Znzcigelilatt für die Stadt Gießen und die Kreise Meßen, Grünberg und Hungen. JVß. Sl4 Mittwoch den 7. Juni 18418. Diesel Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Montag, Mittwoch und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein ganzes Jahr für Einheimische I fl. 30 fr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 ff. 43 kr., halbjährl. 51 fr. Aurwärts abonmrt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Einrückungsgebühr für den Raum der gespaltenen Evrpns-Zeile 2 fr. Znserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt sehn. Statuten für die Bürgergarde zu Gießen. §. 1. Zweck der Vürgergarde. Die Bestimmung und Verpflichtung der Bstrgergarde besteht darin, daß sie als zukünftiger Theil der allgemeinen Volksbewaffnung für die Freiheit des Vaterlandes einstehe, die öffentliche Sicherheit und gesetzliche Ordnung aufrecht erhalte und die hierzu nöthigen Dienste leiste. § 2. Eintritt in die Bürgergarde und Austritt aus derselben- Der Eintritt in die Bürgergarde steht jedem unbescholtenen Einwohner von Gießen, der das siebzehnte Lebensjahr zurückgelegt hat, offen. Ausgeschlossen sind diejenigen, gegen welche in Criminalsachen richterliche Erkenntnisse ergangen sind, die nach den hessischen Gesetzen zur Ausübung des Staatsbürgerrechts nnsähig machen. Der Eintritt in die Bürgergarde ist freiwillig; doch wird erwartet, daß kein Waffenfähiger im Alter vom zurückgclcgten 21. bis zum 50. Lebensjahre, der in hiesiger Stadt seinen festen Wohnsitz hat, sich auöschlicßen, daß vielmehr ei» solcher es als eine ihm besonders obliegende Ehrenpflicht betrachten werde, sich zu betheiligen. Als Regel gilt, daß der geschehene Beitritt bis zur Herstellung der allgemeinen Volksbewaffnung durch das zu erwartende Gesetz binde. Wer ohne hinreichenden Grund den Eintritt verweigert oder wieder austritt, den richtet die öffentliche Meinung. Wer in die Bürgergarde eintreten will, hat dies dem Obersten zur weiteren Verfügung anzuzeigen; ebenso verhält es sich mit dem Austritte. lieber die Gültigkeit der Gründe eines angemeldeten Austritts entscheidet der Generalrath (§, 4.), vorbehaltlich des Recurses an die gesammte Bürgergarde. § 3 Verhältnis der Gardisten unter stch. Insofern nicht das Dienstverhältniß eine Ausnahme fordert, haben alle Mitglieder der Bürqerqarde, als solche, gleiche Rechte und Pflichten. . m §• 4. Einrichtung im Allgemeinen. Die Bürgcrgarde ist der obersten Leitung des Gencralrathes unterworfen, der aus eilf Mitgliedern besteht. Der Oberst, sein Stellvertreter und der Bürgermeister sind ständige Mitglieder dieses General- rathes, die übrigen acht Beisitzer werden frei gewählt. Der Generalrath hat alle die gesammte Bürgergarde betreffenden Angelegenheiten zu erwägen und vorzuberathcn; er bereitet die organischen Bestimmungen über dieselbe vor und unterwirft sie der Ge- sammtabstinnnung; er entscheidet über die in den Statuten nicht vorgesehenen Fälle. Der Gcneralrath repräsentirt die Bürgergarde in allen allgemeinen Angelegenheiten den Behörden des Staats gegenüber. 404 Die Mitglieder der Bürgerg-irde sind dem Generalrach für die Erfüllung der cingegangenen Verpflichtungen verantwortlich. Der Gcneralrach hat daher für die Anfrcchchaltung der Statuten und für die Handhabung der Ordnung nach den hierin enthaltenen Bestimmungen und über die bei ihm angebrachten Beschwerden zu verfügen. , Alle Befugnisse, welche nicht durch Statuten und Reglement dem Obersten und den Offizieren übertragen sind, stehen dem Gcneralrach zu. Von dem Gcneralrach hängt der Befehl zur Anwendung der Waffengewalt durch die Bürgergarde, abgesehen von den in dem Dicnstreglcment und den in der Instruction des Obersten vorgesehenen Fällen, «6. Der Gcneralrach ist der Bürgcrgarde verantwortlich. Zu den Sitzungen des General-Raches ist jedem Bürgcrgardistcn der Zutritt gestattet. §. 3. Geschäftskreis und Verpflichtung der Bürgergarde. a) Die Ober- und Unteroffiziere haben die ihren Dienstgraden entsprechenden Verrichtungen zu besorgen. b) Der Oberst wacht über die gesetzliche Erhaltung der Ordnung beim Corps, ertheilt die Dienstbc- schlc, beruft das Corps zusammen, ist Wortführer desselben, empfängt die Weisungen des Gcncral- rathes, trifft die zur Vollziehung nöthigen Anordnungen, erstattet die erforderlichen Berichte und meldet dem Generalrach alle zur Untersuchung und Bestrafung geeigneten Dienstvcrgehcn. In allen dringenden Fällen hat der Oberst die nöthigen provisorischen Maaßregeln zu treffen, dann aber von dem Generalrache weitere Verhaltungsbefehle einzuholen. c) Der Hauptmann (Rittmeister) hat in seiner Compagnie (Schwadron) dieselben Befugnisse, wie der Oberst im Corps. d) Sämmtliche Gardisten haben ihre Waffen in so gutem Zustande zu erhalten, daß zu jeder Zeit der beste Gebrauch davon gemacht werden kann; sie haben bei jedem mündlichen Aufruf der Vorgesetzten, oder durch das Signal gefordert, unverwcilt auf dem Sammelplatz zu erscheinen und sich völlig ausgerüstet in Reihe und Glied zu stellen. §. 6. Bewaffnung. Jeder Offizier trägt einen Säbel, die Unteroffiziere tragen kurze Seitengewehre, Unteroffiziere und Gardisten tragen Schießgewehre und Patrontaschen. Die Reiterei bewaffnet sich mit Säbeln und Pistolen. §. 7. Waffeuübuugen. Die Bürgergarde ist verpflichtet,' sich die nöthige Fähigkeit zur Handhabung und zum vollständigen Gebrauch ihrer Waffen, sowie militärische Haltung zu verschaffen. §. 8. Persönliche Dienstpflicht. Jeder Gardist hat, wenn er zum Dienste berufen ist, denselben persönlich zu leisten. Rur in dringenden Fällen, worüber der Hauptmann zu entscheiden hat, kann Befreiung vom Dienste oder unbezahlte Vertretung Statt finden. Im Dienste werden die Gardisten weißwothe Armbinden tragen. §. g. Subordination und Disciplin Der Zweck der Bürgergarde erfordert es, daß die Mitglieder derselben sich in Dienstsachen einer strengen Disciplin unterwerfen, unbeschadet ihrer persönlichen Rechte und ihrer bürgerlichen Freiheiten in anderen. Verhältnissen. Jeder ist daher demjenigen, der ihm in fernem Dienstgrade vorangeht, subordinirt, und ist zum Gehorsam gegen die Befehle des Vorgesetzten während des Dienstes verbunden. Es kann jedoch niemals die Vollziehung eines Beschls verlangt werden, der offenbar mit dem Dicnsterhältnisse in keiner Beziehung steht. §. 10. Strafen für Uebertretung der Statuten. Zur Aufrcchthaltung der Gesetze und zur Handhabung der Ordnung können folgende Strafen angewendet werden: 1) Tadel durch einen der Vorgesetzten. 2) Strenger Verweis durch einen derselben. 3) Tadel oder strenger Verweis von dem Generalrathe. 4) Entfernung von einer übertragenen Stelle. 5) Ausschluß aus der Bürgcrgarde. 405 Nur in dienstlicher Hinsicht hat die Bürgergarde Strafgewalt. Ist irgend eine Handlung nur oder zugleich ein bürgerliches Vergehen, so gehört dasselbe vor den gesetzlichen Richter; die Bürgergarde behält sich aber' vor, über alle concurrircndcn Verletzungen der Dienstpflicht noch besonders zu entscheiden. §. 11. Strafgewalt der Vorgesetzten. Der eine Abtheilung Commandirende kann begründete Zurechtweisungen für kleine Disciplinarvergehcn im Dienste ans der Stelle ertheilen, vorbehaltlich des Recurses an die weiteren Vorgesetzten. Außerdem ist der Commandirende zur Handhabung strenger Ordnung berechtigt, Diejenigen, welche während des Dienstes sich eines Vergehens schuldig machen, wenn mündliche Zurechtweisung nicht augenblicklich hilft, entweder zu entfernen, oder in besonders dringenden Fällen, mit Zustimmung der Mehrheit der im Dienste befindlichen Mannschaft, arrctiren zu lassen; in beiden Fällen mit Vorbehalt weiteren Recurses an den Generalrath. Im letzteren Falle muß die Meldung so schnell als möglich an den Präsidenten des Gencralrathö gelangen. §. 12 Strafgewalt und Verfahren des Generalrathes. Von jeder Üebcrtretung der Statuten, welche nicht von den Vorgesetzten durch Zurechtweisung beseitigt wird, ist der Generalrath in Kcnntniß zu setzen. Der Präsident desselben, der Oberst und zwei gewählte Mitglieder des Rathes leiten die Untersuchung ein. ' Zu der weiteren Verhandlung vor dem Generalrathe hat jeder Gardist Zutritt. Zu jedem Discipli'narverfahren ist eine durch das Loos bestimmte Strafcommission dem Generalrathe zuzufügen, welche aus einem Hauptmann, einem Lieutenant, einem Rottenführer und zwei Wehrmänncrn besteht. Handelt es sich um Entsetzung von einer Stelle, um Ausschluß von der Bürgergärde oder um ein gemeinsames Vergehen Mehrerer, so wird diese Strafcommission um das Doppelte verstärkt. Die zur Strafcommission zu berufenden Offiziere und Unteroffiziere werden einfach durch das Loos bestimmt; die Wehrmänner werden durch Wahl von denjenigen Compagnien, aus welche das Loos fällt, ernannt. In gleicher Weise wird für Ersatzmänner gesorgt, welche nöthigenfallö in derselben Reihenfolge, wie das Loos für sie heraus kam, berufen werden. Die Besetzung der Strafcommission geschieht jedesmal aus drei Monate. Vorstehende, in der allgemeinen Versammlung vom 28. Mai d. I. angenommene Statuten werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gießen den 7. Juni 1848. Der G e n e r a l r a t h. Aufforderung. Indem wir die von der Bürgergärde in ihrer Versammlung vom 28. Mai beschlossenen Statuten der Ocffentlichkeit übergeben, verbinden wir damit die Anzeige, daß während der nächsten 14 Tage- Listen für neue Beitrittserklärungen im Rathhause und bei dem Oberstlieurenant Großmann offen liegen werden. Mitbürger! Bei dem rühmlichen Eifer, den die große Mehrzahl der Bewohner Gießens bisher der guten Sache darbrachte, hat cö gleichwohl scheinen wollen, als ob mancher Einzelne, statt dem guten Beispiele zu folgen, in träger Ruhe cö weit bcqucmcr fände, die Mühe des Wachens für seine eigne, wie für die allgemeine Sicherheit und die Sorge für Recht und Ordnung überhaupt theilnahmlos auf die Schultern seiner thätigeren Mitbürger zu wälzen. Fortan entziehe sich Niemand mehr ohne dringende Abhaltungen der Pflicht der Thrilnahme. Wer sich durch körperliche oder andere Verhältnisse verhindert sicht, der mache wenigstens, um nicht ungünstiger Beurtheilung zu unterliegen, geeignete Anzeige. Wer aber ohne Grund und Anzeige zurückbleibt, den möge das Gericht der öffentlichen Meinung treffen. Schließlich werden diejenigen, welche zwar schon wirklich eingetreten sind, aber ihre Namen noch nicht eingetragen haben, ersucht, diese Eintragung bei ihren Hauptleuten alsbald nachzuholcn, damit nicht bei der Aufstellung der Grundlisten Irrungen entstehen. Gießen den 7. Juni 1848. Der Generalrath der Bürgergärde. 406 Besondere Bekanntmachungen. 1182) Gießen. Bekanntmachung. Man bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß zu den um 11% W des Vormittags hier abgehenden Postwagen nach Büdingen fortan unbedingte Personcnannahme gestattet worden ist und in Folge dessen bei rechtzeitiger Anmeldung hier schon Beichaisen zu den bekannten Personen-Taren dieses Courses gestellt werden. Gießen den 5. Juni 1848. Gr. Hess. Postamt. Schön. 1189) Gießen. Bekannt m a ch it n g. Die früher auf Montag den 19. Juni ausgeschriebene Grasversteigerung von den herrschaftlichen Wiesen in der Gemarkung Königsberg wird wegen des auf diesen Tag fallenden Solmser Marktes erst Dienstag den 20. Juni abgehalten werden. Gießen den 6. Juni 1848. Der Gr. Rentamts-Vicar des Rentamtes Gießen. Kolb. Versteigerungen. 1163) Gießen. B r e n n h o l z l i e s e r u n g. Da der Wunsch geäußert worden ist, daß das für die verschiedenen Universitäts-Anstalten im Winter 18"%, erforderliche Brennholz nicht zusammen, sondern in einzelnen Parthieen nochmals an den Wenigstfordernden versteigert werden möchte, so wird hierzu Termin auf Freitag den 9. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf der Universitäts-Kanzlei dahier anberaumt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gießen den 2. Juni 1848. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt. Martin. 1167) Gießen. Graöversteigernng bei der Stadt Gießen. Das Heugras von den städtischen Wiesen soll Donnerstag den 8. und Freitag den 9. Juni l. I., von Morgens 8 Uhr an öffentlich versteigert werden und zwar Donnerstag den 8. Juni von den Wiesen vor der Neustadt, am Neuweger- thor, am Fürstenbrunnen, im Wieseckthale und im Heegstrauch; Freitag de» 9. Juni von den Ochsenwiesen, den Wiesen im vordern und Hintern Stolzenmorgcn, im Altentisch und den Wiesen im Fernewald. Die Zusammenkunft ist den ersten Tag am Neu- städterthor und den zweiten Tag in den Ochsenwiesen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martini d. I. gestattet. Die Herrn Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt macken zu lassen. Gießen am 2. Juni 1848. Der Bürgermeister I. d. V. Der Beigeordnete Rühl. 1176) Königsberg. Holzversteigerung im Königsberger Gemeindswald. Dienstag den 13. Juni l. I., Vormittags 9 Uhr, sollen in den Distrikten Buchscheer und Bleidenberg nachverzeichnetes Gehölz öffentlich versteigert werden: 32 Stecken Buchen-Scheidholz, 23% // u Prügelholz, 64% „ » Stockholz, 22 ,, Eichen-Scheidholz, 4% „ » Prügelholz, 12 u „ Stockholz, 1100 Wellen Buchen-Reisholz, 150 u Eichen- n 1 Eichen-Baustamm, 132 Cubikfuß halt. Gegen Vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Michaeli d. I. gestattet. Die Zusammenkunft ist in dem Bleidenberg, über den Hof Bubenrod. Königsberg am 5. Juni 1848. Der Bürgermeister Krauökopf. 1186) Ruppertenrod. Fasselo chsen - Versteigerung. Freitag den 16. Juni d. I , Vormittags um 10 Uhr, soll in untenbenannter Gemeinde, ein vier Jahr alter, gemästeter Fassclochse an den Meistbietenden gegen gleichbaare Zahlung versteigert werden. Ruppertsburg den 3. Juni 1848. Der Bürgermeister Diehl. 1170) Lollar. Donnerstag den 15. Ium d. I., des Morgens 8 Uhr, 407 sollen in dem Lollarer Gemeindewold, Distrikt Boden, nachfolgende Holzsortimente öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden: 1) 10 Stück Buchen-Stämme von 10—18 Fuß Länge und 6—18 Zoll Durchm., 2)140 u Eichen-Baustämme v. 10—50 Fuß Länge und 6—17 Zoll Durchm., 3) 217 u Fichten-Stamm- und Stangenholz von 15 — 60 Fuß Länge und 4—13 Zoll Durchmesser, 4) 73 Stecken Buchen-Scheidholz, 5) 142 u Eichen- „ 6) 40 u Buchen-Prügelholz, 7) 99 u Eichen- » 8) 19 „ Buchen-Stockholz, 9) 90 „ Eichen- » 10) 107 Haufen Buchen-Reisholz-Wellen, II) 213 ,, Eichen- „ h 12) 269 „ Nadel- » „ Indem man dieses hiermit öffentlich bekannt macht, bemerkt man noch besonders, daß obiges Bau- und Werkholz von ganz vorzüglicher Gute ist; und ich ersuche daher sämmtliche Bürgermeister diese Bekanntmachung in Ihren Gemeinden zur öffcut- licken Kenntuiß bringen zu lassen. Die Zusammenkunft ist an Ort und Stelle. Lollar am 2. Juni 1848. Der Beigeordnete Geißler. 1156) Waldgirmes. Bau-, Werk- und Nutzholz-Versteigerung. Donnerstag den 15. Juni l. I., sollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Waldgirmes 32 Stück Eiche»-Bau-, Werk- und Nutzholz, 4782 Cubikfuß, öffentlich au den Meistbietenden versteigert werden. Die Zusammenkunft ist Morgens 7 Uhr bei der sogenannten Schwalbenmühle. Waldgirmes den 2. Juli 1848. Der Beigeordnete Schmidt. 1155) Waldgirmes. Freitags den 16. Juni, Mittags 1 Uhr, soll in der Wohnung dcS Unterzeichneten, die zu 78 fl. 36 fr. veranschlagte Dackdeckerarbeit an der Kirche zu Waldgirmes, an den Wcnigstforderndcn versteigert werden. Waldgirmes den 1. Juni 1848 Der Beigeordnete. Sch midt. 1166) Hattenrod. Montag den 19. d. M>, Morgens 9 Uhr, soll in Hattenrod eine noch in gutem Zustand, von Eichen-Hvlz erbaute Scheuer, 42 Fuß lang und 40 Fuß breit auf den Abbruch meistbietend versteigert werden. Hattenrod den 3. Juni 1848. Der Bürgermeister M enge l. Feilg eboten. 1181) Gießen. Aechte Spastische Weine von Herrn g-’r. de Benltua Yriarle in C a d i r. Malaga, per Flasche 1 fl. 6 fr- Xeres, per Flasche 1 fl. Museal d’Espagne, Madeira und Paj ar etc, per Flasche 1 fl. 15 fr. Nheinwein, Moussec, per Flasche 1 fl. 12 fr. G. Schmidtborn. 1165) Gießen. Sachsenhäuser Sommeren- divien-Pflanzen (selbstschließende) sowie Spargelsalat-Pflanzen, neues feinstes Gemüse, das Hundert 6 fr. bei 3- W. K »ispel, Kunst- und Handels-Gärtner im alten Schießhauö. 1180) Gießen. Kräuter-Wasser von Landsberg in Kaiserslanten. Dieses Wasser hat die Eigenschaft, aus wollenen, seidenen und anderen Stoffeir alle Fettflecken wegzunehmen, ohne den Farben (selbst unächten) im Mindesten zu schaden, oder einen Umriß zurückzulassen; auch nimmt es aus Hüten und Rockkragen den Schmutz weg. Für hier und die Umgegend wurde mir davon der Alleinverkauf übertragen und offerire ich die Flasche zum Fabrikpreise a 1 'fl. G. Schmidtborn. 1184) Gießen. Mein Wohnhaus auf dem Kreuz (ehemaliges Philipp Bogt'sches) bin ich willens, aus freier Hand zu verkaufen; sollte sich aber bis zum 3. Juli l. I. kein Verkauf zu Stande bringen lassen, so will ich denselben Tag ein öffentliches Meiftgebot zu erreichen versuchen und bei äußerst annehmbarem Gebot den Zuschlag gleich ertheilen. L. Keßler. 408 Zu vermiethen. 1177) Gießen. Ein auf dem Bruch gelegenes Wiesenviertel ist zu verpachten. Das Nähere in der Catharinengasse Lit C. AS 171. 1173) Gieße». Bei Kürschner Köhler auf dem Kreuz ist ein Familien-Logis zu vermiethen, bestehend aus einer Stube, Küche, Kammer, verschlossenen Holzplatz und Keller, welches bis zum 1. September beziehbar. 992) Gießen. Auf dem Seltersberge, im Hause deS Oberappellationöraths Knorr sind zwei Familien-Wohnungen, die mittlere und obere Etage zu vermiethen. Die Erstere enthält 6 Zimmer, Küche, Kammer, Keller, Holzstall und Miigebranch der Waschküche, die Obere, 3 Stuben, 3 Kabinet u. s. w. Auch kann 1 ’/2 Morgen großer Garten ganz oder thcilwcisc abgegeben werden. Näheres ist zu erfragen im Hause deS Gcheimerathö Knorr. 989) Gießen. Ein Familien-Logis von 2 bis 3 Zimmer ist zu vermiethen. Wo? sagt die Erped. d. Bltts. 1150) Gießen. Die von Herrn Kaufmann Dupre bewohnte geräumige Wohnung in meinem neuerbauten Hause vor dem Wallthore, bestehend in 7 Zimmern, Cabinet, Kammern, Küche :c., ist zum alsbaldigen beziehen zu vermiethen. Gießen den 1. Juni 1848. Bergmann. 1149) Gießen In meinem Hanse in den Neuenbäuen ist das, dcrn sei. Herrn Pros, v. Grolmann vermiethet gewesene Lvgiö, bestehend in 8 Zimmern, 2 Bodenkammern, 2 Holzremisen, Keller re. vorn 1. Juli d. I. ab anderweitig zu vermiethen. Interessenten können in der Buchhandlung meines Sohnes Näheres erfahren. Gertrude Heyer. 1164) Gießen. Unterzeichnete ist willens, die diesjährige Ernte von mehreren Wiesen zu ver- pachien. H. E. Sack's Wittwe. Vermischte Nachrichten. 1190) Gießen. Höchst wichtige Anzeige für Auswanderer. Nachstehende Anzeige, welche aus dem Frankfurter Journal von hellte entnommen ist, bringe ich hiermit zur allgemeinen Kcnntniß mit dem Anfügen, daß das 500 Lasten große dreimastige Amerikanische Fregattenschiff Flavio, Cap. Cosfin, am 20. Juni durch Herrn Carl Traub in Bremen nach New-Jork erpedirt werden wird, wozu ich unter billigen Bedingungen einlade.. Gießen den 6. Juni 1848. 3» ©♦ Appel, Agent. Gntliehen ans Ver „Deutschen konstitutionellen Zeitung" Nr. 153 vom 1. Juni 1848. Havre, 25. Mai. In Beziehung auf die letzte Bekauntmachung vom 14. April d. I. des unterzeichneten Consulats, glaubt es heute dem auswanderuden Publikum neuerdings an- cmpfehlktt zu müssen, nicht auf Gerathewohl hieher zu kommen, sondern nt Deutschland schon durch Aecordsabschlüsse sich eine Reisegelegenheit nach Nordamerika zu versichern, weil durch die wenigen Schisse, die nun ankommen, letztere so selten geworden, daß bereits die Ueber- sahrtspreise nach New-Iork auf 110 fl. per Person, ohne Lebensmittel, gestiegen sind lind ein ferneres Steigen vorauszusehen ist, indem nur noch 6-^-8 amerikanische Schiffe bis Ende Juni erwartet werden. — Königl. würtembergisches, großh. badisches, großh. hessisches Consulat. S. G. R o s e n l e ch e r. '409 1185) Gießen. Veteranen - Verein. Mittwoch den 14. Juni soll, wie bisher, das Stiftungsfest mit einem Abendessen im Promenadehaus gefeiert werden. Theilnehmer hierzu wollen sich längstens biö zum 12. d. M. bei Herrn Gast- wirth Becker dortselbst anmelden Das Essen ohne Wein kostet für eine Person 30 fr. und nimmt um 7 Uhr seinen Anfang. Der Vorstand des Veteranen- Vereins. 1187) Gießen. Ein Bund Gartenschlüssel ist verloren worden. Der Finder wird gebeten, ihn gegen eine Belohnung an die Erpcdition dieses Blattes abzugeben. 1183) Gießen. Bis zum 14. d. M. können Backsteine in unsrer Fabrik geladen werden. Die Abfuhrscheine sind wie seither bei Herrn Gottlieb Strauch zu haben. Da es jedoch die Umstände der Zeit nicht erlauben, Backsteine zu verborgen, so müssen dieselben vor dem Abfahren aus der Fabrik bei dem Unterzeichneten bezahlt werden, und wird ein Sconto von 2 Kr. von 100 Stück Backsteinen bis zu 10,000 Stück, was zum Kleinverkauf gerechnet wird, in Abzug gebracht. Gießen den 5. Juni 1848. L. Keßler. 1179) Gießen. Um mehrfachen Wünschen zu begegnen, ist die Verloosung der Gaben für die deutsche Flotte auf Ende dieses Monats verschoben worden; wir ersuchen daher die gütigen Geber und Geberinnen, dieselben bis zum 24. d. M. bei einer der Damen des Comitö's abgeben zu wollen. Gießen den 6 Juni 1848. Das Comitä. Angekümmcnc und abgereiste Fremden vom 5. bis 6. Juni 1848. I n d c n Gasthäusern. Im Kappe »: Hrn. Kfl. Weichmann u. Bibre ».Frankfurt, Roth v. Elberfeld, Köhler v. Coburg u. Kappe v. Pforzheim. Hr. v. Diemar, Reut v Hannover. Hrn. Kfl. Brickelmann v. Carlöhafen, Paschke v. Frankfurt, Wißmann v. Langcnberg u Knieriem v. Alsfeld. Hr. Mann, Access, v. Darinstadt. im Einhorn- Hr. Schall, Mas. v Langensalza. Hrn. Ncnt. Schmitt n. Wolf v. Magdeburg. Fr. v. Dittfurth m. Bedien v. Aschaffenburg Hr. Koch, Ingen, v. Triest. Hrn. Kfl. Feiten v. Coblenz n. Franck v. Brandenburg. Hr. Seipp, Negier..Affeff. v. Lich Hr. v. Hutbwill m. Fam. n. Bedien., Offiz, v. Leipzig Hrn. Kfl. Koschum v. Emmerich, Schlem- wer v Cöln, Carlazei v Wipperfürth, Pfingst v. Wallau, Brinckmann v. Bielefeld u. Glock v Frankfurt Im Prinz Carl-, Hr. Drescher, Techn. v. Caffel. Hr. Simon, Fabrik v. Friedberg. Hr. Fröhlich, Kfm v. Romrod. Hr. Schön, Geschäftsm. v. Höchst. Hr. Rudolph, Spedit. v. Ruppertenrod. Hr. Höhr, tthrm. v. Sehönach. Hr. Bleiweiß, Schnllehr. v. Lich. Hr Schönberg, Kfm. v. Rödelheim. Hr. Seipp, Oceon. v. Kirchhain. Hr Geibel, Privatm. v. Limburg. Hr. MicheliuS, Geschäftsm. v. Schlitz. Hr. Franck, Kfm. v Cassel. Im Darmslaedler Haut: HrN. Geschäfts!. Rudolph v. Altenschlirf u. Wahl v. Streibcndorf. Hrn. Handels!. Müller v. Bromskirchen u. Wurm a. Tprol. Hr. Liebmann, Optie. v. Altkirchheim. Hr. Brückmann, Handelsm. v. Winterberg. Hrn. Geschäftsl. Mapcr v. Hallenberg u. Pauli v. Hungen. in der Sonne Hrn Künstl. Serleoni a. Parma, Nothari u Gebor v. Sackostina u. Thesia v. Sarqctz. Hr. Muhl, Handelsm. v. Beuern. In der Hose: Hr. Braun, HandMm. v. Winterberg. In den Privathäusern. Bei Hrn. Schneid. Habenicht: Hr. Habenicht, Buchb. v. Bern. — Bei Hrn. Privatdoc. Neuner: Hr. Freiherr v. Lichtenberg, Ncgistr. v. Darmstadt. — Bei Hrn. Profess. Dr. Hepcr: Hr. Noak, Mal. v. Darmstadt. Sprechhalle für MitLheilnng e n. 3 e i t g e in ä ß e (Beiblatt.) Gemeinderachs-Sitzitttg den 6, Juni, Abends 7 Uhr. Hinsichtlich der bevorstehenden Versetzung Gr. Kreiöraths Prinz!, fand heute eineGemeinderaths- Sitzung Statt. Der Gr. Bürgermeister trug vor, daß er von verschiedenen Seiten ersucht. worden seu, zu veranlassen, daß eine Eingabe an die höchste Staatsbehörde cingereicht werde, um zu bitten, daß Herr Kreisrath Prinz seinen Sitz hier behalte. Da er selbst wünsche, daß ein seitheriger Verwal- tungsbeamte dem Kreis Gießen erhalten werden möge; so unterziehe er sich gern dem an ihn gestellten Ersuchen und lege die Sache dem Gemeinde- Rath vor, indem er zugleich eine dieserhalb abgefaßte Adresse vorlesen wolle. Nach erstattetem Vortrag entspann sich eine Diseusston, deren Endresultat auf Beiheiligung an einer Petition hinanö- lief. — Beschlossen wurde: daß der Gr. Bürgermeister mit mehreren Bürgern, namentlich Vorsteher bestehender Clubbs Rücksprache nehmen und das weitere veranlassen solle. Die verschiedenen Ansichten hierbei waren folgende: Labroisfe sprach sich dafür aus, daß eine Adresse vom Stadtvorstand ausgehend und woran sich die Bürgerschaft betheiligen möge, an die höchste Staatsbehörde erlassen werde, weil Prinz als fleißiger Verwaltungsbeamte sich bewährt-habe. Möhl theilt diese Ansicht. Wirth schlägt vcr Zuerst die übrigen zum Kreise Gießen gehörigen Gememdcvor- stände hierüber zu hören und sich mit ihnen zu verständigen. Von vielen Seiten Widerspruch hiergegen, weil dieses zu weit führe und in vielen Gemeinden selbst augenblicklich eine nicht sonderliche Harmonie bestände. Viele Bürgermeister scycn von ihren Acm- tern entfernt und im Augenblicke Leute an der Spitze, welche von der Wirksamkeit des Kreisraths noch keine große Kenntniß erlangt haben könnten. Vogt spricht im Sinne von Lab roisfe und bemerkt , daß da die Friedberger wegen K ü ch l c r in gleicher Weise handelten, so hielt er dafür, mitzuwir- ken, daß die Friedberger ihr Ziel erreichten. K ü ch- l e r ließ, soviel er gehört habe in anderer Beziehung noch manches zu wünschen übrig, und cs wäre besser, wen» wir behielten, was wir hätten. Appel erklärt, daß er während seiner Wirk- samkeil als Gemeinderath von der Thätigkeit und dem aufrichtigen guten Willen des KreisralhS, der Stadt zu nütze» häufig Ueberzeuguug erlangt habe und mit Vergnügen eine Adresse unterzeichnen wolle, darüber habe er sich auch schon ausgesprochen, allein er müsse dagegen sepn, daß solche voni Stadtvor- staud ausginge. Eine solche Adresse schien ihm zu einseitig und könne leicht Tadel zur Folge haben. Der Stadtvorstand repräsentire im vorliegenden Fall nicht die Ansichten der Bürgerschaft und hielt für besser, um irrigen Schlußfolgerungen zu begegnen, daß sich eine Adresse aus der Bürgerschaft heraus entwickle. Fiilmaii» ist gleicher Meinung und schlägt vor, um die Meinungen zu ergründen, auö den verschiedenen Classsn der Bürgerschaft Vertrauen genießende Bürger zu einer Besprechung einzuladen, Prinz scy ein guter Verwaltuugöbeamter und namentlich durchaus uneigennützig; er sey dafür, daß etwas geschähe. K e m p sf stimmt dem Vorschläge F i l l m a n » S bei und glaubt, daß die Wirksamkeit eines Vcrwal- tungsbeamten nur bann wahrhaft Vorthcil bringend sein könne, wenn sei» Amt an einem und demselben Platze von Dauer sei; häufiger Wechsel wäre Nachtheil für die Gemeinden. Die Discussion endigte mit dem obigen Beschluß. 1188. Auf die in der Sprechhalle vom 5. Juni d. I. M. 50 des Anzeigeblatts von Herrn Th. Bick- Hardt an mich ergangene Aufforderung war ich, zwar nicht geneigt eine Antwort zu geben, und zwar nm so mehr nicht, da der sehr fade abgefaßte Artikel nicht mich, sondern meinen Schwager August Rupp, auf eine nicht sehr angenehme Weste berührt. Allein tun nicht ganz den Artikel mit Stillschweigen zu übergehen, will ich hiermit erklären: daß ich für die Folge mich nicht im Geringsten auf eine derartige Aufforderung einlasse. V. C. Fleischer. „ft ©toif »orljanben ist, erscheint dieses Blatt als Beiblatt zum hiesigen Anzeigcblatt und wird diesem alsdann angedruckt oder mich besonders b-siegeben Ä ««»en »ürin ausg-uommen-Äufragen,ÄWi«W». - B-rth-ldignnge», - Rügen ,c. Du ^»seratgeb .hren hiervon werde» ohne Ausnahme per Zeile in gewöhnlicher Schritt mit 2 t>. bclechncn Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei.