) Bekanntmachung, die Verminderung und Niederschlagung von Umlagen in der Gemeinde Niederingelheim für 1848 betr.; — 7) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlagen 2. und 3. Klasse der Gemeinde Lampertheim, Kreises Heppenheim, für 1848 betr.; — 8) Bekanntmachung, die Verminderung der Communalumlagen in der Gemeinde Eschenrod für 1848 betr.; — 9) Bekanntmachung, die Verminderung des Communalausschlags in der Gemeinde Effolderbach für 1848 betr.; — 10) Namensveränderungen; — 11) Versetzung in den Ruhestand. die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren betreffend. 8nDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re. Nachdem von Standesherren und adeligen Gerichtsherrcn auf mehrere der ihnen verbürgten Rechte Verzicht geleistet worden ist, verordnen Wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stände wie folgt: Art. 1. Von den persönlichen Vorrechten der Standesherren und ihrer Familien sind aufgehoben: 1) das Kirchengebet, das Trauergcläute und die Einstellung der öffentlichen Lustbarkeiten bei Trauerfällen in den standesherrlichcn Familien (§. 4 und 5 des Edicts vom 17 Februar 1820); 2) die Befreiung von der Militärpflicht (§. 8 des Edicts) — wenn nicht der in einem andern deutschen Staate bereits angetretene Militärdienst nachgewiesen wird; 3) das von den Bewohnern der Standcsherrschaftcn abzulegende Versprechen der Ehrerbietuna r ®emcn^n e-'Mchtet und kann von denselben im Wege der Steuererecution XiiiAto., iss 1 jT« (ril]Mwi» -Lei den noch zu bewirkenden Ablösungen standcshcrrlicher Grundrenten fällt die im Art 13 des Ab- losungsgesetzes bestimmte Vergütung, resp. Staatsrente, hinweg. 571 Art. 13. Das den Standesherren bisher eingeräumte Recht der eigenen Beitreibung ihrer liquiden Gefälle ist aufgehoben. Art. 14. Was in den vorhergehenden Artikeln für die Standesherren und die standesherrlichen Familien bestimmt ist, gilt auch für die Familie der Freiherren von Riedesel und für die adeligen Gerichlsherren, insoweit es auf deren Verhältnisse Anwendung leidet. Art. 15. Alle den vorhergehenden Artikeln entgegen stehenden früheren Bestimmungen, namentlich die des Edicts über die standesherrlichen Rechtsverhältnisse vom 17 Febr. 1820, der Declaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Freiherren von Riedcsel vom 13. Juni 1827 und der Declaration über die Verhältnisse der ehemaligen unmittelbaren Rcichsritterschaft vom 1. December 1807 sind aufgehoben. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt den 7. August 1848. (L. 8.) LUDWIG- I a u p. Besondere Bekanntmachungen. Berichtigung. Die in dem Anzeigeblatt Nr. 73. vom 12. August 1848 aufgeführten Brodpreise in der Stadt Gießen sind durch ein Versehen unrichtig angegeben, indem dieselben betragen: 2 Pfund ordinäres Brod 4 Kreuzer 2 Heller 4 tl M Ii 9 II u 6 „ f> M 13 „ 2 ii 2 „ gemischtes Brod 5 „ 1 „ 4 ,, „ „ 10 n 2 ,, 6 „ „ ii 15 n 3 ,, Gießen am 12. August 1848. Der Großherzogl. Hess. Kreisrath P r i n z. 1564) Gießen. Bürgergarde. Aus Veranlassung eines Antrags der Compagnie Bardeleben hat der Generalrath den übrigen Com- pagnien durch ihre Hauptleute die Frage vorlegen lassen, ob die seither ausgesetzte Wahl eines neuen Obersten auch noch fernerhin ausgesetzt bleiben, oder ob dieselbe, wie die Comgagnie Bardeleben unter Hinweisung auf die voraussichtlich noch länger fortdauernde Verzögerung des allgemeinen Wehrgesetzes beantragt hat, sofort vollzogen werden solle. Nach den eingegangenen Berichten der Hauptleute haben sich bei den deshalb vorgenommenen Abstimmungen fünf Compagnien für die Vornahme der fraglichen Wahl erklärt, während die drei übrigen Compagnien nebst der Reiterei für die Fortdauer des Provisoriums stimmten. Demzufolge wurde am 6. d. M. die Wahlhandlung, als von der Mehrheit beschlossen, eröffnet. Indessen ist sogleich nach dem Beginne derselben von den Compagnien der Neustadt und von mehreren Wehrmänncrn anderer Quartiere gegen die Zuverlässigkeit und Gültigkeit jener Abstimmungen Einsprache erhoben worden, indem verschiedene Compagnien bei denselben theils nur sehr unvollzählig versammelt, theils über den Gegenstand der Verhandlung nicht genau genug unterrichtet gewesen scyen. In Folge dieser Einsprache hat der Generalrath das Wahlgeschäft einstweilen ausgesetzt und zur Beseitigung jedes Zweifels beschlossen, nach vorhergehender Verkündigung durch das Wochenblatt der versammelten Bürgergarde die ganze Angelegenheit zur endlichen Entscheidung nochmals vorzulcgen. Zu diesem Zwecke werden sich alle Compagnien, sowie die Reiterei und das Musikcorps, nächsten Dienstag den 15. d. M., Abends 6 Uhr auf dem Brande aufstellen, und nach Anhörung der nöthigen Berichterstattung über die Frage, ob ein Oberst gewählt werden solle, oder nicht, in der Weise abstimmen, daß eine genaue 575 Durchzählung und Aufzeichnung aller Stimmen im ganzen Corps vorgenommen wird. Es ist zu erwarten, daß sich ohne dringende Abhaltungsgründe Niemand der Theilnahme an dieser in das Jnlereffe der gesammten Bürgergarde tief eingreifenden Verhandlung entziehen werde. In derselben Versammlung wird außerdem eine Petition der hiesigen Turner, welche zu einer eigne» Compagnie innerhalb der Bürgergarde zusammen zu treten wünschen, zur Beschlußnahme vorgelegt werden. Gießen den 10. August 1848. Der Präsident des Generalraths Der Oberstlieutenant Dr. Soldan. L. Grosmann. B ürgergarde. Der Wachdienst ist in folgender Weise: August 16. Comp. Thorwart Iste Rotte. ,, 17. ii Roloff „ „ n 18. it Geisel „ „ « 19. ii Ferber „ „ n 20. ii Bardeleben „ „ n 21. Reiterei Lieut. Rauch. ii 22. Comp. Fuhr iste Rotte. n 23. n Zimmer „ „ n 24. H Thorwart 2te „ n 25. ii Roloff ,, n ii 26. ii Geisel „ ,, ii 27. n Ferber „ ■ „ ii 28. n Bardeleben „ „ " 29. „ Fuhr „ „ n 30. ii Zimmer „ <• ii 31. H Ricker „ „ September 1. „ Thorwart 3te „ u 2. „ Roloff „ „ ii 3. n Geisel „ „ » 4. u Ferber „ „ ii 5. n Bardeleben,, „ " 6. I, Fuhr „ „ ti 7. H Zimmer „ „ n 8. n Ricker „ „ n 9. „ Thorwart 4te „ ii 10. H Roloff „ „ n 11. „ Geisel „ „ " 12. „ Ferber „ „ „ 13. „ Bardeleben „ „ ii 14. „ Fuhr „ „ ii 15. „ Zimmer „ „ „ 16. Reiterei, Lieut. Rauch. Die Wache wird um 9 Uhr Abends bezogen, und ohne Urlaub seines Hauptmanns darf kein Bürgergardist von der Wache bleiben L. Gros mann Oberstlieutenant. 1570) Gießen. Der Pfandschein Nr. 13265 über eine silberne Taschenuhr, ist angeblich verloren gegangen; es werden daher diejenigen,.welche etwa Ansprüche an denselben bilden könnten, gebeten, hiervon innerhalb 14 Tagen Anzeige dahier zu machen, als sonst die Uhr an den Verpfänder verabfolgt werden wird. Gießen den 11. August 1848. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. Versteigerungen. 1579) RetnhardShain. Jagdverpachtung. Donnerstag den 24. August, des Morgens 10 Uhr, soll die Feldjagd in der circa 1500 Morgen haltenden Gemarkung Reinhardshain bei dem Unterzeichneten auf 3 Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden. Reinhardshain am 13. August 1848. Der Bürgermeister Gieß. 1589) Ruttershausen. Jagdverpachtung zu Ruttershausen. Die Ausübung der Jagd in der Gemarkung der Gemeinde Ruttershausen soll nächsten Freitag den 18. August d. I., des Morgens um 10 Uhr, auf 6 nach einander folgenden Jahre mittelst öffentlicher Versteigerung in Pacht gegeben werden- Die Versteigerung beginnt aufdcmBürgermeisterei-Büreau. Ruttershausen am 12. August 1848. .Der Bürgermeister Klinckel. 1590) Fellingshausen. Jagdverpachtung. Donnerstag den 17. August d. I., Vormittags 10 Uhr, wird auf dem Rathhause dabier die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Fellingshausen, worunter ein großer Theil des Rodheimer und Vetzberger Ge- meindswaldes enthalten ist, in 2 Abtheilungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Fellingshausen am 14. August 1848. Der Bürgermeisterei-Verwalter Weber. 576 1582) Friedberg. Auf Anstehen des Herrn Kreisraths Küchler dahier sollen Freitag den 18. d. M., Vormittags 9 Uhr, in, dessen Behausung verschiedenerlei wohlerhaltene Möbel und Hausrath, insbesondere Kleiderschränke, Commoden, Bettstellen, große Fässer, Stühle, Tische, (namentlich auch einige größere zum Wirths- und Büreaugebrauch dienliche) rc 2c., sobann gegen 11 Uhr dessen Pferde und Wägen, als eine noch wenig gebrauchte, sehr gute Kalesche mit Glasvorderverdeck, eine Droschke und ein Leiterwagen, auch zwei Pferdegeschirre und ein Pflug und endlich circa 100 Gentner Heu , meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Friedberg den 8. August 1848. Der Gr. Hess. Bürgermeister Bender. 1583) Marienschloß. Die Lieferung von 25 Fuder Roggenstroh für die hiesige Anstalt soll im Wege der' Versteigerung, in 5 gleichen Abheilungen, an den Wenigstfyrdernden vergeben werden, w.ozu Termin auf Mittwoch den 23. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf dem Direcwrial-Bürcau dahier anberaumt wird. Marienschloß am 9. August 1848. I. A. der Verwalter Bauer. .nsfun-ltzrsttuK (6854 1575) Holzheim. I a g d v e r p a ch tu n g. Donnerstag den 17. August d. I., Mittags 12 Uhr, wird auf dem Rathhause zu Holzheim die Ausübung der Jagd in den Gemarkungen Holzheim und Bergheim, jede allein, au den Meistbietenden verpachtet. Holzheim den 12. August 1848. Der Bürgermeister Grieb. 1576) Lich. Die Verpachtung der Jagd in der Gemarkung Lich betr. Mittwoch den 16. August d. I., des Nachmittags um 2 Uhr, soll in dem Local der Kleinkinderschule die Ausübung der Jagd, in 3 Abtheiiungen, an die Meistbietendeii verpachtet werden. Lich den 11. August 1848. Der Bürgermeister Vogt. 1574) Grünberg. Die Verpachtung der Jagd in der Gemarkung Grünberg betr. Freitag den 18. August d. I., Vormittags 10 Uhr, soll in dem Gasthaus zur Krone dahier die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Grünberg in 4 Abtheiluugen auf die Dauer von 2 Jahren an den Meistbietenden verpachtet'— wozu Pachtliebhaber hierdurch eingeladen werden. Grünberg den 11. August 1848. »fit lji Der Bürgermeister Haberkorn. 1577) Rödgen. I a g d v e r p a ch tun g. Künftigen Donnerstag den 17. August d. I., Morgens um 10 Uhr, soll die Jagd der Gemeinde Rödgen auf dem Bü- reau des Bürgermeister in Pacht gegeben werden. Rödgen am 10. August 1848. Der Bürgermeister Seipp. 1572) Watzenborn. I a g d v e r p a ch t u n g. Freitag den 18. August l. I. , Mittags 1 Uhr, soll die Aüsübung der Jagd in der Gemarkung Watzenborn und «Steinberg auf 3 Jahre öffentlich an den Meistbietenden auf dahiestgem Rathhaus verpachtet werden. Watzenborn den 12. August 1^48. Der Bürgermeister Philipp. 1571) Altenbuseck. I a g d v e p p a ch t u n g. Freitag den 18. August, des Nachmittags um 4 Uhr, soll die Jagv in der Gemarkung Altenbuseck auf 3 Jahre bei dem Unterzeichneten verpachtet werden. Altenbuseck den 11. August 1848. Der Bürgermeister Wagend ach. F e i lg e b o r e n. 1556) Gießen. Holländische Häringe, Kapern, Senf, Chokolade, Stampfzucker zum Einmachen, Backöl u. s. w. bei Höstereich, auf der Mäusburg. 577 Zu vermiethen. 1562) Gießen. Die untere Etage im Berlinischen Hause vor dem Wallthore ist zu vermie- then und kann den 1. October d. I. bezogen werden. 1537) Gießen. In der Nähe des Buschischen Gartens ist nächstes Semester eine möblirte Stube mit Sopha zu vermiethen. Auf Verlangen kann auch die Kost abgegeben werden. Votenmeister Barths Wwe. 1538) Gießen. In der mittleren Etage meines Hauses ist ein sehr großes freundliches Zimmer, wozu auch nötbigen Falls noch ein -kleines möblirtes Zimmer kann gegeben werden, zu vermiethen. H. Hochstätt er. 1539} Gießen. Auf dem Brand ist ein 40 Fuß lang und 20 Fuß breiter gewölbter Keller zu vermiethen. Näheres besagt die Erped. d. Bltts. 1543) Gießen. Ein Logis, bestehend in 3 Stuben, 2 Kammern, Kücke, Keller, Holzstall, ist kommenden Herbst zu vermiethen bei Dickorä. 1557) Gießen. Ein ganz neu und schön tapeziertes und gut ausmöblirtcs Zimmer mit Ca- binet und Sopha ist an einen ledigen Herrn zu vermiethen. I. K. Brühl II., Neuenbäuen Lit. II. M 62. 1584) Gießen. In meinem neu erbauten Hause sind zwei aneinanderstoßende Zimmer, mit oder ohne Möbel, zu vermiethen. E. Schmidt auf der Mäusburg. 1586) Zwei schöne geräumige Zimmer, Kammer, Küche, Keller, Holzplatz und Mitgebrauch der Waschküche, ist zu vermiethen und kann alsbald bezogen werden bei Bäckermeister Steinberger. Vermischte Nachrichten. 1578) Gießen. Um mehrfachen Anfragen zu begcgen, zeige ich hiermit an, baß mit October in meinem Institute ein neuer Cursus beginnt, und daß darin für den Unterricht in der französischen Sprache Fräulein Anais Sague aus Neufchalel, welche in der Hoffmann'scheu Lehranstalt zu Darmstadt 5 Jahre zur allgemeinen Zufriedenheit gewirkt hat, als erste Lehrerin eintritt, Ebenso ist auch für die anderen Zweige des Unterrichts, namentlich für den der ersten Anfänger, durch Bestellung tüchtiger Lehrer, die gehörige Fürsorge getroffen. C. Bonhard. § 1505) Gießen. Unterzeichnete beabsichtigen mit Z Beginn des Wintersemesters 184%g in hiesiger 8 Stadt eine Lehranstalt zu gründen, welche zum Zweck Khat, Knaben von 6—10 Jahren für die unteren 8Klassen des Gymnasiums und der Realschule ßL vorzubereiten. Da sich die Unterzeichneten sowohl 8 durch ihre Studien auf der hiesigen Hochschule, als 8 auf den Seminarien in Friedberg, sowie durch eine 8 mehrjährige praktische Thätigkeit im Unterrichtswe- Dsen in den Stand gesetzt haben, den Unterricht mit D günstigem Erfolge leiten zu können, so ersuchen sie 8 diejenigen Eltern, welche, ihnen ihre Kinder anzu- D vertrauen gesonnen sind, ihre Absicht baldigst wissen zu lassen, damit noch die nöthigen Einrichtungen im 8 Schullokale darnach getroffen werden können. Wei- ^tere Auskunft erlheilt der Letztgenannte. Derselbe 8 ist in seiner Wohnung (Flügelsgasse, Lohnkutscher 8 Rühl) Nachmittags von 1 — 3 Uhr zu sprechen. D Gießen, den 1. August 1848. 8 L. Henkelmann, caad. theol. 8 K. Henkel mann, situd. phil. 1592) Gieß e n. Bei Unterzeichnetem können noch Maurergesellen gegen einen genügenden Lohn in Arbeit treten. Gottlieb Strauch, Maurermeister. 1591) Gießen. In einer gebildeten Familie dahier wird ein braves Dienstmädchen gesucht, daö sich durch Zeugnisse seines guten Verhaltens und seiner Brauchbarkeit ausweisen und gleich cintreten kann- Wo? sagt Ausgeb. d. Bltts. 1585) Gießen. In Lit. D. M 58 ist ein gelber Spitzhund am Markttage zugelaufen. Der Eigenlhümer kann denselben gegen die Einrückungs- gebühren und das Futtergeld zurückcrhalten. Gießen den 12. August 1848. 1587) Gießen. Gegen Vergütung von sechs Kreuzer für den Wagen kann fortwährend Schutt auf meinem Bauplatze abgeladen werden. Gg. Fulda. 1425) Gießen. Geübte Cigarrenmacher finden dauernde Beschäftigung bei F. Bender & Comp. 578 1580) Gießen. Der Vorstand des Krankenunterstützungs - und Sterbekasseverein, bringt hiermit die Hauptresultate, die von dem Rechner dieses Vereins ausgestellten Rechnung für die Zeit vom 1. 3uli 1847 bis dahin 1848 zur Kenntniß aller derjenigen Mitglieder, welche der am 23. Juli d. I. stattgefundenen Abhör der Rechnung nicht beiwohnten. A. Einnahme a. Ordentliche Einnahme. 1) Monatliche Beiträge 256 fl. 24 fr. 2) Eintrittsgelder neu aufgenommencr Mitglieder . . 18 „ 30 „ 3) Kapitalzinsen 69 „ 15 „ 4) Beiträge, welche bei vorgekommenen Sterbfällen erhoben wudren 43 „ 24 „ Summa der ordentlichen Einnahme 387 fl. 33 fr. b. außerordentliche Einnahme. 5) Kassevorrath vorjähriger Rechnung 68 fl. 34 fr. 6) Liquidation „ 7) Zurückempfangene Kapitalien ..... 400 Sumina der außerordentlichen Einnahme 477 fl. 34 fr. Wiederholung: Die ordentliche Einnahme beträgt nach oben ... 387 fl. 33 fr. „ außerordentliche „ „ „ „ ... 477 „ 34 „ Summa aller Einnahme 865 fl. 7 fr. L Ausgabe a. ordentliche Ausgabe. 1) Wöchentliche Unterstützung an Mitglieder während Krankheiten 106 fl. 51 fr. 2) Unterstützung bei Sterbfällen . . . . .60 3) Besoldungen 40 " " 4) Druckkosten ' ' 1 " 4 " 5) Schreibmaterialien . . ” 48 " Summa der ordentlichen Ausgaben 210 fl. 43 kr. b- außerordentliche Ausgabe. 6) Ausgeliehene Kapitalien 530 fl fr 7) Insgemein 1 16 Summa der außerordentlichen Ausgabe 531 fl. 16 fr. Wiederholung: a. ordentliche Ausgabe 210 „ 43 „ b. außerordentliche Ausgabe 531 „ 16 „ Summa aller Ausgaben 741 fl. 59 fr. Abschluß. Die Gesammteinnahme beträgt ..... §65 fl 7 fr „ Gesammtausgabe „ . . . . ’ ' 741 1 2 ’ 5g * welch. Hk«: ®M“ Ä",freorr'"» '-:1 ' '<'■ a. in liquidirten Zinsausständen 9 fl. — fr. b. in baarem Kassevorrath 114 „ 8 zusammen wie oben 123 fl. 8 kr. Anmerkung. Das verzinsliche Kapital beträgt am 1. Juli 1848 1565 fl G-eßen den 23. Juli 1848. Der V 0 rstand. 1588) Gießen. Donnerstag den 17. August, Abends 8 Uhr- Versammlung des vaterl. Vereins. 5 E Zuschnft an das Staatsministerium über den Entwurf eines neuen Wahlgesetzes. 2) r3." JJL' ^bre,1c an bte Nationalversammlung zu Frankfurt über die italienischelAnge- und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.