Anreigebtatt für die Stadt Gießen und die Kreise Gießen, Grünberg und Hungen. .A «u. Sonnabend den 8. Inti 18A8. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Montag, . Mittwoch und Sonnabend., Der Pranum-ratlonsbetrag sur ->n ganzes^astr für Einheimische ist. 30tr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtig- nicl. Postaunchlag 1 ff. « (i- halblagrl. öl kr. .luswarts abonnnt man sich bei den zunächsi gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Erp-dltion, Canzteibcrg Lit. B. Nr. 1. .EmruckungSgebuhr sur de» Raum der gespaltenen Corpus-Zeile 2 fr. , . ,, „ v , ,. Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dreies Blattes an gelangt seyn. Viktualienpreise NB Di- Uuaaben -um Kl-isch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfunde. ^R-pürtL Ä S “ W N »>« » «o.h-»-macht. Kopfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und Nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. Friedberg den 1. Juli Brodtaxe. Gießen den 1. Juli | Gruuberg | den 24. Juni । Hungen den 1. Juli Büdingen den 1. Juli 1 Nidda 1 den 1. Juli Friedberg den 1. Juli || kr.Ipf. &\ kr. Vf. kr. Vf- kr. Vf-1 kr. Vf. kr. Vf- kr. Vf- 12 ’ 2 10 — 2 m. , IjGerste-)- 4 Gießen ) l^orn- 4 2! 9 — 8 1 i 2 9 - 4 2 9 — 4 2 9 — 4 2 8 3 8 — 6 8 ^Grünberg )ßK. |®.)® 131 2 — — 13) 2 13) 2 13 2 — — 6 — $ | Walzen- und 5!— 10 51 — 10 — 1 1 u 1 1 IJ. g 2 g g0 Kornmehl besteh. 151 — _ -— 15,— _ _ — _ — «.*■ — — KD Mee »ms T - L. Q L. Q L.!O L. Q L. Q L. Q 12 — Für 1 kr. Wafferweck. . 6 1 — «1 1 5 2 5 2 5 2 8 — 17 — „ 1 kr. Milchbrod . . 5 1 5 — sr 5 -— 5 — 5 — 16 — 18 — 24 — Marktpreise. kr. Vf. kr- Vf- fvJvf. fr.: Vf- kr. Vf- fr. Vf- ' eaca mia nus MI». na. BOM -M, wi.n 18 — 1 Maas Milch..... 6 — 1 --- - 24 — 1 Pfund Butter . . . • 16j— - - -----"l ----- —— - —. - - - 18 — auch . . • 17 — --- - - - - - - - - 4 Handkäse ...... 8 - - ---------------- , ---------------- - - - - — 4 Eier....... 4- | ---------------- , ----------------- - - - - 24 — 1 Pfund Waizenmehl . . -1- --------------- । ---------------- -- - — -- — . 20 — 1 — Fleischtaxe. Gießen den 1. Juli Q 'S s । den 24. Juni Hungen den 1. Juli Büdingen den. 8. Juli | Nidda den 8. Juli J "Hl 1 per Pfund kr-Ivf. kr • Vf- kr- Vf- fr. Vf. kr. Vf- Ochsenfleisch 12! — T-- 12 — 12 — 12i — Kuhfleisch . lOi— - — 10 - 9 — 10 — Rindfleisch . 9 — — 9 — 9 — 8 — Kalbfleisch . 6 — — 6! — 7 — 5 •— Schweinefl. . 13 — — — 13 — 14 — 13 — Hammelfl. . 10 — — — 10 — 10 — 10 - Schaaffl. . . — -- 7 — 7 — 9 -- Leberwurst . 12- — 12 — 15 — 14 — gern. Wurst. 8!— — 8 — 10 — 12 — Bratwurst . 18 — — — 18 — 16 — 17 — Schwartend.. 18 — — — 18 — 15 — 14j — Blutwurst . 16 — — -- 16 — 15 — 12,— geräuch.Sveck 27 — — — 27 — 24 — 24] — Schinken . . 19- — — 19 — 20 — 18.— Dörrfleisch . 19- — 19 — 20 — 18: — Rindsfett 201 — — — 20 — 18 — 181 — Hammelsfett 20! — __l____ 20 — 18 — 16) — Schweine- schmalz, aus- gelassenes . 24 — 26 — 24 — 20- dgl., unausgel. 20 — 1- 24 — 20 — — 1 — F r n ch t p r e i f e. Frucht- Gießen I 8. Juli 1 Grünberg I Hungen i Friedberg | 1. Juli 131. Dezbr.j 28. Juni | Büdingen Lauterbach 17. Juni Darmfladt 1. Jan. Mainz 23. Juni Marburg 1. Juli Wetzlar 24. Juni 28. JUlll gat- Ai a l t e r. Mott Scheffel fl. kr. fl. fr. fl. fr. fl. fr. fl. fr. fl. fr. fl.. fr. fl. kr. fl. ) fr. fl. fr. Vf- Walzen 8 35 8 10 — 9 — 9 1 40 8 48 — — 9 39 7 311 — .—. —■ Korn. 5 55 5 30 — — 5 45 6 12 6 — — - -~ 5 23 4 40 2 28 — Gerste 4 40 4 30 _ — 4 50 5 20 5 — — — 4 43 3 27 2 1 •— Hafer 4 — 3 45 — — — — 4 30 3 40 — — 4 16 3 1 45 2 Erbsen Linsen — «— —• — —. —— — — — — — — — - - 490 Zim mermann. Verorörrung, die Emgangszölle für dm ausländischen Zucker und Syrup betreffend. 8uDWJG von Gottes Gnaden Erb großherzog von Hessen und bei Rhein re. h. ciner von Uns mit den übrigen Zollvereinsstaaten auf den Grund des Art. 7 b. der Uebereinkunft vom 8. Mai 1841 wegen der Besteuerung des Runkelrübenzuckers (Reg.-Blatt Nr. 26 von 18411 aelroffenen Vereinbarung verordnen Wir hierdurch, unter Bezugnahme auf die betreffenden Vorschriften der Zollordnung vom 9. März 1838, daß von ausländischem Zucker und Syrup für den Zeitraum vom 1 September d. I. bis dahin 1850 dieselben EingangSzölle forterhoben werden sollen, welche in der Verordnung vom 2. Juli 1844 (Reg.-Blatt Nr. 21 von 1844) bestimmt sind. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatsstegels. Darmstadt den 16. Juni 1848. (L. 8.) LUDWIG. an sämmtliche Großherzogliche Bürgermeister des Kreises. fnnn nilfit in Abrede gestellt werden daß die mir aus vielen Orten des Kreises zugekommenen Klagek^der ärmLn'Classt'der"^OAseü^er über Mangel an Arbeit und zureichendem Verdienst- ”ei,®S™kr°dn1un* WWg, dl- «-«-» W.f« ‘Ä’ fnihen um die Verleaenheit oder Roth Derjenigen, welche, ohne hinreichenden Grundlisitz, n ir ihrem täglichen Arbeitsverdienste sich und ihre Familien ernähren muffen, zu heben oder wenig- 9'”Cllnto Wm Umflänten if «.»»--» und »« **t M ***** d-strdar.m «M. »on G-m-ind,.Ordnung«, Uukrlwllimg Mn s-m-iud-g-baud-n and ^""»li-ii, U»I-ch»Nung Uii heffernnn der Weae und namentlich Verbesserung von Gememdewiesen und Glundstucken u. f. tt- G münde Garb nw ch hat einen früher schon von dem jetzigen Gr. Bürgermeister «u aeüellttn Ma7 einen rn el üblem Zustand befindlichen W-g zu verbessern und e,ne daueben he z.ehe LP nutzba zu machen/mit aus den angegebenen Gründen in neuerer Zeit wieder aufgenommei'i Zu Nr. K. G. 5763. @le|en am 4. Juli 1848. Betreffend: Die dermaligen Klagen über Mangel an Arbeit und Verdienst der ärmeren Classe der Orts- einwohner. Der Großherzoglich Hessische seit Moi men dei gleichen Hülfe Sti kräftigt auch ibn den mir Anträge geschaffei An ihnen zu fruckstbai an verse Angriff ärmeren Da Noth lh empfehle Sinn ui bestreben Wi nachsteht M. lichen S die Er M berg in und Pe Herzhau bracht r 491 ssen t b. der 26 von en Boren Zeitig welche utt. 1848. ? n ommenen Verdienste scbiedeneu Zillen für jetzt den tel aufzu- ttir von er wenig- Gewerbs- ?rfahrung der Nähe von den t Bedacht esammt- n und die iultivirung und Ber- v. selbst aus- ^erziehend! [enommeii. lichen Sinne anzusehen ist. Prinz. seit Monaten eine große Anzahl von Arbeitern beschäftigt und dadurch neben der Ernährung ihrer Armen den Bortheil eines guten Wegs und eines wcrthvollen Gemeinde-Etgenthums erre cht. — Dergleichen Gelegenheiten finden sich überall, denn wo der Wille kräftig ist zur Hulse, ist auch Statt"aber^solcher Ansicht zu folgen, wodurch der Arme auf die angemessenste Weise unterstützt, gekräftigt und mit zur Zufriedenheit mit seinen Zuständen hingeführt, wodurch der Wohlhabende auf eine aud) ihm nützliche Art zur reichlicheren Unterstützung der Armen herangezogen wird, schlagen nach den mir vorliegenden Erfahrungen manche Gemeinden sogar den entgegcngechtzten Weg ein, indem sie Anträge stellen auf Nichterhebnnq von Umlagen, wodurch doch die Mittel zur Beschäftigung von Arbeitern geschaffen werden sollen, und auf Beschränkung und Einstellung öffentlicher Arbeiten. Andere denken wenigstens, bei allen Klagen über die Berdienitlosigkeit der Zeit, nicht darauf, u.o ihnen zunächst liegende Mittel zu ergreifen, um jene Klagen zu heben, man geht an sumpfigen und unfruchtbaren Wiesen, an Wegen, auf welchen Schiff und Geschirr in Gefahr ist, an zerfallenen Oeban ii, an verschlämmten Gräben, an mancherlei andern Uebelstanden, vorüber, ohne daran zn denken, daß der Angriff von Verbesserungen hierin einer Seits den Wohlstand der Gemeinde hebt und anderer SeUs dem ärmeren Theil ihrer Bevölkerung Unterstützung gewährt. .„„mr Darum glaubte ich es an der Zeit, auf solche verkehrte Meinungen und auf das, was zunächst Noth thut, aufmerksam zu machen und allen Gemeinden meines Verwaltungsbezirks .angelegentlichft zu empfehlen, so viel ihre Kräfte zulassen, die Mittel zur Arbeit und zum Verdienste mit unelgennutzigem Sinn und mit einem Herzen voll regem Gefühle für die Noth ihrer Mitbürger, aufzusuchen und stch z r bestreben, die Absicht, die ich mit dieser Verfügung erreichen will, in Ausführung zu dringen. Was in der kleinen Gemeinde Garbenteich, bereit Wohlstand demjenigen vieler andern Gemeinden uachsteht, möglich ist, das muß auch anderwärts ausführbar fein. t , Man bedenke wohl, daß nicht jeder Gulden, der nnverwendet bleibt, als eine Ersparntß tut eigen!- Bekanntmachung, die Errichtung einer Posterpedition zn Vöhl und Herstellung einer Postverbindung zwilchen Vöhl und Sachsenberg betreffend. Mit dem 1. k. M. wird in Vöhl eine Posterpedition in Wirksamkeit treten und diese mit Sachsen- berq in eine wöchentlich viermalige Postverbindung gebracht werden, vermittelst welcher Briefe Packereien 5 PersönenBeförderung erhalten Zur Erleichterung des Reiseverkehrs werden.tn Niederorke und Herzhansen Personen-Annahme-Stellen errichtet und nachsolgende Tarbestimmungen in Anwendung gebracht werden. Tarrs zur Erhebung des Personengeldes und Ueberfrachtporto bei der Personenpost zwischen Vöhl un d Sachsenberg: zahlt eine Person incl. aller Gebühren fl- fr. von Vöhl nach Herzhausen — 15 „ Niederorke — 33 „ Sachsenberg — 39 Herzhausen „ Vöhl ~ „ Niederorke — 15 18 II II „ Sachsenberg — 27 ," Niederorke „ Vöhl - 33 „ Herzhausen — 18 ii ii „ Sachsenberg — 12 A n m e r f u ti g e ii. 1) Kinder von 4 — 10 Jahren zahlen nur % des Personengeldes für Erwachsene. 492 2) Jedem Erwachsenen passirt ein Freigepäck von 40 Pfund, Kindern bte Halste. 3) Für das Uebergewicht wird zwischen Vöhl und Sachsenberg sm rede volle 5 Pfund ein Ueber- frachtporto von 3'4 kr. erhoben, wobei die zwischen 5 und 5 Pfmrd liegenden Pfunde zu Gunsten der Reisenden unberücksichtigt bieiben. Nack den Unterwegs-Orten ist jedoch nur die Mitnahme kleiner Reise-Effecten, als Nachtsäcke, Hutschachteln rc., welche das Freigewicht von 40 resp. 20 Pfund nicht übersteigen, gestattet. Darmstadt den 19. Juni 1848. Großherzoglich Hessische Ober-Post-Znspectwru von Kuder. vt. Bessunger. Gießen den 5. Juli 1848. Betreffend: Die Aufstellung der Tagebücher über den Vesitzwechsel der Immobilien. Der Gr. Steuercommissär des Steuerbezirks Gießen, a n sämmtliche Herren Bürgermeister dieses Bezirks. Mit Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 10. Juni 1847 im Anzeigeblatt JV& 48, wollen Sie nunmehr eine Aufforderung an die Grundbesitzer zur Angabe der Besitzwechsel resp. Abgabe der betreffenden Urkundcn mit dem Bemerken erlassen, daß nach Ablauf d. M. keine Veränderungen in die Tagebücher mehr eingetragen werden könnten und die alten Besitzer demnach gehalten sehen, die ensprechenden Steuern im kommenden Jahre fortzuentrichten. Mit dem ersten August wollen Sie diese Tagebücher vorschriftsmäßig abschließen und mit den betreffenden Urkunden, Meßbriefen und einem besonderen Verzeichnisse über die Besitzwechsel der Gebäude, an mich zur weiteren Amtshandlung einsenden. Hirsch. Edictalladungen. 1361) Marburg. Auf folgende Grundstücke des Andreas Staubitz und dessen Ehefrau Martha, geborne Theis zu Moischt, 1) y2 Ar. 11 Ruth. Land, im Sohl an Martin Staubitz, 2) y2 Ar. 10 Rth. Land, der Grubenacker, an Joh. Heinr. Preiß und 3) 1 Ar. 26 Rth. Land auf'm Stockfeld, an Heinrich Kiefer Retz und Albert Staubitz findet sich noch zu Gunsten des Buchbinders Jeremias Creuzer, modo Professor Creuzer auf den Grund einer Obligation vom 28. April 1756 eine Hypothek wegen eines dem Nikolaus Schleich gezahlten verzinslichen Darlehns von 80 Thlr. alte Frankfurter Währung eingetragen. Da indessen nach der Erklärung beider Theilc die betreffende Original-Schuldverschreibung vom 28. April 1756 abhanden gekommen, die durch dieselbe verbriefte Schuld aber bescheinigtermaßen abgetragen ist, so wird dem dieserhalb gestellten Anträge gemäß, der etwaige Inhaber jener Urkunde hierdurch öffentlich aufgefordcrt, seine Rechte an derselben spätestens bis zum 22. August d. I. dahier sogewiß geltend zu machen, als sonst die Urkunde wird für erloschen erklärt und die Löschung der darin bestellten Hypothek wird bewirkt werden. Marburg am 3. Juli 1848. Kurfürstl. Landgericht Hierselbst. W. Wagner. vdt. Scheffer. 926. Laubach. Alle Forderungen an den Johannes Michel von Utphe, über dessen Vermögen Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen den förmlichen Concurs erkannt, sind bei Vermeidung des ohne weitere Bekanntmachung eines PräelusivdecretS eintretenden Ausschlusses von der Masse. Montag den 10. Juli d. I., Morgens 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen und zu begründen. Laubach, den 3. Mai 1848. Gr. Hess. G. S. Landgericht B r u m h a r d. 493 Besondere Bekanntmachungen. 1370) Frankfurt. Die Schuldner des zahlungsunfähigen hiesigen israelitischen Bürgers und Handelsmanns Pincus Blum, Inhabers der hiesigen Handlung P. I. Blum, werden andurch aufgefordert, die schuldigen Beträge, bei Vermeidung nochmaliger Zahlung an Niemanden, als den bestellten Massecurator, Herrn Dr. Neukirch, zu entrichten. Frankfurt a. M>, den 12. Mai 1848. Stadt-Gericht. Dr. Eysen, lr Secretair. Die Wahl von drei Candidatm zum Amte des Bürgermeisters der Stadt Gießen betr. Nachdem die sechsjährige Dienstperiode des Gr. Bürgermeisters Reiber abgelaufen ist, muß nach Art. 13. und 14. der Gem.-Ordnung für die nächsten sechs Jahre von 1848 bis 1854 eine erneuerte Wahl dreier Candidaten zum Bürgermeisteramte stattfinden. Die Leitung dieser Wahl ist dem Unterzeichneten von Gr. Kreisrathe dahier mit höchster Ermächtigung übertragen worden, und wird sich die Wahlcommission Freitag den 14. Juli Samstag ii 15. „ Montag ii 17. H Dienstag „ 18. u auf dahicsigem Rathhause versammeln und an den genannten Tagen Morgens von 10 bis Mittags 1 Uhr die Abstimmung entgegen nehmen. Indem daher sämmiliche stimmfähige hiesige Ortsbürger eingeladen werden, bei dieser Wahl von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen, glaubt man einige gesetzliche Bestimmungen, welche auf diese Wahl Bezug haben, in Kurzem erwähnen zu müssen. I. Stimmfähig sind alle hiesigen Bürger (Art. 34. d. G.-O.), welche nicht in Folge des neuen Strafgesetzbuches rechtskräftig in eine Zuchthausstrafe oder wegen Meineids in eine Correclions- hauöstrafe verurtheilr worden sind. (Art. 22. und 235. des Str.-Ges.-Buchs.) II. Wählbar ist jeder hiesige Bürger, der zugleich im Besitze des Staatsbürgerrechts sich befindet und in der Ausübung desselben nicht gehindert ist, und dem ferner eine rechtskräftige zur Bekleidung eines Gemeindeamts untauglich machende Verurtheilung nicht entgegen steht; a) er muß sonach wenigstens drei Jahre im Groß- herzogthum wohnen und darf in keinem fremden persönlichen Unterthans-Verbande stehen. Art. 14. der Verf.-Urk.; b) er darf nicht in der Ausübung seines Staats- bürgerrcchts gebindert sein, was der Fall ist nach Art. 16. der Verf.-Urk.; 1) bei demjenigen, der sich formell oder materiell im Zustande der Special-Untersuchung befindet, jedoch nur in den im Ges. vom 28. Septbr. 1842, Art. 2. erwähnten Fällen; 2) bei demjenigen, über dessen Vermögen ein gerichtliches Concursverfahrcn entstanden ist, bis zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger oder einem mit diesen getroffenen Arrangement; 3) Bei demjenigen, welcher aus was immer für einem Grunde unter Curatel gestellt ist; und 4) bei demjenigen, welcher in einem Dienstboten- verhältniß steht, vermöge dessen er für die Bedienung der Person oder des Haushalts eines Andern Kost oder Lohn empfängt; — c) es darf kein rechtskräftiges Erkenniniß gegen ihn vorliegen, welches eine Verurtheilung 1) zu einer Zuchthausstrafe, 2) zu einer Correctionshausstrafe von einem Jahre oder längerer Dauer, 3) zu einer, wenn auch geringeren, aber wegen Meineids erkannten Correctionshausstrafe, in Folge des neuen Strafgesetzbuchs gegen ihn ausspricht. Art. 22., 23. u. 235. des Strges.-Vucbs. Glaubt Jemand bezüglich der Stimmfähigkeit oder Wählbarkeit des einen oder andern Bürgers Anstände erheben zu müssen, so stebt ihm zu diesem Behufe die Einsicht der, der Wahlcommission vorliegenden Bürgerlifte zu, und wird, soweit nicht schon in dieser die nöthigen Bemerkungen beigcfügt sind, auf Verlangen sofortige Auskunft über die gehegten Zweifel gegeben werden. III. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind endlich nach Art. 35. der Gem.-Ordn; 1) alle activen Staatsdiener, mögen solche definitiv, oder nur widerruflich angestellt scyn; jedoch ist denselben im Fall die Wahl auf sie fällt, unbenommen, das Staatsamt niederzulegen und die Wahl anzunehmen; 2) die Militärpersonen, welche im activen Dienst oder noch in der Reserve stehen; 3) Geistliche und Schullehrer im activen Dienst. Dagegen ist der abtretende Bürgermeister nach Art. 14 der Gemeinde-Ordnung wieder wählbar. IV. Bezüglich des Wahlverfahrens wird nach Art. 37 der Gem.-Ordn. auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1) An die während der oben genannten Zeit zur Abstimmung erscheinenden Bürger werden die mit fortlaufenden Zahlen versehenen Stimm- 494 zettel nach vorheriger Mischung derselben in der Weise abgeben, daß nur jenen allein das Nummer ihres Stimmzettels bekannt ist; 2) das Beschreiben der Stimmzettel kann ebenso gut im Wahllocal, wie außer demselben stattfinden; 3) Da nach Art. 13 der Gern.-Ordn, drei Kandidaten erwählt werden müssen, so wird jeder Abstimmende die Namen der drei von ihm z»m Bürgermeisteramt Ausersehenen wählbaren Bürger anfden erhaltenenStimm- zettel schreiben oder schreiben lassen; enthält ein Stimmzettel mehr als drei Namen, so wird er als ungültig betrachtet. 4) Ein deutliches Schreiben der Namen und eine genaue Bezeichnung deö gemeinten Bürgers, (insbesondere wo mehrere Bürger von demselben Namen Vorkommen) durch Beifügung des Vornamens, Gewerbö, der Straße, wo er wohnt, ist um so nöthiger, als da, wo über die gewählte Person Zweifel entstehen kann, die gegebene Stimme als ungewiß nicht berücksichtigt wird; Jedem, der sich über die Bezeichnungen der von ihm zu Wählenden verlässigen will, steht zu diesem Behufe die Einsicht der Bürgerliste offen; — 5) Wie die Stimmzettel von den Abstimmenden in Selbstperson in Empfang zu nehmen sind, so sind sie auch von diesen in Sclbstperson wieder abzugebcn, und findet ein Abstimmen im Auftrag eines Andern nicht Statt. 6) Sogleich nach der Zurückgabe des Stimmzettels an die Wahlcommission wird derselbe in ein doppelt verschlossenes Gefäß gelegt, welches erst nach Ablauf der oben erwähnten Abstimmungszeit und der erfolgten Erklärung, daß nun keine Abstimmung mehr angenommen werde, geöffnet wird, damit zur Erhebung des Resultats geschritten werden kann. V. Nachdem das Resultat der Wahl mittelst besonderer Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht seyn wird, liegen die Wahlacten zu Jedermanns Einsicht auf dem Büreau des Gr. Bürgermeisters drei Tage lang offen, damit sich die Wähler von dem richtigen Eintrag ihrer Abstimmung in der Abstimmungs- und Zählliste überzeugen können, während welcher drei Tage allenfallsige gesetzliche Einwendungen gegen die Wahl oder gegen die Gewählten bei Gr. Kreiörathe dahier vorzubringen sind. VI. Nicht in Befürchtung des Grundes zu allen- fallsiger Anwendung, sondern nur der Vollständigkeit wegen macht man endlich auf die im Strafgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen über Verletzung der gesetzlichen Wahl- und Stimmrechte aufmerksam. Art.' 202. Wer in Bezug aus vorzunehmende gesetzlich augeordnete Wahlen einem Wähler mittel - oder unmittelbar Geld oder andere Vermögensvortheile zum Geschenke gibt oder verspricht, soll ebenso wie der Wähler, welcher das Geschenk oder das Versprechen annimmt, mit Gefängniß oder Correclionshaus bis zu einem Jahre bestraft werden. Art. 455. Das gegebene Geschenk wird in allen Fällen confiscirt. Kann dasselbe nicht mehr herbeigcschafft werden, so hat der Empfänger, oder, wenn die Rückgabe erfolgt ist, der Geber den Werth zu ersetzen. Art. 203. Wer Wahlzeitel bei gesetzlich angeordneten Wahlen verfälscht oder unterdrückt, oder betrüglich austauscht oder absichtlich einen andern Namen darauf setzt, als ihm angegeben worden, soll mit Correclionshaus bis zu einem Jahre bestraft werden. Schließlich spricht man die Hoffnung auö, daß die hiesigen Bürger sich recht zahlreich zur Abstimmung einfinden und dadurch ihr seither oft bewährtes Interesse an der Gemeindeverwaltung bei Ausübung eines der wichtigsten und einflußreichsten Rechte von Neuem beurkunden werden, und darf man wohl zu allen Bürgern das Vertrauen hegen, daß sie denjenigen Männern ihre Stimmen zuwenden, welche sie nach eigener Ueberzeugung als die Tüchtigsten und Würdigsten erkennen, und von deren redlichem Witten, das Staats- und Gemeindewohl zu fördern, sie vollständig überzeugt sind. Gießen den 4. Juli 1848. Der Wablkommtssär: Dr. Vogel. 1374) Gießen. Durch das Aufpflanzen von Bäumen bei dem neulichen Turnfeste sind Pflastersteine aufgebrochen, zu denen ordnungsmäßiger Instandsetzung man hierdurch auffordert. Gießen den 6. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1359) Gießen. Man ersucht alle diejenigen, welche von den der Stadt gehörenden und seither zum Wachedienst und Erercieren vom Ratbhaus abgeholten Gewehre noch besitzen, unfehlbar in den ersten Tagen auf bas Bürgermeisterei-Büreau abzuliefern. Gießen den 6. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 495 1377) Gießen. Montag den 10. d. M-, Nachmittags 5 Uhr findet die Ausspielung der in M, 61. des Anzeigeblatts erwähnten goldenen Cp- liuderuhr auf dem Rathhaus statt. Loose ä 6 fr. sind bei Rathsdiener Moll zu erhalten. Gießen den 7. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen. 1360) Gießen. Samstag den 8. Juli, Vormittags 8 Uhr, soll die Herstellung des Wegs aus dem Steinbruch an der Steinrutsch auf die Licher Straße, welche zu 20 fl. veranschlagt ist, an den Wenigstfordernden vergeben werden. Gießen den 5. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1363) Allendorf an der Lumda. H o l z v e r st e i g e r u n g. In den Communalwaldungen der Stadt Allendorf, Distrikt Homberg, Kindwald, Steinwald und Mark sollen Dienstag den 11. Juli l. I., Morgens 9 Uhr, folgende Holzsortimente, nämlich: 17 Stecken Bucheu-Scheidholz, 5 ,, Eichen- u 1% U Kiefern- u 23 f, Buchen-Prügelholz, 59 n Buchen-Stockholz, 5 u Eicheu-Prügelholz, 5’4 ii Eichen-L-tockholz, 11% ii Kiefern- ,, 5 ii Kiefern-Prügelholz, 1% „ Aspen- „ % H Aspen-Stockholz, gegen Kurhessen versteigert werden. Die Zusammenkunft ist in der Dernbach auf dem Berg. Allendorf an der Lumda den 5. Juli 1848. Der Beigeordnete Wagn ejr. 1346) Gießen. Mittwoch den 12. Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr, wird in der Schneidmühle von Franz Peppler & Comp. dahier eine Partie 1 und 2 Zoll dicke Bohlen von Eichenholz, sowie sonstiges Gehölz zur öffentlichen Versteigerung gebracht. 13935 Stück Buchen-Welleu, 3710 „ Kiefern- „ 1550 u Eichen- „ 325 „ Aspen- ii 25 ii Saalweideu-Wellen und 75 „ Doru-Wellen versteigert werden. Die Zusammenkunft ist im Homberg an der Kreuzstraße, ohnweit Klimbach. Dann soll ferner Mittwoch den 12. Juli l. I-, Morgens 9 Ubr, 1% Stecken Buchen-Scheidlwlz, 20% u ii Stockholz, 105 72 ii Kiefern-Scheidholz, 9 „ „ Prügelholz, 76% „ ii Stockholz, 2% „ Haiubuchen-Prügelholz, 1 ii Buchen-Prügelholz und 1 u Eicheu-Stockholz, 350 Stück Buchen-Wellen, 75 ii Hainbuchen-Wellen, 600 „ Eichen-Wellen, 375 „ Fichten- „ 25 ii Kiefern- „ 375 ii Dorn- „ sowie 13 ti Kiefern-, 33 u Buchen- und 7 ii Eichen- geringes Werkholz, in dem Distrikt Struth, Neuwald und Dernbach Feilgeboren. 1371) Gießen. Mineral-Wasser, namentlich Schwalheimer, Ludwigsbrunner, Schwalbacher, Stahl- und Weinbrunnen, Emser-Kränchen und Kesselbrunnen,Weilbacher-Schwefelbrunnen, Salzhäuser-Soolbrunnen, Selterser, Fachinger, Kistinger Plr- monter und Weilburgerbrunnen in frischer Füllung bei L. I a h r e r s. 496 1376) Gießen. Vorzüglicher Weinessig und weißer Stampf-Zucker per K 20 kr., zum Einmachen geeignet, empfiehlt Louis Lind. 1373) Gießen. Mein Lager musikalischer Instrumente, bestehend in Contra-Bäffe, Violoncellos, Alrviolas, Violinen und Guitarren, letztere in Terz und großen Sorten, mit und ohne Mechanismus, auch Wiener mit einseitigem Mechanismus, Posaunen, Ventiltrompeten, Jn- ventions- und Klappenhörner, Clarinet- ten in B, C, Es und -Bj mit 8 und 9 Klap- pen, Flöten in D und F, mit 1, 4 und 6 Klappen, Picollos in D und S, mit 1 und 4 Klappen bringe hiermit in empfehlende Erinnerung. Auch empfehle ich Bürgergarden-Musiken ein schöner Schellenbaum, eine Tuba. Fagot, Triangel, Signalhörner und verschiedene Sorten Trommeln. L. Jahr eis. 4375) Gießen. Obst - Torten, Kuchen und Gefrornes täglich im Caffö Lind. Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 9. Juli. Wilhelm Löber an der B.rand- gaffe. Georg Busch auf dem Kreuz. Karl NoÜ in den Neuenbäuen. Heinrich Noll in der Neustadt. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 9. Juli. Morgens: Kirchenrath Dr Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Getaufte Den 3 0. Juni. Dem Großherzoglichen Lehrer an der zweiten höheren Mädchenschule dahier, Heinrich Curschmann, ein Sohn, Friedrich Ludwig Karl, geboren den 24 Mai. Den 2. Juli. Dem Bürger und Barbier, Johannes Schmidt, ein Sohn, Ferdinand Ludwig Johann Theodor, geboren den 14. Juni. Denselben. Dem Bürger und Uhrmacher, Philipp Christian Leo, eine Tochter, Friedericke Auguste Adolphine, geboren den 30. Mai. Denselben. Dem Bürger und Schuhmachcrmeister, Karl Friedrich Hörster, ein Sohn, Karl Johannes Martin Ludwig, geboren den 1. Juni. Denselben. Dem Bürger und Kaufmann, Gustav Schmidtborn, eine Tochter, Johanna Wilhelmine Charlotte, geboren den 14. Mai. Denselben. Dem Bürger und Blaufä'rbermeister, Georg Planck, ein Sohn, Adolph Benjamin Karl Julius Christian, geboren den 15. Juni. Beerdigt. Den 3. Juli. Johannette Katharine Stohr, des hiesigen Bürgers und Schloffermeisters, Balthasar Eduard Stohr, eheliche Tochter, alt 5 I. 7. M. 11 T., gestorben den 3. Juli Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Angekommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. Im Rappen: Hr. Wüst, Medic.-R v. Darmstadt. Hr. Hoffmann, Forstmstr. ». Mainz Hrn. Kfl. Breidert v. Darmstadt, Rodemann m. Tocht. v. Hannover, Diehl v. Frankfurt u. Hoffmann v. Mainz. Hr. Krug, Cand. theol. v. Altenschlirf. Hr. Hollweg, Kfm. v. Frankfurt Hr. Justin, Oecon. v. Fulda. Hr. Scharfeu, Direct. v. Göttingen. Hr. Heise, Dr. jur. v Bremen. Hrn. Kfl. Beringcr v. Cöln u. Schreiber v. Caffel. Im Einhorn.• Hr. Wilhelms, Kfm. v. Münster. Freiherr v. Heidewolf, Nittgutsbes. v Marburg. Fr. Vogel v. Offenbach. Hrn. Kfl. Kraft v. Frankfurt u. Löwenthal m. Fam. v. Offenbach. Frl. Lorp v. Darmstadt Hr. Ettwersch, Kfm. v. Dresden. Hr. Hetterich, Nent. v. Caffel. Hr. Brauncrt, Gutsbes. v. Emden. Hr. Karlspr m. Fam. u. Bedien., Rent. v. Hamburg. Im Prinz Carl: Hrn. Kfl. Haas v. Dillenburg, Schäfer v. Alzei u. Blumenthal v. Rennertehausen. Hr. Walther, Fabrik, v. Alsfeld. Hrn Oecon. Keil v. ArnSburg u. Seifert v. Schlichtern. Hr. Schulz, Privatm. v. Oberbiel. Im Rarmstaedter Raus: Hr. Krebs, Buchb. v. Andernach. Hr. Schäfer, Eeschäftsm. v. Vöhl. Hr. Braun, Handelsm. v. Winterberg Fr. Steinberg v. Niederomehn. vom 6. bis 7. Zuli 1848. Im Stern •. Hr. Breitengeper, Handelsm. u. Fr. Müller V. Schmalkaldern. Hr. Eisenbach, Maurermstr. v. Niederberschen. Jungfer Merian v. Großburg. Hr. Isenberg, Handelsm. v. Hesborn. In der Sonne: HlN. TuthM. KllkZ, Hauch U. Mltter- meper v. Schotten. Hr. Bär, Geschästsm. v. Romrod. Hrn. Handelst Muhl, Erb u. Wagner v. Beuern. Hr. Bieber, Oecon. v. Erdhausen. Hr. Schmelz, Handelsm. v. Maar. Hrn. Geschäfts!. Schulz v, Rcinerod u. Weber v. Bersrod. In der Rose: Hr. Fischer, Musik, v. Geiskirchen. Hr. Wallenstein, Handelsm. v. Wohnbach Hrn. Posament. Seelmann v. Vilbel u. Haiges v. Königsheim. Jungfer Ditzel v. Henningen. In den Privathäusern. Bei Wittwe Grüneberg: Hr. Hartmann m. Fr., Kfm. v. Darmstadt. — Bci'Hrn. Krcissecret. Trapp: Fr. Maj. Schäfer v. Friedberg u. Fr. Doct. Sebastiani v. Offenbach. — Bei Hrn. Gastw. Becker: Hr. Kreuder, Steucr-Erheb. v. Grünberg. — Bei Hrn. Kfm Wallach: Hrn. Kfl Wallenstein v. Laubach, Mperfelv v. Homberg u Bacharach v. Neustadt.— Bei Hrn. Condit. Lind: Frl. i ietl v. Darmstadt. — Bei Hrn. I. B. Loos: Hr. Bcntemeier, Oecon. v. Wiesbaden.— Bei Hrn. N. Heß: Hr. Nosenbach, Kfm. v. Frankfurt.