IuzeigelUatt für -ie Stadt Gießen und die Kreise Gießen, Grünberg und Hungen. JVs. 72. Montag den 7. Angust 18-518. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränumeralionsbetrag ist für ein ganzes Jahr für Einheimische l fi. 30 fr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtige incl. Poftaufschlag 1 fl. 42 fr., halbjährl. 51 fr. Auswärts abonmrt man sich bei den zunächst gelegenen lvbl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Ernruckungsgebuhr für den Raum der gespaltenen Evrpus-Zeile 2 fr. Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt sehn. Amtlicher Theil. Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend. 8uDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re. In der Absicht, die Verwaltungseinrichtungen mit den Bedingungen der Selbstthätigkeit des Volkes für seine öffentlichen Angelegenheiten in Einklang zu bringen und das Volk bei wichtigeren Zweigen der Bezirksverwaltung durch Männer seiner Wahl zu betheiligen, haben Wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordne», wie folgt: A r t. 1. Die durch Edicte vom 6. Juni 1832 und vom 4. Februar 1835, betreffend die Organisation der Regierungsbehörden, eingesetzten Stellen der Provinzialcommissäre, der Provinzial-Com- missariate und der Kreiöräthe, sodann die in einigen standesherrllchen und den freiherrlich von Riedesel'schen Bezirken nach dem Edict vom 6. Juni 1832 noch beibehaltenen Stellen von Landräthen sind aufgehoben. Art. 2. Die Verordnungen vom 20. August 1832 und vom 5. Februar 1835, wodurch die Verwaltungsbezirke nach ihren Grenzen bestimmt und Kreise genannt worden, sind aufgehoben. i. Bildung der Verwaltungsbezirke. Art. 3. Das Großherzogthum wird in zehn Regierungsbezirke eingetheilt, ein jeder in dem nachbe- stimmtcn Umfange: I. Regierungsbezirk Gießen. B e st a n d t h e i l e. Stadtgerichtsbezirk Gießen, Landgerichtsbezirk Gießen, Landgerichtsbezirk Grünberg, Landgerichtsbezirk Lich, mit Ausnahme der Orte: Oberhörgern und Eberstadt, Landgerichtsbezirk Laubach, mit Ausnahme der Orte: Inheiden, Traiöhorloff, Utphe und Wohnbach. 552 II. Regierungsbezirk Alsfeld. B e st a n d t h e i l e. Landgerichtsbezirk Homberg, „ ' „ Alsfeld, „ „ Schlitz, „ „ Lauterbach, „ i, Altenschlirf. . __k Aus dem Landgerichtsbezirk Ulrichstein: Felda, Helpershain, Kestrich, Köddingen, Meiches, Ltum- pertenrod, Winhaufen. Landgerichlsbezirk Friedberg, n n Butzbach, ir n Hungen, „ u Großkarben, i, „ Rödelheim. Aus den Landgerichtsbezirken Lich und Laubach die unter I ausgcnommcnen Orte. Regierungsbezirk Friedberg. IV. Regierungsbezirk Nidda B e st a n d t h e i l e. Langerichtsbezirk Nidda, ", ", Ulrichstein, mit Ausnahme der dem Regierungsbezirk II zugetbeilten Orte, „ „ Büdingen, „ » Ortenberg. V . Regierungsbezirk Biedenkopf B e st a n d t h e il e. Landgerichtsbezirk Gladenbach, „ u Biedenkopf, U „ Battenberg, „ „ Vöbl. VI Regierungsbezirk Darmstadt. B e st a n d t h e i l e. Stadtgerichtsbezirk Darmstadt, Langerichtsbezirk Großgerau. Aus dem Landgerichtsbczirk Gernsheim die Orte, welche bisher dem Kreise Großgerau zugethcilt waren. Landgerichtsbezirk Langen, " » Offenbach, . , „ n „ Seligenstadt, insoweit nicht Orte aus diesen drei Landgerrchtsbezirken dem Regierungsbezirk VHI zugethcilt sind. Aus dem Landgerichtsbezirk Zwingenberg: Eberftadt. VII. Regierungsbezirk Heppenheim. B e st a n d t h e i l e. Landgerichtsbezirk Zwingenberg, mit Ausnahme von Eberstadt, u Gernsheim, soweit dieser Bezirk bisher dem Kreise Benöheim zugethcilt war, I, n Lorsch, „ „ Fürth, mit Ausnahme von Pfaffenbeerfurth. VIII. Regierungsbezirk Dieburg. B e st a n d t h e i l e. Landgerichtsbezirk Umstadt, „ u Lichtenberg. Aus dem Langerichtsbezirk Höchst: Habitzheim, Niederklingen und Oberklingen. Aus dem Landgerichtsbezirk Seligenstadt: Babenhausen, Dudenhofen, Froschhausen, Hainstadt, Harreshausen, Hergershausen, Kleinkrotzcnburg, Kleinwelzheim, Mainflingen, Seligenstadt, Sickenhofen, Zellhausen. 553 n u u n 'M t™ k-»dz.n«.Sbq!r- tagen, ft}«* «*■ «* ***** - "* Aus dem Landgerichtsbezirk Offenbach: Münster und Urberach. IX. Regierungsbezirk Erbach B est a n d t hei le. Lcmdqerichtsbezirk Höchst, mit Ausnahme von Habitzheim, Niederklingen und Oberküugeu, „ ' „ Michelstadt. , Aus dem Landgerichtsbezirk Fürth: Pfaffeubeerfurth. Lanegerichtsbezirk Freienstein, Hirschhorn, Wimpfen. . « -m • X. Regierungsbezirk Manrz, bestehend aus der ganzen Provinz Rheinhessen. Art- 4. Abänderungen an dieser Bezirkseiutheilung, insofern sie im .Interesse der Lage einzelner Ortschaften M SÄ ,?«*«•" f"'«. '»»» «* ***** - **"* 11. BeziDverwattungsbehörden. Art. A. .... K r-, M» Ofrt gebildeten Bezirke einstweilen Regierungscommlssioneu eilige. K MÄÄXS# b-nan!.. K ih«n Z KW, - Auf diese Regierungscommissionen gehen einstweilen die Amtsbefugnisse und Verrichtungen der rm Art. 1. aufgehobenen Behörden über außerdem diejenigen über, welche durch daS Edict übertragen waren, der sonach für die Provinz Rheinhessen jetzt schon außer Wirksamkeit tritt. Die Reqierungscommissionen sollen aus mehreren Mitgliedern, wovon einem der Vorsitz übertragen wird, und Secretären und dem erforderlichen Schreiberpcrsonal bestehen. vt» 8» Dem Vorsitzenden steht die Anordnung des Geschäftsbetriebs und die Geschäftsverthesiuug zu. Von den Verwaltungsgegenständen im Wirkungskreise der Regierungscommissionen unterliegen folgende einer collegialischen Berathuug und Beschlußnahme: 0 1) Gutachten über Gcsetzgebungsgegenstande, 2) Allgemeine administrative und polizeiliche Anordnungen; 3) BcrichtSerstattungen auf ergriffenen Recurs; 4) Anstellungen, Bestätigung zu Gemeindeämtern; 6) Beschwerden in Bezug auf die Gemeindevoranschläge und Rechnungen; 7~) Alle streitige Administrativ- und alle Administrativjustizsachen. , Secrctäre nach dem Dienstaller zur Ergänzung zuzuzlehen. t* t» 10» . Verfügungen und Ausfertigungen über andere, als die vorgenannten Gegenstände, von welchem Mit- gliede der Behörde sie auch bearbeitet seyn mögen, werden unter Verantwortung des Vorsitzenden erlassen und von ihm allein unterzeichnet. 1L 11 ♦ , Die Regierungscommissionen können einzelne ihrer Mitglieder, Secrctäre oder Bürger mit besonderen Vollmachten als Regierungscommissare fnr bestimmte Orte des Reg erungö z beauftragen, um daselbst einzelne Vcrwaltungsgcschäfte oder auch eme Reche solcher Geschäfte und Re- gierlingshandlungen vorzunehmen. 554 A r t. 12. Die Aufsicht und Leitung hinsichtlich der im Edict vom 6. Juni 1832, Art. 19, Nr. 3. 4. 8. und 9. bezeichneten Landes- und Provinzialanstalten und Verwaltungen geht auf die Regiernngscommission, resp. zu Gießen und Darmstadt, in der Art über, wie sie bisher den Provinzialcommissären zu Darmstadt und Gießen übertragen war. Art. 13. Die in Ausführung des Recrutirungsgesetzes der neuen Bezirkseintheilung entsprechenden Anordnungen wird Unser Ministerium des Innern erlassen. Es werden von demselben auch hinsichtlich derjenigen Verwaltungsgegenstäude besondere Bestim- uumgen ertheilt werden, welche bisher dem Wirkungskreise der Provinzialcommissäre zugewiesen waren und auch ferner einer mehrere Regierungsbezirke umfassenden Leitung bedürfen könnten. in. Bezirksrath. Art. 14. Für jeden Regierungsbezirk soll ein Bezirksrath bestehen, der vom Volke gewählt wird und sich jährlich wenigstens einmal auf bestimmte Zeit zu versammeln hat, um über wichtigere, nachstehend bezeichnete Gegenstände der Bezirksverwaltung theils zu berathen, theils zu entscheiden. Art. 15. Das Amt eines Mitgliedes deS Bezirksraths ist ein Ehrenamt und es hat derselbe keinen Anspruch auf Tagegelder oder Reisevergütung. Art. 16. Der Bezirksrath ist berufen: 1) Zur Entscheidung über die Verbindlichkeit einer Gemeinde zu einer Ausgabe, welche im öffentlichen Interesse von der Regierungsbehörde einer Gemeinde angesonnen, von dieser aber abgelehnt wurde. 2) Zur Entscheidung über die Zulässigkeit einer Ausgabe, welche von einer Gemeinde beschlossen Wurde, von der Regierungsbehörde aber beanstandet ist. In beiden Fällen hat die Regierungscommission dem Bezirksrath von Amtswegen Vorlage zu machen und seine Entscheidung dadurch zu veranlassen. 3) Zur Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Gemeinden über die Frage, ob Ausgaben, für welche keine privatrechtliche Verbindlichkeiten bestehen, im öffentlichen Interesse von der einen oder der andern Gemeinde, oder von mehreren gemeinschaftlich, und in welchem Verhältnisse zu tragen sind. Eine solche Angelegenheit kann sowohl von den betheiligten Gemeinden, als von der Regierungsbehörde zur Entscheidung des Bezirksraths gebracht werden. Besteht der Streit zwischen Gemeinden verschiedener Regierungsbezirke, so hat das Ministerium des Innern nach Anhörung des Gutachtens der beiden betreffenden Bezirksrälhe zu entscheiden. 4) Zur Entscheidung über Bürgeraufnahmen, welche von Gemeinden verweigert sind, auf Recurö der Betheiligten. 5) Zur Begutachtung bei Streitigkeiten über Gemarkungsverhältnisse. Die Entscheidung über bestrittene Gcmarkungsverhältnisse steht aber nach Anhörung des Bezirksraths oder der betreffenden Bezirks- räthe in erster Instanz denjenigen Behörden zu, auf welche die seitherigen Verrichtungen des Administrativ- justizhofs übergehen werden, in zweiter Instanz, wie seither, dem Staatsrathe. 6) Zur Begutachtung über neu einzuführendes Octroi oder andere indirecte Gemeindeerhebungen. 7) Zur Begutachtung darüber, ob eine Gemeinde aufgelöst, neu gebildet oder mit einer andern vereinigt werden soll, und über die Bedingungen der Vereinigung oder Auslösung. Ueber die unter 6 und 7 bezeichneten Gegenstände kann nur verfügt werden, nachdem das Gutachten des Bezirksraths eingeholt ist. 8) Zur Theilnahme an der Verwaltung und Beaufsichtigung von vorhandenen, sowie zur Veranlassung und Begründung neuer Bezirksanstalten. 9) Zu Anträgen, Beschwerden und Gutachten, über die öffentlichen Interessen des Bezirks. Art. 17. Der Bezirksrath tritt auf Einladung der Regierungscommisston jährlich einmal regelmäßig in der dritten Woche des Monats November im Hauptorte des Bezirks zusammen für die Dauer von höchstens 14 Tagen. 555 Die vor den Bezirksrath gehörenden Geschäfte müssen bis zu dem Zusammentritte desselben von der Regierungscommission zur Verhandlung und Beschlußnahme vorbereitet fein. Art. 18. Der Bezirksrath wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, welcher die Verhandlungen zu leiten hat. Wenigstens ein Mitglied der Regie-ungscommifston hat an diesen Verhandlungen zum Behuf der zu machenden Vorlagen und der zu gebenden Erläuterungen Theil zu nehmen. Zur Gültigkeit einer Berathnng und Beschlußnahme wird die Thetlnahme von zwei Drittheilen der Mitglieder erfordert. Es entscheidet die Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. In denjenigen nach Art. 16. vor den Bezirksrath kommenden Fällen, in welchen ein Mitglied in Sachen seiner Gemeinde zu entscheiden haben würde, hat sich dasselbe der Abstimmung zu enthalten. Die Sitzungen des Bezirksraths sind öffentlich. Art. 19. Die Schreibergeschäfte des Bezirksraths werden durch das Kanzleipersonal der Regierungscommission versehen, die Verhandlungen in zweifacher Ausfertigung niedergeschrieben und von dem Vorsitzenden unterzeichnet. Eine Ausfertigung erhält die Regierungsbehörde zum amtlichen Gebrauch, die andere wird zum Protokoll gesammelt und bei der Regierungsbehörde verwahrt. Die Einsicht steht den Mitgliedern des Bezirksraths und jedem Interessenten nach Bestimmung der Regierungsbehörde über Zeit und Ort offen. Art. 20. Der Bezirksrath soll mindestens zwölf Mitglieder zählen, für den Regierungsbezirk Darmstadt fünfzehn, für den Regierungsbezirk Marnz vier und zwanzig. Alle zwei Jahre tritt ein Drittheil aus dem Bezirksrathe aus und wird durch neue Wahlen ersetzt. Die abtretenden Mitglieder können wieder gewählt werden. Die nach Verlauf von zwei und vier Jahren zum erstenmal austretenden Drittheile werden durch das Loos bestimmt. Ergänzungswahlen vor Ablaus von zwei Jahren finden nur statt, wenn der Bezirksrath durch Abgang an Mitgliedern unter drei Viertheile feiner Anzahl vermindert wäre. Art. 21. Die Mitglieder des Bezirksraths werden aus den zum Bezirk gehörigen Gemeinden gewählt. Stimmfähig und wählbar ist jeder Einwohner des Bezirks, dem das allgemeine Staatsbürgerrecht zusteht. Art. 22. Die Regierungsbezirke werden in Wahldistricte abgetheilt und jeder District zur Wahl einer mit feiner Bevölkerung im Verhältuiß stehenden Zahl von Rälhcn berechtigt. Für den Fall der Verhinderung eines oder des anderen Mitgliedes des Bezirksraths wird für jedes derselben ein Ersatzmann gewählt. Die Wahl erfolgt durch besondere Abstimmung in jeder Gemeinde. Der Stimmfähige giebt feine Abstimmung durch Stimmzettel ab, auf welchem die jedesmal zu ernennende Anzahl von Mitgliedern ans den Wählbaren des Bezirks eingeschrieben wird. Gewählt find Diejenigen, welche bei dev-Jusammenstellung der Stimmen aus dem ganzen Bezirke die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Art. 23. Die Wahl wird in der Gemeinde von dem Bürgermeister drei Tage zuvor bekannt gemacht und von ihm mit Zuziehung von zwei durch das Loos bestimmten Mitgliedern des Gemeinderaths geleitet. Für die Abstimmung bleibt das Protokoll in Gemeinden unter 1000 Seelen einen Tag, in Gemeinden unter 3000 Seelen zwei Tage, in Gemeinden über 3000 Seelen drei Tage offen; wer in dieser Seit nicht abstimmt, wird angesehen, als trete er dem Ergebniß der erfolgten Abstimmung bei. Art. 24. Das Protokoll, welches die Namen der Abstimmenden und die Stimmenzählung nach den beizufügenden Stimmzetteln enthalten muß, wird, unterzeichnet von den leitenden Ortsvorstandspersonen, an die Regierungscomnnssion eingesendet. D-eje hat die Gültigkeit der Wahl vorläufig zu prüfen und etwaige Formfehler, wenn eo geschehen kann, berichtigen zu laffen. Ans den Grund einer Znfammenstellung ans den Abstimmungen sind sodann die Namen der Gewählten in den Gemeinden zu verkündigen lieber die Gültigkeit der Wahl entscheidet der Bezirksrath selbst. 556 Art. 25. Der Gewählte kann aus erheblichen Gründen von der Annahme und von dem Eintritt in den Be- zirksrath entbunden werden, lieber die Erheblichkeit der Eutfchuldiguugsgründe entscheidet der Bezirksrath. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Siaatsstegels. Darmstadt den 31. Juli 1848. (L. S.) LUDWIG. I a u p. Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu befehlen geruht, daß die durch das Gesetz vom 31. v. M. angeordneten Regierungs-Commissionen von dem 21. August d. I. an in Wirksamkeit treten, somit die Provinzial-Commisfäre, Kreisräthe und Landräthe ihre Amks-Berrichtuiigen einstellen, hiernächst aber die erforderlichen Wahlen zur Bildung der Bezirksräthe vorgenvmmen werden sollen. Darmstadt den 1.August 1848. Großherzoglich Hesstsches Ministerium des Innern. rp , I a u p. v. Rteffcl. Dienstnachrichten. In Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden in dem Ressort des Ministeriums des Innern haben Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, durch allerhöchste Deerete vom 1. August 1848 zu ernennen gerubt: , , I. bei der Reqierungs:Commission des Regierungsbezirks Gießen: , den bisherigen Kreisrath Friedrich August Küchler zu Friedberg zum Dirigenten, den bisherigen Kreisralh Wilhelm Willicb, genannt von Pvllnitz, zu Worms zum Rath, den bisherigen Provinzial-Asfessor, Regierungsralb Conrad Gottfried Eckstein zu Gießen zum Assessor mit Beibehaltung des Characters als Regierungsrath, den bisherigen Kreissecrctär Friedrich Pietsch zu Alzey und den bisherigen Kreissccretär Theodor Wilhelm Georg Hall wachs zu Großgerau zu Secreiären; II. bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Alsfeld: den bisherigen Landrath Christoph Hoffmann zu Neustadt zum Dirigenten, den bisherigen Landrath Wilhelin Frölich zu Lauterbach zum Rath, den Hofgerichts-Secretariats-Accessisten Ludwig Strecker auö Darmstadt zum Secretar; III. bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Friedberg: den bisherigen Kreisralh Ludwig Ouvrier zu Grimberg zum Dirigenten, den bisherigen Kreisralh Dr. Wilhelm Rautenbusch zu Heppenheim zum Rath, den bisherigen Kreisseeretär Dr. Johaiin Valentin Krach zu Friedberg zum Secretar; IV. bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Nidda: den bisherigen Kreisralh Carl Fuhr zu Alsfeld zum Dirigenten, den bisherigen Kreisseeretär Dr. Heinrich Chrisioph Knorr zu Nidda zum Assessor, den bisherigen Kreisseeretär Gustav von Zangen zu Grüuberg zum Secretar; V, bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Biedenkopf: , den bisherigen Provinzialsecretär Adolph Trapp zu Gießen zum Dirigenten, den bisherigen Kreisseeretär Friedrich Ludwig Schaaf zu Hungen und den Hofgerichts-Secretariats-Aecessisten Dr. Theodor G o I d m a n n aus Darmstadt zu Secretären; , p VI. bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Darmstadt: den bisherigen Provinzial-Commissär und Kreisralh Carl Ernst August Rlnk Freiherrn von Starck dahier zum Dirigenten, 557 den bisherigen Kreisrath Ernst Wilhelm Heim zu Großgerau, auf Nachsuchen desselben, zum Rath, den RegierungSrath Georg Carl Küchler dahier zum Mitglied in denselben Verhältnissen, in welchen dieser Beamte bisher dem Provinzial-Commissär der Provinz Starkenburg 'beigegeben war, den bisherigen Provinzial-Asseffor Dr. Georg Friedrich Ludwig Horst dahier zum Assessor, den bisherigen Provinzialsecretär Carl Schmidt dahier und den bisherigen KreiSsecretär Dr. Adolph Western ach er zu Alsfeld zu Secreiären; VII. bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim: den bisherigen Provinzial-Commissär und Kreisrath Prinz zu Gießen zum Dirigenten, den bisherigen Kreisrath Eduard Ernst App zu Biedenkopf zum Rath, den bisherigen KreiSsecretär Dr. Egid von Rüding zu Dieburg und den bisherigen KreiSsecretär Maximilian von Preu sch en zu Mainz zu Secreiären; VIII. bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Dieburg: den bisherigen Kreisrath Friedrich Kritzler zu Dieburg zum Dirigenten, den bisherigen Kreisrath Dr. Gustav Spamer zu Büdingen zum Rath, den bisherigen KreiSsecretär Louis de Beauclair zu Bensheim zum Secretär' IX. bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach: den bisherigen Kreisrath Dr. Peter Camesasca zu Bingen zum Dirigenten, den bisherigen Kreisrath Ludwig Follenius zu Hungen zum Rath, den bisherigen KreiSsecretär Heinrich Meyer zu Heppenheim und den bisherigen KreiSsecretär Carl Mellor zu Bingen zu Secretären; X. bei der Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Mainz: den bisherigen Provinzial-Commissär und Kreisrath Reinhard Carl Friedrich Freihcrrn von Dalwigk zu Mainz zum Dirigenten, unter Beibehaltung der Functionen eines landesherrlichen Territorial-CommissärS bei der Bundesfestung Mainz, den bisherigen Fiscalanwalt, Justizrath Franz Heinrich Wolfgang Betz zu Mainz und den bisherigen Substituten des SlaaiSprocurators am Kreisgerichte daselbst, Joh. Pfannebecker zu Rächen, ' den bisherigen Provinzialsecretär Philipp Jäger zu Mainz, den bisherigen KreiSsecretär Daniel Müller daselbst und den bisherigen KreiSsecretär Carl Parcuö zu Worms zu Secretären. Zugleich haben des Großherzogs Königliche Hoheit zu bestimmen geruht, daß sämmtliche Mitglieder der Regierungs-Commissionen, welche im Rathsrange stehen, den AmtStiiel: „Regierunqsräche," die bei den Regierungs-Cominissionen angestellten Assessoren den Amtstitel „Regierungs-Assessoren" und die Sc- cretare den Amtstitel Regierungs Eecreläre zu fuhren haben, sowie daß den bei der neuen Organisation verwendeten Beamien, welchen seiiher ein höherer Rang als der eines Collegialraihs verliehen war, unter Vorbehalt ihres Ranges, die Fortführung ihres bisherigen Amtstitels gestaltet seyn soll. In Gemäßheit allerhöchster Entschließung vom 1. August l. I. bleiben von den bisher bei der Verwaltung angestellten Dienern die KreiSräthe: Friedrich Müller zu Alzei und Carl Ludwig Heinrich Zimmermann zu Vöhl vor der Hand dem Ministerium des Innern zu besonderen Aufträgen und Geschäften zur Disposition gestellt. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben in Folge der neuen Organisation der Regierungsbehörden durch allerhöchste Decrete von: 1. August 1848 in den Ruhestand zu versetzen geruht: 558 den Kreisrcith Joseph von Rüding zu Bensheim auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, den Kreisserrctär Georg Stumpf zu Biedenkopf und den Kreissecretär Ludwig Dittmar zu Offenbach, Letzteren auf Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit. In Beziehung aus die unter den vorstehenden Dienstnachrichten nicht erwähnten Staatsdiener, bei welchen durch die neue Organisation eine Dienstveränderung herbeigeführt wird, werden die allerhöchsten Entschließungen nachträglich bekannt gemacht werden. Zu Nr. K. G. 6632. Gießen am 5. August 1848. Betreffend: Die Reinigung der Schornsteine in den Orten auf dem Lande. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises mit Ausnahme desjenigen dahier. In Folge meines Ausschreibens an Sie in obigem Betreffe vom 21. Juni d. I. haben sich die Ortsvorstände der Gemeinden des Kreises mit wenigen Ausnahmen — in welchen sich für eine nach dem Gesetze unzulässige Herabsetzung der Fegungen auf,zwei im Jahre erklärt worden ist — für Vornahme einer dreimaligen Reinigung der Schornsteine in jedem Jahre, statt der bisherigen vierteljährigen Reinigung, ausgesprochen. Ich verfüge daher, zur Herbeiführung einiger Ersparniß für die Hausbesitzer, auf den Grund des §. 3. der Verordnung vom 18. August 1837, die Reinigung der Schornsteine und die Verrichtung der Kaminfeger betr.— daß künftig die Kamine im Winter nur zweimal, im November und Februar, und im Sommer einmal, im Monat Juni, zu reinigen sind. Sie wollen diese Aenderung öffentlich verkünden, aber auch dafür pflichtmäßig sorgen, daß in Ueber- einstimmuug mit den Bestimmungen des §. 2. des Regulativs von 1837, Kamine der Backhäuser und derjenigen Gewerbsleute, welche zum Betriebe ihres Gewerbes starke Feuerung nöthig haben, öfter, nach Bedürfniß, gereinigt werden. Prinz. Besondere Bekanntmachung. 1525) Gießen. Das Ab- und Zuschretbm von Häusern und Güterftücken ttt den Steuerbüchern. Wer für das Jahr 1849 noch will ab- und zu- schreibcn lassen, hat die betreffenden Urkunden, als Theilzettel, Kaufbriefe re. bis zum 12. d. M. einschließlich an die Bürgermeisterei abzugeben. Später eingeliefcrte können erst für 1850 berücksichtigt werden und die Verkäufer müssen die Steuern noch bis zu Ende 1850 von den veräußerten Grundstücken bezahlen. Außerdem trifft diejenigen, welche es versäumen, sich erkaufte Grundstücke zuschreiben zu lassen, im angezeigten Fall eine Strafe von 5 fl. Gießen, den 6. Aug. 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerung. 1527) Gießen. Mittwoch den 9. August d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Universitäts-Kanzlei-Locale Bücher, Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände, worunter namentlich auch mehrere Koffer, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen am 5. August 1848. Großh. Universitätsgericht Dr. Trygophorüs. vdt. Prinz. Hierzu eine Beilage. Beilage zu jv$ 72. des Anzeigeblattö. Versteigerungen. 1510) Kleinlind en. Dienstag den 8. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Gemeindehaus zu Kleinlinden, zwei große Bütten, jede 8 Ohm haltend, und in eiserne Reife gebunden, versteigert werden. Kleinlinden am 2. August 1848. Der Bürgermeister Weigel 1526) Wieseck. Die Verpachtung der Jagd in der Gemarkung Wieseck betreffend. Donnerstag den 10. August d. I Nachmittags 5 Uhr, wird auf dem Rathhause dahier die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Wieseck an den Meistbietenden verpachtet werden. Wieseck den 5. August 1848. Der Bürgermeister-Verwalter Seibert. 1504) Naunheim. Freitag den 11. August 1848, Vormittags 10 Uhr, soll die Umlegung des Schulscheuerdachs in hiesigem Schulhause vergeben werden, wozu Sachverständige Naunheim den 2. August 1848. Der Beigeordnete Schäfer. 1524) Rod heim. Jagdverpachtung in der Gemeinde Rodheim. Künftigen Donnerstag den 10. August d. I, soll die Ausübung der Jagd in mehreren Abthei- lungen öffentlich an den Meistbietenden auf mehrere ^ahre verpachtet werden. Rodheim den 5. August 1848. Der Bürgermeister-Beigeordnete Blatt. Feilgeboten. 1517) Gießen. Unterzeichneter bezieht den Gießener Jahrmarkt am 9. August d. I. Er empfiehlt sich einem hochzuverehrenden Publikum mit seineu guten Offenbacher Pfeffernüssen in 2 Sorten, magenstärkendem Magenbrod für schwache Leute, Lebkuchen m allen Sorten, ächten: Wurmkuchen, achten Ackermannischen Brustpabillotten und mehreren anderen neuen Conditoreiwaaren. Die Bude 'st vor dem Neustädter Thor mit Firma A. Urff und Sohn, Conditor. 1523) Gießen. Ein aufrecht stehender Flügel gut erhalten, ist sehr wohlfeil zu verkaufen. 2ß0? sagt Ausgeber dieses Blattes. Vermischte Nachrichten. 1530) Gießen. Das auf den 10ten d. M. festgesetzte Concert kann, wegen im Orchester ein- getrelener Verhinderung, an diesem Tage nicht abgehalten werden und wird deßhalb auf Mittwoch den 16ten d. M. verlegt. Der Vorstand der musikalischen Gesellschaft. 1529) Gießen. Zur Wahl eines Obristen für die hiesige Bürgergarde schlägt man den Herrn Postmeister Schön, welcher die nöthigen militärischen Eigenschaften ic. besitzt, vor. 1528) Gießen. Morgen,' Dienstag den 8ten August, Abends 8 Uhr, werden die Mitglieder des sich dahier gebildeten Scharfschützen-Corps, zur Besprechung wichtiger Gegenstände, in die Wirth Leib- sche Localiiät eingcladen. Bekanntmachung an die Bewohner der Provinzen" Starkenburg und Oberheffen, den Ankauf von Schwptzer Zuchtvieh für das Jahr 1848 betr. Der Ankauf von Schwptzer Zuchtvieh soll, zumal als nolbwendige Bedingung für die Erreichung der durch die seitherige Züchtung mit diesem Viehe beabsichtigten Zwecke, auch in gegenwärtigem Jahre durch die lanow. Vereine jener Provinzen vermittelt werden. Die Bestimmungen hierüber sind die bisherigen, sich bewährt habenden, und zwar insbesondere folgende: 1) Bestellungen auf Zuchtstiere und weibliche Thiere, ältere wie jüngere, werden von Gemeinden wie von Privaten angenommen. 2) Die landw. Vereine übernehmen, wie in den vorderen Jahren, die Besorgung des Einkaufes und Transportes, die Vertheilung des Viehes, den Einzug der Gelder und die Rechnungsablage, und neh« men die Kosten dieser Besorgung auf ihre Rechnung. 3) Die Besteller tragen daher nur die Auslage für das Vieh selbst, sowie für dessen Futter und Transport. 4) Als Anhalt über die Preise des Viehes wird bemerkt, daß in den letzten Jahren durchschnittlich 560 vom 5. Lis 7. August 1848. Dm« M B-rl-g »er ®. Brühl'sche» Buch, «n» S„l„6n„f„d. »e«/®.Wto|CS, L8™“"«- ifiüx Tiaß rzKMchs Mä M« »• S.»«. s- »,6. r,i,St k»"- WMMMAW Ham^rg^-'ä v. Faber, Stud v. Marburg. " $ T‘ ^arbort,: Hr. foS^af -Ca 20 fL Transportkosten pr. Stück) ge- ein 1 y2jähriger Zuchtstier . . i e R achr ichten. 1535) Gießen. Nachricht für Auswanderer. Von dem Verein zur Beförderung deutscher Auswanderer nach Amerika, via Antwerpen, in Mainz der Herren Dr Strecke?, Klein und Stock bin ich als Agent bevollmächtigt worden. Indem ich dieses zur allgemeinen Kenntniß bringe, mache ich besonders darauf aufmerksam, daß obiger Verein alle nöchigen Garantien bietet, Reisende sicher und billig zu befördern. Welches Vertrauen der Verein genießt, beweist zur Genüge die Zahl derjenigen, welche sich cinschreiben lassen und deren Zahl bisher stets zugenommen hat; im Zahr 1846 wurden von demselben 7000, im Jahr 1847: 11500 Auswanderer befördert. Die Preise verstehen sich von Mainz oder Coblenz, wo sich Auswanderer zu bestimmten Tagen einzufinden haben, um nebst Gepäck auf Kosten des Vereins (den Lebensunterhalt ausgenommen) zum Seehafen befördert zu werden. Erpedirt wird am 5. bis 10. September nach New-Iork das amerikanifche, gekupferte Dreimasterschiff „Marie Louise" Capitain Mölenbroek. Zu jeder Auskunft bin ich stets bereit. Gießen im August 1848. G. Schmidtborn, Agent. 1532) Frankfurt a. M. Regelmäßige Fahrten von London nach New-York. Monatlich zweimal durch die elegant und bequem eingerichteten Dreimasterschiffe «Delta» Diadem» Sparten» Diente#6® etc. Der Ueberfahrtspreis ist auf das Billigste gestellt und beliebe man sich wegen Einschreibungen sowie über zede weitere Auskunft entweder direct an die Herren ; 9 ' ,prcie S. Stiebet L Comp. in London, 32 Vicholas Lane, Bitv oder an das Handlungehaus J ’ Moritz I. Stiebet in Frankfurt a. M. tn frankirten Briefen zu wenden. 1561) Gießen. Künftigen Sonntag, den 13. d. Mts., spielt die Bürgergarde - Musik im Buschisiben Garten. Anfang präcis 5 Uhr Abends. Eintrittspreis für jeden Herrn 12 fr. Mehrbeträge werden dankbar angenommen. Der Director L. Schwabe. 156-5) Gießen. In der Ferber'schen Universitäts-Buchhandlung (@. Roth) dahier ist zu haben: Antrittsvrsdigt bei Eröffnung des akademischen Gottesdienstes zu Gießen am 30. Juli 1848 gehalten von , Dr. Friedrich Hermann Hesse, ordentlichem Professor der evangel. Theologie und Universs- tatspredlger. Nebst der Ansprache des zeitigen Rectors der Universität, Professor Dr Schäfer, an den Universitäts- Prediger. — Preis 9 kr. 570 Frischbäcker zu Gießen. Sonntag den 13. August. Christian Löber in der Neustadt Christian Wallenfels in der Wallthorstraße. Christian Lampns auf dem Seltersweg. Heinrich Noll im Stern. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst. Am 13. August. Morgens um 9 Uhr.- Pfarrer Bonhard. Nachmittags um halb zwei Uhr: Freiprediger Livs. Universitäts-Gottesdienst. Am 13. August. Morgens um 11 Uhr: Universitäts-Prediger Prof. Br. Hesse Kopulirt. Den 6 August Friedrich Eduard Hagelstang, Burger und Schuhmachermeister in Hamburg; und Dorothea Philippine Muller, des verstorbenen hiesigen Bürgers, Ernst Müller, eheliche Tochter. Getaufte. Den 3. August. Dem Bürger und Bäckermeister, Heinrich Noll IV., eine Tochter, Ernestine Susanne Jaeobine Wilhelmine, geboren den 23. Juli. Den 4. August. Dem Bürger und Gastwirth in der Pulvermühle, Heinrich Christian Meyer, eine Tochter, Henriette Katharine Sophie, geboren den <0. Juli Denselben Dein Bürger und Schloffermcister, Eduard Balthasar Stohr, eine Tochter, Moritzine Marie Georgine Katharine, geboren den 11. Juli. Den 5. August. Dem Großherzoglichen HofgerichtS- Advocaten, Karl Fuhr, eine Tochter, Helene Sophie Antonie, geboren den 23. Juni. Den 6. August. Dem Oberaufseher bei dem Bau der Main-Weser-Eisenbahn, Ernst Christian Gottlieb Rettig, eine Tochter, Elisabethe Auguste Luise, geboren den 7. Juli- Denselben. Dem Bürger und Schreinermeister, Johann Martin Hoß, eine Tochter, Karoline, geboren den 28. Juni Denselben. Dem Bürger und Küfermeister, Friedrich Schneider, eine Tochter, Wilhelmine Christine Emilie, geboren den 8. Juli. Denselben. Dem Bürger und Universitäts-Instrumentenmacher, Jacob Theodor Haubach, eine Tochter, Luise Margarethe Wilhelmine Charlotte Thecla, geboren den 18. Juli. Denselben. Dem Bürger und städtischen Bauaufseher, Heinrich Straub, ein Sohn, Wilhelm Heinrich Karl Georg Christian Adolph, geboren den 16. Juli. Den 11. August. Dem Großherzoglichen Kanzleirath, Friedrich Clemm, eine Tochter, Anna Luise Emilie, geboren den 8. Juli. Beerdigte. Den 6. August Eberhard Kreiling, Ortsbürger in Wieseck und pensionirter Grenzaufseher, alt 31 I. 5 M. 15 T., gestorben den 4. August. Den 8 August. Marie Elisabethe Loos, des Bürgers und Wagnermeisters, Johann Andreas Loos, Ehefrau, geborne Rinn, alt 61 I. 5 M. 24 T., gestorben den 6. August. Den 10. August. Auguste Thecla Hermine Luise Karoline Lisette Herzberger, des Großherzoglichen Hofgerichts- Registrators, Karl Herzberger, eheliche Tochter, alt 10 M. 7 T., gestorben den 9. August Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Israelitische Gemeinde. Sonntag den 13. August. Morgens 9 Uhr: deutscher Gottesdienst. Angekommene und abgereiste Fremden vom 8. bis 11. August 1848. I n den Gasthäusern. im Einhnm: Hrn. Seypold, Lieutn. v. Wiesbaden. Fr. Marso v. Erfurt. Hrn. Kfl. Löbenstein v. Offenbach u. Brückmann v. Elberfeld. Hr. Beckmann, Dr jur. v. Halberstadt. Hr. Kuronanzky, Prof. v. St. Petersburg. Hr. Wagnrr, Panic. v Mannheim. Hrn. Kfl Wüster v. Lüdcn- scheidt, Kahrlo v. Erbach u. Kaiser v. Offenbach. Freiherr v. Dörnz m. Tocht., Geh. Staatsr. v. Stuttgart. Freiherr v. Ferdesus, Eutsbes. v. Autenschmidt. Gräfin v. Sachsenberg m. Gefolge u. Bedien, v. Oldenburg. Hr. Wetherill, Dr. Chem. v. Philadelphia Hr. Gagern, Rentamtm v. Beinhausen Hr. Roßmann, Stud. v. Marburg. Fr. Küchler m. Tocht v. Berlin. Hr. Frey, Dort. v. Pr. Minden. Hrn. Kfl. Heyer v. Frankfurt Traut v. Lauterbach. im Hapen Hrn. Kfl. v. Nuchct v. Mainz, Pipper V. Barmen, Rosenbaum v. Leipzig, Aleff v. Cöln u. Schramm v. Kaßenellenbogen. Hr. Henneberg, Fabrik, v. Gotha. Hr. Theiß, Oberrittmstr. v. Jesberg. Hr. Kuhl, Oecon. v. Haarburg. Hr. Rühling, Kfm. v. Magdeburg. Hr. Hoos, Fabrik. V. Marbach. Hr. Kolb, Pfarr. u. Hr. Stier, Lehr. v. Gonskirchen. Hr Willich, Kreisr. v. Worms. Hr. Laß- mann, Kriegsr. v. Cassel. Hr. Frettloch, Kfm. v. Erndtebrück. Fr. Koch v. Marburg. Hr. Schreiber m Fr., Lieutn. v. Cassel Hrn. Kfl. Roth v. Frankfurt, Mücken v. Bremen, Werner v. Biedenkopf u. Hermann v. Altenkirchen. Im Prinz Carl-. Hrn. Handels!. Salzenstein v. Holzdorf u. Schiff v Nidda. Hr. Wallchus, Först, v. Lannen- hauscn Hr. Mickel, Müller v. Battenberg. Hr. Dotthauer, Kfm. ». Frankfurt. Hr. Walz, Geschäftsm. v. Homburg. Hr. Schön, Fabrik, v. Odcnkirchen. Hr. Braun, Oecon. v. Constanz. Hr. Borger, Spedit. v. Offenbach. Hr. Bön- hold, Privatm. v. Halle. Hr. Schneider, Geschäftsm. v. Eichelsdorf. Im Darmstaedter Haus'. Hr Dietrich, Geschäftsm. y. Hanau. Hrn. Handels!. Hartmann u. Seibert v. Homberg, Vollmann v. Affenheim, Oppenheimer v. Berghofen u. Henz v. Battenfeld. Hr. Drullmann, Fuhrm v. Wetzlar. Hr. Burschel, Musik, v. Fulda. Hr. Seifet, Lehr. v. Holzhauscn. Hrn. Geschästsl. Deimann v. Wetzlar u. Dillmann v Bicken. Hr. Kuhl, Fuhrm. v. Homberg. Hr Berger, Handclsm. v. Freienseen. Hr. Zübner, Privatm. v. Bensheim. Hr. Weber, Geschäftsm. v. Waldgirmes. 1m Siern. Hr. Traute, Schloff, v. Fritzlar. Hr. Haina, Handclsm. v. Arolsen. Hrn. Fuhr! Isenberg v. Hesborn u. Hallenbcrg v. Sachsenberg. Hr. Weiß, Müll. v. Altenburg. In den Privathäusern. Bei Hrn. Hofger.-R. v. Grolman: Fr. Distr-Einnehm. Lang v. Gundeshausen. •- Bei Hrn. Meßgcrmstr. Weibig: Hr. Weidig, Oecon. v. Wallbachmühle. — Bei Hrn. Wollweber: Hr. Wollweber, Pfarrvic. v. Oberwjddershcim. — Bei Hrn H. Schäfer: Jungfer Koch v. Neuisenburg. — Bei Hrn. Landr Weicker: Hr. Dick, Doct v. Hohensolms. — Bei Hrn. Landricht. Gcyger: Fr. Distr.-Einnehm. PrätoriuS v. Butzbach. — Bei Hrn. Actuar Drescher: Frl. Leun v. Münzenberg. — Bei Wittwe Willstrumpf: Jungfer Lauber v. Niedergleen. — Bei Hrn. Crimin -Kaff -Rechn. Conzen: Frl. Siegfrieden v. Darmstadt — Bei Hrn. Schuhm. Pfeil: Hr. Senke, Kunstgärtn. v. Leipzig. — Bei Hrn. Dr. Ettling: Hr. Ettling, Ingen, v. Gebweiler — Bei Hrn. Acluar.-Geh. Lang- Fr. Lang v Alsfeld — Bei Hrn Canzl-R. Clcmm: Fr Zimmer v. Frankfurt, Hr. Clemm m. Fr., Doct. v. Philadelphia u. Hr. Clemm, Gand. v. Büdingen Druck und Berlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steiudruckerci.