Anzeigeblatt für -ie Stadt Gießen und die Kreise Gießen, Grünberg und Hungen. ,HZ. 71» Sonnabend den 3. August 1S-548. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pranumerationsbctraa ist für ein ganzes Jahr für Einheimische 1 fl. 30 fr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtige incl. Poftaufschlag 1 fl. 42 fr., halbzährl.51 fr. Auswärts abonntrt man sich bei den zunächst gelegenen lvbl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Einruckungsgebuhr sur den Kaum der gespaltenen Corpus-Zeile 2 fr. Inserate muffen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt sehn. Viktualienpreise Fleischtaxe. Gienen den 15. Jnli Hungen den 15. Juli Büdingen den 26. Juli 1 1 I Ridda I den 26. Juli , Friedberg den 29. Juli Brodtaxe. Gießen den 5. August | Grünberg 1 7: Hungen den 5. August 1 Büdingen | den 15. Juli ■ Nidda I den 15. Juli ÖP. ~ per Pfund fr. Pf. F 2 — fr.'Vf. ft. Pf. kr. Pf. kr. | II 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 II kr. Pf. kr. — 4 8 13 10 15 6 5 kr. 6 16 17 8 4 Pf. fr. 2 "5 kr. — r 1 £11 1 1 1 1 1 |CJ | 1 -L l 1 1 1 1 1 1 kr. *4 8 13 5 10 15 T. 6 5 Pf. kr. pf. "2 2 Q 2 ü I ■ E ft. Pf. 1 | | II ! 1 F_____________co c,' 1 1 1 1 cc Pf. Q 2 Pf- Ochsenfleisch Kuh fleisch . Rindfleisch . Kalbfleisch . Schweinefl. . Hammelfl. . Schaaffl. . . Leberwurst . gern. Wurst. Bratwurst . Schwartem.. Blutwurst . geränch.Speck Schinken . . Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmal;, ausgelassenes . dgl., unausgel. 12 10 9 6 12 10 12 8 18 18 16 27 19 19 20 20 24 20 LI i 1 1 1 l I l 1 1 I l l 1 1 1 1_________________J 1 1 , II L » II l 1 1 1 1 1.1 1 II II 12 10 9 6 12 10 7 12 8 18 18 16 27 19 19 120 20 26 !24 I* ' । 1” 11 l l LJ .1 1 1 L L.L 12 9 9 12 10 7 15 10 16 15 15 24 20 120 18 |18 24 120 II 1 1 II II 1 1 1 III Illi _____IJ 12 10 9 5 13 10 9 14 12 17 114 14 24 '18 48 18 16 20 12 2 10 — 8 — 6 1 12 2 9 — 7 — 12 — 8 — 16 — 16 — 12 — 24 — 18 — 18 — 24 - 18 — 21- 19 — 2 4 6 2 4 6 gjl ra. c > »Gerste-^ 11 G'-i-e» j jKorn- o )Grünberg }|.R. |®.; )aus £ Walzen- und £ i j Kvrnmehl besteh. Für 1 kr. Wasserweck. „ 1 kr. Alilchbrvd . Marktpreise. 2 3 Q 1 1 Pf. — 2 3 O 1 1 Pf. 1 ■*05 - L । 1 iai‘a'a i 1 II IJ 1 1 -t 5 T. i) 5 kr. _ wjirmi Li 111111 ! k Al aas Milch . . . . Pfund Butter . . . auch. . . Handkäse . . . . « Eier...... Pfund Waizemnehl . NB. Die Zugaben zum Fleisch dürfen nur in solchem von derselben Gattung bestehen, und zwar auf 10 Pfd. nicht mehr als anderthalb Pfund ?c. nach Proportion, welches auf 1 Pfd. nicht völllg 5 Loth ausmacht. Kopfe, Füße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und nicht genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausgeschlossen. t tt ch t p r e i f e. 3vud)t> gat- tmifl. Gießen 5. August Grünberg 22. Juli Hungen j Friedberg 26. Juli Büdingen 5. Juli Lauterbach 17. Juni Darmstadt Mainz 14. Juli Marburg 1 Juli Wetzlar 29. Juli Al a l t e r. M t t Scheffel fl. fr- fl. kr. fl. fr. fl. kr. fl. kr. fl. fr. fl. fr. fl. kr. fl. kr. fr. Pf. Waizen 8 54 8 40 — — 9 8 9 40 8 12 _ — 9 38 7 31j 3 53 — Kern. 6 — 6 — — — 5 21 6 — 5 12 — -— 5 24 4 40 2 27 2 Gerste 4 40 4 d5 — 4 25 4 50 4 10 — — 4 44 3 27 2 8 .— Hafer 3 45 3 30 — — 3 54 4 30 3 30 — — 6 20 3 5j 1 46 — Erbsen — — — — — — — — — — —- — — — — — — — Linsen — — — — — — - —' — — — — — — — — — — — 541 Amtlicher T h e i l. Gesetz, die Ausübung der Jagd mtb Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Oberhefseu betr. 8llDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen nnd L ei Rhein re. re. Wir verordnen für Unsere Provinzen Starkenburg und Obcrhessen mit Zustimmung Unserer getreuen Landstände, wie folgt: Art. 1. Die bisher bestandenen Jagdberechtigungen sind aufgehoben; die Befugnis; zur Ausübung der Jagd geht, nach den in den folgenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen, auf die Grundeigenthümer über. Die Grundeigenthümer einer Gemarkung können, mit Ausnahme des in Art. 4. und 7. genannten Falles, die Jagd jedoch nur durch die Gemeinde ausüben. Art. 2. Das Recht, auf fremden Grundstücken zu jagen, kann als Dienstbarkeit nicht bestellt werden. Art. 3. Die Gemeinden können die Jaad innerhalb ihrer Gemarkungen nur durch Verpachtung für Rechnung der Gemeindekasse zum Vortheil der Gesamnü-Steuerpflichtigen ausüben. Die Jagdpächter müssen sich nach den fcld- und sorstpolizeilichen Vorschriften richten und sind für allen Schaden verantwortlich, den sie bei Ausübung der Jagd den Grundeigenthümern verursachen sollten. Auch steht es den Grundeigenthümern frei, ob sie sich deshalb unmittelbar an die Gemeinden oder an die Pachter- Halten wollen. Die Feldjagd, insoweit deren Ausübung durch das Betreten unabgeerndteter Grundstücke bedingt ist, darf vom 15. Februar bis 1. September nicht ausgeübt werden, wenn nicht ungewöhnlich frühe oder späte Erndten besonders zu verordnende Abweichungen nothwendig machen. Art. 4. Derjenige Grundeigenthümer, welcher eine zusammenhängende Grundfläche von 300 Morgen Flächeninhalt und darüber besitzt, ist selbst, mit Ausschluß der Gemeinde, zur Ausübung der Jagd auf tiefer Grundfläche in eigener Person oder durch Dritte berechtigt. Es ist dabei gleichgültig, ob diese zusammenhängende Fläche in einer oder tu mehreren Gemarkungen gelegen ist. Art. 5. Grundeigenthümer, deren Eigenthum von dem Eigenthum eines Andern eingeichlossen ist, auf welchem diesem nach dem vorigen Artikel wegen seiner Große und seines Zusammenhangs vie Ausübung der Jagv zusteht, können die Jagd auf ihren En.elaven weder selbst ausüben, noch steht der Gemeinde die Ausübung der Jagd auf denselben zu; dagegen ist der Eigeuthümer des umgebenteu Geländes verpflichtet, der Gemeinde für die Euclaven einen Pacht zu entrichten, welcher dem Pachtertrag, zu welchem die ganze Ge- markung verpachtet ist, nach Verhältnis; der Morgenzahl entspricht. Art. ö. Alle Grundstücke, die mit einer Mauer, einem geschlossenen Zaune oder einer dergleichen Hecke umgeben und mit Thüre und Schloß versehen sind, bleiben von der Verpachtung oder Ausübung der Jagd durch die Geiueinde ausgenommen. Dem Besitzer solcher Grundstücke steht allein das Jagdrecht darin zu, unter Befolgung der Polizeigesetze und soweit hiernach die Ausübung der Jagd zulässig erscheint. Jeder kann sein Grundstück einzäunen, abschließen und dadurch von der Gcmeindejagd ausnchmen. Art. 7. Auf Gütern mit eigener Gemarkung ist der Eigeuthümer allein zur Jagd berechtigt und zwar selbst im Falle der Artikel 4. und 5. Sind mehr als drei Eigenthümer vorhanden, so kann jeder derselben verlangen, daß die Jagd an den Meistbietenden verpachtet werde. In den Jagdertrag theilen sie sich alsdann nach Verhältniß ihrer Steuer- Capitalien. Die einzelnen Eigenthümer können als Jagdsteigerer auftreten. 545 c^dfo.qe findet nicht statt; das Wild, Ä jem andem Jagdbezirke angeschossen wurde, gehört denijenigni, in dessen Jagdbezirk es todt nicdersaM oder gefunden wird. Zur Pachtung von Gemeindejagden und ^''^I^dM^unzülcsssig: oder wenn er Ausländer ist, die Bedwguugen"mcht'in sich 7er!üngt, welche idn nach den Gesetzen des GroßherzogthumS zur vollen Aus- W K Ä* Aufsicht gestellt worden ist; 3) wcr SlrmuthSbalbcr Uuteistnü >ngen aus öffentlichen Kassen oder Ortsan,falten erhalt, 4 tocr weaen Landstreicherei, Bettelns, Diebstablo, Unterschlagung, Betrugs,, boshafter Cigenchums- beschädigung. Wilderei, oder wegen Einschwärzung von Waaren bestraft worden ist, wie auch ;e er - h 8 - unfahig^wUtfrcvler^ Gewaltthätigkeit und Drohungen oder Widersctzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurtheilt worden ift q((, ( k n,,f Die Unfähigkeitsgründe unter 4. und 5. hören surss Jahre nach Ablauf der Strafzeit auf. Für einen Jagdbezirk können nicht mehr als drei Pachter zugelassen werden, wobei es jedoch den Pachtern unbenommen bleibt, qualifieirte Personen mit auf die Jagd zu nehmen und erforderltchen Falls Trerb- Nach wörtlichen Verhältnissen kann der Ortsvorstand die Gemeindejagd einer Gemarkung in mehrere ^^Wtervewachtungen odn die Annahme weiterer Theilnehmer zu einer Pachtung innerhalb der oben bemerktem Zahl^ sind den Pachtern ohne Genehmigung des Ortsvorstandes nicht gestattet, und berechtigen den letzteren, den Pachtvertrag aufzuhebem s4rt 11» Die Verpachtungen der Gemeindejagden erfolgen durch öffentliche Versteigerungen und dürfen aus keine längere Zeit/als auf sechs Jahre erfolgen; die Wiederverpachtungen dürfen fcdcsmal erst nach Ablauf der früheren Pachtzeit vorgenommen werden. Die Gemeinden sind für jeden Wildschaden verantwortlich, der sich innerhalb der Districte, wonn sie .. 3 ZS , baden an den Erzeugnissen von Feldern, Wiesen, Weinbergen und Garten, an Baumen oder an Waldculturen ereignet; in gleiche? Weise sind auch die Pachter von Gemeindejagden zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet; dem Beschädigten steht es frei, ob er den Jagdpachter oder die Gemeinde-wegen des erlittenen Wildschadens in Anspruch nehmen will; der Jagdpachter ist fedoch bei Gemeinde jutnJffite: e - ersah des von ihr zu ersetzenden Wildschadens verpflichtet. Das Nähere über den Ersatz des Wildschadens bestimmen besondere Gesetze. Wird ans einer Gemeinde- oder anderen Jagd ein übertriebener Polizeibehörde von Amtswegen oder auf Antrag derfemgen, deren Grundstücke dadurch bedroht werden, Am Ä mch- KiM rt P * überall, außer den uejchlofsenen Wildgärten, zu vertilgen. Art. 14. Von dem 15. Februar 1848 an sind, alle Pachtverträge über solche Jagden, welche durch dieses Gesetz in andere Hände übergehen, erloschen. Die an die Gemeinden übergehenden ^agden sind unter Leitung der Regierungsbehörde unverzüglich nach ihren Grenzen aufzunehmen und zu verpachten; bis neses geschehen, verbleiben dieselben noch den bisherigen Jagdberechtigten. Art. 15. * Die bisherigen Jagdberechtigten, welche durch die Bestimmungen dieses Gesetzes Jagden verlieren, haben nur dann und zwar ans der Staatskasse Entschädigung anzusprechen, wenn sie ihre ^agdcn innerhalb der legten 30 Jahre erweislich durch einen onerosen Titel erworben haben. Die bishengen Jagdpachter, deren • Contracte erlöschen, erhalten keine Entschädigung; die Entschädigung der ^agdelgenthumer soll tn der Erstattung desjenigen Betrags bestehen, welcher erweislich für den Erwerb der Jagd hmgegeben worden ist. We. die Art. i: hier! vom bis lehn kaffe T Art. 17. Durch dre Ausübung der Fischereiberechtigungen darf der Gebrauch des Wassers zu ökonomischen, gewerblichen oder landwtrthschastlichen Zwecken nicht beeinträchtigt werden. ' Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatsstegels. Darmstadt den 26. Juli 1848. Leistet der Staat die Entschädigung, so hat er so lange den jährlichen Pachtertrag statt des Jagdberech- tigten zu beziehen, bis ihm die gezahlte Entschädigung mit Zinsen zurückersetzt sinn wird. Art. 16. „ Wo Parkverhältnisse bestehen und einzelne Liegenschaften anderer Eigenthümer vermöge Parkrechts mit dem Waldeigenthum des Parkberechtigten zu einem Wildpark vereinigt sind, treten die Bestimmungen der vorhergehenden Artikel erst ein Jahr nach dem Erscheinen dieses Gesetzes in Wirksamkeit f Die Eigenthümer der eingeparkten Grundstücke haben zwar bis dahin für allen vorfallenden Wildschaden Ansprüche auf Ent,chaNgung, allein cs muß ihnen genügen, wenn der Parkberechtigte zur gehörigen Bett, W Falls erst kurz vor der Erndte, diesen Schaden auf einmal durch die gesetzlichen Taratoren fest- II VWwl lUnl» 546 durch dieses Gesetz einerseits Jagden erhält, auf der anderen Seiie aber verliert, muß sich jenen Gewinn auf diesen Verlust ausrechnen lassen. ,Grinden, welchen schon früher Jagdgerechtigkeiten zuständig waren, welche sie aber innerhalb der letzten oO ^ahre verkauft haben, sind gehalten, dem Käufer oder dessen Erben den Kaufpreis wieder rurück- zuzahlen, sobald ihnen die Jagdgerechtigkeit wieder überwiesen worden ist. In derselben Weise wird ferner, auch ohne Rücksicht auf Zeit und Art des Erwerbs, Entschädigung demjenigen gewahrt, welchem das Jagdrecht verpfändet ist, insoweit derselbe nicht aus dem übrigen Vermögen des Schuldners Befriedigung zu erlangen vermag. ö verband^ein^s ^^deecht in Pfand gegeben, so tritt an dessen Stelle die etwaige Entschädigung in den Pfaud- €L. S.) LUDWIG. _______________________________________ I a u p. Gesetz, die Frist zur Aumeldung von Forderungen gegen Auswandernde betreffend. 8uDWJG HI. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen n n d - e i R h e i n re. ic. Es haben nicht selten diejenigen, welche aus dem Großherzogthume zu einer anderen Niederlassung veranlaß", bin'^ Verzögerungen benachtheiligt gesehen, welche das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren Wir haben daher mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen: Art. 1. Der Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Mai 1821 über Auswanderungen, insoweit er eine Frist zur Anmeldung von Forderungen bestimmt, ist dahin abgeändert, daß diese Frist vom Tage der ersten Bekanntmachung an, welcher nach acht Tagen eine zweite folgt, mit vier Wochen abläuft. Art, 2. D>e am Tage der Verkündigung dieses Gesetzes laufenden Fristen sind auf vier Wochen, von diesem Tage an beschränkt, wenn die bei Aufforderung der Gläubiger bestimmte Dauer von drei Monaten erst später zu Ende gehen würde. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt den 26. Juli 1848. ('- S.) LUDWIG. I a u p. an i ohr eüitr datic bahn persi men Ersel G 1k des Ma 11 22 3) finde remic Grm Hypl zahlt, Fran 547 Bekanntmachung, die Ausnahme eines Anlehcns von Einer Million Gulden zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse des Staates betreffend. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 20. Mai d. I. in Nr. 25. des Regierungsblattes wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Termin zur Subscription auf das nach dem Gesetz vom 19. Mai d. I. aufzunehmendc zu fünf vom Hundert verzinsliche Anlehen von Einer Million Gulden bis zum 31. October d. I. verlängert worden ist und daß mithin die Subscriptionslisten auf dieses Anlehen bis zum genannten Zeitpunkte bei der Gr. Staatsschulden-Tilgungskasse dahier, bei der Gr. Centralkasse zu Mainz und bei sämmtlichen auswärtigen Obereinnehmereien und Rentämtern offen liegen. Darmstadt den 26. Juli 1848. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. Zimmermann. Schleiermacher. Gefundene Gegenstände. Ein altes Kindcrtäschchen und ein Schleier sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen am 4. August 1848. Edictalladungen. 1342) Grünberg. Rechtsansprüche jeder Art an die Concursmasse des Johann Stephan Langohr zu Oberohmcn, sind bei Meidung stillschweigend eintretcnden Ausschlusses von der Masse im Liquidationstermine Mittwoch den 16. August d. I., Morgens 8 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen. Von nicht persönlich erscheinenden Gläubigern wird angenommen, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der Erschienenen beitreten. Grünberg den 26. Mai 1848. Gr. Hess. Landgericht. Welcher. Thaler. 1361) Marburg. Auf folgende Grundstücke des Andreas Staubitz und dessen Ehefrau Martha, gcborne Theis zu Moischt, 1) 7„ Ar. 11 Ruth. Land, im Sohl an Martin Staubitz, 2) */2 Ar. 10 Rth. Land, der Grubenacker, an Joh. Heinr. Preiß und 3) 1 Ar. 26 Rlh. Land auf'm Stockfeld, an Heinrich Kiefer Retz und Albert Staubitz findet sich noch zu Gunsten des Buchbinders Jeremias Creuzer, modo Professor Ereuzcr auf den Grund einer Obligation vom 28. April 1756 eine Hypothek wegen eines dem Nikolaus Schleich gezahlten verzinslichen Darlehns von 80 Thlr. alte Frankfurter Währung eingetragen. Da indessen nach der Erklärung beider Theile die betreffende Original-Schuldverschreibung vom 28. April 1756 abhanden gekommen, die durch dieselbe verbriefte Schuld aber bescheinigtcrmaßen abgetragen ist, so wird dem dieserhalb gestellten Anträge gemäß, der etwaige Inhaber jener Urkunde hierdurch öffentlich aufgefordert, seine Rechte an derselben spätestens bis zum 22. August d. I. dahier sogewiß gellend zu machen, als sonst die Urkunde wird für erloschen erklärt und die Löjchung der darin bestellten Hypothek wird bewirkt werden. Marburg am 3. Juli 1848. Kurfürstl. Landgericht Hierselbst. W. Wagner. vdt. Scheffer. 1442) Ulrichstein. Forderungen oder sonstige Ansprüche an Johannes Hofmann 1!!, Wirth zu Bobenhausen, gegen welchen Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen den Concursproccß erkannt hat, sind in dem auf Freitag den 15. September l. I., Vormittags 8 Uhr, anberaumten Liquidationstermin sogewiß anzuzeigen und zu begründen, als sonst sie ohne ein besonders zu erlassendes Ausschußdecret, von der Masse ausgeschlossen werden. Ulrichstein den 13. Juli 1848. Gr. Hess. Landgericht das. Stammler. Bruck. 548 Besondere Bekanntmachungen. «'S) Dürgergarde. Da bet der voraussichtlich iwcb längerhin fortdauernden Verzögerung des allgemeinen Wehrgef'tzes die Mehrheit der Compagnien beschlossen hat< daß die bisher ausgesetzte statutenmäßige Wahl eines Oberst u nunmehr vollzogen werden solle, so werden alle Bürgergardisten hierdurch eingeladen, nächsten Sonntag den 6. d M. in den Vormittagsstunden von 7—12 Uhr ihre Wahlzettel entweder persönliche in dem Saale des Rathhauses abzugeben, oder, mit ihrer eigenhändigen Nameusaufschrift versehen, dahin einzusenden. Der Coutrole wegen können Abstimmungen mehrerer Personen auf einem Zettel nicht Statt finden. Gießen den 4. August 1848. Der Generalrath der Bürgergarde. Namens desselben Dr. Soldan ,5,5) Tagesbefehl für die Bürgergarde. Zur Feier der Wahl des Neichsverwesers hat sich die Bürgergarde unter Führung ihrer Hauptleute den 6. August, Nachmittags 3 Uhr auf dein Brand aufzustellen. Gießen den 4. Auglist 1848. p ö L, Grosmann, Oberstlieutenant. 1471) Gießen. Die am 15. d. M. fällig gewesenen Pachtgelder von städtischen Grundstücken (Triebviertel re.), sind binnen 14 Tagen an die Stadtkasse zu bezahlen. Gießen am 25. Juli 1848. Der Stadtrechner Enders. Verfteigeruilgen. 1501) Gießen. Die Verpachtung der Jagd in der Gemarkung Gießen betr. Montag den 7. August d. I., Vormittags 9 Uhr, wird auf dem Rathhause dahier die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Gießen in verschiedenen Abtheilungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Gießen den 2. August 184S. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1472) Gießen. Montag den 14. August l. I., Nachmiltags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus, die den Gebr. M. und S. Arnstein dahier zustehende Grundbuch IHKlftr. iz 10 Hofraithe in der Sonne. y 4g 3 Hofraum daselbst nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 26. Juli 1848. Der Beigeordnete Rühl. 1510) Kleinlinden. Dienstag den 8. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Gemeindehaus zu Kleinlinden, zwei große Bütten, jede 8 Ohni hallend, und in eiserne Reife gebunden, versteigerl werden. Kleinlinden am 2. August 1848. Der Bürgermeister Weigel 1504) Rau »beim. Freitag den 11. Angust 1848, Vormittags 10 Uhr, soll die Umlegung des Sckmlscheuerdachs in hiesigem Schnlhause vergeben werden, wozu Sachverständige einladel. Naunheim den 2. August 1848. Der Beigeordnete Schäfer. 549 Feilgeboten. 1319) Gießen. DVierstRlischer Harrrberlsam. Dieses, durch die berühmtesten deutschen Chemiker und Aerztc, geprüfte und mit deren Zeugnissen versehene neue Mittel, gegen das Ausfallen der Haare und zur Wiedercrzeuguug derselben, ist aus den wirksamsten und unschädlichsten Ertracien zusammengesetzt und verbindet mit seiner vielfältig erprobten Wirksamkeit, >m Gebrauche die Annehmlichkeit, daß cs nicht wie andere, zu gleichem Zwecke aus salbenartigen und öligen Substanzen bereitete Mittel, die Haut und Haare verunreinigt, sondern im Gegentheil, vermöge seiner ätherischen und flüchtigen Gestalt, schnell von der Haut eingesogen wird, nicht die entferntesten Fetihcile zurückläßt und gleichzeitig die Haut von aller llnreiulichkeit befreiet. Die Niederlage davon befindet sich, daS Fläschchen zu 48 fr. sammt Attesten und Gebrauchsanweisung, bei Hermann Treppinger, Friseur. Der obige Haarbalsam bat mir die beßten Dienste geleistet und ist derselbe aller Empfehlung würdig. Henriette v. Liebig. 1517) Gießen. Unterzeichneter bezieht den Gießener Jahrmarkt am 9. August d. I. Er empfiehlt sich einem hochzuverehrenden Publikum mit seinen guten Offenbacher Pfeffernüssen in 2 Sorten, magenstärkendem Magenbrod für schwache Leute, Lebkuchen in allen Sorten, ächteni Wurmkuchen, ächten Ackermännifchen Brustpabilloltcn und mehreren anderen neuen Conditorciwaaren. Die Bude ist vor dem Neustädler Thor mit Firma A. Urff und Sohn, Eonditor. Zu ücrnüetben. 1506) Gießen. In meinem Hause ist ein LogiS, bestehend aus 4 Zimmern mit verschließbarem abgesondertem Eorridor, Küche, Kammer, Keller n. s. w. zu vermiethen. — Es kann dasselbe gleich bezogen werden. Georg Noll vor dem Wallthor. 1508) Gießen. Das seither von Herrn Di*. Rumpf bewohnte Logis ist anderweit zu vermicthen und kann bis Anfang November bezogen werden. Christian Busch zum Damstädterhans. 1520) Gießen. Der zweite "Stock meines Wohnhauses auf dem Seltersberge, bestehend aus fünf Zimmern, zwei Cabinetten, Vorzimmern und Küche nebst Keller, Bodenkamnier und Mitgebrauch der Waschküche ic., ist anderweit zu vermiethen. Gießen den 3. August 1848. Prof. Dr. H. v. Ritgen. 1511) Gießen. Einige möblirte Zimmer mit und ohne Cabinet sind auf das nächste Semester zu vermiethen bei Georg Lampus Lit. C. M 1. aut Kreuz. 1498) Gießen Lit. C. 93 sind zwei neu eingerichtete Familienlogis, jedes bestehend in 2 Stuben ic. zu vermiethen und gleich beziehbar. Bernlischte Nachrichten. 1502) Gießen. Es werden 6000 fl zu 41/2 Procent gegen doppelte Sicherheit zu leihen gesucht. Wo? sagt Ausgeber d. Bltts. 1513) Gießen. Unterzeichnete zeigen an, daß sie hier eine Lithographie und Eteindruckerei errichtet haben und empfehlen sich einem verehrst Publikum zu allen in dieses Geschäft einschlagenden Arbeiten unter Zusicherung guter und schneller Bedienung. Wenzel & Schlosser. 1519) Gießen. Um mehreren Anfragen zu begegnen, zeige ich hiermit an, daß ich neben meiner Wirlhschaft das Küfergeschäft fortbetreibe und alle in dieses Fach einschlagende Arbeiten gut und schnell fertige. C. H. Schmalst in den Neuenbäuen. 1514) Gießen. Meinen verehrten Freunden und Gönnern zeige ich hiermit ergebenst an, daß ich alte und neue Kleiber kaufe und verkaufe. Frech, Schneidermeister Lit. B. M 10. Die Um 550 1503) 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 5. Das deutsche Vaterland von Reichert, gemeinschaftlich. . Ouvertüre aus der Italienerin in Algier, von Rossini, vom Verein zu Grunberg. Quodlibet von I. Frank, vom Verein zu Butzbach- Milanollo-Marsch von Hamm, vom Verein zu Butzbach. Gcschwindmarsch, (Fcstmarsch) von Finning er, gemeinschaftlich. 13. Au g u st- eröffn,™ t« z-PI-g-S 6,ginnt Margen« nm 5 Uh, mit einem W'»< auf «em SchleMah. o nL ^..tzsana der initwirkenden Muslkvereine von Grunberg und Butzbach., Die «ufto-fegröm9 sich in W Wtz«» j„m goto«,, Hirsch, nm MW «ne «MWl i« nehmen, SSäSSSSSi** -nm gelt',«,, Hirsch in M Di-.,rl»'fchen Sariensaal -nm AG - w j* Lich. Programm zum zweite« Wetterauer Musikfeste welches zu Lich den 13. und 14. August 1848 stattsindet. 5 Gcschwindmarsch, (Fcstmarlch) von Finnin gor, guum-wui».«,. WWLKS s&änäfc * -nmeinsch-sthchrö mig* Um 9 Ubr stua von da in das Gasthaus zum Einhorn, in welchem dann der Ball beginnt. LnlaKen V°n-,r, IS t, mit',,,,,, B-ll i„ 30k. (int bei Sl. Fuhr nut an der Kaffe i“ !rob"L 14. A»«..st „ r. Um 1 Uhr Mittags, feierlicher Auszug in den Wald zu einer gemeinschaftlichen Belustigung. — Lich im Juli 1848? ^as Feftcomite. L A b th e i l u n g. Polonaise von Finninqer, gemeinschaftlich. , ,. „ , Potpouri aus der Regimentstochter von Donizettl, vom Verein zu Grunberg. Die Schönbrunner, Walzer von Lanner, vom Verein zu Butzbach. Quodlibet von Finninger, vom Verein zu Lich. Walzer von Finninger, gemeinschaftlich. II. A b t h c i l n n g. 1607) Gießen. Nächsten Dienstag den 8. August wird im Locale des Bürgerclubs eine (Settera^ sammluna abgehalten werden, nm über Beibehaltung oder Aenderung des brsherrgen Lo- cals zu berathen, und es werden sämmtliche Mitglieder dringend zum Besuche einge aden. Der V o r st a n d. Hierzu eine Beilage. Beilage zu M n. des Anzeigeblatts. Vermischte Nachrichten. 4474 Bremen. Nachricht für Auswanderer. Nack Newyork und Neworleans fertigen wir regelmäßig am 1. und 15. Tage eines jeden MonatS bestens eingerichtete und ausgerüstete, große dreimastige, amerikanische Schiffe erster Elaste ab, welche bekanntlich einer Kriegsbelästignng nicht unterworfen sind, und nimmt unser Korrespondent Herr Friedrich Wifsig in Gießen sowohl als wir, bei baldiger Anmeldung, Passagiere zu billig gestellten Preisen dafür an. — Auch nach Philadelphia und Baltimore werden wir Schiffe abfertigen, sowie nach Galveston in Teras und Fort Adelaide in Südaustralien, soften nach diesen Häfen hinreichende Anmeldungen erfolgen. Bremen int Juli 1848. Lüde ring u. Cornp., Schiffsrheder und Schiffsbefrachter. 1490) Mainz. Anzeige für Auswanderer nach New Orleans. Am 1. September wird von Havre, das schöne neue Dreimasterschiff expediert Jaques Lafitte, Dasselbe hat vorzüglich schöne hohen geräumigen Zwischendeck. Nähere Auskunft ertheilt die Mainz den 25. Juli 1848. 1521) Gießen. Aechtes Bairisches Lagerbier und Gefrornes täglich im 6affe Lind. 1510) Echzell. Sichere Fahrgelegenheit nach Bremen. Unterzeichnete fahren am 20. d. Mts. in eigener Begleitung mit einem beginnen Wagen eine Gesellschaft Auswanderer nach Bremen, und können noch Passagiere zu ganz niedrigen Schiffspreisen und Fracht annehmen. Echzell den 1. August 1848. Die Agenten Gebe. Schwarz. 1522) Gießen. Mürbe Caffö-Bäckereien, Torten und Qbstkuchen empfiehlt Louis Lind. Capt. Caspar. Gelegenheit für Passagiere in dem General-Agentur C. Preller. 1518) Gießen Vom Großh. Oberschulrath ist der Unterzeichneten die Gründung einer Lehr- und Erziehungsanstalt für Mädchen gestattet worden, welche den 16. October d. I. in Wirksamkeit tritt. Diejenigen Eltern, welche geneigt sein sollten, mir ihre Töchter anzuvertrauen, bitte ich, mich bald möglichst davon zu benachrichtigen. Nähere Auskunft über die Anstalt, ertheilt ein gedrucktes Programm, welches in meiner Wohnung zu haben ist. Gießen den 4. August 1848. Louise Hilliger. 1512) Gleiberg. Nächsten Sonntag, den 6. d. M. Nachmittags, ist vollständige Uarioume - Musik im Seipp'fchen Garten zu Gleiberg. 552 8 1505) Gießen. Unterzeichnete beabsichtigen mit F Z Beginn des Wintersemesters 1848/49 in hiesiger I Stadt eine Lehranstalt zu gründen, welche zum Zweck D 8 hat, Knaben von 6—10 Jahren für die unteren D S Klassen des Gymnasiums und der Realschule^ vorzubereiten. Da sich die Unterzeichneten sowohl 8 % durch ihre Studien auf der hiesigen Hochschule, als I H auf den Seminarien in Friedberg, sowie durch eine M § mehrjährige praktische Tbätigkeit im Unterrichtswe- I Men in den Stand gesetzt haben, den Unterricht mit H I günstigem Erfolge leiten zu können, so ersuchen sie P & diejenigen Eltern, welche ihnen ihre Kinder an,zu- D K vertrauen gesonnen sind, ihre Absicht baldi ist wissen 8 K zu lassen, damit noch die nölhigen Einrichtungen im 8 Schullokale darnach getroffen werden können. Wei-A ^tere Auskunft ertheilt der Letztgenannte. Derselbe 8 8 ist in seiner Wohnung (Flügelsgasse, Lohnkutscher § V Rühl) Nachmittags von 1 — 3 Uhr zu sprechen. s § Gießen, den 1. August 1848. L L. Henkelmann, cand. theol. I K. Henkelmann, stuck, phil. § 1490) Gießen. Ein braungetieger- JfcdKa ter Jagdhund mit braunem Kopf und Be- BÄto»[)anq, auf den Namen Qscar börenb, ist mir abhanden gekommen! — ich sichere demjenigen eine gute Belohnung zu, der mir zur Wie- dererlangung des Hundes genügende Auskunft er- theilen kann! —• Dr. Mettenheimer. Frischbäcker zuGießen. Sonntag den 6. August. Christian Noll in der Neustadt Jacob Vogt in der Wallthorstraße. Jeremias Wallenfels auf dem Seltcrsweg. Konrad Noll auf der Mäusburg. Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gorresdicnst. Am 6., August. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Ävpulirt. Den 30 Juli. Georg Daniel Weißmüller, Bürger und Schriftsetzer dahier, des verstorbenen hitsigen Bürgers und Schuhmachernteisters, Georg Weißmüller, eh'tich.r Sohn; und Christiane Margarethe Simon, deö hiesige,. Burgers und Rothgerbermcisters, Balthasar Simon, eheliche Tochter. o->ekaufr. Den 30. Juli. Dem Bürger und Bäckermeister, Ernst Ludwig Kämmerer, eine Tochter, Friedericke Elise Luise, geboren den 12. Juli. Beerdigte. Den 21. Juli. Johannette Wagner aus Alrenbuseck, alt 26 I. 2 M. 12 T., gestorben den i9. Juli Den 27 Juli. Johannes kill aus Zell im Kreise Alsfeld, Obmann bei Grofherzoglicher Eisenbahn-Baudirection dahier, alt 41 I., gestorben den 26. Juli Den 2 August Elisabetbe Karoline Koch, des Bürgers und Schnerdermeisters, Ludwig Koch dahier, eheliche Tochter, all 8 I. 6 M. 23 T., gestorben den 29. Juli. Die Psarrgeschafte in der nächsten Woche besorgt Kirchcurath Dr. Engel. Angekommcne und abgereiste Fremden vom 1. bis 4. Auglist 1848. I n den Gasthäusern. Im Rap,,'n Hr Kracke, Ktm. v. Achen. Frl. Hoffmann v. Rennerod. Hr. Lickel, Dr. med. v Bamberg. Hr. v. Oechien m. Fam., Reut. v. d. Hany, Frl Klein v Karlshutte Hr. Dr. Mckius, Phpsik.-Arzt v. Romrod. Hr. v. Kochcnhausen, Maj v. Dettmold Hrn. Kfl. Betz v. Heidenheim u. Rathmann v Cassel. Hr. Wißner, Dr. theol. v^Halle. Hrn Kfl. Msrgenroth v. Bamberg, v d Krone v. Elberfeld, Völcker v. Wetzlar u Lange v Mainz. Hr. Haus, Hauptm. v. Worms u Hr. Haus, Obcrlieutn 'v. Friedberg Hr Hapcr, sind v. Worms. Hrn Kfl. Ulrich v. Marburg, Albrecht u. Kuchau v. Mainz. Im k'm/iorn Hrn Kfl. Bovermann v Schwalm, Sipp v. Hanau, Jahreis v. Marburg, Wepdt v Frankiurt, Braun v. Düsseldorf, Holzbach v. Emden u Vopgd v. Alsfeld Hr Kreisbach, Postdirect. v. Wetzlar. Graf v. Schweinitz m. Bedien., Offiz. ».Potsdam. Hr. Müller, Hauptm «.Friedberg. Hr. Möller, Oberb.-Direct. u. Hr. Grüm, Oberb>R. v. Darmstadt. Hrn Kfl Camp v. Vilbel, Kimper v. Marburg, Schmidt v. Altenfeld u Dumont v Frankfurt Fr. Voirson u. Frl Dieboury v. Straßburg. Hr. Fuhr, Kfm. v. Düsseldorf. Hr. Leuthold, Hofmstr. v Dettmold. Hr Pandaruz, Partie, v. Wien. Hr. Wolschendorf, Kfm. v Frankfurt. Hr. Appelius, Regier.-R v. München Hr. Weidig, Gutsbes. v. Mepdingen. Hr. Blum, Hüttenbes v. Westerwald. Hrn. Kfl. Strauß v. Laubach u. Ar v. Neuß. •m f‘rin: Carl: Hr. HellMÜNN, KfM. v. Offenbach. Hr. Simon, Fabrik, v Fr edbcrg. Hr Jung, Privatm. v. Biedenkopf Hrn. Spedit. Iiudolph v. Ruppertenrod u. Rausch v. Großeneichen Hr Jungmann, Kfm. v Frankfurt. Hr. Schneid, Schiein v. Friedberg. Hr. Rapp, Spedtt. v. Hatzfeld Hr pevpold. Geschästsm v. Ranstadt. Hr Ham- merschlag, Kfml.v Crefeld Hr. Schönborn, Oecon. v. Gladenbach Hr Scheuer, Kfm. v. Offenbach. Hr. Arn- haus, Fabrik, v. Zurzach. im Ltnrmsiaedier Haus’. Hr Grün, Lehr. v. Niederofleiden. Hrn. G'schäftsl. Müller v. Weitershausen, Dittmer v Usingen u Schttiermund v. Ermenrod. Hr. Stamm, Sold. v. Biedenkopf. In den Privathäusern. Bei Hrn Landger.-Act. Euler: Frl. Fuhr v. Felda. — Bei pro. Schubin. Pfeil: Hr. Hörige, Privatm. v. Beuern Bei Hrn llrrm. Heerz: Fr. Cramer v. Homberg u. Frl. Heidolf v. Holzheim. Bei Hrn. Zimmcrmstr. Grube: Frl. Lindenstruth v. Frankfurt — Bei Hrn Prof Dr Vir: Hr. Breitenstein, Cand. v Usingen — Bei Hrn Apoth. Witte: Hr. Algeier, Reet v. Butzbach — Bei Hrn Leinw.-Händl. Grieb: Hr. ©chmiti, Cand u. Frl Schmitt v Höchst. — Bei Hrn Schlostermstr. Stohr: Hr. Hardt, Unteroffiz, v. Mainz. — Bei Hrn Reinh. Stoll: Hr Jnset, Privatm. v. Lich — Bei Frl Windccker: Hr. Uhrig, Pfarr. v. Neuisenburg. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.