Anzergeblatt Mittwoch den 23. November für Sie Stadt und den Kreis Gießen. M ^r. ;+r»ii hott SL. November 1S416* Bekanntmachungen ,Weaaussebers im Kreise Gießen, mit welcher ein Gehalt von 2a0 ft. < h 11 \ :rb ,n ber jxürre erledigt. Etwaige Bewerber um dieselbe haben sich unter Vorlegung i »Ä BÄ ’ÄSX -Bä- dm 16. N°«md« 18-16. atr groM. M h d,S Kmsts Si-ß-n Prinz. genommen werden. 1846. gemeinnützigen Gesellschaften im sichen Kenntniß gebracht und zu Der Großh. Hesf. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz. meinem Bürean gerne entgegen Gießen den 12. November Wunsch des Comites zur Bildung des Central-Vereins der Wohlthätigkeits-Anstalten und 4u! ?eu r,... - Großherzoqthum Hessen werden die VeremSstatuten nachstehend zur offent- Beitrittscrklärnngen mit dem Bemerken eingeladen, daß solche jederzeit auf Statuten des Central-Vereins der Wohlchätigkeits-Anstalten und gemeinnützigen Gesellschaften im Großherzogthmn Hessen. Bedürfniß auffordern. §• 3. Mittel und Wege. §. 1 Zweck des Vereins. Der gweck des Vereins ist: durch wohlwollende Verbindung der in dem Großherzogthum Hessen bereits beitebendeit oder sich noch bildenden Wohltbätigkeits-Anstalten und gemeinnützigen Gesellschasteit deren Bestrebungen in dem ganzen Umfange des Großherzogth^nns immer mehr fördern zu Helsen. Gegenstände und Umfang der Fürsorge. . _,r D,e ^ürwrae des Vereins umfaßt jedes Alter der hülssbedürstigen Klassen deö Volkes und schließt keinen GeWiständ der Jugenderziehung , Volksbildung, Armenpflege und Wohlthätigkeit aus, welcher bisher von einzelnen Anstalten und Gesellschaften des Landes erstrebt und gefordert wordeii ist, oder wozu Zeit und Der Verein erstrebt diese Zwecke durch folgende Wittel: Er sucht , 1) zu Begründung neuer Wohlthätigkeits-Anstalten da, wo sich das Bedürfniß ergibt, anzuregen; wob« cs jedoch nicht die Absicht ist, die so iu's Leben gerufenen Anstalten selbst zu verwalten. Auch versteht es sich von selbst, daß solche Anstalten, in soweit sie bisher einer Staa s-Geueh, Mlgung bedurften, solche auch fernerhin selbst eiuzuholen haben, und erst nachdem sie solche erhalten haben, in Wirksamkeit treten dürfen. 614 2) Die dem Vereine zufließenden Geldeinnahmen zu Unterstützungen auf die seinem allgemeinen Zwecke oder bei außerordentlichen Verwilligungen, auf die der Absicht der Geber entsprechende Weise zu verwenden. 3) Das Land und seine Bewohner in Beziehung auf ihre Verhältnisse und Bedürfnisse, insofern dieselben im Zwecke des Vereins liegen, in allen Theilen möglichst vollständig kennen zu lernen. 4) Nachrichten zu sammeln über die im In- und AuSlandc bestehenden wohlthätigen Anstalten rind Gesellschaften, deren Zwecke und Erfolge zu prüfen und so die Mittel zu erforschen, wie dem Zwecke der Fürsorge für das Wohl der Hülfsbedürstigen am wirksamsten entsprochen werden kann. 5) Zur Besprechung und Verständigung, zum öfteren mündlichen und schriftlichen Austausch der Ansichten und Erfahrungen der Mitglieder Anregung zu geben, und die auf solche Weise zur Sprache und Be- rathung kommenden Gegenstände durch dem Zwecke und den Mitteln des Vereins entsprechende Druckschriften zu veröffentlichen. 8. 4. Verhältniß zu den begehenden Wohlthätigkeirs-Anstalten und Gesellschaften. Der Verein erkennt die Selbstständigkeit der einzelnen besonderen oder örtlichen Anstalten und Gesellschaften vollkommen an und bietet durch ihre Verbindung ihnen allen das Mittel zu immer größerer eigener und gegenseitiger Belebung und Belehrung, zu gemeinsamer Anregung und Ausdehnung ihrer Zwecke in dem ganzen Lande; indem er ihnen Gelegenheit gibt, sich durch ihre Vorstände und Mitglieder in dem Central-Vereine vertreten zu lassen (8 7), und jedem Mitgliede des Central-Vereines das Recht einräumt, den Hauptversammlungen beizuwohnen und darin mitzustimmen. (8- 8). 8. 5. Verhältniß zur Staatsregierung, den Staats und Gemeinde-Wohlthätiakeits- Anstalten. Der Verein will nicht Eingreifen in die Fürsorgen des Staats und der Gemeinden. Er verpflichtet sich zur steten und genauen Beobachtung der bestehenden Landes-Gesetze und Verordnungen, und will nur in den Schranken derselben seine Zwecke zu erstreben suchen. Er stellt sich zu diesem Ende vertrauensvoll unter den Schutz der Großh. Staats-Regierung. 8- 6. Recht der Staats-Regierung zur Ernennung des Präsidenten und seines Stellvertreters. Auch bleibt der Großh. Staats-Regierung das Recht vorbehalten, den Präsidenten, so wie dessen Stellvertreter zu bestellen, und von den Verhandlungen des Vereins jederzeit Einsicht zu nehmen. 8. 7. Mitglieder des Vereins. Die Mitglieder des Vereins sind theils ordentliche, theils Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind: 1) Die Vorstände aller bereits bestehenden oder sich noch bildenden besonderen oder örtlichen Wohlthätig- keits-Anstalten und gemeinnützigen Gesellschaften, welche sich dem Ceutralvereine anschließen. 2) Ueberdieß jeder Freund der Sache, der dieselbe zu fordern sucht und sich zu einem jährlichen Beitrag von wenigstens 30 Kreuzern verpflichtet. Zu Ehrenmitgliedern sollen, auf Vorschlag des Vorstandes, von der General-Versammlung diejenigen Personen ernannt werden, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. §• 8. Rechte und Pflichten der Vereins-Mitglieder. Alle Mitglieder haben 1) gleiches Stimmrecht bei den Berathungen der Hauptversammlungen; sowie das Recht an den Wahlen der Vorstands-Mitglieder Theil zu nehmen. 2) Anspruch auf ein Exemplar der von dem Vorstand herauszugebenden Druckschriften. Wählbar zu Vorstands-Mitgliedern sind nur die ordentlichen Mitglieder. Alle Mitglieder verpflichten sich, die Zwecke des Vereins zu fördern und gemeinsam zu unterstützen. 8. 9. Einnahme des Vereins. Die Einnahme des Vereins besteht: i ) aus den jährlichen Beiträgen seiner Mitglieder; L) aus freiwilligen Zuschüssen der sich anschließenden Anstalten und Gesellschaften; 618 3) aus besonderen, von der Großh. Staats-Regierung zu hoffenden Verwilligungen; 4) aus etwaigen Geschenken, Legaten und Erbschaften. 10. Verwendung der Einnahme. Die Einnahme wird verwendet: 1) zu Deckung der Kosten der Verwaltung; 2) zu Bestreitung der Kosten für die Druckschriften; 3) zu Unterstühungen. §. 11 Vorhand. Die obere Leitung der Vereins-Angelegenheiten nach Maasgabe der Statuten , und Beschlüsse der Hauptversammlungen, sowie der Geschäfts-Verwaltung überhaupt, deren Mittelpunkt die Residenz rst, wnd durch einen Vorstand besorgt, welcher wenigstens aus 24 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern des Vereins besteht. c , r. ,, Sieben derselben, außer dem von der Staatsregierung zu ernennenden Präsidenten und fernem Stcl.. Vertreter, worunter der Secretär re., müssen ihren Wohnsitz in Darmstadt oder Bessungen haben. Jährlich tritt ein Drittheil des Vorstandes aus. Die Austretenden, über deren Austritt das erste und zweitemal das Loos, dann immer das Aintsalter entscheidet, sind wieder wählbar., , , Im Falle des früheren Austritts oder der Nichtannahme der Wahl eines Mitgliedes tritt derjenige ein, welcher bei der letzten Wahl die meisten Stimmen hatte. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. , . Der Vorstand wählt aus seiner Mitte jährlich oder |C oft es sonst durch das Ausscheiden ernes Gewählten nöthig wird, einen Secretär, einen Controleur, sowie Stellvertreter der genannten Beamten. Alle Aemter der Mitglieder des Vorstands sind Ehrenämter. , Unvermeidliche Geldauslagen, nicht aber etwaige Reisekosten, werden aus der Veremskasse vergütet. §. 12. Geschäfte des Vorstandes. Der Vorstand vertritt den Verein in jeder Beziehung nach Aussen und besorgt dessen Angelegenheuen im Innern. Demnach hat er die nöthige Correspondenz mit den Localvereinen und die Bekanntmachungen zu besorgen, einen Rechner und Revisor zu ernennen, die Einnahme- und Ausgabe-Dekreturen zu ertheilen, die Rechnungen zu prüfen, nach deren Richtigbefund den Rechner zu entlasten und der Hauptversammlung darüber Bericht zu erstatten, die ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen zu berufen und die in denselben vorkommenden Gegenstände vorzuberathen. Demselben steht ferner die Entscheidung über die zu bewilligenden Unterstützungen, sowie die Herausgabe der dem Zwecke und den Mitteln des Vereins entsprechenden Druckschriften zu. Zu den Beschlüssen des Vorstandes ist für die laufenden Geschäfte die Anwesenheit oder, schriftliche Abstimmung von wenigstens vier Mitgliedern nothwendig, unter welchen absolute Stimmenmehrheit, und bei Stinnuengleichheit die Stimme des Präsidenten entscheidet. Die Sitzungen des Vorstandes werden auf den ersten Montag jeden Monats festgesetzt. Besonders wichtige Berathungsgegenstände werden vorher den auswärts wohnenden Vorstandsmitgliedern angezeigt, und deren Gutachten für den Fall der Verhinderung an einer persönlichen Theilnahme eingeholt. §. 13. Hauptversammlung. Jährlich, im Laufe des Monats Juni oder Juli, findet, auf vorausgegangene Bekanntmachung m der Gr. Hess. Zeitung, eine Hauptversammlung Statt, in welcher, unter dem Vorsitze des Vorstandspräsidenten über das Wirken des Vereins Bericht erstattet, die Rechnung des letzten Jahres vorgelegt, die nöthigen Wahlen vorgenommen, über etwaige Gesuche und Wünsche, welche jedoch 14 Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich cingereicht werden müssen, bcrathen und entschieden werden soll. Ueberdieß können außerordentliche Hauptvcrsamnllungen zu jeder Zeit, nach dem Ermessen des Vorstandes Statt finden. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Diejenigen Mitglieder, welche nicht persönlich erscheinen, werden als der Mehrheit beigetreten angesehen. Zu allen Hauptversainmlungen steht einem Jeden, auch nicht Mitgliede, der Zutritt frei. Berw altun gsjahr. Das Verwaltungsjahr beginnt mit dem 1. Januar und schließt mit dem 31. Decembcr. 616 8. 15. Genehmigung und Abänderung der Statuten. Die Genehmigung der Großhcrzogl. Staats-Negierung bleibt Vorbehalten, und der Verein tritt erst Mit solcher Genehmigung ins Leben. , Bei Abänderung der Statuten und Zusätzen sind zwei Drittheilc der Stimmen der bei der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich und treten solche erst nach zuvor eingeholter Genehmigung der Staats-Regierung in Kraft. Vorstehenden Statuten wird hiermit die landesherrliche Genehmigung und Bestätigung ertheilt. Darmstadt am 11. September 1846. Aus Allerhöchstem besonderen Auftrag Großh. Hess. Ministerium des Innern und der Justiz. In Verhinderung des Staatsministers. v. Lehma n n. (L. 8.) - v. Stein. Po lizey-Verfügung. Folgende, bereits bestehende Polizei-Vorschriften werden zur genauen Befolgung hierdurch besonders eingeschärst: 1) Bei eintretendem Glatteise sind die vor den Häusern, Mauern, Gärten, Hofräumen rc. hcrziehen- den Fußpfade, und zwar, wenn das Glatteis bei Nacht entsteht, bis längstens sieben Uhr des darauf folgenden Morgens, — entsteht es aber bei Tage, längstens eine Stunde darauf, 3 Fuß breit mit Asche oder Sand bestreuen zu lassen. 2) Bei Schneeanhäufungen auf den Straßen rc. müssen diese fortwährend durch einen 4 Fuß breiten, reingekehrten Pfad für die Communikation frei gehalten werden. 3) Das Herabwerfen des Schnees von Dächern und Altanen ist nur nach vorher eingeholter polizeilicher Erlaubniß gestattet; auch muß stets em den Passanten hinlänglich erkennbares Warnungszeichen ausgestellt und der herabgeworfene Schnee alsbald wieder von der Straße entfernt werden. 4) Wenn Thauwetter Eintritt, sind ohne Verzug die Straßen vollständig aufeisen, rcinkehren und ist das Eis sogleich wegbringeu zu lassen. 5) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für alsbaldige Wegschaffung gesorgt wird 6) Das Ablassen und Ausgiessen des Wassers auf die Straßen ist zu jeder Zeit, namentlich aber im Winter, möglichst zu vermeiden. Diejenigen Professionisten, bei deren Gewcrbsbetrieb das Ausgießen des Wassers unvermeidlich ist, haben gleich anderen Personen, welche Wasser auf die Straße schütten oder ablaufcn lassen, die Verbindlichkeit, diesem Wasser, soweit dessen Abfluß geht, Ablauf zu verschaffen, insbesondere auch das sich hierdurch etwa bildende Eis unverzüglich zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften unter 1. 2. 4. 5. werden mit einer Geldstrafe von 1—2 fl., gegen die Vorschriften unter 3 mit einer solchen von 3 fl. und gegen die Bestimmung unter 6 mit einer Strafe von 1 —3 fl. geahndet werden. 7) Das Fahren mit kleinen Schlitten auf den Straßen und öffentlichen Plätzen, sowie das Schlittschuh-Laufen und das Anlegen von sogenannten Schleifen ist durchaus untersagt. Den gegen dieses Verbot handelnden Knaben sollen auf Betreten die Schlitten sowohl, als die Schlittschuhe weggenommen, und sie außerdem noch in der Schule zur Bestrafung gezogen werden. Sollten Erwachsene hiergegen handeln, so haben sich dieselben ebenfalls angemessene Strafe zu gewärtigen. Gießen am 17. November 1846. Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz. Oeffentliche Aufforderung. 1976) Am 31. März d. Z. ist dahier der blödsinnige Johann Melchior Znißer gestorben ohne Leibeserben zu hinterlassen. ...... Nach dem aufgestellten Stammbaum erschemcn folgende Seiteuverwandten als seinesgesetzlichen Erben: 1) Konrad Balthasar Moog dahier, 2) Anna Margaretha, Wittwe des Friedrich Loni dahier, 3) Johann Walther Zinßcr dahier, 4) Christina Justina, Ehefrau des Conrad Balthasar Moog dahier, 5) Johann Casper Bader dahier, 6) Georg Bader aus Frankfurt, abwesend, 7) Johann Daniel Koppler 1 8) Ernst Ludwig Koppler 9) Hermann Christoph Koppler /Markung 10) Helene, Wittwe des Ludwig Gans! ID Pie Kinder des Fischermeisters Lohnhcrdt in 12) Justus Wilhelm Bischoff in Frankfurt, 13) Johannes Bischoff daselbst, 14) August Karl Franz in Rödelheim. Da nicht gewiß ist, ob die erwähnten Personen die alleinigen Erben sind und ob nicht noch nähere Verwandte verbanden sind, so werden Aue, welche an den Nachlaß des Johann Melchior Zinßer Ansprüche bilden zu können glauben, namentlich die Leibeserben des zu Duisburg verbn- ratbet gewesenen Jvbann Daniel Zinßcr und dessen Sohnes des Königl- Franz. Hauptmanns Zinßer, die Leibeserben der Susanns Marie Zinßer, des abwesenden Georg Melchior Zinßer, des Johannes Zinßer und der Maria Magdalena Franz von hier, aufgesordert, ihre Ansprüche sogcwiß binnen 60 Tagen dahier geltend zu machen, als sonst der Nachlaß den oben erwähnten Personen überwiesen werden wird. Gießen den 6. November 1846. Gr. Hess. Stadtgericht daselbst Muhl. Haberkorn. Besondere Bekanntmachung. 1923) Die Pfandscheine vtf 984 über einen blauen Mantelkragen und einen schwarzen Frack und 35 2207. über einen schwarzen Frack und em Paar Reithosen, sind angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder jene Gegenstände wieder eivlösen will; so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche daran bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier-zur Anzeige zu bringen, gegenfalls die Pfänder verabfolgt werden. Gießen den 16. November 1846. Die Psandhausverwalrung. Bieler. Pfeil. 30 für die Besol- des Holzes 20 33 2 fr. 21 ,, 22 „ 10 „ 22 ,, 804 fl. 48 „ 223 „ 22 „ H „ 38 „ 30 „ 116 „ 390 „ 22 ,, ten versteigert werden, nemlich: Maurerarbeit, lt. Voranschlag Weißbinderarbcit, ,, Schreinerarbcit, „ Schlosserarbeit, „ Zinngießerarbeit, „ Wagnerarbeit, ,, Schmiedearbeit, ,, Handarbeit, ,, Steinklopferlobn, ,, Fubrlohn, ferner wird die Anfuhr r „ deten und in das Magazin, die Armenfuhren und das Wegfahrcn des Eises mit versteigert werden. Voranschläge und Bedingungen liegen auf der Bürgermeisterei zu Jedermanns Einsicht offen, wobei noch bemerkt wird, daß die Arbeiten in klei- Versteigerungen. 1860) Donnerstag den 26. Novbr, Morgens 9Ubr, sollen auf hiesigem Rathbaus nachstehende, bei der Stadt Gießen im Jahr 1847 vorkommcnde Arbei- neren Parthieen vergeben werden. Gießen den 18 November 1846. Der Bürgermeister Gg Reiber. 1967) Pferdevcrsteigerung. Dienstag den 1. December d. I., Vormittags 10 Uhr, soll auf der hiesigen Universitäts-Reitbahn die im Universitäts - Marstalle befindliche Rothschimmel- Stutc „Anna" an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Gießen, am 20. November 1846. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt. Martin. 1972) Verpachtung von Gr. Fisch- und KrebS-Wassern im Forste Gießen. Die mit Ende des Jahres 1846 im Forste Gießen leibfällig werdenden Fisch- und Krebs- Wasser, sollen den 3. December d. I., Vormittags 9 Uhr, im Gasth- auö zum Einhorn dahier, auf weitere 9 Jahre öffentlich meistbietend versteigert werden, nämlich: 1 die Lahn von dem Einflüsse der Salzböde bis zur k preußischen Gemarkung Duden- bofen, — Friedelbausen, Stanffenberg, Ruttershausen, Lollar, Wismar, Launspach, Wie- seck, Gießen und Heuchelheim- — Die aus einem Tbeile dieser Strecke, dem Königr. Preußen zustehende Koppelgerechtsame wird gleichzeitig mitverpachtet. 2) die Lumda, von der kurhess. Grenze bis zu ihrer Einmündung in die Lahu. 3) die Wiescck, von den Heerdischcn Wiesen in der Gemarkung Trohe bis zur Lahn. 618 4) die Obersache, von Annerod an bis zur Wieseck. 5) die Bieberach, von der Grenze zwischen Kunzenbach und Heuchelbeim an bis zur Labn. 6) der Grundelbach, von Garbenteich an bis zum tiefen Bächlein, ttl der Gemarkung Großenlinden. Zudem hierzu alle Pachliebhaber eingeladen werden, wird zugleich beckerkt, daß nur bekannte rechtliche Leute als Pächter zugelassen werden, von denen eine ordnungsmäßige Benutzung des Fisch- und Krebsfangs zu erwarten stebt, also keine Holzfrevler, Wild-, Fisch- und Krebsdiebe, oder Leute ohne alles Vermögen, oder solche, die durch die Ausübung des Fisch- ober Krebsfangs ihr Gewerbe vernachlässigen und in ihrem Nahrungsstande zurückkommen würden Personen, deren Fähigkeiten hiernach zu Pachtungen von Fisch- und Krebs-Wassern zugelaffen zu werden, nicht notorisch ist, haben dafür ein Zeugniß des Gr. Kreisraths und der Forstbehörde beizubringcn. Gießen den 21. November 1846. Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Gießen Dr. Zimmer. 1970) Montag den 30. d. M., Nachmittags 4 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus eine Steindruckcr- Presse öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen den 23 November 1846. Der Beigeordnete Rühl. 1975) Main - Weser - Eisenbahn. Lieferung von Schienenkloben. Die Lieferung von circa 60,000 Stück Schie- nenkloben für provisorische Schienenbahnen, im Gewichte von 7 Loth das Stück, wird Dienstag den 1. Dccember, Vormittags 10 Uhr, im Gasthanse zum Stern dahier öffentlich versteigert. Butzbach den 18. November 1846. Der Gr. Sections-Jngenieur M e i) e r. 1983) Viele Nachgcbotc auf die unter dem 19. d. M. abgehaltene Versteigerung der Grundstücke der Herrn Gebr. Seipp, wie solche in dem Anzeigeblatt 92. aufgeführt sind, geben Anlaß, dieselben einer nochmaligen Versteigerung auf Montag den 30. d. M, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rathhaus auszusetzen. Gießen den 23. November 1846. E. C. Rühl. 1933) Freitag den 26. November l. A., Vormittags 10 Uhr, werden in der Wohnung des Christian Schlierbach in Rodheim für Rechnung des dasigcu Kirchenkastens 18—20 Malter Korn uud 30—35 ,, Hafer öffentlich meistbietend gegen gleichbaare Zahlung versteigert. Der Decanats-Kirchcnrechncr Daueruheim. 1991) Freitag den 27. November, Vormittags 10 Uhr, soll die Lieferung von circa 26 Malter Schulbe- solduugskorn, sodann 3 Fuder Nockenstroh an den Wenigstnehmenden auf hiesigem Bürgcrmeisterei- Bürean versteigert werden. Heuchelheim am 19. November 1846. Der Bürgermeister Neides. 1981) Mittwoch den 2. Dccember d. I., des Vormittags um 10 Uhr, soll auf dahiesigem Gemeindehaus die Anfertigung von 22 Stück Subsellien, 2 Kathedern und 2 Wandtafeln für die beiden Schicksale zu Lollar, welche Arbeiten im Ganzen zu 372 fl. 19 fr. veranschlagt sind, unter den dabei näher zu bestimmenden Bedingungen mittelst öffentlicher Versteigerung an die Wenigstfordernden vergeben werden. Lollar am 21. November 1846. Ter Bürgermeister Broß. 1984) Montag den 30. d. M., Vormittags 10 Uhr, soll zu Mainzlar ein der Gemeinde gehörendes zweistöckiges Wohnhaus, 27 Fuß lang, 19 Fuß breit, auf den Abbruch versteigert werde». Die Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen werden um Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in ihren Gemeinden ersucht. Mainzlar am 21. November 1846. Der Bürgermeister M y l l. Feilgebvren. 1943) Ick empfehle mein wohlassortirtes Lager in den feinsten niederländischen Boukskins, farbig und schwarz, in Westenstoffen, Halsbinden, Cravatten und Schlips, wollenen englischen, sowie Pariser Glace-Handschuhen, in Filz- uud Seidenhüten, Hosenträgern, Foulards re. neueste Muster zu den billigsten Preisen. Heine. Ferber. 619 1973) NNtsr den Fabrikpreisen. Eine nsue Sendung 10/4 br. Lamas, per Elle 28 fr., extra feinen Orleans, die Elle 23 fr, französischen B^ousselines de laine, die Elle 18 fr., 6/4 breite festfarbige Cattune, die Elle 10 fr., ®/4 breite Druckzeuge, die Elle 9 fr., l4/4 große Lama - Shawls zu 2 fl. 12 fr., doppelte lange Shawls zu 7 fl., sodann ein großes Lager in seidenen Foulards-Tüchern, Fichus, Leinwand, Hals- und Sacktüchern in jeder beliebigen Größe empfiehlt Salomon Heichelheim, neben dem Darmstadter Haus. 1944) Hm mit meinem Shawls-Lager aufzuraumen, erlasse ich dieselben in allen Qualitäten und Größen unter den Fabrikpreisen; auch empfehle ich eine neue Sendung und schöne Auswahl in Fichus, Cols und Umschlagtüchern. Hernr. Ferber. 1974) Pariser Stickereien Dieser Tage erhielt ich eine Parthie Stickereien, als: Pellerine, Umlegkragen, gestickte leinene Taschentücher, Batist, Linon, alle Sorten ächte leinene und englische Spitzen; sodann empfehle ich meine reiche Auswahl Kleider, und Mantelstoffe, Foulards, Shawls, Shäwlchen, Stola, Herrn- halsbinden, Schlips, Cravatten rc. Zugleich habe ich eine große Parthie Kleider- und Mantelstoffe, sowie Reste und Seidenzeuge, Mousselines de laine ausgesetzt,, die ich unter dem Fabrikpreise erlasse. M. Heß. 1969) Havanna Honig und holl. Zucker- Syrup empfiehlt G. Chr. Spruck, am Markt. 1945) Mäntel-Stoffe, eleganteste und neueste Muster in ganz und halb Wolle, Mousselines de laine, Ballkleider, Thibets, Orleans und Liistres in allen Faden, Napolitaine und sonstige wollene Kleiderstoffe, Druckzenge und Cattune zu bedeutend herabgesetzten Preisen empfiehlt H e i n r. Ferber. 1968) Trockene Braunkohlen in großen Parlieen per Lhe 24 fr., in kleineren Parthieen per 26 fr. sind stets zu haben bei B. Weidig. 1926) Eine starfe Parthie dauerhafter Fässer, 2—4 Ohm haltend, jedes mit 8 eisernen Reffen versehen, namentlich für Oeconomen zum Transport vorzüglich geeignet, find zu verfaufen. Wo? sagt die Erped. d. Bltts. 1979) Das dem Schneidermeister Louis Wagner gehörige Wohnhaus neben dem Hanse des Gesangenwärters Baum ist aus freier Hand zu verfaufen und föniien die Bedingungen bei Heinrich Schneider auf dem Neuenweg vernommen werde». 1980) Bei Wagnermeisier Mai steht ein Wagen und Pflug, noch lange brauchbar, billig zu verkaufen. Vermischte Nachrichten. 1978) Z e u g n i ß eines ebenso achtbaren als rühmlichst bekannten Mannes, über Die stets sich bewährende Wirksamkeit des ächten Schweizer-Kräuter-Qels von H. Miller in Zurzach in der Schweiz. „Der Unterzeichnete steht nicht an, seinen vielen Bekannten in Deutschland das H. Willer'sche Haaröl als ein vortreffliches Mittel zur Erhaltung und Verschönerung der Haare, nach eigener und nach der Erfahrung mehrerer Bekannten zu empfehlen. Auch hat sich dasselbe oft als ein vortreffliches Mittel wider Kopfschmerzen bewährt" *). Oldenburg den 2. April 1837. Theodor v. Hobbe. Nro. 4556. Daß obige Abschrift mit dem vorgewiesenen Original, Zeugniß — d. d. Oldenburg den 2. April 1837 und unterzeichnet „Theodor v. Hobbe" wörtlich übereinstimme, bezeugt Zurzach im Kanton Aargau in der Schweiz den 16. Winrermouat 1846. Der Bezirksamtmann (L. S.) Frey. *) Weit entfernt, .Krauter-Oele als eine eigentliche Arznei darznbieten, wird hier nur in betreff des vielverehrten Zeugnißausstellers bemerkt, daß eben die Gesundheit des Haarbodens die Grundbedingung einer gesunden Traiisspiration des Kopfes ist, und somit allerdings leicht eine gewisse Art Kopfschmerz durch Reinigung und Belebung des Haarbodens beseitigt werden könnte. Der Hauptzweck bei Anwendung des Haarüles eben ist es, auf Reinheit, Belebung und Geschmeidigkeit des Haarbodens hinzuwirken, da eben ein gesunder eigentlich frischer Haarboden stets reinliche, schöne, frische Haare; ein unreinlicher und krankhafter aber nur spärliche und krankhafte Haare bedingt. ___________ H Miller. Die einzige Niederlage des Schweizer-Kräuter- Oels ist für Gießen bei Madame A. D. Felsin q's Witlwe, woselbst es gegen portofreie Einsendung von 2 Gulden das ganze und 1 Gulden das halbe Fläschchen nur einzig und allein ächt zu haben ist. Zurzach im Monat November 1846. H. Miller. 620 1935) I. F. Mack in Frankfurt a. M. empfiehlt seine eigenen Fabrikate von Bleirohren ui allen Dimensionen, besonders für Brunnenwaffer- und Gasbeleuchkungs-Leitnng, unter Zusicherung reeller Bedienung. Gefällige Bestellungen beliebe man an die Jacob Kfm. Worms Wittwe in Gießen adzugeben. . 1993) Ein Mädchen von 14 — 16 ^abren wird in Dienst gesucht. Wo? sagt die Erped. d. Bltts. . , 1982) Vorigen Sonntag Abend ist nn Einhorn dabier, oder auf dem W'ge von da nach dem Wallthor hin, ein grünseibener Regenichirm ver< Augekommene und abgereiste Fremden In den Gasthäusern. /,„ Kappen: Hr. Beckmann, Postsecret. ». Frankfurt. Hr Rausch, Kfm. v. Coblenz. Hr. Tasche, Bergverw. v. Thalitter. Hr. Hoffmann, Postbeamt. v. Sarlouis. Hrn. Kfl. Paschke v. Frankfurt u. Schuster v. Stuttgart Hr. Graber, Forstinspcct v. Bronembach. Hrn. Kfl. Humbers v Frankfurt u Schaaf v Limburg. Hr Nägelmann, Privatm. v Homburg. Hrn. Kfl. Petri v. Offenbach, Rhem v. Munden' u Kramer v. Mainz. Frl. Bernhardt v. Gladenbach. Hr. Schlosser, Oecon. v. Miltenberg Hr. Snapp, Privatm. n Asckaffenburq. Hr v. Bingenberg, OberUeutn. »^ Carls- ruhe Hr Feldmann, Kfm. Cöln. Hr. Faber, Gutsbes. v Hannover. Hr. Radius, Br. n.e.d. v. Berlin. Hr. Net- meier, Stud. theol. v Freiburg. Hr. vr. Muller, Kreis- daumeist. v. Bingen. Hrn. Kfl Reinhard v. Frankfurt u. Brunner v. Hamburg. Hr Bierbauer, Privatm. v. Hanau. Hr Franz, Lehr. v. Fulda. Hr. Fischer, Fabrik, v. Elberfeld Hr Schlitz, 8tüll. v Laubach. Hr.Mairel, Br.med. v. Heidewerg. Gutswiller, Privatm ». Colmar. Hr. Volck, Weinh. v. Mainz. Hr. Schmitt, Kfm. v. Ge n^ hausen. Hr. Egard, Kiinstl. v. Hochheim. Hr-Pauli, Partie, v. Frankfurt. Hr. Mecker, Optü v. Carlsruhe. Hr Haa- gen, Kfm. a. Holland. Hr Eckhardt, Geh. R. u. Hr. Amelung, Oberbaur. v. Darmstadt. Hr Bartholo m. Bed., Rent. v. Düsseldorf Hr. Quebair m. Bedien., Offiz v Brüssel. Hr. Jcunhomme m. Bedien., Propriet. v. Bordeaur. Hr Funkler, Fabrik, v. Elberfeld. Hr. Supp, Zügen, v. Strasburg. Hr. Rinn, Spedit. v. Darmstadt. Hr. Woord m Fam. u. Bedien., Rent. v. Philadelphia. Hrn. Kfl. Heper v. Wickratt u Krebs v. Frankfurt. Hrn. Kfl- Theobald v Coblenz u. Merz v. Barmen. Hrn Privatl. Soldan v Frankfurt m Killmer v. Neckarsteinach Hr. Senner m. Fam. u. Bedien, Cons. >,. Hr. Haus, ScnM. v. Bremen. Micklaus, Partie v. Odenkirchen. Hr Haas m Bed., Äa'uPtNi v. Cöln. Hr. Heck, Fabrik, v Elberfelds Hr. Quien m. Bedien., Rath u. Hr. Erb« m Bedien., Knegsr. v. St. Petersburg Hr. Otto, Cad v. Wien. Hrn. Kfl. Wolliner «.Utrecht, Rosse ».Bergzabern u Kammerer v. Mannheim Hr. Rohde, Kfm. v. Muran. Hr. Barmann, Brosen v Cassel Hrn. Kfl. Kuglers v. Neuwied u. Mon- tLaa v Coblenz Hr. Bartow, Oeeon. v. Andernachs Hr Egger, GutSdes. v. Montabaur. Hrn Stud. Allcond k London ».Baron ». Spaa Hr Schallcr Kfm. ». Ravensburg. Hr. Banleisuer, Privatm. v. Nidda. Hr. Schrein. Pauli »^ Allendorf, Häuser v. Niederweisel u. Langsdorf v Leihgestern. Hrn. Maur. Keck v. Butzbach u. Birkenstock v. Mörlen. Hrn. Schrein. Gescheid u. Kempf v. Butzbach u. Wagner » Weilmünster. Hr. Wagner m. Sohn u. Tocht., Handelsm. v. _ —-———— -—rühl'scheu Buch- und Stemdrusiem m Gießen. loten worden. Der Finder wird gebeten, denselben bei der Erped. d. Bltts. abzugeben. 1977) Nr. 38 hat die Puppe gewonnen. Gießen den 23. November 1846. Kirchliche Mrrzeigen. Evangelische Gemeinde Beerdigt. Den 20. November. Philipp Friedrich Ludwig Karl Bast, des Bürgers und Zimmermeisters, Philipp Bast, ehelicher Sohn, alt 2 M. 11 T., gestorben den 18. November. Israelitische Gemeinde. Geboren. Den 18. October. Dem Bürger und Kau mann, Ferdinand Holberg, eine Tochter, Franziska. vom lt0. bis 22. November 1846. Gönningen. Hr Sänger, Oecon. v Ulrichstein. Hr Hahn, Verwalt, v. Justushütte. Hr. Sohl nn Fr., Kfm, v. Bocken- heim. Hr. Borger, Spedit. v. Offenbach. £x. Suntcr, Oecon. ». Seligenstadt. Hr. König, Privatm v. Melbach. Hr. «ast, Oecon v Oberohmen. Hr. Lang, S m. p. 6o(n. Hr'. Valentin, Privatm »■ Langen. Hr. Frank, Geschäftsm. v Niederohmen Hr. Groß, Privatm. v. Dillenburg, Hr. Eichhorn, Geschäftsm. ».Saarbrücken. Hr Sturz, »fm. v. Höchst. Hr Seilmann, Oecon. v Ranstadt. Hr. Weigand, Doct. v. Berlin. Hr. Zimmer, Fabrik, v. Fritzlar Hr. Schmitt, Kfm. v Worms. Hrn. Schloss Hermann v. Nnp- Artsburg u. Merkel v. Redches. Hr. Winkler, Kftn v. Biedenkopf. Hr. Reitz, Gastw. ». Höchst. Hr. Lang, Oecon. STbar.,uU.edter Ilan.: Hr». Privatl. Ladiv W beim, Walter v. Daubringen, Wellerberger v. Mengsdorf, Niederhöfer u. Dauber v. Sellberg. Hrn. 8»hrl Kuhl v. Sombera u. Ditschler v. Budmgen. Hrn. Handelst. Braun u Wahle v. Winterberg. Hrn. Geschäftsl. Gottwardt v. Kirtorf, Gaul v. Echzell, Sänger v. Obenrrsel » Franz »- Dernbach. Hr. Rüdiger, Krautschn. a Tprol. Hr. «eck. mann Küfer v. Wetzlar. Hrn. Geschäftsl. L.me v Brauer- schwend, Steinberger v. Annerode, Vogel Semmt, Jungblut v. Homberg, Steinberg v. Appenrod, Burkhardt v. Reifenberg u Walther v. Homberg. ., Im Stern: Jungfer Paul v. Schlitz. Hr. Hennerlch, Fubrm v Dillenburg. Hrn. Privatl. Niederhöfer m. Fr. v. Moerfe'lden, Burbaum v. Worsau, Müller u. Dönges v Wommelshausen, Jung v. Embach u-Blum v Hattenrod. Hr Böhle, Fuhrm v. Sachscnberg. Hrn Handelst. A. Reiß n I Reiß v. Altenkirchen Jungfern M. Eisenberg u I. Eisen- bera v. Zwisten. Hr. Weimer, Fuhrm. v. Marburg. In der Sonne Hrn. Handelst Goldmann v. Ershausen u Wagner v. Beuern. Hr. Müller, ©Wi». »Hausen. Fr. Kaiser m. Kind v. Stockhausen. Hr Muller, Oecon. ». Holzhausen. Hr. Stangen, Handelsm. v. Germerod. Hr. Schneider, Geschäftsm. v. Wilsbach. In der Rose; Hr. Hasenkamp, Kupferschm. v. Groden. Jungfer Klär v. Hungen. Hrn. Geschäftsl. Wagner »^ Drci- hauftn, Müller v. Holzhausen u. Schußler »- 3>ohnhausen.