Än; ergeb! att für die Stadt und den Kreis Gießen. J^o, 1EV2. Mittwoch den 23. December 13/jO, Auszüge aus dem Gr. Hess, Megierungsblatte I. Verordnung, den Verkehr mit Schießbaumwolle und ähnlichen Surrogaten des Schießpulvers beit. 11. Bekanntmachung, die Local-Postverbindnng zwischen Mainz und Bingen bett. HI. Militärdienst nachrichten: am 14. October wurde der Hauptmann Schäffer im 4. Infanterieregiment auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt und ihm dabei der Character als Major ertheilt; am 21. wurde dem Lieute- nant Scriba vom 2. Infanterieregiment der nachgesuchte Abschied aus dem Großh. Militärdienste bewilligt. Es sind ernannt worden: die Oberlieuteuanie Schenck vom l. und Freiherr von He im rod von: 4. zu Hauptmännern im 4 Infanterieregiment (Patente vom 21. resp vom 23. Oct); der Lieutenant Becker vom 3. zum Oberlieutenant im 4 Infanteri.regimeut "(Patent vom 81. Oct) und der Lieutenant Zimmermann vom 1. zum Oberlieutenant in diesem Regiment (Patent vom 23. Oct.); am 29. wurde der Oberwachtmeister Lang von der Garde du Corps mit dem Rang und der Uniform eines Uuterquartiermeisters zum Lazareth- verwalter im Lazareth zu Darmstadt ernannt; am 3i. wurde dem Unterarzt Ur. Schweickart im Lazareth zu WormS der Abschied aus den Großh Militärdiensten ertheilt; sod.ann Nr. 38. vom 5. December 1846. der Doctor der Medicin und Chirurgie, Theoderich Plagge zum Unterarzt ernannt und dem Lazareth zu Worms zuge- theili; am 4. November wurde der pensionirte Oberstlieutenant Freiherr von Cramer auf sein Nachsuchen zur Suite der Infanterie versetzt; an dentselben Tage wurde der Oberstlieute- nant Freiherr von Nord eck zur Rabenau von der Garde du Corps auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt und ihm dabei der Character als Oberst verliehen, auch die Er- laubniß ertheilt. die Uniform seines früheren Regiments, des 1. Infanterieregiments, tragen zu dürfen; am 11. wurde der characterisirte Hauptmann Hisserich, zweiter Offizier bei der Militärstrafanstalt zu Babenhausen, zum wirklichen Hauptmann ernannt; an bemfelben Tage wurde der wechselseitige Tausch der Oberlieutenante Glock vom 3. und Becker vom 4. Infanterieregiment genehmigt. IV. Coneurrenz-Eroffnungen. Erledigt sind: die evangelische Pfarrstelle zu Florstadt, Kreises Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 1514 Gulden, zu welcher den Jreiherrn Löw von und zu Steinfurth das Präfentations- recht zusteht; die evangelische Pfarrstelle zu Dalsheim, Kreises Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 539 Gulden. BekENtMsrchungss den Verkehr mit Schießbaumwolle und ähnlichen Surrogaten des Schießpulvers betr. Die tu obigem Betreff erschienene Allerhöchste Verordnung wird durch nachstehenden Abdruck noch besondere zur Kenntnis; der diesseitigen Kreisangehörigen gebracht. Gießen den 17. December 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen P r i n z. 8UDWJG ii- von Gattes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein h. k. Da es mit Rücksicht auf die Gefährlichkeit der sogenannten Schießbaumwolle und ähnlicher neu ersun- dencr Surrogate des Schießpulvers als nothwendig erscheint, in Bezug auf den Verkehr mit diesen Fabrikaten ähnliche Vorkehrungen, wie die hinsichtlich des Schießpulvers bereits bestehenden Anordnungen zu treffen, so haben Wir Uns bewogen gefunden, bis auf weitere Verfügung' zu verordnen, und verordnen hiermit wie folgt: ' §. 1. Der Handel mit Schießbaumwolle und die fabrikmäßige Bereitung derselben ist nur solchen Personen gestattet, welche von der Polizeiverwaltungsbehörde (Kreisrath oder Landrath) die Erlaubniß dazu erkalten haben. Zuwiderhandlungen werden mit einer Polizeistrasc von einem bis zehn Gulden geahndet. Bei Vermeidung einer Polizei,träfe von einem bis zehn Gulden darf Schießbaumwolle nur an solche 678 erwachsene Personen, denen man die Kenntniß, wie mit diesem Fabrikate umzugehen sek, Zutrauen kann, sodann an Kinder von 12 — 16 Jahren nur dann, wenn diese sich über die Ermächtigung zur Einpfan- nahme genügend ausweiscn können, unter keiner Bedingung aber an Kinder unter 12 Jahren verkauft werden. §. 3. Die Verabfolgung von Schießbaumwolle im Kleinhandel darf bei Vermeidung der im vorhergehenden §. angcdrohten Strafe nur in gut verschlossenen (nicht versiegelten) und mit dem Worte „Schießbaumwolle" bezeichneten Büchsen von Blech oder Holz geschehen. t 4. Handelsleute, (welche zum Verkaufe von Schießbaumwolle berechtigt sind) dürfen in ihren Läden keine größere Menge Schießbaumwolle als ein halbes Pfund in einem wohl schließenden Gefäße und außerdem in ihren Wohngebäuden nicht mehr als zwei Pfund vvrräthig haben. Die nicht in den Läden befindliche Schießbaumwolle muß auf dem Speicher des Hauses an einem verschlossenen Orte von Feuerstellen und Schornsteinen entfernt aufbewahrt werden. Größere Quantitäten als zwei Pfund haben die Handelsleute in vor den Ortschaften gelegenen, von der Polizciverwaltungsbehörde dazu für geeignet erklärten Magazinen aufznbewahrcn. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, verfällt in eine Polizeistrafe von fünf bis zwanzig Gulden nebst Confiskation der über die erlaubte Quantität oder an einem unerlaubten Orte im Hause ausbewahrten Schießbaumwolle. §. 5. . Privatpersonen, welche Vorräthe von Schießbaumwolle zu ihrem Gebrauche, also nicht als Handels- Artikel besitzen, dürfen davon keine größere Quantität als ein Pfund in ihren Wohngebäuden haben und müssen solche in sicheren wohl verschlossenen Behältnissen ausbewahren, widrigenfalls sie mit einer Polizeistrafe von einem bis zehn Gulden bestraft werden und die über die erlaubte Quantität oder in ungeeigneten Behältnissen ausbewahrte Schießbaumwolle confiscirt wird. §. 6. Bei Vermeidung einer Polizeistrafe von fünf bis zwanzig Gulden ist der Verkauf der Schießbaumwolle bei Licht ganz untersagt. §. 7. Wenn Schießbaumwolle von einem Ort zum andern versendet wird, so muß dieselbe in einen dichten leinenen Sack gelegt und in einem wohl verwahrten Fäßchen oder hölzernen Verschlage so verpackt werden, daß der Raum derselben vollkommen ausgefüllt ist; sie darf, wenn noch andere Gegenstände auf dem Fuhr- weike, womit sie versendet wird, sich befinden, nur oben auf den Wagen geladen und muß daselbst von leicht entzündlichen Gegenständen entfernt gehalten werden Auch ist der Verschlag oder das Fäßchen, worin die Schießbaumwolle sich befindet, mit der Aufschrift: „Schießbaumwolle" zu versehen. Zuwiderhandlungen werden mit einem bis zehn Gulden bestraft. Insoweit an einzelnen Orten hinsichtlich des Transports von Schießpulver in Local-Reglements nock- weitere Vorschriften bestehen, finden solche auch auf den Transport der Schießbaumwolle Anwendung. Die wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung verwirkten Geldstrafen werden im Falle ihrer Uneinbringlichkeit im Gefängnisse, den Tag zu einem Gulden gerechnet, verbüßt. §• 9. Vm stehende Bestimmungen (§. 1 — 8) gelten auch für alle Stoffe, wie Flachs, Werg, Sägspäne, welche, wie die Schießbaumwolle, als Surrogate des Schießpulvers gebraucht werden. §. 10. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Negierungsblatte in Wirksamkeit. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt, am 27. November 1846 (U S.) LUDW3G. _________ du ThiI. Beka n n t m a ch 11 n q. Das Verbot des Schießens in der Neujahrsnacht, welches nach Allerhöchster Verordnung bei einer Strafe von 10 Reichsthalern untersagt ist, wird hierdurch in Errinnerung gebracht. Einer gleichen Strafe unterliegt das Legen und Losbrennen von Kanonenschlägen und anderem Feuerwerk innerhalb der Stadt und deren Uingebung. F " , 679 wird, unter Bezugnahme auf die unterm 30. Januar 1843 — Anzeigeblatt Jäf 6 de 1843 Bekanntmachung, das Verbot des Singens und Schreiens auf der Straße ebenfalls eingeschärft, , ',cl„ - baß alle Kmdcr und Lehrlinge von 6 Uhr gedachten Abends an, bei einer Strafe von ft wofür die Eltern, Vormünder :c. haftbar sind — von der Straße sich entfernt zu halten haben. Gegen Unvermögende tritt Verwandlung der Geldstrafen in Gefängniß ein. Gießen den 17. December 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz: vdt. Lauer. - Gr. Hess. Armenkommission Zulehner. Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu empfan- gcn, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst 1) Mittwoch den 23. December, 2) Mittwoch den 30. „ Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und bierzu durch Vorzeigung der Schuld scheine sich zu legitimiren. Diejenigen, welche ihre Ziiisen dem Kapital zugeschneben haben und nicht persönlich sich ein- finden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nöthige Eintrag gemacht werden kann. M SV-wW b,r °°n * Mr6l für -mm -mspr-chmdm EWg Gießen am 21. December 1846. Prinz. Dr Bansa. Köpfer. Labroiffe. Fulda. Heyer, Sohn. H. Hombcrger. Phrl. Nkohk. Bokker. Dr. TVernher. Dr. Zimmer ® gegenwärtigen druckenden Zeitverbältnisse haben eine Anzahl hiesiger Einwohner veranlaßt, einen Ä L«" ju bilden, um die Hülssbedürftigen in der Start Gießen, für welche nicht aus den Annenfonds bereits gesorgt wird, und gesorgt werden kann, für die Dauer der jetzigen Theueruna träae^n außerordentliche Unterstützungen zu gewähren, wozu die Mittel durch freiwillige Bet? trage an Geld und Naturalien beschafft werden sollen. a ,Uin die Größe dieser Mittel zu erfahren und hiernach dem Vereine geeignete Vorschläge über Art und bezweckten Hulfolcistung machen zu können, wird das unterzeichnete vorläufig gebildete Comite Listen zur Unterzeichnung herumsenden, auf welche Alle, die diese wohlthätiqen Abfichten zu unter- ÄÄÄ ä-”-“« w-rdm. w-lch- fte für df/n-chp-n drei «fcnate 2135) Die Christbäumchen werden Montag, Dienstag und Mittwoch, den 21., 22. und 23. d. M., Mittags 2 Uhr, ui dem städtischen Holzmagazin im Schwanen abgegeben und sind Anweijungen hierzu bei der Stadteinnchmerel zu 3, 6, 9 und 12 fr. zu erhalten. Gießen den 16. December 1846. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 2017) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapita- lien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar: Besondere Bekanntmachungen. c.Mvf 5" ^olge einer IN voriger Woche von uns gepflogenen Berathung haben wir in der heutigen Sitzung clI'f außerordentliche Unterstützung an Brod und Holz in dem BürgerhoSpitale in der ™ ^ge Einwohner eintreten zu lassen, daß dafür ein geringerer Preis als der lausende ist, bezahlt 2 ^«vorzugsweise solche Personen berücksichtigt werden sollen, welche bis jetzt noch keine Un- LS 8 9n Cn rffe,. in Folge der gegenwärtigen Theucrung sich aber in bedrängten Ser» fordern daher solche Bedrängte, falls sie hiervon Gebrauch machen wollen, auf, Rechner der Armenkasse, Secretar Lauer, bei dem HoSpitalverwalter Pfeil oder einem Mitglied Gr. Armeukommistion, hiervon Anzeige binnen 3 Tagen zu machen. 8 Gießen den 21, December 1846 eingelegt wurde und sötte Jahreszinsen noch nicht verfallen sind. Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufuierkjam machen, daß sie sich an den bestimmten Geschäftstagen des Morgens von 7 bis 10 und des Nachmittags von 2 bis 4 Uhr einfinden wollen, weil außer dieser Zeit der Andrang von auswärtigen Zinsenempfängern zu groß wird und dicfe alsdann vorzugweise befördert werden müssen. Gießen den 26. November 1846. Der Rechner der Spar- und Leihkasse K e h r. 2i43) Die Pfandscheine M. 2515. über 2 Oberröcke und ein Frack, und JVö. 4520. über einen kupfernen Waschkrffel, sind angeblich verloren worden. Da nun die fraglichen Pfänder eilige» lößt werden sollen; so werden Diejenige», welche etwa Ansprüche an jene Scheine bilden könnten, aufgefordert, diese innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst die Psänder ohne Weiteres verabfolgt werden. Gießen den 18. Deceniber 1846. Die Pfandhausverwaltuug Bieler. Pfeil. der Letzter» noch vor Neu- ih-. Krwbcl, Prof, ssor. Zttlehner, Polizeirach. Dr Engel, Kirchenrath. , Prinz, Provinzialevmmissär. Dr. Geist, Gymnasial-Director. Weber, Hofgerichtsrath. Die Unterzeichneten schlagen ihren verehrten Mitbürgern abermals vor, auch hier, nach dem Beispiel anderer Städte, die Reujahrs-Gralulations-Visiten in der Weise abzuschaffen, daß man gegen Entrichtung von 24 fr., zum Besttc» der hiesigen Kleinkinderschule, von der Verbindlichkeit, dergleichen Visiten abzustatten, befreit werde. Kleinkinderschule bezweckt die Bewahrung kleiner Kinder vor physischen und moralischen Gefahren, die erste Begründung ihrer sittlichen Erziehung, die Entwickelung ihrer Geistes- und Körperkräfte, und setzt bereit Eltern, indem sie ihnen die Bewachung ihrer Kinder abnimmt, in die Lage, ihren Arbeiten ungestört nachgehen und etwas verdienen zu können: sie wirkt demnach durch Letzteres als eine vorzügliche Armennuterstützung. Indem daher die Unterzeichneten sich sämmtlich bereit erklären, den genannten Betrag von" bei? Beitretenden in Empfang zu nehmen, bemerken sie zugleich, daß die Namen fahr in diesem Blatt bekannt gemacht werden sollen. Gießen den 10. December 1846. Versteigerung. 2133) Mittwoch den 23. b. M., Morgens 9 Uhr, sott auf hiesigem Rathhaus das Reinigen der Kirche, der Schulstuben und Schulabtritte, der Oefen, Straßen und öffentlichen Plätze, der städtischen Kanäle, sowie das Kleinmachen des Holzes für die Realschule u. s. w. für daö Jahr 1847 an die Wenigstsorderuden versteigert werden. Gieße» den 17. December 1846. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 2134) Die für die Unterhaltung der Straßeu- beleuchtuiig für 1847 vorkommende» Arbeiten und Lieferungen sollen Montag de» 28. d. M., Morgens 9 Uhr, auf hiesigem Nachhalls an. die Wenigstnehmenden versteigert werden. Gießen den 17. December 1846. Der Bürgermeister Gg. Reib er. 2130) Montag den 1. Februar 1847, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause, die dem Philipp Jacob Berger gehörige, auf der Mäusbnrg gelegene Hofraithe öffentlich versteigert werden. Gießen am 14. December 1846. Der Beigeordnete Rühl. 681 3139) Donnerstag den 31. Dcccmbcr l. I., sollen in hiesigen Gemcindewald, Distrikt Mark, folgende Holzsortimente, als: 1) 149 Stecken Buchcu-Scheidholz, 2) 114 „ „ Prügelholz, 3) 563/4 „ „ Stockholz, 4) 15.’/ „ Eichen-Scheidholz, 5) 1 „ „ Prügclholz, 6) 9 „ „ Stockbolz, 7) 4800 Wellen Buchen-Reiscr, 8) 550 „ Eichen-, Birken- und Fichten- Neiser, 9) 12 Buchen- und Eichen-Stämme, und 10) 2762 Fichlen-Werkholzstangen, unter den bei der Versteigerung bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Anfang ist am Climbacher Weg. Beuern den 16. December 1846. Der Gr. Bürgermeister Otto. beabsichtigt der Unterzeichnete die Steinhauerarbeit mehrerer Brunnen, worüber der Voranschlag 32 fl. beträgt, z» Gießen im Promenadehaus an den Wenigstfordernden in Accord zu geben. Rodhcim den 21. December 1846. Der Bürgermeisier Wagner- F e i l g e b o t e n. 2155) Oautscliiic ? oder (Gummi clastic.um - Flüssigkeit.) Von dieser als vorzüglichstes Mittel anerkannten Flüssigkeit, Lederwerk, besonders Schuhe und Stieseln vor dem Eindringen jeder Feuchtigkeit und Härte zu schützen, habe ich Sendung erhalten und gebe das Gläschen davon » 6 und 9 kr. ab. L. Zahreis. 2144) Bei dem Fürstlich Solms-Brannfelsi- schen Rentamte zu Griedel sollen Montag den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, !Mu bnare Zahlung von ]/4 bei Bekanntmachung bet Genehmigung, und 5/4 vor der Empfangnahme binnen 3 Wochen, einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt »'erden: 1) Wa.itzen 10 Malter, 2) Korn 300 „ 3) Gerste 300 „ 4) Heu 150 „ Bei annehmbaren Geboten wird die Genehmigung sogleich ertbeilt. Griedel den 18. December 1816. Der Rentamtmann F r i e d r i ch. 2151) Donnerstag den 31. December l. I., Vormittags um 10 Uhr, joH, die zur Herstellung eines neuen Brunnens in der Ortsstraße dahier erforderliche Steinhanerar- be.tt, worüber der Voranschlag 36 fl. beträgt, zu Gießen uh Promenadehaus an den Wenigstfordernden in Accord gegeben werden. Fellingshausen dx« 2t. December 1846. Der Bürgermeister (Serin ch. 2150) Donnerstag den 31. December l. Z, Vormittags um 10 Uhr, 2093) Möbel-Empfehlung. Meinen Vorrath von sehr gut und geschmackvoll gearbeiteten Möbeln, bestehend in Canapes mit Damast überzogen und sehr gut gepolstert ä 20 fl., Rohrstühle von Nußbaumholz, 14 fl. das halbe Dutzend, Causes mit ganz feinem Wolledamast überzogen von 28 bis 36 fl., Armsessel von 6 bis 24 ff., sodann Secretaire, Glasschränke, Schiffo- niere, Trimaur, Consolschrnnke, große und kleine Commoden, desgleichen mit Schreibeinrichtung, Arbeitstische, runde Thee- und Klappentische, Spiegel mit vergoldeten, sowie mit eleganten Nußbaum-Nahmen empfehle ich zu den möglichst billigen Preisen und bemerke noch, daß ich auch nichtgepolüerte Canapes- und Stüh- len- Gestelle an meine Geschäftsfreunde billig abgebe. H. Hochstätter. 682 . Meine vorzügliche grüne nnd schwarze Thee-Sorten, Gewürz- „nd Gesundhcits-Chocoladen empfehle zu den billigsten Preisen g. Iaheeis. t st1-6"? Ehoevlade, feinste Gewürz- und Ge- Skan'. ?7rIabe; I^ao-Masse ohne Gewürz, Wna und Cbaiscnlichter, Punsch-Essenz, Insten Rum rc. empfiehlt 3. y y cL ’ itnb am 27. December im kleinen Saale und den daranstoßendcn Zimmern vollständige II a r m o 11 i e - M u s i k im Buschischen Garten Statt. Geld-Cours vom 14. December. 214» Reue 4"i„ Stadt Gießer - Obligationen sind zu haben bei N. Budge, Neuenbäuen Lit. B. 3S 64. m 2^82.»9t0t-e ltl,b weiße Weine, Rnm, Arrac, Punsch.Essenz und Bayrisches Bier, Letzteres echtes Kttzmger, empfiehlt L. Iah reis. Labberdan, marinirte Härinqe, Punfch-Effenz empfiehlt * J Ferdinand Mayer. 2156) Alle Sorten Waehsstöcke und Stearm-Tafellicht r bei L. Jahr eis. 2147) Neue holländische Häringe, Sardellen, trockenes Obst, Citronen, Chokolade, Limburger mnbr Mostsenf, Senf in Töpfen, Bischoff- und Punsch-Essenz, weißen und rothen Wein, Rnm, Arrac, Cognac, Bairisch« nnd Laaer- b'er bei Höstercich, auf der Mäusburg. 2159) Tafel-Mandeln und Tafel-Rosinen, Nüsse und Kastanien bei L. Jahreis. 2148) Bollbückinge sind angekommen bei Ferdinand Mayer. Zu vernnechen. 2146) Ein Zimmer mit oder ohne Möbel ist zu vermiethen und gleich beziehbar in Lit. C. 134. in der kleinen Löwengasse. Vermischte Nachrichten. 2153) Am zweiten Ehristfeiertage findet bei günstiger Witterung Eutree-Ball Gold- und Silber-Sorten. fl. fr. Neue LouiSd'or . . , 11" 5 Friedrichs'dor........ Ducaten...... 20 Frank-Stücke . . . 9 5 9 47J 34 281 Holl. 10 fl. Stücke ..... 9 55 Engl. Souverains . . 11 52 Laubthalcr .... 431 Preußische Thaler....... Fünf-Franken-Thaler..... 1 2 45 20 Hochhaltiges Silber 24 20 Gering-mittelhaltiges Silber . . . 24 18 Literarische Anzeige. 2154) Passendes Weihnachtsgeschenk. Soeben ist bei G. G. Lange in Darmstadt erschienen und in der Ferbcr'schen Universttäts- Bnchhandlung (E. Roth) zu haben: Supp, Gemüs' und Fleisch. Ein Kochbuch für bürgerliche Haushaltungen, oder leicht verständliche Anweisung alle Arten von Speisen und Backwerk billig und gut zuzubcrciten. — Nebst einem Anhang vom Einmachen der Früchte. Fünfte, abermals sehr vermehrte und verbesserte Auflage, mit einem Stahlstich. Geh. 54 fr. KS" Indem ich mir hiermit erlaube, die neue Auflage dieses allgemein anerkannten vortrefflichen Kochbuchs zur gütigen Einsicht und geneigtesten Prüfung vorzulegen, glaube ich mit Recht die Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß cs allen, an ein gutes Kochbuch nur irgend zu stellenden Anforderungen, auf's Beste genügen wird und sehe daher einer recht beifälligen Aufnahme uin so mehr entgegen, da es sachkundige Damen für das billigste und brauchbarste Kochbuch erklärten, welches je um einen solchen Preis erschienen sei. Diese neue, mit einem schönen und paffenden Stahlstich geschmückte Auflage hat beinahe 300 probate Neccpte mehr, wie die Vorige und wurde demohngcachtet nicht im Preise erhöht, damit sich ein Jedes dieses billige nnd nützliche Werkchen, welches in keiner ordentlichen Haushaltung fehlen sollte, anschaffen kann. Zu Weihnachts- und Ge- burtötagsgeschenken dürfte sich dasselbe ganz vortrefflich eignen. 683 2152) Beim Schlüsse des Jahres erlaubt sich der Unterzeichnete auf seinen Ichönwijsenschaftlichen Ion rn alle sezirkel hl'nzuwessen und denselben geneigter Theilnahme -u empfehlen. Er enthält nachstehende Zeitschriften, vmi welchen den verehrlichen Abonnenten wöchentlich 3 mal einige Nummern überbracht werden, wogegen die früher erhaltenen zurückzugeben sind. Der Betrag wird vierteljährlich mit 2 ff. vorauS- bezahlt. Anzeiger, allgemeiner der Deutschen, Ausland, Blätter, fliegende, Münchner. Blatter für literarische Unterhaltung. Blatter aus der Gegenwart. Charivari von Oettinger, Dorfzeitung. Erheiterungen. Europa von Kühne. Grenzboten von Curanda. Komet, von Herlossohn. Leuchtthurm. Literaturzeitung, Haller. Minerva, von Bran. Miscellen, von Bran. Modenzeitung, allgemeine, Morgenblatt von Hauff. Kunstblatt, von Förster und Kugler. Rosen, von Hesekiel, Vaterland. Außerdem kommen jährlich eine Anzahl aus- gewahlter Taschenbücher in Circulation. G. F. Heyer, Sohn. Die Pfarrgeschäfte in der folgenden Woche besorgt Kirchenrath Dr. Engel. Frischbacken. f lihnachtsfeiertaae. Christian Wallen. Wettergaff" ^ ^rstraße. Balthasar Wallenfels an "der dem NeueMeg ^wengasse. Wilhelm Helmold auf Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. sÄ Ä 2 ÄS Ä S*"n« sT“ f ««Ä ”“Ä ' , au ö 2 231 3 T., gestorben den 15. December *Äi'Ä'Ä 8TÄ «m im Prinz Carl: Hr. Langsdorf, Schrein, v. Leib, gestern. Hr. Hellmann, Kfm. v. Offenbach. Hr Brand. statter, Kunstl. v. Erfurt. Hr. Seipp, Adiunct v Elsbelln Hr. Werner Fabrik v. Florstadt. Hr. Mnger, GäZ v' ?i»nf »f' ^r'£ Obrist v^Men"' ^""ster. Hr. v. Gcnninger m. Bedim., 684 Hecker v Lollar. Hr Freudenberg, Kfm. v Genf. Hr. Wegclt, Deco»; »■ Biedenkopf. Hr. Hagen, Fabrik v. Hannover. Hr. Dietz, Geschäftöm. v. Griinberg. Hr. Scheller, Mal. v. München. Hr. Löb, Occon v. Wohnhausen. Hr. Jünger, ©drin v. Frankfurt >‘u Hirsch: Hrn. Fuhr! Finkernagel v. Seibertenrod Weber v. Buchenau Hr. Haubcnsack, Handeldm. v. Günnin- gen. Hr. Lohfink, Fuhrm v. Bingenheim. Im Stern: Hrn. Handelst Embach v. Babenau u Bick- hardt v. Kamerscl. Hr. Gade, Gärtn. v. Berlin. Hr. Storch, Gerb. v. Gerstungen. Hr Rindelhardt, Färb. v. Uebra. Hr. Hens, Fuhrm. v Herborn. Hr. Dönges, Bergm. v. Gönnern. Hr. Schomber, Privatm. v. Kesselbach. Hr. Fortmann, Färb. v. Fechta. Hr. Wießncr, Privatm. v. Wetzlar. Hrn. Oecon. Reiß v. Wolzhausen u. Michel v. Breidenbach Hr. Jost, Mctzg v. Schotten. Im Darmstaedter Haus: Hrn. ©etchäftsl. Schwab v. Nidda, Stern v. Allendorf, Fcp v. Holzhausen, Reiber v. Gönningen, Unrath v. Frohnhausen, Seibel v. Gladenbach, Popp v. Oppenheim, Buchhamnrer v. Darmstadt, Eschle ». Fortwangcn, Selbach v. Bußbach, Burkhardt v. Reifenberg, Schurz v. Ziegenhain, Hofmann v Rendel u. Weigel v. Biedenkopf. Jungfer Küsse v. Frankfurt. Hrn. Geschäftsl. Fischbach v. Bußbach, Leib v Steinbach, Ziegel v. Herzhausen, Sommerlad v. Reiskirchen, Muth v.'Dammshausen u. Pröscher v. Schotten Fr. Lutz v. Offenbach. Hrn. Ge- schäftsl. Klingelhöfer u Löber v. Bottenhorn, Pitzer v. Steinperf, Biedenkopf v Niederroßbach, Schneider v. Holzhansen u. Albrecht v. Niederwcidbach. In der Kose: Hr. Enders, Gärtn. v. Hochheim. Hr. Knecs, Schrein, v. Freienseen. Hr. Biuk, ©astw. v Windhausen. Hrn. Musik. A. Ritzel, Schleichert, G. Ritzel, Schad, ^os Goldbach, Friedel u. I. Goldbach v. Fulda. £t- Fabrik, u. Hr. Rullmann, Geschäftöm. v. Echzell, v Solms' ^antieI6nL Grünberg. Hr. Roth, Schullehr. m . 3 n den P r i v a t h ä u s e r n. «ei Hrn. Schrifts. Stich: Hr Arnold, Schrists. v Alton. Bei Hrn. Phil. Helwig: Hr Helwig, Oecon. v. ‘ 7” ®ct ®rt11 Verwalt. Peppler: Hr. Gorth, Gutsbes. v. Heppenheim - Bei Hrn. Registr. Herzberger- er*^lc.rau 'c ö' Bildungen. — Bei Hrn. Dachdeckerin. Koch: Jungfer Franz v. Bischoffen - Bei Hm. 8w,l Becker: Duß, Prwatm. v. Friedberg. - Bei Hrn. Anton Petry: Hr, Petry, Mal. v. Remhageu. — Bei Wittwe Rothenberger: Hr. Gonsaver, Sattl. v. Warschau. — Bei Hrn. Eberh. Noll: Fr. Mendel v Marsfeld, Hrn. Handelöl. Bernhard v. Nie- dermorte, Neeb v. Burkhardsfelden u. Heumann v. Köstrich. - -8et Wittwe Kühn: Hr. Wachter, Cand. v. Friedberg. — -oct Hrn. Kfm. Münch: Hr. Reichmann, Rentmeist. v. Hohensolms. - Bei Bäcker Weidig's Wittwe: Hrn. Mwatl. Lang u. Kobb v. Niederwcidbach. — Bei Kfm. Pistor's Wittwe- Hr. Pistor, Verwalt, v. Unterrohn. ÄisSigr5* Sollte es nicht angemessen sein, die Kosten für Errichtung der bereits bösilllvssenHi Srippenanstatt durch Erhebung der Geldbeiträge nach dem Muster der s. g. fimiict Vereine, die an anderen Orten mit jo glänzendem Erfolge bestehen, aufzubringen? Wenn unter Gießens 9000 Einwohnern sich nur 1000 finden, die täglich 1 Kreuzer geben dann gehen täglich 16 fl. 40 fr. ein, die vollständig genügen werden, wie der Plan entworfen worden ist. Größere Beiträge werden natürlich um so willkommener fein — ! — ! Das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießenserschein "auch'in dein Jahre 1847* wöchentlich 2 Mal, am Dienstag und Freitag schon Abends uild wird zu dieser Zeit an die in den Kreis Gießen re. abgehenden Boten re. abgegeben, dagegen solches aber am Mittwoch und Sonnabend Morgens an die Abonnenten in hiesiger Stadt. Avertissements jeder Art, welche längstens bis Montag, Morgens 9 Uhr, an die Erped. eingesendet werden, werden in das am Dienstag Abend erscheinende, resp. am Mittwoch, Morgens, ausgcgeben werdende Blatt ausgenommen, uttD diejenigen, welche längstens bis Donnerstag, Morgens 9 Uhr, eingehen, in das am Freitag erscheinende, resp. am Sonnabend, Morgens, ausgegeben werdende Blatt ausgenommen. Jnseratgebühren werden in gewöhnlicher Schrift per Zeile 2^Kreuzer, größere oder kleinere Schrift nach Raumverhältniß, berechnet. Die Pränumeration für das ganze Jahr ist für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige für das ganze Jahr incl. des Portos und Postgebühren 1 fl. 42 fr., für das halbe Jahr 51 fr. Da das Abonnement aus dieses Blatt für das laufende Jahr mit dem 31. d. M. zu Ende geht, so belieben sich diejenigen auswärtigen Abonnenten, welche solches auch für das folgende Jahr fortzuhalten wünschen, wegen Anbestellung desselben^ an die ihnen zunächst gelegenen Großh, löbl. Postämter oder Posterpeditionen und Einheimische an die unterzeichnete Expedition innerhalb acht Tagen zu wenden und den Pränumerationsbetrag franco einzusenden. Die Expedition des Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Giessen. Wege» der Weihnachts-Feiertage erscheint am 26. Decenlber kein Anzeigeblatt. _ Die Redaction. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckcrei in Gießen.