Änzcigeblntt für die Stadt Gießen und die Kreise Gießen, Grünberg und Hungen. Jfä 62 Mittwoch den 3. Juli IS^lS. .. E)^ie- Blatt erscheint wöchentlich drei Mal : Montag, Mittwoch und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein ganzes Jahr für «mhcumsche 1 fl. 30fr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 ff. 42 kr., halbjäyrl' 51 fr. Auswärts abonmrt man sich bei den zunächst gelegenen lvbl. Postämtern. Zn Gießen bei der Expedition, Eanzleiberg Lit. ß. 5Jir. 1. Einrückungögebuhr für den Raum der gespaltenen EorpuL-Zeile 2 fr. Inserate müssen jede-mal an dem Tage vor dem Erscheinen diese- Blatte- an die Redaktion gelangt seyn. Verkündigung, das Ableben Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig II. von Hessen und bei Rhein rc. re. betreffend. 8llDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re. Dem Allmächtigen hat es gefallen, Unseres vielgeliebten und hochverehrten Herrn Vaters Königliche Hoheit, den Großherzog Ludwig II., am Heutigen aus diesem Leben abzurufeu. Von kindlichem Schmerze bewegt, verkünden Wir dieses allen Angehörigen des Landes. Die bereits als Mitregenten des Hochseligen Großherzogs Königlicher Hoheit von Uns angetretene, nunmehr vermöge Nachfolgerechts Uns angefallene Regierung werden Wir in denselben Gesinnungen fortsetzen, die Wir beim Antritte unserer Regierung kund gegeben, treu den in Unserer Proclamation vom 6. März d. I. gegebenen Verheißungen, unausgesetzt bemüht für die Wohlfahrt des Landes, welcher alle Unsere Kräfte gewidmet sind. In diesem Bewußtsein vertrauen Wir Unserem Volke, daß eö die Liebe und Anhänglichkeit, die es bisher zu Und getragen, Uns ferner bewahren wird, und blicken getrost der Zukunft entgegen, die eine verhängnißvolle Zeit Uns, Unserem Volke und dem großen deutschen Vatcrlande bringen wird. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und deö beigedrückten Staatssiegclö Darmstadt den 16. Juni 1848. (L. 8.) LUDWIG. Eigenbrodt. Bekannt m ach ung, die Landes-Trauer wegen des Ablebens Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig II. von Hessen und bei Rhein betreffend. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu befehlen geruht, daß die LandeS-Trauer wegen des betrübenden Ablebens des Großherzogs Ludwig II. Königlicher Hoheit auf zwölf Wochen zu bestimmen sey. Dieser allerhöchste Befehl wird zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht. Darmstadt am 16. Juni 1848. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern. Eigenbrodt. Schott, 482 fortzuerheben. Art. 2. Zimmermann. stattfinden. Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigcdrückten Staatssiegels. Gefundene Gegenstände. Ein Arbeitsbeutel mit einem Sacktuch, eine Manchette und ein weißes Sacktuch sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 5. Juli 1848. — Die von dem landwirthschaftlichen Vereine zu Darmstadt dem Herrn Ad not, Lehrer tfer französischen Sprache dahier, übersendeten Seidenraupen haben nach dessen so eben erhaltener Mittheilung alle ohne Ausnahme mit dem besten Erfolge ihre verschiedenen Perioden durchlaufen, und ist für diesel.en dre Zei fcC6 ^Dmjeniqeu "'welche^ dK^Behandlungsweise bei der Raupenzucht durch eigene Anschauung kennen zu lernen wünschen, wird Herr Adnot mit freundlicher Bereitwilligkeit Einsicht seiner Einrichtung gestatten und jede gewünschte Auskunft ertheilen, was ich hierdurch auf fernen Wunsch bekannt mache. Gießen den 4. Jult 1848. ^er Großherzoglich Hessische Kreisrath. ß Prinz. die Erhebung der Staatsausiagen für das zweite Semester 1848 betreffend. 8nDWJG M. von Gottes Gnaden Gr ost Herzog von Hessen und -ei R h e i n. Nachdem Wir mit Unseren getreuen Ständen übereingekommen sind, daß das Finanzgesetz vom 7. October 1845 auch für das letzte halbe Jahr 1848 fortbestehen soll; so haben Wir verordnet und »er» ordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Das Finanzgesctz vom 7. October 1845 wird auch auf das letzte halbe Jahr 1848 ausgedehnt und in Wirksamkeit gesetzt, und es sind demgemäß die sämmtlichen direkten und indirecten Steuern, sowie solche durch die vorliegenden Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, bis zu Ende des ^ahrs 1848 Freitag den 14. Juli Samstag ii 15. „ Montag ir 17. ir Dienstag n 18. u auf dahiesigem Rathhause versammeln und an den genannten Tagen Morgens von 10 bis Mittags 1 Uhr die Abstimmung entgegen nehmen. Indem daher sämnnliche stimmfähige hiesige Ortsbürger eingeladen werden, bei dieser Wahl von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen, glaubt man --------- ,, ,, x einige gesetzliche Bestimmungen, welche auf diese Die Leitung dieser Wahl ist dem Unterzeichneten Wahl Bezug haben, in Kurzem erwähnen , zu muffen, von Gr. Kreisrathe dahier mit höchster Ermachtl- j Siimmfähig sind alle hiesigen Bürger gung übertragen worden, und wird sich die Wahl- ^(rt. 34. p. G.-O.), welche nicht in Folge des commission Besondere Bekanntmachungen. Die Wahl von drei Candidaten zum Amte dcö Bürgermeisters der Stadt Gießen betr. Nachdem die sechsjährige Dienstperiode des Gr. Bürgermeisters Reiber abgelaufen ist, muß nach Art. 13. und 14. der Gem.-Ordnung für die näch- steii sechs Jahre von 1848 bis 1854 eine erneuerte Wahl dreier Candidaten zum Bürgermeisteramte Darmstadt den 30. Juni 1848. (L. S.) LUDWIG. 483. neuen Strafgesetzbuches rechtskräftig in eine Zuchthausstrafe oder wegen Meineids in eine Corrections- hausstrafe vcrurtheilt worden sind. (Art. 22. und 235. des Str.-Ges.-Buchs.) II. Wählbar ist jeder hiesige Bürger, der. zugleich im Besitze des.Staatsbürgerrechts sich befindet und in der Ausübung desselben nicht gehindert ist, und dem ferner eine rechtskräftige zur Bekleidung eines Gemeindeamts untauglich machende Verurthestung nicht entgegen steht; a) er muß sonach wenigstens drei Jahre im Groß- herzogthum wohnen und darf in keinem fremden persönlichen Unterthans-Berbande stehen. Art. 14. der Verf.-Urk.; b) er darf nicht in der Ausübung seines Staatsbürgerrechts gebindert sein, was der Fall ist nach Art. 16. der Verf.-Urk.; 1) bei demjenigen, der sich formell oder materiell im Zustande der Special-Untersuchung befindet, jedoch nur in den im Ges. vom 28. Septbr. 1842, Art. 2. erwähnten Fällen; 2) bei demjenigen, über dessen Vermögen ein gerichtliches Concursverfahren entstanden ist, bis zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger oder einem mit diesen getroffenen Arrangement; 3) Bei demjenigen, welcher aus was immer für einem Grunde unter Curatel gestellt ist; und 4) bei demjenigen, welcher in einem Dienstboten- verhältniß steht, vermöge dessen er für die Bedienung der Person oder des Haushalts eines Andern Kost oder Lohn empfängt; — c) es darf kein rechtskräftiges Erkenntniß gegen ihn vorliegen, welches eine Verurtheilung 1) zu einer Zuchthausstrafe, 2) zu einer Correctionshausstrafe von einem Jahre oder längerer Dauer, 3) zu einer, wenn auch geringeren, aber wegen Meineids erkannten Correctionshausstrafe, in Folge des neuen Strafgesetzbuchs gegen ihn ausspricht. Art. 22., 23. u. 235. des Strges.-Vuchs. Glaubt Jemand bezüglich der Stimmfähigkeit oder Wählbarkeit des einen oder andern Bürgers Anstände erheben zu müssen, so steht ihm zu diesem Behufe die Einsicht der, der Wahlcommission vorliegenden Bürgerliste zu, und wird, soweit nicht schon in dieser die nöthigen Bemerkungen beigcfügt sind, auf Verlangen sofortige Auskunft über die gehegten Zweifel gegeben werden. III. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind endlich nach Art. 35, der Gem.-Ordn.; 1) alle activen Staatsdiener, mögen solche definitiv, oder nur widerruflich angestellt sehn; jedoch ist denselben im Fall die Wahl aufi sie fällt , unbenommen, das Staatsamt niederzulegen und die Wahl anzunehmen; 2) die Militärpersonen, welche int activen Dienst oder noch in der Reserve stehen; 3) Geistliche und Schullehrer im activen Dienst. Dagegen ist der abtretende Bürgermeister nach Art. 14 der Gemeinde-Ordnung wieder wählbar. IV. Bezüglich des Wahlverfahrens wird nach Art. 37 der Gem.-Ordn. auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1) An die während der oben genannten Zeit zur Abstimmung erscheinenden Bürger werden die mit fortlaufenden Zahlen versehenen Stimmzettel nach vorheriger Mischung derselben in der Weise abgeben, daß nur jenen allein das Nuw- mer ihres Stimmzettels bekannt ist; 2) das Beschreiben der Stimmzettel kann ebenso gut im Wahllocal, wie außer demselben stattfinden ; 3) Da nach Art. 13 der Gem.-Ordn. d r ei Candidaten erwählt werden müssen, so wird jeder Abstimmende die Namen der drei von ihm zum Bürgermeisteramt AusersehcneN wählbaren Bürger a u f d e n c r h a l t e n e n S t i m m- zettel schreiben oder schreiben lassen; enthält ein Stimmzettel mehr als drei Namen, so wird er als ungültig betrachtet. 4) Ein deutliches Schreiben der Namen und eine genaue Bezeichnung des gemeinten Bürgers, (insbesondere wo mehrere Bürger von demselben Namen vorkommen) durch Beifügung des Vornamens, Gewerbö, der Straße, wo er wohnt, ist um so nöthiger, als da, wo über die gewählte Person Zweifel entstehen kann, die gegebene Stimme als ungewiß nicht berücksichtigt wird; Jedem, der sich über die Bezeichnungen der von ihm zu Wählenden verlässigen will, steht zu diesem Behufe die Einsicht der Bürgerliste offen; — 5) Wie die Stimmzettel von den Abstimmenden in Selbstperson in Empfang zu nehmen sind, so sind sie auch von diesen in Sclbstperson wieder abzugeben, und findet ein Abstimmen im Auftrag eines Andern iticht Statt. 6) Sogleich nach der Zurückgabe des Stimmzettels an die Wahlcommission wird derselbe in ein doppelt verschlossenes Gefäß gelegt, welches erst nach Ablauf der oben erwähnten Abstimmungszeit und der erfolgten Erklärung, daß nun keine Abstimmung mehr angenommen werde, geöffnet wird, damit zur Erhebung des Resultats geschritten werden kann. 484 V. Nachdem das Resultat der Wahl mittelst besonderer Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntnis) gebracht seyn wird, liegen die Wahlactcn zu Jedermanns Einsicht auf dem Bureau des Gr. Bürgermeisters drei Tage lang offen, damit sich die Wähler von dem richtigen Eintrag ihrer Abstimmung in der AbstimmungS- und Zählliste überzeugen können, während welcher drei Tage allenfallsige gesetzliche Einwendungen gegen die Wahl oder gegen die Gewählten bei Gr. KreiSrathe dahier vorzubringen sind. VI. Nicht in Befürchtung deö Grundes zu allen- fallsiger Anwendung, sondern nur der Vollständigkeit wegen macht man endlich auf die im Strafgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen über Verletzung der gesetzlichen Wahl- und Stimmrechte aufmerksam. Art. 202. Wer in Bezug auf vorzunehmende gesetzlich augeordnetc Wahle» einem Wähler mittel - oder unmittelbar Geld oder andere Vermögensvortheile zum Geschenke gibt oder verspricht, soll ebenso wie der Wähler, welcher das Geschenk oder daS Versprechen annimmt, mit Gefängniß oder CorrectionShauS bis zu einem Jahre bestraft werden. Art. 455. Das gegebene Geschenk wird in allen Fällen confiScirt. Kanu dasselbe nicht mehr herbeigeschafft werden, so hat der Empfänger, oder, wenn die Rückgabe erfolgt ist, der Geber den Werth zu ersetzen. Art. 203. Wer Wahlzelle! bei gesetzlich angeordneten Wahlen verfälscht oder unterdrückt, oder betrüglich austauscht oder absichtlich einen andern Namen darauf setzt, als ihm angegeben worden, soll mit CorrectionShauS biö zu einem Jahre bestraft werden. Schließlich spricht man die Hoffnung aus, daß die hiesigen Bürger sich recht zahlreich zur Abstim. mung einfinden und dadurch ihr seither oft bewährtes Interesse an der Gemeindeverwaltung bei Ausübung eines der wichtigsten und einflußreichsten Rechte von Neuem beurkunden werden, und darf man wohl zu allen Bürgern daS Vertrauen hegen, daß sie denjenigen Männern ihre Stimmen zuwenden, welche sie nach eigener Ueberzeugung als die Tüchtigsten und Würdigsten erkennen, und von deren redlichem Willen, das Staats- und Gemein- dewohl zu fördern, sie vollständig überzeugt sind. Gießen den 4. Juli 1848. Der Wahlkommiffär: Dr. Vogel. 1310) Gießen. Ausspielung Eine goldene Cylindcruhr nebst Kette und Ge- häng ist als freiwilliger Beitrag für Anschaffung der Waffen für solche, die unvermögend sind, dieselbe sich selbst anzuschaffen mir übersendet worden. Dieselbe soll zur Ausspielung gebracht werden, und sind Loose a 6 fr. bei RathSdiener Moll zu erhalten. Gießen den 2. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1339) Gießen. Die Stadt Gießen will zum Ankauf von Waffen für die Bürgergarde ein Capital von 8000 fl. zu 4% gegen kündbare Obligationen aufnehmen, und ersucht man diejenigen, welche sich an diesem Darlehen betheiligcn wollen, ihre Namen und Beträge aus dem Ralhhause einzeichnen lassen zu wollen Gießen den 2. Juli 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1337) Gießen. Die am 21. Juni d. I. fällig gewesenen Holzsteiggelder sind binnen 14 Tagen an die Stadtkasse zu bezahlen. Gießen den 30. Juni 1848. Der Stadtrechner Enders. Versteigerungen. 1350) Frankenbach. Donnerstag den 6. Juli d. I., Morgens 8 Uhr, sollen im Distrikt Kammerloh, Hungerberg, Ische- koppel und Niedernberg nachstehende Holzsortimenle meistbietend versteigert werden. 1) 50 Stecken Buchen-Scheidholz, 2) 134 „ Eichen- „ 3) 92% u Buchen-Prügelholz, 4) 68 n Eichen- u 5) 12 Stämme Eichen-Bauholz, von 20—30 Zoll Durchm. und 1112 Cubikfuß enthalt. ' - Die Zusammenkunft ist im Distrikt Kammerloh. Frankenbach den 26. Juni 1848. Der Bürgermeister - Kraft. 485 1341) Langgöns. Freitag den 7. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem alten Schulhause zu Langgöns die Herstellung nachverzeichneter Reparaturarbeiten an den Pfarrgebäuden, als: 1) Maurerarbeit, veranschlagt zu 240 fl. 55 fr. gemacht 8 313 214 68 160 2) Dachdeckerarbeit, 3) Schrcincrarbeit, 4) Schlosscrarbcit, 5) Glaserarbeit, 6) Weisbinderarbeit, ff ff ff n fi n tf n tf ff if ii ir tf n „ 30 if 55 n — u — u unter der bei der Versteigerung besannt _ werdenden Bedingungen an tüchtige Handwerker in Accord gegeben werden. Langgönö den 30. Juni 1848. Der Beigeordnete Dern. Feilgeboten. 1347) Alle Sorten Badehosen für Kinder und Erwachsene, wollene, baumwollene und leinene Halbstrümpfe für Kinder und Erwachsene, seidene und gezwirnte Kinder-, Herren- und Damenhandschuhe, sowie alle Sorten, wollene, baumwollene, weihe und farbige gezwirnte Garne und alle in dieses Fach ein* schlagende Artikel empfiehlt I. A. Busch u. Söhne Zu vermiethen. 957) Gießen. Daö Logis in meinem Nebenhause, bestehend auö 4 Zimmern verschiedener Größe, einer Dachstube, Speisekammer, geräumiger Küche mit Waschkessel, Holzremise, Boden und Keller, wird in der Kürze vacant und kann Anfangs August , höchst wahrscheinlich aber schon mit dem 1. Juli d. I. bezogen werden. Gießen den 21. Mai 1848. Dr. Weber. 1348) Gießen. Die ehemalige Vogt'sche Scheuer in der Eaplanögasse, wobei sich ein verschlossener Hof mit Ausgang nach der Bach befindet, ist auf mehrere Jahre zu verleihen. I. A. Busch auf dem Kreuz. Vermischte Nachrichten. 1344) Gießen. Wellenbad. Wir sehen das verehrliche Publikum in Kenntniß, daß ein in zwölf Bädern bestehendes Abonnement zu 1 fl. 45 fr. abgegeben wird und sind hierzu die nöthigen Karten auf unserem Comptoir in der Neustadt in Empfang zu nehmen. Gießen den 1. Juli 1848. Franz Peppler u. Comp. 1354) Gießen. Für die Rotte 8, Quartier SelterS- weg, (Comp. Geisel, Rotte 4.) Alle diejenigen, welche zur genannten Rotte gehören, werden aufgefordert, zum Zwecke der Aufstellung einer Liste, sich am 7. d. Mts. auf der Wache einzufinden, um entweder ihren Austritt oder ihr ferneres verbleiben bei der Bürgergarde definitiv anzuzeigen. Jedenfalls aber hat Jeder, so lange er seinen Austritt noch nicht gehörigen Orts angezeigt, sich dem Wachdieliste zu uiiterziehen, als sonst bedeutende Störungen in dem Wachreglement nicht zu vermeiden sind. Gießen den 3. Juli 1848. W. Birnbaum. 1358) Gießen. Ich wohne jetzt in dem Hin- terhanse deS Herrn Kratz in den Neuenbäuen. Ehr. PH. Vogel. 1357) Gießen. Die von dem nnnmehrigen Herrn Geheimerath Dr. Bansa in Homburg bisher verwaltete Agentur der hiesigen LebenSversicherungsbanf für Gießen und die Umgegend ist vom 16. Juli d. I. ab auf Herrn Hofgerichtsadvofat Krausfopf in Gießen übertragen worden. Indem wir dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, ersuchen wir die betheiligten Versicherten in der Agentur Gießen, die bis zum 15. Juli d. I. fällig werdenden Prämien noch an den Stellvertreter deö seitherigen Agenten Herrn Z. F. Duprö, zu entrichten. Gotha, den 27. Juni 1848. Das Bürau der Lcbeusversicherungsbank. Dr. Rost. G. Hopf. H. G. HaaS. Außer den befanden soliden Einrichtungen, empfiehlt sich obige Anstalt insbesondere durch die Billigkeit der jährlichen Beiträge, welche sich in Folge der vertheilten Dividenden von durchschnittlich 23 Procent bisher 486 Thlr. Beitritt für von 8 ff ff 4 50 ff 2 2 3 3 19 29 11 28 ff tf 1 7 10 ii ii ii ii n ii ii ii ii ii 18 1 19 ii ii ii ii ii ii h den II im II II II 2 2 3 3 noch bei Leb 30 Jahr 35 „ 40 „ 45 „ Sar. — Pf. auf 2 Thlr. 1 Sgr. 10 Pf. 7 „ 3 i, 6 „ 4 ii „ „ „ au „ „ „ 22 „ - für je 100 Thlr. lebenslänglicher Versicherung ermäßigt haben. Die Tividende für 1848 aus 1843 stammend beträgt 26 Procent. Durch Entrichtung mäßiger Zusatzprämien kann die Zahlung der Versicherungssumme zeiten erworben werden Außer den tarifmäßigen Präniien sind keinerlei Nebenkosten zu entrichten. Nach dem neuesten 9t ecfcenfd) cif beriet) t tveir bi$ (Silbe v- 3« die bet 93erfte[)erten nuf 14,820 mit 237 Mill. Thlr. Versicherungssumme und das effcctlve größtentheils hypothekarisch belegte Bankvermögen aus 5,100,000 Thlr. gestiegen, wovon obngesähr 900,000 Thlr. in den nächsten fünf Jahren als Dividende zur Verlheilnng kommen. Zu keiner Zeit empfiehlt sich die Benutzung dieser großartigen Sparkasse mehr, als in der jetzigen, wo Leben und Eigenthum des Einzelnen, so manchen außerordentlichen Gefahren Preis gegeben sind. Angekommene und ab gereifte Fremden 3 n den Gasthäusern. im Kappen: Hr. Rkckmann, Amtm. v. Trier. Hr. Soidler, Fabrik, v. Aachen. Hrn. Kfl. Sonnenberg ».Wetzlar, Kaufmann v. Wetzenhausen u. Kröschel v. Cöln. Hr. Ellcnberger, Lande, v. Alsfeld. Hrn. Kfl Leipold v. Bremen, Heidelberg u. Schottenfels v. Offenbach. Hr. Stirn, Jnstr.-Mach. u. Hr. Sartorius, Commiss. o. Biedenkopf. Hr. Landmann, Canzl.-Secret. v. Büdingen. Hrn. Kfl. Gon- ters v. Rheidt, Dewald v Vlotho, Spier u Sternberg v. Alsfeld. Hr. Wüst, Med.-R. u. Fürst v. Berleburg zu Wittgenstein m. Bedien, v. Darmstadt. Hr. Hirsch, Handelsm. v. Caffel grl. Braun v. Marburg. Hrn. Kfl. Königsberg v. Dietz u. Homberger v. Mannheim. Hr. Katz, Fabrik, v. Hanau. Hr. Wüster, Kfm. v. Elberfeld. Im Einhorn: Hr. Stiener m. Fr., Partie, v. Osna. brück. Hr. Rothhardt, Kfm. v. Nordhausen. Hr. Braun, Oberfin.-R- v. Darmstadt. Frl. v Marguarlf m. Bedien, v. München Hr. Walb, Kfm v. Mannheim. Hr. Bodenhäuser, Revis, v. Königsberg. Hr. Ponith, Reut. v. London. Hr Hübner, Paff. v. Cöln Graf v. Partefeld m. Bedien, Rittmstr. v. Potzdam Hr. v. Dannwiß, Lieutn. v Strclitz. Hr. Ritter, Kfm. v. Aschaffenburg. im Prim Carl: Hr. Schön, Kfm. v. Fulda. Hr, Rausch, Spedit. v. Großeneicheu. Hr. Blumenthal, Kfm. v. Rennertehausen. Hr. Binzer, Fabrik, v. Hatzfeld Hr. Grünebaum, Kfm. v. Battenberg. Hrn. Handels! Meper v. Steinsurt, Werthheim v. Nierstein u. Katz v. Jesberg. Hr. Rosenthal, Metzg. v. Nierstein. Hrn. Kfl. Isenberg v, Gilsenbcrg u. Krvmm v. Schotten Hr. Urff, Condit. v. Offenbach. vom 4. bis 5. Juli 1848. Im Darmstaedter Baus: Hr. Lang, Gastw. v. Lud- wigshütte. Hrn. GeschäftSl. Grohmann v. Oberroßbach u. Rühl v. Kirdorf. Hr. Ditschler, Fuhrm. v. Büdingen Hrn. Gcschäftsl. Menge! v. Eichenroth, Ehrlich u. Fischer v Ro- dorf u Binges v. Niedergemünden. Jungfer Stürz v. Vöhl Hrn Handelst. Hiegel v. Rcineroth, Oppenheimer v. Ange- roth, Fullmann v. Äffenhcim, Stein v. Londorf u. Schönfeld v. Keffclbach. Im Stern; Hrn. Handels! Katz, Volke u. Groß v. Wehrheim u. Bratengeper v. Schmalkaldern. Hr Fuchs, Goldarbeit, v. Pforzheim. Fr. Müller v. Schmalkaldern. In der Sonne: Hrn Geschäfts!. Noll v. Breidenbach u. Bär v. Nonnenroth. Hrn. Handels!. Sternberg v. Katzen« fort, Höfling v. Bensheim, Lück v. Sellnrod u. Wagner v. Beuern. In der Bose: Hr. Zwick, Gerb. v. Grünberg Hr. Schnur, Geschästsm. v. Heldenbergen. Hr. Eckstein, Handelsm. v. Vadenrod. Hrn. Tuchm. Spanier u. Franck v. Schotten. Hr. Fischer, Musik, v. Reiskirchen. Hrn. Oecon. Betz v. Wölfersheim u. Weller v. Melbach. In den Privathäusern. Bei Wittwe Lampus: Frl. Wittemann v. Darmstadt. — Bei Fr. Secret. Pauli: Fr. Freimann v. Herborn. — Bei Hrn. Schneidermstr. Braun: Frl. Klöß v. Darmstadt. -- Bei Hrn. Postdien. Kauf: Frl. Rupp v. Frankfurt. — Bei Hrn. Hofger.-Registr. Herzberger: Frl. Pfeil ».Darmstadt. — Bei Hrn. Reitkn. Jost: Jungfer Ochsen v. Oberohmen. — Bei Hrn. Dr. Weigand: Hr. Weigand, Revierförster v. Steinsurt- Sprechhalle für zeitgemäße Mittheilungen. (B e i b -........... Der Aufruf der Freunde des Volkes, der Wahrheit und des Rechts, vom Tag des Sommer-Anfangs 1848. Unparteiisch geprüft von einem Freunde des Volks, der Wahrheit, Mäßigung und Ordnung. Als Beiblatt zum Wochenblatte vom 24. Juni d. I. kam mir ein Aufruf an die Bewohner der Provinz Oberhesfen in die Hände, der zwar durch seine freundliche Anrede „Liebe Landsleute" wie ein christlich apostolischer Hirtenbrief beginnt, sich aber bald in eine solche zelotische (eifernde) Sprache verliert, daß man darin nicht die besonnenen und leidenschaftslosen Warnungen, Mahnungen und Belehrungen erkennt, wie man sie von politischen Lehrern und Propheten zu erwarten berechtigt ist, die sich Freunde des Volks, der Wahrheit und deö Rechts nennen. Wir wollen nun einmal unparteiisch prüfen, m wie weit den Verfassern die obige Benennung zukommt. _ „ Zunächst nennen sich die Herren Verfasser Freunde des Volks. Haben die Verfasser auch den Begriff Volk in seinem vollen Umfange erwogen? Nein! denn sie haben den Begriff Volk nach dem kurzen Maßstabe engherzigen Parteigeistes gemessen. Volk scheint nämlich den Verfassern eine Parier zu seyn die sie vorzugsweise das Volk nennen, wie sich einst in stolzer Überschätzung Israel das auserwählte Volk GotteS nannte. Läßt aber eine solche beengte Auffassung des Begriffes Volk wahre Volksfreüdlichkeit (Popularität) zu? Nein, meine Herren! die wahre Volksfreundlichkeit schließt engherzigen Parteigeist aus; denn die Grundlage wahrer Popularität (Volksfreundlichkeit) ist Lwbe und Humanität, d. i. diejenige menschliche Gesittung und Gesinnung, welche nicht durch verletzende Herausforderungen erbittert, sondern durch die geistigen Waffen der Ueberzeugung den Sieg über anders denkende Gemüther erobert. Und ist nicht ein solcher Sieg der glänzendste Triumph? sind nicht diejenigen Lorbeern die schönsten, die man durch die Macht überzeugender, nicht verletzender Wahrheit gewinnt? Und gewiß halten auch die V. s sser mit uns l a t t.) die unblutigen durch die Waffen des Geistes gewonnenen Trophäen für schöner, als die blutigen Lorbeeren des Kriegs! Malen ja doch die Verfasser in ihrem Aufrufe die Schrecken des Kriegs mit so abschreckenden Farben, daß sie gewiß den Frieden unter den deutschen Brüdern für keinen bloßen Traum gutmüthiger Schwärmer oder Schwachköpfe halten. Gewiß, denn den Krieg für ein nothwendiges liebel erklären, für einen großartigen Aderlaß der Menschheit halten, — dies können gewiß nur fanatische Politiker, denen die Guillotine ein völkerbeglückendes Instrument ist, ein Werkzeug der Freiheit und der Reform. Göthes Worte: „Träumt ihr den Friedenstag? Träume, wer träumen mag! Krieg! ist das Losungswort, Sieg! und so klingt es fort." sind der Wahlspruch für wuthberauschte Politiker, für Völkerstürmer, wie Attila, die Gottesgeisel, Scha Nadir und Napoleon, die mit eherner, Alleö zermalmender Gewalt über die Erde schritten, wie Würgengel der Menschheit. Gewiß verabscheuen die Verfasser mit uns jene blutigen Wcltstürmer und ihre Losungsworte! Sie billigen vielmehr, wie wir, was der Chor in Göthes Faust spricht: „Wer im Frieden Wünschet sich Krieg zurück, „Der ist geschieden vom HoffnungSglück." Und wie wahr ist, was der Fürst unserer deutschen Dichter, waS der unsterbliche Göthe sagt! Ja, der Krieg zerstört alle Segnungen, er vernichtet das Glück und Wohl der Menschheit was nur auf dem Boden des Friedens wahrhaft gedeihen kann. Man sehe nur hin auf Frankreich, welches das Glück der kaum gewonnenen Freiheit durch neue Ströme Bürgerblutes erkaufen muß, man lese nur die Berichte über Paris, wo in diesen Tagen an 18,000 Menschen als Opfer der Freiheit bluteten, wo die entfesselte Wuth der Leidenschaften Greuel beging, vor denen der ruhige besonnene Mensch zurückschaudert. Ja, diese Kämpfe der jüngsten Tage in Pariö, wo Bürger gegen Bürger kämpften, und sich im Blute ihrer Brüder badeten, sie sind eine wahre 488 Bluttaufe der Freiheit, eben so gräßlich, als die Pariser Bluthochzeit unter Carl IX. Hoffentlich werden wir in Deutschland keine solche abschreckenden tragischen Auftritte erleben. Denn, obgleich es auch bei uns hin und wieder nicht an Reformatoren fehlen soll, welche glauben, daß es nicht eher besser werde, bis die Guillotine aufgerichtet sei; so wollen wir doch zur Ehre der deutschen Nation glauben, daß solche politischen Schwärmer und Fanatiker, die der Genuß der Freiheit zur Wuth berauscht hat, seltene Erscheinungen bei uns sind, und daß diese Fanatiker aus dem Taumel ihres politischen Rausches zur nüchternen Besonnenheit erwachen werden, wenn sie die blutigen Ereignisse in Paris mit einiger Aufmerksamkeit prüfen. Daß wir Deutsche solche Gräuel nicht zu befürchten haben, dafür bürgt einerseits die durch den bessern und allgemeinern Volksunterricht Deutschlands gewonnene größere Humanität (menschliche Gesittung), andrerseits die dem Deutschen angeborene größere Besonnenheit und Mäßigung, durch welche die Herrschaft deS Geistes über die Wuth der Leidenschaften leichter behauptet wird. Diesen Ruhm der Humanität und Bildung, wodurch bei aller politischen Trennung und Schwäche nach Außen doch der Deutsche die Achtung der europäischen Völker genießt, diese Besonnenheit und Mäßigung laßt uns in diesen sturmbewegten Zeiten bewahren! Laßt allen Parteihaß fallen, durch welchen dieFrei- heit gefährdet wird, denn Parteihaß, sowie Furcht und Schrecken lösen alle Fugen der menschlichen Gesellschaft. Nur ein Nero konnte den Schrecken zu seinem Staatsgrundsatz machen, wenn er sagt: „Mag man mich hassen, wenn man mich mir fürchtet!" Nein, Liebe, Eintracht und Vertrauen allein sind die starken Bande, die die Menschheit binden sollen, sie sind der ächte Leim und Kitt, um die Menschheit zusammen zu halten. Haben dies die Verfasser jenes Aufrufs: „Liebe Landsleute," haben dies die Gegner in ihrer Entgegnung gehörig beherzigt? Nein! Beide haben die Schranken der Mäßigung überschritten. Wir wollen über die beiderseitigen Motive kein entscheidendes Urtheil fällen; ja wir können wohl mit Grund annehmen, daß die Motive auf beiden Seiten rein und lauter gewesen, allein beide Thcile scheinen nicht den rechten Weg eingeschlagen zu haben. Darum sind Stimmen der Mißbilligung sowohl gegen die Verfasser des Aufrufs „Liebe Landsleute" als gegen die Verfasser der von Lang, Hillebrand und Fendt ergangenen iH■-1 .rj■'> r'i'iII"r J,!i'i"»i ■ Druck und Verlag der G. D. Brr Entgegnung laut geworden. Beide wollen Volksfreunde feyn, Beide haben für das Wohl des Volkes wirken wollen. Ihre Ansichten und Bestrebungen sind lobenswert!), die Formen sind eS nicht! Haben sich nicht beide von engherzigem Parteigeist leiten lassen, der das Grab wahrer Freiheit ist? (Schluß folgt.) Erklärung Um dem fortwährenden Vorhalt „ warum ich gegen die Anschaffung der Gewehre gestimmt habe" zu begegnen und ferneren Erplicationen hierüber ein für allemal überhoben zu feyn, erkläre ich hiermit, daß derjenige, welcher dem Publikum über meine Aeufferungen in der betreffenden Sitzung Mittheilung zu machen für nöthig fand, mich entweder mißverstanden oder absichtlich die Unwahrheit verbreitet hat, denn sonst hätte er wissen müssen, daß ich nicht dagegen gestimmt, sondern unter dem Bemerken „daß, da die Sache so lange auf sich beruht habe, es nun auf ein auch zwei Tage nicht ankommen könne," darauf bestauden habe, daß vom Generalrathe erst das Bedürfnis und dann weiter angegeben werde, in welcher Weife der Stadt wieder Ersatz geleistet werden soll. *) In wie weit diese meine Aeufferungen etwas gehässiges au sich tragen, und ob eS nicht an seinem Platze ist, daß ich nicht in Gallopp und ohne alle Grundlage zu 14—bis 16000 fl. (von so viel war ursprünglich die Rede) meine Zustimmung gegeben habe, überlasse ich der Beurtheilung meiner resp. Mitbürger. Gießen den 3. Juli 1848. I. G. Appel. Die bairische Kammer hat daS Ablvsungs« gesetz mit 113 gegen 9 Stimmen angenommen. Die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, sowie die Aufhebung, Firirung und Ablösung der Grundlasten wird gewiß im ganzen Lande einen sehr guten Eindruck machen. *) Hierüber ist bis heute noch nicht entschieden und zwar um deswillen nicht, w-j; erforderlichen Erklärungen biS jetzt noch ai*t bei dem Stadtvorstand eingelangt find. hl'schen Buch- und Steindruckerei. 499 musikalische Unterhaltung anstellen, zu deren recht zahlreichem Besuche ein hiesiges Publikum ergebenst eingeladen wird. Der Eintrittspreis , für jeden Herrn beträgt 12 Kreuzer ohne jedoch damit der Freigebigkeit in etwaigen Mehrbeträgen, wofür man recht dankbar sein wird, beschränken zu wollen. Anfang prä'cis 3 Uhr. Gießen, den 7. Juli 1848. Der Director Schwabe. 1364. Auf dein beute vor sechzehn Jahren in weiteren Kreisen bekannt gewordenen Wollenberge unweit Wetter (bei Marburg) wird den 17. dieses Monats ein Volksfest fein. Von der Stadt aus — nachdem daselbst zuvor die Weihung einer deutschen Fahne Statt gefunden haben wird — bewegt sich der Festzug um 10 Uhr Morgens. Indem wir zur Theilnahme hierdurch cinladen, ersuchen wir um Zuschrift namentlich derjenigen Städte, die sich zahlreicher zu betheiligen beabsichtigen. Wetter, in Kurhessen, am 2. Juli 1848. Die Festordner. 1366. Wie und auf welche Weise in vorigen Jahren die Parcellenvermessungen in Beuern stattgefunden haben, lehrt folgendes Beispiel: Der Ortsbürger Friedrich Weymer in Beuern war durch die Vermessung des Geometers Wißner, in Gro- ßenbuseck wohnhaft, durch irgend einen Fehler bei Vermessung um eine Wiese bei der Neumühl gekommen. Diesen Fehler mit wenig Arbeit wieder zu heben, wurde von Seiten des Geometers bestimmt: etlichen Wiesenbesttzern, namentlich Adam Kumpf in Beuern, von ihren in einem ganz anderen Wiesengrund 3 Viertel Stunde von ersterem gelegenen und von jeher ausgesteinten Wiesen (Appelspecks Wiese) abzuschneiden und es dem Weymer zu geben. Kumpf reklamtrte über solche That, wurde aber von Assessor Stein, damals in Gießen, jetzt Landrichter in Sich, durch Verfügung abgewiesen. — Man fragt daher, war die Verfügung und die Vermessung recht? Beuern am 18. Juni 1848. Adam Kumpf. Procent bisher für den Beitritt im 30 Jahr von 2 Thlr. 19 Sgr. ........35 „ „ 2 „ 29 „ 8 II ff ff ff II II L.ÄLL n-ch b°> 3 3 ii ii 40 45 ii ii 11 28 H II II II II II II 11 II II 11 11 II II II II 11 II 18 1 19 ii ii ii 1 7 10 3 ir 6 it & ir 2 2 3 3 — Pf. auf 2 Thlr. 1 Sgr. 10 Pf. 7 „ ii „ „ „ „ 50 „ „ 4 „ 22 „ - für je 100 Thlr. lebenslänglicher Versicherung ermäßigt haben. Die Dividende für 1848 auö 1843 stammend betragt 26 Procent. Vermischte Nachrichten. Sow P-imk» .tämäs ®s™*™ Herrn I. F. Dupre, zu entrichten. Gotha, den 27. Juni 1848.$ Lebensversicherungsbank. geilen erworben werden Außer den tarifmäßigen Prämien sind keinerlei Nebenkosten zu entnch en Nach dem neuesten Rechenschaftsbericht war bis Ende v. d>e Zahl^ der Versicher^ mit 23'/. Mill. Thlr. Versicherungssumme und das effectrve großtentheils hypothekarisch belegte Ban 500 möaen auf 5,100,000 Thlr. gestiegen, wovon obngefähr 900,000 Thlr. in den nächsten fünf Jahren als Dividende zur Verlheilung kommen. Zu keiner Zeik empfiehlt sich die Benutzung dieser großartigen Sparkasse mehr, als in der jetzigen, wo Leben und Eigenlhum deö Einzelnen, |o manchen außerordentllchen Gefahren Preis gegeben sind. _____________ 1372) Gießen. Weiße und farbige Brabanter leinene Strickgarne, wie auch ächt englische baumwollene Strick- und Webergarne empfiehlt 1378) Gießen. In dem Hause der Kleinkinderschule, dem ehemaligen Orgelbauer Le ich tischen Hause in der Wolkengasse, ist eine vollständige, sehr bequeme Familienwohnung zu vermiethen unv sogleich zu beziehen, worüber der Unterzeichnete nähere Auskunft ertheilt. Gießen den 5. Juli 1848. Prof. Dr Vir. Es ist eine unangenehme Empfindung, sowohl für Militär als Bürgergarde, wenn sie rn Steinen ercrcirt, wie sich solche am untern Ende des Brandes nicht unbedeittenv vorfinden. Sollte die Stadt dre,e Stellen nicht billiger Weise mit Sand überfahren lassen und der Brand zum Ererciren stets in gutem Stand erhalten wollen. _____ —---------- Dex AHemd. Länger lagern schon die Schatten Auf den frischen grünen Matten Und der Thau Eingelullt im Nebelschleier Ruht die Flur in stiller Feier, Müd' vom Tag Perlet an dem Gras der Au; Heil'ger Frieden schwebt hernieder, Flötend sucht das Waldgcfieder Seinen Bau. Lange lichte Streifen malen Noch der Sonne letzte Strahlen; Abendschein Drängt sich durch den Bnchenhain; Zitternd regt fich's in den Bäumen, Böglein schaun in Liebesträumen Freundlich drein Droben an des Himmels Bogen Kommen Wolken sanft gezogen: Goldner Saum Kränzet sie wie billiger Schaum; Wie von rosigem Glanz umflossen Schweben sie gleich mächt'gcn Rossen Durch den Raum. Von der Thürme goldnen Spitzen Flieht der Strahlen flimmernd Blitzen; — Frommes,Afisi Tön! dem letzten Schimmer nach; Mild nur dringt das Sterugefunkel Durch das matte Nebeldunkel Zu uns her, Flimmert nur, doch strahlt nicht mehr; Welten, die wir schaun und ahnen, Ziehn auf ungemeff'nen Bahnen Hoch und hehr. — Horch, was raufchet in dm Bäumen? — Wolken mit den goldnen Säumen Theilen sich Und der Mond strahlt feierlich; Millionen Perlen strahlen An dem Gras und Blumenschalen Neigen sich. Hier wohnt Gott in diesen Räumen, Auf der Au und in den Bäumen! — „Ihm sei Ehrl" Hör' ich's flüstern rings umher, Engelstimmen singen's nieder, Aeolsharfen lispeln'S wieder: „Ihm sei Ehrl"- F. Hüne. Druck und Verlag der G. D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei. SprechhaUe für zeitgemäße M i t t h e i L u n g e n. (Beiblatt.) „Zwei Stunden Plünderung", so lautet eine der Bedingungen, welche in den jüngsten Pariser Schrek- keustagen als Antwort auf die Aufforderung zur Beendigung deS Kampfes von den Aufrührern hinter den Barrikaden gemacht wurden. Wer wendet sich nicht mit Grausen ab, wenn er dieses Wort vernimmt, nicht von blutlechzenden Soldaten gegen eine feindliche Stadt, sondern von Bürgern gegen ihre Brüder und gegen ihren heimatlichen Heerd gerichtet! Betrachtet die, welche es gesprochen; sie sind Menschen wie ihr! Pulverdampf hat ihre Gesichter geschwärzt; sonst würdet ihr nicht blos das Brandmal des entwichenen Galeerensträflings, der sich in die Menge trotziger Arbeiter gedrängt, ihr würdet auch die Züge des Grimmes über Enttäuschung, ihr würdet die Todtenblässe des Hungers und der Verzweiflung auf mancher Wange erkennen, und diese Biässe würde die lauteste Anklage erheben, und nicht blos gegen die, welche die Bedingung auSriefen, sondern auch gegen jene, welche die Schuld tragen, daß sie auSgerufen werden konnte, die in der neueren Geschichte bisher beispiellose Bedingung: „Zwei Stunden Plünderung!" Wendet den Blick von diesen Barrikaden auf die Stühle der provisorischen Regierung, auf die Tische, wo die geheimnißvollen Blätter liegen, welche die endlich gefundene Lösung des großen Räthsels der socialen Frage enthalten sollten. Louis Blanc hat das Räthsel gelöst, dem alle Welt nachgesonnen, er hat die große goldene Bulle des neuen Bundes gefunden, welche die Armuth mit dem Besitz ausgleichen und daö goldene Zeitalter zuerst in der bürgerlichen Gesellschaft einer socialistischen Musterrepublik Herstellen soll. — Und nun schaudert ihr, da ihr den Sinn des Geheimnisses erfahren? Wie lautet denn der Inhalt jener Friedenskunde? Ihre Worte wehen auf der Blutfahne hinter den Barrikaden: — „Zwei Stunden Plünderung!" (Schluß folgt) 1369. Berichtigung. Herr Hüne gibt in der Sprechhalle, Beiblatt zu Nr. 61 des Gießener Anzeigeblattes über den Inhalt der von mir in der Volksversammlung bei Großen- linden gehaltenen Rede ein- gereimte Erzählung, über welche ich Folgendes zu bemerken mich veranlaßt finde. Der Inhalt meiner Rede war dieser. Deutschland, seit langer Zeit schwach durch seine Zerrissenheit und benachtheiligt in seinen materiellen Interessen, wie denen der wahren Freiheit, nach außen und innen, habe sich nach dem von Frankreich ausgegangenen Anstoß erhoben, um die nöthige Einigung für seine gemeinsamen Interessen zu gewinnen. Es habe dazu seine selbstgewählten Vertreter nach Frankfurt gesandt, und — weil die bestehenden Einzelregicrungen nicht alle freiwillig in diese neue Ordnung der Dinge eingetre- * len — den großen Grundsatz der Volkssouveränetät aufgestellt. Das bedeute aber nicht soviel, daß nun jeder Einzelne souverän sey, d. h. die Fülle der Macht und Gesetzgebung in sich schließe, sondern es bedeute vernünftigerweise nur, daß jeder nun an der Wahl der Volksvertretung und so indirect an der Gesetzgebung Antheil habe. Die Volkssouveränetät werde also durch die Volksvertreter repräsentirt, wie in Frankreich die Nationalversammlung decretirt hat, daß das französische Volk seine Souveränität dem Präsidenten deligirt (d. h. zur Repräsentation übertrage), und abermals jüngst in einer Addreffe an das französische Volk ausdrücklich sagt, daß die vom Volke gewählte höchste Behörde als Schöpfer und Hüter des Gesetzes, der Träger der Volkssouveränetät sey. „Sonst hätten wir statt 34 Souveräne, die über dem Gesetze stünden, nun sogar 40 Millionen". Darnach sei die Nationalversammlung in Frankfurt der wahre Ausdruck und Träger der Souveränetät, und der unverletzliche Repräsentant derselben (wie in jedem constitutionellen Lande das unverantwortliche Oberhaupt auch). Das Manifest von Rouge, Metternich, Bayrhofer sey also nicht eine Vertheidigung der wahren Volksfreiheit, sondern ein Angriff auf die Volkssouveränetät. Dazu habe ich ausdrücklich bemerkt, icb wollte über den Werth oder Unwerth der Republik nicht weiter sprechen, „obgleich ich das Blatt der Geschichte aufrollen könnte", das nicht für Dauer und Glück einer solchen Regierungs- sorm spreche, wie auch die Zustände Frankreichs nur ein trauriges Bild davon zeigten. Daran knüpfte sich die Aufforderung zur Anerkennung der Nationalversammlung, Gagcrns und zur Treue gegen unseren guten Fürsten. Dazu bemerkte ich noch, daß ich den ganzen Un- 498 terschied zwischen Republik und der wahren constitntio- netten Monarchie' nur darin erkenne, daß in der Republik ein stets wechselndes, in der Monarchie ein erbliches Oberhaupt die höchste Spitze bildet. Aber gerade die Erblichkeit des constitutionellen Oberhauptes, der nur ein Erblicher Präsident ist, sichert Kredit, Ruhe und Ordnung, weil er als erblicher Träger der Volkssouveränetät (nach dem Willen des Volkes) unverantwortlich ist, und so von den Stürmen der Systeme unberührt bleibt, während die Minister verantwortlich sind und so mit den Volksvertretern (den anderen wechselnden gewählten Vertretern der Volkssouveränetät) wechseln. Alle anderen Formen des Staatsmechani sinus können in der Republik und constitutionellen Monarchie ganz und gar bis in die kleinste Einrichtung hinab dieselben seyn. Darnach scheint es nun freilich ganz unnöthig, wenn man glaubt und lehrt, daß die sog. Republik die Volkssouveränetät besser darstelle oder schütze oder auch besser für das Volk, namentlich den Besitzlosen und die Arbeiter besser sorgen könneals die constitutionelle Monarchie, sobald da die Ver- tretet des Volkes wirklich ihre Pflicht thun. Sie können ja (mit Ausnahme des wechselnden Präsidenten) alle die Einrichtungen durchsetzen, die man sich bei Republik wünscht und denkt. Ueber- haupt ist meine letzte Ueberzeugung die, wie ich ja auch in der Moral lehre und meine Herren Zuhörer mir dies bezeugen werden, daß jede Staatsform gut ist, die der Geschichte und den wirklichen Bedürfnissen eines Volkes angemessen ist, sobald darin nur der rechte Geist regiert. Mit diesen Grundsätzen vergleiche man nun die gereimte Erzählung des Herrn Hüne über den Inhalt meiner Rede, die nur der Wiederschein jener Grundsätze gewesen ist. Schon die Bemerkung ist unrichtig: Die Kvllnersche Rede, die nachher kam, Im ganzen dieselbe Richtung nahm", weil Form und Inhalt von der des Herrn Major Peppler nach Obigem wesentlich verschieden war. Für eine reine poetische Fiction erkläre ich aber das Folgende: Nur, daß er noch mit stärker» Ausdrücken Die Republik tadelte in allen Stücken: Sprach z. B., wie gewißlich dann Würde verruiniret der Bauersmann, Daß kein Hab und kein Gut und Geld In der Republik sei sicher gestellt. Kurz, er meinte es sei ein Graus, Wenn »ns käm die Republik ins Haus." wovon ich nach Obigem nicht das Geringste, nicht einmal dem Sinne nach gesagt habe, auch gar nickt sagen konnte. Ebenso muß ich die Ehre ganz ablehnen, daß Herr Studiosus Hillebrand auf meine Rede Bezug genommen: „Sagte den Leuten, es sei kein Haar An der Köllnerschen Rede wahr; Sie wollten die Geldkästen gewiß wcht plündern. Auch nicht Handel unb Gewerbe hindern;" Zch habe nur eine Beziehung gefunden auf den Aufsatz in der Sprechhalle, dessen Verfasser ich nicht kenne, und hat wohl vernünftigerweise Herr Hillebrand mit den von Herrn Hüne angeführten Bemerkungen nicht meine Rede meinen können, weil diese gar nichts von dem enthalten hat, was er nach Hm. Hüne widerlegen wollte. Dazu ist aber Hr. Hillebrand wohl unfähig, zu sagen, es sey von dem Inhalt meiner Rede „kein Haar wahr." Indem ich also gegen die poetische Freiheit des Hrn. Hüne die Wahrheit darlege, erkläre ich, daß ich mir die Republikaner als solche gar nicht in der furchtbaren Weise vorstelle, wie ich es nach der Poesie des Hrn. Hüne thun soll. Ich halte die Erklärung für die eine oder andere Staatsform für gänzlich gleichgültig für den sittlichen Werth des Menschen. Ich selbst zähle sehr edle Männer in beiden Parteien zu meinen theuersten Freunden, und meine, daß wcr vor Gottes Augen wirklich ein guter Mensch ist, nickts an seinem Werth verliert, er mag sich nun für Republik oder constitutionelle Monarchie erklären. Ein guter Mensch achtet aber vor allem die Rechte feiner Nebenmenschen und hütet sick, aus Achtung der wahren Freiheit, Ehrenmänner zu beleidigen und zu ver- 1367. Danksagung. Unfern hiesigen Einwohnern sagen wir int Namen sämmtlicher Mitglieder des Turnvereins, sowohl für die gastfreundschaftliche Aufnahme der, bei dem am 25. Sunt abgehaltenen Feste, anwesend gewesenen Turnern, als auch überhaupt für die Theilnahme an der Verschönerung des Festes, hiermit unfern wärmsten verbindlichsten Dank und werden uns stets zur ernsten Aufgabe machen, uns das Wohlwollen unserer hiesigen Einwohner, welches sich bei dem abgehaltenen Feste zu Tage gelegt hat, zu erhalten. Gießen, d. 2. Juni 1848. E. L. Ferber F. Bieber. Ister Sprecher. Schristwart. 1365. Künftigen Sonntag, den 9. Juli wird das Musikcorps der Bürgergarde zum Behufe der Anschaffung der ihm noch fehlenden musikalischen Instrumente, im Buschischen Garten eine