Imseigefilatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Jß 39. Samstag den 15. Mai 18417* Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 15. bis 22. Mai 1847. i i t l t i । t i i i i i t i i i t Fleischtaxe. Pfund gutes Ochsenfleisch . . „ Kuhffeisch „ Rindfleisch .... „ Kalbfleisch .... „ Schweinefleisch . . . „ Hammelfleisch gemästet „ Leberwurst .... „ Bratwurst .... ,, Schwartemagen . . „ Blutwurst..... „ gemischte Wurst . . „ geräucherter Speck . . „ Schinken..... „ Dörrfleisch .... „ NindSfett ,, Hammelsfett.... „ Schweineschmalz ausgelas seueS ...... „ desgleichen, unausgclaffen fr. 12 10 9 6 14 10 14 18 18 14 10 20 20 18 18 18 26 21 pf Anm. Die Zu. 9 gaben dürfen in “ weiter nichts, als 2 in Fleisch von der selben Saitung 1 bestellen ,u. zwar j auf lo'öfb. Fleisch —: nicht mehr als an — derthalbVid n.s. — ro. nach Proi>or< — ti»n. welches auf — t Btd. nicht völlig — 5 8oth ansmackt. — Köpfe, Füße, Äc< — raub,wieauch die ganz blutigen und ~ nichtgenießbaren | Stücke vom Hals sind von der Zu- . gäbe gänzlich au6- geschloffen. Brodtaxe. 2 Pf. ordinäres Brod / , . m . . . r aus j Gersten- und g " " *" | j Aornmehl bestehend 2 Pf. gemischtes Brod. flud . ^izen. und g "" "" " | f Kornmehl bestehend 3 Lth. Waflerweck Lj ii Milchbrod Marktpreis e. 1 Maas Milch ...» 1 Pfund Butter......... auch 4 Handkäse........... 4 Eper 1 Pfund Waizenmehl 1 " grob geschälte Gerste . ... 1 ii klein geschälte Gerste fr. Pf. 14 28 42 15 30 15 1 1 8 — 24 - 25 8 - 4 — 8 2 12 — Frachtpreise. Städte Friedberg. . Gieße» . . . Grünberg . . Marburg . . Wetzlar . . Gemas Waizen Korn Gerste Hafer Erbsen Linsen 170 84i 9 26 19 80 19 25 das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel 8 6 200 23, - - 22, — Pf. | fl. fr. Pf. fl. । kr, 200j 26 30 180 22i - -i 17 90 11 - 11 22‘ 72! 7 46 200) 26 - 24 30 Pf- fl.,kr. — 18 80 Pf! fL| kr. Pf. —i 8i 30 —i 8i 30 — 5- 45 50 3 30 fl. Pf. Bekanntmachung. Die nachstehend abgedrnckte, im Regierungsblalt Nr. 18. vom 8. d. M. erschienene, Allerhöchste Vcr- ordimng, den Verkehr mit Gelraide, Mehl und Kartoffeln betreffend, wird hierdurch noch besonders zur offen stich en Kenntmß gebracht und hierbei weiter bestimmt: daß die Fruchtmärkte für den Kreis Gießen dahier aus dem Brande, vorläufig Dienstags und Samstags jeder Woche, abgehalten werden sollen, die Markte wahrend des Sommers um 8 Morgens ihren Anfang nehmen und in der Regel um 1 Uhr .Nittagö endigen und die zur Handhabung der Ordnung ans denselben etwa noch demnächst nöthia erscheinenden weiteren Vorschriften einer besonderen Frucht,Markt-Ordnung vorbehalten bleiben Gießen den 10. Mai 1847. Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz. Verordnung, den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln betreffend. ^UDWJG IL von Gottes Gnaden Großherzoq von Hessen und bei Rhein rc. re. " Nachdem eine Aufnahme der sämmilichcn Vorräthe an Getraive, Mehl, Reis, Hülfenfrüchten und Kartoffeln stattgesunden und diese Ausnahme das Resultat geliefert hat, daß das Großherzogthum im Ganzen noch hinreichende Vorräthe an diesen Gegenständen für die nächsten Monate besitzt, so haben Wir mit Rücklicht ans die gegenwäiligen Zeitverhältnisse und aus die von den Regierungen mehrerer benacki- barten Staaten wegen deö Verkehrs mit Getraide und Kartoffeln getroffenen beschränkenden Maßregeln, uuv um jene Vorräthe der Consumt.on für das Inland möglichst zu erhalten, Uns bewogen gefunden, in Gemäßheit des Art. ,3. der Verfassungs-Urkunde bis auf weitere Entschließung zu verordnen und verordnen hiermit, wie folgt: 0 8. 1. Getraide (Waffen, Korn oder Roggen, Gerste, Spelz oder Dünkel, Haser, Heidekorn oder Buch- waizen, Hirsen) Mehl und Kartoffeln dürfen in dem ganzen Umfange deö Großherzogthums nur auf dm bestehenden oder nach Bedarf temporär sofort noch zu errichtenden öffentlichen Märkten verkauft werden. n §. 2. Ausnahmen von der im §. 1. enthaltenen Vorschrift finden Statt: a) wenn Getraide, Mehl und Kartoffeln von dem Staat, von Gemeinden, öffentlichen Wohlthätig- keits-Anstalten, oder von Privatvereinen des Inlandes zur Uiiterstützung angekauft werden; b) für Getraide und Mehl, welches Bäcker zu ihrem Gewerböbetrieb ankaufen: c) wenn andere Privaten (Consnmenten) zu ihrem Bedarf Getraide, Mehl oder Kartoffeln sich anschaffen. Insoweit jedoch die anzuschaffende Quantität den Betrag von 1 Malter überschreitet, hat der Käufer sich durch eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde darüber auSzuweiseu, daß der Ankauf zum eigenen Bedarf geschieht. , §• 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bcstiminuugen werden, neben Confiscation der auf verbotene Weife verkauften Waare mit einer sowohl gegen den Verkäufer als den Käufer zu erkennenden Geldbuße von 10 bis 100 fl. bestraft. Befindet sich die zu cvnfiscirende Waare nicht mehr in dem Großherzog- thume oder im Besitze des der Strafe unterliegenden Käufers oder Verkäufers, so ist von beiden lebt ren der einfache Werth der Waare zu ersetzen; sie haften dafür solidarisch. §. 4. irr cr ^"Märkten (§. 1.) dürfen vor 11 Uhr Vormittags, bei Vermeidung einer Strafe von 5 bis 30 fl keine Fruchthändler Getraide oder. Mehl «»kaufen. Bei gleicher Strafe ist bis zu der bemerkten Stunde der Ankauf von Kartoffeln denjenigen untersagt, welche mit Kartoffeln Handel treiben. 8. 5. An den Orten, wo Fruchtmärkte abgehaltcn werden, ist während der für Abhaltung des Marktes bestimmten Zeit die Vermittelung von Käufen und Verkäufen von Getraide, Mehl oder Kartoffeln durch Mäkler untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer, sowohl gegen den Käufer und Verkäufer, als auch gegen den Mäkler zu erkennenden Geldbuße von 5 bis 30 fl. bestraft. 8. 6. Es darf kein Getraide oder Mehl über die Grenze des Großherzogthums ausgeführt werden wenn es nicht zuvor auf einem öffentlichen Markte feil geboten und dort gekauft worden war. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 10 bis 100 fl. und Confiscation der Waare bestraft. Befindet sich die Waare nicht mehr im Großhcrzogthume, so ist deren Werth von dem Zuwiderhandelnden zu ersetzen. 8- 7. Wer unter Beobachtung der in dem vorhergehenden 8. enthaltenen Vorschrift Getraide oder Mehl über die Grenze des Großherzogthums aussührcn will, muß mit einer, den Namen und Wohnort des Käufers und des Transportanten, sowie Quantität und Gattung der Waare genau auödrückcnden Bescheinigung darüber versehen seyn, daß die Waare auf einem öffentlichen Markte feilgeboten und dort gekauft worden war. Diese von der Polizeibehörde des Orts, wo die Waare auf öffentlichem Markte feilgeboten und gekauft war, auszustellendc und bei der Ausfuhr an die Ortspolizeibehörde des inländischen Grenzortes abzuliefernde Bescheinigung ist nur 5 Tage lang, von dem Tage der Ausstellung au, gültig Wer mit einem solchen Transportschein nicht versehen ist oder sich weigert, solchen dem Aufsichtspcrsonal auf dessen Verlangen vorzuzeigen, verfällt, insofern nicht die Strafbestimmung des vorhergehenden 8 rur Anwendung kommt, in eine Strafe von 5 bis 20 fl. 8. 8. Die beiden vorhergehenden SS- finden auch auf Kartoffeln Anwendung, insofern nicht eine verbotene Ausfuhr von Kartoffeln über die Zollvereinsgrenze statt findet, in welchem Falle die Strafbestimmungen der Verordnung vom 21. Oktober 1845 eintreten. 271 §. 9. ✓ „$ic, Wc9crt Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften gegenwärtiger Verordnung verwirkten uneinbringlichen Strafen werden im Gefängniß mit 1 fl. für einen Tag verbüßt. ^ichstichttten Denunciantcn erhalten ein Drittheil von den in Folge ihrer Anzeige erkannt werdenden und eingehenden Strafen. a §. 11. „ P^'^^ehvrden und das gesammte Polizei- nnd SteiicraufsichtS-Pcrsonal haben über ge raue Vollziehung der in gegenwärtiger Verordnung enthaltenen Bestinimungen zu wachen. §. 12. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt in Wirksamkeit. Urnindlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des bcigedrücktcn StaatSsiegels. Darmstadt den 7. Mai 1847. (L' s'> LUDWIG. . ThiL Bekanntmachung. Eit folMde MnMchstt «Erd« bring,n wir birimil ,m Mgtmimt» «ennimß dt« PnMumS. »ttzlar im Rai 1847. D°r MaMal. Jaeger, Bürgermeister. B e k a n n t m a ch u n g. Die polizeiliche Aufsicht auf die Lebensmittel, insbesondere aus Fruchtmärkten. . U'” Storungen der freien Concurrenz auf den Fruchtmärkten vorzubcugen und die Erreichung der 2 z>> sichern, fuv welche solche Markte errichtet werden, hat höchstpreißliches Ministerium deö Innern und der Justiz für alle Orte, an welchen Fruchtmärkte abgehalten werden. Folgendes verfügt: V rc 'le jedermann untersagt, im Umkreise eines Ortes, wo der Frachtmarkt abgehalten wird, bis 'L mT3 2,5Wet Stunden von diesem Orte innerhalb der Zeit von der Mittagsstunde des 2 Ore/ Fruchtmarkte an bis zum Schluffe des letzteren, Früchte, welche sich auf dem Wege neid; d b7 F^uchtmarkt abgehalten wird, befinden, aufzukaufen. bnfPikrt e diejenigen, welche mit Fruchtvorräthen aus dem Wege zum Fruchtmarkte, um sie dem «i C9rche an den Ort, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, von der Mittagsstunde (12 Uhr) 6,6 wmn M ”“r “fbm «iVl "n9,,“uf* ”rt,n t». MKf» d-ms-Ibm State »ich. KerMufe SS Erkaufe auf den Markt gebracht werden, dürfen vor der zum Beginne der Verkaufe an den betreffenden Orten ftstgesetzten Zeit nicht verkauft werden. unterkaic ' »?^m?uchtMrkte darf nur die wirklich dahin gebrachte Frucht verkauft werden; es ist daher untersagt, nach mngebrachten Mustern Frucht auf dem Markte zu verkaufen. ordnlln^??E""ge'l gegen vorstehende Bestimmungen werden, insoweit nicht die Vorschriften der Ver- einer VolUUstrak^n s kV Ä unrfeb^er Steigerung der Fruchtpreise, zur Anwendung kommen, mit 40““ S* U»En,NchM im Skfängnig mil ÄÄ’tÄÄX.“ b'" Ctim wi-d, ,»dm toaf GAm^den^10^M?i847^^^"^ 6'iW bc(t auf der Schleusenbaustelle bei Naunheim die Maurerarbeit zu einer masstven Schiffsschleuse, im Anschläge zu viertausend neunhundert und sicben- zehn Gulden (ohne Materiallieferung) unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen vom 16. d- M. an auf dem Bürcau des Unterzeichneten zur Einsicht offen. Gießen den 10. Mai 1847. Der Gr. Provinzial-Baumeister der Provinz Oberheffen. No ak, d. Z. Vikar. $09) Main-Weser-Eisenbahn. Erda r beiten. I» der Gemarkung Griedel werde» Freitag den 2t. d. Mts, Nachmittags 3 Uhr, für 1700 ff. Erdarbeiten versteigert. Die Zusammenkunft ist an dem Uebergang des Bockenbeimcr Bachweges. Butzbach den 13. Mai 1847. Der Gr. Hess. Scctions-Jngenieur der Section Butzbach. Meyer. 872) Holzversteigcrung im Langgönser Gemeindewald. d. Z. Vikar. 910) Main-Weser-Eisenbahn. Die bei Herstellung eines Brunnens in der Montag den 17. Mai d. I., von Vormittags 9 Uhr ait" sollen in dem Gemeindewald, Distrikt Mühlstück, an der Eisenbahnlinie: 275 2% Stecken Eichen-Scheidholz, 1% „ Kiefern- ,, 1% „ Eichen-Prügelholz, 22 „ Kiefern- „ 64 „ Buchen-Stockholz, 5 ,, Eichen« „ 22 „ Kiefern- und Fichten-Stockholz, 825 Wellen Buchen-Reisholz, 50 ,, Eiciien» ,, 1050 „ Kiefern- und Fichten-Reisholz, 150 ,, Aspen-Reisholz, 7 Stück Eichen-Banstämme von 13—32^ Länge, 12 — 24" Durchmesser, im Ganzen 422 Cnbikfnß enlhaltend, 60 „ Kicfern-Baustämme von 12—30^ Länge, 5'/2—8" Durchmesser, im Ganzen 380 Cubikfuß entdaltend, 2 „ Eicken-Stangenholz, ä 8 Cubikfuß, 4 „ Buchen- „ „3,52 „ 711 „ Kiefern- „ „6,94 „ 25 „ Fichten. „ „9,75 „ unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdendenBedingungen meistbietend versteigert werden. Langgöns am 5. Mai 1847. Der Beigeordnete Dern. 893) Holzversteigerung im Crumbacher Gemeindewald. Mittwoch den 19. d. M., von des Morgens 9 Uhr an, sollen in dem Gemeindewald, Distrikt Himberg und Hegwald 50% Stecken Eichen-Scheidbolz, 56% „ Buchen-Prügelholz, 11% „ Eichen- „ 29% „ Buchcn-Stockholz, 23% „ Eichen- „ 350 Stück Buchen- und Eichen-Welken, 576 Cubikfuß Eichen-Bauholz; sodann soll Donnerstag den 20. d. M., von des Morgens 10 Uhr an, das in der Langheck, auf dem abgcholzten Stuck an der Chaussee gelegene Holz, als: 219 Stecken Buchen-Scheidholz, 20 ,, Eichen- „ 126% ,, Buchen-Prügelholz, 13% ,, Eichen-Prügelholz, 123 ,, Buchen-Stockholz, 13% „ Eichen- „ Freitag den 21. d. M., Morgens 10 Uhr, 119 Stämme Eichen Bau- und Werkholz in bcfa; itter Güte, 4 „ Buchen Bau- und Werkholz in bekannter Güte, 8025 Buchen-Wellen und 550 Eichen- ,, öffentlich versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen werden vor der Bersteigerung bekannt gemacht. Crumbach den 10. Mai 1847. Der Bürgermeister Weber. Feilgeboten. 908) Mein Hutlager, sowohl in schwarzen als grauen Hüten begehend, sowie Turnbüte, empfehle bestens M. Heß. 905) In allen Sorten Badehosen, Polka-Handschuhen, sowie in allen baumwollenen und wollenen Struinpfwaaren empfieblt sich in bester Auswahl Carl Wusetzky, Strumpfwirker, Lit D. xAS 177. in der Marktstraße. 899) Gefrornes im Cafe Lind. 776) Schweizer- und Limburger Käse, Splritus, Nordhauser Fruchtbrandwein empfiehlt Z. G. Appel. 847) Spanische Weine. Malaga ä 1 fl. 6 fr., Xeres (Shcry) 8 1 ff. 10 kr Muscat ä 1 ff. 21 fr., unmittelbar vom Bro- dueenten eingesendet, außerdem Madeira unD Medoc ä 1 ff. 21 fr. per Flasche, sämmtlich arfjf, rem und von vorzüglicher Qualität zu haben im Wiegand'schen Hause in der Löwengasse. 897) Berkaus einer Orgel. Eine noch brauchbare Orgel mit Gehäuse 3 Bälgen, 22 Registern, 2 Clavieren und Pedal ist zu verfaufen und fann im Monat August d abgeliefert werden. Näheres ist auf portofreie Anfrage bei dem Organisten, Lehret Schmitz inWetz'ar und bei dem Orgelbauer Loos in Siegen zu erfahren. 903) Philipp Lampus im Russischen Hof, verlauft das K Schwungmehl zu 12 fr., Vorschuß ju 11 fr., das K Grütze zu 12 fr., sowie ein Pferdegeschirr und 2 Wagenräder. 900) Feinstes Schwungmehl zu 11% kr. bei 6. Cahn. 918) Eine Auswahl lebender Blumen und der besten Qualität Gemüsesaamen sind zu den billigsten Preisen im Nassauer Hof bei Kunst, uiid Handelsgärtner Knispel zu haben und bittet um geneigten Zuspruch. 906) Mehrere kleine und größere Tische, Bänke und Schränke sind wegen Mangel an Raum ru verkaufen. Wo? sagt d. Erped. d. Bltts. 276 904) Früher Blumenkohl, Würstng, Oberkohl- raby, Kraut, grün gefüllte Kohlpflanzen, Lattichsalat, ferner Dornwellen, im Gebund 4*/, fr., sowie Zwei frischmelkende Ziegen verkauft L. Hartmann in der Schauz. Zu vermieden. 902) In der Maigasse ist eine Scheune zu vermiechcu. Näheres bei I. Th. Haubach H. am Selzeisweg. 904) Eine Familienwohnung und ein Zimmer mit Möbel babe ich in meinem Hanse vor dem Walllhore zu vermiethen, welche sogleich bezogen werden können. K. Wilker. 907) In der kleinen Löwengasse Lit. C. 125. rönnen vier Handwerker in einer Stube Schlafstelle erhalten. ' Vermischte Nachrichten. ”ä) Nheumatismus-Ableiter. ESK-iÄmT •S*'" S™’™'SäSÄ' SÄ«“ 08* l’Ä''1V."r“ - **»»*«” foegr.aiÄ 8,"’,",tie'” "nb s°”' KI)tumÄ»8”Äe|tto*"» f” * ***** «*m llilSte •Jflayer 85 Oomp» in Breslau. "*■ ä?E*,Äi' ErSSS Sä£3 Breslau den 22. März 1847. Br. Koschate, Fundatt'onsarzt. 884) Da ich willens bin, mit meinen vorräthi- Flaschen alle Kart-., . gen Glaswaaren aufzuräumen, so verfehle ich nicht den billigsten Preisen abgebe ^ ^laswaaren zu anzuzergen, daß .ch viele Sorten Gläser von aller- Gießen den 10. Mai 1847 ler Ga'tungen, namentlich auch weiße und gelbe C. Fillmann senior Hierzu eine Berlage. Beilage zu Jli ZN. des MnzeLgeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen. Vermischte Nachrichten. 888) Der Unfrrjctcbnrte bat sein bisheriges Logis in den Neuenbäuen verlassen und woknt setzt bei x>errn Dr. Mettenheimer auf dem Kreuz. Gießen den 12. Mai 1847. R. Frank, Hofgerichrsadvokat. 894) Einem mehrfach angeregten Wunsche von Seiten der hiesigen Damen mit Vergnügen entgegenkommend, hat sich der Unterzeichnete entschlossen, im Laufe des Sommers eine Anzahl öffentlicher Borträge (im Ganzen etwa 6) vor dem weiblichen Publikum zu halten und zwar: „über -re Beziehungen der Naturwissenschaft zur Haushaltung." Die erste Vorlesung wird Freitag den 21. Mai Abends präcis 6 Uhr im Saale des Buschi- schen Gartens stattfinden. Jede folgende Vorlesung wird besonders angezeigt werden. Der Betrag des Eintrittsgeldes ist zur Deckung der Unkosten (für Lokal rc.), etwaiger Ueberschnß für mildthätige Zwecke bestimmt, worüber demnächst öffentliche Rechnung abgelegt wird. Diejenigen Damen, welche Antbeil zu nehmen wünschen, sind gebeten, Karten in der Ricke r'sch en Buchhandlung abholcn zu lassen. Sir. F. Knapp. Eine Karte für eine Dame kostet . 1 fl. ff „ ,, zwei Damen aus einer Familie . 1 fL 45 fr. „ „ „ mehr als zwei Damen aus einer Familie . . . . 2 fl. 30 fr. Jede Karte ist für sämmtliche Vorlesungen gültig. 860) Die diesjährige Eröffnung des Alexander-Wellenbades wird hiermit zur Kcnntuißnahme der verehrlichen Abonnenten gebracht. Bieler. 914) Am Himmelfahrtstage ist auf dem Schiffenberg von einem etwas Bespitzten eine Pfeife mit feinem Gemälde verloren gegangen. D-r redliche Finder wird ersucht, dieselbe an die Expedition dieses Blattes gegen eine gute Belohnung abzngeben. 91$) Morgen Sonntag den 16. Mai findet auf dem Hardthoft, auf dem Schießplätze der hiesige» Schützengesellschast, ein Gaben sch testen Statt, wozu sie Freunde des Schießens einladet. Gießen den 13. Mai 1847. Der Vorstand. Frischbacken. Sonntag den 16. Mai. Georg Busch am Kreuz. Christian Wallenfels in der Wallthorstraßc. Ludwig Kämme, rer auf dem Scltersweg. Christian Noll in der Neustadt. Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Am 16. Mai Morgens: Kirchen, rath Dr. Engel. Nachmittags: Pfarrer Bonhard. Beerdigt. Denn. Mai. Anna Susanna Körner, des Orisburgers zu Trebur und Geometers dahier, Johan- nes Körner, eheliche Tochter, alt 1 I. 10 M., gestorben den 8. Mar. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. 278 Angekommene und abgeretste Fremden vom 11. bis 13. Mai 1847. I n d e n Gasthäusern. im Kappen-. Hr. Ludewig, Lehr. t>. Herborn. Hrn. Kff. SpieS u. Sternberg v. Alsfeld u. Betz v. Frankfurt. Hr. Graf v. Dusol a. Italien. Hr. Rosenkranz, Stud v. Marburg. Hr. Müller, Kfm. v. Rheidt. Hrn. Jnstrmmach. Schicdle u. Zwerger v. Freiburg. Frls. Menrath v Frankfurt, Bernstein v. Marburg u. Horst v. Hanau. Hrn. Kfl. Schmitt v. Düsseldorf, Franck v. Mainz, Meper v. Marburg, Wagner v. Solingen, Neugaß u. Kellermann v. Frankfurt u. Wolf v. Mannheim. Hr. Geiger, Apoth. v. Frankenberg. Hr Kopetzkp, Gutsbes. v. Lemberg. Hrn Kfl. Rippe v. Cassel u. Hopf v. Gotba. Hrn. Chem. Leidsach u. Bottin- aer v. Burtons. Hr. Günther, Finanzr. u. Hr. Lerch, Ober- baur. v Darmstadt. Hr. Reiß, Oberförst. v. Düsseldorf. Hr. Weiland, Kfm. v. Heidelberg. Hr. Mill'.us, Obrist v. Coblenz. Jm Einhorn: Hrn. Kfl. Fischer v. Waltershausen, Neu- mann u. Küchler v. Frankfurt Hr. Hellgrcn, Fabrik, v. Stettin. Hr. Willmanns, Scrib. v Gravenhorst. Hr. v. Du- fardin in. Fam. u. Bedien., Rent. v. Paris. Hr. Mosen m. Fam. u Bedien., Hvfr. v. Oldenburg. Hr. Rafenstein, Kfm. v. Breslau. Hr. Hechtel, Partie, v. Pforzheim Hr. David, Kfm. v. Hamburg. Hr. Freiherr v. Breuken in. Fam. u. Bedien., Gutsbes. v. Olsberg. Hrn. Äst Resch v. Hanau u. Rosenthal v Frankfurt. Hr. Schmitt, Bürgermeist. v. Muschenheim. Hr. Falkenstein, Kfm. v. Mannheim. Hr. Stcndter, Partie, v. London. Hr. Walke, Fabrik, v. Preßburg. Hr. Kronberg, Partie, v. Halberstadt. Hr. Sandert, Rent. v. Amsterdam. Hr. Weinkeller, Kfm. v. Nürnberg. Hr. Kassires, Fabrik, v. Bremen. Hrn Kfl. Follenius v. Braubach u. Kauer v. Bremen. Hr. Staubach, Fabrik, v. Simmern. Hr. v. Heidewolf, Oberger.-Dircrt. v. Marburg. Im Prinz Carl: Hr. Wirthwein, 6»n