jAnzeigeblatt für die Stadt Gießen und die Kreise Gießen, Grünberg und Hungen. M ««. Montag den 10. Jnli 18AZ. Di-se» Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Montag, Mittwoch und Sonnabeno. Der P^»um-ratt°nsb- rag ist für "" Mabonn?rt für Einheimische t ff. zokr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtige i»°l. Postaunchlag t ff. «fr., ?albjrtrl. .M *t. Äu < a man sich bei den zunächst gelegenen 1661. Postämtern. In Gießen bei der Erpeditioil, Eanzleibcrg Lit. B. Nr. 1. »Einruckungsg-buyr lur Raum der gespaltenen Corpus-Zeile 2 fr. c. ... . . Inserate müssen jedcSmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redamon gelangt lehn. Zu Nr. K. G. 5911. Gießen am 8. Juli 1848. Betreffend: Die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises. Die nachstehend abgedruckte Verkündigung Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, wovon -ihnen Exemplare zuqesandt worden, ist höchster Anordnung zufolge durch öffentliche Bekanntmachung und Anschlag zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, auch wollen Sie für deren möglichste Verbreitung sorge». Zugleich spreche ich die zuversichtliche Erwartung aus, daß Sie sich die Handhabung der bestehenden Gesetze nach allen Kräften angelegen seyn lassen, insbesondere die wohlgesinnten Burger ^hrer Gemeinden zum kräftigen Zusammenhalt und Widerstand gegen alle, die öffentliche Ordnung und Ruhe, die Siche»* heit des Eigenthums und der Person störenden, oder überhaupt die bestehenden Gesetze nicht achtenden, Unternehmungen zu vereinigen suchen, und daß Sie bei vorkommenden Verbrechen oder Vergehen alsbald, ohne Furcht und Scheu, Anzeige hierher machen, damit die Gerichte um Untersuchung und Bestrafung der Uebertreter des Gesetzes angegangen werden. Uebrigens gereicht es mir zur lebhaften Befriedigung, versichern zu können, daß ich bisher nur m einigen wenigen Gemeinden in die Nothweudigkeit versetzt worden,bm, zur Aufrechthaltung des Ansehens der Gesetze die richterliche Einschreitung anzuruseu; ich hoffe, dap sich der gesetzliche Sinn der Mehrzahl der Gemeinden des Kreises und der Bewohner derselben auch fernerhin bewahren werde und daß auch viele von Denjenigen, welche sich seither gewaltsame Störung der öffentlichen Ordnung und Ruhe erlaub und in ungesetzlichen Bestrebungen und Maßnahmen gefallen haben, zu ihrer Pflicht zuruckkehren und sich gesetzliches Verhalten, ohne das die Wohlfahrt des Staates so wenig wie der Gemeinden, gedeihen kann, zur Richtschnur dienen lassen werden. Prinz. Verkündigung, die Ausrechchaltung der gesetzlichen Ordnung betreffend. 2UDWJGIII. von Gottes Gnaden Groß Herzog von Hessen und bei Rhein re. re. Bei dem Antritt Unserer Mitregentschaft sind Wir durch Unser Edikt vom 6. März d. I. entschieden in die Bahn der Umgestaltung «»getreten, welche das deutsche Volk zu wahrer Freiheit und kräftiger Einheit fuhren soll. ' ™ ' JW4; £ p 502 Die qroße Mehrheit der Hessen hielt es für Pflicht, Vertrauen mit Vertrauen zu erwiedern. Sie erkennt die Früchte an, welche Wir im Verein mit den Ständen bereits erzielt baden, und sieht der vtel- seitiq begonnenen Entwickelung mit Vertrauen entgegen. Diese Entwickelung zu stören, hat sich eine Parthei zum Ziele gesetzt, welche immer unverhullter ihre Pläne darlegt, die auf Umsturz alles Bestehenden durch unausgesetzte Anfeindung aller öffentlichen Uuto- rität durch Drohung und Gewalt gerichtet sind. Diesem Treiben entgegen zu treten, die Freunde der Ordnung zu beruhigen und zu thätiger Unterstützung der Ordnung zu ermuthigen, die Jrregelettetcn zu warnen, wenden Wir Uns an Unser Volk, mit der Versicherung, daß aste gesetzlichen Mittel zur Bekämpfung der Feinde der Ordnung angewendet werden sollen. , , . t Wa Wir verheißen haben, ist erfüllt, oder der gesetzliche Weg zur Erfüllung eingelettet. Freie Aeußerung der Gedanken und Freiheit der religiösen Cullen sind tu vollem ^"'^Dic^Bürgschaften für die Herrschaft deS Gesetzes sind durch Beeidigung des Militärs auf die Verfassung vermehrt worden. Weitere Bürgschaften werden das G eschwornen>geeicht und eine neue Bezirksverwaltung bieten. Diese wird die wichtigeren Fragen der Entscheidung eines Einzelnen entziehen und sie einem Collegium oder der Mitwirkung der Bezirks bewohn er unterwerfen. Die deßfallsigen Gesetzes-Entwürfe sind den Ständen vorgelegt und zum nahen Vollzüge gereift. In der Getueinde-Verwaltun g ist die dem Geiste des Gesetzes entsprechende Selbststandtg- keit der Ortsvorstände wieder hergestcllt worden. .... m . Zur freien Gestaltung der Angelegenheiten der evangelischen Kirche haben Wir den Weg eröffnet. Die Ablösung der Grundlasten in den bisher hierin gehinderten Bezirken ist gesichert. Unteren entschiedenen Willen, die Jagd auf fremdem Boden und die ausschließlichen Gewerbsprtvile- qicn aufzuheben, haben Wir durch die deßfallsigen Ge etzes-Vorlagen beihätigt Durch Beseitigung e Lehen- und Erbleih-Verbandes werden Wir, im Verein mit den Ständen, die Befreiung des Grundeiqenthums vollenden. , , , (Sin Gesetzes-Entwurf über Volksbewaffnung ist der Beraihung der Stande unterlegt worden. Auch die deutsche Nationalversammlung wird diesen Gegenstand in Erwägung ziehen. , Insbesondere können die Bewohner der standesherrlichen Bezirke darüber beruhigt seyn, daß ihre Gleichstellung mit den übrigen Landestheilen gesichert ist. Das deßfallsige Gesetz wird in der b" im ®dil. d., Bett erfordert, w.rd,» Wir auf dem Wege der Ordnung und des Gesetzes zum Ziele führen. Hierher gehöri vor Allem die Verfassungs-Urkunde, welche bedeutender Abänderungen bedarf. Auf Minderung der Staats-Ausgaben werden Wir thunlichst hinzuwtrken tuchen. In der Hofhaltung werden Wir Einschränkungen eintreten lassen. Zur Minderung dcr Kosten der Civil- und Militär-Verwaltung ist bereits ein bedeutender Anfang gemacht worden. Die Interessen der Volksschule und ihrer Lehrer zu fordern, wird Unsere angelegentliche C ^Zur^Hebung und Ordnung der Gewerbe werden Wir den Beirath der Gewerbtreibenden selbst in 51 Aber Gewerbe und Handel können nicht gedeihen, das zu schaffende Neue kann keinen Bestand haben, wenn die Bedingung der Wirksamkeit aller Gesetze, die Achtung vor dem Gesetze,.untergraben, eine fortwährende Aufregung unterhalten und hierdurch das Vertrauen, daß Veder die Fruchte ft t Ft. ß seiner Thätigkeit genießen werde, vernichtet wird. Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung istBe dingung jedes bleibenden Fortschritts, welcher sich aus der unantastbaren Grundlage Unserer Ver heißungen vom 6. März entwickeln wird. ho« Ueberdies haben Wir dafür Sorge zu tragen, daß die Entwickelung der öffentlichen Verhältnisse deS Großherzogthums mit der Entwickelung der öffentlichen Verhältnisse Deutschlands i E .g und nicht für jene Einrichtungen unternommen werden, welche durch diese rn kurzer Zelt wie e g< J tbeilweise abgeändert werden würden. „ u ir, m . ... m Wir werden vereint mit Unserem Volke, mit dem großen deutschen Vaterlande, tn ber B ) Gesetzes voranschreiten, unbeirrt durch das Drängen derjenigen, die nur auf dem Wege der G , tz losigkeit ihre Zwecke zu erreichen hoffen und deren Treiben Wtr mit allem Nachdruck entgeg g z entschlossen sind. 503 Wer zum gewaltsamen Umsturz der bestehenden Verfassung, zur gewaltsamen Störung ihrer gesetzlichen Umgestaltung durch Schrift oder Wort auffordert, oder Mittel zur Ausführung dieses Vorhabens sammelt, wer zum Aufruhr, zur Widersetzung gegen die Obrigkeit auffordert, oder an solchen Handlungen Theil nimmt, unterliegt der Strafe des Gesetzes. Indem Wir alle diejenigen, welche der Stimme der Feinde der Ordnung ihr Obr geliehen haben, nochmals ernstlichst verwarnen, fordern Wir Unsere Gerichte und anderen Behörden bei ihren Pflichten auf, furchtlos das Gesetz zur Geltung zu bringen, und alle Freunde der Ordnung, die Behörden hierin mit allen Kräften zu unterstützen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt, den 6. Juli 1848. (L. S.) Ludwig. Frhr. v. Steinling. Zimmermann. Hallwachs. Kilian. Eigenbrovt. Zu Nr. K. G. 5763. .Gießen am 4. Juli 1848. Betreffend: Die dermaligen Klagen über Mangel an Arbeit und Verdienst der ärmeren Classe der Ortseinwohner. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Bürgermeister des Kreises. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die mir aus vielen Orten des Kreises zugekommenen Klagen der ärmeren Classe der Ortscinwohner über Mangel an Arbeit und zureichendem Verdienste meistens nicht unbegründet sind. , ,L , „ . Cs wäre hier eine unnütze Beschäftigung, die Ursachen dieser Verdlenstlosigkert in allen verschiedenen Beziehungen und Verzweigungen zu erörtern; auch sind manche derselben mit dem kräftigsten Willen für den Augenblick nicht zu beseitigen. Aber es wird jedem Verständigen einleuchten, daß gerade jetzt den Vorständen der Gemeinden Beruf und Pflicht gebietet, alle nur irgend zulässigen Mittel aufzusuchen, um die Verlegenheit oder Noth Derjenigen, welche, ohne hinreichenden Grundbesitz, nur von ihrem täglichen Arbeitsverdienste sich und ihre Familien ernähren müssen, zu heben oder wenig- ^»s Die^Ärb/i". welche die einzelnen Ortseinwohner in ihrer Oekonomie oder in ihrem Gewerbsbetriebe zu gewähren im Stande sind, reicht in vielen Orten nicht aus; denn die tägliche Ersahrung zeigt es uns, daß Handel, Verkehr, Absatz und Gewerbe stocken, daß viele Gewerbtreibeuden in der Nähe und Ferne den Umfang ihres Geschäftes beschränken müssen, und daß fast allerwärts, wenigstens von den besonneneren Bürgern, — auf Einschränkung in den Bedürfnissen des täglichen Lebens überhaupt Bedacht genommen wird. ■„ t ., „ . „ . . Unter solchen Umständen ist es Sache der Gemeinde-Vor stände, die Kraft der Gesa mm t- Gemeinde in Anspruch zu nehmen und so viel an ihnen liegt, die Erwerbsmittel zu verstärken und die Erwerbs-Möglichkeit hervorzurufen. , „ . In allen Gemeinden, ohne Ausnahme, bietet sich noch Gelegenheit genug dafür dar: m Cultivirung von Gemeinde-Oedungen, Unterhaltung von Gemeindegebäuden und Anstalten, Unterhaltung und Verbesserung der Wege und namentlich Verbesserung von Gemeindewiesen und Grundstücken u. s. w. Die Gemeinde Garbenteich hat einen früher schon von dem jetzigen Gr. Bürgermeister daselbst aufgestellten Plan, einen in sehr üblem Zustand befindlichen Weg zu verbessern und eine daneben herziehende Wüstung nutzbar zu machen, mit aus den angegebenen Münden in neuerer Zeit wieder aufgenommen, seit Monaten eine große Anzahl von Arbeitern beschäftigt und dadurch neben der Ernährung ihrer Armen den Vortheil eines guten Wegs und eines werthvollen Gemeinde-Eigenthums erreicht. — Dergleichen Gelegenheiten finden sich überall, denn wo der Wille kräftig ist zur Hülfe, ist auch Hülfe möglich! — 504 Statt aber solcher Ansicht zu folgen, wodurch der Arme auf die angemessenste Weise unterstützt, gekräftigt und mit zur Zufriedenheit mit seinen Zuständen hingeführt, wodurch dcr Wohlhabende auf eine auch ihm nützliche Art zur reichlicheren Unterstützung der Armen herangezogen wird, schlagen — nach den mir vorliegenden Erfahrungen manche Gemeinden sogar den entgegengesetzten Weg ein , indem sie Anträge stellen auf Nichterhebung von Umlagen, wodurch doch die Mittel zur Beschäftigung von Arbeitern geschaffen werden sollen, und auf Beschränkung und Einstellung öffentlicher Arbeiten. . Andere denken wenigstens, bei allen Klagen über die Verdienstlostgkeit der Zeit, nicht daragf, das ihnen zunächst liegende Mittel zu ergreifen, um jene Klagen zu heben; man geht an sumpfigen und unfruchtbaren Wiesen, an Wegen, auf welchen Schiff und Geschirr in Gefahr ist, an zerfallenen Gebäuden, an verschlämmten Gräben, an mancherlei andern Uebelständen, vorüber', ohne daran zu denken, daß der Angriff von Verbesserungen hierin einer Seits den Wohlstand der Gemeinde hebt und anderer Seits dem ärmeren Theil ihrer Bevölkerung Unterstützung gewährt. Darum glaubte ich cS an der Zeit, auf solche verkehrte Meinungen und auf das, was zunächst Noth thut, aufmerksam zu machen und allen Gemeinden meines Verwaltungsbezirks angelegentlichst zu empfehlen, so viel ihre Kräfte zulassen, die Mittel zur Arbeit und zum Verdienste mit uneigennützigem Sinn und mit einem Herzen voll regem Gefühle für die Roth ihrer Mitbürger, aufzusuchen und sich zu bestreben, die Absicht, die ich mit dieser Verfügung erreichen will, in Ausführung zu bringen. Was in der kleinen Gemeinde Garbenteich, deren Wohlstand demjenigen vieler andern Gemeinden nachsteht, möglich ist, das muß auch anderwärts ausführbar sein. Man bedenke wohl, daß nicht jeder Gulden, der unverwendet bleibt, als eine Ersparniß im eigentlichen Sinne anzusehen ist. Prinz. * H 2 l J 4 Jb Schotten am 6. Juli 1848. Betreffend: Die Auszahlung der Feldstrafantheile pro V. Periode 1847. Der Großherzoglich Hessische Rentamtmann des Rentamts Schotten an sämmtliche Herren Bürgermeister des Rentamts Schotten. Sie wollen den Feldschützen in Ihren Gemeinden bekannt machen, daß dieselben an den Zahltagen: Mittwochs und Donnerstags ihr zu gut habendes Pfandgeld von der V- Periode 1847 hier abholen können. P r ä t o r i u s. 1389) Gießen. Aufruf. Mitbürger! . . Seit Kurzem werden in unserer Stadt Versuche gemacht, einen Unfug aufzubringen, der an andern Orten bereits als abgenutztes Mittel des Parteihaffes in Mißkredit und Abnahme gekommen ist. Personen, denen man aus irgend einem Grunde nicht wohl will^wer- den von tumultnirenden Hausen durch Lärmen, Pfeifen und Einwersen der Fensterscheiben mißhandelt. Zeder rechtliche Man», welcher politischen Meinung er auch angehöre, verabscheut solches Beginnen; er weiß, daß Verhöhnungen den Gegner nicht widerlegest und übepzeugen, sondern Nur erbittern können, daß in nächtlichen Gewaltthätigkciten ganzer Massen gegen Einzelne und Wehrlose weder Geist, noch Heldenmuth sich ansspricht. Der Vernünftige begreift aber auch, daß durch solche Scenen, sogar gegen die Absicht der Theilnehmer, die bcklagcnS- werthesten Folgen herbeigesührt werden können. 505 Mitbürger! Ihr habt bereits vielfältig Euren Unwillen über dieses Treiben ausgesprochen, und die öffentliche Meinung hat ihm den Stab gebrochen. Es sind Anstalten ge- getroffcn, um dem ersten Versuche, der wieder gemacht werden sollte, kräftigst zu begegmm Iedee Hauptmann der Bürgergarde wird hinfort befugt sehn, im Nothfalle Generalmarsch schlagen zu lassen. Wo ruhestörende Zusammenrottungen irgend einer Art dem Ausrufe zum Auseinandergehen nicht Folge leisten, wird sofort eingeschritten werden. Wir rechnen hierbei aus Eure thätigste und augenblicklichste Mitwirkung zur Handhabung der Ordnung. , Wir zählen daraus, daß Jeder in seinem Kreise nach Krusten vorbeugend wirke, daß er diejenigen nnter den Semigen, welche etwa die Freiheit des Bürgers mit der Willkür des Unrechtthuns verwechseln sollten, belehre und zurückhalte, daß er da, wo seine Bemühung sruchtlos ist, dem Befehlshaber der Bürgergarde, oder in dessen Abwesenheit dem nächsten Hauptmann, den er erreichen kann, schleunige Anzeige mache, daß er endlich in dringenden Fällen die vor- läustgen Anordnungen anwesender Ossieiere oder Gemeinderathsmitglieder willig unterstütze. Durch einträchtiges, thätiges Zusammenwirken wird die wohlgesinnte Bürgerschaft bald des Unfugs Meister werden. Wohlan, Einwohner von Gießen, keiner der Eurigen sei fernerhin Mißhandlungen Preis gegeben ; laßt uns zusammenstehen, daß man von uns nicht sagen könne, wir seyen unfähig, uns aus eigener Kraft Ordnung nnd Sicherheit zu schaffen! Gießen, den 8. Juli 1848. Der Generalrath der Bürgergarde: Der Stadtvorstand Dr. Soldan. L. Grvsmann. und Namens dessen Dr. Bardeleben. Bieler. R. Fendt. Dr. Er ebner. Dr. Kraft. Gg. Reiber. Der Bürgermeister Gg. Reiber. E. L. Ferber. Unter Bezug auf obigen Aufruf richten auch die unterzeichnete Behörde und der Stadtvorstand an alle hiesigen Bürger und Einwohner den dringenden Wunsch, daß sie den Bemühungen zur Herstellung eines geordneten gesetzlichen öffentlichen Zustandes ihre allseitige Unterstützung zu Theil werden lassen möchten, insbesondere erlassen sie an Familienväter und Handwerksmeister die wohlgemeinte Aufforderung, ihre Kinder , Gesellen, Dienstboten und Lehrlinge von jeglicher Theilnahme an Straßen-Aufläufen und Tumulten möglichst abzuhalten. Alle Ortsfremde werden mit dem Bemerken von solcher Theilnahme abgemahnt, daß sie sich im Falle einer ihnen zur Last kommenden Schuld neben der verwirkten Strafe des Vergehens auch noch der sofortigen unnachstchtlichen Ausweisung aus hiesiger Stadt zu gewärtigen haben. Gießen den 10. Juli 1848. Der Gr. Kreisrath Der Stadtvorstand Prinz. Namens dessen der Bürgermeister G g. Reiber. Edictalladung. 1379) Hungen. Den abwesenden Johannes Müller von Trais- Münzenberg betr. Johannes Müller, Sohn des verstorbenen Philipp Müller aus dem hiesigen Bezirksorte Trais- Münzenberg, in 1777 geboren, demnach jetzt über 70 Jabre alt, ist, den vorhandenen Nachrichten ge- mäs, bereits seit 130 und mehreren Jahren abwesend, und sein Aufenthalt ist unbekannt, auch sein Leben ungewiß. In Folge der bereits unterm 7. Januar 1840 erlassenen Edictalladung, wurde sein, unter Verwaltung stehendes, Vermögen an seine Schwester, Heinrich Kaisers Wittwe, gegen Caution verabfolgt, und da nunmehr die definitive Ueberweisung veranlaßt ist, so wird der genannte Johannes Müller aufgefordert, sich sogewiß binnen 3 Monaten 506 anzumelden, als sonsten sein Vermögen als Erbschaftsmasse behandelt werden wird. In Gleicher Weise haben b ejenigen, die etwa außer der Wiltwe Kaiser, Ansprüche zu machen gedenken, bei Vermeidung der Nichtbeachtung binnen 3 Monaten solche anzuwigen. Hungen am 4 Juli 1848. Gr. Hess. Fürst!. SolmS-Braunfelsisches Landgericht. H o f m a n n. Besondere Bekanntmachungen. 1370) Frankfurt. Die Schuldner des zahlungsunfähigen hiesigen israelitischen Bürgers und Handelsmanns Pincus Blum, Inhabers der hiesigen Handlung P. I. Blum, werden anvurch aufgefordert, die schuldigen Beträge, bei Vermeidung nochmaliger Zahlung an Niemanden, als den bestellten Massecurator, Herrn Dr. Neukirch, zu entrichten. Frankfurt a. M., den 12. Mai 1848. Stadt-Gericht. Dr Evsen, lr Secretair. 1385) Gießen. Für diejenigen, welchen die Addresse an Se. Königl Hoheit den Großherzog noch nicht zugekommen und dieselbe zu unterzeichnen wünschen, dient zur Nachricht, daß solche nächsten Donnerstag den 13. d. M. auf hiesigem Rathhaus offen liegt. Gießen den 10. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1387) Gießen. Auf Veranlassung der Steuerbehörde werden die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam gemacht, daß das Gesetz wegen der Jagdwaffenpässe noch in voller Wirksamkeit besteht und daß Uebertretungen dagegen vor wie nach zur Anzeige gebracht und bestraft werden müssen. — Daher von Zuwiderhandlungen gegen jenes Gesetz im Interesse der hiesigen Einwohner hierdurch dringend abgemahnt wird. Gießen den 10. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1359) Gießen. Man ersucht alle diejenigen, welche von den der Stadt gehörenden und seither zum Wachedienst und Erercieren vom Rathhaus abgeholten Gewehre noch besitzen, unfehlbar in den ersten Tagen auf das Bürgermeisterei-Büreau abzuliefern. Gießen den 6- Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen. 1386) Gießen. Arbeitsversteigerung bei der Stadt Gießen. Mittwock den 12. d. M., Vormittags 10 Uhr, soll für 20 fl. Hand- und Fuhrenarbeit an den Wcnigstforderuden vergeben werden. Gießen den 10. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1388) Gießen. Holzv ersteigerung z u Gießen. Samstag den 22. Juli l. I., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem hiesigen Rathhause das im Fernewald, Distrikt Bruderwinter und Strangswiese aufgearbeitete Windfallholz, und zwar 1V4 Stecken Eichen-Stockholz, 50 Wellen » Reisholz, 14%. Stecken Fichten-Stockholz, 375 Wellen u Reisholz, 2% Stecken Kicfern-Scheidholz, 8% „ // Prügelholz, 4 „ » Stockholz, 275 Wellen n Reisholz, 2% Stecken Aspen-Prügelholz, 4 „ n Stvckholz, 150 Wellen u Reisholz, 24 Fichtenstämme von 276 Cbkß., 72 ii Stangen n 409 „ 50 Dorn-Wellen öffentlich versteigert werden, und ist Forstschüh Dern zu Annerod angewiesen, das Holz den Steigliebhabern auf Verlangen vorher an Ort und Stelle zu zeigen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. October d. I. gestattet. Die Herren Bürgermeister der gelegenen Orte werden ersucht, dieö in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen am 10. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1384) Die Kornernte von unserm Acker am Krofdorfer Weg an der städtischen Lehmgrube, gelegen, soll Donnerstag den 13. d. M. Nachmittags 7 Uhr an Ort und Stelle dem Meistgebote ausgesetzt und der Zuschlag gleich ertheilt werden. L. Keßler u. Comp. 507 1,346) Gießen Mittwoch den 12. Juli d. I-, Nachmittags 2 Uhr, wird in der Schneidmnhle von Franz Peppler & Comp. dahier eine Partie 1 und 2 Zoll dicke Bohlen von Eichenholz, sowie sonstiges Gehölz zur öffentlichen Versteigerung gebracht. Feilgeboren. 1373) Gießen. Mein Lager musikalischer Instrumente, bestehend in Contra Bässe, Violoncellos, Mrviolas, Violinen und Guitarren,' letztere in Terz und großen Sorten, mi und ohne Mechanismus, auch Wiener mit einseitigem Mechanismus, Nosaunen, Ventiltrompeten, Jn- ventions- und Klappenhörner, Clarinet- ten in B, C, Es mir D, mit 5, 8 und 9 Klappen, Flöten in D und F, mit 1, 4 und 6 Klappen, Picollos in D und S, mit 1 und 4 Klappen bringe hiermit in empfehlende Erinnerung. Auch empfehle ich B ü rgerga rd en - M u si k en ein schöner Schellenbaum, eine Tuba. Fagot, Triangel, Signalhörner und verschiedene Sorten'Trommeln. L. Jahr eis. 1376) Gießen. Vorzüglicher Weinessig und weißer Stampf-Zucker per K 20 fr., zum Einmachen geeignet, empfiehlt Louis Lind. 1383) Gießen. Trockene Lehmsteine zu kleinen Bau-Reparaturen, sind in meinem Hofe per 100 Stück. 24 kr zu bekommen. Bergmann. Zu vermiethm. 1381) Gießen. Bei Unterzeichnetem sind in dem neuerbauten Hause auf dem Kreuz die zwei mittleren Etagen, ganz oder getrennt, alsbald zu ver- miethen. I. 51. B u s ch. B e r m i s cd t e Naä> richke h. Die Sammlungen für die deutsche Flotte. Die Rechnung der Sammlungen für die deutsche Flotte in hiesiger Stadt ist heute abgeschlossen und eine Summe von 991 Gulden und 36 Kreuzern an den von der hohen Nationalversammlung in Frankfurt a. M. ernannten Marine-Ausschuß abgesandt worden. Wir können uns Glück zu einem Erfolge wünschen, zu dem, im Bewußtseyn des hohen Zweckes, der erreicht werden soll, Alle beigetragen haben, und der auf's Neue gezeigt hat, wie in unserer Vaterstadt Alles, was die Interessen des großen Vaterlandes fördert, immer die bereitwilligste und lebendigste Theilnahme findet. Zu dieser Summe haben beigetragen: 1) Unsere verehrten Mitbürgerinnen, als Ergebniß einer von ihnen veranstalteten Verloosung weiblicher Arbeiten ..... 490 fl. — fr. 2) Der hiesige vaterländische Verein ......... 137 „ — ,, 3) Der Verfasser der „Schleswig-Holstein'schen Lieder" deren Erlöst von der provisorischen Regierung zu Schleswig-Holstein dem zu Franffurt bestehenden Comite für die deutsche Flotte zugewiesen wurde . . 61 „ 45 „ 4) Die hiesigen Einwohner vermittelst Sammlung in Büchsen .... 282 „ 14 » 5) Ein übriggebliebener Rest von der Sammlung für Schleswig-Holstein von nachträglich eingelaufenen Beiträgen..... • ♦ 20 „ 37 „ Summa 991 fl. 36 fr. Der Unterzeichnete, der mit der Absendung der Gaben an den Marine-Ausschuß beauftragt wurde, macht dieses Ergebniß im Auftrage des Comite's mit dem Bemerken bekannt, daß die Kosten zu Nr. 1 und 4. 30 fl. 48 fr. für Druckkosten und Blechbüchsen betragen haben, und daß die Rechnungen darüber bei Herrn Buchhändler Ricker in Augenschein genommen werden können. Gießen den 5. Juli 1848. Dr. Ernst Dieffenbach. 1357) Gießen. Die von dem nunmehrigen Herrn Geheimerath vr. B ansa in Homburg bisher verwaltete Agentur der hiesigen Lebensverstcherungsbank für Gießen und die Umgegend ist vom 16- Juli d. I. ab auf Herrn Hofgcrichtsadvokat Krauskopf in Gießen übertragen worden. Indem wir dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, ersuchen wir die beteiligten Versicherten in der Agentur Gießen, 508 bie bis zum 15. Juli d. I. fällig werdenden Prämien noch an den Stellvertreter des seitherigen Agenten Herrn I. F. Dupre, zu entrichten. Gotha, den 27. Juni 1848. Das Bürau der Lebensversicherungsbanr. Dr. Rost. G- Hopf. H. G. Haas. , Außer den bekannten soliden Einrichtungen, empfiehlt sich obige Anstalt insbesondere durch die Billigkeit der jährlichen Beiträge, welche sich in Folge der vertheilten Dividenden von durchschnittlich 23 Thlr. Beitritt von 8 II II II II II 22 4 ii ii Thlr für je 100 ii ii ii u 2 2 3 3 18 1 19 3 6 4 1 7 10 n u 11 ii u ii ii Pf- it ir ii ii im n 35 40 45 30 Jahr 19 29 11 28 2 2 3 3 noch bei Leb Procenl bisher für den „ „ 50 „ „ 4 , 22 , - lebenslänglicher Bersicberuna ermäßig! haben. Die s ivchende für 1848 aus 1843 stammend beträgt 26 Procent. Durch Einrichtung mäßigerZuiayprämien kann die Zahlung ter Versicherungslumme Sgr. — Pf. auf 2 Thlr. 1 Sgr. 10 7 zeiteII erworben werden Außer den larifmäßigen Prämien sind keinerlei Nebenkosten zu entrichten. Nach dem neuesten Rechenschansbericbt war bis Ende v 3- die Zahl der versicherten auf 14,820 mit 237 Mill Thlr. Versicherungssumme und das effective großieniheils hypothekarisch belegte Bankvermögen, auf 5,100,000 Thlr. gestiegen, wovon obngefähr 00,000 Thlr. in den nächsten fünf fahren als Dividende zur Beriheilung kommen. Zu keiner Zeit empfiehlt sich die Benutzung dreier großartigen Sparkasse mehr, als in der jetzigen, wo Leben und Eigenthum des Einzelnen, so manchen außerordentlichen Gefahren Preis gegeben sind. 1382) Gießen. Anfertigung Daguerreotypifcher Bilder von F. Louis Freimann. Nach der neuesten Verfabrungsart, verfertige ich Portraits einzelner Personen, wie ganze Familien- Gruppen, schwär, oder in Farben zu den billigsten Preisen; die Verfertigung wird in jedem Haus vorgenommen. Bestellungen werden angenommen bei Frau Sekrelair Pauli in'der Caplansgasse. Bei der Wahl eines Bürgermeisters für unsere Stadt Gießen, erlauben wir uns, den verehrten Mitbürgern, welche die Wichtigkeit der jetzigen und künftigen Zeit wohl nicht begreifen sollten, zu Caw didaten vorznschlagen: Stimmzettel. zur Wahl der Candidaten zum Bürgermeister Amte der Stadt Gießen. 1) Bürgermeister Gg. Reiber, 2) Postmeister Kempff, 3) Kaufmann L. Labroisse. oder: 1) Hofgerichts-Advocat Dr. Engelbach, 2) Gemeinderalhömitglied PH. Fillmann, 3) „ „ I. G. Appel. Anaekvmmene und abgereiste Fremden vom 8. bis 9. 2uli 1^48. Reut v. Dresden. Hrn. Kfl. Gonters v Rheidt u. Kuhnert „Gemeinde- Oedungen". ___________________________— ------------ Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. V» Im Darmslaedler Baus-. HlN. Gkschäftsl. LgNdkarbe v. Dornhagna u. Felsing v. Felda. Zn den Privathausern. Bei Hrn. PH. Oppermann: Frl. Sachs v. Marburg.— Bei Hrn. Steindeckermstr. Koch: Hr. Horn, Privatm. v. Trohe — Bei Fr. Landr. Mosler - Frl. Müller v. Braunfels — Bei Hrn. Botenmstr. Schlatter: Frl. Knaufs v. Marburg - Bei Fr Regier.-R. Heß: Hr. Heß, Kfm. v. Mainz - Bei Hrn. Barb. Lotse: Hr. Ditschler, Privatm. v. Zelle — Bei Hrn. Prof. vr. Milbrand: Fr. Affeff. Herold v. Münster in Westphalen.___________ Berichtigung: In M 63 des Anzeigeblatts, Seite 490, Zeile 5 v. u. l. statt „Gemelnde-Ordnungen Zn den Gastdäusern Irn El,, hom: Hrn. Äfl. Bachfelder v. Frankfurt, u. Muster v. Rheidt Fr. v. Lothringen m. Fam. u. Bedien, v. Pr. Minden. Hr. Maper, Fabrik, a. Schlesien, -pr. Ortenbach, Rent v. Basel. Hr. Birkenfeld, Fabrik, v. Oldenburg. Vr. Flüger m. Bedien., Banq. v. Hannover. Graf v. Tübingen, Rittergutsbes. v Stalzenau. Hr. Ahlers, Colorist v. Breslau. Fr Böhm m. Tocht u. Fr. Hübner m Tocht. v. Wolfsburg. Hr. Stöhlen, Partie, v. Porto- Labello. Hr. Baumann m. Fr., Apoth. v. Schwerin. 1m Happen: Hrn. Kfl. Honsberger v. Remscheidt, Schall v. Frankfurt, Anding v. Hanau u. Schäffer v Hannover. Hr. Richmann, Apoth v. Münden. Hr. Kettner,