Änzeigeblatt der Stabt und des Regierungsbezirks Gieren. M 10S,an r\? Zunächst g-l-g-nrn löbl. Postämtern. In 3nierate muffen -n" dem Tage vor dem Ersch^S 7^um d-r^,palt-n°n C°rvu-4«l- 2 kr. Amtlicher T h e L l. Zu Nr. R. C. 2484. Gießen am 9. November 1848. Betreffend.- Den Verein zur Unterstützung und Veauf- tlchtrgung der aus den Landes- und Pro- vinzlal-Straf-Anstalten Entlassenen im Großherzogthum Hessen; hier die Bildung der Bezirks-Vereins-Commissionen. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Die Central-Behorde des rubn'cirten Vereins hat im Einverständniß mit uns für den hiesiqen Regierungsbezirk drei Bezirksvereins-Commissionen bestellt, und zwar die eine zu Gießen, die zweite zu hi/i's r te bo(teju $ n $ unb 8U Vorsitzenden derselben, für jene den Unterzeichneten, für richt n ^r11 Herrn Laudrichier Welker zu Grünberg und für die zuletzt bezeichnete den Herrn Landrichter Brumhard zu Laubach ernannt. "ir Sje „hiervon in Kenntniß setzen, empfehlen wir Ihnen die gedachten Commissionen im 2Ä. m ISÄ’F" Zweckes aufs Kräftigste zu unterstützen, sowie den Anforderungen derselben, mlchrechen ®ema^ei M §• 4' Satz 2 und 3 der Statuten an Sie gelangen werden, bereitwillig zu K ü ch l e r. Pietsch. Bekanntmachung. Das Bezirksbotenwesen im Regierungsbezirk Gießen betreffend. HN unserer Bekanntmachung vom 19. v. M. rubricirten Betreffs ist der IV. Botenbezirk dem Be- Mlsboten Rühl zu Grnnberg, und der V. Bezirk dem Bezirksboten Ritter daselbst überwiesen worden. 790 Auf Anstehen dieser beiden Boten haben wir nun den IV. Bezirk dem Bezirksboten Ritter und den V. Bezirk dem Bezirksboten Rühl zugetheilt, was wir nachträglich zur öffentlichen Kenntniß bringen, Gießen den 9. November 1848. Die Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen. K ü ch l e r. Pietsch. Verein Jitr Unterstützung und Deaufstchtigung der ans den Gr. Heff. Landes- und Proviiyial- Strasanstaltrn Entlaßenen. (Zu vergleichen Nr. 82 und 83 von 1842. Nr. 3(4 von 1843, Nr. 336 von 1844, Nr. 62 von 1846 und Nr. 220 von 1817 der Gr. Hess. Zeitung.) (Abgedruckt aus der Beilage zur Darmstädter Zeitung Nr. 297 vom 25. Octobcr 1848.) Am 9. October dieses Jahres ward die sechste Generalversammlung dieses Vereins, dießmal, der Bestimmnng des §. 22 der Vereinsstatuten gemäß, wieder in Rheinhessen zu Mainz, in dem Sitzungssaale des dafigen Stadthauses abgehalten, nachdem hierzu am 29. Septemder die Vereins- Mitglieder in der Darmstädter und Mainzer Zeitung zweimal eingeladen worden waren. Zufolge dem, dieser Versammlung von dem Präsidenten des Vereins, im Namen der Großh. Vereins-Central-Behörde vorgelegten fünften, sich auf die Jahre 1846 und 1847 erstreckenden, Haupt-Rechenschafts-Bericht betrug fl. fr. die Einnahme im Jahr 1846 .... 4672 59 „ " u <> 1847 .... 3710 10 die Ausgabe „ „ 1846 . .... • . 4513 14 ,, " <’ " 1847 ... . 3973 307. Der hiernach zur Bestreitung der Ausgaben erschienene Mangel von 103 fl. 45% fr. wurde durch die Einnahme von 1848 gedeckt. An Beiträgen von Vereinsmitgliedern gingen 1846 — 193 fl. 6 fr., und 1847 — 183 fl. 13 fr. weniger als im Jahr 1845 ein. An Geschenken und Gaben, welche, wie die Dankbarkeit erheischt, zu einer besonderen Erwähnung auffordern, wurden dem Verein zu Theil: 1846 abermals 100 fl. in einer Großh. Hess. Partial- Obligation mit den dazu gehörigen Zins-Coupons von demselben, ungenannt sein wollenden Menschenfreund, dessen im vierten oder im Rechenschastsbericht für 1845 dankbarlichst gedacht ist. 1847 — 69 fl. von der israelitischen Gemeinde zu Mainz. Jenes Capital, wie das früher gespendete, soll nach dem Beschlüsse des Vereins-Ausschuffes beflehen und erscheint daher in der Rechnungs-Ausgabe für 1846. An Biireaukosten wurden 1846 — 2 fl. 3 fr. weniger, als die dafür veranschlagten und genehmigten 635 fl. — im Jahr 1847 aber 61 fl. 57 fr mehr, als dafür in dem mit 649 fl. genehmigten Voranschlag vorgesehen, vorausgabt welches Mehr von der nicht zu umgehen gewesenen Ergänzung und Anschaffung von Büreau-Requisiten herrührt. Der Ausfall an, durch Sterbfälle, Verweigerung und Austritt aus dem Verein verloren gegangenen, Beiträgen zur Vereinsfasse stellt sich 1846 um öl fl. 1 fr. weniger und 1847 um 40 fl, 41 fr. mehr heraus, als im Jahr 1815 Vereinspfleglinge worden: find auf Anmelden ausgenommen unter dem Alter von 20 Jahren . von 20 und unter 30 » u 30 n „ 40 „ . ii 40 ii n 50 • . ii 50 ii ii 60 ii i, 60 und darüber . . . . . 18'16 . . 31 . . 101 . . 80 . . 65 . . 22 . . 8 1847 43 136 106 68 37 15 im Ganzen . . 307 405 darunter weibliche ........ 53 86 Die Verbreche n, weßwegcn dieselben mit Corrections- oder Zuchthausstrafe belegt gewesen waren, bestehen größten- theils in Diebstahl, der Landstreicherei, Fälschung, Gewal- thätigkeit und Mißhandlung, Unterschlagung und Widersetz- Unterstützungen wurden verabreicht an Vereinspfleglinge: aus den früheren Jahren..... 1425 fl. 52 fr. an Pfleglinge von 1846 ..... 2182 u 32 n ii " n 1847 ..... 2688 ii 3 ii zusammen . . . 6296 fl. 27 fr Von diesen Pfleglingen und von den 18-45 Aufgenommenen sind bezeichnet als: gebessert der Aufsicht enlhoden 3, gut 297, schlecht 210, unverbesserlich ausgestoßen 51, freiwillig ausgetreten 46, abwesend, flüchtig, oder ausgewmi- dert 89, gestorben 22. Nach dieser, auf amtlichen Notizen gegründeten Darstellung kann wahrlich nicht verkannt werden, daß der Verein fortwährend, auch in den Jahren 1846 und 1847, viel geleistet und somit seinem Zwecke, wenn auch nicht vollständig, doch wie es nur bei den Menschen, wie sie einmal sind, und die den dermalen noch bestehenden und gewiß einer baldigen gründlichen Verbesserung nnterworfeu werdenden Strafanstalten möglich entspricht. Sehr zu bedauern" und zu beklagen ist es daher, daß in Verkennung dessen sich die Vereinsmit- gliederzahl immer mehr mindert. Im Jahr 1817 war nämlich seit dem Jahr 1845 die Zahl der Mitglieder des Vereins von 1645 auf 1233 und damit die Gesammtsumme deren jährlichen Beiträge von 1622 fl. 37 fr. auf 1439 fl. 24 fr. heruntergesunken,i und jetzt beträgt erstere um 66 und letztere um 204 fl. 15 fr. wieder weniger, so daß der Verein beinahe nicht mehr die dringend nöthigeu materiellen 791 Unterstützungen zu verabreichen und also auch nicht mehr so wirksam zu sein vermag, als es doch menschenfreundlich so wünschenSwerth ^^mswerthen Verminderung der Theil- nahme an dem Verein mögen wohl die trüben, schwer druckenden Zeit- und Weltverhättniffe am meisten beitragen. Möge doch die aufrecht erhaltene Hoffnung, daß sich solche Verhältnisse recht bald ändern, daß Ruhe, Sinn für Gesetzlichkeit, Wohlstand, Behaglichkeit und Zufriedenheit recht bald wieder einkchrcn, in Erfüllung gehen, dann wird sicher auch der Verein sich wieder größeren Anklangs und ausgedehnterer Unterstützung zu erfreuen haben. Edictalladungen. 2016) Gießen. Auf Antrag der Pflichtigen sollen folgende Grundrenten: 1) in der Gemarkung Frankenbach, die dem Fürsten Ludwig zu Solms Lich zustehenden Gefälle von 2 Mltr. 3 Sr. 1 Ms. Hafer, Zehntgrundrente zu 240 fi. Geld und 54 Stück Zinsbahnen zu 4% kr. im gesetzlichen jährlichen Geldauschlag von 252 fl. 23 kr. mit 3028 fl. 36 kr. ablößbar; 2) in der Gemarkung Rodheim, die dem Ecuard v. Lesch zu Gießen zustchendcn Gefälle von einer Mark Goldes Mai- und Herbst-Beed im gesetzlicken Geldanschlag zu 1 fl. 21 kr. mit 24 fl. 28 kr. ablösbar; auf den Grund des Gesetzes vom 27. jutu 1836 abaelößt werden; cs werden daher alle bekannte und unbekannte hierbei Betheiligte mit Ausschluß des Gr. Lehnssiscus, aufgefordert, sogewiß ihre etwaigen Rechtsansprüche bezüglich jener Ablösungen binnen 2 Monaten bei der unterzeichneten Behörde anzuzeigen, alö sonst nach Ablauf dieser Frist die Auszahlung der Ablösungscapitalien an die oben bezeichneten Berechtigten gestattet werden wird. Gießen den 10. Octobcr 1848. Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Haberkorn. 141 233 fUKlstr. an Daniel Rothen Wittwe und HfKlftr. an KaSper Vogels Wittwe, Myll allda, 5Ao Vs6 131, 1/ soll am 5. Dccembcr l. I. .Vormittags auf dem Gemeindehaus in Mainzlar, öffentlich meistbietend versteigert werden Sie besteht. aus einem geräumigen zweistöckigen Wohnhause^aus ei iier Scheuer und 3 Stallungen, und dcm dazu gehörigen Grab- und 'Grasgarten, welcher ^aume von vorzüglichen Obstsortcn enthält. Sie hat Schildge- rechügkeit und eignet sich zu dem Betriebe einer Wirthschaft ganz vorzüglich, '»dem durch das sehr freundschaftliche Dorf. Mainzlar, das nicht seine 2081) Gießen. Die den Kindern deö Gerhardt Hoffmann in Mainzlar gehörige Hofratthe, ehemals Eigenthum des gewesenen Bürgermeisters von der Landstraße und von der Eisenbahn liegt, eine sehr bedeutende Passage geht. Gießen am 20. October 1848. Großh. Hess. Landgericht das. P l o ch. 2184) Fronhausen. J© j ctcf jn Sachen deö Seligm. Lion zu Fronhausen, Klägers gegen 1) Johann Konrad Battefeld von hier, dermal unbekanut wo, abwesend, 2) Dietrich Vogel's Ehefrau, Anna, geb. Battefeld von Fronhausen, Verklagte, wegen Ausstellung einer Quittung. Nachdem der Kläger die nachstehende Klage gegen die Verklagten erhoben hat: „Fronhausen, am 31. October 1848. Kläger »erscheint und stellt vor: Am 20. Januar 1832 „habe ich von Heinrich Battefeld und Ehefrau „dahier die Grundstücke Nr. Ch. 3218 und »3231. für 60 Gulden gekauft und den Preis »bezahlt, ohne eine zum Löschen taugliche Qust- »tung erhalten zu haben. Die Verkäufer sind »verstorben und von ihren beiden Kindern, den „Verklagten nach Gesetz beerbt worden. Ver- „klagter 1. ist nach der Bescheinigung des Orts- ,,Vorstandes in 1. seit langen Jahren unbekannt »wo, abwesend. Ich kann in Güte keine Quittung »erhalten und bitte: „Verklagte zur Ausstellung dieser Quittung „und zum Kostencrsatze zu verurtheilen, dem „Mitverklagten 1. auch zur Einlassung auf »die Klage öffentlich zu laden," und der Mitverklagte 1. bescheinigter Maßen unbekannt wo, abwesend ist, wird demselben die Klage mit der Auflage hierdurch mitgetheilt, den Kläger- klaglos zu stellen, oder in dem auf den 14. Decem- her, früh 9 bis 11 Uhr, bezielien Termine sich einzufiudcn. Jn diesem zur mündlichen Verhandlung beituum- tcn Termine haben beide Theile entweder in Person oder durch zulässige, gehörig legilimirte Bevollmächtigte das Geeignete vorzubringen, auch die Beweise ihrer Behauptungen bereit zu halten rind für den Fall, daß die Sache durch gegenseitige Erklärungen nicht sofort sich erledigt, alsbald ihre Urkunden in beweisender Form vorzulegen, ihre Zeugen zu bc- 792 Besondere Bekanntmachungen. 2205) Gießen. (.Hierzu eine Beilage.) Der Stadtrechner EnderS. 1) 2) 3) Die Leseholznutzung in der Gemeinde Gießen betreffend. 3) Ausgeschlossen von der Leseholznutzung sind alle eingelegten und mit Strohwischen als solche bezeichneten Distrikte, sowie diejenigen Bezirke, in welchen die Holzhauereien sich im Gange befinden. 4) Das gewonnene Holz kann getragen oder mit Schiebkarren aus dem Walde gefahren' werden. 5) Berechtiget zu der Holznutzung sind nur Einwohner von Gießen, Auswärtige oder Ortsfremde bleiben davon ausgeschlossen. 6) Der Verkauf des Leseholzes ist untersagt. Wenn der Stadtvorstand nach diesen Bestimmungen nicht gestattete, Werkzeuge bei der Gewinnung des Leseholzes anzuwenden, so leitete ihn hierbei die Rücksicht, daß der Nutzen, den die ärmere Klasse aus dieser Begünftigung ziehen soll, um desto nachhaltiger sey, und daß durch einen zu ausgedehnten Gebrauch derselben, einem sonst nur zu bald ein« tretenden Mangel an Leseholz, vorgebeugt werde. Gießen den 11. November 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 2206) Gießen. Da ich bas Hebregister über die Kosten für die aus städtischen Mitteln angeschafften und an die Bürgergarde dahier abgegebe- tien Gewehre von Gr. Bürgermeisterei erhalten habe, so werden die Empsänger der betr. Gewehre hiermit benachrichtigt, daß die ihnen bekannten Ziel- zahlunge» nunmehr an die Stadtkasse abgeführt werden können. Das erste Ziel fällt mithin in den Monat November und muß zu Ende desselben bezahlt fein. 1 Sodann wird noch bemerkt, daß die Kosten für ein Gewehr — nach dem gedachten Hebregister — 16 fl. 42 fr. betragen. — Gießen den 8. November 1848. Der Stadtrechner Enders. zahlen'""^ 14 nn die Stadtkasse zu be- Gießen am 13. November 1848. 2207) Gießen. Die beiden letzten Ziele der - Communalsteuer, die Schulgelder vom III. Quartal 1848, sowie die auf Martinitag d. I.' fällig gewesenen städtischen Gelder, und zwar: die Trieb- und Wiesenviertelzinsen „ Pachtgelder von geliehenen städtischen Grundstücken und n Grassteiggelder, 3n Gemäßheit der Verordnung vom 3. Oetober 1848, die Leseholznutzungen in den Domanial- und Eommunalwaldungen betr., wird hierdurch bekannt gemacht, daß bezüglich der Leseholznutzung in den Waldungen der Stadt Gießen folgende Bestimmungen getroffen worden sind. 1) Für die Leseholznußung bleibt wie seither, der Samstag in jeder Woche bestimmt. Wer diese Bestimmung überschreitet, ist strafbar. 2) Gegenstand der Leseholznutzung ist alles zur Erde gefallene und solches dürre Holz, welches durch Brechen mit den Händen gewonnen werden kann und nicht auf Anordnung des Revierförsters resn. der Gemeindeverwaltung zum Verkaufe oder Gebrauche zubereitet worden ist. Die Anwendung von Sage-, Schmied- und Hauwerkzengen von Rod- hacken und Ziehhacken ist bei der Leseholznutzung nicht gestattet. ' v J nennen und von der Eideszuschiebung Gebrauch zu machen, sowie über ihr beiderseitiges Vorbrinqen sich zu erklären. a Erscheinen die Verklagten in dem Termine nicht w wffd die Klage für eingeftauden angenommen, und bleibt Kläger aus, so werden die Verklagten von der Instanz entbunden. Beweismittel, welche vorgeschriebener Maßen nicht geltend gemacht worden sind, werden in diesem Rechtsstreite nicht weiter berücksichtigt, und That- sachen und Urkunden, sowie die zngeschobenen Eide über welche die erforderliche Erklärung nicht erfolgt' sind als eliigestanden, beziehungsweise als anerkannt und verweigert anzusehen. Erklärungen eines nicht gehörig Bevollmächtigten bleiben, insofern nicht aus besonderen Gründen eine »eitere Frist zur Beibringung der Vollmacht gestattet wird, unbeachtet. J Und dient dem Mitverklagten 1. zugleich -ur Nachricht, daß die ferneren in dieser Sache ergeben« ben Verfügungen ihm nur durch Anschlag an der ©ertctyt^tfyure werben nutgetfyeift werben. Fronhausen, am 31. Oetober 1848. ' Kurfürst!. Hess. Justizamt Amelung. grs- Egger, Rf. Beilage zu M 100 des Anzeigeblatts. Besondere Bekanntmachung. 2208) Leihgestern. Dem hiesigen Schweinhirte ist am 28. d. M. auf dem Markt zu Gießen ein weißes halbjähriges Mutterschweinchen zugelaufen, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Leihgestern am 10. November 1848. Der Bürgermeister Heß. 2211) Heuchelheim. Donnerstag den 16. d. M. Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Bürcau des Unterzeichneten die zum Aufsetzcn des Gemeinde-Braukessels erforderliche Maurerarbeit an den Wenigstfordernden vergeben werden. Heuchelheim am 11. November 1848- Der Bürgermeister Steinmüller. 2212) Lie- die S t e i n m ü l l e r. Versteigerungen. Heuchelheim. Freitag den 17. d. M., Morgens 10 Uhr soll auf dem Bureau des Unterzeichneten ferunq der diesjährigen Schulbesoldungsfrucht, bestehend in ca. 26 Malter Korn, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Mindestfordernden vergeben werden. Heuchelheim am 11. Nov. 1848. Der Bürgermeister 2160) Königsberg. Donnerstags den 16. d. M., soll erbverthcilungshalber die den verstorbenen Metz- aermeister Matthäus Deckcr's Eheleuten zu Königsberg zugehörige, im besten Zustandesich befindliche Hofraithe, bestehend in einem zweistöckigen Wohnhause und Holzschoppen mit Ziegeldächer sodann einer Scheuer und zwei Ställen mit Strohbedachung im Ganzen oder auch in Abtheilungen unter den hei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf den Abbruch versteigert werden, was die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen in ihren Gemeinden veröffentlichen wollen. Königsberg den 1. November 1848. 0 Die Erben. Feilgeboten. 1319) Gießen. Orientalischer Haarbalsam» d. dmch di° versehene neue Mittel, gegen das Ausfallen de H verbindet mit ferner vielfältig erpropten Wirk- ui» ”2 2 ,7, ,n A m 3m» «u« !-Ib-n-rdgm s-ml-lt, im G-bmnch- »1° »"»LN di. Hnnt m» Hm - "vernnreimgt, sondern im S-s-„»°il, d-rmog- MÄ3TÄ ehlT **' ** ******w »eilt •» "™J?1 ÄläMro'lu 'lS h- smnm Altchen m» G-brnuchrnn- Die Niederlage davon befindet sich, das FlaM-en zu Eppinger, Friseur. Weisung, bei ______________ . ., . und ist derselbe aller Empfehlung würdig. Der obige Haarbalsam hat mir die bcßten Dienste g i Henriette v. Liebig. 2176) Reue -»" .> Grotzh. Hessische Obligattone» zum billigsten Cours bei ju den Neuenbäuen. 794 2214) Gießen. Kleider- und Mäntelstoffe, sowie Shwals zu herabgesetzten Preisen empfiehlt . M. Heß, Lit. A. JVä 55. Zu vermiethen- 2209) Gießen. Das bisher von Frau Oberfinanzrath Reuß in dem hiesigen Klubbgebäude bewohnte Logis ist frei geworden und kann anderweit vermiethet werden. Gießen den 11. Nov. 1848. D er Gesellschaftsvorstand. Vermischte Nachrichten. 2196) Gießen. -Eintel esutv der fvanzösti^elt Sprache» Denjenigen Eltern, die in der Erziehung ihrer Kinder die französische Sprache besonders berücksichtigen , und den Anforderungen der Bildmw im Allgemeinen, und der des Kaufmannsstandes im Besonder!, zu entsprechen, dienet zur gefall,gen Beachtung, daß der EndeSuiNerzeichncte noch einiae Zöglinge zum Unterrichte anfnehmeu kann NS. Adnot, öffentlicher Lehrer der neuern Sprache» wohnhaft bei Glasermeifter Ganß auf dem Afterweg. 2204) ■ä -* t Gießen. Ges'chiiftsimgcige. Oeyer's Zr»werfitötsh«chhüNdl«Ng ... . „ (W Heinemann) für meine Rechnung fortführe. Gießen, tut November 1848. Friedrich Ernst Heinemann. 2213) Gießen. Der Alleingebrauch meines Jagdhundes glaube ich, steht mir bis hierher noch rechtlich zu, daher dem edlen Freunde nur zur Mit- iheilung: daß bei etwaigem eigenmächtigen Mitgc- brauche desselben zur Jagd - seit Freitag bis heute — ich für die Folge hiervon eine Benachrich- tgzung zu haben wünschte, da ich in dergleichen Handlungen, etwa aus verworrenen Begriffen des Eigenihumsrechtes, keinen Spaß verstehen werde. Gießen den 13. November 1848. F. 3. Humbracht. 2210) Gießen. Abgängige Pferde, Hunde und andere Thierc werden von jetzt an für die f^m13uSnintOnUC toici)er 5,1 ""gemessenen Prei- Gießen den 12. November 1818. c _ Dv. B ir. Händen gekommen. Der jetzige Besitzer wird hier- durch aufgefordert, ihn sogleich zurückzugeben wie- drigensalls ich andere Maaßregeln ergreifen werde. B. P e tri. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.