18416 JE »3 Samstag den 21. November Frucht- u. Victualieripreise zu Gießen vom 21. biö 28. November 184^ Hrm forbach fäftsm. chmidt, Kirsch- . Jost, emnitz. utterS- firtz v. her u. ungfet hbein v. Wurm a. Hr. tsm. v. cn. Ge- rcoh ». Braun t. Jsen- Kupfer- Hr° -chuhm, Harias,. rbctftn. !sm. v. ■ Hr. kal. v. Frank, Schnei- . Hrn. ochrifts. rungfer Scho- . Ers- i s»., Witte, >arpff: mduct. otadtr. r. Frl. Koch, pfet v. : Frl. Groß, - Bei - Bei Staa- . Dst- id. v. Dann« st. v. id. ö. - Hr. ch. — ;r — Ib. — An^eigelilatt für die Stadt und de» Kreis Gießen Auf den Wunsch des Comites zur Bildung des Central-Vereins der WohlthStiqkeits-Anstalten und gemeinnützigen Gesellschaften im Großherzogthum Hessen werden die Vcreinsstatuten nachstehend zur öffcut- lichen Kenntniß gebracht und zu Beitrittserklärungen mit dem Bemerken cingeladcn, daß solche jederzei ans meinem Bureau gerne entgegen genommen werden. Gießen den 12. November 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath deS Kreises Gießen Prinz. Bekanntmachungen. Die Stelle eines Bezirks-Wegaufsehers im Kreise Gießen, mit welcher ein Gehalt von 250 sl verbunden ist, wird in der Kürze erledigt. Etwaige Bewerber um dieselbe haben sich unter Vorlegung von Zeugnissen bisheriger Beschäftigung und Befähigung, dabier anzumelden, wobei bemerkt wird, daß sich die kompetenten einer vorherigen Prüfung bei Gr. Proviuzial-Baumeister dahier zu Unterwerken haben Gießen den 16. November 1846. ' Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen Prinz. F r u ch tp r e i Fleischtaxe. 1 Pfunb gutes Ochsenfleisch . . • 1 „ Kuhfleisch...... t ,, Rindfleisch..... 1 „ Kalbfleisch ..... 1 ,, Schweinefleisch . ... 1 „ Hammelfleisch gemästet < ,, Leberwurst ..... 1 „ Bratwurst..... 1 „ Schwartemagen . . . 1 „ Blutwurst...... 1 „ gemischte Wurst . . t „ geräucherter Speck . . . 1 ,, Schinken...... 1 „ Dörrfleisch..... t ,, Rinbsfett...... 1 ,, Hammelsfett..... 1 „ Schweineschmalz ausgelassenes . ...... 1 „ desgleichen, unausgelaffen kr. 12 9 9 8 12 9 13 17 17 12 8 20 18 17 18 18 21 22 «s. j « i i M ! i l l i l i I 1 i 1 i i ! r Mnm. Oie 8u raub.wicauchdic ganzblurigenund nichtgenießbaren Stücke vom Hals sind von der Zu- gabegänzlich ausgeschlossen. Brodtaxe. 2 Pf. ordinäres Brod l u 4 aus j Gersten - und 6 '' " " j z Kornmehl bestehend 2 Pf. gemischtes Brod 1 , Kaizen, und g '' " " i j Kornmehl bestehend 4j Lth. Wafferweck..... 34 » Milchbrod ... . Marktpreise. 1 SJlaaS Milch .......... 1 Pfund Butter .......... auch ......... 5 Handkäse............ 3 Eper . ........... 1, Pfund Waizenmehl ........ 1 i' grob geschälte Gerste . .... 1 " klein geschälte Gerste ...... “■ 8 17 25 9 18 27 1 1 8 24 25 8 4 4 8 M 1 N 1 1 1 1 ____ II H H | S t ä d t e Gemäs Waizen Pst I fl. 1 kr. Friedberg das Malter 200| 14 45 Gießen das Malter 200 14. 40 Grünberg das Malter —) 14i 30 Marburg .... das Mott — | 10'491 Wetzlar der Scheffel 90) 57! 55^ Korn Gerste Hafer Erbs e n Linsen Pf- fl. । kr. Pf. fl. ; fr. Pf. 1 fl. kr. Pf. fl. kr.! Pf. fl. kr. 180 13 30 — 9 30 5 10 200 131 30 170 9 - - 5 - _ __ ______ _ — — 12; 34 — 9 10 — 5 - - - ■ 1 II _ _ _ — 9 42 — 6i 35 — 31 11 _ _ __ 84 5 44j 72 3 151 50 2 25 — — — - — - I 602 Statuten des Central-Vereins der Wohlchätigkeits-Anstalten und gemeinnützigen Gesellschaften im Großherzogthnm Hessen. 8. 1. A t , ,r Zweck des Vereins. Der Zweck des Vereins tft: durch wohlwollende Verbindung der in dem Eroßberwatbnm Ä stehenden oder sich noch bildenden Wohltbätigkeits-Anstalten und gemeinnützigen Gesellschaften^ deren Bestrebungen m dem ganzen Umfange des Großherzogthums immer mehr fördern zu helfen §. 2. Gegenstände und Umfang der Fürsorge. , Die Fürsorge des Vereins umfaßt jedes Alter der hülfsbedürstigen Klassen des Volkes und schließt keinen Gegenstand der Jugenderziehung, Volksbildung, Armenpflege und Wohlthätigkeck ans, welcher bisher von einzelnen Anstalten und Gesellschaften des Landes erstrebt und gefördert worden ist, oder woru Reit und Bedürfniß auffordern. 0 §. 3. Mittel und Wege. Der Verein erstrebt diese Zwecke durch folgende Mittel: Er sucht 1) zu Begründung neuer Wohlthätigkeits-Anstaltcn da, wo sich das Bedürfniß ergibt, anzureaen; wobei es jedoch nicht die Absicht ist, die so in's Leben gerufenen Anstalten selbst zu verwalten. Auch versteht es sich von selbst, daß solche Anstalten, in soweit sie bisher einer Staats-Geneh- nngulig bedurften, solche auch fernerhin selbst einzuholen haben, und erst nachdem sie solche erhalten haben, in Wirksamkeit treten dürfen. 7 ' 2) Die dem Vereine zufließenden Geldeinnahmen zu Unterstützungen auf die seinem allgemeinen Zwecke oder bei außerordentlichen Verwilligungen, auf die der Absicht der Geber entsprechende Weise zu verwenden. ' ' 3) Das Land und seine Bewohner in Beziehung auf ihre Verhältnisse und Bedürfnisse, insofern dieselben im Zwecke des Vereins liegen, in allen Theilcn möglichst vollständig kennen zu lernen. 4) Nachrichten zu sammeln über die im In- und Auslände bestehenden wohlthätigen Anstalten und Gesellschaften, deren Zwecke und Erfolge zu prüfen und so die Mittel zu erforschen, wie dem Zwecke der Fürsorge für das Wohl der Hülfsbedürstigen am wirksamsten entsprochen werden kann. 5) Zur Besprechung und Verständigung, zum öfteren mündlichen und schriftlichen Austausch der Ansichten und Erfahrungen der Mitglieder Anregung zu geben, und die auf solche Weise zur Sprache und Be- rathung kommenden Gegenstände durch dem Zwecke und den Mitteln des Vereins entsprechende Druckschriften zu veröffentlichen. §. 4. Verhältnist zu den bestehenden Wohlthätigkeirs- Anstalten und Gesellschaften. Der Verein erkennt die Selbstständigkeit der einzelnen besviideren oder örtlichen Anstalten und Gesellschaften vollkommen an und bietet durch ihre Verbindung ihnen allen das Mittel zu immer größerer eigener uiid gegenseitiger Belebung und Belehrung, zu gemeinsamer Anregung und Ausdehnung ihrer Zwecke in dem ganzen Lande; indem er ihnen Gelegenheit gibt, sich durch ihre Vorstände und Mitglieder in dem Central-Vereine vertreten zu lassen (§ 7), und jedem Mitglieds des Central-Vereines das Recht einräumt den Hauptversammlungen beizuwvhnen und darin mitzustimmen. (§. 8). ' §. 5. Verhältnist zur Staatsregierung, den Staats- und Gemeinde-Wohlthätigkeits- Anstalten. Der Verein will nicht eingreifen in die Fürsorgen des Staats und der Gemeinden. 603 Er verpflichtet sich zur sieten und genauen Beobachtung der bestehenden Landes-Gesetze und Verord- nungen, und will nur in hen Schranken derselben seine Zwecke zu erstreben suchen. Er stellt sich zu die,cm Ende vertrauensvoll unter den Schutz der Großh. Staats-Regierung. Recht der Staats-Regierung zur Ernennung des Präsidenten und fernes Stellvertreters. t Auch bleibt der Großh. Staats-Regierung das Recht Vorbehalten, den Präsidenten, so wie dessen Stellvertreter zu bestellen, und von den Verhandlungen des Vereins jederzeit Einsicht zu nehmen. §. 7. Mitglieder des Vereins. Die Mitglieder des Vereins sind theils ordentliche, theils Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind: 1) Die Vorstände aller bereits bestehenden oder sich noch bildenden besonderen oder örtlichen Wohlthatig- keits-Anstallen und gemeinnützigen Gesellschaften, welche sich dem Centralvereine anschließen. 2) Ueberdieß jeder Freund der Sache, der dieselbe zu fördern sucht und sich zu einem jährlichen Beitrag von wenigstens 30 Kreuzern verpflichtet. ... u , Zu Ehrenmitgliedern sollen, auf Vorschlag des Vorstandes, von der General-Versammlung diejenigen Personen ernannt werden, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. §. 8. Rechte und Pflichten der Vereins Mitglieder. Alle Mitglieder haben m 1) gleiches Stimmrecht bei den Berathungcn der Hauptversammlungen; sowie das Recht an den Wahlen der Vorstands-Mitglieder Theil zu nehmen. 2) Anspruch auf ein Exemplar der von dem Vorstand herauszugebenden Druckschriften. Wählbar zu Vorstands-Mitgliedern sind nur die ordentlichen Mitglieder. Alle Mitglieder verpflichten sich, die Zwecke des Vereins zu fördern und gemeinsam zu unterstützen. §. 9. Einnahme des Vereins. Die Einnahme des Vereins besteht: 1) aus den jährlichen Beiträgen seiner Mitglieder; 2) aus freiwilligen Zuschüssen der sich anschließenden Anstalten und Gesellschaften; 3) aus besonderen, von der Großh. Staats Regierung zu hoffenden Verwilligungen; 4) aus etwaigen Geschenken, Legaten und Erbschaften. §. 10. Verwendung der Einnahme. Die Einnahme wird verwendet: 1) zu Deckung der Kosten der Verwaltung; 2) zu Bestreitung der Kosten für die Druckschriften; 3) zu Unterstützungen. §. 11 Vorstand. Die obere Leitung der Vereins-Angelegenheiten nach Maasgabe der Statuten und Beschlüsse der Hauptversammlungen, sowie der Geschäfts-Verwaltung überhaupt, deren Mittelpunkt die Residenz ist, wird durch einen Vorstand besorgt, welcher wenigstens aus 24 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern des Vereins besteht. Sieben derselben, außer dem von der Staatsregierung zu ernennenden Präsidenten und seinem Stellvertreter, worunter der Seeretär re., müssen ihren Wohnsitz in Darmstadt oder Bessungen haben. Jährlich tritt ein Drittheil des Vorstandes aus. Die Austretenden, über deren Austritt das erste und zweitemal das Loos, dann immer das Amtsalter entscheidet, sind wieder wählbar. Im Falle des früheren Austritts oder der Nichtannahme der Wahl eines Mitgliedes tritt derjenige ein, welcher bei der letzten Wahl die meisten Stimmen hatte. 604 (L. 8.) Aus Allerhöchstem besonderen Auftrag. Großh. Hess. Ministerium des Innern und der Justiz. In Verhinderung des Staatsministers. v. Lehmann. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. „„ ®cr„ Vorstand mahlt aus seiner Mitte jährlich oder so oft es sonst durch das Ausscheiden eines Gewähltennothlg wrrd, einen Secretar, einen Controleur, sowie Stellvertreter der genannten Beamten. Alle Aemter der Mitglieder des Vorstands sind Ehrenämter. Unvermeidliche Geldauslagen, nicht aber etwaige Reisekosten, we>den aus der Vereinskasse vergütet. §. 12. „ . t m Geschäfte des Vorstandes. Der Vorstand vertritt den Verein in jeder Beziehung nach Aussen und besorgt dessen Angelegenheiten rm ^"nern. Demnach hat er die notplge Correspondenz mit den Localvereinen und die Bekanntmachungen öst Jorgen' emcn Rechner und Revisor zu ernennen, die Einnahme- und Ausgabe-Dekreturcn zu ertheilen, die Rechnungen zu prüfen, nach deren Richtigbefund den Rechner zu entlasten und der Hauptversammlung darüber Bericht zu erstatten, die ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen zu berufen und die rn denselben vorkommenden Gegenstände vorzuberathen. Demselben steht ferner die Entscheidung über die zu den'D?uckschrfften H^ausgabe der dem Zwecke und den Mitteln des Vereins entfprechen- ‘"'cn Beschlüssen des Vorstandes ist für die laufenden Geschäfte die Anwesenheit oder schriftliche Abstimmung von wenigstens vier Mitgliedern nothwendig, unter welchen absolute Stimmenmehrheit, und bei Stiminengleichheit die Stimme des Präsidenten entscheidet. y y Die Sitzungen des Vorstandes werden auf den ersten Montag jeden Monats festqesebt Besonders wichtige Bcrathungsgegenstände werden vorher den auswärts wohnenden Vorstandsmitgliedern angezeigt, und deren Gutachten für den Fall der Verhinderung an einer persönlichen Theilnahme eingeholt. _.,r v Hauptversammlung. zu ff n tnt .'e ^Oiiats Juni oder Juli, findet, auf vorausgegangene Bekanntmachung in der Gr. Hess. Zeitung, eme Hauptversammlung Statt, in welcher, unter dem Vorsitze des Vorstandspräsidenten über das Wirken des Vereins Bericht erstattet, die Rechnung des letzten Jahres vorgelegt, die nvthigcn Wahlen vorgenommen, über etwaige Gesuche und Wünsche, welche jedoch 14 Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden müssen, berathen und entschieden werden fett, lleberdieß können außerordentliche Hauptversammlungen zu jeder Zeit, nach dein Ermessen des Vorstandes Statt finden. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Diejenigen Mitglieder, welche nicht persönlich erscheinen, werden als der Mehrheit beigetreten angesehen Zu allen Hauptversammlungen steht einem Jeden, auch nicht Mitglieds, der Zutritt frei. §. 14. „ , Verwaltungsjahr. Das Verwaltungszahr beginnt mit dem 1. Januar und schließt mit dem 31. December. §. 15. Genehmigung und Abänderung der Statuten. Die Genehmigung der Großherzogl. Staats-Regierung bleibt Vorbehalten, und der Verein tritt erst mit solcher Genehmigung ins Leben. Bei Abänderung der Statuten und Zusätzen sind zwei Drittheilc der Stimmen der bei der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich und treten solche erst nach zuvor cinqeholter Genehmigung der Staats-Regierung in Kraft. Vorstehenden Statuten wird hiermit die landesherrliche Genehmigung und Bestätigung ertheilt. Darmstadt am 11. September 1846. v. Stein. 605 Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz. gewärtigen. Gießen am 17. November 1846. Polizey-Verfügung. Folgende, bereits bestehende Polizei-Vorschriften werden zur genauen Befolgung hierdurch besonders eingeschärst: 1) Bei eintretendem Glatteise sind die vor den Häusern, Mauern, Gärten, Hofräumen rc. herMhen- den Fußpfade, und zwar, wenn das Glatteis bei Nacht entsteht, bis längstens sieben Uhr des daran folgenden Morgens, — entsteht es aber bei Tage, längstens eine Stunde daraus, 3 Fuß breit mit Asche oder Sand bestreuen zu lassen. 2) Bei Schneeanhäufnngen auf den Straßen ic. müssen diese fortwährend durch einen 4 Fuß breiten, reingekehrtcn Pfad für die Communikation frei gehalten werden. 3) Das Herabwerfen des Schnees von Dächern und Altanen ist nur nach voGr^geholter polizeilicher Erlaubniß gestattet; auch muß stets ein den Passanten hinlänglich erkennbares Warnungszeichen aufgestellt und der herabgeworfene Schnee alsbald wieder von der Straße entfernt w 4) Wenn Thauwetter eintritt, sind ohne Verzug die Straßen vollständig aufeisen, rcinkehren und ist das Eis sogleich wegbringen zu lassen. 5) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hosraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für alsbaldige Wegschaffung gesorgt wird 6) Das Ablassen und Ausgießen des Wassers auf die Straßen ist zu jeder Zeit, namentlich aber im Winter, möglichst zu vermeiden. Diejenigen Professionisten, bei deren Gewerbsbetrieb das Ausgießen des Wassers unvenneidllch ist, haben gleich anderen Personen, welche Wasser auf die Straße schütten oder ablaufen lassen, die Verbindlichkeit, diesem Wasser, soweit dessen Abfluß geht, Ablauf zu verschaffen, insbesondere auch das sich hierdurch etwa bildende Eis unverzüglich zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften unter 1. 2. 4. 5. werden mit einer Geldstrafe von 1—2 fl., gegen die Vorschriften unter 3 mit einer solchen von 3 fl. und gegen die Bestimmung unter 6 mit einer Strafe von 1 —3 fl. geahndet werden. 7) Das Fahren mit kleinen Schlitten auf den Straßen und öffentlichen Plätzen, sowie das Schlittschuh-Laufen und das Anlegen von sogenannten Schleifen ist durchaus untersagt. Den gegen dieses Verbot handelnden Knaben sollen auf Betreten die Schlitten sowohl, als die Schlittschuhe weggenommen, und sie außerdem noch in der Schule zur Bestrafung gezogen werden. Sollten Erwachsene hiergegen handeln, so haben sich dieselben ebenfalls angemessene Strafe zu Edictalladungen. 1881) Forderungen an den, von den Erben ausgeschlagenen Nachlaß der, am 13. März l. I. verstorbenen Wittwe des Schneidermeisters Christian Schecrer dahier, sowie Ansprüche an den Nachlaß der Letzteren selbst sind binnen 4 Wochen sogewiß dahier anzuzeigen, als sie sonst bei Auseinandersetzung dieser Nachlaßsache nicht berücksichtigt werden. Gießen am 2. Novemb-r l -46. Gr. Hess. Stadtgericht. In Abwesenheit des Gr. Stadtrichters. Haberkorn. 1797) Der Zimmermann Johannes Trier und dessen Ehefrau Elisabeth geborne Kehlburg zu Wehrda haben am 27. October 1803 der Wittwe des Amtsschultheißen Murhard, Margaretha geb. Schott in Nentershausen für ein Darlehn von 250 fl. zu 5 pCt. ihr neues Wohnhaus zu Wehrda an Jacob Müller und Andreas Dittwar, und einen Erbgartcn, die Kegelbahn genannt Nr. 38. 21'/, Rutb. in der Gemarkung von Wehrda, speciell verpfändet, und haben, nachdem durch Ccssion die Forderung auf den Sergeanten Hins dahier übergegangen und ein Theil des Capitals abgetragen war, am 30. August 1823. sich gedachtem Hins gegenüber zu Schuldner eines Capitals von 200 fl. 606 bekannt, und diesen Betrag mit Zinsen nach vorgelegter Quittung des Conrad Hins und der Wtb. Elisabeth Hins geb. Bäcker zu Presburg, den angeblichen einzigen gesetzlichen Erben des verstorbenen Sergeanten Hins vom 10. März 1832 abgetragen, auch zugleich behauptet, daß die Obligation vom 27. October 1803 mit der Ceffion und dem Nachtrag vom 23 August 1823 abbanden gekommen ■ und um Mortistciruug gebeten. Es wird deshalb, deren Anträge gemäs, der etwaige unbekannte Besitzer gedachter Obligation mit Ceffion und Nachtrag, bierdurch öffentlich auf- gcfoidert, solche binnen 3 Monaten von heute au so gewiß vorzulegen und seine Rechte daran geltend zu machen, als fönst solche für erloschen erklärt und die Einträge in den Hypotheken-Büchern des unkerzelchneten Gerichts ausgethan werden sollen. Marburg den 22. Oktober 1846. Kursürstl. Hessisches Landgericht. Hille. vdt. Schmiedt. Besondere Bekanntmachungen. 1959) Zn dem Löber'schen Stiftungsfonds ist eine Rente von 150 fl. vacant. Unter Hinweisung auf den §. 13 des Testaments, welcher hier nachfolgend abgedruckt ist, ergeht an diejenigen, welche sich hiernach berechtigt und befähigt halten, Anspruch auf jene Rente zu machen, die Aufforderung, sich binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Verwaltung zu melden, und sich über die Erfordernisse zum Bezug der Rente auszuweisen. Gießen den 16. November 1846. Die Verwaltung der Löber'schen Stiftung und in deren Namen Der Bürgermeister Gg. Reiber. Auszug aus dem tlöber'schcn Testamente. §. 13. Diejenigen Wittwer und Wittwen, welche von meinen Eltern abstammen, in Gießen geboren und dafelbst verheirathet waren, sollen insofern sie das Verwandtschaftsverhältniß nachweisen weichen und arm sind in den ersten 50 Jahren nach meinem Tode vorzugsweise zum Genüsse dieser Unterstützung zngelassen werden. Ueberhaupt müssen alle Wittwer und Wittwen, welche zum Genüsse dieser Renten zugelassen werden wollen, in Gießen geboren sein, einen guten Ruf besitzen, fortwährend einen gesitteten Lebenswandel führen und wahrhaft dürftig sein. Auch sollen nur Handwerker oder Wittwen von Handwerkern zu den Vortheilen meiner Stiftung zugelassen werden. ES versteht sich hierbei von selbst, daß wenn Persoiien aus meiner Verwandtschaft denen schon Legate zugesichert und bestimmt siiid, zum Genüsse einer Rente von 150 fl. zugelassen sein wollen, die Legate selbst zur Masse zurückfallen. 1922) Folgende städtische Gelder pro 1846 sind fällig und daher binnen 8 Tagen zur hiesigen Stadtkaffe zu bezahlen: 1) das 4. Ziel Communal-Steuer, 2) die Bestaiidgelder von gepachteten städtischen Grundstücken, 3) die Trieb- und Wiesenviertelzinsen und 4) die Heu- und Grummetgrasgelder. Gießen den 12. November 1846. Der Stadtrechner Enders. Versteigerungen. 1960) Donnerstag den 26. November, Morgens 9 Uhr, sollen auf hiesigem Nathhaus nachstehende, bei der Skadr Gießen im Jahr 1847 vorkommende Arbeiten versteigert werden, nemlich: Voranschlag 30 ferner wird die Anfuhr Befol- Maurerarbeit, lt. Weisbinderarbeit, Schreinerarbeit, Schlosserarbeit, Ziungießerarbeit, Wagnerarbeit, Schmiedearbeit, Handarbeit, Steinklopferlohn, Fubrlohn, 20 33 2 fr. 21 „ 22 „ 10 „ 22 „ 804 fl. 48 „ 223 „ 22 „ H „ 38 „ 30 „ 116 „ 390 „ 22 „ für die des Holzes beten und in das Magazin, die Armenfuhren und das Wegfahren des Eises mit versteigert werden. Voranschläge und Bedingungen liegen auf der Bürgermeisterei zu Jedermanns Einsicht offen, wobei noch bemerkt wird, daß die Arbeiten in kleineren Parthieen vergeben werden. Gießen den 18 November 1846. Der Bürgermeister Gg. Reiber. 1946) Main-Weser-Eisenbahn. Lieferung von Erdtransportwagen. Samstag den 5. Tecember d. I., des Vormittags um 9 Uhr, 607 soll in dem Gasthaus zum Promenadehaus dahier die Lieferung von 200 Stück Wagen zum Transport der Erde auf Bahnschienen an den Wenigst- ncbmenden öffentlich versteigert werden. — Gießen den 17. November 1846. Der Gr. Sections-Jngenieur der Scction Gießen. L. Lindt. 1967) Pferdeversteigerung. Dienstag den 1. December d. Z., Vormittags 10 Uhr, soll auf der hiesigen Universitäts-Reitbahn die im Universitäts - Marstalle befindliche Rothschimmel- Stute „Anna" an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Gießen, am 20. November 1846. Gr. Hess. Universitäts-Rentamt. Martin. 1951) Main-Weser-Eisenbahn. Lieferung von eichenen Schwellen. Montag den 7. December d. Z, des Vormittags um 10 Uhr, soll in dem Gasthaus zum Promenadebaus dabicr die Lieferung der in der Scction Gießen zur Unterlage der Schienen erforderlichen Schwellen von Eichenholz im Betrag von etwa 25000 Stück an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 47. November 1816. Der Gr. Scctions-Zngenieur der Scction Gießen. L. Lindt. 1957) Montags den 23. November, Vormittags 10 Ukr, soll in hiesigem Hospital die Lieferung des für dasselbe im nächsten Jahr erforderlichen Brennöl-i, Talglichter, Seife und Brandweins an die We- nigstnehmcnden öffentlich versteiget werden. Gießen am 19. November 1846. Im Auftrag Gr. Hess. Armenkommission daselbst. Lauer. 1953) Main-Weser-Eisenbahn. Lieferung von Hydraulischem und gewöhnlichem Kalk. Montag den 30. d. Mts., Vormittags um 10 Uhr, soll in dem Gasthaus zum Promeuadehaus dahier die Lieferung des zur Erbauung der Brücken, Canäle und Viaducte in der Scction Gießen erforderlichen Kalkes im Betrag von 5000 Bütten an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. Gießen den 17. November 1846. Der Gr. Sections-Jngenieur der Section Gießen. L. Lindt. 1933) Freitag den 26. November l. Z., Vormittags 10 Uhr, werden in der Wohnung des Christian Schlierbach in Rodheim für Rechnung des dasigen Kirchenkastens 18—20 Malter Korn und 30—35 ,, Hafer öffentlich meistbietend gegen gleichbaare Zahlung versteigert. Der Decanats-Kirchenrechner Dauernheim. 1962) Montag den 23. d. M, Vormittags 10 Uhr, soll die Lieferung von circa 24 Malter Schulbesoldungskorn an den Wenigstnehmenden auf hiesiger Bürgermeisterei versteigert werden. Lollar am 16. November 1846. Der Bürgermeister Broß. 1966) Künftigen Dienstag den 24. d. M , Mittags 12 Uhr, soll aus dem Bürgermeisterei-Bureau dahier die hiesige Kirchen-Orgel, 10 Register enthaltend, öffentlich versteigert werden. Steinbach den 19. November 1846. Der Bürgermeister Horn. Feilgeboken. 1943) Ich empfehle mein wohlassortirtes Lager in den feinsten niederländischen Boukskins, farbig und schwarz, in Westenstoffen, Halsbinden, Cravatten und Schlips, wollenen englischen, sowie Pariser Glace-Handschuhen, in Filz- und Seidenhüten, Hosenträgern, Foulards 2C. neueste Muster zu den billigsten Preisen. Heinr. Ferber. 1940) Chocolade bis zu den feinsten Qualitäten, Kronberger gepropfte Kastanien empfiehlt Ferd. Mayer. 608 1944) Um mit meinem Shatvls-Lager aufzuraumen, erlasse ich dieselben in allen Qualitäten und Größen unter den Fabrikpreisen; auch empfehle ich eine neue Sendung und schöne Auswahl in Fichus, Cols und Umschlagtüchern. Heinr. Ferber. 1951) Schmelz-, Strick- und Stickperlen habe ich in allen Farben erhalten. I. H. Fuhr, Ziungießer. 1938) Jmmarinirte neue Häringe, ä 6 fr. das Stück stets vorräthig bei Ferd. Mayer. 1945) Mäntel-Stoffe, eleganteste und neueste Muster in ganz und halb Wolle, Mousselines äe laine, Ballkleider, Thibets, Orleans und Lüstres in allen Faben, Napolitaine und sonstige wollene Kleiderstoffe, Druckzeuge und Cattune zu bedeutend herabgesetzten Preisen empfiehlt Heinr. Ferber. 1952) Alle Gattungen Möbel in Puppenstuben, ordinäre und fristrte Puppenköpfe, Puppengestelle von Leder und Zeugen empfiehlt I. H. Fuhr, Zinngießer. 1939) Labberdan, Stockfifche, Sardellen bei Fero. Mayer. 1964) Terneaux Stick Wolle in ordinären Farben das Strängchen zu 1 Kreuzer, in feinen Farben das Strängchen zu 1V4 Kreuzer empfiehlt P. A. Steup, Posamentenr. 1697) Anempfehlung der Electrici- täts-Ableiter. Seit dem Bckanntwerden der Electricitäts- Ableiter habe ich mich bei meiner Praris vielfach überzeugt, daß dieselben für Rheumatismen und bei Nervenleiden, namentlich Kopf-, Zahn-, Hals-, Brust-, und Rückenschmcrzen, Krämpfen, Reißen in den Gliedern, Andrang des BlutS, Schlaflosigkeit, besonders wirksam sich gezeigt haben, ja in mehreren Fällen habe ich bei ihrer Anwendung die ausgezeichnetsten Wirkungen gehabt. Mit vollem Rechte kann ich daher den Gebrauch, vorzugsweise derer in runder Form, bei allen obengenannten und gewiß auch diesen verwandten Leiden hiermit empfehlen. Dr. Julius Edu ard Hederus in Freiberg. Der Verkauf dieser Ableiter in runder Form nebst Gebrauchsanweisung findet in Gießen allein Statt bei Carl Frech. Reu erfundenes, von mehreren Medicinal- Behörden geprüftes Gieliör-Oel9 von Dr. I. Robinson in London. Durch Anwendung dieses Oels werden alle organischen Theile des Ohres ungemein gestärkt, das Trommelfell erhält seine gehörige Spannung wieder, wodurch die Harthörigkeit sehr bald sicher geheilt wird. Das Flaoon mit Gebrauchsanweisung ä lJ/3 Rthlr. ist in Gießen allein zu haben bei Carl Frech. Z e u g n i ß. Hiermit nehme ich Gelegenheit, Ihnen für's allgemeine Wohl die schuldige Nachricht zu machen, daß ich durch den Gebrauch des mir übersandten Gehör-Oels von Dr. I. Robinson in London, von meiner mehrjährigen schweren Harthörigkeit rein geheilt worden bin. Die schnelle Wirkung dieses Oels, war um so überraschender, da ich bereits 80 Jahr alt bin und das Uebel so bedeutend war, daß ich selbst das Glockengeläute nicht mehr hörte, und jetzt nach nur kurzer Anwendung das vollkommenste und reinste Gehör erhalten habe. Auch mehrere meiner Freunde, die an demselben Uebel litten, erfreuen sich nach dem Gebrauche dieses vortrefflichen Oels, eines eben so glücklichen Resultates, und wir bitten Sie daher recht sehr, diefe Zeilen veröffentlichen zu lassen, damit noch so manchem Leidenden durch dieses Mittel geholfen wird. Mit aller Hochachtung Ihr dankend verpflichteter F. Stuchtei Kirchen- und Armen-Rendant der evangelischen Gemeinde zu Rheda. Rheda, den 1. Juni 1844. Die Nichtigkeit des vorstehenden Attestes wird hiermit gerichtlich bescheiniget. Rheda, den 1. Juni 1841. Der AmtmauN daselbst, in dessen Abwesenheit für denselben zeichnet (L. 8.) S ch ö n e l l, Secretär. Hierzu eine Beilage. zu Jtä, 93» des Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen. >- -^u-x -------—g------------------- — . ■' i Feilgeboten. 1937) Bei Unterzeichnetem steht ein gut erhaltenes Pianoforte zu verkaufen oder zu vermiethen. £>. Leicht. 1958) Einige merkwürdige, zum Tbeil sebr seltene alte Münzen sind an Kenner und Liebhaber äußerst billig zu verkaufen, Lit. B. M 69. 1965) Einfaßband für Zeng- und Stramin- Schuhe empfiehlt P. A. Steup, Posamenteur. 1936) Ein noch gut erbaltenes Clavker wird käuflich abgegeben bei Advokat Wießell. 1937) Trockenes Buchen-Scheidholz und Braunkohlen sind zu haben bei Georg Lampus Lit. C. JVä 1. am Kreuz. # Zu vermiethen. 1916) Das von Hrn. Rupp bewohnte Logis ist zu vermiethen und im Februar beziehbar. Wittwe Heichelheim, auf dem Lindenplatz. 1961) Für Angestellte bei der Eisenbahn. Zn dem Pfarrhause zu Langgöns sind wenigstens zwei Zimmer an ein- auver stoßend und gleicher Erde, zu vermiethen und sogleich zu beziehen. 1948) Ein klein möblirtes Zimmer, sowie ein großes mit Kabinct, für zwei Leute bewohnbar, sind billig zu vermiethen. Wo? sagt die Erved. d. Bltts. 1935) Zn der kleinen Löwengaffe Lit. C. M 125. können zwei Arbeiter Schlafstellen erhalten. Vermischte Nachrichten. Grundcapital Drei Millionen Gulden. versichert Kapitalien und an feine Erben oder an jede anderevonZ Ableben des Versicherten zahlt werden; gewährt Versicherungen, derenb!«-" ^7 ^nbaber der Police bereu an den Versicherten selbst oder an seine Erben 5."'^ bestnnmten Reche von Zahle nach Verschiedenheit des Alters 10 bis 17 vom AnnhVf c°”^‘tutrt Leibrenten, so daß man kungskreis der Gesellschaft umfaßt alle Gesckäkt-»m Hundert Jährliche Zinsen erlangen kann. Der Wir- »™ mwS LL7 LL?7°k'°"LaL°"°' ''?*»<' bttdriligt, *, daß si- v°» Tarife, so wie jede tett ™rbcn können. Prospectus und tDiese Gjefettfdinft hm- bem Hauptagenten empfangen werden schaden durchaus keine solidarische Gcm^nsch"cht-"^/d^^^^"gtkl^°Gesellschaft gegen Feuer- getrenntcn Sicherheits-Fonds und besteht kraft besonderer Statuten) ' ihren vollkommen G-eßen im October 1846. Der Laup't-Agent Är Lebensversicherungs-Gesellschaft I. G. Appel. 610 1950) Während dieses Wintersemesters erbietet sich Unterricht und Eraminatorium in den gesamm- ten Theilen der reinen und angewandten Mathematik zu ertheilen Dr. Königer. 1941) Geübte Cigarrenarbeiter finden dauernde Beschäftigung bei Heinemann Hermann. Gießen den 18. November 1846. 1935) I. F. Mack in Frankfurt a. M. empfiehlt seine eigenen Fabrikate von Bleiröhren in allen Dimensionen, besonders für Brunnenwasser- und Gasbeleuchtungs-Leitung, unter Zusicherung reeller Bedienung. Gefällige Bestellungen beliebe man an die Jacob Kfm. Worms Wittwe in Gießen adzugeben. 1949) Nicht zu übersehen! Unterzeichnete empfiehlt ein von ihr selbst zubereiteres Mittel zur Vertilgung der Ratten und Mäuse, worüber dieselbe die besten Zeugnisse aufweiscn kann. Abraham Levi's Wittwe, wohnhaft in der Neustadt. 1956) Diejenigen', welche in der Wellcnbade- Anstalt ihre Badehosen und Tücher haben liegen lassen, werden gebeten, weil ihre Namen und Wohnung mir unbekannt sind, dieselben bei mir gefälligst abholen zu lassen. C. Schn epp, Wärterin, Tiefenweg Lit. C JVik 107. 1955) Unterzeichnete sucht noch einige Tage in der Woche im Kleidermachen oder Flicken Beschäftigung. Maria Krailing, wohnhaft in der Katharincngasse Lit. C. ^45172. 1871) Derjenige, welcher den Brief am 25. October l. I. auf hiesigem Post-Büreau unter der Adresse post restante 8H. G. abgcholt bat, kann nähere Auskunft in Lit. C. *//f 186. Kaplans- gasse im unteren Stock erhalten. 1963) Ein, dem Caspar Klein zu Klcinlinden gehöriges Muttcrkalb ist von der Kühherde daselbst entlaufen; wer dasselbe an diesen wiederbringt, oder zu dessen Habhaftwerden genügende Auskunft ertheilen kann, erhält eine angemessene Belohnung. 1942) Nächsten Sonntag den 22. November findet II a r m o ii i e - M u s i k im Buschischen Garten-Saale Statt. Geld-Cours vom 19. November. Gold- und Silber-Sorten, fi. fr. Neue Louisd'or..... Friedrichs'dor ..... Ducaten . ..... 20 Frank-Stücke . . . Holl. 10 fl. Stücke . . . Engl. Souverains . . Laubthaler...... Preußische Thaler .... Fünf-Franken-Thaler . . . Hochhaltiges Silber Gering-mittelhaltiges Silber . 11 9 5 9 9 11 a i 2 24 ! 24 5 47 35 28| 54 56 431 45 20 20 18 Frischbacken. Sonntag den 22. November. Christian Jughard in der Wallthorstraße. Balthasar Noll in der Neustadt. Franz LampuS in der Löwengasse. Wilhelm Hellmold auf dem Neuenweg. Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Gottesdienst. Am 22. November. Morgens: Pfarrer Bonhard. Nachmittags: Kirchenrath Dr. Engel. Beerdigte. Den 17. November. Luise Karoline Antonie Leib, des Bürgers und Bildhauers in Holz, Ludwig Leib, eheliche Tochter, alt 7 M., gestorben den 15. No.-ember. Denselben. Christine Noll, des Bürgers, Johannes Noll, Ehefrau, geborne Laub, alt 29 I. 5 M. 3 T., gestorben den 14. November. Den 19. November. Anna Wilhelmine Marie Margarethe Noll, des Bürgers und Nagelschmiedmeisters, Andreas Konrad Noll, Ehefrau, geborne Map, alt 50 I. 8 M. 3 T., gestorben den 17. November. Die Pfarrgeschäfte in der nächsten Woche besorgt Pfarrer Bonhard. Katholische Gemeinde. Getauft. Den 19. November. Dem Großh. Hess. Professor der Architectur, Joseph Maria Hugo von Rügen dahier, ein Sohn, Hugo Maria Friedrich Wilhelm August, geboren den 24. Oktober. Angekommene und abgereiste Fremden vom 17. bis 19. November 1846. In den Gasthäusern. Im Einhorn: Hr. Mollitton m. Bedien., Rent. v. Strasburg. Hr. Gord m. Fam. u. Bedien., Kfm. u. Hr. Grausoord m Fam. u. Bedien., Rent. v. London. Hr. Rubens, Kfm. v. Edenkirchen. Hrn. Ingen. Baffen v Brüssel u. Regamais v. Lüttich. Hrn. Kfl. Faust m. Bed. v. Rheidt 611 und Löffner mit Tochter v. Aachen Hr.. Warthorst, Doctor v Darmstadt. Hr Förtsch, Kfm. v. Friedberg. Hr. Mathes, Weinhändl. v. Mainz. Hr. Klein, Kfm. v. Cassel Hr. Leo, Dr. med. v Mannheim. Hr. Kleinschmidt, Fabrik, v. Jn- aelheim. Hrn. Kfl. Zaremier v. Elberfeld u. Kaschmir v. Crefeld. Hr. Vogt, Stud. v. Heidelberg. Hrn. Kfl. Krcpser v Mainz, Perlhuhn v. Eberburg, Menger u. Hilgard v. Elberfeld. Hr. Wapner, Gastw. v. Coblenz. Hr. Glossen m. Bedien , Privatm. v. Freiburg. Hr. Proft m. Fam. u. Bedien., Reut. a. England. Hr. Sommer, Partie, v. Kissin- aen. Hr. Welba m. Bedien., Lieutn. v. Berlin. Hr. Krebs, Kfm. v. Frankfurt. Hr. Heckmaur, Geistl. v. Nanzy. Hrn. Kfl. Loup v. Paris, Blume v. Rordhausen u. Strauß v. Lennep. Hr. Flügge, Stud. v. Hamburg. im Kappen: Hr. Beckmann, Postftcret. v. Frankfurt' Hr. Nagelmann, Mechan. v Strasburg. Hr. Müller, Sfnb v. Alsfeld. Fr. Böhm v. Offenbach. Hr. Spier, Kfm. o- Alsfeld. Hr. Wunderlich, Fabrik, v. Hanau. Hr. Heinrich, Postftcret. v. Cöln. Hr. Meyer, Kfm. v. Aschaffenburg Hr. v. Horn, Lieutn. v. Mainz. Hr. Muhl, Lehr. v. Marburg. Hr. Wallenstein, Privatm. v. Magdeburg. Hr. Baron v. Korten m Fam. u. Bedien, Rent. v. Berlin. Hr. Ham- mclstein, Oecon. v. Höchst. Hrn. Fabrik Michiels u. Bour- douphe v. Eschweiler. Hr. Kammamcyer, Physik, v. München. Hrn Kfl. Natermann v. Bremen, Schmidt v. Fulda u. Nenies v. Mainz Hr. Lack, Gener. Caff. u. Hr. Zimmermann, Cameral. v. Wittgenstein. Hr. Kuhn, Kfm. v. Heidelberg. Hr. Hallstein, Oecon. v. Vilbel. Hr. Baumann, Privatm. v Düren. Hr. Schuld, Müll. v. Steinheim. Hr Voges, Gutsbes. v. Hannover. Hr. Dietrich, Bäck. v. Frankfurt. Hr Kling, Zahnarzt v. Hanau. im Prinz Carl: Hrn. Schrein. Pauli v. Allendorf, Häuser v. Niederweisel u. Langsdorf v. Leihgestern. Hr. Keck, Maur v. Butzbach. Hr. Birkenstock, Oecon. v. Mörlen. Hr. Gescheid, Schrein, v. Butzbach. Hrn. Oecon. Jost v. Ulrichstein u Löber v. Reinerod. Hr. Wolf, Privatm. v. Rinteln. Jungfer Hirsch v. Homberg. Hr. Wahl, Kfm. v. Worms. Hr. Schwefel, Fabrik, v. Siegen. Hr. Steuyer, Müll. v. Affenheim. Hrn. Lehr. Schönhold m. Sohn v. Küldingen u. Köhler v. Schwarz. Hr. Stamm, Cand. theol. v. Marburg. Hr. Stein, Privatm. v. Eckartsstein. Hrn Schichtmeist. Offageld u. Boppe v. Obernbiel. Hr. Fischer, Oecon. u. Hr. Rausch, Spedit. v. Großeneichen. Hrn. Schrein. Kempf v. Butzbach u. Wagner v. Weilmünster. Hr. Wagner, Handelsm. v. Gönningen. Hr. Rapp, Fuhrm. v. Hatzfeld. Hr. Roland, Partie, v. Stettin. Hr. Fuchs, Oecon. v. Großeneichen. Hrn. Kfl. Frank v. Ellwangen u. Lang v. Hanau. im Hirsch: Hrn. Fuhrl. Finkcrnagel v. Seibertenrod, Klingelhöfer n. Dönges v. Eckelshausen u. Qucckbörner v. Grimberg. Im Stern: Fr. Kreuzer v. Oberelsungen. Hr. Werner m. Fr., Privatm. v. Biedenkorf. Hrn. Fuhrl. Wcimer v. Marburg u. Hallenberg v. Sachsenberg. Fr. Hallenberg v. Allendorf. Jungfern Dietz v Corbach u. Petri b. Gießen. Hrn. Oecon März v. Grebenau u. Plack v. Biedenkopf. Hrn. Posament. Voges v Frankfurt u. Streding v. Rinteln. Hrn. Fuhrl. Schneider u. Girmann v. Marburg. Hr. Jungblut, Handelsm. v Erfurt. Im Darrnstaedler Haus' Hr. Koppel, Handelsm. B. Niedergemünden Hr. Dinkelmann, Geschästsm. v. Oberohmen. Hr. Rüdiger, Krautschn. a. Tyrol. Hr. Hettrich, Fuhrm b. Halsdorf Fr. Koch v. Dernbach Hrn. Geschäftsl. Plitt b. Biedenkopf u. Dietz v. Ulfa. Hr. Drullmann, Fuhrm. v. Wetzlar. Hrn. Geschäftsl. Plank v Derbach, Jac. Peiß u. Joh. Peitz v. Buchenau, Schlicht u Diesterich v. Weilburg, Freund v. Romrod, Dingler v. Dümighausen, Deckmann v. Wetzlar, Kuhl v. Hecbstein, Schmidt v. Ruhlkirchen, Henkel u. Letter v. Dexbach. In der Sonne: Hr. Wagner, Handelsm. b. Beuern. Hr P. Müller, Schuhm. u Hr. B. Müller, Schneid. ». Hausen. Hrn Handels!. Schäfer b. Weikartshain u. Goldmann B Ershausen Fr Äeib b. Alsfeld. In der Kose: Jungfer Paul b. Schlitz. Hr. Schüßler, Geschästsm. b. Fulda Fr. Kratz v. Ilsdorf. Hrn. Geschäftsl. Martin u. Friederich B. Heimertshausen, Schneider B. Kröffelbach u. Kübel o. Herbstein. Hr. Schäfer, Steinh. B. Holzhausen Hr. Vetter, Kaminfeg. B. Laubach. Hr. Schmidt, Geschästsm. B. Ranzendorf. Fr. Staubach u. Fr. Ratz B. Herbstein. I n den PriBathäuscrn. Bei Hrn. Kfm. Spruck: Hr. Engel, Pfarr. B. Allendorf. — Bei Hrn. Material. Semmler: Jungfer Hord v. Gladenbach. — Bei Hrn. Bürstenmach. Appel: Jungfer Uhl B. Schotten. — Bei Hrn. Schneidermetst. Engel: Hr Nickolaus, Privatm. B Butzbach. — Bei Hrn. Schneider Stollmer: Jungfer Hollinger b Heiternheim. — Bei Hrn. Schneider Bamberger: Jungfer Simon B. Londorf. — Bei Hrn. Real- lehr. Sitfore: Frl. Glasor v Grünberg. — Bei Hrn. Hof- ger.-R. Schäfer: Frls. Berck B. Alsfeld u. Otto b. Bechtheim. — Bei Fr. Kamm.-Secret. Schmitt: Hr. Schmitt, Kreissecret. B. Mainz. - Bei Hrn. Mechan Staudinger: Hr. Staudinger, Oecon. B. Hülshof — Bei Fr. Forstrent- meist. Schott: Hr. Klingelhöfer, Pfarr. B. Battenfeld. — Bei Wittwe Pfeil: Jungfer Otto b. Friedberg. — Bei Hrn. Schneider Pepplcr: Jungfer Becker b. Merlau. — Bei Hrn. Konr. Müller: Fr. Blöcher B. Römcrshausen. — Bei Hrn. Salom. Bogel: Hr. Kann, Handelsm. B. Mainzlar. — Bei Hrn. Fruchtmeff. Krailing: Fr Müllcr b. Alsfeld. — Bei Hrn. Regicr -R Eckstein: Fr. Dort. Renner b. Friedberg. — Bei Fr. Pfarr. Briegleb: Fr. B. Dernberg v. Fulda — Bei Hrn. Dachd. Koch: Jungfer Franz b. Bischoffen. — Bei Hrn. I. Stamm: Jungfer Friedrich B. Laubach. Bekttnntmerchung. Da die Hindernisse, welche zur Verlegung der ersten Damengestll- schast auf den 2. December d. I. bestimmten, besettlgt worden stud, so wird die auf den 25. d. M. bestimmt gewesene Gesellschaft nunmehr an diesem Tage stattfinden. Gießen den 20. November 1846. Der Gesellschafts-Vorstand. 612 Vermischtes Dturt und Verlag der G. D. B r ü u l 'scheu Buch- und Sleindruckerei in Gießen. Das landwirthschastliche Journal für Hoch- schottland enthalt eine Abhandlung über die dortiqe Fütterung der Pferde, welche wir int Interesse derjenigen Landwirthe, welche sich mit dem Anbau von Bohnen beschäftigen, hier mittheilen. Während der Wtntermonate erhält jedes Pferd eine Gabe kleinge- hackter Bohnenstengcl mit etwas leichtein Korn oder geringer, durch Schwingen abgesonderter Bohnen vermengt. Hierzu gibt man einige Rüben und eine Hand voll Salz. Das Ganze wird mit so wenig Wasser als möglich übergossen und in einem Kessel gekocht, um es in einen Teig zu verwandeln, den man dann lauwarm werden läßt. Nichts ist für Arbeitspferde angenehmer, als dieses warme Futter, welches man ihnen gleich nach dem Abschirren und Abtrocknen darreicht. Sie fressen dasselbe mit Begierde und verschmähen dann jedes andere Futter. Die Kosten dieses Futters sind unbedeutend. "Nur Morgens und Mittags versetzt man es mit ein wenig Hafer und rohen Bohnen. In allen Pachthöfen der thonigen Distrikte Schottlands werden die Pferde vom Herbst an bis zum nächsten Sommer ausschließlich mit diesem Futter genährt. Wo Pferdebohnen nicht gut fortkommen, verwendet man Erbsen und ihr Stroh, doch steht dieses dem Bohnenstroh nach. Cabmetspredigt, wrlrljf Gottlirb Kober zum Tröste -es Landmanns gehalten hat. Bauer! was stützest du den Kopf? Hältst du bet' glückseligsten? Schlechte Glückseligkeit, schlechtes Vergnügen, lautet die Antwort, der Bauer der verachtetste Mensch, der Bauer der geplagteste Mensch, dem Bauer wird's sauer' Kem Esel darf sich oft so martern, als sich der Bauer muß placken! Sei zufrieden, Gott hat es so geord- net, wir müssen Alle den Bissen Brot im Schweiß des Angesichts essen! Ach! aber des Bauern Arbeit m Zu viel. Ich muß arbeiten für mein Maul, für mnneö Weibes Maul, für meiner Kinder Mäuler, nicht genug, auch für die Mäuler meiner Knechte und Mägde, noch nicht genug, ich muß arbeiten auch für das Maul des Fürsten, für die Mäuler seiner Diener, für das Maul der Soldaten, für das Maul meines Pfarrers, des Schulmeisters, sammt ihren Weibern und Kindern. Ach! wie muß ich nicht ackern, Men, graben und dreschen für so viele Mäuler! Was hab' ich dafür? Die ganze Woche nichts als Wassersuppe, roggene Tunke, Erbsen, Sauerkraut, Steifmatz und einen Soff kalt Wasser, ein paar grobe leinwandene Hosen, Schuh mit Bast gebunden, einen werdenen Stab in der Hand! Lieber Bauer! ich rede dir zu mit Sirach's Worten: Ob dir's sauer wird mit deiner Nahrung und Ackerwerk, das laß dich nicht verdrießen; denn Gott hat's so geschaffen, andern Leuten wird's auch sauer. ^?! ober so sind sie doch dabei nicht so verachtet. Was verachtet? Thoren sind's, die den Bauer verachten. Hat doch Gott keine andern Leute als Bauern erschaffen. Sie heißen Bauer vom Bauen, weil sie Anbauer des Landes sind. Von Natur sind alle Menschen Bauern, denn Gott hat den Menschen geschaffen, die Erde zu bauen. Was war Adam, der erste Mensch? Kein König, feilt Gelehrter, kein Soldat, kein Kaufmann. Was denn? Ein Bauer. Mußte er nicht gleich das Paradies bebauen? Alle Erzväter sind Bauern gewesen, die meisten Israeliten, viel Propheten und Apostel. Ackerwerk, ein wacker Werk. Der Feldbau eine selige Sache! Bauern sind gesegnete und erwünschte Leute. Wer sie verachtet, versündigt sich. Wer kann doch ihrer entrathen? Ist manchmal bösen Wetters wegen der Markt etwas leer, o wie klagt man also- bald über Mangel an Getreide, Butter, Eier und Käse, und Bauern müssen Große und Kleine, Reiche und Arme ernähren. Sieh nur ihren Namen an! Jeder Buchstabe wird dich's lehren. Heißt es nicht, der „Bauer" bereitet Armen das Brot und ernähret Reiche Er tsset Quark und schwarzes Brot, dadurch aber speiset er seinen Landesfürsten mit Wildpret Eonfeet und dem delieatesten Weine. Er bindet seine Schuhe nut Stroh und Bast, aber damit schafft er den Großen die Federn auf den Hut, Gold auf die Kleider, Geld in den Beutel. Jener arme Bauer wußte es in Einfalt zu sagen, alö einst ein großer Roßhändler die Pferde durch seinen Schloß- U; er verlangte nämlich den Vorkauf, und wollte sich welche nach Belieben auslesen. Hinten nach ritt ein armer Bauer mit seinen zwei dürren Pferden, welche er aus Noch verkaufen mußte. Der ^T?aat9?nd ^st'g über diesen Aufzug an zu lachen. Der Bauer antwortete in seiner Einfalt: nicht, chr lieben Herren, daß meine Pferde kein Fleisch auf dem Leibe haben, es steckt dasselbe in cuJ‘Öcn(’ meine müssen die eurigen ernähren, das ^rot, das ihr selbst esset, müssen sie erbauen. Zwänge mich die Noch mcht, ich würde sie noch nicht ver' kaufen. Dem Fürsten gefiel die Rede wohl. Er hstß dem Bauer so viel Geld reichen, als er für die Pferde forderte, und schenkte ihm noch die Pferde. Wohl qe- chan Arbeiteten Bauern nicht, die größten Städte wurden oft darben müssen. (Fortsetzung folgt.) Sohnenftroh als Pferdefutter.