fv* • vln^cigzblatt ie Stadt G und die Kreise Gießen, Vrünberg und Hungen. isas Samstag den 1* April JV& 27 Dieses Blatt erscheint jeden Dienstag und Freitag, Abend». Der dt-lnum-r'dem man dieses hiermit öffentlich bekannt macht, fordert man alle Diejenigen, die etwa Ansprüche an >cnen Nachlaß haben, auf, dieselben so gewiß binnen 6 Wochen dahier anzuzeigen, als sie sich sonst die Nachtheile selbst zuzuschreiben haben, die für sie aus der Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen werden. Gießen am 13. März 1848. P Gr. Hess. Landgericht das. Ploch. 602) (Grünberg.) Der sehr unbedeutende Nachlaß des am 27. Juni v. I. in Flensungen verstorbenen Konrad Schnabel von hier, ist überschuldet. Zur Abwendung des ConcursverfahrenS werden auf den Antrag des bestellten Curators, Christoph Sudheimer von hier, die bekaimten und unbekannten Gläubiger des genannten Konrad Schnabel hiermit ausgefordert, zum Versuch eines Arrangements im Termine Donnerstag den 4. Mai d. I-, Morgens 9 Uhr, entweder in Selbstperson, oder durch zu einem Bergleichsabschlusse gehörig Bevollmächtigte vertreten, dahier zu erscheinen, wobei von dem Ausbleibenden angenommen werden soll, daß er den Beschlüssen der Mehrheit der Gläubiger beitreten werde. Grünberg den 16. März 1848. Gr. Hess. Landgericht das. Welcker. augenblicklich noch nicht in's Leben treten kann, weil dazu mancherlei Einrichtungen nothig, daß aber zu/ Vollziebung derselben die erforderlichen Einleitungen getroffen worden sind, und von der ersten öffentlichen Sitzung das Publikum weiter m Kenntniß gesetzt werden wird. Gießen den 29- März 1848. Der Bürgermeister Gg. Reiber. Zu der weiteren Verhandlung von dem Generalrathehat l'^^^ttafwmmission dem Generalrathe Zu jedem Disciplinarverfahre > .st eme dur«^» da- LooS * ® um Entsetzung von diese Strafcommission um das Doppelte verstärkt.____________ Vorstehende, von dem Generalrathe berathene Statuten werben ^^d^rgardistenzu^^ Kenntniß mitgetheilt. Etwaige Bemerkungen sind schnftlich binnen acht ^ageu GeneralratheS vr. Soldan einzureichen. Die Abstimmung wird s^,seralrath. Gießen den 1. April 1848. - 572) (Gieße n.) Donnerstag den 6. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiestgem Rathhause die den Kindern der verstorbenen Ehefrau des Oberbaudlreclion^ Secretariats-Aecessisten Ducassö, geborue Frech von Heppenheim, gehörigen Grundstücke:___ 2S/31 181a 128/ Klltr. Acker und 236 577) (Gießen.) Montag den 3. April d. 3-, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus, aus dem Nachlaß des Melch. Zinser dahier, zwei Gießener Stadt- Obligationen, ä 500 fl. U. ü 50 fl., 3 '/i % au porteur, öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 27. März 1848. Der Beigeordnete Rühl. 573) (Grünberg.) Versteigerung von Maurer- und Stemhauer- Arbeit. Dienstag den 4. April d. Z., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Büreau des Unterzeichneten die zur Erbauung der neuen Kirche in Grünberg noch zu vollendende Maurer- und Steinhauerarbeit, welche nach dem Voranschlag 16500 fl. beträgt, an den Wenigstfordernden versteigert werden, welches man mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß Risse, Voranschlag und Versteigerungsbedingungen den Interessenten dahier zur Einsicht offen liegen, und daß jeder Steiglustige, der nicht aus hiesigem Baubezirk ist, genügende Zeugnisse über seine Oualificalion vor der Versteigerung vorlegen muß. Grünberg den 24. März 1848. Der Gr. Kreisbaumeister des Baubezirks Grünberg. Noak, Vikar. 546) (Gießen.) Montag den 3. April d. Z., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus, auf Antrag der Schmidt Heinrich May's Erben dahier, deren zustehcnde Alt. Neu. HiKlftr. 377so6 y36a 3 Hofraithe im Kaltenloch, 377sog %69 3 Grabgarten daselbst, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 22. März 1848. Der Beigeordnete R ü h l. 618) (Gieße n.) Montag den 3. April, Vormittags 10 Uhr, soll in hiesigem Bürgerhospital die Lieferung der Waaren, welche zu den Kleidern der in diesem Jahr aus hiesiger Freischule confirmirt werdenden Kinder erforderlich sind, an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen am 30. März 1848. Der Rechner Lauer. 609) (Ruttershausen.) Montag den 3. April, sollen in dem Gemeindewald zu Ruttershausen, Distrikt Mäusbcrg und Wehrholz, folgende Holzsorti- mente versteigert werden: 1) 24 Stecken Buchen-Scheidholz, 2) 26 u U Prügelholz, 3) 37 II n Stockholz, 4) 15 II Eichen-Scheidholz, 5) 5 7- II „ Prügelholz, 61 12 II n Stockholz, 7) 2570 Stück Buchen- und Eichen-Wellenreisholz, 8) 13 ii Eichen-Stammholz von 13 bis 32 Fuß im Durchmesser und 10 bis 45 Fuß Länge. Von dem unter Nr. 4. genannten Holz eignen sich 4 Stecken zu vorzüglichem Küfer- und Glaser- Holz und die Baustänime sino bester Oualität. Der Anfang ist des Morgens um 9 Uhr und die Zusammenkunft auf dem Mäusbcrg. Ruttershausen am 29. März 1848. Der Bürgermeister Klinket. 608) (Hausen.) Montag den 10. April, Vormittags 9 Uhr, sollen auf der Bürgermeisterei zu Hausen nachstehende Arbeiten, als a. an den kirchlichen Gebäuden: 1) Erdarbeiten, veranschlagt zu — fl. 54 fr. 2) Maurerarbeit, „ „ 8 „ 34 » 3) Pflasterarbeit, „ » 59 „ 23 „ 4) Steinhauerarbeit, » » 14 „ 10 u 5) Schreinerarbeit, „ » 9 n — „ 6) Schlosserarbeit, „ » 7 » 48 » 7) Weißbinderarbeit, „ „ 2 „ 24 » 8) Dachdeckcrarbeit, „ „ 70 „ 21 » b. gemeinheitliche Arbeiten: 9) Planir- und Chaussirarbeit, veranschlagt zu 100 fl. — fr. 10) Pflasterarbeit, „ „ 108 „ — « 11) Maurerarbeit, » „ 73 » — „ öffentlich wenigstnehmend unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen in Accord gegeben werden. Hausen am 28. März 1848. Der Bürgermeister D ern. 593) (Lollar.) Holzversteigerung. Künftigen Dienstag den 4. April d. Z., sollen in dem Gemeindewald zu Lollar, Distrikt Buchwald, folgende Holzsortimente, als: 237 1) 48 Stecken Buchen - Scheidholz, 2) 17 „ „ Prügelholz, 3) 18% „ „ Stockholz, 4) 7950 Stück „ Wellen-Reisholz, 5) 2325 „ Kiefern- „ „ 6) 3900 „ „ Bohnenstangen, 7) 5 Buchen - Stammholz, 173 Cubkfs. hallend, öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Anfang ist Morgens 8 Uhr, und die Zusammenkunft an Ort und Stelle. Lollar am 28. März 1848. Der Bürgermelster 2. A. Der Beigeordnete Geißler. 605) (Rodheim.) Freitag den 7. April, Vormittags 9 Uhr, sollen im hiesigen Gemeindewald, Distrikt Rillscheid, nahe an der Chaussee: 1) 100 Stecken Buchen-Scheidholz, 2) 13 ii Eichen- „ 3) 80 n Buchen-Prügelholz, 4) 12 u Eicken- u 5) 103 ii Buchen-Stockholz, 6) 3350 Gebund Buchen-Wellen, 7) 28 Eicheu-Stämme zu Werk- und Nutzholz versteigert werden. — Die Zusammcnkunst ist in Rodheim. Rodheim am 30. März 1848. Der Beigeordnete Platt. 6ii) (Gießen.) Mehrere Fuder Korn - und Waizenstroh, sowie Kartoffeln, ftnb. in diesiger Stadt zu verkaufen. Das Nähere bei der Redact. d. Bltts. 597) (Gießen.) Bei mir sind zwei fette Schweine zu verkaufen. D Stamm. 591) (Gießen.) Ein Fuder Waizenstroh ist zu verkaufen bei H. Rothauge. 595) (Hattenrod.) Ich bin Willens, meinen Wagen, 2 Pstüge und 2 Eggen, aus freier Hand zu verkaufen. Ph. Haas, 0 zu Hattenrod. 598) (Weitershain.) Ein vor 12 Jahren neu erbautes zweistöckiges Wohnyaus, nebst Scheuer und Stall, ist auf den Abbruch, gegen Baarzahlung oder auf Zinsen, zu verkaufen bei Heinrich Erb IV. in Weitershain. 599) (Gießen.) Zwei Hundert Cent, gutes Heu, sowie eine große Partie Hafer, welcher sich zur Saal eignet, ist in großen und kleinen Partleen zu haben bei Georg La mpus, Lit. C. 1 am Kreuz. 701) (Gießen) Der Unterzeichnete ist be- auflragt, den am Riegelpfad gelegenen, der Frau Sleuerperäquator Ebenvein gehörigen Garten zu verkaufen, oder auch zu verpachten und sind die Bedingungen bei ihm zu erfahren. Dr. Diehm, Hofgerichtsadvokat. 617) (Gießen.) A. H Jughardt's Wittwe ist Willens, nachgenannle Aecker Donnerstags den 6. April, einer öffentlichen Versteigerung auszusetzen: Acker in der Schwarzlach, 502 OKlftr. haltend, Acker hinter den Eichen, 640 OKlftr. haltend. Ferner werden in demselben Termin auf 3 Jahre von Johannette Jughardt verpachtet: Acker am Krofdorferweg, 120 Ruthen haltend, Acker auf dem Haddergraben, 71 Ruth, halt., Acker am kleinen Grasweg, 97 Ruth, hallend. 616) (Gießen.) In Lit. D. Na 174, sind 35 — 40 Cent. Heu und Grummet zu verkaufen. 600) (Gießen.) In der Marktstraße Lit. D. Na 47, ist eine Partie gutes Heu und Grummet zu verkaufen. 590) (Gießen.) Lit. C. M 10 in der Maigassc, sind rothe Frühkartoffeln, sowie auch gute Setzkartoffeln zu verkaufen. 604) (Gießen.) Ein Haufen guter Mist ist bei Unterzeichnetem billig zu verkaufen. H. Hoffmann, Buchbinder. Feilgeboten. 612) (Gießen.) Alle Sorten frische Sämereien sind zu haben bei W. Löber'S Wittwe, in der Hintergasse. 610) (Gieße n.) Ein Haufen sehr guter Mist ist zu verkaufen bei L. Wagner, Lit. A. Na 74. 238 (Gießen.) 606) Rothe Sf Tribing Im Besitze vieler ärztlichen Zeugnisse über deren vortheilhafte Wirkungen, beehren wir N Herr SanitätS-Ralh Dr. N atorp in Berlin. Dr. Goinpertz in Köln. Dr. Brach in Bonn. Dr. Ernst in Düsseldorf. Dr. Brisken in Elberfeld. u If If selbst zum Fabrikpreise, pr. Paar a 36 fr. zu haben. Köln am Rbein. ff If II If If If If II ff U If If Die Sohlen sind durch eine Harzmasse chemisch präparirt, so daß sie jede ungesunde Aus- M dünstung der Erde von den Füßen abhalten. Man legt diese ungemein weichen Haarsohlen in M den Strumpf an die Fußsohlen, so daß der Fuß die Harzmasse betritt, um jeden schädlichen M Eindruck der Witterung zu hindern und hierdurch vielen Krankheiten cntgegcnzukommen; da S; das Harz durch seine Ausdünstung eine unreine Schweißmasse vom Körper sondirt,' so sind sie M daher bei zurückgebliebenem Fußschweiß, Schnupfen, Husten, Kopf- und Zahnschmerzen, Rheu- W matismus, Hämorrhoiden, Gicht u. s. w. besonders zu empfehlen. Wenn man drei Paar zum Wechseln nimmt, so hat man die richtige Wechselzahl. Die W» Sohlen sind so dünn, daß sie in den engsten Damenschuhen zu benützen sind. „ „ Dr. Spiritus in Solingen. Professor Dr. Ehelius in Heidelberg. n Dr. Hecker in Freiburg im Breisgau. Ober-Medicinalrath Dr. Schelling in Stuttgart. Medicinalrath Dr. Graaff in München. „ Dr. Müller in Wiesbaden. Geh. Hof- und Leibarzt Dr. Gugert in Baden-Baden. Kreis-Physikus Dr. Fischer in Cassel. Das Lager der Schweizer Haarsohlen haben wir dem Herrn Carl Frech in Gießen auf feste Rechnung übertragen, und sind da- uns, nur einige in Deutschland hochgestellter mid renommirter Herren Aerzte hier anzuführen, M nämlich: * Zu vermiethen. 592) (Gießen.) Im Hause des Oberappel- lations-Raths Knorr auf dem Seltersberge, ist die mittlere Etage, sowie ein Zimmer mit Kabiuet in der oberen, nebst einem 1 % Morgen haltenden Hausgarten von dem 1. April an zu vermiethen. Das Nähere ist im Hause des Geheimenraths Knorr zu erfragen. 594) (Gießen.) Eine Familienwohnung, bestehend aus zwei Stuben mit Kabinet, einer Kammer, Küche, Keller und Boden, ist bei mir zu vcr- miethen. PH. Euler, auf dem Seltersweg. 557) (Gießen.) Mehrere möblirteZimmer sind zu vermiethen bei Jac. Kausm. Worms Wittwe. 5600 fl anszuleihen! 603) (Lardenbach.) Am 1. Juli l. I. werden in d.er hiesigen Kirchenkasse 5600 fl. disponibel, welche im Ganzen oder in kleineren Raten zu 5% gegen doppelte, gerichtliche, aus liegenden Gütern bestehende Versicherung ausgeliehen werben können. Nähere Aüsk iusl ertheilt auf portofreie Briefe Lardenbach am 26. März 1848. A. Weitzel, Kirchenrechner. 239 a s» Sitttoc en )n U U U wer« lonibel, (U 5% Gütern können, fe tzel, chner. Vermischte Nachrichten. Feuer - Versichemngs - Gesellschaft Colonia, ftmktiomrt durch des Großherzogs von Hessen und bei Rhein König!. Hoheit. Grundkapital 3 Millionen Thaler (st. 5,230,000) II II Nachdem die Gesellschaft, in Erfüllung der in der Allerhöchsten Verordnung vom 26. November v. 3. als Bedingung für den Genuß der Rechte eines iuländsichen JustUuts bezeichneten Verpflichtungen, eine entsprechende Anzahl Actien im Großherzogthum begaben und cm Garantie-Kapital beim hochstpreis- lichen Ministerium d. I. u. d. I. hinterlegt hat, eröffnet sie ihre Geschatte tm Großherzogthum Mitteln der nachbezeichneten, von den hohen und höchsten Behörden bestätigten Agenten, nämlich: irr der Provinz Starkenburg: des Herrn Bürgermeisters L. Köhl in Gernsheim, (t Traupel in Bensheim, M Jagemann in Fürth, Gcm'.'-Einneh. F. C- Stcingötter in Langen, Kaufmanns Beruh. Otto Röhrig in Offenbach, Gem.-Einneh. Möller in Neustadt, II II des Herrn II II II H lich verabreicht. Darmstadt den 17. März 1848. I. G. Kahlert, General» und Haupt-Agent der Colonia. in der Provinz Oberhessen: Ludw. Gerh. Hast in Gießen, P. Preusser in Friedberg, Christoph Funk in Hungen, August Reuuing in Nidda, Ernst Ramspeck in Alsfeld, des Herrn Ludw. Ph. Abresch in Worms, Gem.-Einneh. Fischer in Oppenheim, Joh. Bapt. Soherr in Bingen, „ Gutöbesitz. Maschmann in Alzey, der Herren Gebrüd. Stadel in Mainz, sowie des unterzeichneten, von Höchstpreis!. Ministerium bestätigten General-Agenten. , Die Gesellschaft versichert bewegliche Gegenstände jeder Art, als: Kirchen-, Haus- und Ge,chafts. qeräthe Waaren, Vieh, Viehfutter, Ernten, Fabrikgeräthe, Maschinen u. w., gegen mäßige feste Prämien so daß der Versicherte unter keinen Umständen eine Nachzahlung zu leisten hak. Die Erwirkung der gesetzlichen Versicherungs-Genehmigung besorgen die Agenten, und ist der An- W I« d« Regel nlch.S.nl.. Die Vernehmung der Nachbarn fällt allgemein weg, die Erklärung des Hause,genthuniers Hinsicht' lich des Miethers gleichfalls, wenn der Letztere zum Handelsstande gehört, und für die übrigen Miether * TÄXÄä'Z« d.° w*- Das Visa der Polizen geschieht durch den Allerhöchst ernannten Lpezial-Dlrector der Gesellschaft, un6 Md«- der nllgememen B-chch-r»»gS.D-dmg-ng>», des lehljah^gen Rechnungsabschlusses, ,-wle der Stalutai d-, G-sellfch-sl wnbe» 6« den Ag-nl-n »neulg-ld- 240 Unter Bezugnahme an die vorstehende Bekanntmachung beehre ich mich anzuzeigen, daß mein Bureau der Agentur der Colonia in der Vorstadt, dem Kreisbnreau schräg gegenüber, sich befindet, und daß ich zur Ertheilnng von Auskunft stets bereit bin. Hungen den 18. März 1848. Chr Funk, Agent der Kölnischen Feuerversicherungsgesellschast Colonia. SIS) iGiefen) In emet ruhig.« Sage wird »»“S " ÄÄ* d->„k"d-ch FVnt - und B L k t u u lieu Preise. Viktualienpreise Brodtaxe. 3 Für Marktpreise Fruchtp-eise t i 1 fr. Wafferweck. 1 fr. Milchbrod . 4 5 1 2 4 6 2 4 6 Maas Milch . . . Pfund 93littet . . auch Handfäse . . . . Eier..... Pfund Waizemnehl . ® )aus | Waizen- und Kornmehl besteh. m;, um Kleis» dürfen nur in sei»em von derselben (Slattung bestehen, und zwar auf 10 Pst> Nicht mehr al» anderthalb Pfuus^ic. ^ach^^rvportu)!^ welches ^auf l Pfdi nicht völlig d Loty aiismacht. Köpf-, Fuße, Geraub, wie auch die ganz blutigen und mch. genießbaren Stücke vom Hals sind von der Zugabe gänzlich ausge,chto„en. ä) rn- i ^Gerste-)- Gießen | |,Kütn.- o )Grünberg f®.)® Fleischtaxe. Gießen den 30. März Fs ■•g s ©5 Hungen den 30. März Büdingen den 39. März Nidda den 29. März Friedberg den 29. März per Pfund kr.ipf. fr. pf- fr.! Pf. fr. Vf. fr. Vf. — | — fr.'Vf. Ochsenfleisch 12 - — 12 — !2- 12 — 12 — Kuhfleisch . 91 2 — 1 9 2 9 — IOi — 10 '— Rindfleisch . 8| 2 -----------! 8 2 9 — 8|-— 8 2 Kalbfleisch . 6 2 —i 6 2 7 — 6j — 6 — Schweinefl. . 14 — — 14 - 14 — 141 — 14 — Hammelff. . 10 — —■ — 9 — 10 — 10 — 9 — Schaaffl. . . — - — —. 7 — 7 — — — — — Leberwurst . 16 — — — 16 — 15 — 12 — 16 — geni. Wurst. 12 — — — 12 — 10 — 12 — 10 — Bratwurst . 18 — — — 18 — 16 — 17 — 18 — Schwartem.. 18 — — — 18 — 15 — 15 — 18 — Blutwurst . 16 — .— — 16 — 15 — ilp 16 — geräuch.Speck 28 — — — 28 — [24 — 241 — 28 — Schinfen . . 20 — — — 20 — 20 — 20 — Dörrfleisch . 20 — — — 20 — 120 — i20: — 121 — Rindsfett 20 — —• — 20 — 18 — 18 — 24 — Hammelsfett 20 — — — 20 — 118 — 17.— [18 — Schweine- schmalz, aus- gelassenes . !26 — — — 26 — ,24 — 20 — 127 — dgl., unausgel 124 — [I— 24 — 20 — I— .— |24 — Gießen den 30. März Grünberg den 30. Mär; Hungen | den 30. März Nidda den 29. März 1 Friedberg 1 den 29. März «qn@ - fr. Vf- fr. [pf. fr.! Pf. fr. Vf. fr. Vf. fr. vf. • ■ — 1 l 1 ■eene «WW» EWM ► 5 — —~l — 5* — 41 3 4 2j 5 1 10 — 10 — 10 — 1 9 2 9 —! 10 2 15 — — 15, 14 1 — —, — — 5 3 — —- 5 3 — — .— — — 11 2 — — 1t 2 — — — — — — 17 I — ___ 17 1 — — — .— — — ---. MH ■■■ HU. M MaM L. Q L. Q L. Q L. Q L. O 8. Q 5 3 — —Xi 5 1 5 2 5 3 4 3 4 3 5 — 4 3 5 — 5 — — — fr. Vf- fr. Vf. fr. Vf- fr. Vf. fr. Vf. fr. Vf. I — ■M MBB WWW» —— MW» »WM ■■ 6 — — — — — — — — — — - —— 20 — _ — -- __ — - ~~~ — — — 21 8 !- __ — — -- —— — — — — 4 — — । “ I Frucht- Gießen 1 30. »März Grünberg! 25. Mürz. 1 Huligen 31. Dezbr Friedberg j 29. Mürz | Büdingen | 29. März | Lauterbach 1 29. März | Darmstadt I 1. Jan. | Niaiuz 25. März Marburg 25 März Wetzlar 25. »März gat- N! a l t e r. Mött S ch e ff e£_ tnng. fl. fr. fl. fr. fl. fr. fl. fr fl. fr. ff. fr. fl. fr. fl. fr. fl. fr. fl. fr. Ich Walzen Korn. Gerste Hafer Erbsen Linsen 9 7 5 4 38 23 53 46 10 7 5 4 22 50 45 1 I 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 9 7 5 4 16 3 56 48 9 6 5 4 40 50 30 40 9 6 5 4 40 50 30 40 1 1 1 1 1 1 1 III 1 1 10 7 7 7 14 52 2 7 5 4 3 521 321 37 21 5 3 2 1 3 14 31 59 ll 1 1 »1 1 Hierzu eine Beilage. Beilage zu M Z7 Vermischte Nachrichten. 536) (Bremen.) Für Auswanderer nach Nordamerika. Nach Newyork und Baltimore fertigen wir am 1. und 15. eines jeden Monats große dreimastigc Schiffe erster Classe ab und im Frühjahr und Herbst auch nach Neworleans und Galveston in Teras, sowie nach Adelaide in Südaustralien. — Passagiere dafür nehmen unsere Corespondeiiten, in Gießen «Öcrt Friedr. SB i [ f i g, fotvobl ivir, bei bcilbiget Slnnielbuiig ju inäpig gefteuten 4$yei|en Atu Mit der nunmehr eröffneten Eisenbahn gelangt man sowohl von Cöln, als auch von Leipzig und Berlin in ungefähr 15 Stunden für weniger denn 5 preuß. Thaler die Person nach Bremen. Sauf, 7 M. he be- Braun. r Hr. udwigs- b. Nie- icrmilch, Burk- rtzenfurt Nidda, lthof v. aufen u. shauseu. rf- Hr. . Kloos, , Färb. . Haas, rohmen. adt. — Gastw. oebrand, r. Ober- rmmach. ger.-Act. lfermstr. ei Hrn. — Bei - Bei Echzell. Keine Republik! In dem Augenblick, wo Frankreich 15,000 brod- lose deutsche und polnische Arbeiter auf unsere westlichen Grenzen losgchen läßt, wo Rußland 300,000 Soldaten an der Ostgrenze sammelt, wo die Dänen Schleswig - Holstein mit Gewalt seiner gesetzlichen Selbstständigkeit berauben wollen und Oesterreich mit Oberitalien noch im Kampfe ist, in diesem Augenblick von Außen dem Vaterland drohender Gefahren sucht eine unersättliche Parthei Deutschland im innersten Herzen zu spalten und es zerfleischt Von Bürgerkrieg zur leichten Beute seiner mächtigen Nachbarn zu machen. Diese Parthei beabsichtigt gelegentlich der gegenwärtig in Frankfurt zusammengetretenen vor- berathenden Versammlung mit Hülfe bewaffneter Zuzügler die deutsche Republik förmlich aus- zurufen oder sie doch materiell dadurch zu begründen, daß dem nur aus dem Volke zu wählenden deutschen Parlament die souveräne Macht verliehen werden soll, die seitherigen deutschen Staaten und Fürsten willkührlich aufzuheben und abzusetzen oder fortbestehen zu lassen. Die große Mehrzahl der Deutschen ist aber der festen Ueberzeugung, daß eine Republik, unter welcher Firma sie auch erscheine, das Vaterland nur in das Verderben stürzen kann, weil diese Regierungsform für seine Verhältnisse durchaus nicht paßt; sie wird sich daher eine Republik von jener Parthei nicht ausdrängen und die deutschen Regenten werden sich nicht nach Belieben absetzen lassen wollen und so ist, wenn diese Parthei von ihrem Gelüste nicht zu rechter Zeit noch abgeht, die bürgerliche Zwietracht und der Kampf unvermeidlich. Aus diesem werden dann die äußeren Feinde Deutschlands den größten Nutzen ziehen unv statt Einheit und Freiheit wird Zersplitterung und Sklaverei des Vaterlands die Folge seyn. Unter solchen drängenden Umständen, unter denen wir morgen schon ein Ereigniß haben können, ist nichts nothwendiger als Einheit, Verständigung, festes Zusammenhalten aller Wohlgesinnten. Nur durch zeitige Entwicklung einer imponirenden Kraft werden jene Unbesonnenen abgehalten werden können, jetzt oder später das Vaterland durch ihre von wenigen Ehrsüchtigen ausgehenden Plane in Verwirrung und Bürgerkrieg zu bringen. Darum, Bürger von Gießen, die ihr das Vaterland wirklich liebt und es darum vor den Schrecken einer Revolution bewahren wollt, mögt ihr sonst in eueren politischen Ansichten noch so abweichend seyn, vereinigt euch zu dem einstimmigen Rufe: keine Republik! Schaart euch fest zusammen! bildet unverzüglich einen Verein gegen alle revolutionäre Bestrebungen, einen Verein zum Schutz der wahren gesetzlichen Freiheit gegen Willkühr, zum Schutz eueres Fürsten, dem ihr Treue geschworen habt, zum Schutz euerer Verfassung und Staatsregierung, welchi7 nunmehr alle Garantieen bietet, die zum Glück des Landes führen können, zum Schutz eueres Eigenthums unv euerer Rechte, die sonst den Gefahren eines monarchischen Zustandes unabwendbar ausgesetzt sind, zum Schutz der vernünftigen Ausbildung und Fortentwicklung unserer deutschen Zustände, welche durch leichtsinnige Zerstörung und Umwandlung unmöglich gemacht werden soll. Wirkt ebenso kräftig für die Freiheit und die Einheit Deutschlands als gegen den Versuch der Idee einer deutschen Republik zu realisiren, welche für den Augenblick das größte Unglück für Alle wäre. Verpflichtet euch, mit allen gesetzlichen Mitteln jener, die Ruhe des Vaterlands untergrabenden Parthei entgegen zu treten und Ordnung und Gesetzlichkeit aufrecht zu erhalten, damit die staatlichen Verhältnisse Deutschlands nicht durch Revolution, sondern auf gesetzlichem und verfassungsmäßigem Wege ihre neue Gestaltung erhalten können. Alle deutschen Männer, welche keine Republik wollen, sind ersucht morgen Abend um 7 Uhr sich im Buschischen Garten zu versammeln, um die geeignetsten Mittel zu besprechen, Hessen und Deutschland vor diesen drohenden Gefahren zu schützen. Bei der gegenwärtigen gefährlichen Lage des Vaterlands bleibe Keiner aus Unentschiedenheit oder Gleichgültigkeit zurück; Keiner hoffe aus beiden Achseln tragen zu können. Es ist nöthig, daß wir uns unter einander kennen lernen, uns verständigen und uns gegenseitig kräftigen, um auf Alles gefaßt seyn zu können. Also wer keine Republik will, fehle nicht mit seinem Rath, und, wenn es Noth thun sollte mit seinem Arm. Es lebe die Einheit Deutschlands! Es lebe das constitutionelle Hessen! Es lebe unser Ludwig! Gießen den 31. März 1848. Im Namen vieler Gleichgesinnten Dr. Kraft. Zn Nr Mil daß feit unter u Einheit aüseiua Beftrebi seyen di gewordi Berückst und ba des voi baren, I blif ab' Herste unser u nser w e n n gluck! Besserer auf ba> wegten und tu Gruubl Großhe Zusage, unter e si»d, e eine v bietende Grund! vorwär mit M tisch-' jene 91: Volk t auch s Verfasst richtet i einzelne lend daß Fr ein e bilde Sprechhalle für zeitgemäße M i t t h e i t u n g e n. Zu Nr. 27. Samstag den 1. April 180» A it fso r d e r u it g. Mitbürger! Die Erfahrung hat und gezeigt, daß seit dem politischen Erwachen Deutschlands auch unter uns die Einzelnen, Statt eine in sich starke Einheit zu bilden, nach verschiedenen Richtungen anseinanbergeheii. Schon sehen wir republikanstche Bestrebungen auftauchen und um sich greifen, als seyen die unserem Großherzogthume in neuester Zeit gewordenen constitutionellen Zusagen entweder keiner Berücksichtigung oder doch keines Vertrauens Werth, und das einzige Heil der Zukunft unseres Vaterlandes von einer, wenn auch jetzt noch nicht herstellbaren, doch in sichere Aussicht zu nehmenden Republik abhängig. Sprechen wir es laut aus, das Herstellen einer Republik wäre für unser gemeinsames V a t e r l a ti d , für unser Volk, für unsere Zustände, selbst wenn es nöthig werden sollte, ein Unglück! Wir wollen raschen Fortschritt zum Besseren, wollen ihn ganz, wollen ihn namentlich auf das Ausdrücklichste in unserer so großartig bewegten Zeit, aber wir wollen ihn nicht übereilt und nur auf gesetzlicher Grundlage! Diese Grundlage, in der bisherigen Verfassung unseres Großherzogthums noch sehr beengt, hat durch die Zusagen, welche von unserem Erbgroßherzoge unter eines G a g e r ii Mitwirkung ausgegangen sind, eine die sichersten Bürgschaften für eine volksthümlich weitere Entwickelung darbietende Erweiterung erhalten. Auf dieser neuen Grundlage wollen wir besonnen, aber unaufhaltsam, vorwärts schreiten! Sollen wir diese Grundlage mit Worten bezeichnen: es ist die der demokra- tisch-eon st! tu t i one llen Monarchie, d. h. jene Art der Staatsverfassung, bei welcher das Volk treu zu seinem Fürsten hält, aber ebenso auch sich selbst treu darüber wacht, daß die Verfassung, auf welcher der Thron des Fürsten errichtet ist, ein Ausd r uck fei) nicht des Willens einzelner bevorzugter Stände, sondern des Willens der Gesammtheit des Volkes, auf daß Fürst und Volk, gleich Haupt und Gliedern, ein ein i geS u uze r trenn l ich e S Ganze bilde n. Bürger dieser Gesinnung werden ersucht, zur Errichtung eines Bürger-Vereines, der sich Besprechung und Verständigung über die Angelegenheiten des Vaterlandes auf der bezeichneten Grundlage zur Aufgabe setzt, den Samstag Abend um 7 Uhr im Garten deö Herrn Busch sich zusammenzufinden. Gießen den 30. März 1818. Mehrere Bürger. Couftitutionelle Monarchie und NepubLLk. Es ist dieser Tage viel gesprochen worden über das constitutionell - monarchische und das republikanische Princip; wir wollen einige Worte zur Aufklärung der Ideen uns erlauben. Ein Staat kann entweder in der Art verfaßt seyn, daß eine Person die Staatsregiernug führt, dann heißt diese Person Monarch und der Staat eine Monarchie, oder daß die Regierung einem aus mehreren Personen zusammengesetzten Rath Überträgen ist, dann heißt der Staat eine Republik. Die Monarchie kann eine u»beschränkte, absolute, seyn, wenn der Wille des Monarchen allein über alle Negierungshandlungen entscheidet; diese Staatsform, welche, wenn die Persönlichkeit des Regenten keine Garantie gewährt, leicht in Willkürherrschaft, Despotie, ausartet, existirt nur noch in Rußland und der Türkei, wie überhaupt in asiatischen Ländern. Beschränkt ist der Monarch durch Stellvertreter der Regierten in seinen Regierungshandlungen mehr oder minder in allen übrigen Staaten Europa's. Die Beschränkung der Monarchie kann aber erfolgen durch Theilnahme nur einiger b evorzugter Stände, namentlich des Adels, an der Regierung, dann beruht sie auf einem aristokratischen Elemente und der Staat ist ständisch versaßt; oder durch Repräsentanten des ganzen Volkes ohne Unterschied der Stände, dann ist sie auf ein demokratisches Element gebaut und der Staat hat eine Repräseutativ-Ver- 244 fassung; oder endlich durch beides zugleich, so daß ebensowohl bevorzugte Stände als jeder aus dem Volke zur Beschränkung des Monarchen Mitwirken (landständische Verfassung). Dich letztere war bisher die Regel in den meisten und am besten organisirtcn Ländern Europa's. Die Grundsätze über die Einrichtung der Staatsform nennt man Verfassung oder Constitution; da die Constitution in monarchischen Staaten sich hauptsächlich mit der Art und Weise der Beschränkung des Regenten beschäftigt, so versteht man insbesondere unter constitu- tionellem Princip, die Grundsätze der durch landständische Verfassung beschränkten Monarchie. Der charakteristische Unterschied zwischen constitu- tioneller Monarchie und Republik besteht hiernach darin, daß in jener dem Monarchen eine entscheidende Mitwirkung bei der Regierung des Staates zusteht; mag er von den Stellvertretern des Volkes in seinen Regierungshandlungen noch so sehr beschränkt sepn, so muß ihm wenigstens das Recht zustehen, Anträge und Forderungen der Volksrcpräsen- tation zu prüfen und wenn er nicht einverstanden ist, abzulehnen, wenigstens bis zu wiederholter Berathung (in der Regel nach neuer Wahl der Volksrepräsentanten) und bestimmt ausgesprochenem Volkswillen; er muß das sogenannte Ablehnungsrecht (Veto) in gewissem Grad besitzen, sonst ist das monarchische Princip aufgehoben. Sobald also die Volksrepräsentation alle oder doch die wichtigsten Regierungshandlungen allein vornehmen kann, ist eine Republik vorhanden und die Ides einer Monarchie verschwunden. Die Monarchie beruht auf dem Grundsatz, daß kein befehlender fremder Wille über dem des Regenten des Staates stehe, daß er souverän sey; in der constitutionellen Monarchie ist daher der von den Repräsentanten des Volkes ausgesprochene Wille nicht über den Monarchen, sondern neben ihn gestellt. In ihr ist daher der Regent souverän und das Volk souverän. Jede wichtige Regierungshandlung beruht daher auf einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volk. Dabei ist im constitutionellen Princip der Grundsatz materiell durchgeführt, daß der Fürst um des Volks willen, nicht das Volk um des Fürsten willen da sey, daß darum der Regent dem ausgesprochenen Volkswillen, namentlich durch Wechsel seiner verantwortlichen Mi- - nister und damit des Regierungs-Systems, nachgeben muß. Formell ausgesprochen ist dieser Satz in der freisinnigsten Verfassung Europa's, in der norwegischen , wo der König nur zweimal die Befugniß hat, die Anträge der Repräsentanten-Kammer abzulehnen, beim drittenmale aber dieselben auch ohne seine Zustimmung Gesetzeskraft erlangen. Treten mehrere monarchisch verfaßte Staaten zu einer Staaten-Einheit zusammen, so ist dabei noth- wendige Voraussetzung, daß auch in dieser Verbindung das konstitutionelle Princip aufrecht erhalten werde, weil sonst die Regenten selbst als solche zu existiren aufhören, wenn sie eine fremde Gewalt über sich haben, deren Willen sie unterworfen sind, ohne bei dessen Fassung vertreten zu seyn. Soll Deutschland also jetzt eine Gesammt - Verfassung erhalten, so hat es die Wahl zwischen der constitutionellen und der republikanischen. Bei jener müssen die deutschen Fürsten in ihrer Eigenschaft als solche in Bezug auf alle Handlungen der Gesetzgebungs- und Regierungs-Gewalt über Deutschland ihre Mitwirkung behalten; sobald dich nicht der Fall ist, erscheint Deutschland als Republik. Haben die vom Volk gewählten Repräsentanten den Fürsten zu befehlen, so sind diese keine Regenten mehr, sie sind höchstens noch Beamte der Repräsentanten-Versammlung. Es fallen damit die einzelnen Länder Deutschlands als solche mit ihren besondern Verfassungen zusammen, alle Staatsgewalt ist in der einen Central - Behörde vereinigt und das ganze Schicksal Deutschlands nur in ihre Hände gegeben, die Fürsten sind als Fürsten abgesetzt. Welche Verfassung für große Länder vorzuziehen sey, ob die konstitutionelle oder republikanische, darüber waren bisber die Meinungen nicht sehr zweifelhaft; es wurde anerkannt, daß Republiken der Tummelplatz der Parteien sind, daß sie der Ehrsucht den weitesten Spiel- rauni lassen und daß sie daher, wenn das Volk nicht höchst einfach und von allen republikanischen Tugenden beseelt ist, nach dem Zeugnisse der Geschichte, durch das unseligste aller Nebel, durch Bürgerkriege in Despotieen und zuletzt doch wieder in constitutionelle Monarchieen übergehe. Das eonstitutionelle Princip ist daher sogar in manchen Republiken als leitendes ausgenommen worden, z. B. in den nordamerikanischen Freistaaten, wo selbst dem gewählten Präsidenten das Ablehnungsrecht (Veto) übertragen ist. Hiernach wird es nun wohl leicht zu verstehen seyn, wenn für die Gesammt-Verfassung Deutschlands die Ausrechthaltung des eonstitutionel len Prin- cips aber mit einer demokratischen (volks- thümlichen) Grundlage gefordert wird; es heißt dieß nichts anders,' als daß auch für ganz Deutschland der Gesammtwille der deutschen Fürsten eine Mitwirkung bei allen für Deutschland gültigen Regierungshandlungen behalten, daß aber die neben demselben beschränkend wirksame Äolksrepräsentation aus dem ganzen Volke und nicht aus bevorzugten Ständen hervorgchen soll. Ebenso wird es aber auch keinem Zweifel unterliegen, daß, wer verlangt, daß das deutsche Parlament nur aus einer Kammer bestehen soll, deren Deputirte alle aus freier 245 Wahl des Volkes hervorgehen, wonach also die Fürsten keinerlei eigne Stellung zur GesammtMe- qierungsgewalt Deutschlands behalten, die Republik begehrt,*) sonach die besonderen Verfassungen der einzelnen deutschen Länder, deren Aufrechthaltung die Völker beschworen haben, vernichtet, die Fürsten abgesetzt wissen will. Was soll und will die Bürgergarde? Die Bürgergarde zu Gießen hat sich constituirt, ohne daß bei ihrer Vereinigung bis jetzt geschriebene Statuten oder Grundgesetze vorlagen. Darum entsteht natürlich jetzt nachträglich die Frage: was soll, was will denn eigentlich die Bürgergarde ? was ist ihr Zweck, und welche Pflichten hat jedes Mitglied durch den Beitritt zu derselben übernommen? Denn in der Regel werden bei der Bildung eines jeden Vereins vor allen Dingen statutarische Bestimmungen getroffen und bekannt gemacht, damit jedes Mitglied weiß, was die Aufgabe des Vereins und seine Stellung in demselben ist; bei der Bildung unserer Burgergarde war dies nun aber nicht möglich , weil der Drang der Umstände sie plötzlich und eilig tn das Leben rief und darum müssen wir uns jetzt erst nachträglich klar machen, was denn eigentlich der Zweck der Bürgergarde ist. , . ,, Diese Frage zu beantworten, wird zwar tm Augenblick zunächst Aufgabe des von ihr gewählten allgemeinen Rathcs seyn; indessen ist diese Beantwortung desselben keine Entscheidung der Frage. Als Grund der Bildung unserer Bürgergarde steht der San fest: daß jede Körperschaft nur ihren erzenen Gesetzen gehorcht, daß daher alle organischen Bestimmungen und Einrichtungen nur durch die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder festgesetzt und getroffen werden können. Es mag sich daher der Generalrath jene Frage beantworten, wie er will, so hat jeder Bürgergardist über jenen wichtigen Gegenstand, Zweck und Bestimmung unserer Garde, sein Wort mitzusprechen, und darum müssen wir Alle uns erst über diesen Punkt möglichst verständigen. Wie hiernach die beiden Redactoren der freien hessi. schen Zeitung ihre in Nr. 1 derselben vorn 18. l. M. als ProspectuS gesagten Worte: „In der konstitutionellen Monarchie erkennen wir unter den »etzigen Umstanden die ihnen (Hessen und dem deutschen Vaterland) angemessenere ssoim des Staates" mit ihren Handlungen vereinigen wollen, indem sie im Bürgerklubb am 24. 1 M den Beschluß bc- wirkten und in Frankfurt vertreten wollen, daß die deutschen Fürsten in der Gesammt-Vertretnng Deutschlands keine Stimme haben sollen, als sofern einer etwa vom Volk zu einem Dc- xutirten gewählt werden sollte, ist schwer zu begreifen. Sollten die jetzigen Umstände oder die Uebcrzeugungen binnen 7 Tagen so ganz und gar gewechselt haben? Zu dieser Verständigung muß nun die Geschichte der Entstehung der Bürgergarde nicht unwesentlich beitragen; denn wie jeder Organismus schon m seinem Ursprung und seiner Entwicklung, semein Charakter und seiner Bedeutung am Sichersten aussprlcht, so ist dies auch bei der Bildung dieses Vereins noth- wendiq der Fall, und wir dürfen davon ausgchen, in dieser Entstehung desselben einen wichtigen Aufschluß über seine Richtung zu finden. Mancher mag hierbei der Ansicht seyn, das sey leeres Stroh gedroschen, da wir Alle die Sache erst vor einigen Tagen selbst mitgemacht und dadurch genügend kennen gelernt haben, daher sich Aeder seine Meinung daraus bilden könne und werde. Aber sprechen wir nicht so schnell darüber ab; vorerst scheint es, da allerdings Manche mit der Geschichte der Entstehung der Bürgergarde nicht genau bekannt sind, und dann mögen jedenfalls Viele ein unrichtiges Resultat daraus gezogen und namentlich nicht fest genug den rechtlichen Standpunkt tm Auge behalten hgbxli Dieser Standpunkt kann aber allein der richtige seyn, weil Alles, waö im Volks- und Staatsleben einen festen Bestand haben soll, auf dem Boden des Rechts gewachsen seyn muß; nur was eine aesekliche Grundlage hat, kann auf allgemeine Geltung rechnen, was widerrechtlich entsteht, tragt wie alles Böse den Keim des Verderbens ewig m sich. Wir Hessen und wir Gießer insbesondere sind es uns aber mit Stolz bewußt, daß wir noch niemals und auch in dieser stürmisch bewegten Zeit nicht den gesetzlichen Grund verlassen haben, und, dieses Be- wußtsiyn werden wir uns auch fernerhin erhalten Dies spricht sich denn auch deutlich bei der kurzen Geschichte der Entstehung unserer Bürgcrgarde aus. Am Abend des 3. März waren lärmende Bewegungen in den Straßen entstanden; mißliebigen Personen waren Pereat gebracht, Beamten Fenster einqeworfen worden; man wußte nicht, welche!: Eha- rakter diese Auftritte noch annehmen würden, man hatte Ursache zu befürchten, daß dieselben bei Wiederholungen zur Auflösung der gesetzlichen Ordnung und Sicherheit führen würden, und daß sie zu Angriffen gegen Eigenthum und persönliche Freiheit be= nutzt werden könnten. Man mußte sich also nach einem Mittel umsehen, die Ruhe und Ordnung der Stadt zu erhalten, den Rechten Sicherheit^ und dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Die Behörden des Staates gewährten diese Mittel nicht mehr und darum mußten sie die Bürger in sich selbst suchen. Mit Vorwissen und Genehmigung der Behörde erließ daher der Bürgermeister, als Vorstand der Stadt, einen Ausruf an die Bürger zur Bildung einer Bürgerwache, ausdrücklich aus Veranlassung nächtlicher Ruhestörungen und 246 zu dem Zweck Ruhe und Ordnung in der Stadt zu erhalten. Eine List? für diejenigen, welche in (befolge dieser Au ffo r d e ru n g der Bürgergarde beitreten wollten, wurde auf dem Rath- Haus aufgelegt und mit Unterschriften bedeckt. Die Unterzeichnenden wurden zugleich eingeladen, zurBc- schlußnahme auf dem RathhauS zusammenzukommen. Dies geschah und dieser constituireiiden Versammlung legte der Bürgermeister seine Vorschläge vor, von denen neben Bestimmungen ganz vorübergehender Natur die wichtigste war: daß aus verschiedenen Ständen eine Commission zu erwählen sey, welcher die Leitung der Sache übertragen werden solle. Diese Vorschläge wurden genehmigt, die Commission wurde gewählt und zwar bestehend aus dem Gemeinderath der Stadt/ 9 Bürgern und Einwohnern und, weil die Studirenden ganz den Bürgern gleich gehalten semi und sich der Bürgergarde anschließen wollten, aus 9 Studirenden; dieses provisorische Comite trat zusammen, berietb die nothivendigsten Vorschläge und berief eine General-Versaminlung aller fich an der Bür- gergarde Betheiligenden, legte dieser seine Vorschläge vor und es erfolgte deren durchgängige Genehmigung. Außer der organischen Einrichtung der Rotten, Compagnien, der Wahl der Offiziere und Befehlshaber wurde insbesondere die Erneuerung eines Generalraths der Bürgergarde nach zu treffenden näheren Bestimmungen und Fortbestehen des provisorischen Cvmitös bis zur vollständigen Organisation der Bürgergarde beliebt. Diese näheren Bestimmungen über die Wahl des Generalraths wurden darauf entworfen und der versammelten Bürgergarde zur Entscheidung vorgelegt; sie wurden von ihr angenommen, der Gencralrath wurde gewählt und trat in seine Funktionen, deren erste seyn soll, das Reglement für die Bürgergarde zu entwerfen, welches als organisches Statut den Zweck und die Bestimmung derselben aussprechen muß. Dieß ist soweit cs hierher gehört der bisherige EntwickelungSgang unseres Bürgergarde - Instituts und cs fragt sich nun, welcher Zweck, welche Bestimmung hat sich hierbei ausgesprochen? Unseres Erachtens kann darüber kein erheblicher Zweifel seyn. Alle Mitglieder der Bürgergarde haben sich eingeschrieben oder ciuschreibe» lassen auf die Grundlage der von dem Stadtvorstand ansgegangenen Aufforderung; sic haben durch ihren Beitritt zu der von diesem veranlaßten Constituirung der Bürgcrgarde die in dieser Aufforderung hierfür ausgesprochenen Zwecke als die ihrigen anerkannt; sie haben keine andre Bestimmung, keine andern Pflichten übernommen, alö die, welche bei der ursprünglichen Bildung der Bürgergarde ausgestellt worden waren; es sind bis jetzt noch keine weiteren organischen Bestimmungen allgemein angenommen worden, welche dem Institut irgend einen anderen Zweck gegeben hätten und somit stellt sich bis hierher die Bürgergarde als zu dem Ende gebildet, Ruhe und Ordnung in der Stadt zu erhalten und dem Gesetz Autorität zu verschaffen, ganz unwidcr- sprcchlich dar. Nun mag allerdings mancher sagen, er habe die Sache anders gemeint, sey in einer anderen Absicht zur Bürgergarde getreten und wolle daher auch andere Zwecke durch sie verfolgt wissen. Allein es kann unmöglich darauf ankoin- men, was sich Einer oder der andere bei dem Eintritt in einen Verein als dessen Zweck denkt, sondern nur darauf, wozu sich der Verein anfänglich gebildet hat, der ursprüngliche Zweck bleibt so lang bestehen bis durch einen alle Mitglieder bindenden Beschluß eine andere Richtung festgestellt wird und insofern diese veränderte Richtung von der ursprünglichen Bestimmung abwetchl, muß eS dann jedem Mitglied, dessen Absicht hiermit nicht übereinstimmt, sreistehcii, aus dem Vereine auszuscheiden. Dieses sind Grundsätze, ohne welche kein Verein zu Recht bestehen kann und deren Anwendbarkeit daher auch nicht zu bezweifeln ist. Wer der Vür- gcrgardc durch seine Einzeichnung beigetreten ist, hat also vorerst deren ursprünglichen ausgesprochenen Zweck, Erhaltung der Ordnung und Sicherbeit der Stadt und der Autorität des Gesetzes, zu dem [einigen gemacht, wie sich Jeder, der einer Gesellschaft beitritt, deren Gesetzen unterwirft und von selbst verpflichtet, zur Erreichung ihrer Zwecke mitzuwirken. Steht hiernach zunächst der bisherige Hauptzweck der Bürgcrgarde in Gefolge ihrer historischen Bildung und ihrer rechtlichen Grundlage fest, so entsteht dann die zweite Frage, ob wir Veranlassung haben, diesen Zweck aufzugebcn und einen andern zu verfolgen, oder neben demselben einen zweiten Zweck damit zu vereinigen. Es wirft sich uns hier nament- lich das Bedenken auf, ob unsere Bürgergarde sich nicht vielmehr thatsächlich als Volksbewaffnung dargestellt habe und daher hauptsächlich und zunächst als solche zu betrachten sey? Wir werden aber hierbei unsere d e r m a l i g e provisorische Bürgcrgarde und die künftige, durch ein nahe bevorstehendes Gesetz für Hessen zu regulirenve allgemeine Volksbewaffnung wohl zu unterscheiden haben. Die Bürgergarde kann bis jetzt noch kein Theil dieser hessischen Volksbewaffnung seyn, denn diese ist im Augenblick noch nicht allgemein in'S Leben getreten, sie ist noch nicht gesetzlich geordnet und verfügt; es kann vielmehr unsere Bürgergarde etwa nur alö eine Vorbereitung zu derselben betrachtet werden. Wie cs jedem Bürger frcistehen muß, sich in dem 247 Gebrauch der Waffen zu üben, um demnächst die rn gesetzlicher Weise eintretende allgemeine Bürgerwehr rasch bilden zu können, so gicbt die Hebung der Bürgergarde in den Waffen auch die beste Vorschule für das bald in's Leben tretende größere Institut ab. Die Zwecke dieser Volksbewaffnung erscheinen daher auch mittelbar als die der Bürgergarde. Aber darum ist sie bis jetzt das noch nicht, was sie demnächst auf gesetzlichem Wege werden kann und soll. Ist nun die Vertheidigung des Vaterlands und der Freiheit gegen jeden Feind als der Zweck der bevorstehenden allgemeinen Bürgerbewaffnung zu betrachten, so stellt sich auch als mittelbarer Zweck der Bürgergarde der dar, sich durch dieselbe die Fähigkeit und Brauchbarkeit zu erwerben, im erforderlichen Fall das Vaterland und die Freiheit mit den Waffen zu v.rthcidigen. Würde ein Nothfall eintreten, würde Deutschland von außen angegriffen, würden die uns erworbenen freisinnigen Institutionen irgendwoher gefährdet werden, so würde alsdann, auech bevor ein Gesetz über die Volksbewaffnung erlassen und diese dadurch vom «Staate geregelt und sanctionirt ist, schnell jeder Freund der Freiheit und darum daö ganze deutsche Volk unter den Waffen stehen und auch unsere Bürgergarde würde sich alsdann sofort mit voller Befugniß zu einer allgemeinen Volkswehr für unser Recht und unsere Freiheit und für Deutschlands Selbstständigkeit und Einheit gestalten. Allein bis jetzt ist sie dies noch nicht und kann es nicht seh», weil die beiden einzigen Voraussetzungen einer gerechtfertigten Volksbewaffnung : Gesetz oder unbedingte Noth- Wendigkeit zur Vertheidigung der angegriffenen Rechte und Freiheiten noch zur Zeit mangeln. Diese letztere Behauptung hat, es fehle bis jetzt an dieser Nothwendigkeit, einen Widersprach zu befürchten von Seiten derjenigen, welche glauben, Gießen und das hessische Volk überhaupt ftp genöthigt gewesen, zu den Waffen zu greifet,, um seine Freiheit zu erwerben und welche dadurch unsere Bürgergarde von ihrer gesetzlichen Grundlage verdrängen, ihr andere Zwecke unterschieben. Von dieser Seite hört man die Behauptung, das Volk habe bei uns die Waffen ergriffen, tun sich weitere Rechte zu erobern, namentlich die formelle politische Einheit Deutschlands durchzusetzen, oder doch um sie gegen die Feinde des Volks im Kampf um fein' Recht und seine Freiheit zu gebrauchen, um die drohenden Gefahren derselben zu besiegen, sich gegen bevorstehende willkührliche Eingriffe zu schützen tc. Solche Stimmen sehen also drohende Gefahren der Freiheit, und zwar setzen sie voraus, es solle das, was wir bereits errungen haben, uns wieder gewaltsam entrissen und darum mit gewaffneter Hand vertheidigt werden und sie fordern zugleich dazu auf, weitere Rechte mit den Waffen zu erkämpfen, jn beider Beziehung beruhen solche Ansichten und Vör- aussctzungeit auf offenbarem Verkennen unserer Zustande und Zeitverhältnisse. Durch ganz Deutschland sind nun die Stimmen der Freiheit erschollen und sie haben allgemeinen Wiederklang gefunden in allen deutschen Herzen. Das Volk hat sich überall ausgesprochen über das, was das ewige Gesetz der Vernunft ihm als unverkümmerbares Recht znspricht und welche Macht ist im Stande, einem solchen Ausspruch zu widerstehen? Siegreich brach sich darum auch die Wahrheit Bahn durch alle Länder und Stämme des deutschen Volks und sie mußte von denen anerkannt werden, welche sie bisher nicht hören wollten. Insbesondere aber kam unser Erbgroßherzog und Mit- regent, dessen freisinnige und wahrhaft deutsche Gesinnungen schon lange bekannt waren, rasch den Wünschen seines Volkes entgegen; der erste Moment seiner Regierungsthätigkeit war, daß er Alles gewährte, was die auf friedlichem und gesetzlichem Wege eingereichten Petitionen beantragt hatten, und daß er zur Garantie dafür, (Sagern zum Minister bertcf, ja er ging weiter und sprach zuerst das ihn ewig ehrende Wort aus, daß die bisherige Gesammt-Ver- fasiung Deutschlands den gerechten Erwartungen des Volkes nicht entsprochen habe und daß sein Streben nun auf die Bildung einer neuen, die nationale Einheit Deutfchlandö sichernden, Anstalt gerichtet seh. Damit haben wir vorerst, abgesehen von den bereits erhaltenen Gesetzen über Preßfreiheit, Petitionsrecht u. f. w. die leitenden Principien gewonnen, auf die sich unsere neuen Institutionen gründen müssen. Nun handelt es sich nur darum, diese anerkannten Grundsätze praktisch in das Leben einzuführen, was nut geschehen kann auf dem Wege der Gesetzgebung, also durch ruhige und besonnene Prüfung, allseitige Beleuchtung und Bearbeitung der Gegenstände und darauf hin' durch Verständigung darüber zwischen den rechtlich bestehenden Regierungen und den Vertretern des Volks. Die Aufgabe der Gegenwart ist daher nicht ein Kampf der Faust, sondern ein geistiger Kamps zum Zweck der Ausbildung und Entwicklung der als Wahrheit und Recht anerkannten Grundsätze, damit dieselben auf eine zweckmäßige Weise Ms Ideal mit dem Leben vermitteln. Die Vernunft allein kann Richterin in diesem Kampfe fetm und sie besint eine Gewalt, welche keine Bajonette bedarf, die Gewalt der Ueberzeugung. Wir haben nun die Mittel ihr genügende Geltung zu verfchaffen; wir haben freies Wort, freie Berathung in Versammlungen und Vereinen, freie Verbreitung deö Gedankens durch die Presse und freien Vortrag unserer Wünsche bei Fürst und Ständen. Damit haben wir Waffen, welche weit mächtiger sind als die rohe Gewalt, 248 wenn sie für das Rechte und Vernünftige gebraucht werden und welche zugleich dafür Garantie leisten, daß nicht die Willknhr oder die Leidenschaft herrschen, sondern daß das wahre Beste des Volks gefördert werde. Auf dieser bereits gewonnenen breiten und festen Basis muß sich nun der Bau der deutschen Freiheit in ruhiger und kräftiger Entwicklung gestalten und wir werden ihn dann, wenn er einmal gefährdet werden sollte, mit unfern Waffen zu schirmen wissen. Aber eS ist eine solche Gefahr, welche unsere Waffen bedürfte, außer uns nicht zu erblicken; wir selbst sind es, welche unsere Freiheit bedrohen; denn es ist nicht möglich, daß dieselbe wahrhaft gedeihe, wenn wir nicht zugleich damit anfangen, uns selbst frei zu machen von den vielen Fesseln und Banden, in die uns unsere Leidenschaften legen, wenn wir nicht frei werden besonders von der Selbstsucht, von der Genußsucht, von der Ehrsucht, von der Streitsucht, von der Klatsch- und Verläumdungssucht, von der Schadenfreude, von dem Neid, von der Kleinlichkeits- krämerei u. s w., wenn wir nicht dafür die wahren Burgertugenden, Einigkeit, Treue, Geineinsinn, Gesetzlichkeit unter uns allgemein machen. In uns selbst sind die wahren Gefahren der Freiheit verborgen, wir selbst bringen uns um unsere Rechte, nicht aber drohen ihnen setzt Gefahren von Seiten der Fürsten, welche nun erkannt haben, daß sie um des Volkes willen da sind, nicht das Volk um ihretwillen, oder von Seiten der Aristokraten, die lernen daß unsere Zeit nicht mehr die ihrige ist. Wir Hessen aber insbesondere haben nicht den geringsten Grund Mißtrauen gegen unfern Fürsten und seinen Minister zu hegen, Garantien zu fordern, daß uns auch das Verheißene gewährt werde, zu warnen vor dem Glauben an unerfüllte Versprechungen rc. Wann hat noch jemals einer unserer Fürsten sein Wort gebrochen? Selbst der böse Schein schwindet, wenn man weiß, daß nach unserer Verfassung die allgeineincn Beschlüsse der Bundesversammlung verbindende Kraft für unser Land haben sollen und daß darum unser Großherzog nicht immer so handeln konnte, wie ihm sein Herz eingab; wenn man bedenkt, daß der Regent ohne den Minister nicht handeln konnte, wie er wollte, daß der Minister verantwortlich war und wir selbst die Kammer gewählt haben, welche sich zur Mitwirkung für seine Maaöregeln verleiten ließen. Unser Erbgroßherzog aber ist seinem Volke alsbald mit Offenheit und Vertrauen entgegengekommen; sollen wir ihm nicht dasselbe Zutrauen schenken? haben wir nicht Beweise seines Charakters und seiner Grundsätze, welche uns vollkommen Garantie für die Festigkeit seines guten Willens leisten? Und wer hat Ursache an demCha- racter eines deutschen Mannes wie Gageru zu zweifeln? Oder welcher Vernünftige will von ihm fordern, daß er Institute, welche für die Ewigkeit berechnet seyn müssen, in einem Augenblick in'ö Leben zaubern solle? Und könnten diese beiden Männer uns verrathen wollen, haben wir nicht Preßfreiheit, Petitions- und Versammlungsrecht, Landstände, also Mittel unseren festen Willen mit Kraft, aber in gesetzlicher Weise, ausznsprechen, und wer will dem einigen Volkswillen Widerstand leisten? Wo lauern denn nun sonst in unfertn Laude die Gefahren für unsere Rechte, gegen die wir unsere Waffen gebrauchen sollen? Wahrscheinlich nicht von dort, wo man sie suckt, drohen sie, nur unter uns selbst müssen wir die Feinde suchen, welche allein uns um den Segen unserer jungen Freiheit zu bringen im Stande sind noch ehe sie ihre Flügel kräftig entfaltet hat. , Es sind die Selbstlinge, welche um sich und ihre individuelle Meinung gelten lassen wollen, es sind die Schwärmer, welche, im ewigen Sturm und Drang fortstürzend, alles Bestehende über den Haufen reissen wollen, aber die Kräfte nicht haben, etwas Bef- feres dafür aufzubauen; es sind die Ehrgeizigen, welche auf den Schultern der Andern emporsteigen wollen und unter der Firma der Freiheit nur ihre Herrfchsncht verbergen: es sind die Störer der Ordnung, die Verächter des Gesetzes, die Aufwiegler der Unverständigen und Leichtsinnigen, die Schwindler, welche Chimären für Wirklichkeit geltend machen, die Wühler, welche den Samen der Zwietracht und des Mißtrauens im Volk ausstreuen und die Schrecken der Anarchie erndten möchten. Wahrlich, wenn wir von Waffen Gebrauch zu machen hätten, wäre es nur gegen diese Feinde nöthig, welche der Reaktion, wenn sie möglich wäre, am Kräftigsten vorarbeiten, indem sie Ereignisse provoeiren, welche den Beweis liefern würden, daß unser Volk für feine Freiheit nicht reif fei). Allein sie werden sich an dem gesunden Sinne des deutschen Volkes irren; sie werden finden, daß dasselbe längst weiß, daß Freiheit nur bestehen kann durch Gesetz und Recht, und daß es darum nur aus dem Wege des Gesetzes und des Rechtes seine Zukunft gründen und dauerhaft besestigen kann. Darum irren auch die sehr, welche glauben, wir Bürger von Gießen hätten die Waffen ergriffen, um uns eine Garantie für die Erfüllung der Verheißungen unseres Fürsten zu verschaffen, oder damit die Einheit Deutschlands oder irgend ein anderes Recht zu erkämpfen. Was uns verheißen ist, das wird uns auch werden, ohne daß wir es mit Waffen von unferm es redlich mit seinem Volk meinenden Fürsten zu holen brauchen. Und Deutschlands Einheit wird durch eine volksthüm- liche und vernünftige Gesammt- Verfassung gesichert werden, ohne daß Gewalt dazu anzuwenden wäre. Der Zweck der Bildung unserer Bürgergarde war vielmehr von Anfang an klar und schwebt uns noch 249 immer klar vor; wir wollen keine Unordnung, keine Gewalt, keine Ungesetzlichkeit bei uns dulden; wir wollen uns aber auch kräftigen und üben, daß, wenn das Vaterland und die Freiheit uns bedarf, wir gewappnet und gerüstet dastehen, unser gutes Recht und unsere Heimath zu schirmen. Wir sind darum noch lange nicht Werkzeuge der Polizei; soweit als die Behörde durch ihre anderen Mittel Ordnung und Achtung vor dem Gesetze erhalten kann, bedarf sie die Waffen der Bürgergarde nicht; insolange und soweit aber die bisherigen Einrichtungen nicht ausreichen , unterzieht sich auch die Bürgergarde gern den Diensten, welche die Erhaltung der Ordnung nothwendig macht. Wann es an den hiermit beauftragten Personen fehlt oder ihre Macht nicht ausreicht, wird sie fortfahren, Ruhestörer jeder Art zu verhaften und an den Ort zu bringen, wo sie hingehören. Sie wird den Namen unseres geliebten Ludwig und die Ehre der Stadt, deren Bürger den Eid der Treue gegen ihren Fürsten nicht brechen wollen, gegen jeden Flecken zu schirmen und rein zu halten wissen. Sie wird aber daneben in ihrer Gesammtheit nicht aus dem Auge verlieren, was jeden Einzelnen beseelt, für Vaterland, Freiheit und Recht und für unseren Fürsten, wenn es nöthig ist, bereit zu sein mit Gut und Blut! An Herrn Professor Dr. Knapp! Die Zeiten der Willkür sind vorüber; das Volk will an der Spitze der Geschäfte Männer haben, denen es in jeder Hinsicht sein Vertrauen schenken kann, die nicht nach ihrem, sondern nach dem Willen der Gesammtheit handeln. Sie haben sich während Ihrer Direktion der hiesigen Gewerbvereins-Angelegenheiten nicht das Vertrauen aller, sondern nur einiger Gewerbvereins- Mitglieder erworben. In der vor wenigen Tagen erschienenen Schrift über die int verflossenen Jahre stattgehabten traurigen Vorgänge in hiesiger Lokalsektion, ist klar bewiesen, daß man weiter nichts verlangt, als daß ein neuer Vorstand von sämmt- lichen Gewerbvereins-Mitgliedern gewählt werde. Dieser Wahlmodus ist ganz dem jetzigen Zeitgeiste angemessen, und geschieht dieses, so ist aller Streit geschlichtet; sä mm t liehe Mitglieder, die sich seit Ihrer Präsidentschaft in zwei Parteien gehässig gegenüber standen, reichen sich alsdann wieder die Bruderhand. Es ist endlich an der Zeit, daß etwas gewirkt werde. Es muß unter Auderm dahin gestrebt werden, daß 1. eine Verkaufshalle für alle Erzeugnisse des hiesigen Gewerbfleißes; 2. eine tüchtige Gewerb- oder Handwerks-Schule ins Leben gerufen, ferner 3. eine Credit-Casse errichtet werde, aus der bedürftige Handwerker, die es verdienen, gegen Bürgschaft zweier ihrer Mitbürger, zum bessern Betriebe ihres Geschäftes, angemessene Vorschüsse erhalten können. Alles dieses kann nur entstehen, wenn Einigkeit herrscht. Wir bitten Sie daher, Ihre Präsidentschaft, die unter den obwaltenden Verhältnissen doch wenig oder gar keinen Nutzen stiften kann, freiwillig niederzulegen. Als Gewerbvereins-Mitglied haben wir alle mögliche Achtung vor Ihnen, und lassen Ihren sonstigen Verdiensten volle Gerechtigkeit wiederfahren; aber als Direktor der Vereins-Angelegenheiten dürfen Sie, wenn der hiestge Gewerb-Verein nicht bald ganz zu Grabe getragen werden soll, nicht länger bleiben. Folgen Sie daher unserer Aufforderung, und zwar im Interesse des Vereins; desto mehr werden wir Sie alsdann schätzen. Mehrere Gewerbvereins-Mitglieder. E n t g e g n it it g. Da Herr Heinrich Ferber die Maliee hatte, eine Erklärung gegen mich im Wochenblatte erscheinen zu lassen, worin der Artikel, auf den sie sich be- zieht, gar nicht einmal stand, verweise ich einfach auf meine Antwort auf diese Erklärung in Nr. 17 des jüngsten Tages, in dem auch besagter Artikel erschien. Adolph W e l ck e r. Antwort auf die Anfrage des Herrn Kreisraths vom 23. d. M- (Vgl. Anzeigeblatt Nr. 26. S. 225.) In der Sache selbst mit mir einverstanden, wünscht Herr Kreisrath die Mittel kennen zu lernen, wie die hiesige Polizei, welche nicht zu entbehren ist, wirksam wieder inS Leben treten könne? Hier die Antwort: Es ist allerdings in einer Zeit, in welcher selbst der ruhigste Bürger im Andenken an den kaum entschwundeueit Polizeistaat und an mancherlei polizeiliche, mit Denuneialions-Gebühren belohnte, Bedrückungen Einzelner, über jede Art von Po- lizei entrüstet ist, schwer, eine mit Vertrauen begleitete Polizeiwache zu vrganisiren, am schwersten in einer Universitätsstadt, in welcher durch die jugendliche Ungebundenheit Ereesse vorzugsweise vorkommen, allein um diese Schwierigkeit zu überwinden, ist vor Allem erforderlich: 50 1. dH der Gr. Kreisrath eine Anzahl einsichtsvoller Männer zu einer Berathung über diesen Gegenstand versammle. Ich will aber damit zugleich 2. meine eigene Ansicht kurz andeuten. Es handelt sich, da offenbar dem ganzen Polizeiwesen eine Umgestaltung bevorsteht, jetzt nur um Herstellung eines provisorischen Zustandes. Dieser wird am zweckmäßigsten gebildet durch Bestellung von Bürgern, welche die polizeiliche Aufsicht üben und für die Zeit deS Dienstes zu bezahlen sind, ohne von Denunciationen Vortheil zn ziehen. Man schreibe eine Coneurrenz aus und es werden sich hierzu genug brauchbare Bewerber finden. Die Anzeigen sind an den Generalrath der Bürgergarde abzugeben, welchem, um den Schein jeder Bedrückung zu vermeiden, zusteht, die Anzeigen an die Behörde zu verabfolgen oder zurückzuhalten. Wo es sich um die Handhabung der öffent. lichen Ruhe und Ordnung handelt, wird eine für die einzelnen Nächte zu bezeichnende Abthcilung der Bürgergarde auf ein gegebenes Zeichen zusammentreten. Dieser Vorschlag mag nun Beifall finden oder nicht, so viel ist gewiß, daß der dermalige Zustand nicht bleiben kann, daß namentlich die Taren für Fleisch, Brod ic., ferner das genaue Maaß und Gewicht, überwacht, die Gefundheitspolizei durch Reinhaltung der Straßen rc., die Sicherheit durch Aufsicht auf Vagabunden geübt werde. Die finanzielle Rücksicht für die Stadt ist jedenfalls eine untergeordnete bei Erwägung des öffentlichen Wohls. Hat Herr Obrist Vogt dem General-Rathe von seiner Reise nach Frankfurt Kenntniß gegeben? — Wenn dieß nicht der Fall seyn sollte, dann finden wir es in starkem Widerspruch mit den Ansichten, welche Herr Obrist Vogt in Frankfurt vertreten und denselben Geltung verschaffen soll. Hierüber erwartet man offizielle Erklärung des General-Raths, indem das Publikum keinerlei Willkür mehr von jetzt an mit Stillschweigen übergehen wird. Einsender dieses sind der Meinung, daß der Obrist der Bürgergarde ohne dem General-Ratbe die nöthige Mittheilnng zu machen, sich nicht auf mehrere Tage aus der Stadt entfernen darf. Mehrere Bürger. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. (Hierzu eine Beilage.)