Änzcigeblatt für die Stadt und -en Kreis Gießen. 21. Samstag den 13. März 18-347. Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 13. bis 20. Marz 1847. Fteischtaxe. 1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . . t „ Kuhfleisch...... I „ Rindfleisch..... I „ Kalbfleisch..... t „ Schweinefleisch .... 1 „ Hammelfleisch gemästet < „ Leberwurst..... I „ Bratwurst..... t „ Schwartemagen . . . 1 „ Blutwurst...... 1 „ gemischte Wurst . . 1 „ geräucherter Speck . . . 1 „ Schinken...... 1 „ Dörrfleisch..... i „ Rindsfett...... 1 „ Hammelsfett ... 1 „ Schweineschmalz ausgelas. seneS......| 1 •> desgleichen,■ unausgclaffcn i kr. 12 9 9 6 13 9 13 17 18 12 8 20 18 17 18 18 24 22 LL H l l I i i i i i i i ~ i । « i ?. A n ui. Dir Zugaben dürfen in «eiter nichts, als in glcifch von derselben Gattung bestehen ,u. Iwar auf lot)fi). Fleisch nicht mehr als an derthalbPfd.u.s. «. nach ‘Proportion, welches aus i Psd. nicht völlig 5 Lolh auSmacht. Kopse, Fuße, Gc< raub.wicauchdie ganiblurigcnund nichtgcnießbarcn Stücke vom HalS sind von der Zu< gabegönjlich ausgeschlossen. Brodtuxe. 2 Pf. ordinäres Brod i . , . . aus z Gersten« und ß " " " z Kornmehl bestehend 2 Pf. gemischtes Brod > Waizen. und g " " " f Kornmehl bestehend 3J Lth. Wafferwcck..... Sj ,/ Milchbrod..... Marktpreis e. 1 Maas Milch..... ..... 1 Pfund Butter .......... auch......... 4 Handkäse............ 5 Eper............ 1 Pfund Waizenmehl ........ 1 » grob geschälte Gerste..... 1 » klein geschälte Gerste ...... 19 29 10 21 31 1 1 8 2.3 24 8 4 4 6 Pf. 3 2 1 2 2 Städte G e m ä s % r u d Waizen b t p r e Korn i s e. Gerste Hafer Erbse n Linsen Friedberg..... Gießen...... Grünberg ..... Marburg..... Wetzlar..... das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel Pf- 1 ft- fr- 200| 18 53 200i 18 10 —1 18 30 —i 12 54 90' 7 23 Pf. fl. i kr. 180 15| 45 200 16) 12 - 16? - - 121 26 84 6-36j Pf. 170 72 fl. ! fr. 12’ 30 12 27 13 - 9 20 4 59 Pf. 1 fl- 1 fr. — fil - —! ßi — —! 6 ,40 — 4'i 30 50 - Pf. «.! 1 1 1 1 kr. 1 1 1 l |$| <£111 1 1 1 1 1 1 Fl Bekanntmachung, ber in der Schweiz bestehenden Handwerker-Vereine betreffend. Betreff im Großherzogl. Regierungsblatt erschienene Allerhöchste Verordnung bringe ich durch nachstehenden Abdruck noch besonders zur Kcnntniß der hiesigen Kreisbewohner Gießen am 5 März 1847. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz. Verordn nm g, der in der Schweiz bestehenden Handwerker-Vereine betreffend. H. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und der Rhein re. re. '' ., irch in der Schweiz Vereine gebildet und überhaupt Bestrebungen kund gethan haben, die dahin zrelen, die Lehren des Commumsmus unter den daselbst sich aufhaltenden deutschen Handwerksgesellen zu 124 verbreiten und so den Umsturz aller verfassungsmäßigen Verhältnisse und die wesentlichste Gefährdung der Sicherheit der Person und des Eigenthums herbeizufuhren, so sehen Wir Uns veranlaßt, auf den Grund des Art. 73. der Verfassungs-Urkunde, zu vUvrdnen, wie folgt: Art. 1. Alle inländischen Handwerksgesellen, welche sich dermalen in der Schweiz befinden, haben dieses Land unverzüglich zu verlassen. Art. 2. Allen inländischen Handwerksgesellen ist von nun an und bis auf weitere Verfügung das Reisen in die Schweiz und der Aufenthalt in derselben verboten. Dieses Verbot soll in allen abgegeben oder vifirt werdenden Wanderbüchern und in allen für Handwerksgesellen auszustellenden Heimathscheinen oder Pässen bemerkt werden. Art. 3. Derjenige inländische Handwerksgeselle, welcher sich, dem im Art. 2. enthaltenen Verbot zuwider, in bie Schweiz begiebt, soll bei seiner Zurückkehr in das Großherzogthum, an der Grenze, oder wo er sonst betroffen wird., sogleich verhaftet, an den Kreis- oder Laudrakh seiner Heimath abgeliefert und wenn keine Gründe vorliegen, welche die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen denselben rechtfertigen, zwei Jahre lang in seinem Heimathsorte unter besondere polizeiliche Aufsicht gestellt werden. Während dieser zwei Jahre darf er nicht als Meister ausgenommen und ihm kein Gewerbs-Patent er- theilt werden. Zuwiderhandlungen gegen die ihm von der Polizeibehörde ertheiltcu Vorschriften werden mit polizeilichem Gefängniß bis zu 14 Tagen bestraft. Art. 4. Inländische Handwerksgesellen, welche seit dem 1. Januar 1844 sich kürzere oder längere Zeit in der Schweiz aufgehalten haben und erst nach dem 1. Mai dieses Jahres in das Großherzogthum zurückkehren, sollen eben so, wie im Art. 3 vorgeschrieben ist, behandelt werden. Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist jedoch ermächtigt, nach Umständen zu Gunsten derjenigen inländischen Handwerksgesellen eine Ausnahme von vorstehender Bestimmung zu gestatten, die nicht unmittelbar aus der Schweiz in das Großherzogthum zurückkehren, sondern nach Verlassung derselben längere Zeit in einem anderen Staate sich aufgehalten haben. Art. 5. Dix Eltern, Geschwister, sonstigen nächsten Verwandten, Vormünder oder Curatoren der inländischen Handwerksgesellen, welche sich vermalen in der Schweiz oder sonst im Auslände befinden, werden hierdurch aufgesordert, dieselben von den Bestimmungen dieser Verordnung in Kennkuiß zu setzen. Art. 6. Ausländische Handwerksgesellen, welche sich feit dem I. Januar 1844 längere oder kürzere Zeit in der Schweiz ausgehalten haben, sotten an der Grenze des Großherzogthums zurückgewiesen werden. Müssen dieselben, um auf geradem Wege in ihre Heimach zu eelangen, durch Gebietstheile des Großherzogthums gehen, so ist ihnen eine Marschroute, welche die zu berübreiden Orte und die Zeit für die Reise enthält, vorzuschreiben. Werden solche Handwerksgesellen innerhalb des Großherzogthums betroffen, so sind sie in gleicher Art in ihre Heimath zu verweisen. 0 A r t. 7. Fabrikanten oder Handwerker, welche ohne deßfalls eingeholte polizeiliche Erlaubniß einem in- oder ausländischen Handwerkoburschen Arbeit gegeben haben, aus dessen Wanderbuch, Paß oder sonstigen Legitimationspapieren ersichtlich war, daß sich derselbe seit dem 1. Januar 1844 kürzere oder längere Zeit in der Schweiz aufaehalten hat, sötten mit einer Polizeistrafe von einem bis sieben Gulden Geldbuße bestraft werden. u Derselben Strafe unterliegt derjenige Fabrikant oder Handwerker, welcher einem in- oder ausländischen Handwerksburschen, der sich über seinen früheren Aufenthalt nicht ausgewiesen hat, ohne eingeholte polizeiliche Erlaubniß Arbeit giebr. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt, am 19. Februar 1847. (L. s.) LUDWIG, du Thii. 125 Giessen den 373) Der Bettüberzug, Edictalladung. 363) Das Gr. Hosgericht der Provinz Ober- hesien hat . über das Vermögen des Hofgerichts- Pcdellen Prcuninger in Giessen den Concursproceß erkannt und den Unterzeichneten mit dessen Leitung beauftragt. Es werden daher alle bekannte und unbe* kannte Gläubiger des Hofgerichts «Pedellen Preu» ninger ausgefordert, in dem auf den 27. April d. I., Vormittags 10 Uhr, anbcraumten Liquidationstcrmin bei Vermeidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse in dem Hofgerichtsgebäudc zu erscheinen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Zn diesem Termin soll zugleich ein Vergleich versucht, in dessen Entstehungsfall ein Curator ernannt und wegen Veräußerung deS Maffcvermö- gcns Bestimmung getroffen werden. Die in dem Termin nicht persönlich erscheinenden, oder durch Bevollmächtigte vertretenen Gläubiger werden als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger in dieser Beziehung bcitretend angesehen werden. Gießen den 24. Februar 1847. Kempf, Hofgerichts-Assessor. Besondere Bekanntmachungen 280) Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih-Anstalt. Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leib- Anstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, Auqust, September, October, November und Deeember 18tt« verfallen sind, werden aufgefordcrt, di-selben bis zum 20. Marz d. Z. entweder cinzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 12. April d. I. stattftndeü Pfänder aus wollenen Stoffen, die bereits 6 Monate verpfändet waren, müssen unbedingt gegen Baarzahlung eingelößt werden. Gießen den 22 Februar 1847. Die Gr. Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil. 374) Der Pfandschein .4? 3142 über eine silberne Taschenuhr ist angeblich verloren worden. Es werden daber diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerbalb 4 Wochen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand an den Verpfänder ohne weiteres verabfolgt werden wird. 8. März 1847. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. Bekanntmachung, den Betrieb und die Beaufsichtigung des Gewerbes der Mäkler mit Getraide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln betreffend. Unter Beruanabme auf die im obigen Betreff in Nr. 100 dieses Anzeigeblattes unterm 14. SDecejnbcr v. I. erschienene ^Bekanntmachung wird hierdurch ferner zur Kenntniß der hieslgen Kr^sbewohner g«;, das, die von den Fruchtmäklern für durch sie vermittelte Kaufe und Verkaufe m Aisspruch z h Gebühren auf Fünf Kreuzer für jedes Malter Gettaidc oder Hülsenfruchte, ohne Unterschied der G g, und auf Drei Kreuzer für jedes Malter Kartoffeln festgesetzt worden sind. Diese Gebühren können nach freier Uebereinkunst entweder von dem Käufer oder.Veskauser, ode ch von beiden zu gleichen Thcilen bezahlt werden, im Falle jedoch eine solche Uebereinkunst mcht Statt findet, * »'N M schwE w*. **» ». «*' irgend einem Vorwande höhere Gebühren als die festgesetzten zu beziehen. Gießen am 3. März^^ Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz. _____ Pfandschein 1422 über einen ein Tischtuch und 3 Ellen Leintuch ist angeblich verloren worden. Es werden daber diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Sclwin bilden könnten, aufgefordert, dieselben binnen 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand verabfolgt wird. Gießen den 8. März 1847. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. 126 Versteigerungen. 389) Auf Antrag des Müller Balthasar Walter von Dorlar sollen die uachverzeütuieten Gükerstücke: Flur. Nr. HlKlftr. VH. 186» 450 Acker, die Krummenackcr, am Gleiberger Weg, XVIII. 30 526 ,, hinter der Steeg, z-rischen der Chaussee und dem Mittelweg, XXIV. 198 392 ,, zehntf, auf d. Schwarzacker, XXVI. 34 94 „ zehntf., am obersten Riegelpfad, XXVI. 86 96 „ zehntf, am obersten Riegelpfad, und XXXII. 3 260 „ zehntf., auf dem Sandkauter Weg, Donnerstag den 18. d M., Nachmittags 2 Uhr, össentlich meistbietend auf dahiesigem Rathbaus unter den im Versteigerungstermin bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Gießen am 8. März 1847. Gr. Hess. Stadtgericht daselbst. I. B. d. Gr. Stadtrichters. H a b e r k o r n. 257) Montag den 29. März I. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen die dem Metzgermeister Wilhelm Ferber dahier zustehcnden nachfolgenden Immobilien, als: alt neu Klftr. Z87/So %is 12 Hofraitbe auf dem Reichcnsand in der Löwengasse, ,87/eo ‘Ais 6 Grabgartcu bei der Hofraithe, 19 6/336 304 Acker an der Weilburger Grenze, 8 *X/2S 159 Acker auf dem Sandfeld, 18 4/ise 206 Acker am Galgen, auf die Chaussee und die Marburger Straße, 13 4%0S 286 Acker neben der Chaussee, auf den Grenzweg am Hünfeld, 17» 5%s 394 Acker am Schlangenzahl auf den Aulweg, einer nochmaligen öffentlichen Versteigerung dem Meistbietenden ausgesetzt werden. Gießen den 11. Februar 1847. Der Beigeordnete Rühl. 255) Montag den 29. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen die dem Johannes Failing zu Heuchelheim zustehenden, in hiesiger Gemarkung liegenden Grundstücke, als: alt neu Klftr. 9 ^32« 92 Acker unter der Hardt am Schafstall, 13 184 Acker auf der Hardt, über den Gärten, le ,0/4i» 80 Acker auf der Hardt, am Glei- bergerweg, 4 ,2/i3t 398 Acker über der Kropbach in der Koppelhut, 24 ls/1 160 Acker auf der Hardt, über der herrschaftl. Wiese, 24 13/66 90 Acker auf der Hardt, über der Kropbach, 21 la/sl8 115 Acker am Geigersberg auf der Rodheimerstraße, auf dahiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 11. Februar 1847- Der Beigeordnete Rühl. 170) Montag den 15. März l. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen nachfolgende, dem Joh. Georg Weeg dahier zustehende Immobilien, als: alt neu Klftr. 12 a2Zu 614 Acker am Schlangenzahl auf die Chaussee, 8 S/32I 189 Acker am Wiesmarerweg, linkS, auf dakiesigem Ratkhause öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 2. Februar 1847. Der Beigeordnete Rühl. 406) Montag den 15. März, d. I., Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem hiesigen Rathkause 3 vakant gewordene städtische Triebviertel und 1 Wüstungsstück auf mehrere Jahre verpachtet werden. Flurschütz Benner ist angewiesen, den Liebhabern diese Grundstücke auf Verlangen vorher zu zeigen. Gießen den 8. März 1847. Der Bürgermeister I. d. V Rühl. 400) Versteigerung von Straßenbauarbeiten. Die zur Erbauung eines Durchlasses auf der Staatsstraße zwischen Pohlgöns und der Ziegel. 127 Hütte und die zur Umpflasterung zweier Gossen in den Orten Langgöns und Pohlgöns erforderlichen Arbeiten, bestehend in Maurerarbeit, einschließlich der Lieferung der Materialien, veranschlagt zu 210 fl. Pflastererarbeit, veranschlagt zu . 375 „ sowie die Beifubr von circa 6 Cubik- f(öfter Steine aus dem Steinbruck) am Neuhof und die Beifuhr von circa 5 C ubikklafter Lahnsand sollen Donnerstag den 18. d. M-, Vormittags um 10 Uhr, auf dem Rathhaus zu LanggönS weuigstfordernd versteigert werden. £te Voranschläge und Versteigerungsbedingungen liegen auf dem Gefchäflslokal des Unterzeichneten zur Einsicht offen. Gießen den 10. März 1847. Der Gr. Provinzialbaumeister der Provinz Oberhessen. Müller. 399) Anbei tsversteigerung. Die bei der Erbauung der Synagoge zu Sitten# dorf a. d. Lumda vorkommenden Weißbinderarbeiten, veranschlagt zu 176 fl. 14 frv sollen Montag den 15. d. M., Vormittags 11 Uhr, in der Wohnung des Gastwirths Stein zu Ullendorf, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen den 3. März 1847. Der Gr. Provinzialbaumeister der Provinz Oberhessen. Müller. 384) Main-Weser-Eisenbahn. Lieferung von Erdkarren. Montag den 15. d. M., Vormittags um 9 Uhr, sott in dem GastKause zum Prinz Carl dahier, die Lieferung von 100 Stück zweiräderiger Erdkarren, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an die Wenigstfordernden in Accord gegeben werden. Gießen den K. Mä-z 1847. Der Gr. Hess. Sektions-Ingenieur der Sektion Gießen. L. Lindt. 398) Main-Weser-Eisenbahn. Lieferung von Laternen, Dienstag den 16. d. Mts., Vormittags um 10 Uhr, sott die Lieferung von 20 Stück Stocklaternen von Blech, im Gasthause zum Promenadehaus dahier öffentlich in Accord gegeben werden. Gießen den 10. März 1847. Der Gr. Hess. Sektions-Ingenieur. L. Lindt. 40i) Holzversteigerung im Revier Schiffen berg. Freitag den 19. März, sotten in dem Domanialwald, Distrikt Tempel, nachverzeichnete Holzsortimente versteigert werden, als: 87 Stecken Kiefern-Prügelholz, 92 ,, „ Stockholz, 22775 Stück „ Wellen, 1680 „ Dorn- ,, 22 Stecken 6 Fuß langes Kiefern-Pfahlholz, 1070 Stück Kiefern- und Fichten-Stangen, von 1—5 Zoll Durchmesser. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Martini d. I. gestattet. Dte Zusammenkunft ist Morgens um */,9 Uhr auf der Chaussee von Gießen nach Schiffenberg an der Reviergrenze. Gießen am 11. März 1847. Der Gr. Hess. Revierförster deS Reviers Schiffenberg. Dr. Draudt. 409) Mittwoch den 17. März d. I., Vormittags 10 Uhr, sollen in dem Kiesigen Bürgerbospital nachstehende Wiesen, von 1847 an auf 6 Jahre an die Meistbietenden verpachtet werden, nämlich: a. Wiesen zum Plockischen Stiftsfonds gehörig: 1 Morgen 80 Rth. 15'/, Sch. od. 8l6 Klftr. in der Stephansmark, zu beiden Seiten der Wieseck an der Chaussee, war bisher an Bäcker Balth. Wallenfels verpachtet ; 2 Morgen 100 Rth. od. 1423 Klftr. am Wall- furch, auf die kleine Weide stoßend, an Ludwig Kröck von Heuchelheim, war bisher an Heinrich Helmold verpachtet; 128 1 Morgen ZS Rch. 11 Sch. ob. 744 Klftr. auf der Au, am Felsgraben, obnfern der Oberlach, war bisher an Emanuel Simon verpachtet; 92 Rth. ob. 312 Klftr. am untersten Riegclpfad, auf die . 2vh- Keil's Wittwe: 2 Frls. Schmidtborn v. Battenberg. — Bei Hrn. Univ.-Rentamtm. Martin; Hr. ? rnUsm/ v Mainz. - Bei Hrn. Nr. Knapp - 8rt ESnßel » Ortenberg. — Bei Hrn. Kfm. Müller: Hr. Nr. Fnßschc, Profess, v. Zürich. - Bei Hrn. Balth. Lenz- Fr. Leitermann v. Biedenkopf. ’ Berichtigung.