sAnzcigeblatt für die Stadt und -en Kreis Gießen. Jtf. 38. Mittwoch den 12. Mai 18M7< Bekanntmachung. Die nachstehend abgedruckte, im Regierungsblatt Nr. 18. vom 8. d. M. erschienene, Allerhöchste Verordnung , den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln betreffend, wird hierdurch noch besonders zur öffeusticheu Kcuutniß gebracht und hierbei weiter bestimmt: daß die Fruchtmärkte für den Kreis Gießen dahier auf dem Brande, vorläufig Dienstags und Samstags feder Woche, abgehalten werden sollen, die Märkte während des Sommers um 8 Morgens ihren Anfang nehmen und in der Regel um 1 Uhr Mittags endigen und die zur Handhabung der Ordnung aus denselben etwa noch demnächst nöthig erscheinenden weiteren Vorschristen einer besonderen Frucht-Markt-Ordnunq vorbehalten bleiben. Gießen den 10. Mai 1847. Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz. Verordnung, den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln betreffend. 8uDWJG n. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. Nachdem eine Aufnahme der sämmtlichen Vorräthe an Getraide, Mehl, Rejs, Hülsenfrüchten und Kartoffeln stattgesuuden und diese Aufnahme das Resultat geliefert hat, daß das Großherzogthum im • 'm! ."och hinreichende Vorräthe an diesen Gegenständen für die nächsten Monate besitzt, so haben Wir mit Ruckgcht auf die gegenwärtigen Zeitverhältuiffe und auf die von den Regierungen mehrerer benachbarten Staaten wegen deö Verkehrs mit Getraide imb Kartoffeln getroffenen beschränkenden Maßregeln und um Me Vorräthe der Cousumtion für das Inland möglichst zu erhalten, Uns bewogen gefunden, in Gemapheit des Art. 73. der Verfastuugs-Urkunde bis aus weitere Entschließung zu verordnen und verordnen hiermit, wie folgt: " §. 1. , Getraide (Waizen, Korn oder Roggen, Gerste, Spelz oder Dünkel, Hafer, Heidekorn oder Buch- walzen, Hnsen) Mehl und Kartoffeln dürfen in dem ganzen Uuifange des Großhcrzogthums nur auf den bestehenden oder nach Bedarf temporär sofort noch zu errichtenden öffentlichen Märkten verkauft werden. 2. Ausnahmen von der im §. 1. enthaltenen Vorschrift finden Statt: a) wenn Getraide, Mehl und Kartoffeln von dem Staat, von Gemeinden, öffentlichen Wohlthätia- keits-Austalten, oder von Privatvereiuen des Inlandes zur Unterstützung angekauft werden- 9 b) für Getraide und Mehl, welches Bäcker zu ihrem Gewerbebetrieb aukaufen: ’ c) wem, andere Privaten (Consumeuteu) zu ihrem Bedarf Getraide, Mehl oder Kartoffeln sich anschaffen. Insoweit jedoch die auzuschaffende Quantität den Betrag von 1 Malter überschreitet V" der Käufer sich durch eine Bescheinigung der Ortöpolizeibehörde darüber auszuweisen, daß der Ankauf zum eigenen Bedarf geschieht. 1 p 8- 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, neben Confiscation. der auf verbotene Weile verkauften Waare mit einer sowohl gegen den Verkäufer als den Käufer zu erkennenden Geldbuße von 10 blS 100 fl. bestraft. Befindet sich die zu confiScirende Maare nicht mehr in dem Großhcrwa- thume oder nn Besttze des der Strafe unterliegenden Käufers oder Verkäufers, so ist von beiden letzteren der einfache Werth der Waare zu ersetzen; sie haften dafür solidarisch. e 262 §. 4. Auf den Märkten (§. 1.) dürfen vor 11 Uhr Vormittags, bei Vermeidung einer Strafe von 5 bis 30 fl., keine Fruchthändlcr Getraide oder Mehl ankaufcn. Bei gleicher Strafe ist bis zu der bemerkten Stunve der Ankauf von Kartoffeln denjenigen untersagt, welche mit Kartoffeln Handel treiben. 8. 5. An den Orten, wo Fruchtmärkte abgehalten werden, ist während der für Abhaltung des Marktes bestimmten Zeit die Vermittelung von Käufen und Verkäufen von Getraide, Mehl oder Kartoffeln durch Mäkler untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer, sowohl gegen den Käufer und Verkäufer, als auch gegen den Mäkler zu erkennenden Geldbuße von 5 bis 30 fl. bestraft. 8- 6. Es darf kein Getraide oder Mehl über die Grenze des Großherzogthums ausgeführt werden wenn es nicht zuvor auf einem öffentlichen Markte feil geboten und dort gekauft worden war. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 10 bis 100 fl. und Confiscation der Waare bestraft. Befindet sich die Waare nicht mehr im Großherzogthume, so ist deren Werth von dem Zuwiderhandelnden zu ersetzen. 8- 7. Wer unter Beobachtung der in dem vorhergehenden 8. enthaltenen Vorschrift Getraide oder Mehl über die Grenze des Großherzogthums aussührcn will, muß mit einer, den Namen und Wohnort des Käufers und des Transportanten, sowie Quantität und Gattung der Waare genau ausdrückenden Bescheinigung darüber versehen seyn, daß die Waare auf einem öffentlichen Markte feilgeboten und dort gekauft worden war. Diese von der Polizeibehörde des Orts, wo die Waare auf öffentlichem Markte feilgeboten und gekauft war, auszustellende und bei der Ausfuhr au die Ortspolizeibehörde des inländischen GrenzorteS abzuliefernde Bescheinigung ist nur 5 Tage lang, von dem Tage der Ausstellung an, gültig. Wer mit einem solchen Transportschein nicht versehen ist oder sich weigert, solchen dem Aufsichtspersonal aus dessen Verlangen vorznzeigen, verfällt, insofern nicht die Strasbestimmnng des vorhergehenden 8- zur Anwendung kommt, in eine Strafe von 5 bis 20 fl. 8. 8. Die beiden vorhergehenden SS- finden auch auf Kartoffeln Anwendung, insofern nicht eine verbotene Ausfuhr von Kartoffeln über die Zollvereinsgrenze statt findet, in welchem Falle die Strafbestimmungen der Verordnung vom 21. Oktober 1845 eintreten. 8- 9. Die wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften gegenwärtiger Verordnung verwirkten uneinbringlichen Strafen werden im Gefängniß mit 1 fl. für einen Tag verbüßt. 8- 10. Die verpflichteten Denuncianten erhalten ein Drittheil von den in Folge ihrer Anzeige erkannt werdenden und eingehenden Strafen. 8- 11. Sammtliche Polizeibehörden und das gesammte Polizei- und Steueraufsichts-Personal haben über genaue Vollziehung der in gegenwärtiger Verordnnng enthaltenen Bestimmungen zu wachen. 8 12. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt in Wirksamkeit. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt den 7. Mai 1847. Ci- s.) LUDWIG. du Ti.ii. Bekannt m a ch >> n g. Die polizeiliche Aussicht auf die Lebensmittel, insbesondere aus Fruchtmärkten. Um Störungen der freien Concurrenz auf den Fruchtmärkten vorzubcugen und die Erreichung der Zwecke zu sichern, für welche solche Märkte errichtet werden, hat höchstpreißliches Ministerium des Innern und der Justiz für alle Orte, an welchen Fruchtmärkte abgehalten werden. Folgendes verfügt: 1) Es ist Jedermann untersagt, im Umkreise eines Ortes, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, bis zu einer Entfernung von zwei Stunden von diesem Orte innerhalb der Zeit von der Mittagsstunde des Tages vor dem Fruchtmarkte an bis zum Schluffe des letzteren, Früchte, welche sich auf dem Wege nach dem Orte, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, befinden, aufzukausen. 263 2) Es ist verboten, diejenigen, welche mit Fruchtvorrächen ans dem Wege zum Fruchtmarkte, um fte daselbst zu verkaufen, begriffen sind, oder diejenigen, welche ihre Fruchtvorräthe bereits zum Verkaufe aus dem Markte ausgestellt haben, zu bereden, ihre Früchte auf dem Markte gar nicht, oder nur zu einem bestimmten Preise zu verkaufen. 3) Frucht, welche an den Ort, wo der Fruchtmarkt abgehaltcn wird, von der Mittagsstunde (12 Uhr) des Tages vor dem Fruchtmarkte an bis zum Schluffe des letzteren eingcführt wird, darf nur auf dem Markte selbst zum Verkaufe gebracht werden. 4) Früchte, welche auf einem Fruchtmarkte angekauft worden sind, dürfen auf demselben Markte nicht wieder zum Verkaufe gebracht werden. 5) Früchte, welche zum Verkaufe auf den Markt gebracht werden, dürfen vor der zum Beginne der Verkäufe an den betreffenden Orten festgesetzten Zeit nicht verkauft werden. 6) Auf dem Fruchtmarkte darf nur die wirklich dahin gekrachte Frucht verkauft werden; es ist daher untersagt, nach mitgebrachten Mustern Frucht auf dem Markte zu verkaufen. 7) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, insoweit nicht die Vorschriften der Verordnung vom t. Sept. d. I., wegen unredlicher Steigerung der Fruchtpreise, zur Anwendung konnnen, mit einer Polizeistrafe von 5 bis 50 ff. geahndet, welche im Falle der Uneinbringlichkeit im Gefängniß mit 40 fr. für einen Tag zu verbüßen ist. 8) Insoweit auf den Fruchtmärkten an den einzelnen Orten auch Mehl verkauft wird, finden darauf obige Vorschriften gleichfalls Anwendung. Ich bringe diese höchsten Vorschriften bezüglich des hiesigen Fruchtmarktes zur öffentlichen Kenntniß. Gießen den 10. Mai 1847. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz. Edictalladungen. 834) Die Vormünder über die Kinder des verstorbenen Jacob Krailing L, I. S., Wirths zu Heuchelheim, haben dessen Nachlaß nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Es werden daher alle, welche irgend einen Anspruch an Krailing zu bilden haben, aufgefordert, denselben im Termine Montag den 17. Mai l. I., Morgens 8 Uhr, dahier geltend zu machen und näher zu begründen, widrigenfalls bei der beabsichtigten Schuldentilgung keine Nücksicht darauf genommen werden wird. Gießen am 27. April 1847. Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Dr. Zimmermann. 603) Forderungen an Baltbasar Weidig II. zu Gießen, über dessen Vermögen der Eoncurs erkannt worden ist, sind Montag den 14. Juni d. I, Morgens 9 Uhr, bei Meidung Ausschlusses von der Masse dahier anzuzcigen und zu begründen. In dem erwähnten Termin soll zugleich die Güte versucht werden und es wird für den Fall des Zustandekommens eines Vergleichs von den nicht erschienenen Gläubigern angenommen, daß sie dem Beschluß der Erschienenen beigetreten seyen. Gießen den 31. März 1847. Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Haberkorn. Besondere Bekanntmachungen. Das Comite des Hülfsvereines ist in dem Falle, dem Vereine, sowohl über den dermaligen Stand der Suppenanstalt, als auch über einige damit in Verbindung stehende Fragen Vorlage machen und dessen Beschlüsse einholen zu müssen. Zu diesem Zwecke ersucht das Comite die Mitglieder des Hülfsvereins sich zu der, Freitag den 14. Mai, Abends 6 Uhr, in dem größeren Saale des kreisräthlichen Büreaus, stattfindenden Hauptversammlung einfinden zu wollen. Gießen den 10. Mai 1847. Das Comite des Hülfsvereins und Namens desselben Prinz. Dr. Bansa. 870) Bei einem dahier angchaltenen Vagabunden sind folgende Gegenstände gefunden worden, über deren rechtmäßigen Erwerb sich derselbe nicht ausweisen kann: 1. Ein zinnerner Eßlöffel; 2. ein Tischmesser mit stumpfer Klinge und braunem Stiel; 3. ein dunkelbrauner baumwollener Regenschirm; 4. eine neue grüne Tuchkappe, mit schwarzem Ledcrschild, aus dessen inneren Seite ein 264 Name geschrieben war, welcher ausgekratzt und unleserlich gemacht worden ist; 5. ein Paar abgetragene leinene Sommerhosen, schwär; und weiß gestreift; 6. ein Paar alte Ueberschube; 7. ein Tabaksbeutel von einer Schweinsblase; 8. eine gestrickte wollene Kappe, schwarz und roth; 9 ein Stengelglas; 10. ein grüner baumwollener Geldbeutel mit einigem Geld, und ein lederner Geldbeutel; 11. verschiedene Kinderschuhe, Kinderhemdcu und sonstige Kindeikleider; IS. zwei Paar graue und ein Paar weiße wollene Strümpfe; 13. eine rothe saffianene Brieftasche mit einer Schecre und verschiedenen werthlosen Papieren; 14. einige Federn, ein Streichfeuerzeug, mehrere zerrissene Halstücher und dergleichen; 15. eine Quantität verschiedener Erze. Diejenigen hiesigen Einwohner, welche einen oder den andern der vorerwähnten Gegenstände vermissen, werden aufgefordert, sich alsbald zur Anzeige und Rccognition bei unterzeichnetem Gerichte einzufinden, indem sie es bei allzulangem Säumen sich selbst zuzuschrcibcn haben, wenn ihnen von hier aus nicht mehr zu ihrem Eigenthum ver- holfen werden kann. Gießen am 7. Mai 1847. Großh. Hess. Stadtgericht. Muhl. 848) Man bringt zur Kenntniß des hiesigen Publikums, daß der Gießen-Fuldaer Eilwagen, welcher sowohl von Gießen als auch von Fulda, seither früh 6% Uhr abging, vom 4. d. M. ab an beiden Endpunkten des Courscs schon um 6 Uhr früh abgesertigt wird. Gießen den 3. Mai 1847. Gr. Post-Amt. Voigt. 880) Der Gärtner Christian Bieber ist als Baumwärter bei der Stadt Gießen angestellt und auf seine desfallfigen Dienstleistungen, sowie auf den Feldschutz verpflichtet worden. Gießen den 10. Mai 1847. I. V. d. B. Der Beigeordnete Rühl. 890) Im hiesigen Bürgerhospital ist Kleie zu verkaufen per Mltr. oder 80 L 4 fl., Kauflieb- haber wollen sich bei mir anmelden. Gießen den 10. Mai 1847. Der Rechner Lauer. Versteigerungen. 850) Holzoersteigerung im Gießer Stadtwalde. Freitag den 14. Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, sollen in dem hiesigen Stadtwalde, Distrikt Heg- strauch und Waldbute: 6 Stecken Eichen-Scheidbolz, 14 „ „ Prügelholz, 63 „ „ Stockbolz, 1200 Wellen „ Reisholz, ' 5 Stecken Kiefern-Scheidholz, 8'4 „ „ Prügelbolz, 11 Stecken ,, Stockholz, 21000 Wellen „ Reisholz, 2 Stecken Fichten-Stockbolz, 600 Wellen Kicsern-Reisholz, 12 Eichen-Stämme von 645 Cubikfuß, 28 Fichten- „ „ 316 „ 5 Kiefern- „ „ 149 „ 7 Birken-Stangen,, 14 >, 16 Fichten- „ „ 146 „ 55 Kiefern- „ „ 53 „ 1 Eichen-Pflugsreh öffentlich versteigert werden. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. Oktober d. Z. gestattet. Tie Zusammenkunft ist an der alten Steinbacher Straße am Hegstrauch. Gießen am 6. Mai 1847. Der Bürgermeister I. b. V. Der Beigeordnete Rühl. 808) Fouragelieftrung. Montags den 10. Mai d. I, Vormittags 10 Uhr, soll auf der hiesigen Universitäts-Kanzlei die Lieferung der, in der zweiten Hälfte dieses Jahres im Universitäts-Marstalle erforderlichen Fourage an den Wenigstnehmcnden versteigert werden. Gießen am 28. April 1847. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt. Martin. 886) Die zur Concursmasse des Hofgerichtspedellen Peeuninger gehörigen Mobilien, bestehend in Sopha mit Stühlen, Schränken, Commoden, Tischen, Porzellan re. Kleider und Weißzeug, sowie eine silberne Cylinderuhr, sollen Freitag den 14. Mai, Nachmittags um 2 Uhr, in der Wohnung des Preum'nger, in dem Neubauerischen Hause gegen gleich baare Zahlung meist- biitend verkauft werden. Gießen den 11. Mai 1847. Dr. Bansa, als Massecurator. 265 871) Montags den 31. Mai f. I., Vormittags 9 Uhr, sollen 152,99lDKlaster oder 45 Ruthen 2 Schub städtisches Gelände zwischen der Straße nach Lich und der Besitzung des Herrn von Lesch gelegen, auf dem Bürgermeisterei-Lokal au den Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerungsbcdingungen können vorder eingcsehen werden. Gießen den 6. Mai 1847. Z. V. d. B. Der Beigeordnete Rühl. 881) Das Aufsetzen von circa 50 Cubikklftr. Steinen zur Unterhaltung der städtischen Wege auf das Zahr 1848, soll Montag den 17. Mai d. I, Vormittags 9 Uhr, auf der Geschäftsstubc der Bürgermeisterei an den Wenigstfodernden vergeben werden. Gießen de» 10. Mai 1847. I. V. d. B. Der Beigeordnete Rühl. 872) Holzverstekgerung im Langgönser Gemeindewald. Montag den 17. Mai d. Z., von Vormittags 9 Uhr an, sollen in dem Gemeindewald, Distrikt Mühlstück, an der Eisenbahnlinie: 2% Stecken Eichcn-Scheidholz, 1V, „ 5? icfern-- „ l1/, „ Eichen-Prügelholz, 22 „ Kiefern- „ 64 „ Buchen-Stockholz, 5 „ Eichen- „ 22 „ Kiefern- und Fichten-Stockholz, 825 Wellen Buchen-Reisholz, 50 ,, Eichen- ,, 1050 ,, Kiefern- und Fichten-Reisholz, 150 „ Aspen-Reisholz, 7 Stück Eichen-Baustämme von 13—32" Länge, 12 — 24" Durchmesser, im Ganzen 422 Cubikfnß enthaltend, 60 „ Kiefcrn-Baustämme von 12—30" Länge, 5*/2 —8" Durchmesser, im Ganzen 380 Cubikfuß enthaltend, 2 „ Eichen-Stangcnholz, ä 8 Cubikfuß, 4 „ Buchen- „ „3,52 „ 711 „ Kiefern- „ „6,94 „ 25 ,, Fichten- „ „9,75 „ unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdcndenBedingungen meistbietend versteigert werden. Langgöns am 5. Mai 1847. Der Beigeordnete D e r n. 673) Montag den 31. Mai 1847, Nachmittags 2 Uhr, sollen aus dabicsigem Rathhaus die dem Johannes Failing zu Heuchelheim, in hiesiger Gemarkung liegenden Güterstücke, als: alt neu Klftr. 9 y325 92 Acker mit. d. Hardt, am Schaafstall, 13 10/„8 184 ,, auf d. Hardt, üb. d. Gärten, lc 10/41g 80 „ auf der Hardt, am Glei- bergerwcg, 4 15/134 398 „ über der Kropbach, in der Koppelhut, 24 ls/2 160 „ auf der Hardt, über den herrschaftlichen Wiesen, 24 13/66 9 0 „ aufd.Hardt, üb. d. Kropbach, 21 13/518 115 „ am Gingersberg, auf die Rodheimer-Straße öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 12. April 1847. Der Beigeordnete Rühl. Feilgeboten. 876) Seine noch reiche Auswahl in (SommeivShawIs, Echarpes, sowie Kleiderstoffen in Seide, Mousseiines de laine, Jaconnet, Brillaidine, Bal- zarine, Tolle du Nord 2C. IC., NM damit in dieser Saison aufzuräumen, empfiehlt zu den auffallend billigsten Preisen M. Heß, Lit. A. M, 55. 778) Chocokade in den besten Qualitäten billigst, Stearin- und Wachs'Tafellichter, Thee, als Pecco-, Perlen- und Gunpowder- in % und y4 S Packeten empfiehlt zur geneigten Abnahme I. G. Appel. 889) Mein Wohnhaus auf dem Burggrabcn bin ich willens billig zu verkaufen. Die näheren Bedingungen sind bei mir zu erfahren. Chr. D. Fillmann am Rathhaus. 884) Da ich willens bin, mit meinen vorräthi- gen Elaswaaren aufzuräumen, so verfehle ich nicht anzuzcigen, daß ich viele Sorten Gläser von allerlei Gattungen, namentlich auch weiße und gilbe Flaschen, alle Sorten geeichte Glaswaaren zu den billigsten Preisen abgebe. Gießen den 10. Mai 1847. G. C. Fillmann, senior. 266 875) Mein Lager in Strohhüten, Sonnenschirmen,Bändern,Bonqeuts, Handschuhen aller Art, bringe ich in empfehlende Erinnerung. M. Heß. 777) Mein Lager von sehr abgelagerten Cigarren in allen Qualitäten, Rauchtabacke von allen Sorten und Varinns in wurmstichiger Waare bringe ich in empfehlende Erinnerung. I. G. Appel. 887) Tapeten in großer Auswahl, zu sehr billigen Preisen empfiehlt Wilhelm Reiber, ans dem Kirchenplatz. 883) Glasziegel von Toppelglas sind billig zn verkaufen bei Ehr. D. Fillmaun am Rathhaus. Sn vermiethen. 815) Zn meinem Hause sind zwei geräumige ineinandergehende heizbare Zimmer zu vermiethen. M. Ballin, in den Neuenbäuen. 885) In dem Hause Lit. C. M 124. in der Löweugassc sind mehrere Familicnwohnungen zu vermiethen und können alsbald bezogen werden. Das Nähere ist in Lit. B 114 zu erfahren. 869) Bei Gärtner Schmitt ist eine Familien- Wohnung sowie eine Scheuer mit Stallung zu vermiethen und gleich beziehbar. 843) Eine Familienwohnung ist zu vermiethen und Anfangs Zuli beziehbar bei PH. Lüdeking. Vermischte Nachrichten. 775) Nheumatis mus-Ableiter. Von unseren nicht nur allein fast in ganz Europa, sondern auch beieilsin den vereinigten Freistaaten von Nordamerika und in Mexico rühmlichst bekannten, von der Berliner und mehreren anderen Sanitäts- Behörden, sowie von den englischen Chemikern Curfield und Ab b at geprüften verbesserten Rhen- M atisMUs-AbleiterN ä Exemplar mit vollständiger Gebrauchs-Anweisung 10 Sgr., stärkere 15 Sgr. und ganz starke 1 Rthlr. Gegen chronische und akute Rheumatismen, Gicht, Nervenleiden und Eon- gestio nen hält Herr I, G. Appel tu Gießen stets Lager. Nacbstehendes möge statt aller Anpreisungen als Beleg für die Gediegenheit unserer verbesserten Rheumatismus-Ableiter dienen. Wtlh. Player 85 Comp. in Breslau. Alte ft. Ich bescheinige hiermit, daß die verbesserten Rheumatismus-Ableiter der Herrn Wilh. Mayer & Comp. in Breslau mir bei rheumatischen Zahuwehmomenten recht gute Dienste geleistet haben. Mainz den 1. April 1847. Dr. Eduard Reis, pract. Arzt Hierselbst und Redakteur des rheinischen Telegraphen. 877) Ein edler Menschenfreund, dessen Name leider unbekannt ist, hat an mehrere Orte des hiesigen Kreises eine namhafte Summe, zur Anschaffung von Setzkartoffeln, für Arme geschenkt. Auf Daubringen sind 70 fl. gekommen, wofür 10 Malter Kartoffeln angckauft und unter 24 Familien so vertheilt worden sind, daß von 16 Familien jede ein halbes Malter und von 8 Familien jede ein viertel Malter bekommen hat. Dem unbekannten Geber, den das Leiden seiner armen Brüder in dieser bedrängten Zeit nicht gefühllos gelassen, wird hiermit, von Seiten der Daubringer Armen, der wärmste, herzinnigste Dank dargcbracht. Das Bewußiftyn einer edlen Handlung wird ihn mit seiner Brüder Liebe ins Jenseits begleiten. Daubringen den 8. Mai 1847. Der Bürgermeister B i e s c r. 888) Der Unterzeichnete bat sein bisheriges Logis in den Neuenbauen verlassen und wobnt jetzt bei Herrn Dr. Mettenheimer auf dem Kreuz. Gießen den 12. Mai 1817. R. Frank, Hvfgerichtöadvokat. 860) Die diesjährige Eröffnung des Aleran-er-Wellenbades wird hiermit zur Keiiutnißuahme der verelrstcheu Abonnenten gebracht. Bieler. 809) Ich erlaube mir meinen verehrten Gönnern und Freunden hiermit ergebens anzuzeigen, daß ich durch die Rückkehr meines Sohnes in den Staad gesetzt bin, äusser allen vorkommenden Weißbinder« beiten, auch alle vorkommenden Lacki rarbeiten, nemlich: aller be» liebigen Holzarten, Blech, Weislackirnn- gen in Zimmern, Firma's rc. auszu- fführen. Sodann bemerke ich noch, daß ich Plafonds und ganze Zimmer im Fache der Dekorationsmalerei aufs geschmackvollste fertige und bitte ein verehrliches Publikum um gütige Beachtung. PH. Petri, Afterweg Lit. A. jVS 95. 868) Donnerstag den 13. d. M., am Himmelfahrtstage, Harmonie-Musik auf dem Schiffeuberg. 853) Zu der am Himmelfahrtstage im Hinkel'- schen Garten stattfindenden II a r in o ii i e - ME u s i k ladet ergebens! ein An ton Hinkel. Wetzlar den 3. Mai 1847. Die diesjährigen öffentlichen Prüfungen in den städtischen Schulen werden in nachstehender Rcchen- folge Statt finden: Freitag, den 14. Mai, Morgens von 8 — 12 Uhr in der ersten, und Nachmittags von 2—5 Uhr in der zweiten Knabenschule; Montag, den 17. Mai, Morgens von 8—12 Uhr in der zweiten, und Nachmittags von 2—5 Uhr in der dritten Mädchenschule; Dienstag, den 18. Mai, Morgens von 8—12 Uhr in der zweiten Classe, und Nachmittags 267 von 2—5 Uhr in der dritten Classe der höheren Mädchenschule; Mittwoch, den 19. Mai, Morgens von 8—12 Uhr in der ersten Classe der höheren Mädchenschule, und Nachmittags von 2—5 Uhr in der ersten Elementarschule; Donnerstag, den 20 Mai, Morgens von 8—10 Uhr in der zweiten, und von 10—12 Uhr in der dritten Elementarschule, und Nachmittags von 2— 5 Uhr in der ersten Freischule in dem Local der zweiten Freischule; Freitag, den 21. Mai, Morgens von 8—11 Uhr in der zweiten Freischule. Die Prüfungen in der ersten, zweiten und dritten Classe der höheren Mädchenschule werden in dem Local der dritten Mädchenschule, in dem neuen Schulhause in der Schulstraße vorgenommen. Mit dieser Benach ichtigung verbindet man zugleich die ergebenste Einladung an die Eltern der Kinder, und die Freunde und Beförderer der Jugcnd- bildnng, zur gefälligen Thcilnahme an diesen Prüfungen. G.eßen den 10. Mai 1847. Der Dirigent des Schulvorstandes Dr. Engel. Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Am Himmelfahrtstage. Morgens: Kirchenrath Dr. Engel. Nachmittag«: Pfarrer Bonhard. Kopulirt. Den 9. Mai. Philipp Wagner, OrtS- biirger zu Rödgen und Bauauffeher dahier, des Ortsbiirgers und Ackermanns, Johann Jacob Wagner zu Rödgen, ehelicher Sohn; und Maria Carle, des verstorbenen ^auaufseherS, Johannes Carle dahier, hinterlassene Witlwe, geborne Röll. Getaufte. Den 8 Mai. Dem Großherzoglichen Steucrcommissar in Schotten, Karl Ludwig Buh, eine Tochter, Johanna, geboren den 15 April. Den 9. Mai. Dem Bürger und Buchbindermcister, August Ludwig Balser, eine Tochter, Johannette Katharine, geboren den 27. März. Denselben Dem Bürger und Schneidermeister, Chri- stian Wissig, eine Tochter, Friedericke Katharine Johannette Wilhelmine, geboren den 10 April. Denselben. Dem Ortsbürger zu Rödgen und Bauauf- sehcr dahier, Philipp Wagner, eine Tochter, Philippine Amalie Anna Margarethe, geboren den 12. Januar. Beerdigte. Den 7. Mai. Konrad Sehrt, deS verstorbenen Ortsbürgers und Müllers, Konrad Sehrt zu Gonterskirchen, ehelicher Sohn, alt 33 I. 2 M. 20 T., gestorben den 5 Mai. Denselben. Ludwig Berthold Kreuter, des hiesigen Bürgers, Daniel Kreuter, ehelicher Sohn, alt 3 I. 1 M. 6 T., gestorben den 5 Mai. 268 Angekommene und abgereiste Fremden vom 7. bis 10« Mai 1847. 3 n den Gasthäusern. Im Rappen: Frl. Eigenbrodt v. Ehrenbreiteustein. Hr. Wagner, $fm. v Munden. $>r. Peters, Forstr u. Hr. Ritgen, Forstprocurat. v. Coblenz. Hr. Höfferstein, Kfm. v. Aachen. Hr. Mückler, Fabrik, v. Leipzig. Hr Euler, Gutsbes. v. Braunschweig. Hr. Revier, Negier.-R. v. Würzburg. Hr. Bauer, Oecon. v Cassel. Hr. Baumann, Privatm. v. Homburg. Hr. Klingelbcrg, Dr. med. v. Hagen. Hrn. Kfl. Westermann v. Bielefeld u Bonn v. Frankfurt Hr Engel, Rentmeist. v. Londorf. Hrn. Kfl Nuppel v. Wächtersbach, Hammer v. Stuttgart, Groß v. Erwittcn, Grüneberg v. Frankfurt u. Mühlen v. Gladbach. Hr. Schöding, Privatm. v. Wiesbaden. Hr. Simons, Dr. med. v. Kopenhagen. Hr. Geiger, Apoth. v. Frankmrt. Hrn. Kfl. Keller v Pforzheim, Fischer v. Mainz, Grüneword v. London, Busch v. Cassel u. Linck v Erfurt Hr. Hoffmann, Oecon. v. Marburg Hrn. Kfl. Lotz v. Frankfurt u. Decker v. Mainz Hr Hapetzky, GutSbes. v. Lemberg. Hr. Pahsow, Oberförst. v. Krofdorf. Hr. Klein, Kfm. v. Schlüchtern. Hr. Schumann, Gutsbes. v. Oldenburg. Hrn. Kfl. Schmitt v Hamburg, Müller v. Erfurt u. Rippe v. Cassel Hr. Peteresse», Apoth. v. Con- stanz Hr. Traub m. Fam, Privatm. v. Leipzig Hrn Kfl. Hopf v. Gotha u Berk v. Alsfeld Im Einhorn. Hr. Bahlcckk, Chcm. v. Hamburg Hr. Estcrling m. Fam., Partie, v. Reutlingen. Hrn. Kfl. Büscher v. Iserlohn u. Tarmin v Halberstadt Hr. Nagloth, Partie, v. Wien Hrn. Rent. Baron de Castrow v. Straßburg u. Holmes v. London. Hr. Blechhauer, Geom v. Holzminden. Hrn. Kfl. Lindheimer v. Friedberg, Sänger u Peppler v. Frankfurt. Hr. Merck, Fabrik, v. Hamburg. Hr. Eckhardt, Kfm v Berlin. Fr. v Areuheim m. Fam u Bedien, v. Holstein. Hr. Spätmann, Partie v. Danzig. Hr Schäffer, Kfm. v. WormS. Hr. Kranthofe, Oecon. v. Gotha. Hrn. Kfl. Martzel v Freiburg, Krug v. Magdeburg u. Pönsgen v. Gemünd. Hr. Amelung, Oberbaur v. Darmstadt Hr. Olivier, Fabrik, v. Lüttich. Hr Veit. Bang. v. Berlin. Hr. CaSpers, Kfm. v. Emden. Fr. Heidorn m. Tocht. u. Frl. Chanoriffe v. Hagen Hrn. Kfl Weber v. Hildesheim, EieverS v. Hienburg u. Dehne v. Elberfeld. Hr. Mepcr, Mal. v. Wien. Hr Pohlmann, Fabrik, v. Bremen. Hr. Blaue, Partie, v Altona. Hr. Lünnich, Fabrik, v. Hamburg. Hr. Reifferstein, Rent. v. Frankfurt. Hr. Fleck, Profeff v. Leipzig. Hr. JahrciS, Kfm. v. Marburg. Im Prinz Carl: Hrn Cand Wirthweiu v. Büdesheim u. Eigenbrodt v Wimpfen. Hrn. Schrein. Müller u Brückel u. Hr. Stoll, Glaser v. Langgöns. Hr. Gescheidt, Schrein. V. Butzbach. Hr. Drescher, Tcchn. v. Cassel. Hr. Dinclam, Kfm v. Hersfeld Hr. Seyfried, Pacht, v. Mockstadt. Hr. Römheld, Dr. med. v. Erfurt. Hk. Waller, Oecon. v. Herbstein Hr. Farr, Fabrik, v. Mainz Hr Kullmann, Geschästsm. v. Siegen. Hr. Wintershäuser, Werkführ. v. Ludwigslust. Hr. Strack, Oecon v. Wehrheim. Hr. Klee, Oecon v. Ilbenstadt Jungfer Hirt v. Kappel. Hr. Kroh, Stud. jur. v Heidelberg Hr. Borger, Spcdit v. Offenbach. Hr. Bebettc, Fabrik, v. Schönthal. Hrn. Kfl. Leipold v. Bautzen u. Dönges v. Cassel. Hr. Schwalb, Thicrarzt v. Alsfeld. Hr. Linck, Kfm. v. Kelsterbach Hr. Laub, Oecon. v. Jlmanndorf. Hr. Wolf, Kfm. v. Lauterbach Sr. Petz, Oecon. v. Niederdiefenbach. Hr. Steinberg, Geschästsm. v. Katzenfurt. Hrn Kfl. Alles v. Kreuznach u. Welcher v. Alsfeld. Hr. Romming, Fabrik, v. Alsfeld. Hr. Kleebergcr, Forstcand. v Battenberg. Hr. Höpfner, Oecon. v. Biedenkopf. Hrn. Stud. Schmitt u. Koch v. Marburg. Im Hirsch ■ Hr Reinhardt, Bürgermeist. v. Elpenrod. Hrn. Fuhrl. Durch v. Schotten, Klingelhöfer v Eckelshausen, Schmidt v. Dodenau u. Dönges v. Biedenkopf. Hr. Bübig« Häuser, Geschästsm. v Dodenau Hr. Mengs, Privatm. v. Elpenrod. Hr. Horst, Geschästsm. u Hr. Trest, Fabrik, v. Affurt. Im Darmstaedter Haus: HkN. Geschäfts!. Grünewald v Allendorf, Rösel v. Battenfeld, Müller v. Kirchgöns, Leid- ner v. Winterberg u. Kastner v. Wallich. Hrn Handelsl Rehbein v. Frohnhausen, Zimmermann, Nothecke, Mencke u. Bohle v. Winterberg. Hr. Drucks, Geschästsm. v. Riga. Jungfer Berg v. Traisbach. -Hr. Richardt, Drechsl v. Wetzlar. Hrn. Geschästsl Schmall v. Rödelheim, Stahl u. Peter v. Salzburg u. Berger v Freicnseen. Hr. Eroith, Wagn. v. Frankfurt. Hrn. Geschästsl Kuhle v. Ettingshausen u. Weil m. Fr. v. Meldau. Im Stern: Hr. Wolthli, Mal. v. Zoffngen Frl. Thuilet, Schausp v. München Hr. Lamperts, Handclsm. v. BelkShausen. Hr. Kern, Schornsteinfeg. v. Volkertshausen. Hr. Walter, Privatm. v. Fleschenbach. Hr. Nnnold, Schrein, v. Meisenheim. Hr Becker, Privatm. v Sachsenbcrg. Hrn. Mctzg. Klein v. Edenkoben u Schuhmacher v. Landau. Hrn. Buchbind. Copelius v. Streliß u Gotthold v. Kirchhain. Jungfern Ebeling v. Allendorf u. Crumberg v. Grebenstein. Hr. Meyer, Handelsm v. Aschaffenburg. Hr. Beitner, Chir. v. Friedberg. Hr. Schäfer, Condit. v. Breidenbach. Hr. Rochcl, Privatm v. Michenau In der Sonne: Hrn. Handelst. Wagner u. Muhl u. Jungfer Funck v. Beuern. Hrn Geschästsl. Schulz v. Leun, Fingst v. Fürminken u. Breuer v. Mandel. Hr. Wolfskamm, HandelSm. v. Bensheim. Hr Römstadt, Maur, v Hetschburg. In der Rose: Hr Müller, Färb. v. Michelstadt. Hr. Dieter ch, GeschäftSm. v. Herbach gr Müller v. Reddighausen. Hr. Schuhmann, Glaser v. Tollwitz. Hr. Pistor, Schneid, v. Mühlheim. Hr. Schlosser, Geschästsm. v. Kirsch« garten In den Privathäuscrn. Bei Hrn. Profess Dr. VullerS: Frl. Maaß v. Bonn. — Bei Fr. Revicrförst. Reitz: Frl. Reitz v. Darmstadt. — Bei Fr. Secret Merck: Hr. Schoben, Steuercommiff. v. Friedberg. — Bei Hrn Dr. Weigand: Hr. Freiherr v. Fvrir, Postoffiz v Bamberg — Bei Hrn. Condit. Mailänder: Frl. Hagen v. Cassel. — Bei Hrn Profeff. Dr. v. Ritgen: Hr. Dr. Zimmermann, Hofr. v Darmstadt. — Bei Hrn Revier- först. Draut: Frl. Schwabe v. Darmstadt. — Bei Hrn Access Bergen: Hr. Döll, Cand v. Friedberg. — Bei Hrn. Schrein. Henkelmann: Hr. Stromberger, Cand. v. Friedberg. — Bei Hrn. Stadtger.-Dien. Schneider: Hr. Traut- schold, Privatm. v. Berlin. — Bei Hrn. Steuereinnehm. Wollweber: Hr Wollweber, Cand. v. Schwarzenfels. — Bei Hrn. Fnhrm. Rinn: Fr. Lotz v. Allendorf. — Bei Fr. Hofkamm.-R. Hofmann: Fr. Hofmann v. Burg-Steinfurt. — Bei Hrn. Gürtlermeist Messer: Jungfer Maus v. Frankfurt — Bei Hrn. Stud. Hinckel: Hr. Cellarius , Cand. v. Friedberg. — Bei Hrn. Gastw. Heß: Hr. Hannstein, Gerber- meist. u. Fr. Fuller m Sohn v. Friedberg. Druck und Verlag der G. D. Brüßl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.